Mitteilungsblatt für den Stadtteil Altoberndorf Nr. 19 / 03. Juli 2015 Telefon 07423/2239 Fax 07423/2365 Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Am kommenden Sonntag, 5. Juli 2015 findet die Bürgermeisterwahl in Oberndorf a.N. statt. Der Gemeindewahlausschuss und die Stadtverwaltung rufen alle Wahlberechtigten der Stadt Oberndorf a. N. auf, bei dieser Bürgermeisterwahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Bei dieser Wahl sind annähernd 11 000 Bürger wahlberechtigt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Oberndorf a.N. wohnt. Die Stadt ist in 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt, davon befinden sich sechs in der Kernstadt. Die sechs Stadtteile bilden je einen Wahlbezirk. Der kleinste Wahlbezirk in der Kernstadt ist der Bezirk 2 „Tal“ und in den Stadtteilen der Wahlbezirk 11 „Boll“. Von den Kernstadtbezirken ist der Wahlbezirk 4 „Lindenhof-Mitte“ mit knapp über 1000 Wahlberechtigten der größte Wahlbezirk. Jeweils mehr als 1000 Wahlberechtigte sind auch in den großen Wahlbezirken in den Stadtteilen Aistaig, Bochingen und Hochmössingen eingetragen. Das Briefwahlergebnis wird in einem besonderen Briefwahlbezirk 13 vom Gemeindewahlausschuss zentral im Rathaus Oberndorf a.N. für die gesamte Stadt ermittelt. E-Mail: [email protected] Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können durch persönliche Stimmabgabe in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie geführt werden. Wer einen Wahlschein besitzt, kann entweder durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes der Stadt Oberndorf a. N. oder durch Briefwahl wählen. Von der Verwaltung wurden bis 30.6.2015, bereits mehr als 700 Wahlscheinanträge bearbeitet und Briefwahlunterlagen ausgegeben. Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. von Briefwahlunterlagen können auch online über die Homepage der Stadt Oberndorf a.N. (www.oberndorf.de) gestellt werden. Die OnlineBeantragung ist allerdings nur bis Donnerstag, 02.07.2015, 12.00 Uhr, möglich. Ansonsten können die Anträge bis Freitag, 3. Juli 2015, bis 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung im Rathaus Oberndorf a.N. oder während der üblichen Öffnungszeiten bei den Verwaltungsaußenstellen in den Stadtteilen und der Servicestelle Lindenhof gestellt werden. Bei einer schriftlichen oder elektronischen Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen auf dem Postwege übermittelt. Die Wahlbriefe müssen dann spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr, das Oberndorfer Rathaus erreichen. In besonderen Fällen oder bei plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch bis zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, beim Wahlamt im Rathaus Oberndorf a.N. beantragt werden. 2 Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung nach 18.00 Uhr. Auch diese Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Interessierte Personen haben die Möglichkeit, die Ergebnisermittlung sowohl in den einzelnen Wahllokalen als auch im Sitzungssaal des Rathauses Oberndorf a.N. und über das Internet auf der Homepage der Stadt Oberndorf a.N. zu verfolgen. Im Sitzungssaal, auf der Homepage und bei entsprechender Witterung im Klosterhof, wird eine ständig aktualisierte Präsentation der Ergebnisse stattfinden. Das Wahlergebnis wird im Anschluss im Sitzungssaal oder bei entsprechender Witterung im Klosterhof mündlich bekanntgegeben. Es sind noch Plätze frei für die Grundschulferienbetreuung in den Sommerferien Die Stadt Oberndorf a. N. bietet in den letzten 3 Sommerferienwochen (KW 35- 37) eine Grundschulferienbetreuung für Grundschüler aus Oberndorf a. N. und Ortsteilen an. Bei der Ferienbetreuung sind noch Plätze frei. Entsprechende Anmeldungen werden bis zum 14. Juli 2015 berücksichtigt. