Ausgabe 1 /2015 gut.vernetzt. ein hbsn newsletter vor.Sicht. Digitale Medizin und Versorgung auf dem Vormarsch Im Markt der digitalen Gesundheit hat es in den letzten drei Jahren eine sprunghafte Entwicklung gegeben. Zwei Beispiele: Da wertet die Smartphone-App Ginger.io aus den USA anhand von Handydaten die mentale und physische Verfassung des Nutzers aus. Bei dem Kooperationsprojekt von fünf Top-Universitätskliniken in den USA stehen die Beobachtung von Multipler Sklerose, physischen Erkrankungen und die operative Nachsorge im Mittelpunkt. Zweites Beispiel: Google hat ein Team von 100 For- Editorial schern an Bord, das eine essbare Sensorplattform entwickelt. Magnetische Nanopartikel sollen noch nicht ausgebrochene Krankheiten im menschlichen Körper aufspüren. Die Auswertung erfolgt mit Hilfe von Handgelenks-Scans und hat die Früherkennung von Krebs, Niereninsuffizienz etc. zum Ziel. Diese Beispiele sollen deutlich machen, dass es hier um völlig neue Ansätze der Diagnose und Therapie sowie deren Steuerung und Kostenplanung mit zum Teil ebenso neuen Playern geht. Große internationale Player vornehmlich aus der Industrie widmen sich dem Thema Health Care mit praktischen Visionen und haben das Thema digital Health Care ernsthaft besetzt. Was bedeutet das alles für den hiesigen Gesundheitsmarkt? Die überwiegende und ständig wachsende Zahl von SmartphoneLösungen orientiert sich derzeit noch auf die Bereiche Fitness und Wellness, Stressabbau und Ernährung. Gezielt auf Krankheiten weiter auf Seite 2 Health Business Services Network Harmonie im „Haifischbecken“? Wer wäre mit Blick auf die über 30 Gesundheitsreformen seit Bestehen der Bundesrepublik je auf die Idee gekommen, diese mit dem Begriff Harmonie zu verbinden? Aber derzeit scheint alles „wie am Schnürchen“ zu laufen. Dem stets gute Laune verströmenden Minister Gröhe werden weder aus den Ländern noch von sonst wem unüberwindbare Steine in den Weg gelegt. Man hält den koalitionären Fahrplan bislang beeindruckend ein. Die Reformagenda-Liste ist fleißkärtchenverdächtig: Neugestaltung der Krankenkassenfinanzierung, nach der Versorgungsstrukturgesetzgebung gleich die Versorgungsstärkung hinterher, Pflegereform in zwei Stufen, Präventionsgesetz und Innovationsfonds. Und das E-Health-Gesetz wird bei dieser Schlagzahl sicher auch nicht lange auf sich warten lassen. Auf einem ganz anderen Blatt stehen die Frage der inhaltlichen Stringenz, die in den zum Teil regelungstiefen Rahmenbedingungen verloren geht, und letztlich natürlich die Frage der Umsetzung. Da werden die eher zähen Willensbildungsgremien zeigen müssen, ob sie die Schlagzahl einhalten können und alles rechtzeitig beim Endverbraucher ankommt. Siehe eGK. Die Selbstverwaltung steht mehr denn je unter Zugzwang. Herzliche Grüße ihr tobias niemann Fortsetzung von Seite 1 und deren Management sind die entsprechenden Applikationen momentan noch stark unterrepräsentiert. Entsprechende Angebote für Chroniker z.B. sind in der Bundesrepublik eher noch selten, trotz der deutlichen Zunahme auch der Krankenkassen-Apps, die eigentlich ein Interesse an der flankierenden Verbreitung der digitalen Steuerungskomponenten haben müssten. Es ist aber davon auszugehen, dass es hier in den nächsten Jahren zu sog. „qualitativen Sprüngen“ kommen wird. Das gilt auch für die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen. Trotz der z. T. noch unsicheren Annahmen insbesondere bezogen auf den deutschen Markt nehmen die Investoren für digitale Lösungen zunehmend mehr Kapital in die Hand. Dabei wird es darauf ankommen, in wieweit Tools und Lösungen angeboten werden, bei denen der Verbraucher- und Patientennutzen und möglichst einfache Nutzeranwendungen im Fokus stehen. Hier lassen sich inzwischen verbreitete Möglichkeiten in den USA nicht einfach auf den deutschen Markt übertragen. Wäh- rend die US-Firma ZocDoc mit ihrem Online-Buchungsportal inzwischen für 40 % der US-Bürger in über 200 Städten über 6 Millionen Terminbuchungen pro Monat abwickelt, diskutiert hierzulande die Selbstverwaltung im Zuge der aktuellen Gesundheitsreformen noch über Grundsätzliches. Die Frage der Zahlungsbereitschaft und der