Sachbericht 2014 PDF - Interventionsstelle Hanna

Jahresbericht 2014 der
Interventionsstelle „Hanna“
für die Zuständigkeitsbereiche der
Landespolizeiinspektionen Gotha und Suhl
Wettiner Str. 2a
98617 Meiningen
Tel.: 03693-505211
Fax: 03693-505681
E-Mail: [email protected]
www.interventionsstelle-hanna.de
Inhalt
1. Einleitung ................................................................................................................................................... 4
2. Die Interventionsstelle „Hanna“ im Überblick .......................................................................................... 5
3. Organisationsstruktur................................................................................................................................ 7
3.1 Träger...................................................................................................................................................... 7
3.2 Finanzierung ........................................................................................................................................... 7
3.3 personelle Ausstattung........................................................................................................................... 7
3.4 Fortbildung und Supervision .................................................................................................................. 7
4. Aufgabengebiet ......................................................................................................................................... 8
4.1 Zielsetzung .............................................................................................................................................. 8
4.2 Zielgruppen ............................................................................................................................................. 8
4.3 Beratung ................................................................................................................................................. 8
4.4 Fallbeispiel .............................................................................................................................................. 9
5. Kooperations- und Netzwerkarbeit ......................................................................................................... 10
5.1 Netzwerke ............................................................................................................................................. 11
5.2 Kooperationspartner ............................................................................................................................. 11
5.2.1 Polizei ................................................................................................................................................. 11
5.2.2 Der „dezentrale Beratungstag“ ......................................................................................................... 12
5.2.3 Weiterbildungen der Polizei durch die Interventionsstelle „Hanna“ ................................................. 13
5.2.4 Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Interventionsstellen ....................................................... 14
5.2.5 Resortwechsel zum Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten beim TMSFG ............................ 15
6. Öffentlichkeitsarbeit................................................................................................................................ 16
7. Statistische Auswertung ......................................................................................................................... 18
7.1 Allgemeine statistische Angaben zu den Fallzahlen 2014 ..................................................................... 19
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7. 2 Personenbezogene Daten.................................................................................................................... 21
7.3 Beratungsspezifische Daten ................................................................................................................. 25
8. Fazit und Ausblick .................................................................................................................................... 28
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1. Einleitung
Wir, die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle „Hanna“ stellen Ihnen hier unseren
Sachbericht für das Jahr 2014 vor.
Darin geben wir Ihnen zuerst einen Überblick über unsere Einrichtung. In akuten
Krisensituationen nach Gewaltvorfällen brauchen Betroffene rasche und unbürokratische Hilfe –
unsere Angebote werden wir Ihnen ebenfalls darstellen.
An dieser Stelle möchten wir allen KlientInnen, die in der Interventionsstelle „Hanna“ in
Meiningen Hilfe in Anspruch nahmen und nehmen, für ihr Vertrauen in unsere Einrichtung
danken!
Danken möchten wir auch all unseren KooperationspartnerInnen, mit denen wir täglich
zusammenarbeiten, mit dem gemeinsamen Ziel, Gewalt in der Familie zu verhindern und das
Zuhause zu einem sicheren Ort zu machen.
Keine Einrichtung kann das Problem Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie alleine lösen –
daher sind Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Gewaltprävention ein Muss. Aus
diesem Grund geben wir hier einen Überblick über unsere Tätigkeiten in diesem Bereich.
Anhand der statistischen Auswertung ist ersichtlich, wie viele und welche Personen von Gewalt
betroffen sind und welche Interventionen und Hilfen erfolgen.
Wir hoffen, Ihnen mit dem Sachbericht 2014 einen Einblick in die Arbeit der Interventionsstelle
gegen häusliche Gewalt und Stalking „Hanna“ geben zu können und freuen uns über Ihre
Rückmeldungen und Anregungen an: [email protected]
Cornelia Anschütz-Plagge
Yvonne Andres
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2. Die Interventionsstelle „Hanna“ im Überblick
Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei
Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei
Trennung“ am 1. Januar 2002 wurde eine Lücke in der Gesetzgebung geschlossen, die ein zum
Teil erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit im Umgang mit Gewalt im häuslichen Umfeld von
intimen Beziehungen betraf. Grundgedanke der Gesetzesinitiative war es gewesen, den Schutz
von Geschädigten vor Gewalthandlungen und unzumutbaren Belästigungen zu verbessern,
indem nunmehr die Rechtsgrundlage für ein im Einzelfall mögliches rasches Eingreifen in Form
einer Schutz- oder einstweiligen Anordnung gegeben war.
Mit der Möglichkeit, im Falle von häuslicher Gewalt per Eilentscheidung den Verursacher aus
der gemeinsamen Wohnung zu weisen, konnte dem Anspruch der verletzen Person auf Schutz
vor weiteren Gewalttaten und ihrer Eskalation besser entsprochen werden.
