GRASSIEREND Mai 2015

GR A SSIER END
www.jus.gras.at
Periodicum der jus.gras
Ausgabe Mai 15
India‘s Daughter
[TW: rape] Die BBC Dokumentation „India‘s Daughter“
von Lesslee Udwin zeichnet in
60 Minuten ein schockierendes
Bild über eine Gruppenvergewaltigung der 23-jährigen Medizinstudentin Jyothi Singh im
Dezember 2012.
Am Heimweg vom Kino, zusammen mit einem Freund, wurde sie in einem öffentlichen Bus
während der Fahrt von mehreren
Männern brutal vergewaltigt. Die
junge Frau starb an ihren schweren Verletzungen. Als Reaktion
auf dieses Verbrechen kam es in
ganz Indien zu Demonstrationen
und Solidaritätsbekundungen. In
der Dokumentation werden Interviews mit dem mittlerweile verurteilten Busfahrer, den Eltern von
Jyoti Singh und den Anwälten der
übrigen Verurteilten gezeigt. Besonders erschreckend ist der Kommentar des Verteidigers, A.P. Singh:
“If my daughter or sister engaged in
pre-marital activities and disgraced
herself and allowed herself to lose
face and character by doing such
things, I would most certainly take
this sort of sister or daughter to my Bevölkerung wurde auf die Dokufarmhouse, and in front of my enti- mentarfilmerInnen aufmerksam,
re family, I would put petrol on her als diese am 1. März 2015 Mukesh
and set her alight.”.
Singh im Gefängnis interviewten.
Dies ist nur ein Höhepunkt un- Die indische Regierung verbot die
ter den unglaublichen Aussagen, Ausstrahlung der Dokumentation
die während dieses Films getätigt in Indien und erwirkte auch gegenwerden. Einer der Verurteilten, Mu- über Youtube ein Ausstrahlungskesh Singh, spricht: “When being verbot.
raped, she shouldn’t fight back.
Deputy Commissioner of Police
She should just be silent and allow (Economic Offences Wing) of New
the rape. Then they’d have dropped Delhi, Rajneesh Garg, begründet
her off after ‘doing her’, and only dies so: “These excerpts of the inhit the boy.” und „A girl is far more terview as published are highly ofresponsible
for rape than a
boy … A decent
girl won’t roam
around at nine
o’clock at night
… Housework
and housekeeping is for girls,
not
roaming
in discos and
bars at night
doing
wrong
things, wearing
wrong clothes.”.
Die
indische
Demonstration gegen Gewalt an Frauen
Wahlen sind die Grundpfeiler
einer repräsentativen Demokratie,
sie sind das Instrument, staatlicher
Gewalt die Legitimation zu verleihen. Die Idee: Legitim ist Zwang
dann, wenn die ihm unterworfenen
Menschen mit jenen übereinstimmen, die in der Gesetzgebung repräsentiert sind.
So weit so gut. Aber wie sieht es
wirklich aus? Österreich ist ein Einwanderungsland, knüpft jedoch politische Rechte streng an die Staatsbürger_innenschaft, welche rund
12 % der hier lebenden Menschen
nicht besitzen. Als Drittstaatsangehörige sind sie österreichischen
Gesetzen unterworfen, jedoch auf
keiner politischen Ebene wahlberechtigt. Ein kurzer Ausflug der
Wiener Landesregierung im Jahr
2003, nicht EU-Staatsbürger_innen mit über fünfjährigem Aufenthalt das aktive und passive Wahlrecht zu den Bezirksvertretungen
zu garantieren, wurde vom VfGH
prompt für verfassungswidrig er-
sehr entfernt von der Wahrheit ist.
Der Präsident des indischen Parlaments kritisierte den Film als schädigend für das Ansehen Indiens.
Es wurde Klage beim Delhi
High Court eingereicht, um die
Sperre des Films aufzuheben,
man beruft sich dabei auf Art.
19, „freedom of expression“, der
indischen Verfassung. Der Oberste Gerichtshof verwies die Klage
weiter an den Supreme Court.
Auch wenn die Meinungen über
den Film geteilt sind, diese Aussagen wurden getätigt und sollten
uns allen zu denken geben. Die Lage
für Frauen in Indien ist prekär, oft
verfolgen die Behörden erfolgte
Anzeigen von Vergewaltigungen
nicht weiter. India‘s Daughter ist
auf jeden Fall ein sehenswerter und
eindrucksvoller Film, der die Strukturen einer „rape culture“ offenlegt und den jede/r gesehen haben
sollte.
