Möglichkeiten zur Mitigation des Klimawandels und einer synchronen Adaptation an Klimafolgen im Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen Abschlussarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Science (M.Sc.) Zusammenfassung Die vorliegende Arbeit befasst sich mit Möglichkeiten zur Abmilderung des Klimawandels und zur Anpassung an steigende Temperaturen im Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen, die an Bestandgebäuden zur gleichzeitigen Realisierung beider Ziele durchführbar sind. Den Einstieg stellte eine Literaturrecherche hinsichtlich der Zusammensetzung sowie der energetisch relevanten Eigenschaften des deutschen Wohngebäudebestands dar. Im Anschluss stand die Durchführung einer „Ab-initioRechnung“. Diese diente der Auseinandersetzung mit den Grundlagen zur Bewertung der energetischen Gebäudequalität und des baulichen Wärmeschutzes. Anschließend erfolgte die Anwendung des Programms „Sanierungskonfigurator“ des BMVBS sowie des BMWi. Hierdurch wurde die Arbeit um den Aspekt der nachträglichen energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden erweitert. Es kam zur Ermittlung der mit einzelnen Modernisierungsmaßnahmen verbundenen Effekte und Kosten. Erkenntnisse aus der „Ab-initio-Rechnung“ waren, dass Geometrie, Anbausituation und Baualtersklasse eines Gebäudes wesentlichen Einfluss auf seinen Heizwärmebedarf haben. Zudem wurde deutlich, dass auch die Temperaturdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und seiner äußeren Umgebung hierfür maßgeblich sind. Ein wichtiges Ergebnis aus der Nutzung des Sanierungskonfigurators war, dass insbesondere für Gebäude mit Baujahr bis 1978 das beste Verhältnis zwischen den Kosten einer Sanierungsmaßnahme und den hiermit erzielbaren Energieeinsparungen vorliegt. Zudem wurde deutlich, dass auf der Ebene der Einzelmaßnahmen große Unterschiede hinsichtlich ihrer Eignung zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und ihres Verhältnisses zwischen Kosten und Nutzen bestehen. Insgesamt zeigt sich, dass im Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen mindestens drei Optionen bestehen, um zum Klimaschutz beizutragen. Eine Möglichkeit ist es, die Energieeffizienz der Gebäudehülle durch baulichen Wärmeschutz zu steigern. Dies ist zudem die einzige Strategie, mittels derer gleichzeitig eine Anpassung an künftige Klimaänderung erfolgen kann. Eine weitere Option stellt die Entscheidung eines Gebäudenutzers dar, die Raumtemperatur um wenige Grad abzusenken. Mit dieser Strategie der Suffizienz ist es ohne weitere Kosten möglich, im Winter den Heizwärmeverbrauch zu reduzieren. Anzumerken ist jedoch, dass niemand dazu gezwungen werden sollte, bei Temperaturen zu leben, die einen Bereich unterschreiten, der als unkomfortabel empfunden wird. Die dritte Möglichkeit ist der Einsatz erneuerbarer Energieträger. Hierbei ist die Bereitstellung von Heizwärme bei gleichbleibendem Verbrauch mit einer verminderten Treibhausgasemission verbunden. Der Aspekt der Heizwärme- und Energieeinsparung rückt bei dieser Strategie in den Hintergrund. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................... 6 Glossar..................................................................................................................................................... 8 2. Einleitung .......................................................................................................................................... 10 3. Grundlagen ........................................................................................................................................ 13 3.1. Das Element Kohlenstoff und seine Kompartimente ................................................................. 13 3.2. Der globale Kohlenstoffkreislauf ............................................................................................... 14 3.3. Die Zusammensetzung der Atmosphäre ..................................................................................... 18 3.4. Die Strahlungsbilanz der Erde .................................................................................................... 20 3.5. Anthropogener Treibhauseffekt und Klimawandel .................................................................... 23 3.6. Ursachen steigender Kohlenstoffdioxidemissionen: Energieverbrauch und Bevölkerungsentwicklung ................................................................................................................. 24 3.7. Energie: Formen und Nutzung. Mit Referenz zum Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen ............. 25 3.8. Baulicher Wärmeschutz ............................................................................................................. 32 3.9. Historische Entwicklung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz von Gebäuden ........... 35 3.10. Der deutsche Wohngebäudebestand ......................................................................................... 40 3.11. Anpassung an den Klimawandel im Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen ................................. 42 4. Methode............................................................................................................................................. 47 4.1. Analyse des deutschen Wohngebäudebestands .......................................................................... 47 4.2. Ab-initio-Rechnung .................................................................................................................... 54 4.2.1. Annahmen und Definition wichtiger Parameter .................................................................. 58 4.2.2. Vorgehensweise in der Ab-initio-Rechnung ....................................................................... 68 4.3. Sanierungskonfigurator .............................................................................................................. 72 4.3.1. Einführung ........................................................................................................................... 73 4.3.2. Gebäudebeschreibung und Simulation von Sanierungsmaßnahmen ................................... 74 4.4. Weiterführende Rechnungen auf Grundlage der Ergebnisse ..................................................... 81 4.4.1. Bewertung und Aufbereitung der Daten.............................................................................. 82 4.5. Ermittlung von Maßnahmen zur Klimaanpassung ..................................................................... 90 5. Ergebnisse ......................................................................................................................................... 92 5.1. Ab-initio-Rechnung .................................................................................................................... 92 5.2. Sanierungskonfigurator und weiterführende Rechnungen ....................................................... 101 5.3. Maßnahmen zur Anpassung an steigende Temperaturen an bestehenden Wohngebäuden...... 116 6. Diskussion ....................................................................................................................................... 118 7. Literaturverzeichnis ......................................................................................................................... 131 Anhang ................................................................................................................................................ 137 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Energie- und Gebäudeenergieverbrauch in deutschen Wohn- und Nichtwohngebäuden im Jahr 2012 ............................................................................................................................................... 29 Tabelle 2: Gebäudeenergiestandards und ihr Heizwärmebedarf ........................................................... 39 Tabelle 3: Wohnungen und Wohnflächen im deutschen Wohngebäudebestand................................... 50 Tabelle 4: Charakteristische Fenstertypen im deutschen Wohngebäudebestand .................................. 52 Tabelle 5: Beheizungsarten in Wohngebäuden der Kategorien EFH und MFH ................................... 52 Tabelle 6: Wärmeerzeuger und Energieträger für die Block-/Zentralheizung ...................................... 53 Tabelle 7: U-Werte bei typischen Wärmeleitfähigkeiten und Schichtdicken von Materialien ............. 54 Tabelle 8: U-Werte nicht nachträglich gedämmter Bauteile im Ursprungszustand ............................. 56 Tabelle 9: A/V-Verhältnis für unterschiedliche geometrischer Körper ................................................ 57 Tabelle 10: Vergleich der Gradtagzahlen des Jahres 2013 mit dem langjährigen Mittel ...................... 63 Tabelle 11: Eigenschaften der Bauteile eines Modellgebäudes ............................................................ 66 Tabelle 12: Jährliche Transmissionswärmeverluste bei unterschiedlichen Gradtagzahlen ................... 67 Tabelle 13: Beschreibung eines Gebäude-Ist-Zustands mit dem Sanierungskonfigurator .................... 75 Tabelle 14: Simulation einer energetischen Sanierung mit dem Sanierungskonfigurator .................... 79 Tabelle 15: Stationäre Temperaturen auf einem unbeheizten Dachgeschoss ........................................ 92 Tabelle 16: A/V-Verhältnis und H‘T für Gebäude der Baualtersklasse „1958 bis 1968“..................... 94 Tabelle 17: H‘T für Gebäude der Kategorie EFH in acht Baualtersklassen.......................................... 96 Tabelle 18: Transmissionswärmeverluste für Wohngebäude der Kategorie EFH in acht Baualtersklassen .................................................................................................................................... 97 Tabelle 19: Transmissionswärmeverlust, Primärenergiebedarf und CO2-Emissionenen für verschiedene Gebäudetypen der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ ....................................................... 98 Tabelle 20: Prozentuale Anteile unterschiedlicher Bauteile am Transmissionswärmeverlust ............ 100 Tabelle 21: Endenergiebedarf für Wohngebäude der Kategorie EFH vor und nach einer energetischen Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen .................................................................................... 103 Tabelle 22: Investitionskosten einer energetischen Sanierung und erreichte Endenergieeinsparungen für unterschiedliche Wohngebäudekategorien .................................................................................... 105 Tabelle 23: Verhältnis von Kosten zu Einsparungen aufgrund geringeren Endenergiebedarfs einzelner Sanierungsmaßnahmen ........................................................................................................................ 107 Tabelle 24: Kosten einzelner Sanierungsmaßnahmen in der Kategorie EFH ..................................... 109 Tabelle 25: Relative Anteile einzelner Bauteile an der Endenergieeinsparung nach einer energetischen Sanierung............................................................................................................................................. 111 Tabelle 26: Anpassungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden an steigende Temperaturen ................... 116 Tabelle 27: Prioritäten der Sanierung unterschiedlicher Bauteile zur Realisierung verschiedener Ziele ............................................................................................................................................................. 125 Tabelle 28: Szenario Komfort - energetische Sanierung des Gebäudebestands.................................. 126 Tabelle 29: Szenario Suffizienz - Absenkung der Gebäudeinnentemperatur um 3 °C ....................... 127 Tabelle 30: Szenario Komfort - energetische Sanierung der obersten Geschossdecke ....................... 129 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Globaler Kohlenstoffkreislauf für die Jahre 2000 bis 2009 ............................................ 15 Abbildung 2: charakteristische Zeitskalen des globalen horizontalen Transports in der Troposphäre 19 Abbildung 3: Mittlere monatliche Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre nach C.D. Keeling, gemessen an der Station Mauna Loa, Hawaii ........................................................................ 19 Abbildung 4: Strahlungsbilanz der Erde ............................................................................................... 22 Abbildung 5: Energieflussbild 2012...................................................................................................... 28 Abbildung 6: Auswertung der Gebäude und Wohnungszählung 2011 ................................................. 47 Abbildung 7: Beziehung der Parameter Lambda, d und U.................................................................... 55 Abbildung 8: Geschätzte Investitionskosten für eine Sanierung der Wohngebäude der Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) bis 1978 ........................................................................................ 114 Abbildung 9: Mögliche Einsparungen an Endenergie durch energetische Sanierung der Wohngebäude der Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) bis 1978 ...................................................... 115 Abkürzungsverzeichnis A A AN ARGE BMVBS BMWi °C CaCO3 CaSiO3 °Cd CO2 d DIN EFH EnEV GEMIS GMH GJ Gt GTZ GX/Y h 𝐻𝑇´ IPCC IWU K KF KfW kWh kWh/(m²a) m² m³ MFH PJ ppm Q R RH RCP SiO2 SRES U VDI Fläche Jahr Gebäudenutzfläche Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V.; Kiel Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; Aktuell: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Aktuell: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Grad Celsius Calciumcarbonat Wollastonit Wärmesumme Kohlenstoffdioxid Je nach Kontext Tag oder Schichtdicke Deutsches Institut für Normung e.V. Freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus Energieeinsparverordnung Globales Emissions-Modell Integrierter Systeme Großes Mehrfamilienhaus Gigajoule Gigatonnen Gradtagzahl Gradtagzahl bei einer Innentemperatur von X °C und einer Heizgrenze von Y °C Stunde Spezifischer, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogener Transmissionswärmeverlust Intergovernmental Panel on Climate Change Institut für Wohnung und Umwelt GmbH (IWU); Darmstadt Kelvin Temperaturkorrekturfaktor Kreditanstalt für Wiederaufbau Kilowattstunde Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr Quadratmeter Kubikmeter Mehrfamilienhaus Petajoule Parts per million Wärme Widerstand Ein-/Zweifamilienhaus als Doppelhaushälfte, Reihenhaus oder sonstiger Gebäudetyp Representative Concentration Pathway Siliciumdioxid Special Report on Emissions Scenario Wärmedurchgangskoeffizient Verein Deutscher Ingenieure Ve WLG W/(m²K) W/(mK) Beheiztes Gebäudevolumen Wärmeleitfähigkeitsgruppe Watt pro Quadratmeter und Kelvin Watt pro Meter und Kelvin Glossar A/V-Verhältnis Beheiztes Gebäudevolumen Ve Endenergie Energieeinsparverordnung Regenerative Energien Energiebedingte Mehrkosten einer Sanierung Gebäudenutzfläche Gradtagtagzahl Kreditanstalt für Wiederaufbau Nutzenergie Primärenergie Sanierungskonfigurator Relation der Oberfläche eines Körpers zu seinem Volumen. Gebäude: Verhältnis der wärmeübertragenden Hüllfläche zum beheizten Gebäudevolumen. Gesamter Raum eines Gebäudes, der von der wärmeübertragenden Hüllfläche umschlossen wird. Unter Verlusten aus der Primärenergie umgewandelt. Im Gebäudebereich die Energie, die dem Nutzer an der Bilanzgrenze Gebäudehülle zur Beheizung, zur Lüftung und zur Warmwasserbereitung zur Verfügung gestellt wird. Durch Zusammenführung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung entstanden. Erstmalig 2002 in Kraft getreten und 2004, 2007 sowie 2013 novelliert worden. In 2009 trat die bislang letzte Änderung in Kraft. Sollte und soll jeweils zur weiteren Senkung des Energiebedarfs im Gebäudebereich beitragen. Energie, die in die solarer Strahlung, Wasserkraft, Wind und Biomasse gespeichert ist. Erneuert sich innerhalb menschlicher Zeitmaßstäbe von selbst. Differenz von Gesamtkosten und Investitionen für die sowieso notwendige Instandsetzung eines Bauteils. Mehrkosten, die beispielsweise ausschließlich auf den Kauf des reinen Dämmaterials oder die professionelle Verlegung eines Dämmstoffs entfallen. Nutzbare Fläche innerhalb des beheizten Gebäudevolumens. Abzüglich der Flächen von Innen- und Außenbauteilen und zuzüglich quasi beheizter Flure, Treppenhäuser etc. Generell größer als die Wohnfläche. Im Allgemeinen auf einen Monat in einem vorgegebenen Jahr bezogen. Produkt aus den Heiztagen mit der Differenz zwischen der Innentemperatur und der Außentemperatur an Heiztagen. Fördert über Kredite unter anderem die Durchführung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verminderung des CO2-Ausstoßes bei Bestandsgebäuden. Unter Anlagenverlusten aus der Nutzenergie umgewandelt. Kommt beispielsweise in Form von Wärme oder mechanischer Energie vor. Ist im Gebäudebereich die Energie, die dem Nutzer an der Bilanzgrenze Raumhülle von der Anlagentechnik beispielsweise zur Beheizung zur Verfügung gestellt wird. Ursprüngliche, technisch nicht aufbereitete Energie. Sie ist in den fossilen, nuklearen und erneuerbaren Energieträgern enthalten. Ermöglicht die Bewertung der energetischen Qualität von Wohngebäuden und die Simulation energetischer Sanierungsmaßnahmen. Informiert über damit verbundene Energieeinspar- und CO2-Minderungspotentiale sowie über Kosten und Fördermittel. Programm des BMVBS/BMWi. Investitionskosten, die bei der Instandsetzung eines Gebäudes auch ohne zusätzliche energetische Modernisierungsmaßnahmen zu tätigen sind. Sowieso-Kosten einer Beispielsweise bei der Putzsanierung einer Außenwand oder Sanierung der Neueindeckung eines Dachs. Wärmestrom durch die Außenbauteile eines Gebäudes bei Spezifischer, auf die einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin. Durch Bezug auf wärmeübertragende die wärmeübertragende Umfassungsfläche wird aus dem Umfassungsfläche bezogener Wert 𝐻𝑇´ eine energetische Eigenschaft der Gebäudehülle. Er Transmissionswärmeverlust entspricht dem mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten; in W/K beziehungsweise W/(m²K) bei Bezug auf die Fläche 𝐻𝑇´ Wärmestrom vom Inneren eines beheizten Wohngebäudes durch Bauteile, die an kalte Außenluft, kältere Räume oder Transmissionswärmeverlust an das Erdreich grenzen. Entsteht infolge der Wärmeleitung. Wärmestrom in Watt bei einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin über die Fläche von 1 m² eines Bauteils innerhalb von einer Stunde. Abhängig von der Wärmeleitfähigkeit und Wärmedurchgangskoeffizient der Stärke eines Materials. (U-Wert) Maß für den Wärmeschutz eines Bauteils; in W/(m²K). Kehrwehrt des Wärmedurchgangskoeffizienten, setzt sich aus den Wärmeübergangswiderständen an der Innen- und Außenluft eines Bauteil sowie den Wärmedurchlasswiderständen der einzelnen Bauteilschichten Wärmedurchgangswiderstand zusammen; Gesamtwiderstand den ein Bauteil und die (RT) Luftschichten dem Wärmestrom entgegensetzen; in (m²K)/W Der Wärmedurchlasswiderstand einer Bauteilschicht. Sie stellt den Quotient seiner Dicke in Metern sowie seiner Wärmedurchlasswiderstand Wärmeleitfähigkeit in W/(mK) dar. Widerstand, den die der Bauteilsicht i (Ri) Bauteilschicht dem Wärmestrom entgegensetzt, in (m²K)/W Wärmeübergangswiderstände der Luft an der äußeren Bauteilschicht (Rse) sowie an der inneren Bauteilschicht Rsi, stellt den Widerstand dar den die Luftschichten dem Wärmeübergangswiderstand Wärmestrom entgegensetzen in (m²K)/W Wärmestrom in Watt bei einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin durch eine 1 m dicke Materialschicht über eine Wärmeleitfähigkeit λ Fläche von 1 m² im Zeitraum von einer Stunde; in W/(mK). Vom Bundestag im Jahr 1976 erlassen und anschließend zweimal novelliert worden. Jeweils 1977, 1984 und 1995 in Kraft getreten. Hatte zum Ziel, durch bauliche Maßnahmen Wärmeschutzverordnung den Energiebedarf im Gebäudebereich zu reduzieren. Generell kleiner als die Gebäudenutzfläche. Abzüglich quasi beheizter Flure, Treppenhäuser etc. Umfasst nur die Wohnfläche tatsächlich in der Wohnung genutzten Flächen. 2. Einleitung Noch immer basiert das Energiesystem unserer Gesellschaft überwiegend auf der Umwandlung fossiler Primärenergieträger. Diese sind zur Deckung von etwa 80 Prozent des globalen Energiebedarfs verantwortlich (Schabbach, et al., 2012) . Damit verbunden sind eine kontinuierliche Emission des Treibhausgases Kohlendioxid und eine fortwährende Veränderung der atmosphärischen Zusammensetzung. Hierdurch wird die Strahlungsbilanz der Erde nachhaltig beeinflusst. Dies hat wiederum eine stetige Zunahme der mittleren globalen Oberflächentemperatur zur Folge. Diese Entwicklung ist bereits seit Einsetzen des Industriezeitalters zu beobachten. Sie wird sich höchstwahrscheinlich auch in Zukunft weiter fortsetzen. So ist bis zum Jahr 2100 mit einem Temperaturanstieg zu rechnen, der im Verhältnis zum vorindustriellen Zustand zwischen deutlich unter 2 °C und etwa 4,8 °C liegen könnte (DKRZ, 2014). Ein Verfehlen des international angestrebten Ziels, die weltweite Erhöhung der Temperatur gegenüber vorindustriellen Zeiten auf weniger als 2 °C zu begrenzen, scheint vor diesem Hintergrund nicht ausgeschlossen. Die einzige Möglichkeit, um dieses Vorhaben noch zu realisieren, stellt eine kurzfristige Umkehr der globalen Kohlendioxidemissionskurve, eine mittelfristige jährliche Abnahme der Emissionen um drei Prozent und ein langfristiger Eintritt in einen Zustand negativer Netto-CO2-Emissionen dar (GCPa, 2012). Das Potential hierfür birgt nur noch eine wirksame Klimaschutzpolitik in großem Maßstab (WBGU, 2009). Auch in Deutschland sind aktuell etwa 80 Prozent aller Treibhausgasemissionen auf den Energieverbrauch zurückzuführen. Um diese zu vermindern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wurde von der deutschen Bundesregierung im September 2010 ein Energiekonzept für die kommenden Jahrzehnte beschlossen. Mit diesem werden ein Wandel im deutschen Energiesystem und eine künftig sowohl wirtschaftliche als auch umweltverträgliche Energieversorgung angestrebt. Hierdurch soll Deutschland langfristig zu einer der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt werden. Großes Potential zur Einsparung von Energie und zur Steigerung der Umweltverträglichkeit sieht die Bundesregierung diesbezüglich im Einsatz von Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebereich. Diese sollten künftig im Idealfall mit dem Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung kombiniert werden. Die Relevanz des Gebäudesektors begründet sich damit, dass dieser für einen Großteil des Endenergieverbrauchs in Deutschland verantwortlich ist (BMWi/BMU, 2010). Deutlich wird dieser Sachverhalt bei Betrachtung des nach Sektoren und Anwendungsbereichen gegliederten Endenergieverbrauchs. 10 So wurden im Jahre 2012 in Deutschland insgesamt etwa 8.998 Petajoule Endenergie verbraucht. Die Industrie und der Verkehrssektor hatten hieran mit jeweils etwa 29 % die größten Anteile, gefolgt von dem Endenergieverbrauch in privaten Haushalten mit 27 % und der Nutzung im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mit ungefähr 16 %. Betrachtet man jedoch unabhängig von den Sektoren die Wohn- und Nichtwohngebäude, liegt der Anteil der hier verbrauchten Endenergie annähernd bei 40 Prozent. Im Hinblick auf die Gebäudeenergie, also die Energiemenge, die zur Bereitstellung von Warmwasser und Raumwärme sowie zur Beleuchtung genutzt wird, ist der Verbrauch in Wohngebäuden mit 65 % fast doppelt so hoch wie in Nichtwohngebäuden. Die Raumwärme hat in Wohngebäuden einen Anteil von 85 % gefolgt von Warmwasser mit 13 % und Beleuchtung mit 2 % (AGEB, 2013) (Bigalke, et al., 2012). Es wird deutlich, dass ein großes Potential zur Einsparung von Energie und Kohlenstoffdioxid im Gebäudebereich und insbesondere bei Wohngebäuden vorliegt. Dieses kann vor allem durch die Minderung des Bedarfs an Raumwärme genutzt werden. Hierfür bestehen mindestens zwei Möglichkeiten. So können einerseits alte Bestandsgebäude, die sich in energetisch schlechtem Zustand befinden, abgerissen und durch Neubauten mit hohen Energiestandards ersetzt werden. Andererseits kann eine energetische Sanierung alter Bestandgebäude vorgenommen werden. Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass die Neubauraten die Abrissraten in Deutschland insgesamt übersteigen. Zudem liegen beide Raten bei unter einem Prozent (Bigalke, et al., 2012) . Im Verhältnis dazu beträgt der Bestand in Deutschland rund 18,2 Millionen Wohngebäude. Von diesen wurden zudem etwa 64 Prozent vor der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut (Diefenbach, 2013). Weiterhin sind im überwiegenden Teil dieser Gebäude energetische Sanierungsmaßnahmen bisher noch gar nicht oder nur in geringem Maße durchgeführt worden (BMWi/BMU, 2010). Es lässt sich ableiten, dass im Vergleich beider Optionen das wesentlich größere Potential zur Einsparung von Energie und zum Schutz des Klimas in der energetischen Sanierung des Altbaubestands liegt. Das Ziel der Bundesregierung ist es in diesem Zusammenhang, den Raumwärmebedarf in einem Ausmaß zu senken, dass bis 2050 ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht wird. Anforderungen werden diesbezüglich sowohl an Neubauten als auch an Sanierungen im Bestand gestellt (BMWi/BMU, 2010) . Maßnahmen zur Minimierung des Energieverbrauchs durch Raumwärme beziehen sich dabei insbesondere auf die Umsetzung eines bestmöglichen baulichen Wärmeschutzes der Gebäudehülle. Die bisherigen Instrumente, anhand derer diese Anforderungen und die Ziele der Bundesregierung verwirklicht werden sollen, sind das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (BMWi/BMU, 2010) (EEWärmeG) und die Energieeinsparverordnung . 11 Der globale Klimawandel kann effektiv jedoch nicht alleine durch Bemühungen in Deutschland vermindert werden. Und auch wenn das 2 °C-Ziel durch einen global wirksamen Klimaschutz realisiert wird, sind sich Klimaforscher einig, dass künftig mit nicht mehr abwendbaren Folgen für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu rechnen ist (WBGU, 2009). An diese gilt es sich anzupassen. Neben globalen Auswirkungen kann auch in einzelnen Ländern und regional unterschiedlich mit spürbaren Veränderungen gerechnet werden. In Deutschland sind diesbezüglich neben im Allgemeinen ansteigenden Jahresmitteltemperaturen auch eine Häufung von Extremereignissen wie Hitze- und Kältewellen sowie Starkniederschlägen und Überschwemmungen denkbar. Es ist davon auszugehen, dass sich diese künftigen Klimafolgen auch verstärkt auf den Bereich öffentlicher und privater Gebäude auswirken werden (DAS, 2008). Angesichts dieser Tatsache könnte die Gebäudehülle zunehmend vor neue Herausforderungen gestellt werden. Damit Gebäude auch in Zukunft ihre schützende Funktion aufrechterhalten und Gefahren sowohl von sich selbst als auch von den Gebäudenutzern abwenden können, müssen bevorstehende Klimaänderung künftig sowohl bei der Erstellung von Gebäudenormen als auch bei der Planung und Durchführung baulicher Maßnahmen mitberücksichtigt werden (DAS, 2008). Vor dem beschriebenen Hintergrund wird deutlich, dass ein sinnvoller Umgang mit dem Klimawandel sowohl einer Minderung von Treibausgasemissionen als auch einer Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels bedarf. Auch im Bereich Bauen und Wohnen besteht eine Relevanz im Hinblick auf beide Ziele. Zudem bietet sich hier eine Reihe von Optionen, um jeweils dem einen oder dem anderen Aspekt gerecht zu werden. Maßnahmen sollten jedoch nicht gesondert entweder dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung Rechnung tragen. Vielmehr ist es wichtig die Frage zu stellen, welche Möglichkeiten bestehen, um die Anforderungen zu erfüllen, die gleichzeitig zur Realisierung beider Ziele beitragen. 12 3. Grundlagen 3.1. Das Element Kohlenstoff und seine Kompartimente Kohlenstoff gehört zusammen mit Silicium, Germanium, Zinn und Blei zur vierten Hauptgruppe des Periodensystems der Elemente (Hollemann, et al., 2007). Der insgesamt auf der Erde verfügbare Kohlenstoff ist auf die vier Sphären Atmosphäre, Biosphäre, Hydrosphäre und Lithosphäre verteilt (Kappas, 2009). Diese unterschiedlichen Bereiche können auch als Kohlenstoffkompartimente oder Reservoire bezeichnet werden. In der Natur kommt Kohlenstoff elementar in Gestalt von Diamant und Graphit vor. Daneben tritt es in chemisch gebundener Form als Komponente einer Vielzahl organischer und anorganischer Verbindungen in Erscheinung. Von Kompartiment zu Kompartiment unterscheidet sich dabei, in welcher Art von Verbindung das Element gespeichert wird (Hollemann, et al., 2007) (Munk, 2008) 99,9 % des insgesamt auf der Erde zur Verfügung stehenden Kohlenstoffs sind in der Lithosphäre gespeichert. Vertreten ist es dort größtenteils in Form von Carbonaten und beispielsweise Bestandteil des Calciumcarbonats Calcit, des Magenesiumcarbonats Magnesit oder des Calciummagnesiumcarbonats Dolomit. Fossile polymere organische Materialien stellen die zweithäufigste Form des Kohlenstoffs in der Lithosphäre dar. Sie werden als Kerogene bezeichnet und sind beispielsweise als Komponente in Ölschiefern enthalten. Zudem ist Kohlenstoff in Gestalt von Gashydraten vorzufinden. Weitere wichtige Speicherformen sind die polymeren Gemische Kohle, Erdgas und Erdöl. Diese Verbindungen werden auch als fossile Energieträger bezeichnet und sind im erdgeschichtlichen Verlauf unter Luftabschluss, bei hohen Temperaturen und unter dem Druck der über ihnen lagernden Sedimentschichten entstanden. Sie gehen aus der abgestorbenen Biomasse terrestrischer und aquatischer sowie pflanzlicher und tierischer Organismen hervor. Da die Bildung der Biomasse auf den Prozess der Photosynthese zurückgeführt werden kann, stellen fossile Energieträger letztendlich gespeicherte Strahlungsenergie der Sonne dar (Hollemann, et al., 2007) (Kappas, 2009) (Malberg, 2007) (Schabbach, et al., 2012) (Munk, 2008) . In der Atmosphäre kommt Kohlenstoff hauptsächlich als Kohlenstoffdioxid vor. Die Konzentration dieser Verbindung betrug 2012 im Jahresmittel 393 ppm (GCPb, 2013) . Dies entspricht bei einem Umrechnungsfaktor von 2,12 einem Wert von etwa 833 Gt Kohlenstoff. Wesentlich größer ist der Vorrat in den Ozeanen der Erde mit ungefähr 38000 Gigatonnen. Hier ist Kohlenstoff im Wesentlichen in drei unterschiedlichen Formen aufzufinden. Eine hiervon ist gelöster anorganischer Kohlenstoff in Gestalt von Kohlendioxid, Kohlensäure, 13 Carbonat-Ionen sowie Bicarbonat-Ionen. Zudem liegt es als gelöster organischer Kohlenstoff und als Bestandteil der aquatischen Organismen vor (Kappas, 2009) (Paeger, 2006-2013) . Von großer Bedeutung ist das Element Kohlenstoff mit seinen Verbindungen zudem in der terrestrischen Biosphäre. Diese stellt den mit Leben erfüllten Raum auf der festen Erde dar. Seine Hauptbestandteile sind Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen in ihren systemischen Verflechtungen sowie die Bodenbestandteile des jeweiligen Standorts. Kohlenstoff wird hier vor allem als Cellulose und Hemicellulose gespeichert. Aus dieser sind zusammen mit Lignin die holzigen Bestandteile der Pflanzen aufgebaut. Zudem als Stärke, einem wichtigen Speicherstoff für Pflanzen und Tiere. Weiterhin als Kohlenhydrate, Fette und Proteine, die unter anderem Nährstoffe für den Menschen darstellen. Zudem ist Kohlenstoff als Komponente biologischer Makromoleküle wie beispielsweise Nukleinsäuren ein wesentliches Element aller Organismen. Auch Carbonate bilden in der Biosphäre eine Speicherform des Kohlenstoffs. Zudem ist es in Böden mit Humus und Torfauflagen zu finden (Jaussi, 2005) (Kappas, 2009) (Hollemann, et al., 2007) 3.2. Der globale Kohlenstoffkreislauf Zwischen den unter Abschnitt 3.1. beschriebenen Kohlenstoffkompartimenten finden kontinuierlich natürliche Austauschvorgänge statt, die ihre Ursache sowohl in geochemischen Prozessen als auch in biologischen Mechanismen haben. Das System der chemischen Umwandlungen und des Austauschs der kohlenstoffhaltigen Verbindungen im Erdsystem wird unter der Bezeichnung „globaler Kohlenstoffkreislauf“ zusammengefasst. (Kappas, 2009) (Munk, 2008) . Dieser Zyklus wird in der Abbildung 1 für den Zeitraum von 2000 bis 2009 dargestellt 14 Abbildung 1: Globaler Kohlenstoffkreislauf für die Jahre 2000 bis 2009 (IPCC, 2013) Erkennbar sind die zuvor beschriebenen Kompartimente, mit Ausnahme einer detaillierten Darstellung der Lithosphäre. Angegeben sind die jeweiligen Größen ihrer Kohlenstoffvorkommen in Gt sowie die zwischen den Kompartimenten bestehenden Flüsse und Umsetzungsraten von Kohlenstoff in Gigatonnen pro Jahr. In der Abbildung 1 stehen die schwarzen Pfeile und Zahlen für die Austauschvorgänge des ungestörten, natürlichen Kohlenstoffkreislaufs, wie sie schätzungsweise auf die Zeit vor Beginn des Industriezeitalters im Jahr 1750 beziffert werden können. Die roten Pfeile und Zahlen repräsentieren hingegen die über die Jahre 2000 bis 2009 gemittelten jährlichen Kohlenstoffflüsse, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden und eine zusätzliche Last an Kohlenstoff darstellen. (IPCC, 2007) (IPCC, 2013). Der natürliche Kohlenstoffkreislauf Die natürlichen Austauschprozesse zwischen den verschiedenen Kompartimenten innerhalb des Kohlenstoffkreislaufes können qualitativ folgendermaßen beschrieben werden. Zwischen der Atmosphäre und der terrestrischen Biosphäre findet der Austausch vor allem über zwei entgegengesetzte Prozesse statt. Auf der einen Seite steht der Aufbau von 15 organischer Materie durch die Photosynthese. So wird durch die Stoffwechselaktivität Photosynthese betreibender Organismen Kohlendioxid zunächst unter Beteiligung von Wasser und Strahlungsenergie aus der Atmosphäre aufgenommen und daraufhin in Form organischen Kohlenstoffs in Biomasse umgewandelt. Im Anschluss erfolgt die weitere Differenzierung im sekundären Pflanzenstoffwechsel und der daran anschließenden Nahrungskette durch Herbivore, Carnivore und Übercarnivore. Auf der anderen Seite steht der Abbau organischer Materie durch die heterotrophe Atmung von Kleinlebewesen, Pilzen und Mikroorganismen. Hierdurch wird Kohlenstoff letztendlich wieder in die Atmosphäre zurückgeführt. Es kann jedoch auch geschehen, dass Kohlenstoff, das in organischem Material enthalten ist, auf Dauer gebunden wird. Dies gilt für den Fall, dass ein Abbau der Biomasse infolge von Sauerstoffmangel nicht möglich ist. Auch Brände können einen Mechanismus darstellen, über den Kohlenstoff von der terrestrischen Biosphäre in die Atmosphäre überführt wird. Durch Nachwachsen der Vegetation besteht jedoch die Möglichkeit, dass es zu einer erneuten Aufnahme des auf diese Weise emittierten Kohlenstoffdioxids durch die terrestrische Biomasse kommt (IPCC, 2007) (Paeger, 2006-2013) (Munk, 2008). Zwischen der Atmosphäre und den Ozeanen findet der Austausch von Kohlenstoff an den Oberflächenschichten der Ozeane statt. Sobald Kohlendioxid in den Ozean eintritt, reagiert es dort mit Wasser zu physikalisch gelöstem Kohlendioxid, dass sofort über die Bildung von Kohlensäure in ein Bicarbonat- und Hydronium-Ion weiterreagiert und abhängig vom pH-Wert weiter zum Carbonat-Ion reagiert. Zudem ist Phytoplankton dazu in der Lage, Kohlenstoffdioxid durch Photosynthese aufzunehmen und es somit in Biomasse umzuwandeln. Stirbt Phytoplankton ab, können die toten Organismen zunächst zum gelösten organischen Kohlenstoff in der Oberflächenschicht beitragen und dann durch Absinken in die Tiefe als biologische Kohlenstoffpumpe wirken. Hierdurch wird ein Teil des gebundenen Kohlenstoffs in tiefere Ozeanschichten transportiert. Sinkt organisches Material auf diese Weise bis in das Sediment der Ozeane ab, kann es langfristig zu einer Umwandlung in Sedimentgestein kommen (IPCC, 2007) (Paeger, 2006-2013) Der Austausch von Kohlenstoff zwischen der Atmosphäre und der Lithosphäre kann über die Silikatverwitterung geschehen. Hierbei wird Kohlenstoffdioxid unter Einwirkung von Regenwasser langfristig gebunden. Vereinfacht kann dieser Prozess folgendermaßen wiedergegeben werden: CaSiO3 + CO2 CaCO3 + SiO2 (Paeger, 2006-2013). 16 Der anthropogene Einfluss auf den Kohlenstoffkreislauf Über den natürlichen Kreislauf hinaus wird der Atmosphäre und letztendlich auch den anderen Sphären durch anthropogene Aktivitäten zusätzlich Kohlenstoff zugeführt. Hierdurch kommt es zu einer Zunahme der atmosphärischen Kohlenstoffkonzentration und einer Beeinflussung der bereits seit langer Zeit bestehenden Gleichgewichtsflüsse. Als Ursachen hierfür können drei unterschiedliche Prozesse genannt werden. An erster Stelle steht die Verbrennung fossiler Energieträger. Hierdurch werden jährlich etwa 10 Milliarden Tonnen Kohlenstoff beziehungsweise etwa 36,7 Milliarden Tonnen Kohlenstoffdioxid freigesetzt. Darin enthalten ist mit einem Anteil von etwa 5 % die Zementherstellung. Mit ungefähr 10 % beziehungsweise einer Milliarde Tonnen Kohlenstoff tragen Landnutzungsänderungen zusätzlich zur Emission von Kohlenstoffdioxid bei (GCPb, 2013). Zu den Landnutzungsänderungen zählen hauptsächlich die Prozesse der Entwaldung und der anschließenden Umwandlung ehemaliger Waldflächen zum Zwecke landwirtschaftlicher Nutzung (IPCC, 2007) . Das Problem bei der Freiwerdung des Kohlenstoffs, der in fossilen Energieträgern und in pflanzlicher Biomasse der Wälder gespeichert ist, kann folgendermaßen verdeutlicht werden. Durch die Entwaldung wird der Atmosphäre kurzfristig Kohlenstoff zugeführt, welcher dort zuvor für Jahrzehnte oder Jahrhunderte gespeichert und dem Kohlenstoffkreislauf entzogen war. Landwirtschaftliche Nutzpflanzen, die auf ehemaligen Waldflächen angebaut werden, sind außerdem nicht dazu in der Lage, den Kohlenstoff in gleichem Umfang zu speichern, wie es zuvor ein Wald in Form von Holz imstande war. Gleiches gilt für den Kohlenstoff, der in fossilen Energieträgern gespeichert ist. Die Teile der Lithosphäre, in der die fossilen Energieträger lagern, gehören dem langfristigen Kohlenstoffkreislauf an. Der hier gespeicherte Kohlenstoff weist normalerweise Verweilzeiten auf, die von Tausenden bis zu Milliarden Jahren reichen können. Über die Verbrennung der fossilen Energieträger wird somit Kohlenstoff, der zuvor über lange Zeiträume geologisch gespeichert war, der Atmosphäre verhältnismäßig kurzfristig wieder zugeführt (IPCC, 2007) (Paeger, 2006-2013) . Der anthropogene Einfluss auf den Kohlenstoffkreislauf macht sich verstärkt seit Beginn der Industrialisierung bemerkbar. Waren menschliche Aktivitäten im Vergleich zur natürlichen Variabilität des Kohlenstoffkreislaufs zunächst nicht von Bedeutung, ist ab dem Jahr 1750 eine starke Zunahme der Kohlendioxidemissionen und seiner atmosphärischen Konzentration zu verzeichnen (IPCC, 2007) . Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Zusammensetzung der Erdatmosphäre und die Energiebilanz der Erde werden in den folgenden Abschnitten thematisiert. 17 3.3. Die Zusammensetzung der Atmosphäre Die Erdatmosphäre setzt sich aus unterschiedlichen Gasen zusammen. Ihre Volumenanteile in trockener Luft sind konstant und können wie folgt beziffert werden. Den weitaus größten Anteil nimmt Stickstoff mit 78,08 Vol.-% ein. Es folgt Sauerstoff, der einen Wert von 20,95 Vol.-% aufweist. An dritter Stelle steht das Edelgas Argon mit einem deutlich geringeren Anteil von 0,93 Vol.-%. Für Kohlenstoffdioxid, das bereits an vierter Stelle steht, lag die Konzentration im Jahr 2012 im Mittel bei 0,0393 Vol.