Jahresbericht 2014 der Interventionsstelle „Hanna“ für die Zuständigkeitsbereiche der Landespolizeiinspektionen Gotha und Suhl Wettiner Str. 2a 98617 Meiningen Tel.: 03693-505211 Fax: 03693-505681 E-Mail: [email protected] www.interventionsstelle-hanna.de Inhalt 1. Einleitung ................................................................................................................................................... 4 2. Die Interventionsstelle „Hanna“ im Überblick .......................................................................................... 5 3. Organisationsstruktur................................................................................................................................ 7 3.1 Träger...................................................................................................................................................... 7 3.2 Finanzierung ........................................................................................................................................... 7 3.3 personelle Ausstattung........................................................................................................................... 7 3.4 Fortbildung und Supervision .................................................................................................................. 7 4. Aufgabengebiet ......................................................................................................................................... 8 4.1 Zielsetzung .............................................................................................................................................. 8 4.2 Zielgruppen ............................................................................................................................................. 8 4.3 Beratung ................................................................................................................................................. 8 4.4 Fallbeispiel .............................................................................................................................................. 9 5. Kooperations- und Netzwerkarbeit ......................................................................................................... 10 5.1 Netzwerke ............................................................................................................................................. 11 5.2 Kooperationspartner ............................................................................................................................. 11 5.2.1 Polizei ................................................................................................................................................. 11 5.2.2 Der „dezentrale Beratungstag“ ......................................................................................................... 12 5.2.3 Weiterbildungen der Polizei durch die Interventionsstelle „Hanna“ ................................................. 13 5.2.4 Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Interventionsstellen ....................................................... 14 5.2.5 Resortwechsel zum Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten beim TMSFG ............................ 15 6. Öffentlichkeitsarbeit................................................................................................................................ 16 7. Statistische Auswertung ......................................................................................................................... 18 7.1 Allgemeine statistische Angaben zu den Fallzahlen 2014 ..................................................................... 19 Seite | 2 7. 2 Personenbezogene Daten.................................................................................................................... 21 7.3 Beratungsspezifische Daten ................................................................................................................. 25 8. Fazit und Ausblick .................................................................................................................................... 