Kostenerstattung, die Anforderungen des Datenschutzes, die Widerstände und die aufwendige „Willensbildungskultur“ des traditionellen föderalen Systems bedürfen ganz andersartiger inhaltlicher und organisatorischer Anforderungen. Hier wird es aber Lösungen geben, wenn nicht durch das e-Health-Gesetz, dann doch im Zuge weiterer Reformen. Denn eines ist klar: Der Zug der digitalen Gesundheitslösungen insbesondere für flankierendes Versorgungsmanagement auf der individuellen Nutzerebene steht unumkehrbar auf den Schienen. nach.richten. Datenschutz und Krankenkassen: Bereitschaft zur Weitergabe von Gesundheitsdaten bei entsprechenden Anreizen Apps für Smartphones, die zusammen mit anderen Messgeräten Gesundheitsdaten aufzeichnen haben hierzulande bereits über 40 % der Bevölkerung installiert. Im Hinblick auf den Umgang mit den hier gesammelten Daten gibt es allerdings höchst unterschiedliche Einstellungen. Nach einer aktuellen Studie des Marktforschungsunternehmens YouGov ist rund jeder Dritte (32 %) 2 bereit, die hierbei gesammelten Daten an seine Krankenkasse weiterzugeben, wenn diese ihn dafür mit Vorteilen wie günstigeren Tarifen oder Gutscheinen für privatärztliche Leistungen belohnt. Auch Gutscheine für Fitness- oder Wellness-Angebote oder sogar Punktegutschriften auf Kundenkarten (Payback, Miles& More) würden von vielen Versicherten akzeptiert. Die Skepsis ist jedoch größer: Für 39 % kommt eine Weitergabe auf keinen Fall in Frage. Noch etwas skeptischer ist man im Hinblick auf den Datenschutz. So gehen rund 80 % davon aus, dass die einmal erfassten und übermittelten Gesundheitsdaten auch für andere Zwecke verwendet werden. 1/2015 / gut.vernetzt. an.Sicht. TK-Depressionsatlas: Fehlzeiten wegen Depression; DAK meldet Rekordkrankenstand wegen psychischer Erkrankungen Vom Jahr 2000 bis 2013 sind Fehlzeiten aufgrund von Depressionen um fast 70 % gestiegen. Dieser Trend setzt sich mit einem Anstieg von 7,7 % im letzten Jahr ungebrochen fort. Der Anteil der Erwerbspersonen, die Antidepressiva verschrieben bekamen, hat im gleichen Zeitraum um mehr als ein Drittel zugenommen. Betroffen sind laut TK vor allem Berufe mit einem hohen Stresslevel und einer großen psychischen Belastung wie im Callcenter (2,8 Tage), in der Altenpflege (2,5), in Erziehungs-(1,6) sowie Sicherheitsberufen (1,4). Auch die DAK meldete, dass die Zahl der Fehltage aufgrund psychischer Erkrankungen 2014 einen Höchststand erreicht hat. Die Ausfalltage aufgrund von Depressionen, Angststörungen und anderen psychischen Leiden stieg gegenüber dem Vorjahr um 12 % an. Silver Surfer im Netz: Das Internet wird für viele Senioren unverzichtbar Viele ältere Menschen können sich ein Leben ohne Internet nicht mehr vorstellen. Jeder zweite Internetnutzer ab 65 Jahren (46 %) erklärt das Internet für sich persönlich als unverzichtbar. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM im Rahmen des Wissenschaftsjahres „Die digitale Gesellschaft“. Danach sind fast 38 % der Senioren online. Im Vorjahr war es erst knapp jeder Dritte. Quelle: digital-ist.de/aktuelles/zahlen-des-monats.html wir.HBSN. Datenlöschung – Selbstverständlichkeit und doch eine Herausforderung Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gilt – als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – seit dem Volkszählungsurteil des Bundesgerichtshofs von 1983 als ein Grundrecht. Auf diesem Grundrecht basieren die bundesdeutschen Datenschutzgesetze. Bereits seit Ende 1980 ist die Verpflichtung zur Löschung von Sozialdaten in § 84 SGB X vergut.vernetzt. / 1/2015 ankert. Gemäß der aktuellen Fassung von § 84 Abs. 2 SGB X gilt: „Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.