STREIKZEITUNG ———— AUSGABE 1 Gute Arbeit, schlechter Lohn: Streikland Deutschland „Der Sozial- und Erziehungsdienst (SUE) hat seit 1991 keine adäquate finanzielle Anpassung erfahren, die Anforderungen und Aufgaben wurden seither allerdings eklatant erhöht, wie etwa Inklusion, die U3-Betreuung. Wir versuchen, eine höhere Wertschätzung unseres Berufsstandes zu bekommen.“ So beschrieb mir eine Erzieherin die Lage am Montagmorgen auf dem Hans-BöcklerPlatz. Viele Menschen sind gekommen, auch die IG Metall, die GEW und einige streikende Briefzusteller sind da. Später ist eine Kundgebung am Alter Markt geplant. In einer Urabstimmung hatten sich 93,44% der Gewerkschaftler für die Arbeitsniederlegung entschlossen. Knapp 1.000 Einrichtungen und 10.000 Beschäftigte in NRW sagen „Wir streiken!“. Nach fünf Verhandlungsanläufen wurde immer noch keine Einigung erzielt. „Es streiken ja nicht nur wir Erzieherinnen, sondern auch Sozialarbeiter in Behinderten-Werkstätten, Pfleger, Mitarbeiter in Jugendzentren, Heilpädagogen.“ Alle streiken für höhere Löhne und eine Aufwertung ihres Berufs. Erst Bahn, jetzt KiTa und Sozialdienst. Im Bahnhof vorbeiratternde Züge bekunden durch lautes Hupen Solidarität mit den Gewerkschaftlern. Deutschland ist Streikland. Ein riesiger Sozial-Streik für bessere Bezahlung und mehr Anerkennung. Das tut dem Land gut. Laut Polizei und ver.di werden etwa 2.500 Teilnehmer zur Demonstration und zur gro- ßen Kundgebung auf dem Alter Markt erwartet. ver.di fordert für seine Beschäftigten die Eingruppierung in höhere Besoldungsklassen, was in etwa einer Lohnerhöhung von rund zehn Prozent entspricht. Und mit diesen zehn Prozent geben sich die kommunalen Arbeitgeber recht schwer, „unbezahlbar“ heißt es da immer wieder. „Eltern vertrauen uns ihre Kinder an,“ erzählt mir eine Streikende, „Dieses Vertrauen ist den Arbeitgebern noch nichtmal 10 Prozent wert.“ Die Menge skandiert „Gute Arbeit, guter Lohn: alles andre ist nur Hohn!“. Um das Anliegen der Betreuerinnen und Betreuer vorzutragen, sind nun auch die Medien und die Öffentlichkeit gefordert. „Nur weil Streik mit Unannehmlichkeiten verbunden ist, darf man sich nicht in seiner Solidarität hemmen lassen. Wenn Energie-, Metalloder Chemieindustrie streiken würden, und kein Strom mehr fließt, wäre man doch eher auf der Seite der Erzieher“, betont Wittich Rossmann, IG Metall Bevollmächtigter für Köln. Ein Elternvertreter gibt zu, dass der Streik zwar große Herausforderungen für Eltern bedeute, stellte aber zugleich klar, dass „die große Mehrheit der Eltern mit Kindern hinter euch steht!“. In NRWs Kitas arbeiten zurzeit 55% der Beschäftigten in Teilzeit. Damit ist der Zwang zum Zweit- oder Drittjob programmiert. Sieht so Lohn- und Chancengleichheit im 21. Jahrhundert aus? Gewiss nicht. Auf der späteren Kundgebung auf dem Alter Markt zeichnet ver.dis NRW-Landeschefin Gabriele Schmidt den Lauf der Dinge prägnant nach. Nachdem die Arbeitgeber in der ersten Verhandlungsrunde darauf beharrten, Erzieherinnen und Erzieher seien gut bezahlt, wollte man zwar in der zweiten Runde nachbessern, Ergebnisse blieben jedoch aus. In der dritten Runde wollte man an bestimmten Stellen „nachbessern“, doch eine allgemeine Anhebung der Löhne war nicht zu denken. Ähnlich verlief die vierte Runde. Nun stehen alle Zeichen auf Streik. Streik für eine bessere Bezahlung, Streik für mehr Wertschätzung und Streik gegen einen Widerspruch: wieso bezahlen wir den Menschen, denen wir unser Geld anvertrauen bis zu drei Mal so viel wie denjenigen, die unsere Kinder betreuen? Ich erinnere mich wieder an das Gespräch am Morgen vor dem ver.di-Hauptgebäude: „Die Arbeitgeber tun sich schwer, ein vernünftiges Angebot auf den Tisch zu legen. Wir bekommen jedenfalls gute Rückendeckung und hoffen, dass unsere Rufe endlich ‚nach oben‘ durchdringen. Wir streiken jedenfalls erstmal und dann sehen wir mal weiter.