Amtsblättje - Rund um den Hochkelberg

Jahrgang 53 (109)
Freitag, den 1. Mai 2015
Ausgabe 18/2015
NOTRUFE
Stand 23.02.2015
WASSERVERSORGUNG
POLIZEI
110
Polizeiinspektion Adenau..................................................02691/925-0
zuständig für die Ortsgemeinden Brücktal, Drees, Kirsbach, Nitz
und Welcherath
Polizeiinspektion Daun.................................................06592 / 96 26-0
zuständig für die restlichen Gemeinden
Opfertelefon.............................................................. 0160 / 97 85 61 55
bei Sexualdelikten und Gewalt gegen Kinder
Hilfe für Frauen in Not: FIN.......................................... 06591/980622
Verbandsgemeindewerke Kelberg........................... 0160 / 989 207 73
Gruppenwasserwerk Daun......................................... 0171 / 83 47 504
für die Gemeinden Beinhausen, Boxberg,
Hörschhausen, Katzwinkel und Neichen
WVZ Maifeld-Eifel, Mayen........................................02651 / 8097-60
für die Gemeinden Arbach, Drees, Höchstberg,
Kaperich, Kötterichen, Nitz, Oberelz und Retterath
aBwassErBEsEitiGunG
Verbandsgemeindewerke Kelberg............................. 0160/989 207 73
FEUERWEHR
112
ETTUNGSDIENST 112
Ä
Maria-Hilf, Daun..............................................................06592 / 715-0
St.-Elisabeth, Gerolstein....................................................06591 / 17-0
St.-Josef, Adenau...............................................................02691 / 303-0
St.-Elisabeth, Mayen..........................................................02651 / 83-0
Giftnotruf......................................................................... 06131 / 19 240
Telefon-Seelsorge............................................................ 0800/1110111
ErdGasvErsorGunG
Energienetze Mittelrhein
Entstördienst Erdgas........................................................0261/2999-55
STROMVERSORGUNG
RWE Rheinland Westfalen Netz
Störung Strom.................................................................. 08004/112244
Energienetze Mittelrhein
Entstördienst Strom.........................................................0261/2999-54
BEREITSCHAFTSDIENSTE
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Raum Kelberg-Ulmen
Den ärztlichen Bereitschaftsdienst für den Raum Kelberg-Ulmen
erreichen Sie unter folgender Nummer:
01805-112077
Über diese Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden.
Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale:
Mittwoch 13.00 Uhr bis Donnerstag 08.00 Uhr
Freitag 18.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr
Vor Feiertagen 18.00 Uhr bis Folgetag 08.00 Uhr.
Um telefonische Anmeldung wird gebeten.
Raum Daun
Den Bereitschaftsdienst für den Raum Daun erreichen Sie unter
folgender Telefonnummer:
01805-112078
Sie werden automatisch mit dem Büro des diensthabenden Arztes
verbunden.
Der Bereitschaftsdienst beginnt am Samstagvormittag um 08.00
Uhr und endet am Montagvormittag um 08.00 Uhr.
Der Bereitschaftsdienst gilt auch für den auf das Wochenende folgenden Mittwochnachmittag von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr.
Raum Adenau
Sie erreichen den Bereitschaftsdienst für den Raum Adenau unter
folgender Telefonnummer:
02691/3030
Sie werden unter dieser Nummer mit der Bereitschaftsdienstzentrale (BDZ) am St. Josef Krankenhaus Adenau, Mühlenstraße 31-35 in
Adenau verbunden.
Kelberg
- 2 -
Die Bereitschaftszeit beginnt wie folgt:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 19.00 Uhr abends
bis 07.00 Uhr morgens
- Mittwoch von 13.00 Uhr bis 07.00 Uhr morgens
- am Wochenende: Freitag von 13.00 Uhr bis Montag 08.00 Uhr.
- an Feiertagen von 13.00 Uhr des Vortages bis 08.00 Uhr des Folgetages.
Apotheken-Notbereitschaft
Raum Daun-Kelberg-Ulmen
Freitag, 01.05.2015, 08.30 Uhr bis Samstag, 02.05.2015, 08.30 Uhr
Linden-Apotheke, Gerolstein und Hecht-Apotheke, Gillenfeld
Samstag, 02.05.2015, 08.30 Uhr bis Sonntag, 03.05.2015, 08.30 Uhr
Maar-Apotheke, Ulmen
Sonntag, 03.05.2015, 08.30 Uhr bis Montag, 04.05.2015, 08.30 Uhr
Eifel-Apotheke, Daun
Montag, 04.05.2015, 08.30 Uhr bis Dienstag, 05.05.2015, 08.30 Uhr
Schloß-Apotheke, Gerolstein
Dienstag, 05.05.2015, 08.30 Uhr bis Mittwoch, 06.05.2015, 08.30 Uhr
Mittwoch, 06.05.2015, 08.30 Uhr bis Donnerstag, 07.05.2015, 08.30 Uhr
Donnerstag, 07.05.2015, 08.30 Uhr bis Freitag, 08.05.2015, 08.30 Uhr
Die nächstgelegene dienstbereite Apotheke wird Ihnen am Telefon
unter folgender Rufnummer angesagt:
01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)
Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes
über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, zum Beispiel 01805-258825-53539
für Kelberg.
Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr.
Raum Adenau
Freitag, 01.05.2015,
08.30 Uhr bis Samstag, 02.05.2015, 08.30 Uhr
Markt-Apotheke, Adenau
Samstag, 02.05.2015,
08.30 Uhr bis Sonntag, 03.05.2015, 08.30 Uhr
Adler-Apotheke, Adenau
Sonntag, 03.05.2015,
08.30 Uhr bis Montag, 04.05.2015, 08.30 Uhr
Paradies-Apotheke, Altenahr
Montag, 04.05.2015,
08.30 Uhr bis Dienstag, 05.05.2015, 08.30 Uhr
Johanniter-Apotheke, Adenau
Dienstag, 05.05.2015,
08.30 Uhr bis Mittwoch, 06.05.2015, 08.30 Uhr
Hubertus-Apotheke, Kelberg
Mittwoch, 06.05.2015,
08.30 Uhr bis Donnerstag, 07.05.2015, 08.30 Uhr
Marien-Apotheke, Kempenich
Donnerstag, 07.05.2015,
08.30 Uhr bis Freitag, 08.05.2015, 08.30 Uhr
Burg-Apotheke, Altenahr
Die nächstgelegene dienstbereite Apotheke wird Ihnen am Telefon
unter folgender Rufnummer angesagt:
01805-258825 plus Postleitzahl des Standortes
(14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz)
Voraussetzung ist die Eingabe der Postleitzahl Ihres Standortes
über die Telefontastatur. Am besten wählen Sie die fünfstellige Postleitzahl schon bei der Anwahl mit, zum Beispiel 01805-258825-53539
für Kelberg. Der Notdienst wechselt täglich um 08.30 Uhr.
Medikamenten-Notholdienst
des MSD Sicherungsdienste e.V.
In dringenden Fällen sprechen Sie uns unter
0171 - 15 91 30 3
oder 02657 - 941 568
bzw. 0700 - 673 44 5 33
www.msd-sicherungsdienst.de
[email protected]
Augenärztlicher
Bereitschaftsdienst Trier
Kontakt: Krankenhaus der Barmherzigen Brüder,
Nordallee 1, 54292 Trier
Telefon: 0651/2082244
Öffnungszeiten:
Mo 19:00 Uhr - Di 07:00 Uhr,
Di 19:00 Uhr - Mi 07:00 Uhr,
Ausgabe 18/2015
Mi 14:00 Uhr - Do 07:00 Uhr,
Do 19:00 Uhr - Fr 07:00 Uhr,
Fr 16:00 Uhr - Mo 07:00 Uhr
Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach dem
Feiertag 07:00 Uhr
Zahnärztlicher
Notbereitschaftsdienst
Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer für den Landkreis Bernkastel-Wittlich, den Eifelkreis Bitburg-Prüm, den Landkreis TrierSaarburg, den Vulkaneifelkreis und die kreisfrei Stadt Trier:
01805-065100 (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz,
Mobilfunk max. 42 ct/min)
Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können
Sie unter www.bzk-trier.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des
zahnärztlichen Notfalldienstes ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Dauner Tafel
Träger:
Caritasverband Westeifel in Kooperation mit dem Dekanat Daun
Büro und Laden:
Maria-Hilf-Str. 3, 54550 Daun,
Telefon: 06592 / 982000,
Fax: 06592 / 9849995,
e-mail: [email protected]
Bürozeit:
Mo: 10:00 - 11:30 Uhr
Do: 10:00 - 13:00 Uhr
Ausgabezeit:
Do: 10:00 - 13:00 Uhr
Berechtigt zum Empfang von Lebensmitteln sind Menschen mit geringem Einkommen, Bezieher von ALG II, Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz, usw.
Als Nachweis hierfür muss die entsprechende Bescheinigung (JobCenter, Sozialamt, Renten- oder Verdienstbescheinigung) vorgelegt
werden.
Redaktionsschlussvorverlegung!
Der Feiertag
Christi Himmelfahrt
(14.05.2015) macht
eine Vorverlegung des
Redaktionsschlusses
erforderlich.
Die Textbeiträge für die
Woche 20/2015 müssen bis
Freitag, 08.05.2015, 11.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Kelberg
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Ausgabe 18/2015
VERANSTALTUNGEN AM WOCHENENDE
Basar-Gemeinschaft Kelberg
Second Hand-Basar alles rund ums Kind
Am Samstag, 2. Mai 2015 findet wieder ein Second Hand-Basar
der Basar-Gemeinschaft Kelberg im Gemeindehaus in Köttelbach statt.
