Antragsbuch LaKo Nürnberg

Antragsbuch zum 87. Landeskongress der Jungen
Liberalen Bayern in Nürnberg
Herausgeber: Junge Liberale Bayern
Teile des Antragsbuches, einschließlich des Titelbildes
unterliegen einer Creative Commons Lizenz.
Bildquelle: Phil Hackemann
i
Teil A.
Organisatorisches
ii
Editorial
Liebe JuLis,
Ich freue mich, euch zum diesjährigen, programmatischen Landeskongress in Nürnberg
begrüßen zu dürfen! Wie immer möchte ich jedem von euch, ob Neumitglied oder
alteingesessener JuLi, ans Herz legen, die Chance zu nutzen, euer Antrags- und Rederecht
wahrzunehmen – denn unser Verein lebt von der engagierten programmatischen Arbeit
sowie dem Wettkampf der Ideen und Meinungen.
Diesbezüglich wagen wir dieses Jahr übrigens einiges Neues – denn die komplette
Antragsausarbeitung und -beratung läuft heuer über das neue Online-Tool MeineFreiheit ab!
So war es nicht nur möglich, bereits im Vorfeld des LaKos Anträge online einzureichen, zu
lesen und Änderungen vorzuschlagen, sondern sogar live während der Antragsberatung!
Wie das Portal genau funktioniert, könnt ihr in unserer Klickanleitung durchlesen, die ihr im
Wiki findet.
Schaut doch mal auf antrag.julis-bayern.de rein, lest euch durch, welche Forderungen
bereits eingereicht wurden und reicht dort eure Änderungsanträge ein. Da ihr dieses Jahr so
viele spannende Anträge wie fast noch nie (60 an der Zahl!) eingereicht habt und wir
ebenfalls mit einigen unerwarteten Wahlen beschäftigt sein werden, haben wir uns
entschieden, unseren Leitantrag zum diesjährigen Thema „Generationengerechtigkeit“
(unterteilt in die einzelnen Abschnitte) ebenfalls zum Alex-Müller-Verfahren freizugeben –
das soll euch ermöglichen, über mehr eurer eigenen Anträge zu diskutieren, auch wenn
dieses Thema für uns inhaltlich und strategisch weiterhin sehr wichtig bleibt:
Denn der er demografische Wandel bringt unsere sozialen Sicherungssysteme zunehmend
an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit. Die Grundlage der bisherigen Umlageverfahren bricht
weg und ihre Realisierbarkeit wird zunehmend untergraben. Gerade für die jüngeren
Generationen zeichnet sich ohne Kurskorrektur eine ungewisse Zukunft ab. So sind die
Zinszahlungen auf einen Schuldenberg von derzeit 2,048 Billionen Euro eine erdrückende
Last. Dieser wurde in wenigen Jahrzehnten aufgetürmt und wird uns für eine noch nicht
absehbare Zeit binden.
Im drastischen Gegensatz dazu steht die politische Tatenlosigkeit. Statt unaufschiebbare
Reformen anzugehen, wird zaghaft an den bestehenden Systemen herumgedoktert oder
diese, blind und ohne eine stabile Gegenfinanzierung, weiter ausgebaut.
Wir müssen die bestehenden Systeme daher grundlegend erneuern. Die Reform erfordert
einen fundamentalen Umbau der Sicherungssysteme durch stärkeren Wettbewerb und mehr
Chancen für das Individuum. Zuwanderung und Bildung sind hierbei zentrale Elemente für
eine gelungene Zukunft.
Deutschland geht es wirtschaftlich so gut wie schon lange nicht mehr. Es wird Zeit, damit zu
beginnen, den kommenden Generationen eine ebenso gute Situation zu ermöglichen. Der
Mensch kann das erste Mal auf lange Sicht voraussehen wie er die Welt für zukünftige
Generationen beeinflusst. Lasst sie uns zum Besseren verändern!
Ich freue mich bereits auf euch, eure interessanten Beiträge und eine spannende Debatte!
Euer Landesprogrammatiker Phil
iii
Zum Ablauf
Stimm- und Antragsberechtigung
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Jedes Mitglied des Landesverbandes ist berechtigt, mit Rede- und Stimmrecht am
Landeskongress teilzunehmen. Stimmübertragungen sind ausgeschlossen.
Mitglieder verlieren ihr Stimmrecht, wenn ihre Untergliederungen, über ein Jahr mit
ihrer Beitragsabführung im Verzug sind. Jedoch können sie durch Vorlage des
Einzahlungsbeleges des Beitrages das Stimmrecht zurückerhalten.
Anträge: Die Abstimmung über Anträge findet offen bzw. auf Verlangen von fünf
Teilnehmern oder eines Bezirksverbandes auch geheim statt. Ein weiterer
Abstimmungsmodus ist dann noch der "Hammelsprung".
Alle Mitglieder und Organe des Verbandes, die vom Landesvorstand eingesetzten
Arbeitsgruppen, die Untergliederungen, der Landesverband der Liberalen
Hochschulgruppen und die zum Bundeskongress der Jungen Liberalen
antragsberechtigten Partnerorganisationen und deren Landesverbände können
Anträge zum Landeskongress stellen. Die innerhalb der Antragsfrist von 2 Wochen
gestellten Anträge werden im Antragsbuch aufgenommen.
Dringlichkeitsanträge unterliegen nicht der Antragsfrist und können schriftlich von
mindestens 5 antragsberechtigten Teilnehmer zum Kongress eingebracht werden.
Über die Dringlichkeit entscheidet das Plenum.
Die Reihenfolge der zu behandelnden Anträge wird über das Plenum im Axel-MüllerVerfahren bestimmt. Von dieser Regelung ist der Leitantrag ausgenommen. Du
verteilst bis zu normalerweise 8 Stimmen auf die Anträge. Kumulieren nicht erlaubt.
Anträge auf Änderung der Satzung müssen mit der Einladung veröffentlicht werden.
Satzungsänderungsanträge können nicht als Dringlichkeitsanträge auf dem aktuellen
Kongress eingebracht werden.
Antragsberatung(neu!)
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Die Antragsberatung wird dieses Jahr über das Online-Tool MeineFreiheit
abgewickelt. Auf www.meine-freiheit.de findest du dieses Antragsbuch in digitaler
Form und kannst dort auch live Änderungsanträge einreichen. Weitere Infos dazu
findest du in unserem Wiki auf wiki.julis-bayern.de
Änderungsanträge müssen entweder auf MeineFreiheit oder schriftlich beim
Tagungspräsidium eingereicht werden.
Um zu reden hebst Du eine Hand, wirst vom Präsidenten dann aufgerufen, wenn Du
dran bist. Dieses Jahr werden wir euch jedoch vorschlagen, dieses System zu
erweitern, indem wir zwei Rednerlisten (Pro und Contra) einführen wollen. Dazu
musst du entsprechend „Daumen hoch“ oder „Daumen runter“ anzeigen. Wir werden
diese Änderung jedoch zu Beginn mit euch diskutieren.
Um eine Zwischenfrage zu stellen,führst über dem Kopf beide Hände zusammen.
Dann wird der aktuelle Redner gefragt, ob er eine Zwischenfrage zulässt.
Anträge zum Verfahren (Geschäftsordnungsanträge) werden vor dem
nächstfolgenden Redebeitrag behandelt. Zu jedem GO-Antrag ist nach dem
Antragsteller einen Gegenrede zulässig. Erhebt sich keine Gegenrede, gilt der Antrag
als angenommen. GOs stellt man mit beiden erhobenen Armen.
Ausführliche Hinweise zum Kongressablauf findet ihr auch unter wiki.julis-bayern.de unter
„Leitfäden“.
iv
Organisatorisches
Zeitlicher Ablauf
Teilnahmeberechtigt
Freitag 01. Mai 2015
Sind alle jungen Menschen, die sich für liberale
Politik interessieren. Rede-, stimm- und
antragsberechtigt sind alle Mitglieder der
Jungen Liberalen Bayern e.V.
18:00 Uhr Erweiterte Landesvorstandssitzung
Samstag 02. Mai 2015
Altersbestimmung
09:00 Uhr Check-In
Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der
Veranstaltung noch nicht 18 Jahre alt sind,
benötigen die Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten. Das Formular findet
ihr im Online-Anmeldetool.
10:00 Uhr Beginn des Kongresses
13:00 Uhr Mittagessen
18:00 Uhr Abendessen
19:30 Uhr Unterbrechung des Kongresses und
Party des KV Nürnberg
Für die Party ist zusätzlich die Ausweiskopie
des Erziehungsberechtigten zur Verifizierung
der Einverständniserklärung mitzuführen. Wir
müssen die gesetzlichen Bestimmungen
hinsichtlich Alkohol und Uhrzeiten streng
einhalten.
Sonntag 03. Mai 2015
10:00 Uhr Fortsetzung des Kongresses
13:00 Uhr Mittagessen
Der Landesschatzmeister informiert
15:30 Uhr Schlusswort des
Landesvorsitzenden und Ende des
Kongresses
Gem. § 8(1) i.V.m. §8a der Finanzordnung der
Jungen Liberalen Bayern e.V. verlieren die
Mitglieder des Kreis- bzw. Bezirksverbandes
(für bezirksunmittelbare Mitglieder) das
Stimmrecht auf dem Landeskongress, wenn ihr
Kreis- bzw. Bezirksverband seiner Pflicht zur
Beitragsabführung an den Landesverband
nicht nachkommt. Mitglieder, die nachweisen
können, ihren Beitrag an den Kreis- bzw.
Bezirksverband geleistet zu haben
(Kontoauszug unbedingt mitbringen), behalten
ihr Stimmrecht.
Tagungsort
Wöhrdersee Hotel Mercure Nürnberg City
Dürrenhoferstraße 8
90402 Nürnberg
Fahrtkostenerstattung
Mitglieder der JuLis Bayern erhalten eine
Fahrtkostenerstattung nach den Richtlinien des
Landesverbandes. Die Formulare hierzu
können am Check-In mitgenommen werden.
Sofern die Untergliederung bis zum Kongress
seine Beitragsschuld begleicht, kann gem. § 8
(2) der Finanzordnung kein Stimmrechtsentzug
erfolgen.
Essen
Beim Check-In erhaltet ihr eure
Essensgutscheine, die ihr an der
Essensausgabe eintauschen könnt.
Für organisatorische Fragen stehen wir, das Orga-Team, euch jederzeit gern zur Verfügung.
Vor dem Kongress erreicht ihr uns am besten unter orga@julis-bayern. Wir freuen uns auf
euer Kommen!
v
Vorläufige Tagesordnung
1.
Begrüßung durch den Landesvorsitzenden
2.
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
3.
Wahl von Präsidium und Zählkommission
4.
ggf. Feststellung von Dringlichkeiten
5.
Festlegung der Antragsreihenfolge
6.
Rede des Landesvorsitzenden
7.
Satzungs-, GO- und FinO-Änderungsanträge
8.
Antragsberatung
9.
Grußworte
10. Nachwahlen zum Landesvorstand
11. Fortsetzung der Antragsberatung
12. Wahl der Delegierten zum Bundeskongress
13. Fortsetzung der Antragsberatung
14. Wahl der Ersatzdelegierten zum Bundeskongress
15. Fortsetzung der Antragsberatung
16. Schlusswort des Vorsitzenden
17. Singen der Europahymne
18. Ende des Kongresses
vi
Teil B.
Rechenschaftsberichte
vii
Bericht des Beisitzers für Programmatik, Deniz Ay
Liebe JuLis Bayern,
auf unserem letzten Landeskongress in Aschaffenburg habt ihr mich erneut in euren
Landesvorstand gewählt. Das ist noch gar nicht so lange her und doch hat sich bei mir
persönlich seit dem vieles getan. Nach der Berufsoberschule werde ich im Rahmen eines
parlamentarischen Austauschprogramms ab August ein Jahr in den USA verbringen und dort
natürlich harten TTIP-Lobbyismus betreiben. Ich habe mich daher dazu entschlossen, zur
Halbzeit mein Amt zur Verfügung zu stellen.
Als Ressort-Beisitzer habe ich mich darum bemüht die gute Arbeit des letzten Jahres mit Phil
und Matthäus fortzusetzen bzw. sie zu verbessern: mit Erfolg. Wir haben regelmäßig
stundenlang Brainstorming über Skype betrieben, was u.a. dazu geführt hat, dass unser
Leitantrag für diesen LaKo über das FDP-Portal „meinefreiheit“ beraten, und somit für jedes
Mitglied für einen erheblich längeren Zeitraum als bisher zugänglich wurde. Augenmerk legte
die Programmatik schon in Aschaffenburg vor allem darauf, Leitanträge simpler zu gestalten.
Es gibt nichts frustrierenderes als eine vierstündige Debatte mit drei sachkundigen Personen
auf einem Kongress voller antragsgeiler JuLis (siehe „Flat-Tax“-Beschluss, der zwar genial
ist, aber eine hochkomplizierte Debatte erfordert hat). Die Schwierigkeit dabei ist es, das
Gleichgewicht zwischen professionell und massentauglich zu finden und ich hoffe, das ist
uns auch dieses Mal gelungen. Die Programmatik ist immer offen für ehrliche, aber bitte
sachliche Kritik.
Das Strukturseminar und der darauffolgende Programmatische Sonntag waren dank der
Zusammenarbeit mit den beiden Jungs ebenfalls mehr Freude als Arbeit. Das ist natürlich
auch euch JuLis und den besten LAK-Leitern zu verdanken.
Als LaVo-Mitglied war ich auch der Bezirksbetreuer unserer lieben Mittelfranken. Leider
durfte ich nur einen ihrer Bezirkskongresse miterleben, dabei aber feststellen, wie
bilderbuchartig in Bayern Programmatik gemacht werden kann. Es braucht eben nur diese
Art motivierter Mädels und Jungs!
Vielen Dank an Lukas, Phil, Matthäus, Anna, Andre, Tobi, Adrian, Johannes, Michael und
der letzten verbliebenen Miltenbergerin im LaVo: Gi. Ihr wisst halt, was sich im Amt gut
macht ;)!
In diesem Sinne noch abschließend eine Bitte: Ich wünsche mir für meine großartigen JuLis
Bayern eine offenere und ehrlichere Beschwerdekultur bei Wahlen. Dieses „nichts sagen,
nichts wählen“ beobachte ich nun seit meinem allerersten LaKo und stelle immer wieder fest,
dass betroffene Kandidaten stets ahnungs- und fassungslos zurückgelassen werden.
Schluss damit, ich hasse Skandälchen.
Mit diesem Wunsch und ein bisschen Flausch verabschiede ich mich in die Vereinigten
Staaten!
Euer Deniz
P.S.: Über 50 (!) eingereichte Anträge haben uns sogar dazu bewegt, den Leitantrag
gestückelt müllern zu lassen. Der LaVo findet euch ziemlich geil, also weiter so!
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Teil C.
Anträge
ix
Antragsübersicht
Satzungsänderungsanträge
Satzungsänderungsantrag
S 001
Lukas Köhler, Phil Hackemann, Anna Ahlfeld, Tobias Müller, Andre Lehmann, Matthäus Blonski, Deniz
Ay, Adrian Spiegel, Johannes Keil, Michael Klein, GiMaithuk
GO- und FinO-Änderungsanträge
F 001 Finanzordnungs-Änderungsantrag 1
Landesvorstand
F 002 Finanzordnungs-Änderungsantrag 2
Landesvorstand
F 003 Finanzordnungs-Änderungsantrag 3
Landesvorstand
Außen und Sicherheit
001
Ein europäisches Militär für ein gemeinsames Europa
002
Entwicklungshilfe: Verpflichtungen einhalten und Humanitätsbeitrag
statt Kirchensteuer
LAK Außen und Sicherheit
Phil Hackemann, Sebastian Strobl, Lars Kesenheimer, Matthäus Blonski, Deniz Ay
003
004
005
006
Waffenlieferungen für die Ukraine
Bezirksverband Oberbayern
Wir wollen die Alpenrepublik!
LoiVo
Freihandel mit dem Kontinent Afrika
Felix Firydus
Neue Außenpolitk Deutschlands im Kampf gegen den "IS"
Felix Firydus
Bildung und Kultur
007
Bildung neu denken
008
G8 ja, aber nicht so – Schüler besser auf das Leben nach dem Abitur
vorbereiten!
Landesvorstand
Phil Hackemann, Deniz Ay (verwiesen vom erweiterten Landesvorstand am 25.10.14)
x
009
Für Ehrenamt und Rechtsstaat in der Archäologie
010
Wiedereinführung von Studienbeiträgen
011
Abschaffung des BAföG
012
Kein Filmförderung aus öffentlichen Mitteln
013
Rhetorik im Deutschuntericht
014
Medien-, Informations- und Rhetorikkompetenz – Für eine umfassende
Bildung der Schüler im Umgang mit Informationen und der Vielfalt an
Informationsquellen
Simon Landenberger, Hadrian Silberer
Bezirksverband Oberbayern
SV München
SV München
Felix Firydus
Andreas Fleißner, Fridolin Fluhr, Maximilian Funke-Kaiser, Matteo Müller, Stephan Strzondala, Oliver
Wybranski
015
Menschen nicht über einen Kamm scheren – NC abschaffen
KV Passau
Innen und Recht
016
Staatsverschuldung abbauen
017
Einwanderung ermöglichen
018
Abschaffung des juristischen Geschlechts
019
Eine echte nachhaltige Politik gestalten
020
Für Teencourts – und eine individuelle und gerechte Behandlung von
jugendlichen Ersttätern
Landesvorstand
Landesvorstand
Bezirksverband Oberbayern, Johannes Dallheimer, Phil Hackemann
Lukas Köhler
KV Augsburg
021
Für Selbstbestimmung am Sterbebett
022
Service statt Abfertigung - Fachkräfte für Deutschland
023
024
KV Augsburg
Bezirksverband Mittelfranken
Abschaffung des Blasphemieparagraphen
KV Augsburg
Freiheit und Würde auch nach dem Tod
Bezirksverband Mittelfranken
xi
025
Willkommen in der neuen Demokratie - Wahlen nicht nur für
Ureinwohner und Stammesälteste
Bezirksverband Mittelfranken
026
Offene Grenzen für freie Menschen
027
Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonn- und Feiertagen
028
Wunschkinder möglich machen
029
Reform des juristischen Referendariats
030
Der Jugend eine Chance geben - Jugendstrafrecht ohne Populismus
reformieren
SV München
SV München
LAK Innen und Recht
Sabrina Böcking und Katharina Walter
LAK Innen und Recht
031
Kein Messen mit zweierlei Maß zulassen
032
Wider ein Verbandsstrafrecht
BV Unterfranken
KV Augsburg
Umwelt, Forschung und Technologie
033
Keine populistischen Feigenblätter im Tierschutz - Gegen die
Verfolgung der Zoophilie
KV Passau
Verkehr, Infrastruktur und Bau
034
Freie Fahrt auf der Autobahn
035
Barrierefreiheit als Ziel kommunaler Baupolitik
036
Sinnvolle Förderung im Städtebau statt ausufernder Programme
037
Keine Fernbusse der Deutschen Bahn
038
Blitzen ohne Blitzlicht ist reine Abzocke
039
Ende mit der Scheinsteuer – Zurück zum Zweck
040
Kategorisierung von Denkmälern - Mehr Kompetenz vor Ort
Sam Batat, Phil Hackemann, Johannes Keil
LAK Kommunales, Verkehr und Bau
LAK Kommunales, Verkehr und Bau
SV München
JuLis Passau, BeVo Niederbayern
Felix Firydus
xii
Sebastian Körber, Daniel Reuter
041
Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Köpfchen statt Ideologie: Keine
30er-Zonen auf Hauptstraßen
Phil Hackemann
Wirtschaft und Soziales
042
Rente zukunftsfähig machen
043
Marktgerechte Verzinsung von Steuerrückforderungen
044
Crowdfunding und Ehrenamt als Grundelemente liberaler Sozialpolitik
045
Landesvorstand
KV Augsburg
Bezirksverband Schwaben
Keine Offenlegung von Gehältern
SV München
046
Das Zukunftsprojekt Raumfahrt
047
Vom Land der Tüftler und Macher
Felix Firydus
BV Unterfranken
Gesundheit
048
Krankenversicherung reformieren
049
Every Genital isBeautiful
050
Unabhängige Pflegeberatung für alle! Ausbau von Pflegestützpunkten
051
Klare Kennzeichnung bei Antibiotikum-Einsatz. Ja zum Chlorhühnchen!
052
Legalisierung anaboler Steroide für Freizeitsportler
053
Wider der Stigmatisierung psychischer Erkrankungen
054
Drogen – Eigenverantwortung durch Aufklärung stärken
Landesvorstand
Bezirksverband Mittelfranken
Bezirksverband Schwaben
Bezirksverband Schwaben
KV Passau
LAK Gesundheit
BV Unterfranken
Netzpolitik
055
Verschlüssel doch was du willst!
Bezirksverband Mittelfranken
xiii
Verbandsinternes und Sonstiges
056
Glauben ist Privatsache - auch im Verband
057
Kein unnötiger Singsang auf Kongressen
058
Den Liberalismus für die Zukunft aufstellen - ein neues Logo für die
Jungen Liberalen e.V.
Bezirksverband Oberbayern
Sina Brückner, Daniel Reuter, Stephan Strzondala
Bezirksvorstand der Jungen Liberalen Oberfranken, Kreisvorstand der Jungen Liberalen Bamberg
059
Datenschutz auch innerverbandlich Ernst nehmen
060
Neues Logo? Nur wenn wir das auch wollen!
BV Unterfranken
BV Unterfranken
Sunset-Anträge
Promillegrenze für Radfahrer nicht senken
093
Matthias Fischbach, JuLis München (zuletzt beschlossen am 14-16 Juni 2013 mit Gültigkeitsdauer: 1
Jahr)
Gentechnik statt Hunger, Krankheit, Müll
094
095
LAK Umwelt, Technologie und Forschung, Junge Liberale Unterfranken (zuletzt beschlossen am 28. 30. Mai 2010 mit Gültigkeitsdauer: 5 Jahre)
Nach der Wahl ist vor der Wahl - Für eine vertrauenswürdige,
basisdemokratische FDP
Arian Kriesch, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen am 28. März 2010 mit eine Gültigkeitsdauer
von: 5 Jahre)
096
Auch für Frau Renate Will gilt der Koalitionsvertrag
Tobias Bauschke (zuletzt beschlossen am 18. März 2010 mit einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
Nachgelagerte Studiengebühren – richtig gedacht und richtig gemacht
097
Alexander Brunner, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen am 28. März 2010 mit eine
Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
Neue Antworten für die Herausforderungen des Informationszeitalters
098
Landesvorstand, LAK Innen und Recht (zuletzt beschlossen am 10. - 13. November 2009 mit einer
Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
Liberale Hochschulpolitik - Klare Konzepte für Bayerns Hochschulen
099
Landesvorstand, LAK Bildung und Kultur (zuletzt beschlossen am 13. - 15. November 2009 mit einer
Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
xiv
S 001
Antragsteller: Lukas Köhler, Phil Hackemann, Anna Ahlfeld, Tobias Müller,
Andre Lehmann, Matthäus Blonski, Deniz Ay, Adrian Spiegel,
Johannes Keil, Michael Klein, GiMaithuk
Satzungsänderungsantrag
1
Ersetze Artikel 6, Absatz 2 durch:
2
3
4
Mitglieder, die eine Schule besuchen oder eine Ausbildung oder Lehre
absolvieren, sind gleichzeitig Mitglieder der Liberalen Schüler Bayern. Artikel 8,
Absatz 2 gilt entsprechend.
F 001
Antragsteller:
Landesvorstand
Finanzordnungs-Änderungsantrag 1
1
Füge ein am Ende von Artikel 3:
2
3
(4) Die Beitragshöhe für landesunmittelbare Mitglieder beträgt 30 (in Worten:
dreißig) Euro pro Beitragsjahr.
4
5
(5) Die Untergliederungen
Beitragsordnungen mit
teilen
der
1
Landesgeschäftsstelle
ihre
geltenden
F 002
Antragsteller: Landesvorstand
Finanzordnungs-Änderungsantrag 2
1
Füge nach Artikel 3 ein:
2
Artikel 3a Probemitgliedschaft
3
4
(1) Abweichend von Artikel 3 hat ein Neumitglied auf Antrag im ersten halben
Jahr seiner Mitgliedschaft keine Beiträge zu entrichten.
5
6
(2) Für das erste halbe Jahr der Mitgliedschaft sind keine Beiträge an
übergeordnete Gliederungen abzuführen.
F 003
Antragsteller: Landesvorstand
Finanzordnungs-Änderungsantrag 3
1
Füge ein am Ende von Artikel 4:
2
3
4
5
(3) Die Abführungen der Kreisverbände (des Stadtverbands) werden von den
Bezirken eingezogen und an den Landesverband weitergeleitet. Versäumt der
Bezirk dies innerhalb von sechs Monaten, kann der Landesverband das Geld
direkt eintreiben.
2
Antrag 001
Antragsteller: LAK Außen und Sicherheit
Gültigkeit:
5 Jahre
2
Ein europäisches Militär für ein gemeinsames
Europa
3
Präambel
1
4
5
6
7
8
9
10
11
Die Weltpolitik hat sich in den letzten Jahrzehnten rapide verändert: zu
traditionellen Bedrohungszenarien sind neue Gefahren hinzugekommen. Leider
ist die Bundeswehr angesichts dieser Entwicklungen nicht mehr zeitgemäß
ausgerüstet und ihnen angemessen gewappnet. Die Jungen Liberalen Bayern
fordern daher folgendes Konzept für die Zukunft der Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik umzusetzen, um auch für die kommenden Generationen
einen effektiven Schutz nach außen sicherzustellen und unsere politischen
Interessen und Werte wirksam durchsetzen und verteidigen zu können.
12
I. Multinationale Zusammenarbeit
13
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16
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18
19
20
21
22
Nur durch die Einbettung deutscher Außenpolitik in ein starkes Bündnis
bestehend
aus
zuverlässigen
Partnern,
mit
denen
wir
in
unseren
rechtsstaatlichen, demokratischen, freiheitlichen und friedliebenden Werte und
Ziele übereinstimmen, kann eine effektive und effiziente Verteidigung unserer
gemeinsamen
Interessen,
sowie
der
Schutz
vor
ausländischen
und
asymmetrischen Aggressoren sichergestellt werden. Aus diesem Grund sehen
wir die Mitgliedschaft Deutschlands in Militärbündnissen, wie insbesondere der
NATO, als unerlässlichen Bestandteil unserer Verteidigungspolitik an. Dies alles
darf jedoch nie dazu führen, dass Deutschland an Handlungen partizipiert, die
unseren freiheitlich-demokratischen Grundüberzeugungen widerstreben.
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II. Gemeinsame Außen-, Sicherheits- und
Verteidigungspolitik
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30
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In der Europäischen Union sehen wir die Zukunft unserer Außen-, Sicherheitsund Verteidigungspolitik: Statt derzeit 28 Einzelwegen, 28 Außenministern und
28 europäischen Armeen, in denen zusammen mehr Soldaten unter Waffen
stehen als in den Vereinigten Staaten, deren militärische Effizienz und
Schlagkraft aber deutlich unter dieser liegt, wollen wir einen gemeinsamen Weg,einen
europäischen Außenminister und langfristig auch nur
eine Europäische
Armee. Nur wenn wir kooperieren und den Friedensprozess, die europäische
Einigung fortführen, sind wir langfristig den Problemen von morgen gewachsen.
Die Mitglieder der Europäischen Union stellen dank dieses Prozesses
glücklicherweise keine Gefahr mehr für einander dar; es gibt also keinen Grund
für eine Beibehaltung dieser vielen verschiedenen Politiken und Wege, die sich
3
36
37
oftmals sogar nur gegenseitig behindern. Unsere Vision ist daher ganz klar die
europäische Integration.
38
Die Umsetzung dieser Ziele soll in folgenden vier Schritten erfolgen:
39
1. Ausbau EU Battlegroups und gemeinsame Beschaffung
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44
Wir fordern den Ausbau der Battlegroups. Der Kapazitätsplanung sollte nach
Vorbild des Framework NationsConcept erfolgen. Hierzu ist eine Konsolidierung
der europäischen Rüstungswirtschaft wünschenswert, sowie eine kollektive
Beschaffung von Wehrmaterial. Des Weiteren fordern wir den Erwerb der
französischen Mistrals durch die Europäische Union zugunsten der Battlegroups.
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2. Freiwilliges, gemeinsames Oberkommando
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53
Die Integration aller teilnehmenden europäischen Armeen in ein gemeinsames
Oberkommando unter Leitung des Militärausschusses der Europäischen Union
(EUMC)
bestehend
aus
allen
Generalstabschefs
jener
Streitkräfte.
Die
Befehlsgewalt wird von dem dafür zu bildenden Rat für Verteidigung ausgeübt,
dem die Regierungschefs oder Verteidigungsminister aller Teilnehmerstaaten
angehören und der mit qualifizierter Mehrheit entscheidet. Dabei bleiben alle
Soldaten weiterhin Teil ihres jeweiligen Entsenderstaates, unterstellen sich aber
einer übergeordneten Befehlsstruktur.
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61
Alle Waffensysteme, Rangabzeichen, Uniformen, Ausbildungen, Strategien und
Einsatzpläne sollen im Rahmen dessen einander angeglichen und vereinheitlich
werden. Unterschiedliche Fähigkeiten sollen so verwertet werden, dass sie allen
Teilnehmern zu Gute kommen und militärische Systeme allen zugänglich sind –
lediglich Nuklearwaffen verbleiben unter dem alleinigen Kommando der
Atommächte, wobei eine mittelfristige Vernichtung dieser angestrebt werden soll.
Zudem soll ein Austausch von Know-How stattfinden sowie geheimdienstliche
und kooperative Barrieren zwischen den Ländern abgebaut werden.
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69
Die Teilnahme an dieser Integration steht allen EU-Mitgliedstaaten offen, soll aber
freiwillig erfolgen. Zudem muss es weiterhin in der Macht der Einzelstaaten
liegen, sich der Teilnahme an gemeinsamen Kampfeinsätzen zu verweigern – ein
alleiniges Aktivwerden sollte jedoch nur noch im Rahmen des Rechts auf
Selbstverteidigung möglich sein. Alle nicht teilnehmenden EU-Mitglieder und
NATO-Staaten sollten kooperativ an diesem Prozess beteiligt werden; dazu
sollen
alle
Generalstabschefs
der
nicht
teilnehmenden
Länder
nicht-stimmberechtigte Mitglieder des EUMC sein.
70
3. Einheitliche europäische Außenpolitik
71
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73
74
75
76
77
Wir
fordern
die
Übertragung
der
außenpolitischen
Kompetenzen
der
Nationalstaaten auf europäische Ebene, namentlich den Hohen Vertreter der EU
für Außen- und Sicherheitspolitik und den Europäischen Auswärtigen Dienst
(EEAS). Nach außen spricht die Europäische Union fortan im Rahmen der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nur noch mit einer einheitlichen
Stimme, die bei Grundsatzfragen im Europäischen Rat und bei darauf
basierenden Strategien im Rat für Auswärtige Angelegenheiten (FAC) mit
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83
qualifizierter Mehrheit gebildet wird. Dies darf jedoch nicht die fortbestehende
Existenz nationalstaatlicher Außenminister, sowie diplomatischer Missionen und
Botschafter
ausschließen.
Hoheitliche
Rechte,
wie
die
Schließung
völkerrechtlicher Verträge, sowie die Stimmabgabe im UN-Sicherheitsrat bleiben
weiterhin
im
Aufgabenspektrum
der
Nationalstaaten,
jedoch
bleibt
eine
Abstimmung auch in dieser Hinsicht wünschenswert.
84
4. Europäische Armee
85
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87
88
89
90
91
92
93
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109
110
Die Überführung aller an der unter Punkt 1 genannten Kooperation
teilnehmenden Streitkräfte in eine einzige Europäische Armee. Der Einsatz
dieser steht unter der Kontrolle des Europäischen Parlaments und dem Befehl
des
Rates
für
Verteidigung.
Obwohl
die
deutschen
Streitkräfte
eine
Parlamentsarmee darstellen und somit dem deutschen Bundestag unterstellt sind,
ist es laut Art. 23, Abs. 1 des GG ausdrücklich möglich zur Förderung der
europäischen Integration Souveränitätsrechte auf überstaatliche Ebenen zu
transferieren. Hierin besteht die Verpflichtung Deutschlands zur Verwirklichung
der
europäischen
Idee
und
zur
Verbesserung
der
gemeinsamen
Zusammenarbeit. Das Recht auf Kriegserklärung, Einsatzgenehmigung und
Haushaltsplanung geht dafür ebenfalls auf das EU-Parlament über, außerdem
wird
das
Amt
eines
europäischen
Wehrbeauftragten
sowie
EU-Verteidigungskommissars eingeführt, welcher die EU-Armee mit den ihm
unterstellten
Militärstab
der
EU
(EUMS)
und
der
Europäischen
Verteidigungsagentur (EDA) administrativ leitet. Die operative Führung aller
Streitkräfte obliegt dem EUMC, während die Organisation der im eigenen Land
stationierten Truppen weiterhin bei den einzelnen Mitgliedsstaaten und deren
ehemaligen
Verteidigungsministerien
verbleibt.
Eine
EU-Armee
soll
keine
Massenvernichtungswaffen
besitzen
und
einsetzen
dürfen,
weshalb
Teilnehmerstaaten mögliche vorhandene Nuklearwaffen vernichten sollen. Sie
soll eine reine Berufsarmee sein, wobei Regelungen zur Wehrpflicht in die
Zuständigkeit der EU fallen. Ziel soll es sein, dass am Ende dieses Prozesses
jeder EU-Mitgliedsstaat Teil jenes Bündnisses ist. Den Teilnehmern kann es
dennoch weiterhin freigestellt sein, einzelstaatliche Milizen (Staats- bzw.
Nationalgarden) am Vorbild der Vereinigten Staaten einzurichten, die unter dem
Kommando der Länder verbleiben.
111
III. Bundeswehr und Zukunft der Verteidigungspolitik
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Deutschland steht im 21. Jahrhundert sicherheitspolitisch vor völlig neuen
Herausforderungen.
Insbesondere
der
Einsatz
hybrider
und
politischer
Kriegsführung erfordert eine Anpassung der Streitkräfte. Bis zur Einbettung der
Bundeswehr in eine Europäische Armee muss diese daher stets modernisiert
und vorbereitet auf jene neuen Herausforderungen der Weltpolitik werden. Dazu
gehört eine bessere, leistungsfähige Ausrüstung, die dem Stand der Technik
entspricht, neue Strategien und eine effizientere Organisationsstruktur. Um dies
zu erreichen, muss mehr Geld investiert werden – wir fordern daher eine
Erhöhung
des
Verteidigungsbudgets
auf
die
im
Rahmen
der
NATO
versprochenen 2% des BIP. Des Weiteren müssen neue Konzepte für die
asymmetrische und hybride Kriegsführung ausgearbeitet, eine umfangreiche
Cyberstrategie implementiert und die Spionageabwehr verbessert werden.
5
125
IV. Einsatz und Unterstützung von militärischer
Gewalt
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135
Deutschland hat, nicht nur angesichts seiner Geschichte, eine besondere
Verantwortung für den Frieden und die Menschenrechte in der Welt. Der Einsatz
von Gewalt muss stets die ultimaratio darstellen – erst wenn diplomatische
Mittel versagen und ein Einsatz im Rahmen des Völkerrechts und Grundgesetzes
gerechtfertigt ist, dürfen militärische Schritte, soweit sinnvoll und zielführend,
erwogen werden. Dies ist unserer Meinung nach auch in Fällen humanitärer
Interventionen zum Schutz vor massenhaften Menschenrechtsverletzungen nicht
nur angemessen, sondern im Sinne der Menschlichkeit sogar geboten. Niemals
darf Deutschland wieder zulassen, dass es zu Völkermord und andere
Verbrechen gegen die Menschlichkeit kommt.
136
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139
Aus diesem Grund lehnen wir auch jedes Handeln oder Unterlassen, das andere
Staaten bei der Durchführung völkerrechtswidriger Maßnahmen, wie der
gezielten Tötung oder dem Einsatz von Folter und Massenvernichtungswaffen
unterstützt, entschieden ab.
124
6
Antrag 002
Antragsteller: Phil Hackemann, Sebastian Strobl, Lars Kesenheimer,
Matthäus Blonski, Deniz Ay
Gültigkeit:
10 Jahre
Entwicklungshilfe: Verpflichtungen einhalten und
Humanitätsbeitrag statt Kirchensteuer
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3
4
5
6
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Bundesregierung auf, die 1970
eingegangene
Selbstverpflichtung,
0,7%
des
BIPs
für
Entwicklungshilfe
aufzuwenden, einzuhalten. Die Verwendung der Mittel soll weltweit humanitären
Projekten, Notfallaktionen und Wirtschaftshilfen in Form von bspw. Mikrokrediten
oder Bildungsmaßnahmen zugutekommen. Einen reinen Geldtransfer an instabile
Staaten lehnen wir hingegen ab.
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8
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10
Eine weitere Möglichkeit, notleidende Menschen außerhalb Deutschlands zu
unterstützen, sehen wir in der Idee, die ohnehin abzuschaffende Kirchensteuer
durch einen freiwilligen Humanitätsbeitrag zu ersetzen, der die oben genannten
Leistungen finanziell ergänzt.
7
Antrag 003
Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern
Gültigkeit:
unbegrenzt
Waffenlieferungen für die Ukraine
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen fordern ein Umdenken der Bundesregierung im
Ukraine-Konflikt mit Russland bzgl. der Lieferung von Waffen und die
Ausbildung an diesen an die ukrainischen Truppen. Die Lieferung von
Kriegswaffen sehen wir als notwendigen Schritt an, um für Sicherheit und
Stabilität in der Region zu sorgen.
8
Antrag 004
Antragsteller: LoiVo
Gültigkeit:
1 Jahr
Wir wollen die Alpenrepublik!
1
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3
4
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Gründung der Alpenrepublik. Der neue
Staat soll aus den Gebieten Bayerns, Baden-Württembergs, Österreichs,
Norditaliens (Aostatal, Piemont, Lombardei, Trentino-Südtirol, Ligurien) und der
Schweiz entstehen.
9
Antrag 005
Antragsteller: Felix Firydus
Gültigkeit:
5 Jahre
Freihandel mit dem Kontinent Afrika
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Die Julis Bayern fordern die EU auf mit einzelnen Staaten aus Afrika
Gespräche für ein Freihandelsabkommen in die Wege zu leiten. Unsere
langfristige Vision und unserer Ziel ist es ein vollständiges Freihandelsabkommen
mit allen afrikanischen Ländern vom Afrikanischen Kontinent, ohne Bürokratische
Belastungen oder protektionistischen Maßnahmen seitens der EU oder den
teilnehmenden Ländern des Bündnisses einzuführen und die Schaffung eines
großen Binnenraums zu erreichen. Das Ziel ist nicht ein Freihandelsabkommen, welches
alle
Normen,
Kulturelle
Unterschiede oder andere Unterschiede abschafft, sondern nur die wichtigsten
Normen und Standards, die die Wirtschaft hemmt, gleichsetzt.
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1. Die infrage kommenden Staaten sollen folgenden Kriterien erfüllen:
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

