FACHGRUPPENNEWS 2|15 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels © Summa Möbel © Robert Kneschke © uve sauer © Igor Shmatov Wirtschaftskammerwahl 2015 - Das Ergebnis Sehr geehrte Damen und Herren, die Wirtschaftskammerwahl 2015 wurde erfolgreich abgeschlossen. Dank Ihrer Stimmabgabe wurde ein starkes Bekenntnis zur Wirtschaftskammer dokumentiert. Nebenstehend das Wahlergebnis für den Wiener Elektro- und Einrichtungsfachhandel. Das Ergebnis der Wirtschaftskammerwahl 2015 ist Bestätigung und Ansporn zugleich, uns auch zukünftig für Ihre Anliegen einzusetzen und damit die Rahmenbedingungen für Ihren Betrieb zu verbessern. Freundliche Grüße KommR Erwin Pellet Gremialobmann INHALT Nr. 2 | April 2015 Landesgremium Wien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels Editorial ...................................................................................................................1 Obmann: KommR Erwin Pellet Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Sandra Tastl Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/514 50-3214 | F 01/514 50-3284 E [email protected] W wko.at/wien/elektro-einrichtung Bildung .....................................................................................................................3 Fachliche Information | Lehrbetrieb........................................................................2 Service ....................................................................................................................4 Personal/Recht ....................................................................................................5-6 Publikation | Messekalender | Veranstaltungsankündigung.................................7 Betriebsbesuche ......................................................................................................8 FACHGRUPPENNEWS 2 Elektro- und Einrichtungsfachhandel FACHLICHE INFORMATION Der neue Landesgremialausschuss stellt sich vor Die weiteren Ausschuss-Mitglieder sind: Elektrohandel Ing. Ernst GLANZ (glanz-electrics – Ing. Ernst Glanz e.U.) Ing. Paul HALACEK (Elektro-Service Halacek GmbH) Mag. Michael HANDL (Michael Handl e.U.) Ing. Thomas HAUSER (Raimund Hraby GmbH & Co KG) Ing. Martin KARALL (Karall & Matausch GmbH) Hannes KATZENBEISSER (Johann Katzenbeisser GmbH) Mag. Stefan KÖLLESBERGER (Köllesberger e.U.) Ing. Wolfgang KREJCIK (Radio Krejcik KG) Günther MACHEINER (Elektro Macheiner) J. Robert PFARRWALLER (Rexel Austria GmbH) Peter SCHWEITZER (STARA ElektrogroßhandelsgmbH) Ali SÜZEN (Ali Süzen KG) Mag. Gustav Ignaz SYCH (Gustav Ignaz Stingl e.U.) Des Weiteren wurden zur Wahrung berufsspezifischer Interessen im Rahmen des Landesgremiums Wien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels der „Berufszweig Elektrohandel“, Vorsitzender KommR Ing. Roman Adametz und der „Berufszweig Einrichtungsfachhandel“, Vorsitzender KommR Ing. Johann Klein errichtet sowie im Rahmen des „Berufszweig Elektrohandel“ ein Fachausschuss für „Elektro-Großhandel“, Vorsitzender Peter Schweitzer und ein Fachausschuss für „Handyshops“, Vorsitzender Ali Süzen. Alle Funktionäre/innen freuen sich, in Ihrer Funktion für den Berufsstand tätig zu sein. Einige Ausschuss-Mitglieder haben bereits jahrelange Erfahrung bei der Mitarbeit im Landesgremium, andere warten schon gespannt auf die ersten Herausforderungen. LEHRBETRIEB Staatspreis Beste Lehrbetriebe – Fit for Future 2015 Das Wirtschaftsministerium prämiert zum 5. Mal Österreichs beste Lehrbetriebe in den Kategorien Klein-, Mittelund Großbetrieb. Der Sonderpreis wird 2015 für Projekte bzw. Maßnahmen im Bereich „Diversity: Zeichen setzen – Vielfalt nutzen“ vergeben. Teilnehmen können alle Unternehmen