28 Seite | 3 1. Einleitung Wir, die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle „Hanna“ stellen Ihnen hier unseren Sachbericht für das Jahr 2014 vor. Darin geben wir Ihnen zuerst einen Überblick über unsere Einrichtung. In akuten Krisensituationen nach Gewaltvorfällen brauchen Betroffene rasche und unbürokratische Hilfe – unsere Angebote werden wir Ihnen ebenfalls darstellen. An dieser Stelle möchten wir allen KlientInnen, die in der Interventionsstelle „Hanna“ in Meiningen Hilfe in Anspruch nahmen und nehmen, für ihr Vertrauen in unsere Einrichtung danken! Danken möchten wir auch all unseren KooperationspartnerInnen, mit denen wir täglich zusammenarbeiten, mit dem gemeinsamen Ziel, Gewalt in der Familie zu verhindern und das Zuhause zu einem sicheren Ort zu machen. Keine Einrichtung kann das Problem Gewalt an Frauen und Gewalt in der Familie alleine lösen – daher sind Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Gewaltprävention ein Muss. Aus diesem Grund geben wir hier einen Überblick über unsere Tätigkeiten in diesem Bereich. Anhand der statistischen Auswertung ist ersichtlich, wie viele und welche Personen von Gewalt betroffen sind und welche Interventionen und Hilfen erfolgen. Wir hoffen, Ihnen mit dem Sachbericht 2014 einen Einblick in die Arbeit der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt und Stalking „Hanna“ geben zu können und freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Anregungen an: [email protected] Cornelia Anschütz-Plagge Yvonne Andres Seite | 4 2. Die Interventionsstelle „Hanna“ im Überblick Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“ am 1. Januar 2002 wurde eine Lücke in der Gesetzgebung geschlossen, die ein zum Teil erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit im Umgang mit Gewalt im häuslichen Umfeld von intimen Beziehungen betraf. Grundgedanke der Gesetzesinitiative war es gewesen, den Schutz von Geschädigten vor Gewalthandlungen und unzumutbaren Belästigungen zu verbessern, indem nunmehr die Rechtsgrundlage für ein im Einzelfall mögliches rasches Eingreifen in Form einer Schutz- oder einstweiligen Anordnung gegeben war. Mit der Möglichkeit, im Falle von häuslicher Gewalt per Eilentscheidung den Verursacher aus der gemeinsamen Wohnung zu weisen, konnte dem Anspruch der verletzen Person auf Schutz vor weiteren Gewalttaten und ihrer Eskalation besser entsprochen werden. In Umsetzung dessen wurden in Thüringen vier Interventionsstellen errichtet, welche den betroffenen häuslicher Gewalt einen verbesserten Schutz und schnellere Hilfe zukommen lassen, als Ergänzung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei häuslicher Gewalt. Interventionsstellen arbeiten pro-aktiv, im Regelfall durch telefonische oder persönliche Beratung, ggf. auch durch aufsuchende Beratung. Das heißt konkret: Nach einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt werden durch die Polizei – das Einverständnis der/s Betroffenen vorausgesetzt – die erforderlichen Daten und für die Einschätzung der Situation, wichtigen Informationen an die Interventionsstelle übersandt. Mitarbeiter der Interventionsstelle nehmen von sich aus unverzüglich Kontakt zur betroffenen Person auf und leisten eine schnelle und kurzzeitige psychosoziale und rechtliche Erstberatung. Sie klären auch, ob und in welchem Umfang weitergehende Beratung und Unterstützung notwendig und erforderlich ist. Die Interventionsstelle „Hanna“ ist zuständig für den Süd-West-Thüringer Raum und hat am 01.01.2009 ihre Arbeit aufgenommen. Der Sitz befindet sich in Meiningen in zentraler Lage und ist daher mit öffentlichen Verkehrsmitteln und über die Autobahn gut erreichbar. Ebenfalls befinden sich ausreichend Parkplätze direkt am Haus. Im Gebäude befinden sich neben Privatwohnungen auch andere Geschäftsräume, wie ein Friseur und ein Rechtsanwalt. Dadurch können Betroffene anonym zur Beratung in die Interventionsstelle kommen. Seite | 5 Foto 1 Interventionsstelle „Hanna“ Die Interventionsstelle hat zudem einen Dienst-PKW, wodurch sie mobile Beratung für Betroffene anbieten kann, die nicht in der Lage sind, selbst in die Beratungsstelle zu kommen. Foto 2 Beratungsraum Foto 3 Kinderspielecke Die Einrichtung verfügt über zwei Beratungsräume, eine Kinderspielecke, den Büroraum für die Mitarbeiterinnen und eine kleine Küche. Durch die Lage im Erdgeschoss hat die Interventionsstelle einen behindertengerechten Zugang. Seite | 6 3. Organisationsstruktur 3.1 Träger Träger der Interventionsstelle „Hanna“ ist der gemeinnützige Verein „Frauen helfen e.V. Meiningen“. Frauen Der Verein verfügt über fünf engagierte, ehrenamtliche Vorstandsmitglieder, die gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen für den Bestand und die Weiterentwicklung der Einrichtung sorgen. 