Vergatterung zum schriftlichen Abitur

Vergatterung zum
schriftlichen Abitur
(24.04.2015)
© KGB
Abiturbedingungen
Block I
2 Hjl. Religion/Philosophie
Der Rest wird bis auf 36 Kurse
36 Halbjahresleistungen (Hjl.) aus 12.1- 13.2 aufgefüllt (max. 3x Sport).
max. 7 Hjl. unter 5 Punkten
Die Summe der 36 Kurse wird nach
Summe /36*40 ≥ 200 Punkte
keine Hjl. mit 0 Punkten
einzubringen sind:
je 4 Hjl. aus allen Prüfungsfächern und dem
weiteren Kernfach (20 oder 24 Hjl.)
1 Hjl. des musischen Faches
2 Hjl. Geschichte
2 Hjl. aus Geographie und WiPo
4 Hjl. Naturwissenschaften
4 Hjl. aus den profilergänzenden Fächern
wenn in 11 die weitere Fremdsprache neu
begonnen wurde, dann 2 Hjl. aus 13.1+13.2
folgender Formel hochgerechnet.
E1  S 
40
36
Ergebnisse im Block I
45
40
35
30
25
20
15
10
5
0
unter 200
bis 300
bis 400
bis 500
bis 600
Abiturbedingungen
Block I
Block II
2 Hjl. Religion/Philosophie
4 Prüfungsergebnisse, die fünffach
36 Halbjahresleistungen (Hjl.) aus 12.1- 13.2 gewertet werden
max. 7 Hjl. unter 5 Punkten
oder
Summe /36*40 ≥ 200 Punkte
keine Hjl. mit 0 Punkten
einzubringen sind:
je 4 Hjl. aus allen Prüfungsfächern und dem
weiteren Kernfach (20 oder 24 Hjl.)
1 Hjl. des musischen Faches
2 Hjl. Geschichte
2 Hjl. aus Geographie und WiPo
4 Hjl. Naturwissenschaften
5 Prüfungsergebnisse, die vierfach
gewertet werden
Summe E2 ≥ 100 Punkte
Max. 2 Prüfungen unter 5 Punkte
Evtl. mündliche Zusatzprüfung
(Verhältnis 2:1)
Die Summe aus Block I (E1) und die
Summe aus Block II (E2) werden addiert
und ergeben die Gesamtpunktzahl E,
4 Hjl. aus den profilergänzenden Fächern
aus der die Note ohne Rundung
wenn in 11 die weitere Fremdsprache neu
begonnen wurde, dann 2 Hjl. aus 13.1+13.2 berechnet wird.
Auffüllen auf 36 Hjl., dabei max. 3 Hjl. Sport
N 5 
2
3
E
180
4
3,8
3,6
3,4
3,2
3
2,8
2,6
2,4
2,2
2
1,8
1,6
1,4
1,2
1
0,8
0,6
höchste Punktzahl (551)
niedrigste Punktzahl (260)
§ 21 Besondere Vorkommnisse
(1) Erkrankt ein Prüfling unmittelbar vor oder während der
Abiturprüfung, kann er auf Beschluss der
Abiturprüfungskommission bei unverzüglicher Vorlage einer
ärztlichen Bescheinigung die gesamte Prüfung oder den noch
fehlenden Teil nachholen. Falls sich ein Prüfling wegen
Krankheit unfähig zur Prüfung fühlt, kann er dies noch vor
jedem Prüfungsteil, jedoch nicht mehr nach Bekanntgabe der
zu bearbeitenden Aufgaben geltend machen. Eine ärztliche
Bescheinigung ist unverzüglich vorzulegen. Die oder der
Vorsitzende der Abiturprüfungskommission kann in
Zweifelsfällen vom Prüfling die Vorlage eines amtsärztlichen
Zeugnisses fordern.
§ 21 Besondere Vorkommnisse
(2) Die Abiturprüfung gilt als nicht bestanden, wenn ein
Prüfling
1. nach Beginn der schriftlichen Prüfung aus Gründen
zurücktritt, die er selbst zu vertreten hat;
2. Teile der schriftlichen oder mündlichen Prüfung aus
Gründen, die er selbst zu vertreten hat, versäumt;
3. die Aufgaben unbearbeitet zurückgibt;
4. von der Prüfung nach Absatz 3 oder 4 ausgeschlossen wird.
§ 21 Besondere Vorkommnisse
(3) Die Abiturprüfungskommission kann für eine Schülerin
oder einen Schüler, die oder der täuscht, zu täuschen
versucht oder bei einem Täuschungsversuch hilft, eine
Wiederholung des betreffenden Prüfungsteils anordnen
oder sie oder ihn von der weiteren Teilnahme an der
Prüfung ausschließen.
Der Prüfling setzt die Prüfung bis zur Entscheidung der
Abiturprüfungskommission fort.
§ 21 Besondere Vorkommnisse
(4) Behindert ein Prüfling durch sein Verhalten die
Prüfung so schwerwiegend, dass es nicht möglich ist,
seine Prüfung oder die anderer Prüflinge ordnungsgemäß
durchzuführen, kann er durch die
Abiturprüfungskommission von der weiteren Teilnahme
an der Prüfung ausgeschlossen werden.
Ablaufplan
1. Frühes Erscheinen, d.h. 7.45 Uhr im richtigen Raum.
2. Platz suchen, eigenes Arbeitsmaterial und Proviant
auspacken.
3. Handy mind. lautlos mit Tasche und Jacke an einer
Wand am Ausgang lagern (Fluchtweg freilassen).
4. Toilette aufsuchen?
5. Warten und ruhig werden.
6. Das Material wird verteilt. Alle gucken, ob alle alles
bekommen haben. Die Zeit läuft, Abgabezeit wird an
die Tafel geschrieben.
7. Fluraufsichten, Rauchen.
Nach den Prüfungen
1. Verlassen der Prüfung frühestens ab 12.30 Uhr, ggf. in
Rücksprache mit der Fluraufsicht.
2. Leise die eigenen Sachen nehmen und Tür leise
schließen.
3. Nach unten gehen und erst dort reden, schreien oder
weinen.
4. Nach den letzten Prüfungen draußen in Maßen feiern,
den Kreisel wieder von den Spuren reinigen.
Weitere Termine
 28. April bis 08. Mai schriftliche Prüfungen
 11. Mai Bekanntgabe der Themen für die
Präsentationsprüfungen
 27. und 29. Mai, 02. Juni: Nachschreibetermine
 09. Juni: Abgabe der Dokumentationen für die
Präsentationsprüfungen
 16. Juni: 13.15 Uhr Vergatterung
 17. Juni: ab 8.30 Uhr Bekanntgabe der
Prüfungsergebnisse nach Zeitplan
 19. Juni: bis 12.00 Uhr Meldung zum Mündlichen
 22. Juni: ab ca. 13.00 Uhr Prüfplan hängt aus
 24. bis 26. Juni: Mündliche Prüfungen