Antragsbuch zum 87. Landeskongress der Jungen Liberalen Bayern in Nürnberg Herausgeber: Junge Liberale Bayern Teile des Antragsbuches, einschließlich des Titelbildes unterliegen einer Creative Commons Lizenz. Bildquelle: Phil Hackemann i Teil A. Organisatorisches ii Editorial Liebe JuLis, Ich freue mich, euch zum diesjährigen, programmatischen Landeskongress in Nürnberg begrüßen zu dürfen! Wie immer möchte ich jedem von euch, ob Neumitglied oder alteingesessener JuLi, ans Herz legen, die Chance zu nutzen, euer Antrags- und Rederecht wahrzunehmen – denn unser Verein lebt von der engagierten programmatischen Arbeit sowie dem Wettkampf der Ideen und Meinungen. Diesbezüglich wagen wir dieses Jahr übrigens einiges Neues – denn die komplette Antragsausarbeitung und -beratung läuft heuer über das neue Online-Tool MeineFreiheit ab! So war es nicht nur möglich, bereits im Vorfeld des LaKos Anträge online einzureichen, zu lesen und Änderungen vorzuschlagen, sondern sogar live während der Antragsberatung! Wie das Portal genau funktioniert, könnt ihr in unserer Klickanleitung durchlesen, die ihr im Wiki findet. Schaut doch mal auf antrag.julis-bayern.de rein, lest euch durch, welche Forderungen bereits eingereicht wurden und reicht dort eure Änderungsanträge ein. Da ihr dieses Jahr so viele spannende Anträge wie fast noch nie (60 an der Zahl!) eingereicht habt und wir ebenfalls mit einigen unerwarteten Wahlen beschäftigt sein werden, haben wir uns entschieden, unseren Leitantrag zum diesjährigen Thema „Generationengerechtigkeit“ (unterteilt in die einzelnen Abschnitte) ebenfalls zum Alex-Müller-Verfahren freizugeben – das soll euch ermöglichen, über mehr eurer eigenen Anträge zu diskutieren, auch wenn dieses Thema für uns inhaltlich und strategisch weiterhin sehr wichtig bleibt: Denn der er demografische Wandel bringt unsere sozialen Sicherungssysteme zunehmend an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Die Grundlage der bisherigen Umlageverfahren bricht weg und ihre Realisierbarkeit wird zunehmend untergraben. Gerade für die jüngeren Generationen zeichnet sich ohne Kurskorrektur eine ungewisse Zukunft ab. So sind die Zinszahlungen auf einen Schuldenberg von derzeit 2,048 Billionen Euro eine erdrückende Last. Dieser wurde in wenigen Jahrzehnten aufgetürmt und wird uns für eine noch nicht absehbare Zeit binden. Im drastischen Gegensatz dazu steht die politische Tatenlosigkeit. Statt unaufschiebbare Reformen anzugehen, wird zaghaft an den bestehenden Systemen herumgedoktert oder diese, blind und ohne eine stabile Gegenfinanzierung, weiter ausgebaut. Wir müssen die bestehenden Systeme daher grundlegend erneuern. Die Reform erfordert einen fundamentalen Umbau der Sicherungssysteme durch stärkeren Wettbewerb und mehr Chancen für das Individuum. Zuwanderung und Bildung sind hierbei zentrale Elemente für eine gelungene Zukunft. Deutschland geht es wirtschaftlich so gut wie schon lange nicht mehr. Es wird Zeit, damit zu beginnen, den kommenden Generationen eine ebenso gute Situation zu ermöglichen. Der Mensch kann das erste Mal auf lange Sicht voraussehen wie er die Welt für zukünftige Generationen beeinflusst. Lasst sie uns zum Besseren verändern! Ich freue mich bereits auf euch, eure interessanten Beiträge und eine spannende Debatte! Euer Landesprogrammatiker Phil iii Zum Ablauf Stimm- und Antragsberechtigung Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, mit Rede- und Stimmrecht am Landeskongress teilzunehmen. Stimmübertragungen sind ausgeschlossen. Mitglieder verlieren ihr Stimmrecht, wenn ihre Untergliederungen, über ein Jahr mit ihrer Beitragsabführung im Verzug sind. Jedoch können sie durch Vorlage des Einzahlungsbeleges des Beitrages das Stimmrecht zurückerhalten. Anträge: Die Abstimmung über Anträge findet offen bzw. auf Verlangen von fünf Teilnehmern oder eines Bezirksverbandes auch geheim statt. Ein weiterer Abstimmungsmodus ist dann noch der "Hammelsprung". Alle Mitglieder und Organe des Verbandes, die vom Landesvorstand eingesetzten Arbeitsgruppen, die Untergliederungen, der Landesverband der Liberalen Hochschulgruppen und die zum Bundeskongress der Jungen Liberalen antragsberechtigten Partnerorganisationen und deren Landesverbände können Anträge zum Landeskongress stellen. Die innerhalb der Antragsfrist von 2 Wochen gestellten Anträge werden im Antragsbuch aufgenommen. Dringlichkeitsanträge unterliegen nicht der Antragsfrist und können schriftlich von mindestens 5 antragsberechtigten Teilnehmer zum Kongress eingebracht werden. Über die Dringlichkeit entscheidet das Plenum. Die Reihenfolge der zu behandelnden Anträge wird über das Plenum im Axel-MüllerVerfahren bestimmt. Von dieser Regelung ist der Leitantrag ausgenommen. Du verteilst bis zu normalerweise 8 Stimmen auf die Anträge. Kumulieren nicht erlaubt. Anträge auf Änderung der Satzung müssen mit der Einladung veröffentlicht werden. Satzungsänderungsanträge können nicht als Dringlichkeitsanträge auf dem aktuellen Kongress eingebracht werden. Antragsberatung(neu!) Die Antragsberatung wird dieses Jahr über das Online-Tool MeineFreiheit abgewickelt. Auf www.meine-freiheit.de findest du dieses Antragsbuch in digitaler Form und kannst dort auch live Änderungsanträge einreichen. Weitere Infos dazu findest du in unserem Wiki auf wiki.julis-bayern.de Änderungsanträge müssen entweder auf MeineFreiheit oder schriftlich beim Tagungspräsidium eingereicht werden. Um zu reden hebst Du eine Hand, wirst vom Präsidenten dann aufgerufen, wenn Du dran bist. Dieses Jahr werden wir euch jedoch vorschlagen, dieses System zu erweitern, indem wir zwei Rednerlisten (Pro und Contra) einführen wollen. Dazu musst du entsprechend „Daumen hoch“ oder „Daumen runter“ anzeigen. Wir werden diese Änderung jedoch zu Beginn mit euch diskutieren. Um eine Zwischenfrage zu stellen,führst über dem Kopf beide Hände zusammen. Dann wird der aktuelle Redner gefragt, ob er eine Zwischenfrage zulässt. Anträge zum Verfahren (Geschäftsordnungsanträge) werden vor dem nächstfolgenden Redebeitrag behandelt. Zu jedem GO-Antrag ist nach dem Antragsteller einen Gegenrede zulässig. Erhebt sich keine Gegenrede, gilt der Antrag als angenommen. GOs stellt man mit beiden erhobenen Armen. Ausführliche Hinweise zum Kongressablauf findet ihr auch unter wiki.julis-bayern.de unter „Leitfäden“. iv Organisatorisches Zeitlicher Ablauf Teilnahmeberechtigt Freitag 01. Mai 2015 Sind alle jungen Menschen, die sich für liberale Politik interessieren. Rede-, stimm- und antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Jungen Liberalen Bayern e.V. 18:00 Uhr Erweiterte Landesvorstandssitzung Samstag 02. Mai 2015 Altersbestimmung 09:00 Uhr Check-In Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch nicht 18 Jahre alt sind, benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Das Formular findet ihr im Online-Anmeldetool. 10:00 Uhr Beginn des Kongresses 13:00 Uhr Mittagessen 18:00 Uhr Abendessen 19:30 Uhr Unterbrechung des Kongresses und Party des KV Nürnberg Für die Party ist zusätzlich die Ausweiskopie des Erziehungsberechtigten zur Verifizierung der Einverständniserklärung mitzuführen. Wir müssen die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Alkohol und Uhrzeiten streng einhalten. Sonntag 03. Mai 2015 10:00 Uhr Fortsetzung des Kongresses 13:00 Uhr Mittagessen Der Landesschatzmeister informiert 15:30 Uhr Schlusswort des Landesvorsitzenden und Ende des Kongresses Gem. § 8(1) i.V.m. §8a der Finanzordnung der Jungen Liberalen Bayern e.V. verlieren die Mitglieder des Kreis- bzw. Bezirksverbandes (für bezirksunmittelbare Mitglieder) das Stimmrecht auf dem Landeskongress, wenn ihr Kreis- bzw. Bezirksverband seiner Pflicht zur Beitragsabführung an den Landesverband nicht nachkommt. Mitglieder, die nachweisen können, ihren Beitrag an den Kreis- bzw. Bezirksverband geleistet zu haben (Kontoauszug unbedingt mitbringen), behalten ihr Stimmrecht. Tagungsort Wöhrdersee Hotel Mercure Nürnberg City Dürrenhoferstraße 8 90402 Nürnberg Fahrtkostenerstattung Mitglieder der JuLis Bayern erhalten eine Fahrtkostenerstattung nach den Richtlinien des Landesverbandes. Die Formulare hierzu können am Check-In mitgenommen werden. Sofern die Untergliederung bis zum Kongress seine Beitragsschuld begleicht, kann gem. § 8 (2) der Finanzordnung kein Stimmrechtsentzug erfolgen. Essen Beim Check-In erhaltet ihr eure Essensgutscheine, die ihr an der Essensausgabe eintauschen könnt. Für organisatorische Fragen stehen wir, das Orga-Team, euch jederzeit gern zur Verfügung. Vor dem Kongress erreicht ihr uns am besten unter orga@julis-bayern. Wir freuen uns auf euer Kommen! v Vorläufige Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Landesvorsitzenden 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung 3. Wahl von Präsidium und Zählkommission 4. ggf. Feststellung von Dringlichkeiten 5. Festlegung der Antragsreihenfolge 6. Rede des Landesvorsitzenden 7. Satzungs-, GO- und FinO-Änderungsanträge 8. Antragsberatung 9. Grußworte 10. Nachwahlen zum Landesvorstand 11. Fortsetzung der Antragsberatung 12. Wahl der Delegierten zum Bundeskongress 13. Fortsetzung der Antragsberatung 14. Wahl der Ersatzdelegierten zum Bundeskongress 15. Fortsetzung der Antragsberatung 16. Schlusswort des Vorsitzenden 17. Singen der Europahymne 18. Ende des Kongresses vi Teil B. Rechenschaftsberichte vii Bericht des Beisitzers für Programmatik, Deniz Ay Liebe JuLis Bayern, auf unserem letzten Landeskongress in Aschaffenburg habt ihr mich erneut in euren Landesvorstand gewählt. Das ist noch gar nicht so lange her und doch hat sich bei mir persönlich seit dem vieles getan. Nach der Berufsoberschule werde ich im Rahmen eines parlamentarischen Austauschprogramms ab August ein Jahr in den USA verbringen und dort natürlich harten TTIP-Lobbyismus betreiben. Ich habe mich daher dazu entschlossen, zur Halbzeit mein Amt zur Verfügung zu stellen. Als Ressort-Beisitzer habe ich mich darum bemüht die gute Arbeit des letzten Jahres mit Phil und Matthäus fortzusetzen bzw. sie zu verbessern: mit Erfolg. Wir haben regelmäßig stundenlang Brainstorming über Skype betrieben, was u.a. dazu geführt hat, dass unser Leitantrag für diesen LaKo über das FDP-Portal „meinefreiheit“ beraten, und somit für jedes Mitglied für einen erheblich längeren Zeitraum als bisher zugänglich wurde. Augenmerk legte die Programmatik schon in Aschaffenburg vor allem darauf, Leitanträge simpler zu gestalten. Es gibt nichts frustrierenderes als eine vierstündige Debatte mit drei sachkundigen Personen auf einem Kongress voller antragsgeiler JuLis (siehe „Flat-Tax“-Beschluss, der zwar genial ist, aber eine hochkomplizierte Debatte erfordert hat). Die Schwierigkeit dabei ist es, das Gleichgewicht zwischen professionell und massentauglich zu finden und ich hoffe, das ist uns auch dieses Mal gelungen. Die Programmatik ist immer offen für ehrliche, aber bitte sachliche Kritik. Das Strukturseminar und der darauffolgende Programmatische Sonntag waren dank der Zusammenarbeit mit den beiden Jungs ebenfalls mehr Freude als Arbeit. Das ist natürlich auch euch JuLis und den besten LAK-Leitern zu verdanken. Als LaVo-Mitglied war ich auch der Bezirksbetreuer unserer lieben Mittelfranken. Leider durfte ich nur einen ihrer Bezirkskongresse miterleben, dabei aber feststellen, wie bilderbuchartig in Bayern Programmatik gemacht werden kann. Es braucht eben nur diese Art motivierter Mädels und Jungs! Vielen Dank an Lukas, Phil, Matthäus, Anna, Andre, Tobi, Adrian, Johannes, Michael und der letzten verbliebenen Miltenbergerin im LaVo: Gi. Ihr wisst halt, was sich im Amt gut macht ;)! In diesem Sinne noch abschließend eine Bitte: Ich wünsche mir für meine großartigen JuLis Bayern eine offenere und ehrlichere Beschwerdekultur bei Wahlen. Dieses „nichts sagen, nichts wählen“ beobachte ich nun seit meinem allerersten LaKo und stelle immer wieder fest, dass betroffene Kandidaten stets ahnungs- und fassungslos zurückgelassen werden. Schluss damit, ich hasse Skandälchen. Mit diesem Wunsch und ein bisschen Flausch verabschiede ich mich in die Vereinigten Staaten! Euer Deniz P.S.: Über 50 (!) eingereichte Anträge haben uns sogar dazu bewegt, den Leitantrag gestückelt müllern zu lassen. Der LaVo findet euch ziemlich geil, also weiter so! viii Teil C. Anträge ix Antragsübersicht Satzungsänderungsanträge Satzungsänderungsantrag S 001 Lukas Köhler, Phil Hackemann, Anna Ahlfeld, Tobias Müller, Andre Lehmann, Matthäus Blonski, Deniz Ay, Adrian Spiegel, Johannes Keil, Michael Klein, GiMaithuk GO- und FinO-Änderungsanträge F 001 Finanzordnungs-Änderungsantrag 1 Landesvorstand F 002 Finanzordnungs-Änderungsantrag 2 Landesvorstand F 003 Finanzordnungs-Änderungsantrag 3 Landesvorstand Außen und Sicherheit 001 Ein europäisches Militär für ein gemeinsames Europa 002 Entwicklungshilfe: Verpflichtungen einhalten und Humanitätsbeitrag statt Kirchensteuer LAK Außen und Sicherheit Phil Hackemann, Sebastian Strobl, Lars Kesenheimer, Matthäus Blonski, Deniz Ay 003 004 005 006 Waffenlieferungen für die Ukraine Bezirksverband Oberbayern Wir wollen die Alpenrepublik! LoiVo Freihandel mit dem Kontinent Afrika Felix Firydus Neue Außenpolitk Deutschlands im Kampf gegen den "IS" Felix Firydus Bildung und Kultur 007 Bildung neu denken 008 G8 ja, aber nicht so – Schüler besser auf das Leben nach dem Abitur vorbereiten! Landesvorstand Phil Hackemann, Deniz Ay (verwiesen vom erweiterten Landesvorstand am 25.10.14) x 009 Für Ehrenamt und Rechtsstaat in der Archäologie 010 Wiedereinführung von Studienbeiträgen 011 Abschaffung des BAföG 012 Kein Filmförderung aus öffentlichen Mitteln 013 Rhetorik im Deutschuntericht 014 Medien-, Informations- und Rhetorikkompetenz – Für eine umfassende Bildung der Schüler im Umgang mit Informationen und der Vielfalt an Informationsquellen Simon Landenberger, Hadrian Silberer Bezirksverband Oberbayern SV München SV München Felix Firydus Andreas Fleißner, Fridolin Fluhr, Maximilian Funke-Kaiser, Matteo Müller, Stephan Strzondala, Oliver Wybranski 015 Menschen nicht über einen Kamm scheren – NC abschaffen KV Passau Innen und Recht 016 Staatsverschuldung abbauen 017 Einwanderung ermöglichen 018 Abschaffung des juristischen Geschlechts 019 Eine echte nachhaltige Politik gestalten 020 Für Teencourts – und eine individuelle und gerechte Behandlung von jugendlichen Ersttätern Landesvorstand Landesvorstand Bezirksverband Oberbayern, Johannes Dallheimer, Phil Hackemann Lukas Köhler KV Augsburg 021 Für Selbstbestimmung am Sterbebett 022 Service statt Abfertigung - Fachkräfte für Deutschland 023 024 KV Augsburg Bezirksverband Mittelfranken Abschaffung des Blasphemieparagraphen KV Augsburg Freiheit und Würde auch nach dem Tod Bezirksverband Mittelfranken xi 025 Willkommen in der neuen Demokratie - Wahlen nicht nur für Ureinwohner und Stammesälteste Bezirksverband Mittelfranken 026 Offene Grenzen für freie Menschen 027 Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen 028 Wunschkinder möglich machen 029 Reform des juristischen Referendariats 030 Der Jugend eine Chance geben - Jugendstrafrecht ohne Populismus reformieren SV München SV München LAK Innen und Recht Sabrina Böcking und Katharina Walter LAK Innen und Recht 031 Kein Messen mit zweierlei Maß zulassen 032 Wider ein Verbandsstrafrecht BV Unterfranken KV Augsburg Umwelt, Forschung und Technologie 033 Keine populistischen Feigenblätter im Tierschutz - Gegen die Verfolgung der Zoophilie KV Passau Verkehr, Infrastruktur und Bau 034 Freie Fahrt auf der Autobahn 035 Barrierefreiheit als Ziel kommunaler Baupolitik 036 Sinnvolle Förderung im Städtebau statt ausufernder Programme 037 Keine Fernbusse der Deutschen Bahn 038 Blitzen ohne Blitzlicht ist reine Abzocke 039 Ende mit der Scheinsteuer – Zurück zum Zweck 040 Kategorisierung von Denkmälern - Mehr Kompetenz vor Ort Sam Batat, Phil Hackemann, Johannes Keil LAK Kommunales, Verkehr und Bau LAK Kommunales, Verkehr und Bau SV München JuLis Passau, BeVo Niederbayern Felix Firydus xii Sebastian Körber, Daniel Reuter 041 Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Köpfchen statt Ideologie: Keine 30er-Zonen auf Hauptstraßen Phil Hackemann Wirtschaft und Soziales 042 Rente zukunftsfähig machen 043 Marktgerechte Verzinsung von Steuerrückforderungen 044 Crowdfunding und Ehrenamt als Grundelemente liberaler Sozialpolitik 045 Landesvorstand KV Augsburg Bezirksverband Schwaben Keine Offenlegung von Gehältern SV München 046 Das Zukunftsprojekt Raumfahrt 047 Vom Land der Tüftler und Macher Felix Firydus BV Unterfranken Gesundheit 048 Krankenversicherung reformieren 049 Every Genital isBeautiful 050 Unabhängige Pflegeberatung für alle! Ausbau von Pflegestützpunkten 051 Klare Kennzeichnung bei Antibiotikum-Einsatz. Ja zum Chlorhühnchen! 052 Legalisierung anaboler Steroide für Freizeitsportler 053 Wider der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen 054 Drogen – Eigenverantwortung durch Aufklärung stärken Landesvorstand Bezirksverband Mittelfranken Bezirksverband Schwaben Bezirksverband Schwaben KV Passau LAK Gesundheit BV Unterfranken Netzpolitik 055 Verschlüssel doch was du willst! Bezirksverband Mittelfranken xiii Verbandsinternes und Sonstiges 056 Glauben ist Privatsache - auch im Verband 057 Kein unnötiger Singsang auf Kongressen 058 Den Liberalismus für die Zukunft aufstellen - ein neues Logo für die Jungen Liberalen e.V. Bezirksverband Oberbayern Sina Brückner, Daniel Reuter, Stephan Strzondala Bezirksvorstand der Jungen Liberalen Oberfranken, Kreisvorstand der Jungen Liberalen Bamberg 059 Datenschutz auch innerverbandlich Ernst nehmen 060 Neues Logo? Nur wenn wir das auch wollen! BV Unterfranken BV Unterfranken Sunset-Anträge Promillegrenze für Radfahrer nicht senken 093 Matthias Fischbach, JuLis München (zuletzt beschlossen am 14-16 Juni 2013 mit Gültigkeitsdauer: 1 Jahr) Gentechnik statt Hunger, Krankheit, Müll 094 095 LAK Umwelt, Technologie und Forschung, Junge Liberale Unterfranken (zuletzt beschlossen am 28. 30. Mai 2010 mit Gültigkeitsdauer: 5 Jahre) Nach der Wahl ist vor der Wahl - Für eine vertrauenswürdige, basisdemokratische FDP Arian Kriesch, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen am 28. März 2010 mit eine Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) 096 Auch für Frau Renate Will gilt der Koalitionsvertrag Tobias Bauschke (zuletzt beschlossen am 18. März 2010 mit einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Nachgelagerte Studiengebühren – richtig gedacht und richtig gemacht 097 Alexander Brunner, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen am 28. März 2010 mit eine Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Neue Antworten für die Herausforderungen des Informationszeitalters 098 Landesvorstand, LAK Innen und Recht (zuletzt beschlossen am 10. - 13. November 2009 mit einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Liberale Hochschulpolitik - Klare Konzepte für Bayerns Hochschulen 099 Landesvorstand, LAK Bildung und Kultur (zuletzt beschlossen am 13. - 15. November 2009 mit einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) xiv S 001 Antragsteller: Lukas Köhler, Phil Hackemann, Anna Ahlfeld, Tobias Müller, Andre Lehmann, Matthäus Blonski, Deniz Ay, Adrian Spiegel, Johannes Keil, Michael Klein, GiMaithuk Satzungsänderungsantrag 1 Ersetze Artikel 6, Absatz 2 durch: 2 3 4 Mitglieder, die eine Schule besuchen oder eine Ausbildung oder Lehre absolvieren, sind gleichzeitig Mitglieder der Liberalen Schüler Bayern. Artikel 8, Absatz 2 gilt entsprechend. F 001 Antragsteller: Landesvorstand Finanzordnungs-Änderungsantrag 1 1 Füge ein am Ende von Artikel 3: 2 3 (4) Die Beitragshöhe für landesunmittelbare Mitglieder beträgt 30 (in Worten: dreißig) Euro pro Beitragsjahr. 4 5 (5) Die Untergliederungen Beitragsordnungen mit teilen der 1 Landesgeschäftsstelle ihre geltenden F 002 Antragsteller: Landesvorstand Finanzordnungs-Änderungsantrag 2 1 Füge nach Artikel 3 ein: 2 Artikel 3a Probemitgliedschaft 3 4 (1) Abweichend von Artikel 3 hat ein Neumitglied auf Antrag im ersten halben Jahr seiner Mitgliedschaft keine Beiträge zu entrichten. 5 6 (2) Für das erste halbe Jahr der Mitgliedschaft sind keine Beiträge an übergeordnete Gliederungen abzuführen. F 003 Antragsteller: Landesvorstand Finanzordnungs-Änderungsantrag 3 1 Füge ein am Ende von Artikel 4: 2 3 4 5 (3) Die Abführungen der Kreisverbände (des Stadtverbands) werden von den Bezirken eingezogen und an den Landesverband weitergeleitet. Versäumt der Bezirk dies innerhalb von sechs Monaten, kann der Landesverband das Geld direkt eintreiben. 2 Antrag 001 Antragsteller: LAK Außen und Sicherheit Gültigkeit: 5 Jahre 2 Ein europäisches Militär für ein gemeinsames Europa 3 Präambel 1 4 5 6 7 8 9 10 11 Die Weltpolitik hat sich in den letzten Jahrzehnten rapide verändert: zu traditionellen Bedrohungszenarien sind neue Gefahren hinzugekommen. Leider ist die Bundeswehr angesichts dieser Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß ausgerüstet und ihnen angemessen gewappnet. Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher folgendes Konzept für die Zukunft der Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik umzusetzen, um auch für die kommenden Generationen einen effektiven Schutz nach außen sicherzustellen und unsere politischen Interessen und Werte wirksam durchsetzen und verteidigen zu können. 12 I. Multinationale Zusammenarbeit 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Nur durch die Einbettung deutscher Außenpolitik in ein starkes Bündnis bestehend aus zuverlässigen Partnern, mit denen wir in unseren rechtsstaatlichen, demokratischen, freiheitlichen und friedliebenden Werte und Ziele übereinstimmen, kann eine effektive und effiziente Verteidigung unserer gemeinsamen Interessen, sowie der Schutz vor ausländischen und asymmetrischen Aggressoren sichergestellt werden. Aus diesem Grund sehen wir die Mitgliedschaft Deutschlands in Militärbündnissen, wie insbesondere der NATO, als unerlässlichen Bestandteil unserer Verteidigungspolitik an. Dies alles darf jedoch nie dazu führen, dass Deutschland an Handlungen partizipiert, die unseren freiheitlich-demokratischen Grundüberzeugungen widerstreben. 23 24 II. Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 In der Europäischen Union sehen wir die Zukunft unserer Außen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik: Statt derzeit 28 Einzelwegen, 28 Außenministern und 28 europäischen Armeen, in denen zusammen mehr Soldaten unter Waffen stehen als in den Vereinigten Staaten, deren militärische Effizienz und Schlagkraft aber deutlich unter dieser liegt, wollen wir einen gemeinsamen Weg,einen europäischen Außenminister und langfristig auch nur eine Europäische Armee. Nur wenn wir kooperieren und den Friedensprozess, die europäische Einigung fortführen, sind wir langfristig den Problemen von morgen gewachsen. Die Mitglieder der Europäischen Union stellen dank dieses Prozesses glücklicherweise keine Gefahr mehr für einander dar; es gibt also keinen Grund für eine Beibehaltung dieser vielen verschiedenen Politiken und Wege, die sich 3 36 37 oftmals sogar nur gegenseitig behindern. Unsere Vision ist daher ganz klar die europäische Integration. 38 Die Umsetzung dieser Ziele soll in folgenden vier Schritten erfolgen: 39 1. Ausbau EU Battlegroups und gemeinsame Beschaffung 40 41 42 43 44 Wir fordern den Ausbau der Battlegroups. Der Kapazitätsplanung sollte nach Vorbild des Framework NationsConcept erfolgen. Hierzu ist eine Konsolidierung der europäischen Rüstungswirtschaft wünschenswert, sowie eine kollektive Beschaffung von Wehrmaterial. Des Weiteren fordern wir den Erwerb der französischen Mistrals durch die Europäische Union zugunsten der Battlegroups. 45 2. Freiwilliges, gemeinsames Oberkommando 46 47 48 49 50 51 52 53 Die Integration aller teilnehmenden europäischen Armeen in ein gemeinsames Oberkommando unter Leitung des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) bestehend aus allen Generalstabschefs jener Streitkräfte. Die Befehlsgewalt wird von dem dafür zu bildenden Rat für Verteidigung ausgeübt, dem die Regierungschefs oder Verteidigungsminister aller Teilnehmerstaaten angehören und der mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Dabei bleiben alle Soldaten weiterhin Teil ihres jeweiligen Entsenderstaates, unterstellen sich aber einer übergeordneten Befehlsstruktur. 