Haushaltshilfe_Vertrag (pdf

Jennifer Staege
Jennys Tierbetreuung Berlin
Treuenbrietzener Str. 10
13439 Berlin

(+49 (0) 30 58 90 13 83
+49 (0) 1578 30 400 88
, [email protected]
http://ihre-tierbetreuung-und-haushaltshilfe-berlin.ibk.me
Arbeitsvertrag Haushaltshilfe
Zwischen
(im Folgenden Arbeitgeber/in genannt)
____________________________________
wohnhaft in
____________________________________
Telefon
____________________________________
Email:
____________________________________
und
(im Folgenden Arbeitnehmerin genannt)
Frau Jennifer Staege
___________________________________
wohnhaft in
Treuenbrietzener Str. 10 in 13439 Berlin
___________________________________
Telefon
30-58 90 13 83
01578-30 400 88
____________________________________
Email:
[email protected]
Jennifer Staege
+49 (0) 30 58 90 13 83
Jennys Tierbetreuung Berlin
+49 (0) 1578 30 400 88
Treuenbrietzener Str. 10
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13439 Berlin http://ihre-tierbetreuung-und-haushaltshilfe-berlin.ibk.me
Steueridentifikation:
Klein-Unternehmen
IdNr.: 65 842 110 932
Steuernr.: 17/541/00195
____________________________________
wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen:
• Tätigkeit
Die Arbeitnehmerin wird vom ___________________________ an als
Haushaltshilfe unbefristet/befristet bis zum
___________________________ eingestellt.
• Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt wöchentlich/monatlich ______Stunden.
Als Arbeitszeiten werden festgelegt:
______________________________________________
(z.B. Mo. bis Fr. von 14.00Uhr bis 18.00 Uhr)
Leistet die Arbeitnehmerin nach Absprache mit dem/der
Arbeitgebers/Arbeitsgeberin Sonderaufgaben
• Frühjahrsputz/Grundreinigung
• Gartenarbeiten
• Entrümpeln usw.
werden diese extra vergütet, 2,- € mehr die Stunde.
• Probezeit und Kündigung
Probezeit
ja
o o nein
a) Die Probezeit beträgt 1 Woche (unabhängig von der Anzahl der Tage) und
kann ohne besonderen Bestimmungen schriftlich von beiden Seiten
gekündigt werden.
ja
o o nein
Jennifer Staege
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+49 (0) 1578 30 400 88
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Klein-Unternehmen
IdNr.: 65 842 110 932
Steuernr.: 17/541/00195
oder
b) Die ersten 4Wochen gelten als Probezeit, in der das Arbeitsverhältnis von
beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen
(kürzeste gesetzliche Frist) gekündigt werden kann.
c) Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien
mit einer Frist von 4 Wochen (normale gesetzliche Frist: vier Wochen
zum 15. des Monats oder zum Monatsende) gekündigt werden. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
d) Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4
Wochen (normale gesetzliche Frist: vier Wochen
zum 15. des Monats oder zum Monatsende) gekündigt werden. Im Übrigen
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
e) Bei einer ordentlichen Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, der
Arbeitnehmerin während der Kündigungsfrist ganz oder teilweise
von der Arbeit freizustellen.
ja
o o nein
• Allgemeine Pflichten
a) Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, ihr übertragene Arbeiten sorgfältig
auszuführen, die üblicherweise von einer Haushaltshilfe verrichtet wird oder
ihr sonst zumutbar ist.
Aufgaben der Haushaltshilfe:
• Wohnzimmer
saugen, fegen, wischen, Staubwischen,
ja
o o nein
• Kinderzimmer
saugen, fegen, wischen, Staubwischen,
ja
o o nein
Jennifer Staege
+49 (0) 30 58 90 13 83
Jennys Tierbetreuung Berlin
+49 (0) 1578 30 400 88
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Steueridentifikation:
Klein-Unternehmen
IdNr.: 65 842 110 932
Steuernr.: 17/541/00195
Bettenmachen,
ja
o o nein
Betten 1x die Woche o , alle 14 Tage o (1 und 3 Woche, o 2 und 4 Woche
o ) , 1x im Monat (Monatsanfang) o ,
ja o o nein
•
beziehen
Schlafzimmer
saugen, fegen, wischen, Staubwischen,
ja
o o nein
Bettenmachen,
ja
o o nein
Betten 1x die Woche o , alle 14 Tage o (1 und 3 Woche, o 2 und 4 Woche
o ) , 1x im Monat (Monatsanfang) o ,
ja o o nein
beziehen
• Küche
Abwasch/Geschirrspüler ein/ausräumen,
ja
o o nein
Arbeitsflächen und Herdplatten,
ja
o o nein
fegen, wischen,
ja
o o nein
Fliesen reinigen
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ja
o o nein
• Bad
Klo, Waschbecken und Badewanne, Ablagefläche,
ja
o o nein
Fliesen reinigen
1x die Woche o , alle 14 Tage o (1 und 3 Woche, o 2 und 4 Woche o ) ,
1x im Monat (Monatsanfang) o
ja
o o nein
• weitere Aufgaben
Treppen/Flur fegen und wischen,
ja
o o nein
bügeln,
ja
o o nein
Wäsche waschen und aufhängen
ja
o o nein
• Sonderaufgaben
Sonderaufgabenwerden nur gegen Aufpreis von 2,- € pro Stunde
gemacht.