3.2 Finanzierung Die laufenden Kosten für Personal- und Sachausgaben wurden 2014 mit 88.750 € über das TMSFG, gefördert und mit 2052,49 € Eigenmittel durch den Verein mitfinanziert. Der Zuwendungsbetrag wurde ausschließlich nach der Maßgabe der Haushaltsgrundsätze im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zweckentsprechend eingesetzt. 3.3 personelle Ausstattung Personell ist die Interventionsstelle mit den zwei Mitarbeiterinnen Cornelia Anschütz- Plagge und Yvonne Andres (jeweils 30 Stunden/Woche) besetzt. Frau C. AnschützPlagge ist staatlich anerkannte Diplomsozialpädagogin/Sozialarbeiterin (FH) sowie zertifizierte Präventionsmanagerin Stalking & Intimpartnergewalt. Frau Y. Andres ist Volljuristin und zertifizierte Fachberaterin für Opferhilfe. Beide verfügen über weitere beraterische Zusatzqualifikationen und langjährige Erfahrungen und Wissen auf ihrem Arbeitsgebiet. Auf Grund einer längeren Erkrankung einer Mitarbeiterin der Interventionsstelle, wurde für die Dauer von 2 Monaten eine Krankheitsvertretung eingestellt. Frau Ulrike Koch, welche bereits während ihres Studiums an der Hochschule Coburg im Frauenhaus Meiningen ein Praktikum absolvierte, war vom 01.04.2014 bis 31.05.2014 Mitarbeiterin in der Interventionsstelle. 3.4 Fortbildung und Supervision Die zwei Mitarbeiterinnen haben im Verwendungsjahr 2014 an drei Supervisionen teilgenommen. Seite | 7 Fortbildungs- und Qualifizierungsangebote wurden von den Mitarbeiterinnen zu unterschiedlichen Themen wahrgenommen. Hierbei standen die Weiterentwicklung der beraterischen Fähigkeiten sowie der Fachaustausch auf Landes- und Bundesebene mit den verschiedensten Kooperationspartnern im Vordergrund. Eine Mitarbeiterin hat an dem internationalen Treffen der Interventionsstellen in Wiesbaden vom 28.04.-30.04.2014 teilgenommen 4. Aufgabengebiet 4.1 Zielsetzung Ziele der Interventionsstelle sind die Stärkung und Unterstützung der Betroffenen, Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte und die Verhinderung weiterer Gewaltausübung. Ziel ist es, dass die betroffenen ein eigenständiges Leben ohne Gewalt führen können. Die Beratung ist auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten. 4.2 Zielgruppen Zielgruppen der Interventionsstelle sind alle Betroffene von Gewalt im sozialen Nahraum (Partnergewalt, familiärer Gewalt, Stalking). Alle Betroffenen werden unterstützt, unabhängig von ihrem Alter, Geschlecht, Herkunft oder anderer Merkmale, Frauen und ihrer Kinder sind die häufigsten Gruppen unter den Betroffenen1. 4.3 Beratung Die Initiative zur Kontaktaufnahme geht in erster Linie von der Interventionsstelle aus (proaktiver Beratungsansatz). Mit dem Einverständnis der/des Betroffenen schickt die Polizei die Kontaktdaten der betroffenen Personen an die Interventionsstelle, die innerhalb eines Arbeitstages (außer Wochenende und Feiertage) einen ersten Kontaktversuch zu den Betroffenen unternimmt. Die Betroffenen können sich auch selbst oder mittels einer Vertrauensperson an die Beratungsstelle wenden. Die Gesprächsinhalte reichen von der aktuellen körperlichen und psychischen Verfassung der betroffenen Person, deren psychosozialer Situation sowie der Information über polizeiliche und rechtliche Schutzmaßnahmen, bis hin zur Gefährdungsanalyse und möglichen Schutzund Hilfemaßnahmen. Bei Bedarf werden Betroffene an andere Institutionen, 1 Siehe statistische Auswertung Seite | 8 Opferhilfeeinrichtungen, Frauenhäuser, Rechtsberatungen weitervermittelt Beratungsstellen, ÄrztInnen, TherapeutInnen oder oder auch zu Terminen begleitet. Die Beratung zu den gesetzlichen Möglichkeiten nach dem GewSchG enthält neben den Basisinformationen alle Informationen darüber, wo und wie der Antrag gestellt wird und welche Unterlagen dafür notwendig sind. Diese Informationen müssen gut verständlich vermittelt werden. Hierzu haben die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle „Hanna“ ein Merkblatt erstellt, welches entsprechend ausgehändigt werden kann. Wenn persönliche Hinderungsgründe vorliegen, die einer Antragstellung durch die betroffene Person entgegenstehen, so werden diese anerkennend wertfrei und im Fokus der Sicherheit abwägend besprochen. In der Beratung werden auch oft konkrete Fragen besprochen wie: „Er will doch seine Sachen aus der Wohnung. Wie soll er die bekommen, wenn ich sie ihm nicht gebe?“ „Er braucht doch Geld, wie soll das jetzt gehen?