Newsletter 02/2015 - Linksfraktion Duisburg

Newsletter 02/2015
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Duisburg, im Mai 2015
Liebe Genossinnen, liebe Genossen,
liebe Freundinnen und Freunde,
mit dem Newsletter stellen wir in Kurzform die wichtigsten Aktivitäten der MandatsträgerInnen der Fraktion DIE LINKE. in Duisburg
dar. In dieser Ausgabe berichten wir von der Ratssitzung vom 27.04.2015. Ein Schwerpunkt dabei war der Nachtrag zum Haushalt
2015, wir berichten aber auch von allen anderen wichtigen Themen, die die Fraktion beschäftigt haben.
Die Anträge, Anfragen oder Pressemitteilungen der Fraktion sind hier z.T. gekürzt wiedergegeben und können im vollständigen
Wortlaut ebenfalls auf www.linksfraktion-duisburg.de nachgelesen werden. Auf Wunsch schicken wir gern das entsprechende Material auch zu.
Inhalt
Ratsrückblick vom 27. April 2015
Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Flüchtlingspolitik
Migrationspolitik
Sozialpolitik
Schulpolitik
Stadtentwicklung
Klinikum
Umweltpolitik
Bürgerdialog und Transparenz
Ratsrückblick vom 27. April 2015
Bericht über die Ratssitzung am 27.04.15
Wichtige Beschlussvorlagen der Verwaltung drehten sich
ums Geld – man kann auch sagen, es ging um den Griff in
die leeren Taschen.
Zuschuss Zoo
Das erfreuliche zuerst, der Zoo verzeichnete im Jahr 2014
höhere Besucherzahlen. Das alleine reicht natürlich bei
Weitem nicht aus, die seit Jahren bestehende Finanznotlage zu lindern. Einstimmig, bei einigen Enthaltungen, hat
die Mehrheit beschlossen, einen einmaligen Zuschuss von
500.000 Euro über die üblichen 2,5 Mio. Euro hinaus für
den Zoo bereitzustellen. Damit können die nötigsten Instandhaltungen finanziert werden.
Revierpark Mattlerbusch
Erhebliche Liquiditätsprobleme gibt es auch im Revierpark
Mattlerbusch. Damit der Revierpark mit der Niederrhein-
Therme und der angrenzenden Parkanlage als Freizeitstandort erhalten bleibt, wurde es notwendig, den Zuschussbedarf von 255.000 Euro auf 610.000 Euro zu erhöhen. Notwendig wurde diese Finanzspritze auch, weil
eine Insolvenz zur Rückzahlung der Landesförderung
führen würde. Die Linksfraktion hat sich bei der Beschlussvorlage enthalten. Außer Frage stand, dass es
einen höheren Zuschussbedarf geben muss, vermisst
wurde jedoch ein Konzept, dass nachhaltig den Revierpark Mattlerbusch finanziell absichert.
Einführung einer Zweitwohnsteuer
Bereits im November wurde im Rahmen der Haushaltsdebatte beschlossen, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen, um die Einnahmen der Stadt zu erhöhen. Die vorgelegte Satzung wurde dann auch mit den Stimmen der
LINKEN verabschiedet.
Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015
Nachtrag zum Haushalt 2015
Eingebracht wurde ein Antrag der Verwaltung, im Haushalt 2015 einen Investitionskredit in Höhe von 203,7 Mio.
Euro aufzunehmen. Mit diesem Kredit soll das Kapital bei
der DVV erhöht werden, damit die Stadtwerke, als Teil der
Holding DVV, ihre Gesellschaft umbauen können. Die
Maßnahme wurde von dem Fraktionsvorsitzenden der
SPD, Mettler, als Akt der Vernunft bezeichnet. Die Stadtwerke müssten wieder Gewinne erwirtschaften, damit die
Verluste der DVG ausgeglichen werden können. Für die
Linksfraktion bemängelte Martina Ammann-Hilberath die
geringe Möglichkeit sich inhaltlich ernsthaft damit befassen zu können. „Wir sehen auch, dass ein großer Teil der
wirtschaftlichen Probleme im DVV Konzern durch die
Energiepolitik der Bundesregierung verursacht wurde.
Aber wir haben in der Vergangenheit ein energiepolitisches Konzept für den Ausbau erneuerbarer Energien
vermisst“, so Martina Ammann-Hilberath. Sie forderte
nicht nur ein entsprechendes Konzept ein, sondern wollte
die Kapitalerhöhung unter bestimmten Bedingungen gesetzt sehen: „Duisburg leidet schon heute unter einer
hohen Zahl von Jugendlichen ohne Berufsausbildung (...).
Wir sehen ein Unternehmen wie den DVV-Konzern in der
Pflicht, einen Beitrag zur Sicherung der Lebensperspektiven Duisburger SchulabgängerInnen zu leisten. Die Ausbildungskapazität muss erhalten bleiben“. Keine betriebsbedingten Kündigungen und der Erhalt der Infrastruktur
der DVG standen darüber hinaus auf der Liste der Forderungen. Über die Kapitalerhöhung wird in einer Sondersitzung am 18. Mai 15 entschieden.
Einstellung von Auszubildenden und Praktikantinnen
im Jahr 2016
Einstimmig wurde auch beschlossen, im Jahr 2016 insgesamt 87 Ausbildungsplätze einzurichten. Bürgermeister
Erkan Kocalar wies jedoch darauf hin, dass die Anzahl der
Ausbildungsplätze im Bereich der Verwaltung nicht der
Beschlusslage des Rates aus dem Jahr 2010 entspricht,
sondern um 4 Plätze unterschritten wird.
Kapazitätserweiterung der Landesaufnahmeeinrichtung St. Barbara in Neumühl
Auf Antrag der Bezirksregierung Arnsberg sollen in der
Landesaufnahmeeinrichtung St. Barbara zukünftig insgesamt 500 bis maximal 600 Plätze für Flüchtlinge eingerichtet werden. Die Verwaltung befürchtet, dass sie bereits
Ende Juni ihrer Aufnahmeverpflichtung nicht mehr nachkommen kann. Mit der Erhöhung der Aufnahmekapazität
in der Landesaufnahmeeinrichtung verringert sich jedoch
die Aufnahmeverpflichtung der Kommune. Rh Mirze Edis
kritisierte die hohe Anzahl der Flüchtlinge, die in Duisburg
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in Massenunterkünften untergebracht werden und stellte
dar, dass die Linksfraktion ein anderes, humanes Unterbringungskonzept in Wohnungen befürwortet.
Die Beschlussvorlage wurde mit den Stimmen der LINKEN mehrheitlich angenommen.
Parkplatz Am Neuen Angerbach
Die St. Georgs School, die seit 2012 am Standort
Ungelsheim ansässig ist, wird täglich von vielen Eltern
angefahren, die ihre Kinder dort hinfahren und abholen.