14
2. Das Ziele des Freihandelsabkommen sind:
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



19
3. Aufgebaut auf ein Prinzip:
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
23
4. Aufbau des Abkommens:
24

25
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Jeder darf dem Abkommen beitreten, sofern es im geographischen
Europa oder Afrika liegt und den rechtlichen Bedingungen aus Punkt 1 erfüllt
27
5. Investorenschutz:
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
Durch das Volk legitimiert
Schutz der Menschenrechte
Aufhebung jeglicher Zölle
Standardisierung von wenigen, aber wichtigen Normen und Standards
Aufhebung von Bürokratischen Belastungen
Schaffungen eines Binnenraums
Kein Unternehmen, sei es ein ausländisches oder ein inländisches, darf
benachteiligt werden. Jedes Unternehmen ist vor dem Gesetz gleich.
Protektionistische Maßnahmen sind nicht gestattet.
Beitritt verfahren:
Einführung
eines
Gerichts,
welches
Gleichheit, der Unternehmen, prüft.
die
Normenkontrollen
und
Raum
die
Antrag 006
10
Antragsteller: Felix Firydus
Gültigkeit:
5 Jahre
Neue Außenpolitk Deutschlands im Kampf gegen
den "IS"
1
2
Die Julis Bayern fordern die Bundesrepublik auf, sich im Weltsicherheitsrat für
UN-Resolutionen für den Irak und für Syrien einzusetzen.
3
Irak UN-Resolution:
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1. Der Weltsicherheitsrat soll auf Deutscher Initiative ein UN-Mandat auf den
Weg bringen, das sagt: Soldaten gegen den „IS“ nach Irak zu senden, nur
unter dem Einverständnis von der legitimierten Regierung Iraks, um die
Soldaten der „IS“ aus dem Irak zu vertreiben.
2. Die UN soll zusätzlich die „IS“ als verbotene Terrororganisation einstufen
und somit das Angehören der Terrorgruppe unter Strafe stellen und zwar
vor dem Internationalen Kriegsgericht in Den Haag.
Syrien UN-Resolution für den autonomen kurdischen Norden:
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1. Anerkennung des Autonomen Nordens von Syrien (aktuell von
demokratischen Bewegung von Kurden geführt) als legitimierten Staat
2. Initiierung einer Blauhelmmission (mit Recht auf Waffengebrauch)
3. Erlaubnis der Waffenindustrie für Waffenexporte in den Norden
4. Sendung von defensiven Einheiten, wie Flugabwehrgeschütze
Flugzeuge, für die Sicherung des Luftraums
.
11
einer
oder
Antrag 007
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit:
10 Jahre
Bildung neu denken
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Es ist wichtig, dass Deutschlands Jugend die beste Bildung der Welt erhält, die
sie bestmöglich auf das Leben vorbereitet und zu selbstdenkenden Individuen
und mündigen Bürger erzieht. Nur so kann jeder Mensch die Zukunft gestalten
die er sich wünscht. Leider können unsere Schulen und Hochschulen bisher in
vielen Aspekten nicht mit denen in anderen Ländern mithalten. Um dies zu
ändern, fordern die Jungen Liberalen Bayern:




Die Ersetzung des veralteten, dreigegliederten sekundären Schulsystems
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium) durch ein Konzept, das auf ein
Kurssystem statt pauschaler Kompletttrennung setzt. Schüler sind nicht
grundsätzlich gut oder schlecht, sondern individuell je nach Fach sehr
unterschiedlich leistungsfähig. Deshalb sollen die Kinder nicht von vorn
herein in unterschiedliche Schulen eingeteilt werden, sondern je nach Fach
einen Kurs besuchen können, der ihrem Leistungsniveau entspricht. Durch
dieses
System
bleiben
auch
soziale
Kontakte
zwischen
allen
Leistungsebenen erhalten;
Die Devise „nicht für die Schule, sondern für’s Leben lernen“ soll in die Tat
umgesetzt werden, indem Fächer, die später unabhängig vom Beruf
relevant
werden,
stärker
repräsentiert
sind:
Dazu
gehören
einfache
Grundverständnisse von Staats- und Zivilrecht (die Grundrechte, unsere
Demokratie und das politische System, sowie Basics von BGB und Co.),
Volksund
Betriebswirtschaft
(z.B.
wie
funktioniert
unser
Wirtschaftssystem?
Wie
gründe
ich
ein
Unternehmen?),
sowie
Alltagswissen (z.B. wie mache ich eine Steuererklärung?). Ebenso müssen
verstärkt lebendige Sprachen statt Latein und Altgriechisch unterrichtet
werden;
Berufliche Ausbildungen müssen wieder eine stärkere Anerkennung finden
und Anreize geschaffen werden, die Berufsausbildungen oder duale
Studiengänge attraktiver für Schulabgänger machen. Wir fordern die
Universitäten auf, sich das humboldtsche Ideal wieder stärker zurück in das
Bewusstsein zu rufen und nach außen besser zu kommunizieren, welche
Art von Ausbildung ein Studienanfänger bei ihnen zu erwarten hat.
Nachgelagerte Studienbeiträge sind einzuführen und die wissenschaftliche
Freiheit zu stärken;
Das lebenslange Lernen ist weiter zu fördern und Bildungsangebote wie
Bibliotheken,
virtuelle
Hochschulen,
Volkshochschulen,
Weltwärts&
Co.
weiter
zu
unterstützen.
Dies
soll
verstärkt
auch
durch
Public-Private-Partnerships ermöglicht werden;
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38
39
Um vergleichbare Abschlüsse und Bildungsniveaus sicherzustellen, müssen die
Kompetenzen für den Bildungsbereich auf die Bundesebene verlagert werden.
13
Antrag 008
Antragsteller: Phil Hackemann, Deniz Ay (verwiesen vom erweiterten
Landesvorstand am 25.10.14.)
Gültigkeit:
unbegrenzt
G8 ja, aber nicht so – Schüler besser auf das
Leben nach dem Abitur vorbereiten!
1
2
3
Die Jungen Liberalen Bayern stehen zur Beibehaltung des achtjährigen
Gymnasiums. Allerdings gibt es nach wie vor Verbesserungsbedarf in einigen
entscheidenden Kernpunkten. Konkret fordern wir deshalb folgendes:
4
I. Gesellschaftswissenschaftliche Fächer
stärken
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Das Ziel der sekundären Schulbildung ist es, die Schüler allgemein zu bilden.
Das heißt, sie auf jeden folgenden Bildungsweg und das weitere Leben
bestmöglich vorzubereiten. Natürlich gehören auch Naturwissenschaften und
künstlerische Fächer zu einem gewissen Grad zur Allgemeinbildung. Jedoch ist
die Gewichtung der Fächerverteilung aus unserer Sicht derzeit in einem
extremen Ungleichgewicht. Während die Schüler in Fächern wie Physik und
Biologie
detailliert
Themen
wie
Quantenmechanik
und
Balzverhalten
verschiedener Fischarten durchnehmen, können sie auf der anderen Seite
oftmals nicht einmal beantworten, wer in Deutschland den Bundeskanzler wählt,
oder wie die einfache Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens
funktioniert. Mit Themen, die uns tatsächlich ständig im Alltag begegnen, wie
zum Beispiel „Wie mache ich eine Steuererklärung?“, „Wie eröffne ich ein
Bankkonto?“, „Wie gründe ich ein Unternehmen?“ oder gar „Wie und wo wähle
ich
meinen
Bürgermeister?“
werden
sie
hingegen
in
ihrer
gesamten
Schullaufbahn kein einziges Mal konfrontiert.
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Das ist aus unserer Sicht ein bewusst falscher Bildungsweg, der die Schüler
absichtlich zu „Fachidioten“ macht. Wir lehren den Gymnasiasten derzeit
Sachthemen, die auf dem fachlichen Niveau einer Universität stehen, während
grundlegende Alltags-Themen auf der Strecke bleiben. Doch das darf nicht sein!
Wir müssen unsere Kinder stattdessen viel mehr darauf vorbereiten, mündige
Staatsbürger zu sein. Nur so können sie sich selbst entfalten, frei denken und
später Verantwortung übernehmen.
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Deshalb
fordern
wir:
Künstlerische
und
naturwissenschaftliche
Fächer
(namentlich Kunst, Musik, Deutsch, Physik, Biologie und Chemie) sind zu
Gunsten gesellschaftswissenschaftlicher Fächer zurückzufahren und auf einen
für die Sekundarstufe angemessenen Stand zu bringen. Stattdessen soll wieder
mehr Allgemeinwissen vermittelt werden. Konkret bedeutet das: Wirtschaft und
Recht, sowie Geschichte und Sozialkunde sind jeweils zu trennen und (auch in
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der Oberstufe) zu verpflichtenden Fächern zu machen – zudem muss mit deren
Unterricht bereits früher und nicht erst ab der zehnten Klasse begonnen werden.
Informatik soll ein gleichberechtigtes, naturwissenschaftliches Fach werden, für
das es keine Sonderwege mehr braucht. Englisch muss desweiteren zum
Pflichtfach werden, andere lebendige Fremdsprachen sind gegenüber Latein und
Altgriechisch zu bevorzugen.
40
II. Berufs- und Studienorientierung verbessern
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In Deutschland stehen wir derzeit vor dem Problem einer gigantischen
Studienabbrecher-Quote. Das liegt aus unserer Sicht vor allem daran, dass in
den Schulen noch viel zu wenig für die Vorbereitung auf das kommende
Ausbildungs- und Berufsleben getan wird; die Schüler wissen schlicht nicht, was
sie nach dem Abitur machen sollen. Und so warten viele Abiturienten erst einmal
ein Jahr ab, oder fangen häufig das falsche an zu studieren. Dies verursacht
natürlich nicht nur bei den Betroffenen finanzielle Schäden und unangenehme
Lücken im Lebenslauf, sondern hat auch einen enormen wirtschaftlichen
Schaden zur Folge, da so wertvolle Jahre des Berufslebens verloren gehen und
unnötig Ressourcen der Hochschulbildung verschwendet werden.
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Wir unterstützen daher die mit der G8-Reform einher gegangene Einrichtung des
Fachs
„Projektseminar“
und
die
darin
beinhaltete
„Berufsund
Studienorientierung“ an den bayerischen Gymnasien. Doch leider bleibt
besonders letztere noch weit hinter den Erwartungen zurück, da die „BuS“
derzeit noch viel zu sehr vernachlässigt wird.
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Deshalb ist diese aus unserer Sicht unbedingt zu verbessern: Wir fordern daher,
das P-Seminar verstärkt auf die Berufs- und Studienorientierung zu fokussieren
und den Schülern zukünftig mehr und bessere Möglichkeiten zu bieten, sich über
mögliche Jobs und Studiengänge zu informieren. Dazu gehört auch eine bessere
Kooperation von Gymnasien, Hochschulen und Unternehmen.
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III. Abiturprüfungen
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Im Moment finden die Abiturprüfungen im zweiten Halbjahr der zwölften Klasse
statt. Das hat zur Folge, dass dieses Semester – obwohl es wie jedes andere
auch voll in die Abiturnote zählt – vollkommen vernachlässigt wird, da die
Schüler bereits mitten in der eigentlichen Unterrichtszeit damit beginnen müssen,
sich auf die Abschlussprüfungen vorzubereiten. Da diese zudem nicht in jedem
Fach stattfinden, werden Fächer, die nicht als Abiturfach belegt wurden, in den
letzten Monaten vor den Prüfungen von den betreffenden Schülern häufig gar
nicht mehr besucht. Dies ist ein Umstand, der nicht hinzunehmen ist. Auch in
Q12/2 muss es noch möglich sein, sich auf den Unterricht konzentrieren zu
können, ohne bereits an die Abiturprüfungen denken zu müssen. Das ist nur
möglich, wenn dieses Semester – wie jedes andere auch – voll genutzt wird und
nicht nach der Hälfte de facto vorzeitig beendet wird, um Zeit für das Abi zu
schaffen.
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Deshalb
schlagen
wir
vor,
die
Abiturprüfungen
und
die
damit
zusammenhängende Vorbereitung in die Zeit nach dem letzten Halbjahr zu
verlegen (bspw. in die Sommerferien oder ein „Prüfungssemester“). Das entzerrt
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den Stress für die Schüler und vor allem beseitigt es den Konflikt zwischen dem
regulären Unterricht und den Abiturvorbereitungen.
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Wir sind uns bewusst, dass dies eine Verlängerung der Schulzeit bedeuten
könnte. Jedoch sehen wir dies nicht als Problem, sondern viel mehr als Chance
an, denn: Viele Schüler sind ohnehin überfordert damit, dass sie sich bereits
wenige Wochen nach dem bestandenen Abitur schon um eine Hochschule
kümmern, sich für diese bewerben und ggf. sogar Wohnungen suchen müssen –
und das, wo ein Großteil der Schüler zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal
genau weiß, welches Studienfach überhaupt das richtige für sie ist. Durch diese
Reform blieben den Abiturienten nach Abschluss des Gymnasiums endlich
genug Zeit, sich über ihr Studium zu informieren und ihre Entscheidung erst
gründlich abzuwägen. Diese Verschnaufpause könnte außerdem für Praktika
oder Auslandsaufenthalte genutzt werden, ohne dafür ein ganzes Jahr
verwenden zu müssen. Wer dennoch so schnell wie möglich studieren möchte,
dem bliebe natürlich weiterhin die Möglichkeit des Starts zum Sommersemester
erhalten. Insgesamt gewinnen die Schüler dadurch aber Zeit dazu, statt welche
zu verlieren – und das sollte unser Ziel sein.
16
Antrag 009
Antragsteller: Simon Landenberger, Hadrian Silberer
Gültigkeit:
unbegrenzt
Für Ehrenamt und Rechtsstaat in der Archäologie
1
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3
Die Jungen Liberalen streben einen rechtsstaatlichen Ausgleich zwischen der
historischenForschung,
Ehrenämtlern
und
Grundstückseignern
an.
Deshalb
fordern sie:
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1. Das Sondengehen oder Sondeln, also die Suche archäologischer Artefakte
mitMetalldetektoren, soll als wichtiger Bestandteil des kulturellen Ehrenamts
gefördertwerden. Die archäologische Forschung soll die Sondengänger
würdigen und nachMöglichkeit in ihre Arbeit einbeziehen. Führen ihre
Hinweise zu archäologischenGrabungen, sind sie angemessen finanziell zu
belohnen.
2. Das Sondeln soll in allen Bundesländern durch die Einführung eines
bundesweit gültigen"Sondelscheins" legalisiert und qualifiziert werden. Die
Bundesländer
sollen
als
obereDenkmalschutzbehörden
qualifizierende
Lehrgänge für alle Sonden- und Surveygänger(oberflächliche Sichtung
ohne Detektoren) anbieten und die Prüfungen abnehmen. DieInhalte des
Lehrgang und der Prüfung sind vom jeweiligen Landesamt für
Denkmalpflege(archäologische Fachbehörde) festzulegen, dabei sollen die
Verbände betroffener Gruppen(z. B. Sondengänger) einbezogen werden.
3. In jedem Bundesland soll ein Kleines Schatzregal gelten: Archäologische
Funde sind denDenkmalschutzbehörden zu melden. Bei Boden- und
Baudenkmälern von hohemwissenschaftlichen Wert kann der Staat eine
Enteignung
vornehmen,
die
Entschädigungszahlungmuss
insgesamt
mindestens 50% des geschätzten Marktwerts des Objektsbetragen. In den
übrigen Fällen steht der Fund gemäß § 984 BGB jeweils hälftig dem
Finderund
dem
Grundstückseigner
zu.
Funde
aus
staatlichen
Nachforschungen (Ausgrabungen)stehen dem Staat zu. Übersteigt der
taxierte Marktwert der dabei geborgenen Fundobjektedie gesamten
Grabungskosten, ist der Grundstückseigner mit 50% an dieser Differenz
zubeteiligen. Darin sehen die JuLis einen gesunden Mittelweg zwischen
genereller
Enteignung(Großes
Schatzregal)
und
dem
Verzicht
auf
archäologische Forschung.
4. Die archäologische Forschung darf nicht auf dem Rücken der Bürger
betrieben
werden.
Jedes
Bundesland
hat
alle
Kosten
seiner
archäologischen Forschung selbst zu tragen und darf sie nichtauf
betroffene
Grundstückseigentümer
umlegen.
Im
Fall
archäologischer
Notgrabungen
(undein
damit
verbundener
Baustopps)
steht
dem
Grundstückseigner nach einer Frist von sechs Monaten eine angemessene
Entschädigung zu.
17
Begründung:
Die Archäologie in Deutschland ist – etwa im Vergleich zu Frankreich – deutlich
unterfinanziert.Eine finanzielle Besserstellung steht für uns in Zeiten nicht oder gerade
noch ausgeglichenerHaushalte natürlich unter Vorbehalt. Daher wäre es sehr nötig, auf
ehrenamtliche
Hilfezurückzugreifen.
Einige
Bundesländer
drängen
die
hobbyarchäologische Szene aber bewußtindie Illegalität. So erhalten Sondengänger nur
selten eine Genehmigung zur Suche, weil man vonihnen unprofessionelles Verhalten und
Störungen der archäologischen Fundkomplexe befürchtet.Dank dieser Prohibition und
drohender Geldstrafen, verschwinden viele Kleinfunde in denPrivatbesitz oder auf den
Schwarzmarkt, die sonst gemeldet worden wären. Es scheint daherunbedingt nötig, die
Sondengänger bundesweit – ähnlich wie Jäger mit Jagdscheinen –professionell zu
schulen, um ihr privates Engagement zu würdigen und für die Forschung
nutzbarzumachen.Zugleich herrscht in einigen Bundesländern ein enormes
Ungleichgewicht zugunsten derstaatlichen Enteignung oder zulasten der archäologischen
Forschung. Einige Bundesländererlauben sich ein "Großes Schatzregal", behalten sich
also die völlige Enteignung beiarchäologischen Funden vor. Dagegen verzichtet Bayern
auf jegliche Eingriffsmöglichkeit,behandelt archäologische Privatfunde also grundsätzlich
wie herrenlose Euromünzen.Kulturhistorisch wichtige Funde können somit ohne jeden
Erkenntnisgewinn für Forschung undÖffentlichkeit in den Privatbesitz wandern. Ein
Mittelweg ist das in den meisten Bundesländernschon gültige, in vielen Variationen
existierende "Kleine Schatzregal". Wir wollen mit unserem anNiedersachsen orientierten
Vorschlag nur einen Anhaltspunkt für die unterschiedlichenLandesgesetzgebungen
(Kulturhoheit der Länder) bieten.Schließlich muss das oft praktizierte Verfahren enden,
dass Grabungskosten auf dieGrundstückseigentümer umgelegt werden. Wenn der Staat
sich das (für die Forschungunverzichtbare) Recht herausnimmt, auf Privatgrundstücken
zu graben, dann muss er dafür auchdie Kosten tragen. Hier gilt für uns auch kein
Finanzierungsvorbehalt mehr.
18
Antrag 010
Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern
Gültigkeit:
unbegrenzt
Wiedereinführung von Studienbeiträgen
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen Oberbayern setzen sich in Bayern dafür ein, dass die
Studienbeiträge, in Form von nachgelagerten Studienbeiträgen, wieder eingeführt
werden. Hierbei ist darauf zu Achten, dass die Rückzahlung der Studienbeiträge
sozial verträglich und erst bei Erreichen eines stabilen Einkommens eingefordert
wird.
Begründung:
Neben den bereits bekannten Argumenten für Studienbeiträge, zeigt es sich in letzter Zeit
auch durch die Einführung des Mindestlohns, dass Dienstleistungen, welche ursprünglich
zur Verbesserung der Studienbedingungen eingeführt wurden, nicht mehr weiter finanziert
werden können. Eine Wiedereinführung der Studienbeiträge muss deshalb wieder auf die
Tagesordnung.
19
Antrag 011
Antragsteller: SV München
Gültigkeit:
unbegrenzt
Abschaffung des BAföG
1
2
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Abschaffung der BAföG-Förderung und
stattdessen die bessere Bekanntmachung von nachgelagerten Studienkrediten.
20
Antrag 012
Antragsteller: SV München
Gültigkeit:
unbegrenzt
Kein Filmförderung aus öffentlichen Mitteln
1
2
3
4
Die Jungen Liberalen sehen in der deutschen Förderlandschaft für Filme ein
bodenloses Loch der Steuerverschwendung für Unterhaltungsmedien und fordern
deshalb die Abschaffung der Filmsubventionen. Insbesondere die Filmförderfonds
der Länder und die regionale Filmförderung sind ersatzlos abzuschaffen
21
Antrag 013
Antragsteller: Felix Firydus
Gültigkeit:
5 Jahre
Rhetorik im Deutschuntericht
1
2
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Einführung des
„Rhetorik“ in allen bayrischen Schulen mit folgenden Lehrinhalten:
Unterrichtsfaches
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11



