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Oberschule Ganderkesee
Informationen zum Übergang in den 9. Jahrgang der Oberschule
Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 startet der 9. Jahrgang der Oberschule mit der Arbeit in Schulzweigen. Das bedeutet, dass zum Ende des laufenden Schuljahres für die jetzigen 8. Klassen eine Versetzung in den Haupt- bzw. Realschulzweig der Oberschule erfolgt.
Versetzung in die Schulzweige
In welchen Schulzweig die Schülerinnen und Schüler versetzt werden, ist abhängig vom
Leistungsbild. In den Realschulzweig wird versetzt, wer …
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in den E-Kursen in Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von
mindestens 4,0 erreicht, oder…
in den G-Kursen in Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von
mindestens 2,4 erreicht, oder…
in zwei E-Kursen und einem G-Kurs einen Durchschnitt von mindestens 4,0 erreicht,
wobei die Zensur aus dem G-Kurs um eine Note abgestuft wird.
Beipiel: E-Kurs Deutsch: 3, E-Kurs Mathematik 4, G-Kurs Englisch: 3
Berechnung: (3 + 4 + 4) : 3 = 3,6 , oder …
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in zwei G-Kursen und einem E-Kurs einen Durchschnitt von mindestens 2,4 erreicht,
wobei die Zensur aus dem E-Kurs um eine Note aufgewertet wird.
Beispiel: G-Kurs Mathematik: 2, G-Kurs Englisch: 3, E-Kurs Deutsch: 3
Berechnung: ( 2 + 3 + 2) : 3 = 2,3,
und…
…in allen übrigen Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht.
Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden, wenn sie das Klassenziel des 8. Schuljahres erreicht haben, in den Hauptschulzweig der Oberschule versetzt.
Unterrichtsorganisation in den Schulzweigen
Für den Hauptschulzweig und den Realschulzweig in der Oberschule gelten die für die jeweilige Schulform
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gültigen Organisationserlasse
die Versetzungsordnungen für die Haupt- und Realschule
der Erlass zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung
Die Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I
Im Hauptschulzweig wird Unterricht nach der Stundentafel der Hauptschule erteilt.
In den Fächern Englisch und Mathematik wird nach Fachleistungskursen E und G differenziert.
Die Klassengröße im Hauptschulzweig beträgt bis zu 26 Schülerinnen und Schüler.
Im Realschulzweig wird Unterricht nach der Stundentafel der Realschule erteilt.
Die Klassengröße im Realschulzweig beträgt bis zu 30 Schülerinnen und Schüler.
Wahlpflicht- und Religions/Werte und Normen-Kurse können auch schulzweigübergreifend
Unterrichtet werden.
Abschlüsse
Am Ende des 9.Schuljahres erhält den Hauptschulabschluss, wer mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erbringt (unter Anwendung der Ausgleichsregelung).
Für den Besuch der 10. Klasse des Hauptschulzweiges ist zusätzlich die Versetzung in die
10. Klasse notwendig. Am Ende des 10. Schuljahres können im Hauptschulzweig folgende
Abschlüsse erreicht werden:
Den
Sekundarabschluss I
Hauptschulabschluss
Erwirbt, wer …
Den
Sekundarabschluss I
Realschulabschluss
erwirbt, wer außerdem…
Den
Erweiterten
Sekundarabschluss I
erwirbt, wer außerdem…
- die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen)
in allen Pflichtfächern und in den
Wahlpflichtkursen
erfüllt hat.
- mindestens ausreichende Leistungen in
einem Fachleistungskurs E und
- im Durchschnitt mindestens befriedigende
Leistungen in allen
Pflichtfächern und
Wahlpflichtkursen erbringt
- in einem E-Kurs mindestens gute und im
zweiten E- Kurs mindestens befriedigende
Leistungen und
- im Durchschnitt mindestens gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbringt.
Im Realschulzweig können nach dem 10. Schuljahr folgende Abschlüsse erreicht werden:
Den
Sekundarabschluss I
Realschulabschluss
erwirbt, wer
Den
Erweiterten
Sekundarabschluss I
erwirbt, wer…
Den
Sekundarabschluss I
Hauptschulabschluss
erwirbt, wer…
- die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen)
in allen Pflichtfächern und in den
Wahlpflichtkursen
erfüllt hat.
- im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und
- in den Pflichtfächern
Deutsch, erste
Fremdsprache und
Mathematik erbringt.
- am Ende des 10. Schuljahres die Voraussetzun-gen für den Erwerb
des Realschulabschlusses nicht erfüllt, aber in
höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere
als ausreichende Leistungen erbracht hat.
Wer im Realschulzweig nicht in den 10. Jahrgang versetzt wird und die Schule verlässt, erhält den Hauptschulabschluss, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, die für den Hauptschulabschluss im Hauptschulzweig gelten.