Bekanntmachungsblatt der Stadt Niedernhall Verantwortlich für den Inhalt : Bürgermeister Achim Beck, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall Telefon : 9125-0 • Fax : 9125-31 • E-Mail: [email protected] • www.niedernhall.de Nr. 21 22. Mai 2015 AMTLICHES . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - Flüchtlingssituation und zeigten Möglichkeiten auf, wie sich jeder Einzelne für die gute Sache engagieren kann. Nach Überzeugung aller Teilnehmer sind persönliche Kontakte, fundierte Sprachkenntnisse und ein Beschäftigungsverhältnis die Basis für eine rasche soziale Integration unserer Neu-Bürger. Aus diesem Grunde wird die Stadt Niedernhall auch weiterhin eine dezentrale Unterbringung im Stadtgebiet forcieren. Aktuell leben in Niedernhall 8 Flüchtlinge, davon 3 aus Syrien, 3 aus Algerien, 1 aus Irak und 1 aus der Türkei. Im laufenden Jahr ist damit zu rechnen, dass das Landratsamt noch weitere 10 Personen in die Anschlussunterbringung nach Niedernhall überweist. In einer regen Diskussions- und Fragerunde wurden vielfältige Möglichkeiten aufgezeigt, welchen Beitrag jeder Einzelne leisten kann, damit unsere Neu-Bürger möglichst rasch in Niedernhall ankommen und sich in der für sie fremden Umgebung zurechtfinden. Konkrete Vorschläge konnte die Bürgerschaft auf farbigen Kärtchen beim Verlassen der Rathaushalle in eine Urne einwerfen. Der Arbeitskreis wird sich bei der nächsten Zusammenkunft mit der entsprechenden Auswertung befassen. --------------------------------------------------------------------- Bürger-Informationsabend „Flüchtlinge in Niedernhall“ stieß auf großes Echo Bis auf den letzten Platz war am vergangenen Montag die Rathaushalle beim Informationsabend über „Flüchtlinge in Niedernhall“ gefüllt. Dabei konnte sich die interessierte Bürgerschaft einen Eindruck über die Flüchtlingsarbeit und die Betreuungs- sowie Unterbringungssituation vor Ort machen. Zu diesem Zwecke veranschaulichten Mitglieder des Arbeitskreises, bestehend aus Bürgermeister Beck, Hauptamtsleiter Rüdenauer, Pfarrer Schirkonyer, Pfarrer Morgen und Frau Sabine Beck, sowie zwei Sozialarbeiterinnen vom Landratsamt die aktuelle --------------------------------------------------------------------- Vorzeitiger Redaktionsschluss Anzeigenschluss für das Bekanntmachungsblatt, KW 23, Erscheinungstermin 05.06.2015, ist bereits am Dienstag, den 02.06.2015 um 12.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung. --------------------------------------------------------------------- Seite 2 Bodenrichtwerte der Stadt Niedernhall zum 31.12.2014 (S. 1 u. 2) Stadtverwaltung, Postfach 27, 74676 Niedernhall, Telefon 07940/9125-14 Der Gutachterausschuss der Stadt Niedernhall hat in seiner Sitzung am 07.05.2015 im Rathaus in Niedernhall die Bodenrichtwerte ab Wertermittlungsstichtag 31.12.2014 gem. § 196 BauGB wie folgt ermittelt: Lage Bodenrichtwerte zum 31.12.2014 Hauptstraße 70,00 EUR Altstadtbereich ohne Hauptstra55,00 EUR ße bebaute Randlagen von der 60,00 EUR Altstadt, I-geschossig bebaute Randlagen von der 110,00 EUR Altstadt, mehrgeschossig Giebelheide 1 (alt) und Galgen70,00 EUR berg, I-geschossig Giebelheide 1 (alt) und Galgen- 113,00 EUR berg, mehrgeschossig Giebelheide 2 Abschnitt 1 u. 2, 80,00 EUR I - geschossig Giebelheide 2 Abschnitt 1 u. 2, 120,00 EUR mehrgeschossig Giebelheide 2 Abschnitt 3, 98,00 EUR I-geschossig Giebelheide 2 Abschnitt 3, 120,00 EUR mehrgeschossig Weinsteige 77,00 EUR Bauerwartungsland Giebelhei- 20,00 EUR de, voraussichtlich 3 Jahre Wartezeit Bachwiesen, I-geschossig 125,00 EUR Bachwiesen, mehrgeschossig 135,00 EUR Hermersberg mit Abwasseran41,00 EUR schluss Hermersberg ohne Abwasser18,00 EUR anschluss Gewerbegebiet Au und 46,00 EUR Criesbacher Straße Gewerbepark Waldzimmern, 1. 