“ Selbst Wirtschaftswissenschaftler fordern nun schon „im Notfall eine spezielle Abgabe“, um die Lohnerhöhung zu finanzieren. Diese Abgabe könnte Vermögenssteuer heißen. Fabian Felder ■ STREIKZEITUNG Die Löhne müssen hoch! Harte Arbeit zahlt sich aus. Das war schon immer so und es wird auch immer so sein. Nun lässt sich jedoch über die Definition von harter Arbeit streiten, und ob die Aufteilung der Gehälter gerecht ist, so wie sie in modernen gesellschaftlichen Strukturen stattfindet. Ein Manager verdient deutlich mehr als beispielsweise ein Handwerker, obwohl letzterer den körperlich anstrengenderen Beruf hat. Dies ist natürlich ein absolut angebrachtes Argument. Auf der anderen Seite des Argumentations-Tennis jedoch könnte man sagen, dass ein Manager eine große Menge an Angestellten unter sich hat – macht er einen Fehler, so zieht er unter Umständen alle mit. Dies lässt sich ewig fortführen und man käme rein objektiv betrachtet zu keinem angemessenen Ergebnis. Trotzdem ist die derzeitige Situation einladend, einmal die Gehälter verschiedener Berufe in Deutschland zu vergleichen. Was gerecht ist und was nicht muss jeder für sich selbst entscheiden, allerdings kann man so hervorragend einen Einblick auf soziale Ungleichheit und somit auch auf einen Teil unserer gesellschaftlichen Strukturen erhalten. Laut lohnspiegel.de beträgt das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Erziehern in Deutschland 2.490 € pro Monat 50% aller Erzieher verdienen weniger. Dies ist durchaus ein Gehalt von dem man zumindest leben kann. Über die Frage jedoch, ob er angemessen ist, lässt sich allerdings sicher streiten, zumal sehr viele Ehepaare mit hohen Managerberufen eben stark auf Erziehern aufbauen müssen, um ihrem Beruf nachgehen zu können. Außerdem sind Kinder sicherlich nicht immer einfache „Kunden“ und der Beruf ist körperlich und geistig anstrengend. Das Durchschnittsbruttoeinkommen eines Buchhalters hingegen liegt bei etwa 2.900 €, das eines Verkäufers bei 1.890 €, bei Sekretären beläuft sich das Gehalt auf etwa 2.400 €, bei Versicherungskaufleuten auf 3.422 € brutto. Kfz-Mechaniker verdienen im Schnitt 2.450 €, Köche 2.016 €, Großhandelskaufleute etwa 2.600 €. Bei Pflegern beläuft sich das Gehalt auf 2.412 €. Zu guter Letzt verdienen Marketingspezialisten etwa 3.490 € brutto im Monat. Die hier aufgeführten Berufe wurden willkürlich ausgesucht und ergeben kein Muster. Es lässt sich also erkennen, dass je mehr kognitive Qualifikationen ein Beruf erfordert, desto höher das Gehalt zu sein scheint. Dies ist selbstverständlich mit Vorsicht zu genießen, schließlich müsste man jeden in Deutschland möglichen Beruf für eine absolut seriöse Darstellung heranziehen. Für die hier dargestellten Berufe jedoch scheint ein solches Muster erkennbar, auch wenn dieses nicht eindeutig ausgeprägt ist. Ein Buch- halter oder Sekretär muss nämlich