Das Ergebnis ist, dass zu bestimmten Spitzenzeiten ein
Stau entsteht. Zur Beseitigung dieses Problems will die
Verwaltung die Fläche des ehemaligen Minigolfplatzes in
einen Parkplatz umwandeln. „Wo Wald ist, soll auch Wald
bleiben“, kommentierte Rh Edis Mirze die ablehnende
Haltung der Linksfraktion. Der Maßnahme wurde jedoch
mehrheitlich angenommen.
Tarifverhandlungen unterstützen – Bezahlung des
pädagogischen Personals in der Kindertagesbetreuung verbessern
Der o.g. Antrag wurde von RF Carmen Hornung-Jahn
begründet. Sie bat um Unterstützung der anderen Ratsfraktionen, damit von Duisburg ein Appell an die Tarifparteien gerichtet werden kann, mit dem Ziel, die Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern, von Kinderpflegerinnen und –pflegern, Leitungen von Kindertageseinrichtungen, Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte
Menschen, etc. spürbar zu verbessern. „Das müssen uns
insbesondere unsere Kinder wert sein“, so Carmen H.-J.
Der Antrag der Linksfraktion wurde auch von den Grünen
unterstützt, fand jedoch durch die Ablehnung von SPD
und CDU keine Mehrheit.
Zugang zur medizinischen Regelversorgung für
Flüchtlinge schaffen
Die SPD-Fraktion bat um Überweisung in den Ausschuss
für Arbeit, Soziales und Gesundheit. Sie habe noch Beratungsbedarf. Dort wird jetzt am 28.5.15 die erste Beratung
stattfinden.
Änderung der Geschäftsordnung des Rates
Mit einem gemeinsamen Antrag von Piraten-SGU-BLFraktion, Grüne, LINKE und FDP wurde kritisiert, dass
immer häufiger Beratungsunterlagen von der Verwaltung
eingereicht werden, die keine Zeit mehr für eine Beratung
zulassen. Mit der Änderung der Geschäftsordnung sollte
erreicht werden, dass in Eilfällen mindestens eine Frist
von 4 Werktagen zu berücksichtigen ist. Der Antrag wurde
mit den Stimmen von SPD und CDU abgelehnt.
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Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Tarifverhandlungen unterstützen – Bezahlung des pädagogischen Personals in
der Kindertagesbetreuung verbessern
Antrag an den Rat am 27. April 2015
Mehrheitlich abgelehnt
Der Rat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten,
an den Kommunalen Arbeitgeberverband und alle weiteren beteiligten
Tarifparteien zu appellieren, die Eingruppierung von Erzieherinnen und
Erziehern, von Kinderpflegerinnen und –pflegern sowie
Leitungen von Kindertageseinrichtungen spürbar zu verbessern.
Begründung:
Die Beschäftigten in Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes leisten Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsarbeit. Unbestritten leisten sie mit ihrer verantwort-
ungsvollen Arbeit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Wertschätzung alleine reicht jedoch nicht, sie muss
auch entsprechend honoriert werden.
Die Bezahlung des pädagogischen Personals in der Kindertagesbetreuung ist nach wie vor unangemessen niedrig und einer der Gründe, weshalb sie als unattraktiv gelten – insbesondere für Männer.
Ein Appell an die Tarifparteien, im Rahmen der Tarifverhandlungen für eine bessere und den Anforderungen
angemessenere Bezahlung zu sorgen, wäre ein wichtiger
Schritt, um den ErzieherInnenberuf attraktiver zu machen.
ErzieherInnen verdienen höhere Anerkennung ihrer Leistung
Pressemitteilung vom 17.04.2015
Zu den laufenden Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst ist auch in der vierten
Verhandlungsrunde am 16.4.2015 keine Einigung erzielt
worden. Eine Forderung der Gewerkschaft ver.di ist die
höhere Anerkennung der Leistungen von Beschäftigten in
Kindergärten und Kitas, der Jugendhilfe sowie in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Hierzu sagt die
kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion
im Rat der Stadt Martina Ammann-Hilberath:
„Eine von ver.di geforderte Neuregelung der Tätigkeitsmerkmale für ErzieherInnen ist ein wichtiger Schritt. Die
Anforderungen an pädagogische Fachkräfte haben sich in
den letzten Jahren stark verändert und erweitert. In Städten wie Duisburg stellen u.a. soziale Problemlagen in
vielen Familien und die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund höchste Anforderungen an die Qualifika-
tion von Erzieherinnen in Kitas, HeilpädagogInnen und
Beschäftigten in der Jugendhilfe. In einzelnen Stadtteilen
ist jedes zweite Kind von Armut betroffen. Familien stehen
unter zunehmendem materiellen und sozialen Druck. Gerade hier ist das Engagement von erfahrenen und qualifizierten ErzieherInnen in der Unterstützung der Eltern
wichtig. Diese Arbeit hat mehr Anerkennung verdient.“
Die Linksfraktion unterstützt weiterhin die Beschäftigten
und sieht die Wichtigkeit von qualifiziertem pädagogischen
Personal in den städtischen Einrichtungen.
„ErzieherInnen spielen eine wichtige Rolle in der frühkindlichen Entwicklung. Sie tragen mit dazu bei, ob Kinder in
ihren Fähigkeiten gefördert und gestärkt werden. Eine
solche Arbeit ist äußerst verantwortungsvoll und muss
angemessen bezahlt werden.“
Sozial- und Erziehungsdienst
Anfrage an den Personal- und Verwaltungsausschuss am 17.04.2015
Die Gewerkschaft ver.di hat Ende des Jahres 2014 die
Eingruppierungsvorschriften und die Entgeltordnung für
die Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsdiensten gekündigt.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender
Fragen:
1. Welcher Art sind die Beschäftigungsverhältnisse in den
Sozial- und Erziehungsdiensten?
Bitte Aufschlüsselung nach Bezeichnung (z.B. ErzieherIn,
KinderpflegerIn, SozialarbeiterIn, SozialpädagogIn etc.),
nach Voll- und Teilzeitbeschäftigung und Befristungen der
Angestelltenverhältnisse mit Angabe des Befristungsgrundes.
2. Wie sind die KollegInnen im Sozial- und Erziehungsdienst eingruppiert?
Bitte Entgeltgruppe und die jeweilige Stufe der S-Tabelle
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angeben.
3. Wie ist das Verhältnis von eingestellten Männern und
Frauen in den oben genannten Arbeitsbereichen?
Die absoluten Zahlen sind mit anzugeben.
4. Ist der Verwaltung bekannt, dass z.B. in der Stadt Düsseldorf und Essen die Tätigkeit der ErzieherInnen aus der
Tätigkeitsgruppe S 8 und in Duisburg als Einstiegsgruppe
nach S 6 bezahlt werden und der Gehaltsunterschied
zwischen 100 und 250 Euro beträgt? Wie erklärt sich dieser Unterschied?