Impressum:
ES
jus.gras, Grüne & alternative
StudentInnen am Juridicum Wien,
Lindengasse 40, 1070 Wien
[email protected]
www.jus.gras.at
kosullaindialtd.blogspot.co.at
#läuftnicht
Österreichisches Wahlrecht
Vom 19. bis zum 21. Mai wird
an Österreichs Universitäten
wieder gewählt. Während drittstaatsangehörige Studierende
wenigstens hier aktiv wählen
können, sind sie vom passiven
Wahlrecht zu ihrer eigenen Interessensvertretung nach wie
vor ausgeschlossen - ein Anlass
sich mit Demokratiedefiziten in
Österreich auseinanderzusetzen.
fensive and have already created a
situation of tension and fear among
women in society. Therefore, in the
interest of justice and maintenance
of public order, an application was
made in court seeking restraining
order from publishing, transmitting, uploading and broadcasting
the interview.”. Die BBC zeigte den
Film trotzdem am 8. März anlässlich des Weltfrauentages in Großbritannien, außerdem verbreitete
sich der Film in den Tagen davor
wie ein Lauffeuer im Internet. Die
Reaktionen
weltweit waren
geteilt:
Einerseits
gab es große
Unterstützung für die
Filmemacherin, andererseits spricht
der Freund,
der mit Jyothi Singh im
Bus gewesen
ist,
davon,
dass der Film
klärt: Die Staatsbürger_innenschaft sei maßgebliches Kriterium
für die „Zugehörigkeit zum Bundesvolk“, die Teilnahme von Drittstaatsangehörigen an Kommunalund
Bezirksvertretungswahlen
somit unvereinbar mit Art. 1 B-VG.
Das Homogenitätsprinzip verlange
ein in Grundzügen einheitliches
Wahlrecht zu allen Vertretungskörpern. Mit einem derart restriktiven
Wahlrecht zählt Österreich mittlerweile unionsweit zu einer Minderheit. Verkannt wird die Bedeutung
des kommunalen Wahlrechts als Instrument der Integration, sowie die
gesellschaftliche Realität, wonach
sich das „Volk“ nicht mehr über einen einheitlichen Pass definieren
lässt. Die Freiheit an politischen
Entscheidungen zu partizipieren,
muss von staatlicher Seite gewährt
werden, die Entkoppelung voM
Wahlrecht an die Staatszugehörigkeit ist somit eine demokratiepolitische Notwendigkeit.
AW
Am 2. Februar 2015 fand in
Wien die erste Pegida („Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“)
Kundgebung statt. Etwa 300
Anhänger_innen trafen sich auf
der Freyung, im Gepäck hatten sie neben Österreich- und
Deutschlandflaggen ihre zum
Hitlergruß gestreckten Arme.
Sie hatten einen „Spaziergang“
durch die Innenstadt geplant, doch
dazu kam es nicht, weil etwa 400
Antifaschist_innen sie mit lauten
Parolen begrüßten und sich ihnen
in den Weg stellten. Die Polizei
trennte die Gegendemonstration
von den Pegida-Anhänger_innen.
Während Letztere eine mäßig erfolgreiche Standkundgebung abhielten, machte die Polizei einen
Kessel um die Gegendemonstrant_
innen. Nach etwa eineinhalb Stunden wurde die Pegida-Kundgebung
aufgelöst, die Anhänger_innen
verließen nach und nach die Freyung. Die Polizei teilte den Gegendemonstrant_innen mit, dass sie nur
noch gegen Identitätsfeststellung
den Ort verlassen dürften, weil sie
sich nach Auflösung der Versammlung nicht entfernt hatten. Auf den
Hinweis, dass die Durchsage gar
nicht gehört worden war, meinte
ein Beamter: „Naja, wenn ihr so
laut seid...“ .