-%, dies entspricht 393 ppm. Die Abkürzung ppm steht für „parts per million“ und gibt das Verhältnis der Kohlendioxidmoleküle zu der gesamten Anzahl an Molekülen trockener Luft an. Der Wert 393 ppm bedeutet demnach, dass in einer Millionen Molekülen trockener Luft 393 Moleküle Kohlenstoffdioxid enthalten sind. Die übrigen Anteile entfallen auf weitere Spurenstoffe wie Methan, Wasserstoff, Distickstoffmonoxid, Ozon sowie viele andere Elemente und Verbindungen (IPCC, 2007) (Malberg, 2007) (GCPb, 2013) (Bliefert, 1994). Die atmosphärische Kohlendioxidkonzentration war im erdgeschichtlichen Verlauf jedoch nicht konstant. Vor allem im Zeitraum der zurückliegenden 260 Jahre unterlag sie einigen gravierenden Veränderungen. Zur Veranschaulichung werden in Abbildung 3 die mittlere monatliche Konzentration von Kohlenstoffdioxid in der Atmosphäre und ihre Entwicklung im zeitlichen Verlauf dargestellt. Angegeben werden die Werte in parts per million für den Zeitraum von März 1958 bis heute. Grundlage für die Daten sind Messungen an der sich bei etwa 19,5° nördlicher Breite befindlichen Station Mauna Loa in Hawaii (ESRL) beachten, atmosphärischen dass die dargestellten Werte die Verhältnisse der . Es ist zu Kohlenstoffdioxidkonzentration auf der nördlichen Hemisphäre widerspiegeln. Grund hierfür ist aber nicht nur, dass sich die Station auf der Nordhalbkugel befindet. Ein zusätzlicher Einflussfaktor ist, dass es rund ein Jahr dauert, bis es durch Luftströmung zur gleichmäßigen Verteilung emittierten Kohlenstoffdioxids zwischen der nördlichen und südlichen Hemisphäre kommt. Kohlendioxid, das auf der Südhemisphäre abgegeben oder aufgenommen wird, hat daher auf die jahreszeitlichen Messungen an der Station Mauna Loa keinen Einfluss. Innerhalb der Nordhemisphäre kommt es hingegen bereits innerhalb von Wochen zu einer Gleichverteilung, weshalb die dort vorherrschenden Konzentrationen durch die Messungen in Mauna Loa gut abgebildet werden (Klöpffer, 2012) . Abbildung 2 stellt die vorangehend beschriebenen Verhältnisse dar. 18 Abbildung 2: charakteristische Zeitskalen des globalen horizontalen Transports in der Troposphäre (Bentzen, et al., 2010) Die Aufzeichnungen an der Station Mauna Loa wurden durch C. David Keeling im Jahre 1958 begonnen. Heute stellen sie die längste Dokumentation direkter Messungen von CO2 in der Atmosphäre dar. In der Abbildung 3 werden durch die rote Linie die monatlichen Mittelwerte der Kohlendioxidkonzentration dargestellt. Die schwarze Linie beschreibt dieselben Werte, nachdem sie um jahreszeitliche Einflüsse bereinigt wurden (Tans, et al., 2014) Abbildung 3: Mittlere monatliche Kohlenstoffdioxidkonzentration in der Atmosphäre nach C.D. Keeling, gemessen an der Station Mauna Loa, Hawaii (Tans, et al., 2014) Erkennbar ist, dass die Konzentration des atmosphärischen Kohlenstoffdioxids von Beginn der Messungen bis heute insgesamt deutlich zugenommen hat. Betrachtet man die rote Linie, sind jedoch auch jährliche Maxima und Minima zu erkennen. Sie kommen aufgrund der jahreszeitlichen Einflüsse auf der Nordhalbkugel zustande und sind eine Folge der unter Abschnitt 1.2. erläuterten gegenläufigen Prozesse der Photosynthese und der Atmung. So 19 dominiert im Frühling und im Sommer, während der Vegetationsperiode, der Prozess der Photosynthese. Da Landpflanzen hierbei verstärkt Kohlenstoffdioxid in Biomasse binden, sinkt sein Anteil in der Atmosphäre im Verlauf dieser Jahreszeiten kontinuierlich ab. Am Ende der Wachstumsperiode resultiert hieraus schließlich ein jährlicher Minimalwert in der atmosphärischen CO2-Konzentration. Umgekehrt überwiegt in den Herbst- und Wintermonaten der Prozess der Respiration. Aufgrund des Abbaus von Biomasse wird in dieser Zeit Kohlenstoffdioxid wieder an die Atmosphäre abgegeben, weshalb auf der Nordhalbkugel am Ende des Winterhalbjahres ein jährlicher atmosphärischen Kohlenstoffkonzentration gemessen werden kann (Tans, et al., 2014) Maximalwert der (Kohlmaier, et al., 1989) (CDIAC) . Die Werte der mittleren atmosphärischen Kohlenstoffdioxidkonzentration können zu Beginn im März 1958 mit 315,71 ppm und im Januar 2014 schließlich mit 397,8 ppm angegeben werden. Die Zunahme lag in den zurückliegenden 56 Jahren somit bei knapp 82 ppm beziehungsweise etwa 1,5 ppm pro Jahr. Um diesen Wert besser einordnen zu können hilft es, in der zeitlichen Betrachtung etwas weiter zurück zu gehen. So lag die Konzentration atmosphärischen Kohlenstoffdioxids vor dem Jahre 1750 für einen Zeitraum von zehntausend Jahre bei ungefähr 277 ppm. Über den Zeitraum der nachfolgenden einhundert Jahre stieg sie um 13 ppm auf 290 parts per million an. Dies entspricht einer jährlichen Zunahme von lediglich 0,13 ppm. Im direkten Vergleich überschreiten also sowohl die heute messbaren Werte der atmosphärischen Kohlendioxidkonzentration als auch die Geschwindigkeit, mit der diese zunimmt, die historischen Werte deutlich (Tans, et al., 2014) (IPCC, 2007) (Paeger, 2006-2013) (GCPb, 2013). Im nachstehenden Abschnitt sollen die natürlichen Effekte des Kohlenstoffdioxids in der Atmosphäre und seine Auswirkungen auf das globale Klima erläutert werden. Im Anschluss daran folgt eine Betrachtung dessen, welche Konsequenzen in diesem Zusammenhang von zusätzlichen anthropogenen Kohlendioxidemissionen ausgehen. 3.4. Die Strahlungsbilanz der Erde Kohlenstoffdioxid ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, dessen Molekül aus einem Kohlenstoff- sowie zwei Sauerstoffatomen zusammengesetzt und linear aufgebaut ist (Latscha, et al., 2011) . In der Atmosphäre und für das globale Klima spielt Kohlendioxid eine wichtige Rolle, weil es zusammen mit anderen atmosphärischen Spurengasen wie Wasserdampf, bodennahem Ozon, Distickstoffmonoxid und Methan direkten Einfluss auf die Strahlungsbilanz der Erde nimmt. Da diese Stoffe hierdurch den natürlichen Treibhauseffekt verantworten, werden sie zusammenfassend auch als Treibhaushase bezeichnet. Mit einem 20 Anteil von etwa 62 Prozent ist Wasserdampf das wichtigste aller am natürlichen Treibhauseffekt beteiligten Spurengase. An zweiter Stelle steht Kohlenstoffdioxid, das für etwa 22 Prozent verantwortlich ist. Sieben Prozent entfallen auf bodennahes Ozon sowie jeweils weitere vier Prozent auf Distickstoffmonoxid und Methan (Malberg, 2007) . Was der natürliche Treibhauseffekt ist, welche Rolle Kohlendioxid hierbei spielt sowie die Auswirkungen anthropogener Kohlenstoffdioxidemissionen auf diesen Effekt werden im Folgenden Abschnitt unter Zuhilfenahme der Abbildung 4 erläutert. Der Erde wird über die Sonne kontinuierlich Energie in Form eingehender Solarstrahlung zugeführt. Die Energiemenge, die infolgedessen zunächst den Außenrand der Atmosphäre erreicht, wird als Solarkonstante bezeichnet. Sie beträgt am Tag ungefähr 1360 Watt pro Sekunde und pro Quadratmeter der Erdoberfläche, die der Sonne zugewandt ist. Die über die gesamte Erde gemittelte eingehende Energiemenge pro Sekunde liegt hingegen bei einem Wert von etwa 340 Watt/m². Ursache hierfür ist, dass die Erde eine Gesamtoberfläche aufweist, die durch 4 ∙ Pi ∙ R² beschrieben wird, wobei R für den Radius der Erde steht. Die Oberfläche des Teils der Erde, der durch die Sonne angestrahlt wird, weist im Vergleich dazu einen Wert von Pi ∙ R² auf (Kohlmaier, 2012) . Da dieser Teil im Verhältnis zur gesamten Erdoberfläche somit nur ein Viertel ausmacht, muss auch der Wert der Solarkonstante durch vier dividiert werden, um den Wert für die über die gesamte Erdoberfläche gemittelte eingehende Energiemenge zu erhalten (Kappas, 2009) (IPCC, 2007) (IPCC, 2013). Von den ankommenden 340 Watt/m² werden von der Atmosphäre 76 W/m² größtenteils durch Wolken und Aerosole reflektiert. Helle Erdoberflächen, hauptsächlich in Gestalt von Schnee, Eis und Wüsten werfen weitere 24 W/m² in den Weltraum zurück. Insgesamt werden somit etwa 100 Watt/m² reflektiert. Übrig bleiben 240 Watt/m², von denen die Erdatmosphäre wiederum 79 W/m² und die Erdoberfläche weitere 161 W/m² absorbiert (IPCC, 2007) (IPCC, 2013) 21 Abbildung 4: Strahlungsbilanz der Erde (IPCC, 2013) Zum Ausgleich dieser ins System eingehenden Energie muss die Erde 240 W/m² in Form langwelliger Wärmestrahlung zurück in den Weltraum emittieren. Wie man Abbildung 4 entnehmen kann, ist dies mit einem Wert von 239 W/m² auch nahezu der Fall. Um dies zu leisten, müsste die Oberfläche der Erde normalerweise eine Temperatur von minus 19 °C aufweisen. Dass dies nicht der Fall ist, begründet sich durch die Zusammensetzung der Atmosphäre und durch die Wege, über welche die Abgabe der langwelligen Wärmestrahlung von der Erdoberfläche in den Weltraum erfolgt. So kann ein geringer Anteil direkt durch das atmosphärische Fenster in den Weltraum entweichen. Für den größten Teil der Wärmestrahlung ist das hingegen nicht möglich. Diese wird, nachdem sie von der Erdoberfläche abgegeben wurde, durch Wolken und Treibhausgase in der Atmosphäre absorbiert und anschließend erneut in sämtliche Richtungen abgestrahlt. Dies bedeutet, dass die Wärmestrahlung sowohl zu einem Teil in den Weltraum als auch teilweise in Form atmosphärischer Gegenstrahlung zurück in Richtung Erdoberfläche ausgesendet wird. Insgesamt ist die Menge an Wärmestrahlung, die in den Weltraum emittiert wird, aus diesem Grund geringer als sie es in Abwesenheit von Wolken und Treibhausgasen gewesen wäre. Dieser Vorgang, der auch als natürlicher Treibhauseffekt bezeichnet wird, ist für das globale Klima von elementarer Bedeutung, da er zur Reduktion der effektiven terrestrischen Ausstrahlung führt. Folge hieraus ist, dass sich die Oberflächentemperatur der Erde von minus 19 °C auf im Mittel plus 15 °C erhöht (Malberg, 2007) (BMBF, 2003) (IPCC, 2007) (IPCC, 2013). 22 3.5. Anthropogener Treibhauseffekt und Klimawandel Seit Beginn des Industriezeitalters steigen die anthropogenen Einträge klimarelevanter Spurengase in die Atmosphäre. Durch die sich hieraus ergebende Veränderung ihrer chemischen Zusammensetzung kommt es zu einer Verstärkung des natürlichen Treibhauseffekts. Grund hierfür ist, dass sich aufgrund der erhöhten atmosphärischen Treibhausgaskonzentration der Anteil der langwelligen Wärmestrahlung, die von der Erde in den Weltraum emittiert wird, zunehmend verringert. Den Größten Einfluss auf diese Ausweitung des natürlichen Treibhauseffekts hat dabei die hohe Konzentration von Kohlenstoffdioxid. Die Verstärkung des natürlichen Treibhauseffekts zieht eine Zunahme der durchschnittlichen globalen Oberflächentemperatur nach sich, die als anthropogener Treibhaueffekt bezeichnet wird (BMBF, 2003) (IPCC, 2007) (IPCC, 2013). Insbesondere in den zurückliegenden Jahrzehnten hat der anthropogene Treibhauseffekt zu einem deutlich beobachtbaren Wandel des weltweiten Klimas geführt (Kropp, et al., 2009) . Aus Daten der vergangenen Jahre wird ein Anstieg der globalen Jahresmitteltemperatur seit Beginn des 20. Jahrhunderts um etwa 0,7 °C erkennbar. Als Folgen dieser Temperaturerhöhung können der weltweite Rückgang der Schneebedeckung und der Gebirgsgletscher genannt werden. Zudem hat der beschriebene Temperaturanstieg durch Ausdehnung des Wassers der Ozeane sowie durch das Schmelzen von Gletschern, Eiskappen und Eisschilden auf dem Festland im Verlauf des 20. Jahrhunderts zu einem Anstieg des Meeresspiegels geführt. Dieser betrug im globalen Mittel bisher ungefähr 17 Zentimeter und könnte auch künftig noch weiter voranschreiten (DAS, 2008) . In welchem Ausmaß sich die globale Mitteltemperatur in Zukunft verändern könnte, lässt sich aus den neuen RCP-Szenarien des fünften Sachstandsberichts des IPCC ableiten. Eine Untersuchung hierzu wurde durch das Deutsche Klimarechenzentrum unter Berücksichtigung der Szenarien RCP 2.6, RCP 4,5 und RCP 8.5 durchgeführt. Demnach könnte bis zum Jahr 2100 im Vergleich zum vorindustriellen Zustand ein Anstieg der mittleren globalen Temperatur zwischen deutlich unter 2 °C und etwa 4,8 erfolgen (DKRZ, 2014) . Gleichzeitig ist infolge des Klimawandels auch einer Veränderung in der Niederschlagsverteilung möglich. Zudem kann auch erwartet werden, dass in Zukunft vermehrt Extremwetterereignisse wie Hitzewellen oder Starkniederschläge auftreten. Neben der globalen Veränderung kann auch speziell für Deutschland ein Klimawandel beobachtet werden. So hat sich die mittlere Lufttemperatur im Zeitraum von 1901 bis 2006 um etwa 0,9 °C erhöht. Zudem war es in den Jahren 2000 bis 2006 deutlich wärmer als im Durschnitt des vieljährigen Mittels der Jahre 1961 bis 1990. Noch auf Basis der SRES-Emissionsszenarien des vierten Sachstandsberichts des IPCC aus 23 dem Jahre 2007 könnte es in Deutschland, je nach Entwicklung der anthropogenen Treibhausgasemissionen, innerhalb der Jahre 2021 bis 2050 im Vergleich mit der Periode 1961 bis 1990 zu einem Anstieg der mittleren jährlichen Temperatur von 0,5 °C bis 1,5 °C kommen. Für den Zeitraum 2071 bis 2100 könnte der Anstieg der durchschnittlichen Jahrestemperatur in Relation zum langjährigen Mittel sogar zwischen 1,5 °C und 3,5 °C betragen. Zudem hat das Gebietsmittel des jährlichen Niederschlags in Deutschland im Vergleich zum Anfang des 20 Jahrhunderts um ungefähr neun Prozent zugenommen. Künftig kann erwartet werden, dass die Niederschlagsmengen über den Zeitraum eines Jahres betrachtet annähernd gleich bleiben. Im Hinblick auf die Jahreszeiten ist es jedoch denkbar, dass die Niederschläge im Sommer bundesweit um bis zu 40 % abnehmen, wohingegen sie im Winter umgekehrt um bis zu 40 % zunehmen könnten. Weiterhin ist denkbar, dass die Stärke und Häufigkeit von Extremereignissen in Deutschland künftig zunehmen könnte. So ist es beispielsweise vorstellbar, dass sich die Anzahl an Sommertagen mit Temperaturen über 25 °C bis zum Ende des Jahrhunderts verdoppelt, während sich die Anzahl der heißen Tage mit Temperaturen über 30 °C sogar verdreifachen könnte. Zudem ist es möglich, dass sich die Intensität von Starkniederschlägen erhöht. Im Hinblick auf Sturmtage kann für die Zukunft im Vergleich zu heute noch kein Unterschied ausgemacht werden (DAS, 2008). 3.6. Ursachen steigender Kohlenstoffdioxidemissionen: Energieverbrauch und Bevölkerungsentwicklung Den wichtigsten Einfluss auf den vergangenen und künftig möglichen Klimawandel hat die Verbrennung von Kohle, Erdgas und Erdöl. Grund hierfür ist, dass bei ihrer Verbrennung neben Wärme auch Kohlenstoffdioxid freigesetzt wird, welches sich infolgedessen in der Atmosphäre anreichert. Ursache dafür, dass diese fossilen Stoffe fortwährend verbrannt werden ist, dass sie als Energieträger über 80% des weltweiten Energiebedarfs decken (Kausch, et al., 2011) (Schabbach, et al., 2012) . Benötigt wird die aus ihnen erzeugte Energie beispielsweise im Transportwesen, für die Herstellung von Zement sowie für die Heizung und die Kühlung von Gebäuden. Einher geht der zunehmende Energiebedarf mit einer wachsenden Bevölkerungszahl. Dieser Zusammenhang kann schon parallel zum Anstieg der Weltbevölkerung seit der Industrialisierung beobachtet werden. In den zurückliegenden 60 Jahren hat die Bevölkerung der Erde einen weiteren rasanten Zuwachs erfahren. So hat sich die Anzahl an Menschen laut Daten der United Nations im Zeitraum von 1950 bis 2010 von ungefähr 2,5 Milliarden auf etwa 7 Milliarden erhöht. Auch für die nächsten Jahrzehnte wird ein kontinuierliches Wachstum der Weltbevölkerung prognostiziert. Für das Jahr 2100 könnte ein Anstieg auf knapp 11 Milliarden („Medium variant“) beziehungsweise etwa 16,6 24 Milliarden Menschen („High variant“) erfolgen. Eine schwächere Entwicklung wird von den UN hingegen speziell für Deutschland prognostiziert. Demnach könnte die deutsche Bevölkerung von heute etwa 81 Millionen Menschen auf ungefähr 57 Millionen Menschen im Jahr 2100 abnehmen („Medium variant“) oder auch leicht auf 89,5 Millionen Menschen anwachsen („High Variant“) (UN, 2014). Mit dem global insgesamt prognostizierten Anstieg der Bevölkerung kann auch in den nächsten Jahrzehnten ein kontinuierlich steigender Bedarf an Energie angenommen werden. Aber nicht alleine die steigende Bevölkerung ist Grund hierfür. Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor ist das weltweite Wirtschaftswachstum. Dieses war in den zurückliegenden Jahren vor allem in den Schwellenländern China und Indien zu verzeichnen. Es bedingen demnach sowohl die globale Bevölkerungsentwicklung als auch der vermehrte Wohlstand einen zunehmenden Energiebedarf. Zudem kann bei steigenden Bevölkerungszahlen auch eine wachsende Nachfrage nach Nahrung angenommen werden. Um diese zukünftig zu decken, könnten weitere Landnutzungsänderungen erforderlich werden. Einhergehend mit all diesen Faktoren sind ein Anstieg der atmosphärischen Kohlenstoffdioxidkonzentrationen und eine weitere Verstärkung des anthropogenen Treibhauseffekts, mit entsprechenden Auswirkungen auf die globale Oberflächentemperatur und das Klima denkbar. (BMBF, 2003) (Malberg, 2007) (IPCC, 2007) (Kappas, 2009) (Kausch, et al., 2011). Die Grundlagen der Energie ihre unterschiedlichen Formen und ihre Erzeugung, insbesondere aus den fossilen Rohstoffen Kohle, Erdgas und Erdöl, sollen im nachfolgenden Abschnitt erläutert werden. Zudem wird die mit erheblichen Verlusten verbundene Generierung der für die menschliche Gesellschaft in erster Linie relevanten Nutzenergieformen Wärme und mechanische Energie thematisiert. Im Anschluss erfolgt eine Betrachtung der Nutzung von Energie in unterschiedlichen Sektoren und Anwendungsbereichen in Deutschland. Eine gesonderte Betrachtung erfolgt zudem für den Bereich der Wohn- und Nichtwohngebäude. 3.7. Energie: Formen und Nutzung. Mit Referenz zum Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen Die Bezeichnung „Energie“ charakterisiert die physikalische Größe, durch die gemeinhin die Fähigkeit eines Systems beschrieben wird, Arbeit zu leisten. Energie kommt in unterschiedlichen Formen vor. Diese können alle in der gleichen Grundeinheit Joule angegeben werden. Veranschaulicht entspricht ein Joule einem Newtonmeter. Das ist genau die Energie die benötigt wird, um auf der Erde eine Masse von etwa 0,102 Kilogramm um einen Meter anzuheben. Zudem kommt ein Joule einer Wattsekunde gleich. Sie stellt somit die Energie dar, die bei einer Leistung von einem Watt über einen Zeitraum von einer Sekunde umgesetzt wird. Zu den unterschiedlichen Formen, in denen Energie in Erscheinung 25 treten kann, gehören beispielsweise mechanische Energie, elektrische Energie, Strahlungsenergie, Kernenergie, Wärmeenergie und chemische Energie. Energie ist nach dem ersten Hauptsatz der Thermodynamik eine Erhaltungsgröße. In einem geschlossenen System kann sie demnach ebenso wenig verloren gehen, wie es möglich ist, sie zu erzeugen. Denkbar sind jedoch Umwandlungen von einer Energieform in eine andere. Für Umwandlungsprozesse gilt dabei, dass sie in einigen Fällen vollständig, teils aber auch nur unter Verlusten vollzogen werden können. Unter dem Begriff „Verlust“ kann in diesem Zusammenhang, laut erstem Hauptsatz der Thermodynamik, jedoch keine dauerhafte Vernichtung von Energie verstanden werden. Was hiermit tatsächlich ausgedrückt werden soll, kann anhand der Begriffe Exergie und der Anergie erläutert werden. Exergie und Anergie sind die beiden Anteile, aus denen sich jede Form der Energie zusammensetzt. Exergie ist der Energieanteil, der anhand eines geeigneten Wandlers in eine andere Energieform umgewandelt werden kann. Anergie hingegen ist der Teil der Energie, die nicht mehr umwandel- beziehungsweise nutzbar ist. Mit jedem Umwandlungsprozess schwindet der Anteil der Exergie, die dabei in Anergie transformiert wird. Es kommt somit zwar bei jeder Umwandlung fortwährend zu einer thermodynamischen Abwertung sämtlicher Energieformen, letztendlich wird die Energie aber weder vernichtet, noch geht sie vollständig verloren. Anders ausgedrückt, entsteht bei jeder Umwandlung von Energie in eine gewünschte Form auch immer ein gewisser Anteil an Energie in einer unerwünschten Form, die für den vorgesehenen Zweck nicht mehr nutzbar ist. Der Anteil der nutzbaren Energie wird in jedem Umwandlungsschritt zunehmend geringer und tritt für den Anwender als Verlust in Erscheinung. Verlorene Energie entspricht somit nicht mehr nutzbarer Energie (Schabbach, et al., 2012) (Paschotta) . Für die menschliche Gesellschaft sind insbesondere zwei Energieformen von Bedeutung. Dies ist zum einen mechanische Energie, die beispielsweise im Verkehrssektor und in der Industrie zum Antrieb von Fahrzeugen und Maschinen benötigt wird. Zum anderen ist es die Wärme, die als Raumwärme und Prozesswärme sowohl zur Beheizung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch zum Ablauf industrieller Prozesse bei hohen Temperaturen erforderlich ist. Da diese Energieformen in der Natur jedoch nicht in ausreichender Menge vorkommen, müssen sie aus verschiedenen Energieträgern gewonnen werden. In den unterschiedlichen Energieträgern liegt die Energie in der Regel wiederum nicht in den für den Menschen wichtigen Nutzenergieformen vor. Diese müssen daher erst anhand technischer Prozesse durch Umwandlung generiert werden. Die Energienutzung in unserer Gesellschaft basiert daher auf der ständigen Umwandlung der ursprünglichen, in den Primärenergieträgern 26 enthaltenen Energieformen in andere Formen der Energie, die für die gesellschaftliche Nutzung besser geeignet sind. Mit den Umwandlungsprozessen gehen auch die bereits beschriebenen „Energieverluste“ in großem Maßstab einher. Sehr hohe Verluste treten dabei insbesondere in Kraftwerken auf (Lucas, 2009) (Schabbach, et al., 2012) (Paschotta). Energieformen Die ursprüngliche, technisch nicht aufbereitete Energie, wird als Primärenergie bezeichnet. Sie ist in sogenannten Primärenergieträgern enthalten. Hierzu zählen beispielsweise die fossilen Energieträger Erdöl, Erdgas und Kohle, die regenerativen Energieträger Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie und Biomasse sowie die nuklearen Energieträger Uran, Plutonium und Thorium. Die fossilen Energieträger bilden, wie bereits herausgestellt wurde, die wesentliche Grundlage des menschlichen Energiesystems. In diesen Stoffen ist Energie in Form chemischer Energie enthalten. Die Nutzung der fossilen, primären Energieträger beruht grundsätzlich immer auf demselben Prinzip. Durch Verbrennungsprozesse wird ihre chemische Energie freigesetzt. Hierbei entstehen sowohl Kohlendioxidemissionen als auch Wärme, die anschließend entweder direkt genutzt oder zur Umwandlung in andere Energieformen herangezogen werden kann. Werden die fossilen, primären Energieträger zur Nutzung ihrer Energie umgewandelt, kann dies auf zwei Wegen geschehen. Eine Möglichkeit ist es, Primärenergieträger zunächst in Sekundärenergieträger zu transformieren. Hierbei entstehen Verluste bei der Umwandlung und ihrer Verteilung. Aus diesem Grund nimmt der Energiegehalt der Sekundärenergieträger im Vergleich zum Energiegehalt der Primärenergieträger ab. Vorliegen können Sekundärenergieträger beispielsweise als Heizöl, als Strom oder als Fernwärme. Im nächsten Schritt kann Sekundärenergie in Endenergie umgewandelt werden, also in die Energieform, die dem Nutzer zur Verfügung gestellt wird. Zudem ist bei entsprechenden Umwandlungs- und Verteilungsverlusten auch eine direkte Umwandlung von Primärenergie in Endenergie möglich. Vorkommen kann die Endenergie beispielsweise in Gestalt von Heizöl im Tank. Aufgrund der an verschiedenen Stellen auftretenden Verluste, ist der Energiegehalt der Endenergie im Vergleich mit dem Energiegehalt der Primär- und Sekundärenergieträger wesentlich geringer. Um Endenergie für ihren vorgesehenen Anwendungsbereich nutzen zu können, ist eine letzte Umwandlung zur Nutzenergie erforderlich. Hierbei kommt es erneut zu Verlusten, die in einem Wohngebäude zum Beispiel von der Anlagentechnik ausgehen können. Im Anschluss an diesen Prozess kann die Nutzenergie schließlich beispielsweise in Form von Wärme oder mechanischer Energie zur Beheizung von Gebäuden oder zum Antrieb von Fahrzeugen und Maschinen genutzt werden. Die Nutzenergie weist von allen 27 beschriebenen Energieformen den geringsten Energiegehalt auf (Paschotta) (Weglage, et al., 2010) (Lucas, 2009) (Schabbach, et al., 2012), . Die vorangehend beschriebenen Formen der Primär- und der Endenergie sowie die unter Verlusten vollzogenen Umwandlungsprozesse können anhand der Abbildung 5 veranschaulicht werden. In dieser wird das Energieflussbild für die Bundesrepublik Deutschland in Petajoule für das Jahr 2012 dargestellt. Zudem kann der Abbildung entnommen werden, wie sich der Endenergieverbrauch in Deutschland auf die vier unterschiedlichen Sektoren Industrie, Verkehr, Haushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen aufteilt Endenergieverbrauch nach Sektoren und Anwendungsbereichen für Deutschland Abbildung 5 ist zu entnehmen, dass das gesamte Energieaufkommen im Inland im Jahr 2012 etwa 15.709 Petajoule betrug. Hiervon wurde der größte Teil importiert und ein kleinerer Anteil im Inland gewonnen. Abzüglich des Exports und der Bunkerung von Energie lag der Primärenergieverbrauch in Deutschland 2012 bei 13.745 PJ. Nach ungefähr 35 Prozent Umwandlungsverlusten ergibt sich ein Endenergieverbrauch von 8.998 Petajoule. Gegliedert nach den vier unterschiedlichen Sektoren entfallen jeweils Anteile von rund 29 Prozent auf die Sektoren Verkehr und Industrie. Etwa 27 Prozent werden in den privaten Abbildung 5: Energieflussbild 2012 (AGEB, 2013) Haushalten verbraucht. Den geringsten Anteil hat der Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen mit ungefähr 16 Prozent (AGEB, 2013). Gliedert man nach Anwendungsbereichen hatte im Jahr 2012 die mechanische Energie mit etwa 37 Prozent den größten Anteil am Endenergieverbrauch. Dieser entfällt wiederum überwiegend auf den Verkehrssektor sowie zu einem kleineren Teil auf Nichtwohngebäude, in denen die Energie zur Nutzung von Maschinen verwendet wird. An zweiter Stelle steht die 28 Raumwärme mit etwas mehr als 28 % gefolgt von Prozesswärme mit knapp 21 Prozent. Die restlichen etwa 13 Prozent entfallen auf die Anwendungsbereiche Warmwasser, Beleuchtung, Klimakälte, Prozesskälte sowie auf Informations- und Kommunikationstechnologie (AGEB, 2014). Etwa 38 Prozent des Endenergieverbrauchs wurden in Deutschland gemäß prozentualer Verteilung des Jahres 2010 für die Beheizung, die Warmwasserbereitung, die Kühlung sowie für die Beleuchtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden genutzt (Bigalke, et al., 2012). Dies würde bezogen auf das Jahr 2012 etwa 3.419 PJ entsprechen. Durch die deutsche Energie-Agentur (dena) wird der Energieverbrauch in diesen vier Anwendungsbereichen als Gebäudeenergie bezeichnet. Der Verbrauch von Gebäudeenergie ist nach dena in Wohngebäuden mit einem Anteil von 65 Prozent deutlich höher als der Anteil in Nichtwohngebäuden, in denen die restlichen 35 Prozent genutzt werden. Tabelle 1: Energie- und Gebäudeenergieverbrauch in deutschen Wohn- und Nichtwohngebäuden im Jahr 2012 (gemäß prozentualer Verteilung des Jahres 2010) Deutschland Wohngebäude Nichtwohngebäude Gebäudeenergieverbrauch 3.419 PJ 2.250 PJ 1.197 PJ Verbrauch für Raumwärme 2.738 PJ 1.889 PJ 849 PJ Unter Berücksichtigung der vier genannten Anwendungsbereiche hat die Raumwärme in Nichtwohngebäuden mit 71 Prozent wiederum den größten Anteil am Gebäudeenergieverbrauch gefolgt von dem Verbrauch für Beleuchtung, Warmwasser und Klimakälte. In Wohngebäuden hat der Anwendungsbereich Raumwärme mit 85 % sogar einen noch höheren Anteil am Energieverbrauch gefolgt von Warmwasser mit 13 Prozent und Beleuchtung mit zwei Prozent. Insgesamt haben Wohngebäude demnach einen mehr als doppelt so hohen Anteil am Energieverbrauch für Raumwärme als Nichtwohngebäude (Bigalke, et al., 2012) . Energie im Bereich der Wohn- und Nichtwohngebäude Im Gegensatz zur Betrachtung ganzer Sektoren oder Anwendungsbereiche erfolgt die Angabe von Energie bezüglich des Bedarfs an Primärenergie und Endenergie einzelner Gebäude abweichend von Joule, Newtonmeter oder Wattsekunden überwiegend in der Einheit Kilowattstunden. Eine Kilowattstunde ist dabei die Energie, die bei einer Leistung von einem Kilowatt in einer Stunde umgesetzt wird. Sie entspricht somit einem Wert von 3.600.000 Joule. Bezogen wird die Angabe zumeist auf einen Quadratmeter beheizter Fläche pro Jahr (Paschotta) (Schabbach, et al., 2012) . Überträgt man die in den vorigen Abschnitten erläuterten 29 Energieformen auf den Bereich Bauen und Wohnen, können diese folgendermaßen dargestellt werden. Durch den Primärenergiebedarf wird die berechnete Energiemenge gekennzeichnet, die über das ganze Jahr hinweg zur Belüftung sowie zur Deckung des Heizenergiebedarfs eines Gebäudes, also zur Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser, benötigt wird. Es wird somit der Energiegehalt des Brennstoffs berücksichtigt, der vom Nutzer an der Bilanzgrenze „Gebäudehülle“ abgenommen wird, einschließlich der während der Nutzenergiegewinnung innerhalb der Anlagentechnik entstehenden Verluste. Zudem werden die zuvor in der vorgelagerten Prozesskette außerhalb der Bilanzgrenze „Gebäudehülle“ aufgetretenen Energieverluste mit eingeschlossen. Der Primärenergiebedarf eines Gebäudes ist vor allem aus dem ökologischen Blickwinkel interessant. Grund hierfür ist, dass er die gesamte für den Gebäudebetrieb benötigte Energiemenge berücksichtig. Hiervon lässt sich auf die Menge an Kohlenstoffdioxid schließen, die bei der Erzeugung der Energie entstanden ist (Weglage, et al., 2010) (Schild, et al., 2010) (Schild, et al., 2011) . Durch den Endenergiebedarf beziehungsweise Heizenergiebedarf eines Gebäudes wird hingegen nur die berechnete Energiemenge umfasst, die dem Nutzer an der Bilanzgrenze „Gebäudehülle“ zur Beheizung, zur Lüftung sowie zur Warmwasserbereitung über das ganze Jahr zur Verfügung gestellt werden muss, Mit eingeschlossen sind auch die Verluste der Heizungsanlage Energieverluste (Schild, et al., 2011) werden . Die innerhalb der vorgelagerten Prozesskette entstanden hier jedoch nicht mehr berücksichtigt. Der Wert des Endenergiebedarfs ist vor allen bei einer ökonomischen Betrachtungsweise von Relevanz, da er die vom Gebäudenutzer letztendlich zu bezahlende Energiemenge abbildet. Da die Preise für unterschiedliche Energieträger variieren, wird der Endenergiebedarf immer nach Energieträgern angegeben (Schild, et al., 2010) (Weglage, et al., 2010) . Es ist möglich, über Primärenergiefaktoren den Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf zu ermitteln. Der Nutzenergiebedarf ist schließlich die berechnete Energiemenge, die durch den Nutzer an der Bilanzgrenze „Raumhülle“ von der Anlagentechnik beispielsweise zur Beheizung und zur Warmwasserbereitung angefordert wird. Den Nutzenergiebedarf, der zur Aufrechterhaltung der Raumwärme benötigt wird, bezeichnet man auch als Heizwärmebedarf. Er ergibt sich aus der Gegenüberstellung der Energie- beziehungsweise Wärmeverluste des Gebäudes sowie seiner inneren und äußeren Wärmegewinne. Die Wärmeverluste entstehen beispielsweise aufgrund von Wärmeleitung durch die wärmeübertragende Hüllfläche eines beheizten Gebäudes in die kühlere Umgebung oder durch Luftaustausch mit der äußeren Umgebung. 30 Sie werden entsprechend als Transmissionswärme- beziehungsweise Lüftungswärmeverluste bezeichnet. Die Wärmegewinne treten hingegen entweder als externe Gewinne in Gestalt eingehender solarer Strahlung oder als interne Gewinne, beispielsweise in Form von Abwärme betriebener Elektrogeräte in Erscheinung. (Schild, et al., 2010) (Schild, et al., 2011) (Loga, et al., 1997). Wie aus Abschnitt 3.7. deutlich wird, hat der Verbrauch an Raumwärme in Wohn- und Nichtwohngebäuden einen erheblichen Anteil am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland. Der Verbrauch dieser Nutzenergieform kann wiederum zu einem großen Teil auf Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle zurückgeführt werden (Loga, et al., 1997) . Der Gebäudebereich birgt daher ein großes Potential, den Energieverbrauch für Raumwärme zu verringern, indem die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle reduziert werden. Dieses Potential ist wiederum für Wohngebäude etwa doppelt so hoch wie für Nichtwohngebäude. Insbesondere Wohngebäuden wird daher eine wichtige Rolle zuteil, wenn es darum geht, den Heizwärmeverbrauch zu senken. Gleichzeitig wird hierdurch der Verbrauch der Endenergie vermindert, der unter Berücksichtigung der Umwandlungs- und Verteilungsverluste noch erheblich größer ist als der Energieverbrauch für die Raumwärme. Da die Endenergie vom Verbraucher bezahlt werden muss, ist die Verminderung der Transmissionswärmeverluste generell auch mit finanziellen Einsparungen verbunden. Wird der Endenergieverbrauch zudem durch die Verbrennung fossiler Energieträger gedeckt, kann durch seine Reduktion ebenso der noch bedeutend größere Verbrauch an Primärenergieenergie vermindert werden. Dies hat gleichzeitig eine Senkung des Ausstoßes von Kohlenstoffdioxidemissionen zur Folge und wirkt einer Verstärkung der Umweltproblematik entgegen. Durch die Verringerung von Transmissionswärmeverlusten ist es demnach möglich, gleichzeitig sowohl Geld zu sparen als auch einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Möglich wird eine Verminderung der Transmissionswärmeverluste und somit des Verbrauchs an Energie für Raumwärme, indem die Energieeffizienz der Gebäudehülle gesteigert wird. Erreicht werden kann dies durch einen gesteigerten baulichen Wärmeschutz in Form einer verbesserten Wärmedämmung. Die Grundlagen der Transmissionswärmeverluste, des baulichen Wärmeschutzes und seiner konkreten Anwendung sollen im nächsten Abschnitt erläutert werden. Der Fokus liegt hierbei auf Wohngebäuden im Bestand. Im Anschluss erfolgt ein Überblick über die historische Entwicklung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland sowie über seinen aktuellen Stand und mögliche Entwicklungen. 31 3.8. Baulicher Wärmeschutz Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes ermöglichen es, den Austausch von Wärme zwischen beheizten Gebäuden und der kühleren Außenluft beziehungsweise zwischen Räumen mir unterschiedlichen Temperaturen erheblich zu vermindern (Weglage, et al., 2010) . Da hierdurch im Winter die Transmissionswärmeverluste eines Gebäudes erheblich reduziert werden, stellen sie die Grundlage für energieeffiziente Gebäude dar. Aus verringerten Transmissionswärmverlusten resultieren neben finanziellen Einsparungen und dem Schutz des Klimas noch weitere Vorteile für den Gebäudenutzer. So kühlen im Winter die Räume eines Gebäudes langsamer aus. Neben dem Auskühlen im Winter wird gleichzeitig aber auch ihr Aufheizen im Sommer reduziert. Durch beides erhöht sich das Wohlbefinden der Gebäudenutzer merklich (Loga, et al., 2007) . Während heute neu errichtete Gebäude bereits über gute energetische Eigenschaften verfügen, muss für die Verbesserung des Wärmeschutzes von Bestandsgebäuden die Gebäudehülle nachträglich gedämmt werden (Weglage, et al., 2010) . Bevor die Möglichkeiten der nachträglichen Dämmung einzelner Bauteile der Gebäudehülle beschrieben werden, erfolgt zunächst eine kurze Vermittlung der Grundlagen des baulichen Wärmeschutzes. Wie bereits beschrieben, resultiert der jährliche Bedarf an Raum- beziehungsweise Heizwärme (QH) eines Gebäudes aus der Differenz seiner Wärmeverluste (Q V) sowie seiner als Heizwärme nutzbaren Gewinne (QG) (Loga, et al., 1997) Angegeben wird der Heizwärmebedarf in Kilowattstunden pro Jahr. 𝑄𝐻 = 𝑄𝑉 − 𝑄𝐺 , 𝑖𝑛 𝑘𝑊/𝑎 Die Wärmeverluste des Gebäudes äußern sich einerseits als Lüftungswärmeverluste (QL) aufgrund des Austausches von Luft zwischen dem Inneren des Gebäudes und seiner Umgebung sowie andererseits als Transmissionswärmeverluste QT der Hüllflächen infolge von Wärmeleitung (Loga, et al., 1997). 𝑄𝑉 = 𝑄𝐿 + 𝑄𝑇 , 𝑖𝑛 𝑘𝑊/𝑎 Die Transmissionswärmeverluste ermitteln sich für jedes Bauteil der Gebäudehülle aus dem Produkt seiner Fläche Ai in m², seinem Temperaturkorrekturfaktor KFi sowie seinem Wärmedurchgangskoeffizienten Ui in W/(m²K). Zur Ermittlung der jährlichen Transmissionswärmeverluste über die gesamte Hülle wird die Summe aus den Verlusten sämtlicher Bauteile gebildet und mit der mittleren jährlichen Temperaturdifferenz zwischen 32 dem Inneren des Gebäudes und seiner Umgebung sowie den 8766 Stunden des Jahres multipliziert (Loga, et al., 1997). 𝑄𝑇 = 𝐴𝑖 ∙ 𝑈𝑖 ∙ 𝐾𝐹𝑖 ∙ 𝑇𝑒𝑚𝑝𝑒𝑟𝑎𝑡𝑢𝑟𝑑𝑖𝑓𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧𝐼𝑛𝑛𝑒𝑛 −𝐴𝑢 ß𝑒𝑛 ∙ 8766 , 𝑖𝑛 𝑘𝑊/𝑎 Der Wärmedurchgangskoeffizient beziehungsweise U-Wert, angegeben in W/(m²K), ist der Kehrwert des Wärmedurchgangswiderstands RT. Dieser stellt die Summe der Wärmeübergangwiderstände von der Luft an der Innenseite (Rsi) und der Außenseite (Rse) des Materials sowie des Wärmedurchlasswiderstands R des Bauteils dar und wird in (m²K)/W angegeben. Der Widerstand R ist die Summe der Einzelwiderstände, die alle Schichten, aus denen sich ein Bauteil zusammensetzt, einem Wärmestrom entgegensetzen. Ein Einzelwiderstand RX einer Bauteilschicht X ist wiederum der Quotient aus der Dicke dX des Materials in Metern sowie seiner Wärmeleitfähigkeit λX, in W/(mK). Der Wert der Wärmeleitfähigkeit Lambda beschreibt diesbezüglich, in welchem Maße ein Feststoff dazu in der Lage ist, Energie durch Wärmeleitung von einem Bereich höherer zu einem Bereich kälterer Temperatur zu transportieren. Dabei gibt sie konkret die Wärmemenge in Watt an, die innerhalb einer Stunde bei einem Temperaturunterschied von 1 Kelvin in Richtung des Wärmestroms durch eine einen Meter dicke Stoffschicht über eine Fläche von 1 m² transportiert wird (Weglage, et al., 2010; Schild, et al., 2011) (Fischer, et al., 2008). 𝑈= 1 1 1 = = 𝑑 𝑑 𝑅𝑇 𝑅𝑠𝑖 + 𝑅 + 𝑅𝑠𝑒 𝑅𝑠𝑖 + 1 + 2 + … + 𝑅𝑠𝑒 𝜆1 𝜆2 Mit zunehmender Anzahl an Schichten eines Bauteils steigt auch der Wert R an. Weiterhin kann eine Vergrößerung des Widerstands R bei gleicher Anzahl an Schichten durch verstärkte Schichtdicken oder geringere Wärmeleitfähigkeiten der Materialien erreicht werden. Je größer der Widerstand R ist, umso niedriger ist auch der Wärmedurchgangskoeffizient U und infolgedessen bei sonst gleichbleibenden Parametern auch der Transmissionswärmeverlust und der Bedarf an Raum- beziehungsweise Heizwärme. Betrachtet man lediglich die Hülle eines Gebäudes, sind vor allem die einzelnen Bauteilflächen und ihre U-Werte für den Transmissionswärmeverlust von Bedeutung. Bei der Errichtung von Neubauten ist es möglich, die Gebäudegeometrie so zu wählen, dass die wärmeübertragenden Flächen eines Gebäudes gezielt vermindert werden. Ebenso kann die Anzahl der Bauteilschichten und ihre Dicke im vornherein beeinflusst und zudem auf die Verwendung von Materialien mit niedriger Wärmeleitfähigkeit geachtet werden. Es bietet sich im Neubau somit eine Reihe von Möglichkeiten, um die Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle zu reduzieren. Bei der 33 Modernisierung von Bestandgebäuden besteht im Hinblick auf die Hülle nur die Möglichkeit des nachträglichen Aufbringens zusätzlicher Schichten von Wärmedämmmaterialien. Ein hierfür verwendetes Material wird diesbezüglich als Wärmedämmstoff bezeichnet, wenn seine Wärmeleitfähigkeit kleiner als 0,1 W/(mK) ist. Eine typische Wärmeleitfähigkeit von Dämmstoffen in Deutschland liegt bei 0,035 W/(mK) (Michael, 2008) . Wird ein Bauteil nachträglich gedämmt, kann sein ursprünglicher U-Wert anschließend angepasst werden, indem der Durchlasswiderstand der Dämmschicht ermittelt und anschließend der neue Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils berechnet wird (Weglage, et al., 2010). Für die verschiedenen Bauteile eines Gebäudes gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der nachträglichen Dämmung. Bei Außenwänden ist das an der Außenseite angebrachte Wärmedämmverbundsystem am häufigsten anzutreffen. Liegt ein zweischaliges Mauerwerk vor, kann auch eine Kerndämmung in Betracht gezogen werden. Ist eine Dämmung an der Außenwand bei erhaltenswerten Fassaden eines Gebäudes nicht möglich, ist auch eine Innendämmung der Außenwände denkbar. Beim Einbau von zusätzlichen Dämmschichten an den Außenwänden müssen die Anforderungen an eine Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Gleiches gilt beispielsweise, wenn bei einer Wand mit einem U-Wert größer als 0,9 W/(m²K) eine Erneuerung des Außenputzes vorgenommen wird. Für die nachträgliche Dämmung von Dächern müssen zwei Fälle unterschieden werden. Liegt ein Schrägdach vor und wird das Dachgeschoss beheizt und bewohnt, muss eine Dämmung der Dachschräge erfolgen. Hierbei ist die Zwischensparrendämmung die am häufigsten anzutreffende Methode. Weitere Möglichkeiten stellen die Auf- und die Untersparrendämmung dar. Werden Dämmplatten an die Dachschräge angebracht oder erfolgt eine neue Dacheindeckung, sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung an eine energetische Sanierung einzuhalten. Dies gilt auch bei der Erneuerung von Flachdächern. Der zweite denkbare Fall bei einem Schrägdach ist, dass das Dachgeschoss unbeheizt und unbewohnt vorliegt. In diesem Fall muss lediglich die oberste Geschossdecke eines Bestandsgebäudes nachträglich gedämmt werden. Hiermit sind im Allgemeinen wesentlich weniger Kosten verbunden. Die Energieeinsparverordnung fordert, dass bisher nicht gedämmte, nicht begehbare aber dennoch zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Dachräume nachträglich gedämmt werden. Im Falle von Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, muss diese nachträgliche Dämmung jedoch erst im Falle eines Eigentümerwechsels innerhalb einer Frist von zwei Jahren vorgenommen werden. Hinsichtlich des Kellers stellt das unbeheizte Kellergeschoss im deutschen Wohngebäudebestand den Durchschnitt dar. Zur Verminderung der 34 Transmissionswärmeverluste in den Keller können Dämmstoffplatten von unten an die Kellerdecke angebracht werden. Hierbei müssen die Anforderungen der Energieeinsparverordnung eingehalten werden. Bei der Modernisierung der Fenster kann beispielsweise ein Austausch alter Kasten- und Verbundfenster oder der ab den 1970er Jahren häufig eingebauten Isolierverglasungen erfolgen. Geeignet für den Wechsel sind moderne Fenster mit 2-Scheiben oder 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung. Die Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung müssen beim Einbau neuer Fenster und bei einem Ersatz der Verglasung in vorhandenen (Energieeinsparverordnung, 2009) Fensterrahmen eingehalten werden (Loga, et al., 2007) . 