Verkauft werden gut erhaltene und modische Kleidung für Babys, Kleinkinder und Kinder
(Gr. 50 bis 188), Schuhe (bis Größe 38), Kinderwagen, Buggys, Autositze, Kleinmöbel,
Bobby Cars sowie Spielsachen. Der Verkauf findet von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Wer Interesse hat, gut erhaltene und modische Bekleidung o. ä. zu verkaufen, wendet sich
bitte an Natascha Emmerichs (02692/9320936) oder Gudrun Schaaf (0170/5217318).
Dorfkirmes in Zermüllen
02. - 04.05.2015
Samstag, 02.05.2015
Sonntag, 03.05.2015
Montag, 04.05.2015
20.00 Uhr gemütliches
Beisammensein
10.00 Uhr Frühschoppen
14.00 Uhr öffentliches
Königsschießen der
St. Hubertus Schützenbruderschaft
- Kaffee und Kuchen -
15.00 Uhr Kirmesausklang,
Dämmerschoppen
Auf Ihren Besuch freut sich die
St. Hubertus Schützenbruderschaft Zermüllen e.V.
Kelberg
- 4 -
Ausgabe 18/2015
AMTLICHER TEIL
BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER VERBANDSGEMEINDE
Besuchszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
Die Büros im Rathaus, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg, sind
zu folgenden Zeiten für alle Bürgerinnen und Bürger geöffnet:
montags bis mittwochs
von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags
von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
freitags
von 08.30 bis 12.30 Uhr
Darüber hinausgehende Terminvereinbarungen bitten wir mit
den Sachbearbeitern unmittelbar abzusprechen,
Telefon: 02692/872-0 (Zentrale), Telefax: 02692/872-39.
E-Mail: [email protected],
Internet: www.vgv-kelberg.de,
E-Mail Mitteilungsblatt: [email protected]
Redaktionsschlussvorverlegung!
Der Feiertag Christi Himmelfahrt (14.05.2015) macht
eine Vorverlegung des
Redaktionsschlusses
erforderlich.
Die Textbeiträge für die
Woche 20/2015 müssen bis
Freitag, 08.05.2015, 11.00 Uhr
bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegen.
Reisepässe
können abgeholt werden
Die in der Zeit vom 06.04.2015 bis 10.04.2015 beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg,
Dauner Straße 22, Bürgerbüro, abgeholt werden.
Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen!
Sitzung des Verbandsgemeinderates
Am Donnerstag, dem 7. Mai 2015 findet um 15.00 Uhr im Bürgerhaus in Bongard eine öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Kelberg statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil:
1. Ergänzungswahlen in verschiedene Ausschüsse des Verbandsgemeinderates
2. Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Kelberg
3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
Teilbereich Windkraft;
Beschluss über die Ausschlusskriterien, Abwägung der eingereichten Stellungnahmen nach §§ 3 (1) u. 4 (1) BauGB und Annahme der Planung zur Durchführung der Offenlage
4. Anregungen und Wünsche
Kelberg, 15.09.2014
Karl Häfner, Bürgermeister
Sitzung des Werkausschusses
der Verbandsgemeindewerke Kelberg
Am Dienstag, dem 05.05.2015 findet um 19.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses Kelberg, Dauner Straße 22, 53539 Kelberg,
eine nichtöffentliche Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Kelberg statt.
Tagesordnungspunkte:
Nichtöffentlicher Teil:
1. Mitteilungen der Werkleitung
2. Vergaben
3. Bericht zum Kanalzustand in der Abwassergruppe
„Oberes Elztal“
4. Baustellenabrechnung
5. Grundstücksangelegenheiten
6. Abgabensachen
7. Anregungen und Wünsche
53539 Kelberg, 22.04.2015
Verbandsgemeinde Kelberg
Häfner, Bürgermeister
AUS DEN ORTSGEMEINDEN
Arbach
www.arbach-eifel.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Arbach für das Haushaltsjahr 2015
vom 21.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
156.470 €
183.671 €
-27.201 €
148.513 €
167.261 €
-18.748 €
0€
0€
0€
0€
6.560 €
-6.560 €
25.308 €
0€
25.308 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kelberg
- 5 -
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 255 v.H.
- Grundsteuer B 290 v.H.
b) Gewerbesteuer 330 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 18,00 €
- für den zweiten Hund 30,00 €
- für jeden weiteren Hund 48,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 5 III
der Hundesteuersatzung 300,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 5 IV und V
der Hundesteuersatzung 800,00 €
§6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2013: 31.12.2014: 31.12.2015: 1.830.991,31 €
1.814.700,- - €
1.787.500,- - €
Arbach, den 21.04.2015
gez. Schöne, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 16.04.2015.
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bodenbach
www.bodenbach-eifel.de
Fleißige Rentnertruppe!
Anfang April hat sich eine nette Truppe Freiwilliger (Rentner) zusammengetan, die einen Beitrag zum Allgemeinwohl der Ortsgemeinde Bodenbach leisten möchten. Sie übernehmen fortan Arbeiten in und um unsere Gemeinde und treffen sich hierzu alle 3 bis 4
Wochen. Dies ist eine sehr gute Sache, die zum einen dabei hilft die
viele Arbeit in unsere Gemeinde zu bewältigen, und zum anderen
wird hierdurch das Für- und Miteinander gestärkt und es dient der
Geselligkeit.
Wer noch Interesse hat hier mitzuwirken, ist gerne dazu eingeladen
und kann sich beim Ortsbürgermeister melden.
Die weitern Treffen werden dann immer eine Woche vorher im Mitteilungsblatt veröffentlicht, oder je nach Vereinbarung. Allen Mitwirkenden sei hiermit schon einmal vorab ganz herzlich gedankt.
Thorsten Krämer, Ortsbürgermeister
Traktoren-TÜV
Der diesjährige Traktoren-TÜV ist am Freitag, dem 08.05.2015 ab
17.00 Uhr am Bürgerhaus.
54550 Daun, den 16.04.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis
einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 21.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Ausgabe 18/2015
Drees
Sitzung des
Ortsgemeinderates
Am Freitag, dem 08.05.2015 findet um 19.00 Uhr im Gemeindehaus
in Drees eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Drees statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil
1. Beschaffung von Gerätschaften zur Grünpflege
2. Beschlussfassung über eine außerplanmäßige Ausgabe
3.Mitteilungen/Verschiedenes
II. Nichtöffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Mitteilungen/Verschiedenes
Klaus Brachthäuser,
1. Ortsbeigeordneter
Impressum:
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Kelberg, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung
für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Verantwortlich:
Adresse:
Amtliche Bekanntmachungen: Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde:
Karl Häfner, Bürgermeister
Bekanntmachungen der Ortsgemeinden:
Der Ortsbürgermeister der jeweiligen Ortsgemeinde
54343 Föhren, Europaallee 2
(Industriepark Region Trier)
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:Tel.: 0 65 02 - 91 47-0 oder -240,
Fax: 0 65 02 - 91 47-250
übriger redaktioneller Teil:
Dietmar Kaupp, Föhren
Redaktion:Tel.: 0 65 02 - 9147-219, Fax: 0 65 02 - 72 40
Anzeigenteil:
Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung)
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Postanschrift:
Postfach 11 54, 54343 Föhren
Erscheinungsweise:
wöchentlich. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag
zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen
Geschäftsbedingungen und unsere zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder.
Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann
nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Reklamation Zustellung an:Tel.: 0 65 02 - 91 47-335, -336, -713 und -716
E-Mail: [email protected]
Kelberg
- 6 -
Ausgabe 18/2015
IV.
Gelenberg
www.gelenberg.de
Zusätzlicher Brennholzverkauf
Im Waldbereich „Über dem Katzenschinder“, wo kürzlich das Losholz aufgearbeitet wurde, ist infolge Windwurfs Ende März, weiteres Buchenholz angefallen. Es handelt sich um insgesamt rund 5,3
Festmeter (FM), die in 3. Losen von jeweils rund 2,3 FM, 2,0 FM und
1,0 FM zusätzlich zum Kauf angeboten werden. Der Preis beträgt
wie bisher unverändert 25,00 Euro pro Festmeter.
Interessenten an der Aufarbeitung des Brennholzes in Selbstwerbung, mit Hauptwohnsitz im Ort, melden sich bitte bis zum 8. Mai
2015 bei mir persönlich oder telefonisch (02692-730).
Gerne erteile ich nähere Auskünfte.
Robert Schlösser,
Ortsbürgermeister
Horperath
www.horperath.de
Rücktritt des Ortsbürgermeisters
Am 21.04.2015 ist Ortsbürgermeister Manfred Weingart anlässlich
einer Gemeinderatsitzung mit sofortiger Wirkung zurückgetreten.
Ab sofort werden bis zur Neuwahl eines Ortsbürgermeisters die
Amtsgeschäfte vom Beigeordneten Erich Mohrs, Zum Kastel 10,
56766 Horperath, Tel.: 02692/931708, wahrgenommen.
Bekanntmachung des Tages der Wahl der/des
Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
Horperath und über die Einreichung von Wahlvorschlägen
I.
Am Sonntag, dem 12.07.2015 findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Horperath statt.
Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem
26.07.2015, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74
Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/desOrtsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des
Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.
Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der
Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter
Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten
der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und
Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien
und Wählergruppen gewählt werden. Eine Partei, die unter § 16
Abs. 4 KWG fällt, muss spätestens am 54. Tag vor der Wahl, das ist
am 19.05.2015, bis 18.00 Uhr bei der Landeswahlleiterin oder dem
Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Mainzer Straße 14-16, 56130
Bad Ems, die Teilnahme an der Wahl anzeigen und ihre Eigenschaft
als Partei im Sinne des Parteiengesetzes nachweisen. Dies entfällt,
wenn die entsprechende Bestätigung zur Wahl der derzeitigen Vertretungskörperschaft eingereicht worden war.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig bei dem zuständigen Wahlleiter
Erich Mohrs, Zum Kastel 10, 56766 Horperath oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 217, Dauner Str. 22,
53539 Kelberg, eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am
Montag, dem 25.05.2015, 18.00 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung
der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der
Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung erhältlich.
Horperath, den 24.04.2015
Mohrs, Beigeordneter als Wahlleiter
Bekanntmachung
des Wahlleiters zur Eintragung der von
der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten
Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
I.
Am Sonntag, dem 12.07.2015 von 08.00 bis 18.00 Uhr findet die Wahl
der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters und am Sonntag,
dem 26.07.2015, von 08.00 bis 18.00 Uhr, die etwaige Stichwahl der/
des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde
Horperath statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in
der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts
wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis
bis zum 05.06.2015, 12.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Zimmer 217, Dauner Str.
22, 53539 Kelberg, erhalten.
Horperath, den 24.04.2015
Mohrs, Beigeordneter als Wahlleiter
Kelberg
www.kelberg.de
Ein besonderer Schatz im Kelberger Land
Wacholderheide am Uesser Berg als
„Biotop des Jahres 2015“ ausgezeichnet
Die in der Walderlebnislandschaft Kelberg beheimatete Wacholderheide am Uesser Berg ist von einer Expertenkommission zum
„Biotop des Jahres 2015“ erklärt worden.
III.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/
Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber
benannt werden.
v.l.n.r: Dr. Andreas Schüller, Werner Klöckner, Manfred Nägel, Wilhelm Jonas
Kelberg
- 7 -
Die Auszeichnung überreichten Werner Klöckner als Aufsichtsratsvorsitzender und Andreas Schüller als Geschäftsführer des Natur- und
Geoparks Vulkaneifel. Am 12. Juli findet eine Exkursion zu dem kleinen, aber bedeutsamen Standort von Heide und Wacholder statt. Diesen Termin sollte man sich jetzt schon mal vormerken. Mit der Auslobung des „Biotops des Jahres“ solle die Aufmerksamkeit auf weniger
bekannte Landschaftselemente gelenkt werden, betonte Werner Klöckner bei der Überreichung der Urkunde an Ortsbürgermeister Wilhelm
Jonas. Durch das Hervorheben dieser besonderen Schätze solle zudem
das Bewusstsein für die Heimat verstärkt werden. Die Kosten - etwa für
Infotafel, Pflegemaßnahmen, Honorare für Exkursionen - übernimmt
der Natur- und Geopark Vulkaneifel. „Schön wäre es, wenn sich vor Ort
ein ‚Kümmerer’ findet, der die Patenschaft für das ‚Biotop des Jahres’
übernimmt und das Gebiet betreut“, sagte Klöckner.
Eifelverein Ortsgruppe Kelberg - Die Freunde der Natur In der Wacholderheide
Tatsächlich sei die Wacholderheide am Uesser Berg inmitten der
Kelberger Walderlebnislandschaft ein besonderer Schatz, erklärte Andreas Schüller mit Blick auf die Bestände an seltener, auch
„Besenheide“ genannter Calluna und das eher ungewöhnliche Gedeihen von Wacholderbüschen auf feuchtem Boden. Als weiteren
Vorteil bezeichnete es Schüller, dass die Vernetzung vor Ort bestehe. Soll heißen: Da die Wacholderheide Uesser Berg in der Walderlebnislandschaft liegt, gilt sie als erschlossen und zugänglich. Derzeit
in Vorbereitung sind weitere Pflegearbeiten im Auftrage des Natur- und Geoparks Vulkaneifel zur Unterstützung des Wachstums
der Wacholderheide. Die Arbeiten werden durch den Revierleiter
Manfred Nägel, der sich auch bereits in die Planung der Walderlebnislandschaft eingebracht hat, mit betreut. Am Sonntag, 12. Juli,
wird das „Biotop des Jahres“ im Rahmen einer Exkursion mit dem
Biotopbetreuer des Landkreises Vulkaneifel, Gerd Ostermann, vorgestellt. Bis dahin soll auch die Infotafel aufgebaut sein.
Der Ortsbürgermeister, Wilhelm Jonas
Aus dem Rat für die Bürger
Sitzung des Ortsgemeinderates Kelberg vom 21.04.2015
Tagesordnungspunkte:
1. Auszeichnung der Ortsgemeinde Kelberg
Der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH fördert die ganzheitliche Regionalentwicklung von Natur und Landschaft in der Region. Als Geo- oder Biotop des Jahres werden jährlich besondere
Highlights ausgezeichnet. Eine solche hohe Auszeichnung erhält die
Ortsgemeinde Kelberg für die Wachholderheide am Uesser Berg im
Bereich der Walderlebnislandschaft. Durch Aktivitäten der Forstmitarbeiter unter der Führung von Herrn Revierförster Manfred
Nägel und Unterstützung durch die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH ist die Entwicklung der Wachholderheidefläche oberhalb
des Waldklassenzimmers maßgeblich gefördert worden. Aus diesem
Grund wird, durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates Herrn Werner Klöckner und den Geschäftsführer Herrn Dr. Andreas Schüller
der Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH, die Auszeichnung an
die Ortsgemeinde in Anwesenheit von Herrn Manfred Nägel und
dem OG-Rat überreicht. In der Urkunde heißt es:
-Die Natur- und Geopark Vulkaneifel GmbH zeichnet auf Empfehlung der Expertenkommission Naturschutz und Landschaft die
Wachholderheide Uesser Berg in Kelberg Walderlebnislandschaft
als Biotop des Jahres 2015 aus2. Annahme einer Spende
Der OG-Rat stimmt der Annahme von Spenden in Höhe von
3.579,33 € für die Anschaffung von Spielgeräten auf dem Spielplatz
Fronfeld/Zilles zu.
Ausgabe 18/2015
3. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters
- Baugebiet „In der Dorfmitte“ ist als Power Point- Präsentation
auf unserer Internetseite
- Der Schaden am Fußbodenbelag im Gemeindehaus Köttelbach,
sowie die damit verbundenen Kosten werden von der abgeschlossenen Bauschadensversicherung übernommen. Danke an
Herrn Diederich von der Bauabteilung.
- Die Bepflanzung um das Gemeindehaus Köttelbach ist durch
die beauftragte Firma inzwischen fertiggestellt.
- Neu aufgestellt wurden Halteverbotsschilder (Parkverbot) im
direkten Umfeld des Gemeindehauses Köttelbach. Auf die Einhaltung wird hingewiesen.
- Der neue Parkplatz für das Gemeindehaus Köttelbach unterhalb der Brillenfabrik wird im Mai / Juni fertiggestellt. Die Nutzung wird danach für alle Mieter / Nutzer empfohlen, um die
Parksituation am Gemeindehaus zu verbessern.
- Der OTK ist für die Nutzung durch Jugendliche aktuell geschlossen. Eine Öffnung erfolgt nur, wenn die Hausordnung
vollumfänglich durch die Nutzer akzeptiert und eingehalten
wird. Auf Anfrage einer Garde des KVK zwecks einer Nutzung
der OTK-Räume stimmen die OG-Ratsmitglieder zu.
- Aktivitäten der Jugendgruppe im OTK wurden in den zurückliegenden Monaten durch Marvin Fuchs hervorragend gefördert.
Er beendet im Sommer seine pädagogische Ausbildung. Je nach
Entfernung seiner neuen Arbeitsstelle ist es schwierig, die Gruppe weiter zu betreuen. Die Ratsmitglieder werden aufgefordert,
geeignete Personen anzusprechen oder zu melden. Schön wäre
es, wenn eine interessierte Person bereits in Kürze mit Marvin
Fuchs zusammen die Jugendarbeit unterstützt.
- Im Rahmen der Baumaßnahmen an der Buswartehalle in Zermüllen, onnte seiteens der Gemeinde ein Erhalt der Fußgängerampel umgesetzt werden. Dank an die Verwaltung und Gemeindeverwaltung.
- Eine Power Point Präsentation „Ort sucht Arzt“ wurde nach
Aufforderung der VG Kelberg durch die Ortsgemeinde erstellt
und an die Kassenärztliche Vereinigung Trier weitergeleitet.
- Für ein neues Spielgerät auf dem Spielplatz Fronfeld/Zilles erfolgten Spenden durch die Firma Rowa-Carefusion und den
Eifelverein in Höhe von 3.579,35 €.
Alleine durch Spendenläufe von Mitarbeitern der Firma RowaCarefusion wurden ~ 2.100 € gesammelt. Allen Spendern ein
ganz herzliches Danke.
Das bestellte Klettergerüst ist bereits geliefert worden. Der Aufbau erfolgt mit Eltern und Rowa- Mitarbeitern vom Fronfeld
und Zilles. Fallschutzplatten sind zu verlegen und das neue Klettergerät fachgerecht aufzustellen. Erhofft wird noch eine Unterstützung durch das RWE „Aktiv vor Ort“
- Auf Anregung von Bürgern des Zilles wird im Bereich des Spielplatzes Fronfeld ein Boule /Boccia- Spielfeld unter Mithilfe der
Zilles-Bewohner realisiert.
