Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien

Bewerbungsverfahren
für Quartiershäuser 2015
Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien
Zweistufiges Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb
Ausschreibungsunterlage für die erste Stufe
Ausloberin
ÖBB-Infrastruktur AG vertreten durch ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
Ausschreibungsunterlage
Anforderung auf www.hauptbahnhof-wien.at/lahzp, erhältlich ab 12.01.2015
Abgabetermin erste Stufe
26.03.2015, 12 Uhr
Wien, Jänner 2015
Inhalt
Präambel ................................................................................................................... 4
A. Allgemeiner Teil ................................................................................................... 7
A.1. AkteurInnen ..................................................................................................... 7
A.1.1. Ausloberin ................................................................................................. 7
A.1.2. Zuständige Person bei der Ausloberin....................................................... 7
A.1.3. Verfahrensorganisator ............................................................................... 7
A.2. Gegenstand und Art des Verfahrens ................................................................ 7
A.3. TeilnehmerInnen .............................................................................................. 8
A.3.1. TeilnehmerInnen in der ersten Stufe......................................................... 8
A.3.2. TeilnehmerInnen in der zweiten Stufe ...................................................... 8
A.4. Ablauf des Verfahrens ...................................................................................... 9
A.4.1. Erste Stufe .............................................................................................. 10
A.4.2. Entscheidung am Ende der ersten Stufe ................................................ 10
A.4.3. Zweite Stufe ........................................................................................... 10
A.4.4. Entscheidung am Ende der zweiten Stufe .............................................. 11
A.4.5. Weitere Termine ..................................................................................... 11
A.5. Kosten und Verpflichtungen ........................................................................... 12
A.5.1. Kaufpreis für die Grundstücke ................................................................. 12
A.5.2. Vadium .................................................................................................... 13
A.5.3. Kaufverpflichtung in der zweiten Stufe ................................................... 13
A.5.4. Quartiersentwicklungsbeitrag ................................................................. 13
A.5.5. Mobilitätskonzept .................................................................................... 14
A.5.6. Freiraumkonzept ..................................................................................... 14
A.5.6. Infrastrukturbeitrag.................................................................................. 15
A.6. Kolloquium, Fragenbeantwortung .................................................................. 15
A.6.1. Kolloquium in der ersten Stufe ................................................................ 15
A.6.2. Schriftliche Fragenbeantwortung in der ersten Stufe.............................. 15
A.7. Abgabe der Einreichungen, Bekanntgabe der Ergebnisse ............................. 15
A.7.1. Abgabe in der ersten Stufe ..................................................................... 15
A.7.2. Bekanntgabe der Ergebnisse .................................................................. 16
A.8. Absichtserklärung der Ausloberin .................................................................. 16
A.9. Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 17
A.10. Quartiersentwicklungsgremium ................................................................... 18
A.11. Termine ........................................................................................................ 19
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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B. Besonderer Teil ...................................................................................................22
B.1. Situation, Ziel ................................................................................................. 22
B.1.1. „Urbanes Grätzl“ – Leben am Helmut-Zilk-Park, Hauptbahnhof Wien .... 22
B.1.2. Planung des Viertels Leben am Helmut-Zilk-Park .................................... 23
B.1.3. Charakter des Viertels ............................................................................. 23
B.1.4. Quartiershaus-Grundstücke .................................................................... 24
B.1.5. Ziel des Bewerbungsverfahrens ............................................................. 25
B.2. Aufgabenstellung und Anforderungen in der ersten Stufe ............................. 25
B.2.1. Aufgabenstellung in der ersten Stufe...................................................... 25
B.2.2. Anforderungen in der ersten Stufe ......................................................... 27
B.2.3. Kennzeichnung und Form der Einreichungen in der ersten Stufe ........... 28
B.3. Beurteilungskriterien in der ersten Stufe ....................................................... 29
B.3.1. Qualität des Nutzungskonzepts .............................................................. 29
B.3.2. NutzerInnenvielfalt .................................................................................. 29
B.3.3. Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept, Qualität der
Schnittstellen zwischen privat und öffentlich .................................................... 30
B.3.4. Erdgeschoßnutzung ................................................................................ 30
B.3.5. Prozessqualität, Realisierbarkeit .............................................................. 31
B.3.6. Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur .............................. 31
B.4. Vorschau: Aufgabenstellung und Anforderungen in der zweiten Stufe.......... 31
C. Projektunterlagen ...............................................................................................32
C.1. Beschreibung der Grundstücke...................................................................... 32
Grundstück C.17.A ............................................................................................ 32
Grundstück C.17.B ............................................................................................ 33
Grundstück C.18.C ............................................................................................ 34
Grundstück C.20.A ............................................................................................ 35
Grundstück C.22.A ............................................................................................ 36
C.2. Verzeichnis der Projektunterlagen.................................................................. 37
C.3. Formblätter .................................................................................................... 37
C.3.1. Formblatt Projektdaten............................................................................ 37
C.3.2. Formblatt Referenzen ............................................................................. 37
D. Ergänzende Festlegungen ..................................................................................38
D.1. Fragenbeantwortung ..................................................................................... 38
D.2. Protokoll des Kolloquiums ............................................................................. 38
D.3. Ergänzende Festlegungen des Quartiersentwicklungsgremiums .................. 38
Covergrafik: Robert Temel. Die Collage enthält eine (bearbeitete) Grafik von StudioVlay mit freundlicher Genehmigung, die im kooperativen Verfahren für „Leben am Helmut-Zilk-Park“ erstellt wurde.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Präambel
Das neue Stadtviertel „Leben am Helmut-Zilk-Park“ im Areal des Hauptbahnhofs Wien
soll höchste stadträumliche Qualität erreichen. Durch Kleinteiligkeit, Nutzungsmischung, Vielfalt von NutzerInnen, innovative Mobilitätskonzepte und Freiraumgestaltung wird ein urbaner Stadtteil entstehen, der nicht nur von der umliegenden historischen Stadt profitiert, sondern selbst einen wichtigen Beitrag zur Urbanität leistet. Der
kooperativ entwickelte Masterplan, der dafür die Voraussetzungen schafft, wird mithilfe
der Vorgaben des Flächenwidmungs- und Bebauungsplans und durch zivilrechtliche
Vereinbarungen zwischen der Verkäuferin ÖBB-Infrastruktur AG und den jeweiligen
KäuferInnen umgesetzt.
Derartige vertragliche Festlegungen allein können aber keinen guten Städtebau dekretieren. Deshalb braucht es zur Realisierung der hochgesteckten Ziele des Masterplans das
Engagement von urban gesinnten ProjektentwicklerInnen – ob sie nun Quartiershäuser,
Baugruppenhäuser oder andere Gebäude planen und umsetzen. Aus diesem Grund werden die Quartiershäuser-Grundstücke in diesem Areal zum Fixpreis im Konzeptwettbewerb verkauft: Anhand der Qualität der Projekte und ihres Beitrags zum Gelingen
eines neuen Stadtteils wird ein unabhängiges Quartiersentwicklungsgremium empfehlen,
an wen verkauft werden soll.
Das wichtigste Kriterium für die Auswahl der KäuferInnen ist somit, welche Konzepte für öffentlich orientierte Erdgeschoßnutzung, Freiraum und Mobilität, Nutzungs- und NutzerInnenvielfalt, Architekturqualität und Bezug zur Stadtstruktur
von den TeilnehmerInnen am Verfahren vorgeschlagen werden – zusätzlich zur Qualität der jeweiligen Nutzungskonzepte. Den Rahmen dafür bilden der Masterplan, der
Flächenwidmungs- und Bebauungsplan und die detaillierter ausgearbeiteten Pläne für
Mobilität und Freiraum; wie diese optimal umgesetzt werden können, wird aber von
Kreativität und Innovationswillen der TeilnehmerInnen abhängen.
Um die besten Konzepte für das neue Stadtviertel zu finden, wird dieses Verfahren
durchgeführt. In der ersten Stufe wird es darum gehen, für jedes der fünf ersten Quartiershäuser-Grundstücke die drei aussichtsreichsten Konzepte zu finden. In der zweiten
Stufe sollen diese Konzepte ausgearbeitet und weiterentwickelt werden, sodass das
Quartiersentwicklungsgremium schließlich am Ende der zweiten Stufe das am besten
geeignete Konzept für jedes Grundstück auswählen kann.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Die vorliegende Ausschreibungsunterlage enthält die Informationen, die zur Bearbeitung der ersten Stufe des Bewerbungsverfahrens für Quartiershäuser erforderlich sind.
Darüber hinaus werden in einzelnen Abschnitten zusätzlich Informationen angeführt,
die sich zwar schon auf die zweite Verfahrensstufe beziehen, aber für ein besseres Verständnis des Verfahrens hilfreich sind. Zu Beginn der zweiten Stufe wird eine weitere
Ausschreibungsunterlage an jene TeilnehmerInnen übermittelt, die in der ersten Stufe
ausgewählt wurden.
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A. Allgemeiner Teil
A.1. AkteurInnen
A.1.1. Ausloberin
ÖBB-Infrastruktur AG
1020 Wien, Praterstraße 3
vertreten durch ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
1020 Wien, Nordbahnstraße 50
Website www.oebb-immobilien.at
A.1.2. Zuständige Person bei der Ausloberin
Ulrike Hahn, Städtebauliche Entwicklung Hauptbahnhof Wien
1020 Wien, Nordbahnstraße 50
E-Mail [email protected]
A.1.3. Verfahrensorganisator
Robert Temel
1020 Wien, Ferdinandstraße 13/11
E-Mail [email protected]
Website www.temel.at
Der Verfahrensorganisator fungiert als Kontaktstelle für schriftliche Anfragen der TeilnehmerInnen.
