Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes "Single BGs"

Öffentliche Ausschreibung nach § 1 i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 1 VOL/A
Vergabe von Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Bekanntmachung vom 13.04.2015
Termin für die Einreichung der Angebote: 11.05.2015, 12.00 Uhr
Ablauf der Bindefrist: 11.06.2015
April 2015
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
zur Durchführung einer Maßnahme
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Single BGs für das
Jobcenter Ostalbkreis
Vergabenummer:
JC-45-06SB-2015
Anschreiben
- Single BGs JC-45-06SB-2015
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Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir auf unsere Öffentliche Ausschreibung „Single BGs“ aufmerksam
machen. Die entsprechende Bekanntmachung finden Sie auf den Internetseiten des
Landratsamtes Ostalbkreis und www.bund.de.
Wir dürfen Sie dazu bitten, ein Angebot für die Durchführung einer Maßnahme zur
Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1
Nr. 1-3 SGB III – Single BGs – nach Maßgabe der anliegenden Vergabeunterlagen
abzugeben. Den zu vergebenden Auftrag und das weitere Prozedere dürfen wir wie folgt
zusammenfassen:
Das Jobcenter Ostalbkreis ist zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für
Arbeitssuchende gemäß §§ 6 Absatz 1, 6a, 6b SGB II. In Wahrnehmung seiner hieraus
resultierenden Aufgaben nach dem SGB II vergibt das Jobcenter Ostalbkreis in dieser
Öffentlichen Ausschreibung eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 SGB III.
Bereitzustellen sind für Los 1 und Los 2 jeweils 12 Plätze. Die Maßnahme nach Los 1 soll im
Stadtgebiet Aalen und die Maßnahme nach Los 2 soll im Stadtgebiet Schwäbisch Gmünd
durchgeführt werden. Das Ziel der Maßnahme ist die Unterstützung bei der Arbeitssuche und
Stärkung der Motivation zur beruflichen und somit sozialen Integration von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten. Die Teilnehmer sollen durch Aktivierung, Orientierung und
Vermittlung nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert werden. Ziel ist die Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Weitere Details entnehmen
Vergabeunterlagen).
Sie
bitte
der
Leistungsbeschreibung
(Punkt
4
der
Mit dem obsiegenden Bieter kommt durch die Zuschlagsentscheidung, ohne weitere
Verhandlungen und ohne, dass es dazu der Unterzeichnung bedürfte, für jedes Los, für das
der Bieter den Zuschlag erhält, der jeweilige Vertrag (Punkt 5 der Vergabeunterlagen) über
die Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und Vermittlung nach § 16 Abs. 1 SGB II
i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 SGB III – Single BGs – zustande.
Ihr Angebot ist unter Berücksichtigung der Bewerbungsbedingungen (Punkt 2 der
Vergabeunterlagen) abzugeben. Die Angebote haben zudem die aufgeführten
Anforderungen (Punkt 3 der Vergabeunterlagen) zwingend zu erfüllen. Anderenfalls behält
sich der Auftraggeber den Ausschluss von Bietern aus dem weiteren Verfahren vor. Die
Angebote müssen unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung (Punkt 4 der
Vergabeunterlagen) und der Verträge (Punkt 5 der Vergabeunterlagen) verfasst werden.
Bitte entnehmen Sie hierzu die jeweiligen Einzelheiten aus den Vergabeunterlagen.
Falls Sie bereit sind, die Leistungen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu
erbringen, werden Sie gebeten, ein Angebot auf der Grundlage der beiliegenden
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Vergabeunterlagen abzugeben. Dazu füllen Sie bitte für jedes Los, für das Sie ein Angebot
abgeben möchten, die entsprechenden Angebotsformulare (Punkt 6 der Vergabeunterlagen)
komplett aus, stempeln und unterschreiben es rechtsverbindlich. Erstellen Sie bitte zudem
das geforderte Konzept und alle sonstigen in den Vergabeunterlagen geforderten
Unterlagen. Bitte reichen Sie ihr Angebot sowie sämtliche, in diesen Vergabeunterlagen
geforderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung bis zum 11.05.2015 (12:00 Uhr) ein.
Für das Vergabeverfahren gilt im Übrigen insbesondere Folgendes:
1.
Auftraggeber ist das Jobcenter Ostalbkreis
2.
Auskunftsersuchen sind ausschließlich schriftlich per Post mit einem Vermerk auf dem
Umschlag „Auskunftsersuchen zu der Vergabe von Leistungen der Aktivierung
und beruflichen Eingliederung – JC-45-06SB-2015 – “ an folgende Adresse zu
richten:
Jobcenter Ostalbkreis
Auskunftsersuchen Vergabe
Hopfenstraße 65
73430 Aalen
ACHTUNG:
Diese Adresse gilt (nur) für Auskunftsersuchen! Für die Angebotsabgabe gilt
abweichend die unter Ziffer 9. genannte Adresse.
