"21 vom 22. Mai 2015"

Bekanntmachungsblatt
der Stadt
Niedernhall
Verantwortlich für den Inhalt : Bürgermeister Achim Beck, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall
Telefon : 9125-0 • Fax : 9125-31 • E-Mail: [email protected] • www.niedernhall.de
Nr. 21
22. Mai
2015
AMTLICHES .
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wie sich jeder Einzelne für die gute Sache engagieren kann. Nach Überzeugung aller Teilnehmer sind
persönliche Kontakte, fundierte Sprachkenntnisse
und ein Beschäftigungsverhältnis die Basis für eine
rasche soziale Integration unserer Neu-Bürger. Aus
diesem Grunde wird die Stadt Niedernhall auch weiterhin eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet
forcieren. Aktuell leben in Niedernhall 8 Flüchtlinge,
davon 3 aus Syrien, 3 aus Algerien, 1 aus Irak und
1 aus der Türkei. Im laufenden Jahr ist damit zu
rechnen, dass das Landratsamt noch weitere 10
Personen in die Anschlussunterbringung nach Niedernhall überweist. In einer regen Diskussions- und
Fragerunde wurden vielfältige Möglichkeiten aufgezeigt, welchen Beitrag jeder Einzelne leisten kann,
damit unsere Neu-Bürger möglichst rasch in Niedernhall ankommen und sich in der für sie fremden
Umgebung zurechtfinden. Konkrete Vorschläge
konnte die Bürgerschaft auf farbigen Kärtchen beim
Verlassen der Rathaushalle in eine Urne einwerfen.
Der Arbeitskreis wird sich bei der nächsten Zusammenkunft mit der entsprechenden Auswertung befassen.
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Bürger-Informationsabend „Flüchtlinge in
Niedernhall“ stieß auf großes Echo
Bis auf den letzten Platz war am vergangenen Montag die Rathaushalle beim Informationsabend über
„Flüchtlinge in Niedernhall“ gefüllt. Dabei konnte
sich die interessierte Bürgerschaft einen Eindruck
über die Flüchtlingsarbeit und die Betreuungs- sowie Unterbringungssituation vor Ort machen. Zu
diesem Zwecke veranschaulichten Mitglieder des
Arbeitskreises, bestehend aus Bürgermeister Beck,
Hauptamtsleiter Rüdenauer, Pfarrer Schirkonyer,
Pfarrer Morgen und Frau Sabine Beck, sowie zwei
Sozialarbeiterinnen vom Landratsamt die aktuelle
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Vorzeitiger Redaktionsschluss
Anzeigenschluss für das Bekanntmachungsblatt,
KW 23, Erscheinungstermin 05.06.2015, ist bereits
am Dienstag, den 02.06.2015 um 12.00 Uhr.
Wir bitten um Beachtung.
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Seite 2
Bodenrichtwerte der Stadt Niedernhall zum
31.12.2014 (S. 1 u. 2)
Stadtverwaltung, Postfach 27, 74676 Niedernhall, Telefon 07940/9125-14
Der Gutachterausschuss der Stadt Niedernhall hat
in seiner Sitzung am 07.05.2015 im Rathaus in Niedernhall die Bodenrichtwerte ab Wertermittlungsstichtag 31.12.2014 gem.
§ 196 BauGB wie folgt ermittelt:
Lage
Bodenrichtwerte
zum 31.12.2014
Hauptstraße
70,00 EUR
Altstadtbereich ohne Hauptstra55,00 EUR
ße
bebaute Randlagen von der
60,00 EUR
Altstadt, I-geschossig
bebaute Randlagen von der
110,00 EUR
Altstadt, mehrgeschossig
Giebelheide 1 (alt) und Galgen70,00 EUR
berg, I-geschossig
Giebelheide 1 (alt) und Galgen- 113,00 EUR
berg, mehrgeschossig
Giebelheide 2 Abschnitt 1 u. 2,
80,00 EUR
I - geschossig
Giebelheide 2 Abschnitt 1 u. 2, 120,00 EUR
mehrgeschossig
Giebelheide 2 Abschnitt 3,
98,00 EUR
I-geschossig
Giebelheide 2 Abschnitt 3,
120,00 EUR
mehrgeschossig
Weinsteige
77,00 EUR
Bauerwartungsland Giebelhei- 20,00 EUR
de, voraussichtlich 3 Jahre Wartezeit
Bachwiesen, I-geschossig
125,00 EUR
Bachwiesen, mehrgeschossig
135,00 EUR
Hermersberg mit Abwasseran41,00 EUR
schluss
Hermersberg ohne Abwasser18,00 EUR
anschluss
Gewerbegebiet Au und
46,00 EUR
Criesbacher Straße
Gewerbepark Waldzimmern, 1.
