Stadt Ingolstadt Herrn Oberbürgermeister Dr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Griesbadgasse 6 85049 Ingolstadt
Stadt Ingolstadt
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Christian Lösel
Rathaus
Stadtratsfraktion Ingolstadt
Griesbadgasse 6
85049 Ingolstadt
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85049 Ingolstadt
Ingolstadt, 2. April 2015
ÜBERNAHME VON KOSTEN FÜR VERHÜTUNGSMITTEL
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
für Menschen in prekären Einkommenssituationen ist die Verhütung oft ein finanzielles Problem, auch wenn sie Sozialleistungen beziehen. Auf Initiative von SchwangerschaftsBeratungsstellen, die in täglicher Praxis mit diesen Problemen und mit den Folgen ungewollter Schwangerschaften zu tun haben, gibt es in vielen Kommunen inzwischen Regelungen,
die den Zugang zu Verhütung auch für Menschen in prekären Verhältnissen ermöglichen.
In Ingolstadt wird von Seiten der Schwangerschafts-Beratungsstellen dieses Problem auch
immer wieder angesprochen und eine Kostenübernahme der Stadt für Verhütungsmittel für
Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen vorgeschlagen.
Wir stellen daher folgenden
Antrag:
Die Stadtverwaltung erarbeitet und der Stadtrat beschließt ein Modell für die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Menschen in prekären Einkommenssituationen.
Dieses Angebot sollte niedrigschwellig sein und gemeinsam mit den entsprechenden
Beratungsstellen erarbeitet werden – praxisnah, niedrigschwellig und bedarfsgerecht.
Begründung
Durch das 2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz sowie durch die Hartz
IV-Reformen ist die Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel für SozialhilfeEmpfängerInnen und Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, entfallen. Das hat zu einer
Stadtratsfraktion Ingolstadt: Petra Kleine Fraktionsvorsitzende – Barbara Leininger Stadträtin –
Christian Höbusch Stadtrat – Dr. Christoph Lauer Stadtrat – www.gruene-ingolstadt.de
Zunahme ungewollter Schwangerschaften in dieser Bevölkerungsgruppe geführt. Während
die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche für hilfeberechtigte Frauen von den entsprechenden Stellen übernommen werden, ist die Kostenübernahme für Verhütungsmittel von den
Empfängerinnen von Sozialleistungen und Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen, aus
diesem zu tragen, der so knapp bemessen ist, dass es kaum möglich ist, die Kosten für
Empfängnisverhütung aufzubringen. Verhütung ist daher nicht nur eine moralische, sondern
auch eine finanzielle Frage.
Der Zugang zu Verhütungsmitteln hängt zudem auch vom Wohnort ab, denn um dem Problem entgegenzuwirken, haben Kommunen inzwischen gezielt Modelle zur Kostenübernahme
ins Leben gerufen. So können dort die Kosten der Empfängnisverhütung für Sozialhilfe- und
Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen durch die Kommune übernommen werden, teilweise
wurde dafür ein eigener Fond geschaffen, der auf Antrag Unterstützung bietet.
Die Personen, für die einer solche Regelung sich positiv auswirken würde, sind Leistungsberechtigte nach dem SGB II und SGB XII, Leistungsberechtigte nach § 6a BKGG, Empfängerinnen von Leistungen nach dem BAföG, Empfängerinnen von Leistungen nach dem WohngeldG, Bezieherinnen von Berufsausbildungshilfen, Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach dem AsylbLG und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen.
Ein niedrigschwelliges Angebot zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln soll in Ingolstadt gemeinsam mit den entsprechenden Beratungsstellen, wie z.B. Pro Familia, entwickelt werden, um einmal von deren Kompetenz zu profitieren, und auch, um die Hilfe praxisnah, bedarfsgerecht und wirksam anzubieten.
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Kleine
Fraktionsvorsitzende
Barbara Leininger
Christian Höbusch
Dr. Christoph Lauer
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