In Umsetzung dessen wurden in Thüringen vier Interventionsstellen errichtet, welche den
betroffenen häuslicher Gewalt einen verbesserten Schutz und schnellere Hilfe zukommen
lassen, als Ergänzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt.
Interventionsstellen arbeiten pro-aktiv, im Regelfall durch telefonische oder persönliche
Beratung, ggf. auch durch aufsuchende Beratung. Das heißt konkret: Nach einem Polizeieinsatz
wegen häuslicher Gewalt werden durch die Polizei – das Einverständnis der/s Betroffenen
vorausgesetzt – die erforderlichen Daten und für die Einschätzung der Situation, wichtigen
Informationen an die Interventionsstelle übersandt. Mitarbeiter der Interventionsstelle nehmen
von sich aus unverzüglich Kontakt zur betroffenen Person auf und leisten eine schnelle und
kurzzeitige psychosoziale und rechtliche Erstberatung. Sie klären auch, ob und in welchem
Umfang weitergehende Beratung und Unterstützung notwendig und erforderlich ist.
Die Interventionsstelle „Hanna“ ist zuständig für den Süd-West-Thüringer Raum und hat am
01.01.2009 ihre Arbeit aufgenommen. Der Sitz befindet sich in Meiningen in zentraler Lage und
ist daher mit öffentlichen Verkehrsmitteln und über die Autobahn gut erreichbar. Ebenfalls
befinden sich ausreichend Parkplätze direkt am Haus. Im Gebäude befinden sich neben
Privatwohnungen auch andere Geschäftsräume, wie ein Friseur und ein Rechtsanwalt. Dadurch
können Betroffene anonym zur Beratung in die Interventionsstelle kommen.
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Foto 1 Interventionsstelle „Hanna“
Die Interventionsstelle hat zudem einen Dienst-PKW, wodurch sie mobile Beratung für
Betroffene anbieten kann, die nicht in der Lage sind, selbst in die Beratungsstelle zu kommen.
Foto 2 Beratungsraum
Foto 3 Kinderspielecke
Die Einrichtung verfügt über zwei Beratungsräume, eine Kinderspielecke, den Büroraum für die
Mitarbeiterinnen und eine kleine Küche. Durch die Lage im Erdgeschoss hat die
Interventionsstelle einen behindertengerechten Zugang.
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3. Organisationsstruktur
3.1 Träger
Träger der Interventionsstelle „Hanna“ ist der gemeinnützige Verein „Frauen helfen
e.V. Meiningen“.
Frauen
Der Verein verfügt über fünf engagierte, ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, die gemeinsam
mit den Mitarbeiterinnen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Einrichtung sorgen.
3.2 Finanzierung
Die laufenden Kosten für Personal- und Sachausgaben wurden 2014 mit 88.750 € über das
TMSFG, gefördert und mit 2052,49 € Eigenmittel durch den Verein mitfinanziert. Der
Zuwendungsbetrag wurde ausschließlich nach der Maßgabe der Haushaltsgrundsätze im Sinne
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zweckentsprechend eingesetzt.
3.3 personelle Ausstattung
Personell ist die Interventionsstelle mit den zwei Mitarbeiterinnen Cornelia Anschütz- Plagge
und Yvonne Andres (jeweils 30 Stunden/Woche) besetzt. Frau C. AnschützPlagge
ist
staatlich anerkannte Diplomsozialpädagogin/Sozialarbeiterin (FH) sowie zertifizierte
Präventionsmanagerin Stalking & Intimpartnergewalt. Frau Y. Andres ist Volljuristin und
zertifizierte Fachberaterin für Opferhilfe. Beide verfügen über weitere beraterische
Zusatzqualifikationen und langjährige Erfahrungen und Wissen auf ihrem Arbeitsgebiet.
Auf Grund einer längeren Erkrankung einer Mitarbeiterin der Interventionsstelle, wurde für die
Dauer von 2 Monaten eine Krankheitsvertretung eingestellt. Frau Ulrike Koch, welche bereits
während ihres Studiums an der Hochschule Coburg im Frauenhaus Meiningen ein Praktikum
absolvierte, war vom 01.04.2014 bis 31.05.2014 Mitarbeiterin in der Interventionsstelle.
3.4 Fortbildung und Supervision
Die zwei Mitarbeiterinnen haben im Verwendungsjahr 2014 an drei Supervisionen
teilgenommen.
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Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote wurden von den Mitarbeiterinnen zu
unterschiedlichen Themen wahrgenommen. Hierbei standen die Weiterentwicklung der
beraterischen Fähigkeiten sowie der Fachaustausch auf Landes- und Bundesebene mit den
verschiedensten Kooperationspartnern im Vordergrund. Eine Mitarbeiterin hat an dem
internationalen Treffen der Interventionsstellen in Wiesbaden vom 28.04.-30.04.2014
teilgenommen
4. Aufgabengebiet
4.1 Zielsetzung
Ziele der Interventionsstelle sind die Stärkung und Unterstützung der Betroffenen, Hilfe bei der
Durchsetzung ihrer Rechte und die Verhinderung weiterer Gewaltausübung. Ziel ist es, dass die
betroffenen ein eigenständiges Leben ohne Gewalt führen können. Die Beratung ist auf die
Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten.