- Zur Erweiterung der KiTa und zur Sicherstellung von ausreichenden Plätzen, auch für einjährige Kinder, erfolgen aktuell Bauarbeiten. Geschätzte Baukosten bei ~315.000 €. Die Gemeinde Kelberg hat auch hier einen Anteil von 85.000 €, also 25 % zu tragen
- Am 29.04.2015 ab 10.00 Uhr erfolgt die Begehung durch die
Kommission „Unser Dorf hat Zukunft“. Herzliche Einladung,
insbesondere an die Köttelbacher. Es wäre schön, wenn viele an
der Begehung teilnehmen würden.
- Oldtimer - Rallye - Wochenende an Pfingsten. Am 23.05.2015
16. Scuderia Colonia zum 6. Mal in Kelberg. Pfingstsonntag
24.05.2015 ADAC- Oldtimer Rallye des MSC Adenau. Herzliche
Einladung an Alle. Danke an Arno Radermacher + Thorsten Novotny + K.- H. Sicken für die Vorbereitungen und Umsetzung.
- Nächste Veranstaltungen
- Tag der offenen Tür der FFw Kelberg am 13. + 14.05.2015
- Kirmes am 27. - 28.06.2015
- Eifel-Kunsthandwerkermarkt am 31.07. - 02.08.2015
- Exkursion „Biotop des Jahres 2015“ am 12.07.2015, 10.00 Uhr
- Am 07.05.2015 erfolgt ab 15.00 Uhr im Bürgerhaus Bongard
eine öffentliche Sitzung des VG- Rates
- Top „Flächennutzungsplan Windenergie“
- Top Breitbandversorgung
- Allgemeines vom Bauhof
- 13.04.2015 Verabschiedungsfeier von Walter Steffens
als langjährigen Gemeindearbeiter.
- H.- P. Simon ist neuer Vorarbeiter im Bauhofteam
- Gewerbe- und Verkehrsverein bietet 4 Informationsveranstaltungen zu wichtigen Themen für Unternehmen und Interessierte. Die jeweiligen Themen und Termine werden auf unserer Internetseite
Karl Heinz Sicken, 1. Beigeordneter
Kelberg
- 8 -
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 17.04.2015.
54550 Daun, den 17.04.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Lirstal
www.lirstal-eifel.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Lirstal für das Haushaltsjahr 2015
vom 21.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 238.076 €
274.770 €
-36.694 €
234.401 €
245.781 €
-11.380 €
0€
0€
0€
1.420 €
44.045 €
-42.625 €
54.005 €
0€
54.005 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 240 v.H.
- Grundsteuer B 270 v.H.
b) Gewerbesteuer 320 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 20,00 Euro
- für den zweiten Hund 30,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 40,00 Euro
- für den ersten gefährlichen Hund 250,00 Euro
- für den zweiten gefährlichen Hund 450,00 Euro
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 600,00 Euro
§6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2013: 31.12.2014: 31.12.2015: Ausgabe 18/2015
2.576.301,29 €
2.547.600,- €
2.510.900,- €
Lirstal, den 21.04.2015
gez. Grombein, Ortsbürgermeister
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis
einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 21.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Neichen
www.neichen-eifel.de
Sitzung des Ortsgemeinderates
Am Mittwoch, dem 6. Mai 2015 findet um 19.00 Uhr im Bürgerhaus
in Neichen eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates statt.
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil:
1. Mitteilungen
2. Friedhofsangelegenheiten
II. Nichtöffentlicher Teil:
1. Grundstücksangelegenheiten
Wolfgang Düx, Ortsbürgermeister
Oberelz
www.oberelz.com
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberelz
für das Haushaltsjahr 2015
vom 22.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / -fehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
195.375 €
222.705 €
-27.330 €
189.325 €
201.173 €
Kelberg
- 9 -
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
-11.848 €
0€
0€
0€
0€
101.863 €
-101.863 €
113.711 €
0€
113.711 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 18,00 €
- für den zweiten Hund 28,00 €
- für jeden weiteren Hund 36,00 €
- für den gefährlichen Hund nach § 5 III
der Hundesteuersatzung 300,00 €
- für jeden gefährlichen Hund nach § 5 IV + V
der Hundesteuersatzung 850,00 €
§6
Eigenkapital
Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum
31.12.2013: 2.351.716,10 €
31.12.2014: 2.339.400 €
31.12.2015: 2.312.100 €
Oberelz, den 22.04.2015
gez. Grohnert, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 20.04.2015.
54550 Daun, den 20.04.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis
einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 22.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Ausgabe 18/2015
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Retterath
www.retterath-eifel.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Retterath für das Haushaltsjahr 2015
vom 23.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
344.265 €
383.747 €
39.482 €
327.400 €
340.127 €
-12.727 €
0€
0€
0€
3.800 €
44.363 €
40.563 €
53.290 €
0€
53.290 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 365 v.H.
b) Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 30,00 Euro
- für den zweiten Hund 42,00 Euro
- für jeden weiteren Hund 60,00 Euro
Kelberg
- 10 -
- für den ersten gefährlichen Hund - für den zweiten gefährlichen Hund - für jeden weiteren gefährlichen Hund 450,00 Euro
630,00 Euro
900,00 Euro
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der wiederkehrenden Beiträge werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Friedhofsgebühren: 100 v.H.
Vorkühlraum: 3,00 €/Tag
§7
Eigenkapital
Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum
31.12.2013 2.288.093,60 €
31.12.2014 2.267.600 €
31.12.2015 2.228.100 €
Retterath, den 23.04.2015
gez. Hay, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 21.04.2015.
54550 Daun, den 21.04.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis
einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 23.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Hinweis:
Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
(GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind, ein
Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande
gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
24.092 €
0€
0€
0€
8.000 €
108.069 €
-100.069 €
75.977 €
0€
75.977 €
§2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Gesamtbetrag der
vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, werden nicht veranschlagt.
§4
Höchstbetrag der
Kredite zur Liquiditätssicherung
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
§5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
a) Grundsteuer
- Grundsteuer A 255 v.H.
- Grundsteuer B 290 v.H.
b) Gewerbesteuer 352 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 20 €
- für den zweiten Hund 30 €
- für jeden weiteren Hund 40 €
- für den ersten gefährlichen Hund 850 €
- für den zweiten gefährlichen Hund 850 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 850 €
§6
Gebühren und Beiträge
Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und der wiederkehrenden Beiträge werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Friedhofsgebühren: 100 v.H.
§7
Eigenkapital
Welcherath
www.welcherath.de
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Welcherath für das Haushaltsjahr 2015
vom 23.04.2015
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von §§ 95 ff. der Gemeindeordnung in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
jeweils geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
Ausgabe 18/2015
212.441 €
202.576 €
9.865 €
195.868 €
171.776 €
Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum
31.12.2013 1.849.148,17 €
31.12.2014 1.844.400 €
31.12.2015 1.854.300 €
Welcherath, den 23.04.2015
gez. Rech, Ortsbürgermeister
Kenntnis genommen gemäß § 97 I der Gemeindeordnung vom
31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit gültigen Fassung, in Verbindung mit Schreiben vom 21.04.2015.
54550 Daun, den 21.04.2015
Kreisverwaltung Vulkaneifel
gez. Günter Willems (DS)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2015 bis
einschließlich 12.05.2015 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Kelberg, Rathaus, Zimmer 220, öffentlich aus.
53539 Kelberg, den 23.04.2015
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
gez. Häfner, Bürgermeister
Kelberg
- 11 -
Hinweis: Nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO), gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO zustande gekommen sind,
ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
1. Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
Ausgabe 18/2015
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der
Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
N IC H TAMTLICHER TEIL
WIR GRATULIEREN
Goldene Hochzeit in Retterath
Am 8. Mai 2015 vollenden
Frau Marlis Deuerling, Lange Wiese 12, Berenbach,
das 71. Lebensjahr und
Herr Paul Hens, Blankenheimer Straße 2, Gelenberg,
das 87. Lebensjahr.
Wir gratulieren den Jubilaren und wünschen alles Gute und viel
Glück im neuen Lebensjahr.
Herzlichen Glückwunsch!
FEUERWEHR
112
Feuerwehr Bodenbach
Unsere nächste Feuerwehrübung findet statt am 03.05.2015, 09.00
Uhr. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Notlage
Stromausfall
Feuerwehrhäuser sind Anlaufstelle im Notfall
Die Eheleute Josef Lares, geb. am 15.03.1932 in Retterath und Klara Lares, geb. Schäfer, geb. am 09.08.1935 in Anschau, wohnhaft
Eichenhof in 56769 Retterath, feiern am 08. Mai 2015 das Fest der
Goldenen Hochzeit.
Das Dankamt zur Feier der Goldenen Hochzeit ist am Samstag, dem
09.05.2015 um 10.30 Uhr in der Pfarrkirche St. Remigius in Retterath. Es gratulieren vier Kinder mit Schwiegerkindern und vier Enkeln sowie Verwandte, Freunde und Nachbarn. Diesen Glückwünschen schließt sich die Bevölkerung der Verbandsgemeinde Kelberg,
insbesondere die der Ortsgemeinde Retterath, an und wünscht dem
Jubelpaar noch viele gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit.