A.2. Gegenstand und Art des Verfahrens
Es handelt sich um ein Verkaufsverfahren für Grundstücke im Konzeptwettbewerb in
zwei Stufen. Die Grundstücke C.17.A, C.17.B, C.18.C, C.20.A und C.22.A (siehe Masterplan P) werden für Quartiershäuser verkauft. Weitere fünf Grundstücke für Quartiershäuser werden in einem weiteren Verfahren ein Jahr später verkauft. Der Verkaufspreis der Grundstücke, die im in diesem Verfahren angeboten werden, ist fixiert (siehe
A.5.1., Seite 12). Die Auswahl der KäuferInnen erfolgt anhand von Qualitätskriterien.
Das Verfahren ist nicht anonym, es wird vollständig in deutscher Sprache durchgeführt.
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A.3. TeilnehmerInnen
A.3.1. TeilnehmerInnen in der ersten Stufe
An dem Verfahren können InvestorInnen und ProjektentwicklerInnen teilnehmen, die
ein innovatives „Quartiershaus“ mit hohem architektonischem Anspruch entwickeln,
planen und bauen wollen. Die Quartiershäuser enthalten gemischte Nutzungen (Wohnen, Büro, Gewerbe, Gastronomie, kulturelle und soziale Nutzungen etc.), sie sind
kleinteilig, vielfältig und besitzen besondere architektonische Qualität. Teilnahmeberechtigt sind Bauträger sowie KäuferInnen, die ein Projekt für den Eigenbedarf realisieren wollen. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer kann sich im Rahmen dieses Verfahrens für ein oder mehrere Grundstücke für Quartiershäuser bewerben, auch im Rahmen von TeilnehmerInnengemeinschaften, allerdings kann sie oder er nur ein Grundstück kaufen.
A.3.2. TeilnehmerInnen in der zweiten Stufe
An der zweiten Stufe des Verfahrens können sich nur jene TeilnehmerInnen beteiligen,
die am Ende der ersten Stufe vom Quartiersentwicklungsgremium ausgewählt wurden
und ein Vadium in der Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises als Bankgarantie beigebracht haben. Dabei handelt es sich um maximal drei TeilnehmerInnen pro Grundstück.
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A.4. Ablauf des Verfahrens
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A.4.1. Erste Stufe
Alle Interessierten, die die Voraussetzungen für TeilnehmerInnen (siehe A.3., Seite 8)
erfüllen und einen Teilnahmeantrag für ein bestimmtes der fünf Grundstücke (zu finden
auf www.hauptbahnhof-wien.at/lahzp) gestellt haben, können an der ersten Stufe des
Verfahrens teilnehmen. Teilnahmeanträge können bis zum 27.02.2015 gestellt werden.
Sie bewerben sich mit einem Konzept (siehe B.2., Seite 25, B.3., Seite 29) für ein bestimmtes Grundstück. Im Laufe der ersten Stufe wird ein Kolloquium durchgeführt
(siehe A.6.1., Seite 15). Weiters können bis zu diesem Kolloquium schriftlich Fragen
zum Verfahren gestellt werden (siehe A.6.2., Seite 15).
A.4.2. Entscheidung am Ende der ersten Stufe
Anhand der eingereichten Konzepte wählt das Quartiersentwicklungsgremium (siehe
A.10., Seite 18) für jedes zu verkaufende Grundstück maximal drei geeignete TeilnehmerInnen für die zweite Stufe des Verfahrens aus und empfiehlt der Ausloberin, diese TeilnehmerInnen zur zweiten Verfahrensstufe einzuladen. Darüber hinausgehend werden
für jedes Grundstück NachrückerInnen bestimmt. Es steht dem Quartiersentwicklungsgremium frei, TeilnehmerInnen die Ausarbeitung des Projektes für ein anderes als das in
der Einreichung spezifizierte Grundstück zu empfehlen. Weiters kann das Gremium
Empfehlungen abgeben, auf welche Weise eingereichte Projekte weiterentwickelt werden sollen.
A.4.3. Zweite Stufe
Voraussetzung für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verfahrens ist die Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremiums sowie das Beibringen eines Vadiums in Form
einer Bankgarantie. Wenn ausgewählte TeilnehmerInnen die Bankgarantie nicht rechtzeitig vor Beginn der zweiten Stufe (Stichtag 3 Wochen nach der Information per E-Mail
über die Entscheidung) beibringen, scheiden sie aus und die Teilnahme an der zweiten
Stufe wird den jeweiligen NachrückerInnen angeboten, die ebenfalls das Vadium als
Bankgarantie beibringen müssen (Stichtag 3 Wochen nach der Information per E-Mail
über das Nachrücken). Alle ausgewählten TeilnehmerInnen bzw. NachrückerInnen erhalten am 13.05.2015 die Ausschreibungsunterlagen der zweiten Stufe und können,
wenn sie rechtzeitig die Bankgarantie beigebracht haben, an der zweiten Stufe teilnehmen.. Die TeilnehmerInnen der zweiten Stufe reichen ein detaillierteres Nutzungs- und
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Architekturkonzept (siehe B.4., Seite 31) für jenes Grundstück ein, für das sie ausgewählt wurden. Die Abgabe eines Konzepts in der zweiten Stufe verpflichtet im Falle einer positiven Entscheidung des Quartiersentwicklungsgremiums und der Gremien der
ÖBB-Infrastruktur AG zum Kauf zu den dargestellten Bedingungen. Im Laufe der
zweiten Stufe des Verfahrens können wieder schriftlich Fragen zum Verfahren gestellt
werden.
A.4.4. Entscheidung am Ende der zweiten Stufe
Anhand der eingereichten Konzepte spricht das Quartiersentwicklungsgremium für jedes zu verkaufende Grundstück eine Kaufempfehlung aus. Weiters kann das Gremium
Empfehlungen abgeben, auf welche Weise eingereichte Projekte weiterentwickelt werden sollen. Voraussetzung für die Unterzeichnung des Kaufvertrages sind die Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremiums sowie die positive Entscheidung der Gremien
der ÖBB-Infrastruktur AG.
A.4.5. Weitere Termine
Der Kaufpreis und der Infrastrukturbeitrag sind innerhalb von vier Wochen ab Vertragsabschluss auf das Konto des Treuhänders zu überweisen. Gleichzeitig ist der Quartiersentwicklungsbeitrag als Bankgarantie beizubringen (siehe A.5.4., Seite 13). Der Baukostenzuschuss zu den Hochgaragen und die Einzahlung in den Mobilitätsfonds (Mobilitätsbeitrag) sind mit Baueinreichung bei der MA 37 zu bezahlen.
Die Einbauten (Kanal, Fernwärme) und Schüttungen werden vor den Grundstücksübergaben fertiggestellt. Alle KäuferInnen sind verpflichtet, in angemessener Frist nach dem
Erwerb am Bauplatz den jeweils im Verfahren eingereichten Hochbau zu errichten: Innerhalb von 24 Monaten ab Grundstücksübergabe muss mit dem Bau begonnen werden;
spätestens 60 Monate ab Grundstücksübergabe muss die Fertigstellungsanzeige erfolgen.
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A.5. Kosten und Verpflichtungen
A.5.1. Kaufpreis für die Grundstücke
Der Kaufpreis der fünf Quartiershaus-Grundstücke kann untenstehender Tabelle entnommen werden. Der Kaufpreis beträgt 310 Euro pro Quadratmeter möglicher BGF,
der Infrastrukturkostenbeitrag 20 Euro pro Quadratmeter möglicher BGF. Der Kaufpreis ist über einen Treuhänder an die ÖBB-Infrastruktur AG zu bezahlen. Der Verkauf
erfolgt nach den üblichen Bedingungen und Prozedere für Liegenschaftstransaktionen
der ÖBB.
Die Kosten der Vertragserrichtung werden von der ÖBB-Immobilienmanagement
GmbH getragen. Dazu kommen die Gebühren des Treuhänders, die in der Regel weniger als 1 Prozent ausmachen, 3 Prozent Maklergebühr an die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH sowie Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Grundbuch-Eintragungsgebühr etc. Zusätzlich zu Kaufpreis und Infrastrukturbeitrag wird von der MA 37 die
Zahlungstermin
Mobilitätsbeitrag pro Pflichtstellplatz in Euro
Baukostenzuschuss pro Stellplatz in Euro (indexiert)
Quartiersentwicklungsbeitrag
(Bankgarantie) pro m² Nettonutzfläche in Euro
Infrastrukturbeitrag in Euro
Kaufpreis in Euro
Vadium (Bankgarantie)
in Euro
„Stadtsockelzone“
ca. m² Bruttogeschoßfläche
m² Bruttogeschoßfläche
Anrainerverpflichtung vorgeschrieben, deren genaue Höhe heute noch nicht bekannt ist.
vor
4 Wochen nach Vertrags-
Baueinreichung
2. Stufe
abschluss
MA 37
C.17.A
5.500
320
85.250
1.705.000
110.000
360
8.000
1.000
C.17.B
4.500
0
69.750
1.395.000
90.000
0
8.000
1.000
C.18.C
3.500
450
54.250
1.085.000
70.000
360
8.000
1.000
C.20.A
7.500
510
116.250
2.325.000
150.000
360
—
1.000
C.22.A
4.500
0
69.750
1.395.000
90.000
0
—
1.000
Alle angegebenen Beträge sind Nettobeträge.