54 55 56 57 58 59 60 61 Alle Waffensysteme, Rangabzeichen, Uniformen, Ausbildungen, Strategien und Einsatzpläne sollen im Rahmen dessen einander angeglichen und vereinheitlich werden. Unterschiedliche Fähigkeiten sollen so verwertet werden, dass sie allen Teilnehmern zu Gute kommen und militärische Systeme allen zugänglich sind – lediglich Nuklearwaffen verbleiben unter dem alleinigen Kommando der Atommächte, wobei eine mittelfristige Vernichtung dieser angestrebt werden soll. Zudem soll ein Austausch von Know-How stattfinden sowie geheimdienstliche und kooperative Barrieren zwischen den Ländern abgebaut werden. 62 63 64 65 66 67 68 69 Die Teilnahme an dieser Integration steht allen EU-Mitgliedstaaten offen, soll aber freiwillig erfolgen. Zudem muss es weiterhin in der Macht der Einzelstaaten liegen, sich der Teilnahme an gemeinsamen Kampfeinsätzen zu verweigern – ein alleiniges Aktivwerden sollte jedoch nur noch im Rahmen des Rechts auf Selbstverteidigung möglich sein. Alle nicht teilnehmenden EU-Mitglieder und NATO-Staaten sollten kooperativ an diesem Prozess beteiligt werden; dazu sollen alle Generalstabschefs der nicht teilnehmenden Länder nicht-stimmberechtigte Mitglieder des EUMC sein. 70 3. Einheitliche europäische Außenpolitik 71 72 73 74 75 76 77 Wir fordern die Übertragung der außenpolitischen Kompetenzen der Nationalstaaten auf europäische Ebene, namentlich den Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und den Europäischen Auswärtigen Dienst (EEAS). Nach außen spricht die Europäische Union fortan im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nur noch mit einer einheitlichen Stimme, die bei Grundsatzfragen im Europäischen Rat und bei darauf basierenden Strategien im Rat für Auswärtige Angelegenheiten (FAC) mit 4 78 79 80 81 82 83 qualifizierter Mehrheit gebildet wird. Dies darf jedoch nicht die fortbestehende Existenz nationalstaatlicher Außenminister, sowie diplomatischer Missionen und Botschafter ausschließen. Hoheitliche Rechte, wie die Schließung völkerrechtlicher Verträge, sowie die Stimmabgabe im UN-Sicherheitsrat bleiben weiterhin im Aufgabenspektrum der Nationalstaaten, jedoch bleibt eine Abstimmung auch in dieser Hinsicht wünschenswert. 84 4. Europäische Armee 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 Die Überführung aller an der unter Punkt 1 genannten Kooperation teilnehmenden Streitkräfte in eine einzige Europäische Armee. Der Einsatz dieser steht unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments und dem Befehl des Rates für Verteidigung. Obwohl die deutschen Streitkräfte eine Parlamentsarmee darstellen und somit dem deutschen Bundestag unterstellt sind, ist es laut Art. 23, Abs. 1 des GG ausdrücklich möglich zur Förderung der europäischen Integration Souveränitätsrechte auf überstaatliche Ebenen zu transferieren. Hierin besteht die Verpflichtung Deutschlands zur Verwirklichung der europäischen Idee und zur Verbesserung der gemeinsamen Zusammenarbeit. Das Recht auf Kriegserklärung, Einsatzgenehmigung und Haushaltsplanung geht dafür ebenfalls auf das EU-Parlament über, außerdem wird das Amt eines europäischen Wehrbeauftragten sowie EU-Verteidigungskommissars eingeführt, welcher die EU-Armee mit den ihm unterstellten Militärstab der EU (EUMS) und der Europäischen Verteidigungsagentur (EDA) administrativ leitet. Die operative Führung aller Streitkräfte obliegt dem EUMC, während die Organisation der im eigenen Land stationierten Truppen weiterhin bei den einzelnen Mitgliedsstaaten und deren ehemaligen Verteidigungsministerien verbleibt. Eine EU-Armee soll keine Massenvernichtungswaffen besitzen und einsetzen dürfen, weshalb Teilnehmerstaaten mögliche vorhandene Nuklearwaffen vernichten sollen. Sie soll eine reine Berufsarmee sein, wobei Regelungen zur Wehrpflicht in die Zuständigkeit der EU fallen. Ziel soll es sein, dass am Ende dieses Prozesses jeder EU-Mitgliedsstaat Teil jenes Bündnisses ist. Den Teilnehmern kann es dennoch weiterhin freigestellt sein, einzelstaatliche Milizen (Staats- bzw. Nationalgarden) am Vorbild der Vereinigten Staaten einzurichten, die unter dem Kommando der Länder verbleiben. 111 III. Bundeswehr und Zukunft der Verteidigungspolitik 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 Deutschland steht im 21. Jahrhundert sicherheitspolitisch vor völlig neuen Herausforderungen. Insbesondere der Einsatz hybrider und politischer Kriegsführung erfordert eine Anpassung der Streitkräfte. Bis zur Einbettung der Bundeswehr in eine Europäische Armee muss diese daher stets modernisiert und vorbereitet auf jene neuen Herausforderungen der Weltpolitik werden. Dazu gehört eine bessere, leistungsfähige Ausrüstung, die dem Stand der Technik entspricht, neue Strategien und eine effizientere Organisationsstruktur. Um dies zu erreichen, muss mehr Geld investiert werden – wir fordern daher eine Erhöhung des Verteidigungsbudgets auf die im Rahmen der NATO versprochenen 2% des BIP. Des Weiteren müssen neue Konzepte für die asymmetrische und hybride Kriegsführung ausgearbeitet, eine umfangreiche Cyberstrategie implementiert und die Spionageabwehr verbessert werden. 5 125 IV. Einsatz und Unterstützung von militärischer Gewalt 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 Deutschland hat, nicht nur angesichts seiner Geschichte, eine besondere Verantwortung für den Frieden und die Menschenrechte in der Welt. Der Einsatz von Gewalt muss stets die ultimaratio darstellen – erst wenn diplomatische Mittel versagen und ein Einsatz im Rahmen des Völkerrechts und Grundgesetzes gerechtfertigt ist, dürfen militärische Schritte, soweit sinnvoll und zielführend, erwogen werden. Dies ist unserer Meinung nach auch in Fällen humanitärer Interventionen zum Schutz vor massenhaften Menschenrechtsverletzungen nicht nur angemessen, sondern im Sinne der Menschlichkeit sogar geboten. Niemals darf Deutschland wieder zulassen, dass es zu Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt. 136 137 138 139 Aus diesem Grund lehnen wir auch jedes Handeln oder Unterlassen, das andere Staaten bei der Durchführung völkerrechtswidriger Maßnahmen, wie der gezielten Tötung oder dem Einsatz von Folter und Massenvernichtungswaffen unterstützt, entschieden ab. 124 6 Antrag 002 Antragsteller: Phil Hackemann, Sebastian Strobl, Lars Kesenheimer, Matthäus Blonski, Deniz Ay Gültigkeit: 10 Jahre Entwicklungshilfe: Verpflichtungen einhalten und Humanitätsbeitrag statt Kirchensteuer 1 2 3 4 5 6 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bundesregierung auf, die 1970 eingegangene Selbstverpflichtung, 0,7% des BIPs für Entwicklungshilfe aufzuwenden, einzuhalten. Die Verwendung der Mittel soll weltweit humanitären Projekten, Notfallaktionen und Wirtschaftshilfen in Form von bspw. Mikrokrediten oder Bildungsmaßnahmen zugutekommen. Einen reinen Geldtransfer an instabile Staaten lehnen wir hingegen ab. 7 8 9 10 Eine weitere Möglichkeit, notleidende Menschen außerhalb Deutschlands zu unterstützen, sehen wir in der Idee, die ohnehin abzuschaffende Kirchensteuer durch einen freiwilligen Humanitätsbeitrag zu ersetzen, der die oben genannten Leistungen finanziell ergänzt. 7 Antrag 003 Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern Gültigkeit: unbegrenzt Waffenlieferungen für die Ukraine 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen fordern ein Umdenken der Bundesregierung im Ukraine-Konflikt mit Russland bzgl. der Lieferung von Waffen und die Ausbildung an diesen an die ukrainischen Truppen. Die Lieferung von Kriegswaffen sehen wir als notwendigen Schritt an, um für Sicherheit und Stabilität in der Region zu sorgen. 8 Antrag 004 Antragsteller: LoiVo Gültigkeit: 1 Jahr Wir wollen die Alpenrepublik! 1 2 3 4 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Gründung der Alpenrepublik. Der neue Staat soll aus den Gebieten Bayerns, Baden-Württembergs, Österreichs, Norditaliens (Aostatal, Piemont, Lombardei, Trentino-Südtirol, Ligurien) und der Schweiz entstehen. 9 Antrag 005 Antragsteller: Felix Firydus Gültigkeit: 5 Jahre Freihandel mit dem Kontinent Afrika 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Die Julis Bayern fordern die EU auf mit einzelnen Staaten aus Afrika Gespräche für ein Freihandelsabkommen in die Wege zu leiten. Unsere langfristige Vision und unserer Ziel ist es ein vollständiges Freihandelsabkommen mit allen afrikanischen Ländern vom Afrikanischen Kontinent, ohne Bürokratische Belastungen oder protektionistischen Maßnahmen seitens der EU oder den teilnehmenden Ländern des Bündnisses einzuführen und die Schaffung eines großen Binnenraums zu erreichen. Das Ziel ist nicht ein Freihandelsabkommen, welches alle Normen, Kulturelle Unterschiede oder andere Unterschiede abschafft, sondern nur die wichtigsten Normen und Standards, die die Wirtschaft hemmt, gleichsetzt. 11 1. Die infrage kommenden Staaten sollen folgenden Kriterien erfüllen: 12 13 14 2. Das Ziele des Freihandelsabkommen sind: 15 16 17 18 19 3. Aufgebaut auf ein Prinzip: 20 21 22 23 4. Aufbau des Abkommens: 24 25 26 Jeder darf dem Abkommen beitreten, sofern es im geographischen Europa oder Afrika liegt und den rechtlichen Bedingungen aus Punkt 1 erfüllt 27 5. Investorenschutz: 28 29 Durch das Volk legitimiert Schutz der Menschenrechte Aufhebung jeglicher Zölle Standardisierung von wenigen, aber wichtigen Normen und Standards Aufhebung von Bürokratischen Belastungen Schaffungen eines Binnenraums Kein Unternehmen, sei es ein ausländisches oder ein inländisches, darf benachteiligt werden. Jedes Unternehmen ist vor dem Gesetz gleich. Protektionistische Maßnahmen sind nicht gestattet. Beitritt verfahren: Einführung eines Gerichts, welches Gleichheit, der Unternehmen, prüft. die Normenkontrollen und Raum die Antrag 006 10 Antragsteller: Felix Firydus Gültigkeit: 5 Jahre Neue Außenpolitk Deutschlands im Kampf gegen den "IS" 1 2 Die Julis Bayern fordern die Bundesrepublik auf, sich im Weltsicherheitsrat für UN-Resolutionen für den Irak und für Syrien einzusetzen. 3 Irak UN-Resolution: 4 5 6 7 8 9 10 11 1. Der Weltsicherheitsrat soll auf Deutscher Initiative ein UN-Mandat auf den Weg bringen, das sagt: Soldaten gegen den „IS“ nach Irak zu senden, nur unter dem Einverständnis von der legitimierten Regierung Iraks, um die Soldaten der „IS“ aus dem Irak zu vertreiben. 2. Die UN soll zusätzlich die „IS“ als verbotene Terrororganisation einstufen und somit das Angehören der Terrorgruppe unter Strafe stellen und zwar vor dem Internationalen Kriegsgericht in Den Haag. Syrien UN-Resolution für den autonomen kurdischen Norden: 12 13 14 15 16 17 1. Anerkennung des Autonomen Nordens von Syrien (aktuell von demokratischen Bewegung von Kurden geführt) als legitimierten Staat 2. Initiierung einer Blauhelmmission (mit Recht auf Waffengebrauch) 3. Erlaubnis der Waffenindustrie für Waffenexporte in den Norden 4. Sendung von defensiven Einheiten, wie Flugabwehrgeschütze Flugzeuge, für die Sicherung des Luftraums . 11 einer oder Antrag 007 Antragsteller: Landesvorstand Gültigkeit: 10 Jahre Bildung neu denken 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 Es ist wichtig, dass Deutschlands Jugend die beste Bildung der Welt erhält, die sie bestmöglich auf das Leben vorbereitet und zu selbstdenkenden Individuen und mündigen Bürger erzieht. Nur so kann jeder Mensch die Zukunft gestalten die er sich wünscht. Leider können unsere Schulen und Hochschulen bisher in vielen Aspekten nicht mit denen in anderen Ländern mithalten. Um dies zu ändern, fordern die Jungen Liberalen Bayern: Die Ersetzung des veralteten, dreigegliederten sekundären Schulsystems (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) durch ein Konzept, das auf ein Kurssystem statt pauschaler Kompletttrennung setzt. Schüler sind nicht grundsätzlich gut oder schlecht, sondern individuell je nach Fach sehr unterschiedlich leistungsfähig. Deshalb sollen die Kinder nicht von vorn herein in unterschiedliche Schulen eingeteilt werden, sondern je nach Fach einen Kurs besuchen können, der ihrem Leistungsniveau entspricht. Durch dieses System bleiben auch soziale Kontakte zwischen allen Leistungsebenen erhalten; Die Devise „nicht für die Schule, sondern für’s Leben lernen“ soll in die Tat umgesetzt werden, indem Fächer, die später unabhängig vom Beruf relevant werden, stärker repräsentiert sind: Dazu gehören einfache Grundverständnisse von Staats- und Zivilrecht (die Grundrechte, unsere Demokratie und das politische System, sowie Basics von BGB und Co.), Volksund Betriebswirtschaft (z.B. wie funktioniert unser Wirtschaftssystem? Wie gründe ich ein Unternehmen?), sowie Alltagswissen (z.B. wie mache ich eine Steuererklärung?). Ebenso müssen verstärkt lebendige Sprachen statt Latein und Altgriechisch unterrichtet werden; Berufliche Ausbildungen müssen wieder eine stärkere Anerkennung finden und Anreize geschaffen werden, die Berufsausbildungen oder duale Studiengänge attraktiver für Schulabgänger machen. Wir fordern die Universitäten auf, sich das humboldtsche Ideal wieder stärker zurück in das Bewusstsein zu rufen und nach außen besser zu kommunizieren, welche Art von Ausbildung ein Studienanfänger bei ihnen zu erwarten hat. Nachgelagerte Studienbeiträge sind einzuführen und die wissenschaftliche Freiheit zu stärken; Das lebenslange Lernen ist weiter zu fördern und Bildungsangebote wie Bibliotheken, virtuelle Hochschulen, Volkshochschulen, Weltwärts& Co. weiter zu unterstützen. Dies soll verstärkt auch durch Public-Private-Partnerships ermöglicht werden; 12 38 39 Um vergleichbare Abschlüsse und Bildungsniveaus sicherzustellen, müssen die Kompetenzen für den Bildungsbereich auf die Bundesebene verlagert werden. 13 Antrag 008 Antragsteller: Phil Hackemann, Deniz Ay (verwiesen vom erweiterten Landesvorstand am 25.10.14.) Gültigkeit: unbegrenzt G8 ja, aber nicht so – Schüler besser auf das Leben nach dem Abitur vorbereiten! 1 2 3 Die Jungen Liberalen Bayern stehen zur Beibehaltung des achtjährigen Gymnasiums. Allerdings gibt es nach wie vor Verbesserungsbedarf in einigen entscheidenden Kernpunkten. Konkret fordern wir deshalb folgendes: 4 I. Gesellschaftswissenschaftliche Fächer stärken 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 Das Ziel der sekundären Schulbildung ist es, die Schüler allgemein zu bilden. Das heißt, sie auf jeden folgenden Bildungsweg und das weitere Leben bestmöglich vorzubereiten. Natürlich gehören auch Naturwissenschaften und künstlerische Fächer zu einem gewissen Grad zur Allgemeinbildung. Jedoch ist die Gewichtung der Fächerverteilung aus unserer Sicht derzeit in einem extremen Ungleichgewicht. Während die Schüler in Fächern wie Physik und Biologie detailliert Themen wie Quantenmechanik und Balzverhalten verschiedener Fischarten durchnehmen, können sie auf der anderen Seite oftmals nicht einmal beantworten, wer in Deutschland den Bundeskanzler wählt, oder wie die einfache Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens funktioniert. Mit Themen, die uns tatsächlich ständig im Alltag begegnen, wie zum Beispiel „Wie mache ich eine Steuererklärung?“, „Wie eröffne ich ein Bankkonto?“, „Wie gründe ich ein Unternehmen?“ oder gar „Wie und wo wähle ich meinen Bürgermeister?“ werden sie hingegen in ihrer gesamten Schullaufbahn kein einziges Mal konfrontiert. 21 22 23 24 25 26 27 Das ist aus unserer Sicht ein bewusst falscher Bildungsweg, der die Schüler absichtlich zu „Fachidioten“ macht. Wir lehren den Gymnasiasten derzeit Sachthemen, die auf dem fachlichen Niveau einer Universität stehen, während grundlegende Alltags-Themen auf der Strecke bleiben. Doch das darf nicht sein! Wir müssen unsere Kinder stattdessen viel mehr darauf vorbereiten, mündige Staatsbürger zu sein. Nur so können sie sich selbst entfalten, frei denken und später Verantwortung übernehmen. 28 29 30 31 32 33 Deshalb fordern wir: Künstlerische und naturwissenschaftliche Fächer (namentlich Kunst, Musik, Deutsch, Physik, Biologie und Chemie) sind zu Gunsten gesellschaftswissenschaftlicher Fächer zurückzufahren und auf einen für die Sekundarstufe angemessenen Stand zu bringen. Stattdessen soll wieder mehr Allgemeinwissen vermittelt werden. Konkret bedeutet das: Wirtschaft und Recht, sowie Geschichte und Sozialkunde sind jeweils zu trennen und (auch in 14 34 35 36 37 38 39 der Oberstufe) zu verpflichtenden Fächern zu machen – zudem muss mit deren Unterricht bereits früher und nicht erst ab der zehnten Klasse begonnen werden. Informatik soll ein gleichberechtigtes, naturwissenschaftliches Fach werden, für das es keine Sonderwege mehr braucht. Englisch muss desweiteren zum Pflichtfach werden, andere lebendige Fremdsprachen sind gegenüber Latein und Altgriechisch zu bevorzugen. 40 II. Berufs- und Studienorientierung verbessern 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 In Deutschland stehen wir derzeit vor dem Problem einer gigantischen Studienabbrecher-Quote. Das liegt aus unserer Sicht vor allem daran, dass in den Schulen noch viel zu wenig für die Vorbereitung auf das kommende Ausbildungs- und Berufsleben getan wird; die Schüler wissen schlicht nicht, was sie nach dem Abitur machen sollen. Und so warten viele Abiturienten erst einmal ein Jahr ab, oder fangen häufig das falsche an zu studieren. Dies verursacht natürlich nicht nur bei den Betroffenen finanzielle Schäden und unangenehme Lücken im Lebenslauf, sondern hat auch einen enormen wirtschaftlichen Schaden zur Folge, da so wertvolle Jahre des Berufslebens verloren gehen und unnötig Ressourcen der Hochschulbildung verschwendet werden. 51 52 53 54 55 Wir unterstützen daher die mit der G8-Reform einher gegangene Einrichtung des Fachs „Projektseminar“ und die darin beinhaltete „Berufsund Studienorientierung“ an den bayerischen Gymnasien. Doch leider bleibt besonders letztere noch weit hinter den Erwartungen zurück, da die „BuS“ derzeit noch viel zu sehr vernachlässigt wird. 56 57 58 59 60 Deshalb ist diese aus unserer Sicht unbedingt zu verbessern: Wir fordern daher, das P-Seminar verstärkt auf die Berufs- und Studienorientierung zu fokussieren und den Schülern zukünftig mehr und bessere Möglichkeiten zu bieten, sich über mögliche Jobs und Studiengänge zu informieren. Dazu gehört auch eine bessere Kooperation von Gymnasien, Hochschulen und Unternehmen. 61 III. Abiturprüfungen 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Im Moment finden die Abiturprüfungen im zweiten Halbjahr der zwölften Klasse statt. Das hat zur Folge, dass dieses Semester – obwohl es wie jedes andere auch voll in die Abiturnote zählt – vollkommen vernachlässigt wird, da die Schüler bereits mitten in der eigentlichen Unterrichtszeit damit beginnen müssen, sich auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Da diese zudem nicht in jedem Fach stattfinden, werden Fächer, die nicht als Abiturfach belegt wurden, in den letzten Monaten vor den Prüfungen von den betreffenden Schülern häufig gar nicht mehr besucht. Dies ist ein Umstand, der nicht hinzunehmen ist. Auch in Q12/2 muss es noch möglich sein, sich auf den Unterricht konzentrieren zu können, ohne bereits an die Abiturprüfungen denken zu müssen. Das ist nur möglich, wenn dieses Semester – wie jedes andere auch – voll genutzt wird und nicht nach der Hälfte de facto vorzeitig beendet wird, um Zeit für das Abi zu schaffen. 75 76 77 Deshalb schlagen wir vor, die Abiturprüfungen und die damit zusammenhängende Vorbereitung in die Zeit nach dem letzten Halbjahr zu verlegen (bspw. in die Sommerferien oder ein „Prüfungssemester“). Das entzerrt 15 78 79 den Stress für die Schüler und vor allem beseitigt es den Konflikt zwischen dem regulären Unterricht und den Abiturvorbereitungen. 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 Wir sind uns bewusst, dass dies eine Verlängerung der Schulzeit bedeuten könnte. Jedoch sehen wir dies nicht als Problem, sondern viel mehr als Chance an, denn: Viele Schüler sind ohnehin überfordert damit, dass sie sich bereits wenige Wochen nach dem bestandenen Abitur schon um eine Hochschule kümmern, sich für diese bewerben und ggf. sogar Wohnungen suchen müssen – und das, wo ein Großteil der Schüler zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal genau weiß, welches Studienfach überhaupt das richtige für sie ist. Durch diese Reform blieben den Abiturienten nach Abschluss des Gymnasiums endlich genug Zeit, sich über ihr Studium zu informieren und ihre Entscheidung erst gründlich abzuwägen. Diese Verschnaufpause könnte außerdem für Praktika oder Auslandsaufenthalte genutzt werden, ohne dafür ein ganzes Jahr verwenden zu müssen. Wer dennoch so schnell wie möglich studieren möchte, dem bliebe natürlich weiterhin die Möglichkeit des Starts zum Sommersemester erhalten. Insgesamt gewinnen die Schüler dadurch aber Zeit dazu, statt welche zu verlieren – und das sollte unser Ziel sein. 16 Antrag 009 Antragsteller: Simon Landenberger, Hadrian Silberer Gültigkeit: unbegrenzt Für Ehrenamt und Rechtsstaat in der Archäologie 1 2 3 Die Jungen Liberalen streben einen rechtsstaatlichen Ausgleich zwischen der historischenForschung, Ehrenämtlern und Grundstückseignern an. Deshalb fordern sie: 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 1. Das Sondengehen oder Sondeln, also die Suche archäologischer Artefakte mitMetalldetektoren, soll als wichtiger Bestandteil des kulturellen Ehrenamts gefördertwerden. Die archäologische Forschung soll die Sondengänger würdigen und nachMöglichkeit in ihre Arbeit einbeziehen. Führen ihre Hinweise zu archäologischenGrabungen, sind sie angemessen finanziell zu belohnen. 2. Das Sondeln soll in allen Bundesländern durch die Einführung eines bundesweit gültigen"Sondelscheins" legalisiert und qualifiziert werden. Die Bundesländer sollen als obereDenkmalschutzbehörden qualifizierende Lehrgänge für alle Sonden- und Surveygänger(oberflächliche Sichtung ohne Detektoren) anbieten und die Prüfungen abnehmen. DieInhalte des Lehrgang und der Prüfung sind vom jeweiligen Landesamt für Denkmalpflege(archäologische Fachbehörde) festzulegen, dabei sollen die Verbände betroffener Gruppen(z. B. Sondengänger) einbezogen werden. 3. In jedem Bundesland soll ein Kleines Schatzregal gelten: Archäologische Funde sind denDenkmalschutzbehörden zu melden. Bei Boden- und Baudenkmälern von hohemwissenschaftlichen Wert kann der Staat eine Enteignung vornehmen, die Entschädigungszahlungmuss insgesamt mindestens 50% des geschätzten Marktwerts des Objektsbetragen. In den übrigen Fällen steht der Fund gemäß § 984 BGB jeweils hälftig dem Finderund dem Grundstückseigner zu. Funde aus staatlichen Nachforschungen (Ausgrabungen)stehen dem Staat zu. Übersteigt der taxierte Marktwert der dabei geborgenen Fundobjektedie gesamten Grabungskosten, ist der Grundstückseigner mit 50% an dieser Differenz zubeteiligen. Darin sehen die JuLis einen gesunden Mittelweg zwischen genereller Enteignung(Großes Schatzregal) und dem Verzicht auf archäologische Forschung. 