“ „ Er hat mich angerufen, ich habe noch mal mit ihm geredet, ich gebe ihm noch eine Chance, aber ich habe irgendwie Angst und weiß nicht, ob es gut geht!“ „Er hat doch Probleme, wer kümmert sich jetzt um ihn?“ 4.4 Fallbeispiel Nachfolgend zeigen wir eine Darstellung der Interventionskette in/nach einer akuten Gewaltsituation aus dem Jahr 2011: Die Polizei sendete der Interventionsstelle ein Fax über einen Einsatz häuslicher Gewalt. Auf dem Formblatt war ersichtlich, dass es sich bei dem Täter um den Ehemann handelt und zwei minderjährige Kinder im Haushalt leben. Dem Ehemann wurde in Platzverweis gem. § 18 PAG für 10 Tage erteilt, zudem wurde er Gewahrsam genommen. in Mit Frau G. wurde umgehend Kontakt aufgenommen. Bereits am Telefon wirkte Frau G. verängstigt und hilflos, so dass durch die Interventionsstelle angeboten wurde, sie aufzusuchen. Frau G. hielt sich seit dem Vorfall in der Wohnung einer Freundin auf. Dort wurde auch die Beratung durchgeführt. Im Gespräch gab Frau G. an, dass ihr Mann stark dem Alkohol zu spricht und in diesem Zusammenhang in letzter Zeit aggressiv ihr gegenüber wurde, bis hin zur Körperverletzung. Beim letzten Vorfall zerstörte er fast die gesamte Wohnungseinrichtung und verletzte Frau G. auch. Die zu Hilfe gerufene Polizei nahm den Ehemann in Gewahrsam und erteilte einen Platzverweis für 10 Tage. Frau G. gab zudem an, dass Seite | 9 das zuständige Amtsgericht ihren Mann per Gerichtsbeschluss zwangsweise in eine psychiatrische Klinik einwies. Frau G. wusste nun überhaupt nicht, wie es weitergehen sollte, zumal die Wohnung unbewohnbar war. Gemeinsam mit der Mitarbeiterin wurde ein Antrag auf Genehmigung zum Umzug bei dem zuständigen Amt gestellt. Da insbesondere die Kinder schnell wieder ein normales Umfeld haben sollten, nahm die Interventionsstelle Kontakt mit der der Gleichstellungsbeauftragten und dem Jobcenter sowie mit dem Sozialkaufhaus auf, welche dann auch untereinander Kontakt aufnahmen, so dass bereits nach zwei Arbeitstagen die Genehmigung für den Umzug vorlag sowie die Bewilligung von finanziellen Mitteln zur Ausstattung der Wohnung. Eine Wohnung konnte auch sofort gefunden werden. Die rechtliche Problematik wurde Frau G. ebenfalls erläutert, insbesondere die Möglichkeit eines Antrages nach dem GewSchG. Frau G. hatte bereits einen Anwalt, der ihr dann zusicherte, die entsprechenden Anträge beim zuständigen Familiengericht zu stellen, noch vor der Entlassung des Ehemannes aus der Klinik. Frau G. ist durch das vor Ort existierende Hilfesystem rasch und unbürokratisch aufgefangen worden. Bei Fragen stehen die Beraterinnen der Interventionsstelle nach wie vor zur Verfügung. 5. Kooperations- und Netzwerkarbeit Das unter 4.4 dargestellte Fallbeispiel zeigt, dass für eine mittel- und längerfristige Gewaltprävention Vernetzung und Kooperation aller mit dem Problem befassten Einrichtungen zentral sind: Die Interventionsstelle „Hanna“ ist daher bemüht, die Vernetzung zwischen Einrichtungen und Institutionen zu verstärken und Kooperationen zu verbessern, um Prävention von Gewalt in der Familie auch auf einer breiteren gesellschaftlichen Ebene zu verankern. Im Berichtszeitraum wurden, wie ebenfalls aus dem Fallbeispiel ersichtlich, Informationsgespräche und Einzelfallgespräche mit den entsprechenden Institutionen notwendig. Seite | 10 5.1 Netzwerke Die Arbeit in den Netzwerken dient einerseits der weiteren Vernetzung, verfolgt aber insbesondere das Ziel, gemeinsam mit anderen die Verbesserung der Situation der von häuslicher Gewalt betroffenen Menschen zu erreichen. Die Interventionsstelle ist in folgenden Netzwerken vertreten: AG gegen Gewalt in der Familie Suhl Netzwerk gegen häusliche Gewalt Hildburghausen AK II: Netzwerk gegen Gewalt im Ilmkreis Netzwerk gegen häusliche Gewalt Gotha AK gegen häusliche Gewalt Eisenach Netzwerk für betroffene von häuslicher Gewalt im Wartburgkreis Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen AK Wege aus der häuslichen Gewalt Schmalkalden 5.2 Kooperationspartner 5.2.1 Polizei Insbesondere die Polizei ist einer der wichtigsten Kooperationspartner der Interventionsstelle. Der Zuständigkeitsbereich der Interventionsstelle „Hanna“ umfasst die zwei Landespolizeiinspektionen Suhl und Gotha mit insgesamt sieben Polizeiinspektionen. In diesem Zusammenhang haben die Mitarbeiterinnen in diesem Jahr wieder im Rahmen der Einführungsvorlesung des neuen Studiengangs der Thüringer Verwaltungsfachhochschule die Arbeit der Interventionsstelle vorgestellt. Im Fokus dabei stand die konkrete Zusammenarbeit mit den Polizeibeamten vor Ort. Seite | 11 Zudem erhielten die zwei Mitarbeiterinnen der Interventionstelle vom Bildungszentrum der Thüringer Polizei einen Lehrauftrag für das Seminar „Recht, insbesondere Teilgebiete des Polizei,- Ordnungs,- Waffen,- Versammlungs- und Ausländerrechts“. Es fand im Dezember 2014 eine erste Vorlesung statt. 