5. Die Entgeltgruppe S 8 gilt für „ErzieherInnen mit
schwierigen Tätigkeiten“. Deshalb setzt sich in unzähligen
Kommunen durch, dass die Entgeltgruppe S 8 gewählt
wird. Warum nicht in Duisburg?
6. Wie stellt sich die Altersstruktur der Beschäftigten in
den Kitas dar?
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7. Mit welchen Mitteln (Ausstattung, Personalstärke, finanzielle Zulagen) werden sog. „Brennpunktkitas“ in Duisburg gefördert und wo befinden sich diese Kitas?
8. Hat die Stadt bereits Maßnahmen ergriffen, um den
Tarifvertrag Gesundheit umzusetzen?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
9. Werden in den Duisburger Kitas minderqualifizierte
Personen, 1-Euro-Jobber o.ä. eingesetzt?
Wenn ja, wie viele, wo und mit welchen Aufgaben?
10. Gibt es sog. „Springer“, die im Fall von Personalengpässen eingesetzt werden?
Wenn ja, wie viele. Wenn Nein, warum nicht?
11. Wie ist das Verhältnis von Betreuungsmöglichkeiten
zu Betreuungsnotwendigkeit?
Hier ist insbesondere das Verhältnis von qualifiziertem
Personal pro Kind/Jugendlichem anzugeben.
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Flüchtlingspolitik
Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg bringen - Zugang zur medizinischen Regelversorgung schaffen und "Bremer Modell" auch in Duisburg umsetzen
Antrag an den Rat am 27. April 2015
Der Rat beschließt:
1.
Die Stadt Duisburg will
die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerber*innen verbessern
und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche
Krankenversicherung in Anlehnung an das „Bremer
Modell“ übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach §§ 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den
gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen, um eine
entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des § 264
Absatz 1 SGB V zu treffen.
3. Die Verwaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das „Bremer Modell“ für Duisburg weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten.
4. Die kommunale Gesundheitskonferenz wird gebeten,
über die bislang vereinbarten Themenschwerpunkte
hinaus das Thema gesundheitliche Versorgung von
Flüchtlingen und Asylsuchenden in Duisburg mit zu bearbeiten und hierbei auch die hieran beteiligten Akteure
aus dem Gesundheitswesen und die örtlichen Flüchtlingsorganisationen mit einzubinden.
Begründung:
[…] Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland
und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der
Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl
einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist […] die gesundheitliche Versorgung
problematisch. Zum einen ist der Zugang zum Gesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen
Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist
der Leistungsumfang […] erheblich eingeschränkt. Die
vorgesehenen Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen
Verzögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten.
Bereits jetzt können die kreisfreien Städte und Kreise die
Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerber*innen
und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen.
Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge
und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen,
ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen
Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen
gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen bei Ärzt*innen, in Krankenhäusern und bei sonstigen
Leistungserbringer*innen, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch.
Dieses Verfahren würde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur „Normalität“ im Alltag der
Betroffenen bei der Inanspruchnahme der Leistungen im
Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über
das Sozialamt entfällt.
Ziel dieser Übertragung auf eine gesetzliche Krankenkasse ist es also eine professionelle, bessere und zugleich
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auch effektivere Krankenbehandlung der Flüchtlinge und
Asylbewerber*innen zu gewährleisten.
Die Erfahrungen aus Bremen zeigen, dass sich durch das
Projekt in erheblichen Umfang administrative Kosten einsparen lassen (z.B. bei der Abrechnungsstelle, der Administration der Krankenhilfe nach AsylbLG, oder entspre-
5/12
chende Amtsarztkosten) und es weder zu Beeinträchtigungen noch zu Kostensteigerungen geführt hat.
[…]
Zum „Bremer Modell“ zur Gesundheitsversorgung von
Flüchtlingen siehe unsere Homepage
LINKE fordern Krankenversicherungskarte für AsylbewerberInnen
Pressemitteilung vom 25. März 2015
Die Linksfraktion fordert die Verwaltung auf, mit den gesetzlichen Krankenkassen zu verhandeln, mit dem Ziel,
dass Leistungsberechtigte nach §§ 44 und 6 AsylbLG
zukünftig eine Krankenversicherten-Chipkarte bekommen.
Ein entsprechender Antrag wurde heute für die nächste
Ratssitzung eingereicht.
„Zurzeit müssen Asylsuchende immer wieder aufs Neue
einen Krankenschein beantragen. Das ist ein ziemlich
großer bürokratischer Akt und verhindert häufig eine
rechtzeitige Behandlung,“ erläutert Erkan Kocalar, Bürgermeister und Ratsmitglied der LINKEN. „Wir beziehen
uns auf das sog. „Bremer Modell“. In Bremen wurde bereits 2005 ein kundenfreundliches Verfahren eingeführt.
Die Gesundheitskarte umfasst zwar nicht alle Leistungen,
die für eine Grundversorgung notwendig werden, sie gibt
aber sowohl den Betroffenen als auch den Erbringern von
Gesundheitsleistungen Sicherheit, dass auch die Kosten
übernommen werden.“
Die Linksfraktion setzt auf eine Ratsmehrheit. In Münster
wurde bereits ein wortgleicher Antrag mit den Stimmen
von den Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE
LINKEn und Piraten verabschiedet.
Situation von schulpflichtigen Kindern aus Flüchtlingsfamilien
Anfrage an den Schulausschuss am 27. März 2015
Das Kommunale Integrationszentrum möge dem Schulausschuss einen Bericht erstatten über die Beschulung
der Kinder aus asylsuchenden und Flüchtlingsfamilien.
Insbesondere bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Kinder besuchen z.Z. noch nicht die
Schule?
2. Wie viele Kinder wurden seit Schuljahresbeginn
in Schulen als Seiteneinsteiger untergebracht?
3. Gibt es Konzentration auf spezielle Altersklassen
oder verteilt sich diese Zahl gleichmäßig auf die
Jahrgänge zwischen 1998 und 2011?
4. Aus welchen Herkunftsländern kommen die Kinder schwerpunktmäßig?
5. Was muss geschehen, damit der Übergang der
Kinder in die Schule schneller erfolgen kann?
6. Gibt es eine Statistik über schulischen Erfolg
oder Misserfolg von Seiteneinsteigern aus den
letzten 5 Jahren?
7. Welche Prognose gibt das KIZ ab zur Perspektive der Beschulung von solchen Kindern in den
nächsten Jahren? Konkret: reichen die vorhandenen Klassen, die Schulen, die Lehrkräfte aus?
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Migrationspolitik
Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden
Migrantinnen und Migranten
Antrag Migration & Integration, 02. April 2015
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Duisburg,
Folgendes zu beschließen:
- Der Rat der Stadt Duisburg bittet die
Verfassungskommission des Landtags
bei ihren Beratungen das Thema „kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in
NRW lebenden Migrantinnen und Migranten“ einzubeziehen und dem Landtag
einen entsprechenden Vorschlag zur
Änderung der Landesverfassung vorzulegen, der es er-
möglicht, bis zur Kommunalwahl 2020 alle in NRW lebenden nichtdeutschen Staatsangehörigen das aktive und
passive Wahlrecht einzuräumen.
