Kostenrichtwerte im Schulbau - Schulbau in Rheinland

Amtsblatt des
Ministeriums für
Bildung, Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur
5. Jahrgang
G 1258
Mainz, den 23. März 2015
Nummer 3
INHALTSVERZEICHNIS
Gl.-Nr.
Seite
I. Amtlicher Teil
Zweite Landesverordnung zur Änderung der Schulwahlordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
21341
50
Gl.-Nr.
Seite
Stellenausschreibungen an deutschen Auslandsschulen
52
Stellenausschreibungen im Schulbereich und an Studienseminaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
55
Landesverordnung über die Zuständigkeit zur Vertretung des Landes in gerichtlichen Verfahren im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Vertretungsordnung Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und
Kultur) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Schwimmendes Klassenzimmer auf der MS „Burgund“
59
51
Literaturwettbewerb Rheinland-Pfalz 2015 . . . . . . . .
59
Kostenrichtwerte im Schulbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
52
Buchbesprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
60
II. Nichtamtlicher Teil
Hinweis der Redaktion: Dieser Ausgabe liegt eine Beilage des Verlags Seibert GmbH Multi-Media bei.
49
Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz
21341
Nr. 3/2015
Kostenrichtwerte im Schulbau
Verwaltungsvorschrift
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
vom 22. Dezember 2014 (936 – 50 725/02)
Bezug: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 22. Januar 2014 –
936 – 50 725/02 – (Amtsbl. S. 51)
1
Aufgrund der eingetretenen Baupreissteigerungen werden die Kostenrichtwerte für die Förderung von Schulbaumaßnahmen pro Quadratmeter genehmigter Hauptnutzfläche wie folgt festgesetzt:
Grundschulen
2.973,– EUR
Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus
sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
3.240,– EUR
Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung
3.257,– EUR
Integrierte Gesamtschulen
3.263,– EUR
Gymnasien
3.340,– EUR
Berufsbildende Schulen
3.525,– EUR.
Die erhöhten Kostenrichtwerte sind den Zuwendungsanträgen ab dem Schulbauprogramm 2015 zugrunde zu legen.
2
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugsvorschrift außer
Kraft.
Stellenausschreibungen an deutschen Auslandsschulen
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.
Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:
Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter
www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.
Deutsche Schule – Colegio Andino Bogotá, Kolumbien
– Zweitausschreibung –
Besetzungsdatum:
Bewerbungsende:
01.08.2016
30.04.2015
Gegliederte Begegnungsschule
Klassenstufen: 1–12
Schülerzahl: 1.674
Hochschulreifeprüfung
Deutsches Sprachdiplom I und II
Landeseig. Sekundarabschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung
Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II
Bes.Gr. A 15/A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe
des TV-L
Spanischkenntnisse sind erforderlich.
Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.
52
Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem
Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für
das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere
Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an
das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für
schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden, in diesem Falle an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur, Referat 9414 C, Mittlere Bleiche
61, 55116 Mainz.
Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als
Vorabinformation) wird gebeten.
Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem
Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über
Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).