und Einrichtungen, die Lehrlinge ausbilden. Die Wirtschaftskammer Österreich stiftet als Partner des Staatspreises jedem Staatspreisträger ein Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro. Die Preisverleihung findet am Tag der Lehre im Oktober 2015 in Wien statt. Einsendeschluss ist der 31.5.2015. Kontakt ibw Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft Karin Schweiger T 01/545 16 71-13 E [email protected] W www.ibw.at/fitforfuture © Foto Weinkirn Viktor EMMER (Sixay naturally home GmbH) KommR Ing. Johann KLEIN (Möbel Klein GmbH & Co KG) Monika KOUBA (Fatto-in-Italia) Walter KOUBA („due“ kouba GmbH) Renate KREBS-FUHRMANN (Wohncreation Fuhrmann) Reinhard LERCH (Reinhard Lerch - Wohnen mit Gefühl) Dr. Georg SCHRATZENTHALLER (Thalia Möbel & Wohnform Löffler Nfg GmbH) Ing. Martin SEETHALER (Martin Princl e.U.) Zoran TABAK (Grundmann Sonnenschutzsysteme GmbH) KommR Erwin Pellet Gremialobmann © WB Wien zu den Stellvertretern: KommR Ing. Roman ADAMETZ (Heliux Leuchtenhandel) und KommR Ing. Rudolf MAYER (Ing. Rudolf Mayer – Elektro) gewählt. Einrichtungsfachhandel KommR Ing. Roman Adametz Gremialobmann-Stellvertreter Vorsitzender „Berufszweig Elektrohandel“ © Foto Weinwurm Der Gremialausschuss ist am 16.3.2015 zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten und hat zum Obmann: KommR Erwin PELLET (Diana Küchenstudio Erwin Pellet) und KommR Ing. Rudolf Mayer Gremialobmann-Stellvertreter 3 Das Wiener Qualitätssiegel „TOP-Lehrbetrieb“ Bewerben Sie sich jetzt bis spätestens 15.6.2015 Wo und wann kann ich das Qualitätssiegel beantragen? Wer kann das Qualitätssiegel beantragen? Das Antragsformular und weitere Informationen erhalten Sie bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Wien. Dort ist der Antrag auch einzureichen und wird nach Prüfung auf Vollständigkeit an die Jury weitergeleitet. Die Jury besteht aus je einem Vertreter von Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund, Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer. Sie wird von der Lehrlingsstelle und dem WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) unterstützt. Bewerbungen sind bis 15.6.2015 möglich. Ein Lehrbetrieb nach Berufsausbildungsgesetz, der zumindest einen Lehrling in Ausbildung und zwei erfolgreiche Lehrabsolventen (positive Lehrabschlussprüfung) vorweisen kann. Falls es mehrere Ausbildungsstandorte in Wien gibt, muss für jeden Standort ein eigener Antrag gestellt werden. Für die Verleihung gelten strenge Maßstäbe: Zulassungskriterien sind die entsprechende Ausstattung des Lehrbetriebes, ein schriftlicher Ausbildungsplanung und die Einhaltung aller einschlägigen Bestimmungen. Neben den Zulassungsvoraussetzungen sind 12 von 23 Punkten aus den Bewertungskriterien für eine Auszeichnung erforderlich. Die Bewertung erfolgt durch eine Jury mit vier Mitgliedern. Ausgezeichnete Lehrbetriebe haben das Recht, das Qualitätssiegel im Geschäftsverkehr zu führen und die Auszeichnungsurkunde sowie die weiteren PR-Materialien im Betriebsbereich öffentlich zu platzieren. Weitere Informationen und Kontakt Wirtschaftskammer Wien Lehrlingsstelle Fr. Erika Bleier-Blum T +43 1 514 50 2414 E [email protected] Wie lange gilt das Qualitätssiegel und welche Rechte sind damit verbunden? Das Qualitätssiegel wird jeweils für die Dauer von vier Kalenderjahren verliehen. Im letzten Jahr der Laufzeit kann eine Verlängerung für weitere vier Jahre beantragt werden. BILDUNG Berufsakademie Handel – neue Lehrgänge starten im Herbst 2015 Die Berufsakademie Handel bietet ein akademisches Weiterbildungsprogramm, das Handelsmitarbeiter/innen auf Karrieresprünge vorbereitet - auch ohne Matura. Sie erwerben umfassendes Managementwissen aus der Welt des Handels. Dabei verknüpfen Sie wissenschaftliche Grundlagen mit praktischem Know-how aus Ihrer täglichen Arbeit. Außerdem ist die Berufsakademie zweistufig aufgebaut - und lässt sich deshalb flexibel mit der Berufstätigkeit verbinden. So kann das Masterstudium berufsbegleitend absolviert werden. 