Der Integrationsrat bittet den Oberbürgermeister und die
Mitglieder des Rates der Stadt Duisburg sich landesweit in
allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts
einzusetzen.
Begründung:
Der Landtag NRW hat eine Kommission zur Erarbeitung
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von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung
eingerichtet. In einer öffentlichen Anhörung zum Themenfeld „politische Partizipation“ wurde auch das kommunale
Wahlrecht angesprochen.
Der Landesintegrationsrat wirbt für das kommunale Wahl-
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recht mit der Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich wählen!“
Eine Einführung dieses Rechts bezogen nur auf NRW ist
nach Ansicht von Experten möglich.
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Sozialpolitik
Bestattungskosten bei Sozialhilfebezug
Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 17. März 2015
Immer mehr Menschen können sich die Bestattung ihrer
verstorbenen Angehörigen nicht leisten. Nach Angaben
des statistischen Bundesamtes bekamen im Jahr 2013
knapp 23.500 Menschen finanzielle Hilfe, 2006 waren es
noch 13.800. Damit stiegen auch die Kosten von 41,3
Millionen (2006) auf 60,6 Millionen Euro im Jahr 2013.
Unklar bleibt, welche Leistungen übernommen werden, da
es hier keine einheitliche Regelung gibt.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie häufig wurden Hinterbliebene von den Bestattungskosten entlastet? (Fälle nach Jahren, ab 2012)
2. Welche Bestattungskosten werden übernommen und
in wieweit werden Wünsche der Verstorbenen bzw.
der Hinterbliebenen berücksichtigt?
3. Wann wird eine amtlich angeordnete Bestattung
durchgeführt und wie häufig wurden solche Anordnungen getroffen?
4. Auf welche Art und Weise werden angeordnete Bestattungen durchgeführt?
5. Wie haben sich die finanziellen Leistungen der Stadt
aufgrund der Übernahme von Bestattungskosten in
den letzten Jahren entwickelt?
Zahlungsverzug bei den Auszahlungen an die Leistungsempfänger des Jobcenters
Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 17. März 2015
Am 15.08.14 verkündete die Bundesagentur für Arbeit,
dass in ihren Jobcentern ab dem 18.08.14 stufenweise auf
das neue Softwareprogramm ALLEGRO umgestellt wird.
„Leistungen des Jobcenters werden lückenlos weiter bearbeitet und ausgezahlt“ hieß es dazu
in einer Presseerklärung.
Den Medien war nun zu entnehmen,
dass es durch Personalmangel und
Einführung des neuen Computersystems Allegro bei vielen Leistungsempfängern zu Zahlungsverzügen kam und die Leistungen
teilweise erst am 10.ten ausgezahlt wurden mit dramatischen Folgen wie z.B. Hunger und Mietrückständen.
Die Linke bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Besteht dieses Problem immer noch. Wenn ja, wann
wird die pünktliche Zahlung wieder möglich sein?
2. Welche Auszahlungen sind betroffen und wie viele
Bedarfsgemeinschaften bzw. Einzelpersonen sind betroffen?
3. Was wird unternommen, damit diese Leistungsempfänger bis zur Auszahlung mit allem Lebensnotwendigen
(Regelsatz und Kosten der Unterkunft) versorgt sind?
4. Wurde zusätzliches Personal für die Umstellung im
Jobcenter eingestellt? Wenn ja, wie viele? Wenn nein,
warum nicht?
Lebensmittelausgabe für Bedürftige
Anfrage an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, 17. März 2015
Anfang des Jahres wurde in überregionalen Medien darüber berichtet, dass in einer Duisburger Lebensmittelausgabestelle für Bedürftige eine Maus in einer Brottüte gefunden wurde. Es soll sich dabei um die Lebensmittelausgabestelle des Vereins „Bürger für Bürger“ in
Bruckhausen gehandelt haben.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele Lebensmittelausgabestellen für Bedürftige
gibt es in Duisburg?
2. Gibt es neben dem Verein „Bürger für Bürger“ weitere
Organisationen, die Lebensmittelausgabestellen betreiben? Wenn ja, welche sind das?
3. Ist das für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung
zuständige Gesundheitsamt in dem vorgenannten Fall
tätig geworden? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
4. Ist das Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz
aktiv geworden? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
5. Findet regelmäßig eine Lebensmittel- und Hygiene-
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überwachung der Lebensmittelausgabestellen für Bedürftige statt? Wenn ja, wie oft und mit welchen Erkenntnissen?
6. Der Geschäftsführer des Vereins „Bürger für Bürger“
wird in der Presse mit der Aussage zitiert, dass 20 Mitarbeiter täglich Tonnen von Lebensmitteln kontrollieren
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würden und er deshalb Vorfälle wie den mit der Maus in
der Brottüte nicht ganz ausschließen könne. Kann davon
ausgegangen werden, dass es eine fachliche Zusammenarbeit zwischen dem Institut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und dem Verein „Bürger für Bürger“ in Fragen
der Hygieneüberwachung gibt?
Einführung des Mindestlohns
Anfrage an den Ausschuss für Arbeit Gesundheit und Soziales vom 17. März 2015
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums würden
rund 3,7 Millionen Menschen ab dem 1. Januar 2015 von
der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50
Euro profitieren.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Überprüft das Jobcenter bei AufstockerInnen die Arbeitsverhältnisse dahingehend, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
2. Werden die Leistungsberechtigten bei der Einforderung
des Mindestlohns vom Jobcenter unterstützt?
3. Reduziert der Mindestlohn die Anzahl der ALG IILeistungsberechtigten? Wenn ja, wie viele Menschen sind
nicht mehr auf zusätzliche Leistungen nach ALG II angewiesen?
4. In welchem Umfang wird durch die Einführung des
Mindestlohns beim Jobcenter Duisburg Geld eingespart
und wirkt sich die Ersparnis auf die stätischen Mittel aus?
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Schulpolitik
Sekundarschulen unterstützen
Antrag an den Schulausschuss, 18. März 2015
Der Schulausschuss fordert die Verwaltung auf, die mit
großer Mehrheit beschlossene Einrichtung von Sekundarschulen tatkräftig in allen Belangen und mit allen Möglichkeiten zu unterstützen.
- Neue Schulen brauchen in vielerlei Fragen besondere
Konditionen. So benötigen sie mehr als die der aktuellen
Schülerzahl entsprechende Quote an
Sekretärinnenstunden, sie benötigen Unterstützung durch
sozialpädagogische Fachkräfte z.B. zur Organisation und
finanziellen Abwicklung des Mittagessens. Sie brauchen
einen Sockelbetrag im Rahmen des Schulbudgets und für
die Lernmittelfreiheit, da sie bei Null beginnen und nicht
auf vorhandene in der Vergangenheit angesparte Ressourcen zurückgreifen können.