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Weitere Kosten sind der Quartiersentwicklungsbeitrag als Bankgarantie, der Baukostenzuschuss für die Hochgaragen (wenn die Pflichtstellplätze nicht am eigenen Grundstück
errichtet werden) sowie der Mobilitätsbeitrag pro Pflichtstellplatz. Die Bekanntgabe des
Liegenschaftskäufers der Hochgaragenliegenschaften erfolgt durch die Verkäuferin.
A.5.2. Vadium
Jene TeilnehmerInnen, deren Projekte am Ende der ersten Stufe vom Quartiersentwicklungsgremium ausgewählt wurden, müssen rechtzeitig ein Vadium in Form einer Bankgarantie eines namhaften österreichischen oder deutschen Bankinstituts beibringen, damit sie zur zweiten Stufe antreten können. Das Vadium beträgt fünf Prozent des Kaufpreises. Die Laufzeit der Bankgarantie muss bis 31.12.2015 gehen. Wenn eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer das Grundstück trotz positiver Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremiums sowie positiver Entscheidung der Gremien der ÖBBInfrastruktur AG nicht zeitgerecht erwirbt, kann die Ausloberin die Bankgarantie ziehen.
A.5.3. Kaufverpflichtung in der zweiten Stufe
Alle TeilnehmerInnen, die in der zweiten Stufe ein Konzept einreichen, verpflichten sich
zum Kauf des jeweiligen Grundstücks zu den dargestellten Bedingungen. Eine detaillierte Darstellung des Zeitplans und Vorgehens beim Kauf findet sich in den Ausschreibungsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens.
A.5.4. Quartiersentwicklungsbeitrag
Für Grundflächen, die Teil der „Stadtsockelzone“ sind (Widmung Gemischtes Baugebiet
– Geschäftsviertel (GB GV) oder Wohngebiet – Geschäftsviertel (W GV)), wird ein Quartiersentwicklungsbeitrag festgesetzt. Die höchste Nettomiete für Erdgeschoßflächen auf
diesen Grundstücksflächen beträgt 4 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche, indexiert ab
dem Zeitpunkt der Erstvermietung. Für diese Fläche (Nettonutzfläche ohne Lager und
Nebenräume) ist ein Quartiersentwicklungsbeitrag von 360 Euro pro Quadratmeter als
Bankgarantie beizubringen. Ein Jahr nach Fertigstellungsanzeige wird der Vermietungsstand dieser Flächen kontrolliert. Falls zu diesem Zeitpunkt Flächen nicht bzw. über der
höchsten Nettomiete vermietet sind, wird die Bankgarantie für diese Flächen von der
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Ausloberin gezogen. Die Laufzeit der Bankgarantie muss bis 14 Tage nach diesem Zeitpunkt gehen.
A.5.5. Mobilitätskonzept
Wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Leitbilds „Leben am Helmut-Zilk-Park“
ist das Mobilitätskonzept. Dieses Konzept wurde im Auftrag der Stadt Wien und in Kooperation mit der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH erstellt und soll dazu beitragen,
die Attraktivität des zukünftigen Stadtviertels zu steigern. Deshalb ist die Einhaltung der
Vorgaben dieses Konzeptes für alle KäuferInnen verpflichtend; sie wird mit dem Kaufvertrag auf die KäuferInnen überbunden. Das Mobilitätskonzept macht unter anderem
Vorgaben, dass das Stellplatzregulativ (70 Prozent der nach dem Garagengesetz erforderlichen Stellplätze) mithilfe von Sammelgaragen (Hochgaragen entlang der Bahnuferstraße) zu erfüllen ist.. Die KäuferInnen dreier Quartiershäuser-Grundstücke (C.17.A,
C.17.B, C.18.C) sind verpflichtet, ihre Pflichtstellplätze in diesen Sammelgaragen unterzubringen. Bei zwei Quartiershäuser-Grundstücken (C.20.A, C.22.A) können sie am
Grundstück selbst untergebracht werden. Wenn die Pflichtstellplätze nicht am eigenen
Grundstück untergebracht werden, sondern in einer Sammelgarage, ist dafür ein fixierter
Baukostenzuschuss zu leisten. Alle KäuferInnen sind weiters verpflichtet, 1.000 Euro
pro Pflichtstellplatz in einen treuhändisch verwalteten Mobilitätsfonds einzuzahlen, der
alternative Mobilitätsdienstleistungen finanzieren wird (Mobilitätsbeitrag). Der Baukostenzuschuss und die Einzahlung in den Fonds sind zeitgleich mit der Baueinreichung bei
der MA 37 fällig, der Baukostenzuschuss ist nach dem Baukostenindex wertgesichert
(Preisbasis 1/2014). Angaben zum treuhändischen Verwalter des Mobilitätsfonds werden
nach dessen Bekanntgabe durch die Stadt Wien von der Verkäuferin vorgenommen. Das
Konzept liegt dieser Ausschreibung bei.
A.5.6. Freiraumkonzept
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des städtebaulichen Leitbilds „Leben am HelmutZilk-Park“ ist das Freiraumkonzept. Dieses Konzept wurde im Auftrag der ÖBBImmobilienmanagement GmbH und in Kooperation mit der Stadt Wien erstellt. Auch
hier ist die Einhaltung der Vorgaben dieses Konzeptes für alle KäuferInnen verpflichtend; sie wird mit dem Kaufvertrag auf die KäuferInnen überbunden. Das Freiraumkonzept enthält unter anderem Vorgaben zur Ausgestaltung des baufeldbezogenen Frei- und
Grünraums. Das Konzept liegt dieser Ausschreibung bei.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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A.5.6. Infrastrukturbeitrag
Die hochwertige Gestaltung des öffentlichen Raums im Planungsgebiet anhand des Freiraumkonzepts wird von der ÖBB vorfinanziert. Zur Übernahme von Teilen dieser Kosten wird ein Infrastrukturbeitrag eingehoben.
A.6. Kolloquium, Fragenbeantwortung
A.6.1. Kolloquium in der ersten Stufe
Ein Kolloquium zur Beantwortung von Fragen zum Verfahren bei Anwesenheit des
Quartiersentwicklungsgremiums findet am 12.02.2015 um 10 Uhr in der Gebietsbetreuung Stadterneuerung Favoriten in 1100 Wien, Quellenstraße 149 statt. Das Protokoll des
Kolloquiums wird zusammen mit der schriftlichen Fragenbeantwortung allen TeilnehmerInnen, die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, zugänglich gemacht.
A.6.2. Schriftliche Fragenbeantwortung in der ersten Stufe
In der ersten Stufe des Verfahrens können Fragen zur Aufgabe und zum Verfahren bis
zum 11.02.2015 (einen Tag vor dem Kolloquium) per E-Mail an den Verfahrensorganisator ([email protected]) gerichtet werden. Die Beantwortung dieser Fragen wird
zusammen mit dem Protokoll des Kolloquiums am 19.02.2015 allen TeilnehmerInnen,
die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, zugänglich gemacht.
A.7. Abgabe der Einreichungen, Bekanntgabe
der Ergebnisse
A.7.1. Abgabe in der ersten Stufe
Die Einreichungen für die erste Stufe des Verfahrens gemäß Punkt B.2. (Seite 25) sind bis
spätestens 26.03.2015 12 Uhr bei der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH gegen Erhalt einer Übernahmebestätigung abzugeben:
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
1020 Wien, Nordbahnstraße 50
2. Stock, Zimmer 008C, Ulrike Hahn
Geöffnet werktags (Montag bis Freitag) von 9 bis 16 Uhr
Per Post, Paket- oder Botendienst übersendete Einreichungen müssen spätestens bis zu
dem oben genannten Termin eingelangt sein. Das Risiko des fristgerechten Einlangens
der Beiträge liegt ausschließlich bei den TeilnehmerInnen. Postgebühren werden von der
Empfängerin nicht übernommen. Verspätet eingelangte Beiträge werden nicht berücksichtigt.
Alle Einzelstücke der Einreichungen haben die Aufschrift „Bewerbungsverfahren für
Quartiershäuser, Leben am Helmut-Zilk-Park“ sowie den Projektnamen zu enthalten
(bei gebundenen Schriftstücken genügt die Aufschrift am Titelblatt). Ein Verzeichnis
aller eingereichten Ausarbeitungen ist beizufügen. Alle Unterlagen sind in verschlossenen Umschlägen bzw. Verpackungen abzugeben, beschriftet mit der Bezeichnung des
gewählten Bauplatzes sowie mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen!“.
A.7.2. Bekanntgabe der Ergebnisse
Der Vorsitzende des Quartiersentwicklungsgremiums informiert alle für die zweite Stufe empfohlenen TeilnehmerInnen unverzüglich nach Vorliegen der Entscheidung. Alle
TeilnehmerInnen werden zeitgerecht nach Vorliegen der Entscheidung schriftlich informiert.
A.8. Absichtserklärung der Ausloberin
Die Ausloberin beabsichtigt, die fünf Grundstücke, welche Gegenstand dieses Verfahrens sind, zum in dieser Ausschreibung fixierten Preis an die vom Quartiersentwicklungsgremium empfohlenen InvestorInnen bzw. ProjektentwicklerInnen zu verkaufen,
die ein Vadium für das jeweilige Grundstück beigebracht haben. Voraussetzung für den
Kauf sind positive Gremialbeschlüsse der ÖBB-Infrastruktur AG.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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A.9. Rechtsgrundlagen
Gemäß § 10 Abs 8 BVergG 2006 in der geltenden Fassung unterliegt dieses Verfahren
nicht den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes.