4.2 Zielgruppen
Zielgruppen der Interventionsstelle sind alle Betroffene von Gewalt im sozialen Nahraum
(Partnergewalt, familiärer Gewalt, Stalking). Alle Betroffenen werden unterstützt,
unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderer Merkmale, Frauen und ihrer
Kinder sind die häufigsten Gruppen unter den
Betroffenen1.
4.3 Beratung
Die Initiative zur Kontaktaufnahme geht in erster Linie von der Interventionsstelle aus (proaktiver Beratungsansatz). Mit dem Einverständnis der/des Betroffenen schickt die Polizei die
Kontaktdaten der betroffenen Personen an die Interventionsstelle, die innerhalb
eines
Arbeitstages (außer Wochenende und Feiertage) einen ersten Kontaktversuch
zu
den
Betroffenen unternimmt. Die Betroffenen können sich auch
selbst oder mittels einer
Vertrauensperson an die Beratungsstelle wenden.
Die Gesprächsinhalte reichen von der aktuellen körperlichen und psychischen Verfassung der
betroffenen Person, deren psychosozialer Situation sowie der
Information über polizeiliche
und rechtliche Schutzmaßnahmen, bis hin zur
Gefährdungsanalyse und möglichen Schutzund Hilfemaßnahmen. Bei Bedarf werden Betroffene
an
andere
Institutionen,
1
Siehe statistische Auswertung
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Opferhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser,
Rechtsberatungen weitervermittelt
Beratungsstellen, ÄrztInnen, TherapeutInnen oder
oder auch zu Terminen begleitet.
Die Beratung zu den gesetzlichen Möglichkeiten nach dem GewSchG enthält neben den
Basisinformationen alle Informationen darüber, wo und wie der Antrag gestellt wird und welche
Unterlagen dafür notwendig sind. Diese Informationen müssen gut verständlich vermittelt
werden. Hierzu haben die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle „Hanna“ ein Merkblatt
erstellt, welches entsprechend ausgehändigt werden kann.
Wenn persönliche Hinderungsgründe vorliegen, die einer Antragstellung durch die betroffene
Person entgegenstehen, so werden diese anerkennend wertfrei und im Fokus der Sicherheit
abwägend besprochen.
In der Beratung werden auch oft konkrete Fragen besprochen wie:
„Er will doch seine Sachen aus der Wohnung. Wie soll er die bekommen, wenn ich sie ihm nicht
gebe?“ „Er braucht doch Geld, wie soll das jetzt gehen?“ „ Er hat mich angerufen, ich habe noch
mal mit ihm geredet, ich gebe ihm noch eine Chance, aber ich habe irgendwie Angst und weiß
nicht, ob es gut geht!“ „Er hat doch Probleme, wer kümmert sich jetzt um ihn?“
4.4 Fallbeispiel
Nachfolgend zeigen wir eine Darstellung der Interventionskette in/nach einer akuten
Gewaltsituation aus dem Jahr 2011:
Die Polizei sendete der Interventionsstelle ein Fax über einen Einsatz häuslicher
Gewalt.
Auf dem Formblatt war ersichtlich, dass es sich bei dem Täter um den Ehemann handelt und
zwei minderjährige Kinder im Haushalt leben.
Dem Ehemann wurde in Platzverweis gem. § 18 PAG für 10 Tage erteilt, zudem wurde er
Gewahrsam genommen.
in
Mit Frau G. wurde umgehend Kontakt aufgenommen. Bereits am Telefon wirkte Frau G.
verängstigt und hilflos, so dass durch die Interventionsstelle angeboten wurde, sie aufzusuchen.
Frau G. hielt sich seit dem Vorfall in der Wohnung einer Freundin auf. Dort wurde auch die
Beratung durchgeführt. Im Gespräch
gab Frau G. an, dass ihr
Mann
stark
dem
Alkohol zu spricht und in diesem Zusammenhang in letzter Zeit aggressiv
ihr
gegenüber
wurde, bis hin zur Körperverletzung. Beim letzten Vorfall zerstörte er fast die gesamte
Wohnungseinrichtung und verletzte Frau G. auch. Die zu Hilfe gerufene Polizei nahm den
Ehemann in Gewahrsam und erteilte einen Platzverweis für 10 Tage. Frau G. gab zudem an, dass
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das zuständige Amtsgericht ihren Mann per Gerichtsbeschluss zwangsweise in eine
psychiatrische Klinik einwies. Frau G. wusste nun überhaupt nicht, wie es weitergehen sollte,
zumal die Wohnung unbewohnbar war. Gemeinsam mit der Mitarbeiterin wurde ein Antrag
auf
Genehmigung zum Umzug bei dem zuständigen Amt gestellt. Da insbesondere die Kinder
schnell wieder ein normales Umfeld haben sollten, nahm die
Interventionsstelle Kontakt mit
der der Gleichstellungsbeauftragten und dem
Jobcenter sowie mit dem Sozialkaufhaus auf,
welche dann auch untereinander Kontakt aufnahmen, so dass bereits nach zwei Arbeitstagen
die Genehmigung
für den Umzug vorlag sowie die Bewilligung von finanziellen Mitteln zur
Ausstattung der Wohnung. Eine Wohnung konnte auch sofort
gefunden
werden.