5.2.2 Der „dezentrale Beratungstag“ In Zusammenarbeit mit der PI Arnstadt-Ilmenau wurde 2012 der monatliche „dezentrale Beratungstag“ der Interventionsstelle in der PI Ilmenau geschaffen. Aufgrund der sehr guten Resonanz wurde der Beratungstag auch im Jahr 2014 fortgeführt. Mehrheitlich konnten die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle hierbei die Termine bei eingehenden Faxmeldungen bündeln und somit effizienter arbeiten. Besonders positiv hat sich im Laufe des Jahres die Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion ArnstadtIlmenau verfestigt, was den Betroffenen und ihrem konkreten Hilfebedarf zu Gute kam. Absprachen mit Polizeibeamten konnten direkt vor Ort getroffen werden und wichtige Informationen, speziell bei Gewaltschutzanträgen, konnten ebenfalls unverzüglich ausgetauscht werden. Neben der Polizeiinspektion Suhl, welche im Jahr 2013 einen monatlichen Beratungstag einführte, folgte im Jahr 2014 auch die Polizeiinspektion Gotha dem Pilotprojekt und führte gemeinsam mit der Interventionsstelle „Hanna“ im April 2014 ebenfalls einen Beratungstag ein, bei welchem die Mitarbeiterinnen ihre Beratungstermine zentrieren konnten. Seite | 12 5.2.3 Weiterbildungen der Polizei durch die Interventionsstelle „Hanna“ Durch die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle wurden auch im Jahr 2014 die einzelnen Dienstgruppen der unterschiedlichen Polizeiinspektionen zu den Themen „häusliche Gewalt“ und zu „Stalking“ geschult. In diesem Jahr lag ein Schwerpunkt der Schulungen auf den neuen Leitlinien der Thüringer Polizei „Polizeiliche Maßnahmen in Fällen häuslicher Gewalt“. Besonders die neue Definition „Häusliche Gewalt“ war Anlaß für intensive Gespräche mit den Beamten. Diese Schulungen wurden nach Möglichkeit immer mit den Kolleginnen der zuständigen Frauenhäuser durchgeführt. So haben die Mitarbeiterinnen im Jahr 2014 acht Polizeischulungen durchgeführt. Zudem wurde eine Vorlesung zu häuslicher Gewalt und der Arbeit der Interventionsstellen an der Verwaltungsfachhochschule der Polizei in Meiningen gehalten. Zum Abschluss des Jahres 2014 luden die Mitarbeiterinnen der IST alle SachbearbeiterInnen der einzelnen Polizeiinspektionen, die explizit mit der Bearbeitung von Fällen häuslicher Gewalt beauftragt sind, zu einem gemeinsamen Arbeitstreffen am 20.11.2014 in die Interventionsstelle ein. Erfreulich war, dass jede Polizeiinspektion aus dem Zuständigkeitsbereich vertreten war, so dass ein sehr intensiver Erfahrungsaustausch stattfand. Es herrschte Einigkeit darüber, dass solche Arbeitstreffen sehr wichtig und konstruktiv sind und dass wir uns weiterhin einmal im Jahr in dieser Runde treffen wollen. Seite | 13 5.2.4 Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Interventionsstellen Im Jahr 2014 traf sich die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Interventionsstellen zu fünf gemeinsamen Arbeitstreffen. Hierbei bestand die Möglichkeit des fachlichen Austausches sowie Einzelfallbesprechungen bei zuständigkeitsübergreifenden Sachverhalten. Die regelmäßigen Treffen wurden aber auch genutzt, um gemeinsame Stellungnahmen zu Angelegenheiten mit überregionaler Bedeutung und Empfehlungen zu erarbeiten z.B. an das TMFSG hinsichtlich der nicht mehr existierenden Täterberatung. Vom 08.07. bis 09.07.2014 fand die jährliche Klausurtagung der LAG der Interventionsstellen statt. Diese Tagung wurde intensiv genutzt, um sich fachlich auszutauschen, sich einen Überblick über die aktuelle Beratungssituation von Betroffenen häuslicher Gewalt zu verschaffen und dementsprechend Strategien zu entwickeln, den Schutz der Opfer häuslicher Gewalt zu verbessern. Gemeinsame Aktionen für die kommenden Jahre wurden geplant. Tagungsort Kloster Volkerode Seite | 14 5.2.5 Fazit zum Resortwechsel zum Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten beim TMSFG Bereits im letzten Jahr berichteten wir, dass die Koordinierungsstelle Häusliche Gewalt aufgelöst wurde und deren Aufgaben das Büro der Landesgleichstellungsbeauftragten übertragen bekommen hat. Trotz anfänglicher Irritationen sind