Als Rechtsgrundlagen des Verfahrens gelten die schriftliche Fragenbeantwortung, das
Protokoll des Kolloquiums sowie die Ausschreibung in der vorliegenden Fassung samt
Beilagen. Mit der Einreichung nehmen die TeilnehmerInnen sämtliche in der Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an.
Die Ausloberin übernimmt keine Garantie hinsichtlich der Realisierbarkeit der Projekte.
Alle InteressentInnen/TeilnehmerInnen sind verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen
und alle weiteren im Zuge des Verfahrens übermittelten Informationen auf Fehler oder
Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten, Rechtswidrigkeiten
und dergleichen) zu prüfen und alle weiteren Umstände und Voraussetzungen zur Abgabe einer angemessenen Einreichung zu klären und die Ausloberin auf von ihnen erkannte oder offensichtliche Fehler oder Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten,
Widersprüchlichkeiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) in Ausschreibungsunterlagen/übermittelten Informationen schriftlich und begründet hinzuweisen (Hinweispflicht). Alle InteressentInnen/TeilnehmerInnen haben dieser Hinweispflicht in Hinblick auf die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen und alle im Datenraum verfügbaren Unterlagen und Informationen bis längstens 12.03.2015, 12 Uhr (Einlangen)
und in Hinblick auf alle weiteren Unterlagen und Informationen – sofern keine längere
Frist bestimmt wird – binnen zwei Wochen ab Erhalt nachzukommen; widrigenfalls verliert die InteressentIn/TeilnehmerIn alle Rechte und Ansprüche (auch Schadenersatzansprüche), die ihr bzw. ihm auf Grund der betreffenden Fehler oder Mängel (Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Rechtswidrigkeiten und dergleichen) zustünden.
Beim Versuch der Beeinflussung des Verfahrensbetreuers oder des Quartiersentwicklungsgremiums und bei fehlender Teilnahmeberechtigung sowie bei sonstigen Verstößen
gegen die Ausschreibungsvorgaben (verspätete Abgabe, Formalfehler, Nicht-Erfüllen
der Anforderungen) wird die betroffene Einreichung ausgeschieden.
Mit der Abgabe geht das sachliche Eigentumsrecht der ausgearbeiteten Unterlagen in das
Eigentum der Ausloberin über, das geistige Eigentum bleibt den TeilnehmerInnen gewahrt. Die Ausloberin behält sich das Recht vor, die Konzepte in einer ihr geeignet erscheinenden Form unter Nennung der VerfasserInnen zu veröffentlichen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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A.10. Quartiersentwicklungsgremium
Zur städtebaulichen Qualitätssicherung und als Entscheidungsgremium für die Baugruppen- und Quartiershäuser-Grundstücke wurde ein Quartiersentwicklungsgremium
eingesetzt. Dieses interdisziplinäre Gremium von ExpertInnen legte die Beurteilungskriterien für das Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser fest, trifft in der ersten Stufe die
Auswahl unter den eingereichten Konzepten und empfiehlt in der zweiten Stufe, welche
TeilnehmerInnen Grundstücke erwerben können. Basis für diese Entscheidungen sind
die unten für die erste Stufe genannten Kriterien (siehe B.3., Seite 29) und Anforderungen (siehe B.2., Seite 25). Dieses unabhängige Gremium setzt sich wie folgt zusammen:
Max Rieder, Architekt (Vorsitzender);
Ersatzmitglied: Erich Raith, Architekt;
Wencke Hertzsch, Stadt- und Regionalplanerin (stv. Vorsitzende);
Ersatzmitglied: Mara Verlic, Stadtsoziologin;
Ulrike Hahn, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH (Schriftführerin);
Ersatzmitglied: Manuela Buxbaum, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH;
Christoph Hrncir, Magistratsabteilung 21 – Stadtteilplanung und Flächennutzung;
Ersatzmitglied: Franz Futscher-Gerl, Magistratsabteilung 21;
Robert Kniefacz, Magistratsabteilung 19 – Architektur und Stadtgestaltung;
Ersatzmitglied: Judith Maukner, Magistratsabteilung 19;
Gudrun Peller, Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10;
Ersatzmitglied: Christoph Gollner, Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10;
Martin Scheiflinger, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH;
Ersatzmitglied: Jürgen Bauer, ÖBB-Immobilienmanagement GmbH.
In der konstituierenden Sitzung des Quartiersentwicklungsgremiums am 14.05.2014
wurden jeweils einstimmig Max Rieder zum Vorsitzenden, Wencke Hertzsch zur stellvertretenden Vorsitzenden sowie Ulrike Hahn zur Schriftführerin gewählt.
Bei Ausfall oder Befangenheit eines Mitglieds (eine unabhängige, unbeeinflusste, objektive Entscheidung ist nicht gewährleistet) wird dieses vom jeweiligen Ersatzmitglied vertreten.
Bis zur Bekanntgabe des Verfahrensergebnisses (zweite Stufe) durch schriftliche Mitteilung sind alle Vorprüfer und Mitglieder sowie andere Personen, die bei den Sitzungen
anwesend waren, zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
18/38
Verfahren verpflichtet. Das Protokoll der beurteilenden Sitzung wird an die TeilnehmerInnen versandt.
Die Entscheidungen des Quartiersentwicklungsgremiums werden von den TeilnehmerInnen in allen Fach- und Ermessensfragen als endgültig und unanfechtbar anerkannt.
A.11. Termine
Stufe 1
Verfahrensschritt
Zeit, Ort
Kapitel
Konstituierende Sitzung des
14.05.2014
A.10. S. 17
Quartiersentwicklungsgremiums
Bekanntmachung
12.01.2015
Ausschreibungsunterlagen erhältlich
12.01.2015–27.02.2015
A.4.1. S. 10
(Teilnahmeantrag innerhalb dieses Zeitraums zu finden auf
www.hauptbahnhof-wien.at/lahzp)
Schriftliche Fragestellung bis
11.02.2015 (an quartiershaeu-
A.6.2. S. 15
[email protected])
Kolloquium
12.02.2015, 10 Uhr
A.6.1. S. 15
Gebietsbetreuung Stadterneuerung 10,
1100 Wien, Quellenstraße 149
Schriftliche Fragebeantwortung am
19.02.2015
A.6.2. S. 15
Abgabe der Einreichungen bis
26.03.2015, 12 Uhr
ÖBB-Immobilienmanagement GmbH
1020 Wien, Nordbahnstraße 50
2. Stock, Zimmer 008C, Ulrike Hahn
Geöffnet werktags (Montag bis Freitag) von 9 bis 16 Uhr
A.7.1. S. 16
Sitzung des
voraussichtlich 23. und 24.04.2015
A.10. S. 18
Quartiersentwicklungsgremiums
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
19/38
Stufe 2
Verfahrensschritt
Zeit, Ort
Kapitel
Beibringen des Vadiums als
3 Wochen nach schriftlicher Information
A.4.3. S. 10,
Bankgarantie
über die Entscheidung/das Nachrücken
A.5.2. S. 13
Ausschreibungsunterlagen erhältlich
13.05.2015
A.4.3. S. 10
Abgabe der Einreichungen bis
09.09.2015, 12 Uhr
Sitzung des Quartiersentwicklungs-
voraussichtlich am 29. und 30.09.2015
gremiums, Hearings
ÖBB-Gremialentscheidung
voraussichtlich Dezember 2015
Vertragsabschluss und Grundstücks-
voraussichtlich Dezember 2015
übergabe
Bezahlung des Kaufpreises für die
4 Wochen nach Vertragsabschluss und
A.5.1. S. 12,
Grundstücke, des Infrastruktur-
Grundstücksübergabe
A.5.4 S. 13,
beitrags sowie Beibringen des Quar-
A.5.6. S. 15
tiersentwicklungsbeitrages als Bankgarantie bis
Bezahlung des Baukostenzuschusses
mit Baueinreichung bei der MA 37
A.5.5. S. 14
zu den Hochgaragen und des Mobilitätsbeitrags
Weitere Termine
Schritt
Zeit
Durchführung des Bauträgerwettbewerbes für die Grundstücke
voraussichtlich
C.11 und C.22
bis Ende 2015
Verkauf der Hochgaragengrundstücke, des Grundstücks C.10 (Sozialzent-
voraussichtlich bis
rum), der Gewerbegrundstücke sowie der 1. Tranche der Grundstücke
Ende 2015
für freifinanzierten Wohnbau (Errichtung zeitnah)
Verfahren Baugruppen, Empfehlung des Quartiersentwicklungsgremi-
voraussichtlich
ums
März 2016
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Verkauf der 2. Tranche der Grundstücke für freifinanzierten Wohnbau
voraussichtlich
(Errichtung zeitnah)
Mitte 2016
Zweites Verfahren Quartiershäuser, Empfehlung des Quartiersentwick-
voraussichtlich
lungsgremiums
September 2016
Inbetriebnahme des Sozialzentrums
voraussichtlich
Ende 2017
Errichtung der Hochgaragen
zeitgerecht für die
Pflichtstellplätze
Errichtung der Straßen und des öffentlichen Gutes
nach Baufortschritt
der Wohn- und Gewerbebauten
Änderungen der Termine sind vorbehalten.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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B. Besonderer Teil
B.1. Situation, Ziel
B.1.1. „Urbanes Grätzl“ – Leben am Helmut-Zilk-Park,
Hauptbahnhof Wien
„…dort, wo man am Fußweg zur Arbeit kurz frühstückt, einen Mittagstisch vorfindet,
nachmittags die Kinder gefahrlos im öffentlichen Gassenplatz-Raum spielen lässt, Senioren in der Vor- und Nachmittagssonne e-biken, den After-Work-Aperitif nach den Besorgungen beim Handwerker und Laden zum nachbarlichen Austausch einnimmt, kurz
beim partizipativen Gemüsegarten Petersilie und Salat pflegt und erntet, abends ohne
Angst für eine Eiskrem flaniert, im Park oder auf der inneren Promenade namens „Am
Ried-Riss“ joggt, skatet und liebt, dort ist Dein Grätzl…“
Es gibt keine nachhaltige Alternative zur „Stadt als eine kleinstrukturierte Mischung“, so
lautete die Re-Vision des Urbanen.