Die
rechtliche Problematik wurde Frau G. ebenfalls erläutert, insbesondere die
Möglichkeit
eines Antrages nach dem GewSchG. Frau G. hatte bereits einen Anwalt, der ihr dann zusicherte,
die entsprechenden Anträge beim zuständigen
Familiengericht zu stellen, noch vor der
Entlassung des Ehemannes aus der Klinik. Frau G. ist durch das vor Ort existierende Hilfesystem
rasch und unbürokratisch aufgefangen worden. Bei Fragen stehen die Beraterinnen der
Interventionsstelle nach wie vor zur Verfügung.
5. Kooperations- und Netzwerkarbeit
Das unter 4.4 dargestellte Fallbeispiel zeigt, dass für eine mittel- und längerfristige
Gewaltprävention Vernetzung und Kooperation aller mit dem Problem befassten Einrichtungen
zentral sind: Die Interventionsstelle „Hanna“ ist daher bemüht, die Vernetzung zwischen
Einrichtungen und Institutionen zu verstärken und Kooperationen zu verbessern, um Prävention
von Gewalt in der Familie auch auf einer breiteren gesellschaftlichen Ebene zu verankern.
Im Berichtszeitraum wurden, wie ebenfalls aus dem Fallbeispiel ersichtlich,
Informationsgespräche und Einzelfallgespräche mit den entsprechenden Institutionen
notwendig.
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5.1 Netzwerke
Die Arbeit in den Netzwerken dient einerseits der weiteren Vernetzung, verfolgt aber
insbesondere das Ziel, gemeinsam mit anderen die Verbesserung der Situation der von
häuslicher Gewalt betroffenen Menschen zu erreichen.
Die Interventionsstelle ist in folgenden Netzwerken vertreten:
 AG gegen Gewalt in der Familie Suhl
 Netzwerk gegen häusliche Gewalt Hildburghausen
 AK II: Netzwerk gegen Gewalt im Ilmkreis
 Netzwerk gegen häusliche Gewalt Gotha
 AK gegen häusliche Gewalt Eisenach
 Netzwerk für betroffene von häuslicher Gewalt im Wartburgkreis
 Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
 AK Wege aus der häuslichen Gewalt Schmalkalden
5.2 Kooperationspartner
5.2.1 Polizei
Insbesondere die Polizei ist einer der wichtigsten Kooperationspartner der
Interventionsstelle. Der Zuständigkeitsbereich der Interventionsstelle „Hanna“ umfasst
die zwei Landespolizeiinspektionen Suhl und Gotha mit insgesamt sieben
Polizeiinspektionen. In diesem Zusammenhang haben die Mitarbeiterinnen in diesem
Jahr wieder im Rahmen der Einführungsvorlesung des neuen Studiengangs der Thüringer
Verwaltungsfachhochschule die Arbeit der Interventionsstelle vorgestellt. Im Fokus dabei
stand die konkrete Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten vor Ort.
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Zudem erhielten die zwei Mitarbeiterinnen der Interventionstelle vom Bildungszentrum
der Thüringer Polizei einen Lehrauftrag für das Seminar „Recht, insbesondere Teilgebiete
des Polizei,- Ordnungs,- Waffen,- Versammlungs- und Ausländerrechts“. Es fand im
Dezember 2014 eine erste Vorlesung statt.
5.2.2 Der „dezentrale Beratungstag“
In Zusammenarbeit mit der PI Arnstadt-Ilmenau wurde 2012 der monatliche „dezentrale
Beratungstag“ der Interventionsstelle in der PI Ilmenau geschaffen. Aufgrund der sehr
guten Resonanz wurde der Beratungstag auch im Jahr 2014 fortgeführt. Mehrheitlich
konnten die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle hierbei die Termine bei
eingehenden Faxmeldungen bündeln und somit effizienter arbeiten. Besonders positiv
hat sich im Laufe des Jahres die Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion ArnstadtIlmenau verfestigt, was den Betroffenen und ihrem konkreten Hilfebedarf zu Gute kam.