Antworten zu Auskunftsersuchen werden gemäß den dazu bestehenden
vergaberechtlichen Erfordernissen in neutralisierter Form auf der Ausschreibungsseite
des Ostalbkreises veröffentlicht.
3. Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter in den Vordrucken 6.3, 6.3.1, 6.3.2 Angaben
und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit zu machen bzw.
abzugeben.
Fachkundig ist ein Bieter, der umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und
Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweist, um diese fachgerecht
vorzubereiten und auszuführen. Der Nachweis der Fachkunde ist erbracht, wenn die
ausgeschriebenen Leistungen oder vergleichbare Leistungen, insbesondere Maßnahmen
zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Berufsausbildung in außerbetrieblichen
Einrichtungen,
berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahmen,
ganzheitliche
Integrationsleistungen bzw. Leistungen/Maßnahmen zur Unterstützung der Vermittlung
mit ganzheitlichem Ansatz oder vergleichbare Aktivitäten, die auf die Vermittlung bzw.
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Eingliederung von Arbeitslosen/erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in das
Erwerbsleben zielten, innerhalb der letzten drei Jahre vom Auftragnehmer oder von dem
mit der Ausführung und der Leitung der Ausführung befassten Personal durchgeführt
wurden.
Leistungsfähig ist ein Bieter, der den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht
ausführen kann.
Zuverlässig ist ein Bieter, der eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung und
Betriebsführung nachweisen kann und die, für die Art der Geschäfte geltenden öffentlichrechtlichen Vorschriften einhält.
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass der Bieter neben dem Vorliegen umfassender
und aktueller Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten auch über eine gültige
Trägerzulassung im Sinne der §§ 176 Abs. 1, 178 Drittes Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) verfügen muss.
Der Bieter hat einen Nachweis über die gültige Trägerzulassung im Sinne der
§§ 176 Abs. 1, 178, 181 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB III (Zertifikat zur gesetzlichen
Trägerzulassung) seinem Angebot beizufügen; im Anwendungsbereich der
Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) ist ferner eine Ablichtung der
aktuellen Anlage gemäß § 5 Abs. 6 AZAV einzureichen.
Eine Verpflichtungserklärung gemäß § 3 Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) oder
§ 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) nach § 5 des Landestariftreue- und
Mindestlohngesetzes (LTMG) ist ebenfalls zwingend einzureichen.
Ist beabsichtigt, sich als Bietergemeinschaft zu bewerben, so ist eine Übersicht
beizufügen, die die Zusammensetzung und die Leistungsanteile je Mitglied der
Bietergemeinschaft ausweist. Die vorstehend genannten Unterlagen sind von einer
Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; die oben
aufgeführten Erklärungen (Referenzangaben) sind dabei für das jeweilige Fachgebiet,
welches das entsprechende Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall bearbeiten
wird, abzugeben/einzureichen.
Das Jobcenter Ostalbkreis weist ausdrücklich darauf hin, dass für den Fall, dass die zum
Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig mit Angebotsabgabe
eingereicht werden, die Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden
können. Das Jobcenter Ostalbkreis behält sich für den Fall, dass in dem Angebot eines
Bieters ein(e) oder mehrere der vorstehend geforderten Erklärung(en) und Nachweis(e)
fehlen sollten, ein Vorgehen nach § 16 Abs. 2 VOL/A ausdrücklich vor. Danach kann der
Auftraggeber fehlende Erklärungen und Nachweise nach seinem Ermessen unter
Setzung einer Nachfrist von allen betroffenen Bietern nachfordern. Wird nachgefordert
und werden die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise innerhalb der gesetzten
Nachfrist wiederum nicht vorgelegt, so ist das betreffende Angebot nach
§ 16 Abs. 3 a) VOL/A zwingend aus dem Vergabeverfahren auszuschließen.
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Fehlende Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des
Bieters, (eines Mitglieds) der Bietergemeinschaft oder des Subunternehmers führt zum
Ausschluss des Angebotes.
4. Die Wertung der von den Bietern eingereichten Angebote erfolgt gemäß § 16 VOL/A in
vier Stufen:
1. Wertungsstufe:
Feststellung der formellen Voraussetzungen (Punkt 2.13 der
Vergabeunterlagen)
2. Wertungsstufe:
Feststellung der Eignung anhand der Eignungsnachweise
(Punkt 2.3 der Vergabeunterlagen)
3. Wertungsstufe:
Feststellung der Auskömmlichkeit des Preises und der Angemessenheit des Preis-/Leistungsverhältnisses
4. Wertungsstufe:
Inhaltliche Wertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien und deren Gewichtung
Die Angebote werden anhand den Zuschlagskriterien
(Punkt 2.5 der Vergabeunterlagen) nebst Gewichtung gewertet
und dabei nach der Wertungsmatrix bepunktet.
