Information zum Bildungspaket

Information zum Bildungspaket
Liebe Eltern,
seit dem 01.01.2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Kinder und
Jugendliche aus Familien die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag,
Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (nach 4 Jahren
Leistungsbezug) beziehen. Sie können folgende Zuschüsse erhalten:
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Kindergarten- und Schulausflüge: Bei eintägigen Ausflügen und mehrtägigen
Klassenfahrten werden die tatsächlichen Kosten übernommen (Taschengeld wird nicht
übernommen). Die Schule muss den Ausflug bestätigen.
Schülerbeförderung: Gerade bei weiterführenden Schulen werden die tatsächlichen
Kosten der Beförderung übernommen, wenn diese zur nächsten Schule notwendig ist
und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Nur möglich, wenn der
Schulweg hin und zurück mehr als 4 km beträgt. Ein Eigenanteil in Höhe von 5 Euro
pro Monat ist zu zahlen.
Schulbedarf: für Lernmaterialien werden im ersten Halbjahr 70 Euro am 01.08.
bezahlt, im zweiten Halbjahr 30 Euro am 01.02. bezahlt. Bei laufendem Hartz IV,
Sozialhilfebezug oder nach 4 Jahre erhaltenen Leistungen nach den
Asylbewerberleistungsgesetz ist kein Antrag notwendig.
Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Eltern bekommen einen
Teil bezahlt, müssen 1 Euro pro Tag selbst bezahlen
Lernförderung: Die von der Schule oder von schulnahen Trägern angebotene
Förderung kann im Ausnahmefall ergänzt werden (durch Nachhilfe). Die Schule muss
bestätigen, dass eine Notwendigkeit vorliegt und die Versetzung gefährdet ist.
Gesellschaftliche Teilhabe (Kultur, Sport und Mitmachen): Kindern bis 18 Jahre wird
eine Mitgliedschaft im Verein bis 10 Euro pro Monat (keine Kurse) bezahlt. Es werden
auch Freizeiten übernommen. Der Verein muss die Mitgliedschaft bestätigen und
bekommt direkt das Geld im Halbjahresrhythmus.
Zum Antrag muss ein aktueller Bescheid zugefügt werden.
Die Anträge müssen an das Kreisjugendamt bzw. das Kreissozialamt (Koordinierungsstelle
soziale Kommunalentwicklung), Professor-Notton-Str. 2, 66740 Saarlouis gestellt werden.
Sie können dort die Anträge bekommen, im Internet unter www.kreis-saarlouis.de oder auch
von mir. Wenn Sie möchten, können wir den Antrag gemeinsam ausfüllen. Sie erreichen mich
unter der Telefonnummer 0 68 31/7 64 13 55 oder 0172/472 70 01
Viele Grüße
Sarah Heinrich
(Schoolworkerin)