12
13
Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass Rhetorik einmal pro Jahrgangstufe
geprüft wird:
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19
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21
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

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



Präsentationstechniken: Präsentieren mit und ohne neue Medien
Angstüberwindung: Reden vor großen Menschenmengen
Vortragens Techniken: Wie trage ich ohne Text vor? Wie kann ich
mir
Wörter
und
Sätze
merken?
Wie
rede
ich
spannend
und
anschaulich?
Verschiedene Arten der Kommunikation
Redestil:
Wann
benutze
ich
welche
Sprachform
(gebildet,
umgangssprachlich, etc.)
Aufbau von Reden und Debatten: Wie gehe ich am besten vor?
Rhetorik soll einmal pro Jahrgansstufe geprüft werden
Hauptteil
mündliche
Prüfung,
wie
Debatte
oder
politische
Rede;
Nebenteil schriftlich
 Rhetorik
soll
auch
in
den
Abschlussprüfungen
des
Abiturs,
der
Mittleren
Reife
und
des
Qualifizierender
Hauptschulabschlusses
geprüft werden
 Die
Prüfung
muss
von
mindestens
zwei
Fachkundigen
geprüft
werden
Die Jungen Liberalen Bayern fordern zudem, dass Rhetorik in den Unterricht
eingegliedert wird und nicht separat unterrichtet werden:



Rhetorik soll in den Deutschunterricht eingegliedert werden und eine
Wochenstunde
in
Anspruch
nehmen;
Rhetorik
soll
ab
der
6.
Jahrgangstufe unterrichtet werden
Rhetorik soll in den Englischunterricht eingegliedert werden und soll
ab der 8. Jahrgangstufe einmal pro Woche unterrichtet werden
Rhetorik soll in den Französischunterricht eingegliedert werden und
soll
ab
der
8.
Jahrgangsstufe
ein
Wochenstunde
in
Anspruch
nehmen
Die Lehrer der folgenden Schulfächer sollen durch Fortbildungen auf
ihre neuen Aufgaben vorbereitet werden
22
Antrag 014
Antragsteller: Andreas Fleißner, Fridolin Fluhr, Maximilian Funke-Kaiser,
Matteo Müller, Stephan Strzondala, Oliver Wybranski
Gültigkeit:
unbegrenzt
Medien-, Informations- und Rhetorikkompetenz –
Für eine umfassende Bildung der Schüler im
Umgang mit Informationen und der Vielfalt an
Informationsquellen
1
2
3
4
5
6
7
8
Die heutige Zeit wird auch das Informationszeitalter genannt. Technischer
Fortschritt sowie die zunehmende Vernetzung der Gesellschaft macht es für
jedermann möglich Informationen in Sekundenschnelle weltweit zu verbreiten.
Die massive Steigerung der Anzahl Informationsquellen und Informationskanälen
bietet Chancen, jedoch auch Risiken. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen
Liberalen dafür ein, dass Schülern eine gründliche Bewertung von Informationen
und ihren Quellen, sowie die Bildung einer eigenen, differenzierten Meinung und
deren argumentativer Untermauerung ermöglicht wird.
9
10
Einführung des Faches „Medien-, Informations- und Rhetorikkompetenz“ in der
Schule:
11
12
13
Die Jungen
InformationsLehrinhalten:
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29

30
31
Aufgrund von inhaltlichen Überschneidungen mit den bestehenden Lehrplänen
wird eine Umsetzung ohne zusätzliches Lehrpersonal und Unterrichtszeit für











Liberalen Bayern fordern die Einführung des Faches „Medien-,
und Rhetorikkompetenz“ in bayerischen Schulen mit folgenden
Informationsrecherche: Wie und wo sucht man nach Informationen?
Einschätzung der Qualität und der Vergleich von Quellen.
Medien und Suchmaschinen: Welche gibt es? Wie arbeiten sie?
Medieneinsatz
Das Erkennen der Intention des Urhebers einer Information und dies
argumentativ zu begründen.
Logisches Argumentieren
Manipulationen: Welche Arten der Manipulation gibt es und wie kann man
sich dagegen schützen?
Daten als Wirtschaftsfaktor
Entstehung
wissenschaftlicher
Studien
und
die
Abhängigkeit
vom
Auftraggeber
Datenschutz: Wie und Warum?
Die Entstehung der Ergebnisse wissenschaftlicher Arbeiten
Naturwissenschaften als Modelle der Natur
Wahrnehmung und Konstruktivismus
23
32
33
möglich gehalten und auch angestrebt. Die benötigen zusätzlichen Kompetenzen
sind für die Lehrkräfte durch Fortbildungsmaßnahmen zu erreichen.
34
35
36
37
38
39
40
41
Die Unterbringung der Lerninhalte in bestehenden Schulfächern wird als nicht
zeitgemäß und ausreichend angesehen, um der zentralen Rolle der oben
genannten Themen in unserer heutigen Informationsgesellschaft gerecht zu
werden. Die Lehrziele sind derart formuliert, dass der Lehrkraft die nötige
Flexibilität in der Umsetzung gelassen wird, so dass auf die Interessen der
Schüler eingegangen werden kann, damit die Motivation der Schüler gesteigert
werden, um kann sich mit diesem zunehmend wichtigen Thema intensiv zu
befassen.
42
Förderung von Debattierclubs:
43
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45
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47
48
49
50
Die Jungen Liberalen Bayern setzen sich für die Förderung von Debattierclubs
innerhalb und außerhalb von Schulen ein. Neben der Schulung der rhetorischen
und argumentativen Fähigkeiten bieten Debattierclubs auch sozialen Mehrwert.
Debattierclubs würden zu einer gesunden Gesprächsführung verhelfen. Des
Weiteren ermöglichen Debattierclubs ein differenzierteres Meinungsbild indem die
Teilnehmer auch für thematische Positionen argumentieren, die sie an sich nicht
vertreten. Zudem soll die Motivation, das Interesse und ein sportlicher Ehrgeiz an
Diskussionen gestärkt werden.
24
Antrag 015
Antragsteller: KV Passau, BeVo Niederbayern
Gültigkeit:
5 Jahre
Menschen nicht über einen Kamm scheren – NC
abschaffen
1
2
3
4
5
Die
Jungen
Liberalen
setzen
sich
für
eine
Abschaffung
von
Zulassungsbeschränkungen
aufgrund
eines
Numerus
Clausus
ein.
Den
Universitäten und Hochschulen steht es jedoch frei, wo notwendig, andersartige
Bewerbungsverfahren einzuführen, welche die konkreten Herausforderungen des
Studiengangs prüfen.
Begründung:
Der Abiturschnitt kann über die Geeignetheit des einzelnen Menschen für einen
bestimmten Studiengang nur bedingt Aussagen treffen. Das Abitur ist ein sehr breit
gefächerter Test, dessen positiver Abschluss über die Eignung für spezialisierte
Studiengänge nicht genügend aussagt. Zwar mag eine generelle Korrelation zwischen
einem guten Abitur und einem späteren Studienerfolg bestehen. Jedoch reißt bei dieser
Bewertungsmethode eine nicht unerhebliche Anzahl von Menschen diese Hürde, ohne
tatsächlich ungeeignet für ein bestimmtes Studium zu sein.
Eine weitere Ungleichbehandlung liegt zudem in der mangelnden Vergleichbarkeit der
Abiture zwischen den verschiedenen Bundesländern. Diese mangelnde Vergleichbarkeit
ist u.a. auf das Prüfungswesen zurückzuführen. Insbesondere werden in einzelnen
Bundesländern Schulprüfungsverfahren durchgeführt. In anderen wiederum zentral
gestellte Prüfungen. Dies zwingt die Universitäten dazu die einzelnen Abiture ein zweites
Mal zu bewerten. Dazu erfolgen, häufig willkürliche, Anrechnung oder Abzüge auf die
erzielte Durchschnittsnote im Abitur.
Das Abitur als allgemeine Hochschulreife soll generell zum Studium befähigen. Daher ist
es nur konsequent, dass es jedem möglich sein sollte, sein gewünschtes Lebensziel
zumindest in Angriff zu nehmen und seiner Berufung nachzukommen. Als Liberale ist es
uns wichtig keine kollektivistischen Aussiebeverfahren anzuwenden, sondern individuellen
Lebensentwürfen gleiche Chancen zu gewähren.
25
Antrag 016
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit:
10 Jahre
Staatsverschuldung abbauen
1
2
3
4
Gerade für die jüngeren Generationen zeichnet sich ohne Kurskorrektur eine
ungewisse Zukunft ab: So sind die Zinszahlungen auf einen Schuldenberg von
derzeit 2,048 Billionen Euro eine erdrückende Last. Dieser wurde in wenigen
Jahrzehnten aufgetürmt und wird uns für eine noch nicht absehbare Zeit binden.
5
6
7
8
9
Wir fordern daher, sofort mit dem Schuldenabbau zu beginnen. Eine „schwarze
Null“, die lediglich bedeutet, dass die Regierung keine neuen Schulden
aufgenommen hat, reicht uns nicht. Um eine solide Haushaltspolitik zu erreichen,
die die politische Weitsicht von vier Jahren überschreitet, schlagen die Jungen
Liberalen Bayern folgende Maßnahmen vor:
10
11
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36
37
38





Künftig sollen unabhängige Expertengremien, wie z.B. Normenkontrollrat
oder Bundesrechnungshof, bereits im Vorfeld und auch bei Entwürfen der
Fraktionen stärker in den Gesetzgebungsprozesses eingebunden werden,
um entsprechende Vorhaben auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen.
Dies soll insbesondere auch die spätere Belastung für Bürger und
Unternehmen mit einschließen;
Alternative 1: Neue Gesetze sollen grundsätzlich befristet und mit einem
Verfallsdatum versehen werden. Bei Gesetzen ohne Befristung ist nach
fünf Jahren festzustellen, ob ihr Fortbestand notwendig
ist. Neue
Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften
sind
grundsätzlich
auf
fünf Jahre zu befristen und so mit einem Verfallsdatum zu versehen.Alternative 2: Es
soll
ein
Bundestagsausschuss
eingesetzt
werden,
dessen
Aufgabe es ist, bestehende Rechtsnormen stetig auf ihre Aktualität,
Sinnhaftigkeit und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen, um diese im Zweifel
dem Bundestag zur erneuten Abstimmung vorzulegen. Jährlich muss ein
Rechtsbereinigungsgesetz vorgelegt werden, das bestehende und nicht
mehr erforderliche Gesetze und Rechtsverordnungen in Teilen oder
vollständig aufhebt;
Die veraltete, kameralistische Haushaltsführung muss endlich konsequent
durch Doppik (doppelte Buchführung) ersetzt werden. Cost Centers,
Benchmarking, Qualitäts- und Kontraktmanagement sind auch in der
öffentlichen Verwaltung anzuwenden („New Public Management“);
Die Transparenz der Steuerausgaben muss erhöht werden. Vorgeblich
zweckdienliche
Steuern
sollten
konsequent
durch
Gebührenoder
Beitrags-Abgaben ersetzt werden, um sicherzustellen, dass die Gelder
auch dorthin fließen, wofür sie erhoben werden;
Der Länderfinanzausgleich istAlternative 1: im derzeitigen Zustand kritisch
zu betrachten und deshalb zu reformieren.Alternative 2:abzuschaffen.Insbesondere
die
jetzige
Verteilung,
bei
der
nur
3
Länder,
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41
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62
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64
65
66
67





darunter Bayern, an 13 andere zahlen müssen, ist unrechtfertigbar und
bestraft solche Bundesländer, die gut gewirtschaftet haben;
Langfristig befürworten wir die vereinzelte Zusammenlegung und somit
Reduzierung
der
Anzahl
von
Bundesländern,
da
dies
erhebliche
Einsparungen von Doppelstrukturen ermöglichen würde. Bis dahin sind
Länderkooperationen
für
eine
gemeinsame
Verwaltungsstruktur
in
geeigneten Bereichen zu befürworten;
Der Verwaltungsapparat muss erheblich entschlackt werden: So sollen
bspw. künftig nur noch Berufe, die wichtige hoheitliche Aufgaben
wahrnehmen, wie Polizisten, Soldaten oder Justizbeamte, nicht aber zum
Beispiel
Lehrer
und
Verwaltungsangestellte
verbeamtet
und
die
Regierungsbezirke abgeschafft werden;
Antizyklische oder konjunkturelle Eingriffe in das Wirtschaftssystem sind
kritisch zu betrachten;
Kein privates Unternehmen darf künftig mehr systemrelevant („toobigto
fail“) werden: Wer nicht pleitegehen kann, weil er im Zweifel vom Staat
gerettet wird, der scheut keine Risiken mehr. Bankenrettungen lehnen wir
daher ab;
Der
Staat
ist
nicht
der
bessere
Unternehmer.
Daher
müssen
öffentlich-rechtliche
Unternehmen,
die
keine
hoheitlichen
Aufgaben
wahrnehmen oder ein natürliches Monopol darstellen, privatisiert und
staatliche Anteile an Privatunternehmen verkauft werden.
Europäische
Vorgaben
gelten
auch
für
uns:
Einmal
beschlossene
Schuldenbremsen
müssen
eingehalten
werden,
Sparmaßnahmen
sind
konsequent umzusetzen und die Haushaltskonsolidierung voranzutreiben, damit
wir unseren nachfolgenden Generationen ein zukunftsfähiges Land überlassen.
Dazu gehört es auch, Vorschläge zur Senkung der Ausgaben, wie bspw. das
Schwarzbuch vom Bund der Steuerzahler, zu beherzigen und ernsthaft zu
prüfen.
27
Antrag 017
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit:
10 Jahre
Einwanderung ermöglichen
1
2
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31
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33
34
35
36
37
38
39
Die Jungen Liberalen Bayern fordern ein klares Bekenntnis zu Deutschland als
Einwanderungsland. Ein lange überfälliges Einwanderungsgesetz soll endlich
hochqualifizierten Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten erleichtert, in Deutschland
Fuß zu fassen, Anreize schaffen, die unser Land attraktiver machen und
bürokratische
Hürden
senken,
um
eine
offene
Chancengesellschaft
zu
realisieren. Konkret bedeutet dies:






Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „Expression of Interest
System“ einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland
haben, melden sich über einen Online-Antrag an. Erfüllen sie gewisse
Grundvoraussetzungen
(insb.
Qualifikation
für
Berufsfelder
mit
Arbeitskräftemangel),
werden
sie
in
einen
Kandidaten-Pool
der
Bundesagentur
für
Arbeit
aufgenommen.
Firmen
können
einen
Personalbedarf
bei
der
Agentur
anmelden,
die
daraufhin
geeignete
Kandidaten vermittelt. Für vermittelte Personen wird automatisch durch die
jeweilige Botschaft ein Visum ausgestellt und nach der Ankunft eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt. Zusätzlich soll ein Punktesystem, das sich an
Kriterien wie Bildungsgrad, Sprachkenntnis, Alter und Fachkräftebedarf am
Arbeitsmarkt
orientiert,
eine
angebotsunabhängige
Einwanderung
ermöglichen;
Werbemaßnahmen im Ausland, auch durch die Deutsche Welle und das
Goethe-Institut,
sowie
Beratungsangebote
müssen
weiter
intensiviert
werden;
Das Einbürgerungsverfahren nach nur vier Jahren und die Zulassung der
mehrfachen Staatsbürgerschaft ermöglichen eine bessere und schnellere
Partizipation
von
Zuwanderern.
Voraussetzung
für
die
mehrfache
Staatsangehörigkeit
ist,
dass
die
Rechte
und
Pflichten
der
Staatsangehörigen gegenüber den Staaten in einem bilateralen Vertrag mit
dem jeweiligen Herkunftsland geregelt sind;
Jeder soll an seinem Erstwohnsitz das aktive Wahlrecht auf kommunaler
Ebene haben. Jeder, der seit 4 Jahren seinen Lebensmittelpunkt in
Deutschland hat, soll auch das aktive Wahlrecht auf Landes- und
Bundesebene erlangen;
Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse muss schneller erfolgen und
bundesweit vergleichbar sein;
Es muss ein Programm erarbeitet werden, wie Deutsche, die im Ausland
studiert haben, wieder nach Deutschland zurückgeholt werden können.
Hier muss die Agentur für Arbeit in Zusammenarbeit mit dem BMBF und
dem DAAD gerade bei Stipendiaten und anderweitig Geförderten ein
Beratungsund
Informationsprogramm
auflegen.
Auch
sollen
die
28
40
41
Universitäten in die Pflicht
Partneruniversitäten zu werben.
genommen
werden,
an
ihren
jeweiligen
42
43
44
Um diese Ziele zu erreichen, ist es wichtig, bestehende Ressentiments in der
Bevölkerung
abzubauen
und
ein
funktionierendes
Integrationskonzept
sicherzustellen.
45
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47
48
49

50
51
52
53
54
55
56
Wir betrachten die kulturelle Vielfalt, die sich aus der Einwanderung ergibt, als
unschätzbare Bereicherung und sehen eine weltoffene Willkommenskultur in
Deutschland als unerlässlich an. Voraussetzung für jede Einwanderung ist aber
selbstverständlich das unbedingte Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen
Grundordnung sowie zur Erlangung der Staatsbürgerschaft ein verpflichtender
Einbürgerungstest, der jedoch nur die staatsbürgerlichen Grundkenntnisse und
nicht mehr Fragen zur „deutschen Kultur“ behandeln soll.

Dazu
gehören
zum
einen
mehr
finanzielle
Mittel
für
Aufklärungsmaßnahmen
und
ein
klares
politisches
Bekenntnis
zu
Deutschland als Einwanderungsland;
Zum anderen müssen die Mittel für Integrations- und Deutschkurse erhöht
und Englisch zur ergänzenden Amtssprache gemacht werden.
29
Antrag 018
Antragsteller:
BV Oberbayern, Johannes Dallheimer, Phil Hackemann
Gültigkeit:
unbegrenzt
Abschaffung des juristischen Geschlechts
1
2
Die Jungen
Geschlechts.
Liberalen
Oberbayern
fordern
30
die
Abschaffung
des
juristischen
Antrag 019
Antragsteller: Lukas Köhler
Gültigkeit:
10 Jahre
Eine echte nachhaltige Politik gestalten
1
2
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Einführung einer Ombudsperson für
zukünftige Generationen auf Landes-, Bundes-, Europäischer und UN Ebene.
3
4
5
6
Die derzeitige Politik ist in ihrer Planung auf die Wahlzyklen beschränkt, was
angesichts der Notwendigkeit der Wiederwahl verständlich ist. Die JuLis
verstehen Politik aber als die Gestaltung der Zukunft und so muss die Zukunft
auch eine unabhängige Stimme in der aktuellen Politik haben.
7
8
9
Die Ombudsperson soll mit ähnlichen Rechten ausgestattet sein, wie die
Ungarische Ombudsperson die mit dem sogenannten OmbudsmanAct in 2007
in Ungarn eingeführt wurde. Diese Rechte sind:
10
11
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13
14





