Information zum Bildungspaket Liebe Eltern, seit dem 01.01.2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (nach 4 Jahren Leistungsbezug) beziehen. Sie können folgende Zuschüsse erhalten: Kindergarten- und Schulausflüge: Bei eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten werden die tatsächlichen Kosten übernommen (Taschengeld wird nicht übernommen). Die Schule muss den Ausflug bestätigen. Schülerbeförderung: Gerade bei weiterführenden Schulen werden die tatsächlichen Kosten der Beförderung übernommen, wenn diese zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Nur möglich, wenn der Schulweg hin und zurück mehr als 4 km beträgt. Ein Eigenanteil in Höhe von 5 Euro pro Monat ist zu zahlen. Schulbedarf: für Lernmaterialien werden im ersten Halbjahr 70 Euro am 01.08. bezahlt, im zweiten Halbjahr 30 Euro am 01.02. bezahlt. Bei laufendem Hartz IV, Sozialhilfebezug oder nach 4 Jahre erhaltenen Leistungen nach den Asylbewerberleistungsgesetz ist kein Antrag notwendig. Gemeinschaftliches Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Eltern bekommen einen Teil bezahlt, müssen 1 Euro pro Tag selbst bezahlen Lernförderung: Die von der Schule oder von schulnahen Trägern angebotene Förderung kann im Ausnahmefall ergänzt werden (durch Nachhilfe). Die Schule muss bestätigen, dass eine Notwendigkeit vorliegt und die Versetzung gefährdet ist. Gesellschaftliche Teilhabe (Kultur, Sport und Mitmachen): Kindern bis 18 Jahre wird eine Mitgliedschaft im Verein bis 10 Euro pro Monat (keine Kurse) bezahlt. Es werden auch Freizeiten übernommen. Der Verein muss die Mitgliedschaft bestätigen und bekommt direkt das Geld im Halbjahresrhythmus. Zum Antrag muss ein aktueller Bescheid zugefügt werden. Die Anträge müssen an das Kreisjugendamt bzw. das Kreissozialamt (Koordinierungsstelle soziale Kommunalentwicklung), Professor-Notton-Str. 2, 66740 Saarlouis gestellt werden. Sie können dort die Anträge bekommen, im Internet unter www.kreis-saarlouis.de oder auch von mir. Wenn Sie möchten, können wir den Antrag gemeinsam ausfüllen. Sie erreichen mich unter der Telefonnummer 0 68 31/7 64 13 55 oder 0172/472 70 01 Viele Grüße Sarah Heinrich (Schoolworkerin)
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