Die Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes Q u al i tä t u nd Ma n ag em en t im s o zi a l e n B er uf Jung, allein und Kinder- und Jugendhilfe Jung, allein und auf der Flucht Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe Fachtagung vom 02.-03. Juli 2015 in der Katholischen Akademie, Freiburg Ausgangssituation Die jährlich steigende Anzahl von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UmF) stellt die Mitarbeiter(innen) und die Träger der Kinder- und Jugendhilfe der Caritas vor große Herausforderungen. So unterschiedlich deren Herkunftsländer und Fluchtumstände sind, gemeinsam sind den Kindern und Jugendlichen meist sehr belastende, traumatisierende Erfahrungen im Herkunftsland und auf der Flucht, eine ungewisse Zukunft in einem fremden Land ohne die Unterstützung einer familiären Bezugsperson – und das Ziel, in Deutschland/Europa eine sichere und erfolgreiche Zukunft aufzubauen. Hieraus ergeben sich ganz spezifische Bedürfnisse – und damit besondere Herausforderungen für die Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe. Zielsetzung und Lernansatz Die Tagung möchte zum einen durch die Fachvorträge grundlegendes, aktuelles Wissen vermitteln und zum anderen in den Workshops Gelegenheit zum vertieften Austausch und zur Bearbeitung spezifischer Fragestellungen ermöglichen. Als zentrale Themenfelder zu den Herausforderungen in der Arbeit mit und für UmF werden aufgegriffen: Programm Die Arbeit mit UmF im Spannungsfeld von ausländerrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des SGB VIII. Herausforderungen in der Jugendhilfe: Fragen von Inobhutnahme, Clearing, Altersfestsetzung, Vormundschaft, Folgeunterbringung und der Umgang mit Planungsunsicherheit im Hilfeplanverfahren. Grundsätzliche Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung. Zusammenarbeit mit kommunalen Stellen. Herausforderungen in der Vormundschaft für UmF bzw. Kooperation mit ehrenamtlichen und beruflichen Vormündern. Donnerstag, 2. Juli 2015 10:30 Uhr Anreise und Kaffee 11:00 Uhr Begrüßung und Eröffnung Sandra Schrader, Deutscher Caritasverband, Freiburg 11:15 Uhr Die Situation Unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Deutschland: Asyl, alternative Verfahren der Aufenthaltssicherung und Dublin III Dominik Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt 12:45 Uhr Mittagessen 14:00 Uhr Workshops I (zur Wahl): a) Aktuelle ausgewählte Rechtsfragen im Bereich Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe Dominik Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt b) "Aufgaben und Herausforderungen für die öffentliche Jugendhilfe sowie Kooperation mit Einrichtungen der freien Jugendhilfe am Beispiel der Stadt Freiburg" Birgit Söhne, Dipl.-Soz.-Arb. / Dipl. Päd. Stadt Freiburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie 15:45 Uhr Pause 2 16:15 Uhr Workshops II (zur Wahl): a) Aktuelle ausgewählte Rechtsfragen im Bereich Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe Dominik Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt b) Vormundschaften für UMFs – Jugendamt, freie Träger bzw. beruflicher/ehrenamtlicher Vormund: Wo ist der gesetzliche Auftrag gut aufgehoben? Hans Otto Schulte Ostermann, Diplompädagoge, Jugendhilfswerk Freiburg 18:00 Uhr Abendessen 19:00 Uhrca. 19:45 Uhr Filmangebot: „Wie geht Deutschland?“ Filmprojekt unter Mitwirkung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen des Zentrums für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe „Maria im Tann“, Aachen Freitag, 03. Juli 2015 09:00 Uhr Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe: Praxisaspekte zu den Voraussetzungen für eine gelingende Unterbringung, Clearing und Altersfestsetzung oder zur Frage der Folgeunterbringung Jakob Schwille, Dipl.-Soz.-Arb. / Dipl.-Soz.-Päd. Christophorus-Jugendwerk Oberrimsingen 10:15 Uhr Pause 10:30 Uhr Worldcafé zu ausgewählten Tagungsthemen (s.o.) 11:45 Uhr Zusammenfassung - Ausblick 12:15 Uhr Mittagessen- Tagungsende Adressat(inn)en Fachkräfte aus Einrichtungen und Diensten der Erziehungshilfe der Caritas, der freien und öffentlichen Jugendhilfe und der Ausländerbehörden, Rechts- und Migrationsberater(innen), Vormünder von Unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und alle Interessierten, die mit und für Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge arbeiten. Teilnehmer/-innenzahl An der Tagung können maximal 45 Personen teilnehmen. Termin und Ort 02. Juli 2015, 10:30 Uhr bis 03. Juli 2015, 12:30 Uhr, Katholische Akademie, 79104 Freiburg, Wintererstraße 1 www.katholische-akademie.freiburg.de Kosten Der Tagungsbeitrag beträgt 195 € zuzgl. einer Verpflegungspauschale von 48,00 €. Hinzukommen ggf. Übernachtungskosten von 55,00 € (incl. Frühstück). 