Oberschule Ganderkesee Informationen zum Übergang in den 9. Jahrgang der Oberschule Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 startet der 9. Jahrgang der Oberschule mit der Arbeit in Schulzweigen. Das bedeutet, dass zum Ende des laufenden Schuljahres für die jetzigen 8. Klassen eine Versetzung in den Haupt- bzw. Realschulzweig der Oberschule erfolgt. Versetzung in die Schulzweige In welchen Schulzweig die Schülerinnen und Schüler versetzt werden, ist abhängig vom Leistungsbild. In den Realschulzweig wird versetzt, wer … in den E-Kursen in Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 4,0 erreicht, oder… in den G-Kursen in Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 2,4 erreicht, oder… in zwei E-Kursen und einem G-Kurs einen Durchschnitt von mindestens 4,0 erreicht, wobei die Zensur aus dem G-Kurs um eine Note abgestuft wird. Beipiel: E-Kurs Deutsch: 3, E-Kurs Mathematik 4, G-Kurs Englisch: 3 Berechnung: (3 + 4 + 4) : 3 = 3,6 , oder … in zwei G-Kursen und einem E-Kurs einen Durchschnitt von mindestens 2,4 erreicht, wobei die Zensur aus dem E-Kurs um eine Note aufgewertet wird. Beispiel: G-Kurs Mathematik: 2, G-Kurs Englisch: 3, E-Kurs Deutsch: 3 Berechnung: ( 2 + 3 + 2) : 3 = 2,3, und… …in allen übrigen Fächern einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erreicht. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden, wenn sie das Klassenziel des 8. Schuljahres erreicht haben, in den Hauptschulzweig der Oberschule versetzt. Unterrichtsorganisation in den Schulzweigen Für den Hauptschulzweig und den Realschulzweig in der Oberschule gelten die für die jeweilige Schulform • • • • gültigen Organisationserlasse die Versetzungsordnungen für die Haupt- und Realschule der Erlass zur Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung Die Verordnung über die Abschlüsse im Sekundarbereich I Im Hauptschulzweig wird Unterricht nach der Stundentafel der Hauptschule erteilt. In den Fächern Englisch und Mathematik wird nach Fachleistungskursen E und G differenziert. Die Klassengröße im Hauptschulzweig beträgt bis zu 26 Schülerinnen und Schüler. Im Realschulzweig wird Unterricht nach der Stundentafel der Realschule erteilt. Die Klassengröße im Realschulzweig beträgt bis zu 30 Schülerinnen und Schüler. Wahlpflicht- und Religions/Werte und Normen-Kurse können auch schulzweigübergreifend Unterrichtet werden. Abschlüsse Am Ende des 9.Schuljahres erhält den Hauptschulabschluss, wer mindestens ausreichende Leistungen in allen Fächern erbringt (unter Anwendung der Ausgleichsregelung). Für den Besuch der 10. Klasse des Hauptschulzweiges ist zusätzlich die Versetzung in die 10. Klasse notwendig. Am Ende des 10. Schuljahres können im Hauptschulzweig folgende Abschlüsse erreicht werden: Den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss Erwirbt, wer … Den Sekundarabschluss I Realschulabschluss erwirbt, wer außerdem… Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer außerdem… - die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat. - mindestens ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs E und - im Durchschnitt mindestens befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbringt - in einem E-Kurs mindestens gute und im zweiten E- Kurs mindestens befriedigende Leistungen und - im Durchschnitt mindestens gute Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbringt. Im Realschulzweig können nach dem 10. Schuljahr folgende Abschlüsse erreicht werden: Den Sekundarabschluss I Realschulabschluss erwirbt, wer Den Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer… Den Sekundarabschluss I Hauptschulabschluss erwirbt, wer… - die Mindestanforderungen (ausreichende Leistungen) in allen Pflichtfächern und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat. - im Durchschnitt befriedigende Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen und - in den Pflichtfächern Deutsch, erste Fremdsprache und Mathematik erbringt. - am Ende des 10. Schuljahres die Voraussetzun-gen für den Erwerb des Realschulabschlusses nicht erfüllt, aber in höchstens drei Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen geringere als ausreichende Leistungen erbracht hat. Wer im Realschulzweig nicht in den 10. Jahrgang versetzt wird und die Schule verlässt, erhält den Hauptschulabschluss, sofern er die Voraussetzungen erfüllt, die für den Hauptschulabschluss im Hauptschulzweig gelten.
© Copyright 2024