GR A SSIER END www.jus.gras.at Periodicum der jus.gras Ausgabe Mai 15 India‘s Daughter [TW: rape] Die BBC Dokumentation „India‘s Daughter“ von Lesslee Udwin zeichnet in 60 Minuten ein schockierendes Bild über eine Gruppenvergewaltigung der 23-jährigen Medizinstudentin Jyothi Singh im Dezember 2012. Am Heimweg vom Kino, zusammen mit einem Freund, wurde sie in einem öffentlichen Bus während der Fahrt von mehreren Männern brutal vergewaltigt. Die junge Frau starb an ihren schweren Verletzungen. Als Reaktion auf dieses Verbrechen kam es in ganz Indien zu Demonstrationen und Solidaritätsbekundungen. In der Dokumentation werden Interviews mit dem mittlerweile verurteilten Busfahrer, den Eltern von Jyoti Singh und den Anwälten der übrigen Verurteilten gezeigt. Besonders erschreckend ist der Kommentar des Verteidigers, A.P. Singh: “If my daughter or sister engaged in pre-marital activities and disgraced herself and allowed herself to lose face and character by doing such things, I would most certainly take this sort of sister or daughter to my Bevölkerung wurde auf die Dokufarmhouse, and in front of my enti- mentarfilmerInnen aufmerksam, re family, I would put petrol on her als diese am 1. März 2015 Mukesh and set her alight.”. Singh im Gefängnis interviewten. Dies ist nur ein Höhepunkt un- Die indische Regierung verbot die ter den unglaublichen Aussagen, Ausstrahlung der Dokumentation die während dieses Films getätigt in Indien und erwirkte auch gegenwerden. Einer der Verurteilten, Mu- über Youtube ein Ausstrahlungskesh Singh, spricht: “When being verbot. raped, she shouldn’t fight back. Deputy Commissioner of Police She should just be silent and allow (Economic Offences Wing) of New the rape. Then they’d have dropped Delhi, Rajneesh Garg, begründet her off after ‘doing her’, and only dies so: “These excerpts of the inhit the boy.” und „A girl is far more terview as published are highly ofresponsible for rape than a boy … A decent girl won’t roam around at nine o’clock at night … Housework and housekeeping is for girls, not roaming in discos and bars at night doing wrong things, wearing wrong clothes.”. Die indische Demonstration gegen Gewalt an Frauen Wahlen sind die Grundpfeiler einer repräsentativen Demokratie, sie sind das Instrument, staatlicher Gewalt die Legitimation zu verleihen. Die Idee: Legitim ist Zwang dann, wenn die ihm unterworfenen Menschen mit jenen übereinstimmen, die in der Gesetzgebung repräsentiert sind. So weit so gut. Aber wie sieht es wirklich aus? Österreich ist ein Einwanderungsland, knüpft jedoch politische Rechte streng an die Staatsbürger_innenschaft, welche rund 12 % der hier lebenden Menschen nicht besitzen. Als Drittstaatsangehörige sind sie österreichischen Gesetzen unterworfen, jedoch auf keiner politischen Ebene wahlberechtigt. Ein kurzer Ausflug der Wiener Landesregierung im Jahr 2003, nicht EU-Staatsbürger_innen mit über fünfjährigem Aufenthalt das aktive und passive Wahlrecht zu den Bezirksvertretungen zu garantieren, wurde vom VfGH prompt für verfassungswidrig er- sehr entfernt von der Wahrheit ist. Der Präsident des indischen Parlaments kritisierte den Film als schädigend für das Ansehen Indiens. Es wurde Klage beim Delhi High Court eingereicht, um die Sperre des Films aufzuheben, man beruft sich dabei auf Art. 19, „freedom of expression“, der indischen Verfassung. Der Oberste Gerichtshof verwies die Klage weiter an den Supreme Court. Auch wenn die Meinungen über den Film geteilt sind, diese Aussagen wurden getätigt