"18 vom 01. Mai 2015"

Bekanntmachungsblatt
der Stadt
Niedernhall
Verantwortlich für den Inhalt : Bürgermeister Achim Beck, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall
Telefon : 9125-0 • Fax : 9125-31 • E-Mail: [email protected] • www.niedernhall.de
Nr. 18
01. Mai
2015
AMTLICHES .
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Vorzeitiger Redaktionsschluss
Anzeigenschluss für das Bekanntmachungsblatt,
KW 20, Erscheinungstermin 15.05.2015, ist bereits
am Dienstag, den 12.05.2015 um 12.00 Uhr. Wir
bitten um Beachtung.
--------------------------------------------------------------------Die nächste Gemeinderatssitzung findet am
Montag, den 11.05.2015 statt.
Die genaue Tagesordnung wird rechtzeitig im Bekanntmachungsblatt veröffentlicht.
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Spendenübergabe anlässlich des ebmpapstMarathons 2014
Rundum froh gelaunte Gesichter waren am 22. April
2015 im Grundschulhof zu erblicken, als Frau Krenz
im Namen von ebmpapst Herrn Bürgermeister Beck
- stellvertretend für den gesamten Gemeinderat einen Scheck über 4.200 € überreichte. Wie bereits
schon an anderer Stelle berichtet, hat sich der Niedernhaller Gemeinderat beim letzten ebmpapstMarathon an einem Spendenlauf in Form eines
Staffellaufes beteiligt und hierfür 100 € je gelaufenem Kilometer erhalten. Trotz kürzester Trainingsphase hat der Gemeinderat die 42,195 km in einer
beachtlichen Zeit von 4 Stunden und 17 Minuten
absolviert. Der schnellste Läufer benötigte zum
Vergleich 2 h 40 min und der langsamste Läufer 5 h
22 min. In der Gesamtwertung hätte der Gemeinderat somit den 101. Platz von 132 erreicht. Dies sollte
Ansporn genug dafür sein, beim nächsten Marathon
die Hunderter-Marke zu knacken. Die Spende über
4.200 € wird wie folgt verwendet: 1.900 € für die
Outdoor-Tischtennisplatte im Grundschulhof, je 500
€ für den Kindergarten Städtle und Giebelheide sowie die Kleinkind-Betreuung, 400 € für die Niedernhaller Bücherei und 400 € für die Mittagsbetreuung
in der Grundschule. Über diese finanzielle Unterstützung haben sich alle Spendenempfänger überaus gefreut. Die Stadt Niedernhall bedankt sich an
dieser Stelle bei ebmpapst für diese tolle Aktion und
beim gesamten Gemeinderat für dessen vorbildlichen Einsatz für ihr Heimatstädtchen.
Das Bild zeigt die anwesenden Stadträte, die bunte
Schar der Spendenempfänger sowie Frau Krenz
und Herrn Bürgermeister Beck bei der Spendenübergabe.
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Freibadsaison-Start
Wasserratten aufgepasst! Die neue Freibadsaison
steht vor der Tür. Das Freibad öffnet am
Freitag, den 8. Mai 2015.
Liebe Badegäste!
Wenn Sie dieses Jahr eine Saison- oder Familienkarte kaufen möchten, bringen Sie Ihre Saisonkarte
oder Familienkarten (bei Familienkarten bitte alle
Karten von Familienmitgliedern) vom Vorjahr mit.
Diese wird bei Bezahlung aufgeladen und ist sofort
gültig. Bei verloren gegangen Karten wird eine Ersatzkartengebühr (Jugend: 2,50 € und Erwachsene
5,00 €) zusätzlich verlangt! Für neue SaisonFamilienkarten wird pro Person ein Passbild oder
ein Bild ähnlicher Größe benötigt. Sie können diese
bereits jetzt schon, zusammen mit einem Kartenantrag, auf dem Rathaus, Zimmer 6, abgeben und
erhalten dann im Freibad die fertigen Karten.
In den Vorjahren gekaufte Zehnerkarten behalten
Ihre Gültigkeit. Bei Hochbetrieb wird es zu zeitlichen
Verzögerungen kommen. Wir bitten Sie dafür schon
jetzt um Verständnis.
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. Februar 2015 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für
das Rechnungsjahr 2015 beschlossen.
Mit Erlass vom 24. April 2015 hat das Landratsamt Hohenlohekreis die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Nach § 81 Abs. 3 GemO wird die Haushaltssatzung nachstehend öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird ab 04. Mai 2015 an sieben Tagen auf dem Rathaus, 1.Stock,
Zimmer 5, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden Württemberg in der Fassung vom 24.Juli 2000
(GBl. S. 581. ber. S.698) zuletzt geändert am 16. April 2013 (GBl. S.55) hat der Gemeinderat der Stadt
Niedernhall am 23.02.2015 folgende
Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
1.
14.548.000 EUR
den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je
10.908.000 EUR
davon im Verwaltungshaushalt
3.640.000 EUR
im Vermögenshaushalt
2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
0 EUR
0 EUR
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
500.000 EUR
§3
Die Steuersätze werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
380 v.H.
b)
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
280 v.H.