46,00 EUR Bauabschnitt Gewerbepark Waldzimmern, 49,00 EUR Bauabschnitt 2/1 Aussiedlerhöfe ohne Abwasser- 18,00 EUR anschluss Aussiedlerhöfe mit Abwasser23,00 EUR anschluss (sofern alle Beiträge bezahlt sind) Ackerland bei Hermersberg, 2,35 EUR Giebelhöfe, Wasserturm Ackerland übrige Lagen 1,20 EUR Gärten Grünland bei Hermersberg, Giebelhöfe, Wasserturm, Kocherebene Grünland, übrige Lagen Wiesenhangbaumgrundstücke, verbuschte Hänge Weinberg, terrassiert (ohne Rebstockbestand) Weinberg, übrige Lagen (ohne Rebstockbestand) Wald, eben, Weganbindung (ohne Baumbestand) Wald, Hanglage (ohne Baumbestand) 4,00 EUR 1,60 EUR 0,70 EUR 0,25 EUR 1,20 EUR 1,00 EUR 0,50 EUR 0,25 EUR Gesetzliche Bestimmungen Bodenrichtwerte werden gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt. Begriffsdefinition Der Bodenrichtwert (§ 196 Abs. 1 BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstigen Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§ 196 abs. 1 Satz 2 BauGB). Eventuelle Abweichungen eines einzelnen Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück hinsichtlich seiner Grundstücksmerkmale (zum Beispiel hinsichtlich des Erschließungszustands, des beitragsund abgabenrechtlichen Zustands, der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, extreme Hanglage, Baugrundprobleme, schlechter Grundstückszuschnitt, Überschwemmungsgefahr, Altlasten, Schutzgebiete) sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes des betreffenden Grundstücks zu berücksichtigen. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone sowie die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche zum Beispiel gegenüber Trägern der Bauleitplanung, Baugenehmigungsbehörden oder Landwirtschaftsbehörden. Bekanntmachungsblatt Nr. 21 vom 22. Mai 2015.docx Seite 3 Kinderferienprogramm -Übernachten im Heu- Bei der Stadt Niedernhall ist auf 01. Januar 2016 die Stelle als HAUSMEISTER/-IN in Vollzeit für die städtischen Einrichtungen (Bildungszentrum, Kindergarten, Stadthalle, Sporthalle, Rathaus etc.) zu besetzen. Ihr Aufgabengebiet: Technische, bauliche und wirtschaftliche Einrichtungspflege Durchführung von Reparatur- und Wartungsarbeiten Bedienung von betriebstechnischen Anlagen Überwachung von kleineren Baumaßnahmen und Schadensmeldungen Verantwortung für den Schließdienst, die Sicherheit und die Sauberkeit der Einrichtungen Wir erwarten: Eine abgeschlossene Ausbildung in einem Handwerksberuf z.B. als Elektrofachkraft oder Heizungs- und Sanitärinstallateur Gute Kommunikationsfähigkeiten im Umgang mit Menschen Führerschein der Klasse B Bereitschaft zu Abend- und Wochenenddiensten Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und selbstständiges Arbeiten Wir bieten: Einen vielseitigen, eigenverantwortlichen und interessanten Aufgabenbereich einen sicheren Arbeitsplatz mit einer leistungsgerechten Vergütung Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns bis Freitag, den 19. Juni 2015, auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Stadt Niedernhall, Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Herr Bürgermeister Beck (Tel. 07940/9125-20) und Herr Rüdenauer (Tel. 07940/9125-13) gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die Stadt Niedernhall erhalten Sie unter www.niedernhall.de. Für diesen Programmpunkt suchen wir dringend noch weibliche, zuverlässige Unterstützung ab 16 Jahren, die Spaß und Freude im Umgang mit Kindern hat und gerne selbst mal eine Nacht im Heu verbringen möchte. Sollte sich hierzu niemand finden, sind wir leider gezwungen diesen tollen Programmpunkt in diesem Jahr ausfallen zu lassen. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie nähere Infos (Termin, Uhrzeit, Veranstalter) erhalten möchten, melden Sie sich bitte bis spätestens 29.05.2015 im BürgerService bei Frau Heim, gerne auch per E-Mail: [email protected] Ihr Ferienprogramm-Team --------------------------------------------------------------------- Niedernhaller Woche vom 02. Mai bis 08. Mai 2016 auf der Landesgartenschau 2016 in Öhringen Bereits jetzt schon laufen die Vorbereitungen für die Niedernhaller Woche im Jahr 2016. Eine ganz besondere Aktion hat sich der Arbeitskreis laNdesgartenschau zweItausEnDsEchzehn öhRiNgen - der limes blüHt ausgedacht: Auf II.. Niedernhaller Distelfinken auf der LAGA in Öhringen! Der Arbeitskreis hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine Auswahl an Distelfinken