und sollten uns allen zu denken geben. Die Lage für Frauen in Indien ist prekär, oft verfolgen die Behörden erfolgte Anzeigen von Vergewaltigungen nicht weiter. India‘s Daughter ist auf jeden Fall ein sehenswerter und eindrucksvoller Film, der die Strukturen einer „rape culture“ offenlegt und den jede/r gesehen haben sollte. Impressum: ES jus.gras, Grüne & alternative StudentInnen am Juridicum Wien, Lindengasse 40, 1070 Wien [email protected] www.jus.gras.at kosullaindialtd.blogspot.co.at #läuftnicht Österreichisches Wahlrecht Vom 19. bis zum 21. Mai wird an Österreichs Universitäten wieder gewählt. Während drittstaatsangehörige Studierende wenigstens hier aktiv wählen können, sind sie vom passiven Wahlrecht zu ihrer eigenen Interessensvertretung nach wie vor ausgeschlossen - ein Anlass sich mit Demokratiedefiziten in Österreich auseinanderzusetzen. fensive and have already created a situation of tension and fear among women in society. Therefore, in the interest of justice and maintenance of public order, an application was made in court seeking restraining order from publishing, transmitting, uploading and broadcasting the interview.”. Die BBC zeigte den Film trotzdem am 8. März anlässlich des Weltfrauentages in Großbritannien, außerdem verbreitete sich der Film in den Tagen davor wie ein Lauffeuer im Internet. Die Reaktionen weltweit waren geteilt: Einerseits gab es große Unterstützung für die Filmemacherin, andererseits spricht der Freund, der mit Jyothi Singh im Bus gewesen ist, davon, dass der Film klärt: Die Staatsbürger_innenschaft sei maßgebliches Kriterium für die „Zugehörigkeit zum Bundesvolk“, die Teilnahme von Drittstaatsangehörigen an Kommunalund Bezirksvertretungswahlen somit unvereinbar mit Art. 1 B-VG. Das Homogenitätsprinzip verlange ein in Grundzügen einheitliches Wahlrecht zu allen Vertretungskörpern. Mit einem derart restriktiven Wahlrecht zählt Österreich mittlerweile unionsweit zu einer Minderheit. Verkannt wird die Bedeutung des kommunalen Wahlrechts als Instrument der Integration, sowie die gesellschaftliche Realität, wonach sich das „Volk“ nicht mehr über einen einheitlichen Pass definieren lässt. Die Freiheit an politischen Entscheidungen zu partizipieren, muss von staatlicher Seite gewährt werden, die Entkoppelung voM Wahlrecht an die Staatszugehörigkeit ist somit eine demokratiepolitische Notwendigkeit. AW Am 2. Februar 2015 fand in Wien die erste Pegida („Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“) Kundgebung statt. Etwa 300 Anhänger_innen trafen sich auf der Freyung, im Gepäck hatten sie neben Österreich- und Deutschlandflaggen ihre zum Hitlergruß gestreckten Arme. Sie hatten einen „Spaziergang“ durch die Innenstadt geplant, doch dazu kam es nicht, weil etwa 400 Antifaschist_innen sie mit lauten Parolen begrüßten und sich ihnen in den Weg stellten. Die Polizei trennte die Gegendemonstration von den Pegida-Anhänger_innen. Während Letztere eine mäßig erfolgreiche Standkundgebung abhielten, machte die Polizei einen Kessel um die Gegendemonstrant_ innen. Nach etwa eineinhalb Stunden wurde die Pegida-Kundgebung aufgelöst, die Anhänger_innen verließen nach und nach die Freyung. Die Polizei teilte den Gegendemonstrant_innen mit, dass sie nur noch gegen Identitätsfeststellung den Ort verlassen dürften, weil sie sich nach Auflösung der Versammlung nicht entfernt hatten. Auf den Hinweis, dass die Durchsage gar nicht gehört worden war, meinte ein Beamter: „Naja, wenn ihr so laut seid...