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Oberndorf a.N. oder unter Tel. 07423/77-1162. Die Stadt Oberndorf a.N. sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n eine/n Bautechniker/in oder Handwerksmeister/in Hoch-/Tiefbau Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Bereiche: - Umsetzung und Koordination der Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur (schnelles Internet, Breitband, Glasfaser etc.) Gebäudemanagement- und Unterhaltung Wir erwarten - Fundiertes Fachwissen im Bereich des Bauwesens Eigenverantwortliches Arbeiten, Teamgeist und überdurchschnittliches Engagement Umfassende PC-Kenntnisse Kenntnisse in der Telekommunikation wünschenswert Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Für das kommende Schuljahr an den Grundschulen Beffendorf und in den übrigen Stadtgebieten: Mitarbeiter/innen für die Schülerbetreuung (Verlässliche Grundschule) Wir wünschen uns geeignete Personen, die Erfahrung und Freude haben im Umgang mit Kindern. Pädagogische Kenntnisse wären von Vorteil. Der Umfang der Beschäftigung (an Schultagen, jeweils vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss) richtet sich nach dem Betreuungsbedarf. Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige schriftliche Bewerbung, die Sie bitte bis zum 13.07.2015 an das Personalamt der Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. richten. Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Giebel unter der Rufnummer 07423/77-1120 zur Verfügung. Näheres zu unserer Verwaltung unter www.oberndorf.de Ausschreibung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Jahresprogramm 2016 Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat das Jahresprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)“ aktuell ausgeschrieben. Grundlage ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 09. Juli 2014 sowie die Bekanntmachung vom 12. Juni 2015. Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes. Dabei gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen. Die Förderung von Investitionen wird auf folgende Schwerpunkte konzentriert: Wohnen Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengela- 3 gen und Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken. Die Anträge hierzu sind bis zum 01.09.2015 in 2facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N. abzugeben. Grundversorgung Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen. Information zum neuen Jagdrecht Arbeiten Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten. Gemeinschaftseinrichtungen Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben und die aktivierten Eigenleistungen bei Unternehmen. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare können unter der Internetadresse https://rp.badenwuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELRAntragstellung.aspx oder unter www.oberndorf.de abgerufen werden. Maßnahmen, die vor einer Bewilligung begonnen werden sind nicht förderfähig, d. h. keine vorzeitige Auftragsvergabe und kein vorzeitiger Grunderwerb. Mit einer Förderentscheidung kann frühestens im April 2016 gerechnet werden. Die Anträge für das Programmjahr 2016 mit allen erforderlichen Anlagen sind bis zum 01.09.2015 (ELR) bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N., Frau Götz (Tel. 07423/77-1205) in 5-facher Ausfertigung einzureichen. Hinweis auf die Förderlinie „Spitze auf dem Land“! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in BadenWürttemberg 2014 – 2020 „Innovation und Energiewende“ Grundlage für diese Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 09. Juli 2014. Die für die Antragstellung notwendigen Formulare sowie die Ausschreibung vom 10.02.2015 können unter der Internetadresse www.efre-bw.de oder unter www.oberndorf.de abgerufen werden. Neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz bringt zahlreiche Änderungen für Jagdpächter und Landwirte mit sich Zum 01.04.2015 ist das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft getreten. Für die Jägerschaft ist dies mit zahlreichen Neuerungen verbunden. Auswirkungen ergeben sich aber auch für die Landwirte. Wildschäden Wie bisher muss der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden durch die geschädigte Person innerhalb einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der Stadtverwaltung angemeldet werden. Dabei ist folgendes zu beachten: • Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (Brief oder unterschriebenes Fax). • Sie soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen. • Der geltend gemachte Schaden ist zu beziffern, soweit dies möglich ist. Die Stadtverwaltung bescheinigt daraufhin der geschädigten Person die Anmeldung des Wildschadens und gibt diese unverzüglich der als ersatzpflichtig in Anspruch genommenen Person bekannt. Sie benennt dabei die anerkannten Wildschadensschätzer, die hinzugezogen werden können. Das bisherige Vorverfahren, bei dem geschädigte Landwirte, Jäger und Stadtvertreter gemeinsam Wildschäden besichtigen und gegebenenfalls einen Wildschadensschätzer hinzuziehen, wird dabei abgelöst. Die geschädigten Landwirte und Jagdpächter noch stärker in der Pflicht, im Dialog miteinander eine gütliche Einigung herbeizuführen. Die Beauftragung eines Wildschadensschätzers ist weiterhin möglich. Dieser wird dann nicht mehr ehrenamtlich tätig, sondern berechnet angemessene Gebühren, die der Auftraggeber (Landwirt oder Jäger) zu tragen hat. Soweit eine gütliche Einigung möglich ist, fertigen die Verfahrensbeteiligten eine gemeinsame Erklärung an, auf deren Grundlage der Jagdpächter den Schaden nach den im Jagdpachtvertrag geltenden Bedingungen abrechnen kann. 4 Sollte keine Einigung zwischen dem Geschädigten und dem Ersatzpflichtigen zustande kommen, bleibt der Rechtsweg. Die Regelung des § 57 Abs. 3 JWMG hat das Ziel, die Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken und die gütliche Einigung in den Vordergrund zu stellen. Formulare für die Anmeldung von Wildschäden erhalten Sie bei der Stadtverwaltung bzw. auf deren Homepage. Schaden im Maisfeld Bei Maisflächen hat der Bewirtschafter nur noch einen Ersatzanspruch von 80 %, wenn er nicht nachweisen kann, dass er selbst übliche und zumutbare Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden ergriffen hat. Gemeint sind dabei die Einhaltung von Abständen zum Waldrand, Schussschneisen sowie andere zumutbare Eingriffe. Zur Abwehr können auch Elektrozäune verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass diese in ihrer Wirkung wilddichten Zäunen gleichen. Ruhen der Jagd Als befriedete Bezirke, in denen keine Jagd ausgeübt werden darf, gelten • solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen. • Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an ein für den ständigen Aufenthalt von Menschen bestimmtes Wohngebäude angrenzen und durch irgendeine Umfriedung begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind. • Friedhöfe. Die untere Jagdbehörde kann durch Anordnung ganz oder teilweise weitere befriedete Bezirke festlegen. Weitere Informationen Musical-Nacht lockt in den Klosterhof Viel Beifall gab' s am vergangenen Samstag für die Musikkapelle Altoberndorf und den Musikverein Brigachtal. Im Rahmen des dortigen Musiksommers hatten beide Vereine zur Nacht des Musicals eingeladen. An diesem Samstag (4. Juli) steigt die MusicalNacht vor heimischem Publikum im Klosterhof. Zunächst bieten die Musiker aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis ihren Part, unter anderem Melodien aus König der Löwen, Les Misérables oder Tanz der Vampire. Nach der Pause präsentiert das Altoberndorfer Orchester bekannte Passagen etwa aus West Side Story, Cats oder Starlight Express. Die Veranstaltung beginnt um 19.30 Uhr, Einlass ist ab 18.30 Uhr. Dorfstammtisch auf dem Dorfplatz am Freitag, 10. Juli Am Freitag, 10. Juli veranstaltet der Jugendwaggon Altoberndorf den Dorfstammtisch auf dem Dorfplatz in Altoberndorf. Ab 18 Uhr sind wir auf dem Dorfplatz. Für das leibliche Wohl ist mit kühlen Getränken und Grillwurst gesorgt. Das Waggonteam würde sich über ein zahlreiches Erscheinen sehr freuen! Vereinsausflug des Obst- und Gartenbauverein am Sonntag, 23.08.15 Am Sonntag, 23.08.15 veranstaltet der Obst- und Gartenbauverein, nach langer Pause, wieder einen Vereinsausflug. Ziel ist