zu basteln. Nun waren alle Arbeitskreismitglieder bereits fleißig. Aus den verschiedensten Materialien wurden originelle und schöne Distelfinken kreiert. Heraus kam eine tolle bunte Distelfinkenfamilie. Zu bewundern ist diese in den nächsten Wochen in der Rathaushalle. Nun sind alle Bürgerinnen und Bürger in und um Niedernhall aufgerufen: Beteiligen Sie sich an der großen Distelfinken-Bastelaktion! Form und Material dürfen frei gewählt werden. Alle Modelle werden dann auf dem LAGA Gelände präsentiert. Seite 4 Die Distelfinken sollen im Freien und in den Innenräumen auf dem gesamten Landesgartenschaugelände gleichmäßig verteilt werden. Ihre fertigen Modelle können Sie ab sofort bei der Stadtverwaltung im BürgerService abgeben. Wir werden auch immer wieder mit tollen Distelfinkenfotos die Aktion ankurbeln und freuen uns auf eine Vielzahl von Distelfinken, die dann Tag und Nacht während der Niedernhaller Woche in Öhringen verbringen werden. Bitte denken Sie daran, Ihren Distelfink mit Namen zu versehen, damit die schönen Tiere auch wieder nach Hause finden. Förderfähige Maßnahmen sind z.B. • energetische Erneuerungen durch Verbesserung der Wärmedämmung (Dach, Türen, Wände, Fenster), • Einbau und Erneuerung der sanitären Einrichtungen (Bad, Dusche, WC), • Verbesserung der Heizungsinstallation (z.B. Zentralheizung) • Verbesserung des Wohnungsgrundrisses (z.B. Zusammenlegen von kleinen Räumen), • Verbesserung der Energieversorgung, Wasserversorgung und Entwässerung im Gebäude • Erneuerung der Elektroinstallation, Verbesserung im Sanitärbereich • Begradigung von Decken und Wänden • Schaffung von Wohnungsabschlüssen • Instandsetzungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Erneuerungsmaßnahmen stehen Nicht förderfähig sind: Unterlassene Instandsetzungen am bzw. im Gebäude Reine Instandhaltungsmaßnahmen („Schönheitsreparaturen“) Nicht schriftlich vereinbarte Baugewerke Maßnahme die über den Standard hinaus gehen Auch Firmen und sonstige Interessierte können sich während der Niedernhaller Woche vom 02. Mai bis 08. Mai 2016 beteiligen. Sie erhalten die Möglichkeit sich mit einem Programmpunkt oder mit einer Ausstellungsfläche bei der der Landesgartenschau zu präsentieren. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Sabine Herz, 07940/912520 oder per E-Mail [email protected]. --------------------------------------------------------------------- Informationen zur Förderung Sanierungsgebiet „Altstadt III“ 1. Fördervoraussetzungen • Das Gebäude muss im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen • Maßnahmen werden nur gefördert, wenn sie vor Beginn der Baumaßnahme zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG schriftlich vereinbart wurden. 2. Was wird gefördert? Sanierungsbedingte private Modernisierungen Eine Förderung von umfassenden Erneuerungsmaßnahmen privater Gebäude kann nur erfolgen, wenn die wesentlichen Missstände und Mängel des Gebäudes beseitigt bzw. behoben werden (umfassende Sanierung). Gefördert werden kann bis max. 25% der berücksichtigungsfähigen Kosten bei Wohnnutzung und bis max. 25% bei sonstiger (z.B. gewerbliche Nutzung). Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Stadt und der STEG vor Beginn der Baumaßnahmen. Sanierungsbedingte private Gebäudeabbrüche Wenn ein Gebäude aus städtebaulichen Gründen nicht erhalten werden kann, kann der Eigentümer bis zu 100 % der Abbruch- und Abbruchfolgekosten sowie 100 % des untergehenden Gebäudewertes erhalten. Voraussetzung ist die Abstimmung mit der Denkmalbehörde sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer, der Stadt und der STEG vor Abbruch des Gebäudes. Eine Förderung des Gebäuderestwerts erfolgt nur bei Erstellung eines mit der Stadt abgestimmten Neubaus! Auch die Förderung der Abbruchkosten ist in der Regel mit der Bedingung verbunden innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums einen Neubau zu erstellen. Ansprechpartner Stadt Niedernhall Bürgermeister Beck Hauptstraße 30, 74676 Niedernhall Tel. 07940 /9125-0, Fax 07940 /9125-31 [email protected] die STEG Stadtentwicklung GmbH