4. Die archäologische Forschung darf nicht auf dem Rücken der Bürger betrieben werden. Jedes Bundesland hat alle Kosten seiner archäologischen Forschung selbst zu tragen und darf sie nichtauf betroffene Grundstückseigentümer umlegen. Im Fall archäologischer Notgrabungen (undein damit verbundener Baustopps) steht dem Grundstückseigner nach einer Frist von sechs Monaten eine angemessene Entschädigung zu. 17 Begründung: Die Archäologie in Deutschland ist – etwa im Vergleich zu Frankreich – deutlich unterfinanziert.Eine finanzielle Besserstellung steht für uns in Zeiten nicht oder gerade noch ausgeglichenerHaushalte natürlich unter Vorbehalt. Daher wäre es sehr nötig, auf ehrenamtliche Hilfezurückzugreifen. Einige Bundesländer drängen die hobbyarchäologische Szene aber bewußtindie Illegalität. So erhalten Sondengänger nur selten eine Genehmigung zur Suche, weil man vonihnen unprofessionelles Verhalten und Störungen der archäologischen Fundkomplexe befürchtet.Dank dieser Prohibition und drohender Geldstrafen, verschwinden viele Kleinfunde in denPrivatbesitz oder auf den Schwarzmarkt, die sonst gemeldet worden wären. Es scheint daherunbedingt nötig, die Sondengänger bundesweit – ähnlich wie Jäger mit Jagdscheinen –professionell zu schulen, um ihr privates Engagement zu würdigen und für die Forschung nutzbarzumachen.Zugleich herrscht in einigen Bundesländern ein enormes Ungleichgewicht zugunsten derstaatlichen Enteignung oder zulasten der archäologischen Forschung. Einige Bundesländererlauben sich ein "Großes Schatzregal", behalten sich also die völlige Enteignung beiarchäologischen Funden vor. Dagegen verzichtet Bayern auf jegliche Eingriffsmöglichkeit,behandelt archäologische Privatfunde also grundsätzlich wie herrenlose Euromünzen.Kulturhistorisch wichtige Funde können somit ohne jeden Erkenntnisgewinn für Forschung undÖffentlichkeit in den Privatbesitz wandern. Ein Mittelweg ist das in den meisten Bundesländernschon gültige, in vielen Variationen existierende "Kleine Schatzregal". Wir wollen mit unserem anNiedersachsen orientierten Vorschlag nur einen Anhaltspunkt für die unterschiedlichenLandesgesetzgebungen (Kulturhoheit der Länder) bieten.Schließlich muss das oft praktizierte Verfahren enden, dass Grabungskosten auf dieGrundstückseigentümer umgelegt werden. Wenn der Staat sich das (für die Forschungunverzichtbare) Recht herausnimmt, auf Privatgrundstücken zu graben, dann muss er dafür auchdie Kosten tragen. Hier gilt für uns auch kein Finanzierungsvorbehalt mehr. 18 Antrag 010 Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern Gültigkeit: unbegrenzt Wiedereinführung von Studienbeiträgen 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen Oberbayern setzen sich in Bayern dafür ein, dass die Studienbeiträge, in Form von nachgelagerten Studienbeiträgen, wieder eingeführt werden. Hierbei ist darauf zu Achten, dass die Rückzahlung der Studienbeiträge sozial verträglich und erst bei Erreichen eines stabilen Einkommens eingefordert wird. Begründung: Neben den bereits bekannten Argumenten für Studienbeiträge, zeigt es sich in letzter Zeit auch durch die Einführung des Mindestlohns, dass Dienstleistungen, welche ursprünglich zur Verbesserung der Studienbedingungen eingeführt wurden, nicht mehr weiter finanziert werden können. Eine Wiedereinführung der Studienbeiträge muss deshalb wieder auf die Tagesordnung. 19 Antrag 011 Antragsteller: SV München Gültigkeit: unbegrenzt Abschaffung des BAföG 1 2 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung der BAföG-Förderung und stattdessen die bessere Bekanntmachung von nachgelagerten Studienkrediten. 20 Antrag 012 Antragsteller: SV München Gültigkeit: unbegrenzt Kein Filmförderung aus öffentlichen Mitteln 1 2 3 4 Die Jungen Liberalen sehen in der deutschen Förderlandschaft für Filme ein bodenloses Loch der Steuerverschwendung für Unterhaltungsmedien und fordern deshalb die Abschaffung der Filmsubventionen. Insbesondere die Filmförderfonds der Länder und die regionale Filmförderung sind ersatzlos abzuschaffen 21 Antrag 013 Antragsteller: Felix Firydus Gültigkeit: 5 Jahre Rhetorik im Deutschuntericht 1 2 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Einführung des „Rhetorik“ in allen bayrischen Schulen mit folgenden Lehrinhalten: Unterrichtsfaches 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass Rhetorik einmal pro Jahrgangstufe geprüft wird: 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Präsentationstechniken: Präsentieren mit und ohne neue Medien Angstüberwindung: Reden vor großen Menschenmengen Vortragens Techniken: Wie trage ich ohne Text vor? Wie kann ich mir Wörter und Sätze merken? Wie rede ich spannend und anschaulich? Verschiedene Arten der Kommunikation Redestil: Wann benutze ich welche Sprachform (gebildet, umgangssprachlich, etc.) Aufbau von Reden und Debatten: Wie gehe ich am besten vor? Rhetorik soll einmal pro Jahrgansstufe geprüft werden Hauptteil mündliche Prüfung, wie Debatte oder politische Rede; Nebenteil schriftlich Rhetorik soll auch in den Abschlussprüfungen des Abiturs, der Mittleren Reife und des Qualifizierender Hauptschulabschlusses geprüft werden Die Prüfung muss von mindestens zwei Fachkundigen geprüft werden Die Jungen Liberalen Bayern fordern zudem, dass Rhetorik in den Unterricht eingegliedert wird und nicht separat unterrichtet werden: Rhetorik soll in den Deutschunterricht eingegliedert werden und eine Wochenstunde in Anspruch nehmen; Rhetorik soll ab der 6. Jahrgangstufe unterrichtet werden Rhetorik soll in den Englischunterricht eingegliedert werden und soll ab der 8. Jahrgangstufe einmal pro Woche unterrichtet werden Rhetorik soll in den Französischunterricht eingegliedert werden und soll ab der 8. Jahrgangsstufe ein Wochenstunde in Anspruch nehmen Die Lehrer der folgenden Schulfächer sollen durch Fortbildungen auf ihre neuen Aufgaben vorbereitet werden 22 Antrag 014 Antragsteller: Andreas Fleißner, Fridolin Fluhr, Maximilian Funke-Kaiser, Matteo Müller, Stephan Strzondala, Oliver Wybranski Gültigkeit: unbegrenzt Medien-, Informations- und Rhetorikkompetenz – Für eine umfassende Bildung der Schüler im Umgang mit Informationen und der Vielfalt an Informationsquellen 1 2 3 4 5 6 7 8 Die heutige Zeit wird auch das Informationszeitalter genannt. Technischer Fortschritt sowie die zunehmende Vernetzung der Gesellschaft macht es für jedermann möglich Informationen in Sekundenschnelle weltweit zu verbreiten. Die massive Steigerung der Anzahl Informationsquellen und Informationskanälen bietet Chancen, jedoch auch Risiken. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen Liberalen dafür ein, dass Schülern eine gründliche Bewertung von Informationen und ihren Quellen, sowie die Bildung einer eigenen, differenzierten Meinung und deren argumentativer Untermauerung ermöglicht wird. 9 10 Einführung des Faches „Medien-, Informations- und Rhetorikkompetenz“ in der Schule: 11 12 13 Die Jungen InformationsLehrinhalten: 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Aufgrund von inhaltlichen Überschneidungen mit den bestehenden Lehrplänen wird eine Umsetzung ohne zusätzliches Lehrpersonal und Unterrichtszeit für Liberalen Bayern fordern die Einführung des Faches „Medien-, und Rhetorikkompetenz“ in bayerischen Schulen mit folgenden Informationsrecherche: Wie und wo sucht man nach Informationen? Einschätzung der Qualität und der Vergleich von Quellen. Medien und Suchmaschinen: Welche gibt es? Wie arbeiten sie? Medieneinsatz Das Erkennen der Intention des Urhebers einer Information und dies argumentativ zu begründen. Logisches Argumentieren Manipulationen: Welche Arten der Manipulation gibt es und wie kann man sich dagegen schützen? Daten als Wirtschaftsfaktor Entstehung wissenschaftlicher Studien und die Abhängigkeit vom Auftraggeber Datenschutz: Wie und Warum? Die Entstehung der Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten Naturwissenschaften als Modelle der Natur Wahrnehmung und Konstruktivismus 23 32 33 möglich gehalten und auch angestrebt. Die benötigen zusätzlichen Kompetenzen sind für die Lehrkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen zu erreichen. 34 35 36 37 38 39 40 41 Die Unterbringung der Lerninhalte in bestehenden Schulfächern wird als nicht zeitgemäß und ausreichend angesehen, um der zentralen Rolle der oben genannten Themen in unserer heutigen Informationsgesellschaft gerecht zu werden. Die Lehrziele sind derart formuliert, dass der Lehrkraft die nötige Flexibilität in der Umsetzung gelassen wird, so dass auf die Interessen der Schüler eingegangen werden kann, damit die Motivation der Schüler gesteigert werden, um kann sich mit diesem zunehmend wichtigen Thema intensiv zu befassen. 42 Förderung von Debattierclubs: 43 44 45 46 47 48 49 50 Die Jungen Liberalen Bayern setzen sich für die Förderung von Debattierclubs innerhalb und außerhalb von Schulen ein. Neben der Schulung der rhetorischen und argumentativen Fähigkeiten bieten Debattierclubs auch sozialen Mehrwert. Debattierclubs würden zu einer gesunden Gesprächsführung verhelfen. Des Weiteren ermöglichen Debattierclubs ein differenzierteres Meinungsbild indem die Teilnehmer auch für thematische Positionen argumentieren, die sie an sich nicht vertreten. Zudem soll die Motivation, das Interesse und ein sportlicher Ehrgeiz an Diskussionen gestärkt werden. 24 Antrag 015 Antragsteller: KV Passau, BeVo Niederbayern Gültigkeit: 5 Jahre Menschen nicht über einen Kamm scheren – NC abschaffen 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen setzen sich für eine Abschaffung von Zulassungsbeschränkungen aufgrund eines Numerus Clausus ein. Den Universitäten und Hochschulen steht es jedoch frei, wo notwendig, andersartige Bewerbungsverfahren einzuführen, welche die konkreten Herausforderungen des Studiengangs prüfen. Begründung: Der Abiturschnitt kann über die Geeignetheit des einzelnen Menschen für einen bestimmten Studiengang nur bedingt Aussagen treffen. Das Abitur ist ein sehr breit gefächerter Test, dessen positiver Abschluss über die Eignung für spezialisierte Studiengänge nicht genügend aussagt. Zwar mag eine generelle Korrelation zwischen einem guten Abitur und einem späteren Studienerfolg bestehen. Jedoch reißt bei dieser Bewertungsmethode eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen diese Hürde, ohne tatsächlich ungeeignet für ein bestimmtes Studium zu sein. Eine weitere Ungleichbehandlung liegt zudem in der mangelnden Vergleichbarkeit der Abiture zwischen den verschiedenen Bundesländern. Diese mangelnde Vergleichbarkeit ist u.a. auf das Prüfungswesen zurückzuführen. Insbesondere werden in einzelnen Bundesländern Schulprüfungsverfahren durchgeführt. In anderen wiederum zentral gestellte Prüfungen. Dies zwingt die Universitäten dazu die einzelnen Abiture ein zweites Mal zu bewerten. Dazu erfolgen, häufig willkürliche, Anrechnung oder Abzüge auf die erzielte Durchschnittsnote im Abitur. Das Abitur als allgemeine Hochschulreife soll generell zum Studium befähigen. Daher ist es nur konsequent, dass es jedem möglich sein sollte, sein gewünschtes Lebensziel zumindest in Angriff zu nehmen und seiner Berufung nachzukommen. Als Liberale ist es uns wichtig keine kollektivistischen Aussiebeverfahren anzuwenden, sondern individuellen Lebensentwürfen gleiche Chancen zu gewähren. 25 Antrag 016 Antragsteller: Landesvorstand Gültigkeit: 10 Jahre Staatsverschuldung abbauen 1 2 3 4 Gerade für die jüngeren Generationen zeichnet sich ohne Kurskorrektur eine ungewisse Zukunft ab: So sind die Zinszahlungen auf einen Schuldenberg von derzeit 2,048 Billionen Euro eine erdrückende Last. Dieser wurde in wenigen Jahrzehnten aufgetürmt und wird uns für eine noch nicht absehbare Zeit binden. 5 6 7 8 9 Wir fordern daher, sofort mit dem Schuldenabbau zu beginnen. Eine „schwarze Null“, die lediglich bedeutet, dass die Regierung keine neuen Schulden aufgenommen hat, reicht uns nicht. Um eine solide Haushaltspolitik zu erreichen, die die politische Weitsicht von vier Jahren überschreitet, schlagen die Jungen Liberalen Bayern folgende Maßnahmen vor: 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 Künftig sollen unabhängige Expertengremien, wie z.B. Normenkontrollrat oder Bundesrechnungshof, bereits im Vorfeld und auch bei Entwürfen der Fraktionen stärker in den Gesetzgebungsprozesses eingebunden werden, um entsprechende Vorhaben auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Dies soll insbesondere auch die spätere Belastung für Bürger und Unternehmen mit einschließen; Alternative 1: Neue Gesetze sollen grundsätzlich befristet und mit einem Verfallsdatum versehen werden. Bei Gesetzen ohne Befristung ist nach fünf Jahren festzustellen, ob ihr Fortbestand notwendig ist. Neue Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind grundsätzlich auf fünf Jahre zu befristen und so mit einem Verfallsdatum zu versehen.Alternative 2: Es soll ein Bundestagsausschuss eingesetzt werden, dessen Aufgabe es ist, bestehende Rechtsnormen stetig auf ihre Aktualität, Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, um diese im Zweifel dem Bundestag zur erneuten Abstimmung vorzulegen. Jährlich muss ein Rechtsbereinigungsgesetz vorgelegt werden, das bestehende und nicht mehr erforderliche Gesetze und Rechtsverordnungen in Teilen oder vollständig aufhebt; Die veraltete, kameralistische Haushaltsführung muss endlich konsequent durch Doppik (doppelte Buchführung) ersetzt werden. Cost Centers, Benchmarking, Qualitäts- und Kontraktmanagement sind auch in der öffentlichen Verwaltung anzuwenden („New Public Management“); Die Transparenz der Steuerausgaben muss erhöht werden. Vorgeblich zweckdienliche Steuern sollten konsequent durch Gebührenoder Beitrags-Abgaben ersetzt werden, um sicherzustellen, dass die Gelder auch dorthin fließen, wofür sie erhoben werden; Der Länderfinanzausgleich istAlternative 1: im derzeitigen Zustand kritisch zu betrachten und deshalb zu reformieren.Alternative 2:abzuschaffen.Insbesondere die jetzige Verteilung, bei der nur 3 Länder, 26 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 darunter Bayern, an 13 andere zahlen müssen, ist unrechtfertigbar und bestraft solche Bundesländer, die gut gewirtschaftet haben; Langfristig befürworten wir die vereinzelte Zusammenlegung und somit Reduzierung der Anzahl von Bundesländern, da dies erhebliche Einsparungen von Doppelstrukturen ermöglichen würde. Bis dahin sind Länderkooperationen für eine gemeinsame Verwaltungsstruktur in geeigneten Bereichen zu befürworten; Der Verwaltungsapparat muss erheblich entschlackt werden: So sollen bspw. künftig nur noch Berufe, die wichtige hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, wie Polizisten, Soldaten oder Justizbeamte, nicht aber zum Beispiel Lehrer und Verwaltungsangestellte verbeamtet und die Regierungsbezirke abgeschafft werden; Antizyklische oder konjunkturelle Eingriffe in das Wirtschaftssystem sind kritisch zu betrachten; Kein privates Unternehmen darf künftig mehr systemrelevant („toobigto fail“) werden: Wer nicht pleitegehen kann, weil er im Zweifel vom Staat gerettet wird, der scheut keine Risiken mehr. Bankenrettungen lehnen wir daher ab; Der Staat ist nicht der bessere Unternehmer. Daher müssen öffentlich-rechtliche Unternehmen, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen oder ein natürliches Monopol darstellen, privatisiert und staatliche Anteile an Privatunternehmen verkauft werden. Europäische Vorgaben gelten auch für uns: Einmal beschlossene Schuldenbremsen müssen eingehalten werden, Sparmaßnahmen sind konsequent umzusetzen und die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben, damit wir unseren nachfolgenden Generationen ein zukunftsfähiges Land überlassen. Dazu gehört es auch, Vorschläge zur Senkung der Ausgaben, wie bspw. das Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler, zu beherzigen und ernsthaft zu prüfen. 27 Antrag 017 Antragsteller: Landesvorstand Gültigkeit: 10 Jahre Einwanderung ermöglichen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Die Jungen Liberalen Bayern fordern ein klares Bekenntnis zu Deutschland als Einwanderungsland. Ein lange überfälliges Einwanderungsgesetz soll endlich hochqualifizierten Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten erleichtert, in Deutschland Fuß zu fassen, Anreize schaffen, die unser Land attraktiver machen und bürokratische Hürden senken, um eine offene Chancengesellschaft zu realisieren. Konkret bedeutet dies: Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „Expression of Interest System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich über einen Online-Antrag an. Erfüllen sie gewisse Grundvoraussetzungen (insb. Qualifikation für Berufsfelder mit Arbeitskräftemangel), werden sie in einen Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können einen Personalbedarf bei der Agentur anmelden, die daraufhin geeignete Kandidaten vermittelt. Für vermittelte Personen wird automatisch durch die jeweilige Botschaft ein Visum ausgestellt und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Zusätzlich soll ein Punktesystem, das sich an Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am Arbeitsmarkt orientiert, eine angebotsunabhängige Einwanderung ermöglichen; Werbemaßnahmen im Ausland, auch durch die Deutsche Welle und das Goethe-Institut, sowie Beratungsangebote müssen weiter intensiviert werden; Das Einbürgerungsverfahren nach nur vier Jahren und die Zulassung der mehrfachen Staatsbürgerschaft ermöglichen eine bessere und schnellere Partizipation von Zuwanderern. Voraussetzung für die mehrfache Staatsangehörigkeit ist, dass die Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen gegenüber den Staaten in einem bilateralen Vertrag mit dem jeweiligen Herkunftsland geregelt sind; Jeder soll an seinem Erstwohnsitz das aktive Wahlrecht auf kommunaler Ebene haben. Jeder, der seit 4 Jahren seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, soll auch das aktive Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene erlangen; Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse muss schneller erfolgen und bundesweit vergleichbar sein; Es muss ein Programm erarbeitet werden, wie Deutsche, die im Ausland studiert haben, wieder nach Deutschland zurückgeholt werden können. Hier muss die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem BMBF und dem DAAD gerade bei Stipendiaten und anderweitig Geförderten ein Beratungsund Informationsprogramm auflegen. Auch sollen die 28 40 41 Universitäten in die Pflicht Partneruniversitäten zu werben. genommen werden, an ihren jeweiligen 42 43 44 Um diese Ziele zu erreichen, ist es wichtig, bestehende Ressentiments in der Bevölkerung abzubauen und ein funktionierendes Integrationskonzept sicherzustellen. 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 Wir betrachten die kulturelle Vielfalt, die sich aus der Einwanderung ergibt, als unschätzbare Bereicherung und sehen eine weltoffene Willkommenskultur in Deutschland als unerlässlich an. Voraussetzung für jede Einwanderung ist aber selbstverständlich das unbedingte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung sowie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft ein verpflichtender Einbürgerungstest, der jedoch nur die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse und nicht mehr Fragen zur „deutschen Kultur“ behandeln soll. Dazu gehören zum einen mehr finanzielle Mittel für Aufklärungsmaßnahmen und ein klares politisches Bekenntnis zu Deutschland als Einwanderungsland; Zum anderen müssen die Mittel für Integrations- und Deutschkurse erhöht und Englisch zur ergänzenden Amtssprache gemacht werden. 29 Antrag 018 Antragsteller: BV Oberbayern, Johannes Dallheimer, Phil Hackemann Gültigkeit: unbegrenzt Abschaffung des juristischen Geschlechts 1 2 Die Jungen Geschlechts. Liberalen Oberbayern fordern 30 die Abschaffung des juristischen Antrag 019 Antragsteller: Lukas Köhler Gültigkeit: 10 Jahre Eine echte nachhaltige Politik gestalten 1 2 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Einführung einer Ombudsperson für zukünftige Generationen auf Landes-, Bundes-, Europäischer und UN Ebene. 3 4 5 6 Die derzeitige Politik ist in ihrer Planung auf die Wahlzyklen beschränkt, was angesichts der Notwendigkeit der Wiederwahl verständlich ist. Die JuLis verstehen Politik aber als die Gestaltung der Zukunft und so muss die Zukunft auch eine unabhängige Stimme in der aktuellen Politik haben. 7 8 9 Die Ombudsperson soll mit ähnlichen Rechten ausgestattet sein, wie die Ungarische Ombudsperson die mit dem sogenannten OmbudsmanAct in 2007 in Ungarn eingeführt wurde. Diese Rechte sind: 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Ausnahme bei diesen Rechten bildet die Ombudsperson auf UN Ebene. Hier muss dem im September 2013 veröffentlichtem Report der UN folgend, ein High Commissionerfor Future Generations eingeführt werden. Dieser ist dem High Comissionerfor Human Rights der UN nachzuempfinden. 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 Die deutsche Ombudsperson ist auf allen Ebenen jeweils für 10 Jahre zu wählen. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Wahl der Ombudsperson soll durch einen Beirat durchgeführt werden. Dieser soll aus 12 Personen bestehen, die durch das jeweilige Parlament gewählt für ein Jahr länger als die Amtsperiode des jeweiligen Parlaments gewählt werden, um die demokratische Legitimation sicherzustellen. Die 12 Personen sind jeweils durch 3 Personen aus der Politik, der Wissenschaft, der Judikative und der Zivilgesellschaft zu bestellen. Der Beirat soll in beratender Funktion der Ombudsperson zur Seite stehen und ihren gebundenen Auftrag überprüfen. Wird mit einer zwei Drittel Mehrheit entschieden, dass die Ombudsperson ihren Auftrag nicht entsprechend erfüllt so kann diese abgewählt werden. 30 31 32 Die Ombudsperson ist nicht, wie ein Abgeordneter rein seinem Gewissen verpflichtet. Er handelt als gebundener Repräsentant im Auftrag zukünftiger Generation und muss sich nach deren Bedürfnissen ausrichten. Rederecht im jeweiligen Parlament Klagerecht vor den entsprechenden Gerichten Informationsrecht über alle, den jeweiligen Fall betreffende, Informationen Recht auf Öffentlichkeitsarbeit Vetorecht bei Gesetzen die zukünftige Generationen betreffen 31 Antrag 020 Antragsteller: KV Augsburg Gültigkeit: unbegrenzt Für Teencourts – und eine individuelle und gerechte Behandlung von jugendlichen Ersttätern 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine flächendeckende Ausweitung der Teencourtprojekte. Da jugendliche Ersttäter im Alter von 14 – 17, die leichte bis mittlere Straftaten begangen haben, meist in ihrem späteren Leben nicht mehr straffällig werden und daher keine Jugendstrafe, sondern ein Pädagogische Maßnahme benötigen, die ihnen vor Augen führt was sie falsch gemacht haben und sie zum Nachdenken anregt. Ein weiterer Aspekt der Teencourts ist, dass eine erfolgreiche Vollendung der Maßnahme zu einer Einstellung des Verfahrens führt, da ein Fehler in der Jugend große Folgen für das spätere Leben haben kann, beispielsweise eine Führerscheinsperre bei Verkehrsdelikten oder Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche. Deshalb fordern wir, dass das Teencourtprojekt flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird nach folgenden Maßstäben 13 Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Straftäter) 14 · Jugendlicher muss im Alter von 14-17 sein 15 · Keine bisherigen Vorstrafen 16 · Ein Geständnis muss vorliegen 17 18 · Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit Teencourtprojekt teilzunehmen.) 19 Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt(als Schülerrichter) 20 · Jugendliche im Alter von 14-18 21 · Freiwillige Teilnahme 22 · Besuch eines Lehrganges zur Vorbereitung auf die Gespräche 23 · Keine Vorstrafen dürfen vorhanden sein 24 Zusammensetzung des Schülergremiums 25 · 3 Schülerrichter 26 · 1 anwesender Sozialpädagoge 27 · 1 jugendlicher Straftäter 28 Verfahrensablauf 32 (Niemand ist gezwungen, an dem 29 Vorgespräch : 30 · Gegenseitige Vorstellung 31 32 33 · Befragung des jugendlichen Straftäters nach: Tathergang, Gründen, familiären Umfeld, schulisches Umfeld, private Folgen, Stärken/Schwächen, Hobbys, Interessen, 34 · Aufgrund der Informationen durch das Erstgespräch wird daraufhin 35 36 eine geeignete entspricht 37 · Ein Nachgespräch wird vereinbart 38 Nachgespräch: 39 · Präsentation der durchgeführten Maßnahme 40 41 42 43 · Gespräch darüber, wie die Maßnahme durchgeführt wurde / wie er sich dabei gefühlt hat. Bei zufriedenstellender Ausführung der Maßnahme wird der Fall zu den Akten gelegt (hat keinerlei weitere Folgen für den Jugendlichen) und zur Staatsanwaltschaft zurückgesendet 44 45 46 47 Ziel ist es, eine Maßnahme zu finden, die sich auf die Ursache der Straftat bezieht und im Idealfall den Jugendlichen verschiedene Lösungswege und Umgangsmöglichkeiten aufzeigt, wie man diese Straftat vermeiden hätte können und zudem den jugendlichen Straftäter zur Selbstreflexion anhält. 48 Organisation des Projektes 49 50 · Suche eines Trägers (Gemeinde/Stadt Teencourtprojekt übernimmt und fördert. oder 51 52 · Nachdem ein aufgestellt/ausgearbeitet. wurde, 53 54 · Vermittlung der jugendlichen Straftäter an das örtliche Teencourtprojekt durch die Staatsanwaltschaft 55 Finanzierung 56 57 58 · Finanzierung über eine Fallpauschale (Fall wird gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft in Rechnung gestellt, die diese dann an das Justizministerium weiterleitet). 