3.9. Historische Entwicklung des Wärmeschutzes und der Energieeffizienz von Gebäuden Das Thema Energieeffizienz stellt einen geschichtlich relativ neuen Gegenstand der Bauforschung dar. Dennoch bestehen gewisse Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz und die Energieeffizienz von Gebäuden nicht erst seit Inkrafttreten der Energiesparverordnung im Jahr 2002 oder der vorangegangenen, erstmalig 1977 in Kraft getretenen Wärmeschutzverordnung. So kam es im Deutschen Reich bereits Ende des 19. Jahrhunderts zur Einführung von Bauordnungen, beispielsweise am 30. August 1877 im Königreich Bayern. Der Begriff „Mindestwärmeschutz“ wurde jedoch erst etwa 40 Jahre später um 1920 eingeführt. Weitere 30 Jahre später wurde der Begriff auch in der DIN-Norm 4108 „Wärmeschutz im Hochbau“ festgelegt (Weglage, et al., 2010) . Zweck des Mindestwärmeschutzes war es in erster Linie, die bestimmungsgemäße Nutzung von Gebäuden sicherzustellen. Es sollte einerseits ein hygienisches Raumklima als auch andererseits ein kontinuierlicher Schutz der Baukonstruktion gegen klimabedingte Feuchtewirkungen gewährleistet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Einhaltung gewisser, an einzelne Bauteile gestellte Mindestanforderungen verlangt. Aufgrund der verfolgten Intention kann dieser Mindestwärmeschutz auch als „hygienischer Mindestwärmeschutz bezeichnet werden (Schild, et al., 2011). Einen Einschnitt in die Entwicklung des baulichen Wärmeschutzes stellte schließlich die „Erste Ölkrise“ in den Jahren 1973 und 1974 dar. Sie hatte zur Folge, dass den Industrieländern erstmalig ins Bewusstsein gerufen wurde, dass fossile Energieträger nicht unbegrenzt verfügbar sind. Weiterhin wurde ihnen ihre hohe Abhängigkeit von den Nationen verdeutlicht, in denen diese Stoffe gefördert wurden. Einher mit der Ölkrise ging zudem ein starker Anstieg des Energiepreises. All diese Faktoren führten schließlich dazu, dass der künftigen Einsparung von Energie in der deutschen Gesetzgebung einen höherer Stellenwert 35 als zuvor beigemessen wurde. Als Folge kam es im Jahre 1976 durch den deutschen Bundestag zum Beschluss Rechtsgrundlage für den Staat, des Energieeinsparungsgesetzes. Dieses bildete die Anforderungen an einen energiesparenden Wärmeschutz stellen zu können. Für den Bereich „Bauen und Wohnen“ war demnach die wesentliche Folge, dass es auf dieser Basis zum Erlass der ersten Wärmeschutzverordnung kam. Diese trat schließlich 1977 in Kraft. Weg vom Ziel der bestimmungsgemäßen Gebäudenutzung durch den Mindestwärmeschutz wurden durch den hiermit etablierten energiesparenden Wärmeschutz nun vornehmlich ökonomische Ziele verfolgt. Diese sollten mit der Reduzierung des Energiebedarfs im Gebäudebereich infolge der Durchführung baulicher Maßnahmen entsprechend der gestellten Anforderungen realisiert werden. (Schild, et al., 2011) (Schild, et al., 2010) (Weglage, et al., 2010) . Die in der Wärmeschutzverordnung von 1977 festgelegten Anforderungen wurden an die Begrenzung der Transmissionswärmeverluste für Neubauten (Weglage, et al., 2010) mit normalen Innentemperaturen gestellt. Sie richteten sich somit an die Wärmedämmung eines Gebäudes und im Speziellen an die Einhaltung maximaler mittlerer Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle. Die Maximalwerte der damals noch als k-Werte bezeichneten Wärmedurchgangskoeffizienten variierten diesbezüglich in Abhängigkeit des Verhältnisses der Wärmeübertragenden Umfassungsfläche F eines Gebäudes zu seinem Volumen V. Die Werte lagen zwischen k = 1,4 W/(m²K) für Gebäude mit F/V = ≤ 0,24 und k = 0,77 W/(m²K) für Gebäude mit F/V ≥1,20. Weiterhin galten die Anforderungen zur Begrenzung des Transmissionswärmeverlusts auch als erfüllt, wenn maximale Wärmedurchgangskoeffizienten für einzelne wärmeübertragende Bauteile von beheizten Räumen nicht überschritten wurden. Diese Lagen beispielsweise für Außenwände einschließlich Fenster und Fenstertüren zwischen k ≤ 1,45 W/(m²K) und k ≤ 1.75 W/(m²K). Weitere Werte waren k ≤ 0,45 W/(m²K) für Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen und k ≤ 0,80 W/(m²K) für Kellerdecken (WärmeschutzV, 1977) . Die erste Novellierung der Wärmeschutzverordnung von 1982 trat im Jahr 1984 in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde sowohl das Nachweisverfahren verfeinert als auch die Ansprüche an die Wärmedämmung deutlich verschärft (Schild, et al., 2010) (Weglage, et al., 2010) . Die Anforderungen an den mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Gebäudehülle variierten weiterhin in Abhängigkeit des Verhältnisses der wärmeübertragenden Umfassungsfläche eines Gebäudes zum hiervon eingeschlossenen Volumen. Das Verhältnis wurde im Gegensatz zur ersten Wärmeschutzverordnung in A/V-Verhältnis umbenannt. So betrug der Maximalwert des mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten für Gebäude mit F/V ≤ 0,22 nun 36 k = 1,2 W/(m²K), für Gebäude mit F/V ≥ 1,10 hingegen k = 0,60 W/(m²K). Für einzelne Bauteile lagen die einzuhaltenden Werte für Außenwände einschließlich Fenster und Fenstertüren nun zwischen k ≤ 1,20 W/(m²K) und k ≤ 1,50 W/(m²K). Bei Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen betrug der Wert k ≤ 0,30 W/(m²K), für Kellerdecken k ≤ 0,55 W/(m²K). Zusätzlich zu den Anforderungen an Neubauten wurden erstmalig Anforderungen bei baulichen Veränderungen an Bestandsgebäuden festgelegt (Weglage, et al., 2010). Diese bezogen sich auf Außenwände, Decken, Kellerdecken, Decken gegen Erdreich, Wände und Decken an unbeheizte Räume sowie Fenster. Beim Fensteraustausch wurden Doppeloder Isolierverglasungen vorgeschrieben. Für die Dämmung der Gebäudehülle mussten entweder erforderliche Mindestdämmstoffdicken bei einer Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/(mK) des Dämmstoffs oder maximale Wärmedurchgangskoeffizienten eingehhalten werden. Für Kellerdecken lagen diese beispielsweise bei k = 0,70 W/(m²K) (WärmeschutzV, 1982). Eine weitere Novellierung trat 1995 mit der dritten Wärmeschutzverordnung in Kraft. Einher ging diese erneut mit Verfeinerungen des Nachweisverfahrens und verschärften Anforderungen an den Wärmeschutz. Zudem wurden neben der Begrenzung der maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten auch Forderungen an den maximalen Jahres-Heizwärmebedarf von neu zu errichtenden Gebäuden und bei Erweiterungen von Bestandsgebäuden gestellt. Weiterhin wurden nun auch Lüftungsverluste und solare sowie interne Wärmegewinne in den Nachweisen berücksichtigt (Schild, et al., 2010) (Weglage, et al., 2010). Im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlagenverordnung zur neuen Energiesparverordnung zusammengeführt. Infolge der Zusammenlegung erfolgte erstmalig eine gemeinsame Betrachtung baulicher und anlagentechnischer Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude (Bigalke, et al., 2012) . Erneut wurden zudem sowohl die Nachweisverfahren verfeinert als auch die Anforderungen an den Wärmeschutz erhöht. Als Ziel galt es hierbei, den Energiebedarf von Gebäuden im Durschnitt ein weiteres Mal um 30% zu senken. Eine weitere Änderung in der Energieeinsparverordnung war, dass mit ihrer Einführung der vormals noch als k-Wert bekannte Wärmedurchgangskoeffizient in den U-Wert umbenannt wurde. Eine Novellierung der Energieeinsparverordnung erfolgte jeweils in den Jahren 2004 und 2007. Mit der zweiten Novelle wurden neben weiteren Änderungen auch die Anforderungen an den Dämmstandard abermals erhöht. Zudem kam es zur Einführung von Energieausweisen, anhand derer die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden dokumentiert werden sollte. Im Jahre 2009 trat die bislang letzte Änderung der Energieeinsparverordnung in Kraft. In diesem Zusammenhang wurde für Wohngebäude ein neues Referenzmodellverfahren eingeführt. Zudem kam es zu einer Verschärfung der 37 Anforderungen gegenüber der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007. So wurde der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten im Mittel um 30% gesenkt. Bei den Anforderungen an den Dämmstandard der Gebäudehülle kam es hingegen zu einer Erhöhung um 15%. Für die Modernisierung im Gebäudebestand musste entweder eine um 30% höhere Dämmqualität der Bauteile erreicht oder der jährliche Primärenergiebedarf um 30% gesenkt werden. Insgesamt sollte Modernisierungsmaßnahme die Gebäudehülle gedämmt sein. um 15% Weiterhin besser als wurde vor mit der der Energieeinsparverordnung 2009 eine Nachrüstpflicht eingeführt, durch welche die Gebäudeeigentümer zum Austausch alter Heizkessel und zur Dämmung ungedämmter Rohrleitungen und der obersten Geschossdecke verpflichtet wurden. Diese Pflichten wurden teilweise schon im vorangehenden Abschnitt erläutert (Schild, et al., 2010) (Weglage, et al., 2010) (Bigalke, et al., 2012) . Die Energieeinsparverordnung wurde und wird zudem durch KfW-Effizienzhaus Programme begleitet. Hiermit fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau über Zuschüsse und günstige Kredite die Umsetzung von Gebäudeenergiestandards, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Ziel hiervon ist es, den Energiebedarf sowie die Umweltwirkungen von Wohngebäuden noch weiter herabzusenken. Dies soll mittels der Effizienzhausstandards KfW 40, 55, 70, 85, 100 und 155 realisiert werden, deren Definition anhand der Mindestanforderungen an Neubauten gemäß Energieeinsparverordnung erfolgt. Die Zahlen 40 bis 115 geben daher an, in welchem Verhältnis der Primärenergiebedarf eines KfW-Effizienzhauses zum Primärenergiebedarf eines gemäß Energieeinsparverordnung errichteten Neubaus stehen muss. So darf ein KfW-Effizienzhaus 85 beispielsweise maximal 85 Prozent des Primärenergiebedarfs eines EnEV-Neubaus aufweisen. Das KfW-Effizienzhaus 40 ist der höchste Standard und richtet sich ausschließlich an die Errichtung von Neubauten. Weitere geförderte Standards sind die KfW-Effizienzhäuser 55 und 70, die sowohl im Neubau als auch in der Bestandssanierung angestrebt werden können. Die niedrigsten Standards 85 bis 115 richten sich hingegen nur an die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden (Hegger, et al., 2013) (KfW, 2013) . Für die Zukunft wurde am 16. Oktober 2013 eine erneute Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen. Diese wird am 1. Mai des Jahres 2014 in Kraft treten. Ziel der Änderungen ist es, die energetischen Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 um durchschnittliche 25 % des bisher zulässigen JahresPrimärenergiebedarfs anzuheben. Die Anforderungen an den Dämmstandard in Gestalt der Wärmedurchgangskoeffizienten sollen zudem um 20 % erhöht werden. Bei der 38 Modernisierung im Gebäudebestand sind hingegen keine zusätzlichen Verschärfungen der bereits heute gültigen Anforderungen vorgesehen (BMVI, 2014). Auswirkungen eines verbesserten Wärmeschutzes auf den Heizenergiebedarf von Wohngebäuden Die Verbesserungen des Wärmeschutzes im zeitlichen Verlauf können anhand konkreter Daten des Heizwärmebedarfs von Wohngebäuden belegt werden. Dies soll anhand der folgenden Tabelle 2 geschehen, in welcher jeweils die unterschiedlichen gesetzlichen Energiestandards für Gebäude sowie zusätzlich die geförderten Standards der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau und die daraus resultierenden Werte des Heizwärmebedarfs aufgeführt werden. Tabelle 2: Gebäudeenergiestandards und ihr Heizwärmebedarf (ARGE) (Walberg, et al., 2012)] Heizwärmebedarf Energiestandard 1. Wärmeschutzverordnung 1977 2. Wärmeschutzverordnung 1982 3. Wärmeschutzverordnung 1995 Energieeinsparverordnung 2002/2007 Energieeinsparverordnung 2009 (Bestandssanierung) Energieeinsparverordnung 2009 (Neubau) KfW-Effizienzhaus 115 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 40 𝒌𝑾𝒉 𝒎𝟐 𝒂 130 – 180 85 – 150 54 - 100 50 – 80 60 – 110 40 – 75 50 – 95 45 - 85 39 – 70 35 – 65 25 – 45 15 – 30 Neben den aufgeführten Gebäudeenergiestandards gibt es noch eine Reihe weiterer Gebäudekonzepte und Energiestandards, die im Folgenden kurz vorgestellt werden sollen. Dies ist zum einen das 1987 entwickelte Passivhauskonzept. Ziel der Entwicklung des Passivhauses war es, die Wärmebilanz eines Gebäudes unter anderem durch eine äußerst starke Dämmung zu verbessern. Aus diesem Grund können bei Passivhäusern je nach Qualität des Dämmstoffs in den Wand- und Dachflächen Dämmstoffdicken von über 20 bis zu 50 cm vorgefunden werden. Fenster verfügen generell über eine Dreischeibenverglasung. Aufgrund einer qualitativ hochwertigen Gebäudehülle, kann sich das Gebäudeinnere alleine durch interne sowie externe Wärmegewinne aufheizen. Aus diesem Grund müssen Passivhäuser im Winter nur selten beheizt werden. Insgesamt dürfen Passivhäuser einen jährlichen Heizwärmebedarf von 15 𝑘𝑊 𝑚2𝑎 nicht überschreiten. Eine Förderung des Passivhauses zu den 39 Kriterien des KfW-Effizienzhaus 55 oder 40 ist möglich. Das Nullenergie-Haus ist ein weiteres Konzept, nach dem Gebäude die Energie, welche zu ihrem Betrieb benötigt wird, selber genieren sollen. In der EU sollen nach der EU-Gebäuderichtlinie zur Energieeffizienz von Häusern ab dem Jahr 2021 sämtliche Gebäude annähernd diesem oder mindestens dem Standard eines Niedrigstenergiehauses entsprechen. In diesem Zusammenhang ist der Begriff „Niedrigstenergie“ jedoch bisher nicht eindeutig definiert worden. Ein ähnliches Gebäudekonzept ist das Effizienzhaus Plus, dass im Jahre 2011 vom BMVBS vorgestellt wurde. Merkmal dieses Gebäudetyps ist, dass es insgesamt mehr Energie erzeugen soll, als es selber verbraucht. Aktuell wird dieses Konzept innerhalb des Förderprogramms der Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ als Modellvorhaben untersucht und ausgewertet (Hegger, et al., 2013) . 3.10. Der deutsche Wohngebäudebestand Im Folgenden soll die Beschaffenheit des deutschen Wohngebäudebestands mit seinen energetischen Eigenschaften vor dem Hintergrund des zuvor beschriebenen zeitlichen Verlaufs der Anforderungen im Wärmeschutz beschrieben werden. Laut dem Institut für Wohnen und Umwelt (IWU) besteht der deutsche Wohngebäudebestand aus insgesamt etwa 39,2 Millionen Wohnungen mit einer Fläche von insgesamt knapp 3,5 Milliarden Quadratmetern in ungefähr 18,2 Millionen Wohngebäuden. Das IWU hat den deutschen Wohngebäudebestand Ein-/Zweifamilienhaus“ (EFH), zudem in die „Ein-/Zweifamilienhaus Kategorien in „freistehendes Reihenbauweise“ (RH), „Mehrfamilienhaus“ (MFH) sowie „großes Mehrfamilienhaus“ (GMH) untergliedert (Diefenbach, 2013) . Diese Unterteilung ergab sich dabei aus den unterschiedlichen A/V-Verhältnissen der Wohngebäude des jeweiligen Transmissionswärmeverlusten Typs sowie (Weglage, et al., 2010). den damit verbundenen variierenden Analysiert man die Daten, kann festgehalten werden, dass etwa 60 % der gesamten Wohnfläche Deutschlands in freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern und Ein-/Zweifamilienhäusern in Reihenbauweise vorzufinden ist. Die restlichen 40 % der Wohnfläche entfallen auf Wohngebäude der Kategorien Mehrfamilienhaus und großes Mehrfamilienhaus. Demgegenüber machen Wohngebäude der Kategorien EFH und RH insgesamt 82 % des Bestands aus, im Verhältnis zu Gebäuden der Kategorien MFH und GMH, auf die lediglich 18 % entfallen. Weiterhin unterteilt das Institut für Wohnen und Umwelt den deutschen Wohngebäudebestand in zehn Baualtersklassen über einen Zeitraum von „bis 1860“ bis „2002 bis 2009“ (Diefenbach, 2013). Im Zusammenhang mit der energetischen Beschaffenheit eines Gebäudes stellt das Baualter ein bedeutendes Merkmal dar. Grund hierfür ist, das Gebäude jeder Baualtersklasse durch typische Konstruktionsarten 40 und Flächen ihrer einzelnen Bauteile sowie durch weitere spezifische Eigenschaften charakterisiert werden können. Knapp zwei Drittel aller Wohngebäude im deutschen Bestand sind vor der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut worden und müssen dementsprechend als energietechnisch unzureichend eingestuft werden (Enseling, et al., 2013) . Die erste Bauperiode bis etwa 1860 kann diesbezüglich als vorindustrielle Phase beschrieben werden, in der kaum gesetzliche Regelungen vorherrschten. Die Bautechniken für Häuser dieser Zeit waren überwiegend handwerklich geprägt und basierten auf der Erfahrung ihrer Konstrukteure. Die Fachwerkbauweise war führend in dieser Baualtersklasse. Der nachfolgende Zeitraum bis 1918 wird als Gründerzeit bezeichnet. In diesem erfolgten bereits Normungen und Standardisierungen der Bauweisen, die jedoch noch stark regional geprägt waren. Mauerwerksbauten waren in dieser Zeit vorherrschend. Nationale Standards und Normen wurden erstmalig auf Gebäude der Baualtersklasse 1919 bis 1948 angewendet. Wohngebäude aus diesem Zeitraum sind überwiegend ein- und zweischalige Mauerwerksbauten, die durch einen gehäuften Einsatz von Bauelementen mit Luftkammern bereites einen im Verhältnis zu vorher verbesserten Wärmeschutz aufweisen. Der Zeitraum von 1949 bis 1957 war stark durch die Folgen der Nachkriegszeit geprägt. Die Bauweise wurde einfach gehalten und es wurde zudem oftmals mit Trümmermaterialien gebaut. Dennoch kam es zur Weiterentwicklung der Normung im Bauwesen. Das Mauerwerk war die dominante Bauweise dieser Zeit. In der Baualtersklasse 1958 bis 1968 galten für Wohngebäude bei der Erbauung erstmalig Mindestanforderungen an den Wärmeschutz gemäß DIN-Norm 4108. Diese wurden auch größtenteils eingehalten. Die Entwicklungen infolge der ersten Ölkrise zeigten ihre Wirkung bereits in der Baualtersklasse von 1969 bis 1978. Dies hatte zur Folge, dass beim Bau von Wohngebäuden der Wärmeschutz größere Bedeutung gewann und die Bestimmungen der DIN-Norm 4108 in dieser Zeit meist übertroffen wurden (Enseling, et al., 2013) (Loga, et al., 2011) . Ab 1977 galten für neu errichtete und später auch für bestehende Gebäude fortan die immer weiter steigenden Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz gemäß der ersten, zweiten und dritten Wärmeschutzverordnung sowie der Energieeinsparverordnung. Diese wurden bereits im vorangehenden Abschnitt ausführlich beschrieben. Die Wohngebäude, die ab diesem Zeitpunkt erbaut Wohngebäudebestands aus wurden, machen (Diefenbach, 2013) . etwa ein Drittel des deutschen Neben den unterschiedlichen energetischen Eigenschaften sind die verschiedenen Baualtersklassen auch durch variierende Bauaktivitäten gekennzeichnet. Dementsprechend sind auch Gebäude bestimmter Baualtersklassen im Bestand häufiger vertreten als andere (Loga, et al., 2011). Die Baualtersklassen, die mit den 41 meisten Wohngebäuden im deutschen Wohngebäudebestand vertreten sind, stellen die Perioden „1958 bis 1968“ sowie „1969 bis 1978“ dar. Diese haben zusammen einen Anteil von etwa 30% am deutschen Wohngebäudebestand (Diefenbach, 2013) . Hinsichtlich der Nachbarbebauung für unterschiedliche Wohngebäudekategorien können folgende Angaben gemacht werden. Etwa 68 Prozent der Ein-und Zweifamilienhäuser sind freistehend. Als Doppelhaushälfte kommen ungefähr 16% der Häuser vor. Die restlichen 15 Prozent entfallen auf Ein-/Zweifamilienhäuser in Reihenbauweise. Hiervon treten wiederum etwa 62 % als Reihenmittelhaus und 38 % als Reihenendhaus in Erscheinung (Loga, et al., 2011). Fasst man für energetische Betrachtungen Doppelhaushälften mit Reihenendhäusern in einer Kategorie als Reihenendhäuser zusammen, ergibt sich eine neue Aufteilung der Anbausituation für Reihenhäuser. Reihendendhäuser haben nun einen Anteil von etwa 70 Prozent, wohingegen Reihenmittelhäuser ungefähr 30 % ausmachen. In der Kategorie Mehrfamilienhaus sind mit etwa 40 % wesentlich weniger Häuser freistehend als in der Kategorie „Ein/Zweifamilienhaus“. Ungefähr drei Prozent entfallen auf Mehrfamilienhäuser in komplizierter Bebauung. Den größten Anteil haben mit 57% die Mehrfamilienhäuser in Zeilenbebauung. Hiervon sind wiederum 47 % Mehrfamilienmittelhäuser und 53% Mehrfamilienendhäuser. Weitere detaillierte Informationen hinsichtlich energierelevanter Eigenschaften für Wohngebäude der Kategorien EFH, RH und MFH finden sich in Abschnitt 4.1. „Analyse des deutschen Wohngebäudebestands“ und im Anhang in der Tabelle VII. 3.11. Anpassung an den Klimawandel im Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen Thema der vorangehenden Abschnitte war die gesteigerte Energieeffizienz der Gebäudehülle durch Maßnahmen des baulichen Wärmeschutzes. Da hiermit Energieeinsparungen und verringerte CO2-Emissionen einhergehen, sind diese zunächst primär mit dem Aspekt des Klimaschutzes verknüpft. Trotz solcher Maßnahmen im Gebäudebereich und ähnlicher Bemühungen in anderen Sektoren ist eine vollständige Vermeidung des Klimawandels heute nicht mehr möglich. Denkbar ist bestenfalls noch eine Verminderung beziehungsweise Mitigation klimatischer Veränderungen. Es ist somit trotz allem mit Folgen des Klimawandels zu rechnen, an die es sich anzupassen gilt. Daher ist auch die Anpassung beziehungsweise Adaptation an den Klimawandels ein Thema, das immer mehr in den Fokus von Wissenschaft und Öffentlichkeit gerät (Mahammadzadeh, et al., 2009) (Schulze, 2010). Mit diesem Aspekt beschäftigt sich auch der nachstehende Abschnitt. Der Fokus liegt hierbei auf dem Gebäudebereich, da dieser laut Klimaforschern in Zukunft in immer stärkerem Maße vom Klimawandel betroffen sein könnte (DAS, 2008) . Zunächst wird erläutert, auf welche Weise sich der Klimawandel in Deutschland auf Wohn- und Nichtwohngebäude auswirkt und in welcher Form eine 42 Adaptation an unterschiedliche Klimafolgen stattfinden könnte. Zudem wird ein Ausblick auf mögliche Synergien und Konflikte zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung im Bereich Bauen und Wohnen gegeben. Folgen des Klimawandels für den Bereich Bauen und Wohnen Die Adaptation an mögliche Folgen des Klimawandels kann im Gebäudebereich generell auf drei Ebenen geschehen. So ist es zum einen möglich, im Kontext der Raumordnung ganze Siedlungsgebiete anzupassen. Die zweite Ebene bezieht sich hingegen auf die Anpassung einzelner Gebäude sowohl im Neubau als auch im Zuge einer Bestandssanierung. Die dritte Ebene umfasst schließlich die Anpassung von Verhaltensweisen der Menschen, die in Wohnund Nichtwohngebäuden leben oder arbeiten (Wittig, et al., 2012). Der folgende Abschnitt fokussiert sich auf die Ebene der baulichen Anpassung und dabei wiederum insbesondere auf die Anpassung von Bestandsgebäuden an im Zuge des Klimawandels möglicherweise steigende Durchschnittstemperaturen. In Abschnitt 3.5 wurde beschrieben, dass in Deutschland künftig mit einem Anstieg der Jahresdurchschnittstemperaturen gerechnet werden kann. Auch vermehrtes Auftreten von Hitzewellen und zunehmende Trockenheit sind in Zukunft denkbar. Diese möglichen Veränderungen haben konkrete Auswirkungen auf Wohn- und Nichtwohngebäude und auf die Menschen, die sich darin aufhalten. Grund hierfür ist, dass die vom Mensch als angenehm empfundene Innentemperatur eines Gebäudes in einem Bereich zwischen 20 °C und 30 °C liegt (Grothmann, et al., 2009; Wittig, et al., 2012) . Durch die Gebäudehülle muss somit gewährleistet werden, dass Wärme möglichst daran gehindert wird, in das Gebäude einzudringen, sodass keine übermäßige Hitze entsteht und die Gebäudenutzer vor zu hohen Temperaturen geschützt werden. Vor dem Hintergrund, dass in Zukunft extrem hohe Temperaturen in den Sommermonaten denkbar sind, könnte es für die Gebäudehülle immer schwerer werden, diese Schutzfunktion aufrechtzuerhalten (Grothmann, et al., 2009). Sollten die Gebäudeinnentemperaturen aus diesem Grund künftig über den als komfortabel wahrgenommenen Temperaturbereich ansteigen, ist dies mit Hitzestress für die Menschen verbunden, die sich in dem Gebäude aufhalten. Dieser Faktor wird dadurch verstärkt, dass mit einem Anstieg der Temperaturen auch ihre Verschiebung im Tagesverlauf verknüpft ist. Folge hieraus ist, dass es auch in den Abendstunden länger warm im Gebäude bleibt und eine Abkühlung in der Nacht reduziert wird. Sehr hohe Innentemperaturen sowohl am Tag als auch in der Nacht könnten künftig vermehrt zum Hitzetod von Menschen führen, so wie es auch während der Hitzewelle im Sommer 2003 beobachtet werden konnte (Grothmann, et al., 2009). Es wird ersichtlich, dass Gebäude 43 zusätzlich zum winterlichen auch einen effektiven sommerlichen Wärmeschutz leisten müssen. Während dieser in Neubauten meistens schon gut ausgeprägt ist, muss er bei bestehenden Gebäuden durch nachträgliche bauliche Maßnahmen gewährleistet werden. Möglich wird dies beispielsweise durch eine nachträgliche Isolierung der Gebäudehülle. Eine verbesserte Wärmedämmung im Winter trägt dazu bei, dass der Wärmverlust an die Umgebung vermindert wird. Im Sommer reduziert sie gleichzeitig den Eintrag von Wärme aus der Umgebung in das Gebäudeinnere. Gelangen aber Sonnenstrahlen durch Fenster ins Gebäude, kommt es hierdurch zu einer Wärmeentwicklung. Die Abgabe dieser Wärme an die Umgebung wird durch eine effektive Dämmung auch im Sommer vermindert. Dies kann wiederum eine Erhitzung des Gebäudes nach sich ziehen. Zur zusätzlichen Aufheizung eines Gebäudes im Sommer kann weiterhin die Abwärme von elektrischen Geräten und Personen beitragen. Daher sollte zur Anpassung eines bestehenden Gebäudes an steigende Temperaturen im Sommer die Dämmung der Gebäudehülle mit weiteren Maßnahmen wie beispielsweise der Nutzung energieeffizienter Geräte und Beleuchtung, verschiedenen Sonnenschutzvorrichtungen und der Verwendung von Klimaanlagen kombiniert werden. Zudem müssen die Bewohner eines Gebäudes ihr Verhalten an steigende Temperaturen anpassen, indem sie beispielsweise tagsüber die Fenster geschlossen halten und diese erst nachts zur Durchlüftung öffnen (Grothmann, et al., 2009). Im Winter kann in Deutschland im Zuge des Klimawandels generell mit höheren Niederschlagsmengen gerechnet werden, auch in Form von Starkregen. Infolgedessen ist wiederum eine wachsende Hochwassergefahr denkbar. Um die Untergeschosse bestehender Bauten künftig vor Überschwemmungen zu schützen, können beispielsweise Lichtschachteinfassungen nachträglich erhöht werden. Zudem ist es möglich, durch den Einbau von Rückstauklappen den Rückfluss von Wasser durch Kanalisationsleitungen und somit die Überschwemmungen von Wohngebäuden zu verhindern. Auch ein vermehrtes Aufkommen von Stürmen ist in Deutschland künftig vorstellbar. Hierdurch könnte es vor allem zur Schädigung stark exponierter sowie alter oder windanfällig gebauter Bestandsgebäude kommen. Für Menschen, die sich in unmittelbarer Nähe solcher Gebäude aufhalten, ergeben sich hierdurch Gefahren durch herabfallende Ziegel oder andere Gebäudeteile. Der Schutz von Bestandsgebäuden vor Stürmen kann während einer Sanierung durch eine Verstärkung der Konstruktion von Dach und Fassaden erfolgen. Durch regelmäßigen Unterhalt dieser Bauteile kann zudem ihre langfristige Widerstandsfähigkeit gewährleistet werden (Wittig, et al., 2012) (Grothmann, et al., 2009). 44 Generell sollten mögliche Folgen des Klimawandels im Gebäudebereich rechtzeitig beim Bau und bei der Sanierung von Wohngebäuden eingeplant werden, um hierdurch Schäden für Gebäude und Menschen zu verhindern beziehungsweise zu minimieren. Besonders wichtig ist dies bei Neubauten vor dem Hintergrund, dass ihre Nutzung durchschnittlich über einen Zeitraum von 50 bis 100 Jahren und in vielen Fällen sogar noch darüber hinaus erfolgt. Hier müssen insbesondere langfristige Klimaveränderungen bei der Errichtung eingeplant werden. Gleiches gilt bei der Sanierung von Bestandsgebäuden. Dies steht jedoch im Gegensatz zur vergangenen und gegenwärtigen Praxis im Bauwesen. In diesem werden die jeweils angewendeten Normen nicht nach künftigen Entwicklungen, sondern nach Durchschnittswerten zurückliegender Beobachtungsperioden ausgerichtet. Angesichts der beschriebenen potentiellen Klimafolgen in Deutschland, sollte sich das Bauwesen in Deutschland jedoch stärker an der Zukunft orientieren und eine Anpassung von Normen an bevorstehende Entwicklungen erfolgen. Hierdurch könnten klimabedingte Schäden bereits von vornherein vermindert, zusätzliche Kosten späterer Maßnahmen vermieden sowie die Sicherheit und der Komfort der Gebäudenutzer erhöht werden (DAS, 2008) (Grothmann, et al., 2009). Es kann jedoch nicht verallgemeinert werden, dass der Klimawandel für Deutschland im Gebäudebereich nur mit negativen Folgen verbunden ist. So ist es beispielsweise denkbar, dass der Bedarf an Heizwärme im Winter mit zunehmenden Temperaturen langfristig abnimmt. Hiermit würden ein sinkender Energieverbrauch und verringerte Kohlenstoffdioxidemissionen in die Atmosphäre einhergehen (DAS, 2008) Im Sommer könnte ein wärmeres Klima jedoch genau den gegenteiligen Effekt bewirken. Verlängert sich die Kühlperiode und erhöhen sich die Temperaturen, kann dies zu den bereits beschriebenen Belastungen durch Hitze im Inneren eines Gebäudes führen. Erfolgt die Anpassung hieran mit Klimaanlagen, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, steht dies im Konflikt zum Klimaschutz (Grothmann, et al., 2009) . An diesem Beispiel wird deutlich, dass nicht jede Maßnahme, die zur Anpassung an den Klimawandel geeignet ist, auch den Anforderungen an den Klimaschutz genügt. Es sollte jedoch generell bei der Umsetzung von Maßnahmen darauf geachtet werden, dass diese nicht einem der beiden angestrebten Ziele entgegenstehen 2008). (DAS, Ein weiteres Beispiel für einen Konflikt zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung stellt die Entfernung von Bäumen in der unmittelbaren Umgebung von Gebäuden dar. Im Hinblick auf vermehrtes Auftreten von Stürmen ist diese Maßnahme sinnvoll für die Klimaanpassung, da umstürzende Bäume sowohl für die Gebäude als auch für die Menschen eine Gefahr darstellen können. Aus dem Blickwinkel steigender Temperaturen widerspricht die Maßnahme jedoch dem Ziel der Adaptation, da die Bäume im Sommer eine gewünschte 45 Beschattung während Hitzeperioden gewährleisten würden. Zudem speichern sie Kohlendioxid in ihrer Biomasse und sind somit auch dem Klimaschutz zuträglich (Grothmann, et al., 2009) . Somit stehen in diesem Beispiel sowohl die Klimaanpassung aus unterschiedlichen Blickwinkeln als auch der Klimaschutz in Konflikt miteinander. Ein Beispiel für eine Synergie, also eine Maßnahme, die sowohl die Aspekte des Klimaschutzes als auch der Klimaanpassung kombiniet, ist die effiziente Isolierung der Gebäudehülle aus bereits beschriebenen Gründen. Im Winter vermindert sie die Wärmeverluste der Gebäudehülle und im Sommer reduziert sie gleichzeitig den Wärmeeintrag. Weitere Maßnahmen, die sowohl zum Klimaschutz als auch zur Klimaanpassung dienen sind die Verwendung von Verschattungselementen, die Nutzung erneuerbarer Energien zur Gebäudekühlung (Grothmann, et al., 2009) oder das Pflanzen von Schattenbäumen, wenn nur der Aspekt steigender Temperaturen betrachtet wird. 46 4. Methode 4.1. Analyse des deutschen Wohngebäudebestands Den Einstieg in den methodischen Teil der Arbeit stellte die Analyse eines Segments des deutschen Wohngebäudebestands dar. Hierfür wurde eine Reihe unterschiedlicher Literaturquellen nach energierelevanten Eigenschaften von Wohngebäuden in ihrem Ursprungszustand untersucht. Ziel der Bestandsanalyse war es Merkmale herauszuarbeiten, die als charakteristisch für Gebäude bestimmter Altersklassen und Kategorien eingestuft werden können. Hierfür wurden auf Grundlage der ausgewerteten Literatur entweder Durchschnittswerte ermittelt oder Eigenschaften ausgemacht, die in einem bestimmten Bereich prozentual am häufigsten vertreten sind. Die Untersuchung diente sowohl als Basis der anschließenden „Ab-initio-Rechnung“ als auch der Anwendung des Sanierungskonfigurators. Im Rahmen dieser Arbeitsschritte wurden die herausgearbeiteten Merkmale in unterschiedlichem Ausmaß kombiniert, um Wohngebäude verschiedener Kategorien und Baualtersklassen simulieren und auf ihre energetische Qualität hin untersuchen zu können. Wesentlicher Ansatzpunkt der Recherche war die Auswertung der Gebäude und Wohnungszählung 2011 des Instituts für Wohnen und Umwelt in Darmstadt (IWU). Diese liefert wertvolle Informationen hinsichtlich der Anzahl von Wohngebäuden und Wohnungen sowie der Wohnfläche für unterschiedliche Wohngebäudekategorien und Baualtersklassen. Die Zusammenfassung der durch das IWU erhobenen Daten wird in Abbildung 6 dargestellt. Abbildung 6: Auswertung der Gebäude und Wohnungszählung 2011 (Diefenbach, 2013), modifiziert 47 Der Wohngebäudebestand des IWU umfasst Gebäude der Kategorien EFH, RH, MFH und GMH. Zum Typ EFH zählen freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser. In die Kategorie RH fallen hingegen Ein- und Zweifamilienhäuser, die als Doppelhaushälfte, als Reihenhaus oder als sonstiger Gebäudetyp vorkommen. Durch die Bezeichnung MFH werden Mehrfamilienhäuser zusammengefasst, die über mindestens drei und maximal 12 Wohnungen verfügen. Alle Wohngebäude dieser drei Kategorien können zusammen auch als „kleiner Wohnungsbau“ Deutschlands bezeichnet werden (Walberg, et al., 2011) . Zu der Kategorie GMH gehören große Mehrfamilienhäuser, die über mehr als 13 Wohnungen verfügen (Diefenbach, 2013). Vom IWU werden die Wohngebäude darüberhinaus in zehn Altersklassen zwischen den Baujahren „bis 1860“ und „2002 bis 2009“ unterteilt. In der Abbildung 6 werden einzeln für jede mögliche Kombination von Wohngebäudekategorien und Baualtersklassen die Anzahl an Wohngebäuden und Wohnungen sowie die Wohnfläche angegeben. In den Spalten werden diese Werte zudem separat für jede einzelne Baualtersklasse in allen vier Wohngebäudekategorien aufgeführt. Im unteren Teil jeder Spalte erfolgt die Angabe der Summe dieser Werte und ihre jeweiligen Anteile an der Gesamtheit der Wohngebäude, Wohnungen und Wohnfläche im deutschen Bestand. Analog dazu werden in den Zeilen der Tabelle die Werte separat für einzelne Wohngebäudekategorien in allen zehn Baualtersklassen angegeben. Im rechten Teil der Zeilen werden schließlich die Summen über alle Baualtersklassen und die jeweiligen Anteile am Gesamtbestand aufgeführt. Die insgesamt verfügbaren Wohngebäude und Wohnungen sowie die gesamte Fläche werden in der Abbildung unten rechts dargestellt. Demnach sind im deutschen Wohngebäudebestand etwa 18,2 Millionen Wohngebäude, 3,6 Milliarden Quadratmeter Wohnfläche und 39,2 Millionen Wohnungen vorzufinden (Diefenbach, 2013) . Von allen Wohnungen in Deutschland wurden laut statistischem Bundesamt im Jahre 2010 mit etwa 45,7 Prozent etwas weniger als die Hälfte von ihren Eigentümern bewohnt. 54,3 Prozent der Wohnungen wurden hingegen vermietet (Destatis, 2012) . Für die vorliegende Arbeit wurden vom benannten Bestand nur Wohngebäude der Kategorien EFH, RH und MFH berücksichtigt. Dies liegt daran, dass an einigen Stellen mit dem Sanierungskonfigurator gearbeitet wurde. Große Mehrfamilienhäuser können angesichts ihrer typischen Wohnfläche mit Hilfe dieses Programms jedoch nicht simuliert werden. Grund hierfür ist, dass ihre Wohnfläche in den meisten Baualtersklassen die Fläche übersteigt, die im Programm maximal angeben werden kann. Auf die nicht berücksichtigte Wohngebäudekategorie der großen Mehrfamilienhäuser entfallen über alle Baualtersklassen hinweg knapp 210 Tausend Wohngebäude, 4,7 Millionen Wohnungen und 288 Millionen 48 Quadratmeter Wohnfläche (Diefenbach, 2013) . Aus den Kategorien EFH, RH und MFH wurden wiederum die Wohngebäude der Baualtersklassen „1861 bis 1918“ bis „2002 bis 2009“ mit in die Betrachtung eingeschlossen. Der Zeitabschnitt „bis 1860“ wurde nicht beachtet, da zu den Wohngebäuden vor dem Baujahr 1860 oft Fachwerk- sowie teilweise unter Denkmalschutz stehende Häuser gehören (Loga, et al., 2011) . Die nicht berücksichtigte Baualtersklasse „bis 1860“ umfasst über alle Wohngebäudekategorien etwa 532 Tausend Wohngebäude, 805 Tausend Wohnungen und 82 Millionen Quadratmeter Wohnfläche [Diefenbach, 2013] . Insgesamt gehen in die Betrachtungen somit zunächst ungefähr 17,5 Millionen Wohngebäude, 33,8 Millionen Wohnungen und 3,2 Milliarden Quadratmeter Wohnfläche ein. Hiervon wurde mit ungefähr 60 Prozent der überwiegende Teil der Wohngebäude vor der ersten Wärmeschutzverordnung erbaut. Aufgrund des Ausschlusses der Baualtersklasse „bis 1860“ aus der Betrachtung, wurden die Wohngebäude mit den Baujahren vor 1919 unter der Kennzeichnung „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“ zusammengefasst. Die beiden aktuellsten Altersklassen der Abschnitte „1995 bis 2001“ und „2002 bis 2009“ wurden hingegen zur gemeinsamen Baualtersklasse „ab 1995“ zusammengeführt. Dies geschah in Anlehnung an (Schild, et al., 2010), durch die pauschale U-Werte einzelner Bauteile ebenfalls für die Perioden von „bis 1918“ bis „ab 1995“ aufgelistet werden. Auch die vom BMVBS und BMWi im Programm „Sanierungskonfigurator“ verwendeten Baualtersklassen beginnen mit dem Zeitraum „bis 1918“ und enden mit den aktuellsten Altersklassen gegliedert in die Zeitabschnitte „1995 bis 2004“ und „ab 2005“. Auch diese beiden Perioden wurden für spätere Berechnungen in der Arbeit als Altersklasse „ab 1995“ zusammengeführt. Der Grund hierfür und die dabei eingehaltene Vorgehensweise werden in Abschnitt 4.4.1. beschrieben. Die restlichen Gebäude mit Baujahren zwischen 1919 und 1994 werden in allen drei Veröffentlichungen in identische Zeitabschnitte unterteilt. Informationen über den deutschen Wohngebäudebestand Im Folgenden soll ein Auszug von Informationen über den deutschen Wohngebäudebestand dargestellt werden, die für die Durchführung der „Ab-initio-Rechnung“ und der Anwendung des Sanierungskonfigurators von Relevanz waren. Für Angaben, die sich auf die Baualtersklasse „ab 1995“ beziehen gilt, dass diese zusammengefasste Werte für die beiden Baualterslassen „1995 bis 2001“ und „2002 bis 2009“ des Instituts für Wohnen und Umwelt darstellen. 49 Tabelle 3 liefert Informationen bezüglich der mittleren Anzahl an Wohnungen pro Wohngebäude und der durchschnittlichen Fläche je Wohnung in Quadratmetern im deutschen Wohngebäudebestand. Sie basieren auf den in Abbildung 6 dargestellten Werten. Tabelle 3: Wohnungen und Wohnflächen im deutschen Wohngebäudebestand Eigene Darstellung nach (Diefenbach, 2013) bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995 1,3 1,2 1,2 1,3 1,3 1,3 1,2 1,1 111,3 108,0 109,4 111,9 121,7 124,9 127,4 134,3 1,3 1,2 1,2 1,2 1,1 1,1 1,1 1,1 100,5 97,6 95,2 101,5 115,3 120,3 117,7 121,9 4,9 4,9 5,6 5,7 5,6 5,8 5,9 5,6 74,9 67,5 62,4 67,2 73,1 75,1 72,8 77,3 EFH Wohnungen pro Wohngebäude Wohnfläche pro Wohnung in m ² RH Wohnungen pro Wohngebäude Wohnfläche pro Wohnung in m ² MFH Wohnungen pro Wohngebäude Wohnfläche pro Wohnung in m ² Bildet man Durchschnittswerte aus den Angaben in Abbildung 6 ergibt sich, dass in Wohngebäuden der Kategorien EFH und RH in allen Baualtersklassen im Mittel eine Anzahl von knapp einer Wohnung pro Wohngebäude vorhanden ist. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Wohnung variiert in jeder Baualtersklasse. Sie liegt für freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser zwischen etwa 111 Quadratmetern im Zeitabschnitt „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“ und ungefähr 134 m² in der Periode „ab 1995“. Bei Reihenhäusern nimmt die Wohnfläche zwischen denselben Altersklassen insgesamt von knapp 100 m² auf etwa 122 m² zu. In der Kategorie MFH weisen die Wohngebäude in den Altersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“ und „1919 bis 1948“ im Mittel eine Anzahl von fünf Wohnungen pro Wohngebäude auf. Ab dem Jahr 1949 erhöht sich dieser Wert in allen Altersklassen auf sechs. Die Wohnfläche pro Wohngebäude fällt deutlich geringer aus als bei freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern. Den kleinsten Wert weisen Mehrfamilienhäuser der Baualtersklasse „1949 bis 1957“ mit durchschnittlich 62 m² auf. Demgegenüber steht ein Maximalwert von 77 m² Wohnfläche in der Baualtersklasse „ab 1995“. Insgesamt steigt somit die Wohnfläche pro Wohnung in allen drei Kategorien von älteren hin zu aktuelleren Baualtersklassen an. Weiterhin weisen Wohngebäude der Kategorien EFH und RH in nahezu sämtlichen Baualtersklassen ein bis zwei Geschosse auf. Ab 1984 können bei Reihenhäusern auch zwei 50 bis drei Geschosse prägend sein. Für Mehrfamilienhäuser sind in allen aufgeführten Baualtersklassen drei bis fünf Geschosse charakteristisch. Möglicherweise vorhandene Keller und Dachböden sind dabei nicht mit eingeschlossen (Loga, et al., 2011) . Im Hinblick auf Gebäudegrundrisse ist der kompakte Grundriss bei allen Wohngebäudekategorien und Baualtersklassen am häufigsten vorzufinden. Ermittelt wurden die Daten anhand der Veröffentlichung „Deutsche Gebäudetypologie. Systematik und Datensätze“ des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU, 2005). In dieser wird allen Gebäudekategorien und Baualtersklassen ein tatsächlich bestehendes Gebäude als Repräsentant mit typischen Merkmalen zugeordnet. Sämtliche Stellvertreter der Gebäudekategorien EFH und RH weisen dort einen kompakten Grundriss auf. Auch bei der Gebäudekategorie MFH überwiegt der kompakte Gebäudegrundriss. Für die Bauweise der vier Bauteile Kellerdecke, Außenwände, oberste Geschossdecke und Dach wird zwischen den Ausführungen „Holzkonstruktion“ und „Massivbauweise“ unterschieden. Den Bauteilen Keller und Mauerwerk kann in sämtlichen Altersklassen und Gebäudekategorien die Konstruktionsart der Massivbauweise als charakteristisch zugeordnet werden. Auch die oberste Geschossdecke liegt in sämtlichen Wohngebäudekategorien und Baualtersklassen meistens in Massivbauweise vor. Die Ausführung als Holzkonstruktion ist in den Kategorien EFH und RH noch für Wohngebäude mit Baujahr bis 1957 denkbar. Für Gebäude der Kategorie MFH gilt dies nur bis zum Jahr 1948 (Loga, et al., 2011) . Anders stellt sich die Situation für das Dach dar. Dieses liegt in den Gebäudekategorien EFH und RH über alle Baualtersklassen hinweg als Holzkonstruktion vor. Umgekehrt verhält es sich bei Mehrfamilienhäusern. Hier kann das Dach mit Ausnahmen in den Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerk)“ und „1969 bis 1978“ fast immer sowohl als Holzkonstruktion als auch in Massivbauweise vorliegen. Bei den Formen des Dachs kann grundsätzlich zwischen den schrägen Dachformen Satteldach, Walmdach und Pultdach sowie flachen Dächern unterschieden werden. Schräge Dächer dominieren dabei eindeutig den deutschen Wohngebäudebestand. In den Kategorien EFH und RH weisen die Gebäude in allen Baualtersklassen am häufigsten Schrägdächer auf. Eine Ausnahme bildet die Periode „1969 bis 1978“ in der bei freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern auch die Ausprägung eines Flachdachs häufiger vorzufinden ist. Beim Typ Mehrfamilienhaus weisen Wohngebäude neben Schrägdächern fast ebenso oft auch Flachdächer auf. Informationen über charakteristische, im deutschen Wohngebäudebestand zu unterschiedlichen Zeiten verbaute Fenstertypen können der Tabelle 4 entnommen werden. 