Unsere Altersjubilare
Am 2. Mai 2015 vollenden
Herr Heinrich Hilberath, Dorfstraße 24, Mannebach,
das 90. Lebensjahr und
Frau Anna Rieder, Waldstraße 3, Kolverath,
das 86. Lebensjahr.
Am 3. Mai 2015 vollenden
Herr Joseph Franzen, Hauptstraße 48, Höchstberg,
das 80. Lebensjahr,
Herr Erich Groß, Dorfstraße 18, Mannebach,
das 84. Lebensjahr und
Herr Erich Schlich, Im Browelt 1, Kelberg,
das 75. Lebensjahr.
Am 4. Mai 2015 vollenden
Frau Maria Mohrs, Dorfstraße 2, Horperath,
das 79. Lebensjahr und
Herr Josef Simon, Zum Hochkelberg 46, Kelberg-Köttelbach,
das 88. Lebensjahr.
Am 6. Mai 2015 vollendet
Frau Barbara Blick, Auf dem Heidchen 2, Mannebach,
das 88. Lebensjahr.
Am 7. Mai 2015 vollenden
Frau Gertrud Jax, Elztalstraße 5, Kolverath,
das 92. Lebensjahr und
Herr Heinrich Schroers, Rosenstraße 13, Kötterichen,
das 79. Lebensjahr.
Bei Ausfall der örtlichen Stromversorgung werden alle Feuerwehrhäuser im betroffenen Gebiet der Verbandsgemeinde Kelberg, Anlaufstelle für die Bevölkerung sein. Dies für den Fall, dass Notrufe
erforderlich sind. Sollte demnach die Stromversorgung länger als 30
Minuten unterbrochen sein, werden die Feuerwehrhäuser in diesem
Gebiet der Verbandsgemeinde Kelberg von Feuerwehrangehörigen
besetzt. Hilfesuchende Bürger können dann diese Feuerwehrhäuser aufsuchen. Mittels Funk, werden von dort, stromnetzunabhängig
Notrufe an die Leitstelle nach Trier abgesetzt. Von dort können sodann alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden.
Darüber hinaus kann Unterstützung durch die Feuerwehreinsatzzentrale der Verbandsgemeinde Kelberg in Kelberg (Feuerwehrhaus) geleistet werden.
Bei Stromausfall planmäßig besetzte Feuerwehrhäuser werden sein:
Stützpunkt Kelberg
mit den Feuerwehren
Beinhausen, Bodenbach, Bongard, Borler, Boxberg Kelberg, Neichen
Stützpunkt Retterath
mit den Feuerwehren
Arbach, Höchstberg, Kolverath, Lirstal, Mannebach, Oberelz, Retterath
Stützpunkt Uersfeld
mit den Feuerwehren
Berenbach, Höchstberg, Horperath, Mosbruch, Sassen, Uersfeld
Stützpunkt Welcherath
mit den Feuerwehren Drees, Welcherath
Probelauf aller Sirenen innerhalb
der Verbandsgemeinde Kelberg
Ein Probelauf aller Sirenen innerhalb der Verbandsgemeinde Kelberg erfolgt am Samstag, dem 02.05.2015 um 12.45 Uhr.
2. Nichtauslösung einer Sirene bzw. der ordnungsgemäße Probelauf
der Funksirenen ist durch den zuständigen Wehrführer, oder eine
durch ihn beauftragte Person, telefonisch an die Feuerwehreinsatzzentrale der VG Kelberg (FEZ) im Feuerwehrhaus Kelberg, (Tel.:
02692/8084) zu melden.
3. In Ausrückebereichen der örtlichen Feuerwehren ohne Funksirene, ist die Sirene durch den Wehrführer, oder durch eine von ihm
beauftragte Person, von Hand auszulösen und deren ordnungsgemäßer Probelauf ebenfalls telefonisch an die (FEZ) zu melden.
4. Ein Probealarm der Funkmeldeempfänger erfolgt im Anschluss
an die Auslösung der Sirenen.
5. Mit allen Probealarmen wird gleichzeitig auch die Handy Alarmierung ausgelöst.
Wehrleiter VG- Kelberg
Arno Radermacher
Kelberg
- 12 -
Freiwillige Feuerwehr Welcherath
Unsere nächste Feuerwehrübung findet gemäß Dienstplan am Mittwoch, 06.05.2015 um 19.00 Uhr im Feuerwehrhaus statt.
SCHULNACHRICHTEN
Regionalentscheid „Jugend
traniniert für Olympia“ im Judo
Am 24.04.2015 fand der Regionalentscheid im Judo in der
BBS Cochem statt.
Insgesamt hatten sich 13
Mannschaften angemeldet. Zusätzlich zum offiziellen Wettbewerb „Jugend
trainiert für Olympia“
fand dieses Jahr zum ersten Mal ein reiner Grundschulwettkampf
statt.
Hierbei durften auch Judo-Anfänger starten und
die Gewichtsklassen war
niedriger als beim offiziellen Turnier.
Folgende Platzierungen wurden bei den Grundschulen erreicht:
Jungen:
- GS Ulmen
- GS Hambuch-Gamlen
- GS Uersfeld und GS Kelberg
5. GS Hillesheim und GS Treis-Karden/Müden/Brohl
(Kampfgemeinschaft)
Mädchen:
- GS Uerseld
- GS Treis-Karden
- GS Hillesheim
Es kämpften für die Grundschule Uersfeld Manuel Dohr, Matthias Diederich, Tom Wissen, Carlo Klasen, Ben Behrendt und Sven
Schneider sowie Rebecca Reicherz, Emma Göbel, Angelina Schneider, Julia und Anna Dohr.
MITTEILUNGEN ANDERER
BEHÖRDEN UND STELLEN
Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen
Rechte und Pflichten im Mini-Job
BiZ & Donna beleuchtet Für und Wider geringfügiger Beschäftigung
„Mini-Job oder Midi-Job - Chancen und Risiken“ heißt es am
Dienstag, 12. Mai 2015 bei der nächsten Veranstaltung aus der Frauen-Reihe „BiZ & Donna“ in der Mayener Arbeitsagentur (Katzenberger Weg 31 - 33). Die „kleinen“ Jobs sind zwar eine echte
Frauendomäne, aber wer kennt schon den genauen Unterschied
zwischen ihnen und anderen Beschäftigungsformen, weiß um die
Rechte und Pflichten, die mit ihnen verbunden sind, oder kann sagen, wie sie sich einst auf die Rente auswirken werden? Diese und
andere Fragen beantwortet Kriemhild Seegers vom Bildungsinstitut
Logos. Die Veranstaltung beginnt um 09.00 Uhr und dauert etwa
zwei Stunden. Anmeldung ist nicht erforderlich.
Nähere Informationen: Birgit Hees, 0261 - 405 561.
Informationen
zum 24h-Rennen 2015
Im Rahmen der Vorbereitungen zum bevorstehenden 43. ADAC
Zurich 24 Stunden Rennens vom 14. - 17.05.2015 informiert die capricorn NÜRBURGRING GmbH zu nachfolgenden Einschränkungen und bittet um Ihre Unterstützung und Kenntnisnahme:
Anreiseverkehr:
Insbesondere am Montag, den 11.05.2015, ist an den Zufahrtsstraßen zu den Bedarfscampingplätzen an der Nordschleife in Adenau
(Adenauer Forst, Breidscheid, Wehrseifen, Metzgesfeld), Nürburg
(Hatzenbach) sowie entlang der B412 zwischen Hohe Acht und
Einmündung B258 (Karussell, Wippermann, Brünnchen, Pflanzgarten, Schwalbenschwanz) in beiden Fahrtrichtungen mit verstärktem
Anreiseverkehr bereits ab den frühen Morgenstunden zu rechnen.
Ausgabe 18/2015
Zudem ist die K73 zwischen Ortslage Nürburg und Einmündung
B258 in Höhe Fahrsicherheitszentrum ab Samstag, dem 09.05.2015,
07.00 Uhr, bis Montag, dem 11.05.2015, 11.00 Uhr, für den Durchgangsverkehr gesperrt (Anordnung Kreisverwaltung).
Eine zusätzliche Sperrung für den Durchgangsverkehr erfolgt im
Zeitraum von Samstag, den 16.05.2015, 09.00 Uhr, bis Sonntag, dem
17.05.2015, 07.00 Uhr, entlang der B412 zwischen der Kreuzung L10
(Hohe Acht) und der Einmündung B258 (Döttingen) in beiden
Fahrtrichtungen.
Waldschranken:
Ab Freitag, den 08.05.2015, werden für die Dauer der Veranstaltung
die Waldschrankenschlösser analog der Vorjahre auf eine spezielle
Veranstaltungs-Schließung umgerüstet. Anrainer der an die Nordschleife angrenzenden Parzellen werden freundlich gebeten, auch in
eigenem Interesse und zum Landschaftsschutz die Waldschranken
nach Durchfahrt zu verschließen und nicht offen zu lassen. Entsprechende Schlüssel sind bei Bedarf über die jeweiligen Ortsbürgermeister erhältlich.
Für Rückfragen steht die Einsatzleitung der capricorn NÜRBURGRING GmbH während der Veranstaltung unter der Rufnummer
02691 / 302-220 zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Unterstützung für einen
reibungslosen Ablauf der Veranstaltung.
Weitere Details und Informationen rund um den Nürburgring finden Sie auf unserer Homepage:
Die Polizei bittet um Mithilfe
Boxberg
Zwischen dem 10. und dem 22. April 2015 wurden an einem zur Zeit
unbewohnten Wohnhaus in der Kirchstraße in Boxberg mehrere
Fensterscheiben, eine Holztür sowie auf dem Grundstück liegende
Dachziegel beschädigt.