“ . Schon kurze Zeit nach Beendigung der Gegendemo wurde Folgendes bekannt: Die Polizei hatte neben hunderten Antifaschist_innen auch zahlreiche Journalist_innen und ihren eigenen Pressesprecher gekesselt. Außerdem wurde laut überlegt, die Gegendemonstrant_innen nach § 285 StGB (Verhinderung oder Störung einer Versammlung) anzuzeigen. Das wurde nicht sehr ernst genommen, kann das Verhalten der Antifaschist_innen doch nicht unter diesen Tatbestand subsumiert werden, da die Versammlung weder verhindert noch der Zutritt zu ihr erheblich gestört wurde. Dass die Polizei dies anscheinend nicht als Hindernis sieht, wurde Mitte April nach der Veröffentlichung der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von Albert Steinhauser bekannt: Alle 456 eingekesselten Personen wurden nach dem § 285 Kontakt: www.jus.gras.at, [email protected], GRAS-Büro, Lindengasse 40, 1070 Wien angezeigt. Auch bekannt wurde, dass die Gegendemonstration gar nicht aufgelöst wurde, sondern die Durchsage sich nur auf die PegidaVersammlung bezogen haben soll. In der parlamentarischen Anfrage meint die Innenministerin, dass die Gegendemonstrant_innen den Ort verlassen hätten können, bevor mit den Identitätsfeststellungen begonnen worden war, was de facto nicht stimmt. Weiters wurde bekannt, dass es sieben Anzeigen wegen Wiederbetätigung gegeben hatte – alle gegen unbekannte Täter_innen, vier davon wurden mittlerweile ausgeforscht. Das ist keine besondere investigative Leitung, wenn man bedenkt, dass die Polizist_innen teilweise neben den Menschen, die Hitlergrüße machten, standen und die Freyung ohnehin ein sehr überschaubarer Bereich ist. Dass antifaschistischer Protest offensichtlich als eine schlimmere Bedrohung als Faschist_innen und Rassist_innen wahrgenommen wird, hat das Verhalten der Polizei wieder einmal gezeigt. AS www.jus.gras.at GRASSIEREND ÖH-Wahlen 19.-21. Mai Ausgabe Mai 15 Von Korpsgeist und Königspolizei Polizei und ihre Gewalt “Seien Sie vernünftig. Haben Sie Angst vor dieser Wiener Polizei!”, schreibt Menschenrechtsanwalt Georg Bürstmayr Mitte März auf seinem Blog. Es ist eine Anleitung, wie man am besten mit der Wiener Polizei umgehen soll - nämlich gar nicht. Ob bei antifaschistischen Demonstrationen, beim Ausgehen oder nach willkürlichen Perlustrierungen auf der Straße: Vorwürfe gegen die Polizei scheinen immer mehr zu werden, mit Konsequenzen haben PolizistInnen in der Regel nicht zu rechnen. Doch warum werden immer mehr Menschen schikaniert, inwiefern ist das der Struktur der Polizei geschuldet? Was hat der Korpsgeist damit zu tun, und was ist eigentlich die Königspolizei? Die jus.gras lädt zur PODIUMSDISKUSSION: 13. Mai, 19:15 Uhr, SEM 10, Juridicum Am Podium: - Angelika Adensamer (rechtsinfokollektiv) - Reinhard Kreissl (Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie) Wähle GRAS - denn Service allein ist keine Unipolitik! Wir, die Grünen & Alternativen Student_innen am Juridicum (jus.gras), kandidieren bei den kommenden ÖHWahlen auch auf Studienrichtungsebene am Juridicum! Wir fordern: - Tutorien für PÜs - mehr kritische Lehrveranstaltungen - Voraussetzungsketten abschaffen - FÜMs aufbrechen - Finanztransparenz am Juridicum - mehr Wahlfächer - verpflichtendes Jus-Latinum abschaffen - Streaming von VOs, verstärkter Einsatz von Webressourcen! - verpflichtende Legal Gender Studies - ein leistbares Studium für alle! ÖH-Wahl 2015: Thomas Schobesberger Anna Stiegler Wähle GRAS - denn Service allein ist keine Unipolitik! Probier mal jus.gras! Wähle GRAS denn Service allein ist keine