nicht zwangsweise „mehr wissen“ als ein Automechaniker, welcher die Anatomie von Kraftfahrzeugen im Gedächtnis haben muss. Dabei stellt sich aber die Frage, inwiefern kognitive Fähigkeiten körperliche übertreffen (dürfen/sollen) und welcher Beruf ein welches Maß an kognitiven und/oder körperlichen Fähigkeiten voraussetzt. Wie bereits beschrieben: Diese Fragen bleiben jedem selbst überlassen. Es gibt aber eine Fülle an Gründen, warum die Gehälter von Erzieherinnen und Erziehern steigen müssen. Im Vergleich mit anderen Berufen haben Erzieher definitiv einen unterbezahlten Job. Täglich sind sie sowohl hoher körperlicher als auch geistiger Belastung ausgesetzt. Kinder wollen nämlich nicht bloß spielen. Die Erzieherinnen und Erzieher haben über die Betreuungszeit auch die Verantwortung — dies kann sehr belastend sein. Sie sind Teil einer Zeit, in der das Kind viele seiner wichtigsten Entwicklungen durchlebt. Die Sprachentwicklung der Kinder ist erst mit etwa dem zehnten Lebensjahr abgeschlossen; dementsprechend befinden sich Erzieher in einem sehr bedeutenden Zeitraum für den Spracherwerb der Kinder wieder. Auch entwickeln Kinder in der Kindergartenzeit Charakterzüge, die sie das Leben lang begleiten werden: beispielsweise kognitive oder kreativ-musische Eigenschaften. Die Betreuerinnen und Betreuer ersetzen nicht die Eltern der Kinder, jedoch tragen sie durchaus einen wichtigen Teil zur Entwikklung eines menschlichen Wesens bei. Erzieherinnen und Erzieher sind Manager und Handwerker zugleich: Sie haben einen körperlich anstrengenden Beruf, tragen aber auch eine immense Verantwortung. Und sollte uns diese Arbeit nicht mehr wert sein? Lukas Kulczycki ■ Gestreikt wird nicht überall Eindrücke aus Langenfeld Die Streikauswirkungen hielten sich zumindest in Langenfeld relativ gering. Als ich einen Kindergarten besuchen wollte, sah ich meist ein Lächeln in den Gesichtern der Eltern. Sie waren glücklich, da ihre KITA nicht bestreikt wird. Dies wiederholte sich bei den anderen Kindergärten. Eine Mutter sagte mir, dass sie nun ihren „Notfallplan“ nicht nutzen muss. Sie kann ihre Tochter wie gewohnt in den Kindergarten bringen. Sonst hätte die Großmutter auf die kleine aufpassen müssen. Außerdem würden viele Eltern ihre Kinder erst gar nicht in die KITA bringen wollen, da sie Angst haben das die KITA bestreikt wird. Sie bringen ihre Kinder direkt zu Freunden oder nehmen sie mit auf die Arbeit. Viele Büros bieten ein sogenanntes „Eltern-Kind Büro“ an. Dies ist ein Büro, was mit allem Nötigen ausgestattet ist und zusätzlich viele Spielideen für Kinder bietet. Außerdem bieten Unternehmen an, von Zuhause aus zu arbeiten. Für die Eltern bedeutet das wieder viel Arbeit. Viele Eltern können den Streik aber auch nachvollziehen, da auch sie finden, dass der Beruf des Erziehers viel zu wenig bezahlt wird. Max Schmidt ■ STREIKZEITUNG Das Streikrecht in Deutschland Oftmals ist ein Streik die einzige Möglichkeit, um die Forderungen des Arbeitnehmers nach höheren Löhnen oder besseren Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Hierbei stellt sich oft die Frage, inwieweit diese Streiks rechtlich vertretbar sind und in welcher Form ein Streikrecht rechtlich verankert ist. Ein direktes Streikrecht ist im deutschen Grundgesetz allerdings gar nicht vorhanden. Vielmehr legitimieren zwei Verfassungsartikel in Deutschland einen Streik. Das Gesetz