Der Schaden beträgt ca. 1000 Euro,
Hinweise an die Polizei Daun, Tel.: 06592 9626 0.
SPRECHTAGE + TERMINE
Gerichtstage des Arbeitsgerichts Trier
Die Gerichtstage des Arbeitsgerichts Trier finden am
07.05.2015
21.05.2015
im Gebäude des Rathauses Gerolstein, Sitzungssaal,
Kyllweg 1, 54568 Gerolstein statt.
Gerichtstage des
Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz
Die Gerichtstage des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz finden am
07.05.2015
21.05.2015
28.05.2015
im Gebäude des Arbeitsgerichts Trier, Dietrichstraße 13, 54290 Trier, statt.
Notartermin im Rathaus Kelberg
Herrn Notar Dr. Jens Böhle, Adenau, hält regelmäßig, an jedem ersten und dritten Dienstag im Monat (05.05.2015 + 19.05.2015) in der
Zeit von 14.00 bis 17.00 Uhr, Sprechstunden im Rathaus Kelberg für
die Bürgerinnen und Bürger ab.
Terminabsprache bitte unter Tel.: 02691-2568, Fax: 02691-3801,
Internet: www.notar-boehle.de, E-Mail: [email protected],
Hauptstraße 45, 53518 Adenau.
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Kelberg
- 13 -
AUS VEREINEN UND VERBÄNDEN
Beinhausen/Boxberg/Neichen
Spvgg Struth
Vorankündigung
Samstag, 02.05.2015, 17.30 Uhr in Daun
TuS Daun - Spvgg Struth
Bongard
SV Bongard e.V.
Vorschau
Sonntag, 03.05.2015
Frauen
SG Bongard - FC Bitburg II um 16.30 Uhr in Bongard
Herren
SG Bongard II - SV Nohn II um 12.30 Uhr in Dockweiler
SG Bongard I - SG Prümer Land um 14.30 Uhr in Dockweiler
Kelberg
Katholische Erwachsenenbildung
Kelberg und Landfrauenverband
Vulkaneifel
Freitag, dem 08.05.2015 19.30 Uhr
Der Jakobsweg - die Seele atmen lassen
Wer macht sich auf zum Pilgern auf dem Jakobsweg?
- Wen das Leben bedrückt, Gegenwart wie Zukunft.
- Wer glaubt, dass er seine Lebensweise verändern sollte.
- Wer sich selbst sein will, aber nicht kann.
Viele andere Gründe gibt es seit Jahrhunderten, sich auf den Weg
zu machen; zu Fuß von zu Hause aus, oder auf dem Camino Frances
in Spanien, aber auch mit Bus oder Flugzeug. Der Referent nimmt
uns mit auf die Reise und lässt uns teilnehmen an ihren Impressionen und seinen Erfahrungen. Referent: Herr Jürgen Schwarzmann,
Adenau, Jugendpfleger. Ort: Katholisches Pfarrhaus St. Josef, Kelberg,
Blankenheimerstraße 4. Der Eintritt ist frei!
Samstag, dem 09.05.2015 - 14.30 Uhr
Kräuterexkursion
Eifelkräuter - vital und nat-ur-gesund
Sie interessieren sich für die Heil- und Wirkkraft der heimischen
Kräuter? Gehen Sie mit bei unserer geführten Kräuterwanderung!
Die Tour wird mit Kostproben von Wildkräuterzubereitungen abgerundet. Dauer der Veranstaltung ca. 3 Stunden.
Referentin: Frau Liesel Keller, Jünkerath-Esch
Treffpunkt: Blankenheimerstraße 19 (Fam. Marx)
Kursgebühr: 8 € für Mitglieder des Landfrauenverbandes
10 € für Nichtmitglieder, einschließlich der Kostproben
Telefonische Anmeldung bei Ilse Zeimetz, Kelberg, 02692/327.
DJK Kelberg 1926 e.V.
Ergebnisse:
JSG Eifelhöhe-Kelberg
C-Junioren Kreisklasse
JSG DORSA-WSO-Steffeln II - JSG Eifelhöhe-Kelberg II 1:2
Durch den Sieg in DORSA bleiben die C-Junioren, mit 9 Punkten
Tabellenführer vor Dorsa, Ulmen und Arzfeld mit jeweils 7 Punkten.
A-Junioren Kreisklasse
JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Kylltal-Densborn 5:1
Auch die A-Junioren streben weiterhin die Kreismeisterschaft an.
Mit 26 Punkten führen sie vor der JSG Dorsa und der JSG Hinterbüsch die Tabelle an.
Ausgabe 18/2015
Vorschau 02.05.2015 - 08.05.2015
Senioren
Samstag, 02.05.2015
Alte Herren
18.00 Uhr AH Langenfeld - AH Kelberg
Sonntag, 03.05.2015
Kreisliga C
14.30 Uhr DJK Kelberg - SG Ellscheid III
MSG/JSG Eifelhöhe-Kelberg
Samstag, 02.05.2015
D-Juniorinnen Kreisliga
11.00 Uhr MSG Eifelhöhe-Kelberg - MSG Nusbaum
D-Junioren Bezirksliga
12.00 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Schweich
Spielort Müllenbach
C-Junioren Kreisklasse
13.00 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Baustert II
Spielort Kelberh
D-Junioren Kreisklasse
13.30 Uhr SV Ulmen II - JSG Eifelhöhe-Kelberg
Spielort Ulmen
E-Junioren Kreisklasse
14.00 Uhr JSG Kylltal-Densborn II - JSG Eifelhöhe-Kelberg
Spielort Pelm
14.00 Uhr JSG DORSA-Steffeln - JSG Eifelhöhe-Kelberg II
Spielort Oberbettingen
C-Junioren Kreisklasse
14.30 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Mötsch II
Spielort Kelberg
F-Junioren Kreisklasse
16.00 Uhr JSG Ahbach - JSG Eifelhöhe-Kelberg II
Spielort Nohn
B-Juniorinnen Kreisklasse
16:00 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - MSG Nusbaum
Spielort Kelberg
F-Junioren Kreisklasse
16.15 Uhr JSG DORSA-Steffeln II - JSG Eifelhöhe-Kelberg
Spielort Oberbettingen
B-Junioren Kreisklasse
17.30 Uhr JSG Eifelhöhe-Kelberg - JSG Kylltal-Densborn
Spielort Kelberg
A-Junioren Kreisklasse
17.30 Uhr SV Ulmen - JSG Eifelhöhe-Kelberg
Spielort Ulmen
Freitag, 08.05.2015
E-Juniorinnen Kreisklasse
16.30 Uhr - 18.30 Uhr, Spielort Kelberg
Uersfeld
SpVgg Uersfeld/Kaperich e.V.
Ergebnissmeldung
Wie immer keine Uersfelder Zuschauer keine Tore
Uersfeld - Darscheid 0:1
Sonntag den 03.05.2015 - 12.30 Uhr
Deudesfeld - Uersfeld
Sonstige
Erste Hilfe-Kursangebote
Das Rote Kreuz im Vulkaneifel-Kreis bietet im Mai 2015
nachstehende Lehrgangsprogramme an:
Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber
Wollen Sie den Führerschein machen? Dann ist dieser Kurs für Sie Pflicht
(für die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, B96, L, oder T).
Samstag, 09.05.2015 von 08.30 - 16.00 Uhr in Daun
Rotkreuzkurs
Freitag, 15.05.2015 von 08.30 - 16.45 Uhr in Daun
Anmeldungen können gerne unter 06592-950026 oder unter
www.bildungswerk.drk.de angenommen werden!
Kelberg
- 14 -
Datum
jeden Donnerstag
nach Absprache
02.05.2015
03.05.2015
05.05.2015
05.05.2015
06.05.2015
08.05.2015
09.05.2015
Ausgabe 18/2015
Gottesdienste und Veranstaltungen
der Evangelischen Kirchengemeinde Adenau
UhrzeitVeranstaltung
14.30 Uhr
Ökumenischer Seniorenkreis
18.00 Uhr
Kempenicher Runde (Kirchenscheune)
17.30 Uhr
Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden
09.30 Uhr
Konfirmationsgottesdienst
10.30 Uhr
Gottesdienst „Villa am Buttermarkt“
14.30 Uhr
Tischspiele
14.00 Uhr
Kidstreff
12.00 Uhr
Kidstreff
15.00 Uhr
Basteleien mit Steinen
Bei Mutter „einen Stein im Brett“
… Einladung zum Basteln in der Kirchenscheune Kempenich
Am 9. Mai 2015 um 14.30 Uhr startet für Schulkinder in der Kirchenscheune in Kempenich ein Basteln mit Steinen aller Art. Es
wird um bunt bemalte Kieselsteine gehen, die sich auch zu allerlei
Figuten zusammenkleben lassen.
Für die eine oder den andren ist das die letzte Chance, noch ein
selbstgemachtes Geschenk zu Muttertag herzustellen. Spenden für
Material sind willkommen. Wegen begrenzter Teilnehmerzahl Anmeldung bitte bei: Gaby Grobelin-Müller, Tel.: 02655-941755.