- Und neue Schulen müssen durch das IMD unterstützt
werden. Dies bedeutet auch das Bereitstellen von Mitteln
für z.B. einen Anstrich. Es ist einer neuen Schule, die in
Konkurrenz zu anderen erst noch ihren Platz finden muss,
nicht zuzumuten, in einer verschmutzten Umgebung Eltern und Kinder zu überzeugen.
Kinder und Jugendliche an auslaufenden Schulen
Antrag an den Schulausschuss, 16. März 2015
nicht einstimmig beschlossen
Der Ausschuss möge beschließen:
Der Schulausschuss äußert seine Missbilligung darüber,
dass Kinder und Jugendliche an auslaufenden und zukünftig auslaufenden Schulen in ihren Bildungschancen
geschmälert werden.
Der Schulausschuss fordert den Beigeordneten und den
Oberbürgermeister auf, dieser Schlechterbehandlung
energisch und effektiv entgegen zu treten.
Es ist nicht hinzunehmen, dass durch Entscheidungen des
IMD Beschlüsse des Schulausschusses unterlaufen werden.
Begründung:
Der Schulausschuss beschloss im Rahmen des „Duisburger Schulkonsens“ mit großer Mehrheit die Einrichtung
von Sekundarschulen und das Auslaufen von Hauptschulen und Realschulen.
Inzwischen gibt es in Duisburg nur noch 2 Hauptschulen,
die zum Sommer 2015 Eingangsklassen bilden, die anderen laufen aus.
Bei vielen dieser Schulen gibt es einen mehr oder weniger
großen Sanierungsbedarf. Tatsächlich werden etliche
Maßnahmen z.B. zum Brandschutz nicht durchgeführt.
Dies führt dazu, dass Räume nicht mehr genutzt werden
dürfen und damit das schulische Angebot reduziert wird.
Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015
Aber wenn es gilt, dass kein Kind durch schulorganisatorische Maßnahmen in seinen Chancen beeinträchtigt werden darf, müssen Einrichtungen wie Fachräume, Büche-
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reien, Räume für Beratungsgespräche etc. vorhanden
sein und beibehalten werden.
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Stadtentwicklung
Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft
Antwort auf eine Anfrage zur Stadtentwicklung
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein expandierender
Wirtschaftszweig und in vielen Städten ein wichtiger Arbeitgeber. Gleichzeitig sind kulturelle Angebote Anziehungskraft für den Städte- und Kulturtourismus.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung über die
Anteile der Kulturwirtschaft an der Wertschöpfung und dem Angebot an sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsplätzen in
Duisburg?
2. Werden besondere Entwicklungspotentiale in
konkreten Kultur- und Kreativbranchen in Duisburg gesehen? Wenn ja, welche?
3. Gibt es konzeptionelle Überlegungen für die Förderung der Kreativ- und Kulturwirtschaft und welche Anstrengungen unternimmt die Verwaltung
im Bereich dieser Branche um weitere Ansiedlungen zu befördern?
4. Welche städt. Immobilien sind ganz oder teilweise an Kleinunternehmers der Kultur- und Kreativwirtschaft vermietet?
5. Welche nicht-monetäre Unterstützung erfahren
Ansässige dieser Branche durch die Verwaltung?
Herr Meurer – GfW – beantwortete die Anfrage wie
folgt:
Zu 1.: In der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) in Duisburg sind derzeit rund 3.000 Erwerbstätige beschäftigt.
23,7 % der Erwerbstätigen gehören zur Teilbranche Software /Games 16,8 % der Erwerbstätigen gehören zum
Pressemarkt 12,3 % der Erwerbstätigen gehören zum
Architekturmarkt 9,9 % der Erwerbstätigen gehören zum
Werbemarkt 6,3 % der Erwerbstätigen gehören zum Designwirtschaft etc. Der Anteil der Erwerbstätigen in der
KKW an der Gesamtwirtschaft Duisburgs liegt damit bei
1,73 Prozent. Die Prognos AG gibt in ihrer Erhebung 690
Unternehmen an. Quelle: Erhebung der Prognos AG für
das Ruhrgebiet im Auftrag der WMR, 2014 Die Niederrheinische IHK weist in ihrer Veröffentlichung „Kultur- und
Kreativwirtschaft am Niederrhein“ (2012) 1.100 Unternehmen für Duisburg aus. In Duisburg kommen damit 5,2
Prozent aller Unternehmen aus der KKW. Quelle Niederrheinische IHK, 2012 Zum Anteil der sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigten in der KKW in Duisburg liegen keine verlässlichen Zahlen vor. Frühere Untersuchungen
(2009) wiesen 2.500 SVPBeschäftigte aus, wovon 43
Prozent in der Designbranche beschäftigt waren. Besonderheiten der Statistik Die Zahlen für die KKW unterliegen
einer hohen Ungenauigkeit, da die statistische Erfassung
spezielle Probleme aufwirft. Darauf weist auch die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung“ hin.
Die Branche besteht zu annähernd 98 Prozent aus Kleinund Kleinstunternehmen, die häufig mit geringfügig Beschäftigten arbeiten. Der Selbständigenanteil ist mit rund
25 Prozent sehr hoch. Die Zahl der Freiberufler wächst in
allen Teilbranchen der KKW. Ihre Umsatzkennziffern liegen oftmals unter der für die Erfassung statistisch vorgegebenen Höhe.
Zu 2.: Besondere Entwicklungspotenziale lassen sich in
den Teilbranchen Software/Games und der Designwirtschaft vermuten. Aufgrund der Ausrichtung der Universität
Duisburg-Essen eröffnen sich insbesondere Synergieeffekte zwischen Ingenieur-Wissen, technischen Anwendungen und der Designwirtschaft.
Zu 3.: Die Wirtschaftsförderung Duisburg engagiert sich
räumlich in den Kreativquartieren Ruhrort und Duisburger
Altstadt gemeinsam mit dem Stadtentwicklungsdezernat
und dem Kulturdezernat (Runder Tisch Ruhrort
/Altstadtmanagement). Sie betreibt in diesen Teilräumen
Bestandsentwicklung für den Firmenbesatz (Behördenmanagement/ Leeerstandsbeseitigung), initiiert und moderiert gemeinsames Handeln der kreativen Akteure zur
Profilbildung und zur (über-)regionalen Bekanntmachung
der Standortvorteile der Quartiere. Im Stadtgebiet vernetzt
sie die ansässigen Kreativwirtschafts-Unternehmen und
kreativen Einzel-Akteure branchenintern und branchenübergreifend mit dem Ziel der Geschäftsanbahnung und
Umsatzsteigerung. Sie erreicht dies unter anderem durch
verschiedene erfolgreiche Veranstaltungs- und
Matchingformate (Beispiel für regionales Format: „Creative Stage Ruhr“). Die Kreativwirtschaft ist strukurell ein
eher kapitalschwacher, aber arbeitsintensiver Branchenkomplex. Daher verschafft die Wirtschaftsförderung auf
lokalem und regionalem Feld den kreativen Akteuren Kontakte zu möglichen Fördergeldgebern sowie Banken. Außerdem bewirbt sie aktiv die Optionen der alternativen
Mittelbeschaffung über Crowdfunding- und
Crowdinvesting-Palttformen (Beispiel: Workshops mit
Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015
„Start next“ – Online-Finanzierungsplattform für Gründer
und Kreative).