Schon kurze Zeit nach Beendigung der Gegendemo wurde Folgendes bekannt: Die Polizei hatte
neben hunderten Antifaschist_innen auch zahlreiche Journalist_innen und ihren eigenen Pressesprecher gekesselt. Außerdem wurde
laut überlegt, die Gegendemonstrant_innen nach § 285 StGB (Verhinderung oder Störung einer Versammlung) anzuzeigen. Das wurde
nicht sehr ernst genommen, kann
das Verhalten der Antifaschist_innen doch nicht unter diesen Tatbestand subsumiert werden, da die
Versammlung weder verhindert
noch der Zutritt zu ihr erheblich
gestört wurde. Dass die Polizei
dies anscheinend nicht als Hindernis sieht, wurde Mitte April nach
der Veröffentlichung der Beantwortung einer parlamentarischen
Anfrage von Albert Steinhauser
bekannt: Alle 456 eingekesselten
Personen wurden nach dem § 285
Kontakt: www.jus.gras.at, [email protected], GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien
angezeigt. Auch bekannt wurde,
dass die Gegendemonstration gar
nicht aufgelöst wurde, sondern die
Durchsage sich nur auf die PegidaVersammlung bezogen haben soll.
In der parlamentarischen Anfrage
meint die Innenministerin, dass
die Gegendemonstrant_innen den
Ort verlassen hätten können, bevor
mit den Identitätsfeststellungen
begonnen worden war,
was de facto nicht
stimmt. Weiters
wurde bekannt, dass
es sieben Anzeigen
wegen Wiederbetätigung gegeben hatte –
alle gegen unbekannte Täter_innen, vier
davon wurden mittlerweile ausgeforscht.
Das ist keine besondere
investigative
Leitung, wenn man
bedenkt, dass die Polizist_innen
teilweise neben den Menschen, die
Hitlergrüße machten, standen und
die Freyung ohnehin ein sehr überschaubarer Bereich ist. Dass antifaschistischer Protest offensichtlich
als eine schlimmere Bedrohung als
Faschist_innen und Rassist_innen
wahrgenommen wird, hat das Verhalten der Polizei wieder einmal
gezeigt.
AS
www.jus.gras.at
GRASSIEREND
ÖH-Wahlen
19.-21. Mai
Ausgabe Mai 15
Von Korpsgeist und Königspolizei
Polizei und ihre Gewalt
“Seien Sie vernünftig. Haben Sie Angst vor dieser Wiener Polizei!”, schreibt Menschenrechtsanwalt Georg Bürstmayr Mitte März auf seinem Blog. Es ist eine Anleitung, wie man am
besten mit der Wiener Polizei umgehen soll - nämlich gar nicht. Ob bei antifaschistischen
Demonstrationen, beim Ausgehen oder nach willkürlichen Perlustrierungen auf der Straße:
Vorwürfe gegen die Polizei scheinen immer mehr zu werden, mit Konsequenzen haben PolizistInnen in der Regel nicht zu rechnen. Doch warum werden immer mehr Menschen schikaniert, inwiefern ist das der Struktur der Polizei geschuldet? Was hat der Korpsgeist damit zu
tun, und was ist eigentlich die Königspolizei?
Die jus.gras lädt zur
PODIUMSDISKUSSION:
13. Mai, 19:15 Uhr, SEM 10, Juridicum
Am Podium:
- Angelika Adensamer (rechtsinfokollektiv)
- Reinhard Kreissl (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie)
Wähle GRAS -
denn Service allein ist keine Unipolitik!
Wir, die Grünen & Alternativen Student_innen am Juridicum (jus.gras), kandidieren bei den kommenden ÖHWahlen auch auf Studienrichtungsebene am Juridicum!
Wir fordern:
- Tutorien für PÜs
- mehr kritische Lehrveranstaltungen
- Voraussetzungsketten abschaffen
- FÜMs aufbrechen
- Finanztransparenz am Juridicum
- mehr Wahlfächer
- verpflichtendes Jus-Latinum abschaffen
- Streaming von VOs, verstärkter Einsatz von Webressourcen!
- verpflichtende Legal Gender Studies
- ein leistbares Studium für alle!
ÖH-Wahl 2015:
Thomas Schobesberger
Anna Stiegler
Wähle GRAS -
denn Service allein ist keine Unipolitik!
Probier
mal
jus.gras!
Wähle GRAS denn Service allein ist keine Unipolitik!
Wir suchen immer Studie- Gruppe am Juridicum. In dieser
rende, die wie wir etwas gegen Zeit haben wir schon viel erreicht.