die vier Interventionsstellen im fachlichen Austausch geblieben. Jedoch wurde immer zunehmender deutlich, dass ein entsprechende Koordinierungsstelle unabdingbar ist. Auf Grund der fehlenden regelmäßigen Treffen zwischen den Interventionsstellen und dem TMSFG konnte eine landesweite Statistik, wie in den Jahren zuvor, nicht erstellt und ausgewertet werden. Auch eine geplante Ausstellung über die gemeinschaftliche Aktion „Mut schöpfen“ konnte nicht realisiert werden. Unstimmigkeiten über die Förderungsart der Interventionsstellen sorgte für Verunsicherungen bei den Interventionsstellen und deren Träger. Aus diesem Grund suchten die Träger im Jahr 2014 das Gespräch mit dem Ministerium. Im Ergebnis waren die Gesprächsteilnehmer sich dahingehend einig, dass die Förderung der Interventionsstellen überarbeitet und wieder einheitlich entsprechend den Vergabegrundsätzen werden sollte. Lediglich ein Fachtag, welcher bereits mit der damaligen Koordinierungsstelle vorbereitet worden war, wurde am 05.11.2014 gemeinsam durchgeführt. Nachdem im September 2014 ein Regierungswechsel stattfand, wurde die Schaffung einer Koordinerungsstelle wieder mit in den neuen Koalitionsvertrag aufgenommen sowie Aussagen über Finanzierung. Inwieweit sich dies und in welcher Form realisiert, bleibt abzuwarten. Seite | 15 6. Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Aktion „ Mut schöpfen“ Die gemeinsam mit dem TMSFG geplante Aktion „Mut schöpfen“, nach dem Vorbild des Schweizer Fraunennottelefon Winterthur, wurde am 05.05.2012 mit Erfolg auf dem Weimarer Marktplatz unter Schirmherrschaft der Ministerin, Frau Taubert, durchgeführt. Hierüber haben wir ausführlich im letzten Sachbericht informiert. Im Jahr 2014 haben wieder einige Netzwerkpartner das Angebot der Interventionsstelen genutzt, bei der Durchführung von eigenen Aktionen „Mut schöpfen“ behilflich zu sein. Die von den vier Interventionsstellen erarbeitete Arbeitsmappe zur Organisation wurde rege genutzt, um in vielen Regionen ebenfalls „Mut zu schöpfen“. In der breiten Öffentlichkeit fanden diese Veranstaltungen große Resonanz. Eine als Abschluss der Kampagne geplante Ausstellung von verschiedenen Bildern und Eindrücken der Aktion, konnte leider im Jahr 2014 nicht realisiert werden. Die LAG der Thüringer Interventionsstellen wird jedoch weiter versuchen, einen gebührenden Abschluss in Form einer Ausstellung im Jahr 2015 durchzuführen. Seite | 16 6.2. Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen Anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25.11. fanden in allen Netzwerken zahlreiche Veranstaltungen statt. Die Mitarbeiterinnen der Interventionsstelle beteiligten sich an den Vorbereitungen der Aktionen in allen Netzwerken und nahmen aktiv in diesem Jahr in Meiningen teil. Die Aktion stand unter dem Motto „Ein Licht für jede Frau“. Hierbei wurden symbolisch für jede von Gewalt betroffene Frau aus den Landkreisen Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und der kreisfreien Stadt Suhl, eine Kerze angezündet. Diese Aktion fand auf dem Meininger Markt, direkt vor dem Eingansportal der Stadtkirche statt. Mit dem 18 Uhr-Geläut wurde dann den betroffenen gedacht. 6.3. Weihnachtsmarkt 2014 Wie in den Jahren zuvor, wurde auch im Jahr 2014 in Zusammenarbeit mit dem Lions Club Meiningen die Vorweihnachtszeit genutzt, einen Stand auf dem Meininger Weihnachtsmarkt für eine Woche durch den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ Meiningen unter engagierter Beteiligung der Interventionsstelle zu betreuen. Dies bot nochmals ein breites Spektrum, die Interventionsstelle in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Seite | 17 7. Statistische Auswertung Die Interventionsstelle „Hanna“ hat im Jahr 2014 …. … 232 Personen, die von Gewalt in der Familie betroffen waren … 36 Personen, die von Stalking betroffen waren und … 254 mitbetroffene Kinder und Jugendliche beraten und unterstützt. Die Interventionsstelle erhielt.... … 216 Mitteilungen (Faxe) durch die Polizei … 52 Selbstmeldungen Davon waren.... ... 