Die Renaissance einer neuen Lebenskultur, die eine Nähebeziehung der alltäglichen
Sphären „Arbeiten + Wohnen + Freizeit“ bietet, die durch körperliche Bewegung im
öffentlichen Raum geprägt wird, stellt Zeit- und Raumluxus und die Grundlage geschätzter sozialer Milieus dar.
Die Nutzungen im Erdgeschoß des Stadtterrains samt räumlichen Extensionen wie Höfe, Galerien, Arkaden, öffentlicher Gassenplatz-Raum, Mezzanin, Souterrain und erster
Stock bilden keine privaten, hermetischen Grenzen und Schwellen aus, sondern sind mit
einem Freiraumkonzept einhergehend als Austauschzone der betrieblichen wie sozialen
Aktivitäten vorkonditioniert.
Das Mobilitätskonzept sieht Sammelgaragen als Lärmpuffer nach Norden zu den Gleisen des Hauptbahnhofes vor. Die attraktive fußläufige Erreichbarkeit des öffentlichen
Personennahverkehrs ist gegeben.
Eine Wiener „Urbanes Grätzl“-Mischung mit dem transformierten Erbe europäischer
Stadtkultur soll hier realisiert werden.
maxRIEDER, Wien, Oktober 2014
Ein ausführlicheres Reflexions- und Anregungspapier zum „Urbanen Grätzl“ findet sich
in der Beilage.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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B.1.2. Planung des Viertels Leben am Helmut-Zilk-Park
Für einen Teil des Stadtentwicklungsgebietes Hauptbahnhof Wien wurde ein neues städtebauliches Leitbild durch einen kooperativen Stadtentwicklungsprozess entwickelt. Im
Vordergrund standen dabei der Charakter und die Identität dieses Quartiers. Die Beziehung zum städtischen Umfeld spielte ebenso eine Rolle wie Typen der Bebauung und
des Freiraums und die Mischung verschiedener Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Einkaufen etc.) innerhalb des Planungsgebiets. Ein PlanerInnenteam (Franz Denk, Artec Architekten, Rüdiger Lainer und Partner, Studiovlay, Gasparin Meier Architekten, Max Rieder) entwickelte im kooperativen ExpertInnenverfahren im Rahmen von Workshops ein
städtebauliches Konzept im Dialog mit anderen PlanerInnen und einem Beratungsgremium. Das Verfahren war als experimenteller, innovativer Prozess ausgelegt, um neue
Wege für die Bearbeitung städtebaulicher Problemstellungen zu entwickeln. Das Ergebnis des kooperativen Planungsprozesses im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungsgebiet Hauptbahnhof Wien und dem dritten, vierten und zehnten Wiener Gemeindebezirk ist im Masterplan P abgebildet (siehe Beilage). Resultat des Planungsprozesses war
ein Konzept, das unter anderem auch Vorgaben für die zukünftige Bebauung hinsichtlich Freiraumgestaltung, Erdgeschoßnutzung und Mobilität vorsieht, die mithilfe des
Flächenwidmungs- und Bebauungsplans sowie der Grundstückskaufverträge gesichert
werden sollen. Zur weiteren Detaillierung der Planung wurden von der Stadt Wien und
der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH ein Freiraum- und ein Mobilitätskonzept beauftragt, das ebenso bindend für die zukünftige Bebauung ist (siehe Beilagen).
B.1.3. Charakter des Viertels
Das Leitbild setzt Rahmenbedingungen für ein Viertel, das weitgehend ohne durchfahrenden Individualverkehr auskommt. Das Gebiet ist in verschieden große Baufelder geteilt, um eine Vielfalt von Bebauungen und bauliche Kleinteiligkeit zu erreichen; diese
Struktur soll den Eindruck eines gewachsenen Quartiers fördern. Durch die Mitte des
Gebiets verläuft eine Promenade für FußgängerInnen und RadfahrerInnen, die durch
Weg- und Blickbeziehungen mit dem Umfeld verknüpft ist (verbindende Sichtkeile zu
Park und Bahntrasse); sie bildet gleichsam das Rückgrat des Quartiers. Entlang dieser
Promenade weiten sich einige kleine Plätze auf, an denen Arkaden geschützte Erdgeschoßzonen erzeugen („Loggien“), die sich zu diesen Plätzen öffnen. In den Baufeldern
sind zusätzlich Durchblicke und Durchwegungen (Kapillaren) vorgesehen. Das Viertel
wird eine Vielfalt von Gebäudehöhen ermöglichen, an markanten Punkten des Gebiets
gibt es Höhenschwerpunkte mit bis zu 35 Metern. Durch das ganze Gebiet zieht sich
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
23/38
entlang der Promenade eine so genannte „Stadtsockelzone“ (Erdgeschoß) mit einer Geschoßhöhe von vier Metern, damit dort vielfältige Nutzungen möglich sind, insbesondere an den kleinen Plätzen. Die vorherrschende Nutzung im Viertel wird demnach eine
Kombination von Wohnen mit einer nutzungsgemischten, frequentierten Erdgeschoßzone sein. Gewerbeflächen und Hochgaragen (Sammelgaragen) bilden einen Puffer zur
Ostbahntrasse und zur Bahnuferstraße, über die die Pkw-Erschließung des Gebietes
erfolgt. Westlich des Helmut-Zilk-Parks wird die Straßenbahnlinie D geführt.
Das Viertel befindet sich in hochwertiger innerstädtischer Lage, lärmgeschützt in fußläufiger Nähe zum neuen Hauptbahnhof Wien, zu U1-Stationen, öffentlichen Bus- und
Straßenbahnlinien. Es liegt nächst dem Quartier Belvedere, dem Sonnwendviertel und
dem Bildungscampus Sonnwendviertel und entwickelt sich unmittelbar längs des derzeit
entstehenden, sieben Hektar großen Helmut-Zilk-Parks. Die Summe der oberirdischen
Bruttogeschoßflächen im neuen Stadtteil beträgt etwa 210.000 Quadratmeter auf einer
Gesamtfläche von etwa elf Hektar. Das Viertel besteht aus 14 Baufeldern, die in insgesamt 35 Bauplätze unterteilt sind.
Zur Betreuung und Entwicklung des Stadtviertels über die Zeit der Projektentwicklungen der einzelnen Gebäude hinaus und zur Vernetzung mit der umgebenden Stadt wird
ein Stadtteilmanagement (Stadtteilagentur, Quartiersmanagement) eingerichtet, das bereits vor Bezug der ersten Gebäude koordinierend tätig sein wird.
B.1.4. Quartiershaus-Grundstücke
Das neue Stadtviertel soll durch Kleinteiligkeit, Nutzungsmischung, Vielfalt von Nutzungsweisen und NutzerInnen, innovative Mobilitätskonzepte und Freiraumgestaltung
höchste stadträumliche Qualität erreichen. Für alle Grundstücke ist im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan eine maximale Bruttogeschoßfläche festgelegt, die geringer
ist als die Fläche, die sich aus der bebaubaren Fläche und der maximal möglichen Anzahl
von Geschoßen laut Bauklasse ergibt. Dadurch ist es möglich, verschiedene Baukörperkonfigurationen und höhere Geschoßhöhen als üblich zu realisieren oder niedriger zu
bauen.
Etwa ein Viertel der Grundstücke wird zu fixiertem Preis für Quartiershäuser und an
Baugruppen im Konzeptwettbewerb verkauft, weil von derartigen Projekten besondere
Innovation hinsichtlich Nutzung und Architektur erwartet wird. Die übrigen Grundstücke werden für freifinanzierte Wohn- und Bürohäuser (ca. 40 Prozent), geförderte
Wohn- und Bürohäuser (ca. 10 Prozent), Gewerbeflächen und Hochgaragen (ca. 20 ProBewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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zent) verwendet. Die Quartiershäuser-Grundstücke sind jeweils für etwa 25 bis 70
Wohnungen ausgelegt. Es handelt sich um kleinteilige Projekte mit gemischter Nutzung,
bei denen architektonische Vielfalt und Qualität besonders wichtig sind. Potenzielle
KäuferInnen sind InvestorInnen und ProjektentwicklerInnen, die hohe Ansprüche an
die architektonische Gestaltung ihrer Projekte haben.