59 · Durch Spenden Maßnahme gefunden, Träger die gefunden 33 der Tat und freier dem Jugendlichen Träger), wird ein der das Konzept Antrag 021 Antragsteller: KV Augsburg Gültigkeit: unbegrenzt Für Selbstbestimmung am Sterbebett 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass die Inanspruchnahme der Sterbehilfe erleichtert wird, um den Menschen die Möglichkeit zu bieten, selbstbestimmt über den Zeitpunkt ihres Ablebens zu entscheiden. Jedoch ist es selbstverständlich, dass dafür auch vernünftige Regeln geschaffen werden müssen, die sich sowohl an dem Selbstbestimmungsrecht des Kranken als auch an den verbunden Gefahren einer rechtlichen Erleichterung der Inanspruchnahme der Sterbehilfe orientieren. Im Klartext heißt das, wir brauchen Regeln, die den Menschen die Möglichkeit geben, ihr Ableben selbstbestimmt zu gestalten. Gerade auf die Freiwilligkeit und Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches des Patienten ist hierbei besonders einzugehen. 11 12 13 Im Falle eines Sterbewunsches ist ein Antrag bei Gericht zu stellen. Dieses hat über den Antrag nach folgenden Voraussetzungen einzelfallbezogen zu entscheiden: 14 15 16 17 · Die geistige Urteilsfähigkeit und der tatsächliche Wille des Antragenden ist durch ein psychologisches Gutachten, verbunden mit entsprechenden Vorgesprächen, nachzuweißen und zwar durch einen amtsärztlichen Psychologen 18 · Der körperliche Zustand ist von ärztlicher Seite zu bestätigen 19 20 · Die Frist, nach der der Antragende seinen Willen nochmals äußern muss, ist von den Psychologen und Ärzten einzefallbezogen zu entscheiden 21 · Der Antragende ist über sämtliche Alternative zu informieren 22 Ablauf 23 24 25 26 27 Der Tod muss durch den Patienten selbst herbeigeführt werden, sofern dieser dazu in der Lage ist. Ansonsten darf Hilfestellung durch den behandelnden Arzt oder eine vom Patienten benannte Person unter Aufsicht des Arztes gewährt werden. Der Arzt muss bei Verabreichung anwesend sein und während des Sterbevorgangs in erreichbarer Nähe bleiben. 28 29 Rechtliche Ermöglichung der Begleitung des Sterbevorganges bei persönlichem Bedarf durch gemeinnützige und qualifizierte Organisationen. 30 Rechtliches 31 32 Der Patient bestimmen. hat das Recht, für seinen 34 Freitod einen Ort seiner Wahl zu 33 34 35 Die Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid (sofern die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde) muss gewährt werden, zudem muss der Straftatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung für den Bereich des betreuten Sterbens ausgesetzt werden. 36 Die Kosten sind vom Antragenden vollständig zu tragen 37 38 Im Falle der Mittellosigkeit kann Antrag auf staatliche Unterstützung beantragt werden 39 Sorgfaltspflicht 40 41 42 Die Sorgfaltspflicht des Arztes und der gemeinnützigen Organisationen bzw. der daran beteiligten Personen ist erfüllt, wenn die oben aufgezählten Kriterien und Voraussetzungen erfüllt wurden. 35 Antrag 022 Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken Gültigkeit: 10 Jahre Service statt Deutschland Abfertigung - Fachkräfte für 1 2 3 4 5 Durch den demografischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung von Hochqualifizierten ist eine von mehreren möglichen Maßnahmen, mit denen eine rapide Verringerung des Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige Effekte auf die Innovationsfähigkeit und den technischen Fortschritt verhindert werden können. 6 1. Zentraler internationaler Bewerberpool 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „ Expression of Interest System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich über einen Online-Antrag an. Erfüllen sie gewisse Grundvoraussetzungen (insb. Qualifikation für Berufsfelder mit Arbeitskräftemangel), werden sie in einen Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können einen Personalbedarf bei der Agentur anmelden, die daraufhin geeignete Kandidaten vermittelt. Für vermittelte Personen wird automatisch durch die jeweilige Botschaft ein Visum ausgestellt und nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. 16 2. One-Stop-Government 17 18 19 20 Kommunen sollen „Welcome Center“ einrichten, die alle Leistungen im Rahmen der Zuwanderung an einer Stelle anbieten. Dazu sind Ausländerbehörden, Meldebehörden, Träger der Grundsicherung (Jobcenter) und die Agentur für Arbeit zu beteiligen. 21 3. Mehrsprachigkeit als Selbstverständlichkeit 22 23 24 25 26 Für absehbar kurzfristige Arbeitsaufenthalte (Abordnungen, Entsendungen etc.) kann nicht zwangsläufig das Lernen der deutschen Sprache gefordert werden. Behörden sowie insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen müssen entsprechend in der Etablierung einer mehrsprachigen Unternehmenskultur gefördert werden. 27 28 29 30 31 Alle öffentlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit beruflicher Zuwanderung müssen mindestens auch in Englisch zur Verfügung gestellt werden. Webseiten, Flyer, Merkblätter und ähnliches sollen in die wesentlichen Weltverkehrssprachen übersetzt werden (englisch, französisch, spanisch, russisch, chinesisch, arabisch). 32 4. Interkulturelle Kompetenz 36 33 34 35 36 37 38 Jeder Mitarbeiter öffentlicher Stellen mit Publikumskontakt ist interkulturell zu schulen. Kenntnisse mindestens einer zweiten Sprache sind eine Selbstverständlichkeit und als Kernkompetenz bei der Einstellung bzw. Beförderungen zu fordern. Bei grundsätzlicher Weigerung eines Mitarbeiters zum Lernen einer zweiten Sprache oder zur Teilnahme an interkulturellen Schulungen sind ggf. dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Begründung: zu 1.) 35% der Arbeitgeber mit unbesetzten Stellen gaben in einer Untersuchung an, dass die Anwerbung aus dem Ausland zu kompliziert ist. Daneben werden fehlende Kenntnis der Verfahrensschritte, hohe Kosten, Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme, fehlende erforderliche Kenntnisse bei Bewerbern oder Schwierigkeiten bei der Bewertung von Bildungsabschlüssen angegeben (OECD/ DIHK). All diese Punkte können über ein System beseitigt werden, in dem die Agentur für Arbeit als einziger Vermittler und Kontaktpunkt auftritt, der die erforderlichen Leistungen für das Unternehmen und den Bewerber erbringt. Zu 2.) Gerade in der umständlichen deutschen Verwaltung sollte sich der Ort, an dem eine Dienstleistung erbracht wird, an der Sache bzw. dem Kunden orientieren und nicht an Behördenstrukturen oder unterschiedlichen föderalen Zuständigkeiten. Die Zusammenfassung von Dienstleistungen in Sachen Zuwanderung schafft Win-Win-Situationen für Anbieter und Migranten, wie z.B. das Erfolgsmodell des Welcome-Center in Hamburg eindrucksvoll zeigt. Zu 3.) Migration im 21. Jahrhundert ist keine Einbahnstraße mehr. Zirkuläre und spontane Migration sind die logische Konsequenz einer Weltwirtschaft, die ständig im Fluss ist. Entsendungen in das Ausland sind bei internationalen Unternehmen entsprechend ein bewährtes Standardinstrument zum Austausch von Wissen und zur Personalentwicklung. Dabei macht Englisch als universelle Verkehrssprache die Verständigung unabhängig von Einsatzort möglich. Dem gegenüber steht die Erwartungshaltung gerade kleinerer und mittelständischer deutscher Unternehmen, dass ihr Personal (ausschließlich) auf Deutsch interagiert. Da das Erlernen der deutschen Sprache kompliziert ist und seine Zeit erfordert, macht dies den kurzfristigen Einsatz von Experten praktisch unmöglich. Zu 4.) Deutschland gilt im Ausland zwar als effizient und erfolgreich, aber nicht unbedingt als freundlich und einladend. Außerhalb Europas zählt Deutschland nur in Ghana, Tunesien und Kasachstan zu wirklich attraktiven Auswanderungszielen (Gallup). Deutschland muss zunehmend vermitteln, dass es an Arbeitskräften weniger als Humankapital, sondern vor allem als Mitarbeiter und Mensch interessiert ist. Problemorientierung und Freundlichkeit widersprechen sich nicht, wie gerade skandinavische Länder oder Kanada zeigen. 37 Antrag 023 Antragsteller: KV Augsburg Gültigkeit: unbegrenzt Abschaffung des Blasphemieparagraphen 1 2 3 4 5 6 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die restlose Abschaffung des §166 StGB. Der sogenannte Blasphemieparagraph bevorzugt die durch ihn geschützten Gruppen unverhältnismäßig. Die Straftatbestände der Verleumdung nach §187 StGB sowie der Volksverhetzung nach § 130 StGB sind hier ausreichend. Es gibt keinen Grund die in §166 StGB genannten Gruppen stärker zu schützen als andere. 38 Antrag 024 Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken Gültigkeit: unbegrenzt Freiheit und Würde auch nach dem Tod 1 2 3 Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung Urnenbestattung. Allerdings muss dafür die vorliegen. des Friedhofzwangs für die Erklärung des Verstorbenen 4 5 6 7 8 Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung der Sargpflicht auf Friedhöfen. Voraussetzung ist jedoch ein ausgewiesenes Grabfeld für die sarglose Bestattung auf dem Friedhof. Die Entscheidung über die Ausweisung entsprechender Grabfelder liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Friedhofsträger. Begründung: Es wird bereits seit einigen Jahren über den Sinn des Friedhofszwangs diskutiert. Dabei findet sich mittlerweile eine stark zunehmende Zahl von Befürwortern für eine Lockerung dieses international einzigartigen Überbleibsels aus Zeiten der Nationalsozialisten. Insbesondere für den wachsenden Markt an Alternativbestattungen wie Felsbestattung oder Almwiesenbestattung würde dies eine Erleichterung bedeuten. Wir sehen in dem durchgängigen Friedhofszwangs einen unzulässigen Eingriff des Staates in das private Verhältnis zwischen Toten und Hinterbliebenen. Der Friedhofszwang tangiert dadurch Art. 2 des Grundgesetzes sowie Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Diese Rechte gewähren die freie Entfaltung der Persönlichkeit und verlangen die Achtung des Privat- und Familienlebens. Zwar schränken gesetzliche Grundlagen die Freiheitsrechte der Bürger ein, diese müsste aber durch den Schutz höherer oder zumindest gleichwertiger Rechtsgüter begründbar sein. Gelten für Erdbestattungen stellenweise Rechte des Gesundheitsschutzes, so geht von Asche jedoch keinerlei Gefahr aus. Bislang gehen einige deutsche Bundesbürger den Umweg über Nachbarländer mit weniger restriktiver Gesetzgebung. So wird nach einer Kremierung im Ausland die dortige Handhabung genutzt. Dies ist jedoch im Falle der Rückbringung der Ascheurne nach Deutschland illegal und kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Einige Bundesländer wie z.B. Bremen oder Berlin haben ihre Gesetze bereits leicht liberalisiert. So verzichtet Berlin auf die Sargpflicht und Bremen auf den Friedhofszwang für Urnen. In NRW ermöglicht es ein neues Gesetz den muslimischen Gemeinschaften, eigene Friedhöfe zu errichten. Erst so wird eine Beerdigung nach islamischer Tradition möglich. Einzig drei Bundesländer halten noch an der Bestattung im Sarg fest, die im Islam unüblich ist: Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt. 39 Antrag 025 Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken Gültigkeit: unbegrenzt Willkommen in der neuen Demokratie - Wahlen nicht nur für Ureinwohner und Stammesälteste 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen fordern das aktive Ausländerwahlrecht auf allen Ebenen, das passive auf kommunaler Ebene. Voraussetzung für das Wahlrecht soll nur ein dauerhafter Aufenthalt und Wohnsitz von mindestens drei Jahren sein. Was das Wahlalter betrifft gelten für alle wahlberechtigten Personen die gleichen Regeln. 6 7 8 Mindestalter im passiven Wahlrecht, die jenseits der gesetzlichen Volljährigkeit liegen, lehnen wir grundsätzlich ab. Volljährige Staatsbürger sollen das volle Passive Wahlrecht genießen. Begründung: Das Recht auf Teilnahme am politischen Geschehen ist für Liberale das Grundrecht eines jeden Menschen, das weder aufgrund der Herkunft noch des Passes eingeschränkt werden darf. Der bisherige Zustand, dass Bürger staatlicher Gesetzgebung unterworfen sind, ohne dass sie die Möglichkeit haben, selbige über Wahlen mit zu beeinflussen, ist mit einem liberalen Demokratieverständnis nicht vereinbar. Seit dem Wegfall der Wehrpflicht haben Migranten im Großen und Ganzen dieselben Pflichten wie deutsche Staatsbürger, allerdings kein Recht sich am Aufstellen der Regeln zu beteiligen. 40 Antrag 026 Antragsteller: SV München Gültigkeit: unbegrenzt Offene Grenzen für freie Menschen 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen Bayern erkennen die Freizügigkeit als einer der zentralen Freiheitsrechte eines jeden Menschen an, das nicht anhand des zufälligen Geburtsortes zuerkannt oder abgesprochen werden kann. Unsere langfristige Vision ist, dass sich jeder Mensch auf der ganzen Welt frei bewegen und dort sein Glück versuchen kann, wo er selbst möchte. 41 Antrag 027 Antragsteller: SV München Gültigkeit: unbegrenzt Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen 1 2 3 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen. Dazu ist insbesondere Art. 140 GG, Art. 139 WRV aufzuheben. 42 Antrag 028 Antragsteller: LAK Innen und Recht Gültigkeit: 10 Jahre Wunschkinder möglich machen 1 2 3 Die Julis Bayern fordern ein einheitliches Reproduktionsgesetz. Die bisherigen Regelungen zu Samen- und Eizellspende sowie die Leihmutterschaft sollen in diesem Gesetz kodifiziert werden. 4 1. Allgemeiner Teil 5 6 7 Ein allgemeiner Teil dieses Gesetzes enthält Regelungen, die für alle Möglichkeiten ein Wunschkind (im Folgenden für: ein aus einer Samen- oder Eizellspende entstandenes Kind) zu zeugen, gelten. Wir fordern: 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 · Aufbewahrung der Spenderdaten nach dem „Erlanger Modell“ durch einen Notar 100 Jahre lang. Die Unterlagen müsse so geführt werden, dass eine Zuordnung jeder Spenderprobe zu dem Empfänger gewährleistet werden kann. Diese Unterlagen enthalten: Identität und Screening-Ergebnisse des Spenders, Identität der Wunscheltern, sämtliche vertraglichen Vereinbarungen mit der Samenbank. Der behandelnde Arzt ist verpflichtet, die Samenbanken/Eizellenbanken über den Erfolg der Behandlung zu informieren. Daneben muss der Arzt aber auch selbst für eine ausreichende Aufbewahrung sorgen, um eine doppelte Absicherung der Daten zu haben. Es muss gewährleistet sein, dass die Wunschkinder zu jedem Zeitpunkt Zugang zu den Daten der Spender haben. 19 20 21 22 23 24 · Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Adoptionsrecht (§§ 1741ff BGB) auch für Kinder, die aus Samen- oder Eizellspenden entstanden sind. Spenderschutz wird gewährleistet, indem vor allem § 1755 BGB, welcher die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den leiblichen Eltern beendet, entsprechend angewandt wird. So wird der Spender vor unterhalts- oder erbrechtlichen Ansprüchen der Wunschkinder geschützt. 25 26 27 28 29 30 31 32 33 · Information und Transparenz durch einen Leitfaden des Bundesfamilien- oder das Bundesgesundheitsministeriums. Es sollen unter anderem psychologische Beratungsstellen genannt werden und Musterverträge zwischen Wunscheltern – Arzt, Arzt – Samenbank sowie Samenbank – Spender enthalten sein. Der Vertrag zwischen Wunscheltern und Arzt soll eine Befreiung von der Schweigepflicht des Arztes für den Vorgang enthalten, dass das Wunschkind nach Erreichen der Volljährigkeit Auskunft über die genetische Abstammung erhalten will. Ansonsten gewährleistet die Samenbank/Eizellenbank Anonymität des Spenders gegenüber den Wunscheltern. 34 35 36 · Zugang zu reproduktionsmedizinischen Leistungen ist grundsätzlich unabhängig vom Familienstand. Eine aktive Gleichstellung von homosexuellen Paaren und Alleinstehenden ist anzustreben, soweit mit den Interessen des 43 37 38 39 40 Wunschkindes vereinbar. Derzeit ist der Zugang zu Methoden der künstlichen Befruchtung in Richtlinien der Ärztekammer geregelt, also bloßen standesrechtlichen Regelungen, die wegen ihrer Grundrechtswesentlichkeit in einem Gesetz zu regeln sind. 41 42 · Eine postmortale Befruchtung mit Spendersamen oder Spendereizellen ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung für diesen Fall vorzunehmen. 43 44 45 · Die Kosten für die künstliche Befruchtung sollen bis zu einer bestimmten Grenze von den Krankenkassen übernommen werden, damit alle Menschen einen Zugang zu dieser Art der Familiengründung haben können. 46 47 48 · Die Regelungen über den Zeitpunkt zu dem die in Vitro gezeugten Embryonen eingepflanzt werden dürfen muss auf den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. 49 50 · Es muss eine Regelung für die „Adoption“ von zu viel produzierten Embryonen geben. 51 2. Samenspende 52 53 54 55 56 57 · § 1600 Abs. 5 BGB ist geschlechtsneutral umzuformulieren, um auch lesbische Paare und allein stehende Frauen zu erfassen. Unverheiratete Paare müssen die Anerkennung der Vaterschaft in Vorhinein gewährleisten. Alleinstehende Frauen müssen nachweisen, dass dem Kind ein zweiter Unterhaltsverpflichteter zu Verfügung steht, falls die Mutter ausfällt, sonst kann der Samenspender nicht aus seiner Unterhaltspflicht entlassen werden. 58 3. Eizellspende 59 · Die Eizellspende soll legalisiert werden. 60 4. Leihmutterschaft 61 · Die Leihmutterschaft soll legalisiert werden. 62 · § 1591 BGB muss auf die Leihmutterschaft angepasst werden. Begründung: Bei der Kodifizierung ist ein Interessenausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechtsinteressen der Kinder, die aus einer Samenspende hervorgegangen sind, als auch den Persönlichkeitsrechten der Wunscheltern und Spender zu beachten. Wer Wunschkinder in Deutschland bekommen darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Unterhaltspflichten, die auf den Spender zukommen könnten, werden nur bei heterosexuellen Paaren in § 1600 Abs. 5 BGB ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass die Samenbanken nur an diese Paare Spenden abgeben. Diese Praxis entspricht nicht dem liberalen Bild einer Verantwortungsgemeinschaft. Durch die von uns vorgeschlagenen Gesetzesänderungen soll es auch homosexuellen Paaren und allein stehenden Frauen ermöglicht werden, ein Wunschkind zu bekommen, ohne dafür ins Ausland reisen zu 44 müssen. Auch der „Graubereich“, wie zum Beispiel Samenspendentauschbörsen im Internet, die ein hohes gesundheitliches und finanzielles Risiko für Spender und Empfänger beinhalten, wird durch eine Liberalisierung der Samenspende praktisch bedeutungslos. Einzelfragen zur Durchführung des reproduktionsmedizinischen Verfahrens sollen weiterhin durch die Bundesärztekammer und deren Richtlinien geregelt werden. Eizellenspenden sind in Deutschland nach §§ 1 ff ESchG (Embryonenschutzgesetz) verboten und mit Strafe für den behandelnden Arzt bedroht. Für die JuLis Bayern besteht jedoch kein sachlicher Grund, warum eine Behandlung mit Spendersamen erlaubt sein soll, eine Eizellspende aber nicht. Das Embryonenschutzgesetz ist entsprechend zu ändern, die oben vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen bzgl. der Samenspende sollen entsprechend für die Eizellspende gelten. In vielen europäischen Ländern, unter anderem in Frankreich, der Tschechischen Republik, Spanien und dem Vereinigten Königreich, ist die Eizellenspende erlaubt. Das führt dazu, dass viele betroffene Frauen für eine Spenderbehandlung ins europäische Ausland ausweichen. Hier sind oft die gesetzlichen Regelungen, unter anderem zur Speicherung der Daten der Spenderin, die zum Beispiel für das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aus Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG relevant sind, nicht ausreichend. Spenderdaten sollen so aufbewahrt und dokumentiert werden, dass die Wunschkinder während ihres Lebens Gelegenheit haben, Auskunft über den Spender zu erlangen. Nach Art. 7 der UN- Kinderrechtskonvention, sowie Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG haben auch Wunschkinder ein Recht auf Kenntnis ihrer Genetischen Abstammung. Dieses Recht soll durch das von uns vorgeschlagene „Erlanger Modell“ gewährleistet werden. Es soll aber kein behördliches Register nach dem Vorbild der englischen Human Fertilisation andEmbryology Authority geben. Um den Spenderschutz zu gewährleisten schlagen wir vor, das ähnlich wie bei einer Adoption, das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Spender und Wunschkind erlöschen. Durch das Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses hat das Kind keinen Erbschaftsund Unterhaltsansprüche gegen den Spender. Das Recht auf Kenntnis der Herkunft wird hier nicht beeinträchtigt, auch Adoptivkinder haben mit Vollendung des 18. Lebensjahres das Recht auf Herausgabe der Daten ihrer leiblichen Eltern. 45 Antrag 029 Antragsteller: Sabrina Böcking und Katharina Walter Gültigkeit: 5 Jahre Reform des juristischen Referendariats 1 2 3 Die Jungen Liberalen Verbraucherschutz auf reformieren. Bayern fordern das Staatsministerium für Justiz und den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu 4 5 1. Anzahl der Klausuren im werden 6 7 Die Anzahl der Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen soll von 11 auf 9 verringert werden. 8 a) Steuerrecht nicht mehr als Pflichtstoff zweiten juristischen Staatsexamen soll reduziert 9 10 11 Steuerrecht soll nicht mehr zum Pflichtstoff des zweiten juristischen Staatsexamen zählen. Innerhalb von 2 Wochen kann der Stoffumfang des deutschen Steuerrechts nicht vermittelt werden. 12 b) Arbeitsrecht nur noch als eine von 4 Zivilrechtklausuren 13 14 15 Arbeitsrecht soll keine verpflichtende Klausur sein, sondern wie im ersten juristischen Staatsexamen im Rahmen der anderen Zivilrechtklausuren vorkommen. 16 2. Die verpflichtenden Arbeitsgemeinschaften sind im Ausmaß reduzieren. 17 18 Der Ausbildungsschwerpunkt sollte auf der praktischen Ausbildung liegen, nicht wie bisher auf der theoretischen Ausbildung. 19 20 Vor allem im Bereich der Verwaltung sollen die Arbeitsgemeinschaft in der Anwaltsstation in der Anzahl reduziert werden. 21 3. Die Stationen sind wie folgt aufzuteilen 22 a) 5 Monate Zivilstation 23 b) 5 Monate Anwaltsstation 24 c) 3 Monate Staatsanwaltschaft 25 d) 4 Monate Verwaltungsstation 26 e) 4 Monate Anwaltsstation 27 f) Mindestens 3 Monate Wahlstation 46 28 29 4. Die zweite juristische Staatsprüfung findet im Rahmen der 2. Anwaltsstation statt. 30 31 32 33 5. Es soll in den Anwaltsstationen, der Verwaltungsstation und in der Wahlstation möglich sein die praktische Ausbildung im Ausland oder in einem anderen Bundesland abzuleisten, von der theoretischen Ausbildung ist der Referendar dann zu befreien. 34 35 36 37 6. Für die Verwaltungsstation soll es möglich sein diese auch bei anderen Behörden als Städten, Landratsämtern und Bezirksregierungen sowie dem Verwaltungsgericht abzuleisten, zum Beispiel beim Landeskriminalamt, dem Landtag etc. 47 Antrag 030 Antragsteller: LAK Innen und Recht Gültigkeit: 10 Jahre Der Jugend eine Chance geben - Jugendstrafrecht ohne Populismus reformieren 1 2 3 4 Die Julis Bayern sind der Auffassung, dass Jugendkriminalität nicht härtere Sanktionen bekämpftwerden kann, sondern mit einer stärkeren betonung des Erziehungsgedanken im Jugendstrafrechts. Im Einzelnen positionieren sich die Julis Bayern zur rechtspolitischen Diskussion im Jugendstrafrechtwie folgt: 5 6 7 8 9 • Die Julis Bayern lehnen es ab, Heranwachsende (18-21 Jahre) aus den Abwendungsbereichdes Jugendstrafrechts herauszunehmen. Stattdessen ist § 105 des Jugendgerichtsgesetz(JGG) so umzuformulieren, dass das Regel-Außnahme-Verhältnis für die Anwendung von Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden spricht 10 11 • Die Julis Bayern lehnen eine Heraufsetzung des Höchststrafmaßes für die Jugendstrafe ( §10, 18 Abs. 1 S.2 JGG) ab 12 13 14 • Die Julis Bayern lehnen eine sog. Polizeidiversion ab, d.h. dass die Polizei anstelle der Staatsanwaltschaft und des Gerichts - das Recht hat, bei Ersttätern / Bagatellfällen erzieherische Maßnahmen anzuordnen. 