Absprachen mit Polizeibeamten konnten direkt vor Ort getroffen werden und wichtige
Informationen, speziell bei Gewaltschutzanträgen, konnten ebenfalls unverzüglich
ausgetauscht werden.
Neben der Polizeiinspektion Suhl, welche im Jahr 2013 einen monatlichen Beratungstag
einführte, folgte im Jahr 2014 auch die Polizeiinspektion Gotha dem Pilotprojekt und
führte gemeinsam mit der Interventionsstelle „Hanna“ im April 2014 ebenfalls einen
Beratungstag ein, bei welchem die Mitarbeiterinnen ihre Beratungstermine zentrieren
konnten.
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5.2.3 Weiterbildungen der Polizei durch die Interventionsstelle „Hanna“
Durch die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle wurden auch im Jahr 2014 die
einzelnen Dienstgruppen der unterschiedlichen Polizeiinspektionen zu den Themen
„häusliche Gewalt“ und zu „Stalking“ geschult. In diesem Jahr lag ein Schwerpunkt der
Schulungen auf den neuen Leitlinien der Thüringer Polizei „Polizeiliche Maßnahmen in
Fällen häuslicher Gewalt“. Besonders die neue Definition „Häusliche Gewalt“ war Anlaß
für intensive Gespräche mit den Beamten. Diese Schulungen wurden nach Möglichkeit
immer mit den Kolleginnen der zuständigen Frauenhäuser durchgeführt. So haben die
Mitarbeiterinnen im Jahr 2014 acht Polizeischulungen durchgeführt.
Zudem wurde eine Vorlesung zu häuslicher Gewalt und der Arbeit der
Interventionsstellen an der Verwaltungsfachhochschule der Polizei in Meiningen
gehalten.
Zum Abschluss des Jahres 2014 luden die Mitarbeiterinnen der IST alle
SachbearbeiterInnen der einzelnen Polizeiinspektionen, die explizit mit der Bearbeitung
von Fällen häuslicher Gewalt beauftragt sind, zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen am
20.11.2014 in die Interventionsstelle ein.
Erfreulich war, dass jede Polizeiinspektion aus dem Zuständigkeitsbereich vertreten war,
so dass ein sehr intensiver Erfahrungsaustausch stattfand. Es herrschte Einigkeit darüber,
dass solche Arbeitstreffen sehr wichtig und konstruktiv sind und dass wir uns weiterhin
einmal im Jahr in dieser Runde treffen wollen.
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5.2.4 Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer
Interventionsstellen
Im Jahr 2014 traf sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Interventionsstellen
zu fünf gemeinsamen Arbeitstreffen. Hierbei bestand die Möglichkeit des fachlichen
Austausches sowie Einzelfallbesprechungen bei zuständigkeitsübergreifenden
Sachverhalten. Die regelmäßigen Treffen wurden aber auch genutzt, um gemeinsame
Stellungnahmen zu Angelegenheiten mit überregionaler Bedeutung und Empfehlungen
zu erarbeiten z.B. an das TMFSG hinsichtlich der nicht mehr existierenden Täterberatung.
Vom 08.07. bis 09.07.2014 fand die jährliche Klausurtagung der LAG der
Interventionsstellen statt. Diese Tagung wurde intensiv genutzt, um sich fachlich
auszutauschen, sich einen Überblick über die aktuelle Beratungssituation von
Betroffenen häuslicher Gewalt zu verschaffen und dementsprechend Strategien zu
entwickeln, den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt zu verbessern. Gemeinsame
Aktionen für die kommenden Jahre wurden geplant.
Tagungsort Kloster Volkerode
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5.2.5 Fazit zum Resortwechsel zum Büro der
Landesgleichstellungsbeauftragten beim TMSFG
Bereits im letzten Jahr berichteten wir, dass die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt
aufgelöst wurde und deren Aufgaben das Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten
übertragen bekommen hat. Trotz anfänglicher Irritationen sind die vier
Interventionsstellen im fachlichen Austausch geblieben. Jedoch wurde immer
zunehmender deutlich, dass ein entsprechende Koordinierungsstelle unabdingbar ist.
Auf Grund der fehlenden regelmäßigen Treffen zwischen den Interventionsstellen und
dem TMSFG konnte eine landesweite Statistik, wie in den Jahren zuvor, nicht erstellt und
ausgewertet werden. Auch eine geplante Ausstellung über die gemeinschaftliche Aktion
„Mut schöpfen“ konnte nicht realisiert werden. Unstimmigkeiten über die Förderungsart
der Interventionsstellen sorgte für Verunsicherungen bei den Interventionsstellen und
deren Träger. Aus diesem Grund suchten die Träger im Jahr 2014 das Gespräch mit dem
Ministerium. Im Ergebnis waren die Gesprächsteilnehmer sich dahingehend einig, dass
die Förderung der Interventionsstellen überarbeitet
und wieder einheitlich
entsprechend den Vergabegrundsätzen werden sollte.