nach der Gewährleistung von Koalitionsfreiheiten (Art. 9 Abs. 3 GG) und das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG). Ersteres schützt vor allem die Bildung von Gewerkschaften, welche einen Streik erst möglich machen. Lediglich von den Gewerkschaften organisierte Streiks sind rechtskräftig. Die Arbeitsverträge ruhen während dieser Zeit, eine Suspendierung ist dem Arbeitgeber derweil aber nicht gestattet. Die sozialen Absicherungen, wie die Krankenversicherung, bleiben dem Arbeitnehmer während des gesamten Streiks erhalten. Der Arbeitgeber ist zu Gehaltszahlungen für streikende Arbeitnehmer allerdings nicht verpflichtet. Diesbezüglich zahlen die Gewerkschaften oft Streikgelder an streikende Arbeitnehmer. Das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit agiert als sogenanntes „Auffanggesetz“. Es schützt Freiheiten, welche nicht gesetzlich festgeschrieben sind und somit auch die Streikfreiheit. Wieso gibt es kein direktes Gesetz, welches die Streikfrage noch genauer definieren würde? Bei der Entstehung des Grundgesetzes 1949 war bei einem Entwurf das Streikrecht noch garantiert worden. So hieß es in Art. 12 des Entwurfes des Grundgesetzes vom 18. Oktober 1948: „Das Streikrecht wird im Rahmen der Gesetze anerkannt.“ Nach weiteren Bearbeitungen des Artikels wurde das Gesetz letztendlich doch gestrichen. Die Verfassungsgeber richteten sich hierbei nicht gegen die Streikfreiheit, sie glaubten außerstande zu sein, das Streikrecht rechtlich einzugrenzen. Gerade mit Artikel 9 GG (s.o.) wollte man die Streikfreiheit durch die Koalitionen (Gewerkschaften) sichern. Immer wieder wird versucht das Streikrecht einzugrenzen und zu beschränken. Aktuell versucht die Große Koalition durch das „Tarifeinheitsgesetz“ die gewerkschaftliche Aktionsfreiheit weiter zu minimieren. Demnach soll in Zukunft in Betrieben nur noch eine Tarifforderung von den Gewerkschaften gestellt werden. Momentan können in verschiedenen Betrieben mehrere Gewerkschaftsgruppen die Arbeitnehmer vertreten. Zukünftig sollen sich nun die Gewerkschaften untereinander auf eine Tarifforderung einigen. Vor allem kleinere Gewerkschaften werden hier in Mitleidenschaft gezogen, da bei keiner Einigung die Forderung der Gewerkschaft angenommen wird, welche die meisten Arbeiter vertritt. Gerade bei solchen Themen gibt es immer mehr Menschen, die sich für die Rechte der Arbeiter und deren Streikfreiheiten einsetzen. Die Wirkung und Intensität eines Streiks zeigt ein Beispiel aus dem Jahre 1956. Am 24. Oktober 1956 begannen Arbeiter der IG Metall aus Schleswig-Holstein für Lohnzahlungen im Falle einer Krankheit zu streiken. Angestellte des Unternehmens waren zu dieser Zeit schon im Krankheitsfall finanziell abgesichert. Nun forderten auch die Arbeiter einen Lohnausgleich bei Krankheit, sowie mehr Urlaubstage und zusätzliches Urlaubsgeld. Der Streik dauerte insgesamt 114 Tage und endete somit erst am 14. Februar 1957. 