15 Daneben haben die Julis Bayern folgende Forderungen: 16 17 • Die Diversionsrichtlinien auszugestalten 18 19 • Einstellungen einzutragen 20 21 22 • Das JGG ist sprachlich zu entrümpeln. Es darf in einem modernen Strafrecht nicht von schädlichen Neigungen (vgl. § 17 Abs. 2 JGG) oder Zuchtmitteln (vgl. § 13 Abs. 2 JGG) die Rede sein 23 24 25 • Die Jugendstrafrechtspraxis steht vor allem vor dem Problem, dass es nicht genügend Angebote für ambulante Sanktionen gibt. Hiermüssen die Länderjustizverwaltungen und die Kommunen besser zusammenarbeiten nach §§ 45, sind 47 grundgesetzkonform JGG 48 sind nicht ins und einheitlich Erziehungsregister Begründung: Aus der bisherigen Formulierungen des § 105 ist kein Regel-Außnahme-Verhältniszu erkennen. Die Kriterien werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich ausgelegt.Gegen eine Polizeidiversion sprechen das Gewaltenteilungsprinzip und die Unschuldsvermutung,da eine Sanktion eingeleitet würde, ohne dass die Schuld feststehen würde. Zwar müsstebei den derzeit praktizierten Diversionsmodellen (z.B. Schleswig-Holstein) der Anregung der Polizeitheoretisch nicht folge geleistet werden; praktisch wird aber auf die Jugendlichen ein Geständnisdruckaufgebaut.Einstellungen nach §§ 45, 47 JGG sind nicht ins Erziehungsregister einzutragen, da die Benachteiligungeines jugendlichen Straftäters gegenüber eines erwachsenen Straftäters beendet wird.Eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO wird nicht ins Bundeszentralregister eingetragen. Die weitere Begründung erfolgt mündlich 49 Antrag 031 Antragsteller: BV Unterfranken Gültigkeit: unbegrenzt Kein Messen mit zweierlei Maß zulassen 1 2 Die Jungen Liberalen STGB-Paragrafen 86a Bayern fordern 50 die ersatzlose Streichung der Antrag 032 Antragsteller: KV Augsburg Gültigkeit: unbegrenzt Wider ein Verbandsstrafrecht 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen ein Verbandsstrafrecht aus. Insbesondere den Entwurf eine Verbandsstrafgesetzbuchs, den das nordrhein-westfälische Justizministerium ausgearbeitet hat und der eine eigenständige Strafbarkeit von Verbänden für Fehlverhalten ihrer Entscheidungsträger vorsieht, lehnen wir ab. 6 7 8 Zivilgesellschaftliches Engagement darf nicht erstickt gesamten Vereinswesen unter Strafandrohung Kontrollpflichten auferlegt werden. werden, indem dem weitgehende interne 9 10 11 12 Die Verhaltenssteuerung im Wirtschaftsleben hat über den Appell an einsichtsfähigen Menschen zu erfolgen. Trägt kein Mensch Schuld an einem Missstand, darf die Antwort nicht lauten, ein schuldunfähiges und lernunfähiges rechtliches Konstrukt mit auf Prävention gerichteten Mahnahmen zu belangen. 13 14 15 16 17 Unrechtmäßig erlangte wirtschaftliche Vorteile von Unternehmen werden bereits heute auf Grundlage des Ordnungswidrigkeitenrechts durch Zahlungen abgeschöpft, die zuweilen hunderte Millionen Euro betragen. Ein züchtigungswütiger Staat, dessen Mittel der Wahl die Strafe ist , ist mit unserem freiheitlichen Weltbild nicht zu vereinbaren. Begründung: Ein Verbandsstrafrecht ist sozial, wirtschaftlich und rechtlich überflüssig und schädlich. Die totalitäre Drohgebärde eines schuldunabhängigen Verbandsstrafrechts ist eines freiheitlichen Staates unwürdig. Engagement in Verbänden ist in Massengesellschaften eine der wenigen Optionen, Anliegen überregional wirksam zu vertreten und soziale, wirtschaftliche, wissenschaftliche und künstlerische Zwecke zu fördern. Es steht dem Staat nicht zu, über das Bestehen solcher Verbände zu urteilen und Gruppenidentitäten zu vernichten, solange tatsächlich ausschließlich legale Zwecke verfolgt werden. Ein Verbandsstrafrecht spottet ferner des großen Aufwands, den besonders Wirtschaftsunternehmen bereits heute betreiben, um ihre internen Abläufe mit dem geltenden Recht in Einklang zu bringen und zu halten, indem es Zufall, Fehler und Irrtum zu Strafgründen erklärt. 51 Den schon jetzt kaum zu überschauenden Pflichtenkatalog auf Grundlage kapitalmarktrechtlicher, verbraucherschützender, wettbewerbswahrender, kartellvorbeugender- und bekämpfender, datenschutzrechtlicher und vieler weiterer Vorschriften mit einem Metarecht zu überspannen, das die Nichtbefolgung mit Maßnahmen bis hin zur Auflösung des Verbands ahnden will, stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in mehrere Grundrechte dar. So wird etwa in die Berufsfreiheit der Beschäftigten und des Verbands selbst sowie in die Eigentumsfreiheit und Vereinigungsfreiheit der Eigentümer eingegriffen. Zudem würden sich die Unwägbarkeiten wirtschaftlicher Betätigung noch weiter vergrößern, wenn neben zivilrechtliche Haftungsansprüche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Bußgelder Strafzahlungen hinzuzutreten drohten(, die nach dem Entwurf eines Verbandsstrafrechts bis zu 10% des Durchschnittsjahresumsatzes[auch konzernweit!] ausmachen können). Es ist offenkundig, dass das verschuldete Staatswesen sich durch ein primär auf Unternehmen gerichtetes spezielles Strafrecht neue Nährgründe jenseits des Abgabenrechts erschließen will. Doch so würde das Strafrecht einem Funktionswandel unterworfen: An die Stelle der Wahrung der öffentlichen Ordnung, der Prävention und des Sühnens persönlicher Schuld träte die Einnahmengenerierung als maßgebliche Aufgabe der Staatsanwaltschaften. Es wäre paradox und pervers, rechtsethisch gebrandmarktes „Verhalten“ von Unternehmen als eingeplanten Einnahmeposten des Staates vorzufinden. Noch bedenklicher ist, dass eine Verbandsstrafe de facto eine schuldunabhängige Bestrafung der Eigentümer von Unternehmen und der Gönner von gemeinnützigen Verbänden darstellt. Sie verletzt damit das in der Menschenwürde verankerte Prinzip der Bestrafung nach der persönlichen Schuld und hebelt elementare Verfahrensrechte der tatsächlich Betroffenen aus. Schließlich belegen auch Erfahrungen aus den USA die Nutzbarkeit eines Unternehmensstrafrechts als staatlicher Drohgebärde. So wird etwa oft das Verfahren gegen ein Unternehmen - die öffentliche Wirkung einer Anklage vor Augen haltendeingestellt, wenn es stattdessen bedingungslos an der Verfolgung von Führungspersonal mitwirkt. Dass an der Klage gegen das Unternehmen nicht notwendigerweise etwas dran ist, ist dabei angesichts möglicher Schäden an Ruf und Marktposition infolge einer Anklage nachrangig - etwas bleibt immer hängen. § 5 Abs. 2 ff. des Entwurfs eines Verbandsstrafrechts weist deutlich solche Tendenzen in Richtung Mitwirkungserpressung auf. Weitere Argumente gegen ein Verbandsstrafrecht: · Die Strafe trifft im Fall von Wirtschaftsunternehmen Anteilinhaber, Arbeitnehmer und Gläubiger-also diejenigen, die in der Regel keine Verantwortung für Missstände tragen! · Bei nichtwirtschaftlichen Vereinen gilt Obiges umso mehr, da das Engagement Ehrenamtlicher durch Vereinsstrafen sozial entwertet und kompromittiert wird. Zum vom nordrhein-westfälischen Justizministerium dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf eines Verbandsstrafrechtgesetzbuchs siehe: 52 http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/jumiko/beschluesse/2013/herbstkonferenz13/zw3/ TOP_II_5_Gesetzentwurf.pdf Kritik am Entwurf im Besonderen: · Die Staatsanwaltschaft soll verpflichtet sein, bei hinreichendem Verdacht einer beliebigen Verbandsstraftat Anklage zu erheben (Legalitätsprinzip). Dies würde einen starken personellen Ausbau des Justizapparats erfordern, was nicht dem Trend zur restlosen Kapazitätsauslastung und Personaleinsparung entspricht. Sollte ein angemessener Ausbau aber nicht erfolgen, ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung der gesamten Strafrechtspflege unvermeidlich. · Dieselbe Verfehlung kann bei einem Einzelkaufmann nur eine, hingegen etwa bei einer Ein-Mann-GmbH zwei Sanktionen nach sich ziehen. Dies ist widersinnig und mit anerkannten Strafzwecken nicht zu vereinbaren. · Die Bestrafung (und möglicherweise sogar die Strafbarkeit) des rechtswidrig handelnden Verbandsvertreters ist keine Voraussetzung dafür, den Verband zur Rechenschaft zu ziehen. Dies konterkariert wiederum vermeintliche Präventionserwägungen. 53 Antrag 033 Antragsteller: KV Passau Gültigkeit: unbegrenzt Keine populistischen Feigenblätter im Tierschutz Gegen die Verfolgung der Zoophilie 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus die 2013 eingeführte Ahndung der sog. Sodomie oder Zoophilie zu revidieren. Gewalt gegen Tiere wird bereits durch das restliche Tierschutzrecht sichergestellt. Eine Handlung die einem Tier keinen Schaden zugefügt darf hingegen nicht verfolgt werden. § 3 S. 1 Nr. 13 TierSchG ist daher zu streichen. 54 Antrag 034 Antragsteller: Sam Batat, Phil Hackemann, Johannes Keil Gültigkeit: 10 Jahre Freie Fahrt auf der Autobahn 1 2 3 4 Die JuLis Bayern fordern, dass - wenn nicht anderes geregelt - auf Autobahnen und mehrspurigen Kraftfahrstraßen, deren Richtungsfahrbahnen baulich voneinander getrennt sind, auf der am weitesten links verlaufenden Fahrbahn eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h gelten soll. 55 Antrag 035 Antragsteller: LAK Kommunales, Verkehr und Bau Gültigkeit: 10 Jahre Barrierefreiheit als Ziel kommunaler Baupolitik 1 2 3 Selbstbestimmung für jeden in allen Lebenslagen ist auch eine Frage vernünftiger Baupolitik. Gerade Menschen mit Behinderung sowie älteren Menschen wird der Zugang zum öffentlichen Leben oft unnötig erschwert. 4 5 6 7 8 Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher, dass bei öffentlichen Einrichtungen der Abbau von Barrieren verstärkt erfolgen muss. Eine vollkommene Barrierefreiheit ist dabei im Neubau als Ziel vorzugeben, während im Bestand für Barrierearmut gesorgt werden muss. Bereits bewährte Konzepte (z.B. „Design für Alle“) sind dabei verstärkt umzusetzen. 9 10 11 12 13 14 Für private Bauprojekte sind derartige Vorschriften abzulehnen. Vielmehr besteht die Aufgabe der jeweiligen Kommune darin, Vorteile rechtzeitiger Planung für die Zukunft dem Bauträger aufzuzeigen und für Fragen zur Verfügung zu stehen. Die Einrichtung solcher Ansprechpartner und Beauftragten für Barrierefreiheit in Stadt- und Gemeinderäten soll daher weiter vorangebracht werden. 56 Antrag 036 Antragsteller: LAK Kommunales, Verkehr und Bau Gültigkeit: 5 Jahre Sinnvolle Förderung ausufernder Programme 1 2 3 4 im Städtebau statt Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Reduzierung der Anzahl an Programmen zur Städtebauförderung auf ein einziges Programm. In diesem Programm sollen nur noch Maßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände gefördert und bezahlt werden. 57 Antrag 037 Antragsteller: SV München Gültigkeit: 3 Jahre Keine Fernbusse der Deutschen Bahn 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass der VEB Deutsche Bahn bis zu seiner schnellstmöglich zu erfolgenden vollständigen Privatisierung jegliches Engagement auf dem Fernbus-Markt unterlässt, statt das Angebot, wie derzeit geplant, auszuweiten und damit in Konkurrenz mit privaten Unternehmen zu treten. 58 Antrag 038 Antragsteller: JuLis Passau, BeVo Niederbayern Gültigkeit: 10 Jahre Blitzen ohne Blitzlicht ist reine Abzocke 1 2 3 4 5 Wir fordern, dass Geschwindigkeitsmessgeräte bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Straßenverkehrsteilnehmer ein sichtbares Lichtsignal (sogenanntes Blitzlicht) auslösen müssen. Der Einsatz von sogenannten „Schwarzblitzern“ (ohne Blitzlichtsignal) durch die polizeilichen Verkehrsbehörden wird verboten. 59 Antrag 039 Antragsteller: Felix Firydus Gültigkeit: 5 Jahre Ende mit der Scheinsteuer – Zurück zum Zweck 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Variante 1 : Das föderalistische System: 1. Jede Bundesland muss einen Mineralölinfrastrukturfond einrichten, der ausschließlich für Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden darf 2. Der Mineralölinfrastrukturfond steht den jeweiligen Länderverkehrsministern zu Verfügung 3. 60% der Einnahmen, die durch Mineralölsteuer in einem Bundesland anfallen, werden nicht dem Bund überwiesen, sondern werden auf den Mineralölinfrastrukturfond, des Landes, eingezahlt Variante 2 : Das zentrale System: 10 11 12 13 14 15 1. Die Bundesrepublik Deutschland führt einen Mineralölinfrastrukturfond ein. 2. Auf diesem Fond werden 60% der Einnahmen durch die Mineralölsteuer überwiesen. 3. Dieser Fond ist ausschließlich für Investitionen in die Infrastruktur vorgesehen und steht dem Bundesverkehrsminister zur Verfügung. D.h., dass das Geld nicht Zweckentfremdet genutzt werden darf. 16 17 18 19 20 Laut Rechnungen der Autolobby stehen dem Bund jährlich ca. 48 Mrd. Euro durch die Mineralölsteuer zur Verfügung. Davon werden jedoch nur 17,5 Mrd. Euro. In die Infrastruktur investiert. Zusätzlich zu dem ersten Punkt fordern wir dass die KFZ-Steuer und PKW- bzw. LKW-Maut (falls die PKW-Maut eingeführt werden sollte) ebenfalls zweckgebunden werden soll. 60 Antrag 040 Antragsteller: Sebastian Körber, Daniel Reuter Gültigkeit: 5 Jahre Kategorisierung von Denkmälern - Mehr Kompetenz vor Ort 1 2 3 Das bayerische Denkmalschutzgesetz differenziert derzeit lediglich zwischen Ensembledenkmälern (prägend für Stadtbild bzw. öffentlichen Raum) und Einzeldenkmälern, die in der Denkmalliste aufgeführt und verzeichnet sind. 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Jedes Denkmal hat somit den gleichen Status, d.h. der Dom steht der Scheune in einer Nebenstraße in dieser Liste in nichts nach. Das Landesamt für Denkmalpflege mit dem jeweilig zuständigen Referenten, welches stets über Zuschüsse und Steuerabschreibungsmöglichkeiten, die für die Mehraufwendung für Bauherren meist essentiell bei der Finanzierung sind, entscheidet, behandelt diese also gleichwertig. Monate und manchmal auch Jahre vergehen, die Bauwirtschaft steht still, teilweise weil diese Referenten als Oberste Denkmalschutzbehörde die Gebäude vor Ort gar nicht kennen und aufgrund Rotationsprinzips sich mit dem Kollegen nicht abstimmen oder dessen Stellungnahmen verwerfen. 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Die Jungen Liberalen Bayern sehen es daher als dringend erforderlich an, hier eine neue Hierarchie einzuführen und der Unteren Denkmalschutzbehörde genauso wie der Kommune ein gleichwertiges Stimmrecht einzuräumen, damit die Obere Denkmalschutzbehörde in ihrer beratenden Fachkompetenz unterstützt wird, aber mehr Verantwortung bei der Kommune liegt, die die Objekte besser kennt, gerade was ihre Provenienz und Nutzbarkeit betrifft, und damit weniger Bürokratie und Zeitverluste bestehen. Ferner ist hier auch die wirtschaftliche Nutzung eines Bauwerkes, welches bereits vollkommen durchfeuchtet oder größtenteils zerstört ist, in Betracht zu ziehen, so dass dessen Zuordnung geändert werden kann. 24 Eine Kategorisierung soll in vorgeschlagener Art erfolgen: 25 26 27 28 29 Denkmäler 1. Ordnung: Herausragende Gebäude und bauliche Anlagen der Bauund Kunstgeschichte mit Bauzeit prägenden Details, Konstruktionen und Ausstattungsmerkmalen, Ensembles an Stadtbild prägenden Stellen, Plätzen und Blickachsen (Volles Mitsprache- und Stimmrecht). (z.B. Kirchen, Rathäuser, Klöster, Marktplätze) 30 31 32 33 Denkmäler 2. Ordnung: Bedeutsame Gebäude und bauliche Anlagen der Bauund Kunstgeschichte mit Bauzeit prägenden Details, Konstruktionen und Ausstattungsmerkmalen (Mitspracherecht). (z.B. Bürgerhäuser, Kapellen, Hofanlagen, städtebauliche Bezüge) 61 34 35 36 37 Denkmäler 3. Ordnung: Historische Gebäude und bauliche Anlagen der Bauund Kunstgeschichte mit Bauzeit prägenden Details, Konstruktionen und Ausstattungsmerkmalen. (z.B. Scheunen und Häuser in Nebenstraßen, Objekte mit massiven Bauschäden) 62 Antrag 041 Antragsteller: Phil Hackemann Gültigkeit: unbegrenzt Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Köpfchen statt Ideologie: Keine 30er-Zonen auf Hauptstraßen 1 2 Die Jungen Liberalen Bayern lehnen den Vorstoß, vermehrt 30er-Zonen auch auf Hauptstraßen einzuführen, vehement ab. 3 4 5 6 Stattdessen fordern wir, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften auf 60 km/h zu erhöhen. Auf innerstädtischen Straßen mit baulich getrennte Richtungsfahrbahnen soll eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h empfohlen werden. 7 8 9 Lärmschutz ist für uns keine ausreichende Begründung für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Stattdessen fordern wir, wo möglich verstärkt bauliche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen. Begründung: Den 30er-Zonen liegt der Grundgedanke zugrunde, den Durchgangsverkehr auf Hauptstraßen zu verlagern, um Nebenstraßen zu entlasten. Dieses Konzept würde durch 30er-Zonen auch auf Hauptstraßen völlig unterminiert und Wohngebiete unnötig belastet. Dies hätte keine Verringerung von Lärm und Gefahren für Fußgänger, sondern das Gegenteil zur Folge. Aufgrund der Fortschritte in der Sicherheitstechnik von Kraftfahrzeugen ist die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht mehr gerechtfertigt. Zudem besagen Forschungsergebnisse, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auch keine merklichen Verbesserungen bei Umwelt- und Lärmschutz bewirken (z.B. weil bei niedrigeren Geschwindkeiten vermehrt hochtourig gefahren wird) und deshalb diesbezüglich zwecklos sind. Eine Wohnung, die an einer Hauptstraße liegt, wird für niedrigere Preise verfügbar sein, da mit Lärmbelastung zu rechnen ist. Wer dieses Angebot im Rahmen der Vertragsfreiheit und Freizügigkeit aus freien Stücken annimmt, hat sich bewusst für die entsprechenden Gegebenheiten entschieden. Daher ist es grundsätzlich nicht die Aufgabe des Staates, im Nachinein für Lärmschutz und somit die Wertsteigerung der Wohnung zu sorgen. Dennoch fordern wir, wo möglich, bauliche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen, wenn dies keine Rechtsgüter anderer erheblich beeinträchtigt (was bei Geschwindigkeitsbegrenzungen immer der Fall ist). 63 Antrag 042 Antragsteller: Landesvorstand Gültigkeit: 10 Jahre Rente zukunftsfähig machen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Das bisherige Rentensystem ist in Anbetracht des demographischen Wandels und einer Veränderung der Arbeitswelt für zukünftige Generationen nicht mehr finanzierbar und ermöglicht einem bedeutenden Teil der Bevölkerung keine Zukunftsperspektiven. Es ist zudem undurchschaubar und bietet Sonderregelungen für Selbstständige, Beamten und andere öffentlich-rechtlich Beschäftigte. Die Jungen Liberalen Bayern wollen das System der Altersvorsorge daher unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit, aber auch der gesellschaftlichen Solidarität auf festere Füße stellen und dabei auch der Eigenverantwortung der Menschen mehr Bedeutung zumessen. Die Altersvorsorge wird zu einem Schichtsystem umgebaut, das eine staatliche Sockelsicherung und private Zusatzversicherungen ermöglicht: 12 13 14 15 16 17 Jedem Menschen steht ein den Grundbedarf sicherndes Altersgeld (AG) zu. Dieses ist so zu bemessen, dass auch Teilhabe am sozialen Leben möglich ist. Es wird als Transferleistung aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert. Eine Bemessungsgrenze nach oben für die Einzahlung in diese Sozialleistung entfällt somit. Wir wollen so ein Leben ohne Altersarmut für alle Menschen, entkoppelt von der Erwerbsbiographie ermöglichen. 18 19 20 21 Das AG wird ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt, wobei wir langfristig eine flexiblere Lösung, bspw. durch ein grundsätzliche garantiertes Grundeinkommen, befürworten. Wir treten für eine möglichst lange Teilhabe der Bürger am Erwerbsleben auf der Basis einer freien Entscheidung ein. 22 23 24 25 26 27 Das AG wird alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Diese Anpassung kann sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen. Eine Rentengarantie lehnen wir als inkonsequenten Schritt ab. Der Zweck des AG ist eine Grundsicherung die sich an den realen Bedürfnissen des Lebens in Deutschland orientiert und keine Einbahnstraße. Es wird je nach Wohnort des Empfängers an die regionalen Lebenserhaltungskosten angepasst. 28 29 30 Um einen Übergang in das neue System zu ermöglichen, werden in einer zweiten Schicht die bisherigen Rentenansprüche ausgezahlt. Die Ansprüche werden dabei mit dem AG verrechnet. 31 32 33 34 Die dritte Schicht der Altersvorsorge dient der Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards. Für sie ist jeder Bürgers daher eigenverantwortlich zuständig. Jede private Vorsorge, ob kapitalgedeckt Versicherungen, Immobilien oder die Arbeit im Alter fallen in diese Kategorie. 35 36 Eine Hinzuverdienstgrenze neben dem Altersgeld und den Vorsorgebezügen existiert nicht. Wer möchte und dazu körperlich und geistig imstande ist, sollte 64 37 38 nicht (indirekt) zum Ruhestand verpflichtet werden. Somit profitieren Gesellschaft und Unternehmen stärker vom Know-how älterer Mitarbeiter. 65 auch Antrag 043 Antragsteller: KV Augsburg Gültigkeit: unbegrenzt Marktgerechte Verzinsung von Steuerrückforderungen 1 2 3 4 5 Das Finanzamt berechnet nach §238 Abs. 1 AO (Abgabenordung) einen Zins von 6% im Jahr, bzw. von 0,5% für jeden abgeschlossenen Monat auf Forderungen des Finanzamtes gegenüber dessen Schuldner nach §233 AO. Dieser Zinssatz erscheint in der aktuellen Zinslage als überhöht und allgemein als unflexibel. 6 7 8 9 Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern eine neue Regelung des Zinssatzes. Der Zins soll dem Leitzins der Deutschen Bundesbank, bzw. explizit dem Hauptrefinanzierungssatz entsprechen. Hierfür ist §238 Abs. 1 S.1 AO sinngemäß zu verändern. 10 11 12 Bei Änderungen des Hauptrefinanzierungssatzes während des für die Zinszahlung relevanten Zeitraumes ist der Zinssatz für jeden Monat maßgeblich, der am Ende des jeweiligen Monats besteht. 13 Alle weiteren Regelungen der §§233-248 sollen weiter angewendet werden. 66 Antrag 044 Antragsteller: Bezirksverband Schwaben Gültigkeit: 1 2 unbegrenzt Crowdfunding und Ehrenamt als Grundelemente liberaler Sozialpolitik 3 4 5 6 7 8 9 10 Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit sind zentrale Aspekte der liberalen Geisteshaltung. Daher ist es erstrebenswert, wenn sich Sozialpolitik nach diesen Grundpfeilern richtet. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen Liberalen Bayern dafür ein, dass Crowdfunding und das Ehrenamt für öffentliche Projekte verstärkt kommunal, im Land und im Bund koordiniert und eingesetzt werden sollen. Aktuell wird Crowdfunding für diese Zwecke kaum genutzt, obwohl die Ressourcen durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft gegeben sind. 11 12 13 14 15 16 17 Die Jungen Liberalen Bayern sehen in dieser Finanzierungsmethode großes Potential für eine moderne und überaus selbstbestimmte Sozialpolitik. Aus diesem Grund könnte beispielsweise eine Internetseite, auf welcher der Bürger die Möglichkeit hat sich mittels Crowdfunding an sozialen, wissenschaftlichen und kulturellen Projekten zu beteiligen, eingerichtet werden. Das soll zu einer Visualisierung des eigenen Beitrags für die Gesellschaft und somit zu einer höheren Identifikation mit öffentlichen Projekten führen. 18 19 20 21 22 23 24 25 Da es meist die Finanzierung gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter Zwecke nach §52 AO handelt, würde es sich bei der Zahlung nach §10b EStG um Spenden handeln, die der Geldgeber von der Einkommenssteuer absetzen kann. Des Weiteren entsteht zurzeit ein finanzieller Vorteil durch Minderung der Steuerprogression. Neben Privatpersonen wären auch Unternehmen als Geldgeber wünschenswert. Durch Bekanntgabe der Geldgeber, beispielsweise in Form eines freiwilligen Spenderrankings, könnten Unternehmer werbewirksam etwas Gutes tun. 26 27 28 Der Projektinitiator soll verpflichtet werden Berichte über die Verwendung der Mittel offenzulegen, was eine Erhöhung der Transparenz öffentlicher Projekte zur Folge hat. 29 30 31 32 33 Das Ehrenamt ist schon heute ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Aus diesem Grund soll es gemeinsam mit dem Crowdfunding koordiniert werden, damit der Bürger eine zentrale Anlaufstelle hat, um einen schnellen Überblick zu bekommen wo finanzielles oder ehrenamtliches Engagement benötigt wird. 67 Antrag 045 Antragsteller: SV München Gültigkeit: 1 Jahr Keine Offenlegung von Gehältern 1 2 Die Jungen Liberalen Bayern erteilen sämtlichen Plänen, die eine Offenlegung der Gehälter jedes Arbeitnehmers erzielen, eine Absage. 3 4 5 6 In einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sehen wir einen klaren Eingriff in das verfassungsmäßig verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gehalt einer jeden Person ist Privatangelegenheit und hat die Allgemeinheit nichts anzugehen. 