Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt
für den Stadtteil Altoberndorf
Nr. 19 / 03. Juli 2015
Telefon 07423/2239
Fax 07423/2365
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
Am kommenden Sonntag, 5. Juli 2015 findet die
Bürgermeisterwahl in Oberndorf a.N. statt.
Der Gemeindewahlausschuss und die Stadtverwaltung rufen alle Wahlberechtigten der Stadt Oberndorf
a. N. auf, bei dieser Bürgermeisterwahl von Ihrem
Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Bei dieser Wahl sind annähernd 11 000 Bürger wahlberechtigt. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im
Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die
Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedsstaates
der Europäischen Union besitzt, das 16. Lebensjahr
vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in
Oberndorf a.N. wohnt.
Die Stadt ist in 12 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt,
davon befinden sich sechs in der Kernstadt. Die
sechs Stadtteile bilden je einen Wahlbezirk.
Der kleinste Wahlbezirk in der Kernstadt ist der Bezirk 2 „Tal“ und in den Stadtteilen der Wahlbezirk 11
„Boll“. Von den Kernstadtbezirken ist der Wahlbezirk
4 „Lindenhof-Mitte“ mit knapp über 1000 Wahlberechtigten der größte Wahlbezirk. Jeweils mehr als
1000 Wahlberechtigte sind auch in den großen Wahlbezirken in den Stadtteilen Aistaig, Bochingen und
Hochmössingen eingetragen.
Das Briefwahlergebnis wird in einem besonderen
Briefwahlbezirk 13 vom Gemeindewahlausschuss
zentral im Rathaus Oberndorf a.N. für die gesamte
Stadt ermittelt.
E-Mail: [email protected]
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können durch persönliche Stimmabgabe
in dem Wahllokal des Wahlbezirks wählen, in dessen
Wählerverzeichnis sie geführt werden.
Wer einen Wahlschein besitzt, kann entweder durch
persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes der Stadt Oberndorf a. N.
oder durch Briefwahl wählen.
Von der Verwaltung wurden bis 30.6.2015, bereits
mehr als 700 Wahlscheinanträge bearbeitet und
Briefwahlunterlagen ausgegeben.
Anträge auf Ausstellung eines Wahlscheines bzw. von
Briefwahlunterlagen können auch online über die
Homepage der Stadt Oberndorf a.N.
(www.oberndorf.de) gestellt werden. Die OnlineBeantragung ist allerdings nur bis Donnerstag,
02.07.2015, 12.00 Uhr, möglich. Ansonsten können
die Anträge bis Freitag, 3. Juli 2015, bis 18.00 Uhr,
bei der Stadtverwaltung im Rathaus Oberndorf a.N.
oder während der üblichen Öffnungszeiten bei den
Verwaltungsaußenstellen in den Stadtteilen und der
Servicestelle Lindenhof gestellt werden. Bei einer
schriftlichen oder elektronischen Antragstellung werden die Briefwahlunterlagen auf dem Postwege
übermittelt.
Die Wahlbriefe müssen dann spätestens am Wahltag
bis 18.00 Uhr, das Oberndorfer Rathaus erreichen.
In besonderen Fällen oder bei plötzlicher Erkrankung
können Wahlscheine (Briefwahlunterlagen) noch bis
zum Wahlsonntag, 15.00 Uhr, beim Wahlamt im Rathaus Oberndorf a.N. beantragt werden.
2
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung nach 18.00 Uhr. Auch diese Feststellung des
Wahlergebnisses ist öffentlich.
Interessierte Personen haben die Möglichkeit, die
Ergebnisermittlung sowohl in den einzelnen Wahllokalen als auch im Sitzungssaal des Rathauses Oberndorf a.N. und über das Internet auf der Homepage
der Stadt Oberndorf a.N. zu verfolgen. Im Sitzungssaal, auf der Homepage und bei entsprechender
Witterung im Klosterhof, wird eine ständig aktualisierte Präsentation der Ergebnisse stattfinden.
Das Wahlergebnis wird im Anschluss im Sitzungssaal
oder bei entsprechender Witterung im Klosterhof
mündlich bekanntgegeben.