51 Tabelle 4: Charakteristische Fenstertypen im deutschen Wohngebäudebestand Nach (VFF/BF, 2014) Fenstertyp Hauptsächlich verbaut Durchschnittlicher UW-Wert [W/(m²K)] bis 1978 bis 1978 4,7 2,4 1978-1995 2,7 1995-2008 1,5 ab 2005 1,1 Fenster mit Einfachglas Verbund- und Kastenfenster Fenster mit unbeschichtetem Isolierglas Fenster mit ZweischeibenWärmedämmglas Fenster mit DreischeibenWärmedämmglas In nur sehr wenigen Fällen sind bei Bestandsgebäuden mit Baujahren vor 1977 noch die ursprünglichen Fenster vorhanden (OPTIMUS) . Bei dem bis zum Jahre 1978 am häufigsten nachträglich verbauten Fenstertyp handelt es sich um das einfachverglaste Fenster sowie das Verbund- und Kastenfenster mit zwei Einzelscheiben. Aus der Tabelle wird weiterhin erkennbar, dass von 1978 bis 1995 hauptsächlich Fenster mit unbeschichtetem Isolierglas verbaut wurden. Von 1995 bis 2008 ist der charakteristische Fenstertyp das Fenster mit Zweischeiben-Wärmedämmglas. Ab dem Jahr 2005 sind zusätzlich Ausführungen mit Dreischeiben-Wärmedämmglas vertreten. Ein Teil der Beheizungsstruktur in unterschiedlichen Gebäudekategorien des deutschen Wohngebäudebestands wird in den Tabellen 5 und 6 abgebildet. Tabelle 5 stellt zunächst die Verteilung der unterschiedlichen Beheizungsarten, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Mehrfamilienhäuser dar. Tabelle 5: Beheizungsarten in Wohngebäuden der Kategorien EFH und MFH modifiziert nach (Diefenbach, et al., 2010) Beheizungsart Block-/Zentralheizung Wohnungsheizung Fernwärme Einzelraumbeheizung EFH 88,6 % 1,7 % 2,1 % 7,7 % MFH 62,4 % 19,4 % 12,7 % 5,5 % Es ist erkennbar, dass in der Kategorie EFH die Beheizungsart Block-/Zentralheizung mit ca. 89% am dominantesten vertreten ist. Kaum von Bedeutung ist die Einzelraumheizung, die in ungefähr 8% der Wohngebäude dieser Kategorie vorzufinden ist. Ebenso von geringer Relevanz sind die Beheizungsarten Fernwärme und die Wohnungsheizung. Diese sind mit jeweils knapp 2% anzutreffen. Auch in Mehrfamilienhäusern ist der Anteil der Block-/Zentralheizung mit circa 62% am höchsten, jedoch deutlich geringer als bei Ein- und 52 Zweifamilienhäusern. Die Wohnungsheizung ist in dieser Gebäudekategorie deutlich stärker vertreten und lässt sich in knapp 19% der Gebäude finden. Ungefähr 13% der Mehrfamilienhäuser weisen die Beheizungsart Fernwärme auf. Der geringste Anteil entfällt mit ca. 6% auf die Einzelraumheizung. In allen Gebäudekategorien ist die Block-/Zentralheizung somit am häufigsten vorzufinden. Aus der Tabelle 6 werden die unterschiedlichen Wärmeerzeuger und Energieträger ersichtlich, die innerhalb dieser Beheizungsart wiederum überwiegend Verwendung finden. Tabelle 6: Wärmeerzeuger und Energieträger für die Block-/Zentralheizung modifiziert nach (Diefenbach, et al., 2010) Wärmeerzeuger Energieträger Heizkessel Gas Öl Biomasse Kohle Wärmepumpe Strom Gas Direkt-elektrisch Strom EFH 47,8 % 34,8 % 3,3 % 0,2 % 2,0 % 0,1 % 0,5 % MFH 38,4 % 21,8 % 1,6 % 0,4 % 0,1 % Zu erkennen ist, dass mit 48% in ungefähr der Hälfte der Ein- und Zweifamilienhäuser ein Heizkessel als Wärmeerzeuger in Verbindung mit dem Energieträger Gas genutzt wird. Für Gebäude der Kategorie Mehrfamilienhaus liegt dieser Anteil bei ca. 38%. Am zweihäufigsten ist in beiden Gebäudekategorien die Kombination eines Heizkessels zusammen mit Heizöl, die in ungefähr 35% Gebäude der Kategorie EFH und in 22% der Mehrfamilienhäuser in Deutschland anzutreffen ist. Weitere Energieträger fallen in diesem Zusammenhang kaum ins Gewicht. Auch die Wärmepumpe und die direkt-elektrische Wärmeerzeugung sind bisher nur von geringer Bedeutung. Die übrigen Anteile entfallen auf die Wärmeerzeuger Blockheizkraftwerk, Wohnungsheizung, Einzelraumheizung sowie auf die Fernwärme. Aufgrund ihrer relativ geringen Bedeutung sind diese in der Tabelle 6 jedoch nicht abgebildet. Im Hinblick auf die Warmwasserbereitung im deutschen Wohngebäudebestand ist zu sagen, dass diese in etwa 77% im weitaus größten Teil der Wohngebäude in Kombination mit der Heizung geschieht. Wichtig in Zusammenhang mit der Beheizungsstruktur ist zudem die Frage nach der Nutzungsform, in welcher sowohl das Dachgeschoss als auch das Kellergeschoss im deutschen Wohngebäudebestand am häufigsten vorliegen. In Betracht kommen hierbei unbeheizte, teilweise beheizte und vollbeheizte Geschosse. Im Hinblick auf Dach- und Kellertypen im Altbau bis zum Baujahr 1978 kann diese Frage folgendermaßen beantwortet werden. Die Dachgeschosse sind in 48,5 % der Altbauten unbeheizt, womit diese 53 Nutzungsform am häufigsten vorzufinden ist. Voll beheizte und teilweise beheizte Dachgeschosse kommen hingegen in 33,6 beziehungsweise 17,9 % der Altbauten vor. Auch das Kellergeschoss ist im Altbau mit 61,9 % am häufigsten unbeheizt. Auf teilweise beheizte und vollständig beheizte Keller entfallen jeweils etwa 22 % und 3 %. Der fehlende Anteil entfällt auf Wohngebäude, die nicht unterkellert sind (Loga, et al., 2011). 4.2. Ab-initio-Rechnung Im Anschluss an die Teilanalyse des deutschen Wohngebäudebestands wurde ein Programm erstellt, das eine Reihe unterschiedlicher Berechnungsvorlagen für Microsoft Excel enthält. Zusammengefasst unter der Bezeichnung „Ab-initio-Rechnung“ sollen diese dazu dienen, die physikalischen Grundlagen zur energetischen Bewertung von Wohngebäuden zu schaffen. Der Fokus lag hierbei auf der Ermittlung der Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle. Durch diese wird der Heizwärmebedarf eines Gebäudes zu einem bedeutenden Teil mitbestimmt. Die Transmissionswärmeverluste eines Gebäudes werden wiederum wesentlich von den Wärmedurchgangskoeffizienten beziehungsweise U-Werten seiner einzelnen Bauteile bestimmt. Die U-Werte eines Bauteils sind dagegen von den Werten der Schichtdicke und der Wärmeleitfähigkeit Lambda des Materials oder der Materialien abhängig, aus denen es sich zusammensetzt. Für die Ermittlung von Transmissionswärmeverlusten ist somit ein Verständnis für die Beziehungen zwischen den drei Parametern Wärmeleitfähigkeit Schichtdicke und U-Wert erforderlich. In Tabelle 7 werden U-Werte dargestellt, die vereinfacht anhand einiger charakteristischer Schichtdicken d und Wärmeleitfähigkeiten λ berechnet wurden. Tabelle 7: U-Werte bei typischen Wärmeleitfähigkeiten und Schichtdicken von Materialien Schichtdicke d [m] 0,05 0,10 0,15 0,20 0,25 0,30 Wärmeleitfähigkeit λ [W/(mK)] 0,040 0,035 0,032 0,025 Wärmedurchgangskoeffizient U [W/[m²K)] 0,80 0,70 0,64 0,50 0,40 0,35 0,32 0,25 0,27 0,23 0,21 0,17 0,20 0,18 0,16 0,13 0,16 0,14 0,13 0,10 0,13 0,12 0,11 0,08 Die Wärmeleitfähigkeit Lambda wird in Watt pro Meter und Kelvin angegeben. Die Angabe der Schichtdicke erfolgt in Meter, die des U-Werts in Watt pro Quadratmeter und Kelvin. 54 Die vereinfachte Berechnung des U-Werts soll im Folgenden kurz anhand eines beispielhaften Materials mit einer Wärmeleitfähigkeit von 0,035 𝑊 𝑚𝐾 und mit einer Stärke von 0,20 Metern dargestellt werden: 𝑈= λ 𝑑 0,035 𝑈= W (mK) 0,2 𝑚 𝑈 ≈ 0,18 𝑊 𝑚2 𝐾 Tabelle 7 ist zu entnehmen, dass bei gleichbleibender Schichtdicke eines Materials der U-Wert mit sinkender Wärmeleitfähigkeit geringer wird. Anderseits verringert sich der UWert bei gleichbleibender Wärmeleitfähigkeit, wenn die Schichtdicke zunimmt. In beiden Fällen bedeutet der abnehmende U-Wert, dass die Wärmeleitung durch das entsprechende Bauteil verringert wird. Ein geringerer U-Wert resultiert daher in einem besseren Wärmeschutz. Die Verhältnisse, in denen diese drei Parameter zueinander stehen und wie die U-Werte aus Tabelle 7 berechnet werden, kann anhand der Abbildung 7 verdeutlicht werden. Abbildung 7: Beziehung der Parameter Lambda, d und U So wird der Wärmedurchgangskoeffizient U berechnet, indem der Quotient aus der Wärmeleitfähigkeit Lambda und der Schichtdicke d gebildet wird. Die Schichtdicke d resultiert aus der Bildung des Quotienten aus Lambda und U. Das Produkt aus U und d ergibt wiederum die Wärmeleitfähigkeit Lambda. Der Kehrwert des Wärmedurchgangskoeffizienten U ist der Wärmedurchgangswiderstand R, der in 𝑚2𝐾 𝑊 angegeben wird. Ist der Wert des Wärmedurchgangswiderstands gegeben, kann U direkt aus seinem Kehrwert ermittelt werden. 55 Die Erläuterung dieser Beziehungen geschieht vor dem Hintergrund, dass im weiteren Verlauf der „Ab-initio-Rechnung“ nur noch ein Rückgriff auf bereits vorgegebene Wärmedurchgangskoeffizienten verschiedener Bauteile erfolgt. Diese werden in der Tabelle 8 dargestellt. Tabelle 8: U-Werte nicht nachträglich gedämmter Bauteile im Ursprungszustand nach (Schild, et al., 2010) Bauteil Dach Oberste Geschossdecke Außenwand Decke zum unbeheizten Keller Fenster Konstruktion Massiv Holz Massiv Bis 1919 1949 1958 1969 1979 1918 bis bis bis bis bis 1948 1957 1968 1978 1983 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 2,6 1,4 1,4 1,4 0,8 0,5 2,1 2,1 2,1 2,1 0,6 0,5 1984 bis 1994 0,4 0,4 0,4 ab 1995 0,3 0,3 0,3 Holz Massiv Holz Massiv 1,0 1,7 2,0 1,2 0,8 1,7 2,0 1,2 0,8 1,4 1,4 1,5 0,8 1,4 1,4 1,0 0,6 1,0 0,6 1,0 0,4 0,8 0,5 0,8 0,3 0,6 0,4 0,6 0,3 0,5 0,4 0,6 Holz 1,0 0,8 0,8 0,8 0,6 0,6 0,4 0,4 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 5,0 - - 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 2,7 1,8 - - - 3,0 3,0 3,0 3,0 1,8 - - - 4,3 4,3 4,3 4,3 1,8 Holz, einfach verglast Holz, zwei Scheiben Kunststoff, Isolierverglasung Alu- oder Stahl Isolierverglasung Die in Tabelle 8 enthaltenen Wärmedurchgangskoeffizienten stellen pauschale U-Werte für die Bauteile Dach, oberste Geschossdecke, Decke zum unbeheizten Keller und Fenster dar. Sie sind gültig für nicht nachträglich gedämmte Bauteile von Wohngebäuden im Ursprungszustand. Aufgeführt werden sie für acht Baualtersklassen von „bis 1918“ bis „ab 1995“ Verbleiben die Werte bis zum Baujahr 1968 auf einem ähnlichen Niveau, verringern sie sich ab der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ zunehmend. Die Auswirkungen der Wärmeschutzverordnung und ihrer Novellierungen werden durch die Veränderung der U-Werte in Tabelle 8 widergespiegelt. Basierend auf der Kenntnis über die U-Werte, werden in der Ab-initio-Rechnung Transmissionswärmeverluste der Gebäudehülle und einzelner Bauteile berechnet. Aus ihnen lässt sich darauf schließen, wie viel Heizwärme zum Ausgleich dieser Verluste benötigt wird. Diesbezüglich werden die Einflüsse variierender Gebäudegrundrisse und Anbausituationen 56 auf die Verluste veranschaulicht. Diese basieren im Wesentlichen auf unterschiedlichen Verhältnissen des beheizten Gebäudevolumens zur seiner wärmeübertragenden Hüllfläche, Dieses wird auch als A/V-Verhältnis bezeichnet. Im Allgemeinen bezeichnet das A/VVerhältnis die Relation der Oberfläche eines beliebigen Körpers zu seinem Volumen. Bei gleichem Volumen, kann sich das Verhältnis für unterschiedliche Körper erheblich unterscheiden. Dies soll anhand der beiden geometrischen Formen der Kugel und des Würfels sowie an zwei unterschiedlichen hypothetischen Häusern verdeutlicht werden. Hierfür werden in der Tabelle 9 die Formeln zur Ermittlung von Oberfläche, Volumen und A/V-Verhältnis der unterschiedlichen Körper aufgeführt. Zudem werden die ermittelten Ergebnisse angegeben. Tabelle 9: A/V-Verhältnis für unterschiedliche geometrischer Körper Kugel Würfel 𝒓 ≈ 𝟔, 𝟐 𝒎 𝒂 = 𝟏𝟎 𝒎 Oberfläche A [m²] Volumen V [m³] A/V A/V 4 ∙ 𝜋 ∙ 𝑟2 4 ∙ 𝜋 ∙ 𝑟3 3 3 𝑟 0,48 6𝑎1 2 Kleines Haus 𝒂 = 𝟓𝒎 𝒃 = 𝟐𝟎 𝒎 𝒄 = 𝟏𝟎 𝒎 2∙𝑎∙𝑐+4∙𝑏∙𝑐 Großes Haus 𝒂 = 𝟏𝟎 𝒎 𝒃 = 𝟐𝟎 𝒎 𝒄 = 𝟏𝟎 𝒎 2∙𝑎∙𝑐+4∙𝑏∙𝑐 𝑎1 3 𝑎∗𝑏∗𝑐 𝑎∗𝑏∗𝑐 6 𝑎1 0,60 2∙𝑎+ 4∙𝑏 𝑎∙𝑏 0,90 2∙𝑎+ 4∙𝑏 𝑎∙𝑏 0,50 Sowohl die Kugel mit einem Radius r von ungefähr 6,2 m, als auch der Würfel mit einer Kantenlänge von a = 10 m sowie das kleine Haus mit Seitenlängen von 5, 10 und 20 Metern weisen ein Volumen von 1000 m³ auf. Die Kugel verfügt mit einer Fläche von etwa 482 m² über ein A/V-Verhältnis von 0,48. Der Würfel mit der Kantenlänge 10 m hat hingegen eine Oberfläche von 600 m² und somit ein etwas höheres A/V -Verhältnis. Bedeutend höher ist die Fläche mit 900 m² beim kleinen Haus mit den Seitenlängen von 5 m und 20 m sowie einer Höhe von 10 m. Dementsprechend hoch ist sein Verhältnis von Fläche zu Volumen. Es ist zu erkennen, dass sich die A/V-Verhältnisse innerhalb der drei Körper erkennbar unterscheiden. Von allen drei Körpern weist die Kugel das geringste Verhältnis auf. Sie hat somit bezogen auf ihr Volumen die geringste Fläche, über die Wärme verloren gehen könnte. Ein anderer Effekt wird deutlich, wenn man das kleine mit dem großen Haus vergleicht. So nimmt das A/V-Verhältnis vom kleinen Haus zum großen Haus von 0,9 auf 0,5 fast um die Hälfte ab. Dies ist der Fall, obwohl sie über dieselbe Form verfügen und sich lediglich in der Länge der Seite a unterscheiden. Diese ist beim großen Haus doppelt so lang, wie beim kleinen Haus. Dies hat zur Folge, dass sich auch das Volumen des großen Hauses im Vergleich zum kleinen 57 Haus auf 2000 m³ verdoppelt. Seine Hüllfläche ist hingegen nur um 100 m² größer und beträgt insgesamt 1000 m². Es ist somit zu entnehmen, dass bei größeren Körpern gleicher Form das A/V-Verhältnis abnimmt. Grund hierfür ist, dass die Oberfläche quadratisch, das Volumen jedoch in der dritten Potenz zunimmt. Zudem wird im Kontext der „Ab-initio-Rechnung“ das für die Ermittlung der Transmissionswärmeverluste wesentliche Konzept der Gradtagzahlen eingeführt. Diese stellen ein Maß für die Differenz zwischen der Innentemperatur eines Gebäudes und seiner Umgebungstemperatur dar. Für die Ermittlung des Heizenergiebedarfs sind sie daher eine essentielle Kenngröße (DWD, 1996 - 2014) . Auf Grundlage der Transmissionswärmeverluste der Endenergien wird in der „Ab-initio-Rechnung“ weiterhin näherungsweise versucht, Werte des resultierenden Primärenergiebedarfs, beispielsweise über die Datenbasis GEMIS, und der zugehörigen Kohlenstoffdioxidemissionen zu ermitteln. 4.2.1. Annahmen und Definition wichtiger Parameter Bevor die „Ab-initio-Rechnung“ durchgeführt werden konnte, war es zunächst notwendig, einige wichtige Gebäudeeigenschaften und Umweltparameter zu definieren. Diese werden im Folgenden erläutert. In der „Ab-initio-Rechnung“ werden Wohngebäude im Ursprungszustand aus den Baualtersklassen „bis 1918“ bis „ab 1995“ simuliert. Die Kategorisierung ergibt sich dabei in erster Linie aus den U-Werten, die den einzelnen Bauteilen der beschriebenen Gebäude zugeordnet werden. Diese können der Tabelle 8 entnommen werden. Ob den einzelnen Bauteilen der beschriebenen Gebäude die Wärmedurchgangskoeffizienten für massive Konstruktionen oder Holzkonstruktionen zugeordnet werden sollten, kann aus Abschnitt 4.1. und der Tabelle VII im Anhang abgeleitet werden. Zudem erfolgt die Simulation von Wohngebäuden, die in etwa den Kategorien „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“ und „Reihenhaus“ entsprechen. Für Reihenhäuser werden zudem auch die unterschiedlichen Anbausituationen „Reihenendhaus“ und „Reihenmittelhaus“ berücksichtigt. Grundriss und Anbausituation Einbezogen wurden kompakte Gebäudegrundrisse mit einem Verhältnis 1:1 von Länge zu Breite und langgestreckte Grundrisse mit einem Verhältnis 3:1 von Länge zu Breite. Zur Simulation von einseitig oder beidseitig angebauten Wohngebäuden wurde die Annahme getroffen, dass durch die angebauten Gebäude jeweils eine Außenwand des simulierten Gebäudes vollständig verdeckt wird. Zudem verfügen die angebauten Gebäude über dieselbe 58 mittlere Raumtemperatur wie das simulierte Gebäude. In Orientierung an der Energieeinsparverordnung, werden die auf diese Weise angebauten Außenwände als nicht mehr an den Transmissionswärmeverlusten (Energieeinsparverordnung, 2009) des Gebäudes beteiligt angesehen . Um bei freistehenden Gebäuden mit kompaktem Grundriss alle Außenwände bei der Berechnung der Transmissionswärmeverluste zu berücksichtigen, wird die Fläche einer Wand mit dem Faktor vier multipliziert. Im Falle, dass das Gebäude einseitig oder beidseitig angebaut ist, fallen die Transmissionswärmeverluste über eine beziehungsweise zwei der Außenwände weg. Aus diesem Grund wird der zu multiplizierende Faktor auf drei respektive zwei reduziert. Da es bei einem kompakten Grundriss keinen Einfluss hat, welche Außenwand verdeckt wird, müssen keine zusätzlichen Differenzierungen vorgenommen werden. Für freistehende Wohngebäude mit langgestrecktem Grundriss werden zur Berücksichtigung aller vier Außenwände die Flächen der kurzen und der langen Seite jeweils mit dem Faktor zwei multipliziert. Neben dem freistehenden Gebäude ergeben sich für die Reihenbauweise vier weitere Anbausituationen. Bei einem Reihenendhaus kann entweder die kurze oder die lange Seite durch ein weiteres Gebäude verdeckt werden. Hierfür muss entsprechend der Multiplikationsfaktor für die kurzen oder langen Außenwände auf eins reduziert werden. Bei einem Reihenmittelhaus ist hingegen jeweils der Anbau an beide langen oder an beide kurzen Seiten denkbar. In diesem Fall wird einer der Multiplikationsfaktoren entsprechend auf null vermindert. Gebäude und Bauteilflächen Eine typische Grundfläche der beschriebenen Einfamilienhäuser beträgt 100 m². Zur Ermittlung der Dachfläche wird ein Verhältnis zur Grundfläche von 1,3 zu 1 angesetzt. Dieser Faktor kann jedoch in Abhängigkeit davon variieren, welche Art und Form eines Daches simuliert werden soll. Bei einem Flachdach ergibt sich beispielsweise ein Verhältnis von 1:1. Für die Höhe des Gebäudes wurde stets ein Wert von 6 Metern ohne Dach angenommen. Die Flächen der Bauteile „oberste Geschossdecke“, „Außenwände“ und „Kellerdecke“ lassen sich aus den Seitenlängen und der Gebäudehöhe berechnen. Die Flächen der Außenwände unterscheiden sich dabei je nach Gebäudegrundriss und Anbausituation. Bei langgestrecktem Grundriss variieren sie zudem bei gleicher Grundfläche in Abhängigkeit von der jeweiligen Länge der Breit- und Längsseiten. In der „Ab-initio-Rechnung“ wurde für sämtliche Häuser mit kompaktem, quadratischem Grundriss eine Seitenlänge von 10 Metern angenommen. Für 59 den langgestreckten Grundriss basieren die einhundert Quadratmeter Grundfläche stets auf Längsseiten von 17,3 Metern und Breitseiten von 5,8 Metern. Für den Anteil der Fensterflächen wurde ein Wert von 36 m² angenommen. Für die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke ergeben sich jeweils Flächen von 100 m². Beheiztes Volumen, Nutzfläche und Wohnfläche Vom beheizten Volumen Ve eines Gebäudes wird der gesamte Raum umfasst, der von der wärmeübertragenden Hüllfläche umbaut wird. Seine Größe ist davon abhängig, ob das ganze Gebäude oder lediglich einzelne Räume darin beheizt werden. Ermittelt wird es je nach Situation entweder anhand der Außenmaße des gesamten Gebäudes oder mittels der Maße der beheizten Gebäudebestandteile (Weglage, et al., 2010) . Für die Kalkulationen der „Ab-initio- Rechnung“ wurde unterstellt, dass sowohl das Dachgeschoss, als auch das Kellergeschoss unbeheizt sind. Grundlage hierfür bilden die in Abschnitt 4.1. aufgeführten Daten zum Wohngebäudebestand. Die dortigen Angaben zur Beheizungsstruktur von Keller- und Dachgeschossen im Altbau wurde hierfür auch auf Wohngebäude späterer Baualtersklassen übertragen. Ihr Raum geht daher nicht mit in das beheizte Gebäudevolumen ein. Dieses ergibt sich somit vereinfacht aus dem Produkt der Seitenlängen des Gebäudes und seiner Höhe. Für alle in der „Ab-initio-Rechnung“ beschriebenen Wohngebäude beläuft sich das beheizte Volumen somit auf etwa 600 Kubikmeter. Für die Wohnfläche wurde ein Wert von ungefähr 145 m² angenommen. Ist die Wohnfläche des Gebäudes bekannt, erlaubt es eine vereinfachte Methode, die Gebäudenutzfläche AN aus der Wohnfläche zu berechnen, indem letztere mit dem Faktor 1,2 multipliziert wird. Eine weitere Möglichkeit ist es, die Nutzfläche des Gebäudes durch Multiplikation des beheizten Gebäudevolumens mit dem Faktor 0,32 m-1 zu ermitteln (Energieeinsparverordnung, 2009) In der „Ab-initio-Rechnung wurde die Nutzfläche gemäß letztgenannter Methode berechnet. Durch eine Multiplikation des Volumens mit diesem Faktor ergibt sich somit eine Gebäudenutzfläche von 𝐴𝑁 = 0,32 𝑚−1 ∙ 𝑉𝑒 𝐴𝑁 = 0,32 𝑚−1 ∙ 600 𝑚3 𝐴𝑁 = 192 𝑚2 Durch die Gebäudenutzfläche wird die nutzbare Fläche beschrieben, die innerhalb des beheizten Gebäudevolumens zur Verfügung steht. Abgezogen werden die Flächen von Innenund Außenbauteilen des Gebäudes (Weglage, et al., 2010) . Kellerräume und Dachgeschosse werden der Gebäudenutzfläche zugerechnet, wenn sie beheizt vorliegen. Da diese Geschosse jedoch 60 in Annahme für alle in der „Ab-initio-Rechnung“ beschriebenen Gebäude unbeheizt sind, werden sie nicht zur Gebäudenutzfläche gezählt. Unabhängig davon ist die Nutzfläche eines Gebäudes im Allgemeinen größer als seine Wohnfläche. Die Ursache hierfür lässt sich darin finden, dass von der Nutzfläche des Gebäudes auch quasi beheizte Flure und Treppenhäuser mit eingeschlossen werden. Die Wohnfläche umfasst hingegen nur die tatsächlich in der Wohnung genutzten Flächen und ist daher prinzipiell kleiner als die Gebäudenutzfläche (Weglage, et al., 2010) . Der Fläche des Wohngebäudes kommt eine wesentliche Bedeutung zu, da hierauf einige energetische Kennwerte bezogen werden, die mit der „Ab-initio-Rechnung“ berechneten wurden. Eine Konsequenz aus dem Bezug zur Nutzfläche ist, dass ermittelte Kennwerte aus zuvor genannten Gründen geringer sind, als bei einem Bezug auf die Wohnfläche. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit unterschiedlicher Wohngebäude ist es wichtig, sich auf eine der beiden Flächen als Referenz festzugelegen. In der Ab-Initio-Rechnung werden die Werte aller beschriebenen Gebäude bezogen auf beide Flächen ermittelt. Das Volumen sowie die Nutz- und die Wohnfläche sind für alle simulierten Wohngebäude identisch. Dies begründet sich dadurch, dass die bereits beschriebenen Gebäudeparameter stets einheitlich gehalten wurden. Aus Abschnitt 4.1. wird deutlich, dass sich Gebäudeeigenschaften wie beispielsweise die Wohnfläche oder die Anzahl an Stockwerken in den unterschiedlichen Baualtersklassen und Gebäudekategorien normalerweise unterscheiden können. Der Vorteil einer gleichbleibenden Wahl dieser Größen liegt jedoch darin, dass die Auswirkungen variierender Grundrisse, Anbausituationen und Wärmedurchgangskoeffizienten leichter erkannt und die resultierenden Ergebnisse gut miteinander verglichen werden können. Voraussetzung zur Berechnung der Transmissionswärmeverluste Zur Berechnung der Transmissionswärmeverluste eines Gebäudes sind unterschiedliche Informationen erforderlich. Dies sind einerseits Angaben zu den Flächen seiner unterschiedlichen Bauteile. Weiterhin werden ihre jeweiligen U-Werte und Temperaturkorrekturfaktoren sowie ein Wert für die Temperaturdifferenz zwischen dem Inneren des Gebäudes und seiner Umgebung benötigt. Die für die Berechnung notwendigen U-Werte können Tabelle 8 entnommen werden. Eine Quelle für die Differenzwerte zwischen der durchschnittlichen Innentemperatur des beheizten Gebäudes und seiner mittleren Umgebungstemperatur stellt die Excel-Tabelle „Klimadaten deutscher Stationen“ dar (IWU, 2014) . In dieser Tabelle des Instituts für Wohnen und Umwelt 61 werden auf Basis von Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes für unterschiedliche Wetterstationen in Deutschland und für verschiedene Jahre eine Reihe nützlicher Klimadaten kostenlos zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Gradtagzahlen, die für eine gewünschte Gebäudeinnentemperatur und für eine bestimmte Heizgrenztemperatur nach VDI 3807 berechnet werden. Auch durch den Deutschen Wetterdienst selbst werden Gradtagzahlen ermittelt und können aktuell kostenlos für den Februar 2014 eingesehen werden. Daten aus vergangen Jahren stehen hier jedoch nur gegen Bezahlung zur Verfügung. In der Tabelle des IWU werden abhängig von der Ausgewählten Innen- und Heizgrenztemperatur die Gradtagzahl als Wärmesumme, die Heiztage, die Außentemperatur, und die Außentemperatur an Heiztagen für das gewählte Jahr und seine einzelnen Monate angegeben. Im Allgemeinen, auf einen bestimmten Monat in einem vorgegebenen Jahr bezogen, stellt die Gradtagzahl das Produkt aus den Heiztagen mit der Differenz zwischen der Innentemperatur und der Außentemperatur an Heiztagen dar. Heiztage sind standardmäßig Tage, an denen die mittlere Außentemperatur unter die Heizgrenztemperatur von 15 °C fällt. Weitere wählbare Heizgrenztemperaturen sind 12 °C und 10 °C. Die Innentemperatur ist in der Tabelle des IWU frei wählbar. Typische Werte liegen zwischen 18 °C und 25 °C wobei eine Temperatur von 20 °C den Standard darstellt. Für den Monat Mai des Jahres 2013 liegen bei einer Innentemperatur von 20°C und einer Heizgrenztemperatur von 15 °C insgesamt 24 Heiztage vor. Die mittlere Außentemperatur an Heiztagen beträgt 12,1°C. Die Gradtagzahl G20/15 ergibt sich somit zu: 𝐺20/15, 𝑀𝑎𝑖 = 𝐼𝑛𝑛𝑒𝑛𝑡𝑒𝑚𝑝𝑒𝑟𝑎𝑡𝑢𝑟 °𝐶 − 𝐴𝑢ß𝑒𝑛𝑡𝑒𝑚𝑝𝑒𝑟𝑎𝑡𝑢𝑟 𝑎𝑛 𝐻𝑒𝑖𝑧𝑡𝑎𝑔𝑒𝑛 °𝐶 𝐺20/15, 𝑀𝑎𝑖 ∙ 𝐻𝑒𝑖𝑧𝑡𝑎𝑔𝑒 [𝑑] = 20 °𝐶 − 12,1 °𝐶 ∙ 24 𝑑 𝐺20/15, 𝑀𝑎𝑖 ≈ 190 °𝐶𝑑 Auf diese Weise kann jedem Monat eine Gradtagzahl zugeordnet werden. Die Summe dieser Daten über 12 Monate ergibt anschließend die Jahresgradtagzahl. Sowohl die monatlichen als auch die jährlichen Werte der Gradtagzahlen eines bestimmten Jahres können in der Tabelle des IWU mit den langjährigen Mittelwerten der Periode 1970 bis 2013 verglichen werden. Führt man den Vergleich für unterschiedliche Jahre durch fällt auf, dass die Jahresgradtagzahl zwar von Jahr zu Jahr schwanken kann, dass aber bis jetzt noch kein klares Treibhaussignal herauszulesen ist. Ein solcher Vergleich mit dem langjährigen Mittel wird in Tabelle 10 beispielhaft für das Jahr 2013 aufgeführt. 62 Tabelle 10: Vergleich der Gradtagzahlen des Jahres 2013 mit dem langjährigen Mittel nach (IWU, 2014) Gradtagzahl G20/15 Heiztage [Kd] [d] 564 31 529 28 534 31 271 23 190 24 48 8 0 0 0 0 117 17 219 24 426 30 479 31 3376 247 2013 Außentemperatur [°C] 1,8 1,1 2,8 10,3 13,0 17,8 22,3 19,9 15,4 12,0 5,8 4,5 10,6 Außentemp. an Heiztagen [°C] 1,8 1,1 2,8 8,2 12,1 14,0 13,1 10,9 5,8 4,5 6,3 langjähriges Mittel * Gradtagzahl Außentemperatur G20/15 Heiztage Monat [Kd] [d] [°C] Januar 572 31 1,6 Februar 497 28 2,4 März 426 31 6,2 April 290 27 10,0 Mai 140 17 14,6 Juni 52 8 17,7 Juli 15 3 19,6 August 15 2 19,3 September 111 15 15,1 Oktober 298 29 10,1 November 437 30 5,4 Dezember 541 31 2,5 Jahr 3396 251 10,4 * von 1970 - 2013 Außentemp. an Heiztagen [°C] 1,6 2,4 6,2 9,1 11,8 13,2 13,9 13,8 12,6 9,6 5,4 2,5 6,5 Zu sehen ist, dass sich die Werte für die Gradtagzahl G20/15, die Heiztage, die Außentemperatur und die Außentemperatur an Heiztagen kaum voneinander unterscheiden. Mit einem Wert von 3376 °Cd ist die Gradtagzahl im Jahre 2013 um 20 °Cd geringer als im langjährigen Mittel, verbunden mit einem etwas geringeren Bedarf zur Heizung. Indem die Gradtagzahl durch die Anzahl an Heiztagen dividiert wird, erhält man die mittlere Temperaturdifferenz pro Heiztag. Dividiert durch die Anzahl an Tagen im Jahr erhält man wiederum die mittlere Differenz der Außentemperatur und der Innentemperatur im Wohngebäude pro Tag. Für das Jahr 2013 ergibt sich hierfür bei einer Innentemperatur von 20 °C und einer Heizgrenztemperatur von 15 °C ein Wert von 𝐺𝑟𝑎𝑑𝑡𝑎𝑔𝑧𝑎𝑙𝐽𝑎 𝑟 [°𝐶𝑑] = 𝑚𝑖𝑡𝑡𝑙𝑒𝑟𝑒 𝑇𝑒𝑚𝑝𝑒𝑟𝑎𝑡𝑢𝑟𝑑𝑖𝑓𝑓𝑒𝑟𝑒𝑛𝑧 [°𝐶] 356 𝑇𝑎𝑔𝑒 [𝑑] 3376 °𝐶𝑑 ≈ 9,2 °𝐶 365 𝑑 Dieser Wert kann im Folgenden zur Berechnung der jährlichen Transmissionswärmeverluste und zum Heizwärmebedarf im Jahre 2013 herangezogen werden. Als weitere Bedingung gehen die Temperaturkorrekturfaktoren für einzelne Bauteile in die Berechnung der Transmissionswärmeverluste ein. Im Allgemeinen kann der Transmissionswärmeverlust vereinfacht aus dem Produkt der Fläche A eines Bauteils, seinem Wärmedurchgangskoeffizienten U und der Temperaturdifferenz ermittelt werden: 63 𝑇𝑟𝑎𝑛𝑠𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑠𝑤ä𝑟𝑚𝑒𝑣𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡𝐵𝑎𝑢𝑡𝑒𝑖𝑙 = 𝐴𝐵𝑎𝑢𝑡𝑒𝑖𝑙 ∙ 𝑈𝐵𝑎𝑢𝑡𝑒𝑖𝑙 ∙ 𝐺𝑇𝑍 Diese Beziehung ist gültig für Bauteile, die direkt an die Außenluft angrenzen. Grund hierfür ist, dass ihre Transmissionswärmeverluste direkt von der Temperaturdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und seiner Umgebung bestimmt werden. Bauteile, auf die dieser Sachverhalt zutrifft, sind beispielsweise die Fenster und die Außenwände. Für die Berechnung der Transmissionswärmeverluste von Bauteilen, die nicht direkt an die Außenluft angrenzen, werden jedoch Temperaturkorrekturfaktoren benötigt. Durch diese wird berücksichtigt, dass der Transmissionswärmeverlust dieser Bauteile in Räume stattfindet, deren Temperatur zu einem gewissen Grad über der Temperatur der äußeren Umgebung liegt. Bauteile, auf die dieser Sachverhalt zutrifft, sind beispielsweise Decken zu unbeheizten Keller- und Dachgeschossen. Für das Bauteil „Kellerdecke“ wird ein Temperaturkorrekturfaktor von 0,6 angenommen (Elsland, et al., 2013). Der Faktor der obersten Geschossdecke wird in der „Ab-initioRechnung“ automatisch unter Annahme eines „Steady-State“ berechnet. Er unterscheidet sich je nach Verhältnis, in dem die U-Werte der Bauteile „oberste Geschossdecke“ und “Dachgeschoss“ zueinander stehen. Die Ermittlung der Temperatur auf dem Dachgeschoss und somit des Temperaturkorrekturfaktors für den Transmissionswärmeverlust soll im Folgenden an einem Beispiel veranschaulicht werden. Die Berechnung erfolgt dabei für ein Dachgeschoss mit 𝑊 einer Fläche von 130 m² und einem U-Wert von 0,4 𝑚 2 𝐾 . Die obere Geschossdecke weist 𝑊 hingegen eine Fläche von 100 m² und ebenso einen U-Wert von 0,4 𝑚 2 𝐾 auf. Die Innentemperatur des Gebäudes beträgt 19°C und die mittlere Temperaturdifferenz zwischen Innen und Außen liegt bei etwa 8,8 °C. Findet zunächst ein Transmissionswärmeverlust vom beheizten Gebäudevolumen über die oberste Geschossdecke und von dort weiter über das Dach in die Umgebung statt, werden beide Verluste von Temperaturunterschieden bestimmt, die geringer als die vollständige Temperaturdifferenz zwischen dem Inneren des Gebäudes und seiner Umgebung sind. Dies liegt daran, dass auf dem Dachgeschoss eine Temperatur vorherrscht, die zwischen diesen beiden Temperaturen liegt. Der Transmissionswärmeverlust über die oberste Geschossdecke (OG) ist von der Temperaturdifferenz zwischen dem Inneren des Gebäudes und der Temperatur X auf dem Dachgeschoss abhängig. 𝑇𝑟𝑎𝑛𝑠𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑠𝑤ä𝑟𝑚𝑒𝑣𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡𝑂𝐺 = 𝐴𝑂𝐺 ∙ 𝑈𝑂𝐺 ∙ 𝑋 64 Da die vorherrschende Temperatur X nicht bekannt ist, kann der Transmissionswärmeverlust nicht berechnet werden. Gleiches gilt für den Verlust über das Dach (D). Dieser wird von einer Temperaturdifferenz bestimmt, die als Gradtagzahl weniger X beziffert werden kann. 𝑇𝑟𝑎𝑛𝑠𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑠𝑤ä𝑟𝑚𝑒𝑣𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡𝐷 = 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝐷 ∙ (𝐺𝑇𝑍 − 𝑋) Setzt man die Transmissionswärmeverluste über beide Bauteile gleich, ist es hierdurch jedoch möglich, nach X aufzulösen und somit die Temperaturdifferenz zwischen der Innentemperatur des Gebäudes und dem Dachgeschoss zu berechnen. Gleichsetzen der Transmissionswärmeverluste: 𝐴𝑂𝐺 ∙ 𝑈𝑂𝐺 ∙ 𝑋 = 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝐷 ∙ (𝐺𝑇𝑍 − 𝑋) Auflösen nach X: 𝐴𝑂𝐺 ∙ 𝑈𝑂𝐺 ∙ 𝑋 = 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝐷 ∙ 𝐺𝑇𝑍 − 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝐷 ∙ 𝑋 𝐴𝑂𝐺 ∙ 𝑈𝑂𝐺 + 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝑂𝐺 ∙ 𝑋 = 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝑂𝐺 ∙ 𝐺𝑇𝑍 𝑋= 𝑋= 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝑂𝐺 ∙ 𝐺𝑇𝑍 𝐴𝑂𝐺 ∙ 𝑈𝑂𝐺 + 𝐴𝐷 ∙ 𝑈𝑂𝐺 130 𝑚2 ∙ 0,4 100 𝑚2 ∙ 0,4 𝑊 𝑚2 𝐾 𝑊 𝑊 + 130 𝑚2 ∙ 0,4 2 𝑚2 𝐾 𝑚 𝐾 ∙ 8,759 𝐾 𝑋 = 0,565 ∙ 8,759 𝐾 𝑋 = 4,95 𝐾 Zwischen dem Gebäudeinneren und dem Dachgeschoss herrscht demnach eine Temperaturdifferenz von fast 5 °C. Bei einer Innententemperatur von 19 °C ergibt sich auf dem Dachgeschoss somit eine Temperatur von knapp 14 °C. Zur Berechnung des Transmissionswärmeverlusts der obersten Geschossdecke muss also mit einem Temperaturunterschied von 5 °C gerechnet werden. Der Temperaturkorrekturfaktor in Bezug auf die gesamte mittlere Differenz beträgt in diesem Fall etwa 0,57. 65 Berechnung von Transmissionswärmeverlusten Mit der mittleren Temperaturdifferenz, den U-Werten und den Temperaturkorrekturfaktoren kann nun der jährliche Transmissionswärmeverlust von Modellgebäuden und ihren einzelnen Bauteilen berechnet werden. Im Detail kann dies mit dem „Ab-initio-Programm“ für Gebäude unterschiedlicher Baualtersklassen und Anbausituationen sowie bei Gradtagzahlen verschiedener Jahre durchgeführt werden. Anhand des Programms ist es somit unter anderem möglich zu verdeutlichen, dass die Transmissionswärmeverluste jedes Jahr mit den verschiedenen Temperaturdifferenzen schwanken. Anzumerken ist jedoch, dass die Abweichungen bisher von Jahr zu Jahr nur im Bereich weniger Prozente liegen. Im Folgenden soll eine solche Berechnung beispielhaft für das Jahr 2013 dargestellt werden. Berechnet werden die jährlichen Transmissionswärmeverluste für ein Wohngebäude, dessen Bauteile die in Tabelle 11 aufgeführten Eigenschaften aufweisen. Die mittlere Temperaturdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren beträgt bei einer Gradtagzahl G20/15 etwa 9,2 °C. Tabelle 11: Eigenschaften der Bauteile eines Modellgebäudes Bauteil Fläche A [m²] U-Wert [W/(m²K)] Temperaturkorrekturfaktor KF 100 0,3 0,6 240 36 100 0,5 1,8 0,6 0,6 Oberste Geschossdecke (OG) Außenwände(AW) Fenster (F) Kellerdecke (KD) Der Transmissionswärmeverlust der einzelnen Bauteile kann auf die zuvor erläuterte Art berechnet werden. Der vollständige Transmissionswärmeverlust über sämtliche Bauteile ergibt sich aus der Summe der einzelnen Bauteilverluste: 𝑇𝑟𝑎𝑛𝑠𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑠𝑤ä𝑟𝑚𝑒𝑣𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡 = 𝐴𝑂𝐺 ∙ 𝑈𝑂𝐺 ∙ 𝐾𝐹𝑂𝐺 + (𝐴𝐴𝑊 − 𝐴𝐹 ) ∙ 𝑈𝐴𝑊 + ∙ 9,2 °C 𝐴𝐹 ∙ 𝑈𝐹 + 𝐴𝐾𝐷 ∙ 𝑈𝐾𝐷 ∙ 𝐾𝐹𝐾𝐷 Nach diesem Schritt sind zunächst die bei der gegebenen Temperaturdifferenz auftretenden Transmissionswärmeverluste in Watt ermittelt. Für die jährlichen Transmissionswärmeverluste muss dieser Wert noch mit der Anzahl der Stunden eines Jahres multipliziert werden. In einem gewöhnlichen Jahr liegt diese bei etwa 8766 Stunden. 66 𝑊 100𝑚2 ∙ 0,3 𝑚 2 𝐾 ∙ 0,6 + 𝑊 𝑇𝑟𝑎𝑛𝑠𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑠𝑤ä𝑟𝑚𝑒𝑣𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡 = 240𝑚2 − 36𝑚2 ∙ 0,5 𝑚 2 𝐾 ∙ 1 + 𝑊 36𝑚2 ∙ 1,8 𝑚 2 𝐾 ∙ 1 + ∙ 9,2 °C * 8766 h 𝑊 100𝑚² ∙ 0,6 𝑚 2 𝐾 ∙ 0,6 𝑇𝑟𝑎𝑛𝑠𝑚𝑖𝑠𝑠𝑖𝑜𝑛𝑠𝑤ä𝑟𝑚𝑒𝑣𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡𝐽𝑎 𝑟 = 17.832.244 𝑊 𝑘𝑊 = 17.832 𝑎 𝑎 Man erhält die Transmissionswärmeverluste beziehungsweise die Energie in Wattstunden pro Jahr. Zur Umrechnung in Kilowattstunden muss anschließend durch den Faktor 1000 dividiert werden. Der Transmissionswärmeverlust über alle Bauteile beträgt somit im Jahre 2013 bei einer Gradtagzahl G20/15 etwa 17.832 Kilowattstunden pro Jahr. In der Tabelle 12 wird beispielhaft aufgeführt, wie sich der jährliche Transmissionswärmeverlust in Abhängigkeit von der Temperatur unterscheiden kann, die ein Nutzer für das Innere eines Wohngebäudes wählt. Hierzu wird der Wert des Verlusts aufgeführt, der sich jeweils bei Innentemperaturen von 23 °C und 20 °C bei einer gleichbleibenden Heizgrenztemperatur von 15 °C ergibt. Tabelle 12: Jährliche Transmissionswärmeverluste bei unterschiedlichen Gradtagzahlen Gradtagzahl G20/15 – 3376 °Cd G23/15 – 4117 °Cd Mittlere jährliche Temperaturdifferenz – 9,24 °C 11,28 °C Innentemperatur Gebäude und Außentemperatur Jährlicher Transmissionswärmeverlust 17.832 𝑘𝑊 21.746 𝑎 𝑘𝑊 𝑎 Im Vergleich zur Gradtagzahl G20/15 mit 3376 °Cd weist die Gradtagzahl G23/15 einen Wert von 4117 auf. Die mittlere jährliche Temperaturdifferenz zwischen dem Inneren des Gebäudes beträgt in diesem Fall etwa 11,2 °C. Der jährliche Transmissionswärmeverlust beläuft sich auf 21.746 𝑘𝑊 𝑎 . Es ist zu erkennen, dass mit einer Innenraumtemperatur von 23 °C gegenüber eine Innenraumtemperatur von 20 °C ein um 22 Prozent höherer Transmissionswärmeverlust verbunden ist. Dies geht gleichzeitig mit einem höheren Bedarf an Heizwärme einher. In der „Ab-initio-Rechnung wurden Kalkulationen für unterschiedliche Temperaturdifferenzen angestellt, um ihre Auswirkungen auf die Wärmeverluste untersuchen zu können. Herrühren können diese beispielsweise von sich ändernden Umweltbedingungen, oder aber auch von variierenden Ansprüchen der Wohngebäudenutzer an die Innentemperatur eines Wohngebäudes. Standardmäßig wird in der „Ab-initio-Rechnung“ eine mittlere jährliche Temperaturdifferenz von etwa 8,8 °C pro Tag zwischen dem Inneren des 67 Wohngebäudes und seiner Umgebung angenommen. Dies entspricht der mittleren Temperaturdifferenz aus der Außentemperatur und der Innentemperatur eines Wohngebäudes innerhalb des Jahres 2012 (IWU, 2014). 4.2.2. Vorgehensweise in der Ab-initio-Rechnung Vorlage zur Berechnung der U-Werte Zunächst steht eine Vorlage zur Verfügung, mit welcher der U-Wert eines Bauteils standardmäßig für einen horizontalen Wärmestrom ermittelt wird. In diesem Schritt sind die Werte der Wärmeübergangswiderstände, die an der Luft der Innenseite und der Außenseite des Bauteils bestehen, vorgegeben. Frei gewählt werden können hingegen die Schichtdicke des Materials, aus dem sich das Bauteil zusammensetzt, sowie dessen Wärmeleitfähigkeit Lambda. Indem der Wert für die Schichtdicke durch den Wert der Wärmeleitfähigkeit dividiert wird, erhält man den Wärmedurchlasswiderstand des Materials. Der gesamte Wärmedurchgangswiderstand von Bauteil und Luftschichten ergibt sich anschließend aus der Summe des Wärmedurchlasswiderstands des Materials und den Wärmeübergangswiderständen der Außen- und Innenluft. Der Wärmedurchgangskoeffizient oder auch U-Wert, eines Materials oder Bauteils ergibt sich schließlich aus der Bildung des Kehrwerts des Wärmedurchgangswiderstands. In einer anderen Vorlage wird der Ausgangspunkt der Betrachtung verändert und mit dem Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten eines Bauteils begonnen, den man zu erreichen wünscht. Man erhält nach Angabe des angestrebten U-Werts und der Wärmeleitfähigkeit des einzusetzenden Materials den Wert der Schichtdicke, die zum Erreichen des veranschlagten Wärmedurchgangskoeffizienten eingehalten werden muss. In der Vorlage wird berücksichtigt, dass der U-Wert eines Bauteils neben der Stärke seines Materials und seiner Wärmeleitfähigkeit noch von weiteren Faktoren beeinflusst werden kann. Betrachtet man ein Bauteil gegen Außenluft, so müssen beispielsweise neben diesen Parametern zusätzlich die vom Wärmestrom abhängigen Wärmeübergangswiderstände der Innen- und Außenluft beachtet werden. Zudem kann sich ein Bauteil auch aus vielen verschiedenen Schichten mit unterschiedlicher Stärke und verschiedenen Wärmedurchgangskoeffizienten zusammensetzen. Bei gleichbleibenden Wärmeübergangswiderständen der Luft fällt der U-Wert jedoch weiterhin umso niedriger aus, je dicker seine Materialschicht beziehungsweise je geringer die Wärmeleitfähigkeit ist. 68 Vorlage zur Berechnung weiterer energierelevanter Kenngrößen Mit der „Ab-initio-Rechnung“ kann eine Reihe weiterer energierelevanter Kenngrößen berechnet werden. Hierbei handelt es sich um die Wärmeübertragende Hüllfläche eines simulierten Wohngebäudes, dessen A/V-Verhältnis, den spezifischen auf die wärmeübertragende Hüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust (mittlerer U-Wert), die jährlichen Transmissionswärmeverluste der gesamten Gebäudehülle und einzelner Bauteile, sowie näherungsweise den jährlichen Primärenergiebedarf sowie die jährlichen Kohlenstoffdioxidemissionen. Die wärmeübertragende Hüllfläche wird hierbei durch das Programm ausgegeben, sobald Angaben zu den grundlegenden Gebäudeparametern wie beispielsweise der Grundfläche, der Höhe und den Seitenlängen gemacht werden. Da von einem unbeheiztem Dach- und Kellergeschoss ausgegangen wird, bilden die Flächen der obersten Geschossdecke, der Außenwände, der Fenster und der Kellerdecke die Grundlage für den Wert der Wärmeübertragenden Hüllfläche. Gleiches gilt für das Volumen und die Nutzfläche des simulierten Gebäudes. Das A/V-Verhältnis wird schließlich als Quotient der wärmeübertragenden Hüllfläche zu dem Gebäudevolumen errechnet. Die Ermittlung der jährlichen Transmissionswärmeverluste über die Wärmeübertragende Hüllfläche kann auf zwei Arten erfolgen. Von Grund auf geschieht dies zunächst über die Flächen der einzelnen, am Transmissionswärmeverlust beteiligten Bauteile. Ihre Berechnung erfolgt durch das Programm bereits bei der Bestimmung der elementaren Gebäudeparameter. Zusätzlich von Bedeutung sind U-Werte einzelner Bauteile. Diese können Tabelle 8 entnommen und in die dafür vorgesehenen Zellen der Excel-Vorlage kopiert werden. Zur Orientierung, ob an entsprechender Stelle die Wärmedurchgangskoeffizienten für Bauteile in Massivbauweise oder als Holzkonstruktion gewählt werden müssen, kann auf die Informationen in Abschnitt 4.1. zurückgegriffen werden. Letze Bedingung zur Berechnung der Transmissionswärmeverluste ist ein Wert für die Differenz zwischen der mittleren Innentemperatur des Gebäudes und seiner durchschnittlichen Umgebungstemperatur. In der „Ab-initio-Rechnung“ kann diese durch den Nutzer beliebig angepasst werden. Realistische Werte können auch aus der bereits beschriebenen, die Gradtagzahlen enthaltenden Tabelle des Instituts für Wohnen und Umwelt abgeleitet werden. Sobald alle notwendigen Angaben gemacht sind, werden die Transmissionswärmeverluste durch das Programm automatisch auf folgende Weise berechnet. Zunächst kommt es zur Multiplikation der Fläche des Bauteils mit dem Wert seines Wärmedurchgangskoeffizienten und seinem Temperaturkorrekturfaktor. Ergebnis ist die Größe des 69 Transmissionswärmeverlusts angegeben in Watt pro Kelvin. Eine weitere Multiplikation dieses Werts mit der mittleren Temperaturdifferenz ergibt den beim entsprechenden Temperaturunterschied vorliegenden Transmissionswärmeverlust des Bauteils in Watt. Um schließlich den jährlichen Transmissionswärmeverlust in Kilowattstunden zu ermitteln, erfolgt die Multiplikation des erhaltenen Werts mit der Anzahl der Stunden eines Jahres und die Division mit dem Faktor 1000. Diese Schritte werden durch das Programm gleichzeitig für sämtliche Bauteile durchgeführt. Durch Summation der einzelnen Ergebnisse ergibt sich der gesamten Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle in Kilowattstunden und Jahr. Da die Werte für jedes Bauteil separat vorliegen, können auch ihre Anteile am gesamten jährlichen Transmissionswärmeverlust bestimmt werden. Eine weitere Möglichkeit, den Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle pro Jahr zu bestimmen, ergibt sich durch den spezifischen, auf die wärmeübertragene Hüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust 𝐻𝑇´ . In der „Ab-initio-Rechnung“ wird dieser folgendermaßen berechnet. Zunächst wird das Produkt aus der Fläche, des Wärmedurchgangskoeffizienten und des Temperaturkorrekturfaktors für jedes einzelne, am Transmissionswärmeverlust beteiligte Bauteil berechnet. Diese Produkte werden aufsummiert und anschließend durch die Summe der Flächen derselben Bauteile dividiert. Aufgrund dieser Berechnungsweise und der Dimension des Werts in Watt pro Quadratmeter und Kelvin kennzeichnet er, entgegen Wärmedurchgangskoeffizient seiner der Bezeichnung, Gebäudehülle vielmehr als den einen gewichteten tatsächlichen Transmissionswärmeverlust. Für 𝐻𝑇´ gelten hierbei dieselben Regeln wie für die Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile. Je niedriger der Wert ist, desto geringer sind auch die Transmissionswärmeverluste über die wärmeübertragende Hüllfläche. Einmal ermittelt, ist es somit möglich, die gesamten Transmissionswärmeverluste eines Gebäudes anstatt über die Werte der einzelnen Bauteile auch anhand des Werts 𝐻𝑇´ zu berechnen. In diesem Fall wird der Wert H‘T mit der gesamten wärmeübertragenden Hüllfläche, der Temperaturdifferenz zwischen Innen und Außen sowie den Stunden eines Jahres multipliziert und durch den Faktor 1000 dividiert. Diese Vorgehensweise ist ausreichend, wenn man sich nicht für die Werte einzelner Bauteile sondern lediglich für den Gesamtwert interessiert. Weitere Bedeutung kommt dem Wert in der Energieeinsparverordnung zu. In dieser stellen Grenzwerte an H‘T eine Nebenanforderungen für Wohngebäude dar. Ihre Höhen sind abhängig von der jeweiligen Gebäudekategorie und der Anbausituation (Energieeinsparverordnung, 2009) . 