68 Antrag 046 Antragsteller: Felix Firydus Gültigkeit: 5 Jahre Das Zukunftsprojekt Raumfahrt 1 1. Rechtliche Regelungen 2 3 4 Raumschiffe, Raketen, etc., die technisch die Möglichkeit besitzen, Flugplätzen als Start- bzw. Landebahn zu nutzen dürfen dies rechtlich gesehen in der Bundesrepublik Deutschland tun. 5 6 7 8 9 Kommerzielle und private Raumfahrt soll in Deutschland im Vollen Umfang legal sein. Dies bedeutet, dass jeder Mensch der seine Rakete, sein Raumschiff oder ähnliches in Deutschland angemeldet hat, diese auch in Deutschland benutzen darf - dies würde z.B für den Weltraumtourismus gelten - , sofern es nicht gegen Internationales-, Europäisches- oder Deutschessrecht verstößt. 10 11 Dazu darf jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Raumfahrtkonzern gründen, ohne erhöhte Bürokratie. 12 13 14 15 Zusätzlich soll, wegen Umweltgründen, ein Emissionshandel für Weltraumfahrzeuge eingerichtet werden. Die anfallenden Steuermittel sollen zweckgebunden in die Infrastruktur investiert werden, jeweiliges fremd verwenden von den besagten Steuermitteln ist nicht gestattet. 16 Weltraumbahnhöfe dürfen grundsätzlich in Deutschland gebaut werden. 17 2. Förderungen 18 19 Die Julis Bayern Unternehmen setzt. 20 21 22 Auf Europäischer Ebene, soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die ESA zukünftig auch auf Open Source und Private Unternehmen, z.B. für die Versorgung der ISS, setzt. 23 3.Weltraumbahnhof 24 25 26 Die Bundesregierung soll mehrere Studien passenden Standort auszuwählen und die Weltraumbahnhofs abwägen zu können. 27 28 Wenn die Studien positiv ausfallen, soll Deutschland einen Weltraumbahnhof bauen, der auch für private und kommerzielle Raumfahrt zugänglich ist. fordern, das die DLR Begründung: 69 auf Open Source und in Auftrag geben, um Vorteile und Nachteile Private einen eines Raumfahrt ist ein wichtiges Thema. In immer mehr Ländern entstehen komplette neue Industrien um die Branche Raumfahrt und somit entstehen Arbeitsplätze und Wohlstand (Siehe die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Russland, etc.). Am Beispiel Großbritanniens kann man die Bedeutung der Raumfahrt erkennen. Die Regierung prognostiziert, dass der jährliche Umsatz, der in der Weltraumindustrie in Großbritannien entsteht, von 11,3 Mrd. Pfund bis 2030 auf 40 Mrd. Pfund ansteigen wird. Und zusätzlich die Beschäftigungszahl von 35.000 Arbeitnehmer auf 100.000 Arbeitnehmer ansteigen wird. Dies ist kein Einzelfall. Selbst in Russland, die ab 2024 ihr eigene Raumstation bauen wollen, soll, laut dem russischen Vizepremier Dmitrij Rogosin, eine Mikroelektronikindustrie entstehen, die den Ausfall von westlichen Produkten abfedern soll, und später vollständig ersetzen soll. Da Mikroelektronikprodukte durch Wirtschaftssanktionen nicht mehr nach Russland geliefert werden dürfen. In all diesen Ländern hat die Politik erkannt, dass Raumfahrt eine wichtige Schlüsselindustrie ist. Und schaffen deswegen Tatsachen. Zum Beispiel Großbritannien und Russland bauen beide Weltraumbahnhöfe um die Weltraumindustrie in ihrem Land zu unterstützen. Deutschland darf diesen Zug nicht verpassen und soll deswegen ebenfalls Tatsachen schaffe. Mit der Einführung von Gesetzen, die die Raumfahrt in Deutschland ermöglicht und mit dem Bau eines eigenen Weltraumbahnhofs. Die Zukunft spielt nicht nur bei der Industrie 4.0, Softwarekompetenzen und vielen anderen Industrien ab, sondern auch die Raumfahrt wird eine Schlüsselindustrie in nahe Zukunft werden. 70 Antrag 047 Antragsteller: BV Unterfranken Gültigkeit: unbegrenzt Vom Land der Tüftler und Macher 1 Präambel 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Wenn über Wirtschaft gesprochen wird, dann denken die meisten Menschen vor allem an Industrie oder den Dienstleistungssektor. Dabei ist es in vielen Regionen das Handwerk, welches das wirtschaftliche Fundament etlicher Kommunen bildet, Arbeits- sowie Ausbildungsplätze schafft und von großer Bedeutung für gemeindliche Strukturen ist. In den meisten öffentlichen Diskussionen wird das Handwerk leider wenig oder gar nicht thematisiert. In Zeiten des demographischen Wandels und der rückgängigen Ausbildungszahlen steht diese „Wirtschaftsmacht von nebenan“, wie sich das Handwerk selber zu Recht bezeichnet, vor gewaltigen, teils existenzbedrohenden Herausforderungen. Als Ausbildungsbetriebe, Arbeitgeber und Fachfirmen ist das Handwerk von enormer Bedeutung für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Damit ist es Aufgabe der Politik, für bestmögliche Bedingungen zu sorgen. Zu dieser Verantwortung bekennen sich die Jungen Liberalen und fordern eine handwerksfreundlichere Politik in unserem Land. 16 Handwerk auf hohem Niveau! 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Wir wollen, dass Deutschland nicht nur Land der Dichter und Denker, sondern auch der Tüftler und Macher bleibt. Leider sind neben den akademischen Berufen handwerkliche Berufe eher unbeliebt. Diesem negativen Bild gilt es entgegen zu wirken. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass bereits in der schulischen Bildung die Möglichkeiten einer Ausbildung im Handwerk möglichst breit erläutert werden. Dies soll durch Kooperationsverträge zwischen den Bildungsministerien und den Vertretungsorganisationen des Handwerks sichergestellt werden. Die dualen Studiengänge sind im Hinblick auf die Möglichkeiten der Kombination zwischen praktischer und theoretischer Ausbildung im Handwerk weiter auszubauen. Um die Qualität im Handwerk auch weiterhin zu erhalten, lehnen die Jungen Liberalen eine weitere Aufweichung der Meisterqualifikation strikt ab. 29 Familienbetriebe erhalten! 30 31 32 33 34 35 36 37 Auch in der heutigen Zeit werden viele Unternehmen als Familienbetriebe geführt, so auch im Handwerk. Gerade in strukturschwachen Gebieten sind diese Betriebe von großer Bedeutung, sei es als Arbeitgeber oder als Gewerbesteuerzahler. Damit diese Betriebe mit oftmals langer Tradition auch weiterhin bestehen und fortgeführt werden, darf der Staat dieses Engagement nicht noch bestrafen, indem er beim Tod des Unternehmers die Erben finanziell belastet und so den Weiterbetrieb gefährdet. Wir fordern daher die vollständige Abschaffung der Erbschaftssteuer. 71 38 Perspektiven schaffen! 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 Menschen mit großer körperlicher Belastung im Beruf stehen mit zunehmendem Alter vor dem beruflichen Aus, da sie ihre Tätigkeit körperlich schlicht nicht mehr ausüben können. Aufgrund ihrer teils jahrzehntelangen Erfahrung sind sie für Betriebe jedoch von unschätzbarem Wert. In vielen Unternehmen hat man dies bereits erkannt und bietet den Mitarbeitern verschiedenste Fortbildungen an. Für einen bestimmten Zeitraum und in regelmäßigen Abständen können Mitarbeiter sich beispielsweise in kaufmännischer Lehre fortbilden und so im Verlauf ihres Berufslebens die Positionen innerhalb des Unternehmens wechseln. Wir fordern dieses Verfahren zum einen finanziell zu fördern und zum anderen zu institutionalisieren und so echte Anreize für eine solche Fortbildung zu schaffen. So soll es auch kleineren Unternehmen ermöglicht werden, ihren Mitarbeitern eine solche Fortbildung dauerhaft anzubieten. 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 Die Welt ist flexibler geworden und daraus erwachsen neue Möglichkeiten. Ein starres Renteneintrittsalter steht dem allerdings im Weg! Nicht nur, dass viele Fachkräfte vorzeitig aus dem Beruf scheiden (müssen) und gerade für mittelständische Unternehmen so enorm wichtiges Fachwissen verloren geht, gerade auch die zusätzliche Belastung für das Rentensystem ist absolut vermeidbar. Die Jungen Liberalen setzen daher auf ein flexibilisiertes Rentenmodell, bei dem die Arbeitnehmer selbst entscheiden können, wann sie in Rente gehen, sofern sie mit ihren zu erwartenden Bezügen zufrieden sind. Außerdem fordern wir die Nebenverdienstmöglichkeiten für Rentner und Pensionisten zu verbessern, indem sämtliche Minderungen der Bezüge über die normale Altersgrenze hinaus gestrichen werden. Die Grenze der Bezugsminderung bei Altersrente soll hingegen erhalten bleiben. 63 64 65 66 67 Die Jungen Liberalen unterstützen die geplanten Änderungen des Aufstiegsförderungsgesetzes, genannt Meister-BaföG, fordern jedoch weitere Verbesserungen. Wir fordern die Änderung der zulässigen Ausbildungsdauer in Vollzeit auf 36 Monate und in Teilzeit auf 60 Monate, um gerade berufsbegleitende und damit effizienter gestaltete Ausbildungen zu ermöglichen. 68 Fachkräftemangel bekämpfen! 69 70 71 72 Das Handwerk ist von Fachkräften abhängig. Ohne die qualifizierten Arbeitnehmer können viele Betriebe nicht bestehen. Liberalen sehen dafür im Wesentlichen zwei Lösungsstrategien, zueinander angewendet werden sollen. 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 notwendigen Die Jungen die parallel 1. Junge Menschen ohne Bildungsabschluss stehen oft vor dem Nichts. Ihnen gilt es Perspektiven zu eröffnen. Gerade Berufe im Handwerk, ob als Geselle oder Meister, können diesen Leuten neue Chancen eröffnen. Um sie an diese Berufe heranzuführen, soll die Arbeitsagentur zusammen mit den örtlichen Handwerkskammern Kurzpraktika vermitteln, um Fähigkeiten zu entdecken. Dasselbe gilt für Studienabbrecher. Um diesen eine Perspektive auch außerhalb des Studiums aufzuzeigen, fordern wir die Kultusministerien auf, die Kooperation zwischen Universitäten, Fachhochschulen und den regionalen Niederlassungen der Handwerkskammer voranzutreiben. 72 83 84 85 86 87 88 89 2. Ohne Zuwanderung wird der Fachkräftemangel nicht zu bewältigen sein. Dabei gilt es die Fähigkeiten der Zuwanderer schnellstmöglich zu prüfen und ausländische Abschlüsse gemäß unseren Standards anzuerkennen. Wir fordern, die Sprachprogramme des Bundes für Menschen mit Migrationshintergrund auch für Asylbewerber zu öffnen. In Zukunft soll es möglich sein, als Asylbewerber eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis geknüpft an einen Ausbildungsvertrag zu erhalten. 90 Auf dem Land liegt Zukunft 91 92 93 94 95 Die Jungen Liberalen sehen den ländlichen Raum als Zukunftsraum. Gerade handwerkliche Betriebe sind hier stark vertreten und maßgebend für die Lebensqualität und Nahversorgung in diesen Gebieten. Oftmals handelt es sich hier um Kleinbetriebe. Um solche Betriebe zu unterstützen, gilt es vor allem die Infrastruktur im ländlichen Raum generell zu stärken: 96 97 98 99 100 101 102 103 1. Die Versorgung mit schnellem Internet ist voranzubringen. 2. Die interkommunale Vernetzung soll weiter ausgebaut werden. 3. Der ÖPNV muss weiter ausgebaut werden. Im ländlichen Raum hat sich das Konzept der Bürgerbusse bewährt, deren flächendeckende Einführung wir fordern. 4. Die bestehende Infrastruktur muss erhalten bleiben. 5. Europäische Förderprogramme, wie das LEADER-Programm, stärken den ländlichen Raum. Wir fordern zudem einen nationalen Investitionsfond. 104 Keine staatliche Konkurrenz! 105 106 107 108 109 110 111 112 113 Leider glauben viele Kommunen, der angespannten Situation in ländlichen Gebieten durch die Etablierung von Kommunalunternehmen (KU) entgegenwirken zu können. Aus Sicht der Jungen Liberalen wird dadurch jedoch das Gegenteil bewirkt: Die verbliebene Privatwirtschaft wird verdrängt, zudem sind solche KU oftmals ein Verlustgeschäft. Daher fordern wir die Überprüfung bestehender KU und fordern die Kommunen auf, statt in staatswirtschaftliche Experimente durch gezielte Auftragsvergaben in die bestehenden Privatunternehmen vor Ort zu investieren. Bestehende KUs mit anhaltenden Negativbilanzen sollen aufgegeben und die Unternehmensanteile verkauft werden. 73 Antrag 048 Antragsteller: Landesvorstand Gültigkeit: 10 Jahre Krankenversicherung reformieren 1 2 3 4 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung des Zwei-Klassen-Krankenversicherungssystems. Es ist aus unserer Sicht unrechtfertigbar, dass immer noch fundamentale Unterschiede zwischen den Versicherungsmöglichkeiten von privat und staatlich Versicherten bestehen. 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Wir sehen die Lösung dieses Problems in der Abschaffung der staatlichen Krankenkassen und setzen voll auf den Wettbewerb zwischen privaten Versicherungsanbietern. Um jedem Menschen unabhängig seines Einkommens eine Grundversorgung zu sichern zu können, soll es einen festgelegten Basistarif geben, der sich an den minimal notwendigen Leistungen orientiert und den jede Versicherung zu einem festen Preis anbieten muss. Alle weiteren Leistungen können frei dazu erworben werden. Um den „Moral Hazard“, sich nicht versichern zu lassen und im Notfall dennoch gemeinschaftliche Kosten in Anspruch zu nehmen, zu vermeiden, soll für diesen Basistarif eine Versicherungspflicht bestehen. Kann sich eine Person diesen Tarif nicht aus eigener Kraft leisten, übernimmt der Staat diese Kosten – idealerweise in Form eines liberalen Grundeinkommens. Der Arbeitgeberanteil an Versicherungsleistungen soll entfallen, da dieser bisher ohnehin in den Lohn eingepreist wird. 74 Antrag 049 Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken Gültigkeit: unbegrenzt Every Genital is Beautiful 1 2 Die Jungen Liberalen fordern Operationen an Kleinkindern. ein Verbot 75 von geschlechtsangleichenden Antrag 050 Antragsteller: Bezirksverband Schwaben Gültigkeit: unbegrenzt 2 Unabhängige Pflegeberatung für alle! Ausbau von Pflegestützpunkten 3 Präambel 1 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Seit 2009 existiert laut Sozialgesetzbuch ein Recht auf individuelle Pflegeberatung. Unter christlich-liberaler Koalition sollte dies in Form von sogenannten Pflegestützpunkten umgesetzt werden. Pflegestützpunkte stellen örtliche Anlaufstellen dar, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen Hilfestellung leisten sollen bei Beantragung von Leistungen, bei der Organisation von häuslicher Kranken- und Altenpflege, sowie Vernetzung mit bestimmten pflegerischen Versorgungs- und Betreuungsangeboten. Derzeit existieren nur 8 Pflegestützpunkte (Bad Neustadt, Haßfurt, Roth, Neuburg, Schweinfurt, Nürnberg, Coburg, Würzburg), dies ist zu wenig für den Freistaat Bayern und besonders bedauerlich, da das ursprüngliche Ziel mal 60 Pflegestützpunkte waren. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern den weiteren Ausbau von Pflegestützpunkten in Bayern. 16 17 18 Pflegestützpunkte stellen ein Paradebeispiel für liberale Sozialpolitik da. Die Betroffenen werden dazu befähigt sich selber zu helfen oder Hilfe aufzusuchen (Hilfe zur Selbsthilfe). 19 Folgende Aufgaben sollen erfüllt werden: 20 · Hilfebedarf analysieren und erfassen 21 · Versorgungsplan erstellen 22 · Auf Durchführung des Versorgungsplanes hinwirken und überwachen 23 · Leistung und Vergütung der Pflegeeinrichtungen offenlegen 24 25 · Information über zustehende Leistungen, Hilfsmittel und Veranstaltungen zur Gesundheitsbildung 26 · Telefonische Beratung (Sorgen und Notruftelefon) 27 · Vernetzung (z.B. Essensdienste, Fußpflege usw.) 28 · Demenzberatungsstelle 29 · Präventive und evaluierende Hausbesuche 30 · Ehrenamt Vermittlung 76 Antrag 051 Antragsteller: Bezirksverband Schwaben Gültigkeit: unbegrenzt 2 Klare Kennzeichnung bei Antibiotikum-Einsatz. Ja zum Chlorhühnchen! 3 4 5 6 7 8 Die Jungen Liberalen lehnen jeglichen Verbot von Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung strikt ab! Stattdessen sollen die Transparenz und der mündige Verbraucher gestärkt werden. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern eine klare farbliche Kennzeichnung bei Produkten, die in der Herstellung bzw. Haltung mit Antibiotikum behandelt wurden. Die Kennzeichnung soll Arten der Antibiotika klar darstellen, die bei der Haltung verwendet wurden. 9 10 11 12 13 Zudem mangelt es aber derzeit an klaren Alternativen die Infektionsgefahr bei konventionell hergestellten Produkten zu nehmen. Deshalb fordern wir die Europäische Union dazu auf, chlorbehandelte Produkte auf dem europäischen Markt zuzulassen. Die Jungen Liberalen Bayern sehen darin eine effiziente Möglichkeit, der Verbreitung von multiresistenten Keimen vorzubeugen. 1 77 Antrag 052 Antragsteller: KV Passau Gültigkeit: unbegrenzt Legalisierung anaboler Steroide für Freizeitsportler 1 Die JuLis fordern die Legalisierung anaboler Steroide für Freizeitsportler. Begründung: Es ist eine lobenswerte Eigenschaft des Liberalismus gegen die Bevormundung des einzelnen Menschen anzukämpfen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass jeder selbst seine Glückes Schmied ist und nicht vor sich selbst geschützt werden muss. Dies kann in Extremfällen (harte Drogen, Waffenbesitz) anders gesehen werden, da dadurch negative Auswirkungen auf Dritte wahrscheinlicher werden (Beschaffungskriminalität, höchste Suchtgefahr und somit Zerstörung von Familien, körperliche Berufsunfähigkeit aufgrund von Drogengenuss und somit Belastung Sozialkassen). Für das Verbot anaboler Steroide für Freizeitsportler gibt es jedoch keinerlei Gründe oder Rechtfertigungen. Natürlich diese Dopingmittel haben Nebenwirkungen (Haarausfall, Akne, erhöhte Testosteronproduktion). Jedoch machen sie weder physisch süchtig noch schädigen sie Dritte. Allein ein Blick auf die Schönheitschirurgie (Fettabsaugen, BrustOPs, Nasenkorrekturen) zeigt, dass es in unserer Gesellschaft sehr wohl anerkannt ist, auf Hilfsmittel zur „Verschönerung“ zurückzugreifen. Durch die Beschränkung der Freigabe für Freizeitsportler wird eine Wettbewerbsverzerrung im Profisport vermieden. Im Profisport ist wie bisher eine strenge Kontrolle durch Urin- und Blutproben durchzuführen. Außerdem ist anzumerken, dass in der Bodybuildings-, Kraftsportszene das jetzige Verbot weitgehend missachtet wird und somit eine Kriminalisierung großer Bevölkerungsteile stattfindet. Solange es keinen überzeugenden Grund für eine Kriminalisierung gibt, ist diese scharf abzulehnen. 78 Antrag 053 Antragsteller: LAK Gesundheit Gültigkeit: 1 Jahr Wider der Erkrankungen Stigmatisierung psychischer 1 2 3 4 5 Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen eine schnellschussartige Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen aus. Im Weiteren stellen wir uns gegen eine Verschärfung der bestehenden psychologischen Tests in der Luftfahrt-, wie in allen anderen vergleichbaren Branchen. 6 7 8 9 Anlässlich der Tragödie des Germanwings-Absturzes in Frankreich fordern wir die Bundesregierung dazu auf mit gesellschaftlicher Aufklärung, statt mit der Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch erkrankten Menschen, zu antworten. Begründung: In den Wochen nach dem Germanwings-Absturz wurden immer wieder Stimmen laut, die mittels Öffnung des Arztgeheimnisses oder der Einführung strengerer psychischer Kontrollverfahren versuchen, das Risiko solcher Tragödien einzudämmen. Dies ist jedoch der absolut falsche Weg, um die Sicherheit von Passagieren zu erhöhen. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut unserer freiheitlichen Gesellschaft und der zentrale und bedeutendste Bestandteil einer (psychiatrischen) Therapie. Aus einer Aufweichung dieser würde die gesellschaftliche Aufklärung über psychische Erkrankungen um Jahrzente zurückgeworfen: Erkrankte Menschen würden zurück in die Tabuzone des Versteckens und Verdrängens gedrängt, da sie jederzeit den beruflichen und gesellschaftlichen Ausschluss befürchten müssten. Antatt mithilfe von medikamentöser und therapeutischer Behandlung ihre Krankheit in den Griff zu bekommen, resultieren aus solchen Forderungen immer mehr Piloten u. Ä., die ihre Erkrankung verschweigen (müssen) und unbehandelt bleiben. Nebenbei besitzen Ärzte bereits jetzt das Recht, bei akut gefährdeten Patienten, die eine Gefahr für sich selbst und/oder andere darstellen könnten, das Patientengeheimnis brechen (Paragraph 35 StGB). Psychische Erkrankungen werden in unserer Gesellschaft immer noch extra behandelt und bewertet. Diesen Zustand sollten wir so nicht hinnehmen. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt sprach im Germanwings-Fall davon, dass keine organischen Krankheiten vorlägen. Diese Aussage spiegelt die ganze Problematik wieder: Ungeachtet der medizinischen Erkenntnisse werden Depressionen und Co. nicht auf eine Stufe mit allen anderen Krankheitsbildern gestellt, obwohl diese natürlich ebenfalls auf organische Zustände zurückzuführen sind. Ziel muss es sein, dass die Politik und unser gesamtes Gesundheitssystem, wie insbesondere Versicherungen, dies endlich anerkennen. Solange die Diskriminierung und Stigmatisierung dieser Menschen salonfähig ist, sodass ein Psychiaterbesuch nicht genauso offen kommuniziert werden kann wie der Weg zum Zahnarzt, haben wir als Gesellschaft noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Unsere Antwort auf die jüngsten Ereignisse sollten der offene Diskurs und aufklärende Kampagnen sein, statt nicht durchdachter Reflexe. 79 Antrag 054 Antragsteller: BV Unterfranken Gültigkeit: unbegrenzt Drogen – Eigenverantwortung durch Aufklärung stärken 1 2 3 4 5 Es ist eine liberale Einstellung, dass es jedem Menschen frei steht, frei über sich selbst zu entscheiden. Zur Freiheit gehört natürlich auch die Verantwortung. Der Staat soll nicht die Aufgabe haben dies über das notwendige Maß hinaus zu überwachen, sondern die bestmögliche Aufklärung und Bildung zu betreiben, damit auf Basis dieser, die Menschen die besten Entscheidungen treffen können. 6 Daher fordern wir: 7 8 9 10 11 1. dass in allen Medien, die zur Werbung von Cannabisprodukten verwendet werden, auf die Risiken hingewiesen werden soll. 2. die Ausweitung und Intensivierung der bereits jetzt bestehenden Aufklärungsprogramme, um Jugendliche vor den Gefahren des Konsums von Drogen (einschließlich Alkohol und Nikotin) aufzuklären. 80 Antrag 055 Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken Gültigkeit: unbegrenzt Verschlüssel doch was du willst! 1 2 3 4 5 6 Die Jungen Liberalen sprechen sich klar gegen ein Verbot von Kryptographieund Verschlüsselungstechnologie aus. Ebenfalls lehnen die Jungen Liberalen jede gesetzlich Verpflichtung zur Implementierung so genannter Backdoors‘ in Kryptographieprodukten ab. Die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk ist dementsprechend zu überarbeiten und eine Verschlüsselung von Amateurfunk zu legalisieren. Begründung: In der Digitalen Agenda der Bundesregierung heißt es nach wie vor: "Wir wollen Verschlüsselungsstandort Nummer eins auf der Welt werden." Dennoch forderte Innenminister de Maizière nach den Anschlägen in Paris, die deutschen Sicherheitsbehörden müssten "befugt und in der Lage sein, verschlüsselte Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz der Bevölkerung notwendig ist". Gleichzeitig prüfte die EU-Kommission den Einbau von Hintertüren bei der E-Mail-Verschlüsselung. Vor allem im Zuge der NSA-Affäre ist die US-amerikanische Datenschutz-Gesetzgebung scharf kritisiert worden. Gleichzeitig existieren im vereinigten Königreich bereits seit dem Jahr 2000 Gesetze, die eine Verweigerung der Entschlüsselung von Daten unter Strafe stellen. Dies gefährdet nicht nur das Vertrauen in IT-Dienstleistungen und schadet somit wirtschaftlicher und technologischer Entwicklung, sondern schädigt überdies hinaus das Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihren Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten. Das Verbot der Verschlüsselung von Amateurfunk ist dabei ein antiquiertes Überbleibsel vergangener Zeiten. Nach momentaner Rechtslage ist das Funken in einer „Geheimsprache“ bzw. in jeder anderen Form einer ‚analogen‘ Verschlüsselung verboten. Dabei ist heutzutage aber selbst die Kommunikation über Handy ‚verschlüsselter‘ als Funkverkehr, von den Möglichkeiten des E-Mail-Verkehrs ganz zu schweigen. Ein Verbot verschlüsselter Funkgeräte in Deutschland erfüllt damit keinen Zweck mehr und ist dementsprechend zu streichen. 81 Antrag 056 Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern Gültigkeit: unbegrenzt Glauben ist Privatsache - auch im Verband 1 2 3 4 5 6 Die Jungen Liberalen bekennen sich klar zur Glaubensfreiheit auch innerhalb des Verbandes, daher fordern wir, dass der Glauben eines Menschen kein grundsätzliches Kriterium der Mitgliederaufnahme sein darf. Eine Ablehnung im Einzelfall, aufgrund Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit der Glaubensausübung und der Satzung der Jungen Liberalen, soll weiterhin der zuständigen Gliederung erlaubt sein. Das Selbe muss auch bei der FDP gelten. 