46,00 EUR
Bauabschnitt
Gewerbepark Waldzimmern,
49,00 EUR
Bauabschnitt 2/1
Aussiedlerhöfe ohne Abwasser- 18,00 EUR
anschluss
Aussiedlerhöfe mit Abwasser23,00 EUR
anschluss (sofern alle Beiträge
bezahlt sind)
Ackerland bei Hermersberg,
2,35 EUR
Giebelhöfe, Wasserturm
Ackerland übrige Lagen
1,20 EUR
Gärten
Grünland bei Hermersberg,
Giebelhöfe, Wasserturm, Kocherebene
Grünland, übrige Lagen
Wiesenhangbaumgrundstücke,
verbuschte Hänge
Weinberg, terrassiert (ohne
Rebstockbestand)
Weinberg, übrige Lagen (ohne
Rebstockbestand)
Wald, eben, Weganbindung
(ohne Baumbestand)
Wald, Hanglage (ohne Baumbestand)
4,00 EUR
1,60 EUR
0,70 EUR
0,25 EUR
1,20 EUR
1,00 EUR
0,50 EUR
0,25 EUR
Gesetzliche Bestimmungen
Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt.
Begriffsdefinition
Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der
durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine
Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach
ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach
Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen
auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines
Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für
Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstigen Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 abs. 1 Satz 2 BauGB).
Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich
seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitragsund abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des
Maßes der baulichen Nutzung,
extreme Hanglage, Baugrundprobleme, schlechter
Grundstückszuschnitt, Überschwemmungsgefahr,
Altlasten, Schutzgebiete) sind bei der Ermittlung des
Verkehrswertes des betreffenden Grundstücks zu
berücksichtigen. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden.
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Seite 3
Kinderferienprogramm
-Übernachten im Heu-
Bei der Stadt Niedernhall ist auf 01. Januar 2016
die Stelle
als HAUSMEISTER/-IN
in Vollzeit
für die städtischen Einrichtungen (Bildungszentrum, Kindergarten, Stadthalle, Sporthalle, Rathaus
etc.) zu besetzen.
Ihr Aufgabengebiet:
Technische, bauliche und wirtschaftliche
Einrichtungspflege
Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten
Bedienung von betriebstechnischen Anlagen
Überwachung von kleineren Baumaßnahmen und Schadensmeldungen
Verantwortung für den Schließdienst, die Sicherheit und die Sauberkeit der Einrichtungen
Wir erwarten:
Eine abgeschlossene Ausbildung in einem
Handwerksberuf z.B. als Elektrofachkraft
oder Heizungs- und Sanitärinstallateur
Gute Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit Menschen
Führerschein der Klasse B
Bereitschaft zu Abend- und Wochenenddiensten
Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein
und selbstständiges Arbeiten
Wir bieten:
Einen vielseitigen, eigenverantwortlichen
und interessanten Aufgabenbereich
einen sicheren Arbeitsplatz mit einer leistungsgerechten Vergütung
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns bis Freitag, den 19. Juni
2015, auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an die
Stadt Niedernhall, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall.
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Beck (Tel. 07940/9125-20) und Herr Rüdenauer (Tel. 07940/9125-13) gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die Stadt Niedernhall erhalten Sie unter www.niedernhall.de.
Für diesen Programmpunkt suchen wir dringend
noch weibliche, zuverlässige Unterstützung ab 16
Jahren, die Spaß und Freude im Umgang mit Kindern hat und gerne selbst mal eine Nacht im Heu
verbringen möchte. Sollte sich hierzu niemand
finden, sind wir leider gezwungen diesen tollen
Programmpunkt in diesem Jahr ausfallen zu
lassen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und
Sie nähere Infos (Termin, Uhrzeit, Veranstalter)
erhalten möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens 29.05.2015 im BürgerService bei Frau Heim,
gerne auch per E-Mail: [email protected]
Ihr Ferienprogramm-Team
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Niedernhaller Woche vom 02. Mai bis 08. Mai
2016 auf der Landesgartenschau 2016 in
Öhringen
Bereits jetzt schon laufen die Vorbereitungen für die
Niedernhaller Woche im Jahr 2016. Eine ganz besondere Aktion hat sich der
Arbeitskreis
laNdesgartenschau zweItausEnDsEchzehn öhRiNgen - der limes blüHt
ausgedacht:
Auf II..