248 weibliche und 20 männliche Betroffene. Seite | 18 7.1 Allgemeine statistische Angaben zu den Fallzahlen 2014 Unser Zuständigkeitsbereich umfasst 654573 Einwohner. Im Jahr 2014 wurden uns 268 Fälle von häuslicher Gewalt und Stalking gemeldet, davon waren 20 männliche Betroffene von häuslicher Gewalt.. Die nachstehenden Graphiken, Tabellen und Angaben beziehen sich auf diese insgesamt 268 Fälle. Abbildung 1 Erstmeldungen Seite | 19 Im Jahr 2014 hat die Interventionsstelle 216 Faxmitteilungen über die Polizeiinspektionen erhalten und 52 Selbstmelder beraten. . Abbildung 2 Fallaufkommen nach Zugangswegen Die Fallzahlen sind im Jahr 2014 nochmals angestiegen. Dementsprechend hat sich das Beratungsaufkommen nochmals erhöht Seite | 20 Abbildung 3 Fallzahlen gesamt Von den 268 Fällen waren 232 Personen von häuslicher Gewalt betroffen und 36 Personen waren Stalkingopfer. 7. 2 Personenbezogene Daten Abbildung 4 Alter Seite | 21 Die obige Abbildung zeigt die Altersverteilung der Betroffenen im Jahr 2014. Hierbei fällt auf, dass die häufigste Altersgruppe zwischen 28 und 40 Jahren liegt (30,6 %), gefolgt von den 41 – 60 jährigen Betroffenen (23,1 %). Abbildung 5 nationale Herkunft 223 Personen waren deutsche Staatsbürger. Das entspricht einer Mehrheit von 90 %. Lediglich 16 Klienten waren Ausländerinnen bzw. Deutsche mit Migrationshintergrund. Seite | 22 Abbildung 6 Täter-Opfer-Verhältnis Das am häufigsten vorkommende Täter- Opfer- Verhältnis im Jahr 2014 (61 Fälle) waren ExPartnerschaften und 57 Fälle, in denen die Partner verheiratet waren. Bereits im Sachbericht 2012 ist aufgefallen, dass die Fallzahl der Söhne und Töchter als Täter in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Im Jahr 2013 waren es 5% und im Jahr 2014 = 5,6 % (15 Fälle). Abbildung 7 Einkommensverhältnisse Seite | 23 48 % der betroffenen Frauen und Männer bezogen Lohn und Gehalt, eigene Rente oder waren Selbständig bzw. erhielten BaföG. 23 Personen bezogen staatliche Unterstützungsleistungen. In 41 % der Fälle konnten wir keine Angaben zum Einkommensverhältnis erheben. Abbildung 8 Altersgruppen der mitbetroffenen Kinder Insgesamt waren 254 Kinder Mitbetroffene von häuslicher Gewalt und Stalking. Davon sind 192 Kinder unter 14 Jahren. Dieser extreme Anstieg bestärkt nochmals die Forderung nach einer entsprechend gesonderten Beratung für betroffene Kinder und Jugendliche. Seite | 24 7.3 Beratungsspezifische Daten Abbildung 9 Beratungsinhalte Aus der Abbildung 9 ist zu entnehmen, dass die Betroffenen vorwiegend zu den Schwerpunkten unserer Beratungstätigkeit (psychosoziale Beratung, Schutz und Sicherheit und zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten) unterstützt wurden. In 183 Fällen wurden die KlientInnen speziell zu zivilrechtlichen Schutzmöglichkeiten beraten. Auch im Jahr 2014 hat Migration nur eine untergeordnete Rolle in unserer Beratung gespielt, da der Ausländeranteil lediglich 5% betrug und die KlientInnen keinen Bedarf hatten, diesbezüglich eine spezielle Beratung in Anspruch zu nehmen. Seite | 25 Abbildung 40 Anzahl der Kontakte Von den 268 Fällen im Jahr 2014 wurde zu 267 Personen der Erstkontakt erfolgreich aufgenommen. 65 Beratungen wurden aufsuchend (zumeist in der eigenen Wohnung der Betroffenen) und 61 Beratungen in der Interventionsstelle durchgeführt. In 131 Fällen wurden die Betroffenen telefonisch beraten. Dafür werden vorwiegend vorab Telefonberatungstermine vereinbart, um das dafür notwendige Setting zu schaffen. In 57 Fällen der Beratung wurde aktiv weiterführende Hilfe für die Betroffenen koordiniert und in 16 Fällen haben wir die KlientInnen zu Gericht und/oder Polizei begleitet. Insgesamt ergaben sich 581 „längere“ Kontakten zu den Betroffenen. Kurze Telefonabsprachen mit den Klienten wurden dabei nicht mit gezählt. Seite | 26 Abbildung 11 Juristische Maßnahmen In 52 Fällen wurden durch die Betroffenen Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz (§1 GewSchG – Kontakt- und Annäherungsverbot; §2 GewSchG- Wohnungszuweisung) gestellt. In 116 uns bekannten Fällen, haben die Opfer eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt – davon waren 3 Fälle Anzeigen nach § 238 (Stalking). Zu den RechtspflegerInnen und AmtsgerichtsdirektorenInnen haben wir weiterhin einen sehr guten Kontakt. Seite | 27 Abbildung 12 Maßnahmen der Polizei Im Jahr 2014 gab es in unserem Zuständigkeitsbereich „offiziell“ 63 Platzverweise durch die Polizei. Diese Zahlen sind leider nicht repräsentativ, da wir häufig keine Meldungen über Platzverweise und Ingewahrsamnahme von den zuständigen Polizeiinspektionen erhalten. In unseren PI-Schulungen ist aber die Anwendung des § 18 PAG (Platzverweis) ständiges Thema. In 30 Fällen wurden die Täter bis zu 10 Tagen der Wohnung verwiesen und 12 Täter mussten vorübergehend in Gewahrsam genommen werden. 