70 In der „Ab-initio-Rechnung“ werden beide vorgestellten Verfahren berücksichtigt, um gleichzeitig den Wert 𝐻𝑇´ , den gesamten Transmissionswärmeverlust sowie die Anteile, die einzelne Bauteile hieran haben, zu berechnen. Zur Ermittlung des auf den Quadratmeter bezogenen jährlichen Transmissionswärmeverlusts über die Gebäudehülle, wird dieser durch die Nutzfläche beziehungsweise die Wohnfläche dividiert. Abschließend wird in der „Ab-initio-Rechnung“ der sich ergebende jährliche Bedarf an Primärenergie auf Basis der Transmissionswärmeverluste berechnet. Grundlage hierfür ist, dass Transmissionswärmeverluste den Bedarf an Raumwärme und hierdurch auch den Energiebedarf eines Wohngebäudes zu einem wesentlichen Teil mitbestimmten (Loga, et al., 2011). Die Berechnung erfolgt vereinfacht durch Multiplikation des Transmissionswärmeverlusts mit einem Primärenergiefaktor. Dieser Faktor ist davon abhängig davon, welcher Energieträger zur Beheizung verwendet wird. Analog hierzu werden die jährlichen Kohlenstoffdioxidemissionen durch die Multiplikation der Transmissionswärmeverluste mit einem energieträgerspezifischen CO2-Emissionsfaktor ermittelt. Durch diesen werden die pro Kilowattstunde erzeugten Kohlenstoffdioxidemissionen in Kilogramm pro Quadratmeter Wohn- oder Nutzfläche und Jahr ausgegeben (Großklos, 2009) . Normalerweise müsste zur Berechnung des Primärenergiebedarfs der jeweilige Primärenergiefaktor jedoch nicht mit dem Transmissionswärmeverlust, sondern mit der die Erzeugeraufwandszahl multipliziert werden. Diese ist spezifisch für jede Heizungsanlage, durch welche die Transmissionswärmeverluste ausgeglichen werden, und gibt das Verhältnis der bereitgestellten Endenergie zu der letztendlich tatsächlich erzeugten Raumwärme an. Hierdurch werden somit die innerhalb der Heizungsanlage entstehenden energetischen Verluste bei der Umwandlung von Endenergie in Nutzenergie mitberücksichtigt. Durch weitere Multiplikation mit dem Primärenergiefaktor werden schließlich auch die in der Vorkette entstehenden Verluste mit umfasst und man erhält den zur Erzeugung der Raumwärme notwendigen Primärenergiebedarf (Paschotta) . Auch die CO2-Emissionen müssten normalerweise durch Multiplikation des CO2-Emissionsfaktors mit dem Wert der eingesetzten Endenergie erfolgen. Die beschriebene Vorgehensweise bildet die Werte des Primärenergiebedarfs und der Kohlenstoffdioxidemissionen somit nicht vollständig ab, stellt aber eine erste Näherung dar. Der wesentliche Vorteil der „Ab-initio-Rechnung“ ist es, dass sie Zusammenhänge von Grund auf verdeutlicht, die im Programm „Sanierungskonfigurator“ als Grundwissen vorausgesetzt werden. Sie leistet somit wichtige theoretische Vorarbeit für das Verständnis des eher Anwendungsorientierten Sanierungskonfigurators. Sie ermöglicht es, Resultate aus der 71 Nutzung dieses Programms besser verstehen oder überhaupt erst nachvollziehen und auf ihre Plausibilität hin prüfen zu können. 4.3. Sanierungskonfigurator Der Sanierungskonfigurator ist ein Programm, das gemeinsam vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie entwickelt wurde. Das Programm kam im Zuge der vorliegenden Arbeit zur Anwendung um, ähnlich der „Ab-initio-Rechnung“, die energetische Qualität von Wohngebäuden unterschiedlicher Baualtersklassen, Kategorien und Anbausituationen zu untersuchen. Im Gegensatz zur theoretischen „Ab-initio-Rechnung“, in welcher zunächst wichtige Grundlagen erklärt werden, wird dem Nutzer des Sanierungskonfigurators nicht erläutert wie Daten zustande kommen, die im Verlauf seiner Nutzung generiert werden. Der Sanierungskonfigurator stellt die Grundlagen somit in den Hintergrund und ist eher als Anwendungsorientiert einzustufen. Geeignet ist das Programm, um neben der auf dem Endenergiebedarf basierenden energetischen Bewertung von Wohngebäuden auch Maßnahmen zu analysieren und zu bewerten, mittels derer die energetische Qualität von Wohngebäuden und einzelnen Gebäudebauteilen nachträglich verbessert werden kann. Im Rahmen der Arbeit wurden hierbei sowohl die Effekte umfassender energetischer Sanierungsmaßnahmen als auch die Auswirkungen verschiedener Einzelmaßnahmen untersucht. Dies geschah, indem die Kennwerte des Endenergiebedarfs, des Primärenergiebedarfs und der Kohlenstoffdioxidemissionen möglicher Wohngebäude vor und nach einer simulierten energetischen Sanierung miteinander verglichen wurden. Zusätzlich wurde das Programm dazu herangezogen, die geschätzten Investitionskosten in Euro zu ermitteln, die zur Umsetzung der simulierten Modernisierungsmaßnahmen zu erbringen sind. Eine Anleitung, in der die Nutzung des Programms detailliert beschrieben wird, ist auf dem der Arbeit beiliegenden Datenträger zu finden. Bei der Anwendung des Sanierungskonfigurators fanden im Rahmen der Arbeit Baualtersklassen Berücksichtigung, die mit denen des IWU und (Schild, et al., 2010) vergleichbar sind. Sie beginnen mit dem Zeitraum „bis 1918“. Da Fachwerkhäuser nicht berücksichtigt werden, lautet die Bezeichnung für Wohngebäude mit Baujahr vor 1919 in der vorliegenden Arbeit „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“. Die aktuellsten Baualtersklassen im Sanierungskonfigurator decken die Baujahre „1995 bis 2004“ sowie „ab 2005 ab. Für weiterführende Rechnungen, aufbauend auf Ergebnissen, die mit dem Programm generiert wurden, werden diese zu der Klasse „ab 1995“ zusammengefasst. Zudem wird besondere Aufmerksamkeit auf Wohngebäude der Baualtersklassen von „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“ bis „1969 bis 1978“ gelegt. Mit 72 Bezug auf Gebäudetypen werden neben den freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern und Reihenhäusern auch Wohngebäude der Kategorie „Mehrfamilienhaus“ mit einbezogen. Bei diesem Teil der Arbeit bezieht sich die Wohngebäudebeschreibung in den entsprechenden Baualtersklassen und Gebäudekategorien nahezu vollständig auf die Angaben aus Abschnitt 4.1. Detaillierte Informationen zu bestimmten Merkmalskombinationen können zudem der Tabelle VII im Anhang entnommen werden. Die Beschreibung möglicher Gebäudezustände unter Berücksichtigung dieser energierelevanten Eigenschaften wird im Abschnitt 4.3.2. detailliert erläutert. 4.3.1. Einführung Die Nutzung des Sanierungskonfigurators beginnt mit der Beschreibung des Ist-Zustands simulierter Wohngebäude. Hierbei kann eine Reihe unterschiedlicher Gebäudeeigenschaften ausgewählt und auf vielfältige Weise miteinander kombiniert werden. Ist die Beschreibung abgeschlossen, gibt das Programm die aus den Gebäudeeigenschaften abgeleiteten Kennwerte des End- und Primärenergiebedarfs sowie der daraus resultierenden Kohlenstoffdioxidemissionen aus. Möchte man im Folgenden untersuchen, in welchem Ausmaß die energetische Qualität von Wohngebäuden durch Sanierungsmaßnahmen verbessert werden kann, muss im Anschluss an die Zustandsbeschreibung eine Simulation unterschiedlicher energetischer Sanierungsszenarien durchgeführt werden. Auch hier hat der Nutzer die Möglichkeit, zwischen einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmenkategorien zu wählen. Einen Schwerpunkt bildet die nachträgliche Dämmung der Gebäudehülle. Hierzu zählen die Bauteile „Außenwand“, „Dach“, „oberste Geschossdecke“ und „Kellerdecke“. Der Austausch der Fenster und die Modernisierung der Anlagentechnik stellen weitere Vorkehrungen dar, die berücksichtigt werden können. Die simulierten energetischen Sanierungsmaßnahmen können dabei individuell oder nach vorgegebenen Standards ausgerichtet werden. Hierbei handelt es sich zum einen um die Mindeststandards einer Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen (Energieeinsparverordnung) und zum anderen gemäß technischer Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Vorgaben betreffen insbesondere den Fensteraustausch, die Dämmung der Gebäudehülle sowie die Dämmung der Rohrleitungen und der Wärmeverteilung. Innerhalb des Programms gibt es für den Wechsel des Energieträgers sowie für die Modernisierung der Heizungsanlage, der Warmwasserbereitung und der Warmwasserverteilung hingegen keine Vorgaben. Sobald die erste Sanierungsmaßnahme simuliert ist, gibt das Programm bereits die geänderten Angaben im Hinblick auf Energiebedarf und Kohlenstoffdioxidemissionen aus. Zudem wird die Differenz der Werte vor und nach der Sanierungsmaßnahme in Prozent angegeben. 73 Weiterhin werden die geschätzten Investitionskosten aufgeführt, die für jede einzelne Maßnahme notwendig sind. Hierdurch wird direkt erkenntlich, in welchem Ausmaß Veränderungen von jeder einzelnen Maßnahme ausgehen und wie viel Geld hierfür investiert werden muss. Es ist somit fortlaufend möglich, die Effekte und die Kosten der unterschiedlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen detailliert zu analysieren. Ist dieser Prozess abgeschlossen, sind einer Übersicht die Summen sämtlicher Einsparungen und die Kosten zu entnehmen, die sich aufgrund aller berücksichtigten Modernisierungsmaßnahmen ergeben. Aufgrund der sich bietenden Vielfalt sowohl bei der Beschreibung der Ist-Zustände als auch bei der Auswahl der energetischen Sanierungsmaßnahmen, konnten im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht alle möglichen Kombinationen berücksichtigt werden. Im Folgenden sollen die Entscheidungen begründet und erläutert werden, die bei der Zustandsbeschreibung unterschiedlicher Wohngebäude und im Verlauf der Simulation verschiedener Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. 4.3.2. Gebäudebeschreibung und Simulation von Sanierungsmaßnahmen Um die Kosten und Effekte von Sanierungsmaßnahmen anhand des Sanierungskonfigurators ermitteln zu können ist es zunächst notwendig, den Ist-Zustand eines Bestandsgebäudes zu beschreiben. Dies geschieht, indem an den entsprechenden Stellen im Programm unter dem Punkt „Erfassung eingetragen Gebäudezustand“ werden. Um dies für die jeweils abgefragten Wohnhäuser der Gebäudeeigenschaften Kategorien „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“, „Reihenhaus“ und „Mehrfamilienhaus“ aller berücksichtigten Baualtersklassen durchführen zu können, wird die Datengrundlage aus Abschnitt 4.1. und aus Tabelle VII im Anhang mit dem Sanierungskonfigurator kombiniert. Es werden dabei stets klar definierte Beschreibungen der Ist-Zustände vorgenommen, basierend auf einer Kombination der Merkmale, die bei deutschen Bestandsgebäuden am häufigsten vorzufinden sind. Nicht berücksichtigt wurden bei dem Beschreibungsvorgang eventuell bereits vorgenommene Dämmungen der Gebäudehülle. Beschrieben wurden somit Gebäude, die nach den Standards ihrer jeweiligen Baualtersklasse errichtet und an denen seitdem noch keine nachträglichen Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Durch diese Vorgehensweise wird der Ist-Zustand von Wohngebäuden in diesem Schritt mit ihrem Ursprungszustand gleichgesetzt. Anschließend gilt es, realistische energetische Modernisierungsmaßnahmen zu simulieren und die daraus resultierenden Einsparungen an Energie und Kohlenstoffdioxidemissionen sowie die zu tätigenden geschätzten Investitionskosten zu ermitteln. Hierbei wurden in zwei Schritten jeweils die Standards 74 berücksichtigt, die Modernisierungen gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) oder gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW erfüllen müssen. Es ist möglich, die Mindeststandards sowohl der Energieeinsparverordnung, als auch verschiedenen Merkblättern der KfW zu entnehmen. In Bezug auf die Dämmung verschiedener Bauteile kann auch direkt auf durch das Programm vorgegebene Werte zurückgegriffen werden. Beschreibung eines Gebäude-Ist-Zustands mit dem Sanierungskonfigurator Für die vorliegende Arbeit wurden für freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser, freistehende Mehrfamilienhäuser sowie für Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser in Reihenbauweise aller berücksichtigten Baualtersklassen ein möglicher Ist-Zustand ermittelt und tabellarisch festgehalten. Das Vorgehen hierbei soll im Folgenden anhand der Tabelle 13 erläutert werden. Tabelle 13: Beschreibung eines Gebäude-Ist-Zustands mit dem Sanierungskonfigurator Erfassung des Gebäude-Ist-Zustands 1. Gebäude Direkt angrenzendes Nachbargebäude Keins (freistehend) Grundriss Kompakt Baujahr 1969 bis 1978 Anzahl Vollgeschosse 2 Anzahl Wohneinheiten 1 Beheizte Wohnfläche [m³] 122 2. Gebäudehülle Dach Form Nutzung Aufbauten (Gauben) Schrägdach Dachgeschoss nicht beheizt Vorhanden Keller Nutzung Kellergeschoss nicht beheizt Fenster Einbaujahr Typ 1969 bis 1978 Fenster, einfach verglast 3. Baukonstruktion Dach Oberste Geschossdecke Außenwände Fußboden zum Keller oder Erdreich Holzkonstruktion Massivbauweise Massivbauweise Massivbauweise 4. Heizung Art der Heizungsanlage Brennstoff Baujahr Wärmeverteilung Kessel/Therme (zentral) Erdgas/Flüssiggas Bis 1986 60er/70er (nachträglich gedämmt) 5. Warmwasserbereitung Warmwasserbereitung Baualter/Dämmstandard Kombiniert mit Zentralheizung ohne Warmwasserzirkulation 50er bis 70er Jahre 75 In der voranstehenden Tabelle wird der beschriebene Ist-Zustand eines freistehenden Ein/Zweifamilienhauses der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ dargestellt. Die Auswahl „keins (freistehend)“ zur Anbausituation ergibt sich aus der Tatsache, dass ein freistehendes Ein/Zweifamilienhaus simuliert werden soll. Der kompakte Grundriss wurde gemäß den Informationen aus Abschnitt 4.1 gewählt. Für das Baujahr wird der Abschnitt „1969 bis 1978“ bestimmt, der sowohl in der Datengrundlage des IWU als auch im Sanierungskonfigurator übereinstimmt. Bei der Angabe der Vollgeschosse basierend auf Tabelle VII stellt sich die Situation folgendermaßen dar. Zunächst schließen die dort aufgeführten Werte möglicherweise vorhandene Dach- und Kellergeschosse nicht mit ein. Da diese Geschosstypen bei der Angabe der Vollgeschosse im Sanierungskonfigurator jedoch auch nicht berücksichtigt werden sollen, ist die Kombination der Datengrundlage mit dem Programm prinzipiell möglich. Die sich für die meisten Gebäudetypen und Baualtersklassen ergebende Schwierigkeit ist jedoch, dass Tabelle VII keine konkrete Anzahl an Vollgeschossen zu entnehmen ist. Vielmehr liegt diese meist zwischen zwei Werten. Bei freistehenden Einfamilienhäusern der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ schwankt sie beispielsweise zwischen ein bis zwei Vollgeschossen. Sie liegt demnach bei einem nicht gewichteten Mittelwert von 1,5. Bei der Nutzung des Sanierungskonfigurators ist es jedoch nicht möglich, die Vollgeschossanzahl mit Kommastellen anzugeben. Für diese Fälle wurde für die Gebäudebeschreibung stets auf den gerundeten Mittelwert der typischen Anzahl an Vollgeschossen zurückgegriffen. In der Kategorie EFH ergeben sich dadurch stets zwei Vollgeschosse pro Wohngebäude in allen Altersklassen. Wohngebäude der Kategorie RH weisen nach dieser Vorgehensweise bis zum Baujahr 1983 ebenso zwei Vollgeschosse auf. In späteren Baualtersklassen erhöht sich die Anzahl hingegen auf drei. Mehrfamilienhäuser weisen über alle Baualtersklassen eine mittlere Anzahl von vier Vollgeschossen pro Wohngebäude auf. Ebenso verhält es sich bei der Angabe der Wohnungen pro Wohngebäude und der Wohnfläche pro Wohnung, Die Werte hierfür können der Tabelle 3 entnommen werden. Bei den Angaben zur Gebäudehülle ist es nicht immer möglich, sich direkt auf die in der Datengrundlage dargestellten Informationen in Abschnitt 4.1. und auf Tabelle VII im Anhang zu beziehen. Für die Angabe zur Dachform eines Wohngebäudes wird dort für freistehende Ein-/Zweifamilienhäuer der Altersklasse „1969 bis 1978“ sowohl die Möglichkeit eines Flachdachs als auch eines Satteldachs aufgeführt. Im Fall des in Tabelle 13 beschriebenen Gebäudes fiel die Wahl willkürlich auf das Sattel- und somit auf ein Schrägdach. Zum Aspekt, ob ein Wohngebäude einer bestimmten Kategorie und Baualtersklasse Gauben 76 aufweist oder nicht, konnten keine allgemeinen Werte während der Untersuchung des Wohngebäudebestands ausgemacht werden. Teilweise können die Angaben auf Basis der in (IWU, 2005) aufgeführten repräsentativen Gebäudevertreter gemacht werden. So weist der Vertreter eines in Tabelle 13 beschriebenen Gebäudes der Kategorie EFH und der Baualtersklasse 1969 bis 1978 tatsächlich Gauben auf. Bei der Gebäudebeschreibung wurden diese daher mit berücksichtigt. In der genannten Veröffentlichung wird jedoch nicht zu allen repräsentativen Gebäuden eine eindeutige Angabe im Hinblick auf dieses Merkmal gemacht. Für die Fälle, in denen die Angaben fehlen, wird angenommen, dass keine Gauben vorhanden sind. Ähnlich verhält es sich bei Aussagen bezüglich der Nutzung des Dachs und möglicher Kellergeschosse. Auf Grundlage des Abschnitts 4.1. können Aussagen darüber getroffen werden, welche Nutzungsform dieser Geschosse am häufigsten in Altbauten bis zu den Jahren 1978 vorzufinden ist. Diese wurden in der Arbeit auch für Wohngebäude aktuellerer Baualtersklassen übernommen. Für ein in Tabelle 13 beschriebenes Wohngebäude der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ sind die häufigsten Nutzungsformen dieser beiden Geschosstypen das unbeheizte Dach- und Kellergeschoss. Weniger kompliziert stellt sich die Lage bei der Angabe des Einbaujahrs der Fenster dar. Hier kann auf denselben Zeitrahmen zurückgegriffen werden, der bereits für die Baualtersklasse des Gebäudes gewählt wurde. Für den Typ wurde entsprechend Tabelle 4 ein einfachverglastes Fenster gewählt. Angenommen wird für die Gebäudebeschreibung zudem stets ein Kunststoffrahmen. Die Angaben zur Konstruktionsart des Dachs, der obersten Geschossdecke, der Außenwände sowie des Fußbodens zum Keller oder zum Erdreich können auf Basis der in Abschnitt 4.1. aufgeführten Angaben und der Tabelle VII im Anhang vorgenommen werden. Ein Wohngebäude der Kategorie EFH und der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ weist demzufolge ein Dach in Holzkonstruktion auf, wohingegen die restlichen Bauteile in Massivbauweise vorliegen. Bezüglich der Art der Heizungsanlage sowie des Brennstoffs ist es möglich, sich auf die Daten in den Tabellen 5 und 6 zu stützen. Für ein Wohngebäude aus Tabelle 13 ist demnach eine Block-/Zentralheizung mit einem Kessel als Wärmeerzeuger, verbunden mit Gas als Energieträger typisch. Es werden bei der Gebäudebeschreibung dementsprechend die Optionen „Kessel/Therme (zentral) für die Heizungsart und die Brennstoffart „Erdgas/Flüssiggas“ gewählt. Für das Baujahr der Heizung und die Wärmeverteilung werden eigene Zuordnungen der zur Verfügung stehenden Optionen vorgenommen, die sich an dem Baujahr des zu beschreibenden Gebäudes orientieren. Da es sich um ein Wohngebäude der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ handelt, wird für das Heizungsbaujahr die Kategorie „bis 1986“ gewählt. Für die Dämmung der Wärmeverteilung kommen die beiden Optionen 77 „60er/70er (nachträglich gedämmt)“ und „70er Jahre und davor (ungedämmt) in Frage. Die Wahl fällt bei dem in Tabelle 13 beschriebenen Gebäude auf den erstgenannten Standard. Bei den Angaben zur Warmwasserbereitung wird ähnlich wie zuvor bei der Heizung verfahren. Die Angaben zur Warmwasserbereitung finden sich ebenso in Abschnitt 4.1. Im größten Teil der Wohngebäude liegt die Warmwasserbereitung demnach in Kombination mit der Heizung vor. Für das Baualter wurde in Anlehnung an die Baualtersklasse des Gebäudes die Kategorie „50er bis 70er Jahre (nachträglich gedämmt)“ gewählt. Auf die im vorigen Abschnitt dargelegte Weise wurden Beschreibungen für Wohngebäude der Kategorien EFH, RH und MFH aller neun im Sanierungskonfigurator möglichen Baualtersklassen durchgeführt. Die Merkmale der beiden aktuellsten Baualtersklassen wurden dabei für spätere Rechnung zusammengefasst. Zusätzlich wurden jeweils alle denkbaren Anbausituationen vom freistehenden Haus über das Reihenendhaus bis zum Reihenmittelhaus berücksichtigt. Auf diese Weise wurden somit typische Ist-Zustände von insgesamt 54 Wohngebäudetypen beschrieben. In Anschluss hieran wurde für alle so generierten Gebäude jeweils eine energetische Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen sowie gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW simuliert. Im folgenden Abschnitt soll Anhand der Tabelle 14 erläutert werden, welche Maßnahmen bei der vollständigen Simulierung einer Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) für das in der Tabelle 13 beschriebene Gebäude berücksichtigt wurden. Simulation energetischer Sanierungsmaßnahmen mit dem Sanierungskonfigurator Zunächst muss die Art der Dämmung der Gebäudehülle bestimmt werden. Bei der Beschreibung des Wohngebäudes wurde für die Nutzung des Dachs die Option „Dachgeschoss unbeheizt“ gewählt. Aufgrund dieser Angabe muss eine Dämmung des Dachs in diesem Fall nicht berücksichtigt werden. Infrage kommen hingegen eine verbesserte Isolierung der obersten Geschossdecke, der Außenwände und der Kellerdecke. Zur Dämmung jedes Bauteils müssen hierbei drei Angaben gemacht werden. Diese betreffen den zu dämmenden Flächenanteil des Bauteils, die Dämmstoffqualität des hierzu verwendeten Materials sowie die angestrebte Dämmstärke. Für die simulierten Wohngebäude wurde stets die Annahme getroffen, dass an ihnen bisher keine nachträglichen Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Der Anteil der zu dämmenden Bauteilfläche wurde aus diesem Grund immer auf 100 Prozent gesetzt. 78 Tabelle 14: Simulation einer energetischen Sanierung mit dem Sanierungskonfigurator Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen 1. Dämmung der Gebäudehülle Oberste Geschossdecke Gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) Dämmstoffqualität (WLG) 035 Stärke [cm] 6 Flächenanteil [%] 100 Außenwände Gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) Dämmstoffqualität (WLG) 035 Stärke [cm] 12 Flächenanteil [%] 100 Kellerdecke Gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) Dämmstoffqualität (WLG) 035 Stärke [cm] 8 Flächenanteil [%] 100 2. Fenster Art der Sanierung Gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) Fenstertyp Kunststofffenster, 2-fach Wärmeschutzverglasung 3. Heizung Heizungsanlage Kessel/Therme (zentral) Kessel/Therme Brennstoff Erdgas, Flüssiggas Wärmeverteilung (Rohrleitungen) Dämmen nach Energieeinsparverordnung 4. Warmwasserbereitung/-verteilung Warmwasserbereitung kombiniert mit Zentralheizung Baualter/Dämmstandard Wärmeverteilung Dämmen nach Energieeinsparverordnung Im Hinblick auf die Stärke des Dämmstoffs, der eingesetzt werden soll, muss zuvor eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst ist es wichtig zu klären, welches Ziel mit der zusätzlichen Dämmung erreicht werden soll. Je dicker die zusätzliche Dämmschicht ist, umso besser werden zukünftige Transmissionswärmeverluste der wärmeübertragenden Hüllfläche bei gleicher Wärmeleitfähigkeit des Materials vermindert. Ein weiterer wichtiger Einflussfaktor auf den Wärmedurchgangskoeffizienten ist die Wärmeleitfähigkeit des zur Dämmung eingesetzten Materials. Welche Wärmeleitfähigkeit die im Sanierungskonfigurator gewählten Materialen aufweisen, wird innerhalb des Programms durch die Wärmeleitfähigkeitsgruppe (WLG) gekennzeichnet. Ein Material der WLG 035 weist dabei eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(mK) auf. Je niedriger die Wärmeleitfähigkeit ist, umso effektiver ist die nachträgliche Dämmstärke bei gleicher Schichtdicke. Möchte man die Sanierungsstandards gemäß gesetzlicher Anforderungen oder gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW erfüllen, müssen hierfür gewisse Mindestwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten einzelner Bauteile eingehalten werden. Da die Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau schärfer sind als die der Energieeinsparverordnung, müssen für nachträgliche Dämmungen nach diesem Standard stets 79 entweder höhere Dämmstärken oder Materialen mit niedrigerer Wärmeleitfähigkeit verwendet werden. Ein weiterer Faktor von Bedeutung ist die Qualität der unterschiedlichen Bauteile des Gebäudes in seinem Ursprungszustand. Je näher der Wärmedurchgangskoeffizient im Ursprungszustand an dem Standard ist, der durch die energetische Sanierung angestrebt wird, umso geringer fallen die Anforderungen an eine nachträgliche Dämmung aus. Wie in Tabelle 8 gezeigt, vermindern sich die Werte der Wärmedurchgangskoeffizienten unterschiedlicher Bauteile von älteren zu aktuelleren Baualterskassen. Bei der nachträglichen Dämmung von Wohngebäuden aktuellerer Baualtersklassen können die angebrachten Dämmschichten demnach im Vergleich zur energetischen Sanierung älterer Gebäude bei gleicher Wärmeleitfähigkeit tendenziell dünner ausfallen. Als Dämmstoffqualität wird in dem in Tabelle 14 aufgeführten Beispiel sowie in sämtlichen in der Ausarbeitung simulierten Sanierungsmaßnahmen die übliche Dämmstoffqualität WLG 035 (Michael, 2008) angenommen. Da dieser Faktor festgesetzt ist wird die erforderliche Dämmstoffdicke nur noch von den Wärmedurchgangskoeffizienten im Ursprungszustand sowie dem angestrebten Sanierungsstandard beeinflusst. Da das simulierte Wohngebäude in diesem Beispiel der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ entstammt, sind auch die Ursprungswerte der Wärmedurchgangskoeffizienten festgelegt. Als letzter Faktor bleibt somit der angestrebte Sanierungsstandard. Dieser wird hier auf den Standard einer Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen festgelegt. Die unter Punkt 1 in Tabelle 14 angegeben Dämmstoffdicken sind somit die Werte, die zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bei Wohngebäuden der Baualtersklassen „1969 bis 1978“ unter Verwendung von Dämmstoffen der WLG 035 zusätzlich anzubringen sind. Bei der Sanierung der Fenster wird zur Erfüllung desselben Standards stets der Austausch der alten Fenster durch Kunststofffenster mit 2facher Wärmeschutzverglasung simuliert. Sollte hingehen eine Sanierung gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW dargestellt werden, wurde immer ein Wechsel der alten Fenster mit Kunststofffenstern mit 3-facher Wärmeschutzverglasung gewählt. Unter Punkt 2 in Tabelle 14 wird das Vorgehen bei der Simulierung der Heizungsmodernisierung dargestellt. Sowohl bei Sanierungen gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW als auch gemäß gesetzlicher Anforderungen wurden stets die Beheizungsart, der Wärmeerzeuger und der Energieträger beibehalten. Grundlage hierfür ist die Veröffentlichung (Diefenbach, et al., 2010). Dieser ist zu entnehmen, dass in der Beheizungsstruktur deutscher Wohngebäude auch nach einer Modernisierung die Block-/Zentralheizung mit dem Heizkessel als Wärmeerzeuger und Gas als Energieträger in dem überwiegenden Teil der Wohngebäude vorzufinden ist. Zudem wird bei einer Modernisierung gemäß beider Standards eine 80 Dämmung der Wärmeverteilung (Rohrleitungen) nach Energieeinsparverordnung gewählt. Auch die Warmwasserbereitung wird während der Simulierung beider Modernisierungsstandards als mit der Zentralheizung kombiniert belassen und eine Dämmung nach Energieeinsparverordnung simuliert. Bei einer Sanierung gemäß technischer Mindestanforderung der KfW wurden zudem die förderfähigen Einzelmaßnahmen „Einbau Hocheffizienzpumpe“ und „Durchführung hydraulischer Abgleich“ mit eingeschlossen. Wenn eine Sanierungsmaßnahme keinen Effekt aufweisen würde, wurde sie für die simulierte Modernisierung nicht berücksichtigt. Dies trifft zum Beispiel für den Fall zu, dass eine nachträgliche Dämmung der Rohrleitungen nach Energieeinsparverordnung überflüssig ist, da diese bereits im Ursprungszustand des beschriebenen Gebäudes diesen Dämmstandard aufweisen. Dies kann beispielsweise auf Gebäude aus der Baualtersklasse “ab 2005“ beziehungsweise der zusammengeführten Baualtersklasse „ab 1995“ zutreffen. 4.4. Weiterführende Rechnungen auf Grundlage der Ergebnisse Die im vorangehenden Abschnitt beschriebene Vorgehensweise wurde analog für simulierte Wohngebäude aller berücksichtigten Kategorien und Baualtersklassen beibehalten. Untersucht wurden hierbei für jedes Wohngebäude jeweils die Werte des Endenergiebedarfs, des Primärenergiebedarfs und der Kohlenstoffdioxidemissionen pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr jeweils vor und nach einer energetischen Modernisierung sowie die entstehenden Investitionskosten. In diesem Zusammenhang wurden sowohl umfassende Sanierungen als auch einzelne Maßnahmen betrachtet. Zielwerte der simulierten energetischen Modernisierungsmaßnahmen waren jeweils die Sanierungsstandards gemäß gesetzlicher Anforderungen und gemäß technischer Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Im Folgenden wird erläutert, auf welche Weise die mit dem Sanierungskonfigurator generierten Daten aufbereitet und anschließend für weiterführende Rechnungen genutzt wurden. Zunächst wurde eine Reihe von Excel-Vorlagen erstellt. In diesen sind alle zur Beschreibung der Gebäudezustände und zur Simulation der energetischen Modernisierungsmaßnahmen gemachten Angaben dokumentiert. Unter Verwendung dieser Vorlagen ist es möglich sämtliche Daten zu reproduzieren, die den Ergebnissen im Abschnitt 5.2. zugrunde liegen. Die Anleitung zur Nutzung des Sanierungskonfigurators auf dem der Arbeit beiliegenden Datenträger bietet hierfür eine weitere Hilfestellung. Für alle nach Maßgabe der Vorlage beschriebenen Gebäude enthalten die Vorlagen darüber hinaus auch erste Ergebnisse. Hierbei handelt es sich um die Werte des Energiebedarfs und der Kohlenstoffdioxidemissionen vor und nach einer simulierten energetischen Gebäudemodernisierung. Zusätzlich werden die 81 durch die umfassende Sanierung gegenüber dem Ausgangswert erzielten prozentualen Einsparungen und die notwendigen geschätzten Investitionskosten aufgeführt. Diese grobe Unterteilung der Ergebnisse erlaubt noch keine Rückschlüsse darauf, welche Kosten und Einsparungen von der Umsetzung einzelner energetischer Modernisierungsmaßnahmen ausgehen. Im weiteren Verlauf der Arbeit wurde jedoch deutlich, dass eben diese detailliert aufgeschlüsselten Werte für weiterführende Rechnungen benötigt wurden. Den nächsten Schritt stellte daher die Analyse einzelner energetischer Sanierungsmaßnahmen dar. Berücksichtigt wurden hierbei die nachträgliche Dämmung der Bauteile „Außenwände“, „Oberste Geschossdecke“ und „Kellerdecke“, der Austausch der Fenster sowie die Modernisierung der Heizungsanlage und der Warmwasserbereitung. Um die Kosten und Einsparungen einzelner Maßnahnahmen zu ermitteln, wurden zunächst erneut nach Maßgabe der Excel-Vorlagen die Wohngebäude sämtlicher Kategorien, Baualtersklassen und Anbausituationen mit dem Sanierungskonfigurator beschrieben. Anschließend wurde Schritt für Schritt jede energetische Sanierungsmaßnahme separat simuliert, um ihre spezifischen Kosten und Effekte zu ermitteln. Die auf diese Weise neu gewonnenen, detaillierten Daten wurden tabellarisch festgehalten und für unterschiedliche Verwendungszwecke weiter aufbereitet. 4.4.1. Bewertung und Aufbereitung der Daten Ab diesem Zeitpunkt waren Werte des Endenergiebedarfs, des Primärenergiebedarfs und der Kohlenstoffdioxidemissionen vor und nach jeder einzeln simulierten energetischen Sanierungsmaßnahme verfügbar. Zudem lagen die Werte der prozentualen Einsparungen und die absoluten Einsparungen an Endenergie im Vergleich zum Ausgangswert sowie die geschätzten Investitionskosten für jede Einzelmaßnahme vor. Unbearbeitet erlaubten die Daten einen Vergleich der Kosten der sechs Modernisierungsmaßnahmen sowie eine Beurteilung des Verhältnisses, in dem diese Vorkehrungen im Hinblick auf Einsparungen an End- und Primärenergiebedarf sowie im Bezug auf die Kohlenstoffdioxidemissionen zueinander stehen. Im weiteren Verlauf der Arbeit verlagerte sich der Fokus jedoch weg von der Betrachtung aller sechs bisher berücksichtigten Modernisierungsmaßnahmen hin zu einer isolierten Betrachtung der Kosten und Effekte der nachträglichen Dämmung der Außenwände, der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke sowie des Fensteraustauschs. Aus diesem Grund wurden in weiterführenden Berechnungen nur noch diese Maßnahmen berücksichtigt. Die Zuvor durch den Sanierungskonfigurator ausgegebene Gewichtung dieser Maßnahmen im Hinblick auf Einsparungen im Endenergiebedarf, Primärenergiebedarf und 82 Kohlenstoffdioxidemissionen musste im Zuge dessen unter Berücksichtigung nur dieser vier Maßnahmen neu berechnet werden. Sowohl die ursprünglichen als auch die neu gewichteten Daten besaßen aufgrund der gewählten Vorgehensweise nur für charakteristische Wohngebäude bestimmter Anbausituationen in einzelnen Baualtersklassen Gültigkeit. Für weitere Zwecke war es jedoch notwendig, diese Daten auch über alle Baualtersklassen gemittelt, sowie gemittelt für die einzelnen Wohngebäudekategorien und den gesamten Wohngebäudebestand zu berechnen. Berechnung der gewichteten Mittelwerte Die Vorgehensweise, anhand der für alle Wohngebäude in einer bestimmten Anbausituation gewichtete Mittelwerte über sämtliche Baualtersklassen berechnet wurden, wird nachstehend erläutert. Dies erfolgt am Beispiel der Kategorie „freistehende Ein-/Zweifamilienhaus“. Zunächst wurde die Summe aller freistehenden Einfamilienhäuser im deutschen Wohngebäudebestand sowie ihre Anzahl in einzelnen Baualtersklassen aus Abbildung 6 entnommen. Der Anteil, den die freistehenden Ein-/Zweifamilienhäuser einer Baualtersklasse an der Gesamtsumme aller freistehenden Ein-/Zweifamilienhäuser im Gebäudebestand haben, wurde ermittelt, indem die Gebäudeanzahl in einer Baualtersklasse durch die Gesamtsumme aller freistehenden Ein-/Zweifamilienhäuser dividiert wurde. Für freistehende Wohngebäude der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ ergibt sich beispielsweise mit einem Wert 1.507.000 Wohngebäuden gegenüber insgesamt 9.646.000 freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern (ohne Fachwerkhäuser) ein Anteil von 15,6 Prozent. Diese Vorgehensweise wurde für alle Baualtersklassen wiederholt. Um nun beispielsweise die gewichteten Anteile an der Einsparung im Endenergiebedarf zu berechnen, die gemittelt über alle Baualtersklassen von der energetischen Modernisierung der Außenwände eines Gebäudes ausgehen, muss folgendermaßen vorgegangen werden. Zu erst muss der Anteil an der Einsparung ermittelt werden, der durch die Sanierung des Bauteils in der entsprechenden Baualtersklasse erreicht wird. So bewirkt beispielsweise eine energetische Sanierung der Außenwände gemäß gesetzlicher Anforderungen bei einem freistehenden Ein-/Zweifamilienhaus der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ im Verhältnis zu den übrigen Maßnahmen etwa 45,6 % der Einsparungen am Endenergiebedarf des gesamten Gebäudes. Multipliziert mit dem Wert 15,6 %, was dem Anteil der Wohngebäude dieser Baualtersklasse an allen freistehenden Einfamilienhäusern entspricht, ergibt dies einen Wert von ungefähren 7,1 %. Dies ist der Wert des Bauteils, der von typischen Gebäuden dieser Altersklasse in die Gewichtung über alle Baualtersklassen eingeht. Diese Vorgehensweise wurde für alle Baualtersklassen wiederholt 83 und anschließend die Summe aus allen Einzelwerten gebildet. Der über alle Baualtersklassen gewichtete Mittelwert im Hinblick auf den Anteil an der Einsparung am Endenergiebedarf des gesamten Gebäudes durch eine Sanierung der Außenwände gemäß gesetzlicher Anforderungen beläuft sich nach dieser Methode auf etwa 50 %. Eine Besonderheit bei der Berechnung der gewichteten Mittelwerte tritt für Wohngebäude ab dem Baujahr 1995 auf. Durch den Sanierungskonfigurator werden die Werte in Bezug auf Kosten und Einsparungen einzelner Bauteile für die Baualtersklassen „1995 bis 2004“ und „ab 2005“ separat angegeben. Das IWU bietet für diesen Zeitraum jedoch nur die Anzahl an Wohngebäuden der Baualtersklassen „1995 bis 2001“ und 2002 bis 2009“. Um die Berechnung nach beschriebener Vorgehensweise auch für die einzelnen Bauteilwerte und Gebäude ab diesen Baujahren durchführen zu können, wurde folgendermaßen vorgegangen. Aus der Anzahl der Wohngebäude beider Baualtersklassen des IWU wurde die Summe gebildet und diese anschließend unter der Altersklasse „ab 1995“ zusammengefasst. Schließlich wurde der Anteil an Wohngebäuden dieser „neuen“ Baualtersklasse an allen Wohngebäuden im berücksichtigten Bestand berechnet. Ebenso wurde die Summe der einzelnen Bauteilwerte für beide Baualtersklassen des Sanierungskonfigurator berechnet und hieraus am Ende ein arithmetischer Bauteilmittelwert über beide Baualtersklassen gebildet. Dieser wurde ebenso unter der Bezeichnung „ab 1995“ zusammengefasst. Im Anschluss hieran wurden die einzelnen Bauteilwerte wie beschrieben mit dem Anteil der Wohngebäude am Gesamtbestand multipliziert um den Wert zu erhalten, der in die mittlere Gewichtung einfließt. Da durch den Typ des freistehenden Einfamilienhauses sowohl eine Anbausituation als auch eine Gebäudekategorie abgedeckt wird, bildet der über alle Baualtersklassen gewichtete Mittelwert der Anbausituation auch gleichzeitig den gewichteten Mittelwert für die gesamte Gebäudekategorie. Anders stellt sich die Situation hingegen bei Wohngebäuden der Kategorien „Reihenhaus“ und „Mehrfamilienhaus“ dar. So setzt sich beispielsweise die Wohngebäudekategorie Reihenhaus aus den beiden Anbausituationen „Reihenendhaus“ und „Reihenmittelhaus“ zusammen. Möchte man den gewichteten Mittelwert für diese Gebäudekategorie berechnen, müssen die auf die beschriebene Weise kalkulierten gewichteten Mittelwerte dieser beiden Anbausituationen ein weiteres Mal mit dem Anteil multipliziert werden, den die entsprechenden Anbausituationen an der gesamten Wohngebäudekategorie haben. Für die Kategorie „Reihenendhaus“ gilt hierbei, dass sich diese unter Berücksichtigung von Doppelhaushälften zu etwa 70 % aus Reihenendhäusern und zu 30 % aus Reihenmittelhäusern zusammensetzt. Am Beispiel verdeutlicht ergibt sich 84 für Reihenendhäuser ein gewichteter mittlerer Anteil von etwa 45,7 % an der Einsparung am Endenergiebedarf durch eine Sanierung der Außenwände gemäß gesetzlicher Anforderungen. Für Reihenmittelhäuser beträgt dieser Wert 34,2 Prozent. Für beide Anbausituationen berechnet sich hieraus ein gewichteter Mittelwert von etwa 42,2%. Bei Mehrfamilienhäusern muss auf dieselbe Weise verfahren werden. Im Hinblick auf die Anbausituation entfallen in dieser Kategorie etwa 40 % auf freistehende Mehrfamilienhäuser, ungefähr 26 % auf Mehrfamilienmittelhäuser und knapp 30 % auf Mehrfamilienendhäuser. Um letztendlich aus den gewichteten Mittelwerten der einzelnen Wohngebäudekategorien einen gewichteten Mittelwert für den gesamten Wohngebäudebestand zu berechnen, muss jeweils der gewichtete Mittelwert einer bestimmten Kategorie mit dem Anteil multipliziert werden, den die Wohngebäude derselben Kategorie an der Summe aller Wohngebäude der drei Kategorien EFH, RH und MFH haben. Verwendung der gewichteten Mittelwerte Berechnet wurden die gewichteten Mittelwerte für die relativen prozentualen Anteile an der Einsparung am Endenergiebedarf, Kohlenstoffdioxidemissionen, die von am der Primärenergiebedarf Durchführung und einzelner an den energetischer Sanierungsmaßnahmen ausgehen. Zudem wurden sie für die Werte der absoluten Verminderung des Endenergiebedarfs gegenüber dem Ausgangswert des Gebäudes sowie für die mit jeder einzelnen Maßnahme verbundenen geschätzten Investitionskosten ermittelt. Die prozentualen Anteile an den Einsparungen wurden im weiteren Verlauf der Arbeit dafür genutzt, um die Effekte und den Nutzen verschiedener Sanierungsmaßnahmen auf allen Skalen des Wohngebäudebestands bewerten zu können. Die absoluten Werte der Einsparung am Endenergiebedarf durch einzelne energetische Sanierungsmaßnahmen und die mit ihnen verbundenen geschätzten Investitionskosten wurden hingegen dazu herangezogen um die Zeiträume zu berechnen, ab denen sich unterschiedliche energetische Sanierungsmaßnahmen finanziell lohnen könnten. Ermittelt wurden die Zeiträume auf Basis der jährlich eingesparten Kosten durch niedrigeren Endenergiebedarf im Verhältnis zu den einmalig anfallenden geschätzten Investitionskosten. Hierbei wurde von einer sofortigen Begleichung der Investitionskosten und einer Nutzung von Gas als Energieträger bei einem gleichbleibenden Preis von sieben Cent pro Kilowattstunde ausgegangen (Madel) . Die jährlichen Einsparungen durch geringeren Endenergiebedarf infolge durchgeführter Sanierungsmaßnahmen wurden dabei für die simulierten Wohngebäude verschiedener Kategorien und Altersklassen folgendermaßen berechnet. 