erfahren - Keine Forensik im Naherholungsgebiet Haard

Keine Forensik im Naherholungsgebiet Haard e.V.
An den Hestern 7
45721 Haltern am See
Mobil: 017639871429
Mail: [email protected]
Web: www.haard-forensik.de
Haltern am See, 15.05.2015
Sehr geehrtes Ratsmitglied,
wir stellen Ihnen hiermit Auszüge des Protokolls einer Ausschusssitzung durch den Vortragenden, Leiter Maßregelvollzug Herrn Falk Schnabel vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA), zur
Verfügung.
Hierin wird im Haus des Landtags in Düsseldorf die Standortentscheidung hinsichtlich
des Standortes Haltern 1/2 ausführlich begründet.
Vorab gesagt stellen wir aufgrund der Eindrücke unserer vielen Gespräche, schriftlichen
Antworten und Hintergrundinformationen die gesamte Entscheidungsfindung zur Standortentscheidung Haltern 1/2 in Frage.
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Hier das Protokoll aus der Ausschusssitzung vom 4.12.2013
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Wir fragen:
Nach Aussage von Herrn Schnabel sind beide Grundstücke Schacht AV9 in Haltern
Lippramsdorf und Haltern 1/2 rechtlich unzulässig.
Warum werden vom Ministerium zwei rechtlich unzulässige Grundstücke ins Verhältnis
gesetzt und miteinander verglichen?
An anderer Stelle wurde Christoph Meinerz, Sprecher des NRW- Gesundheitsministeriums zu den Voraussetzungen eines Forensik- Standortes befragt.
Er betonte wörtlich: „ Gegen eine Fläche sprechen wirtschaftliche Risiken etwa schwer
kalkulierbare Aufwendungen für Bodensanierung- oder planungsrechtliche Unsicherheiten.“
Das sind endlich einmal transparente und nachvollziehbare Aussagen seitens
des Ministeriums. Dem können wir uns nur anschließen.
Dazu unser Hinweis mit einem Auszug aus dem Kriterienkatalog
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Hierzu sagen wir:
In vielen Gesprächen ist uns aufgefallen, dass immer wieder von harten und weichen
Kriterien bei der Entscheidungsfindung gesprochen wird.
Wir haben den Eindruck, dass vom Ministerium die Standortentscheidung mit sogenannten harten und weichen Kriterien begründet wird. Dadurch soll der Eindruck erweckt werden, dass bei der Bewertung die eine oder andere Begründung besonders
gewichtet wird.
Wie man aus dem o. g. Auszug, oder auch aus dem gesamten Kriterienkatalog des
MGEPA entnehmen kann, werden darin in keinem Wortlaut harte oder weiche Kriterien
oder auch nur eine gewichtende Bewertung der einzelnen Kriterien erwähnt.
Deshalb ist diese gesamte Standortbegründung so nicht nachzuvollziehen.
Unsere Fragen und Feststellungen zur Standortentscheidung seitens des
Ministeriums zum Standort Haltern 1/2
Was hat die Versieglung einer Fläche mit den aufgeführten Kriterien aus dem Kriterienkatalog zu tun?
Warum ist die Rodung des Waldes nun ein wichtiges Kriterium?
Bei der Bekanntgabe zur Entscheidung, zu dem am besten geeigneten Standort AV9 in
Lippramsdorf, hat gerade dieses Kriterium der zu fällenden Bäume bei Ministerin Steffens überhaupt keine Rolle gespielt,
„Dass in der Hohen Mark Bäume gefällt werden müssen, findet die Grünen-Politikerin
bedauerlich, aber viele sind es gar nicht.“
(siehe beigefügten Zeitungsbericht)
Eine Anbindung an den ÖPNV ist am Standort Haltern 1/2 nicht vorhanden.
Das wichtige Kriterium des vorgegebenen Zeitrahmens in Bezug auf das Jahr 2014 ist
jetzt schon hinfällig.
Warum wurde die vorherige Ablehnung vom 29.10.2012 seitens des Ministeriums hinsichtlich des Standortes Haltern 1/2 mit der Begründung aus dem Kriterienkatalog in
Bezug der besonders schutzwürdigen Personen mit keiner Silbe erwähnt?