Türen und Schranktüren sauber machen, (Grundreinigung)
ja
o o nein
1x die Woche o , alle 14 Tage o (1 und 3 Woche des Monats, o
Woche des Monats, o ) 1x im Monat (Monatsanfang) o
2 und 4
Gardinen ab/aufhängen
ja
o o nein
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1x im Monat
o , alle 3Monate o alle 6 Monate o
(Monatsanfang)
Fenster putzen
ja
o o nein
1x im Monat o , alle 2 Monate o
alle 3 Monate
o alle 6 Monate o
(Monatsanfang)
kochen
ja
o o nein
Kinderbetreuung/Hausaufgaben machen,
ja
o o nein
Einkaufen,
ja
o o nein
Kinder zur/von der Kita oder Schule bringen/abholen,
ja
o o nein
Kinder zum/vom Verein/(Freizeit)-Unterricht bringen/abholen,
ja
o o nein
Bank/Post-Erledigungen
ja
o o nein
entrümpeln, packen, Umzug
ja
o o nein
Gartenarbeiten
ja
o o nein
Garage aufräumen und fegen
ja
o o nein
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Zimmer aufräumen
ja
o o nein
Tierbetreuung
ja
o o nein
Dekorieren für Festlichkeiten
ja
o o nein
b) Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, Verschwiegenheit über die ihm
bekannt werdenden Angelegenheiten des Arbeitgebers zu wahren.
• Putzmaterial
Putzmaterial wird vom/von dem/der Arbeitgeber/in gestellt.
• Arbeitsentgelt
a) Das Arbeitsentgelt beträgt pro Stunde____________ EUR netto/brutto,
plus Aufpreis je Sonderaufgaben pro Stunde____________ EUR
netto/brutto.
b) Die Bezüge werden nachträglich am Ende der Woche o des Tages o
(Verrechnungszeitraum) durch Barzahlung der Arbeitnehmerin ausgezahlt.
• Urlaub
Wird die Tätigkeit nur an 1 -3 Tagen in der Woche ausgeübt, entfällt der
Urlaubsanspruch, da die Arbeitnehmerin genügend freie Tage in der Woche
hat.
Bei einer Arbeitswoche von Mo. bis Fr. tritt folgendes in Kraft:
a) Der Urlaub richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er beträgt
zur Zeit 24 Werktage (4 Wochen) im Jahr 1)
oder
b) der Urlaub beträgt vereinbarungsgemäß Werktage____________ (es ist
mindestens die gesetzliche Urlaubsdauer zu gewähren).1)
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• Arbeitsverhinderung und Krankheit
a) Arbeitsverhinderung ist dem/der Arbeitgeber/in möglichst frühzeitig unter
Angabe der Gründe mitzuteilen.
b) Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit hat die Arbeitnehmerin ihre
Arbeitsverhinderung dem/der Arbeitgeber/in anzuzeigen und – sofern
die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert – eine ärztliche
Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren
voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag
vorzulegen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so
ist die Arbeitnehmerin verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung
vorzulegen.
9. Vertragsänderungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(Hinweis für geringfügig Beschäftigte: Der/Die Arbeitnehmer/in kann in der
Rentenversicherung die Stellung eines versicherungspflichtigen
Arbeitnehmers
erwerben, wenn er dem Arbeitgeber erklärt, dass er auf die
Versicherungsfreiheit als geringfügig Beschäftigter verzichtet.)
_______________________
Ort, Datum Unterschrift Arbeitgeber/in
__________________________
Ort, Datum Unterschrift Arbeitnehmerin
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