“ Die Verpflichtung zur Löschung von Sozialdaten ist also nichts Neues und sollte eigentlich für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine Selbstverständlichkeit sein. 3 wir.HBSN. Dass das offenbar doch nicht ganz so selbstverständlich ist, bewegte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Frau Voßhoff dazu, den GKV-Spitzenverband aufzufordern, seine Mitgliedskassen „nachdrücklich auf das Erfordernis eines hinreichenden Löschkonzeptes sowie der tatsächlichen Löschung nicht mehr erforderlicher Daten hinzuweisen“. Im Rundschreiben RS 2014/525 vom 03.12.2014 des GKVSpitzenverbands heißt es: „Fehlende Löschmöglichkeiten bzw. das Fehlen von Löschkonzepten wird zukünftig von der BfDI nicht mehr akzeptiert werden. Sollte ab dem 1. Juli 2015 festgestellt werden, dass eine erforderliche Löschung der Daten tatsächlich nicht stattfindet, wird dies als Verstoß gegen § 84 Absatz 2 Satz 2 SGB X in Verbindung mit § 304 SGB V und das Fehlen von Löschkonzepten als Verstoß gegen § 78a SGB X nach § 81 Absatz 2 Satz 1 SGB X in Verbindung mit § 25 Absatz 1 BDSG beanstandet.“ Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass ein Verstoß gegen das Gebot zur Löschung von Sozialdaten durchaus als unbefugte Verarbeitung von Sozialdaten angesehen werden könnte, da auch das bloße Speichern von Sozialdaten eine Form der Verarbeitung darstellt. In der Konsequenz könnten Bußgelder in Höhe von 300.000 EUR in Frage kommen. Die Annahme, dass die Löschung der Sozialdaten primär die Aufgabe der Dienstleister der Krankenkassen sei, trifft nicht zu, da gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB X die beauftragenden Krankenkassen die verantwortlichen Stellen sind. Den Blick nur auf einen oder wenige Dienstleister zu richten, sollte unter den gegebenen Umständen ebenfalls als nicht zielführend bewertet werden. Das von der BfDI geforderte Löschkonzept bezieht sich vielmehr auf 4 alle Sozialdaten der Krankenkassen. Dazu können auch Sozialdaten in Form von Dokumenten gezählt werden, die ggf. noch in Archiven gelagert werden und deren Vernichtung noch aussteht. Der Umstand, dass Softwaresysteme, die bei ihrer technischen Konzeption nicht von Anfang an auf die Löschung von gespeicherten Daten ausgelegt worden sind, im Nachgang nur mit sehr hohem Ressourcenaufwand umprogrammiert werden können, erhält durch die von Frau Voßhoff geforderten Fristen weitere Brisanz. Auch hier stehen die Krankenkassen als verantwortliche Stellen und insbesondere auch ihre Datenschutzbeauftragten in der Pflicht. Die AuraSec GmbH wurde von den Krankenkassen der ADV-Prüfgemeinschaft gebeten, die Erstellung eines Löschkonzepts und ggf. weitere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Thema Löschung im Rahmen einer Projektgruppe anzubieten. Alle Beratungsaufwände werden auf die an der Projektgruppe teilnehmenden Krankenkassen zu gleichen Teilen umgelegt. Auf diese Weise reduziert sich der Aufwand für eine einzelne Krankenkasse für das komplexe Thema „Löschkonzept“ auf ein Minimum. Bereits 25 Krankenversicherungen der ADV-Prüfgemeinschaft haben ihr Interesse an der Teilnahme an der Projektgruppe signalisiert. Sollte Ihre Kasse noch nicht dazugehören, sprechen Sie uns gerne an! Das Prinzip einer gemeinschaftlichen Beratung bietet die AuraSec GmbH darüber hinaus auch im Rahmen von Themengruppen zu den folgenden Themen an: •E-Government-Gesetz und Online-Portale, •Schulung und Sensibilisierung, •Erstellung und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses und • Informationssicherheits- und Datenschutzmanagement. Im Rahmen der Themengruppe „Schulung und Sensibilisierung“ wird im Auftrag der teilnehmenden Krankenkassen eine e-Learning-Plattform aufgebaut und den Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Gerne informieren wir Sie über weitere Einzelheiten zu den Themengruppen der AuraSec GmbH. Ansprechpartner: Dr. Thomas Leonard, [email protected] 1/2015 / gut.vernetzt. HBSN AG erweitert ihre Aktivitäten und gründet eine neue Firma Die HBSN AG entwickelt sich in Ihrer Holdingstruktur weiter. Zu dieser gehören seit 2006 der Geschäftsbereich Beratung, seit 2009 die auf den zweiten Gesundheitsmarkt spezialisierte for me do GmbH, seit 2013, die auf die Themen Datenschutz und Informationssicherheit spezialisierte AuraSec GmbH, und seit 2014 das Thema v.l.n.r.: Marc T. Willems, HBSN AG, Rainer Mackamul, MediaKom, Tobias Niemann, HBSN AG, Dr. Rainer Hess, Gudrun Schaich-Walch, Dr. Arnd May, Bernd Wohlfahrt MediaKOM, Arne Pichiri, HBSN AG Softwareentwicklung über unser JointVenture mit der xITee S.A. in Prag. Am 16.12.2014 hat die HBSN AG, nun zusammen mit der