15
16
17
18
Ausnahme bei diesen Rechten bildet die Ombudsperson auf UN Ebene. Hier
muss dem im September 2013 veröffentlichtem Report der UN folgend, ein High
Commissionerfor Future Generations eingeführt werden. Dieser ist dem High
Comissionerfor Human Rights der UN nachzuempfinden.
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
Die deutsche Ombudsperson ist auf allen Ebenen jeweils für 10 Jahre zu
wählen. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Die Wahl der Ombudsperson soll
durch einen Beirat durchgeführt werden. Dieser soll aus 12 Personen bestehen,
die durch das jeweilige Parlament gewählt für ein Jahr länger als die
Amtsperiode des jeweiligen Parlaments gewählt werden, um die demokratische
Legitimation sicherzustellen. Die 12 Personen sind jeweils durch 3 Personen aus
der Politik, der Wissenschaft, der Judikative und der Zivilgesellschaft zu
bestellen. Der Beirat soll in beratender Funktion der Ombudsperson zur Seite
stehen und ihren gebundenen Auftrag überprüfen. Wird mit einer zwei Drittel
Mehrheit entschieden, dass die Ombudsperson ihren Auftrag nicht entsprechend
erfüllt so kann diese abgewählt werden.
30
31
32
Die Ombudsperson ist nicht, wie ein Abgeordneter rein seinem Gewissen
verpflichtet. Er handelt als gebundener Repräsentant im Auftrag zukünftiger
Generation und muss sich nach deren Bedürfnissen ausrichten.
Rederecht im jeweiligen Parlament
Klagerecht vor den entsprechenden Gerichten
Informationsrecht über alle, den jeweiligen Fall betreffende, Informationen
Recht auf Öffentlichkeitsarbeit
Vetorecht bei Gesetzen die zukünftige Generationen betreffen
31
Antrag 020
Antragsteller: KV Augsburg
Gültigkeit:
unbegrenzt
Für Teencourts – und eine individuelle und
gerechte Behandlung von jugendlichen Ersttätern
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine flächendeckende Ausweitung der
Teencourtprojekte. Da jugendliche Ersttäter im Alter von 14 – 17, die leichte bis
mittlere Straftaten begangen haben, meist in ihrem späteren Leben nicht mehr
straffällig werden und daher keine Jugendstrafe, sondern ein Pädagogische
Maßnahme benötigen, die ihnen vor Augen führt was sie falsch gemacht haben
und sie zum Nachdenken anregt. Ein weiterer Aspekt der Teencourts ist, dass
eine erfolgreiche Vollendung der Maßnahme zu einer Einstellung des Verfahrens
führt, da ein Fehler in der Jugend große Folgen für das spätere Leben haben
kann,
beispielsweise
eine
Führerscheinsperre
bei
Verkehrsdelikten
oder
Schwierigkeiten bei der Lehrstellensuche. Deshalb fordern wir, dass das
Teencourtprojekt flächendeckend in ganz Bayern eingeführt wird nach folgenden
Maßstäben
13
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt (als Straftäter)
14
· Jugendlicher muss im Alter von 14-17 sein
15
· Keine bisherigen Vorstrafen
16
· Ein Geständnis muss vorliegen
17
18
· Teilnahme basiert auf Freiwilligkeit
Teencourtprojekt teilzunehmen.)
19
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Projekt(als Schülerrichter)
20
· Jugendliche im Alter von 14-18
21
· Freiwillige Teilnahme
22
· Besuch eines Lehrganges zur Vorbereitung auf die Gespräche
23
· Keine Vorstrafen dürfen vorhanden sein
24
Zusammensetzung des Schülergremiums
25
· 3 Schülerrichter
26
· 1 anwesender Sozialpädagoge
27
· 1 jugendlicher Straftäter
28
Verfahrensablauf
32
(Niemand
ist
gezwungen,
an
dem
29
Vorgespräch :
30
· Gegenseitige Vorstellung
31
32
33
· Befragung des jugendlichen Straftäters nach: Tathergang, Gründen, familiären
Umfeld, schulisches Umfeld, private Folgen, Stärken/Schwächen, Hobbys,
Interessen,
34
· Aufgrund der Informationen durch das Erstgespräch wird daraufhin
35
36
eine geeignete
entspricht
37
· Ein Nachgespräch wird vereinbart
38
Nachgespräch:
39
· Präsentation der durchgeführten Maßnahme
40
41
42
43
· Gespräch darüber, wie die Maßnahme durchgeführt wurde / wie er sich dabei
gefühlt hat. Bei zufriedenstellender Ausführung der Maßnahme wird der Fall zu
den Akten gelegt (hat keinerlei weitere Folgen für den Jugendlichen) und zur
Staatsanwaltschaft zurückgesendet
44
45
46
47
Ziel ist es, eine Maßnahme zu finden, die sich auf die Ursache der Straftat
bezieht und im Idealfall den Jugendlichen verschiedene Lösungswege und
Umgangsmöglichkeiten aufzeigt, wie man diese Straftat vermeiden hätte können
und zudem den jugendlichen Straftäter zur Selbstreflexion anhält.
48
Organisation des Projektes
49
50
· Suche eines Trägers (Gemeinde/Stadt
Teencourtprojekt übernimmt und fördert.
oder
51
52
·
Nachdem
ein
aufgestellt/ausgearbeitet.
wurde,
53
54
· Vermittlung der jugendlichen Straftäter an das örtliche Teencourtprojekt durch
die Staatsanwaltschaft
55
Finanzierung
56
57
58
· Finanzierung über eine Fallpauschale (Fall wird gegenüber der zuständigen
Staatsanwaltschaft in Rechnung gestellt, die diese dann an das Justizministerium
weiterleitet).
59
· Durch Spenden
Maßnahme
gefunden,
Träger
die
gefunden
33
der
Tat
und
freier
dem
Jugendlichen
Träger),
wird
ein
der
das
Konzept
Antrag 021
Antragsteller: KV Augsburg
Gültigkeit:
unbegrenzt
Für Selbstbestimmung am Sterbebett
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass die Inanspruchnahme der Sterbehilfe
erleichtert wird, um den Menschen die Möglichkeit zu bieten, selbstbestimmt über
den Zeitpunkt ihres Ablebens zu entscheiden. Jedoch ist es selbstverständlich,
dass dafür auch vernünftige Regeln geschaffen werden müssen, die sich sowohl
an dem Selbstbestimmungsrecht des Kranken als auch an den verbunden
Gefahren einer rechtlichen Erleichterung der Inanspruchnahme der Sterbehilfe
orientieren. Im Klartext heißt das, wir brauchen Regeln, die den Menschen die
Möglichkeit geben, ihr Ableben selbstbestimmt zu gestalten. Gerade auf die
Freiwilligkeit und Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches des Patienten ist hierbei
besonders einzugehen.
11
12
13
Im Falle eines Sterbewunsches ist ein Antrag bei Gericht zu stellen. Dieses hat
über den Antrag nach folgenden Voraussetzungen einzelfallbezogen zu
entscheiden:
14
15
16
17
· Die geistige Urteilsfähigkeit und der tatsächliche Wille des Antragenden ist
durch
ein
psychologisches
Gutachten,
verbunden
mit
entsprechenden
Vorgesprächen,
nachzuweißen
und
zwar
durch
einen
amtsärztlichen
Psychologen
18
· Der körperliche Zustand ist von ärztlicher Seite zu bestätigen
19
20
· Die Frist, nach der der Antragende seinen Willen nochmals äußern muss, ist
von den Psychologen und Ärzten einzefallbezogen zu entscheiden
21
· Der Antragende ist über sämtliche Alternative zu informieren
22
Ablauf
23
24
25
26
27
Der Tod muss durch den Patienten selbst herbeigeführt werden, sofern dieser
dazu in der Lage ist. Ansonsten darf Hilfestellung durch den behandelnden Arzt
oder eine vom Patienten benannte Person unter Aufsicht des Arztes gewährt
werden. Der Arzt muss bei Verabreichung anwesend sein und während des
Sterbevorgangs in erreichbarer Nähe bleiben.
28
29
Rechtliche Ermöglichung der Begleitung des Sterbevorganges bei persönlichem
Bedarf durch gemeinnützige und qualifizierte Organisationen.
30
Rechtliches
31
32
Der Patient
bestimmen.
hat
das
Recht,
für
seinen
34
Freitod
einen
Ort
seiner Wahl zu
33
34
35
Die Straflosigkeit der Beihilfe zum Suizid (sofern die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde)
muss gewährt werden, zudem muss der Straftatbestand der Unterlassenen
Hilfeleistung für den Bereich des betreuten Sterbens ausgesetzt werden.
36
Die Kosten sind vom Antragenden vollständig zu tragen
37
38
Im Falle der Mittellosigkeit kann Antrag auf staatliche Unterstützung beantragt
werden
39
Sorgfaltspflicht
40
41
42
Die Sorgfaltspflicht des Arztes und der gemeinnützigen Organisationen bzw. der
daran beteiligten Personen ist erfüllt, wenn die oben aufgezählten Kriterien und
Voraussetzungen erfüllt wurden.
35
Antrag 022
Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken
Gültigkeit:
10 Jahre
Service statt
Deutschland
Abfertigung
-
Fachkräfte
für
1
2
3
4
5
Durch den demografischen Wandel geht Deutschland bis 2030 etwa jede achte
erwerbstätige Person verloren. Die Zuwanderung von Hochqualifizierten ist eine
von mehreren möglichen Maßnahmen, mit denen eine rapide Verringerung des
Arbeitskräfteangebots und damit nachteilige Effekte auf die Innovationsfähigkeit
und den technischen Fortschritt verhindert werden können.
6
1. Zentraler internationaler Bewerberpool
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Deutschland soll für die Arbeitsmigration ein „ Expression of Interest System“
einführen. Personen, die Interesse an Arbeit in Deutschland haben, melden sich
über einen Online-Antrag an. Erfüllen sie gewisse Grundvoraussetzungen (insb.
Qualifikation für Berufsfelder mit Arbeitskräftemangel), werden sie in einen
Kandidaten-Pool der Bundesagentur für Arbeit aufgenommen. Firmen können
einen Personalbedarf bei der Agentur anmelden, die daraufhin geeignete
Kandidaten vermittelt. Für vermittelte Personen wird automatisch durch die
jeweilige Botschaft ein Visum ausgestellt und nach der Ankunft eine
Aufenthaltserlaubnis erteilt.
16
2. One-Stop-Government
17
18
19
20
Kommunen sollen „Welcome Center“ einrichten, die alle Leistungen im Rahmen
der Zuwanderung an einer Stelle anbieten. Dazu sind Ausländerbehörden,
Meldebehörden, Träger der Grundsicherung (Jobcenter) und die Agentur für
Arbeit zu beteiligen.
21
3. Mehrsprachigkeit als Selbstverständlichkeit
22
23
24
25
26
Für absehbar kurzfristige Arbeitsaufenthalte (Abordnungen, Entsendungen etc.)
kann nicht zwangsläufig das Lernen der deutschen Sprache gefordert werden.
Behörden sowie insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen müssen
entsprechend in der Etablierung einer mehrsprachigen Unternehmenskultur
gefördert werden.
27
28
29
30
31
Alle
öffentlichen
Dienstleistungen
im
Zusammenhang
mit
beruflicher
Zuwanderung müssen mindestens auch in Englisch zur Verfügung gestellt
werden. Webseiten, Flyer, Merkblätter und ähnliches sollen in die wesentlichen
Weltverkehrssprachen
übersetzt
werden
(englisch,
französisch,
spanisch,
russisch, chinesisch, arabisch).
32
4. Interkulturelle Kompetenz
36
33
34
35
36
37
38
Jeder Mitarbeiter öffentlicher Stellen mit Publikumskontakt ist interkulturell zu
schulen.
Kenntnisse
mindestens
einer
zweiten
Sprache
sind
eine
Selbstverständlichkeit
und
als
Kernkompetenz bei der
Einstellung
bzw.
Beförderungen zu fordern. Bei grundsätzlicher Weigerung eines Mitarbeiters zum
Lernen einer zweiten Sprache oder zur Teilnahme an interkulturellen Schulungen
sind ggf. dienstrechtliche Maßnahmen einzuleiten.
Begründung:
zu 1.)
35% der Arbeitgeber mit unbesetzten Stellen gaben in einer Untersuchung an, dass die
Anwerbung aus dem Ausland zu kompliziert ist. Daneben werden fehlende Kenntnis der
Verfahrensschritte, hohe Kosten, Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme, fehlende erforderliche
Kenntnisse bei Bewerbern oder Schwierigkeiten bei der Bewertung von Bildungsabschlüssen
angegeben (OECD/ DIHK). All diese Punkte können über ein System beseitigt werden, in dem die
Agentur für Arbeit als einziger Vermittler und Kontaktpunkt auftritt, der die
erforderlichen Leistungen für das Unternehmen und den Bewerber erbringt.
Zu 2.)
Gerade in der umständlichen deutschen Verwaltung sollte sich der Ort, an dem eine Dienstleistung
erbracht wird, an der Sache bzw. dem Kunden orientieren und nicht an Behördenstrukturen oder
unterschiedlichen föderalen Zuständigkeiten. Die Zusammenfassung von Dienstleistungen in
Sachen Zuwanderung schafft Win-Win-Situationen für Anbieter und Migranten, wie z.B. das
Erfolgsmodell des Welcome-Center in Hamburg eindrucksvoll zeigt.
Zu 3.)
Migration im 21. Jahrhundert ist keine Einbahnstraße mehr. Zirkuläre und spontane Migration sind
die logische Konsequenz einer Weltwirtschaft, die ständig im Fluss ist. Entsendungen in das
Ausland sind bei internationalen Unternehmen entsprechend ein bewährtes Standardinstrument
zum Austausch von Wissen und zur Personalentwicklung. Dabei macht Englisch als universelle
Verkehrssprache die Verständigung unabhängig von Einsatzort möglich. Dem gegenüber steht die
Erwartungshaltung gerade kleinerer und mittelständischer deutscher Unternehmen, dass ihr
Personal (ausschließlich) auf Deutsch interagiert. Da das Erlernen der deutschen Sprache
kompliziert ist und seine Zeit erfordert, macht dies den kurzfristigen Einsatz von Experten praktisch
unmöglich.
Zu 4.)
Deutschland gilt im Ausland zwar als effizient und erfolgreich, aber nicht unbedingt als freundlich
und einladend. Außerhalb Europas zählt Deutschland nur in Ghana, Tunesien und Kasachstan zu
wirklich attraktiven Auswanderungszielen (Gallup). Deutschland muss zunehmend vermitteln, dass
es an Arbeitskräften weniger als Humankapital, sondern vor allem als Mitarbeiter und Mensch
interessiert ist. Problemorientierung und Freundlichkeit widersprechen sich nicht, wie gerade
skandinavische Länder oder Kanada zeigen.
37
Antrag 023
Antragsteller: KV Augsburg
Gültigkeit:
unbegrenzt
Abschaffung des Blasphemieparagraphen
1
2
3
4
5
6
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die restlose Abschaffung des §166 StGB.
Der sogenannte Blasphemieparagraph bevorzugt die durch ihn geschützten
Gruppen unverhältnismäßig. Die Straftatbestände der Verleumdung nach §187
StGB sowie der Volksverhetzung nach § 130 StGB sind hier ausreichend. Es gibt
keinen Grund die in §166 StGB genannten Gruppen stärker zu schützen als
andere.
38
Antrag 024
Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Freiheit und Würde auch nach dem Tod
1
2
3
Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung
Urnenbestattung. Allerdings muss dafür die
vorliegen.
des Friedhofzwangs für die
Erklärung des Verstorbenen
4
5
6
7
8
Die Jungen Liberalen fordern die Aufhebung der Sargpflicht auf Friedhöfen.
Voraussetzung ist jedoch ein ausgewiesenes Grabfeld für die sarglose
Bestattung auf dem Friedhof. Die Entscheidung über die Ausweisung
entsprechender
Grabfelder
liegt
in
der
Zuständigkeit
der
jeweiligen
Friedhofsträger.
Begründung:
Es wird bereits seit einigen Jahren über den Sinn des Friedhofszwangs diskutiert. Dabei
findet sich mittlerweile eine stark zunehmende Zahl von Befürwortern für eine
Lockerung dieses
international
einzigartigen
Überbleibsels
aus
Zeiten
der
Nationalsozialisten. Insbesondere für den wachsenden Markt an Alternativbestattungen
wie Felsbestattung oder Almwiesenbestattung würde dies eine Erleichterung bedeuten.
Wir sehen in dem durchgängigen Friedhofszwangs einen unzulässigen Eingriff des
Staates in das private Verhältnis zwischen Toten und Hinterbliebenen. Der
Friedhofszwang tangiert dadurch Art. 2 des Grundgesetzes sowie Art. 8 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Diese Rechte gewähren die freie Entfaltung der
Persönlichkeit und verlangen die Achtung des Privat- und Familienlebens. Zwar
schränken gesetzliche Grundlagen die Freiheitsrechte der Bürger ein, diese müsste aber
durch den Schutz höherer oder zumindest gleichwertiger Rechtsgüter begründbar sein.
Gelten für Erdbestattungen stellenweise Rechte des Gesundheitsschutzes, so geht von
Asche jedoch keinerlei Gefahr aus.
Bislang gehen einige deutsche Bundesbürger den Umweg über Nachbarländer mit
weniger restriktiver Gesetzgebung. So wird nach einer Kremierung im Ausland die dortige
Handhabung genutzt. Dies ist jedoch im Falle der Rückbringung der Ascheurne nach
Deutschland illegal und kann rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.
Einige Bundesländer wie z.B. Bremen oder Berlin haben ihre Gesetze bereits leicht
liberalisiert. So verzichtet Berlin auf die Sargpflicht und Bremen auf den Friedhofszwang
für Urnen. In NRW ermöglicht es ein neues Gesetz den muslimischen Gemeinschaften,
eigene Friedhöfe zu errichten. Erst so wird eine Beerdigung nach islamischer Tradition
möglich. Einzig drei Bundesländer halten noch an der Bestattung im Sarg fest, die im
Islam unüblich ist: Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
39
Antrag 025
Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Willkommen in der neuen Demokratie - Wahlen
nicht nur für Ureinwohner und Stammesälteste
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen fordern das aktive Ausländerwahlrecht auf allen Ebenen,
das passive auf kommunaler Ebene. Voraussetzung für das Wahlrecht soll nur
ein dauerhafter Aufenthalt und Wohnsitz von mindestens drei Jahren sein. Was
das Wahlalter betrifft gelten für alle wahlberechtigten Personen die gleichen
Regeln.
6
7
8
Mindestalter im passiven Wahlrecht, die jenseits der gesetzlichen Volljährigkeit
liegen, lehnen wir grundsätzlich ab. Volljährige Staatsbürger sollen das volle
Passive Wahlrecht genießen.
Begründung:
Das Recht auf Teilnahme am politischen Geschehen ist für Liberale das Grundrecht eines
jeden Menschen, das weder aufgrund der Herkunft noch des Passes eingeschränkt
werden darf. Der bisherige Zustand, dass Bürger staatlicher Gesetzgebung unterworfen
sind, ohne dass sie die Möglichkeit haben, selbige über Wahlen mit zu beeinflussen, ist
mit einem liberalen Demokratieverständnis nicht vereinbar. Seit dem Wegfall der
Wehrpflicht haben Migranten im Großen und Ganzen dieselben Pflichten wie deutsche
Staatsbürger, allerdings kein Recht sich am Aufstellen der Regeln zu beteiligen.
40
Antrag 026
Antragsteller: SV München
Gültigkeit:
unbegrenzt
Offene Grenzen für freie Menschen
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen Bayern erkennen die Freizügigkeit als einer der zentralen
Freiheitsrechte eines jeden Menschen an, das nicht anhand des zufälligen
Geburtsortes zuerkannt oder abgesprochen werden kann. Unsere langfristige
Vision ist, dass sich jeder Mensch auf der ganzen Welt frei bewegen und dort
sein Glück versuchen kann, wo er selbst möchte.
41
Antrag 027
Antragsteller: SV München
Gültigkeit:
unbegrenzt
Aufhebung des Arbeitsverbots an Sonn- und
Feiertagen
1
2
3
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die Aufhebung des Arbeitsverbots an
Sonn- und Feiertagen. Dazu ist insbesondere Art. 140 GG, Art. 139 WRV
aufzuheben.
42
Antrag 028
Antragsteller: LAK Innen und Recht
Gültigkeit:
10 Jahre
Wunschkinder möglich machen
1
2
3
Die Julis Bayern fordern ein einheitliches Reproduktionsgesetz. Die bisherigen
Regelungen zu Samen- und Eizellspende sowie die Leihmutterschaft sollen in
diesem Gesetz kodifiziert werden.
4
1. Allgemeiner Teil
5
6
7
Ein allgemeiner Teil dieses Gesetzes enthält Regelungen, die für alle
Möglichkeiten ein Wunschkind (im Folgenden für: ein aus einer Samen- oder
Eizellspende entstandenes Kind) zu zeugen, gelten. Wir fordern:
8
9
10
11
12
13
14
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16
17
18
· Aufbewahrung der Spenderdaten nach dem „Erlanger Modell“ durch einen
Notar 100 Jahre lang. Die Unterlagen müsse so geführt werden, dass eine
Zuordnung jeder Spenderprobe zu dem Empfänger gewährleistet werden kann.
Diese Unterlagen enthalten: Identität und Screening-Ergebnisse des Spenders,
Identität der Wunscheltern, sämtliche vertraglichen Vereinbarungen mit der
Samenbank.
Der
behandelnde
Arzt
ist
verpflichtet,
die
Samenbanken/Eizellenbanken über den Erfolg der Behandlung zu informieren.
Daneben muss der Arzt aber auch selbst für eine ausreichende Aufbewahrung
sorgen, um eine doppelte Absicherung der Daten zu haben. Es muss
gewährleistet sein, dass die Wunschkinder zu jedem Zeitpunkt Zugang zu den
Daten der Spender haben.
19
20
21
22
23
24
· Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen zum Adoptionsrecht (§§ 1741ff
BGB) auch für Kinder, die aus Samen- oder Eizellspenden entstanden sind.
Spenderschutz wird gewährleistet, indem vor allem § 1755 BGB, welcher die
verwandtschaftlichen
Beziehungen
zu
den
leiblichen
Eltern
beendet,
entsprechend angewandt wird. So wird der Spender vor unterhalts- oder
erbrechtlichen Ansprüchen der Wunschkinder geschützt.
25
26
27
28
29
30
31
32
33
· Information und Transparenz durch einen Leitfaden des Bundesfamilien- oder
das Bundesgesundheitsministeriums. Es sollen unter anderem psychologische
Beratungsstellen genannt werden und Musterverträge zwischen Wunscheltern –
Arzt, Arzt – Samenbank sowie Samenbank – Spender enthalten sein. Der
Vertrag zwischen Wunscheltern und Arzt soll eine Befreiung von der
Schweigepflicht des Arztes für den Vorgang enthalten, dass das Wunschkind
nach Erreichen der Volljährigkeit Auskunft über die genetische Abstammung
erhalten will. Ansonsten gewährleistet die Samenbank/Eizellenbank Anonymität
des Spenders gegenüber den Wunscheltern.
34
35
36
·
Zugang
zu
reproduktionsmedizinischen
Leistungen
ist
grundsätzlich
unabhängig vom Familienstand. Eine aktive Gleichstellung von homosexuellen
Paaren und Alleinstehenden ist anzustreben, soweit mit den Interessen des
43
37
38
39
40
Wunschkindes vereinbar. Derzeit ist der Zugang zu Methoden der künstlichen
Befruchtung
in
Richtlinien
der
Ärztekammer
geregelt,
also
bloßen
standesrechtlichen Regelungen, die wegen ihrer Grundrechtswesentlichkeit in
einem Gesetz zu regeln sind.
41
42
· Eine postmortale Befruchtung mit Spendersamen oder Spendereizellen ist nur
mit ausdrücklicher Einwilligung für diesen Fall vorzunehmen.
43
44
45
· Die Kosten für die künstliche Befruchtung sollen bis zu einer bestimmten
Grenze von den Krankenkassen übernommen werden, damit alle Menschen
einen Zugang zu dieser Art der Familiengründung haben können.
46
47
48
· Die Regelungen über den Zeitpunkt zu dem die in Vitro gezeugten Embryonen
eingepflanzt werden dürfen muss auf den aktuellen Stand der Wissenschaft
angepasst werden.
49
50
· Es muss eine Regelung für die „Adoption“ von zu viel produzierten Embryonen
geben.
51
2. Samenspende
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54
55
56
57
· § 1600 Abs. 5 BGB ist geschlechtsneutral umzuformulieren, um auch lesbische
Paare und allein stehende Frauen zu erfassen. Unverheiratete Paare müssen die
Anerkennung der Vaterschaft in Vorhinein gewährleisten. Alleinstehende Frauen
müssen nachweisen, dass dem Kind ein zweiter Unterhaltsverpflichteter zu
Verfügung steht, falls die Mutter ausfällt, sonst kann der Samenspender nicht
aus seiner Unterhaltspflicht entlassen werden.
58
3. Eizellspende
59
· Die Eizellspende soll legalisiert werden.
60
4. Leihmutterschaft
61
· Die Leihmutterschaft soll legalisiert werden.
62
· § 1591 BGB muss auf die Leihmutterschaft angepasst werden.
Begründung:
Bei
der
Kodifizierung
ist
ein
Interessenausgleich
zwischen
den
Persönlichkeitsrechtsinteressen der Kinder, die aus einer Samenspende hervorgegangen
sind, als auch den Persönlichkeitsrechten der Wunscheltern und Spender zu beachten.
Wer Wunschkinder in Deutschland bekommen darf, ist nicht gesetzlich geregelt.
Unterhaltspflichten, die auf den Spender zukommen könnten, werden nur bei
heterosexuellen Paaren in § 1600 Abs. 5 BGB ausgeschlossen. Dies führt dazu, dass die
Samenbanken nur an diese Paare Spenden abgeben. Diese Praxis entspricht nicht dem
liberalen Bild einer Verantwortungsgemeinschaft. Durch die von uns vorgeschlagenen
Gesetzesänderungen soll es auch homosexuellen Paaren und allein stehenden Frauen
ermöglicht werden, ein Wunschkind zu bekommen, ohne dafür ins Ausland reisen zu
44
müssen. Auch der „Graubereich“, wie zum Beispiel Samenspendentauschbörsen im
Internet, die ein hohes gesundheitliches und finanzielles Risiko für Spender und
Empfänger beinhalten, wird durch eine Liberalisierung der Samenspende praktisch
bedeutungslos. Einzelfragen zur Durchführung des reproduktionsmedizinischen
Verfahrens sollen weiterhin durch die Bundesärztekammer und deren Richtlinien geregelt
werden.
Eizellenspenden sind in Deutschland nach §§ 1 ff ESchG (Embryonenschutzgesetz)
verboten und mit Strafe für den behandelnden Arzt bedroht. Für die JuLis Bayern besteht
jedoch kein sachlicher Grund, warum eine Behandlung mit Spendersamen erlaubt sein
soll, eine Eizellspende aber nicht. Das Embryonenschutzgesetz ist entsprechend zu
ändern, die oben vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen bzgl. der Samenspende
sollen entsprechend für die Eizellspende gelten. In vielen europäischen Ländern, unter
anderem in Frankreich, der Tschechischen Republik, Spanien und dem Vereinigten
Königreich, ist die Eizellenspende erlaubt. Das führt dazu, dass viele betroffene Frauen
für eine Spenderbehandlung ins europäische Ausland ausweichen. Hier sind oft die
gesetzlichen Regelungen, unter anderem zur Speicherung der Daten der Spenderin, die
zum Beispiel für das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung aus Art. 2 Abs.
1, 1 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG relevant sind, nicht ausreichend.
Spenderdaten sollen so aufbewahrt und dokumentiert werden, dass die Wunschkinder
während ihres Lebens Gelegenheit haben, Auskunft über den Spender zu erlangen. Nach
Art. 7 der UN- Kinderrechtskonvention, sowie Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG
haben auch Wunschkinder ein Recht auf Kenntnis ihrer Genetischen Abstammung.
Dieses Recht soll durch das von uns vorgeschlagene „Erlanger Modell“ gewährleistet
werden. Es soll aber kein behördliches Register nach dem Vorbild der englischen Human
Fertilisation andEmbryology Authority geben.
Um den Spenderschutz zu gewährleisten schlagen wir vor, das ähnlich wie bei einer
Adoption, das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Spender und Wunschkind erlöschen.
Durch das Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnisses hat das Kind keinen Erbschaftsund Unterhaltsansprüche gegen den Spender. Das Recht auf Kenntnis der Herkunft wird
hier nicht beeinträchtigt, auch Adoptivkinder haben mit Vollendung des 18. Lebensjahres
das Recht auf Herausgabe der Daten ihrer leiblichen Eltern.
45
Antrag 029
Antragsteller: Sabrina Böcking und Katharina Walter
Gültigkeit:
5 Jahre
Reform des juristischen Referendariats
1
2
3
Die Jungen Liberalen
Verbraucherschutz auf
reformieren.
Bayern fordern das Staatsministerium für Justiz und
den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) zu
4
5
1. Anzahl der Klausuren im
werden
6
7
Die Anzahl der Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen soll von 11 auf
9 verringert werden.
8
a) Steuerrecht nicht mehr als Pflichtstoff
zweiten juristischen Staatsexamen soll reduziert
9
10
11
Steuerrecht
soll
nicht
mehr
zum
Pflichtstoff
des
zweiten
juristischen
Staatsexamen zählen. Innerhalb von 2 Wochen kann der Stoffumfang des
deutschen Steuerrechts nicht vermittelt werden.
12
b) Arbeitsrecht nur noch als eine von 4 Zivilrechtklausuren
13
14
15
Arbeitsrecht soll keine verpflichtende Klausur sein, sondern wie im ersten
juristischen
Staatsexamen
im
Rahmen
der
anderen
Zivilrechtklausuren
vorkommen.
16
2. Die verpflichtenden Arbeitsgemeinschaften sind im Ausmaß reduzieren.
17
18
Der Ausbildungsschwerpunkt sollte auf der praktischen Ausbildung liegen, nicht
wie bisher auf der theoretischen Ausbildung.
19
20
Vor allem im Bereich der Verwaltung sollen die Arbeitsgemeinschaft in der
Anwaltsstation in der Anzahl reduziert werden.
21
3. Die Stationen sind wie folgt aufzuteilen
22
a) 5 Monate Zivilstation
23
b) 5 Monate Anwaltsstation
24
c) 3 Monate Staatsanwaltschaft
25
d) 4 Monate Verwaltungsstation
26
e) 4 Monate Anwaltsstation
27
f) Mindestens 3 Monate Wahlstation
46
28
29
4. Die zweite juristische Staatsprüfung findet im Rahmen der 2. Anwaltsstation
statt.
30
31
32
33
5. Es soll in den Anwaltsstationen, der Verwaltungsstation und in der
Wahlstation möglich sein die praktische Ausbildung im Ausland oder in einem
anderen Bundesland abzuleisten, von der theoretischen Ausbildung ist der
Referendar dann zu befreien.
34
35
36
37
6. Für die Verwaltungsstation soll es möglich sein diese auch bei anderen
Behörden als Städten, Landratsämtern und Bezirksregierungen sowie dem
Verwaltungsgericht abzuleisten, zum Beispiel beim Landeskriminalamt, dem
Landtag etc.
47
Antrag 030
Antragsteller: LAK Innen und Recht
Gültigkeit:
10 Jahre
Der Jugend eine Chance geben - Jugendstrafrecht
ohne Populismus reformieren
1
2
3
4
Die Julis Bayern sind der Auffassung, dass Jugendkriminalität nicht härtere
Sanktionen bekämpftwerden kann, sondern mit einer stärkeren betonung des
Erziehungsgedanken im Jugendstrafrechts. Im Einzelnen positionieren sich die
Julis Bayern zur rechtspolitischen Diskussion im Jugendstrafrechtwie folgt:
5
6
7
8
9
• Die Julis Bayern lehnen es ab, Heranwachsende (18-21 Jahre) aus den
Abwendungsbereichdes Jugendstrafrechts herauszunehmen. Stattdessen ist §
105
des
Jugendgerichtsgesetz(JGG)
so
umzuformulieren,
dass
das
Regel-Außnahme-Verhältnis
für
die
Anwendung
von
Jugendstrafrecht
bei
Heranwachsenden spricht
10
11
• Die Julis Bayern lehnen eine Heraufsetzung des Höchststrafmaßes für die
Jugendstrafe ( §10, 18 Abs. 1 S.2 JGG) ab
12
13
14
• Die Julis Bayern lehnen eine sog. Polizeidiversion ab, d.h. dass die Polizei anstelle der Staatsanwaltschaft und des Gerichts - das Recht hat, bei Ersttätern /
Bagatellfällen erzieherische Maßnahmen anzuordnen.
15
Daneben haben die Julis Bayern folgende Forderungen:
16
17
•
Die
Diversionsrichtlinien
auszugestalten
18
19
• Einstellungen
einzutragen
20
21
22
• Das JGG ist sprachlich zu entrümpeln. Es darf in einem modernen Strafrecht
nicht von schädlichen Neigungen (vgl. § 17 Abs. 2 JGG) oder Zuchtmitteln (vgl.
§ 13 Abs. 2 JGG) die Rede sein
23
24
25
• Die Jugendstrafrechtspraxis steht vor allem vor dem Problem, dass es nicht
genügend
Angebote
für
ambulante
Sanktionen
gibt.
Hiermüssen
die
Länderjustizverwaltungen und die Kommunen besser zusammenarbeiten
nach
§§
45,
sind
47
grundgesetzkonform
JGG
48
sind
nicht
ins
und
einheitlich
Erziehungsregister
Begründung:
Aus der bisherigen Formulierungen des § 105 ist kein Regel-Außnahme-Verhältniszu
erkennen. Die Kriterien werden in den Bundesländern sehr unterschiedlich
ausgelegt.Gegen eine Polizeidiversion sprechen das Gewaltenteilungsprinzip und die
Unschuldsvermutung,da eine Sanktion eingeleitet würde, ohne dass die Schuld
feststehen würde. Zwar müsstebei den derzeit praktizierten Diversionsmodellen (z.B.
Schleswig-Holstein) der Anregung der Polizeitheoretisch nicht folge geleistet werden;
praktisch wird aber auf die Jugendlichen ein Geständnisdruckaufgebaut.Einstellungen
nach §§ 45, 47 JGG sind nicht ins Erziehungsregister einzutragen, da die
Benachteiligungeines jugendlichen Straftäters gegenüber eines erwachsenen Straftäters
beendet wird.Eine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO wird nicht ins
Bundeszentralregister eingetragen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich
49
Antrag 031
Antragsteller: BV Unterfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Kein Messen mit zweierlei Maß zulassen
1
2
Die
Jungen
Liberalen
STGB-Paragrafen 86a
Bayern
fordern
50
die
ersatzlose
Streichung
der
Antrag 032
Antragsteller: KV Augsburg
Gültigkeit:
unbegrenzt
Wider ein Verbandsstrafrecht
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen ein Verbandsstrafrecht aus.
Insbesondere
den
Entwurf
eine
Verbandsstrafgesetzbuchs,
den
das
nordrhein-westfälische
Justizministerium
ausgearbeitet
hat
und
der
eine
eigenständige
Strafbarkeit
von
Verbänden
für
Fehlverhalten
ihrer
Entscheidungsträger vorsieht, lehnen wir ab.
6
7
8
Zivilgesellschaftliches Engagement darf nicht erstickt
gesamten
Vereinswesen
unter
Strafandrohung
Kontrollpflichten auferlegt werden.
werden, indem dem
weitgehende
interne
9
10
11
12
Die Verhaltenssteuerung im Wirtschaftsleben hat über den Appell an
einsichtsfähigen Menschen zu erfolgen. Trägt kein Mensch Schuld an einem
Missstand, darf die Antwort nicht lauten, ein schuldunfähiges und lernunfähiges
rechtliches Konstrukt mit auf Prävention gerichteten Mahnahmen zu belangen.
13
14
15
16
17
Unrechtmäßig erlangte wirtschaftliche Vorteile von Unternehmen werden bereits
heute
auf
Grundlage
des
Ordnungswidrigkeitenrechts
durch
Zahlungen
abgeschöpft,
die
zuweilen
hunderte
Millionen
Euro
betragen.
Ein
züchtigungswütiger Staat, dessen Mittel der Wahl die Strafe ist , ist mit unserem
freiheitlichen Weltbild nicht zu vereinbaren.
Begründung:
Ein Verbandsstrafrecht ist sozial, wirtschaftlich und rechtlich überflüssig und schädlich.
Die totalitäre Drohgebärde eines schuldunabhängigen Verbandsstrafrechts ist eines
freiheitlichen Staates unwürdig.
Engagement in Verbänden ist in Massengesellschaften eine der wenigen Optionen,
Anliegen überregional wirksam zu vertreten und soziale, wirtschaftliche, wissenschaftliche
und künstlerische Zwecke zu fördern. Es steht dem Staat nicht zu, über das Bestehen
solcher Verbände zu urteilen und Gruppenidentitäten zu vernichten, solange tatsächlich
ausschließlich legale Zwecke verfolgt werden.
Ein Verbandsstrafrecht spottet ferner des großen Aufwands, den besonders
Wirtschaftsunternehmen bereits heute betreiben, um ihre internen Abläufe mit dem
geltenden Recht in Einklang zu bringen und zu halten, indem es Zufall, Fehler und Irrtum
zu Strafgründen erklärt.
51
Den schon jetzt kaum zu überschauenden Pflichtenkatalog auf Grundlage
kapitalmarktrechtlicher,
verbraucherschützender,
wettbewerbswahrender,
kartellvorbeugender- und bekämpfender, datenschutzrechtlicher und vieler weiterer
Vorschriften mit einem Metarecht zu überspannen, das die Nichtbefolgung mit
Maßnahmen bis hin zur Auflösung des Verbands ahnden will, stellt einen
unverhältnismäßigen Eingriff in mehrere Grundrechte dar. So wird etwa in die
Berufsfreiheit der Beschäftigten und des Verbands selbst sowie in die Eigentumsfreiheit
und Vereinigungsfreiheit der Eigentümer eingegriffen.
Zudem würden sich die Unwägbarkeiten wirtschaftlicher Betätigung noch weiter
vergrößern,
wenn
neben
zivilrechtliche
Haftungsansprüche
und
ordnungswidrigkeitenrechtliche Bußgelder Strafzahlungen hinzuzutreten drohten(, die
nach
dem
Entwurf
eines
Verbandsstrafrechts
bis
zu
10%
des
Durchschnittsjahresumsatzes[auch konzernweit!] ausmachen können).
Es ist offenkundig, dass das verschuldete Staatswesen sich durch ein primär auf
Unternehmen gerichtetes spezielles Strafrecht neue Nährgründe jenseits des
Abgabenrechts erschließen will. Doch so würde das Strafrecht einem Funktionswandel
unterworfen: An die Stelle der Wahrung der öffentlichen Ordnung, der Prävention und des
Sühnens persönlicher Schuld träte die Einnahmengenerierung als maßgebliche Aufgabe
der Staatsanwaltschaften. Es wäre paradox und pervers, rechtsethisch gebrandmarktes
„Verhalten“ von Unternehmen als eingeplanten Einnahmeposten des Staates vorzufinden.
Noch bedenklicher ist, dass eine Verbandsstrafe de facto eine schuldunabhängige
Bestrafung der Eigentümer von Unternehmen und der Gönner von gemeinnützigen
Verbänden darstellt. Sie verletzt damit das in der Menschenwürde verankerte Prinzip der
Bestrafung nach der persönlichen Schuld und hebelt elementare Verfahrensrechte der
tatsächlich Betroffenen aus.
Schließlich belegen auch Erfahrungen aus den USA die Nutzbarkeit eines
Unternehmensstrafrechts als staatlicher Drohgebärde. So wird etwa oft das Verfahren
gegen ein Unternehmen - die öffentliche Wirkung einer Anklage vor Augen haltendeingestellt, wenn es stattdessen bedingungslos an der Verfolgung von Führungspersonal
mitwirkt. Dass an der Klage gegen das Unternehmen nicht notwendigerweise etwas dran
ist, ist dabei angesichts möglicher Schäden an Ruf und Marktposition infolge einer
Anklage nachrangig - etwas bleibt immer hängen. § 5 Abs. 2 ff. des Entwurfs eines
Verbandsstrafrechts weist deutlich solche Tendenzen in Richtung Mitwirkungserpressung
auf.
Weitere Argumente gegen ein Verbandsstrafrecht:
· Die Strafe trifft im Fall von Wirtschaftsunternehmen Anteilinhaber, Arbeitnehmer und
Gläubiger-also diejenigen, die in der Regel keine Verantwortung für Missstände tragen!
· Bei nichtwirtschaftlichen Vereinen gilt Obiges umso mehr, da das Engagement
Ehrenamtlicher durch Vereinsstrafen sozial entwertet und kompromittiert wird.
Zum vom nordrhein-westfälischen Justizministerium dem Bundesrat zugeleiteten Entwurf
eines Verbandsstrafrechtgesetzbuchs siehe:
52
http://www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/jumiko/beschluesse/2013/herbstkonferenz13/zw3/
TOP_II_5_Gesetzentwurf.pdf
Kritik am Entwurf im Besonderen:
· Die Staatsanwaltschaft soll verpflichtet sein, bei hinreichendem Verdacht einer
beliebigen Verbandsstraftat Anklage zu erheben (Legalitätsprinzip). Dies würde einen
starken personellen Ausbau des Justizapparats erfordern, was nicht dem Trend zur
restlosen Kapazitätsauslastung und Personaleinsparung entspricht. Sollte ein
angemessener Ausbau aber nicht erfolgen, ist eine schwerwiegende Beeinträchtigung der
gesamten Strafrechtspflege unvermeidlich.
· Dieselbe Verfehlung kann bei einem Einzelkaufmann nur eine, hingegen etwa bei einer
Ein-Mann-GmbH zwei Sanktionen nach sich ziehen. Dies ist widersinnig und mit
anerkannten Strafzwecken nicht zu vereinbaren.
· Die Bestrafung (und möglicherweise sogar die Strafbarkeit) des rechtswidrig
handelnden Verbandsvertreters ist keine Voraussetzung dafür, den Verband zur
Rechenschaft
zu
ziehen.
Dies
konterkariert
wiederum
vermeintliche
Präventionserwägungen.
53
Antrag 033
Antragsteller: KV Passau
Gültigkeit:
unbegrenzt
Keine populistischen Feigenblätter im Tierschutz Gegen die Verfolgung der Zoophilie
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen sprechen sich dafür aus die 2013 eingeführte Ahndung der
sog. Sodomie oder Zoophilie zu revidieren. Gewalt gegen Tiere wird bereits
durch das restliche Tierschutzrecht sichergestellt. Eine Handlung die einem Tier
keinen Schaden zugefügt darf hingegen nicht verfolgt werden. § 3 S. 1 Nr. 13
TierSchG ist daher zu streichen.
54
Antrag 034
Antragsteller: Sam Batat, Phil Hackemann, Johannes Keil
Gültigkeit:
10 Jahre
Freie Fahrt auf der Autobahn
1
2
3
4
Die JuLis Bayern fordern, dass - wenn nicht anderes geregelt - auf Autobahnen
und
mehrspurigen
Kraftfahrstraßen,
deren
Richtungsfahrbahnen
baulich
voneinander getrennt sind, auf der am weitesten links verlaufenden Fahrbahn
eine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit von 120 km/h gelten soll.
55
Antrag 035
Antragsteller: LAK Kommunales, Verkehr und Bau
Gültigkeit:
10 Jahre
Barrierefreiheit als Ziel kommunaler Baupolitik
1
2
3
Selbstbestimmung für jeden in allen Lebenslagen ist auch eine Frage
vernünftiger Baupolitik. Gerade Menschen mit Behinderung sowie älteren
Menschen wird der Zugang zum öffentlichen Leben oft unnötig erschwert.
4
5
6
7
8
Die Jungen Liberalen Bayern fordern daher, dass bei öffentlichen Einrichtungen
der Abbau von Barrieren verstärkt erfolgen muss.
Eine vollkommene
Barrierefreiheit ist dabei im Neubau als Ziel vorzugeben, während im Bestand für
Barrierearmut gesorgt werden muss. Bereits bewährte Konzepte (z.B. „Design für
Alle“) sind dabei verstärkt umzusetzen.
9
10
11
12
13
14
Für private Bauprojekte sind derartige Vorschriften abzulehnen. Vielmehr
besteht die Aufgabe der jeweiligen Kommune darin, Vorteile rechtzeitiger
Planung für die Zukunft dem Bauträger aufzuzeigen und für Fragen zur
Verfügung zu stehen. Die Einrichtung solcher Ansprechpartner und Beauftragten
für Barrierefreiheit in Stadt- und Gemeinderäten soll daher weiter vorangebracht
werden.
56
Antrag 036
Antragsteller: LAK Kommunales, Verkehr und Bau
Gültigkeit:
5 Jahre
Sinnvolle
Förderung
ausufernder Programme
1
2
3
4
im
Städtebau
statt
Die Jungen Liberalen Bayern fordern eine Reduzierung der Anzahl an
Programmen zur Städtebauförderung auf ein einziges Programm. In diesem
Programm
sollen
nur
noch
Maßnahmen
zur
Behebung
städtebaulicher
Missstände gefördert und bezahlt werden.
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Antrag 037
Antragsteller: SV München
Gültigkeit:
3 Jahre
Keine Fernbusse der Deutschen Bahn
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen Bayern fordern, dass der VEB Deutsche Bahn bis zu
seiner schnellstmöglich zu erfolgenden vollständigen Privatisierung jegliches
Engagement auf dem Fernbus-Markt unterlässt, statt das Angebot, wie derzeit
geplant, auszuweiten und damit in Konkurrenz mit privaten Unternehmen zu
treten.
58
Antrag 038
Antragsteller: JuLis Passau, BeVo Niederbayern
Gültigkeit:
10 Jahre
Blitzen ohne Blitzlicht ist reine Abzocke
1
2
3
4
5
Wir fordern, dass Geschwindigkeitsmessgeräte bei einer Überschreitung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch den Straßenverkehrsteilnehmer ein
sichtbares Lichtsignal (sogenanntes Blitzlicht) auslösen müssen. Der Einsatz von
sogenannten „Schwarzblitzern“ (ohne Blitzlichtsignal) durch die polizeilichen
Verkehrsbehörden wird verboten.
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Antrag 039
Antragsteller: Felix Firydus
Gültigkeit:
5 Jahre
Ende mit der Scheinsteuer – Zurück zum Zweck
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5
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Variante 1 : Das föderalistische System:
1. Jede Bundesland muss einen Mineralölinfrastrukturfond einrichten, der
ausschließlich für Investitionen in die Infrastruktur genutzt werden darf
2. Der
Mineralölinfrastrukturfond
steht
den
jeweiligen
Länderverkehrsministern zu Verfügung
3. 60% der Einnahmen, die durch Mineralölsteuer in einem Bundesland
anfallen, werden nicht dem Bund überwiesen, sondern werden auf den
Mineralölinfrastrukturfond, des Landes, eingezahlt
Variante 2 : Das zentrale System:
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1. Die Bundesrepublik Deutschland führt einen Mineralölinfrastrukturfond ein.
2. Auf diesem Fond werden 60% der Einnahmen durch die Mineralölsteuer
überwiesen.
3. Dieser Fond ist ausschließlich für Investitionen in die Infrastruktur
vorgesehen und steht dem Bundesverkehrsminister zur Verfügung. D.h.,
dass das Geld nicht Zweckentfremdet genutzt werden darf.
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Laut Rechnungen der Autolobby stehen dem Bund jährlich ca. 48 Mrd. Euro
durch die Mineralölsteuer zur Verfügung. Davon werden jedoch nur 17,5 Mrd.
Euro. In die Infrastruktur investiert. Zusätzlich zu dem ersten Punkt fordern wir
dass die KFZ-Steuer und PKW- bzw. LKW-Maut (falls die PKW-Maut eingeführt
