NUTZUNGS VEREINBARUNG Einleitung Der Verein Energie-ImPulse Osttirol hat im Mai 2015 in Lienz mit einem innovativen ElektroCarsharing-Projekt gestartet. Das angeschaffte E-Car soll der Bevölkerung für deren Mobilitätsanforderungen zur Verfügung stehen. Energie-Impulse Osttirol verfolgt damit folgende ökonomische, ökologische und soziale Ziele: o BürgerInnen lernen Elektromobilität kennen. o Haushalte können eventuell auf Zweitauto verzichten. o Autofreien Haushalten wird kostengünstige Mobilität ermöglicht. o Die Schadstoffbelastung der Luft nimmt ab. o Umstieg auf erneuerbare Energieträger im Verkehrssektor wird unterstützt. Kosten o Jahresgebühr inklusive Registrierung € 120,-/12 Monate für Einzelpersonen bzw. €200,-/12 Monate für Paare im gemeinsamen Haushalt (siehe Anmeldung) o Benützungsgebühr kilometerabhängig: € 0,20/km o Benützungsgebühr zeitabhängig: € 2,-/Stunde bzw. zwischen 22:00 – 06:00 Uhr € 0,/Stunde, wenn das Auto in dieser Zeit geladen wird. Fahrberechtigte Personen Die Berechtigung zur Benutzung des Elektroautos gilt grundsätzlich für die jeweilige angemeldete Person sowie für angemeldete Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben bzw. Verein/Unternehmen tätig sind. Generell bestätigen die NutzerInnen mit Übernahme des Fahrzeugschlüssels, dass sie im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung (Führerschein) und fahrtauglich sind. Eine Kopie des Führerscheins ist vor der erstmaligen Inbetriebnahme des Elektroautos beim Verein zu hinterlegen. Dafür trägt die angemeldete Person, das Unternehmen oder Institution die Verantwortung. Weitergabe des Fahrzeuges an Dritte Die Weitergabe des Fahrzeuges an Dritte (Anm.: Nicht-Mitglieder) ist - außer im dringenden Notfall, z.B. Fahrerausfall - nur mit Einverständnis des Halters erlaubt. Siehe: AGB Caruso Carsharing, Anhang, Punkt 4; Standort Das Auto hat einen fixen Standplatz, Stegergarten bei der Ladesäule (2 markierte Parkplätze für Elektromobile). Sobald das Fahrzeug am Standplatz abgestellt wird, ist es an die Ladesäule anzuschließen und aufzuladen. Es ist keine Parkgebühr zu entrichten. Es wird empfohlen auch zwischendurch den Akku aufzuladen, wenn sich die Gelegenheit ergibt. Aufladung Die Ladedauerbeträgt zwischen ein und sechs Stunden und ist vom Grad der Entladung und der Leistung der Ladestation abhängig. Das Fahrzeug bzw. das beiliegende Ladekabel verfügt bereits über einen 7-poligenMennekes-Stecker („Typ 2“, Starkstrom). Da derzeit aber noch viele Stromtankstellen über 5-polige CEE-Steckdosen oder dreipolige SchukoNutzungsvereinbarung FLUGS_2015_05 Seite 1 von 4 NUTZUNGS VEREINBARUNG Steckdosen verfügen, befindet sich im Auto auch ein Ladeadapter, mit dem das Auto auch an diesen Stromtankstellen bzw. im eigenen Haushalt aufgeladen werden kann. - beschleunigte-Ladestation Stegergarten: Dort wird mit bis zu 22kW, geladen. Die Ladezeit beträgt ca. 5 Minuten pro 10 km Reichweite. Will man also das Auto von z.B. 0% auf 98% aufladen, dann dauert dies etwas mehr als 1 Stunde. Das Laden der ca. letzten zwei Prozent auf 100% Prozent dauert etwas länger. - Ladeadapter: Hierin ist der maximale Ladestrom mit 13A eingestellt. D.h. es ist wichtig, dass auch die Steckdose (CEE