5. In der vierten Stufe erfolgt die Wertung nach den Kriterien für die Auftragserteilung; diese
sind:
Die Rang- und Reihenfolge der Angebote gemessen an ihrer Wirtschaftlichkeit
insbesondere:
1. Preis (Gesamtpreis)
(Punkt 3.4, Ziffer 1. der Vergabeunterlagen)
2.
qualitativ bestes Konzept
(Punkt 3.4, Ziffer 2. der Vergabeunterlagen)
wird wie folgt bewertet:
gewichtet mit 40 %
gewichtet mit 60 %
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a)
Konzeptteil 1: Methode / Strategie
Modul 1: Anamnese
Modul 2: Orientierung/Aktivierung/Bewerbung
Modul 3: Aktive Jobsuche/Vermittlung
Modul 4: Training der Sozialkompetenz/
Modul 4: Sozialintegrative Unterstützung
Modul 5: Betriebspraktikum
Modul 6: Nachbetreuung
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insgesamt gewichtet mit 30 %
gewichtet mit 1 %
gewichtet mit 9 %
gewichtet mit 9 %
gewichtet mit 9 %
gewichtet mit 1 %
gewichtet mit 1 %
b) Konzeptteil 2: Personaleinsatz
gewichtet mit 20 %
c)
gewichtet mit 10 %
Konzeptteil 3: Auftragsbezogene Zusammenarbeit
6. Das Entgelt für die Eingliederungsleistung ist in Euro (brutto) als Gesamtpreis für alle
Plätze über die gesamte Vertragslaufzeit anzugeben. Zusätzlich ist ein Monatspreis je
Teilnehmerplatz anzugeben. (Punkt 3.4, Ziffer 1. der Vergabeunterlagen). Der
Gesamtpreis ist für jedes Los, für das Sie ein Angebot abgeben möchten, gesondert in
dem für das jeweilige Los vorgesehenen Angebotsformular (Punkt 6 der
Vergabeunterlagen) einzutragen.
Sie müssen dem Angebot zudem ein Konzept nach Maßgabe von Punkt 3.4, Ziffer 2 der
Vergabeunterlagen beifügen.
7. Die anzubietenden Leistungen werden in zwei Lose aufgeteilt. Den Zuschnitt der Lose
entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung in den Vergabeunterlagen (Punkt 4 der
Vergabeunterlagen). Die Bieter können nach ihrer Wahl Angebote für ein Los oder für
beide Lose abgeben. Das Jobcenter Ostalbkreis behält sich vor, die Lose an
verschiedene oder an ein und denselben Bieter zu vergeben, Das Jobcenter Ostalbkreis
wird jedes Los unter Anwendung der Kriterien für die Auftragserteilung (Punkt 2.5 der
Vergabeunterlagen) gesondert werten und dadurch für jedes Los das jeweils
wirtschaftlichste Angebot ermitteln. Der Zuschlag wird in jedem Fall auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das bedeutet: Hat ein und derselbe Bieter für beide Lose
das jeweils wirtschaftlichste Angebot abgegeben, so wird das Jobcenter Ostalbkreis die
beiden Lose an diesen Bieter vergeben. Haben verschiedene Bieter das jeweils
wirtschaftlichste Angebot abgegeben, so wird das Jobcenter Ostalbkreis die Lose an
verschiedene Bieter vergeben.
8. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
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9. Es gelten die beigefügten Vergabeunterlagen einschließlich aller Anlagen.
10. Sie müssen Ihr Angebot bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 11.05.2015 (12:00 Uhr) bei
folgender Adresse einreichen:
Jobcenter Ostalbkreis
Vergabestelle/Finanzteam
Hopfenstraße 65
73430 Aalen
ACHTUNG:
Diese Adresse gilt (nur) für die Angebotsabgabe! Für Auskunftsersuchen gilt
abweichend die unter Ziffer 2. genannte Adresse.
Es wird darauf hingewiesen, dass Angebotsabgaben an anderen Dienststellen des
Jobcenters nicht möglich sind.
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag rechtzeitig bis zum Ablauf der
Angebotsfrist bei der vorgenannten Angebotsstelle mit folgender Aufschrift eingegangen
sein:
Nicht öffnen!
Angebot zur Öffentlichen Ausschreibung
JC-45-06SB-2015 Los (e) Nr.:
(bitte die entsprechenden Losnummern angeben)
Ein Vordruck des Aufklebers wird als Download bereitgestellt.
Maßgeblich für die erforderliche Einhaltung der Angebotsfrist ist der Eingang der Angebote
im Zimmer der vorstehend genannten Kontaktstelle, der im Zweifel von Ihnen nachzuweisen
ist. Es wird angeraten, das Angebot persönlich oder per Boten bei der vorstehend
bezeichneten Kontaktstelle abzugeben. Das Jobcenter Ostalbkreis weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass es bei einer Zustellung per Post oder einer Abgabe beim
Empfang, der Poststelle etc. in Folge des internen Postlaufs zu Verzögerungen kommen
kann, die dazu führen können, dass das Angebot die genannte Kontaktstelle nicht fristgemäß
erreicht. Die Folgen eines verspäteten Eingangs des Angebots gehen zu Ihren Lasten.
Thomas Koch
Geschäftsführer
Jobcenter Ostalbkreis