Wildschadensversicherung

Landesweite
Wildschadensversicherung
Einer für alle, alle für Einen
Zusammen mit dem Allianz Versicherungsunternehmen hat der BJV ein
erstes Angebot für eine landesweite Wildschadensversicherung entwickelt.
Aufgrund der erarbeiteten Zahlen durch das BJV-Schwarzwildmonitoring
ist Bayern das erste Bundesland, das ein verbindliches Angebot erhalten
hat. Derzeit werden die BJV-Mitgliedsvereine befragt, ob sie sich beteiligen
wollen. Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen.
Warum eine landesweite
Wildschadensversicherung?
Die Wildschäden sind der große Zankapfel in unserem etablierten Reviersystem. Die Realität zeigt, dass sie sich
niemals komplett vermeiden lassen
und daher immer ein unangenehmer
Störfaktor für die Jagd bleiben. Das
Angebot für eine Wildschadenversicherung ist daher eine große Chance für die
betroffenen Parteien, eine gemeinsame
Lösung direkt anzugreifen. Voraussetzung ist die Solidarität aller Grundeigentümer und Jäger.
Was ist der Inhalt der Versicherung?
Versichert sind ausschließlich Fraß-,
Wühl- und Trampelschäden an landwirtschaftlich genutzten Feldfrüchten und
landwirtschaftlich genutzten Wiesen
durch alles Schalenwild, also Schwarz-,
Rot-, Dam-, Sika-, Muffel-, Gams- und
Rehwild, sowie Wildkaninchen und Fasan.
Was sagen die ersten Rückmeldungen?
Bisher wurde deutlich, dass ein nicht
unerhebliches Interesse innerhalb der
Jägerschaft und von Seiten der Jagd-
genossenschaften an der Wildschadensversicherung besteht. Es wurden
detaillierte Gestaltungswünsche und
interessante Anregungen für den Versicherungsschutz übermittelt, wie beispielsweise abhängige Prämien nach
Hektarzahl beziehungsweise Jagdfläche der Reviere, Einführung einer
Selbstbeteiligung oder die Berücksichtigung von Verbissschäden im Wald.
Können die Ideen der Jäger
aufgenommen werden?
Grundsätzliche Erweiterungen können
erst nach einem erfolgreichen Start,
möglicherweise ab dem zweiten Versicherungsjahr, berücksichtigt werden.
Wildschäden im Forst werden derzeit
noch nicht in Betracht gezogen, weil
hierfür keine vergleichbaren Daten
wie von Schadenserhebungen beim
Schwarzwild vorliegen. Neue Erfassungsmethoden mit BJVdigital könnten hier in Zukunft der Schlüssel zum
Erfolg sein. Weiterhin ist eine alternative Beitragsgestaltung in der Schublade, die mit Basisprämien je Revier und
hektarabhängigen Zu- und Abschlägen
arbeitet.
Warum wurde kein Selbstbehalt im
Versicherungskonzept aufgenommen?
Nach langer Diskussion haben wir
uns für das Modell mit der „indirekten Selbstbeteiligung“ entschieden.
Nominell gibt es zwar keine Selbstbeteiligung im Vertrag. Da aber nur die
entstandenen Sachschäden versichert
sind und keine Schadenfindungskosten – Wildschadenschätzer/BJV-Wildschadensberater –, ist davon auszugehen, dass Schäden, die die Kosten
der Schadenschätzung von circa 100
bis 150 Euro unterschreiten, nicht angemeldet werden.
Wie hoch ist der Versicherungsschutz
und was kostet er?
Jedes Revier ist mit einer Versicherungssumme von 10.000 Euro versichert. Die Prämie beträgt pro Revier
600 Euro. Diese können sich der Jagdpächter und die Jagdgenossenschaft
teilen. Voraussetzung ist, dass sich 50
Prozent aller Reviere, gemeinschaftliche und Eigenjagden, beteiligen. Bei
einer höheren Beteiligung verringert
sich der Beitrag. Sollten die 50 Prozent
nicht zustande kommen, gilt das Angebot vorerst als gescheitert.
Was passiert im Schadensfall?
Tritt ein Wildschaden ein, muss er
bei der Gemeinde gemeldet werden.
Im Falle einer gütlichen Einigung ist
ein BJV-Wildschadensberater hinzuzuziehen. Ansonsten muss ein
kostenpflichtiges
Schätzgutachten
erstellt werden. Der ermittelte Wildschaden wird über ein Internetportal beim Versicherer eingereicht. Die
Schadensauszahlung erfolgt über
die angegebene Kontoverbindung.
M. P. v. Montgelas
Informationen erhalten Sie über
die BJV-Geschäftsstelle bei Max
Peter Graf von Montgelas, Tel.:
089/9902342, E-Mail: maxpeter.
[email protected]
3 /2015
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