34 000 Metallarbeiter erstreikten einen besseren Tarifvertrag, welcher letztendlich den Forderungen nach Bezahlung im Krankheitsfall nachkam. Vor allem die Dauer des Streikes zeigt, wie hartnäckig es für die Arbeiter war, ihre Ziele durchzubringen. Erst in der vierten Urabstimmung hatten die Arbeiter einen Einigungsvorschlag akzeptiert. Zuvor war beispielsweise ein Vorschlag des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein mit 97% abgelehnt worden. Zurückblickend geht der Streik als einer der wichtigsten in die deutsche Sozialgeschichte ein. Wenige Monate später verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle“. Till Hoffmann ■ STREIKZEITUNG Kita-Streik in Deutschland Wer bei einem Streik teilnimmt, der ist mit etwas nicht zufrieden und fühlt sich oft auch ausgenutzt und nicht richtig behandelt. Der von der Gewerkschaft ver.di organisierte Streik nimmt in Nordrhein-Westfahlen immer größere Formen an. Neben Erzieherinnen und Erziehern streiken dieser Tage auch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen, die mit ihrer momentanen Arbeitssituation nicht zufrieden sind. Im Rheinland, Ruhrgebiet und Ost-Westfalen sind die meisten Streikenden auf den Straßen, aber auch in Bayern und Brandenburg rief ver.di die Betreuer zum Streik auf. Nachdem Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften ver.di, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und dem Deutschen Beamtenbund (dbb) gegenüber der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 21. April in der fünften Verhandlungsrunde (!) gescheitert waren, folgte nun der unbefristete KitaStreik. Ver.di fordert eine höhere Eingruppierung der rund 240.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsbereich. 20.000 haben mittlerweile ihre Arbeit schon eingestellt. Rund 1,2 Milliarden Euro fordere man laut Rechnungen der Kommunen für die Erhöhung des Lohnes, was eine Aufwertung des Einkommens um 10% bedeuten würde. Gerade die Forderungen auf finanzieller Ebene sind auch für viele Eltern verständlich und nachvollziehbar. In den letzten Jahren stieg die Anzahl der Kita-Plätze stark an, da auch Kinder ab dem ersten Lebensjahr schon das Recht auf einen Kita-Platz haben. Neben der Betreuung immer größerer Gruppen, wird von Erzieherinnen und Erziehern auch qualitativ immer mehr erwartet. Neue Aufgaben, wie die sprachliche Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder die genaue Dokumentation über die Entwicklung jedes Kindes, kamen dazu. Die Anforderungen steigen demnach immer mehr an, und gerade dies sollte sich auch beim Gehaltslevel widerspiegeln! Die Streikenden fordern nicht nur Geld. Es soll auch ein Zeichen für und vor allem auch gegen die Landesregierung sein. Diese fordert ein immer höheres Pensum von den Angestellten in den Kindertagesstätten. Im Gegenzug stellt sie den Kommunen nicht genug Geld zur Verfügung, um eine gerechte Vergütung entstehen zu lassen. 60 % der Kosten für die Tagesstätten tragen die Kommunen, jeweils 20 % übernehmen Länder und Bund sowie Eltern. Oftmals gibt es in den Gruppen zu viele Kinder und zu wenige Erzieher. Gerade in einem Krankheitsfall wird es für alle nur noch stressiger. Eine persönliche Betreuung, wie noch vor zehn Jahren ist hierbei gegenüber dem Kind nicht mehr möglich. Es liegt daher auch im Interesse der Kinder, wenn an diesen Tagen die Erzieherinnen und Erzieher ihre Arbeit vorerst niederlegen. Till Hoffmann ■ Impressum V.i.S.d.P.: ver.di Bezirk Köln, Tjark Sauer, Hans-Böckler-Platz 9, 50672 Köln, ver.di Köln Redaktion: Tuna Acisu, Karim Oubad, Lucas Kulczycki, Maximilian Schmidt, Till Hoffmann Chefredaktion: Fabian Felder Die Jugendpresse Rheinland e.V. ist der Landesverband NRW der Jugendpresse Deutschland e.V. Homepage: www.jugendpresse-rheinland.de
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