2. für die Gewerbesteuer auf
340 v.H.
der Steuermessbeträge
§4
Niedernhall, den 29.04.2015
Achim Beck
Bürgermeister
Bekanntmachungsblatt Nr. 18 vom 01. Mai 2015.docx
Informationen zur Förderung Sanierungsgebiet „Altstadt III“
1. Fördervoraussetzungen
• Das Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen
• Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie vor
Beginn der Baumaßnahme zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG schriftlich vereinbart wurden.
2. Was wird gefördert?
Sanierungsbedingte private Modernisierungen
Eine Förderung von umfassenden Erneuerungsmaßnahmen privater Gebäude kann nur erfolgen,
wenn die wesentlichen Missstände und Mängel des
Gebäudes beseitigt bzw. behoben werden (umfassende Sanierung). Gefördert werden kann bis max.
25% der berücksichtigungsfähigen Kosten bei
Wohnnutzung und bis max. 25% bei sonstiger (z.B.
gewerbliche Nutzung). Voraussetzung ist eine
schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und
Stadt und der STEG vor Beginn der Baumaßnahmen.
Förderfähige Maßnahmen sind z.B.
• energetische Erneuerungen durch Verbesserung der Wärmedämmung (Dach, Türen, Wände, Fenster),
• Einbau und Erneuerung der sanitären Einrichtungen (Bad, Dusche, WC),
• Verbesserung der Heizungsinstallation (z.B.
Zentralheizung)
• Verbesserung des Wohnungsgrundrisses (z.B.
Zusammenlegen von kleinen Räumen),
• Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung im Gebäude
• Erneuerung der Elektroinstallation,
Verbesserung im Sanitärbereich
• Begradigung von Decken und Wänden
• Schaffung von Wohnungsabschlüssen
• Instandsetzungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen stehen
Nicht förderfähig sind:
Unterlassene Instandsetzungen am bzw. im Gebäude
Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“)
Nicht schriftlich vereinbarte Baugewerke
Maßnahme die über den Standard hinaus gehen
Sanierungsbedingte private Gebäudeabbrüche
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen Gründen
nicht erhalten werden kann, kann der Eigentümer
bis zu 100 % der Abbruch- und Abbruchfolgekosten
sowie 100 % des untergehenden Gebäudewertes
erhalten. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der
Denkmalbehörde sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der
STEG vor Abbruch des Gebäudes. Eine Förderung
des Gebäuderestwerts erfolgt nur bei Erstellung eines mit der Stadt abgestimmten Neubaus! Auch die
Förderung der Abbruchkosten ist in der Regel mit
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der Bedingung verbunden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Neubau zu erstellen.
Ansprechpartner
Stadt Niedernhall
Bürgermeister Beck
Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall
Tel. 07940 /9125-0, Fax 07940 /9125-31
[email protected]
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Jaeschke
Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn
Tel. 07131/ 9640-14
[email protected]
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Informationsabend über die Einführung der
BioEnergieTonne - BETty
Am 23.04.2015 fand als siebte Veranstaltung aus
einer Reihe von Terminen der Informationsabend
zur Einführung der BioEnergieTonne BETty in Niedernhall statt. Die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis
zeigte sich sehr erfreut über die zahlreichen Besucher, die ihr Interesse an den Veränderungen bei
der Abfallentsorgung ab dem 01.01.2016 bekundeten. Die Besucher hörten sich den Vortrag über die
Einführung und den Umgang mit der BioEnergieTonne an. Im Anschluss daran nutzten viele die
Möglichkeit Fragen zu stellen. Für die Abfallwirtschaft war dies eine rundum gelungene Veranstaltung. „Die Veranstaltung hat uns gezeigt, dass die
Bürger grundsätzlich interessiert sind, aber auch
noch viele Fragen haben, die mit den Veränderungen ab 2016 zusammen hängen. Umso wichtiger ist
es uns, so viele Informationen wie möglich an die
Bevölkerung weiter zu geben.“
Weitere
Veranstaltungstermine
unter
www.abfallwirtschaft-hohenlohekreis.de und im aktuellen Blickpunkt Abfall.
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Schulkindbetreuung für Grundschulkinder
berufstätiger Eltern in den Sommerferien
Nach der guten Resonanz in den letzten Jahren
wird auch dieses Jahr wieder in den ersten beiden
Wochen der Sommerferien für Grundschulkinder
von berufstätigen Eltern eine Ferienbetreuung
angeboten.
Die Betreuung wird von Donnerstag, 30.07.2015 bis
Freitag, 14.08.2015 in den Betreuungsräumen
Grundschulgebäude durchgeführt.
Die Kosten der Schulkindbetreuung betragen pro
Tag 6,- € und für das Mittagessen zusätzlich 3,50 €.
Bitte melden Sie Ihr Kind verbindlich bis spätestens 01.07.2015 an.
Das Anmeldeformular können Sie im Sekretariat
des Bildungszentrums Niedernhall, direkt bei der
Grundschulbetreuung oder im Rathaus, BürgerService, abholen.
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des Staatswaldes einen Einschlagstop erlassen.