Es sind noch Plätze frei für die Grundschulferienbetreuung in den Sommerferien
Die Stadt Oberndorf a. N. bietet in den letzten 3
Sommerferienwochen (KW 35- 37) eine Grundschulferienbetreuung für Grundschüler aus Oberndorf a.
N. und Ortsteilen an. Bei der Ferienbetreuung sind
noch Plätze frei. Entsprechende Anmeldungen werden bis zum 14. Juli 2015 berücksichtigt. Nähere
Informationen erhalten Sie auf der Homepage der
Stadt Oberndorf a.N. oder unter Tel. 07423/77-1162.
Die Stadt Oberndorf a.N. sucht
zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
eine/n Bautechniker/in oder
Handwerksmeister/in Hoch-/Tiefbau
Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Bereiche:
-
Umsetzung und Koordination der Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur
(schnelles Internet, Breitband, Glasfaser etc.)
Gebäudemanagement- und Unterhaltung
Wir erwarten
-
Fundiertes Fachwissen im Bereich des Bauwesens
Eigenverantwortliches Arbeiten, Teamgeist
und überdurchschnittliches Engagement
Umfassende PC-Kenntnisse
Kenntnisse in der Telekommunikation wünschenswert
Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag des
öffentlichen Dienstes (TVöD).
Für das kommende Schuljahr an den Grundschulen Beffendorf und in den übrigen Stadtgebieten:
Mitarbeiter/innen für die Schülerbetreuung
(Verlässliche Grundschule)
Wir wünschen uns geeignete Personen, die Erfahrung
und Freude haben im Umgang mit Kindern. Pädagogische Kenntnisse wären von Vorteil.
Der Umfang der Beschäftigung (an Schultagen, jeweils vor Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss)
richtet sich nach dem Betreuungsbedarf. Die Vergütung erfolgt nach den tariflichen Bestimmungen des
TVöD.
Wir freuen uns auf Ihre aussagefähige schriftliche
Bewerbung, die Sie bitte bis zum 13.07.2015 an
das Personalamt der Stadt Oberndorf a.N., Klosterstraße 3, 78727 Oberndorf a.N. richten.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Giebel unter der
Rufnummer 07423/77-1120 zur Verfügung. Näheres
zu unserer Verwaltung unter www.oberndorf.de
Ausschreibung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Jahresprogramm 2016
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat das Jahresprogramm „Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
(ELR)“ aktuell ausgeschrieben. Grundlage ist die
Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm
Ländlicher Raum (ELR) vom 09. Juli 2014 sowie die
Bekanntmachung vom 12. Juni 2015.
Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum ist
die nachhaltige strukturelle Verbesserung in Gemeinden vor allem des Ländlichen Raumes.
Dabei gilt es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, die Lebens- und Arbeitsbedingungen weiterzuentwickeln, den demografischen Veränderungen zu
begegnen, die dezentrale Wirtschaftsstruktur des
Landes zu stärken, der Abwanderung entgegenzuwirken, den Strukturwandel zu begleiten und dabei
sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Die Förderung von Investitionen wird auf folgende
Schwerpunkte konzentriert:
Wohnen
Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere
durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung), ortsbildgerechte
Neubauten in Baulücken, Verbesserung des Wohnumfelds, Entflechtung unverträglicher Gemengela-
3
gen und Neuordnung mit Baureifmachung von
Grundstücken.
Die Anträge hierzu sind bis zum 01.09.2015 in 2facher Ausfertigung bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N. abzugeben.
Grundversorgung
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit
Waren und Dienstleistungen.
Information zum neuen Jagdrecht
Arbeiten
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur
sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der
Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der
Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen,
einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.
Gemeinschaftseinrichtungen
Schaffung und Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege
der Anteils- oder Festbetragsfinanzierung in Form
eines Zuschusses.
Zuwendungsfähig sind die durch Rechnungen nachgewiesenen Ausgaben und die aktivierten Eigenleistungen bei Unternehmen.
Die für die Antragstellung notwendigen Formulare
können unter der Internetadresse https://rp.badenwuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELRAntragstellung.aspx oder unter www.oberndorf.de
abgerufen werden.
Maßnahmen, die vor einer Bewilligung begonnen
werden sind nicht förderfähig, d. h. keine vorzeitige
Auftragsvergabe und kein vorzeitiger Grunderwerb.