die Bodensee-Insel Mainau. Vielseitige Anpflanzungen und Ausstellungen sorgen für einen kurzweiligen Aufenthalt für alle Altersgruppen. Informationen zur Neuregelung des Jagdrechts sind beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V., Felix-Dahn-Straße 41, 70597 Stuttgart ([email protected]) oder über die Internetpräsenz www. Landesjagdverband.de erhältlich. Abfahrt ist um 9 Uhr am Dorfplatz Die Rückfahrt ist gegen 16.30 Uhr geplant. Ihre Stadtverwaltung Für Vereinsmitglieder ist der Eintritt auf der Mainau frei, zudem wird ein Zuschuss von 10 € für die Busfahrt gewährt. Für Kinder bis zu 12 Jahren ist die Fahrt sowie der Eintritt kostenlos. Nichtmitglieder, die am Ausflug teilnehmen wollen, müssen den Eintritt (14,90 €) sowie den Anteil an der Busfahrt selbst erstatten. Für Getränke während der Fahrt ist im Bus gesorgt. Anmeldungen bis zum 16.08.15 bei: Jürgen Wild, Tel. 3907 und Dieter Windirsch, Tel. 2137. Müll-Termine Dienstag, 07.07.: Biomüll Mittwoch, 08.07.: Restmüll (2-wöchentlich, 4wöchentlich) Der Tagesabschluss findet mit einer Einkehr in einem ortsnahen Lokal statt. Die Vorstandschaft 5 Außerordentliche Generalversammlung der Narrenzunft Altoberndorf e.V. Am Donnerstag, 16. Juli 2015, um 20.00 Uhr, findet in der Flößerhalle Altoberndorf eine Außerordentliche Generalversammlung der Narrenzunft Altoberndorf e.V. statt. Tagesordnungspunkte 1. Begrüßung 2. Beschluss der Neufassung der Satzung 3. Verschiedenes Auf zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand der Narrenzunft Altoberndorf e.V. Frauenselbsthilfe nach Krebs Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Hinweise in der Tagespresse. Montag, 06.07.15 Saisonabschlussfahrt – Besichtigung Parksanatorium Aulendorf, Fachklinik für Onkologische Rehabilitation, nachmittags Fahrt zum Federsee nach Bad Buchau, anschließend Kaffee und Kuchen in der Ailinger Mühle in Bad Schussenried. Abfahrt: 7.30 Uhr, Oberndorf am Neckar, Talplatz. Zu den Terminen sind alle Betroffene, auch Neue, herzlich willkommen. Leitung der Gruppe: Ingrid Tade – Telefon 07454/406725, E-Mail: [email protected] http://www.frauenselbsthilfe.de/oberndorf.html Meditativer Spaziergang für Trauernde Die Trauerbegleiter der ökumenischen Hospizgruppe Raum Oberndorf a.N. laden Trauernde ein, sich gemeinsam mit anderen auf den Weg zu machen. Der Spaziergang soll dazu anregen, innerlich zur Ruhe zu kommen, in lockerer Atmosphäre die Natur zu erleben, miteinander ins Gespräch zu kommen oder einfach in Stille den Weg zu gehen. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, werden wir unseren Nachmittag mit einer gemeinsamen Einkehr ausklingen lassen. Wir starten unabhängig vom Wetter am Samstag, 04.07.15, um 14.00 Uhr, am Gemeindehaus „Quelle“ in Winzeln (direkt neben der Kirche). Diese Wanderung ist anstatt des monatlichen Treffens für Trauernde (an jedem 1. Samstag im Monat, außer im August). Dem Wetter angepasste Kleidung, gutes Schuhwerk sowie eine Sitzunterlage wären sinnvoll. Nähere Informationen unter Tel. 07402/341589. Ökumenische Hospizgruppe Raum Oberndorf a/N Ehrenamtliche, kostenlose Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus Kontakt und Information: Handy 0151 171 395 09 E-Mail : [email protected] Trauerbegleitung: monatliches Treffen, 1. Samstag im Monat (außer im August) von 15.00 bis 17.00 Uhr, Gemeindehaus Quelle Winzeln Tel. 07402-341 589 WIR FREUEN UNS ÜBER NEUE MITARBEITER UND BERATEN SIE GERNE UNVERBINDLICH Diabetiker-Selbsthilfe-Gruppe Oberndorf a.N. und Umgebung e.V. Unser diesjähriger Ausflug führt uns zum Büffelhof Steinwand in Dürrenmettstetten. Informationen über Wasserbüffel und mehr werden geboten in der ca. 1stündigen Führung. Wer direkt hinfahren möchte: die Führung beginnt um 15:00 Uhr. Und im Hofladen kann man sicher auch das Eine oder Andere kaufen. Zusätzlich kann der Aussichtsturm angelaufen werden. Hier hat man einen tollen Rundblick, wenn das Wetter mitspielt. Wir fahren mit Privat-PKW und sollten möglichst Fahrgemeinschaften bilden. Zum Abschluss