Niedernhaller Distelfinken auf der LAGA in
Öhringen!
Der Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht,
eine Auswahl an Distelfinken zu basteln. Nun waren
alle Arbeitskreismitglieder bereits fleißig.
Aus den verschiedensten Materialien wurden originelle und schöne Distelfinken kreiert.
Heraus kam eine tolle bunte Distelfinkenfamilie.
Zu bewundern ist diese in den nächsten Wochen
in der Rathaushalle.
Nun sind alle Bürgerinnen und Bürger in und um
Niedernhall aufgerufen: Beteiligen Sie sich an
der großen Distelfinken-Bastelaktion!
Form und Material dürfen frei gewählt werden. Alle
Modelle werden dann auf dem LAGA Gelände präsentiert.
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Die Distelfinken sollen im Freien und in den Innenräumen auf dem gesamten Landesgartenschaugelände gleichmäßig verteilt werden.
Ihre fertigen Modelle können Sie ab sofort bei der
Stadtverwaltung im BürgerService abgeben.
Wir werden auch immer wieder mit tollen Distelfinkenfotos die Aktion ankurbeln und freuen uns auf
eine Vielzahl von Distelfinken, die dann Tag und
Nacht während der Niedernhaller Woche in
Öhringen verbringen werden. Bitte denken Sie daran, Ihren Distelfink mit Namen zu versehen, damit
die schönen Tiere auch wieder nach Hause finden.
Förderfähige Maßnahmen sind z.B.
• energetische Erneuerungen durch Verbesserung der Wärmedämmung (Dach, Türen, Wände, Fenster),
• Einbau und Erneuerung der sanitären Einrichtungen (Bad, Dusche, WC),
• Verbesserung der Heizungsinstallation (z.B.
Zentralheizung)
• Verbesserung des Wohnungsgrundrisses (z.B.
Zusammenlegen von kleinen Räumen),
• Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung im Gebäude
• Erneuerung der Elektroinstallation,
Verbesserung im Sanitärbereich
• Begradigung von Decken und Wänden
• Schaffung von Wohnungsabschlüssen
• Instandsetzungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen stehen
Nicht förderfähig sind:
Unterlassene Instandsetzungen am bzw. im Gebäude
Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“)
Nicht schriftlich vereinbarte Baugewerke
Maßnahme die über den Standard hinaus gehen
Auch Firmen und sonstige Interessierte können
sich während der Niedernhaller Woche vom 02. Mai
bis 08. Mai 2016 beteiligen. Sie erhalten die Möglichkeit sich mit einem Programmpunkt oder mit
einer Ausstellungsfläche bei der der Landesgartenschau zu präsentieren. Bei Interesse melden Sie
sich bitte bei Frau Sabine Herz, 07940/912520 oder
per E-Mail [email protected].
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Informationen zur Förderung Sanierungsgebiet „Altstadt III“
1. Fördervoraussetzungen
• Das Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen
• Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie vor
Beginn der Baumaßnahme zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG schriftlich vereinbart wurden.
2. Was wird gefördert?
Sanierungsbedingte private Modernisierungen
Eine Förderung von umfassenden Erneuerungsmaßnahmen privater Gebäude kann nur erfolgen,
wenn die wesentlichen Missstände und Mängel des
Gebäudes beseitigt bzw. behoben werden (umfassende Sanierung). Gefördert werden kann bis max.
25% der berücksichtigungsfähigen Kosten bei
Wohnnutzung und bis max. 25% bei sonstiger (z.B.
gewerbliche Nutzung). Voraussetzung ist eine
schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und
Stadt und der STEG vor Beginn der Baumaßnahmen.
Sanierungsbedingte private Gebäudeabbrüche
Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen Gründen
nicht erhalten werden kann, kann der Eigentümer
bis zu 100 % der Abbruch- und Abbruchfolgekosten
sowie 100 % des untergehenden Gebäudewertes
erhalten. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der
Denkmalbehörde sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der
STEG vor Abbruch des Gebäudes. Eine Förderung
des Gebäuderestwerts erfolgt nur bei Erstellung eines mit der Stadt abgestimmten Neubaus! Auch die
Förderung der Abbruchkosten ist in der Regel mit
der Bedingung verbunden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Neubau zu erstellen.