werden sollte) ebenfalls zweckgebunden werden soll.
60
Antrag 040
Antragsteller: Sebastian Körber, Daniel Reuter
Gültigkeit:
5 Jahre
Kategorisierung von Denkmälern - Mehr
Kompetenz vor Ort
1
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3
Das bayerische Denkmalschutzgesetz differenziert derzeit lediglich zwischen
Ensembledenkmälern (prägend für Stadtbild bzw. öffentlichen Raum) und
Einzeldenkmälern, die in der Denkmalliste aufgeführt und verzeichnet sind.
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Jedes Denkmal hat somit den gleichen Status, d.h. der Dom steht der Scheune
in einer Nebenstraße in dieser Liste in nichts nach. Das Landesamt für
Denkmalpflege mit dem jeweilig zuständigen Referenten, welches stets über
Zuschüsse und Steuerabschreibungsmöglichkeiten, die für die Mehraufwendung
für Bauherren meist essentiell bei der Finanzierung sind, entscheidet, behandelt
diese also gleichwertig. Monate und manchmal auch Jahre vergehen, die
Bauwirtschaft
steht
still,
teilweise
weil
diese
Referenten
als
Oberste
Denkmalschutzbehörde die Gebäude vor Ort gar nicht kennen und aufgrund
Rotationsprinzips sich mit dem Kollegen nicht abstimmen oder dessen
Stellungnahmen verwerfen.
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Die Jungen Liberalen Bayern sehen es daher als dringend erforderlich an, hier
eine neue Hierarchie einzuführen und der Unteren Denkmalschutzbehörde
genauso wie der Kommune ein gleichwertiges Stimmrecht einzuräumen, damit
die Obere Denkmalschutzbehörde in ihrer beratenden Fachkompetenz unterstützt
wird, aber mehr Verantwortung bei der Kommune liegt, die die Objekte besser
kennt, gerade was ihre Provenienz und Nutzbarkeit betrifft, und damit weniger
Bürokratie und Zeitverluste bestehen. Ferner ist hier auch die wirtschaftliche
Nutzung eines Bauwerkes, welches bereits vollkommen durchfeuchtet oder
größtenteils zerstört ist, in Betracht zu ziehen, so dass dessen Zuordnung
geändert werden kann.
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Eine Kategorisierung soll in vorgeschlagener Art erfolgen:
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Denkmäler 1. Ordnung: Herausragende Gebäude und bauliche Anlagen der Bauund Kunstgeschichte mit Bauzeit prägenden Details, Konstruktionen und
Ausstattungsmerkmalen, Ensembles an Stadtbild prägenden Stellen, Plätzen und
Blickachsen (Volles Mitsprache- und Stimmrecht). (z.B. Kirchen, Rathäuser,
Klöster, Marktplätze)
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Denkmäler 2. Ordnung: Bedeutsame Gebäude und bauliche Anlagen der Bauund Kunstgeschichte mit Bauzeit prägenden Details, Konstruktionen und
Ausstattungsmerkmalen
(Mitspracherecht).
(z.B.
Bürgerhäuser,
Kapellen,
Hofanlagen, städtebauliche Bezüge)
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Denkmäler 3. Ordnung: Historische Gebäude und bauliche Anlagen der Bauund Kunstgeschichte mit Bauzeit prägenden Details, Konstruktionen und
Ausstattungsmerkmalen. (z.B. Scheunen und Häuser in Nebenstraßen, Objekte
mit massiven Bauschäden)
62
Antrag 041
Antragsteller: Phil Hackemann
Gültigkeit:
unbegrenzt
Geschwindigkeitsbegrenzungen mit Köpfchen statt
Ideologie: Keine 30er-Zonen auf Hauptstraßen
1
2
Die Jungen Liberalen Bayern lehnen den Vorstoß, vermehrt 30er-Zonen auch auf
Hauptstraßen einzuführen, vehement ab.
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5
6
Stattdessen fordern wir, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen
Ortschaften auf 60 km/h zu erhöhen. Auf innerstädtischen Straßen mit baulich
getrennte Richtungsfahrbahnen soll eine Höchstgeschwindigkeit zwischen 80 und
100 km/h empfohlen werden.
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9
Lärmschutz
ist
für
uns
keine
ausreichende
Begründung
für
eine
Geschwindigkeitsbegrenzung. Stattdessen fordern wir, wo möglich verstärkt
bauliche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen.
Begründung:
Den 30er-Zonen liegt der Grundgedanke zugrunde, den Durchgangsverkehr auf
Hauptstraßen zu verlagern, um Nebenstraßen zu entlasten. Dieses Konzept würde durch
30er-Zonen auch auf Hauptstraßen völlig unterminiert und Wohngebiete unnötig belastet.
Dies hätte keine Verringerung von Lärm und Gefahren für Fußgänger, sondern das
Gegenteil zur Folge.
Aufgrund der Fortschritte in der Sicherheitstechnik von Kraftfahrzeugen ist die
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht mehr gerechtfertigt. Zudem besagen
Forschungsergebnisse, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen auch keine merklichen
Verbesserungen bei Umwelt- und Lärmschutz bewirken (z.B. weil bei niedrigeren
Geschwindkeiten vermehrt hochtourig gefahren wird) und deshalb diesbezüglich zwecklos
sind.
Eine Wohnung, die an einer Hauptstraße liegt, wird für niedrigere Preise verfügbar sein,
da mit Lärmbelastung zu rechnen ist. Wer dieses Angebot im Rahmen der Vertragsfreiheit
und Freizügigkeit aus freien Stücken annimmt, hat sich bewusst für die entsprechenden
Gegebenheiten entschieden. Daher ist es grundsätzlich nicht die Aufgabe des Staates, im
Nachinein für Lärmschutz und somit die Wertsteigerung der Wohnung zu sorgen.
Dennoch fordern wir, wo möglich, bauliche Lärmschutzmaßnahmen umzusetzen, wenn
dies
keine
Rechtsgüter
anderer
erheblich
beeinträchtigt
(was
bei
Geschwindigkeitsbegrenzungen immer der Fall ist).
63
Antrag 042
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit:
10 Jahre
Rente zukunftsfähig machen
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Das bisherige Rentensystem ist in Anbetracht des demographischen Wandels
und einer Veränderung der Arbeitswelt für zukünftige Generationen nicht mehr
finanzierbar und ermöglicht einem bedeutenden Teil der Bevölkerung keine
Zukunftsperspektiven.
Es
ist
zudem
undurchschaubar
und
bietet
Sonderregelungen für Selbstständige, Beamten und andere öffentlich-rechtlich
Beschäftigte. Die Jungen Liberalen Bayern wollen das System der Altersvorsorge
daher
unter
Berücksichtigung
der
Finanzierbarkeit,
aber
auch
der
gesellschaftlichen Solidarität auf festere Füße stellen und dabei auch der
Eigenverantwortung
der
Menschen
mehr
Bedeutung
zumessen.
Die
Altersvorsorge wird zu einem Schichtsystem umgebaut, das eine staatliche
Sockelsicherung und private Zusatzversicherungen ermöglicht:
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Jedem Menschen steht ein den Grundbedarf sicherndes Altersgeld (AG) zu.
Dieses ist so zu bemessen, dass auch Teilhabe am sozialen Leben möglich ist.
Es wird als Transferleistung aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert.
Eine Bemessungsgrenze nach oben für die Einzahlung in diese Sozialleistung
entfällt somit. Wir wollen so ein Leben ohne Altersarmut für alle Menschen,
entkoppelt von der Erwerbsbiographie ermöglichen.
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Das AG wird ab dem Renteneintrittsalter ausgezahlt, wobei wir langfristig eine
flexiblere Lösung, bspw. durch ein grundsätzliche garantiertes Grundeinkommen,
befürworten. Wir treten für eine möglichst lange Teilhabe der Bürger am
Erwerbsleben auf der Basis einer freien Entscheidung ein.
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27
Das AG wird alle zwei Jahre an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst.
Diese Anpassung kann sowohl nach oben als auch nach unten erfolgen. Eine
Rentengarantie lehnen wir als inkonsequenten Schritt ab. Der Zweck des AG ist
eine Grundsicherung die sich an den realen Bedürfnissen des Lebens in
Deutschland orientiert und keine Einbahnstraße. Es wird je nach Wohnort des
Empfängers an die regionalen Lebenserhaltungskosten angepasst.
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Um einen Übergang in das neue System zu ermöglichen, werden in einer
zweiten Schicht die bisherigen Rentenansprüche ausgezahlt. Die Ansprüche
werden dabei mit dem AG verrechnet.
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Die dritte Schicht der Altersvorsorge dient der Aufrechterhaltung des gewohnten
Lebensstandards. Für sie ist jeder Bürgers daher eigenverantwortlich zuständig.
Jede private Vorsorge, ob kapitalgedeckt Versicherungen, Immobilien oder die
Arbeit im Alter fallen in diese Kategorie.
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Eine Hinzuverdienstgrenze neben dem Altersgeld und den Vorsorgebezügen
existiert nicht. Wer möchte und dazu körperlich und geistig imstande ist, sollte
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nicht (indirekt) zum Ruhestand verpflichtet werden. Somit profitieren
Gesellschaft und Unternehmen stärker vom Know-how älterer Mitarbeiter.
65
auch
Antrag 043
Antragsteller: KV Augsburg
Gültigkeit:
unbegrenzt
Marktgerechte Verzinsung von
Steuerrückforderungen
1
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Das Finanzamt berechnet nach §238 Abs. 1 AO (Abgabenordung) einen Zins
von 6% im Jahr, bzw. von 0,5% für jeden abgeschlossenen Monat auf
Forderungen des Finanzamtes gegenüber dessen Schuldner nach §233 AO.
Dieser Zinssatz erscheint in der aktuellen Zinslage als überhöht und allgemein
als unflexibel.
6
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9
Daher fordern die Jungen Liberalen Bayern eine neue Regelung des Zinssatzes.
Der Zins soll dem Leitzins der Deutschen Bundesbank, bzw. explizit dem
Hauptrefinanzierungssatz entsprechen. Hierfür ist §238 Abs. 1 S.1 AO
sinngemäß zu verändern.
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Bei
Änderungen
des
Hauptrefinanzierungssatzes
während
des
für
die
Zinszahlung relevanten Zeitraumes ist der Zinssatz für jeden Monat maßgeblich,
der am Ende des jeweiligen Monats besteht.
13
Alle weiteren Regelungen der §§233-248 sollen weiter angewendet werden.
66
Antrag 044
Antragsteller: Bezirksverband Schwaben
Gültigkeit:
1
2
unbegrenzt
Crowdfunding und Ehrenamt als
Grundelemente liberaler Sozialpolitik
3
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Eigenverantwortung und Selbstbestimmtheit sind zentrale Aspekte der liberalen
Geisteshaltung. Daher ist es erstrebenswert, wenn sich Sozialpolitik nach diesen
Grundpfeilern richtet. Aus diesem Grund setzen sich die Jungen Liberalen
Bayern dafür ein, dass Crowdfunding und das Ehrenamt für öffentliche Projekte
verstärkt kommunal, im Land und im Bund koordiniert und eingesetzt werden
sollen. Aktuell wird Crowdfunding für diese Zwecke kaum genutzt, obwohl die
Ressourcen durch die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft gegeben
sind.
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Die Jungen Liberalen Bayern sehen in dieser Finanzierungsmethode großes
Potential für eine moderne und überaus selbstbestimmte Sozialpolitik. Aus
diesem Grund könnte beispielsweise eine Internetseite, auf welcher der Bürger
die Möglichkeit hat sich mittels Crowdfunding an sozialen, wissenschaftlichen und
kulturellen Projekten zu beteiligen, eingerichtet werden. Das soll zu einer
Visualisierung des eigenen Beitrags für die Gesellschaft und somit zu einer
höheren Identifikation mit öffentlichen Projekten führen.
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Da es meist die Finanzierung gemeinnütziger und somit steuerbegünstigter
Zwecke nach §52 AO handelt, würde es sich bei der Zahlung nach §10b EStG
um Spenden handeln, die der Geldgeber von der Einkommenssteuer absetzen
kann. Des Weiteren entsteht zurzeit ein finanzieller Vorteil durch Minderung der
Steuerprogression.
Neben
Privatpersonen
wären
auch
Unternehmen
als
Geldgeber wünschenswert. Durch Bekanntgabe der Geldgeber, beispielsweise in
Form eines freiwilligen Spenderrankings, könnten Unternehmer werbewirksam
etwas Gutes tun.
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28
Der Projektinitiator soll verpflichtet werden Berichte über die Verwendung der
Mittel offenzulegen, was eine Erhöhung der Transparenz öffentlicher Projekte zur
Folge hat.
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Das Ehrenamt ist schon heute ein unverzichtbarer Bestandteil unserer
Gesellschaft. Aus diesem Grund soll es gemeinsam mit dem Crowdfunding
koordiniert werden, damit der Bürger eine zentrale Anlaufstelle hat, um einen
schnellen
Überblick
zu
bekommen
wo
finanzielles
oder
ehrenamtliches
Engagement benötigt wird.
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Antrag 045
Antragsteller: SV München
Gültigkeit:
1 Jahr
Keine Offenlegung von Gehältern
1
2
Die Jungen Liberalen Bayern erteilen sämtlichen Plänen, die eine Offenlegung
der Gehälter jedes Arbeitnehmers erzielen, eine Absage.
3
4
5
6
In einer entsprechenden gesetzlichen Regelung sehen wir einen klaren Eingriff
in das verfassungsmäßig verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Das Gehalt einer jeden Person ist Privatangelegenheit und hat die Allgemeinheit
nichts anzugehen.
68
Antrag 046
Antragsteller: Felix Firydus
Gültigkeit:
5 Jahre
Das Zukunftsprojekt Raumfahrt
1
1. Rechtliche Regelungen
2
3
4
Raumschiffe, Raketen, etc., die technisch die Möglichkeit besitzen, Flugplätzen
als Start- bzw. Landebahn zu nutzen dürfen dies rechtlich gesehen in der
Bundesrepublik Deutschland tun.
5
6
7
8
9
Kommerzielle und private Raumfahrt soll in Deutschland im Vollen Umfang legal
sein. Dies bedeutet, dass jeder Mensch der seine Rakete, sein Raumschiff oder
ähnliches in Deutschland angemeldet hat, diese auch in Deutschland benutzen
darf - dies würde z.B für den Weltraumtourismus gelten - , sofern es nicht
gegen Internationales-, Europäisches- oder Deutschessrecht verstößt.
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11
Dazu darf jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Raumfahrtkonzern
gründen, ohne erhöhte Bürokratie.
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Zusätzlich
soll,
wegen
Umweltgründen,
ein
Emissionshandel
für
Weltraumfahrzeuge eingerichtet werden. Die anfallenden Steuermittel sollen
zweckgebunden
in
die
Infrastruktur
investiert
werden,
jeweiliges
fremd
verwenden von den besagten Steuermitteln ist nicht gestattet.
16
Weltraumbahnhöfe dürfen grundsätzlich in Deutschland gebaut werden.
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2. Förderungen
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Die Julis Bayern
Unternehmen setzt.
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Auf Europäischer Ebene, soll sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass
die ESA zukünftig auch auf Open Source und Private Unternehmen, z.B. für die
Versorgung der ISS, setzt.
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3.Weltraumbahnhof
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Die Bundesregierung soll mehrere Studien
passenden Standort auszuwählen und die
Weltraumbahnhofs abwägen zu können.
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28
Wenn die Studien positiv ausfallen, soll Deutschland einen Weltraumbahnhof
bauen, der auch für private und kommerzielle Raumfahrt zugänglich ist.
fordern,
das
die
DLR
Begründung:
69
auf
Open
Source
und
in Auftrag geben, um
Vorteile und Nachteile
Private
einen
eines
Raumfahrt ist ein wichtiges Thema. In immer mehr Ländern entstehen komplette neue
Industrien um die Branche Raumfahrt und somit entstehen Arbeitsplätze und Wohlstand
(Siehe die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Russland, etc.).
Am Beispiel Großbritanniens kann man die Bedeutung der Raumfahrt erkennen. Die
Regierung prognostiziert, dass der jährliche Umsatz, der in der Weltraumindustrie in
Großbritannien entsteht, von 11,3 Mrd. Pfund bis 2030 auf 40 Mrd. Pfund ansteigen wird.
Und zusätzlich die Beschäftigungszahl von 35.000 Arbeitnehmer auf 100.000
Arbeitnehmer ansteigen wird.
Dies ist kein Einzelfall. Selbst in Russland, die ab 2024 ihr eigene Raumstation bauen
wollen,
soll,
laut
dem
russischen
Vizepremier
Dmitrij
Rogosin,
eine
Mikroelektronikindustrie entstehen, die den Ausfall von westlichen Produkten abfedern
soll, und später vollständig ersetzen soll. Da Mikroelektronikprodukte durch
Wirtschaftssanktionen nicht mehr nach Russland geliefert werden dürfen.
In all diesen Ländern hat die Politik erkannt, dass Raumfahrt eine wichtige
Schlüsselindustrie ist. Und schaffen deswegen Tatsachen. Zum Beispiel Großbritannien
und Russland bauen beide Weltraumbahnhöfe um die Weltraumindustrie in ihrem Land
zu unterstützen. Deutschland darf diesen Zug nicht verpassen und soll deswegen
ebenfalls Tatsachen schaffe. Mit der Einführung von Gesetzen, die die Raumfahrt in
Deutschland ermöglicht und mit dem Bau eines eigenen Weltraumbahnhofs. Die Zukunft
spielt nicht nur bei der Industrie 4.0, Softwarekompetenzen und vielen anderen Industrien
ab, sondern auch die Raumfahrt wird eine Schlüsselindustrie in nahe Zukunft werden.
70
Antrag 047
Antragsteller: BV Unterfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Vom Land der Tüftler und Macher
1
Präambel
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Wenn über Wirtschaft gesprochen wird, dann denken die meisten Menschen vor
allem an Industrie oder den Dienstleistungssektor. Dabei ist es in vielen
Regionen das Handwerk, welches das wirtschaftliche Fundament etlicher
Kommunen bildet, Arbeits- sowie Ausbildungsplätze schafft und von großer
Bedeutung für gemeindliche Strukturen ist. In den meisten öffentlichen
Diskussionen wird das Handwerk leider wenig oder gar nicht thematisiert. In
Zeiten des demographischen Wandels und der rückgängigen Ausbildungszahlen
steht diese „Wirtschaftsmacht von nebenan“, wie sich das Handwerk selber zu
Recht bezeichnet, vor gewaltigen, teils existenzbedrohenden Herausforderungen.
Als Ausbildungsbetriebe, Arbeitgeber und Fachfirmen ist das Handwerk von
enormer Bedeutung für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Damit
ist es Aufgabe der Politik, für bestmögliche Bedingungen zu sorgen. Zu dieser
Verantwortung bekennen sich die Jungen Liberalen und fordern eine
handwerksfreundlichere Politik in unserem Land.
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Handwerk auf hohem Niveau!
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Wir wollen, dass Deutschland nicht nur Land der Dichter und Denker, sondern
auch der Tüftler und Macher bleibt. Leider sind neben den akademischen
Berufen handwerkliche Berufe eher unbeliebt. Diesem negativen Bild gilt es
entgegen zu wirken. Die Jungen Liberalen fordern daher, dass bereits in der
schulischen Bildung die Möglichkeiten einer Ausbildung im Handwerk möglichst
breit erläutert werden. Dies soll durch Kooperationsverträge zwischen den
Bildungsministerien
und
den
Vertretungsorganisationen
des
Handwerks
sichergestellt werden. Die dualen Studiengänge sind im Hinblick auf die
Möglichkeiten
der
Kombination
zwischen
praktischer
und
theoretischer
Ausbildung im Handwerk weiter auszubauen. Um die Qualität im Handwerk auch
weiterhin zu erhalten, lehnen die Jungen Liberalen eine weitere Aufweichung der
Meisterqualifikation strikt ab.
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Familienbetriebe erhalten!
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Auch in der heutigen Zeit werden viele Unternehmen als Familienbetriebe
geführt, so auch im Handwerk. Gerade in strukturschwachen Gebieten sind diese
Betriebe
von
großer
Bedeutung,
sei
es
als
Arbeitgeber
oder
als
Gewerbesteuerzahler. Damit diese Betriebe mit oftmals langer Tradition auch
weiterhin bestehen und fortgeführt werden, darf der Staat dieses Engagement
nicht noch bestrafen, indem er beim Tod des Unternehmers die Erben finanziell
belastet und so den Weiterbetrieb gefährdet. Wir fordern daher die vollständige
Abschaffung der Erbschaftssteuer.
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Perspektiven schaffen!
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Menschen mit großer körperlicher Belastung im Beruf stehen mit zunehmendem
Alter vor dem beruflichen Aus, da sie ihre Tätigkeit körperlich schlicht nicht mehr
ausüben können. Aufgrund ihrer teils jahrzehntelangen Erfahrung sind sie für
Betriebe jedoch von unschätzbarem Wert. In vielen Unternehmen hat man dies
bereits erkannt und bietet den Mitarbeitern verschiedenste Fortbildungen an. Für
einen bestimmten Zeitraum und in regelmäßigen Abständen können Mitarbeiter
sich beispielsweise in kaufmännischer Lehre fortbilden und so im Verlauf ihres
Berufslebens die Positionen innerhalb des Unternehmens wechseln. Wir fordern
dieses Verfahren zum einen finanziell zu fördern und zum anderen zu
institutionalisieren und so echte Anreize für eine solche Fortbildung zu schaffen.
So soll es auch kleineren Unternehmen ermöglicht werden, ihren Mitarbeitern
eine solche Fortbildung dauerhaft anzubieten.
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Die Welt ist flexibler geworden und daraus erwachsen neue Möglichkeiten. Ein
starres Renteneintrittsalter steht dem allerdings im Weg! Nicht nur, dass viele
Fachkräfte vorzeitig aus dem Beruf scheiden (müssen) und gerade für
mittelständische Unternehmen so enorm wichtiges Fachwissen verloren geht,
gerade auch die zusätzliche Belastung für das Rentensystem ist absolut
vermeidbar. Die Jungen Liberalen setzen daher auf ein flexibilisiertes
Rentenmodell, bei dem die Arbeitnehmer selbst entscheiden können, wann sie in
Rente gehen, sofern sie mit ihren zu erwartenden Bezügen zufrieden sind.
Außerdem fordern wir die Nebenverdienstmöglichkeiten für Rentner und
Pensionisten zu verbessern, indem sämtliche Minderungen der Bezüge über die
normale
Altersgrenze
hinaus
gestrichen
werden.
Die
Grenze
der
Bezugsminderung bei Altersrente soll hingegen erhalten bleiben.
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Die
Jungen
Liberalen
unterstützen
die
geplanten
Änderungen
des
Aufstiegsförderungsgesetzes, genannt Meister-BaföG, fordern jedoch weitere
Verbesserungen. Wir fordern die Änderung der zulässigen Ausbildungsdauer in
Vollzeit auf 36 Monate und in Teilzeit auf 60 Monate, um gerade
berufsbegleitende und damit effizienter gestaltete Ausbildungen zu ermöglichen.
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Fachkräftemangel bekämpfen!
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Das Handwerk ist von Fachkräften abhängig. Ohne die
qualifizierten Arbeitnehmer können viele Betriebe nicht bestehen.
Liberalen sehen dafür im Wesentlichen zwei Lösungsstrategien,
zueinander angewendet werden sollen.
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notwendigen
Die Jungen
die parallel
1. Junge Menschen ohne Bildungsabschluss stehen oft vor dem Nichts. Ihnen
gilt es Perspektiven zu eröffnen. Gerade Berufe im Handwerk, ob als
Geselle oder Meister, können diesen Leuten neue Chancen eröffnen. Um
sie an diese Berufe heranzuführen, soll die Arbeitsagentur zusammen mit
den örtlichen Handwerkskammern Kurzpraktika vermitteln, um Fähigkeiten
zu entdecken. Dasselbe gilt für Studienabbrecher. Um diesen eine
Perspektive auch außerhalb des Studiums aufzuzeigen, fordern wir die
Kultusministerien
auf,
die
Kooperation
zwischen
Universitäten,
Fachhochschulen
und
den
regionalen
Niederlassungen
der
Handwerkskammer voranzutreiben.
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2. Ohne Zuwanderung wird der Fachkräftemangel nicht zu bewältigen sein.
Dabei gilt es die Fähigkeiten der Zuwanderer schnellstmöglich zu prüfen
und ausländische Abschlüsse gemäß unseren Standards anzuerkennen.
Wir fordern, die Sprachprogramme des Bundes für Menschen mit
Migrationshintergrund auch für Asylbewerber zu öffnen. In Zukunft soll es
möglich sein, als Asylbewerber eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
geknüpft an einen Ausbildungsvertrag zu erhalten.
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Auf dem Land liegt Zukunft
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Die Jungen Liberalen sehen den ländlichen Raum als Zukunftsraum. Gerade
handwerkliche Betriebe sind hier stark vertreten und maßgebend für die
Lebensqualität und Nahversorgung in diesen Gebieten. Oftmals handelt es sich
hier um Kleinbetriebe. Um solche Betriebe zu unterstützen, gilt es vor allem die
Infrastruktur im ländlichen Raum generell zu stärken:
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103
1. Die Versorgung mit schnellem Internet ist voranzubringen.
2. Die interkommunale Vernetzung soll weiter ausgebaut werden.
3. Der ÖPNV muss weiter ausgebaut werden. Im ländlichen Raum hat sich
das Konzept der Bürgerbusse bewährt, deren flächendeckende Einführung
wir fordern.
4. Die bestehende Infrastruktur muss erhalten bleiben.
5. Europäische Förderprogramme, wie das LEADER-Programm, stärken den
ländlichen Raum. Wir fordern zudem einen nationalen Investitionsfond.
104
Keine staatliche Konkurrenz!
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Leider glauben viele Kommunen, der angespannten Situation in ländlichen
Gebieten durch die Etablierung von Kommunalunternehmen (KU) entgegenwirken
zu können. Aus Sicht der Jungen Liberalen wird dadurch jedoch das Gegenteil
bewirkt: Die verbliebene Privatwirtschaft wird verdrängt, zudem sind solche KU
oftmals ein Verlustgeschäft. Daher fordern wir die Überprüfung bestehender KU
und fordern die Kommunen auf, statt in staatswirtschaftliche Experimente durch
gezielte Auftragsvergaben in die bestehenden Privatunternehmen vor Ort zu
investieren. Bestehende KUs mit anhaltenden Negativbilanzen sollen aufgegeben
und die Unternehmensanteile verkauft werden.
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Antrag 048
Antragsteller: Landesvorstand
Gültigkeit:
10 Jahre
Krankenversicherung reformieren
1
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4
Die
Jungen
Liberalen
Bayern
fordern
die
Abschaffung
des
Zwei-Klassen-Krankenversicherungssystems.
Es
ist
aus
unserer
Sicht
unrechtfertigbar, dass immer noch fundamentale Unterschiede zwischen den
Versicherungsmöglichkeiten von privat und staatlich Versicherten bestehen.
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Wir sehen die Lösung dieses Problems in der Abschaffung der staatlichen
Krankenkassen und setzen voll auf den Wettbewerb zwischen privaten
Versicherungsanbietern. Um jedem Menschen unabhängig seines Einkommens
eine Grundversorgung zu sichern zu können, soll es einen festgelegten
Basistarif geben, der sich an den minimal notwendigen Leistungen orientiert und
den jede Versicherung zu einem festen Preis anbieten muss. Alle weiteren
Leistungen können frei dazu erworben werden. Um den „Moral Hazard“, sich
nicht versichern zu lassen und im Notfall dennoch gemeinschaftliche Kosten in
Anspruch zu nehmen, zu vermeiden, soll für diesen Basistarif eine
Versicherungspflicht bestehen. Kann sich eine Person diesen Tarif nicht aus
eigener Kraft leisten, übernimmt der Staat diese Kosten – idealerweise in Form
eines
liberalen
Grundeinkommens.
Der
Arbeitgeberanteil
an
Versicherungsleistungen soll entfallen, da dieser bisher ohnehin in den Lohn
eingepreist wird.
74
Antrag 049
Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Every Genital is Beautiful
1
2
Die Jungen Liberalen fordern
Operationen an Kleinkindern.
ein
Verbot
75
von
geschlechtsangleichenden
Antrag 050
Antragsteller: Bezirksverband Schwaben
Gültigkeit:
unbegrenzt
2
Unabhängige Pflegeberatung für alle! Ausbau
von Pflegestützpunkten
3
Präambel
1
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
Seit
2009
existiert
laut
Sozialgesetzbuch
ein
Recht
auf
individuelle
Pflegeberatung. Unter christlich-liberaler Koalition sollte dies in Form von
sogenannten Pflegestützpunkten umgesetzt werden. Pflegestützpunkte stellen
örtliche Anlaufstellen dar, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
Hilfestellung leisten sollen bei Beantragung von Leistungen, bei der Organisation
von häuslicher Kranken- und Altenpflege, sowie Vernetzung mit bestimmten
pflegerischen Versorgungs- und Betreuungsangeboten. Derzeit existieren nur 8
Pflegestützpunkte
(Bad
Neustadt,
Haßfurt,
Roth,
Neuburg,
Schweinfurt,
Nürnberg, Coburg, Würzburg), dies ist zu wenig für den Freistaat Bayern und
besonders bedauerlich, da das ursprüngliche Ziel mal 60 Pflegestützpunkte
waren. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern den weiteren Ausbau von
Pflegestützpunkten in Bayern.
16
17
18
Pflegestützpunkte stellen ein Paradebeispiel für liberale Sozialpolitik da. Die
Betroffenen werden dazu befähigt sich selber zu helfen oder Hilfe aufzusuchen
(Hilfe zur Selbsthilfe).
19
Folgende Aufgaben sollen erfüllt werden:
20
· Hilfebedarf analysieren und erfassen
21
· Versorgungsplan erstellen
22
· Auf Durchführung des Versorgungsplanes hinwirken und überwachen
23
· Leistung und Vergütung der Pflegeeinrichtungen offenlegen
24
25
· Information über zustehende Leistungen, Hilfsmittel und Veranstaltungen zur
Gesundheitsbildung
26
· Telefonische Beratung (Sorgen und Notruftelefon)
27
· Vernetzung (z.B. Essensdienste, Fußpflege usw.)
28
· Demenzberatungsstelle
29
· Präventive und evaluierende Hausbesuche
30
· Ehrenamt Vermittlung
76
Antrag 051
Antragsteller: Bezirksverband Schwaben
Gültigkeit:
unbegrenzt
2
Klare Kennzeichnung bei Antibiotikum-Einsatz.
Ja zum Chlorhühnchen!
3
4
5
6
7
8
Die Jungen Liberalen lehnen jeglichen Verbot von Antibiotika-Einsatz in der
Tierhaltung strikt ab! Stattdessen sollen die Transparenz und der mündige
Verbraucher gestärkt werden. Deshalb fordern die Jungen Liberalen Bayern eine
klare farbliche Kennzeichnung bei Produkten, die in der Herstellung bzw. Haltung
mit Antibiotikum behandelt wurden. Die Kennzeichnung soll Arten der Antibiotika
klar darstellen, die bei der Haltung verwendet wurden.
9
10
11
12
13
Zudem mangelt es aber derzeit an klaren Alternativen die Infektionsgefahr bei
konventionell hergestellten Produkten zu nehmen. Deshalb fordern wir die
Europäische Union dazu auf, chlorbehandelte Produkte auf dem europäischen
Markt zuzulassen. Die Jungen Liberalen Bayern sehen darin eine effiziente
Möglichkeit, der Verbreitung von multiresistenten Keimen vorzubeugen.
1
77
Antrag 052
Antragsteller: KV Passau
Gültigkeit:
unbegrenzt
Legalisierung anaboler Steroide für Freizeitsportler
1
Die JuLis fordern die Legalisierung anaboler Steroide für Freizeitsportler.
Begründung:
Es ist eine lobenswerte Eigenschaft des Liberalismus gegen die Bevormundung des
einzelnen Menschen anzukämpfen. Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass jeder selbst
seine Glückes Schmied ist und nicht vor sich selbst geschützt werden muss. Dies kann in
Extremfällen (harte Drogen, Waffenbesitz) anders gesehen werden, da dadurch negative
Auswirkungen auf Dritte wahrscheinlicher werden (Beschaffungskriminalität, höchste
Suchtgefahr und somit Zerstörung von Familien, körperliche Berufsunfähigkeit aufgrund
von Drogengenuss und somit Belastung Sozialkassen). Für das Verbot anaboler Steroide
für Freizeitsportler gibt es jedoch keinerlei Gründe oder Rechtfertigungen. Natürlich diese
Dopingmittel haben Nebenwirkungen (Haarausfall, Akne, erhöhte Testosteronproduktion).
Jedoch machen sie weder physisch süchtig noch schädigen sie Dritte. Allein ein Blick auf
die Schönheitschirurgie (Fettabsaugen, BrustOPs, Nasenkorrekturen) zeigt, dass es in
unserer Gesellschaft sehr wohl anerkannt ist, auf Hilfsmittel zur „Verschönerung“
zurückzugreifen. Durch die Beschränkung der Freigabe für Freizeitsportler wird eine
Wettbewerbsverzerrung im Profisport vermieden. Im Profisport ist wie bisher eine strenge
Kontrolle durch Urin- und Blutproben durchzuführen. Außerdem ist anzumerken, dass in
der Bodybuildings-, Kraftsportszene das jetzige Verbot weitgehend missachtet wird und
somit eine Kriminalisierung großer Bevölkerungsteile stattfindet. Solange es keinen
überzeugenden Grund für eine Kriminalisierung gibt, ist diese scharf abzulehnen.
78
Antrag 053
Antragsteller: LAK Gesundheit
Gültigkeit:
1 Jahr
Wider
der
Erkrankungen
Stigmatisierung
psychischer
1
2
3
4
5
Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen eine schnellschussartige
Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht im Zusammenhang mit psychischen
Erkrankungen aus. Im Weiteren stellen wir uns gegen eine Verschärfung der
bestehenden psychologischen Tests in der Luftfahrt-, wie in allen anderen
vergleichbaren Branchen.
6
7
8
9
Anlässlich der Tragödie des Germanwings-Absturzes in Frankreich fordern wir
die Bundesregierung dazu auf mit gesellschaftlicher Aufklärung, statt mit der
Stigmatisierung und Diskriminierung von psychisch erkrankten Menschen, zu
antworten.
Begründung:
In den Wochen nach dem Germanwings-Absturz wurden immer wieder Stimmen laut, die mittels
Öffnung des Arztgeheimnisses oder der Einführung strengerer psychischer Kontrollverfahren
versuchen, das Risiko solcher Tragödien einzudämmen. Dies ist jedoch der absolut falsche Weg,
um die Sicherheit von Passagieren zu erhöhen. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut
unserer freiheitlichen Gesellschaft und der zentrale und bedeutendste Bestandteil einer
(psychiatrischen) Therapie. Aus einer Aufweichung dieser würde die gesellschaftliche Aufklärung
über psychische Erkrankungen um Jahrzente zurückgeworfen: Erkrankte Menschen würden zurück
in die Tabuzone des Versteckens und Verdrängens gedrängt, da sie jederzeit den beruflichen und
gesellschaftlichen Ausschluss befürchten müssten. Antatt mithilfe von medikamentöser und
therapeutischer Behandlung ihre Krankheit in den Griff zu bekommen, resultieren aus solchen
Forderungen immer mehr Piloten u. Ä., die ihre Erkrankung verschweigen (müssen) und
unbehandelt bleiben. Nebenbei besitzen Ärzte bereits jetzt das Recht, bei akut gefährdeten
Patienten, die eine Gefahr für sich selbst und/oder andere darstellen könnten, das
Patientengeheimnis brechen (Paragraph 35 StGB).
Psychische Erkrankungen werden in unserer Gesellschaft immer noch extra behandelt und
bewertet. Diesen Zustand sollten wir so nicht hinnehmen. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt sprach
im Germanwings-Fall davon, dass keine organischen Krankheiten vorlägen. Diese Aussage
spiegelt die ganze Problematik wieder: Ungeachtet der medizinischen Erkenntnisse werden
Depressionen und Co. nicht auf eine Stufe mit allen anderen Krankheitsbildern gestellt, obwohl
diese natürlich ebenfalls auf organische Zustände zurückzuführen sind. Ziel muss es sein, dass die
Politik und unser gesamtes Gesundheitssystem, wie insbesondere Versicherungen, dies endlich
anerkennen. Solange die Diskriminierung und Stigmatisierung dieser Menschen salonfähig ist,
sodass ein Psychiaterbesuch nicht genauso offen kommuniziert werden kann wie der Weg zum
Zahnarzt, haben wir als Gesellschaft noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten. Unsere Antwort auf die
jüngsten Ereignisse sollten der offene Diskurs und aufklärende Kampagnen sein, statt nicht
durchdachter Reflexe.
79
Antrag 054
Antragsteller: BV Unterfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Drogen – Eigenverantwortung durch Aufklärung
stärken
1
2
3
4
5
Es ist eine liberale Einstellung, dass es jedem Menschen frei steht, frei über sich
selbst zu entscheiden. Zur Freiheit gehört natürlich auch die Verantwortung. Der
Staat soll nicht die Aufgabe haben dies über das notwendige Maß hinaus zu
überwachen, sondern die bestmögliche Aufklärung und Bildung zu betreiben,
damit auf Basis dieser, die Menschen die besten Entscheidungen treffen können.
6
Daher fordern wir:
7
8
9
10
11
1. dass in allen Medien, die zur Werbung von Cannabisprodukten verwendet
werden, auf die Risiken hingewiesen werden soll.
2. die Ausweitung und Intensivierung der bereits jetzt bestehenden
Aufklärungsprogramme, um Jugendliche vor den Gefahren des Konsums
von Drogen (einschließlich Alkohol und Nikotin) aufzuklären.
80
Antrag 055
Antragsteller: Bezirksverband Mittelfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Verschlüssel doch was du willst!
1
2
3
4
5
6
Die Jungen Liberalen sprechen sich klar gegen ein Verbot von Kryptographieund Verschlüsselungstechnologie aus. Ebenfalls lehnen die Jungen Liberalen
jede gesetzlich Verpflichtung zur Implementierung so genannter Backdoors‘ in
Kryptographieprodukten ab. Die Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk
ist dementsprechend zu überarbeiten und eine Verschlüsselung von Amateurfunk
zu legalisieren.
Begründung:
In der Digitalen Agenda der Bundesregierung heißt es nach wie vor: "Wir wollen
Verschlüsselungsstandort Nummer eins auf der Welt werden." Dennoch forderte
Innenminister de Maizière nach den Anschlägen in Paris, die deutschen
Sicherheitsbehörden müssten "befugt und in der Lage sein, verschlüsselte
Kommunikation zu entschlüsseln oder zu umgehen, wenn dies für ihre Arbeit zum Schutz
der Bevölkerung notwendig ist". Gleichzeitig prüfte die EU-Kommission den Einbau von
Hintertüren bei der E-Mail-Verschlüsselung.
Vor allem im Zuge der NSA-Affäre ist die US-amerikanische Datenschutz-Gesetzgebung
scharf kritisiert worden. Gleichzeitig existieren im vereinigten Königreich bereits seit dem
Jahr 2000 Gesetze, die eine Verweigerung der Entschlüsselung von Daten unter Strafe
stellen. Dies gefährdet nicht nur das Vertrauen in IT-Dienstleistungen und schadet somit
wirtschaftlicher und technologischer Entwicklung, sondern schädigt überdies hinaus das
Vertrauensverhältnis der Bürger zu ihren Sicherheitsbehörden und Geheimdiensten.
Das Verbot der Verschlüsselung von Amateurfunk ist dabei ein antiquiertes Überbleibsel
vergangener Zeiten. Nach momentaner Rechtslage ist das Funken in einer
„Geheimsprache“ bzw. in jeder anderen Form einer ‚analogen‘ Verschlüsselung verboten.
Dabei ist heutzutage aber selbst die Kommunikation über Handy ‚verschlüsselter‘ als
Funkverkehr, von den Möglichkeiten des E-Mail-Verkehrs ganz zu schweigen. Ein Verbot
verschlüsselter Funkgeräte in Deutschland erfüllt damit keinen Zweck mehr und ist
dementsprechend zu streichen.
81
Antrag 056
Antragsteller: Bezirksverband Oberbayern
Gültigkeit:
unbegrenzt
Glauben ist Privatsache - auch im Verband
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4
5
6
Die Jungen Liberalen bekennen sich klar zur Glaubensfreiheit auch innerhalb des
Verbandes, daher fordern wir, dass der Glauben eines Menschen kein
grundsätzliches Kriterium der Mitgliederaufnahme sein darf. Eine Ablehnung im
Einzelfall, aufgrund Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit der Glaubensausübung
und der Satzung der Jungen Liberalen, soll weiterhin der zuständigen Gliederung
erlaubt sein. Das Selbe muss auch bei der FDP gelten.
82
Antrag 057
Antragsteller: Sina Brückner, Daniel Reuter, Stephan Strzondala
Gültigkeit:
unbegrenzt
Kein unnötiger Singsang auf Kongressen
1
2
Auf Landeskongressen der Jungen Liberalen Bayern wird nicht mehr länger die
Europahymne gesungen.
83
Antrag 058
Antragsteller:
BeVo Oberfranken, Kreisvorstand Bamberg
Gültigkeit:
5 Jahre
Den Liberalismus für die Zukunft aufstellen - ein
neues Logo für die Jungen Liberalen e.V.
1
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7
8
Die Jungen Liberalen beraten derzeit die Neueinführung eines veränderten
Logos sowie Coperate Designs für die Jungen Liberalen e.V. Ziel ist es sich dem
Erneuerungsprozesses der Mutterpartei anzuschließen und ebenfalls mit neuem
Logo und verändertem Außenauftritt neue Aufmerksamkeit und somit neue
Mitglieder zu gewinnen. Die Arbeit des Bundesvorstandes zur Überarbeitung des
Außenauftritts der Jungen Liberalen ist sehr zu gebegrüßen, allerdings sollten
gewisse Bedenken bei einer Präsentation des Designs zum Jahr 2015
miteinbezogen werden.
9
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Der Bezirks- und Kreisvorstand der Jungen Liberalen Oberfranken/Bamberg
fordert den Landesvorstand der Jungen Liberalen Bayern auf, den folgenden
Antrag
zur
Umsetzung
der
Präsentation
eines neuen
JuLis-Logo
auf
Bundesebene durchzusetzen:
13
I. Demokratische Legitimierung der Außendarstellung
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19
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21
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24
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26
Als Vorfeldorganisation der Freien Demokratischen Partei stehen wir Junge
Liberale für die Beachtung eines ur-demokratischen Prozesses. So zeichnen sich
die Jungen Liberalen durch offene Debattenkultur, große Mitgliederbeteiligung
und demokratische Kongresse auf Landes- wie Bundesebene aus. Daher muss
das Logo der Jungen Liberalen in einer demokratischen Abstimmung legitimiert
werden. Anstatt eines Alleingagns des Bundesvorstandes soll das Logo sowie
das
Design
der
JuLis
durch eine
Urabstimmung oder
durch einen
Bundeskongress verabschiedet werden. Insbesondere die Einbindung aller
Mitglieder ist für den Auftritt nach außen enorm wichtig. Die Basismitglieder
repräsentieren an Wahlkampfständen und Veranstaltungen die Jungen Liberalen
und müssen sich mit dem Auftritt besonders identifizieren. Daher ist es
notwendig, alle Jungen Liberalen in die Planungen (Vorschläge, Entwürfen,
Erfahrungen) einzubinden und abschließend von Ihnen bestimmen zu lassen.
27
II. Ein zeitloses, zukunftsfähiges Logo
28
29
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32
33
34
35
Das Logo der Jungen Liberalen sollte insbesondere junge, liberal-angehauchte
Menschen ansprechen. Anstatt jedoch nur schnell einem Trend des FDP-Logos
hinterher zuarbeiten, sollten die Jungen Liberalen ein eigenes, eigenständiges
und prägendes Logo für die Zukunft erarbeiten. Angelehnt an die Jusos (Rose)
oder die Grüne Jugend (Igel) muss das Logo der Jungen Liberalen ein liberales
Markenzeichen
innetragen,
das
Wiedererkennungswert
und
somit
zukunftsweisende Wirkkraft in sich trägt. So gilt es ein zeitloses Logo mit einem
liberalem Symbol zu prägen, welches für Jugendlichkeit und Liberalismus steht.
84
36
37
So können wir auch in Zukunft den Wahlkampf der Liberalen prägen, in dem wir
statt Rosen Fackeln (oder Tulpen oder Fackellilien) verteilen.
38
III. Veröffentlichung zur Bundestagswahl 2017
39
40
41
Die Veröffentlichung des neuen Logos sollte zum Wahlkampfauftakt der
Bundestagswahl 2017 erfolgen. Eine Präsentation zum Jahre 2017 hätte dabei
drei wesentliche Vorteile:
42