treffen wir uns dann im Gasthaus Priorberg. Dort ist ab 17:30 Uhr für uns reserviert. Hier kann man dann auch einen Büffelbraten genießen. Ich wünsche allen, die dieses Event mitmachen, einen schönen Nachmittag. ACHTUNG: Terminverschiebung und geänderte Anfangszeit! Datum: Samstag, 11. Juli 2015 Treffpunkt: Busbahnhof Oberndorf spätestens 14:00 Uhr, Abfahrt: ca. 14:15 Uhr Thema: Besuch des Büffelhofes Steinwand in Dürrenmettstetten Beginn der Führung: 15:00 Uhr Abschluss: Gasthaus Priorberg ab 17:30 Uhr Wer gerne an diesem Event teilnehmen möchte, aber keine Fahrgelegenheit hat, wende sich bitte rechtzeitig an: Klaus Lengfeld Tel.: 07423-4187 oder Klara Nabholz, Tel.: 07454-4537 Fußball-Turnier des Jugendclubs Aistaig Der Jugendclub Aistaig lädt zu einem KleinspielfeldTurnier am 26.07.2015, um 10:00 Uhr, an der Turnhalle in Aistaig ein. Es gibt 2 Altersgruppen von 9 - 13 Jahren und von 14 – 99 Jahren. Pro Mann- 6 schaft werden mind. 4 Spieler (incl. Torwart) benötigt. Startgebühr beträgt 10 € pro Gruppe. Anmeldeschluss ist Freitag, 03.07.2015 unter [email protected] oder [email protected]. Bitte Anmeldung mit Teamname, Spieleranzahl (mit Altersangaben), Telefon und Mailadresse einer Kontaktperson. Für das leibliche Wohl sorgen wir. Wir würden uns über zahlreiche Anmeldungen freuen. Euer Jugendclub Aistaig Ärztlicher Bereitschaftsdienst Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende und wochentags in der Nacht: Telefon 116 117. Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte am SRHKrankenhaus Oberndorf: samstags, sonntags, feiertags von 9.00 – 20.00 Uhr, ohne Anmeldung. HNO-Notdienst Lesung mit dem Autor und Filmemacher David Sieveking Am Mittwoch, 15.07.2015 veranstaltet die Alzheimer Initiative des Landkreises Rottweil um 19:00 Uhr im Sonnensaal des Kapuziners, Neutorstr.4-6, eine Lesung mit dem Autor und Filmemacher David Sieveking. Vergiss mein nicht: Das bewegende Buch zu einem ergreifenden Film. Eine mutige und zärtliche Familiengeschichte über Alzheimer. Niemanden beunruhigte es zunächst, als sich Gretel nicht mehr an ihr klassisches Hefezopf-Rezept erinnerte. Doch weitere Gedächtnislücken und Verwechslungen folgten. Als ihre „Zettelwirtschaft“ mit allerlei Notizen und Erinnerungen überhandnahm, wurde es immer deutlicher: Nur zu gut waren David Sieveking noch die Merkzettel im Gedächtnis, die schon bei Gretels Mutter, seiner Oma, Alzheimer ankündigten. In Vergiss mein nicht erzählt der bekannte Filmemacher David Sieveking eine bewegende Geschichte seiner an Alzheimer erkrankten Mutter: Er zieht wieder zu Hause ein, um für Gretel da zu sein. Es gelingt ihm, mit ihr wunderbar lichte Momente zu erleben. Durch die Krise der Mutter gerät die Familie ins Wanken, aber sie findet sich unter der Belastung neu. Eine Liebeserklärung an eine beeindruckende Familie – und eine herzzerreißende realistische Darstellung einer Krankheit, vor der wir die Augen nicht verschließen dürfen. Eintritt ist frei. - Nähere Informationen erhalten Sie beim Pflegestützpunkt in Rottweil. Tel.0741-244474 Apotheken-Notdienst Sa., 04.07.: Apotheke Dunningen, Hauptstr. 28, Dunningen, Telefon 07403/92960 So., 05.07.: Apotheke am Rathaus, Obere Hauptstraße 1, Sulz, Telefon 07454/95810 - ohne Gewähr – Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen (1. OG. Hauptgebäude): Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 20 Uhr (ohne Voranmeldung), Tel.: 01805-19292410. Im Aushang der Verwaltungsaußenstelle Altoberndorf befinden sich Informationen zu: • • Regionaler Maistag am 15.07.15 AOK-Pressemitteilung „Vorsicht in der Sonne“ Sprechzeiten des Ortsvorstehers: Donnerstag: 16.30 – 17.30 Uhr Öffnungszeiten der Verwaltungsaußenstelle Altoberndorf Montag: geschlossen Dienstag: 8.00 – 11.30 Uhr Mittwoch: 8.00 – 10.30 Uhr Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr Freitag: 8.00 – 11.30 Uhr Das nächste Mitteilungsblatt wird in Kalenderwoche 28 herausgegeben. Anzeigenschluss: mittwochs 8.00 Uhr
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