Mit einer Förderentscheidung kann frühestens im
April 2016 gerechnet werden.
Die Anträge für das Programmjahr 2016 mit allen
erforderlichen Anlagen sind bis zum 01.09.2015
(ELR) bei der Stadtverwaltung Oberndorf a. N., Frau
Götz (Tel. 07423/77-1205) in 5-facher Ausfertigung
einzureichen.
Hinweis auf die Förderlinie „Spitze auf dem
Land“! Technologieführer für Baden-Württemberg
im Rahmen des Programms des Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) in BadenWürttemberg 2014 – 2020 „Innovation und Energiewende“
Grundlage für diese Ausschreibung ist die Verwaltungsvorschrift zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) vom 09. Juli 2014.
Die für die Antragstellung notwendigen Formulare
sowie die Ausschreibung vom 10.02.2015 können
unter der Internetadresse www.efre-bw.de oder unter www.oberndorf.de abgerufen werden.
Neues Jagd- und Wildtiermanagementgesetz
bringt zahlreiche Änderungen für Jagdpächter
und Landwirte mit sich
Zum 01.04.2015 ist das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) in Kraft getreten.
Für die Jägerschaft ist dies mit zahlreichen Neuerungen verbunden. Auswirkungen ergeben sich aber
auch für die Landwirte.
Wildschäden
Wie bisher muss der Anspruch auf Ersatz von Wildschäden durch die geschädigte Person innerhalb
einer Woche, nachdem sie von dem Schaden
Kenntnis erhalten hat, bei der Stadtverwaltung angemeldet werden.
Dabei ist folgendes zu beachten:
• Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen
(Brief oder unterschriebenes Fax).
• Sie soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen.
• Der geltend gemachte Schaden ist zu beziffern, soweit dies möglich ist.
Die Stadtverwaltung bescheinigt daraufhin der geschädigten Person die Anmeldung des Wildschadens
und gibt diese unverzüglich der als ersatzpflichtig in
Anspruch genommenen Person bekannt. Sie benennt
dabei die anerkannten Wildschadensschätzer, die
hinzugezogen werden können.
Das bisherige Vorverfahren, bei dem geschädigte
Landwirte, Jäger und Stadtvertreter gemeinsam
Wildschäden besichtigen und gegebenenfalls einen
Wildschadensschätzer hinzuziehen, wird dabei abgelöst.
Die geschädigten Landwirte und Jagdpächter noch
stärker in der Pflicht, im Dialog miteinander eine
gütliche Einigung herbeizuführen. Die Beauftragung
eines Wildschadensschätzers ist weiterhin möglich.
Dieser wird dann nicht mehr ehrenamtlich tätig, sondern berechnet angemessene Gebühren, die der
Auftraggeber (Landwirt oder Jäger) zu tragen hat.
Soweit eine gütliche Einigung möglich ist, fertigen die
Verfahrensbeteiligten eine gemeinsame Erklärung an,
auf deren Grundlage der Jagdpächter den Schaden
nach den im Jagdpachtvertrag geltenden Bedingungen abrechnen kann.
4
Sollte keine Einigung zwischen dem Geschädigten
und dem Ersatzpflichtigen zustande kommen, bleibt
der Rechtsweg.
Die Regelung des § 57 Abs. 3 JWMG hat das Ziel, die
Eigenverantwortung der Beteiligten zu stärken und
die gütliche Einigung in den Vordergrund zu stellen.
Formulare für die Anmeldung von Wildschäden erhalten Sie bei der Stadtverwaltung bzw. auf deren
Homepage.
Schaden im Maisfeld
Bei Maisflächen hat der Bewirtschafter nur noch einen Ersatzanspruch von 80 %, wenn er nicht nachweisen kann, dass er selbst übliche und zumutbare
Maßnahmen zur Abwehr von Wildschäden ergriffen
hat. Gemeint sind dabei die Einhaltung von Abständen zum Waldrand, Schussschneisen sowie andere
zumutbare Eingriffe. Zur Abwehr können auch Elektrozäune verwendet werden, wenn sichergestellt ist,
dass diese in ihrer Wirkung wilddichten Zäunen gleichen.
Ruhen der Jagd
Als befriedete Bezirke, in denen keine Jagd ausgeübt
werden darf, gelten
• solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen.
• Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar
an ein für den ständigen Aufenthalt von
Menschen bestimmtes Wohngebäude angrenzen und durch irgendeine Umfriedung
begrenzt oder sonst vollständig abgeschlossen sind.
• Friedhöfe.
Die untere Jagdbehörde kann durch Anordnung ganz
oder teilweise weitere befriedete Bezirke festlegen.
Weitere Informationen
Musical-Nacht lockt in den Klosterhof
Viel Beifall gab' s am vergangenen Samstag für die
Musikkapelle Altoberndorf und den Musikverein Brigachtal. Im Rahmen des dortigen Musiksommers
hatten beide Vereine zur Nacht des Musicals eingeladen. An diesem Samstag (4. Juli) steigt die MusicalNacht vor heimischem Publikum im Klosterhof. Zunächst bieten die Musiker aus dem SchwarzwaldBaar-Kreis ihren Part, unter anderem Melodien aus
König der Löwen, Les Misérables oder Tanz der Vampire. Nach der Pause präsentiert das Altoberndorfer
Orchester bekannte Passagen etwa aus West Side
Story, Cats oder Starlight Express. Die Veranstaltung
beginnt um 19.30 Uhr, Einlass ist ab 18.30 Uhr.
Dorfstammtisch auf dem Dorfplatz
am Freitag, 10. Juli
Am Freitag, 10. Juli veranstaltet der Jugendwaggon
Altoberndorf den Dorfstammtisch auf dem Dorfplatz
in Altoberndorf. Ab 18 Uhr sind wir auf dem Dorfplatz. Für das leibliche Wohl ist mit kühlen Getränken
und Grillwurst gesorgt.
Das Waggonteam würde sich über ein zahlreiches
Erscheinen sehr freuen!
Vereinsausflug des Obst- und Gartenbauverein
am Sonntag, 23.08.15
Am Sonntag, 23.08.15 veranstaltet der Obst- und
Gartenbauverein, nach langer Pause, wieder einen
Vereinsausflug. Ziel ist die Bodensee-Insel Mainau.
Vielseitige Anpflanzungen und Ausstellungen sorgen
für einen kurzweiligen Aufenthalt für alle Altersgruppen.
Informationen zur Neuregelung des Jagdrechts sind
beim Landesjagdverband Baden-Württemberg e. V.,
Felix-Dahn-Straße 41, 70597 Stuttgart
([email protected]) oder über die Internetpräsenz www. Landesjagdverband.de erhältlich.
Abfahrt ist um 9 Uhr am Dorfplatz
Die Rückfahrt ist gegen 16.30 Uhr geplant.
Ihre Stadtverwaltung
Für Vereinsmitglieder ist der Eintritt auf der Mainau
frei, zudem wird ein Zuschuss von 10 € für die Busfahrt gewährt. Für Kinder bis zu 12 Jahren ist die
Fahrt sowie der Eintritt kostenlos. Nichtmitglieder, die
am Ausflug teilnehmen wollen, müssen den Eintritt
(14,90 €) sowie den Anteil an der Busfahrt selbst
erstatten. Für Getränke während der Fahrt ist im Bus
gesorgt. Anmeldungen bis zum 16.08.15 bei:
Jürgen Wild, Tel. 3907 und
Dieter Windirsch, Tel. 2137.
Müll-Termine
Dienstag, 07.07.: Biomüll
Mittwoch, 08.07.: Restmüll (2-wöchentlich, 4wöchentlich)
Der Tagesabschluss findet mit einer Einkehr in einem
ortsnahen Lokal statt.
Die Vorstandschaft
5
Außerordentliche Generalversammlung der
Narrenzunft Altoberndorf e.V.
Am Donnerstag, 16. Juli 2015, um 20.00 Uhr,
findet in der Flößerhalle Altoberndorf eine Außerordentliche Generalversammlung der Narrenzunft
Altoberndorf e.V. statt.
Tagesordnungspunkte
1. Begrüßung
2. Beschluss der Neufassung der Satzung
3. Verschiedenes
Auf zahlreiches Erscheinen freut sich der Vorstand
der Narrenzunft Altoberndorf e.V.