Tobias und sein Schutzengel. Gottesdienst
im Grünen zu Christi Himmelfahrt in Aremberg
Auch in diesem Jahr wird die Evangelische Kirchengemeinde Adenau zu Christi Himmelfahrt am 14. Mai 2015 um 10.00 Uhr einen
Gottesdienst im Grünen feiern. In diesem Jahr fiel die Wahl auf Aremberg. Aremberg, an der nordwestlichen Grenze der Kirchengemeinde gelegen, wird 1166 erstmalig urkundlich erwähnt. In Aremberg wohnen 13 evangelische Christen, 8 davon mit Hauptwohnsitz.
Im Jahre 1669 wurde die Schutzengelkapelle erbaut, die heute oberhalb eines Bonner Schullandheimes zu finden ist. Hier beginnt der
Gottesdienst um 10.00 Uhr.
Der Altar in der Kapelle entstand um 1670. Er stammt aus der
Schlosskirch Croy in Belgien und wurde vom ersten Herzog von
Aremberg, Phillip Franz, der Kapelle in Aremberg gestiftet. Im Zentrum des Altars befinden sich der Erzengel Raphael und ein kleiner
Junge. Es ist Tobias. Seine Geschichte erzählt Pfr. Holger Banse in
der Predigt beim diesjährigen Gottesdienst im Grünen. Bei schlechtem Wetter steht die Pfarrkirche Sankt Nikolaus zur Verfügung.
Zu diesem Gottesdienst sind auch römisch-katholische Christen
herzlich willkommen. Nach dem Gottesdienst sind alle Besucher zu
einem kleinen Imbiss mit Kaffee und Kuchen eingeladen.
Anfahrt: Da die Straße zwischen Antweiler und Aremberg voraussichtlich noch gesperrt sein wird, empfiehlt es sich, über Eichenbach
nach Aremberg zu fahren. Dort in der Ortsmitte der Burgstraße
nach rechts folgen. Am Ortsende nicht mit der abknickenden Vorfahrt nach links fahren, sondern gerade aus der Kapellenstraße folgen, die direkt vor die Kapelle führt.
Kulturführerschein® Heimat jetzt in der Region
Wer etwas Zeit übrig hat, neue Kontakte und Aktivitäten sucht, an
Kultur interessiert ist und sich für sich selbst, für andere und vielleicht zusammen mit anderen engagieren will, „ist beim ‚Kulturführerschein® Heimat‘ richtig“, ist Projektleiterin Margit Büttner aus
Koblenz überzeugt.
Die Pfarrerin beim Evangelischen Erwachsenenbildungswerk
Rheinland-Süd e.V. startet Ende Juli in Kempenich die mehrmonatige Fortbildungsreihe.
Zwischen Adenau und Bad Breisig, Mayen und Bad Neuenahr leben die Menschen in einer Region, die auf eine uralte Geschichte
zurückblickt und sich momentan wieder in starkem Wandel befindet. „Wir möchten Menschen zusammenbringen, die Lust haben, in
ihrem Lebensumfeld Impulse weiterzugeben, damit die Region als
Heimat für viele attraktiv bleibt,“ umreißt Margit Büttner die Zielsetzung des Projekts.
Ansprechpartner
Frau Esser
Fr. Grobelin-Müller
Pfarrer Hertel
Pfarrer Banse
Pfarrer Banse
Herr Nowak
Frau Thon-Stein
Frau Thon-Stein
Kemp. Runde
Ort
Adenau
Kempenich
Kempenich
Adenau
Adenau
Kempenich
Ahrbrück
Adenau
Kempenich
An sechs Workshop-Tagen können die Teilnehmenden für sich
selbst herausfinden, was ihnen Heimat bedeutet, was sie ihnen bietet und wie sie ein überschaubares eigenes Projekt dazu entwickeln
können. Der Inspiration für das „eigene Ding“ dienen Exkursionen,
die von wechselnden Fachreferenten begleitet werden und das jeweilige Tagesthema vertiefen.
Zum Abschluss des Kurses gibt es den „Kulturführerschein® Heimat“, als Anerkennung für das Engagement der Teilnehmenden
und als Ansporn, etwas Neues auszuprobieren - „Dort, wo Ihr Herz
schlägt,“ heißt es im Programm.
Zu einem ersten Informationstreffen laden die Veranstalter am
Montag, dem 13. Juli 2015, 15.00 bis 17.00 Uhr in die Kirchenscheune Kempenich (Goldbachstr. 56746 Kempenich) ein. Die Workshoptage starten am 14. September und finden einmal monatlich an
Montagen in Kempenich und Umgebung statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 95,- Euro.
Anmeldungen zum Infonachmittag erbittet Projektleiterin Margit
Büttner bis Donnerstag, den 9. Juli 2015, Telefon 0261-9116164 oder
E-Mail [email protected].
Das Programm mit Anmeldeformular ist als Download im Internet
abrufbar: www.eeb-sued.de.
Katholische Kirchengemeinden
Pfarreiengemeinschaft Kelberg
mit den Pfarrgemeinden Beinhausen,
Bodenbach, Kelberg, Müllenbach,
Nürburg, Retterath, Uersfeld,
Uess und Welcherath
www.pfarreiengemeinschaft-kelberg.de
Freitag, 01.05.2015 Tag der Arbeit hl. Josef der Arbeiter, Patron in Kirsbach
Müllenbach 10.30 Uhr Hochamt
anschl. Fahrzeugsegnung
Welcherath 19.00 Uhr Feierliche Maiandacht
Fünfter OstersonntagKirmes in Welcherath
Floriansfest der Feuerwehren
Samstag, 02.05.2015
Müllenbach 17.30 Uhr Vorabendmesse (MD-Gr. 1)
Retterath
17.30 Uhr hl. Messe (MD-Gr. 3)
Nürburg
19.00 Uhr Vorabendmesse
Hilgerath
19.00 Uhr hl. Messe
Sonntag, 03.05.2015
Bongard
09.00 Uhr Hochamt (MD-Gr. 2)
Kelberg
09.00 Uhr hl. Messe
Welcherath 10.30 Uhr Festhochamt
Uess
10.30 Uhr hl. Messe
Hilgerath
14.30 Uhr Taufe
Heyerberg
15.00 Uhr Maiandacht
Müllenbach 17.30 Uhr Feierliche Maiandacht
Montag, 04.05.2015 - hl. Florian
Müllenbach 14.30 Uhr Rosenkranz
Kelberg
- 15 -
Dienstag, 05.05.2015 - Dienstag der 5. Osterwoche
Welcherath 09.30 Uhr Frühstück der Senioren
Mittwocg, 06.05.2015 - Mittwoch der 5. Osterwoche
Müllenbach 9.45 Uhr Krankenkommunion
Müllenbach 14.30 Uhr Seniorennachmittag
Bodenbach 15.00 Uhr Seniorennachmittag
Donnerstag, 07.05.2015 - Donnerstag der 5. Osterwoche
Borler
14.00 Uhr Krankenkommunion
Bodenbach 15.00 Uhr Krankenkommunion
Bongard
15.30 Uhr Krankenkommunion
Rothenbach 16.15 Uhr Krankenkommunion
Fr., 08.05.2015 - Freitag der 5. Osterwoche
Drees
14.30 Uhr Krankenkommunion
Kirsbach
15.15 Uhr Krankenkommunion
Meuspath
16.00 Uhr Krankenkommunion
Ausgabe 18/2015
Wir erwarten:
- eine abgeschlossene Ausbildung zur/ zum Verwaltungsfachangestellten oder eine kaufmännische Ausbildung
- gute EDV- Kenntnisse
- gute Auffassungsgabe und schnelles Erfassen
von Zusammenhängen
- freundliches und sicheres Auftreten
- ein hohes Maß an Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft
- Kenntnisse im Haushalts- und Kassenrecht sowie Grundkenntnisse im Bereich der Doppik
Die zu besetzende Stelle ist in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen/ Bewerber werden
bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Christian Backes,
Tel. 06593-80114 gerne zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 08.05.2015 an die Verbandsgemeindeverwaltung Hillesheim, Burgstraße 6, 54576 Hillesheim.
Gottesdienste im
Regina-Protmann-Stift
Kelberg
in der Regel am Sonntag um 11.00 Uhr
Christi Himmelfahrt, 14. Mai 2015, 11.00 Uhr
Redaktionsschluss
„Glauben erleben“
Ausgabe Juni 2015 ist der 30. April 2015
Ausgabe Juli 2015 ist der 1. Juni 2015
Es können nur Messbestellungen und Textbeiträge berücksichtigt
werden, die schriftlich und rechtzeitig zum Redaktionsschluss im
Pfarrbüro Kelberg, bzw. im Pfarramt Müllenbach vorliegen.
Bibelteilen
Die Gruppe „Bibelteilen“ trifft sich einmal im Monat im Pfarrheim
Kelberg. Die nächsten Treffen sind am Dienstag, 5. Mai 2015 und 2.
Juni, jeweils um 20.00 Uhr. Neue, interessierte Teilnehmerinnen und
Teilnehmer sind jederzeit willkommen.
Theologischer Lesekreis
Der theologische Lesekreis trifft sich einmal im Monat mittwochs
im Pfarrheim Kelberg. Die nächsten Treffen sind am 6. Mai, 10. Juni
und 1. Juli, jeweils von 19.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Treffen für
jedermann in Uersfeld
Das nächste Treffen ist am Mittwoch, dem 06.05.2015 um 14.30 Uhr
im Pfarrsaal in Uersfeld. Bei Kaffee und Kuchen wollen wir wieder
erzählen, spielen oder singen.
Alle Frauen und Männer aus der Pfarrei, jung oder alt, sind herzlich
willkommen.