8. Fazit und Ausblick Wie die statistische Auswertung des Jahres 2014 zeigt, war die Schaffung und Erhaltung von flächendeckenden Interventionsstellen notwendig und hat sich bewährt. Das Fallaufkommen ist leicht angestiegen, dies ist u.a. auf die regelmäßig durchgeführten Schulungen der Polizeiinspektionen, den dezentralen Beratungstagen der Polizeiinspektionen Arnstadt-Ilmenau, Gotha und Suhl sowie auf die aktive Mitarbeit in den Netzwerken zurück zu führen. Seite | 28 Zusammenfassend lässt sich erklären, dass die pro-aktive Beratung der Interventionsstelle „Hanna“ den Zugang zu Informationen und Unterstützung für Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking erweitert. Selbst wenn Betroffene sich nicht gleich als „unterstützungsbedürftig“ betrachteten, wurde der Bedarf jedoch von ihnen erkannt und genutzt. Opfer, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, wegen z.B. Krankheit, Kinderbetreuung oder Behinderung konnten erreicht werden und erhielten entsprechende Beratung. Die Kooperation zwischen Polizei und dem Hilfenetzwerk hat sich zugunsten der Betroffenen verbessert. Arbeitsweisen und –ansätze der agierenden Kooperationspartner können deutlicher nachvollzogen werden. Dies hat zur Folge, dass sich das Verständnis der Klienten für die unterschiedlichen Arbeitsweisen von Polizei, Behörden und Beratungsstellen erhöht. Die Arbeit der Interventionsstelle „Hanna“ hat Entlastung der PolizeibeamtInnen im Einsatz und für die Opferschutzbeauftragten geschaffen. Auftretende Lücken in der Interventionskette bzw. im Hilfesystem konnten eruiert und analysiert werden. Perspektivisch verbessern sich damit der Schutz und die Sicherheit der Betroffenen. Durch die zahlreichen Fort- und Weiterbildungen sowie durch den regen Fachaustausch hat sich die Fachkompetenz aller Beteiligten im Arbeitsfeld häusliche Gewalt erhöht. Die Faxe haben sich als erfolgreiches Arbeitsmittel etabliert Sowohl auf kommunaler, regionaler Ebene als auch Thüringen weit wurde eine breite Öffentlichkeitsarbeit geleistet, um für das Thema „Häusliche Gewalt“ zu sensibilisieren und die Hilfestrukturen bekannt zu machen. Die strategische Arbeit in den verschiedenen Gremien und Netzwerken hat eine engere und besser verknüpfte Kooperation der Einrichtungen des Frauen- und Kinderschutzes in Thüringen bewirkt, z.B. die Mitarbeit in der Expertinnenrunde der PARITÄT. Eine wichtige mittelfristige Aufgabe bleibt nach wie vor die Verbesserung und Weiterentwicklung der Hilfestrukturen und Prävention bei häuslicher Gewalt in Thüringen. Auch wenn für das Jahr 2014 ein überwiegend positives Fazit gezogen werden kann, gibt es für die weitere erfolgreiche Arbeit der Interventionsstellen viel zu tun. Seite | 29 Besonderes Augenmerk ist auch auf die fehlende Beratung für Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von häuslicher Gewalt und die Täterberatung zu legen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf !!! Die Kooperation mit den jeweils zuständigen Jugendämtern muss ausgebaut und intensiviert werden. Die regelmäßig abgehaltenen Dienstgruppenschulungen in den Polizeiinspektionen haben sich als fruchtbar erwiesen, so dass sich die Interventionsstelle „Hanna“ auch zukünftig aktiv hier einbringen wird. Der Entwicklung der Fallzahlen von Stalking sollte weiterhin Beachtung geschenkt werden. Diesbezüglich hat die Mitarbeiterin Frau C. Anschütz-Plagge den Zertifikatskurs „Präventionsmanager“ belegt, um so den doch sehr speziellen Beratungsbedarf abzudecken. Auch im Jahr 2014 wird die Koordinierung- und Vernetzungsarbeit der beteiligten Einrichtungen im Hilfesystem weiterhin ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit sein. Oberste Priorität sind dabei die Kontakte zur Polizei. Es ist wieder ein fachlicher Austausch mit den sieben Polizeiinspektionen und den Landespolizeiinspektionen Gotha und Suhl geplant. Weiter steht die Teilnahme an DienstgruppenleiterInnen-Besprechungen in den einzelnen Polizeiinspektionen an, um die wichtige Arbeit der Gewaltprävention in den Arbeitsalltag der Beamten vor Ort zu integrieren. Besonders wichtig bleibt hierbei die Sensibilisierung bei der Frage, warum so viele Frauen immer wieder, auch nach bereits eingeleiteten Interventionsmaßnahmen zu ihrem gewalttätigen Partner zurückkehren. Die Mitarbeit in den bestehenden Gremien und Netzwerken, wird fortgeführt. Zur weiteren Qualifizierung der Arbeit werden die IST Mitarbeiterinnen an Fortbildungen und Fachtagungen teilnehmen. Seite | 30
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