Wir,
die Grünenunternehmen
& Alternativenund
Student_innen
Juri- und gut beMissstände
Wir haben am
spannende
dicum
(jus.gras),
kandidieren
bei
den
kommenden
ÖHsich an einer widerständigen suchte Podiumsdiskussionen
und
Wahlen
auch auf Studienrichtungsebene
am Juridicum!
und lebendigen
StudentInnen- Filmabende
zu Themen veranstalfraktion beteiligen wollen.
tet, die sonst am Juridicum eher
untergehen, wie zum Beispiel der
Wir fordern:
Die
GRAS
stellt
einen
Teil
der
Sinn und Unsinn des Strafrechts,
- Tutorien für PÜs
ÖH-Exekutive der ÖH Uni Wien- die Einrichtung des Asylgerichts- mehr
Lehrveranstaltungen
und kritische
ist seit den
ÖH-Wahlen2013 hofs, die „Burka vor Gericht“, das
- Voraussetzungsketten
abschaffen EPG, Rassismus in der Justiz, aber
neuerlich in der Bundesvertretung
der HochschülerInneschaft
vertre- auch die Chancen und Risiken inter- FÜMs
aufbrechen
ten.
Wir
organisieren
uns
dort
in nationaler Klimaverträge. Bei den
- Finanztransparenz am Juridicum
verschiedenen Referaten und stel- ÖH-Wahlen 2011 und 2013 traten
- mehr
Wahlfächer
len auf
der Universität Wien eine KandidatInnen der jus.gras auf Stu- verpflichtendes
Jus-Latinum
Person des Vorstitzteams.
Auchabschaffen
auf dienvertretungsebene an. Außerder ÖH Bundesvertretung
ist die
demvon
haben
wir den Legal Guide, ein
- Streaming
von VOs, verstärkter
Einsatz
WebGRAS
Teil
der
Exekutive.
kleines
rechtliches
Handbuch für
ressourcen!
Wir verstehen uns als basis- den Alltag, herausgegeben.
- verpflichtende
Gender Studies
demokratische,Legal
feministische,
alWenn du mehr über unsere Ver- ein
leistbares
für alle!
ternative
undStudium
nachhaltige
Studie- anstaltungen wissen möchtest,
rendenvertretung. Wir treten klar schau einfach immer wieder auf
2015:vorbei. Auch in
dagegen ein, dass Bildung zuneh-ÖH-Wahl
unserer Homepage
mend zur Ware wird, kämpfen für Zukunft haben wir vor, regelmäßig
mehr Frauen in höheren Positionen Diskussionsabende zu kontroverund Entscheidungsgremien der siellen Themen zu organisieren.
Universitäten, fordern eine radikaWenn auch du dich aktiv einle Verbesserung der Situation aus- bringen und andere linke, alternaländischer Studierenden und sind tive und grüne Menschen am Jurigegen jede Form von rassistischem dicum kennen lernen willst, komm
und faschistischem Gedankengut doch einfach bei einer unserer
auf der Universität und in der Ge- Veranstaltungen oder bei unseren
sellschaft.
wöchentlichen Treffen vorbei – wir
Außerdem setzen wir uns für- freuen uns auf dich!
Nachhaltigkeit,
Lebenslust
denn Service
allein und
ist keine Unipolitik!
freie Bildung ein. Seit mehreren
Jahren
gibt es &
wieder
eine GRASWir,
die Grünen
Alternativen
Student_innen am Juri-
Thomas Schobesberger
Anna Stiegler
Wähle GRAS -
Wir, die Grünen & Alternativen Student_innen am Juridicum (jus.gras), kandidieren bei den kommenden ÖHdicum (jus.gras), kandidieren bei den kommenden ÖHKontakt:
www.jus.gras.at,
[email protected], GRAS-Büro, Lindengasse 40,
Wahlen auch auf Studienrichtungsebene am Juridicum!
Wahlen auch auf Studienrichtungsebene am Juridicum!
Wir fordern:
Wir fordern:
Termine:
Die jus.gras trifft sich
dienstags um 19:00 im
Gras-Büro (Lindengasse
40, 1070 Wien), und an
einem Donnerstag pro
Monat am Juridicum.
Die genauen Termine
findest du auf unserer
Homepage:
www.jus.gras.at
Komm doch einfach vorbei!
1070 Wien