MediaKom GmbH & Co. KG, die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge mbH (DGV) gegründet. Die DGV entwickelt und vermarktet ein innovatives Dienstleistungsangebot, welches aufbauend auf der vom Gesetzgeber vorgesehenen Patientenverfügung (PV) den Anspruch einer aus Verbrauchersicht „Rundum-sorglos-Lösung“ mit einem sehr hohen Anspruch an Individualität, Qualität und Rechtssicherheit sowie einer damit verbundenen Alleinstellung erhebt. Für den Fachbeirat der DGV konnten mit Frau Gudrun Schaich-Walch, Dr. Rainer Hess und Dr. Arndt May namenhafte Persönlichkeiten und Kenner des Gesundheitswesens gewonnen werden. Rechtssichere Authentifizierung von potentiellen Kunden und Versicherten immer wichtiger! Ohne die rechtssichere Authentifizierung von Personen sind Themen wie Online Geschäftsstellen, Mobility und App Lösungen und die damit zusammenhängende Automatisierung von Prozessen nicht möglich. Erst die rechtssichere Authentifizierung von Personen versetzt Sozialversicherer in die Lage, neue Kommunikationswege und Mehrwerte zu generieren, die Automatisierung von Prozessen gut.vernetzt. / 1/2015 voran zu treiben, die Datenqualität weiter zu verbessern, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und weiteres Kosteneinsparungspotential zu schöpfen. Die Entwicklung von solchen unabdingbaren Authentifizierungstools ist ressourcenaufwendig und langwierig. Die Entwicklung eines solch wichtigen Tools gehört sicherlich auch nicht zu den Kernkompetenzen von Krankenversicherern oder Entwicklern von Online Geschäftsstellen. Die Verwendung eines rechtssicheren und seit Jahren bewährten Authentifizierungstools, was ohne großen Aufwand in alle Anwendungen und Prozesse integriert werden kann, beschleunigt 5 wir.HBSN. Ihre Projekte, spart Kosten und bringt Sie rechtlich auf die sichere Seite. Die HBSN AG bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner die Möglichkeit, ein modular aufgebautes, rechtssicheres und seit Jahren bewährtes Authentifizierungstool in Ihre Anwendungen und Prozesse zu integrieren, welches von Haus aus bereits eine große Anzahl von symmetrischen und asymmetrischen Authentifizierungsdiensten unterstützt. Die Authentifizierungsmethode ist PKI basierend und verwendet neben der Vielzahl von bereits integrierten Authentifizierungsdiensten sowie dem TAN Verfahren auch den neuen Personalausweis (nPA/eID) sowie die elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Authentifizierungsmöglichkeit. Eine Verschlüsselung der Daten ist hierbei selbstverständlich. Eine einzige Installation kann hierbei eine Vielzahl von Anwendungen unterstützen. Das Multi-Channel PKI Feature gewährleistet zudem eine Trennungskontrolle und eine unbegrenzte Anzahl von Schlüsseln pro KV mit vielen Optionen zur Schlüsselverwaltung. Zudem ist die Lösung mandantenfähig, so dass auch eine Vielzahl von KVn den Service gemeinsam nutzen könnten, ohne dass die Gefahr besteht, dass Informationen unterschiedlicher KVn von anderen KVn gesehen werden können. Eine starke Zugangskontrolle wird über sogenanntes „White Listen“ oder über IP Adressen gewährleistet. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben oder sollten Sie Fragen zum Thema haben dann wenden Sie sich bitte direkt an uns. Ansprechpartner: Marc T. Willems, [email protected] Wir bilden uns für SIE weiter Wie in jedem Jahr, haben alle Mitarbeiter der HBSN AG und der AuraSec GmbH, den Jahresanfang dazu genutzt, um sich für unsere Kunden weiterzubilden. In den Vorjahren wurden die Mitarbeiter in Themen wie Projektmanagement, Informationssicherheit, Führungs- und Beratungsverständnis geschult. In diesem Jahr wurde ein einwöchiger Zertifikatslehrgang zum Thema ITIL - IT Infrastructure Library erfolgreich absolviert. Wir haben unsere Internetseite optimiert: www.hbsn-ag.de Impressum Newsletter von HBSN health business services network AG, Schloßbergstraße 28, 38315 Hornburg Tel. 0 53 34-9 48 84 67 / [email protected]; www.hbsn-ag.de / Vorstand: Tobias Niemann Konzept: StuppardtPartner, Berlin / Redaktion dieser Ausgabe: Edition Ursprung, Overath Verantwortlich: Rolf Stuppardt
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