Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur 5. Jahrgang G 1258 Mainz, den 23. März 2015 Nummer 3 INHALTSVERZEICHNIS Gl.-Nr. Seite I. Amtlicher Teil Zweite Landesverordnung zur Änderung der Schulwahlordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21341 50 Gl.-Nr. Seite Stellenausschreibungen an deutschen Auslandsschulen 52 Stellenausschreibungen im Schulbereich und an Studienseminaren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 Landesverordnung über die Zuständigkeit zur Vertretung des Landes in gerichtlichen Verfahren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Vertretungsordnung Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schwimmendes Klassenzimmer auf der MS „Burgund“ 59 51 Literaturwettbewerb Rheinland-Pfalz 2015 . . . . . . . . 59 Kostenrichtwerte im Schulbau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52 Buchbesprechung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 II. Nichtamtlicher Teil Hinweis der Redaktion: Dieser Ausgabe liegt eine Beilage des Verlags Seibert GmbH Multi-Media bei. 49 Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz 21341 Nr. 3/2015 Kostenrichtwerte im Schulbau Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 22. Dezember 2014 (936 – 50 725/02) Bezug: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 22. Januar 2014 – 936 – 50 725/02 – (Amtsbl. S. 51) 1 Aufgrund der eingetretenen Baupreissteigerungen werden die Kostenrichtwerte für die Förderung von Schulbaumaßnahmen pro Quadratmeter genehmigter Hauptnutzfläche wie folgt festgesetzt: Grundschulen 2.973,– EUR Hauptschulen, Realschulen, Realschulen plus sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen 3.240,– EUR Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung 3.257,– EUR Integrierte Gesamtschulen 3.263,– EUR Gymnasien 3.340,– EUR Berufsbildende Schulen 3.525,– EUR. Die erhöhten Kostenrichtwerte sind den Zuwendungsanträgen ab dem Schulbauprogramm 2015 zugrunde zu legen. 2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bezugsvorschrift außer Kraft. Stellenausschreibungen an deutschen Auslandsschulen Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet. Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen: Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung. Deutsche Schule – Colegio Andino Bogotá, Kolumbien – Zweitausschreibung – Besetzungsdatum: Bewerbungsende: 01.08.2016 30.04.2015 Gegliederte Begegnungsschule Klassenstufen: 1–12 Schülerzahl: 1.674 Hochschulreifeprüfung Deutsches Sprachdiplom I und II Landeseig. Sekundarabschluss mit nat. Hochschulzugangsberechtigung Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II Bes.Gr. A 15/A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L Spanischkenntnisse sind erforderlich. Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. 52 Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium/in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden, in diesem Falle an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Referat 9414 C, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz. Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
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