85 Zunächst wurden für jedes Wohngebäude die Endenergieeinsparungen pro Quadratmeter mit der durchschnittlichen Quadratmeterzahl des modernisierten Wohngebäudes multipliziert, um die jährlichen, auf die gesamte Wohnfläche bezogenen Endenergieeinsparungen zu erhalten. Diese wurden dann mit dem Gaspreis in Euro pro Kilowattstunde multipliziert, um die jährlichen finanziellen Einsparungen zu ermitteln. Der Wert der eingesparten Energiekosten wurde schließlich durch die geschätzten Investitionskosten dividiert um zu ermitteln, nach wie vielen Jahren sich Kosten und Einsparungen insgesamt ausgeglichen haben. Ab diesem Zeitpunkt würden die Einsparungen der nächsten Jahre folglich einen finanziellen Gewinn darstellen im Vergleich zu dem Fall, dass keine energetische Sanierungsmaßnahme durchgeführt worden wäre. Dieses Verhältnis wurde auf die beschriebene Weise für die energetische Modernisierung der Bauteile „Außenwand“, „oberste Geschossdecke“ und „Kellerdecke“ sowie den Fensteraustausch für Wohngebäude aller Baualtersklassen, Gebäudekategorien und Anbausituationen und für beide berücksichtigten Sanierungsstandards berechnet. Anschließend wurden die gewichteten Mittelwerte gebildet um die Verhältnisse wiederum auf allen Skalen analysieren zu können. Hochrechnung auf den deutschen Wohngebäudebestand Weitere Anwendung fanden die ermittelten Daten für eine im Anschluss durchgeführte Hochrechnung auf einen Teil des deutschen Wohngebäudebestands. Zweck dieser Rechnung war es, die Kosten und Einsparungen zu ermitteln, die mit einer energetischen Modernisierung sämtlicher Wohngebäude dieses Teilbestands verbunden wären. Berücksichtigt wurden hierbei die Kategorien „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“, „Reihenhaus“ und „Mehrfamilienhaus“ der Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“ bis “bis 1978“. In die Berechnung mit einbezogen wurden hierfür jeweils die Kosten und Effekte einer Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“, „Außenwände“, „Kellerdecke“ sowie eines Austauschs der Fenster und einer Modernisierung der Heizungsanlage. Als zu erreichende Modernisierungsstandards wurden sowohl die gesetzlichen Mindestanforderungen als auch die technischen Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau berücksichtigt. Der Grund dafür, die Grenze auf das Baujahr 1978 zu legen ist, dass die vor diesem Jahr erbauten Wohngebäude weitestgehend vor Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung im Jahre 1977 erbaut wurden. In ihrem Ursprungszustand besitzen die Gebäude beziehungsweise ihre Bauteile somit einen schlechten energetischen Standard und weisen das größte Potential hinsichtlich nachträglicher energetischer Modernisierungen auf. Der Aspekt, dass auch Gebäude dieser Baualtersklassen 86 schon energetische Sanierungsmaßnahmen in Form nachträglicher Bauteildämmung oder Modernisierung der Anlagentechnik erfahren haben können, wird in dieser Hochrechnung berücksichtigt. So wurde anhand der Veröffentlichung „Wohnungsbau in Deutschland – 2011. Modernisierung oder Bestandsersatz“ der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.V. (Walberg, et al., 2011) der tatsächliche Ist-Zustand von deutschen Bestandsgebäuden im Hinblick auf die energetische Beschaffenheit der Bauteile Dach (oberste Geschossdecke), Außenwände, Kellerdecke (Sohle), Fenster und der Heizungsanlage (Anlagentechnik) recherchiert. Unterschieden werden durch die ARGE dabei folgende Energiestandards. Zum einen der gute Energiestandard für Bauteile, die sich bereits auf dem Stand nach der Wärmeschutzverordnung 1995 befinden. Zudem der mittlere Energiestandard nach der Wärmeschutzverordnung 1977/1984. Der schlechteste Energiestandard umfasst schließlich sämtliche Bauteile, die einen Stand vor der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 aufweisen. Laut ARGE verfügen diese über Sanierungsbedarf. Der Ist-Zustand der verschiedenen Bauteile wird in der zugrunde liegenden Veröffentlichung für Gebäude der Kategorien EFZ/ZFH und MFH angegeben. Der Kategorie EFH/ZFH werden dabei sowohl freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser als auch Doppelhaushälften sowie Reihenendhäuser und Reihenmittelhäuser zugeordnet. Unter die Kategorie MFH fallen kleinere Mehrfamilienhäuser mit drei bis 12 Wohnungen. In der Veröffentlichung werden der energetische Zustand einzelner Bauteile und ihr Sanierungsbedarf zudem detailliert für die Baualtersklassen „vor 1918“ bis „von 1988 bis 1993“ aufgeführt. Die Zeitabschnitte bis 1978 decken sich dabei sowohl mit den Einteilungen des IWU als mit auch den innerhalb des Sanierungskonfigurators vorzufindenden Kategorisierungen. Somit entsprechen sowohl die Unterteilungen der Wohngebäudekategorien als auch der Baualtersklassen der ARGE den Kategorisierungen, die durch das IWU vorgenommenen und verwendet wurden. In der vorliegenden Arbeit erfolgte die Simulation verschiedener Wohngebäude mit dem Sanierungskonfigurator in Anlehnung an die Gebäudekategorisierungen und Baualtersklassen des IWU. Es wurde daher angenommen, dass die Werte des energetischen Ist-Zustands einzelner Bauteile aus der Veröffentlich der ARGE auf die mit dem Sanierungskonfigurator beschriebenen Wohngebäude übertragen und für weitere Berechnungen herangezogen werden können. Eine weitere Annahme für die Hochrechnung soll im Folgenden erläutert werden. Im Vorfeld der Hochrechnung wurden mit dem Sanierungskonfigurator, wie bereits beschrieben, Wohngebäude verschiedener Baualtersklassen simuliert. Bei ihrer Zustandsbeschreibung wurde jedoch auf die Angabe bereits durchgeführter Modernisierungsmaßnahmen verzichtet. 87 Die beschriebenen Wohngebäude und ihre Bauteile müssten demnach den ursprünglich in ihrer Baualtersklasse üblichen Energiestandard aufweisen. Auf den Großteil der mit dem Sanierungskonfigurator beschriebenen Wohngebäude bis zum Baujahr 1978 müsste daher zutreffen, dass sich alle ihre Bauteile auf einem Energiestandard vor der ersten Wärmeschutzverordnung befinden. Es ist zudem bekannt, wie viel Endenergie, Primärenergie und Kohlenstoffdioxidemissionen laut Sanierungskonfigurator durch eine energetische Sanierung der verschiedenen Bauteile unterschiedlicher Altersklassen eingespart werden kann. Zudem ist bekannt, welche geschätzten Investitionskosten hierfür getätigt werden müssen. Angenommen wird, dass mit einer Sanierung der Bauteile, die sich laut ARGE auf einem Energiestandard vor 1977 befinden und Sanierungsbedarf aufweisen, Kosten und Einsparungen in derselben Größenordnung verbunden wären, wie sie mit dem Sanierungskonfigurator ermittelt wurden. Wird nun für die zuvor anhand dieses Programms beschriebenen Wohngebäude eine energetische Sanierung des Anteils der Bauteile simuliert, die sich laut ARGE auf einem energetischen Standard vor 1977 befinden, sollten die daraus ermittelten Werte die Größenordnung der Kosten und Einsparungen angeben, die mit einer Modernisierung der energetisch schlechtesten Bauteile von Wohngebäuden bis zum Baujahr 1978 verbunden sind. Eine Ausnahme bildet hierbei der Anteil der Wohngebäude, die ab 1977 erbaut wurden und bei denen sich die Effekte der ersten Wärmeschutzverordnung eventuell schon ausgewirkt haben. Diese konnten aber leider im Rahmen der Arbeit nicht von den anderen Wohngebäuden isoliert werden. Für die Hochrechnung wurde somit nicht von einer umfassenden Sanierung aller Häuser und Bauteile ausgegangen, sondern lediglich von einer Sanierung der Bauteile, die sich heute noch im energetischen schlechten Zustand der Baujahre vor 1977 befinden. Im Folgenden soll die Vorgehensweise bei der Hochrechnung erläutert werden. Hierfür wird zunächst beschrieben, wie die Kosten und Einsparungen einer umfassenden Sanierung sämtlicher Wohngebäude ermittelt werden, wenn alle Bauteile als sich im energetischen Ursprungszustand befindlich angenommen werden. Zur Ermittlung der gesamten Kosten wird dann beispielsweise die Anzahl aller Wohngebäude der Kategorie „freistehendes Einfamilienhaus“ der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ mit den geschätzten Investitionskosten pro Wohngebäude für eine Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“, „Außenwände“, „Kellerdecke“ und „Fenster“ und eine Modernisierung der Heizungsanlage multipliziert. Um die gesamten Energie- und Kohlenstoffdioxideinsparungen für alle freistehenden Ein-/Zweifamilienhäuser dieser Baualtersklasse zu ermitteln, müssen die absoluten Werte der Einsparungen pro Quadratmeter und Jahr für Wohngebäude dieser Kategorie bekannt sein. 88 Um im Anschluss die gesamte Wohnfläche zu ermitteln, auf der diese Einsparungen wirksam werden, muss die Anzahl der Wohngebäude mit ihrer, für die Baualtersklasse und die Wohngebäudekategorie charakteristischen, Anzahl an Wohnungen pro Wohngebäude sowie der Wohnfläche pro Wohnung multipliziert werden. Anschließend werden die Einsparungen pro Quadratmeter mit dieser Gesamtfläche multipliziert. Nach diesem Schritt sind sowohl die Kosten als auch die Einsparung ermittelt, die mit einer umfassenden energetischen Sanierung der vier Bauteile und der Heizungsanlage im Ursprungszustand bei allen freistehenden Einfamilienhäusern der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ verbunden wären. Anschließend wird die Summe sämtlicher Kosten und Einsparungen aller Baualtersklassen gebildet, um die Gesamtwerte, hochgerechnet auf den kompletten Wohngebäudebestand zu erhalten. Für Wohngebäude der Kategorie RH und MFH muss hierfür zuvor noch eine Gewichtung der Einsparungen über die einzelnen Anbausituationen nach der bereits beschriebenen Vorgehensweise erfolgen. Möchte man nun eine Hochrechnung der Kosten und Einsparungen durchführen, bei der lediglich die energetische Sanierung der schlechtesten Bauteile mit Energiestandard vor 1977 berücksichtigt wird, müssen lediglich kleine Anpassungen vorgenommen werden. So muss die Anzahl der freistehenden Ein-/Zweifamilienhäuser der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ für jedes Bauteil einzeln mit dem prozentualen Wert multipliziert werden, durch den bestimmt wird, bei wie vielen der Häusern dieses Bauteil tatsächlich im sanierungsbedürftigen Zustand vorliegt. Für jedes Bauteil ergibt sich somit eine unterschiedliche Anzahl an Wohngebäuden, in denen die Sanierungsmaßnahme durchgeführt werden muss. Werden die geschätzten Kosten jeder einzelnen Maßnahme mit ihrer spezifischen Wohngebäudeanzahl multipliziert und anschließend die Summe aller Werte gebildet, erhält man die gesamten Investitionskosten der am tatsächlichen Bedarf ausgerichteten Sanierung. Bei den Gesamteinsparungen wird dann für jedes Bauteil ebenso verfahren. Für jede Einzelmaßnahme werden die absoluten Werte der Einsparungen von Energie und Kohlenstoffdioxid pro Quadratmeter und Jahr zugrunde gelegt. Dann wird zur Berechnung der Quadratmeterzahl, auf der dieses Einsparpotential wirksam werden könnte, die Anzahl der tatsächlich zu sanierenden Wohngebäude mit ihrer charakteristischen Anzahl an Wohnungen pro Wohngebäude und der Wohnfläche pro Wohnung multipliziert. Aufgrund der unterschiedlichen Anzahl an Gebäuden, bei denen die einzelnen Sanierungsmaßnahem durchgeführt werden müssen, ergibt sich auch für jedes Bauteil eine spezifische Fläche, auf der die Einsparung jedes Bauteils wirksam wird. Die Einsparung pro Bauteil multipliziert mit der zugehörigen Fläche auf der sie wirksam wird ergibt die am Bedarf ausgerichtete 89 Einsparung für freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser der Baualtersklasse „1958 bis 1968“. Wird dieses Vorgehen für alle Baualtersklassen und Wohngebäudekategorien wiederholt erhält man den am gesamten Bedarf hochgerechneten Wert der Kosten und Einsparungen. Für Wohngebäude der Kategorie RH und MFH muss nach wie vor eine Gewichtung der Einsparungen erfolgen. 4.5. Ermittlung von Maßnahmen zur Klimaanpassung Den Ausgangspunkt für die Ermittlung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Bedürfnisfeld Bauen und Wohnen stellte eine Auswertung verschiedener Literaturquellen dar. Der Fokus lag hierbei auf Maßnahmen zur Anpassung an Folgen von Hitzetagen und Hitzewellen. Die hierfür berücksichtigten Quellen und die Vorgehensweise bei der Recherche sollen im Folgenden erläutert werden. Zunächst wurde die Website „KLIMALOTSE: Leitfaden zur Anpassung an den Klimawandel“ des Umweltbundesamts gesichtet. Diese bietet eine umfangreiche Anpassungsmaßnahmenliste. Es besteht die Möglichkeit, ein adressiertes Klimarisiko wie beispielsweise das Aufheizen der Innenräume von Gebäuden auszuwählen. Gleiches gilt für die Kategorie der betroffenen Bereiche, in der zum Beispiel „Gebäude und Bauwesen“ aufgelistet wird. Ist die Auswahl getroffen, werden alle passenden Maßnahmen tabellarisch aufgeführt. Die Tabelle enthält die adressierten Klimarisiken, die Maßnahmen, die betroffenen Bereiche sowie die Quellen, denen die Informationen entnommen wurden. Eine weitere Grundlage stellte der KyotoPlus-Navigator aus dem Jahre 2009 dar, welcher von der Webseite des Projekts „ErKlim – Erfolgsfaktoren für Klimaschutz & Klimaanpassung“ bezogen werden kann. Er gliedert sich in 12 Kapitel wobei in Kapitel 11 auf Klimafolgen und Klimaanpassungsmaßnahmen im Bereich Bauen und Wohnen eingegangen wird. Im Abschnitt 11.4 kann hier ebenfalls auf eine tabellarische Darstellung zurückgegriffen werden. Sie enthält eine Übersicht des Maßnahmenspektrums bezogen auf alle relevanten Naturgefahren und ist in die drei Spalten „Naturgefahren“, „langfristige Anpassungsmaßnahmen“ sowie „kurzfristige Anpassungsmaßnahmen“ unterteilt. Die zu entnehmenden langfristigen Anpassungsmaßnahmen stellen dabei Vorkehrungen dar, die während des Neubaus sowie an bereits bestehenden Gebäuden vorgenommen werden können. Mit in die Recherche einbezogen wurde zudem die Webseite zum Projekt AMICA des Alianza del clima e.V. Auf dieser werden unter anderem kurz- und mittelfristige Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vorgestellt. Um diese zu finden, muss auf der Startseite der Punkt „AMICA Tools“ ausgewählt werden. Hier besteht nun die Möglichkeit, das „Adaption Tool“ und im Anschluss die „Matrix of Adaption Measures“ zu wählen. In 90 dieser Matrix werden verschiedene Auswirkungen des Klimawandels sowie unterschiedliche Maßnahmenkategorien aufgelistet. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das „Integration Tool“ zu nutzen. Aus der darin wählbaren „Matrix of Integration Measures“ können weitere relevante Anpassungsmaßnahmen abgeleitet werden, wobei Überschneidungen mit der „Matrix of Adaption Measures“ vorliegen. Zuletzt wurde für die Recherche auf die Broschüre „Anpassung an den Klimawandel. Eine Strategie für Nordrhein-Westfalen“ zurückgegriffen. Diese findet sich zum Download auf den Webseiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Bestehend aus sieben Kapiteln, werden in Kapitel vier die Empfindlichkeiten gegenüber Auswirkungen des Klimawandels genannt sowie mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt. Das Kapitel ist weiter untergliedert, wobei in den Abschnitten 4.6 „Gesundheit“ und 4.7 „Städte und Ballungsräume“ für die Übersicht relevante Informationen entnommen werden konnten. Als mögliches Beispiel für Klimaanpassungsmaßnahmen, die auf diese Weise recherchiert wurden, kann die Verschattung von Hauswänden oder Fenstern genannt werden. Die Anpassung besteht in diesem Fall darin, dass es zur Reflektion oder Absorption der eingehenden Sonnenstrahlung durch die zur Verschattung eingesetzten Materialien kommt. Eine weitere Möglichkeit ist es, energieeffiziente Elektrogeräte im Haushalt zu verwenden oder deren Standy-Verluste zu verringern. Hierdurch wird die ihre Wärmeabgabe verringert und somit ebenso die Wärmeentwicklung im Gebäude reduziert. Durch beide Maßnahmen kann einem Aufheizen von Wohngebäuden vorgebeugt werden. 91 5. Ergebnisse 5.1. Ab-initio-Rechnung Steady-State-Rechnung Die Tabelle 15 zeigt die unter der Steady-State-Annahme berechneten Temperaturen auf einem unbeheizten Dachgeschoss. Dargestellt werden die Temperaturen für verschiedene Verhältnisse der U-Werte der Bauteile „Dach“ und „oberste Geschossdecke“. Gültig sind die Werte für eine Innentemperatur von 19 °C und einer Temperaturdifferenz von 8,759 °C Tabelle 15: Stationäre Temperaturen auf einem unbeheizten Dachgeschoss Baualtersklasse Verhältnis der U-Werte Dach : Oberste Geschossdecke 2,6 : 1 1,75 : 1 1 : 1,5 1 : 1,5 1,3 : 1 1:1 1:1 1:1 Bis 1918 (ohne Fachwerk) 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995 Temperatur auf dem Dachgeschoss [°C] 12,2 12,9 14,9 14,9 13,5 14,0 14,0 14,0 Der Tabelle 15 ist zu entnehmen, dass die Temperatur auf dem Dachgeschoss wesentlich vom Verhältnis bestimmt wird, in dem die Wärmedurchgangskoeffizienten der obersten Geschossdecke und des Dachs zueinander stehen. Bei gleicher Temperaturdifferenz fällt die Temperatur auf dem Dachgeschoss Wärmedurchgangskoeffizient der umso obersten geringer aus, Geschossdecke im je niedriger Verhältnis der zum Wärmedurchgangskoeffizient des Dachs ist. Grund dafür ist, dass in diesem Fall die oberste Geschossdecke besser gedämmt ist, und weniger Wärme in das Dachgeschoss übergeht. Die Wärme, die trotzdem übertragen wird, geht durch schlechtere Dämmung des Dachs umso schneller an die Umgebung verloren. Im umgekehrten Fall ist die Temperatur auf dem Dachgeschoss umso höher, je besser die Dämmung des Dachs im Verhältnis zur Dämmung der obersten Geschossdecke ist. Wie in der Tabelle zu sehen ist, variieren die Verhältnisse der Wärmedurchgangskoeffizienten beider Bauteile in den unterschiedlichen Baualtersklassen und somit auch die stationäre Temperatur auf dem unbeheizten Dachgeschoss. 92 A/V-Verhältnisse und der Wert H‘T Tabelle 16 zeigt einen Vergleich zweier mit der „Ab-initio-Rechnung“ ermittelter Kennwerte für unterschiedliche Typen von Wohngebäuden. Bei dem ersten handelt es sich um das A/V-Verhältnis, also die Relation der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes zu seinem Volumen. Der zweite dargestellte Wert ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust 𝐻𝑇´ , angegeben in 𝑊 𝑚2𝐾 . Ermittelt wurden diese Werte für jedes in der „Ab-initio-Rechnung“ simulierte Wohngebäude. Aufgrund der großen Anzahl an Daten, wird in der Tabelle jedoch nur ein Auszug vorgestellt. Veranschaulicht werden die Ergebnisse am Beispiel möglicher Wohngebäude der Kategorien „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“ und „Reihenhaus“ sowohl mit kompaktem als auch mit langgestrecktem Grundriss. Für die Kategorie „Reihenhaus“ werden zudem die beiden Anbausituationen „Reihenendhaus“ und „Reihenmittelhaus“ berücksichtigt. Durch die pauschalen U-Werte der Bauteile, die zur Beschreibung der simulierten Wohngebäude verwendet wurden, können diese automatisch der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ zugeordnet werden. Die jeweils verwendeten U-Werte sind der Tabelle 8 zu entnehmen. Sie betragen für die oberste Geschossdecke 2,1 die Außenwände 1,4 𝑊 𝑚2𝐾 , für die Holzfenster 5 𝑊 𝑚2𝐾 sowie 1,0 𝑊 𝑚2𝐾 𝑊 𝑚2𝐾 , für für die Kellerdecke. Die Flächen der Bauteile können folgendermaßen beziffert werden. Die Fenster verfügen über eine Fläche von 36 m², die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke hingegen jeweils über 100 m². Für die Außenwände variieren die Flächen in Abhängigkeit von dem Grundriss und der Anbausituation des Gebäudes. Sie werden mit in der Tabelle 16 aufgeführt. 93 Tabelle 16: A/V-Verhältnis und 𝑯´𝑻 für Gebäude der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ Länge /Breite/ Höhe Wohngebäudekategorie (Anbausituation und Grundriss) Fläche der Außenwände Ein-/Zweifamilienhaus (Freistehend, langgestreckt) Reihenendhaus (Breitseite angebaut, langgestreckt) Ein-/Zweifamilienhaus (Freistehend kompakt) Reihenmittelhaus (Breitseiten angebaut, langgestreckt) Reihenendhaus (Einseitig angebaut, kompakt) Reihenendhaus (Längsseite angebaut, langgestreckt) Reihenmittelhaus (Beidseitig angebaut, kompakt) Reihenmittelhaus (Längsseiten angebaut, langgestreckt) A/VVerhältnis [𝟏/𝒎] Mittlerer U-Wert Gebäudehülle (𝑯´𝑻 ) [𝑾/(𝒎²𝑲)] 0,855 1,316 0,798 1,310 0,794 1,310 0,740 1,303 0,694 1,297 0,682 1,295 0,594 1,279 0,509 1,259 17,3 m/ 5,8 m/ 6 m 277 m² 17,3 m/ 5,8 m/ 6 m 242 m² 10 m/ 10m/ 6 m 240 m² 17,3 m/ 5,8 m/ 6 m 208 m² 10 m/ 10m/ 6 m 180 m² 17,3 m/ 5,8 m/ 6 m 173 m² 10 m/ 10m/ 6 m 120 m² 17,3 m/ 5,8 m/ 6 m Das A/V-Verhältnis wird in der Dimension 69 m² 1 𝑚 angegeben. Diese ergibt sich daraus, dass das Verhältnis den Quotient aus der Fläche, angegeben in m² und dem Volumen, angegeben in m³ darstellt. Gültig sind alle Werte für ein gleichbleibendes Volumen von 600 m³ bei variierenden wärmeübertragenen Umfassungsflächen. Das größte Verhältnis weist mit 1 0,855 𝑚 das freistehende Ein-/Zweifamilienhaus mit dem langgestreckten Grundriss auf. Es ergibt sich für diesen Gebäudetyp folgendermaßen: 𝐴 513 𝑚² − 𝑉𝑒𝑟ä𝑙𝑡𝑛𝑖𝑠 = 𝑉 600 𝑚3 𝐴 1 − 𝑉𝑒𝑟ä𝑙𝑡𝑛𝑖𝑠 = 0,855 𝑉 𝑚 Im Folgenden wird dieses Verhältnis als Referenz für die anderen Wohngebäude herangezogen. Es folgen nahezu gleichauf die Werte des langgestreckten, an der breiten Seite angebauten Reihenendhauses sowie des freistehenden Ein-/Zweifamilienhauses mit 1 1 kompaktem Grundriss. Diese weisen mit 0,789 𝑚 und 0,794 𝑚 jeweils ein etwa sieben Prozent geringeres A/V-Verhältnis in Relation zum Referenzwert auf. An nächster Stelle steht das Reihenmittelhaus mit langgestrecktem Grundriss, an dessen zwei Breitseiten jeweils ein 94 weiteres Wohngebäude angebaut wurde. Im Verhältnis zur Referenz ist das A/V-Verhältnis bei diesem Typ ungefähr 14% niedriger. Noch geringer sind die Werte beim Reihenendhaus mit kompaktem Grundriss und bei dem an der Längsseite angebauten Reihenendhaus mit langgestrecktem Grundriss. Die niedrigsten A/-V-Verhältnisse weisen das kompakte Reihenmittelhaus sowie das langgestreckte, an beiden Längsseiten angebaute Reihenmittelhaus auf. Im Verhältnis zum Referenzwert sind diese ungefähr 31% und 41% geringer. Durch den deutlichen Unterschied von 41 % zwischen dem maximalen und dem minimalen Wert, wird der Einfluss des Grundrisses und der Anbausituation eines Gebäudes auf das A/V-Verhältnis klar erkennbar. Bei gleichbleibenden Volumen ist die Hüllfläche beim an beiden Längsseiten angebauten, langgestreckten Reihenmittelhaus also deutlich geringer als beim freistehenden, langgestreckten Ein-/Zweifamilienhaus. Im Verhältnis zum beheizten Volumen ist beim Reihenmittelhaus somit wesentlich weniger Fläche vorhanden, über die Wärme entweichen kann. Trotz sonst gleich bleibender Fläche der restlichen Bauteile und identischen U-Werten, ist das Reihenmittelhaus somit energetisch wesentlich günstiger als das freistehende Haus, da weniger Transmissionswärmeverluste durch Heizung ausgeglichen werden müssen. Nach demselben Muster wie bei dem A/V-Verhältnis nehmen auch die Werte des spezifischen auf die wärmeübertragende Hüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts ab. Das Maximum weist mit einem Wert 𝐻𝑇´ von etwa 1,32 𝑊 𝑚2𝐾 das langgestreckte, freistehende Ein-/Zweifamilienhaus auf. Dem entgehen steht der Minimalwert von ungefähr 1,26 𝑊 𝑚2𝐾 des an beiden Längsseiten angebauten Reihenmittelhauses mit langgestrecktem Grundriss. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gebäudetypen beträgt etwa vier Prozent. Auf den Wert 𝐻𝑇´ nehmen neben dem Grundriss und der Anbausituation auch die U-Werte der Bauteile des Gebäudes Einfluss. Da sich die Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile in der Regel von älteren hin zu neueren Baualtersklassen verringern, nimmt mit der Zeit auch der Wert 𝐻𝑇´ ab. Dieser Sachverhalt wird in der Tabelle 17 dargestellt. Die U-Werte, die für Gebäude der jeweiligen Klasse eingesetzt wurden, sind der Tabelle 8 zu entnehmen. Die Gebäude verfügen jeweils über einen kompakten Grundriss. Bezüglich der Flächen sind die Außenwände mit 240 m², die Fenster mit 36 m² sowie die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke mit jeweils 100 m² in die Berechnungen eingegangen. 95 Tabelle 17: 𝑯´𝑻 für Gebäude der Kategorie EFH in acht Baualtersklassen Baualtersklasse Bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995 𝑯´𝑻 [𝑾/(𝒎²𝑲)] 1,42 1,38 1,37 1,31 1,01 0,73 0,61 0,46 Zu erkennen ist die Veränderung des Wertes des spezifischen, auf die wärmeübertragende Hüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlustes für simulierte Wohngebäude der Kategorie „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“ mit kompaktem Grundriss in den acht Baualtersklassen „von 1918“ bis „ab 1995“. Der Wert nimmt von älteren zu aktuelleren Baualtersklassen durchgehend ab. Er variiert für diesen Gebäudetyp zwischen 1,42 0,46 𝑊 𝑚2𝐾 𝑊 𝑚2𝐾 und . Dies entspricht einer Verminderung von mehr als zwei Dritteln. In Abschnitt 4.2.1. wurde erläutert, dass für den auch als mittleren U-Wert bezeichneten spezifischen, auf die wärmeübertragende Hüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust dieselben Regeln wie für den gewöhnlichen U-Wert gelten. Je geringer er ist, umso besser ist der Wärmeschutz und umso niedriger fällt auch der Wärmeverlust über die Gebäudehülle aus. Betrachtet für Gebäude der acht Baualtersklassen aus Tabelle 17 wird somit deutlich, dass sich der bauliche Wärmeschutz von „bis 1918“ bis „ab 1995“ um knapp 70 Prozent verbessert hat. Die direkten Auswirkungen dieser Veränderungen auf den Transmissionswärmeverlust von Wohngebäuden werden in der Tabelle 18 dargestellt. Dort sind die Veränderungen der mit der „Ab-initio-Rechnung ermittelten jährlichen Transmissionswärmeverluste über die gesamte Gebäudehülle in acht unterschiedlichen Baualtersklassen abgebildet. Die Werte beziehen sich auf simulierte Wohngebäude mit denselben Parametern, die zur Beschreibung der Gebäude aus Tabelle 16 verwendet wurden. Auch die U-Werte der Bauteile sind identisch. 96 Tabelle 18: Transmissionswärmeverluste für Wohngebäude der Kategorie EFH in acht Baualtersklassen Baualtersklasse Bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 ab 1995 Transmissionswärmeverlust [𝒌𝑾𝒉/(𝒎²𝒂)] 359 348 347 331 256 185 154 117 Die Transmissionswärmeverluste nehmen von älteren hin zu aktuelleren Baualtersklassen stetig ab. Grund hierfür ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die sich im betrachteten Zeitraum fortwährend verbessert hat. Ebenso wie der mittlere U-Wert haben sich auch die Wärmeverluste für Wohngebäude der unterschiedlichen Baualtersklassen im Ursprungszustand um etwa 70 Prozent reduziert. Sowohl der mittlere U-Wert als auch die jährlichen Transmissionswärmeverluste nehmen insbesondere jeweils in den letzten vier Baualtersklassen stark ab. Grund hierfür ist, dass sich ab 1977 die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz infolge gesetzlicher Vorgaben immer mehr verschärft haben. Das größte Potential zur Verminderung von Transmissionswärmeverlusten und zur Einsparung von Energie weisen im Umkehrschluss somit vor allem Wohngebäuden mit Baujahren vor 1977 auf. Im Hinblick auf energetische Sanierungen der Bauteile „Außenwand“, „Fenster“, „Kellerdecke“ und „oberste Geschossdecke“ sollte der Fokus demnach auf Wohngebäude dieser Altersklassen gelegt werden. Neben Unterschieden im zeitlichen Verlauf variieren die Transmissionswärmeverluste auch bei verschiedenen Wohngebäudetypen. Dieser Sachverhalt wird in Tabelle 19 für verschiedene Wohngebäude der Baualtersklasse 1958 bis 1968 dargestellt. Die Angaben für Länge, Höhe und Breite der Gebäude sowie für die Flächen der Bauteile und U-Werte entsprechen denen, die auch für die Tabelle 16 zugrunde gelegt wurden. Ebenso werden die aus dem Verlust berechneten Werte des Primärenergiebedarfs und der Emissionen von Kohlenstoffdioxid aufgeführt. Angegeben sind die Werte in Kilowattstunden beziehungsweise Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Für die Berechnung des Primärenergiebedarfs wurde für alle Beispiele auf den Primärenergiefaktor für Erdgas von 1,12 𝑘𝑊 𝑃𝑟𝑖𝑚 ä𝑟𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 𝑘𝑊 𝐸𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 zurückgegriffen. Im Falle der Ermittlung der CO2-Emissionen fand stets 97 der CO2-Emissionsfaktor für Erdgas Verwendung. Dieser beträgt 0,244 𝑘𝑊 𝑘𝑔 (Großklos, 𝐸𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 2009) Tabelle 19: Transmissionswärmeverlust, Primärenergiebedarf und CO2-Emissionenen für verschiedene Gebäudetypen der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ Wohngebäudekategorie (Anbausituation, Grundriss) Ein-/Zweifamilienhaus (Freistehend, langgestreckt) Reihenendhaus (Breitseite angebaut, langgestreckt) Ein-/Zweifamilienhaus (Freistehend kompakt) Reihenmittelhaus (Breitseite angebaut, langgestreckt) Reihenendhaus (Einseitig angebaut, kompakt) Reihenendhaus (Längsseite angebaut, langgestreckt) Reihenmittelhaus (Beidseitig angebaut, kompakt) Reihenmittelhaus (Längsseite angebaut, langgestreckt) Transmissionswärmeverlust [𝒌𝑾𝒉/(𝒎²𝒂)] Primärenergiebedarf [𝒌𝑾𝒉/(𝒎²𝒂)] (vereinfacht) CO2Emissionen [𝑲𝒈/(𝒎²𝒂)] (vereinfacht) 359 402 88 333 373 81 331 371 81 307 344 75 287 321 70 282 315 69 242 271 59 204 229 50 Die Werte der Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle weisen dasselbe Muster auf, wie es auch für die A/V-Verhältnisse und die Werte H‘T zu beobachten ist. Der höchste Wert kann dem freistehenden Ein-/Zweifamilienhaus mit langgestrecktem Grundriss zugeordnet werden. Bis zum an beiden Längsseiten angebauten Reihenmittelhauses mit langgestrecktem Grundriss fallen die Transmissionswärmeverluste dann schrittweise ab. Gleiches gilt für die Werte des Primärenergiebedarfs und der Kohlenstoffdioxidemissionen, die für diese Tabelle vereinfacht nach der in Abschnitt 4.2.2. beschriebenen Vorgehensweise berechnet wurden. Da die Erzeugeraufwandszahl nicht berücksichtigt wurde, könnten die Werte von Primärenergie und CO2-Emissionen je nach Heizungsanlage sowohl nach oben als auch nach unten abweichen. Der Primärenergiebedarf und die Kohlenstoffdioxidemissionen werden normalerweise aus dem Endenergiebedarf ermittelt. Dies geschieht durch Multiplikation mit sogenannten Primärenergie und CO2-Emissionsfaktoren. Da die umfassende Berechnung des 98 Endenergiebedarfs im Rahmen der „Ab-initio-Rechnung“ jedoch nicht möglich war und zudem die Transmissionswärmeverluste den Primärenergiebedarf zu einem wesentlichen Teil mitbestimmten, wurde die in Abschnitt 4.2.2. beschriebene Vorgehensweise gewählt, um das Berechnungsprinzip zu verdeutlichen und die Werte für Primärenergiebedarf und Kohlendioxidemissionen näherungsweise zu bestimmen. Der Primärenergiebedarf weist in den meisten Fällen größere Werte als der zugrunde liegende Endenergiebedarf auf. Ursache hierfür ist, dass durch diesen Faktor unter anderem alle Verluste zusammengefasst werden, die bei der Gewinnung und Verarbeitung von Endenergieträgern in der Vorkette entstehen (Großklos, 2009) . Wie groß diese Verluste und somit die Unterschiede zwischen Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf sind, variiert für jeden Endenergieträger. Wird zur Beheizung von Gebäuden beispielsweise 1,21 𝑘𝑊 𝑃𝑟𝑖𝑚 ä𝑟𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 𝑘𝑊 𝐸𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 1,12 𝑘𝑊 𝑃𝑟𝑖𝑚 ä𝑟𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 𝑘𝑊 𝐸𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 Braunkohle genutzt, muss mit einem Faktor von gerechnet werden. Für Erdgas liegt dieser hingegen bei nur (Großklos, 2009) . Da identischer Endenergiebedarf somit nicht immer auch denselben Primärenergiebedarf bedeutet, können Primärenergiefaktoren letztendlich zur besseren Vergleichbarkeit verschiedener Endenergieträger untereinander herangezogen werden. Gleiches gilt die Berechnung der Kohlenstoffdioxidemissionen aus dem Endenergiebedarf über vom Endenergieträger abhängige Braunkohle beträgt dieser beispielsweise 0,451 0,244 𝑘𝑊 𝑘𝑔 𝐸𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 beziffert werden kann 𝑘𝑔 𝑘𝑊 𝐸𝑛𝑑𝑒𝑛𝑒𝑟𝑔𝑖𝑒 (Großklos, 2009) CO2-Emissionsfaktoren. Für , während er für Erdgas auf . Die in der Tabelle 19 aufgeführten Werte für Primärenergiebedarf und Kohlenstoffdioxidemissionen wurden unter der Annahme berechnet, dass für die Beheizung der Gebäude und somit zum Ausgleich der Transmissionswärmeverluste auf den Energieträger Erdgas zurückgegriffen wird. Bei einem freistehenden Ein-/Zweifamilienhaus mit langgestrecktem Grundriss ergibt sich somit bei einem Transmissionswärmeverlust von 359 𝑘𝑊 𝑚2𝑎 ein Primärenergiebedarf von 402 𝑘𝑊 𝑚2𝑎 und 𝑘𝑔 ein Wert in Höhe von 88 𝑚 2 𝑎 für die damit verbundenen Kohlenstoffdioxidemissionen. Aus Tabelle 19 wird erkennbar, dass insbesondere freistehende Wohngebäude und Gebäude mit langgestreckten Grundrissen große Transmissionswärmeverluste aufweisen. Damit verbunden sind ein hoher Primärenergiebedarf sowie erhebliche Kohlendioxidemissionen. Bei energetischen Sanierungen von Wohngebäuden ist es somit besonders ratsam, den Fokus nicht nur auf alte Wohngebäude mit Baujahr vor der ersten Wärmeschutzverordnung zu legen. Darüber hinaus können hohe Einsparungen auch dadurch erzielt und ein Beitrag zum 99 Klimaschutz geleistet werden, dass zunächst Wohngebäude mit besonders schlechten geometrischen Verhältnissen, also ungünstigen Grundrissen und Anbausituationen, modernisiert werden. Im Neubau sollte darauf geachtet werden, bereits zu Beginn möglichst eine energetisch optimierte Gebäudegeometrie zu realisieren. Einen weiteren Teil der „Ab-initio-Rechnung stellte die Berechnung der prozentualen Anteile dar, welche unterschiedliche Bauteile der wärmeübertragenden Hüllfläche am Transmissionswärmeverlust simulierter Wohngebäude haben. Die Tabelle 20 hat die hierzu ermittelten Werte zum Inhalt. Hierbei handelt es sich um über alle acht Baualtersklassen gemittelte Werte. Die Angaben für Länge, Höhe und Breite der Gebäude sowie die Flächen der Bauteile entsprechen denen, die auch für die Gebäude aus Tabelle 16 verwendet wurden. Die für die einzelnen Perioden verwendeten U-Werte der Bauteile entsprechen den in Tabelle 8 aufgeführten Werten. Tabelle 20: Prozentuale Anteile unterschiedlicher Bauteile am Transmissionswärmeverlust Wohngebäudekategorie (Anbausituation und Grundriss) Ein-/Zweifamilienhaus (freistehend, langgestreckt) Reihenendhaus (Breitseite angebaut, langgestreckt) Ein-/Zweifamilienhaus (freistehend, kompakt) Reihenmittelhaus (Breitseite angebaut, langgestreckt) Reihenendhaus (Einseitig angebaut, kompakt) Reihenendhaus (Längsseite angebaut, langgestreckt Reihendhaus (beidseitig angebaut, kompakt) Reihenmittelhaus (Längsseite angebaut, langgestreckt) Alle Wohngebäudetypen Oberste Geschossdecke Außenwände Fenster Kellerdecke 9,5 50,6 28,4 11,5 10,2 46,7 30,6 12,4 10,2 46,4 30,8 12,5 11,1 42,2 33,2 13,5 11,9 38,0 35,7 14,5 12,1 36,9 36,3 14,7 14,1 26,4 42,3 17,2 16,8 12,4 50,3 20,5 12,0 37,5 36,0 14,6 Beim Wohngebäudetyp des langgestreckten, freistehenden Ein-/Zweifamilienhauses haben die Außenwände mit etwa 50% den weitaus größten Anteil am Transmissionswärmeverlust. Der zweithöchste Beitrag geht von den Fenstern aus, gefolgt von der Kellerdecke und der 100 obersten Geschossdecke. Bis zum einseitig angebauten Reihenendhaus mit kompaktem Grundriss bleiben diese Verhältnisse zwischen den verschiedenen Bauteilen bestehen. Es ist jedoch erkennbar, dass die Anteile der Außenwände um 12,6 % stark abnehmen. Im Gegensatz dazu ist bei den Fenstern mit einem Plus von 7,3 % der stärkste Anteilszuwachs am Transmissionswärmeverlust zu verzeichnen. Auch für die Bauteile „oberste Geschossdecke“ und „Kellerdecke“ steigen die Anteile an. Die Zunahme fällt mit 3 % und 2,3 % jedoch wesentlich geringer aus. Ab dem an der Längsseite angebauten Reihenendhaus mit langgestrecktem Grundriss beginnen sich die Verhältnisse zu verschieben. Für diesen Gebäudetyp überwiegt der Anteil der Fenster knapp den der Außenwände. Beim an beiden Längsseiten angebauten Reihenmittelhaus geht von den Fenstern schließlich mit über 50 % der größte Teil des Transmissionswärmeverlusts aus. An zweiter Stelle stehen nun die Kellerdecke gefolgt von der obersten Geschossdecke. Mit einem Anteil von nur noch 12,2 % haben die Außenwände bei diesem Gebäudetyp den geringsten Anteil am Transmissionswärmeverlust. Es stellt sich somit heraus, dass sich das Einsparpotential nicht nur in Abhängigkeit vom Baualter und von der Geometrie eines Gebäudes verändert. Auch auf der Ebene der einzelnen Bauteile gibt es noch deutliche Unterschiede im Hinblick auf das Potential zur Minderung von Transmissionswärmeverlusten durch energetische Sanierung. Bei den meisten berücksichtigten Gebäudetypen geht der größte Anteil der Wärme über die Außenwände verloren. Insbesondere bei freistehenden Gebäuden kann hier durch eine nachträgliche Dämmung am meisten Energie eingespart und CO2-Emissionen am effektivsten verringert werden. Je mehr Fläche der Außenwände durch andere Wohngebäude verdeckt wird, umso mehr Transmissionswärme geht über die Bauteile Kellerdecke, oberste Geschossdecke und insbesondere über die Fenster verloren. Der Fokus der energetischen Modernisierung sollte in solchen Fällen somit auch auf diese Bauteile verlagert werden. In jeder Anbausituation und Baualtersklasse, abhängig von den jeweiligen U-Werten der einzelnen Bauteile sollte somit überprüft werden, für welches Bauteil sich die energetische Sanierung am ehesten lohnt. Diese Prüfung sollte sowohl im Hinblick auf die möglichen Einsparungen an Energie als auch auf die dafür entstehenden Kosten geschehen. 5.2. Sanierungskonfigurator und weiterführende Rechnungen Der nachstehende Abschnitt beschäftigt sich mit den Ergebnissen, die unter Verwendung des Sanierungskonfigurators entstanden sind. Zur Ermittlung der Daten mussten eine Reihe unterschiedlicher Tabellen angefertigt und Rechnungen durchgeführt werden. Die darin enthaltene Menge an Informationen ist zu Umfangreich, um sie im Folgenden umfassend 101 darstellen zu können. Zudem sollen Sachverhalte, die bereits mit der „Ab-initio-Rechnung“ verdeutlicht wurden, nicht im Detail wiederholt werden. Alle Rechnung und Ergebnisse sind auf dem der Arbeit beiliegenden Datenträger zu finden Grundsätzlich stimmen die mit der „Ab-initio-Rechnung“ ermittelten Ergebnisse hinsichtlich der energetischen Qualität von Wohngebäuden mit den anhand des Sanierungskonfigurators generierten Daten überein. Werden Gebäude identischer Kategorien mit denselben Gebäudeparametern anhand des Sanierungskonfigurators simuliert, verringern sich End- und Primärenergiebedarf sowie die Kohlenstoffdioxidemissionen im Ursprungszustand des Gebäudes insgesamt von älteren hin zu neueren Baualtersklassen. Aus den Ergebnissen der „Ab-initio-Rechnung“ lässt sich hierdurch darauf schließen, dass die zeitliche Verbesserung der U-Werte einzelner Bauteile ein Aspekt ist, der durch den Sanierungskonfigurator automatisch berücksichtigt wird. Fraglich bleibt, welche exakten Werte an dieser Stelle Verwendung finden. Hält man hingegen alle Gebäudeparameter sowie die Baualtersklasse konstant und ändert nur den Grundriss oder die Anbausituation, decken sich auch hier die Ergebnisse mit der „Ab-initio-Rechnung“. So zeigt sich bei Gebäuden, die mit dem Sanierungskonfigurator simuliert werden, die schlechtere energetische Qualität langgestreckter Grundrisse im Verhältnis zu kompakten Grundrissen. Gleiches gilt für den Vergleich verschiedener Anbausituationen, wobei sich Endenergie- und Primärenergiebedarf sowie Kohlenstoffdioxidemissionen vom freistehenden Ein-/Zweifamilienhaus bis zum Reihenmittelhaus immer weiter vermindern. Der Grund für beides wird aus der „Ab-initioRechnung“ klar. Hier wurden abnehmende A/V-Verhältnisse und sinkende Werte des spezifischen, auf die wärmeübertragene Hüllfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts als Ursache für sinkenden Transmissionswärmeverlust, Primärenergiebedarf und Kohlenstoffdioxidausstoß ausgemacht. Diese Grundlagen werden jedoch im Rahmen der Nutzung des Sanierungskonfigurator nicht erläutert. Die entsprechenden Werte werden dem Anwender für verschiedene Gebäudetypen zudem auch nicht zur Verfügung gestellt. Über Wohngebäude der Kategorien „freistehendes Mehrfamilienhaus“ und „Reihenhaus“ hinaus können mit dem Sanierungskonfigurator zusätzlich Mehrfamilienhäuser in die Betrachtung mit einbezogen werden. Die bisher aufgezeigten Regeln gelten auch für diese Kategorie. Insgesamt sind Gebäude dieses Typs aber energetisch noch günstiger als freistehende Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser. Dies gilt unabhängig von ihrem Grundriss und ihrer Anbausituation. So weist ein simuliertes freistehendes Mehrfamilienhaus mit langgestrecktem Grundriss zwar aufgrund seiner hohen Wohnfläche einen absolut höheren Endenergiebedarf pro Jahr auf als ein analog simuliertes Reihenmittelhaus. Bezieht 102 man die Zahlen jedoch auf die Quadratmeter Wohnfläche ergibt sich für das freistehende Mehrfamilienhaus ein deutlich geringerer Wert als für das Reihenmittelhaus. Mögliche Endenergieeinsparungen durch energetische Modernisierungsmaßnahmen und Geschätzte Investitionskosten Tabelle 21 zeigt den bereits in der „Ab-initio-Rechnung“ beschriebenen Rückgang des Endenergiebedarfs von der Baualtersklasse „bis 1918 (ohne Fachwerk)“ hin aktuelleren Baualtersklassen. Die Werte sind in Kilowattstunden pro Jahr angegeben und beziehen sich auf einen Quadratmeter Wohnfläche. Gültig sind die Werte für Einfamilienhäuser im Ursprungszustand verschiedener Baualtersklassen, die mit dem Sanierungskonfigurator simuliert wurden und die über einen kompakten Grundriss verfügen. Weiterhin werden in der rechten Spalte die Werte für den Endenergiebedarf nach der Simulation einer energetischen Modernisierungsmaßnahme an dem Wohngebäude aufgeführt. Berücksichtigt wurden hierbei die Effekte einer gleichzeitigen Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“; „Außenwände“ und „Kellerdecke“ sowie ein Austausch der Fenster gemäß gesetzlicher Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung. Tabelle 21: Endenergiebedarf für Wohngebäude der Kategorie EFH vor und nach einer energetischen Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen Baualtersklasse Bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) 1919-1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 1995 bis 2004 ab 2005 Endenergiebedarf vor der Sanierung [𝒌𝑾𝒉/𝒎²𝒂] 358 Endenergiebedarf nach einer Sanierung [𝒌𝑾𝒉/𝒎²𝒂] 187 354 380 364 284 236 209 180 164 185 192 180 170 162 154 142 133 Es ist erkennbar, das insbesondere in den Baualtersklassen bis zum Jahre 1968 durch diese Sanierungsmaßnahmen eine hohe und etwa gleichbleibende Einsparung im Bereich von etwa 50 % an Endenergie pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr erreicht werden kann. In den Nachfolgenden Baualtersklassen nimmt die Einsparung und somit der Effekt einer energetischen Modernisierung immer weiter ab. So liegt der Wert des Endenergiebedarfs für die Baualtersklasse ab 2005 nach einer Sanierung bei 133 𝑘𝑊 𝑚2𝑎 gegenüber 164 𝑘𝑊 𝑚2𝑎 vor der Sanierung. Dies entspricht nur noch einer Einsparung von ungefähr 20 %. Neben den Werten 103 des Endenergiebedarfs wurden für alle simulierten Wohngebäude auch die Werte des Primärenergiebedarfs sowie die Kohlenstoffdioxidemissionen im Ursprungszustand des Gebäudes und im Zustand nach einer Sanierung ermittelt. Beispielhaft für die Baualtersklasse „1958 bis 1969“ ergibt sich ausgehend vom Wert des Endenergiebedarfs vor der Sanierung, der bei 364 𝒌𝑾𝒉 𝒎𝟐 𝒂 𝒌𝑾𝒉 liegt, ein Wert von 407 𝒎𝟐 𝒂 für den Primärenergiebedarf sowie ein Kohlenstoffdioxidausstoß in Höhe von 93 reduzieren sich diese Werte auf 209 Sanierungskonfigurators wurde 𝒌𝑾𝒉 𝒎𝟐 𝒂 als 𝑘𝑔 𝑚2𝑎 . Im Anschluss an die simulierte Sanierung 𝑘𝑔 beziehungsweise 45 𝑚 2 𝑎 . Bei der Anwendung des Energieträger für die Beheizung die Option Erdgas/Flüssiggas ausgewählt. Wie bereits bei der „Ab-initio-Rechnung“ erläutert, wird jedem Endenergieträger ein separater Primärenergie- und CO2-Emissionsfaktor zugeordnet. Diese sind für die Energieträger Erdgas und Flüssiggas jeweils unterschiedlich. Wie innerhalb des Sanierungskonfigurator hieraus jeweils einzelne Werte des Primärenergiebedarfs und der Kohlenstoffdioxidemissionen ermittelt werden, wird nicht ersichtlich. Die Vermutung, dass sich die energetische Sanierung vor allem für Wohngebäude mit Baujahren vor der Periode „1969 bis 1978“ lohnt, wird durch die Tabelle 21 aufgrund der vorher-nachher Daten im Hinblick auf den Energiebedarf weiter untermauert. Um das Verhältnis des Nutzens einer energetischen Sanierung von Wohngebäuden zu den hierfür aufzubringenden finanziellen Aufwendungen zu ermitteln, sind weiterhin auch Informationen über die Kosten einzelner energetischer Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Kosten energetischer Sanierungsmaßnahmen In Tabelle 22 werden die anhand des Sanierungskonfigurators ermittelten, geschätzten Investitionskosten dargestellt, die bei einer energetischen Modernisierung von Wohngebäuden unterschiedlicher Kategorien und Baualtersklassen entstehen. Die in der Tabelle dargestellten Werte stellen Vollkosten dar. Sie beinhalten also sowohl die energiebedingten Mehrkosten der energetischen Sanierung als auch die Sowieso-Kosten, die für eine Instandhaltung der Wohngebäude möglicherweise sowieso notwendig gewesen wären (BMVBS; BMWi, 2013) . Gültig sind die Werte für eine gleichzeitige energetische Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“, „Außenwände“, „Kellerdecke“ sowie eines Austauschs der Fenster gemäß gesetzlicher Anforderungen. Den Kosten werden die erreichbaren Endenergieeinsparungen in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr gegenübergestellt. 