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44
45
46
47
48
49
Zur Bundestagswahl ist das Medieninteresse gegenüber den Parteien deutlich
größer als zu einem Zeitpunkt in dem keine größeren Wahlen mehr anstehen
(nach Bremen 2015). Der Effekt zur Präsentation eines neuen Logos sowie wie
die FDP zum Dreikönigstreffen würde im April 2015 verpuffen. Als Auftakt zur
Wahlkampferöffnung 2017 hingegen ist das Interesse an den Parteien und somit
an dessen Vorfeldorganisationen deutlich größer und somit ein größerer
Medieneffekt wahrscheinlicher.
50

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54
55
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58
Ein weiterer wichtiger Faktor stellen die Finanzen der Untergliederungen dar. Die
derzeit im Umlauf gebrachten Flyer, Roll-ups, T-shirts, etc. wären durch die
Änderung des Logos wertlos. Die Untergliederungen müssten ihre Bestände neu
kaufen, obwohl sämtliche Finanzmittel in einen effizienten Wahlkampf 2017
fließen sollten. 2017 hingegen besorgen sich die Untergliederungen sowieso
neue Flyer und Werbemittel um in die heiße Wahlkampfphase zu starten. Daher
ist es sinnvoller, Bestände bis 2017 abzubauen und mit viel Geld, Energie und
neuem Logo in den Wahlkampf 2017 zu starten.
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
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64
65
66
67
Eine Einführung zum jetzigen Zeitpunkt würde dazu führen, dass viele
Untergruppen - insbesondere in Bayern mit einer finanziell stark belastenden
Kommunalwahl 2014 - , dass viele Untergruppierungen noch mit dem alten Logo
auftreten werden, während andere (BW) zum Landtagswahlkampf das neue
Logo führen. Die Gruppierung tritt somit nicht mehr einheitlich auf und wird an
Wiedererkennungswert verlieren. Dies wäre durch eine Einführung 2017
abzuwenden und wäre gleichzeitig ein starkes Signal für einen einheitlichen
Auftritt und ein starkes Zeichen für Geschlossenheit nach außen.
Presseaufmerksamkeit
Kosten für die Untergliederungen
Einheitlicher Auftritt/Signal für 2017
Beispiellogo
85
Antrag 059
Antragsteller: BV Unterfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Datenschutz auch innerverbandlich Ernst nehmen
1
2
3
4
5
6
Die Jungen Liberalen Bayern fordern nicht nur Staat und Behörden auf, einen
ernsthaften Datenschutz zu betreiben und die Rechte der Bürger zu schützen.
Sie gehen selbst auch mit bestmöglichem Beispiel voran und praktizieren
innerverbandlich den größtmöglichen Datenschutz, weshalb sie nicht nur auf den
äußeren Schutz ihrer elektronischen Systeme gegen Datenklau setzen, sondern
freiwillig darüber hinausgehen.
7
Daher setzen die Jungen Liberalen auf:
8
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12
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16
17
18