Zu 4.: Im universitätsnahen Stadtteil Neudorf bietet die
GFW Duisburg seit 2014 mit dem „Work Café“ des
Tectrum - Technologiezentrum für Duisburg kreativen
Akteuren und wissensbasierten Dienstleistern CoworkingArbeitsplätze gemeinsam mit dem IMD an. Die kurzzeitig
anmietbaren Schreibtische stellen für Freiberufler und
Start up-Unternehmen eine kostengünstige und hochfle-
9/12
xible Alternative zum Home-Office dar. Aktuell etabliert
sich im städtischen Dreigiebelhaus ein zweiter CoworkingSpace in privatwirtschaftlicher Initiative
Zu 5.: Die Gründungsoffensive GRIID und das neu initiierte Netzwerk „format-gründerin“ verzeichnen stetig wachsende Teilnehmerzahlen aus dem kreativwirtschaftlichen
Milieu. Beide Angebote tragen zur notwendigen Professionalisierung kreativwirtschaftlicher Akteure bei.
Straßenbahnbetrieb
Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr am 16. April 2015
Die DVG scheint zurzeit erhebliche Probleme zu haben,
den Straßenbahnbetrieb in Duisburg aufrecht zu erhalten.
Auf vielen Abschnitten werden
parallel zu dem ausgedünnten
Takt der Bahnen Busse eingesetzt, auf einigen Teilstrecken
fahren überhaupt keine Bahnen mehr.
Wir bitten um Auskunft über die Ursachen und die Folgen
dieser Situation sowohl für das Verkehrsunternehmen wie
auch für die Fahrgäste, insbesondere zu folgenden Fragen:
1. Sind die Fahrgäste im Vorfeld der Einschränkungen seitens der DVG informiert worden und wenn
ja, auf welchen Wegen?
2. Ist die Beförderung der Bevölkerung ganztägig
sichergestellt, besonders auch zur morgendlichen Verkehrsspitze im Schülerverkehr?
3. Mit welchen Verzögerungen müssen die Fahrgäste rechnen?
4. Auf welchen Streckenabschnitten gibt es nur
noch SEV?
5. Auf welchen Streckenabschnitten werden sowohl
Busse wie auch Bahnen eingesetzt?
6. Wie werden die Fahrgäste darüber informiert
(insbesondere in den Bereichen, wo Busse und
Bahnen nicht die gleiche Trasse benutzen können wie U-Bahn-Abschnitte und Fußgängerbereiche), ob sie zur Bahn- oder Ersatzbushaltestelle müssen?
7. Wie ist die Situation bei den fahrplanmäßigen
und außerfahrplanmäßigen Verstärkerfahrten?
8. Wieviel Bahnen sind zurzeit ausgefallen?
9. Für welchen Zeitraum ist mit dieser extremen Situation zu rechnen?
10. Aus welchen Gründen ist dieser Engpass entstanden?
11. Gibt es ausreichende Buskapazitäten bei der
DVG und/oder Fremdfirmen?
12. Welche zusätzlichen Kosten entstehen
a) durch den Ausfall und die Reparatur bzw. Instandsetzung der Bahnen.
b) durch den SEV (Personal – und Sachkosten)?
13. War der Ausfall der Fahrzeuge nicht vorhersehbar und hätte er nicht verhindert bzw. abgemildert werden können?
Verkehrssituation auf der Duisburger Straße
Anfrage an den Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Verkehr am 16. April 2015
Auf der ehemaligen Bundesstraße 8 (L 1) in Hamborn und
Meiderich gab es im vergangenen Jahr während und nach
der Vollsperrung der A 59 Einschränkungen für den MIV.
Es waren für die Beschleunigung der Straßenbahn die
Gleiskörper abmarkiert. Außerdem gab es bereits vor
dieser Zeit Kapazitätsprobleme auf der Linie 903 in der
HVZ.
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Vor einiger Zeit gab es eine Fahrgastzählung auf
der Linie 903. Dabei ist herausgekommen, dass
nahezu täglich im morgendlichen Schüler- und
Berufsverkehr eine große Zahl Fahrgäste wegen
Überfüllung der Bahnen nicht mitgenommen
werden konnte.
a) Wie hatte sich diese Situation während der
Bauphase auf der A 59 und bei dem verdichteten
Takt dargestellt?
b) Wie ist die heutige Situation nach Beendigung
der Baustelle und der Aufhebung der Taktverdichtung entwickelt?
2. Während der Bauphase auf der Autobahn wurde
der Gleiskörper auf der Duisburger Straße
Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015
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abmarkiert und für den motorisierten Individualverkehr (MIV) gesperrt. Diese Sperrflächen sind
nach der Beendigung der Baumaßnahme zu
Vergleichszwecken einige Zeit beibehalten worden.
a) Wie hat sich das auf die Pünktlichkeit der
Straßenbahn ausgewirkt?
b) Zu welchen Auswirkungen hat die Einschränkung des Fahrbahnraums für den MIV geführt?
3. Ist geplant, nach den Erkenntnissen aus dieser
temporären Sperrung des zweiten Fahrstreifens
eine dauerhafte Neugestaltung des Fahrbahnbereichs vorzunehmen?
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Klinikum
Wirtschaftsplan Klinikum
Antwort auf eine Anfrage an den Rat am 02. März 2015
In den zurückliegenden Jahren waren die Geschäftsergebnisse des Klinikums Duisburg kontinuierlich schlechter
als es die jeweiligen Wirtschaftspläne vorsahen. So wurde
im Wirtschaftsplan 2012 ein positives Ergebnis von
7.328.000 Euro genannt. Der Jahresabschluss jedoch
wies einen Fehlbetrag von 1.188.000 Euro aus.
2013 sah der Wirtschaftsplan einen Fehlbetrag von
270.000 Euro vor. Das Jahresergebnis lag bei einem
Fehlbetrag von 2.962.000 Euro.
Der Wirtschaftsplan 2014 sieht ein positives Ergebnis von
906.000 Euro vor. Das Ergebnis des 1. Halbjahres 2014
liegt bereits bei einem Fehlbetrag von 470.000 Euro.