20 Personen können direkt im Tagungshaus übernachten. 25 weitere Zimmer stehen im Caritas-Tagungszentrum, Wintererstraße 17-19 zur Verfügung. Für Ihre Teilnahme können Sie bei uns verschiedene Fördermöglichkeiten nutzen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Homepage www.fak-caritas.de 3 Bitte beachten Sie, dass eine von Ihnen beantragte Förderung zunächst mit der Teilnahmegebühr verrechnet wird. Sollte diese Förderung nicht bewilligt werden, wird der Differenzbetrag zur vollen Teilnahmegebühr nachträglich in Rechnung gestellt! Zahlungsmodalitäten und Rücktrittsmöglichkeiten Die Teilnahmegebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden vor Beginn des Seminars durch die Fortbildungs-Akademie in Rechnung gestellt. Die Rücktrittsbedingungen finden Sie am Ende dieser Ausschreibung. Anmeldung und Zulassung Bitte melden Sie sich schriftlich mit dem Anmeldebogen an. Der Eingang der Anmeldung wird von der Fortbildungs-Akademie bestätigt. Wenn die Zahl der Anmeldungen die für die Veranstaltung festgelegte Anzahl der Teilnahmeplätze überschreitet, wird die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen berücksichtigt. Tagungsleitung Elisabeth Götz, Dozentin, Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg Sandra Schrader, Referentin für Kinderrechte, Deutscher Caritasverband, Freiburg Mitwirkende Dominik Bender, Rechtsanwalt, Frankfurt Birgit Söhne, Dipl.-Soz.-Arb. / Dipl. Päd., Stadt Freiburg, Amt für Kinder, Jugend und Familie Hans Otto Schulte Ostermann, Dipl. Päd., Jugendhilfswerk Freiburg Jakob Schwille, Dipl.- Soz.-Arb. / Dipl.- Soz.-Päd., Fachdienst UMF, ChristophorusJugendwerk Oberrimsingen, Veranstalter Fortbildungs-Akademie des Deutschen Caritasverbandes e.V. Wintererstr. 17 – 19, 79104 Freiburg www.fak.caritas.de oder www.caritas-akademien.de in Kooperation mit dem Referat Kinder, Jugend, Familie und Generationen und dem Referat Migration und Integration des Deutschen Caritasverbandes e.V., Freiburg und dem Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen BVKE e.V., Freiburg Kontakt Wir beraten Sie gerne! Für organisatorische Fragen: Monika Kanzler-Zimmermann: [email protected], Telefon. 0761 200 1707 Für inhaltliche Fragen: Elisabeth Götz, FAK, [email protected], Telefon 0761 200 1705 Sandra Schrader, DCV, [email protected], Tel. 0761 200 237 Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie besondere Unterstützung / Assistenz benötigen. Diese Veranstaltung entspricht den Leitlinien für Qualität in der Fort- und Weiterbildung der verbandlichen Caritas. Sie wird vom Deutschen Caritasverband e.V., Freiburg, und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Berlin, gefördert. 4 Rücktrittsbedingungen Bei Nicht- oder nicht vertragsgemäßer Erbringung einer fälligen Leistung durch die Fortbildungs-Akademie stehen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin die gesetzlichen Rücktrittsrechte zu. Nach verbindlicher Teilnahmebestätigung seitens der Fortbildungs-Akademie können Rücktrittsmeldungen nur akzeptiert werden, wenn sie schriftlich (Briefpost, Email) eingereicht werden. In allen Fällen gilt: Tritt bei Stornierung eine von der Fortbildungs-Akademie als geeignet befundene Ersatzperson ein, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben. Unterkunfts- und Verpflegungskosten Ausfallgebühren für Unterkunft und Verpflegung werden in allen Fällen entsprechend den jeweils geltenden Stornofristen des jeweiligen Tagungshauses in Rechnung gestellt. Einteilige Veranstaltungen (Seminare, Foren, Tagungen…) Bei einer Absage… nach Rechnungsstellung werden 40,00 € Bearbeitungsgebühr berechnet. weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 40% der Teilnahmegebühr berechnet. weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, wird eine Ausfallgebühr in Höhe von 80% der Teilnahmegebühr berechnet. am Tage vor bzw. am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet. 5
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