104 Tabelle 22: Investitionskosten einer energetischen Sanierung und erreichte Endenergieeinsparungen für unterschiedliche Wohngebäudekategorien Bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 1995 bis 2004 ab 2005 EFH Kosten [𝑬𝒖𝒓𝒐] RH MFH Endenergieeinsparungen [𝒌𝑾𝒉/(𝒎²𝒂)] EFH RH MFH 31.150 23.155 70.219 171 146 108 30.450 31.000 31.500 32.900 32.300 31.650 32.850 32.850 22.955 22.455 23.555 25.655 25.615 25.580 26.180 26.180 65.309 69.998 80.827 82.567 78.738 81.435 78.487 85.145 169 188 184 114 74 55 38 31 177 171 161 102 67 50 32 27 123 114 115 77 50 40 23 20 Dargestellt werden die geschätzten Kosten für die drei Wohngebäudekategorien „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“, „Reihenhaus“ sowie „Mehrfamilienhaus“ in neun unterschiedlichen Baualtersklassen. Zudem werden die Werte der Endenergieeinsparungen dargestellt, die mit der Durchführung der energetischen Sanierungsmaßnahmen erreicht werden können. Für die einzelnen Wohngebäudetypen stellen die Investitionskosten und die Endenergieeinsparungen gewichtete Mittelwerte für sämtliche mögliche Anbausituationen dar. Berücksichtigt werden demnach neben freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern auch Reihenendhäuser, Reihenmittelhäuser, freistehende Mehrfamilienhäuser, Mehrfamilienendhäuser und Mehrfamilienmittelhäuser. Die mit Abstand größten Investitionskosten müssen für Wohngebäude der Kategorie „Mehrfamilienhaus“ getätigt werden. An zweiter Stelle stehen freistehende Einfamilienhäuser gefolgt von Reihenhäusern. Es fällt auf dass die reinen Investitionskosten von alten hin zu neuen Baualtersklassen tendenziell nicht fallen, sondern im Gegenteil sogar zunehmen. Dies gilt insbesondere für die Kategorie des Mehrfamilienhauses, in welcher die Kosten in der Baualtersklasse „ab 2005“ um etwa 21% höher liegen als in der Baualtersklasse „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“. Betrachtet man die einzelnen Anbausituationen der Kategorien Reihenhaus und Mehrfamilienhaus ergeben sich noch weitere Differenzierungen. So müssen für Reihenendhäuser höhere Investitionen getätigt werden als für Reihenmittelhäuser derselben Baualtersklasse. Zustande kommen die Unterschiede durch die größere zu sanierende Außenwandfläche. Diese fällt preislich besonders stark ins Gewicht. So betragen in der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ die geschätzten Investitionskosten für die Außenwände bei einem Reihenendhaus 12.350 Euro im Gegensatz zu 7.700 Euro bei einem 105 Reihenmittelhaus. Der Kostenunterschied ist fast doppelt so groß wie die gesamten Kosten einer Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“ und „Kellerdecke“. Diese betragen jeweils 2.550 Euro beziehungsweise 2.350 Euro und sind in beiden Anbausituationen gleich hoch. Im Gegensatz dazu sind die die Endenergieeinsparungen pro Quadratmeter, die durch die vier energetischen Sanierungsmaßnahmen erreicht werden können, bei den Mehrfamilienhäusern am geringsten. An zweiter Stelle stehen Wohngebäude der Kategorie „Reihenhaus“. Das größte Einsparpotential liegt bei freistehenden Ein-/Zweifamilienhäusern vor. Erkennbar ist, dass die Endenergieeinsparungen im Gegensatz zu den Investitionskosten von älteren hin zu neueren Baualtersklassen deutlich abnehmen. So betragen für alle drei Gebäudekategorien die Werte der eingesparten Endenergie in der Baualtersklasse „ab 2005“ nur noch ungefähr 18 % des Wertes der Endenergieeinsparung, die bei Gebäuden der Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser)“ noch möglich sind. Ähnlich wie bei den Kosten gestaltet sich das Einsparpotential differenziert für unterschiedliche Anbausituationen des Reihenhauses und des Mehrfamilienhauses. Bei Reihenendhäusern kann pro Quadratmeter Wohnfläche mehr Endenergie eingespart werden als bei Reihenmittelhäusern. Wiederum noch weiter sinkt das Einsparpotential jeweils bei freistehenden Mehrfamilienhäusern, Mehrfamilienendhäusern und Mehrfamilienmittehäusern. Insgesamt sind die größten Einsparungen an Endenergie pro Quadratemer Wohnfläche und Jahr bei Wohngebäuden bis zum Baujahr 1978 zu erzielen. Betrachtet man die Wohngebäude der drei berücksichtigen Kategorien wird deutlich, dass aufgrund steigender Investitionskosten und sinkender möglicher Endenergieeinsparungen, die energetische Sanierung von älteren zu aktuelleren Baualtersklassen insgesamt immer unwirtschaftlicher zu werden scheint. Diese Aussage ist tendenziell auch für jede der vier einzelnen Sanierungsmaßnahmen gültig. Durch die im Folgenden dargestellten Tabelle 23 soll dieser Aspekt näher beleuchtet werden. Aufgeführt wird die Veränderung der Verhältnisse zwischen geschätzten Investitionskosten und möglichen Kosteneinsparung durch die Sanierungsmaßnahme in unterschiedlichen Baualtersklassen. Dies geschieht beispielshaft anhand simulierter Wohngebäude der Kategorie „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“ in neun Baualtersklassen. 106 Tabelle 23: Verhältnis von Kosten zu Einsparungen aufgrund geringeren Endenergiebedarfs einzelner Sanierungsmaßnahmen Baualtersklasse Außenwände [Jahre] Oberste Geschossdecke [Jahre] Kellerdecke [Jahre] Fenster [Jahre] 23 15 19 33 23 30 29 41 51 76 97 97 50 19 6 6 29 42 67 91 136 42 19 15 24 23 31 44 44 44 29 32 34 32 29 60 57 121 362 76 Bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 1995 bis 2004 ab 2005 Mittel (gewichtet) Die Daten stellen das Verhältnis der geschätzten Investitionskosten einer energetischen Sanierung einzelner Bauteile ins Verhältnis zu den möglichen jährlichen Ersparnissen an Heizkosten aufgrund eines geringeren Endenergiebedarfs nach der Modernisierung. Ermittelt wurden die jährlichen Einsparungen in Euro unter der Annahme eines Preises von 7 Cent pro Kilowattstunde Erdgas (Madel) . Als Ergebnis erhält man den Zeitraum in Jahren, bis sich die Investitionskosten durch eingesparte Heizkosten wieder ausgeglichen haben. Jeder Wert markiert demnach den Zeitpunkt, ab denen sich eine energetische Sanierungsmaßnahme ausgezahlt hat und sich aus ihr ein finanzieller Vorteil ergibt. Berechnet wurden die Werte unter Annahme eines gleichbleibenden Erdgaspreises und bei sofortiger Zahlung der Investitionskosten, sodass keine weiteren Belastungen durch Zinsen entstehen. Zugrunde gelegt werden die vollständen Investitionskosten für die Sanierung und nicht die energiebedingten Mehrkosten. Berücksichtigt werden die anhand des Sanierungskonfigurators ermittelten Kosten und Einsparungen für eine Sanierung gemäß gesetzlicher Mindestanforderungen. Tendenziell ist der Austausch der Fenster in den meisten Baualtersklassen die Maßnahme, die am längsten braucht, bis die erzielten Einsparungen die zuvor getätigten Investitionen wieder ausgeglichen haben. Verhältnismäßig ungünstig ist auch die energetische Sanierung der Außenwände und in späteren Baualtersklassen auch die Modernisierung der obersten Geschossdecke. Die Sanierung der Kellerdecke ist hingegen die Maßnahme, deren Verhältnis stets am niedrigsten ist. Wichtig ist die Erkenntnis, dass das Verhältnis der Kosten zu den Einsparungen bei Wohngebäuden der Baualtersklassen bis 1978 noch relativ geringe Werte 107 aufweist, danach jedoch immer weiter ansteigt. So beträgt der Zeitraum, bis sich eine Modernisierung der Außenwände bei Berücksichtigung der vollständigen Investitionskosten rentiert, in den ersten vier Baualtersklassen zwischen 23 und 30 Jahren. In der Baualtersklasse „1969 bis 1978“ steigt dieser Wert stark auf 41 Jahre an. In diese Periode fällt auch das Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung in Deutschland. Ihre Auswirkungen auf den energetischen Standard von Wohngebäuden machen sich scheinbar bereits in dieser Baualtersklasse und insbesondere in den Baujahren „1979 bis 1983“ bemerkbar, in welcher das Verhältnis auf 51 Jahre ansteigt. In den beiden nachfolgenden Baualtersklasen erhöht sich der Wert weiterhin schrittweise bis auf letztendlich 97 Jahre. Gleichzeitig fallen in diese Perioden beide Novellierungen der Wärmeschutzverordnung und ihre Zusammenführung mit der Heizungsanlagenverordnung zur Energieeinsparverordnung. Eine ähnliche Entwicklung ist auch für eine Sanierung der obersten Geschossdecke zu beobachten. Insbesondere in den Baualtersklassen 1949 bis 1968 sind unter Berücksichtigung der vollständigen Kosten die getätigten Investitionen aufgrund der Einsparungen durch geringeren Endenergiebedarf nach sechs Jahren ausgeglichen. In den folgenden Baualtersklassen tritt ein stetiger Anstieg ein, der in einem Wert von 136 Jahren für die Baualtersklasse „ab 2005“ mündet. Auch bei den Fenstern und der Kellerdecke nimmt das Verhältnis von „bis 1918“ bis „ab 2005“ insgesamt zu, wobei der Anstieg bei der Sanierung der Kellerdecke von allen vier Maßnahmen am geringsten ist. Bei Wohngebäuden mit Baujahren vor der Altersklasse „1969 bis 1978“ liegen tendenziell die besten Verhältnisse von Kosten zu Nutzen vor. Markante Anstiege der Verhältnisse sind dabei jeweils in den nachfolgenden Baualtersklassen zu verzeichnen. Hier kann ein Zusammenhang mit der historischen Entwicklung des Wärmeschutzes im deutschen Wohngebäudebestand hergestellt werden. Die Tabelle festigt die Vermutung, dass eine energetische Sanierung vor allem bei Wohngebäuden mit Baujahren vor der ersten Wärmeschutzverordnung anzusetzen ist. Neben dem immer geringer werdenden Potential hinsichtlich der möglichen Einsparung an Energie resultiert dies auch aus den für energetische Modernisierungen aufzuwendenden Kosten, die nicht in gleichem Maße fallen. Hierdurch verschlechtert sich das Kosten/Nutzen-Verhältnis zunehmend. Einen anderen Blickwinkel, unter dem die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen beurteilt beziehungsweise der durch sie entstehende finanzielle Mehraufwand für den Eigentümer bewertet werden kann, soll der folgende Abschnitt zeigen. 108 Tabelle 24: Kosten einzelner Sanierungsmaßnahmen in der Kategorie EFH Kosten [𝑬𝒖𝒓𝒐] Oberste Kellerdecke Geschossdecke) Außenwände Bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) 1919 bis 1948 1949 bis 1957 1958 bis 1968 1969 bis 1978 1979 bis 1983 1984 bis 1994 1995 bis 2004 ab 2005 Mittel (gewichtet) Fenster Gesamt 17.550 2.600 2.550 8.450 31.150 17.400 17.450 17.600 18.150 17.550 16.850 17.200 17.200 17.475 2.350 2.750 2.800 2.700 2.550 2.400 2.550 2.550 2.594 2.500 2.500 2.600 2.800 2.700 2.750 2.900 2.900 2.687 8.200 8.300 8.500 9.250 9.500 9.650 10.200 10.200 9.089 30.450 31.000 31.500 32.900 32.300 31.650 32.850 32.850 31.846 Tabelle 24 führt zunächst die geschätzten Investitionskosten für eine energetische Sanierung der Bauteile „Außenwände“, „oberste Geschossdecke“, Kellerdecke“ und „Fenster“ auf. Zudem werden die gesamten Investitionskosten für ein freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus abgebildet. Die Werte beziehen sich auf Modernisierungsmaßnahmen gemäß gesetzlicher Mindestanforderungen. Im Detail zu erkennen ist, dass die Kosten für eine umfassende Sanierung sowie für eine Modernisierung der Bauteile „Kellerdecke“ und „Fenster“ von der Baualtersklasse „bis 1918“ (ohne Fachwerkhäuser) zur Baualtersklasse „ab 2005“ zunehmen. Die geschätzten Investitionskosten für die Modernisierung der Außenwände nehmen leicht ab, wohingegen die der obersten Geschossdecke über alle Baualtersklassen auf einem ähnlichen Niveau verbleiben. Für die geschätzten Investitionen zur energetischen Modernisierung einzelner Bauteile sowie für die Gesamtkosten über alle Baualtersklassen wurden zudem gewichtete Mittelwerte gebildet. Für das durchschnittliche freistehende Einfamilienhaus in Deutschland erhält man hierdurch einen Gesamtwert von 31.846 Euro wenn eine Sanierung aller vier Bauteile gleichzeitig durchgeführt wird. Werden die Kosten nicht auf einen Schlag, sondern über mehrere Jahre monatlich beglichen, kann man sie mit den monatlichen Ausgaben privater Haushalte in Deutschland ins Verhältnis setzen. Bereitgestellt werden die entsprechenden Daten durch das statistische Bundesamt in einer Veröffentlichung mit dem Titel „Wirtschaftsrechnungen. Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Einnahmen und Ausgaben privater Haushalte“ (Destatis, 2010). Durch die Gegenüberstellung dieser Daten wird es möglich, das Ausmaß der Erhöhung monatlicher Ausgaben privater Haushalte durch Abschlagszahlungen für energetische 109 Modernisierungsmaßnahmen zu ermitteln. Die Einkommen, Einnahmen sowie Ausgaben privater Haushalte werden in der Veröffentlichung des statistischen Bundesamts im Abschnitt „Haushaltsmerkmale“ unter Punkt 1.7. auf den Seiten 42 und 43 nach dem Wohnverhältnis gegliedert dargestellt. Angegeben werden sie in Euro pro Haushalt und Monat. Hierbei wird eine Differenzierung der Ausgaben für Haushalte innerhalb von Mietwohnungen sowie innerhalb von Wohneigentum vorgenommen. Auf Seite 43 werden in diesem Zusammenhang unter Punkt 48 die monatlichen Ausgaben für „Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung“ aufgeführt. Diese betragen für Haushalte in Mietwohnungen 547 Euro pro Monat. Für Wohneigentümer liegen die monatlichen Ausgaben bei 961 Euro. Unter der Annahme eines Haushalts, der in einem freistehenden Ein-/Zweifamilienhaus lebt, das sich auch in seinem Eigentum befindet, können die monatlichen Mehrausgaben energetischer Sanierungsmaßnahmen in Relation zu den 961 Euro monatlichen Ausgaben gesetzt werden. Ein Nachteil der Betrachtungsweise in dieser Form ist grundsätzlich derselbe wie in der vorherigen Betrachtung. Ins Verhältnis gesetzt werden die vollständigen Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen zu den monatlichen Ausgaben für „Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung“. Da demnach sowieso Kosten für Wohnungsinstandhaltungen in den monatlichen Ausgaben berücksichtigt werden, müssten diese normalerweise von den gesamten monatlichen Mehrausgaben durch die Sanierungsmaßnahme abgezogen werden, um den Wert der tatsächlichen energiebedingten monatlichen Mehrausgaben zu erhalten. Zudem müssten den monatlichen Mehrausgaben zusätzlich die monatlichen finanziellen Einsparungen aufgrund geringer Kosten für Energie gegenübergestellt werden. Für eine vollständige Sanierung der vier Bauteile in der Tabelle 24 müssen im Mittel für ein freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus 31.846 Euro investiert werden. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ohne Zinsen würde dies Mehrausgaben von 265 Euro zur Folge haben. Dies entspricht knapp einem Drittel der Ausgaben, die durchschnittlich von Wohneigentümern pro Haushalt und Monat ausgegeben werden. Mit 1% bzw. 2 % Zinsen jährlich erhöhen sich die Ausgaben auf 281 Euro beziehungsweise 299 Euro monatlich, um die Kosten innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zu decken. Werden längere Zeiträume, beispielsweise über 20 und 30 Jahre betrachtet, verringert sich die Teilzahlung, die monatlich zur Tilgung der Sanierungskosten getätigt werden muss. Ohne Zinsen fallen über einen Zeitraum von 20 und 30 Jahren monatliche Kosten in Höhe von 133 Euro beziehungsweise 88 Euro an. Dies entspricht immer noch einer Erhöhung der monatlichen Ausgaben privater Haushalte mit Wohneigentum von etwa 14% beziehungsweise 9 %. Entsprechend höhere Werte ergeben sich, wenn mit jährlich anfallenden Zinsen gerechnet wird. Insbesondere über einen Zeitraum 110 von zehn Jahren machen die monatlich anfallenden Mehrkosten einen erheblichen Anteil aus. Auch die zusätzlichen monatlichen Kosten über Zeiträume von 20 beziehungsweise 30 Jahren sind nicht zu vernachlässigen. Moderater fallen die zusätzlichen Ausgaben pro Monat aus, wenn nur einzelne Sanierungsmaßnahmen betrachtet werden. So würde die energetische Modernisierung der Außenwände über einen Zeitraum von zehn Jahren mit 146 Euro monatlich zu etwa 15% höheren Ausgaben führen. Die durch einen Fensteraustausch entstehenden Kosten würden die monatlichen Ausgaben über den gleichen Zeitraum um ungefähr acht Prozent erhöhen. Am geringsten sind die monatlichen Mehrausgaben, die sich im Durchschnitt aufgrund einer energetischen Sanierung der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke ergeben. Diese belaufen sich über einen Zeitraum von zehn Jahren mit etwa 22 Euro pro Monat auf 2 % der Ausgaben privater Haushalte für Wohnen, Energie und Instandhaltung. Anteile unterschiedlicher energetischer Sanierungsmaßnahmen an der Einsparung von Endenergie In der Tabelle 25 werden die Anteile unterschiedlicher Bauteile an der Einsparung von Endenergie nach einer Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) im Verhältnis zum ursprünglichen Endenergiebedarf dargestellt. Die Daten stellen gewichtete Mittelwerte dar und sind nach unterschiedlichen Wohngebäudekategorien und Anbausituationen gegliedert. Tabelle 25: Relative Anteile einzelner Bauteile an der Endenergieeinsparung nach einer energetischen Sanierung Wohngebäudekategorie Ein-/Zweifamilienhaus, freistehend Reihenhaus Reihenendhaus Reihenmittelhaus Mehrfamilienhaus Mehrfamilienhaus, freistehend Mehrfamilienendhaus Mehrfamilienmittelhaus Alle Wohngebäudekategorien Außenwände Anteil [𝑷𝒓𝒐𝒛𝒆𝒏𝒕] Oberste Kellerdecke Geschossdecke Fenster 49,9 14,5 12,7 22,8 42,2 45,6 34,2 42,9 19,4 18,6 21,2 14,1 12,7 11,8 14,9 8,1 25,7 24,0 29,7 31,5 49,7 13,1 7,5 29,7 43,6 37,0 46,6 14,9 16,5 15,8 8,7 9,5 11,9 32,8 37,0 25,1 111 Die höchstmögliche Einsparung von geht in allen Wohngebäudekategorien und Anbausituationen im Allgemeinen von einer energetischen Sanierung der Außenwände aus. Von zweitgrößter Bedeutung ist der Austausch der Fenster gefolgt von der Modernisierung der obersten Geschossdecke. Die geringste Einsparung wird durch eine energetische Sanierung der Kellerdecke erzielt. Die Beteiligung einzelner Bauteile unterscheidet sich in den verschiedenen Wohngebäudekategorien und Anbausituationen. So ist bei einem freistehenden Mehrfamilienhaus der Anteil aufgrund der größeren Fläche des Bauteils etwas höher als bei einem freistehenden Ein-/Zweifamilienhaus. Durch den großen Einfluss jeder einzelnen Außenwand, sinken vom freistehenden Mehrfamilienhaus bis zum Mehrfamilienmittelhaus mit jeder zusätzlich durch andere Häuser verdeckten Außenwand gleichzeitig auch die durch eine Dämmung insgesamt erzielbaren Energieeinsparungen stark ab. Parallel dazu gewinnen dagegen andere Bauteile wie die oberste Geschossdecke und die Fenster an Bedeutung hinzu. Gleiches kann für die Kategorie der Reihenhäuser beobachtet werden. So ist der Anteil an der Einsparung von Endenergie durch eine energetische Sanierung der Außenwände bei einem Reihenmittelhaus um etwa 12 Prozent geringer sind als bei einem Reihenendhaus. Gleichzeitig nimmt demgegenüber der Anteil der Fenster um ungefähr acht Prozent zu. Bei Wohngebäuden gleicher Baualtersklassen begründet sich die unterschiedliche Beteiligung einzelner Bauteile demnach mit ihrem jeweiligen Anteil an der wärmeübertragenden Hüllfläche. Je größer die Fläche ist, umso höher fällt auch der Transmissionswärmeverlust hierüber aus, was letztendlich auch einen hohen Endenergiebedarf zur Folge hat. Werden gleichbleibende Bauteilflächen für Wohngebäude einer Kategorie angenommen, variieren die Anteile der verschiedenen Bauteile aber auch innerhalb unterschiedlicher Baualtersklassen. Zurückzuführen ist dies auf sich ändernde UWerte im Ursprungzustand der Gebäude unterschiedlicher Altersklassen, wie sie Tabelle 8 beispielhaft entnommen werden können. Weisen die Außenwände beispielsweise bereits einen sehr geringen Wärmedurchgangskoeffizient auf, hat eine zusätzliche Dämmung einen geringeren Effekt auf die nachträgliche Einsparung von Energie. Verfügt die oberste Geschossdecke im gleichen Gebäude hingegen im Ursprungszustand über einen wesentlich höheren Wärmedurchgangskoeffizient, kann auch durch eine nachträgliche Dämmung trotz kleinerer Fläche eventuell mehr Kohlenstoffdioxid eingespart werden als durch eine zusätzliche Isolierung der Außenwände. Diese Verhältnisse sind sowohl in jeder Baualtersklasse als auch in jedem Wohngebäude unterschiedlich. 112 Hochrechnung auf den Wohngebäudebestand Die Abbildungen 8 bis 9 zeigen die Ergebnisse aus den Hochrechnungen für Wohngebäude der Kategorien „freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus“, „Reihenhaus“ und „Mehrfamilienhaus“ der Baualtersklassen „ab 1918 (ohne Fachwerkhäuser) bis „1969 bis 1978“. Es werden also die Baualtersklassen in die Betrachtung einbezogen, bei denen sich nach vorangegangenen Erläuterungen energetische Sanierungen im Hinblick auf die Energieeinsparungen und die Kosten am meisten lohnen. Sie beziehen sich auf die geschätzten Investitionskosten und die möglichen Endenergieeinsparungen. Betrachtet werden jeweils die Gesamtwerte für eine energetische Sanierung von Gebäuden der drei Kategorien aus allen Baualtersklassen. Dargestellt werden die Kosten und Einsparungen, die bei einer Modernisierung aller betrachteten Bestandgebäude gemäß gesetzlicher Mindestanforderungen denkbar wären. Zudem werden auch die notwendigen Aufwendungen sowie die Effekte aufgeführt, die mit einer Sanierung gemäß der technischen Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau verbunden sind. Berücksichtigt werden Vollkosten und Einsparungen, die jeweils durch eine umfassende und gleichzeitige Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“, „Außenwände“, „Fenster“ und „Kellerdecke“, entstehen würden. Zudem wird auch der Austausch der Heizungsanlage mitberücksichtigt. Die Daten beziehen sich nicht auf die Auswirkungen einer energetischen Sanierung von Häusern im Ursprungszustand sondern orientieren sich am tatsächlichen Sanierungsbedarf und schließen nur eine Sanierung der energetisch schlechtesten Bauteile ein, deren Energiestandard auf dem Stand vor der ersten Wärmeschutzverordnung ist. 113 Geschätzte Investitionskosten 132 Milliarden Euro 150 100 99 45 148 110 51 50 0 RH MFH EFH Gebäudekategorie Sanierung gemäß EnEV Sanierung gemäß KfW Abbildung 8: Geschätzte Investitionskosten für eine Sanierung der Wohngebäude der Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) bis 1978 Abbildung 8 zeigt die geschätzten Investitionskosten in Milliarden Euro für eine Sanierung gemäß beider Standards und für alle berücksichtigten Wohngebäude und Baualtersklassen. Die geringsten Investitionskosten fallen demnach für die Kategorie des Reihenhauses an. Zwar gibt es in den Baualtersklassen bis zum Jahre 1978 mehr Reihenhäuser mit Sanierungsbedarf für die berücksichtigten Bauteile als Mehrfamilienhäuser, jedoch sind für Reihenhäuser, wie aus Tabelle 22 ersichtlich wird, insgesamt wesentlich geringere Investitionskosten für energetische Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. An zweiter Stelle steht die Kategorie des Mehrfamilienhauses. In dieser müssen zwar pro Wohngebäude höhere Investitionskosten getätigt werden als bei freistehenden Einfamilienhäusern, jedoch liegt die Anzahl der Mehrfamilienhäuser mit Sanierungsbedarf deutlich unter der Anzahl der freistehenden Ein-/Zweifamilienhäuser. Die höchsten Investitionskosten entfallen somit auf eine energetische Modernisierung der energetisch schlechtesten Bauteile aller Wohngebäude der Kategorie EFH. Insgesamt belaufen sich die geschätzten Investitionskosten einer umfassenden Sanierung gemäß gesetzlicher Vorgaben auf etwa 276 Milliarden Euro. Die Kosten einer Modernisierung gemäß technischer Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau betragen aufgrund der höheren Standards insgesamt 309 Milliarden Euro. 114 Mögliche Einsparungen: Endenergie 340 365 Petajoule/Jahr 400 194 300 120 200 207 129 100 0 RH MFH EFH Gebäudekategorie Sanierung gemäß EnEV Sanierung gemäß KfW Abbildung 9: Mögliche Einsparungen an Endenergie durch energetische Sanierung der Wohngebäude der Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) bis 1978 Abbildung 9 zeigt die Einsparungen an Endenergie, die durch eine energetische Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen beziehungsweise gemäß technischer Mindestanforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau möglich wären. Angegeben werden die Einsparungen in Petajoule pro Jahr für die drei Gebäudekategorien und die Baualtersklassen „bis 1918 (ohne Fachwerkhäuser) bis zum Baujahr 1978. Es zeigt sich dasselbe Muster wie bei den geschätzten Investitionskosten. Die geringsten Einsparungen sind im Bereich der Reihenhäuser möglich, wohingegen an zweiter Stelle die Mehrfamilienhäuser stehen. Zwar wird aus Tabelle 22 ersichtlich, dass die möglichen Endenergieeinsparungen pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr bei Reihenendhäusern höher sind als bei Mehrfamilienhäusern. Zu beachten ist jedoch, dass die zu den Reihenhäusern gehörende Wohnfläche, auf der die ermittelten Einsparungen wirksam werden, deutlich unter der Fläche der Mehrfamilienhäuser liegt. Hierdurch kehren sich die Verhältnisse letztendlich um. Das größte Potential liegt bei den Wohngebäuden der Kategorie „freistehendes Ein/-Zweifamilienhaus“ vor, da hier sowohl die höchsten Endenergieeinsparungen pro Quadratmeter und Jahr möglich sind als auch die gesamte Wohnfläche, auf der die Einsparungen wirksam werden, höher als bei den beiden anderen Wohngebäudekategorien ist. Die Summe der gesamten, durch die simulierten energetischen Modernisierungsmaßnahmen simulierten Endenergieeinsparung, beträgt im Falle einer Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen etwa 654 Petajoule pro Jahr. Bei einer Sanierung gemäß technischer 115 Mindestanforderungen der KfW liegt der Wert bei 701 Petajoule jährlich. Dieselben Verhältnisse zeigen sich im Hinblick auf die möglichen Einsparungen an Primärenergie in Petajoule pro Jahr. Aufgrund der Multiplikation mit dem Primärenergiefaktor sind die Werte jedoch höher und liegen bei 724 Petajoule pro Jahr für eine Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen beziehungsweise 779 Petajoule pro Jahr für eine Sanierung gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW. Die möglichen jährlichen Einsparungen an Kohlenstoffdioxid betragen insgesamt 46 Millionen Tonnen beziehungsweise 49 Tonnen pro Jahr. Die Verhältnisse bleiben unverändert mit dem größten Einsparpotential in der Kategorie der freistehenden Einfamilienhäuser und den kleinstmöglichen Einsparungen bei den Reihenhäusern. 5.3. Maßnahmen zur Anpassung an steigende Temperaturen an bestehenden Wohngebäuden Tabelle 26: Anpassungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden an steigende Temperaturen (Grothmann, et al., 2009) (MKULNV, 2009) (UBA, 2010) (Klimabündnis e.V., 2005 - 2006) Maßnahme am bestehenden Gebäude Dämmung der Gebäudehülle o Dach/oberste Geschossdecke o Außenwände o Kellerdecke Austausch der Fenster Verschattung der Hauswände und Fenster Wahl der Baumaterialien Reduktion interner Hitzequellen o Nutzung energieeffizienter elektrischer Geräte und Beleuchtung o Nutzung natürlicher Beleuchtung o Reduktion von Standby-Verlusten Aktive und passive Klimatisierung, z.B. Klimaanlagen und Nachtlüftung Begrünung von Dächern und Fassaden Wirkung (Beispiel) Reduktion des Wärmeeintrags durch verbesserte Isolierung Reduktion der Sonneneinstrahlung durch Absorption Reflexion Reduktion der Wärmeentwicklung durch Verminderung der Wärmeabgabe von ineffizienten oder dauerhaft betriebenen elektrischen Geräten Reduktion der Wärmeentwicklung durch aktive und passive Kühlung Reduktion der Wärmeentwicklung durch Blattwerk; Luftpolster und die Verdunstung vermindern ein Aufheizen In der Tabelle 26 wird eine Auswahl an Möglichkeiten dargestellt, die zur Anpassung bestehender Gebäude an die Folgen steigender Umgebungstemperaturen dienen können. Genannt werden jeweils die Maßnahme sowie Beispiele dafür, wie sich ihre Wirkung darstellt. Die als erstes in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen stellen die Dämmung der 116 Gebäudehülle, also des Dachs, der obersten Geschossdecke, der Außenwände und der Kellerdecke dar. Auch der Fensteraustausch wird aufgeführt. Dies sind dieselben Maßnahmen, die bereits in den vorigen Abschnitten im Hinblick auf ihre Relevanz für Endenergieeinsparungen und für den Klimaschutz vorgestellt wurden. Neben dieser Funktion dient eine verbesserte Isolierung der Gebäudehülle und der Fenster auch dazu, die Wärmeleitung in Wohngebäude und somit das Aufheizen von Wohnräumen im Falle hoher Außentemperaturen zu vermindern. Weitere Anpassungsmaßnahmen, die sich hierzu eignen, stellen unterschiedliche Arten der Verschattung der Hauswände sowie der Fenster eines Wohngebäudes und die Wahl heller Baumaterialien dar. Die Wirkung basiert in diesen Fällen auf der Verringerung einfallender Sonneneinstrahlung, indem diese durch die Verschattungselemente absorbiert beziehungsweise reflektiert wird. Dem Aufheizen von Wohngebäuden kann zudem dadurch entgegengewirkt werden, dass interne Hitzequellen reduziert werden. Dadurch, dass beispielsweise energieeffiziente elektrische Geräte und Beleuchtung genutzt und Standby-Verluste vermindert werden, wird die Wärmeentwicklung, die durch den Betrieb der Geräte entsteht, innerhalb des betroffenen Wohnraums herabgesetzt. Weitere Maßnahmen zur Anpassung an steigende Temperaturen stellen die aktive und die passive Kühlung von Wohngebäuden dar, beispielsweise durch Klimaanlagen oder Nachtlüftung. Auch die Begrünung von Dächern und Fassaden kann zur Anpassung an steigenden Temperaturen beitragen und das Aufheizen von Wohngebäuden verringern. Der Effekt beruht in diesem Fall auf der Verminderung der Wärmeentwicklung beispielsweise durch Evapotranspiration, Umwandlung einstrahlender Sonnenenergie in Biomasse, Reflexion und weiterer Vorgänge (Ansel, et al., 2012) . Sämtliche in Tabelle 26 aufgeführten Maßnahmen werden im folgenden Abschnitt im Hinblick auf ihre Eignung im Hinblick auf Klimaschutz und auf die gleichzeitige Anpassung an steigende Temperaturen in Folge des Klimawandels diskutiert. 117 6. Diskussion Eignung verschiedener Maßnahmen zur Mitigation des Klimawandels und zur gleichzeitigen Anpassung an steigende Temperaturen Im Hinblick auf die Diskussion der Eignung verschiedener Maßnahmen zur Mitigation des Klimawandels sowie zur gleichzeitigen Anpassung an möglicherweise steigende Temperaturen wird mit der Reduktion der Sonneneinstrahlung durch die Verschattung von Fenstern und Wänden eines Hauses begonnen. Zur Abschirmung eines bestehenden Gebäudes vor Sonne bestehen für einen Gebäudenutzer eine Reihe unterschiedlicher Möglichkeiten von natürlichen bis hin zu künstlichen Verschattungssystemen. So ist es beispielsweise möglich, einen Laubbaum zur Beschattung zu pflanzen. Wächst dieser heran, nimmt er in dieser Phase CO2 aus der Atmosphäre auf und trägt somit zum Schutze des Klimas bei. Zudem minimiert er im Sommer den Eintrag von Sonnenstrahlung und wirkt somit einer Aufheizung der Wohnräume entgegen. Die Maßnahme ist aus dieser Sicht also auch für eine Anpassung an steigende Temperaturen geeignet. Da zudem durch geringere Temperaturen im Wohngebäude auch der Kühlbedarf durch Klimaanlagen reduziert wird, können gleichzeig hierfür notwendige Energie und damit verbundene Kohlendioxidemissionen gespart werden. Im Winter, wenn der Baum seine Blätter verloren hat, ermöglicht er es hingegen der Solarstrahlung durch die Fenster in das Gebäude einzudringen, sodass diese zur natürlichen Beleuchtung und als erwünschter zusätzlicher Wärmegewinn in Erscheinung treten können. Hierdurch wird im Winter der Bedarf an Heizwärme herabgesetzt und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Anders ist dies jedoch in dem Fall, dass ein immergrüner Nadelbaum gepflanzt wird. Grund ist, dass hierdurch auch im Winter die externen Wärmegewinne und die Möglichkeit zur Nutzung der natürlichen Beleuchtung vermindert werden. Das Pflanzen eines Schattenbaums kann also auf vielfältige Weise sowohl zur Anpassung an steigende Temperaturen als auch zum Schutz des Klimas beitragen. Ähnliche Voraussetzungen gelten bei Sonnenschutzvorrichtungen wie beispielsweise Markisen oder Rollladen. Sind diese fixiert und im Verlauf eines Jahres nicht variierbar, können sie sich im Winter hinderlich auf die Nutzung der Solarstrahlung auswirken. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass diese an die jeweiligen Anforderungen in unterschiedlichen Jahreszeiten angepasst werden können. Ein weiterer Aspekt im direkten Vergleich künstlicher Sonnenschutzvorrichtungen mit natürlichem Sonnenschutz durch Vegetation ist, dass die künstlichen Vorrichtungen bei ihrer Entstehung und während ihrer Lebensdauer kein CO2 durch Wachstum aufnehmen sondern im Gegenteil bei ihre Produktion Energie benötigt und Kohlendioxid freigesetzt wird. 118 Eine weitere in der Tabelle 26 aufgeführte Maßnahme zur Anpassung an steigende Temperaturen im Sommer stellt die Nutzung natürlicher Beleuchtung anstatt des Rückgriffs auf künstliche Beleuchtung dar. Der Grund liegt darin, dass es durch die künstliche Beleuchtung zur Entstehung von Abwärme kommt, die ein Gebäude zusätzlich aufheizt. Dies steht im Allgemeinen dem Ziel der Anpassung an Belastungen infolge höherer Temperaturen entgegen. Weiterhin steht diese Vorkehrung scheinbar im Widerspruch zu der vorangehenden Erläuterung, dass eine Verschattung von Hauswänden und Fenstern der Anpassung an den Klimawandel zuträglich sei, da aufgrund dieser Maßnahme eine zusätzliche künstliche Beleuchtung notwendig wird. Dieser Widerspruch wird dadurch aufgelöst, dass im Allgemeinen die zusätzliche Wärmebelastung aufgrund externer Energiegewinne durch Solarstrahlung als stärker einzustufen ist als die Aufheizung, die insbesondere durch effiziente künstliche Beleuchtung hervorgerufen wird (Brunner, et al., 2008) . Dennoch muss für den Betrieb der Beleuchtung Energie aufgewendet werden, die wiederum Kohlendioxidemissionen zur Folge hat. Auf der anderen Seite muss sowohl für die zusätzliche Aufheizung durch Abwärme der Beleuchtung als auch durch externe solare Energiegewinne auf eine aktive Kühlung des Gebäudes zurückgegriffen werden. Wenn der Kühlbedarf bei der Nutzung natürlicher Beleuchtung höher ist als bei dem Rückgriff auf effiziente künstliche Beleuchtung, muss wiederum abgewogen werden, welche Kombination sich negativer auf den Klimaschutz auswirkt: die Nutzung künstlicher Beleuchtung und der damit verbundene Energieverbrauch sowie ein eventuell niedrigerer Bedarf an Kühlung oder der Rückgriff auf natürliche Beleuchtung und ein möglicherweise höherer Bedarf an Kühlung. Zusätzlich ist relevant, ob die Energie, die zum Betrieb der Klimaanlage genutzt wird, aus fossilen oder regenerativen Energieträgern stammt. Die Beurteilung dieser Maßnahme bedarf also einer weiteren Erörterung. In Bezug auf die vorangehend beschriebene Maßnahme der Pflanzung eines Schattenbaums gilt Folgendes. Unter der Annahme, dass die Kühlung im Sommer aufgrund steigender Solarstrahlung einen negativeren Effekt auf das Klima hat als die Kühlung infolge effizienter Beleuchtung, ist die Pflanzung eines Schattenbaums diesbezüglich als positiv für den Klimaschutz anzusehen. Im Winter hingegen ist die Nutzung natürlicher Beleuchtung erwünscht, da hierdurch der Bedarf an Heizwärme für das Gebäude reduziert wird. Somit ist die Maßnahme in dieser Jahreszeit dem Klimaschutz eindeutig zuträglich. Im Umkehrschluss ist davon auszugehen, dass die Wirksamkeit zur Klimaanpassung der weiterhin in Tabelle 26 aufgeführten Nutzung energieeffizienter Beleuchtung tendenziell bestätigt werden kann. Gleiches gilt für die Nutzung energieeffizienter Geräte und die Reduzierung der Stand-By-Verluste, da durch all diese Maßnahmen das zusätzliche 119 Aufheizen eines Gebäudes vermindert wird. Gleichzeitig verringert sich der Energiebedarf, was wiederum zum Schutz des Klimas beiträgt. Im Winter kann die Aufheizung eines Gebäudes aufgrund der Abwärme elektrischer Geräte jedoch zusätzlich zur weiteren Absenkung des Raumwärmebedarfs beitragen und somit durchaus erwünscht sein. Diese Wirkung wird durch energieeffiziente elektrische Geräte und reduzierte Stand-By-Verluste zumindest abgeschwächt. Weiterhin wurde in der Tabelle 26 die Nutzung aktiver und passiver Klimaanlagen zur Anpassung an den Klimawandel beziehungsweise an steigende Temperaturen genannt. Für die Anpassung an steigende Temperaturen im Sommer sind beide Maßnahmen uneingeschränkt geeignet, da sie einer Aufheizung des Gebäudeinneren entgegenwirken und durch Senkung der Temperaturen zu einem angenehmeren Gebäudeklima beitragen. Wird der Energiebedarf aktiver Klimatisierung jedoch mit Energie aus fossilen Energieträgern betrieben, ist mir ihrer Nutzung kein gleichzeitiger Schutz des Klimas verbunden. Als letzter Punkt wurde die Begrünung von Dächern und Fassaden als Anpassungsmaßnahme an den Klimawandel aufgeführt. Im Hinblick auf die Adaptation an möglicherweise steigende Temperaturen kann diese Maßnahme als positiv bewertet werden. So haben Untersuchungen in mediterranem Klima gezeigt, dass durch den kühlenden Effekt der Vegetation ein Teil der Kühlleistung ersetzt werden kann, die sonst von Klimaanlagen ausgehen müsste. Der kühlende Effekt beruht insbesondere auf der Verdunstung gespeicherten Wassers 2012). (Ansel, et al., Hierdurch kann also sowohl Energie als auch CO2 eingespart werden. Zudem ist wie bereits bei der Pflanzung von Schattenbäumen auch die Begrünung von Dächern und Fassaden mit der Speicherung von CO2 in der pflanzlichen Biomasse verbunden. Somit ist mit dieser Maßnahme im Allgemeinen auch ein positiver Effekt für den Klimaschutz verbunden. Aber auch im Winter ist für die Fassaden- und Dachbegrünung ein dämmender Effekt nachgewiesen, aufgrund dessen beispielsweise bei einem Einfamilienhaus in Mitteleuropa im Winter eine Menge an Heizungsenergie eingespart werden kann, die sonst im Zeitraum von einer Woche zur Bereitstellung der Raumwärme des Gebäudes benötigt wird (Ansel, et al., 2012). Somit zeigt sich auch im Winter die klimaschützende Wirkung der Dach- und Fassadenbegrünung. 