Der vorliegende Wirtschaftsplan 2015 sieht nun einen
Fehlbetrag von 5.013.000 Euro vor, das Jahresendergebnis wird dann sicherlich ein schlechteres Ergebnis ausweisen.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Gestaltungsmöglichkeiten zu
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des
Klinikums hat die Stadt innerhalb der
Geschäftsführung als Gesellschafter des
Klinikums?
2. Mit welchen Maßnahmen plant die Verwaltung
der Stadt, die Interessen der Kommune
wahrzunehmen und umzusetzen?
3. Ist der Wirtschaftsplan 2015 robust genug, um
alle weiteren wirtschaftlichen Risiken
abzudecken?
4. Hält die Verwaltung den Einsatz und die Prüfung
einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für
sinnvoll, um die Zahlen im Wirtschaftsplan 2015
und in der Mehrjahresplanung bis 2018
realisieren zu können und um Schwachstellen in
der Wirtschaftlichkeit des Klinikums
aufzudecken?
5. Welche Positionen stehen hinter den
Aufwendungen für Altersvorsorge.
6. Was ist unter bezogene Leistungen zu verstehen
und welcher Materialaufwand bündelt sich im
7.
8.
9.
10.
medizinischen Bedarf der lt. Plan ab 2015 stetig
ansteigt?
Woraus resultiert der Anstieg des
Verwaltungsbedarfs ab 2015?
Außerdem weist der Mehrjahresplan erhebliche
Mehrausgaben bei der Instandhaltung auf.
Welche Instandhaltungsmaßnahmen verbergen
sich dahinter? Ausgehend davon, dass schon
seit 2007 Rückstellungen für
Brandschutzmaßnahmen gebildet werden und
einige Brandschutzmaßnahmen sich
voraussichtlich bei den Abschreibungen
wiederfinden werden.
Was wird unternommen damit die
Abschreibungen auf Forderungen weiter sinken,
woraus resultiert der Tatbestand das jährlich
372.000 Euro abgeschrieben werden müssen?
Trotz niedriger Zinsen steigt der geplante
Zinsaufwand in 2015 um über 230.000 Euro an,
liegt das daran, dass keine Verbindungen mehr
zur Sparkasse Duisburg bestehen oder kann das
mit anderen Umfinanzierungen begründet
werden. Falls dem so ist mit Welchen? Wie
erklärt es sich, dass im Mehrjahresplan die
Schulden/Rückstellungen für Pensionen ab 2016
gegen Null gehen?
Die Anfrage der Fraktion Die Linke beantwortete der
Stadtkämmerer wie folgt:
Zu Frage 1-4: Bei den ersten vier Fragen gehe es um die
Zukunftsausrichtung des Unternehmens. Hierbei verweise
er auf die Informationen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
Zu Frage 5: Die Aufwendungen zur Altersversorgung
resultieren aus den Beiträgen zur Rheinischen Zusatzversorgungskasse.
Zu Frage 6: Unter den Aufwendungen „bezogene Leistungen“ werden sämtliche Aufwendungen für Leistungen
Dritter erfasst, die das Klinikum nicht selbst erbringe. Die
Kostensteigerung im Materialaufwand resultiere insbe-
Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015
sondere aus der Leistungssteigerung in den sachkostenintensiven Bereichen Neuro-, Radio- und Kardiologie, wobei
hier den Aufwandsteigerungen entsprechende Erlössteigerungen durch jeweilige Zusatzentgelte gegenüberstehen. Grundsätzlich sei eine generelle Preissteigerung von
2,5 % unterstellt.
Zu Frage 7: Der Anstieg der Verwaltungskosten im Wirtschaftsplan 2015 sei auf die Umstellung auf ein neues
Krankenhausinformationssystem (KIS) zurückzuführen.
Zu Frage 8: Instandthaltungsaufwendungen steigen von
4,1 in 2014 in der Tat um rund 23 % auf 5,1 Mo. Euro in
2015. Die zusätzlichen Aufwendungen gehen schwerpunktmäßig in folgende Bereiche:
11/12
- Brandschutzsicherung
- Sicherung der Fassade
- Dach-, Blitzschutz sowie der Fallrohrsanierung
Zu Frage 9: Die Abschreibungen auf Forderung werden in
2 Kategorien unterteilt.
1. In die pauschale Einzelwertberichtigung (Im Sinne der
kaufmännischen Vorsicht, d.h., hier werden alle die Forderungen behandelt, die älter als 180 Tage seien).
2. Entstehen weitere Forderungsverluste im Wesentlichen
durch staatenlose Bürger, insolvente Selbstzahler sowie
unbekannt verzogene Patienten. Die Klinik versuche kontinuierlich, die Forderungsverluste durch entsprechende
Aktivitäten zu reduzieren.
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Umweltpolitik
Nutzung industrieller Abwärme durch mobile Wärmespeicher „Wärme auf Rädern“
Antwort auf eine Anfrage an den Umweltausschuss am 09. Februar 2015
Bekanntlich wurde das Hallenbad Töppersee in Duisburg
Rheinhausen zeitweilig durch mobile Wärmeträger versorgt. Andere Gebäude von Duisburg Sport sollten gleichfalls auf diese Verwendung hin geprüft werden.
Durch Aufkauf der betreffenden Firma ist dem Vernehmen
nach dieses Vorhaben mindestens z.Zt. gestoppt worden.
Wir haben hierzu folgende Fragen:
1.
Sind die in Aussicht gestellten Einsparungen
realisiert worden?
2.
Welche anderen Anlagen der Stadt oder ihrer
Tochtergesellschaften kämen als Lieferant oder als Abnehmer von Energie dieser energieeffizienten Methode in
Betracht?
3.
Ist eine Kooperation mit der Essener Genossenschaft Solarenergie in Erwägung gezogen, die eine Wiederaufnahme der Methode „Wärme auf Rädern vorbereit?
Antwort der Verwaltung:
Zu 1. „Sind die in Aussicht gestellten Einsparungen realisiert worden?“ Am 28.03.2012 wurde der erste
Latentwärmespeicher an die Heizungsanlage des Hallenbades am Toeppersee angeschlossen. Die gelieferte
Energie wurde in der Folge für die Temperierung des
Beckenwassers verwendet. Im August 2013 hat die Firma
LaTherm die Lieferung wegen Insolvenz eingestellt. Bis zu
diesem Zeitpunkt wurden 289.045 kWh Wärme durch die
Firma LaTherm zur Verfügung gestellt. Aufgrund der kurzen Betriebszeit konnten die notwendigen Investitionen für
Verrohrung und Stellplatzherstellung nicht in Gänze wieder erwirtschaftet werden. Neben dem Ziel Kosten einzusparen, sollte die Latent-Wärmetechnik allerdings auch
dazu beitragen, den CO2-Ausstoss der DuisburgSport-
eigenen Liegenschaften gemäß Ratsbeschluss zu senken.
Im Jahr 2012 konnten rd. 10 % des Erdgasverbrauches
substituiert werden. Dies entsprach einer CO2-Einsparung
von rd. 34 t bzw. 8 % (=29 t) im Jahr 2013.