oder Schuko), an welcher der Ladeadapter angeschlossen wird, auch mit zumindest 13A abgesichert ist. ACHTUNG: Ladebeginn: Immer zuerst am Fahrzeug anstecken; Ladeende: Immer zuerst Stecker am Fahrzeug mit der Taste im Auto (Linksoberhalb Fußbereich) entriegeln. Erst dann den Stecker am Fahrzeug und dann an der Versorgungssteckdose ziehen. Das Ladekabel befindet sich im Kofferraum. Wo kann ich das Fahrzeug sonst noch laden: Die beste Übersicht aller verfügbaren LadePunkte in Österreich findet man unter: www.etankstellen-finder.com online sowie auch als App. Die E-Tankstellen werden auch im Bord-Informationssystem des Fahrzeuges angezeigt. Schlüssel und Zutritt Das Auto kann mit einem Chipkarten-Zutrittssystem geöffnet und in Betrieb genommen werden. Hierzu ist jedoch vor Fahrtantritt eine gültige Buchung auf carusocarsharing erforderlich (www.caruso.mobi).Der Username und der initiale Pin werden nach der Anmeldung per E-Mail übermittelt. Die Chipkarte wird bei der Einschulung vor der ersten Nutzung den BenutzerInnen übergeben und geht in deren Eigentum über. Bei Verlust der Karte ist dies unmittelbar dem Verein zu melden. Der Serviceschlüssel, die Tankkarte für Tankstellen vom Lebensland Kärnten (Ladestation Stegergarten, Lienz) sowie der Zulassungsschein müssen immer im Auto verbleiben. Lediglich die persönliche Zutrittskarte wird mitgenommen. Versicherung Für das E-Car ist eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbehalt abgeschlossen. Der Selbstbehalt von € 350,- gilt für Unfälle, Parkschäden, Vandalismus, Bruch der Frontscheibe, Tierschäden oder Tierbiss. Im Vollkasko-Versicherungsfall, wenn der Selbstbehalt schlagend wird, wird dieser an die NutzerInnen weiterverrechnet und automatisch eingezogen. Vor jeder Fahrt wird grundsätzlich empfohlen, eine kurze Begutachtung des Fahrzeuges auf etwaige Vorschäden vorzunehmen (Gang ums Fahrzeug) und diese im Notizfeld der Buchungsplattform festzuhalten (soweit diese nicht schon dokumentiert sind). Unfälle, Pannen u.ä. sind dem Fahrzeughalter schnellstmöglich zu melden. Für vorsätzlich verursachte Schäden oder allgemein solchen, für die die Versicherung nicht aufkommt, haften die jeweiligen NutzerInnen. Personen unter 23 Jahren müssen zusätzlich für die Haftpflichtversicherung im Schadensfall einen Selbstbehalt von € 350,- direkt gegenüber der Versicherung leisten (allgemeine Versicherungsbedingungen). Nutzungsvereinbarung FLUGS_2015_05 Seite 2 von 4 NUTZUNGS VEREINBARUNG Einschulung Vor der ersten Nutzung ist eine kurze Einschulung durch den Verein erforderlich. Diese werden gruppenweisenach Vereinbarung angeboten. Mit der Einschulung und Unterfertigung der Nutzungsvereinbarung sowie erfolgter Einziehung des Mitgliedsbeitrages sind die ProjektteilnehmerInnen berechtigt auf das Fahrzeug zuzugreifen. Reservierung und Fahrtenbuch Der Anspruch auf die Nutzung ergibt sich in Reihenfolge der eingehenden Reservierungen. Die Reservierungen werden von den ProjektteilnehmerInnen über das dafür eingerichtete Buchungssystem online vorgenommen. Dafür wurde eine Partnerschaft mit carusocarsharing (www.caruso.mobi)gewählt. Für jedeN ProjektteilnehmerIn wird dafür ein Account freigeschaltet, der es ermöglicht