120 Vergleich der energetischen Sanierung der Bauteile Außenwände, oberste Geschossdecke, Kellerdecke und Fenster Die verbleibenden in der Tabelle 26 aufgeführten Maßnahmen stellen die energetische Sanierung der Außenwände, der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke sowie der Austausch alter Fenster durch neue Fenster dar. Für diese Maßnahmen wurden in der Arbeit unter anderem die relativen Anteile der Endenergieeinsparung ermittelt, die von ihrer Modernisierung ausgehen. Diese Anteile müssen nicht unbedingt den Beiträgen entsprechen, welche die verschiedenen Bauteile am Transmissionswärmeverlust eines Gebäudes haben. Dieser Sachverhalt kann folgendermaßen verdeutlicht werden. So ist es möglich, dass bei gleicher Fläche und Schichtdicke beider Bauteile die oberste Geschossdecke mehr Transmissionswärmeverluste aufweist als die Kellerdecke. Gründe hierfür könnten ein höherer Temperaturkorrekturfaktor und ein schlechterer U-Wert der obersten Geschossdecke sein. Würde bei einer nachträglichen energetischen Sanierung beider Bauteile nun die Kellerdecke effektiver gedämmt als die oberste Geschossdecke, wäre es möglich, dass die gesamten Transmissionswärmeverluste beider Bauteile und der Endenergiebedarf des Gebäudes durch die Sanierung der Kellerdecke stärker vermindert würden als durch die Modernisierung der obersten Geschossdecke. Auch nach der Sanierung wären die Verluste über die oberste Geschossdecke weiterhin höher als über die Kellerdecke. Aus diesem Grund spiegeln die Anteile eines Bauteils am Transmissionswärmeverlust des Gebäudes nicht unbedingt den Wert des Endenergiebedarfs wider, der durch ihre Modernisierung eingespart wird. Dies ist auch einer der Gründe dafür, weshalb sich die Werte aus den Tabellen 20 und 25 voneinander unterscheiden. Die Daten aus der Tabelle 25 repräsentieren somit nur die Anteile an der Endenergieeinsparung, die sich unter den in der Arbeit getroffenen Annahmen erzielen lassen. Sie sind gültig für energetische Sanierungen der berücksichtigten Bauteile im Ursprungszustand gemäß der Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009. Die Werte könnten sich vollständig unterscheiden, wenn Parameter wie die Stärke der Dämmschicht oder die Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs für die einzelnen Bauteile variiert würden. Zudem werden nur die relativen Anteile der vier Bauteile untereinander verglichen. Die Werte repräsentieren demnach nicht die Einsparungen, die durch eine energetische Sanierung dieser Bauteile bezogen auf den absoluten Ausgangswert des Endenergiebedarfs vor der Sanierung erreicht werden. Aber auch diese Daten wurden in der vorliegenden Arbeit ermittelt und 121 können für weitere Untersuchungen genutzt werden. Einzusehen sind sie auf dem Datenträger, welcher der Arbeit beiliegt. Betrachtet man die Anteile der vier berücksichtigten Bauteile, wird erkennbar, dass gemittelt über alle Baualtersklassen und Gebäudekategorien mit etwa 47 Prozent die größten Einsparungen an Endenergie mit der Sanierung der Außenwände verbunden sind. An zweiter Stelle stehen die Fenster mit knapp 25 % gefolgt von der obersten Geschossdecke mit ungefähr 15,8 % und der Kellerdecke mit 12 %. Aus den Anteilen an der Endenergieeinsparung folgt, dass aus der Sanierung der Außenwände die größten Einsparungen an Heizkosten für den Gebäudenutzer resultieren. Wird die Energie zudem durch die Umwandlung fossiler Primärenergieträger erzeugt, ist die größte Verminderung von Kohlendioxidemissionen und somit die positivste Umweltwirkung ebenso mit der Sanierung der Außenwände verbunden. Im Hinblick auf den Aspekt des Klimaschutzes sollte demnach die höchste Priorität auf die energetische Sanierung der Außenwände gelegt werden, gefolgt von den Fenstern, der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke. Beurteilt man die vier Maßnahmen nun bezüglich ihrer Eignung zur Anpassung an möglicherweise steigende Temperaturen infolge des Klimawandels ergibt sich folgendes Bild. Es gilt, dass je besser die Gebäudehülle im Winter gedämmt ist und je geringer die Transmissionswärmeverluste sind, umso niedriger ist auch im Sommer die Wärmeleitung in das Innere des Wohngebäudes. Im Hinblick auf die Dämmung der obersten Geschossdecke ergibt sich konkret folgendes Bild. Schon heute können im Sommer auf der äußeren Dachhaut Temperaturen von über 60°C herrschen (Enseling, et al., 2013). Steigen künftig die Temperaturen im Sommer an, könnte sich diese Situation noch weiter verstärken. Heizt das Dachgeschoss auf, ist es wichtig, dass eine gut gedämmte oberste Geschossdecke die Wärme von außen fern hält und ein Aufheizen des Wohngebäudes vermindert. Einer Sanierung der obersten Geschossdecke ist im Hinblick auf den Klimawandel demnach eine hohe Priorität einzuräumen. Gleiches gilt auch für eine Sanierung der Außenwände, denen durch ihre große Fläche ebenso eine wichtige Rolle beim Abschirmen der Wärme zuteil wird. An nächster Stelle steht die energetische Sanierung der Kellerdecke. Das Erdreich ist im Sommer kühler als die Außentemperatur und ein möglicherweise aufgeheiztes Wohngebäude. Die Dämmung der Kellerdecke erfüllt im Sommer daher eine ähnliche Funktion wie auch im Winter. Sie hindert die Wärme daran, in den Keller zu entweichen. Bleibt das Kellergeschoss auch angesichts künftig steigender Temperaturen im 122 Sommer kühl, könnte der Keller als Rückzugsort an heißen Tagen genutzt werden. Da von der Dämmung somit jedoch kein Schutz vor der äußeren Hitze ausgeht, sie hingegen nur den Umgang mit einem bereits aufgeheizten Gebäude erleichtert, steht diese Maßnahme an dritter Stelle im Hinblick auf eine Anpassung an steigende Temperaturen. Komplexer ist der Sachverhalt bei dem Austausch alter Fenster durch neue Fenster. Im Winter trägt eine zweifache oder dreifache Wärmeschutzverglasung im Vergleich zu älteren Fenstern zunächst wie die anderen Bauteile zu verringerten Transmissionswärmeverlusten und einem reduzierten Bedarf an Heizwärme bei. Zudem wird die Wärmeleitung im Sommer ins Gebäudeinnere stärker vermindert. In dieser Jahreszeit kann jedoch bei mangelnder Verschattung der Fenster der bereits diskutierte Fall eintreten, dass Solarstrahlung in das Innere eines Gebäudes eingetragen wird. Heizt sich das Gebäude infolgedessen auf, wird durch eine gut gedämmte Hülle auch die Wärme effektiv im Wohngebäude gehalten. Dies kann wiederum zu Hitzestress für die Gebäudenutzer führen. Gleiches gilt, wenn die internen Wärmegewinne durch Abwärme elektrischer Geräte oder sich im Haus befindliche Personen zu groß werden. Im Sommer trägt ein Austausch alter Fenster durch reguläre Wärmeschutzfenster von allen vier berücksichtigten Maßnahmen demnach am geringsten zur Anpassung an den Klimawandel bei und muss mit zusätzlichen Maßnahmen kombiniert werden. Im Hinblick auf den Aspekt der Klimaanpassung sollte demnach die höchste Priorität auf die energetische Sanierung der obersten Geschossdecke und der Außenwände gelegt werden, gefolgt von der Kellerdecke und dem Austausch der Fenster. Es gibt einen weiteren Aspekt, nach dem eine mögliche Priorität in der Durchführung unterschiedlicher energetischer Sanierungsmaßnahmen festgelegt werden kann. Diese orientiert sich am Verhältnis der Heizkostenersparnis, die mit der Sanierung erzielbar ist, zu den Investitionskosten, die hierfür aufzuwenden sind. Zu den unter diesem Gesichtspunkt im Rahmen der Arbeit ermittelten Daten ist zunächst folgendes Anzumerken. Die Zeiträume, ab denen sich eine energetische Sanierungsmaßnahme finanziell auszahlt, wurden stark vereinfach ermittelt. So bilden für alle Bauteile jeweils die Vollkosten und nicht die energiebedingten Mehrkosten die Grundlage der Berechnungen. Diese enthalten demnach die Kosten, die für eine eventuell durchzuführende Instandhaltung eines Bauteils zu tätigen wären ebenso wie die Investitionen, die alleine auf die energetische Sanierung des Bauteils zurückzuführen sind. Hierunter fallen beispielsweise die energiebedingten Mehrkosten für Dämmmaterialien. Die Summe dieser Kosten ist folglich mitunter wesentlich höher im 123 Vergleich zu dem Fall, dass nur die energiebedingten Mehrkosten berücksichtigt werden. Als Richtline für den Anteil der energiebedingten Mehrkosten einer Modernisierungsmaßnahme können in diesem Zusammenhang Werte zwischen 30 % und 50 % der insgesamt zu tätigenden Investitionskosten angenommen werden (Discher, et al., 2010). Diesbezüglich ist jedoch anzumerken, dass bei einer energetischen Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“ und „Kellerdecke“ die gesamten Investitionskosten mit den energiebedingten Mehrkosten gleichzusetzen sind, da für diese Bauteile innerhalb des Lebenszyklus eines Wohngebäudes eine Instandhaltung im Allgemeinen nicht erforderlich wird (Enseling, et al., 2013) . Aus diesem Grund trifft die beschriebe Problematik auf die Werte, die für diese Bauteile ermittelt wurden, nicht zu. Genau andersherum ist es hingegen bei einem Austausch alter Fenster durch neue Fenster. Erfolgt hierbei im Zuge einer sowieso durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahme lediglich ein Wechsel auf Zweischeiben-Wärmeschutzglas, sind die energiebedingten Mehrkosten gleich null anzusetzen. Grund hierfür ist, dass dieser Verglasungstyp heute als Standard angesehen werden kann und energetisch schlechtere Fenster zu merkbar günstigeren Preisen auf dem Markt quasi nicht mehr verfügbar sind (Enseling, et al., 2013). Erst die Mehrkosten, die bei der Umrüstung auf Dreischeiben-Wärmeschutzverglasung entstehen, sind als energiebedingte Mehrinvestition anzusehen. In der vorliegenden Arbeit wurde bei der Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen stets ein Austausch alter Fenster durch neue Zweischeiben-Wärmeschutzverglasungen gewählt. Unter diesem Aspekt wären die Amortisierungszeiten für die Maßnahme mit null Jahren anzusetzen. Das Kosten-Nutzen Verhältnis wäre in diesem Fall das Beste von allen verglichenen Maßnahmen. Ist jedoch keine Instandhaltung notwendig und wird der Wechsel freiwillig durchgeführt, wird angenommen, dass auch die Kosten auf Zweischeiben-Wärmedämmglas als energiebedingte Mehrkosten anzusehen sind. Aus den bisherigen Erläuterungen kann abgeleitet werden, dass es bei der energetischen Sanierung der Bauteile „oberste Geschossdecke“, „Kellerdecke“ und beim Fensteraustausch relativ einfach ist, Sowieso-Kosten“ von „energiebedingten Mehrkosten“ zu trennen. Problematischer ist dies hingegen bei einer Sanierung der Außenwände. Zudem müssten in die Ermittlung der Amortisationszeit im Allgemeinen mögliche künftige Änderungen des Energiepreises mit einbezogen werden. Geht man von Energie aus fossilen Energieträgern aus, die sich in Zukunft wahrscheinlich zunehmend verknappen könnten, wären Preissteigerungen anzunehmen. Dies würde wiederum dazu führen, dass sich eine energetische Sanierungsmaßnahme wesentlich schneller rentiert als bei gleichbleibenden oder fallenden Energiepreisen. Ein weiterer zu berücksichtigender Aspekt sind möglicherweise infolge der Modernisierungsmaßnahme entstehende Zinsbelastungen. Muss ein Kredit 124 aufgenommen werden, um die Sanierungsmaßnahme zu finanzieren, erhöhen diese Mehrbelastungen auch die gesamten Investitionskosten. Hierdurch würde sich die Amortisierungszeit wieder erhöhen. Demgegenüber stehen abermals eventuelle Förderprogramme bei einer Sanierung gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW, durch die sich die Verhältnisse wieder vergünstigen könnten. All diese Effekte würden sich jedoch wahrscheinlich bei allen Maßnahmen gleichermaßen auswirken. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Werte, welche für die Tabelle 23 ermittelt wurden, zumindest qualitativ die Verhältnisse von Kosten zu Nutzen wiedergeben, die im Vergleich der unterschiedlichen Maßnahmen und Baualtersklassen tatsächlich vorliegen. Unter Berücksichtigung dieser Daten wäre letztendlich im Hinblick auf das Kosten/Nutzen-Verhältnis die höchste Priorität auf die energetische Sanierung der Kellerdecke zu legen. An nächster Stelle steht die Modernisierung der obersten Geschossdecke gefolgt von den Außenwänden und dem Fensteraustausch. Vergleich der Prioritäten hinsichtlich unterschiedlicher mit der Sanierung verfolgter Ziele Die Reihenfolge der Prioritäten, die bei einer Sanierung der Bauteile im Hinblick zur Realisierung des besten Kosten/Nutzen-Verhältnisses oder eines der beiden Ziele Klimaschutz oder Klimaanpassung einzuhalten ist, kann tabellarisch festgehalten werden. Hierbei dient ein Bewertungssystem der Zahlen 0 bis 1,5 zur Beurteilung der Relevanz, welche die Durchführung der einzelnen Maßnahmen für das verfolgte Ziel hat. Die Zahl 0 bedeutet diesbezüglich, dass die energetische Sanierung des entsprechenden Bauteils im Vergleich aller vier Maßnahmen der Zielerfüllung am wenigsten zuträglich ist. Die Zahl 1,5 bedeutet hingegen, dass diese Maßnahme am ehesten durchgeführt werden sollte. Tabelle 27: Prioritäten der Sanierung unterschiedlicher Bauteile zur Realisierung verschiedener Ziele Oberste Geschossdecke Außenwände Fenster Kellerdecke Klimaschutz 0,5 1,5 1 0 Klimaanpassung 1 1 0 0,5 Kosten/Nutzen 1 0,5 0 1,5 Summe 2,5 3 1 2 Betrachtet man die Aspekte des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und des Verhältnisses von Kosten zu Nutzen einer energetischen Maßnahme gleichberechtigt und möchte mit der Sanierung eines Bauteils möglichst allen drei Zielen gerecht werden, bietet sich hierfür mit drei Punkten eine Sanierung der Außenwände an. Grund hierfür ist, dass diese sowohl eine hohe Relevanz für den Klimaschutz als auch für die Klimaanpassung haben. Lediglich das 125 Kosten/Nutzen-Verhältnis dieser Maßnahme ist relativ schlecht. An zweiter Stelle steht eine Sanierung der obersten Geschossdecke gefolgt von der Kellerdecke und einem Fensteraustausch. Möchte man sich allerdings beispielsweise bestmöglich an künftig steigende Temperaturen anpassen und gleichzeitig das beste Kosten/Nutzen-Verhältnis erzielen, liegen mit 2 Punkten die oberste Geschossdecke und die Kellerdecke gleichauf. Hierbei kommt die hohe Punktzahl der energetischen Sanierung der Kellerdecke jedoch vor allem durch das gute Kosten/Nutzen-Verhältnis und weniger durch den Beitrag zur Klimaanpassung zustande. Im direkten Vergleich sollte vermutlich eher eine Dämmung der obersten Geschossdecke vorgenommen werden, wenn man sich gleichzeitig bestmöglich an bevorstehende Klimaänderungen im Sommer anpassen und das beste Kosten/NutzenVerhältnis im Winter haben möchte. Nach diesem Schema können im Folgenden je nach Interessenlage sämtliche Maßnahmen bewertet werden. Die Entscheidung wird dabei stets davon beeinflusst, welches Ziel mit der energetischen Sanierung verfolgt wird. Vergleich verschiedener Strategien zum Umgang mit dem Klimawandel Im Zuge der Arbeit wurde eine Hochrechnung durchgeführt, anhand derer die Kosten und Einsparungen an Endenergie ermittelten werden sollten, die mit der Sanierung der energetisch schlechtesten Bauteile in Wohngebäuden der Kategorien EFH, MFH und RH mit Baujahr bis 1978 verbunden sind. Die Ergebnisse werden im Folgenden nochmals in der Tabelle 28 dargestellt. Vor dem Hintergrund einer möglichen Sanierung vom Jahr 2014 bis 2050 sollen die dargestellten Werte kurz diskutiert werden. Da mit einer Sanierung der Bestandsgebäude eine Einsparung an Energie bei einer gleichbleibenden Innentemperatur der Wohngebäude verbunden ist, werden die aufgeführten Daten und die mögliche künftige Entwicklung bis zum Jahre 2050 als „Szenario Komfort“ bezeichnet. Tabelle 28: Szenario Komfort - energetische Sanierung des Gebäudebestands EFH, MFH, RH EFH MFH RH Anzahl der Wohngebäude in Millionen (Baujahr bis 1978) Mögliche Einsparung: Endenergie [PJ] (Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen) Geschätzte Investitionskosten [Milliarden Euro] 11 6 2 3 654 340 194 120 276 132 99 45 Mit Blick vom Jahr 2014 auf das Jahr 2050 ergibt sich angesichts der Zahlen folgendes Bild. Der gesamte in dieser Arbeit und für die Tabelle 28 berücksichtige Bestand von Wohngebäuden beläuft sich auf knapp 11 Millionen. Für eine umfassende Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung wären Investitionskosten in 126 Höhe von insgesamt etwa 276 Milliarden Euro nötig. Sollen diese Kosten innerhalb des betrachteten Zeitraums von 36 Jahren abbezahlt werden, entstehen dabei ohne Zinsen jährliche Kosten von ungefähr 8 Milliarden Euro. Im Jahre 2010 lagen die Wohnungsbauinvestitionen in Deutschland bei 143 Milliarden Euro. Davon entfiel ein Anteil von 79 % auf bestandsbezogene Bauleistungen (Schrader, et al., 2011) . Dies entspricht etwa 113 Milliarden Euro. Setzt man die jährlichen, für die Sanierungsmaßnahmen abzuzahlenden Kosten hierzu ins Verhältnis, ergibt sich ein Anteil von etwa acht Prozent an den gesamten Bauinvestitionen im deutschen Wohngebäudebestand. Geht man davon aus, dass die energiebedingten Mehrkosten zwischen 30 % und etwa 50 % der gesamten Kosten betragen (Discher, et al., 2010) , verringert sich der Anteil auf Werte zwischen 2,3 % und 3,4 %. Die möglichen Einsparungen an Kohlenstoffdioxid liegen bei einem gemäß gesetzlicher Anforderungen sanierten Bestand in einer Gesamthöhe von etwa 46 Millionen Tonnen jährlich. Pro saniertes Gebäude ergibt dies einen Wert von knapp 4 Tonnen Einsparungen an Kohlenstoffdioxidemissionen im Jahr. Sollen alle 11 Millionen Bestandsgebäude saniert werden, müssten dafür über einen Zeitraum von 36 Jahren jährlich etwa 300.000 Modernisierungen vorgenommen werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Sanierungsrate von 2,6 Prozent. Im Vergleich zu einer momentan im deutschen Gebäudebestand vorherrschenden Sanierungsrate von weniger als einem Prozent, ist dies ein mehr als doppelt so hoher Wert. Pro Jahr würden sich hierbei die zusätzlich eingesparten Kohlenstoffdioxidemissionen um etwa 1,3 Millionen Tonnen erhöhen, bis sie im Jahr 2050 schließlich den Wert von 46 Millionen Tonnen jährlich erreichen. Die vorangehend erläuterten Daten sollen im Folgen mit einer anderen Strategie verglichen werden, die anhand der Tabelle 29 nähergebracht wird. Sie stellt die Endenergieeinsparungen dar, die mit einer Absenkung der Innentemperatur von Wohngebäuden um 3 °C verbunden sein könnten. Da hiermit ein Komfortverlust verbunden ist und die Absenkung eine freiwillige Entscheidung der Nutzer darstellt, wird diese mögliche Entwicklung als „Szenario Suffizienz“ bezeichnet. Tabelle 29: Szenario Suffizienz - Absenkung der Gebäudeinnentemperatur um 3 °C Endenergieverbrauch Raumwärme 2008 [PJ/a] Endenergieverbrauch pro Wohnung [GJ/a] Endenergieverbrauch pro Wohnung [kWh/a] Temperatur: Referenz Temperatur: Abgesenkt um 3 °C Einsparung 1833 1491 342 46,8 38,0 9 12.989 10.567 2.422 127 Im Verlauf der vorliegenden Arbeit wurden die Beziehungen zwischen den Gradtagzahlen und den daraus resultierenden Transmissionswärmeverlusten eines Gebäudes erläutert. Diesbezüglich wurde herausgestellt, dass sich die Transmissionswärmeverluste nahezu proportional hierzu verhalten. Parallel zu den Gradtagzahlen steigen sie somit an beziehungsweise fallen sie ab. Da die Transmissionswärmeverluste auch maßgeblich den Bedarf an Raumwärme bestimmen, kann der Einfluss verschiedener Temperaturverhältnisse auf den damit verbundenen Energieverbrauch bestimmt werden. Ausgangspunkt der in der Tabelle 29 dargestellten Werte ist der Endenergieverbrauch für Raumwärme im Jahre 2008 in privaten Haushalten in Deutschland. Dieser lag bei etwa 1833 PJ. Bezogen auf eine Zahl von 39,2 Millionen Wohnungen ergibt dies einen Verbrauch von ungefähr 47 GJ beziehungsweise 12.989 Kilowattstunden pro Jahr und Wohnung. Nimmt man diesen Endenergieverbrauch als Referenzwert bei der aktuellen Innentemperatur der Wohnungen in Deutschland an, können ausgehend hiervon mögliche Einsparungen ermittelt werden, die mit einer Absenkung der mittleren Innenraumtemperatur um 3 °C verbunden wären. Dies ist neben der Sanierung des Wohngebäudebestands eine weitere Möglichkeit, um die Emissionen aufgrund des Endenergieverbrauchs im Gebäudesektor zu senken. Auch so kann daher ein Beitrag zur Abschwächung des Klimawandels geleistet werden. Diese Einsparung durch eine abgesenkte Raumtemperatur basiert auf der bewussten und freiwilligen Entscheidung der Nutzer einer Wohnung. Zudem setzt sie deren Bereitschaft voraus, bei niedrigeren als den bislang gewohnten Temperaturen zu leben und einen Komfortverlust hinzunehmen. Zur Berechnung der mit der Temperaturabsenkung verbundenen Einsparung an Endenergie muss zunächst ein Absenkungs- beziehungsweise Einsparungsfaktor ermittelt werden, der sich aus der Absenkung der Innenraumtemperatur um 3 °C ergibt. Grundlage hierfür stellen die Werte der Gradtagzahlen des Jahres 2013 für unterschiedliche Gebäudeinnentemperaturen bei einer gleichbleibenden Heizgrenztemperatur von 15 °C dar. Zunächst wird hierfür beispielsweise die Gradtagzahl bei einer Temperatur von 23 °C ermittelt. Im Anschluss erfolgt die Berechnung der Gradtagzahl für eine um 3 °C geringere Gebäudeinnentemperatur von 20 °C. Das Verhältnis zur Gradtagzahl G20/15 zur Gradtagzahl G23/15 ergibt dann den Absenkungsfaktor, um den sich der Bedarf an Raumwärme vermindert. Problem hierbei ist, dass die tatsächliche Temperaturverteilung in den Wohnungen Deutschlands nicht bekannt ist. Zudem unterscheidet sich beispielsweise der Absenkungsfaktor bei einer Reduzierung der Innentemperatur von 23 °C auf 20 °C im Vergleich zum Absenkungsfaktor bei einer Verminderung der Temperatur von 24 °C auf 21 °C minimal. Auf Grundlage verschiedener Beispielsrechnungen wurde hieraus ein gemittelter Faktor von etwa 0,81 für eine Absenkung 128 der Innenraumtemperatur um 3 °C ermittelt. Dies entspricht einer Einsparung von ungefähr 19 Prozent. Dieser Wert wurde letztendlich für die Berechnung der Daten aus der Tabelle 29 verwendet. Auf dieser Grundlage ergibt sich bei einer Absenkung der Innenraumtemperatur um 3 °C in allen Wohnungen Deutschlands für das Jahr 2008 ein neuer Endenergieverbrauch für Raumwärme von etwa 1490 PJ. Dies entspricht einer Einsparung von ungefähr 341 PJ. Im Vergleich hierzu wäre im „Szenario Komfort“ durch die Sanierung der energetisch schlechtesten Bauteile von Wohngebäuden der Kategorie EFH gemäß gesetzlicher Anforderungen eine Einsparung im Endenergiebedarf von 340 PJ möglich. Diese Modernisierung würde etwa 6 Millionen Wohngebäude betreffen und geschätzte Investitionskosten von 132 Milliarden Euro erfordern. Die durch die Temperaturabsenkung erzielbaren Einsparungen liegen somit in einer Größenordnung mit den Einsparungen, die durch eine energetische Teilsanierung der freistehenden Ein-/Zweifamilienhäuser mit Baujahr bis 1978 möglich wären. Durch eine energetische Sanierung aller für Tabelle 28 berücksichtigten Bestandsgebäude nach demselben Standard wären Einsparungen von etwa 654 PJ möglich. Im Vergleich hierzu macht die durch eine Temperaturabsenkung denkbare Ersparnis ungefähr die Hälfte aus. Die letztgenannte Strategie wäre jedoch mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden und könnte ohne weitere Vorbereitungszeit unmittelbar umgesetzt werden. Ein weiterer interessanter, mit der Absenkung der Innenraumtemperatur verbundener, Aspekt soll im Folgenden thematisiert werden. So ergibt sich, wie aus Tabelle 29 ersichtlich wird, bei einer Absenkung um 3 °C eine Einsparung im Endenergieverbrauch pro Wohnung von 2.422 Kilowattstunden pro Jahr. Im Vergleich hierzu werden in Tabelle 30 die Kosten und Einsparungen aufgeführt, die mit der Sanierung der obersten Geschossdecke gemäß gesetzlicher Anforderungen in einem durchschnittlichen freistehenden Ein-/Zweifamilienhaus verbunden sind. Tabelle 30: Szenario Komfort - energetische Sanierung der obersten Geschossdecke Kosten [Euro] Endenergieeinsparungen durch die Maßnahme (Sanierung gemäß gesetzlicher Anforderungen) Wohnfläche pro Wohnung Einsparung pro Wohngebäude 2.594 Euro 21,6 kWh/(m²a) 119,7 m² 2581 kWh/Jahr 129 Die aufgeführten Daten stellen über alle Baualtersklassen gemittelte Werte dar. Wie der Tabelle 30 entnommen werden kann, ist durch eine Sanierung der obersten Geschossdecke eine Einsparung von 2581 Kilowattstunden pro freistehendem Ein-/Zweifamilienhaus und Jahr denkbar. Dies entspricht nahezu den Einsparungen, die pro Wohnung mit einer Absenkung der Innenraumtemperatur um 3 °C verbunden sind. Eine Absenkung der Temperatur von Wohngebäuden oder Wohnungen stellt somit eine interessante Möglichkeit zur Einsparung von Energie und Kohlendioxidemissionen im Bereich Bauen und Wohnen dar. Mit dieser Strategie sind jedoch keine Verbesserungen des baulichen Wärmeschutzes verbunden. Somit bleibt auch der Effekt hinsichtlich einer Anpassung an möglicherweise künftig steigende Temperaturen aus. Weiterhin ist anzunehmen, dass eine Absenkung der Innenraumtemperatur in sämtlichen Wohnungen Deutschlands nichts realistisch umzusetzen ist. Die Entscheidung, bei einer reduzierten Temperatur zu leben muss zudem eine freiwillige Entscheidung bleiben. Insbesondere sollte niemand dazu gezwungen werden bei Temperaturen zu leben, die den vom Menschen als komfortabel empfundenen Bereich von 20 °C unterschreiten. Neben der energetischen Sanierung von Wohngebäuden bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Komforts oder dem Verzicht auf hohe Innenraumtemperaturen und einem damit verbundenen Komfortverlust, stellt der Einsatz erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Raumwärme eine weitere Möglichkeit dar, Kohlendioxidemissionen im Gebäudebetrieb zu vermindern und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wie die Strategie der Suffizienz ist auch die Nutzung erneuerbarer Energien im Allgemeinen nicht mit einer Anpassung an die Folgen des Klimawandels verbunden. Beim Einsatz erneuerbarer Energien ist die Energienutzung dafür im besten Fall vollständig von der Entstehung von Kohlendioxidemissionen entkoppelt. Im Vergleich zu den beiden anderen Strategien rücken die Einsparungen an Energie somit in den Hintergrund. Im Winter sind eine Bereitstellung von Raumwärme und eine Wahrung des Komforts bei gleichzeitiger Minderung des Treibhauseffekts möglich. Ebenso wie im „Szenario Komfort“ und im Gegensatz zum „Szenario Suffizienz“ ist der Einsatz erneuerbarer Energien jedoch auch mit Kosten verbunden, die beispielsweise bei einer Umrüstung auf eine Pelletheizung entstehen. Sowohl die exakten Kosten als auch die Einsparungen, die mit dem Einsatz erneuerbarer Energien verbunden sind, könnten in weiteren Schritten ermittelt werden um diese Strategie mit den anderen beiden Strategien vergleichbar zu machen. 130 7. Literaturverzeichnis AGEB. 2013. Energieflussbild 2012 für die Bundesrepublik Deutschland in Petajoule. Berlin, Köln : Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V., 2013. —. 2014. Wärme ist wichtigste Nutzenergie. Bedeutung des Stroms wächst/AG Energiebilanzen aktualisiert Anwendungsbilanz. Berlin, Köln : Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V., 2014. Ansel, Wolfgang, et al. 2012. Handbuch Bauwerksbegrünung. Köln : Verlagsgesellschaft Rudolf Müller GmbH & Co.KG, 2012. 978-3-481-02968-5. ARGE. 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Vorlagen zur Generierung der Ergebnisse anhand der „Ab-initio-Rechnung“ Die Beispiele aus dem nachfolgenden Abschnitt geben einen Einblick in die Tabellen und Rechnungen, die im Rahmen der „Ab-initio-Rechnung“ durchgeführt wurden. Vollständig vorhanden und detailliert einsehbar sind diese im Ordner „Ab-initio-Rechnung“ auf dem Datenträger, welcher der Arbeit beiliegt. In Tabelle I wird die zur Berechnung des U-Werts verwendete Vorlage für ein hypothetisches Bauteil dargestellt. Gültig ist das Beispiel für einen horizontalen Wärmestrom. Die Wärmeleitfähigkeit λ beträgt 0,035 𝑊 𝑚𝐾 bei einer Schichtdicke d des Materials von 0,15 Metern. Der Quotient aus der Schichtdicke und der Wärmeleitfähigkeit ergibt den Wärmedurchlasswiderstand des Materials. Zusätzlich werden die Wärmeüberganswiderstände an der Innenluft und der Außenluft des Bauteils berücksichtigt. Diese variieren in Abhängigkeit der Richtung des Wärmestroms und werden im unteren Teil der Tabelle dargestellt. Sämtliche Widerstände ergeben den Wärmedurchgangswiderstand R. Durch Bildung seines Kehrwerts erhält man den Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten U. Tabelle I: Vorlage zur Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) Schichtdicke des Materials [m] Wärmeleitfähigkeit Lambda des Materials [W/(mK)] Wärmedurchlasswiderstand: Material [(m²K)/W] Wärmeübergangswiderstand: Innenluft [(m²K)/W] Wärmeübergangswiderstand: Außenluft [(m²K)/W] Wärmedurchgangswiderstand R [(m²K)/W] Erreichter U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) [W/(m²K) Wärmedurchgangswiderstände der Luft (Fischer, et al., 2008)] Wärmeübergangswiderstand: Richtung des Wärmestroms Innenluft [(m²K)/W Horizontal 0,13 Aufwärts 0,10 Abwärts 0,17 0,15 0,035 4,29 0,13 0,04 4,46 0,22 Wärmeübergangswiderstand: Außenluft [(m²K)/W] 0,4 0,4 0,4 Tabelle II führt die Parameter auf, die zur Durchführung der „Ab-initio-Rechnung“ benötigt werden und die eingangs in der entsprechenden Vorlage einzutragen sind. Hierzu gehören Informationen über das zu beschreibende Gebäude wie beispielsweise seine Höhe und die Länge seiner Seiten. Weiterhin zählt hierzu das Verhältnis von Länge zu Breite. Hierdurch wird der Grundriss des simulierten Gebäudes festgelegt wird. Weiterhin auch das Verhältnis 137 von der Dachfläche zur Grundfläche und viele weitere Angaben. Zudem müssen auch einige weitere relevante Faktoren wie die mittlere Temperaturdifferenz zwischen dem Gebäudeinneren und seiner Umgebung sowie den Stunden eines Jahres angegeben werden. Zudem werden die Werte in der Tabelle aufgeführt, die direkt auf Grundlage der angegeben Daten berechnet werden. Darunter fallen beispielsweise die Nutzfläche, die wärmeübertragende Hüllfläche und das Volumen des Gebäudes sowie sein A/V-Verhältnis. Tabelle II: Gebäudeparameter und Umweltfaktoren der "Ab-initio-Rechnung" Gebäudeparameter Grundfläche des Gebäudes [m²] Wohnfläche des Gebäudes [m²] Höhe des Gebäudes [m] Verhältnis, Länge zu Breite Länge der Seite a [m] Länge der Seite b [m] Verhältnis, Dachfläche zu Grundfläche Faktor für die Dachfläche Mittlere Temperatur des Gebäudes [°C] Nachfolgend werden in Tabelle 100 144,5 6 1:1 10 10 1,3 : 1 1,3 20 Weitere Faktoren Mittlere Außentemperatur [°C] Mittlere Temperaturdifferenz: Innen - Außen [C°] Stunden des Jahres Auf Grundlage der Angaben berechnete Parameter Nutzfläche des Gebäudes [m²] Wärmeübertragende Hüllfläche [m²] Volumen des beheizten Bereiches [m³] A/V-Verhältnis 11,2 8,8 8766 192 476 600 0,8 III die Flächen der Bauteile „Dach“, „oberste Geschossdecke“, „Außenwände“ und Kellerdecke angeben, die auf Grundlage der ausgewählten Gebäudeparameter berechnet werden. Für den Wert der Fensterflächen ist die Angabe individueller Werte möglich. Zudem werden die U-Werte für die unterschiedlichen Bauteile angegeben. In diesem Beispiel entsprechen die jeweiligen U-Werte den pauschalen Werten für Wohngebäude der Baualtersklasse „bis 1918“ für ein Dach und eine oberste Geschossdecke in Holzkonstruktion sowie massive Außenwände und Kellerdecken sowie einfach verglaste Holzfenster. Die Werte können der Tabelle 8 entnommen werden. Auf Grundlage der Bauteilflächen und ihrer U-Werte erfolgt die Berechnung des mittleren UWerts 𝐻𝑇′ , der im unteren Teil der Tabelle angegeben wird. Aufgeführt sind weiterhin Temperaturkorrekturfaktoren der einzelnen Bauteile. Der Faktor der obersten Geschossdecke wird anhand der Steady-State Annahme ermittelt. Angegeben werden zudem die Transmissionswärmeverluste der einzelnen Bauteile für die zuvor gewählte Temperaturdifferenz sowie ihre Anteile am Transmissionswärmeverlust der gesamten Wärmeübertragenden Hüllfläche. 138 Tabelle III: Bauteilflächen, U-Werte, Temperaturkorrekturfaktoren und resultierende Ergebnisse Bauteil Fläche [m²] U-Wert [W/(m²K)] Temperaturkorrekturfaktor Transmissionswärmeverlust [Watt] Anteil am Verlust Dach 130 2,6 Oberste 100 1 0,8 676 11,4% Geschossdecke Außenwände 240 1,7 1 3036 51,2% Fenster 36 5 1 1582 26,7% Kellerdecke 100 1,2 0,6 631 10,6% Mittlerer U-Wert (H’T) [W/(m²K) 1,42 Steady-State Annahme: Temperatur auf dem Dachgeschoss [°C] 13,2 Die Tabelle IV zeigt den Ausschnitt der Rechnung, in dem auf Grundlage aller bisher angegebenen Parameter die Werte des Transmissionswärmeverlusts über die gesamte wärmeübertragende Hüllfläche berechnet werden. Aufgeführt wird der Wert zudem bezogen auf ein Jahr und die Wohn- beziehungsweise die Nutzfläche des Gebäudes. Zudem erfolgt die Angabe der ermittelten Werte des Primärenergiebedarfs und der CO2-Emissionen. Diese werden in der „Ab-initio-Rechung“ vereinfacht unter Verwendung der Primärenergie- und CO2-Emissionsfaktoren des Energieträgers Erdgas berechnet. Tabelle IV: Transmissionswärmeverluste über die Gebäudehülle sowie Primärenergiebedarf und CO2-Emissionen Transmissionswärmeverlust über die Gebäudehülle Jahr [kWh/a] 51.934 Transmissionswärmeverlust [kWh/m²a] Primärenergiebedarf [kWh/m²a] CO2-Emissionen [kg/m²a] Bezogen auf Wohnfläche und Jahr 359 403 88 Bezogen auf Nutzfläche und Jahr 270 303 66 CO2-Äquivalent: [kg/kWh]: 0,244 Beispiel: Energieträger - Erdgas Primärenergiefaktor [kWh/kWh]: 1,12 139 A 2. Tatsächliche Ist-Zustände der Bauteile für die Wohngebäudetypen Ein-/Zweifamilienhaus und Mehrfamilienhaus Tabelle V und VI zeigen die Ist-Zustände der Bauteile „Außenwände“, „Dach/oberste Geschossdecke“, „Kellerdecke“ sowie der Fenster und der Heizungsanlage für Gebäude der Kategorien Ein-/Zweifamilienhaus (Tabelle V) und Mehrfamilienhäuser (Tabelle VI). Tabelle V: Tatsächlicher Ist-Zustand der Bauteile für den Wohngebäudetyp Ein- und Zweifamilienhäuser modifiziert nach (Walberg, et al., 2011) EFH Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 vor 1918 1918 - 1948 1949 - 1957 Außenwände 81,5 % 78,9 % 86,6 % 5,3 % 11,1 % 1,2 % 13,2 % 10 % 12,2 % Dach/Oberste Geschossdecke 34,2 % 31,1 % 42,7 % 43,4 % 52,2 % 72,7 % 22,4 % 16,7 % 14,6 % Kellerdecke 93,4 % 94,4 % 95,1 % 1,4 % 1,2 % 1,0 % 5,2 % 4,4 % 3,9 % Fenster 16,4 % 18,3 % 26,7 % 67,8 % 65,6 % 60,4 % 15,8 % 16,1 % 12,9 % Heizungsanlage 11,9 % 11,4 % 14,6 % 15,5 % 27,1 % 32,1 % 72,6 % 61, 5 % 53,3 % 1958 - 1968 1969 - 1978 87,6 % 2,2 % 10,2 % 89,8 % 2,1 % 8,1 % 46,2 % 40,2 % 13,6 % 53,0 % 34,3 % 12,7 % 95,7 % 0,9 % 3,4 % 96,9 % 0,7 % 2,4 % 35,5 % 50,1 % 14,4 % 53,1 % 34,5 % 12,4 % 12,6 % 32,9 % 54,5 % 11,5 % 35,7 % 52,8 % Die Werte gelten sowohl für freistehende Häuser als auch für Wohngebäude in Reihenbauweise. Dargestellt wird, in wie viel Prozent der 140 Wohngebäude der jeweilige Kategorie und Baualtersklasse die einzelnen Bauteile in einem der berücksichtigten Standards „vor der ersten Wärmeschutzverordnung (vor WSchV 1977)“, „nach der ersten/zweiten Wärmeschutzverordnung (Nach WSchV 1977/1984)“ sowie „nach der dritten Wärmeschutzverordnung (nach WSchV 1995)“ vorliegen. Befindet sich ein Bauteil eines Gebäudes mit Baualter „bis 1948 auf dem Standard nach der dritten Wärmeschutzverordnung bedeutet dies, dass bereits nachträglich eine energetische Sanierung des Bauteils vorgenommen wurde. Tabelle VI: Tatsächlicher Ist-Zustand der Bauteile für den Wohngebäudetyp Mehrfamilienhäuser modifiziert nach (Walberg, et al., 2011) MFH Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 Vor WSchV 1977 Nach WSchV 1977/1984 Nach WSchV 1995 1918 - 1948 1949 – 1957 Außenwände 75,1 % 79,7 % 83,7 % 13,0 % 9,5 % 9,6 % 11,9 % 10,8 % 6,7 % Dach/Oberste Geschossdecke 44,6 % 41,9 % 51,0 % 39,0 % 48,0 % 37,5 % 16,4 % 10,1 % 11,5 % Kellerdecke 93,4 % 94,4 % 95,1 % 2,2 % 1,4 % 1,1 % 4,4 % 4,1 % 3,8 % Fenster 19,4 % 20,2 % 23,5 % 67,2 % 64,2 % 65,9 % 13,4 % 15,6 % 10,6 % Heizungsanlage 13,7 % 9,4 % 13,7 % 38,9 % 39,4 % 37,5 % 47,4 % 51,2 % 48,8 % vor 1918 1958 - 1968 1969 - 1978 85,4 % 7,5 % 7,1 % 88,8 % 5,7 % 5,5 % 48,3 % 37,0 % 14,7 % 51,1 % 36,4 % 12,5 % 95,7 % 1,2 % 3,1 % 96,9 % 1,0 % 2,1 % 28,1 % 57,5 % 14,4 % 37,3 % 49,1 % 13,6 % 12,5 % 38,0 % 49,5 % 9,9 % 38,6 % 51,5 % 141 A 3. Ergänzung zur Analyse des deutschen Wohngebäudebestands Tabelle VII: Anzahl an Vollgeschosse, Dachformen und Grundrisse von Gebäuden und Bauarten unterschiedlicher Bauteile Bis 1918 1919 bis 1949 bis 1958 bis 1969 bis 1979 bis 1984 bis ab 1995 (ohne Fachwerkhäuser) 1948 1957 1968 1978 1983 1994 Typische Anzahl an Vollgeschossen; Eigene Darstellung nach (Loga, et al., 2011) EFH 1-2 1-2 1-2 1-2 1-2 1-2 1-2 1-2 RH 2 2 2 2 2 2 2-3 2-3 MFH 3-4 3-4 3-4 3-4 3-5 3-5 3-5 3-5 Typische Dachform; Eigene Darstellung nach (Loga, et al., 2011) S S,W S S S,F S S S EFH S S,W S S,P S,P S S S RH S S,F S,F S,F F S,P,F S,P,F S,P,F MFH S: Satteldach; W: Walmdach; P: Pultdach; F: Flachdach; Charakteristische Bauart von Keller, Mauerwerk, der oberster Geschossdecke und Dach; Eigene Darstellung nach (Loga, et al., 2011) EFH M M M M M M M M - Kellerdecke M M M M M M M M - Mauerwerk H H H,M M M M M M - Oberste Geschossdecke H H H H H H H H - Dach RH M M M M M M M M - Kellerdecke M M M M M M M M - Mauerwerk H H,M H,M M M M M M - Oberste Geschossdecke H H H H H H H H - Dach MFH M M M M M M M M - Kellerdecke M M M M M M M M - Mauerwerk H H,M M M M M M M - Oberste Geschossdecke H H,M H,M H,M M H,M H,M H,M - Dach M: Massivbauweise; H: Holzkonstruktion Gebäudekategorie 142 EFH RH MFH K: Kompakt; L: Langgestreckt Charakteristische Gebäudegrundrisse; Eigene Darstellung nach (IWU, 2005) K K K K K K K K K K K K K L K K K K K K L K K K,L Tabelle VII enthält Ergänzungen zur Analyse des Wohngebäudebestands aus Abschnitt 4.1. Angegeben werden Informationen hinsichtlich der typischen Anzahl an Vollgeschossen in Wohngebäuden der Kategorien EFH, RH und MFH sowie im Hinblick auf die charakteristischen Grundrisse und Dachformen von Wohngebäuden. Zudem enthält sie Angaben zu der charakteristischen Bauart der Bauteile „Kellerdecke“, „Außenwände“, „oberste Geschossdecke“ und „Dach“. Die in der Tabelle enthaltenen Werte wurden als zusätzliche Informationen zur Beschreibung von Gebäudezuständen für die „Ab-initio-Rechnung“ und zur Anwendung des Sanierungskonfigurators herangezogen. A 4. Anwendung des online Verfügbaren Programms „Sanierungskonfigurator“ Der nachfolgende Abschnitt gibt einen Einblick in die Anwendung des Programms „Sanierungskonfigurator“. Die gezeigten Tabellen stellen dabei jeweils nur Ausschnitte dar und können vollständig und detailliert auf dem beiliegenden Datenträger in dem Ordner „Sanierungskonfigurator“ eingesehen werden. Beispiele für durchgeführte Beschreibungen von Wohngebäuden und die Simulation verschiedener energetischer Sanierungsmaßnahmen In den Abbildungen I und II wird jeweils ein Ausschnitt der Ergebnisse dargestellt, die der Nutzer erhält, nachdem er sowohl den Zustand eines möglichen Gebäudes beschrieben als auch dessen energetische Sanierung simuliert hat. In den schwarzen Kästchen sind die Werte des Endenergiebedarfs des Wohngebäudes sowie die unter den getroffenen Angaben damit einhergehenden CO2-Emissionen angegeben. In den blauen Kästchen werden die Werte nach der energetischen Sanierung sowie die prozentualen Einsparungen und die Kosten angezeigt. Gültig sind die Werte jeweils für eine gleichzeitige Durchführung aller berücksichtigten Sanierungsmaßnahmen. Die jeweils getroffenen Angaben können dem Ordner „Gebäudebeschreibung und Sanierungssimulation mit dem Sanierungskonfigurator“ auf dem beiliegenden Datenträger entnommen werden. 143 Beispiel 1: - Freistehendes Gebäude, kompakter Grundriss - Baualtersklasse: bis 1918 Simulierte energetische Modernisierung - gemäß gesetzlicher Anforderungen (EnEV) Abbildung I: Beschreibung und simulierte Sanierung eines Ein-/Zweifamilienhauses Beispiel 2: Beschreibung eines Mehrfamilienhauses - Mittelhaus (beidseitig angebaut), kompakter Grundriss - Baualtersklasse: bis 1969 bis 1978 Simulierte energetische Modernisierung - gemäß technischer Mindestanforderungen der KfW Abbildung II: Beschreibung und simulierte Sanierung eines Mehrfamilienhauses 144 Tabelle VIII: Investitionskosten und Endenergieeinsparungen durch die Sanierung eines Wohngebäudes der Kategorie EFH und Baualtersklasse 1958 bis 1968 Außenwände (AW) Oberste Geschossdecke (OG) Kellerdecke (KD) Fenster (FE) Heizungsanlage (HA) Geschätzte Einsparung an Endenergie Verhältnis der Kosten Prozentuale Anteile an der Einsparung Investitionskosten durch Modernisierung zu den jährlichen Energieeinsparung (nur AW, OG, KD, FE) [%] [Euro] [kWh/(m²a)] Einsparungen [Jahre] [%] 17600 77 29 21 41,8 2800 59 6 16 32,1 2600 8500 5150 14 34 32 24 32 21 4 9 9 7,6 18,5 - In Tabelle VIII werden zur Veranschaulichung einige der mit dem Sanierungskonfigurator ermittelten Werte dargestellt. Gültig sind die Angaben für Wohngebäude der Kategorie Ein-/Zweifamilienhaus aus der Baualtersklasse 1958 bis 1968. Diese weisen gemittelt eine Wohnfläche von etwa 112 m² pro Wohnung und durchschnittlich ungefähr 1,3 Wohnungen pro Wohngebäude auf. Dargestellt werden jeweils die mit einer energetischen Sanierung der Außenwände, der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke, einem Fensterausrausch und einer Modernisierung der Heizungsanlage verbundenen geschätzten Investitionskosten (Vollkosten) und die möglichen absoluten und prozentualen Endenergieeinsparungen. Der Ausgangswert des Endenergiebedarfs beträgt dabei für das unter den getroffenen Annahmen beschriebene Gebäude 364 kWh/(m²a). Der Standard der Sanierung entspricht jeweils den gesetzlichen Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung. Der Zustand der Bauteile vor ihrer energetischen Sanierung wird mit dem Baujahr des Gebäudes gleichgesetzt, so dass sie sich in ihrem Ursprungszustand befinden. Weiterhin wird das Verhältnis der Kosten einer Sanierungsmaßnahme zu den jährlichen hierdurch entstehenden finanziellen Einsparungen dargestellt. Die Werte dieser Spalten stellen die Jahre dar, ab denen unter den getroffenen Annehmen die mir der Sanierung verbundenen Einsparungen die Investitionskosten der Maßnahme wieder ausgeglichen haben. Vereinfacht wurde hierfür mit dem Energieträger Gas gerechnet und ein gleichbleibender Preis von 7 Cent pro Kilowattstunde angenommen. Zudem werden die relativen Anteile der Einsparung der Bauteile „Außenwände“, „oberste Geschossdecke“, „Kellerdecke“ und „Fenster“ untereinander aufgeführt. 145 Die Werte der Tabelle IX zeigen, beispielhaft für Wohngebäude derselben Kategorie und Baualtersklasse, wie die mit dem Sanierungskonfigurator ermittelten Daten für die Hochrechnung auf den gesamten Wohngebäudebestand verwendet wurden. Dargestellt werden die geschätzten Investitionskosten sowie die möglichen Einsparungen an Endenergie, die mit einer energetischen Sanierung sämtlicher freistehenden Einfamilienhäuser der Baualtersklasse „1958 bis 1968“ verbunden wären. Berücksichtigt werden nur Modernisierungen der energetisch schlechtesten Bauteile auf einem Standard vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Zugrunde liegen die geschätzten Kosten und die möglichen Endenergieeinsparungen für einzelne Gebäude aus der vorangehenden Tabelle. Auf die bereits detailliert in Abschnitt 4.4.1. beschriebene Weise fand eine Berechnung der geschätzten Investitionskosten und der möglichen Einsparungen für alle Wohngebäudekategorien und Baualtersklassen statt. Diese wurden schließlich summiert um die Werte für den Gesamten Wohngebäudebestand zu erhalten Tabelle IX: Hochrechnung der möglichen Endenergieeinsparungen durch eine Sanierung aller EFH der Baualtersklasse 1958 bis 1968 Wohngebäude mit Sanierungsbedarf Außenwände (AW) Oberste Geschossdecke (OG) Kellerdecke (KD) Fenster (FE) Heizungsanlage (HA) Kosten der Maßnahme für Energieeinsparungen auf der alle Wohngebäude Wohngebäude durch [Millionen Euro] Modernisierung [PJ/A] 190.968.000 23.265 53 697.158 100.716.000 1.952 21 1.444.113 535.695 190.134 208.626.000 77.390.000 27.468.000 3.755 4.553 979 11 9 3 1.321.884 Fläche mit Sanierungsbedarf [m²] 146 Erklärung Ich versichere hiermit, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die im Literaturverzeichnis angegebenen Quellen benutzt habe. Alle Stellen, die wörtlich oder sinngemäß aus veröffentlichten oder noch nicht veröffentlichten Quellen entnommen sind, sind als solche kenntlich gemacht. Die Zeichnungen oder Abbildungen in dieser Arbeit sind von mir selbst erstellt worden oder mit einem entsprechenden Quellennachweis versehen. Diese Arbeit ist in gleicher oder ähnlicher Form noch bei keiner anderen Prüfungsbehörde eingereicht worden. _________________________________ Unterschrift 147
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