82 Antrag 057 Antragsteller: Sina Brückner, Daniel Reuter, Stephan Strzondala Gültigkeit: unbegrenzt Kein unnötiger Singsang auf Kongressen 1 2 Auf Landeskongressen der Jungen Liberalen Bayern wird nicht mehr länger die Europahymne gesungen. 83 Antrag 058 Antragsteller: BeVo Oberfranken, Kreisvorstand Bamberg Gültigkeit: 5 Jahre Den Liberalismus für die Zukunft aufstellen - ein neues Logo für die Jungen Liberalen e.V. 1 2 3 4 5 6 7 8 Die Jungen Liberalen beraten derzeit die Neueinführung eines veränderten Logos sowie Coperate Designs für die Jungen Liberalen e.V. Ziel ist es sich dem Erneuerungsprozesses der Mutterpartei anzuschließen und ebenfalls mit neuem Logo und verändertem Außenauftritt neue Aufmerksamkeit und somit neue Mitglieder zu gewinnen. Die Arbeit des Bundesvorstandes zur Überarbeitung des Außenauftritts der Jungen Liberalen ist sehr zu gebegrüßen, allerdings sollten gewisse Bedenken bei einer Präsentation des Designs zum Jahr 2015 miteinbezogen werden. 9 10 11 12 Der Bezirks- und Kreisvorstand der Jungen Liberalen Oberfranken/Bamberg fordert den Landesvorstand der Jungen Liberalen Bayern auf, den folgenden Antrag zur Umsetzung der Präsentation eines neuen JuLis-Logo auf Bundesebene durchzusetzen: 13 I. Demokratische Legitimierung der Außendarstellung 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Als Vorfeldorganisation der Freien Demokratischen Partei stehen wir Junge Liberale für die Beachtung eines ur-demokratischen Prozesses. So zeichnen sich die Jungen Liberalen durch offene Debattenkultur, große Mitgliederbeteiligung und demokratische Kongresse auf Landes- wie Bundesebene aus. Daher muss das Logo der Jungen Liberalen in einer demokratischen Abstimmung legitimiert werden. Anstatt eines Alleingagns des Bundesvorstandes soll das Logo sowie das Design der JuLis durch eine Urabstimmung oder durch einen Bundeskongress verabschiedet werden. Insbesondere die Einbindung aller Mitglieder ist für den Auftritt nach außen enorm wichtig. Die Basismitglieder repräsentieren an Wahlkampfständen und Veranstaltungen die Jungen Liberalen und müssen sich mit dem Auftritt besonders identifizieren. Daher ist es notwendig, alle Jungen Liberalen in die Planungen (Vorschläge, Entwürfen, Erfahrungen) einzubinden und abschließend von Ihnen bestimmen zu lassen. 27 II. Ein zeitloses, zukunftsfähiges Logo 28 29 30 31 32 33 34 35 Das Logo der Jungen Liberalen sollte insbesondere junge, liberal-angehauchte Menschen ansprechen. Anstatt jedoch nur schnell einem Trend des FDP-Logos hinterher zuarbeiten, sollten die Jungen Liberalen ein eigenes, eigenständiges und prägendes Logo für die Zukunft erarbeiten. Angelehnt an die Jusos (Rose) oder die Grüne Jugend (Igel) muss das Logo der Jungen Liberalen ein liberales Markenzeichen innetragen, das Wiedererkennungswert und somit zukunftsweisende Wirkkraft in sich trägt. So gilt es ein zeitloses Logo mit einem liberalem Symbol zu prägen, welches für Jugendlichkeit und Liberalismus steht. 84 36 37 So können wir auch in Zukunft den Wahlkampf der Liberalen prägen, in dem wir statt Rosen Fackeln (oder Tulpen oder Fackellilien) verteilen. 38 III. Veröffentlichung zur Bundestagswahl 2017 39 40 41 Die Veröffentlichung des neuen Logos sollte zum Wahlkampfauftakt der Bundestagswahl 2017 erfolgen. Eine Präsentation zum Jahre 2017 hätte dabei drei wesentliche Vorteile: 42 43 44 45 46 47 48 49 Zur Bundestagswahl ist das Medieninteresse gegenüber den Parteien deutlich größer als zu einem Zeitpunkt in dem keine größeren Wahlen mehr anstehen (nach Bremen 2015). Der Effekt zur Präsentation eines neuen Logos sowie wie die FDP zum Dreikönigstreffen würde im April 2015 verpuffen. Als Auftakt zur Wahlkampferöffnung 2017 hingegen ist das Interesse an den Parteien und somit an dessen Vorfeldorganisationen deutlich größer und somit ein größerer Medieneffekt wahrscheinlicher. 50 51 52 53 54 55 56 57 58 Ein weiterer wichtiger Faktor stellen die Finanzen der Untergliederungen dar. Die derzeit im Umlauf gebrachten Flyer, Roll-ups, T-shirts, etc. wären durch die Änderung des Logos wertlos. Die Untergliederungen müssten ihre Bestände neu kaufen, obwohl sämtliche Finanzmittel in einen effizienten Wahlkampf 2017 fließen sollten. 2017 hingegen besorgen sich die Untergliederungen sowieso neue Flyer und Werbemittel um in die heiße Wahlkampfphase zu starten. Daher ist es sinnvoller, Bestände bis 2017 abzubauen und mit viel Geld, Energie und neuem Logo in den Wahlkampf 2017 zu starten. 59 60 61 62 63 64 65 66 67 Eine Einführung zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass viele Untergruppen - insbesondere in Bayern mit einer finanziell stark belastenden Kommunalwahl 2014 - , dass viele Untergruppierungen noch mit dem alten Logo auftreten werden, während andere (BW) zum Landtagswahlkampf das neue Logo führen. Die Gruppierung tritt somit nicht mehr einheitlich auf und wird an Wiedererkennungswert verlieren. Dies wäre durch eine Einführung 2017 abzuwenden und wäre gleichzeitig ein starkes Signal für einen einheitlichen Auftritt und ein starkes Zeichen für Geschlossenheit nach außen. Presseaufmerksamkeit Kosten für die Untergliederungen Einheitlicher Auftritt/Signal für 2017 Beispiellogo 85 Antrag 059 Antragsteller: BV Unterfranken Gültigkeit: unbegrenzt Datenschutz auch innerverbandlich Ernst nehmen 1 2 3 4 5 6 Die Jungen Liberalen Bayern fordern nicht nur Staat und Behörden auf, einen ernsthaften Datenschutz zu betreiben und die Rechte der Bürger zu schützen. Sie gehen selbst auch mit bestmöglichem Beispiel voran und praktizieren innerverbandlich den größtmöglichen Datenschutz, weshalb sie nicht nur auf den äußeren Schutz ihrer elektronischen Systeme gegen Datenklau setzen, sondern freiwillig darüber hinausgehen. 7 Daher setzen die Jungen Liberalen auf: 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 geschützte Datenübermittlung im E-Mail-Verkehr. D.h., dass beispielsweise Mitgliederlisten verschlüsselt bzw. durch Passwörter gesichert verschickt werden. Im Falle des Einsatzes eines Passworts wird dieses gesondert auf anderem Wege, im besten Falle verschlüsselst, übermittelt. Anonymität von Umfragen. Persönliche Daten sind nur zu statistischen Zwecken zu erheben. Soll noch ein anderer Zweck (z.B. Aufnahme in Verteiler) verfolgt werden, so sind zwei Formulare getrennt voneinander anzulegen bzw. es erfolgt eine separate Abspeicherung der persönlichen Daten getrennt von den Umfragedaten. Vermittlung von Verschlüsselungs- und Datenschutzkompetenzen, z.B. via Cryptopartys. 86 Antrag 060 Antragsteller: BV Unterfranken Gültigkeit: unbegrenzt Neues Logo? Nur wenn wir das auch wollen! 1 2 3 4 5 6 7 Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Landesvorstand dazu auf, in den jeweiligen Sitzungen des erweiterten Bundesvorstandes eine Mitgliederbefragung (z.B. als Online-Modul) anzuregen, die sich generell mit der Frage beschäftigt, ob es ein neues Logo geben soll. Das Ergebnis der Abstimmung soll bindend sein. Sollten sich die Mitglieder mehrheitlich für ein neues Logo aussprechen, fordern wir die schnellstmögliche Realisierung. Eine Regelung ohne die Einbeziehung der Mitglieder oder des Bundeskongresses lehnen wir strikt ab. 87 Antrag 093 Antragsteller: Matthias Fischbach, JuLis München (zuletzt beschlossen am 14-16 Juni 2013 mit Gültigkeitsdauer: 1 Jahr) Promillegrenze für Radfahrer nicht senken 1 2 3 Die Jungen Liberalen Bayern lehnen es ab, die Promillegrenze für Fahrradfahrer unter den aktuellen Wert von 1,6 zu senken. Die FDP wird aufgefordert, sich gegen die aktuellen Vorstöße einiger Landesinnenminister stark zu machen. 88 Antrag 094 Antragsteller: LAK Umwelt, Technologie und Forschung, Junge Liberale Unterfranken (zuletzt beschlossen am 28. - 30. Mai 2010 mit Gültigkeitsdauer: 5 Jahre) Gentechnik statt Hunger, Krankheit, Müll 1 Präambel 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Zwar ergeben sich in der Gentechnik ethische, ökonomische und ökologische Probleme, die nicht ignoriert oder geleugnet werden dürfen, jedoch sehen die Jungen Liberalen Unterfranken in ihr eine Spitzentechnologie, die geeignet scheint, die großen Probleme der Weltbevölkerung, wie Krankheiten und Hunger, zu lindern. Angstmache und dogmatische Verweigerung ignorieren diese großen Chancen und verhindern wieder eine Hightech-Branche für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Gentechnik ist ein noch junges Technologiefeld. Grundlagenforschung und die Definition eines klaren Reglements sind Aufgaben des Staates. Eine gesellschaftliche Debatte muss deshalb auf breiter Front geführt werden. 12 Grüne Gentechnik 13 14 15 16 17 18 19 20 21 Die grüne Gentechnik kann ein neuer Meilenstein in der Steigerung von Produktion und Ertrag im landwirtschaftlichen Sektor, sowie in der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln sein. Die Forschung muss dauerhaft und zielstrebig vorangetrieben werden, das beinhaltet insbesondere die Möglichkeit Feldforschung auf Testfeldern unter kontrollierten Bedingungen durchführen zu können. Erst wenn umfassende Forschungen Schäden für das Ökosystem ausschließen, darf eine kommerzielle Verwertung genehmigt werden. Ein ausreichender Abstand zu angrenzenden Nutzflächen muss gewährleisten, dass diese in ihrer Gensubstanz nicht beeinflusst werden. 22 23 24 25 26 Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für den freien Verkauf von Genprodukten aus, sobald für den Menschen keine Gefahr besteht. Für den Verbraucher soll eine verständliche und klar ersichtliche Kennzeichnung von Genprodukten erfolgen. Die Überprüfung von ausländischen Importen und deren Kennzeichnung setzen wir voraus. 27 28 29 30 31 32 33 34 Nahrungsprodukte, die gentechnisch veränderte Erzeugnisse beinhalten, müssen gekennzeichnet werden. Da die komplette Kennzeichnungskette in der Nahrungsproduktion zu umfangreich sein kann (beispielsweise beim Dosenfutter), genügt eine allgemeine Kennzeichnung, z.B. dieses Produkt kann Spuren gentechnisch veränderter Erzeugnisse enthalten . Die Kennzeichnung als gentechnikfrei ist als Produktbezeichnung zu qualifizieren. Als gentechnikfrei gelten Saatgut, Nahrungs- und Futtermittel wenn der gentechnisch veränderte Anteil unter einem angemessenen technischen Grenzwert liegt. 89 35 Rote Gentechnik und Stammzellenforschung 36 37 38 39 40 41 In der roten Gentechnik und der Stammzellenforschung sehen die Jungen Liberalen Bayern die Möglichkeit, Krankheiten und körperliche Schäden zu behandeln. Erfolge und Erkenntnisse bei der Roten Gentechnik und der Stammzellenforschung sind jedoch nur schwerlich kurzfristig zu erreichen. Daher ist eine langfristige Finanzierung der Forschung unabdingbar, damit Deutschland auch hier eine dauerhafte Vorreiterrolle einnimmt. 42 43 44 45 Jedoch birgt auch Rote Gentechnik und die Stammzellenforschung Risiken. Daher müssen für die Erforschung klare Regelungen seitens des Staates gegeben werden, die auf der einen Seite die Forschungsfreiheit ermöglichen, jedoch auf der anderen Seite den Schutz der Allgemeinheit berücksichtigen. 46 47 48 49 50 51 52 53 Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen das Klonen von Menschen aus. Das Erzeugen von menschlichen Kopien ist nach unserer Ansicht eine Verletzung der Menschenwürde und greift unweigerlich in die freie Entfaltung des Menschen ein. Mit Blick auf die Transplantationsmedizin kann das Klonen eine wichtige Rolle spielen, daher muss hier die Forschung voran getrieben werden. Das Klonen von Tieren befürworten wir. Hier sind ähnliche Standards wie bei der grünen Gentechnik zu beachten. Erst wenn Schäden für den Menschen und die Umwelt ausgeschlossen sind, darf ein kommerzielles Klonen stattfinden. 54 55 56 57 Die Stammzellenforschung muss für den Forschungsstandort Deutschland jetzt und in der Zukunft einen wichtigen Schwerpunkt darstellen. Gerade mit Blick auf die Ethik und die Verantwortung für das Leben müssen folgende Leitsätze in der Stammzellenforschung gelten: 58 Die Produktion von Stammzellen ist verboten. 59 60 61 62 63 Embryonale Stammzellen dürfen nur dann für Forschung und aus Medizinische Gründen genutzt werden, wenn diese nach einer künstlichen Befruchtung übrig bleiben. Eine Zweckentfremdete Nutzung ist verboten. Des Weiteren dürfen embryonale Stammzellen nur nach Einwilligung der leiblichen Eltern für obige Zwecke genutzt werden. 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Die derzeitige Stichtagsregelung soll möglichst bald durch eine Stichtagsunabhängige Regelung ersetzt werden. Die hierfür notwendigen Standards sollen von einem externen Expertengremium in enger Zusammenarbeit mit dem Regierungs- und Oppositionsfraktionen entwickelt werden. Das Ziel muss eine Rahmengesetzgebung sein, die eine Stichtagsunabhängige Grenze für die Nutzung von Stammzellen unter Berücksichtigung der ethischen Abwägungen der Legislative sein, die später auch der Fortentwicklung der ethischen Maßstäbe entsprechend angepasst werden kann. Stammzellen, welche durch die Nabelschnur gewonnen werden, sehen wir nicht als Produktion an. Daher ist mit diesen so zu verfahren wie mit embryonalen Stammzellen. 75 76 77 Ein Export von Stammzellen aus Deutschland muss verboten sein, da Nutzung und Verfahrensstandards in den anderen Ländern nicht kontrolliert werden können. Im europäischen Raum ist ein Austausch von Embryonale Stammzellen 90 78 79 jedoch wünschenswert, wenn die Kontrolle eine europaweite Regelung angestrebt werden. 80 81 Ein Import nach Deutschland soll nur aus Ländern der Voraussetzung ist hierfür eine europaweite Regelung wie beim Export. 82 PID (Präimplantationsdiagnostik) 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 In der PID sehen die Jungen Liberalen Bayern die generelle die Möglichkeit, Frauen vor der psychischen Belastung einer Fehlgeburt oder eines Schwangerschaftsabbruches zu bewahren. Desweitern befürworten die Jungen Liberalen Bayern die Möglichkeit durch PID, den Embryo auf schwere (Erb-)Krankheiten zu untersuchen. So besteht für Eltern, bei denen das Risiko einer solchen, als sehr schwer zu klassifizierenden Krankheit des Kindes hoch ist, die Möglichkeit eine PID durchzuführen. Wenn die Lebenserwartung des Kindes nach der PID als gering eingeschätzt worden ist oder/ und ein hohes Risiko für die Mutter entstünde, besteht so die Möglichkeit für die Eltern (insbesondere der Mutter) sich gegen eine Einpflanzung des Embryos zu entscheiden. Grundlage für die PID ist aber eine Aufklärung und Beratung, welche im Voraus stattfinden muss. Dies bezieht sich insbesondere auf die betroffene Mutter, aber auch auf die restliche Familie. 96 97 98 99 100 Des Weiteren befürworten die Jungen Liberalen Bayern auch eine Möglichkeiten der Behandlung schwerer (Erb-) Krankheiten oder starken Behinderung, die schon beim Embryo durch PID diagnostiziert wird. Jedoch lehnen die Jungen Liberalen Bayern jede Behandlung ab, die mögliche zukünftige Krankheiten, welche nicht als schwere Krankheiten klassifiziert sind, verhindern soll. 101 102 103 104 105 Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich deutlich gegen jede Manipulation des Ungeborenen aus. Damit ist zum Beispiel die Veränderung des IQ oder der Haarfarbe gemeint. Solche Veränderungen des Erbguts sind als Eingriff in die freie Entwicklung jedes Menschen zu sehen und somit nicht mit den liberalen Grundsätzen vereinbar. 106 Weiße und Graue Gentechnik 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 Die Weiße und Graue Gentechnik beinhaltet verschiedene Möglichkeiten, der Umweltverschmutzung (z.B. durch Industrieabfälle) entgegenzuwirken und kann so ihren Teil dazu beitragen, weitere Schäden am Ökosystem abzuwenden. Eine dauerhafte Weiterentwicklung dieser beiden Gentechniken ist somit unumgänglich, vor allem wenn man der steigenden Umweltverschmutzung, in einer Welt in der die Industrieproduktion stetig weiter wächst, entgegen wirken will. Daneben bieten die beiden Gentechniken zahlreiche andere Möglichkeiten, die der Industrie unter anderem im Produktionsablauf zu Gute kommen können. Jedoch ist nach Meinung der Jungen Liberalen Unterfranken jede einzelne Technik der Weißen und Grauen Gentechnik erst dann anzuwenden, wenn der Nutzen die Risiken überwiegt und keine dauerhaften Schäden für das Ökosystem erkennbar sind. 91 gewahrt bleibt. Diesbezüglich EU soll stattfinden. Antrag 095 Antragsteller: Arian Kriesch, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen am 28. März 2010 mit eine Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Nach der Wahl ist vor der Wahl - Für eine vertrauenswürdige, basisdemokratische FDP 1 2 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die FDP Bayern auf, mindestens zwei Landesparteitage pro Jahr abzuhalten. 92 Antrag 096 Antragsteller: Tobias Bauschke (zuletzt beschlossen am 18. März 2010 mit einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Auch für Frau Renate Will gilt der Koalitionsvertrag 1 2 3 4 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die FDP-Landtagsfraktion, namentlich die Sprecherin für Bildungspolitik, Renate Will, dazu auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und gegen die Einführung einer elektronischen Schülerdatenbank zu stimmen. 93 Antrag 097 Antragsteller: Alexander Brunner, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen am 28. März 2010 mit eine Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Nachgelagerte Studiengebühren – richtig gedacht und richtig gemacht 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Die Jungen Liberalen Bayern fordern die bayerische Staatsregierung auf, das Modell der nachgelagerten Studiengebühren konsequent umzusetzen. Dabei soll jeder Student die Möglichkeit bekommen, seine Studienbeiträge erst nach seinem Studium abzuzahlen. Die Verzinsung soll dabei laufzeitadäquat mit den Refinanzierungskosten des bayerischen Staates (gemessen an den Renditen langfristiger bayerischer Staatsanleihen respektive der sich daraus ergebenden Zinsstrukturkurve) von aktuell unter 3% erfolgen. Die Rückzahlung erfolgt spätestens, sobald das Brutto-Monatseinkommen 2000 Euro überschreitet mit einem vom Freistaat festgelegten Mindestrückzahlungssatz für jeden darüber liegenden Euro des Einkommens, der sich an dem Ziel orientiert, bei einem durchschnittlichen Akademikergehalt eine Rückzahlung in 8-10 Jahren zu verwirklichen. Ausnahmeregelungen, wie die sogenannte "Geschwister-Regelung", sind danach ersatzlos zu streichen. 94 Antrag 098 Antragsteller: Landesvorstand, LAK Innen und Recht (zuletzt beschlossen am 10. - 13. November 2009 mit einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Neue Antworten für die Herausforderungen des Informationszeitalters 1 Präambel 2 3 4 5 6 7 Die rasante Entwicklung von Hard- und Software sowie die weltweite Vernetzung führen immer öfter zu Spannungen mit bestehenden Gesetzen. Das Mediennutzungsverhalten und die gestiegenen Möglichkeiten der Datenverarbeitung und Datenspeicherung bergen auf der einen Seite enorme Chancen, auf der anderen aber auch Risiken für unsere Gesellschaft, denen liberale Politik Rechnung tragen muss. 8 Strafverfolgung 9 10 11 12 13 14 15 16 17 Bei der Strafverfolgung im Internet hat man es mit unkontrollierbaren Datenströmen zu tun. Kommunikation im Internet darf für den Staat nicht leichter zugänglich sein als in der physischen Welt auch. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie etwas das Recht auf Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis müssen im Internet genauso uneingeschränkt gelten, wie in der realen Welt. Wir JuLis Bayern sehen aber auch, dass die bisherigen strafrechtlichen Regelungen nichtmehr ausreichen, um jegliche Form von Computerkriminalität zu bekämpfen, daher müssen sie um neue Regelungen ergänzt werden, die sich insbesondere mit internetspezifischen Tatbeständen befassen. 18 Gefahrenabwehr und Strafverfolgung 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Für die JuLis Bayern hat im Sinne eines liberalen Strafrechts die Abwehr von Gefahren Vorrang vor der notwendigen Strafverfolgung. Abschreckung alleine hilft imKampf gegen Internetstraftaten nicht weiter. Im Gegenteil, die Erfahrung zeigt, dass gerade im Internet die Abschreckungswirkung von Strafandrohungen besonders gering ist. Entsprechend muss es staatlichen Behörden möglich und gestattet sein, Seiten mit kriminellem Inhalt zu löschen und den Inhalt zum Urheber zurück zu verfolgen. Die Überwachung elektronischer Kommunikation dagegen dringt wesentlich tiefer in die Privatsphäre ein. Für den Betreffenden macht es keinen Unterschied, ob ein Brief oder eine E-Mail mitgelesen wird. Dass Letzteres unter Umständen einfacher zugänglich ist, kann kein Grund für einen vertieften Grundrechtseingriff sein. Daher lehnen wir die Überwachung elektronischer Kommunikation ab. Das Gleiche muss für nur eingeschränkt zugängliche Inhalte, zum Beispiel in Foren gelten. Auch imInternet muss der Einzelne sich seiner Privatsphäre sicher sein können. Es kann nicht sein, dass den staatlichen Organen weitreichendere Kompetenzen als bei Straftaten in der 95 34 35 36 37 38 Realwelt eingeräumt werden. Hinsichtlich über das Internet abgewickelter Telfonate (VoIP) lehnen wir die etwa im Koalitionsvertrag der sächsischen Regierung getroffenen Regelungen z.B. zur so genannten Quellen-TKÜ ab. Ein heimliches Eindringen in den Computer des Betroffenen - etwa wie bei der Onlinedurchsuchung - kann durch nichts gerechtfertigt werden. 39 Prävention 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Gerade bei Straftaten im Internet ist Prävention häufig besonders wichtig. Viele dieser Taten beruhen auf krankhaften (Kinderpornographie) oder ideologischen (Extremismus) Motiven. Gerade bei letzterer Gruppe sind Einrichtungen der Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen gefragt und notwendig, um damit der Einzelnen gar nicht erst Täter wird. Das gerade in diesem Bereich immer wieder Mittel gekürzt werden, halten die JuLis Bayern für unverantwortlich. Kriminalität ist immer auch ein gesellschaftliches Phänomen, mit dem man sich nicht nur auf einem rechtlichen, sondern auch auf einem politischen Niveau auseinandersetzten darf. Psychologische Betreuungsangebote können krankhaften Menschen helfen und so auch ihre potentiellen Opfer schützen. Die JuLis Bayern fordern daher auch eine breit angelegte Informationskampagne, die über Angebote und Methoden der Betreuung insbesondere von Pädophilen aufklärt. 53 Löschen statt Sperren 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 Insbesondere bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Internet halten wir Netzsperren nach wie vor mit dem Bürgerrechtskatalog des Grundgesetzes insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Zensurverbot - für unvereinbar. Auch wegen des großen Leidens, das Kinderpornographie verursacht, glauben wir nicht, dass sich das Thema für unvorbereitete und aktionistische Maßnahmen eignet. Statt auf zu leicht zu umgehende Netzsperren zu setzen, sollte vielmehr versucht werden eine erfolgreiche Ermittlungsarbeit mit auszubauenden therapeutischen und präventiven Maßnahmen zu flankieren. Dazu gehört auch eine deutlich bessere Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Die Löschung von einmal ermitteltem kinderpornographischem Material kann das BKA schon heute in Deutschland veranlassen und im Rahmen internationaler Abkommen aus im Ausland anregen bzw. anzeigen. Inhalte im Internet zur sperren, ist weder effektiv - die Sperren können vom findigen Anwender binnen Sekunden umgangen werden - noch politisch verantwortbar, da so der Weg in Richtung Zensur eingeschlagen wird. Die Erfahrung zeigt, dass die Internetprovider bereit und willens sind staatliche Behörden im Kampf gegen Kinderpornographie zu unterstützen. Wir begrüßen daher, dass auch die Bundesregierung diesen Weg einschlägt, lehnen aber die Koalitionsvertrag vorbehaltene Möglichkeit der Rückkehr zu Netzsperren ab. 73 Extremismusbekämpfung 74 75 76 77 Insbesondere was die Extremismusbekämpfung angeht, sehen wir dringenden Nachholbedarf. Für politischen wie religiösen Extremismus ist das Internet längst zu einem wesentlichen Medium zum Austausch von Nachrichten, Informationen und strafbarem Material geworden, aber auch zur Koordination. Gerade 96 78 79 80 81 82 83 84 P2P-Netzwerke und Tauschbörsen spielen daher in der Extremismusbekämpfung eine zentrale Rolle. Allerdings sind entsprechende Materialien häufig auf ausländischen Servern gelagert, wo sie anders als etwa bei Kinderpornographie - so häufig nicht strafbar sind. Es ist daher umso wichtiger, mit Verweis auf die grundsätzliche Strafbarkeit deutscher Täter unabhängig von der Strafbarkeit der Materialien, mit den entsprechenden Behörden im Ausland in Kooperation zur Bekämpfung dieser Materialien zu treten. 