B.1.5. Ziel des Bewerbungsverfahrens
Ziel ist es, ein mannigfaltiges, kleinteilig strukturiertes Stadtviertel mithilfe unterschiedlicher InvestorInnen, Bauträger und Baugruppen umzusetzen. Im Bewerbungsverfahren
für Quartiershäuser geht es demnach um das Finden von InvestorInnen und ProjektentwicklerInnen, die im neuen Stadtviertel ihre Projekte so realisieren werden, dass die
Vision des neuen Masterplans durch sie unterstützt wird. Es soll sich um Projekte handeln, die durch ihr Gebäude und dessen Nutzung zum Erscheinungsbild und zur Urbanität des Stadtviertels positiv beitragen, um ein urbanes, lebendiges Quartier entstehen
zu lassen. Die Quartiershäuser-Grundstücke werden in zwei Tranchen 2015 und 2016
verkauft; die erste Tranche im Anschluss an dieses Bewerbungsverfahren, die zweite
nach einem zweiten, ein Jahr später folgenden Bewerbungsverfahren.
B.2. Aufgabenstellung und Anforderungen
in der ersten Stufe
B.2.1. Aufgabenstellung in der ersten Stufe
B.2.1.1. Ausrichtung des Konzepts
Die Einreichung in der ersten Stufe muss für das Quartiersentwicklungsgremium deutlich machen, welches Nutzungs- und Architekturkonzept umgesetzt werden soll, wie
realistisch dessen Umsetzung ist und welchen Beitrag es zur städtebaulichen Konzeption
des geplanten Stadtviertels (siehe B.1., Seite 22, sowie Beilagen Mobilitätskonzept, Freiraumkonzept) leistet. Es wird eine differenzierte, plausible und realistische Darstellung
des Konzeptes erwartet, wobei grafische Darstellungen, Diagramme und Schemata genutzt werden sollen, um das Konzept in organisatorischer und gestalterischer Hinsicht
deutlich zu machen.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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B.2.1.2. Aufgabenstellung hinsichtlich NutzerInnenvielfalt
Das neue Stadtviertel wird nur zu einem relativ kleinen Anteil aus gefördertem Wohnbau bestehen. Trotzdem sollen sich die Wohnangebote nicht ausschließlich an eine besserverdienende Schicht richten, sondern im Viertel soll eine soziale Durchmischung erreicht werden. Das gelingt nur dann, wenn die Projekte unterschiedliche Wohnangebote
mit verschiedenen Verfügungsformen (Miete/Eigentum), Wohnungsgrößen und Zimmerzahlen sowie unterschiedlichen Wohnpreisen machen. Erwünscht sind Projekte, die
zur NutzerInnenvielfalt im Stadtteil einen Beitrag leisten.
B.2.1.3. Aufgabenstellung hinsichtlich Wohn- und Gewerbekonzept
Es obliegt den TeilnehmerInnen, innovative und/oder erweiterte Wohnkonzepte zu
entwickeln. Als Anregung dafür können derzeit in der engagierten Fachwelt diskutierte
und teilerprobte Konzepte wie urbanes Wohnen und Arbeiten, IntergenerationenWohnen, interethnisches Wohnen, organisiert-betreutes Wohnen (Concierge) und posttraditionelles Wohnen genannt werden. Ergänzend sind flexible Stadtsockelnutzungen
für die Kreativwirtschaft, Kleingastronomie, Formen des Kleinunternehmertums, des
partizipativen, neuen Unternehmertums (Nachbarschaftshilfe, Co-Working) und soziokulturelle Nutzungen denkbar, und zwar sowohl für den Innenraum als auch für den
Übergang zum öffentlichen Raum und Freiraum.
B.2.1.4. Aufgabenstellung hinsichtlich Erdgeschoßnutzung
Wichtig ist ein glaubhaftes Konzept für die Erdgeschoßzone, dabei geht es insbesondere
um eine lebendige, nach außen orientierte Nutzung. Ein Zitat aus dem kooperativen
Masterplan: „Wesentlich für [die innere Promenade] ist die Attraktivierung der Erdgeschoßzone. Hier ist die Umsetzung von Entwicklungs- und Freihaltezonen notwendig,
die neben kommerziellen Flächen auch Bereiche für soziale, kulturelle, quartiersaktivierende wie auch für ökonomisch geringer belastbare „gewerbliche“ Flächen sichert.“
Lebhaftigkeit in diesem Bereich wird durch hohe NutzerInnenfrequenz, Frequenz durch
verschiedene NutzerInnentypen und Nutzungsarten erreicht. Bei der Darstellung der
Erdgeschoßzone müssen die Schnittstellen zum öffentlichen Raum konzeptionell ersichtlich sein. Die erforderlichen Flächen für Müllräume, Kinderwagen- und Fahrradabstellräume im Erdgeschoß sind unter Rücksichtnahme auf die jeweiligen Vorgaben so
anzuordnen, dass sie der Idee der lebendigen Stadtsockelzone nicht entgegenstehen.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Das Gebiet braucht Attraktoren für das Umfeld, das heißt auch für das westliche Sonnwendviertel und die angrenzende Gründerzeitstadt. Es muss über das eigene Gebiet hinaus strahlen, dafür braucht es quartiersübergreifende Nutzungen, vor allem auch nichtkommerzielle Nutzungen, die Bezug zum öffentlichen Raum haben.
Wünschenswerte Erdgeschoß-Nutzungen sind beispielsweise: Nahversorgung (z.B.
Bäcker, Greißler), Quartierstreffpunkt, Seniorenangebote, Jugendtreff, Baustein der
„Kulturmeile“ (Belvedere – 21er Haus – Leben am Helmut-Zilk-Park – Ankerbrotfabrik), Bücherei, Volkshochschule, Bildungseinrichtungen, religiöse Einrichtungen,
Kindergärten/Kindergruppen, Veranstaltungsräume (Ateliers, kleine Bühnen), Ärztezentren etc. Wichtig sind auch konsumfreie, überdachte Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum. Bei Veranstaltungsräumen ist insbesondere der für InteressentInnen transparente Zugang zur Nutzung wichtig.
B.2.1.5. Aufgabenstellung hinsichtlich Architektur
Das Architekturkonzept soll kein ausgearbeiteter Vorentwurf sein, sondern eine Konzeptskizze, die die wichtigsten Aspekte des geplanten Gebäudes deutlich macht: Situierung und Orientierung des Gebäudes, Baukörperausformung und Bezug zur umliegenden Bebauung, Geschoßanzahl, Verortung der Nutzungen in den Geschoßen, Erschließung, Anzahl und ungefähre Größe der Wohnungen und anderen Nutzungseinheiten,
Erdgeschoß, Schnittstelle zwischen privatem und öffentlichem Raum, Freiraum, welche
Aspekte der architektonischen Planung sind besonders wichtig für das Nutzungskonzept etc.
B.2.2. Anforderungen in der ersten Stufe
Für die erste Stufe des Verfahrens sind folgende Anforderungen zu erfüllen, sodass die
unter B.3. (Seite 29) beschriebenen Themen entsprechend erkennbar sind:
Ein Nutzungs- und Architekturkonzept, dargestellt auf einem Bogen A1 (Hochformat) sowie maximal drei Seiten A4, die entsprechend den Kriterien unter B.3.
(Seite 29) gegliedert sein sollen.
Ein ortsbezogenes Motivationsschreiben (eine Seite A4), warum Sie das Projekt
an genau diesem Standort realisieren wollen: Wie bezieht sich das Projekt auf den
zukünftigen Charakter des Viertels und sein Umfeld?
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Ausgefüllte Formblätter zum Projekt (siehe Beilage, Formblätter C.3.1. und
C.3.2.): Projektdaten, Referenzen.
Im Bereich der Widmungen GB GV (Gemischtes Baugebiet – Geschäftsviertel) und
W GV (Wohngebiet – Geschäftsviertel): Bitte legen Sie entweder ein Nutzungskonzept oder ein Angebot bzw. eine Absichtserklärung von zukünftigen MieterInnen bzw. NutzerInnen für die „Stadtsockelzone“ bei. In der ersten Stufe wird
ein einfaches Nutzungskonzept ausreichen; in der zweiten Stufe ist jedenfalls ein
detailliertes Nutzungskonzept, besser aber auch ein Angebot oder eine Absichtserklärung zu erbringen. Die Konkretheit und Qualität des Nachweises fließt in die
Beurteilung mit ein.
Verzeichnis der eingereichten Ausarbeitungen (A4).
Im Falle unvollständig erfüllter Anforderungen behält sich das Quartiersentwicklungsgremium vor, Einreichungen auszuscheiden.
Für alle eingereichten Bilder, Grafiken und Fotos sind Bildcredits (Urheberbezeichnung
gemäß UrhG) bekannt zu geben.
B.2.3. Kennzeichnung und Form der Einreichungen in der
ersten Stufe
Alle Einzelstücke der Einreichungen haben die Aufschrift „Bewerbungsverfahren für
Quartiershäuser, Leben am Helmut-Zilk-Park“ sowie den Projektnamen zu enthalten
(bei gebundenen Schriftstücken genügt die Aufschrift am Titelblatt). Ein Verzeichnis
aller eingereichten Ausarbeitungen ist beizufügen.
Der A1-Bogen ist auf Papier, ungefaltet und nicht aufkaschiert, in einer Rolle verpackt
abzugeben. Die Erläuterungen auf A4 sind einmal gebunden abzugeben. Ein Datenträger
(USB-Stick, CD) mit der kompletten Einreichung (A1-Bogen, A4-Erläuterungen, Motivationsschreiben, Formblätter, Beilagen, Verzeichnis der eingereichten Ausarbeitungen)
ist ebenfalls abzugeben. Die Dateien sind als PDF zu speichern, Texte und Tabellen zusätzlich in einem MS-Office-kompatiblen Format (z.B. .docx, .xlsx). Sämtliche Dateien
sind mit eindeutigen Dateibenennungen und vorangestelltem Projektnamen zu versehen
(z.B. projektname_bogen1.pdf, projektname_erlaeuterung.doc).
