Pressemitteilung Antragsverfahren für den dritten Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz gestartet Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters prämiert im Oktober in München kulturell herausragende Livemusikprogramme Programmpreis würdigt Livemusikclubs und rückt diese stärker ins öffentliche Bewusstsein Bewerbungsphase läuft bis zum Dienstag, dem 30. Juni 2015 Berlin, 6. Mai 2015 Der Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz 2015 der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien verbindet konkrete finanzielle Unterstützung für Clubbetreiber* mit mehr öffentlicher Aufmerksamkeit für ihre musikalischen Angebote und Belange. Ausgezeichnet werden kulturell herausragende Livemusikprogramme, die maßgeblich zum Erhalt der kulturellen Vielfalt in Deutschland beitragen. Die Initiative Musik realisiert den Spielstättenprogrammpreis Rock, Pop, Jazz 2015 unter Einbeziehung der Bundeskonferenz Jazz und der Live Musik Kommission - Verband der Musikspielstätten in Deutschland e.V. Für den Programmpreis werden auch in 2015 Preisgelder in Höhe von 900.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Fördergelder sollen die Clubbetreiber und Veranstalter in ihrer Arbeit unterstützen und unter anderem dazu beitragen, die Bedingungen für die auftretenden Künstler zu verbessern. Sie gehören zu Mitteln, die die Bundesregierung der Initiative Musik gewährt und die unmittelbar der Förderung von Liveclubs zugute kommen. Kulturell herausragende Livemusik-Programme zeichnen sich zum Beispiel durch qualitativ anspruchsvolle, trendsetzende und kreative Programme im Bereich zeitgenössischer Jazz- oder experimenteller Rock- und Popmusik aus. Die Auszeichnungen und Prämien gliedern sich in drei Kategorien: Kategorie I: Spielstätten, mit regelmäßig mehreren Livemusikveranstaltungen in der Woche in 2014, bis zu 40.000 Euro, Kategorie II: Spielstätten, mit durchschnittlich einer Livemusikveranstaltung pro Woche in 2014, bis zu 20.000 Euro, Kategorie III: Veranstalter, die im Rahmen fester Programmreihen mindestens 10 Livemusikveranstaltungen in 2014 durchführten, 5.000 Euro. Vorsitzender des Aufsichtsrates: Prof. Dieter Gorny | Geschäftsführerin: Ina Keßler Bankverbindung: Commerzbank AG | BLZ 200 800 00 | Kto-Nr.: 3 839 539 00 IBAN: DE21 2008 0000 0383 9539 00, BIC: DRESDEFF200 Sitz der Gesellschaft: Berlin | HRB 110268 | Steuernummer 27/604/01213 Friedrichstraße 122 D-10117 Berlin T: +49 (0)30 - 531 475 45 - 0 F: +49 (0)30 - 531 475 45 - 9 E: [email protected] W: www.initiative-musik.de Anträge sind ab sofort über die Webseite der Initiative Musik ausschließlich online möglich. Antragsberechtigt sind Clubbetreiber und Veranstalter für Konzerträume mit einer Besucherkapazität von bis zu 1.000 Gästen, Sitz in Deutschland und einer Förderung unter 40 Prozent ihrer Umsätze. Die Teilnahmebedingungen und Antworten auf „Häufig gestellt Fragen“ finden Sie auf unserer Webseite. Antragsschluss ist am Dienstag, dem 30. Juni 2015 um 18 Uhr. Die Preisverleihung findet im Oktober 2015 in München statt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Initiative Musik gGmbH Friedrichstraße 122 D-10117 Berlin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Michael Wallies +49 (0)30 - 531 475 45 – 1 [email protected] www.initiative-musik.de Die Initiative Musik gGmbH wurde im Oktober 2007 mit dem Ziel gegründet, Musiker, Personen mit Migrationshintergrund und Musikunternehmen der Sparten Rock, Pop und Jazz zu fördern sowie populäre deutsche Musik im Ausland zu verbreiten. Sie ist eine Fördereinrichtung für die deutsche Musikwirtschaft. Seit 2008 wurden 800 Künstler- und Infrastrukturprojekte sowie über 300 Kurztourförderungen bewilligt. Dafür wurden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie weiterer Fördergeber, wie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Auswärtigen Amt, bislang Gelder in Höhe von 13 Mio. EUR in Anspruch genommen. Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), die GEMA und die GEMAStiftung beteiligen sich zusätzlich am Budget der Initiative Musik. Sie wird getragen von der GVL und dem Deutschen Musikrat e.V. Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, paritätisch besetzt mit sechs aus der Politik und sechs aus der Musikwirtschaft. Der Aufsichtsrat entscheidet über die Förderanträge. Vorsitzender ist Dieter Gorny, sein Stellvertreter ist Steffen Kampeter (MdB). Die Geschäftsführung liegt bei Ina Keßler. * Wir legen großen Wert auf geschlechtliche Gleichberechtigung. Aufgrund der Lesbarkeit der Texte wird vorwiegend die maskuline Form gewählt. Seite 2 von 2
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