ules and regulations for particpation to ECW 2013

REGLEMENT FÜR DIE TEILNAHME MIT EINEM FAHRZEUG AN DER ECW
2015
1. Die European Coach & Bus Week (ECW) in Kortrijk wird zum 17. Mal organisiert und
findet statt vom Samstag, dem 10. Oktober bis einschließlich Mittwoch, dem 14. Oktober
2015. Ihre Bestandteile sind Tests, Beratungen der Jury, Präsentationen sowie eine
Pressekonferenz.
Die Tests werden auf dem Messegelände von Kortrijk Xpo sowie auf den öffentlichen Straßen
ausgeführt.
2. Die Tests sind öffentlich und finden am Samstag, dem 10. Oktober 2015, statt. Um die
Sicherheit der Zuschauer und den reibungslosen Ablauf der Arbeit der Jury zu gewährleisten,
bitten wir um die strikte Einhaltung der von den Organisatoren erlassenen Richtlinien.
3. Die zuerkannten Preise bestehen aus Ehrenurkunden und Trophäen. Die Preise werden den
Eigentümern der prämierten Fahrzeuge zuerkannt. Die Ehrenurkunden werden in zweifacher
Ausfertigung ausgestellt: eine Ausfertigung für den Hersteller und eine für den Eigentümer
des Fahrzeugs, falls es einem Unternehmer gehört. Auch anderes Werbematerial wie Sticker,
Displays usw. wird zur Verfügung gestellt, damit Sie bekannt machen können, dass Sie mit
einem ECW-Label oder einem ECW Grand Award ausgezeichnet wurden.
5. Fahrzeuge ohne EG Übereinstimmungsbescheinigung
(Demonstrationsfahrzeuge/Prototypen) können nur am Teilwettbewerb für das Label „ECW
Innovation“ teilnehmen. Fahrzeuge mit EG Übereinstimmungsbescheinigung nehmen
automatisch am gesamten Wettbewerb teil und durchlaufen alle Tests der verschiedenen
Feldjurys.
6. Die 4 ECW-Labels (Sicherheit – Komfort & Ergonomie – Umweltschutz – Styling &
Design) werden höchstens einmal in der Kategorie Linienbusse und einmal in der Kategorie
Reisebusse vergeben, und zwar jeweils an das Fahrzeug mit der höchsten Bewertung. Sofern
die Jury der Ansicht ist, dass die Bewertung des Fahrzeugs mit der höchsten Bewertung nicht
ausreichend hoch ist, kann sie beschließen, kein Label zuzuerkennen. Nur wenn es einen Ex
Aequo gibt, kann das Label mehrmals zuerkennt werden. Die Labels werden für Linienbusse
und Reisebusse gesondert vergeben. Somit können insgesamt 8 ECW-Labels vergeben
werden (4 für Linienbusse und 4 für Reisebusse).
Reglement Teilnahme Fahrzeug ECW 2015
4. Am Wettbewerb teilnehmen können nur Fahrzeuge (mit EG
Übereinstimmungsbescheinigung) und Demonstrationsfahrzeuge/Prototypen (ohne EG
Übereinstimmungsbescheinigung) von Herstellern, die Aussteller auf der Busworld Kortrijk
2015 sind. Sowohl der Hersteller als auch der Eigentümer können das Fahrzeug für die
Teilnahme registrieren, und zwar bis spätestens 30. Juni 2015.
Im Anschluss an die Registrierung erteilt der Organisator zusätzliche Richtlinien und übergibt
Formulare zum Eintragen der technischen Daten. Diese Formulare müssen ausgefüllt
zurückgeschickt werden.
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7. Das Label „ECW Innovation“ ist der einzige Preis, der mehrmals zuerkannt werden kann,
nämlich für jede Innovation, die von der Jury als ausreichend innovativ betrachtet wird.
8. Die Teilnahmegebühr für European Coach & Bus Week beträgt für jedes teilnehmende
Fahrzeug 1.250,00 Euro (exkl. MwSt. in Höhe von 21%). Dieser Betrag ist mit dem Tag der
Registrierung fällig und muss bis spätestens 1. Oktober 2015 eingegangen sein. Die Zahlung
kann per Überweisung auf folgendes Konto erfolgen:
IBAN: BE 11 4675 3708 5148 - BAAV-Roeselare.