Zusätzlich zu den beschriebenen Anforderungen beigefügte Teile der Einreichungen
werden vom Quartiersentwicklungsgremium nicht zur Beurteilung herangezogen.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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B.3. Beurteilungskriterien in der ersten Stufe
Die eingereichten Konzepte werden anhand von sechs nicht gewichteten Kriterien bewertet:
Qualität des Nutzungskonzepts
NutzerInnenvielfalt
Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept,
Qualität der Schnittstellen zwischen privat und öffentlich
Erdgeschoßnutzung
Prozessqualität, Realisierbarkeit
Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur
Beziehen Sie sich in der Darstellung Ihres Projektes auf diese Kriterien. Die Kriterien
werden im Folgenden kurz erläutert, vorrangig durch Fragen zum jeweiligen Thema.
Diese Fragen dienen als Anregung für die Ausarbeitung des Konzeptes, es ist nicht verlangt, alle Fragen zu beantworten – vielmehr wird um projektbezogene Schwerpunktsetzung und Gewichtung gebeten. Wohl aber soll auf jedes einzelne Beurteilungskriterium
eingegangen werden.
B.3.1. Qualität des Nutzungskonzepts
Was ist Ihr Nutzungskonzept, die zentrale Idee, das wichtigste Ziel des Quartiershauses? Was bringen die Nutzungen dem räumlichen Umfeld, dem Stadtviertel und den
umgebenden Stadtteilen? Wie fördert Ihr Konzept die soziale Nachhaltigkeit Ihres Gebäudes, des direkten Umfelds und des gesamten Stadtviertels? Welche Rolle spielen dabei die Nutzungen und die Raumorganisation? Wie interpretiert Ihr Konzept die im
Masterplan festgelegte Stadtstruktur und die Bauplatz-spezifischen Bebauungsregeln?
B.3.2. NutzerInnenvielfalt
Auf welche Weise trägt Ihr Projekt zur Durchmischung im neuen Stadtteil bei, welche
Durchmischung wird innerhalb Ihres Gebäudes bestehen? Für welche Zielgruppen bieten Sie Wohnraum oder Arbeitsraum an? Welche Rolle spielen Diversität und Vielfalt?
Wie trägt Ihr Konzept zur Diversität (sozial, kulturell, herkunfts- und/oder altersmäßig,
geschlechtsbezogen) im Stadtteil bei, und wie soll dieser Beitrag erfolgreich umgesetzt
werden? Wie liefern Sie durch unterschiedliche Nutzungsangebote, durch neue WohnBewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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formen, durch Vielfalt der Wohnformen und Wohnkonzepte, durch die Kombination
von Wohnen und Arbeiten oder Wohnen und Freizeit, durch Organisationskreativität
der Lebensformen einen Beitrag zur Nutzungsvielfalt und zur NutzerInnenvielfalt im
neuen Stadtteil – im Gebäude und im öffentlichen Raum? Bietet Ihr Gebäude die Möglichkeit, entsprechend sich verändernder Nutzungsanforderungen ganz oder teilweise
umgenutzt zu werden, ist es flexibel bzw. adaptierbar?
B.3.3. Bezug auf das Freiraum- und Mobilitätskonzept,
Qualität der Schnittstellen zwischen privat und öffentlich
Wie setzt Ihr Konzept die Vorgaben des Freiraum- und des Mobilitätskonzepts um, wie
fördert es die grundlegenden Ideen dieser Konzepte? Welche Qualitäten besitzen die
Schnittstellen zwischen den privaten und öffentlichen Räumen, das heißt zwischen dem
Erdgeschoß (und den Obergeschoßen) und privaten Freiräumen einerseits und dem öffentlichen Gut andererseits? Welche Raumnutzungen werden an diesen Schnittstellen
angeboten, welche Raumaneignungen sind dort möglich? Welche Angebote oder Tätigkeiten sollen dort verortet werden, welche Handlungsmilieus werden angestrebt? Planen
Sie beispielsweise Arkaden, Galerien, Loggien, Wasser, Bewuchs oder andere Gestaltungsformen dieser Zone?
B.3.4. Erdgeschoßnutzung
Stellen Sie dar, was Sie für das Erdgeschoß planen: Welche Nutzungen, sozialen/kulturellen Infrastrukturen und Einrichtungen sollen hier untergebracht werden? Welches
Angebot machen Sie für das räumliche Umfeld, das Stadtviertel und die umgebenden
Stadtteile? Und wie funktionieren diese wirtschaftlich: Wie wollen Sie sicherstellen, dass
die Erdgeschoßnutzung über mehrere Jahre bestehen bleibt; und wie wollen Sie eine
neue Erdgeschoßnutzung akquirieren, falls die Erstnutzung nicht weiterbetrieben werden kann? Betreiben Sie diese Flächen selbst oder sollen sie vermietet werden? Welche
Nutzung ist mittelfristig vorgesehen, welche langfristig? Ist das Erdgeschoß flexibel
bzw. adaptierbar, sodass eine Umnutzung möglich ist? Auf welche Weise? Bei der Beurteilung wird die Konkretheit des Nachweises einbezogen.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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B.3.5. Prozessqualität, Realisierbarkeit
Wie werden die Nutzungen in Ihrem Gebäude auf Nutzungsangebote im räumlichen
Umfeld abgestimmt? Welche Prozesse setzen Sie ein, um das von Ihnen geplante Gebäude und die darin vorgesehenen Nutzungen zum Erfolg zu bringen? Wie lässt sich das
geplante Nutzungskonzept realisieren, welche Nutzungsphasen sind dabei zu berücksichtigen? Wie kommunizieren Sie mit Ihren Zielgruppen (MieterInnen, WohnungseigentümerInnen, NutzerInnen und KundInnen der Nicht-Wohnungsnutzungen)? Planen
Sie ein Besiedlungsmanagement? Wenn ja: wie? Stellen Sie weiters die Realisierbarkeit
Ihres Projektes dar, beispielsweise durch eigene Referenzen oder durch Referenzen von
ProjektpartnerInnen (Formblatt C.3.2.) und durch Aussagen zu Krisenmanagement. Die
Referenzen dienen nicht einem Eignungsnachweis, das heißt es handelt sich nicht um
K.o.-Kriterien, sondern diese werden für die qualitative Beurteilung der Einreichungen
herangezogen.
B.3.6. Qualität der Architektur und Bezug zur Stadtstruktur
Welche Qualitäten besitzt die Architektur des Gebäudes, das Sie planen? Welchen Bezug
zur umliegenden Stadtstruktur stellt es her? Wie trägt es zur architektonischen und städtebaulichen Qualität des neuen Stadtteils und des räumlichen Umfelds bei? Wie wird das
Thema Nachhaltigkeit in der Architektur berücksichtigt?
B.4. Vorschau: Aufgabenstellung und
Anforderungen in der zweiten Stufe
In der zweiten Stufe wird es um eine Ausarbeitung und Vertiefung der in der ersten Stufe eingereichten Konzepte anhand der Empfehlungen des Quartiersentwicklungsgremiums gehen. Es werden etwas umfangreichere Ausarbeitungen erwartet (voraussichtlich 3
Bögen A1). Ergänzende Präzisierungen kann das Quartiersentwicklungsgremium aufgrund der Erfahrungen bei der Bewertung der ersten Stufe formulieren. Die Details dazu
werden zu Beginn dieser zweiten Stufe bekannt gemacht.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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C. Projektunterlagen
C.1. Beschreibung der Grundstücke
Die folgenden Abschnitte enthalten unter anderem eine unverbindliche Darstellung der
Bebauungsbestimmungen. Verbindliche Angaben sind dem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zu entnehmen.
Grundstück C.17.A
BGF laut Plandokument 8.091
5.500 m²
Kaufpreis
1.815.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag)
Stellplätze
Hochgarage C.18.A
Widmung
W GV IV g (21 Meter), W GV VI g (26–35 Meter), W III
g (16 Meter)
Stadtsockelzone
ja (ca. 320 m² BGF)
Arkade
Die Anlage von 3,5 m hohen Arkaden im Niveau der
angrenzenden Grundflächen wird angeordnet.
Weitere Besondere Bestimmungen
Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten.
Im Bereich der Bauklasse VI: Die zur Errichtung gelangenden Dächer sind als Flachdächer auszuführen.
Das Grundstück ist als Wohngebiet – Geschäftsviertel und Wohngebiet gewidmet. Es
liegt in der Mitte des Gebiets an der Ecke zwischen dem „Platz am Park“ (nutzungsoffen
für Feste, Veranstaltungen, Märkte, Ausstellungen; City-Bike-Station) und der Promenade, gegenüber dem Arsenalsteg. An der Promenadenseite und einem Teil der Platzseite
muss eine Arkade gebaut werden. Direkt gegenüber liegt ein freifinanziertes Wohn- und
Bürohaus, am gleichen Baufeld grenzen Grundstücke für ein Quartiershaus und eine
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Baugruppe an. Die zugehörigen Pflichtstellplätze müssen in der Hochgarage C.18.A östlich davon untergebracht werden.
Grundstück C.17.B
BGF laut Plandokument 8.091
4.500 m²
Kaufpreis
1.485.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag)
Stellplätze
Hochgarage C.18.A
Widmung
W IV g (21 Meter), W III g (16 Meter)
Stadtsockelzone
nein
Weitere Besondere Bestimmungen
Im Bereich der Bauklasse III und IV: Die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise ist zulässig.
Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten.
Das Grundstück ist als Wohngebiet gewidmet. Es liegt in der Mitte des Gebietes an der
Ecke zwischen dem „Platz am Park“ (nutzungsoffen für Feste, Veranstaltungen, Märkte,
Ausstellungen; City-Bike-Station) und dem Park, gegenüber dem Arsenalsteg. Direkt
gegenüber liegt ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus, am gleichen Baufeld grenzen
Grundstücke für ein Quartiershaus und eine Baugruppe an. Die zugehörigen Pflichtstellplätze müssen in der Hochgarage C.18.A östlich davon untergebracht werden.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Grundstück C.18.C
BGF laut Plandokument 8.091
3.500 m²
Kaufpreis
1.155.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag)
Stellplätze
Hochgarage C.18.A
Widmung
GB GV V g (26 Meter)
Stadtsockelzone
ja (ca. 450 m² BGF)
Weitere Besondere Bestimmungen
Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten.
Das Grundstück ist als Gemisches Baugebiet – Geschäftsviertel gewidmet. Es liegt im
Südteil des Gebietes an einem der kleinen Plätze („Zwillingsplatz“, schattenspendende
Bäume und wegbegleitendes Spiel). Es wird von einem Gewerbe-/Hochgaragenbau von
der Bahntrasse abgeschirmt, in dem auch die zugehörigen Pflichtstellplätze untergebracht werden müssen. Direkt gegenüber liegen ein Quartiershaus und ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus, am gleichen Baufeld grenzt ein Grundstück für ein freifinanziertes Wohn- und Bürohaus an. Südlich liegt einer Sichtkeile zum Park.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Grundstück C.20.A
BGF laut Plandokument 8.091
7.500 m²
Kaufpreis
2.475.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag)
Stellplätze
Eigengrund
Maximale Stellplatzanzahl am Eigen-
70
grund (gemäß Flächenwidmungs- und
Bebauungsplan)
Widmung
GB ll g (12 Meter), GB lll g (16 Meter), GB GV V g (26
Meter)
Stadtsockelzone
ja (ca. 510 m² BGF)
Weitere Besondere Bestimmungen
Im Bereich der Bauklasse II: Die Unterbrechung der
geschlossenen Bauweise ist zulässig.Im Platzbereich: Es dürfen keine oberirdischen Bauwerke errichtet werden. Auf den bezeichneten Grundflächen sowie entlang deren Grenzen ist die Errichtung von Einfriedungen untersagt. Ein Anteil von jeweils mindestens 25 v. H. der Grundflächen je Bauplatz ist gärtnerisch auszugestalten.
An der Ostseite: Zu den öffentlichen Verkehrsflächen
dürfen keine Fenster von Aufenthaltsräumen von
Wohnungen hergestellt werden.
Das Grundstück ist als Gemisches Baugebiet und Gemisches Baugebiet – Geschäftsviertel gewidmet. Es liegt im Südteil des Gebietes an der Ecke zwischen einem der kleinen
Plätze („Zwillingsplatz“, schattenspendende Bäume und wegbegleitendes Spiel)und der
Promenade („Entree“ mit Brunnen und Wasserspielen) sowie an der Bahnuferstraße.
Die zugehörigen Pflichtstellplätze sind am Eigengrund unterzubringen. Direkt gegenüber liegen ein Quartiershaus, zwei freifinanzierte Wohn- und Bürohäuser, ein Baugruppenhaus sowie ein Gewerbebau. Direkt westlich liegt einer Sichtkeile zum Park,
direkt südlich zweigt die Promenade von der Bahnuferstraße ab.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Grundstück C.22.A
BGF laut Plandokument 8.091
4.500 m²
Kaufpreis
1.485.000 Euro (inkl. Infrastrukturbeitrag)
Stellplätze
Eigengrund
Maximale Stellplatzanzahl am Eigen-
35
grund (gemäß Flächenwidmungs- und
Bebauungsplan)
Widmung
W IV g (21 Meter)
Stadtsockelzone
nein
Weitere Besondere Bestimmungen
An der Nordostseite: Die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise ist zulässig. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen dürfen keine Fenster von Aufenthaltsräumen von Wohnungen hergestellt werden.
Das Grundstück ist als Wohngebiet gewidmet. Es liegt im Südteil des Gebietes zwischen
dem Park, einem kleinen Platz und der Bahnuferstraße. Die zugehörigen Pflichtstellplätze sind am Eigengrund unterzubringen. Direkt gegenüber liegen ein freifinanziertes
Wohn- und Bürohaus und ein Gewerbebau, am gleichen Baufeld grenzt ein Grundstück
für geförderten Wohnbau an.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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C.2. Verzeichnis der Projektunterlagen
Im öffentlichen Bereich:
> Ausschreibungsunterlage Bewerbungsv erfahren für Quartiershäuser;
> Anhang I: Teilnahmeantrag (MS Word)
> Anhang II: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan (Plandokument 8.091; PDF);
> Anhang III: Masterplan P (PDF);
> Anhang IV: Nebenkostenübersicht (PDF).
Im passwortgeschützten Bereich:
> 01 Muster Angebotsschreiben;
> 02 Muster Bankgarantie;
> 03 Muster Kaufvertrag;
> 04 Vermessung;
> 05 Mobilitätskonzept;
> 06 Freiraumkonzept;
> 07 UVP-Gutachten;
> 08 Blindgängeruntersuchung;
> 09 Einbautenbestandsplan;
> 10 EG Nutzungen;
> 11 Animationstext;
> 12 Luftbilder
C.3. Formblätter
C.3.1. Formblatt Projektdaten
TeilnehmerInnen (Einzelbewerbung, TeilnehmerInnengemeinschaft, vertretungsbefugte
TeilnehmerIn, Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaft)
ProjektpartnerInnen
Gewünschtes Grundstück
C.3.2. Formblatt Referenzen
Referenzen (2 Referenzen, entweder eigene oder Referenzen von ProjektpartnerInnen)
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptba
hnhof Wien, Ausschreibung 1. Stufe
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D. Ergänzende Festlegungen
D.1. Fragenbeantwortung
Die anonymisierten Fragen und die Antworten darauf werden allen TeilnehmerInnen,
die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, am 19.02.2015 zugänglich gemacht.
D.2. Protokoll des Kolloquiums
Das Protokoll des Kolloquiums vom 12.02.2015 wird den TeilnehmerInnen, die einen
Teilnahmeantrag gestellt haben, am 19.02.2015 zugänglich gemacht.
D.3. Ergänzende Festlegungen des Quartiersentwicklungsgremiums
Das Quartiersentwicklungsgremium behält sich vor, ergänzende Festlegungen treffen,
indem es diese allen TeilnehmerInnen, die einen Teilnahmeantrag gestellt haben, zugänglich macht.
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Ausschreibung 1.Stufe
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Formblatt C.3.1. Projektdaten
Projektname
1. TeilnehmerInnen
Handelt es sich um eine Einzelbewerbung oder um eine TeilnehmerInnengemeinschaft?
Einzelbewerbung
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
TeilnehmerInnengemeinschaft
Vertretungsbefugte TeilnehmerIn/Mitglied 1
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
Weitere Mitglieder der TeilnehmerInnengemeinschaft
Mitglied 2
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1.
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Mitglied 3
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
Mitglied 4
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
Mitglied 5
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
Mitglied 6
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1.
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2. ProjektpartnerInnen
Eventuelle weitere ProjektpartnerInnen nennen Sie bitte hier.
ProjektpartnerIn 1
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
ProjektpartnerIn 2
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
ProjektpartnerIn 3
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
ProjektpartnerIn 4
Name
Adresse
Ansprechperson
Telefonnummer
E-Mail
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1.
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3. Grundstück
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Gewünschtes Grundstück
C.17.A
C.17.B
C.18.C
C.20.A
C.22.A
Firmenmäßige Fertigung: Unterschrift(en)
Name(n)
Funktion(en)
Firma
Ort, Datum
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.1.
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Formblatt C.3.2. Referenzen
Projektname
Bitte geben Sie die zwei für Ihr Projekt wichtigsten Referenzen an: Ausführung von
Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit dem geplanten Projekt vergleichbar sind; entweder Referenzen von TeilnehmerInnen oder von ProjektpartnerInnen.
1. Referenz
Referenz von
Bezeichnung des Projektes
Kurze Beschreibung des Projektes
Beschreibung der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen für das Projekt
Gesamtinvestitionskosten
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.2.
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2. Referenz
Referenz von
Bezeichnung des Projektes
Kurze Beschreibung des Projektes
Beschreibung der im eigenen Unternehmen erbrachten Leistungen für das Projekt
Gesamtinvestitionskosten
Ort der Ausführung
Ausführungszeitraum
Falls Sie Abbildungen zur Darstellung der Referenzen verwenden wollen, legen Sie
diese bitte im Ausmaß von maximal einer Seite A4 pro Referenz (maximal zwei Referenzen) bei; geben Sie auf der jeweiligen Seite die Nummerierung entsprechend
der obenstehenden Beschreibung an (1. Referenz, 2. Referenz).
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.2.
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Firmenmäßige Fertigung: Unterschrift(en)
Name(n)
Funktion(en)
Firma
Ort, Datum
Bewerbungsverfahren für Quartiershäuser 2015, Hauptbahnhof Wien, Formblatt C.3.2.
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