2 Semester berufsbegleitend: Akademische/r Handelsmanager/in In zwei Semestern Berufsakademie erwerben Sie wertvolle Kompetenzen für Ihre Karriere im Handel: Wissen aus den Bereichen Marketing, Recht, Rechnungswesen sowie Mitarbeiterführung. Sogar die staatliche Ausbilderprüfung ist im Lehrplan enthalten. 4 Semester berufsbegleitend: MSc Handelsmanagement In zwei weiteren Semestern machen Sie sich fit für Führungsaufgaben: Teamleitung, Management und Unternehmensführung stehen im Fokus der Berufsakademie. Sie trainieren verhandlungssicheres Englisch und können alle auftretenden Kommunikationssituationen meistern. bildung, darunter ein Jahr in Führungsfunktion) bzw. ein abgeschlossenes Studium plus ein Jahr Berufserfahrung. Kostenlose Informationsveranstaltung Donnerstag, 18.6.2015, 17:00-19:00 Uhr, Wifi Wien, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien Anmeldung und Infos unter Tel. 01 476 77-5555 bzw. www. wifiwien.at (Kursnr. 12327034) All das lernen und vertiefen Sie anhand von praxisnahen Beispielen. Voraussetzungen Teilnehmer an der Berufsakademie Handel sollten eine abgeschlossene Berufsausbildung, Englischkenntnisse (Niveau A2) und mindestens zwei Jahre Berufspraxis vorweisen können - vorzugsweise im Handel. Für den Master-Lehrgang MSc Handelsmanagement benötigen die Teilnehmer/innen zusätzlich mindestens sechsjährige einschlägige Berufserfahrung (davon mindestens drei Jahre nach Abschluss der Lehraus- © sk_design - Fotolia FACHGRUPPENNEWS FACHGRUPPENNEWS 24 Elektro- und Einrichtungsfachhandel SERVICE Betriebshilfe für Unternehmen in Notlagen Ist ein Beinbruch eine Katastrophe? UnternehmerInnen, die keine oder nur eine geringe Anzahl an MitarbeiterInnen beschäftigen, stehen bei Ausfall der eigenen Arbeitskraft vor einer schwierigen Situation. Ein Unfall oder eine längere Krankheit, und die damit verbundene längere Arbeitsunfähigkeit kann die unternehmerische Existenz gefährden. Zeit für Ihr Baby Für Unternehmerinnen ist es im Fall einer Schwangerschaft oft schwierig, in den letzten Wochen vor und in den ersten Wochen nach der Geburt Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Betriebshilfe zur Pflege eines behinderten Kindes Diese freiwillige Leistung zur Unterstützung in einer extrem belastenden Situation kann einmalig ohne Einkommensnachweis bis zu 90 Arbeitstagen in Anspruch genommen werden. Rasche unbürokratische Hilfe zur Sicherung Ihrer Existenz Wir kennen diese Sorgen und haben daher im Rahmen der Zukunftssicherung für UnternehmerInnen die Betriebshilfe für die Wiener Wirtschaft ins Leben gerufen. Wir unterstützen Sie in schwierigen Lebenslagen und schaffen Ihnen den notwendigen Freiraum. Ihre Betriebshilfekraft ist 40 Wochenstunden für Sie da. Sie möchten die Betriebshilfe Wien in Anspruch nehmen? Kontaktieren Sie uns: Wirtschaftskammer Wien Betriebshilfe Wien T +43 1 514 50 1340 E [email protected] W betriebshilfewien.at Barrierefreiheit Ab dem 1. Jänner 2016 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen für alle Unternehmen in ganz Österreich. Alle Waren, Dienstleistungen und Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen barrierefrei angeboten werden. Zur Unterstützung von Maßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen, wie zB. Errichtung einer Rampe, eines Treppenlifts, eines Behindertenparkplatzes oder eines Leitsystems, gewährt das Bundessozialamt