geschützte Datenübermittlung im E-Mail-Verkehr. D.h., dass beispielsweise
Mitgliederlisten verschlüsselt bzw. durch Passwörter gesichert verschickt
werden. Im Falle des Einsatzes eines Passworts wird dieses gesondert auf
anderem Wege, im besten Falle verschlüsselst, übermittelt.
Anonymität von Umfragen. Persönliche Daten sind nur zu statistischen
Zwecken zu erheben. Soll noch ein anderer Zweck (z.B. Aufnahme in
Verteiler) verfolgt werden, so sind zwei Formulare getrennt voneinander
anzulegen bzw. es erfolgt eine separate Abspeicherung der persönlichen
Daten getrennt von den Umfragedaten.
Vermittlung von Verschlüsselungs- und Datenschutzkompetenzen, z.B. via
Cryptopartys.
86
Antrag 060
Antragsteller: BV Unterfranken
Gültigkeit:
unbegrenzt
Neues Logo? Nur wenn wir das auch wollen!
1
2
3
4
5
6
7
Die Jungen Liberalen Bayern fordern den Landesvorstand dazu auf, in den
jeweiligen Sitzungen des erweiterten Bundesvorstandes eine Mitgliederbefragung
(z.B. als Online-Modul) anzuregen, die sich generell mit der Frage beschäftigt, ob
es ein neues Logo geben soll. Das Ergebnis der Abstimmung soll bindend sein.
Sollten sich die Mitglieder mehrheitlich für ein neues Logo aussprechen, fordern
wir die schnellstmögliche Realisierung. Eine Regelung ohne die Einbeziehung der
Mitglieder oder des Bundeskongresses lehnen wir strikt ab.
87
Antrag 093
Antragsteller: Matthias Fischbach, JuLis München (zuletzt beschlossen am
14-16 Juni 2013 mit Gültigkeitsdauer: 1 Jahr)
Promillegrenze für Radfahrer nicht senken
1
2
3
Die Jungen Liberalen Bayern lehnen es ab, die Promillegrenze für Fahrradfahrer
unter den aktuellen Wert von 1,6 zu senken. Die FDP wird aufgefordert, sich
gegen die aktuellen Vorstöße einiger Landesinnenminister stark zu machen.
88
Antrag 094
Antragsteller: LAK Umwelt, Technologie und Forschung, Junge Liberale
Unterfranken (zuletzt beschlossen am 28. - 30. Mai 2010 mit
Gültigkeitsdauer: 5 Jahre)
Gentechnik statt Hunger, Krankheit, Müll
1
Präambel
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Zwar ergeben sich in der Gentechnik ethische, ökonomische und ökologische
Probleme, die nicht ignoriert oder geleugnet werden dürfen, jedoch sehen die
Jungen Liberalen Unterfranken in ihr eine Spitzentechnologie, die geeignet
scheint, die großen Probleme der Weltbevölkerung, wie Krankheiten und Hunger,
zu lindern. Angstmache und dogmatische Verweigerung ignorieren diese großen
Chancen
und
verhindern
wieder
eine
Hightech-Branche
für
den
Wirtschaftsstandort
Deutschland.
Die
Gentechnik
ist
ein
noch
junges
Technologiefeld.
Grundlagenforschung
und
die
Definition
eines
klaren
Reglements sind Aufgaben des Staates. Eine gesellschaftliche Debatte muss
deshalb auf breiter Front geführt werden.
12
Grüne Gentechnik
13
14
15
16
17
18
19
20
21
Die grüne Gentechnik kann ein neuer Meilenstein in der Steigerung von
Produktion und Ertrag im landwirtschaftlichen Sektor, sowie in der Versorgung
der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln sein. Die Forschung muss dauerhaft
und zielstrebig vorangetrieben werden, das beinhaltet insbesondere die
Möglichkeit Feldforschung auf Testfeldern unter kontrollierten Bedingungen
durchführen zu können. Erst wenn umfassende Forschungen Schäden für das
Ökosystem ausschließen, darf eine kommerzielle Verwertung genehmigt werden.
Ein ausreichender Abstand zu angrenzenden Nutzflächen muss gewährleisten,
dass diese in ihrer Gensubstanz nicht beeinflusst werden.
22
23
24
25
26
Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich für den freien Verkauf von
Genprodukten aus, sobald für den Menschen keine Gefahr besteht. Für den
Verbraucher soll eine verständliche und klar ersichtliche Kennzeichnung von
Genprodukten erfolgen. Die Überprüfung von ausländischen Importen und deren
Kennzeichnung setzen wir voraus.
27
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29
30
31
32
33
34
Nahrungsprodukte, die gentechnisch veränderte Erzeugnisse beinhalten, müssen
gekennzeichnet
werden.
Da
die
komplette
Kennzeichnungskette in
der
Nahrungsproduktion zu umfangreich sein kann (beispielsweise beim Dosenfutter),
genügt eine allgemeine Kennzeichnung, z.B. dieses Produkt kann Spuren
gentechnisch veränderter Erzeugnisse enthalten . Die Kennzeichnung als
gentechnikfrei ist als Produktbezeichnung zu qualifizieren. Als gentechnikfrei
gelten Saatgut, Nahrungs- und Futtermittel wenn der gentechnisch veränderte
Anteil unter einem angemessenen technischen Grenzwert liegt.
89
35
Rote Gentechnik und Stammzellenforschung
36
37
38
39
40
41
In der roten Gentechnik und der Stammzellenforschung sehen die Jungen
Liberalen Bayern die Möglichkeit, Krankheiten und körperliche Schäden zu
behandeln. Erfolge und Erkenntnisse bei der Roten Gentechnik und der
Stammzellenforschung sind jedoch nur schwerlich kurzfristig zu erreichen. Daher
ist eine langfristige Finanzierung der Forschung unabdingbar, damit Deutschland
auch hier eine dauerhafte Vorreiterrolle einnimmt.
42
43
44
45
Jedoch birgt auch Rote Gentechnik und die Stammzellenforschung Risiken.
Daher müssen für die Erforschung klare Regelungen seitens des Staates
gegeben werden, die auf der einen Seite die Forschungsfreiheit ermöglichen,
jedoch auf der anderen Seite den Schutz der Allgemeinheit berücksichtigen.
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48
49
50
51
52
53
Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich gegen das Klonen von Menschen
aus. Das Erzeugen von menschlichen Kopien ist nach unserer Ansicht eine
Verletzung der Menschenwürde und greift unweigerlich in die freie Entfaltung des
Menschen ein. Mit Blick auf die Transplantationsmedizin kann das Klonen eine
wichtige Rolle spielen, daher muss hier die Forschung voran getrieben werden.
Das Klonen von Tieren befürworten wir. Hier sind ähnliche Standards wie bei der
grünen Gentechnik zu beachten. Erst wenn Schäden für den Menschen und die
Umwelt ausgeschlossen sind, darf ein kommerzielles Klonen stattfinden.
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55
56
57
Die Stammzellenforschung muss für den Forschungsstandort Deutschland jetzt
und in der Zukunft einen wichtigen Schwerpunkt darstellen. Gerade mit Blick auf
die Ethik und die Verantwortung für das Leben müssen folgende Leitsätze in der
Stammzellenforschung gelten:
58
Die Produktion von Stammzellen ist verboten.
59
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63
Embryonale Stammzellen dürfen nur dann für Forschung und aus Medizinische
Gründen genutzt werden, wenn diese nach einer künstlichen Befruchtung übrig
bleiben. Eine Zweckentfremdete Nutzung ist verboten. Des Weiteren dürfen
embryonale Stammzellen nur nach Einwilligung der leiblichen Eltern für obige
Zwecke genutzt werden.
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67
68
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70
71
72
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74
Die
derzeitige
Stichtagsregelung
soll
möglichst
bald
durch
eine
Stichtagsunabhängige
Regelung
ersetzt
werden.
Die
hierfür
notwendigen
Standards
sollen
von
einem
externen
Expertengremium
in
enger
Zusammenarbeit mit dem Regierungs- und Oppositionsfraktionen entwickelt
werden.
Das
Ziel
muss
eine
Rahmengesetzgebung
sein,
die
eine
Stichtagsunabhängige
Grenze
für
die
Nutzung
von
Stammzellen
unter
Berücksichtigung der ethischen Abwägungen der Legislative sein, die später
auch der Fortentwicklung der ethischen Maßstäbe entsprechend angepasst
werden kann. Stammzellen, welche durch die Nabelschnur gewonnen werden,
sehen wir nicht als Produktion an. Daher ist mit diesen so zu verfahren wie mit
embryonalen Stammzellen.
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Ein Export von Stammzellen aus Deutschland muss verboten sein, da Nutzung
und Verfahrensstandards in den anderen Ländern nicht kontrolliert werden
können. Im europäischen Raum ist ein Austausch von Embryonale Stammzellen
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jedoch wünschenswert, wenn die Kontrolle
eine europaweite Regelung angestrebt werden.
80
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Ein Import nach Deutschland soll nur aus Ländern der
Voraussetzung ist hierfür eine europaweite Regelung wie beim Export.
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PID (Präimplantationsdiagnostik)
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95
In der PID sehen die Jungen Liberalen Bayern die generelle die Möglichkeit,
Frauen
vor
der
psychischen
Belastung
einer
Fehlgeburt
oder
eines
Schwangerschaftsabbruches zu bewahren. Desweitern befürworten die Jungen
Liberalen Bayern die Möglichkeit durch PID, den Embryo auf schwere
(Erb-)Krankheiten zu untersuchen. So besteht für Eltern, bei denen das Risiko
einer solchen, als sehr schwer zu klassifizierenden Krankheit des Kindes hoch
ist, die Möglichkeit eine PID durchzuführen. Wenn die Lebenserwartung des
Kindes nach der PID als gering eingeschätzt worden ist oder/ und ein hohes
Risiko für die Mutter entstünde, besteht so die Möglichkeit für die Eltern
(insbesondere der Mutter) sich gegen eine Einpflanzung des Embryos zu
entscheiden. Grundlage für die PID ist aber eine Aufklärung und Beratung,
welche im Voraus stattfinden muss. Dies bezieht sich insbesondere auf die
betroffene Mutter, aber auch auf die restliche Familie.
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99
100
Des Weiteren befürworten die Jungen Liberalen Bayern auch eine Möglichkeiten
der Behandlung schwerer (Erb-) Krankheiten oder starken Behinderung, die
schon beim Embryo durch PID diagnostiziert wird. Jedoch lehnen die Jungen
Liberalen Bayern jede Behandlung ab, die mögliche zukünftige Krankheiten,
welche nicht als schwere Krankheiten klassifiziert sind, verhindern soll.
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105
Die Jungen Liberalen Bayern sprechen sich deutlich gegen jede Manipulation
des Ungeborenen aus. Damit ist zum Beispiel die Veränderung des IQ oder der
Haarfarbe gemeint. Solche Veränderungen des Erbguts sind als Eingriff in die
freie Entwicklung jedes Menschen zu sehen und somit nicht mit den liberalen
Grundsätzen vereinbar.
106
Weiße und Graue Gentechnik
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Die Weiße und Graue Gentechnik beinhaltet verschiedene Möglichkeiten, der
Umweltverschmutzung (z.B. durch Industrieabfälle) entgegenzuwirken und kann
so ihren Teil dazu beitragen, weitere Schäden am Ökosystem abzuwenden. Eine
dauerhafte
Weiterentwicklung
dieser
beiden
Gentechniken
ist
somit
unumgänglich, vor allem wenn man der steigenden Umweltverschmutzung, in
einer Welt in der die Industrieproduktion stetig weiter wächst, entgegen wirken
will. Daneben bieten die beiden Gentechniken zahlreiche andere Möglichkeiten,
die der Industrie unter anderem im Produktionsablauf zu Gute kommen können.
Jedoch ist nach Meinung der Jungen Liberalen Unterfranken jede einzelne
Technik der Weißen und Grauen Gentechnik erst dann anzuwenden, wenn der
Nutzen die Risiken überwiegt und keine dauerhaften Schäden für das Ökosystem
erkennbar sind.
91
gewahrt
bleibt.
Diesbezüglich
EU
soll
stattfinden.
Antrag 095
Antragsteller: Arian Kriesch, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen am
28. März 2010 mit eine Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
Nach der Wahl ist vor der Wahl - Für eine
vertrauenswürdige, basisdemokratische FDP
1
2
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die FDP Bayern auf, mindestens zwei
Landesparteitage pro Jahr abzuhalten.
92
Antrag 096
Antragsteller: Tobias Bauschke (zuletzt beschlossen am 18. März 2010 mit
einer Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
Auch für Frau Renate Will gilt der Koalitionsvertrag
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2
3
4
Die Jungen Liberalen Bayern fordern die FDP-Landtagsfraktion, namentlich die
Sprecherin
für
Bildungspolitik,
Renate
Will,
dazu
auf,
sich
an
den
Koalitionsvertrag zu halten und gegen die Einführung einer elektronischen
Schülerdatenbank zu stimmen.
93
Antrag 097
Antragsteller: Alexander Brunner, Matthias Fischbach (zuletzt beschlossen
am 28. März 2010 mit eine Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
Nachgelagerte Studiengebühren – richtig gedacht
und richtig gemacht
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Die Jungen Liberalen Bayern fordern die bayerische Staatsregierung auf, das
Modell der nachgelagerten Studiengebühren konsequent umzusetzen. Dabei soll
jeder Student die Möglichkeit bekommen, seine Studienbeiträge erst nach
seinem Studium abzuzahlen. Die Verzinsung soll dabei laufzeitadäquat mit den
Refinanzierungskosten des bayerischen Staates (gemessen an den Renditen
langfristiger bayerischer Staatsanleihen respektive der sich daraus ergebenden
Zinsstrukturkurve) von aktuell unter 3% erfolgen. Die Rückzahlung erfolgt
spätestens, sobald das Brutto-Monatseinkommen 2000 Euro überschreitet mit
einem vom Freistaat festgelegten Mindestrückzahlungssatz für jeden darüber
liegenden Euro des Einkommens, der sich an dem Ziel orientiert, bei einem
durchschnittlichen Akademikergehalt eine Rückzahlung in 8-10 Jahren zu
verwirklichen.
Ausnahmeregelungen,
wie
die
sogenannte
"Geschwister-Regelung", sind danach ersatzlos zu streichen.
94
Antrag 098
Antragsteller: Landesvorstand, LAK Innen und Recht (zuletzt beschlossen
am 10. - 13. November 2009 mit einer Gültigkeitsdauer von:
5 Jahre)
Neue Antworten für die Herausforderungen des
Informationszeitalters
1
Präambel
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7
Die rasante Entwicklung von Hard- und Software sowie die weltweite Vernetzung
führen
immer
öfter
zu
Spannungen
mit
bestehenden
Gesetzen.
Das
Mediennutzungsverhalten
und
die
gestiegenen
Möglichkeiten
der
Datenverarbeitung und Datenspeicherung bergen auf der einen Seite enorme
Chancen, auf der anderen aber auch Risiken für unsere Gesellschaft, denen
liberale Politik Rechnung tragen muss.
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Strafverfolgung
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Bei der Strafverfolgung im Internet hat man es mit unkontrollierbaren
Datenströmen zu tun. Kommunikation im Internet darf für den Staat nicht leichter
zugänglich sein als in der physischen Welt auch. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie
etwas das Recht auf Privatsphäre und das Fernmeldegeheimnis müssen im
Internet genauso uneingeschränkt gelten, wie in der realen Welt. Wir JuLis
Bayern sehen aber auch, dass die bisherigen strafrechtlichen Regelungen
nichtmehr ausreichen, um jegliche Form von Computerkriminalität zu bekämpfen,
daher müssen sie um neue Regelungen ergänzt werden, die sich insbesondere
mit internetspezifischen Tatbeständen befassen.
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Gefahrenabwehr und Strafverfolgung
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33
Für die JuLis Bayern hat im Sinne eines liberalen Strafrechts die Abwehr von
Gefahren Vorrang vor der notwendigen Strafverfolgung. Abschreckung alleine
hilft imKampf gegen Internetstraftaten nicht weiter. Im Gegenteil, die Erfahrung
zeigt, dass gerade im Internet die Abschreckungswirkung von Strafandrohungen
besonders gering ist. Entsprechend muss es staatlichen Behörden möglich und
gestattet sein, Seiten mit kriminellem Inhalt zu löschen und den Inhalt zum
Urheber zurück zu verfolgen. Die Überwachung elektronischer Kommunikation
dagegen dringt wesentlich tiefer in die Privatsphäre ein. Für den Betreffenden
macht es keinen Unterschied, ob ein Brief oder eine E-Mail mitgelesen wird.
Dass Letzteres unter Umständen einfacher zugänglich ist, kann kein Grund für
einen vertieften Grundrechtseingriff sein. Daher lehnen wir die Überwachung
elektronischer Kommunikation ab. Das Gleiche muss für nur eingeschränkt
zugängliche Inhalte, zum Beispiel in Foren gelten. Auch imInternet muss der
Einzelne sich seiner Privatsphäre sicher sein können. Es kann nicht sein, dass
den staatlichen Organen weitreichendere Kompetenzen als bei Straftaten in der
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Realwelt eingeräumt werden. Hinsichtlich über das Internet abgewickelter
Telfonate (VoIP) lehnen wir die etwa im Koalitionsvertrag der sächsischen
Regierung getroffenen Regelungen z.B. zur so genannten Quellen-TKÜ ab. Ein
heimliches Eindringen in den Computer des Betroffenen - etwa wie bei der
Onlinedurchsuchung - kann durch nichts gerechtfertigt werden.
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Prävention
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Gerade bei Straftaten im Internet ist Prävention häufig besonders wichtig. Viele
dieser Taten beruhen auf krankhaften (Kinderpornographie) oder ideologischen
(Extremismus) Motiven. Gerade bei letzterer Gruppe sind Einrichtungen der
Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen gefragt und notwendig, um damit der
Einzelnen gar nicht erst Täter wird. Das gerade in diesem Bereich immer wieder
Mittel gekürzt werden, halten die JuLis Bayern für unverantwortlich. Kriminalität
ist immer auch ein gesellschaftliches Phänomen, mit dem man sich nicht nur auf
einem
rechtlichen,
sondern
auch
auf
einem
politischen
Niveau
auseinandersetzten
darf.
Psychologische
Betreuungsangebote
können
krankhaften Menschen helfen und so auch ihre potentiellen Opfer schützen. Die
JuLis Bayern fordern daher auch eine breit angelegte Informationskampagne, die
über Angebote und Methoden der Betreuung insbesondere von Pädophilen
aufklärt.
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Löschen statt Sperren
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Insbesondere bei der Verfolgung von Kinderpornographie im Internet halten wir
Netzsperren nach wie vor mit dem Bürgerrechtskatalog des Grundgesetzes insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem
Zensurverbot - für unvereinbar. Auch wegen des großen Leidens, das
Kinderpornographie verursacht, glauben wir nicht, dass sich das Thema für
unvorbereitete und aktionistische Maßnahmen eignet. Statt auf zu leicht zu
umgehende Netzsperren zu setzen, sollte vielmehr versucht werden eine
erfolgreiche
Ermittlungsarbeit
mit
auszubauenden
therapeutischen
und
präventiven Maßnahmen zu flankieren. Dazu gehört auch eine deutlich bessere
Ausstattung der Ermittlungsbehörden. Die Löschung von einmal ermitteltem
kinderpornographischem Material kann das BKA schon heute in Deutschland
veranlassen und im Rahmen internationaler Abkommen aus im Ausland anregen
bzw. anzeigen. Inhalte im Internet zur sperren, ist weder effektiv - die Sperren
können vom findigen Anwender binnen Sekunden umgangen werden - noch
politisch verantwortbar, da so der Weg in Richtung Zensur eingeschlagen wird.
Die Erfahrung zeigt, dass die Internetprovider bereit und willens sind staatliche
Behörden im Kampf gegen Kinderpornographie zu unterstützen. Wir begrüßen
daher, dass auch die Bundesregierung diesen Weg einschlägt, lehnen aber die
Koalitionsvertrag vorbehaltene Möglichkeit der Rückkehr zu Netzsperren ab.
73
Extremismusbekämpfung
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Insbesondere was die Extremismusbekämpfung angeht, sehen wir dringenden
Nachholbedarf. Für politischen wie religiösen Extremismus ist das Internet längst
zu einem wesentlichen Medium zum Austausch von Nachrichten, Informationen
und strafbarem Material geworden, aber auch zur Koordination. Gerade
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P2P-Netzwerke und Tauschbörsen spielen daher in der Extremismusbekämpfung
eine zentrale Rolle. Allerdings sind entsprechende Materialien häufig auf
ausländischen
Servern
gelagert,
wo
sie
anders
als
etwa
bei
Kinderpornographie - so häufig nicht strafbar sind. Es ist daher umso wichtiger,
mit Verweis auf die grundsätzliche Strafbarkeit deutscher Täter unabhängig von
der Strafbarkeit der Materialien, mit den entsprechenden Behörden im Ausland in
Kooperation zur Bekämpfung dieser Materialien zu treten.
85
Fair Use-Klauseln statt „Schulhofkriminalisierung“
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Der Schaden durch Filesharing steht in keinem Verhältnis zu den Strafen und
Ansprüchen der Rechteinhaber, daher setzen wir JuLis uns für eine
Reformierung
der
rechtlichen
Bestimmungen
weg
von
einer
„Schulhofkriminalisierung“ ein. Vorbild soll dafür das Fair-Use-Copyright-System
sein, dass sich in einer Anpassung der Schrankenbestimmungen des deutschen
Urheberrechts wieder finden soll. Dazu gehört für die JuLis Bayern vor allem
eine offene Generalklausel, die die Verwendung urheberrechtlich geschützter
Materialien aus kulturellen, politischen und edukativen Gründen gestattet, solange
kein direkter finanzieller Vorteil mit der Nutzung verbunden ist und sie
grundsätzlich der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Auch unabhängig von einer
Fair-Use-Regelung setzten wird uns für ein Urheberrecht ein, dass mit weniger,
aber dafür generell gefassteren Bestimmungen zur legalen Verwendung
urheberrechtlich geschützten Materials auskommt. Das schafft Transparenz und
Rechtssicherheit!
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Als vollkommen unverhältnismäßig sehen die JuLis Bayern das gerade von der
französischen
Regierung
immer
wieder
propagierte
so
genannte
„Three-Strikes-Out“-Modell,
bei
dem
Personen
nach
dreimaligem
Urheberrechtsverstoß im Internet der Internetzugang ohne Warnung gesperrt
wird. Wir fordern die FDP in Bayern, im Bund und in Europa auf, bei diesem
Thema im Europäischen Parlament und imMinisterrat gegen einen drastischen
europaweiten Bürgerrechtseingriff zu votieren. Das Internet ist ein zumindest
sozial überlebenswichtiges Medium, dass einem nicht wegen kleinerer Verstöße
vorenthalten werden darf!
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Kontrolle der staatlichen
Behörden/Datenschutzbeauftragte
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In einer Demokratie mit Gewaltenteilung und Rechtsweggarantie, müssen
repressive Maßnahmen staatlicher Behörden im Internet genauso nachvollziehbar
und anfechtbar sein, wie in der Realwelt auch. Eine wichtige Funktion haben
dabei die Datenschutzbeauftragen inne. Deshalb fordern die JuLis Bayern:
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