Lediglich ein Fachtag, welcher bereits mit der damaligen Koordinierungsstelle
vorbereitet worden war, wurde am 05.11.2014 gemeinsam durchgeführt.
Nachdem im September 2014 ein Regierungswechsel stattfand, wurde die Schaffung
einer Koordinerungsstelle wieder mit in den neuen Koalitionsvertrag aufgenommen
sowie Aussagen über Finanzierung. Inwieweit sich dies und in welcher Form realisiert,
bleibt abzuwarten.
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6. Öffentlichkeitsarbeit
6.1 Aktion „ Mut schöpfen“
Die gemeinsam mit dem TMSFG geplante Aktion „Mut schöpfen“, nach dem Vorbild des
Schweizer Fraunennottelefon Winterthur, wurde am 05.05.2012 mit Erfolg auf dem Weimarer
Marktplatz unter Schirmherrschaft der Ministerin, Frau Taubert, durchgeführt. Hierüber haben
wir ausführlich im letzten Sachbericht informiert.
Im Jahr 2014 haben wieder einige Netzwerkpartner das Angebot der Interventionsstelen
genutzt, bei der Durchführung von eigenen Aktionen „Mut schöpfen“ behilflich zu sein.
Die von den vier Interventionsstellen erarbeitete Arbeitsmappe zur Organisation wurde rege
genutzt, um in vielen Regionen ebenfalls „Mut zu schöpfen“. In der breiten Öffentlichkeit
fanden diese Veranstaltungen große Resonanz.
Eine als Abschluss der Kampagne geplante Ausstellung von verschiedenen Bildern und
Eindrücken der Aktion, konnte leider im Jahr 2014 nicht realisiert werden. Die LAG der Thüringer
Interventionsstellen wird jedoch weiter versuchen, einen gebührenden Abschluss in Form einer
Ausstellung im Jahr 2015 durchzuführen.
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6.2. Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11. fanden in allen
Netzwerken zahlreiche Veranstaltungen statt.
Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle beteiligten sich an den Vorbereitungen der
Aktionen in allen Netzwerken und nahmen aktiv in diesem Jahr in Meiningen teil. Die Aktion
stand unter dem Motto „Ein Licht für jede Frau“. Hierbei wurden symbolisch für jede von
Gewalt betroffene Frau aus den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und der
kreisfreien Stadt Suhl, eine Kerze angezündet. Diese Aktion fand auf dem Meininger Markt,
direkt vor dem Eingansportal der Stadtkirche statt. Mit dem 18 Uhr-Geläut wurde dann den
betroffenen gedacht.
6.3. Weihnachtsmarkt 2014
Wie in den Jahren zuvor, wurde auch im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit dem Lions Club
Meiningen die Vorweihnachtszeit genutzt, einen Stand auf dem Meininger Weihnachtsmarkt für
eine Woche durch den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ Meiningen unter engagierter
Beteiligung der Interventionsstelle zu betreuen. Dies bot nochmals ein breites Spektrum, die
Interventionsstelle in der Öffentlichkeit zu präsentieren.
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7. Statistische Auswertung
Die Interventionsstelle „Hanna“ hat im Jahr 2014 ….
… 232 Personen, die von Gewalt in der Familie betroffen
waren
… 36 Personen, die von Stalking betroffen waren und
… 254 mitbetroffene Kinder und Jugendliche
beraten und unterstützt.
Die Interventionsstelle erhielt....
… 216 Mitteilungen (Faxe) durch die Polizei
… 52 Selbstmeldungen
Davon waren....
... 248 weibliche
und 20 männliche
Betroffene.
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7.1 Allgemeine statistische Angaben zu den Fallzahlen 2014
Unser Zuständigkeitsbereich umfasst 654573 Einwohner. Im Jahr 2014 wurden uns 268 Fälle
von häuslicher Gewalt und Stalking gemeldet, davon waren 20 männliche Betroffene von
häuslicher Gewalt..
Die nachstehenden Graphiken, Tabellen und Angaben beziehen sich auf diese insgesamt 268
Fälle.
Abbildung 1 Erstmeldungen
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Im Jahr 2014 hat die Interventionsstelle 216 Faxmitteilungen über die Polizeiinspektionen
erhalten und 52 Selbstmelder beraten.
.
Abbildung 2 Fallaufkommen nach Zugangswegen
Die Fallzahlen sind im Jahr 2014 nochmals angestiegen. Dementsprechend hat sich das
Beratungsaufkommen nochmals erhöht
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Abbildung 3 Fallzahlen gesamt
Von den 268 Fällen waren 232 Personen von häuslicher Gewalt betroffen und 36 Personen waren
Stalkingopfer.