Herr Jaeschke Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn Tel. 07131/ 9640-14 [email protected] --------------------------------------------------------------------- Müllabfuhr-Verschiebungen Pfingsten 2015 Hausmüllabfuhr Niedernhall: statt Mittwoch, 27. Mai 2015 erst Donnerstag, 28. Mai 2015 --------------------------------------------------------------------- Wiesenbewirtschaftung im FFH-Gebiet Nach der europäischen Fauna-Flora-HabitatRichtlinie (FFH-Richtlinie) gibt es spezielle Schutzgebiete im Natur- und Landschaftsschutz. FFH- Bekanntmachungsblatt Nr. 21 vom 22. Mai 2015.docx Seite 5 Mähwiesen sind Lebensräume, die sich durch eine landbegehung im FFH-Gebiet am Kocher bei Kobesonders hohe Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten cherstetten an. Die Veranstaltung richtet sich an auszeichnen. Im Hohenlohekreis kann die BewirtBewirtschafter von FFH-Mähwiesen. Treffpunkt ist schaftung von FFH-Grünland über FAKT oder um 13:30 Uhr an der Kelter in Kocherstetten. Die Landschaftspflegeverträge gefördert werden. Das Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Informationen und Auskunft Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirtschaftsamt bietet zusammen mit der unteren Naturschutzbeerteilt das Landratsamt Hohenlohekreis, Landwirthörde am Donnerstag, 28. Mai 2015, eine Grünschaftsamt, Tel. 07940 18-601. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- STANDESAMTLICHE NACHRICHTEN . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- - - Herzlichen Glückwunsch zur Geburt zum Geburtstag am 22.05. Herrn Albert Schäfer zum 78. Geburtstag am 23.05. Herrn Dieter Wahl zum 73. Geburtstag am 24.05. Frau Maria Posch zum 74. Geburtstag am 25.05. Herrn Eduard Watzl zum 86. Geburtstag am 08. Mai 2015 Elias Leandro Pinna Eltern: Ines und Alessandro Pinna Alles Gute. Im Namen der Stadt Niedernhall Ihr Bürgermeister Achim Beck Verstorben sind am 15. Mai 2015 in Niedernhall Frau Paula Schmieg (91 Jahre) Wir gratulieren allen Jubilaren - auch denjenigen, die aus persönlichen Gründen nicht genannt werden am 17. Mai 2015 in Bad Mergentheim wollen - zu ihrem Ehrentag und wünschen ihnen Herr Gerhard Bauer (61 Jahre) Gesundheit und persönliches Wohlergehen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- WOCHENENDDIENSTE / ÄRZTE . - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -- Lichtblick-TAK für TrAuernde Kinder, Jugendliche Diakoniestation: & deren Familien, 0700/11224477 (12 Cent pro Min.) Pflegestützpunkt Niedernhall/Ingelfingen: Tel. 07940/544426 Praxis Dr. Martin Genger, Weißbach Zentrale Künzelsau: Tel. 07940/93950-0 Wir machen URLAUB! Unsere Praxis ist vom 23.05. bis 07.06.2015 geArzt: schlossen! Notdienstnummer 07940/148-777 Vertretungen übernehmen die GMP in Kinderärztlicher Notdienst 0180/3112001 Forchtenberg, Dr. Ehrmann Niedernhall vom 25.05. *9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz. bis 29.05.und Dr. Hermann/ Kawaler Ingelfingen vom 01.06. bis 05.06.2015. Apotheke: Montag, den 08.06.2015 sind wir zu den üblichen Fr. 22.05.2015 Hohenlohe-Apotheke Künzelsau Sprechzeiten wieder für Sie da! Sa. 23.05.2015 Hof-Apotheke Öhringen So. 24.05.2015 Comburg-Apotheke Künzelsau Dr. med Jens Ehrmann, Bachwiesenstraße Mo. 25.05.2015 Schloss-Apotheke Neuenstein 1, Niedernhall, Tel. 07940/51050 Di. 26.05.2015 Schloss-Apotheke Ingelfingen Liebe Patienten, Mi. 27.05.2015 Morstein-Apotheke Niedernhall die Praxis ist ab Montag, den 01. Juni 2015 bis einDo. 28.05.2015 Johannes-Apotheke Künzelsau schließlich Sonntag, den 07. Juni 2015 (= 2. Woche Pfingstferien) geschlossen. Feuerwehr / Rettungsleitstelle / Notarzt 112. Ambulanter Pflegedienst, DRK: PflegedienstleiVertretung übernehmen: Gemeinschaftspraxis in tung Carmen Schneider Tel.: 07940 / 922530 Forchtenberg, Tel. 07947/91900, Praxis Dres. HerTelefonseelsorge: Telefon 0800 111 0 111, jeden mann, Ingelfingen, Tel. 07940/91800. Tag, in Notfällen auch nachts, kostenfrei. Ab Montag, den 08. Juni 2015 ist unsere Praxis wieder geöffnet! Dr. Ehrmann & Team
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