85 Fair Use-Klauseln statt „Schulhofkriminalisierung“ 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 Der Schaden durch Filesharing steht in keinem Verhältnis zu den Strafen und Ansprüchen der Rechteinhaber, daher setzen wir JuLis uns für eine Reformierung der rechtlichen Bestimmungen weg von einer „Schulhofkriminalisierung“ ein. Vorbild soll dafür das Fair-Use-Copyright-System sein, dass sich in einer Anpassung der Schrankenbestimmungen des deutschen Urheberrechts wieder finden soll. Dazu gehört für die JuLis Bayern vor allem eine offene Generalklausel, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien aus kulturellen, politischen und edukativen Gründen gestattet, solange kein direkter finanzieller Vorteil mit der Nutzung verbunden ist und sie grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Auch unabhängig von einer Fair-Use-Regelung setzten wird uns für ein Urheberrecht ein, dass mit weniger, aber dafür generell gefassteren Bestimmungen zur legalen Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials auskommt. Das schafft Transparenz und Rechtssicherheit! 100 101 102 103 104 105 106 107 108 Als vollkommen unverhältnismäßig sehen die JuLis Bayern das gerade von der französischen Regierung immer wieder propagierte so genannte „Three-Strikes-Out“-Modell, bei dem Personen nach dreimaligem Urheberrechtsverstoß im Internet der Internetzugang ohne Warnung gesperrt wird. Wir fordern die FDP in Bayern, im Bund und in Europa auf, bei diesem Thema im Europäischen Parlament und imMinisterrat gegen einen drastischen europaweiten Bürgerrechtseingriff zu votieren. Das Internet ist ein zumindest sozial überlebenswichtiges Medium, dass einem nicht wegen kleinerer Verstöße vorenthalten werden darf! 109 110 Kontrolle der staatlichen Behörden/Datenschutzbeauftragte 111 112 113 114 In einer Demokratie mit Gewaltenteilung und Rechtsweggarantie, müssen repressive Maßnahmen staatlicher Behörden im Internet genauso nachvollziehbar und anfechtbar sein, wie in der Realwelt auch. Eine wichtige Funktion haben dabei die Datenschutzbeauftragen inne. Deshalb fordern die JuLis Bayern: 115 116 117 118 119 120 Die interne Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten muss verbessert werden und Verstöße gegen die Richtlinien müssen konsequent geahndet werden. Entsprechend dem bayerischen Regelungen fordern die JuLis Bayern die FDP auf, den Datenschutzbeauftragen des Bundes beim Bundestag anzusiedeln und unter die Aufsicht des Bundestagspräsidenten, statt des 97 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 Innenministers, zu stellen, um jegliche Form der Beeinflussung dienstrechtlicher Natur durch die Innenminister zu unterbinden. Ebenfalls analog zum bayerischen Modell sollte der Bundesdatenschutzbeauftragte verfassungsrechtlich geregelt werden. Die Möglichkeit der verfahrensrechtlichen Einbindung der Datenschutzbeauftragen, wie sie bereits auf europäischer Ebene existiert sollte in Betracht gezogen werden. Dem Landesbeauftragen für Datenschutz des Freistaates Bayern ist darüber hinaus auch die Kompetenz für Vorgänge im Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetztes zu gewähren. Zusätzlich zu den bisherigen Funktionen sollten die Datenschutzbeauftragten auch zu einer Anlaufstelle für auch anonyme Hinweise aus der Bevölkerung werden. Entsprechende Sachund Personalmittel sollen zur Verfügung gestellt werden. 136 Urheberrecht und Fragen der Rechtsverfolgung 137 138 139 Vor allem wegen des Auftretens des Internets und der damit verbundenen Demokratisierung von Kultur, Medien und Informationsaustausch, sehen die JuLis Bayern grundsätzlichen Veränderungsbedarf bei urheberrechtlichen Regelungen. 140 Für zeitgemäße und faire Regeln 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 Creative Commons 156 157 158 159 160 161 162 Das Internet hat viele neue Wege zur Verbreitung von kulturellen Werken geschaffen. Creative CommonsLizensen bieten eine neue Möglichkeit Bilder, Musik und Videos zu verbreiten. Die JuLis Bayern begrüßen diese neue Entwicklung. Allerdings halten wir an der Idee des schützenswerten Einfalls fest. Liberale setzten auf die Kreativität der Menschen. Kreativität als Leistung ist aber anreizlos, wenn Einfälle nicht geschützt und so wirtschaftlich nutzbar gemacht werden können. 135 Auch unabhängig von der begrüßenswerten Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bis auf wenige Fälle und der grundsätzlichen Ablehnung durch die JuLis Bayern, ist Vorratsdatenspeicherung kein verhältnismäßiges Instrument zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Eine Anwendung muss daher auch unabhängig von der durch das Bundesverfassungsgericht zu bestätigenden grundsätzlichen Legitimität der Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen werden. Die monopolartige Vermittlerfunktion des Rechteverwerters GEMA scheint uns JuLis nicht mehr zeitgemäß. An ihre Stelle soll eine direkte Vermarktung der Künstler oder flexiblere Konkurrenzmodelle treten. Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte gehören abgeschafft - entweder es gibt ein Privatkopieverbot oder eine Abgabe, aber eine Abgabe auf etwas Verbotenes schließt sich logisch aus. 98 163 164 Die Jungen Liberalen Veränderungsbedarf: 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 Jugendmedienschutz / Medienkompetenz 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 209 Um Junge Menschen vor den auch negativen Einflüssen neuer Medien zu schützen, sind Verbote für uns kein adäquates Mittel. Im Gegenteil: Aufklärung, Erziehung und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder sind wesentliche Bausteine auf dem Weg zu einer umfassenden Medienkompetenz. Verbote machen Verstöße attraktiv, der kontrollierte Umgang mit neuen Medien eröffnet dagegen für Kinder spannende Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Information. Besonders in der Schule - bereits früh, also auch in Grundschule und Unterstufe - ist es wichtig im Medien Kinder zu einem kritisch distanzierten Umgangmit den Angeboten des Internets anzuleiten. Von gewaltorientierten oder pornographischen Materialien - die im Internet frei verfügbar sind - gehen Gefahren für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen aus. Insofern begrüßen wir den von der CSU-FDP-Regierung in Bayern geplanten „Medienführerschein“. Er allein reicht allerdings nicht aus, um Kindern umfassend die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren moderner Kommunikationsmedien zu erläutern.Die Einbindung elektronischer Medien in den Unterricht ist für uns ebenso ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Häufig stellt sich zudem das Problem, dass Schüler mehr von Internet und Computern wissen, als ihre Lehrer. Es gibt regen Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen für Erzieher und Lehrer sowie an Mitteln für die IT-Ausstattung der Schüler. Eine Homepage bearbeiten zu können, gehört heute genauso zu den Soft-Skills wie EDV, Graphikbearbeitung oder etwa das Erstellen digitaler Präsentationen und Fähigkeiten in der Internetrecherche. Es kann nicht sein, dass Internetquellen in jeder zweiten Dissertation auftauchen, aber bei Referaten in der Oberstufe teilweise nicht verwendet werden dürfen. Um Schülern neben den positiven Möglichkeiten des Internets auch in die negativen Gefahren aufzeigen zu können, ist es wichtig, dass diese nicht totgeschwiegen werden. Im Gegenteil, die zum Beispiel projektorientierte Auseinandersetzungmit z.B. extremistischen Materialien muss in die Lehrpläne aufgenommen werden. Es ist besser wenn Schüler sich unter Aufsicht und mit erklärender Begleitung mit solchen Inhalten auseinander setzten müssen, als dass sie den Kontakt im Selbstversuch bekommen. Auch was den Sexualkundeunterricht angeht, sehen wir Nachholbedarf. Es ist praktisch jedem Schüler ab einem gewissen Alter möglich Zugriff auf Pornographie im Internet zu bekommen. Das hat fatale Auswirkungen auf die sexuelle Sozialisierung. Bayern sehen unabhängig davon allerdings trotzdem Staatlich geförderte wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen unabhängig von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden (open access). Von dieser Regel soll nur in begründeten Ausnahmen abgewichen werden können. Dies kommt den Wissenschaftlern entgegen, die so einen besseren Austausch pflegen können, aber auch der breiten Menge, die sich leichter informieren und bilden kann. Wir fordern, dass die Produktionen des öffentlich rechtlichen Rundfunks im Rahmen der Lizenzen verwendeter externer Bestandteile, nach Möglichkeit gemeinfrei veröffentlicht werden, ansonsten unter einer möglichst freien Lizenz, Creative-Commons-Lizenzen eingeschlossen. 99 210 211 212 Deswegen ist es wichtig, dass der Sexualkundeunterricht auch und besonders für die Verzerrung der sexuellen Wirklichkeit durch Pornographie sensibilisiert und das nicht erst in der Oberstufe, sondern bereits früher 100 Antrag 099 Antragsteller: Landesvorstand, LAK Bildung und Kultur (zuletzt beschlossen am 13. - 15. November 2009 mit einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre) Liberale Hochschulpolitik - Klare Konzepte für Bayerns Hochschulen 1 Präambel 2 3 4 5 6 7 8 In Zeiten von globaler Arbeitsteilung und technischem Fortschritt stellen der Zugang zu Wissen, die Qualität der Hochschulen sowie die Möglichkeit zum lebenslangen Lernen entscheidende Standortfaktoren für unser Land dar. Gleichzeitig hängt die Chancengerechtigkeit wesentlich von individuellen Fördermöglichkeiten und der flexiblen Gestaltung der Studienkosten ab. Gleichzei- tig muss es Ziel sein, ein international kompatibles und anerkanntes Studiensystem zu schaffen. 9 10 Vielfalt und Wettbewerb um die besten Angebote - stärkere Selbstbestimmung statt 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Zentralverwaltung in der Hochschullandschaft Die Jungen Liberalen Bayern fordern mehr Autonomie für die Hochschulen zur Entwicklung eines Wettbewerbs der eigenen Profile. Wir begrüßen die ersten Schritte in diese Richtung, die das bayerische Wissenschaftsministerium unter liberaler Leitung eingeschlagen hat, insbesondere die Modellprojekte für Globalhaushalte, ein eigenes Berufungsrecht und die stärkere Zurückhaltung des Wissenschaftsministeriums bei der Hochschulentwicklung. Gleichzeitig gehört zur Selbstbestimmung auch ein inneres Kontrollsystem. Hierbei muss die Mitbestimmung der Studierenden gestärkt werden. Da Studierende einen Teil des Universitäts15 budgets über Studiengebühren finanzieren, müssen sie ernstzunehmend in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Daher fordern wir: Schnelle Umsetzung von Globalhaushalten an allen Hochschulen Die JuLis Bayern fordern an allen Hochschulen Globalhaushalte, denen eine an der Absolventenzahl und an weiteren Kriterien orientierte Zuweisung der Mittel zugrunde liegen soll. Daneben soll es ein Sockelbudget zur finanziellen Basisfinanzierung der Hochschule geben. Gleichzeitig soll die Verwaltung und Verteilung der Gelder zwischen den einzelnen Haushaltstiteln frei von den Hochschulen bei Einbeziehung der Studierendenvertretung geregelt und die Übertragbarkeit von Haushaltsreserven ins nächste Jahr ermöglicht werden. So wird ein effektiver Mitteleinsatz garantiert und Wettbewerb um die beste Umsetzung angeregt. Es ist besonderes Augenmerk auf die Bewältigung der Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs durch die G8-Einführung zu legen. Es reicht nicht aus, nur die Zulassungsbeschränkungen für die Studiengänge herunterzuschrauben, um so formal mehr Studienplätze zu 101 35 36 37 38 39 40 41 42 schaffen, während die wahren Kapazitäten der Hochschulen an Lehrpersonal und Räumen nicht schnell genug ansteigen. Dass Gelder aus den Studiengebühren von den Universitäten immer öfter schon dafür zweckentfremdet werden, sollte ein deutliches Alarmzeichen sein und in Zukunft nicht mehr passieren. Hier müssen den Universitäten einmalig deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, die bisherigen Schritte reichen dazu noch nicht aus. Außerdem sollte bei der Anmietung oder dem Neubau von Gebäuden nach Möglichkeit auch auf Firmensponsoring zurückgegriffen werden. 43 Exzellenzinitiative auch für die Lehre 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 Die JuLis Bayern fordern, dass die Lehre ein stärkeres Gewicht in der Hochschulpolitik bekommt. Der Freistaat soll jährlich die besten Konzepte in der Lehre mit einer Sonderförderung honorieren. Bei der Entscheidung welche Konzepte Förderungswürdig sind, muss die Meinung der Studierenden entscheidendes Gewicht erhalten. Hierzu fordern die JuLis Bayern transparente LehrEvaluationen für alle Lehrveranstaltungen durchzuführen und die Studierenden bei der Ausarbeitung zu beteiligen. Die Evaluationsergebnisse müssen ein hohes Gewicht bekommen und sich auch in der Besoldung und gegebenenfalls in der finanziellen Ausstattung der Lehrstühle widerspiegeln. Gleichzeitig fordern wir eine verpflichtende didaktische Schulung von Dozenten, die regelmäßig aufgefrischt werden muss. Des weiteren fordern die JuLis Bayern die Schaffung von Lehr-Professuren zu ermöglichen. Die Kompetenz dafür soll auf Ebene der Fakultäten liegen. Stärkung der Studentenvertretung 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Die JuLis Bayern fordern, dass in jedem Hochschulgremium mindestens zwei Studierende vertreten sein müssen. Gremien, die über die Höhe und die Verwendung der Studienbeiträge und Fragen der Lehr- und Studienbedingungen entscheiden, sind zur Hälfte mit Studierendenvertre50 tern zu besetzen, die Überstimmung dieser Gremien durch die Hochschulleitung darf nichtmehr möglich sein. In der Hochschulleitung soll zudem ein gleichberechtigter studentischer Posten (z.B. studentischer Prorektor) eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Studierendenvertretung gestärkt werden. Dazu soll diese eine rechtsfähige Körperschaft werden, aber im Gegensatz zum Konzept der verfassten Studierendenschaft keine Zwangsbeiträge erhebenmüssen, sondern eine gute finanzielle Ausstattung durch den Staat bekommen. Deshalb soll sie auch weiterhin ein primär hochschulpolitisches Mandat haben. Da die Hochschulräte, die zur Hälfte mit externen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft besetzt sind, sich nicht bewährt haben, sind diese abzuschaffen. Stattdessen sollen dessen Kompetenzen an den Senat gehen, der durch externe Persönlichkeiten ohne Stimmrecht erweitert werden kann, die beratend die Entscheidungsfindung unterstützen. Es ist das Einspruchsrecht der Katholischen Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen abzuschaffen. 75 Abschaffung des Monopols der Studentenwerke 76 77 78 79 Die JuLis Bayern fordern langfristig, dass die Hochschulen Möglichkeiten suchen, mehrere private Anbieter und etwa eine rechtsfähige Studierendenvertretung um die vom Studentenwerk angebotenen Dienstleistungen für die Studierenden konkurrieren zu lassen. Vor allem im Bereich der Verpflegung sehen wir großes 102 80 81 82 83 84 85 86 87 Potential, den Studierenden mehr Auswahl und Vielfalt zu ermöglichen. Kurzfristig wollen wir dass die vier Kernaufgaben des Studentenwerks getrennt voneinander ausgeschrieben werden. Diese sind die unentgeltliche Beratung, die Bereitstellung von studentischem Wohnraum, die hochschulnahe Verpflegung und die Förderung der studentischen Kultur.Weiterhin ist die Zwangsmitgliedschaf in den Studentenwerken aufzuheben. Durch den damit verstärkten Wettbewerb verbessern sich die Qualität und das Preis-LeistungsVerhältnis der Dienstleistungen. 88 89 Chancengerechtigkeit garantieren - Leistung belohnen 90 91 92 93 94 95 96 Die JuLis Bayern begrüßen die von der FDP in Bayern durchgesetzte Abschaffung der Verwaltungsgebühren, kritisieren aber die Gefahr der sozialen Selektion, die durch die sofortige Erhebung der Studienbeiträge in Kombination mit unattraktiven Studienkrediten weiterhin besteht. Für uns bedeutet Chancengerechtigkeit, dass der Zugang zu Bildung, Wissen und damit Karrierechancen nicht durch das Elternhaus vorbestimmt sein darf. Gleichzeitig wollen wir dass Leistung individuell gefördert wird. Daher fordern wir: 97 Nachgelagerte Studiengebühren 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 Die JuLis Bayern fordern vom bayerischen Wissenschaftsminister endlich Bewegung statt Ausreden beim Thema nachgelagerte Studiengebühren. Daher fordern die JuLis die FDP Landtagsfraktion auf, ein unabhängiges Gutachten zur Finanzierung einzuholen, sowie die juristische Umsetzung unabhängig prüfen zu lassen. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Die nachgelagerten Studiengebühren sollen abhängig vom Einkommen nach Beendigung des Studiums und Ablauf einer angemessenen Stundungsfrist zurückgezahlt werden. Studienkredite und Bildungskredite sind kein Ersatz für nachgelagerte Studiengebühren. Nicht nur wegen der mittlerweile bewiesenen negativen Lenkungswirkung, sondern auch wegen der nachfolgenden Belastung durch Bankkredite, die Zinsunsicherheit und die daraus folgende Hypothek in den Start des Berufslebens. Gerade wenn wir Liberale uns für mehr Mut bei dem Schritt in die Selbstständigkeit einsetzen, ist die Einführung der Nachlagerung der Studienbeiträge der einzig richtige Schritt. Australien und andere Länder haben vorgemacht, dass dieses Konzept funktioniert, jetzt ist Bayern endlich am Zug. 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 Außerdem müssen Studierende, die Studiengebühren bezahlen einen festgeschriebenen Anspruch auf die entsprechende Gegenleistung haben.Wir fordern: Bei Einschreibung in einemStudiengang, der entsprechende Leistungen laut Studienordnung für ein entsprechendes Semester fordert, muss die Hochschule die gesamte Gebühr für das entsprechende Semester zurückerstatten, sofern aufgrund von Überbelegung weder die Veranstaltung, noch eine äquivalente Veranstaltung belegt werden kann. Elternunabhängiges BAföG Die JuLis Bayern setzen sich für ein elternunabhängiges BAföG ein. Die dadurch erhöhten Ausgaben lassen sich (teilweise) gegenfinanzieren durch den Wegfall des Kindergelds während des Studiums, die verringerten Ausgaben für die BaföG-Verwaltung, sowie die Tatsache, dass nicht rückzahlbares BAföG nur während des ersten Studiums (Bachelor) gewährt werden soll. Verbesserungen 103 125 126 127 128 129 130 131 132 133 im Stipendiensystem Die JuLis Bayern begrüßen die Entscheidung der schwarz-gelben Koalition im Bund, ein breit angelegtes Stipendiensystem einzuführen und erwarten eine schnelle Umsetzung. Wir begrüßen auch, dass diese nicht als Ersatz zum BAföG gewährt werden, sondern als Anerkennung und Förderung besonderer Leistungen von Studierenden. Wir fordern aber weitergehend mehr Freiheiten bei der Vergabepraxis von Stipendien durch die deutschen Studienstiftungen und ein Ende der strengen staatlich vorgegebenen Kritieren. Des Weiteren fordern die JuLis Bayern die Kopplung der Stipendienhöhe an den BAfög-Satz aufzuheben. 134 Mehr Freiheit bei der Studiengestaltung 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 Die Jungen Liberalen Bayern begrüßen die Zielsetzung des Bolognaprozesses für eine bessere Vergleichbarkeit und Mobilität in der europäischen Hochschullandschaft. Gerade vor dem Hintergrund der in den letzten Jahrzehnten enorm gesteigerten Anforderungen an die Flexibilität der Studierenden war eine Reform des deutschen Hochschulsystems sinnvoll. Die JuLis Bayern sehen allerdings die Umsetzung des Bachelor-Master-Systems kritisch. Das Ergebnis war in vielen Bereichen nicht eine Erleichterung internationaler Flexibilität, sondern eine Erschwerung. International nicht anerkannte Bachelor-Studiengänge sind hierfür nur ein Beispiel. Außerdem sind bei der Flexibilität auch die verschiedenen Lebensentwürfe und Familienplanungen der Studierenden zu berücksichtigen. Die JuLis Bayern fordern daher: Erhöhung der Flexibilität und Qualität, der Studierbarkeit und internationalen Anerkennung von BA/MA-Studiengängen durch: 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 Um den verschiedenen Lebensentwürfen und Familienplanungen gerecht zu werden, sowie ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen fordern die JuLis Bayern: 168 169 Anpassung des Bachelors an internationale Ansprüche. Den Universitäten ist es dabei auch möglich, die Regelstudienzeit wie international üblich von sechs auf acht Semester zu erhöhen. größtmögliche Gestaltungsfreiheit für die Studierenden bei der Wahl von Schwerpunkten und Nebenfächern. Schaffung von Freiräumen in den Studienplänen, um den Studierenden eine individuelle Schwerpunktsetzung zu ermöglichen. keine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen. angemessene Prüfungslasten und die Verhinderung einer Ballung von Prüfungsleistungen am Ende des Semesters. großzügige Anerkennung von imAusland erbrachten Prüfungsleistungen durch die zuständigen Stellen der Hochschulen. Jeder Bachelor muss den Studierenden die Möglichkeit bieten, ein Semester im Ausland zu verbringen. Um die Regelstudienzeit einschließlich des Masters nicht zu sehr zu verlängern ist die Regelstudienzeit des Masters entsprechend zu verringern. Bessere Kombinierbarkeit von Familie, Beruf und Hochschule Alle Studiengänge Teilzeitstudiengänge in Bayern studierbar sollten sein. 104 wo immer möglich auch als Dies ermöglicht insbesondere 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 Berufstätigen oder Studierenden mit Kindern bzw. pflegebedürftigen Angehörigen ein Studium und verbessert maßgeblich die Flexibilität im Studium. Es bedarf hierzu u.a. einer entsprechenden Reform des BAföG, welches bisher nur auf Vollzeitstudierende zugeschnitten ist. Studiengebühren sind für Teilzeitstudiengänge entsprechend zu ermäßigen. Die Schaffung einer guten Betreuungsinfrastruktur an den Hochschulen. Jedes Plädoyer für angebliche Familienvereinbarkeit des Studiums, insbesondere jeder Einsatz für mehr Studierende auf dem zweiten Bildungsweg bleiben Lippenbekenntnisse, solange nicht ein 100% nachfragedeckendes Kindergarten- und Kinderkrippenangebot über die für ein Studium wichtigen Tageszeiträume an allen bayerischen Hochschulstandorten garantiert werden kann. Die derzeitige Betreuungssituation an den bayerischen Hochschulen halten wir für vollkommen inakzeptabel. 105 Europahymne Die Europahymne ist die Hymne der Europäischen Union und des Europarates. Die Melodie stammt aus dem letzten Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven (1823). 1972 nahm der Europarat die Melodie als eigene Hymne an. 1985 wurde sie von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft als offizielle Hymne der EG angenommen. Sie soll die Nationalhymnen der Mitgliedstaaten nicht ersetzen, sondern versinnbildlicht die Werte, die sie alle teilen, sowie die Einheit Europas in der Vielfalt. Um keine europäische Sprache zu bevorzugen, ist die offizielle Europahymne nicht die Chorfassung Beethovens mit dem deutschen Text Friedrich Schillers ("Freude, schöner Götterfunken..."), sondern eine Instrumentalversion der "Ode an die Freude", die Herbert von Karajan im Auftrag des Europarats in drei Versionen arrangierte, als Solopiano-Version sowie in je einer Fassung für Blasorchester und für Sinfonieorchester. Einen offiziellen Text zur Melodie gibt es nicht, sondern nur viele verschiedene Textvorschläge in unterschiedlichen Sprachen. Aus: http://de.wikipedia.org 20. Juli 2006 106 Änderungsantrag Zu Antrag Nr.: ___________ Antragsteller: _____________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Änderungsantrag Zu Antrag Nr.: ___________ Antragsteller: _____________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ _____________________________________________________________________ 107
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