7. 2 Personenbezogene Daten
Abbildung 4 Alter
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Die obige Abbildung zeigt die Altersverteilung der Betroffenen im Jahr 2014. Hierbei fällt auf,
dass die häufigste Altersgruppe zwischen 28 und 40 Jahren liegt (30,6 %), gefolgt von den 41 –
60 jährigen Betroffenen (23,1 %).
Abbildung 5 nationale Herkunft
223 Personen waren deutsche Staatsbürger. Das entspricht einer Mehrheit von 90 %. Lediglich 16
Klienten waren Ausländerinnen bzw. Deutsche mit Migrationshintergrund.
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Abbildung 6 Täter-Opfer-Verhältnis
Das am häufigsten vorkommende Täter- Opfer- Verhältnis im Jahr 2014 (61 Fälle) waren ExPartnerschaften und 57 Fälle, in denen die Partner verheiratet waren.
Bereits im Sachbericht 2012 ist aufgefallen, dass die Fallzahl der Söhne und Töchter als Täter in
den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Im Jahr 2013 waren es 5% und im Jahr
2014 = 5,6 % (15 Fälle).
Abbildung 7 Einkommensverhältnisse
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48 % der betroffenen Frauen und Männer bezogen Lohn und Gehalt, eigene Rente oder waren
Selbständig bzw. erhielten BaföG. 23 Personen bezogen staatliche Unterstützungsleistungen. In
41 % der Fälle konnten wir keine Angaben zum Einkommensverhältnis erheben.
Abbildung 8 Altersgruppen der mitbetroffenen Kinder
Insgesamt waren 254 Kinder Mitbetroffene von häuslicher Gewalt und Stalking. Davon sind 192 Kinder
unter 14 Jahren. Dieser extreme Anstieg bestärkt nochmals die Forderung nach einer entsprechend
gesonderten Beratung für betroffene Kinder und Jugendliche.
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7.3 Beratungsspezifische Daten
Abbildung 9 Beratungsinhalte
Aus der Abbildung 9 ist zu entnehmen, dass die Betroffenen vorwiegend zu den Schwerpunkten
unserer Beratungstätigkeit (psychosoziale Beratung, Schutz und Sicherheit und zivilrechtlichen
Schutzmöglichkeiten) unterstützt wurden. In 183 Fällen wurden die KlientInnen speziell zu
zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten beraten.
Auch im Jahr 2014 hat Migration nur eine untergeordnete Rolle in unserer Beratung gespielt, da
der Ausländeranteil lediglich 5% betrug und die KlientInnen keinen Bedarf hatten,
diesbezüglich eine spezielle Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Abbildung 40 Anzahl der Kontakte
Von den 268 Fällen im Jahr 2014 wurde zu 267 Personen der Erstkontakt erfolgreich
aufgenommen. 65 Beratungen wurden aufsuchend (zumeist in der eigenen Wohnung der
Betroffenen) und 61 Beratungen in der Interventionsstelle durchgeführt. In 131 Fällen wurden
die Betroffenen telefonisch beraten. Dafür werden vorwiegend vorab Telefonberatungstermine
vereinbart, um das dafür notwendige Setting zu schaffen. In 57 Fällen der Beratung wurde aktiv
weiterführende Hilfe für die Betroffenen koordiniert und in 16 Fällen haben wir die KlientInnen
zu Gericht und/oder Polizei begleitet. Insgesamt ergaben sich 581 „längere“ Kontakten zu den
Betroffenen. Kurze Telefonabsprachen mit den Klienten wurden dabei nicht mit gezählt.
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Abbildung 11 Juristische Maßnahmen
In 52 Fällen wurden durch die Betroffenen Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz (§1 GewSchG
– Kontakt- und Annäherungsverbot; §2 GewSchG- Wohnungszuweisung) gestellt. In 116 uns
bekannten Fällen, haben die Opfer eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt – davon waren 3
Fälle
Anzeigen
nach
§
238
(Stalking). Zu
den
RechtspflegerInnen
und
AmtsgerichtsdirektorenInnen haben wir weiterhin einen sehr guten Kontakt.
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Abbildung 12 Maßnahmen der Polizei
Im Jahr 2014 gab es in unserem Zuständigkeitsbereich „offiziell“ 63 Platzverweise durch die
Polizei. Diese Zahlen sind leider nicht repräsentativ, da wir häufig keine Meldungen über
Platzverweise und Ingewahrsamnahme von den zuständigen Polizeiinspektionen erhalten. In
unseren PI-Schulungen ist aber die Anwendung des § 18 PAG (Platzverweis) ständiges Thema.
In 30 Fällen wurden die Täter bis zu 10 Tagen der Wohnung verwiesen und 12 Täter mussten
vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.
8. Fazit und Ausblick
Wie die statistische Auswertung des Jahres 2014 zeigt, war die Schaffung und Erhaltung von
flächendeckenden Interventionsstellen notwendig und hat sich bewährt. Das Fallaufkommen ist
leicht angestiegen, dies ist u.a. auf die regelmäßig durchgeführten Schulungen der
Polizeiinspektionen, den dezentralen Beratungstagen der Polizeiinspektionen Arnstadt-Ilmenau,
Gotha und Suhl sowie auf die aktive Mitarbeit in den Netzwerken zurück zu führen.