Ansprechpartner
Stadt Niedernhall
Bürgermeister Beck
Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall
Tel. 07940 /9125-0, Fax 07940 /9125-31
[email protected]
die STEG Stadtentwicklung GmbH
Herr Jaeschke
Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn
Tel. 07131/ 9640-14
[email protected]
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Müllabfuhr-Verschiebungen Pfingsten 2015
Hausmüllabfuhr
Niedernhall: statt Mittwoch, 27. Mai 2015 erst Donnerstag, 28. Mai 2015
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Wiesenbewirtschaftung im FFH-Gebiet
Nach der europäischen Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-Richtlinie) gibt es spezielle Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz. FFH-
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Mähwiesen sind Lebensräume, die sich durch eine
landbegehung im FFH-Gebiet am Kocher bei Kobesonders hohe Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten
cherstetten an. Die Veranstaltung richtet sich an
auszeichnen. Im Hohenlohekreis kann die BewirtBewirtschafter von FFH-Mähwiesen. Treffpunkt ist
schaftung von FFH-Grünland über FAKT oder
um 13:30 Uhr an der Kelter in Kocherstetten. Die
Landschaftspflegeverträge gefördert werden. Das
Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht
erforderlich. Weitere Informationen und Auskunft
Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt
bietet zusammen mit der unteren Naturschutzbeerteilt das Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirthörde am Donnerstag, 28. Mai 2015, eine Grünschaftsamt, Tel. 07940 18-601.
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STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN .
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Herzlichen Glückwunsch
zur Geburt
zum Geburtstag
am 22.05.
Herrn Albert Schäfer zum 78. Geburtstag
am 23.05.
Herrn Dieter Wahl zum 73. Geburtstag
am 24.05.
Frau Maria Posch zum 74. Geburtstag
am 25.05.
Herrn Eduard Watzl zum 86. Geburtstag
am 08. Mai 2015
Elias Leandro Pinna
Eltern: Ines und Alessandro Pinna
Alles Gute.
Im Namen der Stadt Niedernhall
Ihr Bürgermeister
Achim Beck
Verstorben sind
am 15. Mai 2015 in Niedernhall
Frau Paula Schmieg (91 Jahre)
Wir gratulieren allen Jubilaren - auch denjenigen,
die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden
am 17. Mai 2015 in Bad Mergentheim
wollen - zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen
Herr Gerhard Bauer (61 Jahre)
Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
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WOCHENENDDIENSTE / ÄRZTE .
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Diakoniestation:
& deren Familien, 0700/11224477 (12 Cent pro Min.)
Pflegestützpunkt Niedernhall/Ingelfingen:
Tel. 07940/544426
Praxis Dr. Martin Genger, Weißbach
Zentrale Künzelsau: Tel. 07940/93950-0
Wir machen URLAUB!
Unsere Praxis ist vom 23.05. bis 07.06.2015 geArzt:
schlossen!
Notdienstnummer 07940/148-777
Vertretungen
übernehmen
die
GMP
in
Kinderärztlicher Notdienst 0180/3112001
Forchtenberg, Dr. Ehrmann Niedernhall vom 25.05.
*9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz.
bis 29.05.und Dr. Hermann/ Kawaler Ingelfingen
vom 01.06. bis 05.06.2015.
Apotheke:
Montag, den 08.06.2015 sind wir zu den üblichen
Fr. 22.05.2015 Hohenlohe-Apotheke Künzelsau
Sprechzeiten wieder für Sie da!
Sa. 23.05.2015 Hof-Apotheke Öhringen
So. 24.05.2015 Comburg-Apotheke Künzelsau
Dr. med Jens Ehrmann, Bachwiesenstraße
Mo. 25.05.2015 Schloss-Apotheke Neuenstein
1, Niedernhall, Tel. 07940/51050
Di. 26.05.2015 Schloss-Apotheke Ingelfingen
Liebe Patienten,
Mi. 27.05.2015 Morstein-Apotheke Niedernhall
die Praxis ist ab Montag, den 01. Juni 2015 bis einDo. 28.05.2015 Johannes-Apotheke Künzelsau
schließlich Sonntag, den 07. Juni 2015 (= 2. Woche
Pfingstferien) geschlossen.
Feuerwehr / Rettungsleitstelle / Notarzt 112.
Ambulanter Pflegedienst, DRK: PflegedienstleiVertretung übernehmen: Gemeinschaftspraxis in
tung Carmen Schneider Tel.: 07940 / 922530
Forchtenberg, Tel. 07947/91900, Praxis Dres. HerTelefonseelsorge: Telefon 0800 111 0 111, jeden
mann, Ingelfingen, Tel. 07940/91800.
Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei.
Ab Montag, den 08. Juni 2015 ist unsere Praxis
wieder geöffnet!
Dr. Ehrmann & Team