Unipolitik! Wir suchen immer Studie- Gruppe am Juridicum. In dieser rende, die wie wir etwas gegen Zeit haben wir schon viel erreicht. Wir, die Grünenunternehmen & Alternativenund Student_innen Juri- und gut beMissstände Wir haben am spannende dicum (jus.gras), kandidieren bei den kommenden ÖHsich an einer widerständigen suchte Podiumsdiskussionen und Wahlen auch auf Studienrichtungsebene am Juridicum! und lebendigen StudentInnen- Filmabende zu Themen veranstalfraktion beteiligen wollen. tet, die sonst am Juridicum eher untergehen, wie zum Beispiel der Wir fordern: Die GRAS stellt einen Teil der Sinn und Unsinn des Strafrechts, - Tutorien für PÜs ÖH-Exekutive der ÖH Uni Wien- die Einrichtung des Asylgerichts- mehr Lehrveranstaltungen und kritische ist seit den ÖH-Wahlen2013 hofs, die „Burka vor Gericht“, das - Voraussetzungsketten abschaffen EPG, Rassismus in der Justiz, aber neuerlich in der Bundesvertretung der HochschülerInneschaft vertre- auch die Chancen und Risiken inter- FÜMs aufbrechen ten. Wir organisieren uns dort in nationaler Klimaverträge. Bei den - Finanztransparenz am Juridicum verschiedenen Referaten und stel- ÖH-Wahlen 2011 und 2013 traten - mehr Wahlfächer len auf der Universität Wien eine KandidatInnen der jus.gras auf Stu- verpflichtendes Jus-Latinum Person des Vorstitzteams. Auchabschaffen auf dienvertretungsebene an. Außerder ÖH Bundesvertretung ist die demvon haben wir den Legal Guide, ein - Streaming von VOs, verstärkter Einsatz WebGRAS Teil der Exekutive. kleines rechtliches Handbuch für ressourcen! Wir verstehen uns als basis- den Alltag, herausgegeben. - verpflichtende Gender Studies demokratische,Legal feministische, alWenn du mehr über unsere Ver- ein leistbares für alle! ternative undStudium nachhaltige Studie- anstaltungen wissen möchtest, rendenvertretung. Wir treten klar schau einfach immer wieder auf 2015:vorbei. Auch in dagegen ein, dass Bildung zuneh-ÖH-Wahl unserer Homepage mend zur Ware wird, kämpfen für Zukunft haben wir vor, regelmäßig mehr Frauen in höheren Positionen Diskussionsabende zu kontroverund Entscheidungsgremien der siellen Themen zu organisieren. Universitäten, fordern eine radikaWenn auch du dich aktiv einle Verbesserung der Situation aus- bringen und andere linke, alternaländischer Studierenden und sind tive und grüne Menschen am Jurigegen jede Form von rassistischem dicum kennen lernen willst, komm und faschistischem Gedankengut doch einfach bei einer unserer auf der Universität und in der Ge- Veranstaltungen oder bei unseren sellschaft. wöchentlichen Treffen vorbei – wir Außerdem setzen wir uns für- freuen uns auf dich! Nachhaltigkeit, Lebenslust denn Service allein und ist keine Unipolitik! freie Bildung ein. Seit mehreren Jahren gibt es & wieder eine GRASWir, die Grünen Alternativen Student_innen am Juri- Thomas Schobesberger Anna Stiegler Wähle GRAS - Wir, die Grünen & Alternativen Student_innen am Juridicum (jus.gras), kandidieren bei den kommenden ÖHdicum (jus.gras), kandidieren bei den kommenden ÖHKontakt: www.jus.gras.at, [email protected], GRAS-Büro, Lindengasse 40, Wahlen auch auf Studienrichtungsebene am Juridicum! Wahlen auch auf Studienrichtungsebene am Juridicum! Wir fordern: Wir fordern: Termine: Die jus.gras trifft sich dienstags um 19:00 im Gras-Büro (Lindengasse 40, 1070 Wien), und an einem Donnerstag pro Monat am Juridicum. Die genauen Termine findest du auf unserer Homepage: www.jus.gras.at Komm doch einfach vorbei! 1070 Wien
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