Förderungen in Form von Zuschüssen. Sofern sich der Betrieb in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligt, können bis zu 50 % dieser Kosten ersetzt werden (maximal Euro 25.000,00). © Reimer - Pixelvario - Fotolia Geförderte Beratungsaktion Oft bewirken aber auch kleine Dinge ganz Großes. Ziel der Beratung ist es, auch mit kleinem Budget viele Barrieren abzubauen. Zunächst erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten und eine Erhebung des Ist Standes. Sie können feststellen, wo bezüglich Barrierefreiheit Handlungsbedarf besteht. Gemeinsam mit einem Experten/einer Expertin aus dem WIFI Wien Beraterpool werden Tipps und Tricks für die einfache Umsetzung erarbeitet. Das Erstgespräch: Bis zu zwei Stunden kostenlos Analyse der Ist Situation (Erstbesuch) Kurzberatung: Bis zu vier Stunden, Förderung 50% oder 75% Kurzberatung (Zweitbesuch): Fachliche Begleitung in der Bearbeitung der einzelnen Arbeitsfelder und konkrete Vorschläge für die Umsetzung der Verbesserungen direkt vor Ort. Unsere Konditionen Für geförderte Beratungsstunden gilt in Wien ein begünstigter Netto-Stundensatz von 74 Euro (zzgl. 20 Prozent USt.). 50 % Förderung für Wiener UnternehmerInnen 75 % Förderung für GründerInnen und JungunternehmerInnen Kontakt Unternehmensberatung WIFI Wien Währinger Gürtel 97 | 1180 Wien T 01/476 77-5355 F 01/476 77-5359 E [email protected] W www.wifiwien.at/ub Kostenlose barrierefreie Räume Im Forum [EPU KMU] stehen Unternehmern, die ihre Räume nicht barrierefrei zugänglich machen können, kostenlose, barrierefreie Besprechungsräume zur Verfügung. Sie können auch für kostenpflichtige Beratungsgespräche mit Kunden mit einer Behinderung genutzt werden. Zu buchen unter: E [email protected] T 01/514 50-1111 W wko.at/wien/epu Weitere Informationen Wirtschaftskammer Wien Netzwerk Diversity T 01/514 50-1070 E [email protected] 5 PERSONAL Betriebliche Ersthelfer sind Pflicht für Unternehmen Nochmals als dringender Hinweis: Betriebliche Ersthelfer sind Pflicht für Unternehmen Unternehmen sind verpflichtet, für eine ausreichende Anzahl von betrieblichen Ersthelfern in jeder Arbeitsstätte zu sorgen. Ab dem 1.1.2015 sind in Arbeitsstätten mit weniger als 5 Beschäftigten Ersthelfer mit zumindest nachweislich einer 8-stündige Erste-Hilfe-Auffrischung auszubilden – die bis dahin gültige 6-stündige Unterweisung (Führerscheinkurse)– ist somit nicht mehr ausreichend. In Arbeitsstätten mit mindestens fünf gleichzeitig beschäftigten Arbeitnehmern müssen Unternehmen für eine ausreichende Anzahl von Ersthelfern mit zumindest einer 16-stündigen Erste-Hilfe-Ausbildung sorgen. Die erforderliche Anzahl von geschulten Ersthelfern ist nach Größe und Art des Betriebes in der Arbeitsstättenverordnung bzw. Arbeitnehmerinnenschutzgesetz geregelt. Auffrischung notwendig Alle Ersthelferinnen müssen zudem in Abständen von höchstens 4 Jahren ein mindestens 8-stündige Auffrischung absolvieren oder in Abständen von 2 Jahren eine mindestens 4-stündige Auffrischung. Das Landesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandel bietet seinen Mitgliedern kostenlose Kurse an. 8-stündiger Erste Hilfe Kurs (Auffrischung): Mittwoch, 27. Mai 2015, 8.00-17.00 Uhr 16-stündiger Erste Hilfe Kurs: Mittwoch, 10. Juni 2015 und Donnerstag, 11. Juni 2015, jeweils 8.00-17.00 Uhr ANMELDUNG Bei Interesse ersuchen wir um Anmeldung mittels beiliegendem Anmeldeformular © Syda Productions - Fotolia RECHT Merkblatt zur familienhaften Mitarbeit in Betrieben © ChaotiC_PhotographY - Fotolia Die Wirtschaftskammer Österreich hat gemeinsam mit Vertretern der Sozialversicherung und der Finanzpolizei dieses Merkblatt erarbeitet. Der Inhalt ist abgestimmt und sollte von allen beteiligen Organisationen eingehalten werden. Die Prüfung der Dienstnehmereigenschaft erfolgt anhand der zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer getroffenen Vereinbarung und der tatsächlich gelebten Verhältnisse. Dies gilt auch bei der Beurteilung von durch Familienmitglieder ausgeübten Tätigkeiten in den Betrieben naher Angehöriger. Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung. Die nachstehenden Erläuterungen dienen daher nur als Orientierungshilfe. Eine Grundvoraussetzung für die Annahme familienhafter Mitarbeit ist bei den meisten Familienangehörigen die vereinbarte Unentgeltlichkeit der Tätigkeit, d.h. es dürfen tatsächlich keine Geld- oder Sachbezüge (auch nicht durch Dritte) gewährt werden. Ein Wechsel zwischen der Ausübung der Tätigkeit aufgrund eines Dienstverhältnisses mit der bloßen Mithilfe im Familienverband ist allerdings nur bei einer einschlägigen und tatsächlichen Änderung der faktischen Gegebenheiten möglich. EhegattInnen, Eingetragene PartnerInnen: Die Mitarbeit eines Ehegatten im Betrieb des anderen gilt aufgrund der ehelichen Beistandspflicht (§ 90 ABGB) als Regelfall und die Begründung eines Dienstverhältnisses als Ausnahme. Im Zweifel ist daher von einer Tätigkeit im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht auszugehen. Eine Abgeltung für diese Art der familienhaften Mitarbeit FACHGRUPPENNEWS FACHGRUPPENNEWS Elektro- und Einrichtungsfachhandel stellt kein Entgelt dar, sondern basiert auf einem familienrechtlichen Anspruch im Sinne des § 98 ABGB. Ein Dienstverhältnis kann nur dann angenommen werden, wenn diesbezüglich ein ausdrücklich oder konkludent vereinbarter Entgeltanspruch und persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegen, die nach außen eindeutig zum Ausdruck kommt (Dienstvertrag, Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, Zeitaufzeichnungen, Führung eines Lohnkontos, Auszahlung von Arbeitslohn und Überweisungsbelege….) und mit Familienfremden unter gleichen Voraussetzungen abgeschlossen worden wäre (Fremdvergleich). Für die Annahme eines steuerlichen Dienstverhältnisses muss außerdem die Tätigkeit über das Ausmaß der ehelichen Beistandspflicht hinausgehen. Haushaltstätigkeiten resultieren aus der ehelichen Beistandspflicht und begründen daher keine Pflichtversicherung. Diese Ausführungen gelten auch für eingetragene PartnerInnen nach dem Eingetragenen Partnerschaft-Gesetz (EPG). LebensgefährtInnen: Eine Lebensgemeinschaft stellt eine eheähnliche Gemeinschaft dar und besteht aus einer Geschlechts-, Wohnungs- und vor allem Wirtschaftsgemeinschaft. Bei Lebensgefährten gibt es keine gesetzlich verankerte Beistandspflicht entsprechend § 90 ABGB. Trotzdem wird – analog zu den EhegattInnen – die Begründung eines Dienstverhältnisses die Ausnahme sein. Im Zweifel ist daher von einer Beschäftigung auszugehen, die kein Dienstverhältnis begründet. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den Ehegatten. © F© Cmon - Fotolia.com Kinder: Hinsichtlich Kinder gilt die Vermutung, dass sie aufgrund familienrechtlicher Verpflichtungen und nicht aufgrund eines Dienstverhältnisses im elterlichen Betrieb mitarbeiten, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Steuerlich liegt ein Dienstverhältnis grundsätzlich nur dann vor, wenn die Mitwirkung fremdüblich abgegolten wird und das Kind bereits selbsterhaltungsfähig ist. Im Übrigen gelten die Ausführungen zu den Ehegatten. Für Schwiegerkinder gilt keine familienrechtliche Mitarbeitspflicht. Zu beachten ist die Versicherungspflicht nach § 4 Abs 1 Z 3 ASVG: Im Betrieb der Eltern, Großeltern, Wahl- oder Stiefeltern ohne Entgelt regelmäßig beschäftigte Kinder sind vollversichert, wenn sie das 17. Lebensjahr vollendet haben, keiner anderen Erwerbstätigkeit hauptberuflich nachgehen, keine Beschäftigung in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb vorliegt. Tipp! Anstelle der Unentgeltlichkeit könnte in diesen Fällen ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vereinbart werden. