ver.di BadenWürttemberg April 2015 ver.di-Forderungen zur Aufwertung sozialer Berufe – besonders wichtig für die Behindertenhilfe Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst und Heilerziehungspfleger/innen profitieren von den ver.di Forderungen zur besseren Eingruppierung der sozialen Berufe ganz besonders. Wie auf dem Laufenden bleiben? Aktuelle Infos gibt es hier: www.soziale-berufeaufwerten.de Auf dieser Seite können Sie/kannst du dich zudem als Unterstützer/in eintragen. Ausführliche Infos und Hintergründe für ver.di Mitglieder: https://mitgliedernetz. verdi.de Unsere AnsprechpartnerInnen in den ver.di-Bezirken: https://gesundheit-sozialesbawue.verdi.de/ueber-uns Wer sich hier meldet, wird über regionale Aktionen informiert: [email protected] Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Kampagne zur Aufwertung der sozialen Berufe und der TVöD-Tarifrunde für den Sozial- und Erziehungsdienst geht es um alle Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst, also auch um die Aufwertung der Berufe in der Behindertenhilfe an. Nicht nur die Kita-Erzieher/innen stehen im Fokus, sondern auch Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte Menschen oder Heilerziehungspfleger/innen. Während es zum Beispiel bei Erzieher/innen, Sozialpädagogen/innen etc. im Wesentlichen um die Aufwertung dieser Berufe geht, sollen im Bereich der Behindertenhilfe außerdem die unklaren Eingruppierungsregelungen klar gefasst und völlig neue Berufe aufgenommen werden. In die Forderung wurde das neue Tätigkeitsmerkmal Fachkraft für Arbeitsund Berufsförderung aufgenommen. Wer diese Tätigkeit ausübt und die entsprechende staatlich anerkannte Prüfung erfolgreich absolviert hat, soll in die Entgeltgruppe S 10 eingruppiert werden. Dies wäre eine echte Aufwertung und wichtiger Schritt nach vorne, der die Einstiegsqualifizierung als Handwerker/in, Arbeitserzieher/in, Erzieher/in oder andere in den Hintergrund treten lässt. Für Beschäftigte ohne die Zusatzqualifikation Arbeits- und Berufsförderung, aber mit abgeschlossener mindestens dreijähriger Berufsausbildung in Werkstätten für behinderte Menschen fordern wir die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 7. Eine wichtige Berufsgruppe in der Behindertenhilfe ist der/die Heilerziehungspfleger/in. Bislang gibt es diese Berufsgruppe in den Eingruppierungsmerkmalen überhaupt nicht. Das macht die Eingruppierung in der Praxis schwierig. Wir fordern die Gleichstellung der Heilerziehungspfleger/innen mit den Erzieher/ innen und ihre ausdrückliche Nennung in den Eingruppierungsmerkmalen. bitte wenden V.i.S.d.P.: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Baden-Württemberg FB 3, Irene Gölz Theodor-Heuss-Straße 2/tHeo.1 70174 Stuttgart April 2015 Gemeinsam aufwerten. Dies würde für die Heilerziehungspfleger/innen bedeuten, dass sie künftig in der Grundeingruppierung S 10 eingruppiert wären. Alle diejenigen, die bisher in der S 8 eingruppiert waren (das sind in der Behindertenhilfe in der Regel alle HEPs), sollen in die S 11 kommen. Jetzt die Gewerkschaft stärken, die die Aufwertung verhandelt und Mitglied werden in einer starken Gemeinschaft. Beitrittserklärung bitte ausfüllen und senden an: ver.di Baden-Württemberg Fachbereich 3 Theodor-Heuss-Straße 2/tHeo.1 70174 Stuttgart oder bei den ver.di-Vertrauensleuten in Ihrer/Deiner Einrichtung abgeben. Beschäftigte in der Behindertenhilfe profitieren von unseren Forderungen zur Aufwertung der sozialen Berufe ganz besonders. Was wir erreichen werden, hängt ganz entscheidend davon ab, wie viele Kolleginnen und Kollegen aus der Behindertenhilfe sich aktiv an Aktionen und Arbeitskampfmaßnahmen beteiligen. Wie geht es weiter? Die Verhandlungen haben bereits begonnen. Neben dem kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst fallen auch zahlreiche Behindertenhilfeeinrichtungen unter den TVöD. Die Beschäftigten in diesen Einrichtungen sind deshalb direkt von der Tarifrunde betroffen und können auch zu Streiks aufgerufen werden. Kolleginnen und Kollegen aus Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände oder privaten Trägern rufen wir auf, sich (in ihrer Freizeit) an Aktionen zu beteiligen, selbst Aktionen zu organisieren sowie die Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst solidarisch zu unterstützen. Denn von dem, was diese Kolleginnen und Kollegen erkämpfen, werden (mit ziemlicher Sicherheit) auch allen anderen Beschäftigten in der Behindertenhilfe profitieren.
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