online Reservierungen vorzunehmen bzw. Informationen über die Vor- oder NachnutzerInnen zu erhalten. Dadurch ist auch eine direkte Übergabe an jene Personen möglich, welche den Folgetermin reserviert haben. Um die monatliche Abrechnung vornehmen zu können, werden die jeweiligen Kilometerstände durch automatisiertes Auslesen festgehalten und den jeweiligen NutzerInnen zugeordnet. Wenn Mitglieder des Vereines das Fahrzeug in Anspruch nehmen, ist im Reservierungssystem auf jeden Fall eine Handynummer und der vollständige Name des Fahrzeugbenützers einzutragen. Es gelten folgende fair-use Bedingungen: Das Auto darf nicht wesentlich länger reserviert werden als es voraussichtlich genutzt wird. Die Kosten für Verwaltungsstrafen wegen Verkehrsübertretungen, Park- und Straßengebühren, Abschleppkosten wg. Falschparkens u.ä. sind von den jeweiligen NutzerInnen zu tragen. Übergabe, Reinigung Das Fahrzeug ist termingerecht und in gereinigtem Zustand an den Standplatz zurückzubringen. Sollte es mehrmals zu Beanstandungen wegen der Rückgabe eines verschmutzen Autos oder Verspätungen kommen, wird die anfallende Reinigungsgebühr nach vorhergehender Benachrichtigung von den jeweiligen NutzerInnen eingezogen bzw. kann die Mitgliedschaft fristlos gekündigt werden. Der vereinbarte Jahresmitgliedschaftsbeitrag wird nicht rückerstattet. Das Rauchen sowie der Transport von Tieren im Auto sind aus Hygienegründen untersagt. Weitere Anforderungen: o Der Anmeldung ist eine Kopie des Führerscheines beizulegen. o Vor der Erstbenutzung wird bei einer kurzen Einschulung der Umgang mit dem Elektroauto und der Stromtankstelle erklärt. o Das Fahrzeug darf nicht selbständig abgeschleppt werden. In solchen Fällen mit dem Renault-Service (0800 203 123) Kontakt aufnehmen. Der Dienst hierfür ist kostenfrei. o Für die Buchungsplattform gelten die AGBs von Caruso Carsharing (https://carusocarsharing.com/about/agbs/) Nutzungsvereinbarung FLUGS_2015_05 Seite 3 von 4 NUTZUNGS VEREINBARUNG Eigenleistungen Alle ProjektteilnehmerInnen sind berechtigt zusätzliche Eigenleistungen wie etwa Reinigungsarbeiten (Aussaugen, Autowäsche, etc.) zu erbringen. Diese Eigenleistungen sind dem Verein Energie-ImPulse Osttirol zu melden, damit im Gegenzug zum eingesetzten Zeitaufwand entsprechende Freikilometer berücksichtigt werden können. Als Basis zur Abgeltung der Eigenleistungen wird für eine Stunde eine aliquote Anzahl von 40 Freikilometern gegengerechnet. Kontaktdaten und Hotline Das E-Carsharing ist ein Pilotprojekt des Vereins Energie-ImPulse Osttirol (kurz: etirol.at).Für Fragen stehen Ihnen René Schader bzw. Michael Oberlojer gerne zur Verfügung. [email protected] René 0650 7532153 Michael 0699 15015066 HOTLINES bei Problemen: o Bei Problemen mit der Buchungsplattform oder dem Zutrittssystem: Caruso Carsharing: 0676 414 1182 o Bei technischen Pannen: Renault Assistance: 0800 203 123 o Bei Versicherungsfällen: Manuel Geiler 0664 140 2636 o Bei Problemen mit der Abrechnung: Michael 0699 15015066 o Bei allen weiteren Problemen: René 0650 7532153 Ort, Datum ProjektteilnehmerIn Nutzungsvereinbarung FLUGS_2015_05 Ort, Datum Energie-ImPulse Osttirol Seite 4 von 4
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