Frauenselbsthilfe nach Krebs
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Hinweise in
der Tagespresse.
Montag, 06.07.15 Saisonabschlussfahrt – Besichtigung Parksanatorium Aulendorf, Fachklinik für Onkologische Rehabilitation, nachmittags Fahrt zum Federsee nach Bad Buchau, anschließend Kaffee und
Kuchen in der Ailinger Mühle in Bad Schussenried.
Abfahrt: 7.30 Uhr, Oberndorf am Neckar, Talplatz.
Zu den Terminen sind alle Betroffene, auch Neue,
herzlich willkommen.
Leitung der Gruppe: Ingrid Tade – Telefon
07454/406725, E-Mail: [email protected]
http://www.frauenselbsthilfe.de/oberndorf.html
Meditativer Spaziergang für Trauernde
Die Trauerbegleiter der ökumenischen Hospizgruppe
Raum Oberndorf a.N. laden Trauernde ein, sich gemeinsam mit anderen auf den Weg zu machen. Der
Spaziergang soll dazu anregen, innerlich zur Ruhe zu
kommen, in lockerer Atmosphäre die Natur zu erleben, miteinander ins Gespräch zu kommen oder einfach in Stille den Weg zu gehen. Damit die Geselligkeit nicht zu kurz kommt, werden wir unseren Nachmittag mit einer gemeinsamen Einkehr ausklingen
lassen.
Wir starten unabhängig vom Wetter am Samstag,
04.07.15, um 14.00 Uhr, am Gemeindehaus „Quelle“
in Winzeln (direkt neben der Kirche). Diese Wanderung ist anstatt des monatlichen Treffens für Trauernde (an jedem 1. Samstag im Monat, außer im
August). Dem Wetter angepasste Kleidung, gutes
Schuhwerk sowie eine Sitzunterlage wären sinnvoll.
Nähere Informationen unter Tel. 07402/341589.
Ökumenische Hospizgruppe Raum Oberndorf
a/N
Ehrenamtliche, kostenlose Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Zuhause, in Pflegeeinrichtungen oder im Krankenhaus
Kontakt und Information:
Handy 0151 171 395 09
E-Mail : [email protected]
Trauerbegleitung:
monatliches Treffen, 1. Samstag im Monat (außer im
August) von 15.00 bis 17.00 Uhr, Gemeindehaus
Quelle Winzeln
Tel. 07402-341 589
WIR FREUEN UNS ÜBER NEUE MITARBEITER UND
BERATEN SIE GERNE UNVERBINDLICH
Diabetiker-Selbsthilfe-Gruppe Oberndorf a.N.
und Umgebung e.V.
Unser diesjähriger Ausflug führt uns zum Büffelhof
Steinwand in Dürrenmettstetten. Informationen über
Wasserbüffel und mehr werden geboten in der ca. 1stündigen Führung. Wer direkt hinfahren möchte: die
Führung beginnt um 15:00 Uhr. Und im Hofladen
kann man sicher auch das Eine oder Andere kaufen.
Zusätzlich kann der Aussichtsturm angelaufen werden. Hier hat man einen tollen Rundblick, wenn das
Wetter mitspielt. Wir fahren mit Privat-PKW und sollten möglichst Fahrgemeinschaften bilden. Zum Abschluss treffen wir uns dann im Gasthaus Priorberg.
Dort ist ab 17:30 Uhr für uns reserviert. Hier kann
man dann auch einen Büffelbraten genießen. Ich
wünsche allen, die dieses Event mitmachen, einen
schönen Nachmittag.
ACHTUNG: Terminverschiebung und geänderte Anfangszeit! Datum: Samstag, 11. Juli 2015
Treffpunkt: Busbahnhof Oberndorf spätestens 14:00
Uhr, Abfahrt: ca. 14:15 Uhr
Thema: Besuch des Büffelhofes Steinwand in Dürrenmettstetten
Beginn der Führung: 15:00 Uhr
Abschluss: Gasthaus Priorberg ab 17:30 Uhr
Wer gerne an diesem Event teilnehmen möchte, aber
keine Fahrgelegenheit hat, wende sich bitte rechtzeitig an: Klaus Lengfeld Tel.: 07423-4187 oder Klara
Nabholz, Tel.: 07454-4537
Fußball-Turnier des Jugendclubs Aistaig
Der Jugendclub Aistaig lädt zu einem KleinspielfeldTurnier am 26.07.2015, um 10:00 Uhr, an der
Turnhalle in Aistaig ein. Es gibt 2 Altersgruppen von
9 - 13 Jahren und von 14 – 99 Jahren. Pro Mann-
6
schaft werden mind. 4 Spieler (incl. Torwart) benötigt. Startgebühr beträgt 10 € pro Gruppe. Anmeldeschluss ist Freitag, 03.07.2015 unter [email protected] oder [email protected].