AUSSCHREIBUNGEN ANDERER BEHÖRDEN
Verbandsgemeindeverwaltung Hillesheim
Bei der Verbandsgemeinde Hillesheim ist zum nächstmöglichen
Zeitpunkt die Stelle einer/ eines
Sachbearbeiterin /
Sachbearbeiters
im Fachbereich Organisation und Finanzen Verbandsgemeindekasse- zu besetzen.
Es handelt sich hierbei um eine befristete Teilzeitstelle mit 25 Wochenstunden.
Das Beschäftigungsverhältnis und das Entgelt richten sich nach den
Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Pflege und Kontrolle von Personen- und Sachkonten
- Mitwirkung bei der Durchführung
des Mahn- und Vollstreckungswesens
- Bearbeitung und Überwachung
von Stundungen und Ratenzahlungen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung der Haushaltsrechnung
Ende des redaktionellen Teils
Caritas-Sozialstation
Anzeige
Daun - Kelberg
Ambulante Pflege - rund um die Uhr erreichbar
Tel............................................................................................ 06592/3004
Kelberg
- 16 -
Ausgabe 18/2015
Anzeige
DRK Ambulanter Pflegedienst
24 h kostenlose Rufhotline
Tel........................................................................................ 06592/950025
Samstag, 02.05.2015
Second Hand-Basar
alles rund ums Kind
Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz
Unterbringung von Asylbewerbern
Die Versicherer von Wohngebäuden sehen die Vermietung von
Wohnraum an Asylbewerber/Flüchtlinge als Risikoerhöhung an, die
zu einer Neuberechnung der Versicherungsprämien und damit zum
Teil zu einer nicht unerheblichen Steigerung führt. Bei einer nicht
erfolgten Anzeige der Nutzungsänderung kann der Versicherungsschutz entfallen.
Zur Vermeidung von Streitigkeiten im Schadensfall empfiehlt der
GStB seinen Mitgliedskommunen, die Anmietung von Gebäuden
für die Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen seinen Gebäudeversicherern anzuzeigen. Gleichfalls sollten private Vermieter
auf den Umstand einer möglichen Gefahrenerhöhung und die Anzeigepflicht gegenüber dem jeweiligen Gebäudeversicherer hingewiesen werden. Der GStB lehnt die grundsätzliche Annahme einer
Risikoerhöhung bei der Unterbringung der Asylbewerber/Flüchtlinge ab. Diese pauschale Betrachtungsweise ist aus Sicht des GStB
nicht akzeptabel.
VERLAGSMITTEILUNGEN
Der SV Eintracht Trier 05 in der
Fußball-Regionalliga Südwest:
Parallel zum Endspurt laufen
Personal-Planungen auf Hochtouren
Die aktuelle Saison in der Fußball-Regionalliga Südwest ist auch
für den SV Eintracht Trier 05 in den letzten Zügen: Sonntag, 3. Mai
2015 ab 17.00 Uhr, kommt es zum Auswärtsspiel bei der TSG Hoffenheim II. Am Samstag, 9. Mai 2015, 14.00 Uhr, folgt das Match
beim Spitzenreiter Kickers Offenbach. Das letzte Heimspiel der
2014/15er Runde ist dann für Samstag, 16. Mai 2015, 14.00 Uhr,
gegen den KSV Hessen Kassel geplant. Der Saisonkehraus steigt
aus blau-schwarz-weißer Sicht am Samstag, 23. Mai 2015, 14.00 Uhr,
beim FK 03 Pirmasens.
Unterdessen laufen die Vorbereitungen für die neue Saison auf
Hochtouren. Inzwischen steht auch der erste Neuzugang fest: Mittelfeldspieler Christian Telch (27) - derzeit noch in Diensten des
Nord-Regionalligisten Goslarer SC - hat bis Mitte kommenden Jahres unterschrieben. Der bei Mainz 05 ausgebildete Telch war in der
Saison 2010/11 bei den Kickers Offenbach in der Dritten Liga aktiv.
Danach sammelte er in verschiedenen Regionalligen Erfahrung bei Rot-Weiss Essen im Westen, beim SVN Zweibrücken im Südwesten und derzeit noch im Norden in Goslar.
SVE-Cheftrainer Peter Rubeck freut sich auf „einen Wunschspieler
von mir“. Die Fähigkeiten des auf der Sechser- oder Achterposition
einsetzbaren Telch hat er in der gemeinsamen Zeit in Zweibrücken
kennen- und schätzen gelernt. „Christian ist ein Führungsspieler,
der über starke spielerische und physische Fähigkeit mitbringt.“
Nicht minder froh ist er über die jüngst vollzogene Vertragsverlängerung von Christoph Buchner. Der heute 25-Jährige kam im Sommer 2013 vom Chemnitzer FC an die Mosel und bestritt seitdem 50
Einsätze im blau-schwarz-weißen Dress. „Was Christian kann, hat
er auch in der Hinrunde hinreichend bewiesen. In unserer jungen
Mannschaft ist er auch er einer, der voraus gehen kann und wird.“
Aktuell laboriert Buchner an einer demnächst zu operierenden
Verletzung im Adduktorenbereich. Coach Rubeck rechnet zur Sommervorbereitung Ende Juni wieder mit dem gebürtigen Bayern.
Aktuelles: www.eintracht-trier.com;
www.facebook.com/eintrachttrier;
www.facebook,com/HeldenNachwuchs;
www.eintracht-trier-jugend.de
Der Basar findet im Gemeindehaus in
Köttelbach von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt.
Wer Interesse hat, wendet sich bitte an
Natascha Emmerichs, (02692/9320936)
oder Gudrun Schaaf, (0170/5217318).
Dorfkirmes in Zermüllen
Samstag, 02.05.2015
Ab 20.00 Uhr gemütliches Beisammensein
Sonntag, 03.05.2015
10.00 Uhr Frühschoppen, 14.00 Uhr öffentliches
Königsschießen der St. Hubertus Schützenbruderschaft, Kaffee und Kuchen
Montag, 04.05.2015
15.00 Uhr Kirmesausklang, Dämmerschoppen
Auf Ihren Besuch freut sich die St. Hubertus
Schützenbruderschaft Zermüllen e.V.
Dienstag, 05.05.2015
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Mi., 07.00 - 08.30 Uhr, 15.00 - 21.00 Uhr
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16.30 - 17.30 Uhr
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Ausgabe 18/2015
Kelberg
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Rundum
gut beraten
Chancen gezielt nutzen
Lebensversicherer reagiert mit innovativem Vorsorgekonzept
auf Niedrigzinsumfeld
(djd/pt). Angesichts der nied- ten Altersvorsorgeverträge auf
rigen Kapitalmarktzinsen wol- Perspektive.
len viele Menschen Sicherheit Der Kunde hat die Wahl
und Renditechancen ihrer Al- „Die Kunden können sich weitersvorsorge neu ausbalancie- terhin für das klassische oder
ren. Wichtig ist ihnen dabei, die kapitalmarktorientierten
dass sie neben einer höheren Vorsorgekonzepte entscheiden.
Renditechance auf alle Fälle Optional bieten wir ihnen aber
mindestens die eingezahlten nun auch das neue Konzept
Beiträge zurück erhalten. Seit an“, betont Trieb.
einem Jahr geht Marktführer Die Kunden erhalten dort eine
Allianz Leben mit dem inno- gesamte Verzinsung von minvativen Vorsorgekonzept Pers- destens 4,5 Prozent und dapektive deshalb neue Wege.
mit 0,3 Prozentpunkte mehr
als bei einer klassischen RenAttraktive Kombination
tenversicherung. „Die Koskommt gut an
ten für die Absicherung der
„Mit Perspektive bieten wir Garantien fallen bei Perspekden Erhalt der eingezahlten tive geringer aus. Diese EinBeiträge, eine lebenslange sparung geben wir in Form
Mindestrente und die Chance einer höheren Verzinsung weiauf eine zusätzliche Rendite. ter“, sagt Trieb. Zudem werde
Diese attraktive Kombinati- die Rente erst zum Rentenbeon kommt bei unseren Kun- ginn berechnet. Damit könne
den sehr gut an“, so Gudrun der Kunde an einer künftigen
Trieb von Allianz Leben. Dies eventuell besseren Zinsentbestätigen auch die Zahlen: In- wicklung teilhaben. „Denn
zwischen wurden über 50.000 auch Zinstäler gehen irgendVerträge abgeschlossen mit wann vorüber“, weiß Trieb.
einem Wert von knapp zwei
Milliarden Euro. „Dies ist für Das neue Konzept biete die
uns die erfolgreichste Pro- aus der Rentenversicherung
dukteinführung aller Zeiten, bekannten Sicherheiten: die
inzwischen entscheidet sich je- Gewissheit, dass zum Render dritte Kunde für das neue tenbeginn und im Todesfall
Vorsorgekonzept“, sagt Trieb. mindestens die eingezahlten
Konkret entfielen über 38 Pro- Beiträge ausbezahlt werden,
zent der im ersten Halbjahr eine lebenslange Mindestrente
2014 über die Agenturen des und eine Leistung bis ans LeVersicherers verkauften priva- bensende
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Vertrag zusammen. Damit sind
alle Risiken bei einem Anbieter
versichert und der Versicherte hat
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partner, der ihn und seine persönlichen Verhältnisse gut kennt.
Obendrein kann der Versicherer,
weil mehrere Risiken über ihn abgesichert sind, einen Preisvorteil
im Sinne eines Rabatts einkalkulieren und an seine Kunden weitergeben.
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