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze gelangt aber nur dann zur Anwendung, wenn die Beschäftigung für mindestens einen Kalendermonat oder auf unbestimmte Zeit vereinbart wird. Es ist darauf zu achten, dass der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer nur so viele Stunden im Monat arbeiten darf, als unter Zugrundelegung eines kollektivvertraglichen Mindestlohnes (oder vereinbarten höheren Lohnes) bzw. ortsüblichen Lohnes (bei Nichtgeltung eines KVs) die Geringfügigkeitsgrenze (2015: € 405,98 monatlich) nicht überschritten wird. Ein „Taschengeld“, welches dem Kind aufgrund der Unterhaltsleistung der Eltern zur freien Verfügung überlassen wird, stellt aber kein Entgelt im Sinne des § 4 Abs 1 Z 3 ASVG dar. Eltern, Großeltern Werden Eltern im Gewerbebetrieb ihrer Kinder tätig, so ist eher von einem Dienstverhältnis auszugehen, jedoch spielen die tat- 26 sächlichen Verhältnisse eine wichtige Rolle. Ist für eine Tätigkeit Unentgeltlichkeit vereinbart, so wird ein Dienstverhältnis nicht angenommen, wenn der Betrieb grundsätzlich auch ohne die Mithilfe der Eltern aufrechterhalten werden kann (z.B. Eltern/Großeltern beziehen eine Alterspension). Geschwister, sonstige Verwandte: Je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis, desto eher ist ein Dienstverhältnis anzunehmen. Es gibt bei Geschwistern, Schwiegerkindern, Schwagern/Schwägerinnen, Nichten/Neffen etc. keine familienrechtlichen Verpflichtungen, d.h. keine wechselseitigen Unterhaltsansprüche. Es ist daher – bei Vorliegen der Voraussetzungen – von einem Dienstverhältnis auszugehen. Wenn jedoch Unentgeltlichkeit vereinbart wurde, wird bei einer kurzfristigen Tätigkeit nicht von einem Dienstverhältnis auszugehen sein. Gesellschaften Die obige Systematik gilt für Verwandte des Einzelunternehmers sowie für Verwandte von OG-Gesellschaftern und Komplementären einer KG. In Kapitalgesellschaften ist eine familienhafte Tätigkeit grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist hier im Einzelfall zu beurteilen, ob bei der Tätigkeit naher Angehöriger die Voraussetzungen für ein Dienstverhältnis vorliegen. Aber Achtung: Ist das mitarbeitende Familienmitglied selbst Gesellschafter einer den Betrieb führenden Personengesellschaft (OG, KG oder GesBR), so wird in der Regel eine Versicherungspflicht nach dem GSVG (gegebenenfalls auch BSVG) vorliegen. Bitte beachten Sie, dass eine Beurteilung der Pflichtversicherung immer nur anhand der tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall erfolgen kann. Sollten Sie Fragen zur familienhaften Mitarbeit haben oder eine sozialversicherungsrechtliche Einschätzung Ihrer Situation wünschen, steht Ihnen Ihre Gebietskrankenkasse gerne zur Verfügung. 7 PUBLIKATION Wettbewerbsfibel NEU Exklusiv für unsere Mitglieder jetzt kostenloses Exemplar bestellen sowie zahlreiche nützliche Checklisten. Eine Übersicht für Unternehmer über das Recht gegen unlauteren Wettbewerb. Jede Werbung oder andere geschäftliche Handlung kann in Konflikt mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb kommen. Eine rechtliche Abklärung vor einer entsprechenden Aktion hilft, Schaden zu vermeiden. Aber auch das Wissen, was die Konkurrenten dürfen, ist für jeden Wirtschaftstreibenden von großer Bedeutung. Die neue Wettbewerbsfibel wurde um den Kartellrechtsteil erweitert und enthält zur besseren Veranschaulichung rund 100 