Bitte Anmeldung mit Teamname, Spieleranzahl (mit
Altersangaben), Telefon und Mailadresse einer Kontaktperson. Für das leibliche Wohl sorgen wir. Wir
würden uns über zahlreiche Anmeldungen freuen.
Euer Jugendclub Aistaig
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Ärztlicher Bereitschaftsdienst am Wochenende und
wochentags in der Nacht: Telefon 116 117.
Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte am SRHKrankenhaus Oberndorf: samstags, sonntags, feiertags von 9.00 – 20.00 Uhr, ohne Anmeldung.
HNO-Notdienst
Lesung mit dem Autor und Filmemacher David
Sieveking
Am Mittwoch, 15.07.2015 veranstaltet die Alzheimer
Initiative des Landkreises Rottweil um 19:00 Uhr im
Sonnensaal des Kapuziners, Neutorstr.4-6, eine Lesung mit dem Autor und Filmemacher David Sieveking. Vergiss mein nicht: Das bewegende Buch zu
einem ergreifenden Film. Eine mutige und zärtliche
Familiengeschichte über Alzheimer.
Niemanden beunruhigte es zunächst, als sich Gretel
nicht mehr an ihr klassisches Hefezopf-Rezept erinnerte. Doch weitere Gedächtnislücken und Verwechslungen folgten. Als ihre „Zettelwirtschaft“ mit allerlei
Notizen und Erinnerungen überhandnahm, wurde es
immer deutlicher: Nur zu gut waren David Sieveking
noch die Merkzettel im Gedächtnis, die schon bei
Gretels Mutter, seiner Oma, Alzheimer ankündigten.
In Vergiss mein nicht erzählt der bekannte Filmemacher David Sieveking eine bewegende Geschichte
seiner an Alzheimer erkrankten Mutter: Er zieht wieder zu Hause ein, um für Gretel da zu sein. Es gelingt
ihm, mit ihr wunderbar lichte Momente zu erleben.
Durch die Krise der Mutter gerät die Familie ins Wanken, aber sie findet sich unter der Belastung neu.
Eine Liebeserklärung an eine beeindruckende Familie
– und eine herzzerreißende realistische Darstellung
einer Krankheit, vor der wir die Augen nicht verschließen dürfen.
Eintritt ist frei. - Nähere Informationen erhalten Sie
beim Pflegestützpunkt in Rottweil. Tel.0741-244474
Apotheken-Notdienst
Sa., 04.07.:
Apotheke Dunningen, Hauptstr. 28, Dunningen, Telefon 07403/92960
So., 05.07.:
Apotheke am Rathaus, Obere Hauptstraße 1, Sulz,
Telefon 07454/95810
-
ohne Gewähr –
Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am
Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen
(1. OG. Hauptgebäude): Samstag, Sonntag, Feiertag
von 10 bis 20 Uhr (ohne Voranmeldung), Tel.:
01805-19292410.
Im Aushang der Verwaltungsaußenstelle
Altoberndorf befinden sich Informationen zu:
•
•
Regionaler Maistag am 15.07.15
AOK-Pressemitteilung „Vorsicht in der Sonne“
Sprechzeiten des Ortsvorstehers:
Donnerstag: 16.30 – 17.30 Uhr
Öffnungszeiten der
Verwaltungsaußenstelle Altoberndorf
Montag: geschlossen
Dienstag: 8.00 – 11.30 Uhr
Mittwoch: 8.00 – 10.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag: 8.00 – 11.30 Uhr
Das nächste Mitteilungsblatt wird in Kalenderwoche
28 herausgegeben. Anzeigenschluss: mittwochs
8.00 Uhr