Zu 2. „Welche anderen Anlagen der Stadt oder ihrer Tochtergesellschaften kämen als Lieferant oder als Abnehmer
von Energie dieser energieeffizienten Methode in Betracht?“ Als Wärmelieferant (Quelle) kommen technische
Einrichtungen infrage, die einen dauerhaften Wärmeüberschuss mit einer Temperatur von mindestens 100 ° C zur
Verfügung stellen können (z. B. Wärme aus der Verstromung von Klärgas). Als Abnehmer (Senke) kommen alle
Liegenschaften, die mindestens 400.000 kWh/a Wärme
relativ gleichmäßig über das gesamte Jahr verbrauchen,
infrage. Außerdem muss eine entsprechend große Fläche
für den Container, inklusive Rangierbereich für den LKW
in der unmittelbaren Nähe der zur versorgenden Liegenschaft, zur Verfügung stehen.
Zu 3. „Ist eine Kooperation mit der Essener Genossenschaft Solarenergie in Erwägung gezogen, die eine Wiederaufnahme der Methode „Wärme auf Rädern“ vorbereitet?“ Es ist kein Kontakt zur „Solargenossenschaft Essen
eG“ aufgenommen worden, da sich die Projekte der Genossenschaft bisher mit Photovoltaikanlagen beschäftigten. DuisburgSport steht allerdings in engem Kontakt mit
dem ehemaligen Vertriebsleiter der Firma LaTherm, um
die weitere Nutzung im Hallenbad Toeppersee fortzuführen. Zum jetzigen Zeitpunkt scheint die Firma KTG Energie AG, die die Patentrechte aufgekauft hat, allerdings
kein Interesse an einer Fortführung in Duisburg zu haben;
mehrmalige Anfragen blieben bisher ergebnislos.
Newsletter der Linksfraktion Duisburg 02/2015
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Bürgerdialog und Transparenz
Linke Ratsfraktion erwartet mehr Bürgerdialog und Transparenz
Pressemitteilung vom 14. April 2015
Zu den Fällungen der Platanen an der Mercatorstrasse
am 13. und 14.04.2015 nimmt die Fraktion DIE LINKE.
Stellung. „Wer auf diese Art und Weise Fakten schafft,
will weder einen Bürgerdialog noch Transparenz der politischen Arbeit. Die Stadtspitze stellt sich einerseits immer
wieder als bürgernah und gesprächsbereit dar. In der
Realität werden Entscheidungen durchgesetzt, die höchst
umstritten sind und gerade deshalb mit Betroffenen und
Vereinen und Verbänden besprochen werden müssen.“
sagt die Fraktionsvorsitzende Martina Ammann-Hilberath.
“Wir fordern die Verwaltung auf, das Ergebnis des Bürgerbegehrens abzuwarten, statt Fakten zu setzen.“
Nicht nur die aktuelle Fällung der Platanen gibt Anlass zur
Kritik der Linksfraktion. „Bereits bei der Entscheidung zum
Verkauf der städtischen Anteile am Klinikum wurden sowohl die RatsvertreterInnen als auch die Beschäftigen im
Klinikum überfahren. Hier wurden die Informationen zum
Klinikverkauf erst wenige Tage vor der Ratssitzung bekannt gegeben. Eine solche Informationspolitik ist eine
Missachtung der MandatsträgerInnen und eine Beleidigung der MitarbeiterInnen und ihrer Betriebsräte.“
Äußerst kritisch sieht die Linksfraktion auch die zunehmenden Entscheidungen in den Ausschüssen und im Rat
mit sog. „Dringlichkeitsbeschluss“ nach § 60 der Gemeindeordnung. Dazu meint die Fraktionsvorsitzende:
„Die Gemeindeordnung sieht Dringlichkeitsbeschlüsse für
außergewöhnliche und dringende Entscheidungssituationen vor. Sie sind deshalb für die laufende Arbeit in den
Fachausschüssen und im Rat keine Standardvorgänge
und sollten die Ausnahme bilden. Wir sehen mit großer
Sorge die Zunahme der Dringlichkeitsbeschlüsse und
halten sie für einen Verlust an den Arbeitsgrundlagen für
die MandatsträgerInnen. Fraktionen müssen Entscheidungsvorlagen besprechen, um sich eine Meinung zu
bilden und sie mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft
kommunizieren. Wir fordern die Stadtspitze auf, weitere
Dringlichkeitsbeschlüsse gemäß der Gemeindeordnung
nur noch auf Ausnahmesituationen zu begrenzen. Wir
fordern die Stadtspitze auf, den von ihr propagierten Bürgerdialog ernst zu nehmen und weitere Nacht- und NebelAktionen zu unterlassen.“
zurück zum Inhalt
Regelmäßige Termine der Gesamtfraktion
In der Regel finden alle Zusammenkünfte in der Geschäftsstelle der Ratsfraktion, Gravelottesr. 28, DU-Hochfeld, statt. Andere
Orte weisen wir dann bei dem betreffenden Termin gesondert aus.
Interessierte sind herzlich eingeladen kontinuierlich an den Arbeitskreisen teilzunehmen.
Fraktionsvorstandssitzung:
Jeden Montag, 17 Uhr,
vor und nach Ratssitzungen donnerstags.
Gesamtfraktionssitzung:
Jeden 4. Mittwoch im Monat, 17 Uhr
Ort: Rathaus, Burgplatz 19, DU-Mitte
AK Arbeit, Gesundheit und Soziales:
05.05., 11.08., 06.10., 03.11.2015, 17 Uhr
Ort: Rathaus, R. 53, Burgplatz
Ansprechpartnerin: Carmen Hornung-Jahn
AK Jugendhilfe:
AK Kultur:
Jeden 2. Mittwoch im Monat, 17 Uhr,
Ort: Rathaus, R. 335, Burgplatz
Ansprechpartnerin: Dilay Ilhan
AK Schule:
Jeden 1. Mittwoch im Monat, 17 Uhr,
Ort: Rathaus, Raum 335, Burgplatz
Ansprechpartnerin: Barbara Laakmann
AK Umwelt:
Jeden letzten Donnerstag im Monat, 18:30 Uhr
Ansprechpartner: Lukas Hirtz
AK Migration:
Jeden 1. Donnerstag im Monat, 18:30 Uhr
bitte vorher nachfragen
Ansprechpartner: Kenan Ilhan
AK Sport:
Jeden 4. Dienstag im Monat, 18 Uhr
Ort: Rathaus, R. 53, Burgplatz
Ansprechpartner: Michael Dubielczyk
AK IMD + Wirtschaft, Stadtentwickl. u. Verkehr:
Jeden 1. Mittwoch im Monat, 17 Uhr
Ansprechpartner: Dietrich Kunze (IMD) und Mirze Edis (WSV)
bitte vorher nachfragen
Ansprechpartnerin: Martina Ammann