(siehe beigefügtes ablehnendes Schreiben vom Ministerium)
Sind die Kriterien der Anbindung an den nicht vorhandenen ÖPNV oder der zu versiegelnden Fläche, die beim Bau wieder entsiegelt werden muss, mehr wert als der Schutz
besonders schutzbedürftiger Menschen?
Der Standort Haltern 1/2 wurde wenige Wochen nach der offiziellen Bekanntgabe des
am besten geeigneten Standortes AV9 in Lippramsdorf seitens des Ministeriums am
14.12.2012 bei der Stadt Haltern am See angefragt.
Warum ist dies geschehen, obwohl die RAG vorab diesen Standort auf Anfrage des
Ministeriums hin als nicht verfügbar, da Entwicklungsprojekt mit der Stadt Haltern am
See, ausgewiesen hat?
Warum hat das Ministerium laut Bericht der WAZ vom 7.2.2013 die Gespräche mit der
RAG nicht mehr wahrgenommen?
Warum hat das Ministerium den Standort Haltern 1/2 bei der Entscheidungsverkündung
in einer offiziellen Bekanntmachung als „ nachträglich benannt“ deklariert.
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Wie bereits oben erwähnt, hat das Ministerium auf Anfrage eines uns unbekannten
Bürgers den Standstandort Haltern 1/2 kategorisch ausgeschlossen.
Wird da die Unwahrheit gesagt?
Warum ist Herr Hovenjürgen vom Ministerium als derjenige benannt worden der den
Standort Haltern 1/2 vorgeschlagen hat, obwohl er uns gegenüber angab, dass die Ministerin keinen Kontakt zur RAG gehabt hätte und dahingehend um eine Kontaktvermittlung durch Herrn Hovenjürgen gebeten hat? Außerdem teilte uns Herr Hovenjürgen mit,
dass aus seiner Sicht die Standortsuche des Ministeriums eine Farce war und ist.
Dem können wir nur beipflichten!
Warum wurde beim Bau der Forensik in Herne die urbane Nähe zum Stadtzentrum als
ein sehr wichtigstes Kriterium während der Gerichtsverhandlung hervorgehoben? (Ausschlusskriterien waren damals Grundstücke in der Naherholung)
Michael Osterheider, ein aus Funk und Fernsehen bekannter renommierter Professor
für Forensische Psychiatrie an der Universität Regensburg betonte an anderer Stelle
dazu: „Den Idealplatz für eine Forensik gibt es leider nicht. Eine Forensik mitten in die
Pampa zu setzen, habe keinen Sinn. Dinge wie Lockerung oder Freigang müssten im
Umfeld der Klinik stattfinden.“
Warum spielt das jetzt bei unserem Standort alles keine Rolle mehr?
Fazit:
Diese gesamte Vorgehensweise der Standortauswahl zu Lasten des Standortes Haltern
1/2 ist in keinster Weise transparent und nachvollziehbar.
Dies bedarf nach unserer Auffassung einer rechtlichen Klärung.
Im Gespräch mit ihrer Fraktion wurde uns Ihre Unterstützung angeboten. Diese Unterstützung möchten wir gerne annehmen.
Unser Bürgermeister Herr Klimpel hat uns außerdem in einem Gespräch erklärt, dass
der Auftrag an eine von der Stadt Haltern am See beauftragten Rechtsanwaltskanzlei
zur Erstellung eines Gutachtens, eine rechtliche Prüfung in alle Richtungen beinhaltet.
Das erstellte Gutachten weißt bisher nur eine Prüfung in baurechtlichen Rechtsfragen
aus.
Wir bieten unsere Mitarbeit an, um gemeinsam mit Ihnen, der beauftragten Anwaltskanzlei neben den baurechtlichen Chancen, Verfahrensfehler im Auswahlprozess zu
erörtern, um die Aussagen des Ministeriums zu widerlegen.
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Wir sind davon überzeugt, dass wir gute und stichhaltige Argumente gefunden haben
um die Standortentscheidung anzufechten und bitten Sie diesbezüglich um Unterstützung zur Veranlassung einer rechtlichen Prüfung.
Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung mit.
Mit freundlichen Grüßen
(1. Sprecher u. 2. Sprecher)
Anlagen
Zeitungsbericht
Ablehnendes Schreiben des MGEPA zum Standort Haltern 1/2
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