Bilder Bestellungen Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch ein kostenloses Exemplar zu. Liefertermin ist voraussichtlich Mai 2015. T 01/514 50-3214 E [email protected] Meldung Wettbewerbsverstoß Das Landesgremium Wien des Elektro- und Einrichtungsfachhandel ist Mitglied im Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb. Wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß vermuten, können Sie uns entsprechende Unterlagen übermitteln. Gerne geben wir diese an den Schutzverband zur Prüfung bzw. allfälligen Intervention weiter. MESSEKALENDER ICFF International Contemporary Furniture Fair www.icff.com New York 16. – 19. Mai 2015 Moscow International Furniture Show www.mmms-expo.ru Moskau 19. – 23. Mai 2015 Tendence www.tendence.com Frankfurt 29. Aug. – 1. Sep. 2015 Berlin 4. – 9. Sep. 2015 FUTURA Fachmesse für Elektro-, Elektronik- und Einrichtungsfachhandel www.futuramesse.at Salzburg 17. – 19. Sep. 2015 Blickfang Wien www.blickfang.com Wien 30. Okt. – 1. Nov. 2015 IFA – Consumer Electronics unlimited www.ifa-berlin.de VERANSTALTUNGSANKÜNDIGUNGEN Informationsabend „LED richtig einsetzen – aber wie?“ Ausstellungsbesuch „Küchen/ Möbel. Design und Geschichte“ Mittwoch, 27. Mai 2015, 19:00 Uhr Fa. STARA Elektrogroßhandel Autokaderstraße 31, 1210 Wien Sonntag, 14. Juni 2015, 10:30 Uhr Hofmobiliendepot, Möbel Museum Wien Andreasgasse 7, 1070 Wien FRAUEN- UND FAMILIENFREUNDLICHSTE BETRIEBE IN WIEN Landesbewerb Wien zum Staatspreis 2015 Alle Infos und Teilnahmebedinungen finden Sie unter www.familienfreundlichsterbetrieb.at Inserat_193x50_210415.indd 1 21.04.2015 11:10:40 FACHGRUPPENNEWS 8 Elektro- und Einrichtungsfachhandel BETRIEBSBESUCHE Eaton Industries (Austria) GmbH www.eaton.at v.l.n.r. Siegfried Lackner, KommR Erwin Pellet, Thomas Frank, PhD, J. Robert Pfarrwaller, Martin Greslehner A.P. Büro- und Objekteinrichtungen HandelsgmbH I büro+plan EinrichtungsgmbH www.apmoebel.at I www.buero-plan.at v.l.n.r. KommR Erwin Pellet, Werner Schuh, Stefan Mazzucato, KommR Ing. Johann Klein Konrad & Fink GmbH (Klassik Wohnen) www.klassik-wohnen.at v.l.n.r. Günter Fink, KommR Ing. Johann Klein Wunschraum GmbH www.wunschraum.wien v.l.n.r. KommR Erwin Pellet, Eveline Christoffer, Alexandra Bogner Opernring EinrichtungsgmbH www.bulthaup-opernring.at v.l.n.r. Christian Pichler, KommR Ing. Johann Klein homestyle GmbH (enza HOME) www.enzahome.at v.l.n.r. Ekrem Sahinol, Sinan Sahinol, KommR Erwin Pellet NWW Neuer Wiener Werkstätte GmbH www.nww.at v.l.n.r. KommR Ing. Johann Klein, Mag. Stefan Polzhofer Children City Einrichtung GmbH www.childrencity.at v.l.n.r. KommR Ing. Johann Klein, Waltraud Kugler Bestellen Sie jetzt Ihr kostenfreies MerchandisingPaket zum Eurovision Song Contest Vienna unter: wko.at/wien/esc-pakete Banner_200 x 35_13-4-15.indd 1 Impressum 13.04.2015 13:29:27 WIE BEKOMME ICH ALLES WICHTIGE ZUR WIRTSCHAFT IN MEINE MAILBOX? Nr. 2 | April 2015 Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Hersteller: Landesgremium Wien des Elektro- und Einrichtungsfachhandels, Wien 4., Schwarzenbergplatz 14, Herstellungsort: 1040 Wien Layout und Design: Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Sparte Handel Offenlegung: wko.at/wien/einrichtungsfachhandel/ offenlegung SERVICE Fotos: © Gremium, Sparte Handel Druck: Druckerei ERTL & ERTL GmbH NEWSLETTER DER ER WIRTSCHAFTSKAMM WIEN 01/514 50-1850 [email protected] Trotz sorgfältiger Ausarbeitung und Prüfung dieses Rundschreibens sind Fehler nie auszuschließen. Jede Haftung der Wirtschaftskammer oder des Autors dieser Information wird daher ausgeschlossen. Inserat_WKWNewsletter_200x104.indd 1 21.01.2015 13:17:37
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