Die interne Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragten muss verbessert
werden und Verstöße gegen die Richtlinien müssen konsequent geahndet
werden.
Entsprechend dem bayerischen Regelungen fordern die JuLis Bayern die
FDP auf, den Datenschutzbeauftragen des Bundes beim Bundestag
anzusiedeln und unter die Aufsicht des Bundestagspräsidenten, statt des
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



Innenministers,
zu
stellen,
um
jegliche
Form
der
Beeinflussung
dienstrechtlicher Natur durch die Innenminister zu unterbinden.
Ebenfalls
analog
zum
bayerischen
Modell
sollte
der
Bundesdatenschutzbeauftragte verfassungsrechtlich geregelt werden.
Die
Möglichkeit
der
verfahrensrechtlichen
Einbindung
der
Datenschutzbeauftragen, wie sie bereits auf europäischer Ebene existiert
sollte in Betracht gezogen werden.
Dem Landesbeauftragen für Datenschutz des Freistaates Bayern ist
darüber hinaus auch die Kompetenz für Vorgänge im Anwendungsbereich
des Informationsfreiheitsgesetztes zu gewähren.
Zusätzlich
zu
den
bisherigen
Funktionen
sollten
die
Datenschutzbeauftragten auch zu einer Anlaufstelle für auch anonyme
Hinweise
aus
der
Bevölkerung
werden.
Entsprechende
Sachund
Personalmittel sollen zur Verfügung gestellt werden.
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Urheberrecht und Fragen der
Rechtsverfolgung
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Vor allem wegen des Auftretens des Internets und der damit verbundenen
Demokratisierung von Kultur, Medien und Informationsaustausch, sehen die JuLis
Bayern grundsätzlichen Veränderungsbedarf bei urheberrechtlichen Regelungen.
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Für zeitgemäße und faire Regeln
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
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Creative Commons
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Das Internet hat viele neue Wege zur Verbreitung von kulturellen Werken
geschaffen. Creative CommonsLizensen bieten eine neue Möglichkeit Bilder,
Musik und Videos zu verbreiten. Die JuLis Bayern begrüßen diese neue
Entwicklung. Allerdings halten wir an der Idee des schützenswerten Einfalls fest.
Liberale setzten auf die Kreativität der Menschen. Kreativität als Leistung ist aber
anreizlos, wenn Einfälle nicht geschützt und so wirtschaftlich nutzbar gemacht
werden können.
135


Auch
unabhängig
von
der
begrüßenswerten
Aussetzung
der
Vorratsdatenspeicherung im Koalitionsvertrag der Bundesregierung bis auf
wenige Fälle und der grundsätzlichen Ablehnung durch die JuLis Bayern,
ist
Vorratsdatenspeicherung
kein
verhältnismäßiges
Instrument
zur
Verfolgung von Urheberrechtsverstößen. Eine Anwendung muss daher
auch
unabhängig
von
der
durch
das
Bundesverfassungsgericht
zu
bestätigenden
grundsätzlichen
Legitimität
der
Vorratsdatenspeicherung
ausgeschlossen werden.
Die monopolartige Vermittlerfunktion des Rechteverwerters GEMA scheint
uns JuLis nicht mehr zeitgemäß. An ihre Stelle soll eine direkte
Vermarktung der Künstler oder flexiblere Konkurrenzmodelle treten.
Abgaben auf Vervielfältigungsgeräte gehören abgeschafft - entweder es
gibt ein Privatkopieverbot oder eine Abgabe, aber eine Abgabe auf etwas
Verbotenes schließt sich logisch aus.
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Die Jungen Liberalen
Veränderungsbedarf:
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Jugendmedienschutz / Medienkompetenz
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Um Junge Menschen vor den auch negativen Einflüssen neuer Medien zu
schützen, sind Verbote für uns kein adäquates Mittel. Im Gegenteil: Aufklärung,
Erziehung und die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder sind wesentliche
Bausteine auf dem Weg zu einer umfassenden Medienkompetenz. Verbote
machen Verstöße attraktiv, der kontrollierte Umgang mit neuen Medien eröffnet
dagegen für Kinder spannende Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und
Information. Besonders in der Schule - bereits früh, also auch in Grundschule
und Unterstufe - ist es wichtig im Medien Kinder zu einem kritisch distanzierten
Umgangmit den Angeboten des Internets anzuleiten. Von gewaltorientierten oder
pornographischen Materialien - die im Internet frei verfügbar sind - gehen
Gefahren für die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen aus. Insofern
begrüßen wir den von der CSU-FDP-Regierung in Bayern geplanten
„Medienführerschein“. Er allein reicht allerdings nicht aus, um Kindern umfassend
die Möglichkeiten, aber auch die Gefahren moderner Kommunikationsmedien zu
erläutern.Die Einbindung elektronischer Medien in den Unterricht ist für uns
ebenso ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts. Häufig stellt sich zudem das
Problem, dass Schüler mehr von Internet und Computern wissen, als ihre Lehrer.
Es gibt regen Bedarf an Fortbildungsmaßnahmen für Erzieher und Lehrer sowie
an Mitteln für die IT-Ausstattung der Schüler. Eine Homepage bearbeiten zu
können, gehört heute genauso zu den Soft-Skills wie EDV, Graphikbearbeitung
oder etwa das Erstellen digitaler Präsentationen und Fähigkeiten in der
Internetrecherche. Es kann nicht sein, dass Internetquellen in jeder zweiten
Dissertation auftauchen, aber bei Referaten in der Oberstufe teilweise nicht
verwendet werden dürfen. Um Schülern neben den positiven Möglichkeiten des
Internets auch in die negativen Gefahren aufzeigen zu können, ist es wichtig,
dass diese nicht totgeschwiegen werden. Im Gegenteil, die zum Beispiel
projektorientierte Auseinandersetzungmit z.B. extremistischen Materialien muss in
die Lehrpläne aufgenommen werden. Es ist besser wenn Schüler sich unter
Aufsicht und mit erklärender Begleitung mit solchen Inhalten auseinander setzten
müssen, als dass sie den Kontakt im Selbstversuch bekommen. Auch was den
Sexualkundeunterricht angeht, sehen wir Nachholbedarf. Es ist praktisch jedem
Schüler ab einem gewissen Alter möglich Zugriff auf Pornographie im Internet zu
bekommen. Das hat fatale Auswirkungen auf die sexuelle Sozialisierung.

Bayern
sehen
unabhängig
davon
allerdings
trotzdem
Staatlich
geförderte
wissenschaftliche
Veröffentlichungen
sollen
unabhängig von der wirtschaftlichen Verwertbarkeit der Allgemeinheit zur
Verfügung gestellt werden (open access). Von dieser Regel soll nur in
begründeten Ausnahmen abgewichen werden können. Dies kommt den
Wissenschaftlern entgegen, die so einen besseren Austausch pflegen
können, aber auch der breiten Menge, die sich leichter informieren und
bilden kann.
Wir fordern, dass die Produktionen des öffentlich rechtlichen Rundfunks
im
Rahmen
der
Lizenzen
verwendeter
externer
Bestandteile,
nach
Möglichkeit
gemeinfrei
veröffentlicht
werden,
ansonsten
unter
einer
möglichst freien Lizenz, Creative-Commons-Lizenzen eingeschlossen.
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211
212
Deswegen ist es wichtig, dass der Sexualkundeunterricht auch und besonders
für die Verzerrung der sexuellen Wirklichkeit durch Pornographie sensibilisiert
und das nicht erst in der Oberstufe, sondern bereits früher
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Antrag 099
Antragsteller: Landesvorstand, LAK Bildung und Kultur (zuletzt
beschlossen am 13. - 15. November 2009 mit einer
Gültigkeitsdauer von: 5 Jahre)
Liberale Hochschulpolitik - Klare Konzepte für
Bayerns Hochschulen
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Präambel
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8
In Zeiten von globaler Arbeitsteilung und technischem Fortschritt stellen der
Zugang zu Wissen, die Qualität der Hochschulen sowie die Möglichkeit zum
lebenslangen Lernen entscheidende Standortfaktoren für unser Land dar.
Gleichzeitig
hängt
die
Chancengerechtigkeit
wesentlich
von
individuellen
Fördermöglichkeiten und der flexiblen Gestaltung der Studienkosten ab.
Gleichzei- tig muss es Ziel sein, ein international kompatibles und anerkanntes
Studiensystem zu schaffen.
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Vielfalt und Wettbewerb um die besten
Angebote - stärkere Selbstbestimmung statt
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Zentralverwaltung in der Hochschullandschaft Die Jungen Liberalen Bayern
fordern
mehr
Autonomie
für
die
Hochschulen
zur
Entwicklung
eines
Wettbewerbs der eigenen Profile. Wir begrüßen die ersten Schritte in diese
Richtung, die das bayerische Wissenschaftsministerium unter liberaler Leitung
eingeschlagen hat, insbesondere die Modellprojekte für Globalhaushalte, ein
eigenes
Berufungsrecht
und
die
stärkere
Zurückhaltung
des
Wissenschaftsministeriums bei der Hochschulentwicklung. Gleichzeitig gehört zur
Selbstbestimmung
auch
ein
inneres
Kontrollsystem.
Hierbei
muss
die
Mitbestimmung der Studierenden gestärkt werden. Da Studierende einen Teil des
Universitäts15
budgets
über
Studiengebühren
finanzieren,
müssen
sie
ernstzunehmend in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Daher
fordern wir: Schnelle Umsetzung von Globalhaushalten an allen Hochschulen
Die JuLis Bayern fordern an allen Hochschulen Globalhaushalte, denen eine an
der Absolventenzahl und an weiteren Kriterien orientierte Zuweisung der Mittel
zugrunde liegen soll. Daneben soll es ein Sockelbudget zur finanziellen
Basisfinanzierung der Hochschule geben. Gleichzeitig soll die Verwaltung und
Verteilung der Gelder zwischen den einzelnen Haushaltstiteln frei von den
Hochschulen bei Einbeziehung der Studierendenvertretung geregelt und die
Übertragbarkeit von Haushaltsreserven ins nächste Jahr ermöglicht werden. So
wird ein effektiver Mitteleinsatz garantiert und Wettbewerb um die beste
Umsetzung angeregt. Es ist besonderes Augenmerk auf die Bewältigung der
Herausforderungen des doppelten Abiturjahrgangs durch die G8-Einführung zu
legen. Es reicht nicht aus, nur die Zulassungsbeschränkungen für die
Studiengänge herunterzuschrauben, um so formal mehr Studienplätze zu
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schaffen, während die wahren Kapazitäten der Hochschulen an Lehrpersonal
und Räumen nicht schnell genug ansteigen. Dass Gelder aus den
Studiengebühren
von
den
Universitäten
immer
öfter
schon
dafür
zweckentfremdet werden, sollte ein deutliches Alarmzeichen sein und in Zukunft
nicht mehr passieren. Hier müssen den Universitäten einmalig deutlich mehr
Mittel zur Verfügung gestellt werden, die bisherigen Schritte reichen dazu noch
nicht aus. Außerdem sollte bei der Anmietung oder dem Neubau von Gebäuden
nach Möglichkeit auch auf Firmensponsoring zurückgegriffen werden.
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Exzellenzinitiative auch für die Lehre
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Die JuLis Bayern fordern, dass die Lehre ein stärkeres Gewicht in der
Hochschulpolitik bekommt. Der Freistaat soll jährlich die besten Konzepte in der
Lehre mit einer Sonderförderung honorieren. Bei der Entscheidung welche
Konzepte
Förderungswürdig
sind,
muss
die
Meinung
der
Studierenden
entscheidendes Gewicht erhalten. Hierzu fordern die JuLis Bayern transparente
LehrEvaluationen
für
alle
Lehrveranstaltungen
durchzuführen und die
Studierenden bei der Ausarbeitung zu beteiligen. Die Evaluationsergebnisse
müssen ein hohes Gewicht bekommen und sich auch in der Besoldung und
gegebenenfalls in der finanziellen Ausstattung der Lehrstühle widerspiegeln.
Gleichzeitig fordern wir eine verpflichtende didaktische Schulung von Dozenten,
die regelmäßig aufgefrischt werden muss. Des weiteren fordern die JuLis Bayern
die Schaffung von Lehr-Professuren zu ermöglichen. Die Kompetenz dafür soll
auf Ebene der Fakultäten liegen. Stärkung der Studentenvertretung
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Die JuLis Bayern fordern, dass in jedem Hochschulgremium mindestens zwei
Studierende vertreten sein müssen. Gremien, die über die Höhe und die
Verwendung der Studienbeiträge und Fragen der Lehr- und Studienbedingungen
entscheiden, sind zur Hälfte mit Studierendenvertre50 tern zu besetzen, die
Überstimmung dieser Gremien durch die Hochschulleitung darf nichtmehr möglich
sein. In der Hochschulleitung soll zudem ein gleichberechtigter studentischer
Posten (z.B. studentischer Prorektor) eingeführt werden. Gleichzeitig soll die
Studierendenvertretung gestärkt werden. Dazu soll diese eine rechtsfähige
Körperschaft werden, aber im Gegensatz zum Konzept der verfassten
Studierendenschaft keine Zwangsbeiträge erhebenmüssen, sondern eine gute
finanzielle Ausstattung durch den Staat bekommen. Deshalb soll sie auch
weiterhin ein primär hochschulpolitisches Mandat haben. Da die Hochschulräte,
die zur Hälfte mit externen Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesellschaft
besetzt sind, sich nicht bewährt haben, sind diese abzuschaffen. Stattdessen
sollen dessen Kompetenzen an den Senat gehen, der durch externe
Persönlichkeiten ohne Stimmrecht erweitert werden kann, die beratend die
Entscheidungsfindung unterstützen. Es ist das Einspruchsrecht der Katholischen
Kirche bei der Besetzung von Lehrstühlen abzuschaffen.
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Abschaffung des Monopols der Studentenwerke
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Die JuLis Bayern fordern langfristig, dass die Hochschulen Möglichkeiten suchen,
mehrere private Anbieter und etwa eine rechtsfähige Studierendenvertretung um
die vom Studentenwerk angebotenen Dienstleistungen für die Studierenden
konkurrieren zu lassen. Vor allem im Bereich der Verpflegung sehen wir großes
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Potential, den Studierenden mehr Auswahl und Vielfalt zu ermöglichen.
Kurzfristig wollen wir dass die vier Kernaufgaben des Studentenwerks getrennt
voneinander ausgeschrieben werden. Diese sind die unentgeltliche Beratung, die
Bereitstellung von studentischem Wohnraum, die hochschulnahe Verpflegung
und
die
Förderung
der
studentischen
Kultur.Weiterhin
ist
die
Zwangsmitgliedschaf in den Studentenwerken aufzuheben. Durch den damit
verstärkten Wettbewerb verbessern sich die Qualität und das Preis-LeistungsVerhältnis der Dienstleistungen.
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Chancengerechtigkeit garantieren - Leistung
belohnen
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Die JuLis Bayern begrüßen die von der FDP in Bayern durchgesetzte
Abschaffung der Verwaltungsgebühren, kritisieren aber die Gefahr der sozialen
Selektion, die durch die sofortige Erhebung der Studienbeiträge in Kombination
mit
unattraktiven
Studienkrediten
weiterhin
besteht.
Für
uns
bedeutet
Chancengerechtigkeit, dass der Zugang zu Bildung, Wissen und damit
Karrierechancen nicht durch das Elternhaus vorbestimmt sein darf. Gleichzeitig
wollen wir dass Leistung individuell gefördert wird. Daher fordern wir:
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Nachgelagerte Studiengebühren
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Die JuLis Bayern fordern vom bayerischen Wissenschaftsminister endlich
Bewegung statt Ausreden beim Thema nachgelagerte Studiengebühren. Daher
fordern die JuLis die FDP Landtagsfraktion auf, ein unabhängiges Gutachten zur
Finanzierung einzuholen, sowie die juristische Umsetzung unabhängig prüfen zu
lassen. Die Ergebnisse müssen veröffentlicht werden. Die nachgelagerten
Studiengebühren sollen abhängig vom Einkommen nach Beendigung des
Studiums und Ablauf einer angemessenen Stundungsfrist zurückgezahlt werden.
Studienkredite
und
Bildungskredite
sind
kein
Ersatz
für
nachgelagerte
Studiengebühren. Nicht nur wegen der mittlerweile bewiesenen negativen
Lenkungswirkung, sondern auch wegen der nachfolgenden Belastung durch
Bankkredite, die Zinsunsicherheit und die daraus folgende Hypothek in den Start
des Berufslebens. Gerade wenn wir Liberale uns für mehr Mut bei dem Schritt in
die Selbstständigkeit einsetzen, ist die Einführung der Nachlagerung der
Studienbeiträge der einzig richtige Schritt. Australien und andere Länder haben
vorgemacht, dass dieses Konzept funktioniert, jetzt ist Bayern endlich am Zug.
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Außerdem
müssen
Studierende,
die
Studiengebühren
bezahlen
einen
festgeschriebenen Anspruch auf die entsprechende Gegenleistung haben.Wir
fordern: Bei Einschreibung in einemStudiengang, der entsprechende Leistungen
laut Studienordnung für ein entsprechendes Semester fordert, muss die
Hochschule
die
gesamte
Gebühr
für
das
entsprechende
Semester
zurückerstatten, sofern aufgrund von Überbelegung weder die Veranstaltung,
noch eine äquivalente Veranstaltung belegt werden kann. Elternunabhängiges
BAföG Die JuLis Bayern setzen sich für ein elternunabhängiges BAföG ein. Die
dadurch erhöhten Ausgaben lassen sich (teilweise) gegenfinanzieren durch den
Wegfall des Kindergelds während des Studiums, die verringerten Ausgaben für
die BaföG-Verwaltung, sowie die Tatsache, dass nicht rückzahlbares BAföG nur
während des ersten Studiums (Bachelor) gewährt werden soll. Verbesserungen
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im Stipendiensystem Die JuLis Bayern begrüßen die Entscheidung der
schwarz-gelben Koalition im Bund, ein breit angelegtes Stipendiensystem
einzuführen und erwarten eine schnelle Umsetzung. Wir begrüßen auch, dass
diese nicht als Ersatz zum BAföG gewährt werden, sondern als Anerkennung
und Förderung besonderer Leistungen von Studierenden. Wir fordern aber
weitergehend mehr Freiheiten bei der Vergabepraxis von Stipendien durch die
deutschen Studienstiftungen und ein Ende der strengen staatlich vorgegebenen
Kritieren. Des Weiteren fordern die JuLis Bayern die Kopplung der
Stipendienhöhe an den BAfög-Satz aufzuheben.
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Mehr Freiheit bei der Studiengestaltung
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Die Jungen Liberalen Bayern begrüßen die Zielsetzung des Bolognaprozesses
für
eine
bessere
Vergleichbarkeit
und
Mobilität
in
der
europäischen
Hochschullandschaft. Gerade vor dem Hintergrund der in den letzten
Jahrzehnten
enorm
gesteigerten
Anforderungen
an
die
Flexibilität
der
Studierenden war eine Reform des deutschen Hochschulsystems sinnvoll. Die
JuLis Bayern sehen allerdings die Umsetzung des Bachelor-Master-Systems
kritisch. Das Ergebnis war in vielen Bereichen nicht eine Erleichterung
internationaler
Flexibilität,
sondern
eine
Erschwerung.
International
nicht
anerkannte Bachelor-Studiengänge sind hierfür nur ein Beispiel. Außerdem sind
bei
der
Flexibilität
auch
die
verschiedenen
Lebensentwürfe
und
Familienplanungen der Studierenden zu berücksichtigen. Die JuLis Bayern
fordern daher: Erhöhung der Flexibilität und Qualität, der Studierbarkeit und
internationalen Anerkennung von BA/MA-Studiengängen durch:
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Um den verschiedenen Lebensentwürfen und Familienplanungen gerecht zu
werden, sowie ein lebenslanges Lernen zu ermöglichen fordern die JuLis
Bayern:
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




Anpassung des Bachelors an internationale Ansprüche. Den Universitäten
ist es dabei auch möglich, die Regelstudienzeit wie international üblich von
sechs auf acht Semester zu erhöhen.
größtmögliche Gestaltungsfreiheit für die Studierenden bei der Wahl von
Schwerpunkten und Nebenfächern.
Schaffung von Freiräumen in den Studienplänen, um den Studierenden
eine individuelle Schwerpunktsetzung zu ermöglichen.
keine Anwesenheitspflicht für Vorlesungen.
angemessene Prüfungslasten und die Verhinderung einer Ballung von
Prüfungsleistungen am Ende des Semesters.
großzügige
Anerkennung
von
imAusland
erbrachten
Prüfungsleistungen
durch die zuständigen Stellen der Hochschulen.
Jeder Bachelor muss den Studierenden die Möglichkeit bieten, ein
Semester im Ausland zu verbringen.
Um die Regelstudienzeit einschließlich des Masters nicht zu sehr zu
verlängern
ist
die
Regelstudienzeit
des
Masters
entsprechend
zu
verringern. Bessere Kombinierbarkeit von Familie, Beruf und Hochschule
Alle Studiengänge
Teilzeitstudiengänge
in Bayern
studierbar
sollten
sein.
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wo immer möglich auch als
Dies
ermöglicht
insbesondere
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Berufstätigen
oder
Studierenden
mit
Kindern
bzw.
pflegebedürftigen
Angehörigen ein Studium und verbessert maßgeblich die Flexibilität im
Studium. Es bedarf hierzu u.a. einer entsprechenden Reform des BAföG,
welches
bisher
nur
auf
Vollzeitstudierende
zugeschnitten
ist.
Studiengebühren sind für Teilzeitstudiengänge entsprechend zu ermäßigen.
Die Schaffung einer guten Betreuungsinfrastruktur an den Hochschulen.
Jedes
Plädoyer
für
angebliche
Familienvereinbarkeit
des
Studiums,
insbesondere jeder Einsatz für mehr Studierende auf dem zweiten
Bildungsweg
bleiben
Lippenbekenntnisse,
solange
nicht
ein
100%
nachfragedeckendes Kindergarten- und Kinderkrippenangebot über die für
ein
Studium
wichtigen
Tageszeiträume
an
allen
bayerischen
Hochschulstandorten
garantiert
werden
kann.
Die
derzeitige
Betreuungssituation an den bayerischen Hochschulen halten wir für
vollkommen inakzeptabel.
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Europahymne
Die Europahymne ist die Hymne der Europäischen Union und des Europarates. Die Melodie stammt aus dem
letzten Satz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven (1823). 1972 nahm der Europarat die Melodie als eigene
Hymne an. 1985 wurde sie von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft als offizielle
Hymne der EG angenommen. Sie soll die Nationalhymnen der Mitgliedstaaten nicht ersetzen, sondern
versinnbildlicht die Werte, die sie alle teilen, sowie die Einheit Europas in der Vielfalt.
Um keine europäische Sprache zu bevorzugen, ist die offizielle Europahymne nicht die Chorfassung
Beethovens mit dem deutschen Text Friedrich Schillers ("Freude, schöner Götterfunken..."), sondern eine
Instrumentalversion der "Ode an die Freude", die Herbert von Karajan im Auftrag des Europarats in drei
Versionen arrangierte, als Solopiano-Version sowie in je einer Fassung für Blasorchester und für
Sinfonieorchester. Einen offiziellen Text zur Melodie gibt es nicht, sondern nur viele verschiedene
Textvorschläge in unterschiedlichen Sprachen.
Aus: http://de.wikipedia.org 20. Juli 2006
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Änderungsantrag
Zu Antrag Nr.: ___________
Antragsteller: _____________________________________________
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Änderungsantrag
Zu Antrag Nr.: ___________
Antragsteller: _____________________________________________
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