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Zusammenfassend lässt sich erklären, dass die pro-aktive Beratung der Interventionsstelle
„Hanna“ den Zugang zu Informationen und Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt und
Stalking erweitert. Selbst wenn Betroffene sich nicht gleich als „unterstützungsbedürftig“
betrachteten, wurde der Bedarf jedoch von ihnen erkannt und genutzt.
Opfer, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wegen z.B. Krankheit, Kinderbetreuung oder
Behinderung konnten erreicht werden und erhielten entsprechende Beratung.
Die Kooperation zwischen Polizei und dem Hilfenetzwerk hat sich zugunsten der Betroffenen
verbessert. Arbeitsweisen und –ansätze der agierenden Kooperationspartner können deutlicher
nachvollzogen werden. Dies hat zur Folge, dass sich das Verständnis der Klienten für die
unterschiedlichen Arbeitsweisen von Polizei, Behörden und Beratungsstellen erhöht.
Die Arbeit der Interventionsstelle „Hanna“ hat Entlastung der PolizeibeamtInnen im Einsatz und
für die Opferschutzbeauftragten geschaffen.
Auftretende Lücken in der Interventionskette bzw. im Hilfesystem konnten eruiert und
analysiert werden. Perspektivisch verbessern sich damit der Schutz und die Sicherheit der
Betroffenen.
Durch die zahlreichen Fort- und Weiterbildungen sowie durch den regen Fachaustausch hat sich
die Fachkompetenz aller Beteiligten im Arbeitsfeld häusliche Gewalt erhöht.
Die Faxe haben sich als erfolgreiches Arbeitsmittel etabliert
Sowohl auf kommunaler, regionaler Ebene als auch Thüringen weit wurde eine breite
Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um für das Thema „Häusliche Gewalt“ zu sensibilisieren und die
Hilfestrukturen bekannt zu machen.
Die strategische Arbeit in den verschiedenen Gremien und Netzwerken hat eine engere und
besser verknüpfte Kooperation der Einrichtungen des Frauen- und Kinderschutzes in Thüringen
bewirkt, z.B. die Mitarbeit in der Expertinnenrunde der PARITÄT.
Eine wichtige mittelfristige Aufgabe bleibt nach wie vor die Verbesserung und
Weiterentwicklung der Hilfestrukturen und Prävention bei häuslicher Gewalt in Thüringen.
Auch wenn für das Jahr 2014 ein überwiegend positives Fazit gezogen werden kann, gibt es für
die weitere erfolgreiche Arbeit der Interventionsstellen viel zu tun.
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Besonderes Augenmerk ist auch auf die fehlende Beratung für Kinder und Jugendliche als
Mitbetroffene von häuslicher Gewalt und die Täterberatung zu legen. Hier besteht dringender
Handlungsbedarf !!!
Die Kooperation mit den jeweils zuständigen Jugendämtern muss ausgebaut und intensiviert
werden.
Die regelmäßig abgehaltenen Dienstgruppenschulungen in den Polizeiinspektionen haben sich
als fruchtbar erwiesen, so dass sich die Interventionsstelle „Hanna“ auch zukünftig aktiv hier
einbringen wird.
Der Entwicklung der Fallzahlen von Stalking sollte weiterhin Beachtung geschenkt werden.
Diesbezüglich hat die Mitarbeiterin Frau C. Anschütz-Plagge den Zertifikatskurs
„Präventionsmanager“ belegt, um so den doch sehr speziellen Beratungsbedarf abzudecken.
Auch im Jahr 2014 wird die Koordinierung- und Vernetzungsarbeit der beteiligten
Einrichtungen im Hilfesystem weiterhin ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit sein. Oberste
Priorität sind dabei die Kontakte zur Polizei. Es ist wieder ein fachlicher Austausch mit den
sieben Polizeiinspektionen und den Landespolizeiinspektionen Gotha und Suhl geplant.
Weiter steht die Teilnahme an DienstgruppenleiterInnen-Besprechungen in den einzelnen
Polizeiinspektionen an, um die wichtige Arbeit der Gewaltprävention in den
Arbeitsalltag der Beamten vor Ort zu integrieren. Besonders wichtig bleibt hierbei die
Sensibilisierung bei der Frage, warum so viele Frauen immer wieder, auch nach bereits
eingeleiteten Interventionsmaßnahmen zu ihrem gewalttätigen Partner zurückkehren.
Die Mitarbeit in den bestehenden Gremien und Netzwerken, wird fortgeführt. Zur weiteren
Qualifizierung der Arbeit werden die IST Mitarbeiterinnen an Fortbildungen und
Fachtagungen teilnehmen.
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