Jeder auf der Busworld Kortrijk ausstellende Hersteller hat gegenüber ECW Anrecht auf
mindestens 2 kostenlos teilnehmende Fahrzeuge, unabhängig von der Kombination der
Fahrzeugarten (1 Linienbus + 1 Reisebus oder 2 Reisebusse oder 2 Linienbusse).
Mögliche zusätzliche kostenlose Teilnahmen sind abhängig von der Fläche des Standes des
Ausstellers auf der Busworld Kortrijk:
0 m² – 999 m²:
Standard = 2 kostenlose Teilnahmen
1000 m² – 1999 m²: eine 3. kostenlose Teilnahme
2000 m² – 2999 m²: eine 4. kostenlose Teilnahme
Die Aussteller auf der Busworld sind in keinem Fall zur Teilnahme am Wettbewerb
verpflichtet.
9. Die registrierten Fahrzeuge müssen zusammen mit dem jeweiligen Fahrer angemeldet
werden, und zwar spätestens am Samstag, dem 10. Oktober 2015 um 07.00 Uhr auf dem
Parkplatz von Kortrijk Xpo. Aus organisatorischen Gründen empfehlen wir jedoch dringend,
die Fahrzeuge bereits am Abend zuvor (Freitag 9. Oktober 205) auf dem Parkplatz von
Kortrijk Xpo abzustellen.
11. Ein Beauftragte des teilnehmenden Herstellers muss stets während der gesamten ECW
anwesend sein. Diese Person muss mit dem Organisator in Kontakt bleiben und jeden
Standortwechsel des Fahrzeugs unverzüglich melden.
Darüber hinaus bittet der Organisator dringend darum, dass ein Vertreter der technischen
Abteilung während der Feldjurierung am Samstag, dem 10. Oktober 2015 an Ort und Stelle
anwesend ist. Dies ist unbedingt notwendig, um den Mitgliedern der Feldjury gegebenenfalls
technische Fragen beantworten zu können. Es ist überdies empfehlenswert, dass diese Person
beim Zusammentreten der Hauptjury anwesend ist am Dienstagvormittag, dem 13. Oktober
2015.
12. Bezüglich aller Fahrzeuge, die Fahrtests auf den öffentlichen Straßen unterzogen werden
(alle Fahrzeuge außer Demonstrationsfahrzeugen und Prototypen), erklärt der Teilnehmer,
dass sie eine EG Übereinstimmungsbescheinigung haben und vollständig gegen
Verkehrsunfälle und Eigenschaden sowie an Dritten verursachtem Schaden versichert sind,
Reglement Teilnahme Fahrzeug ECW 2015
10. Die Fahrzeuge müssen für die gesamte Dauer des Wettbewerbs bis zur offiziellen
Freigabe durch den Organisator auf dem Gelände bleiben, und zwar in einem bewachten Teil
des Parkplatzes. Wird ein Fahrzeug vorzeitig weggefahren, kann das zur automatischen
Disqualifizierung führen.
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und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb des Wettbewerbsrahmens. Es ist vorgesehen,
dass ein Jurymitglied aus der Branche eine Probefahrt auf den öffentlichen Straßen ausführt.
13. Bei der Vorstellung des Fahrzeugs muss der Teilnehmer die Fahrzeugpapiere vorlegen,
aus denen die Chassisnummer und der Fahrzeugtyp hervorgeht.
14. Die Hauptjury setzt sich zusammen aus Spezialisten der Ministerien, Vertretern der
Fachpresse, Vertretern der Berufsverbände, Vertretern von Linien- und Reisebusoperatoren
sowie aus sonstigen Fachleuten, wie beispielsweise Sicherheitsexperten.
15. Die Hauptjury übt ihre Tätigkeit unabhängig von den Organisatoren von Busworld aus.
Die Entscheidungen werden durch Mehrheitsbeschlüsse gefasst und können nicht angefochten
werden.
16. Am Mittwoch, dem 14. Oktober 2015 ist eine Pressekonferenz geplant am Abend, auf der
der Presse alle Details des Wettbewerbs vorgestellt werden, wofür auch die Herstellern eine
Einladung bekommen.
17. Die Gewinner werden während der offiziellen Eröffnungszeremonie von Busworld
Kortrijk am Donnerstag, dem 15. Oktober 2015 angekündigt. Zu dieser Zeremonie sind alle
teilnehmenden Hersteller eingeladen.
Reglement Teilnahme Fahrzeug ECW 2015
18. Der Organisator ist berechtigt, das Reglement jederzeit anzupassen. Erfolgt eine solche
Anpassung, so werden die Teilnehmer darüber unverzüglich informiert.
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