Auch den Privatwaldbesitzern wird dringend empfohlen, nur das Sturmholz aufzuarbeiten und eventuelle Nachhiebe erst nach einer Marktberuhigung
Entwicklung des Borkenkäfers kann so verhindert
ab Herbst 2015 durchzuführen.
werden.
Vor Beginn der Aufarbeitung ist es erforderlich, sich
Der Sturm „Niklas“ hat unsere Wälder im Hohenlomit dem Revierleiter in Verbindung zu setzen. Nicht
hekreis mit einem Anfall von 2.500 Festmeter weit
alle Sortimente können aktuell verkauft werden.
weniger geschädigt, wie es in anderen Landesteilen
Eine rasche Abfuhr ist nur bei einer konkreten Abder Fall war. Problematisch ist aber die Kombination
sprache mit dem Kunden gewährleistet. Die Reviervon Einzel- und Nesterwürfen, viel Bruchholz in
leiter vor Ort teilen den Waldbesitzern das für deren
Kombination mit der warmen und trockenen WitteVerhältnisse optimale Sortiment mit. Im Falle, dass
rung in den Monaten März und April. Alles zusamdas Schadholz nicht zeitnah aufgearbeitet werden
men ein idealer Nährboden für die Entwicklung des
kann, vermittelt das Forstamt entsprechende UnterBorkenkäfers.
nehmerunterstützung. Weitere Auskünfte erteilt das
Um dies zu verhindern ist eine zeitnahe AufarbeiForstamt, Tel.: 07940 18-560 oder die zuständigen
tung des Sturmholzes wichtig. Um den Markt zu
Revierleiter. Die jeweiligen Kontaktdaten der Revierentlasten und einen raschen Abfluss des Schadholleiter sind auch unter www.hohenlohekreis.de beim
zes sicher zu stellen, hat ForstBW für den Bereich
Forstamt zu finden.
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Zeitnahe Aufarbeitung
notwendig
des
Sturmholzes
STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN .
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Herzlichen Glückwunsch
Herrn Hermann Seez zum 78. Geburtstag
zum Geburtstag
Wir gratulieren allen Jubilaren - auch denjenigen,
die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden
wollen - zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen
Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
am 02.05.
Herrn Lothar Thiele zum 74. Geburtstag
am 03.05.
Frau Hedwig Vogt zum 90. Geburtstag
am 04.05.
Herrn Georgios Gounaris zum 75. Geburtstag
am 05.05.
Frau Anneliese Seez zum 75. Geburtstag
zur Goldenen Hochzeit
am Donnerstag, den 23.04.2015 feierten die
Eheleute Helga und Günter Schray
das Fest der Goldenen Hochzeit.
Im Namen der Stadt Niedernhall
Ihr Bürgermeister
Achim Beck
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am 06.05.
Herrn Erich Wilhelm Rapp zum 79. Geburtstag
VERANSTALTUNGEN .
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Maibaumstellen vor dem Rathaus
Tanz in den Mai
Am Mittwoch, 30.04. um 19.00 Uhr von der FreiwilliAm 30. April 2015 nach dem Maibaumstellen im
gen Feuerwehr unter Mitwirkung der Stadtkapelle.
Kelterhof Niedernhall. Für das leibliche Wohl sorgen
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
die Feuerwehr und die Stadtkapelle Niedernhall.
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SCHULEN .
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der für die Aktion Blühender Schulhof die Patenhof 2015
schaft übernahm.
Die Gärtner der Kreisgruppe Hohenlohe-Franken im
In den Kübel kommt, was den Kindern gefällt. Den
Württembergischen Gärtnereiverband e.V. (WGV)
ganzen Sommer über werden die bepflanzten Kübel
sowie Schulkinder der Klassenstufe drei des Bilbei guter Pflege den Schulhof verschönern und bundungszentrums Niedernhall bepflanzten am Dienster machen.
tag, 21. April zahlreiche Pflanzkübel für die Aktion
„Blühender Schulhof“.
Bekanntmachungsblatt Nr. 18 vom 01. Mai 2015.docx
„Unter fachmännischer Anleitung legen die „kleinen
Gärtner“ selbst Hand an
und für manchen Schüler ist es das erste Mal, dass
er mit Erde und Pflanzen in Berührung kommt“, verriet Sandra Röger, die sich im Vorfeld mit den Kindern unterhalten hatte. „Uns Gärtnern ist es ein
wichtiges Anliegen, dass die Kinder die Schätze der
Natur kennenlernen und selbst mit allen Sinnen
begreifen“, so Röger weiter.
Intention der Gärtner der Kreisgruppe HohenloheFranken ist es deshalb, mit der Aktion „Blühender“
Schulhof zum einen den Schulhof zu verschönern,
aber auch mit der Verantwortung für die Pflanzenpflege die Kinder für den Wohlfühlfaktor Blumen und
Pflanzen zu sensibilisieren. Die Kreisgärtnergruppe
Hohenlohe-Franken nimmt sich deshalb bereits seit
acht Jahren in die Pflicht, mit dem Projekt „Blühender Schulhof“ Nachwuchsbildung zu leisten.
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