hbsn ag-newsletter: gut.Vernetzt

Ausgabe 1 /2015
gut.vernetzt.
ein hbsn newsletter
vor.Sicht.
Digitale Medizin und Versorgung auf dem
Vormarsch
Im Markt der digitalen Gesundheit hat es in den letzten drei
Jahren eine sprunghafte Entwicklung gegeben. Zwei Beispiele:
Da wertet die Smartphone-App
Ginger.io aus den USA anhand
von Handydaten die mentale
und physische Verfassung des
Nutzers aus. Bei dem Kooperationsprojekt von fünf Top-Universitätskliniken in den USA stehen
die Beobachtung von Multipler
Sklerose, physischen Erkrankungen und die operative Nachsorge
im Mittelpunkt. Zweites Beispiel:
Google hat ein Team von 100 For-
Editorial
schern an Bord, das eine essbare Sensorplattform entwickelt. Magnetische Nanopartikel sollen noch nicht ausgebrochene Krankheiten im menschlichen Körper aufspüren. Die Auswertung erfolgt
mit Hilfe von Handgelenks-Scans und hat die Früherkennung von
Krebs, Niereninsuffizienz etc. zum Ziel. Diese Beispiele sollen deutlich machen, dass es hier um völlig neue Ansätze der Diagnose und
Therapie sowie deren Steuerung und Kostenplanung mit zum Teil
ebenso neuen Playern geht.
Große internationale Player vornehmlich aus der Industrie widmen
sich dem Thema Health Care mit praktischen Visionen und haben
das Thema digital Health Care ernsthaft besetzt. Was bedeutet das
alles für den hiesigen Gesundheitsmarkt?
Die überwiegende und ständig wachsende Zahl von SmartphoneLösungen orientiert sich derzeit noch auf die Bereiche Fitness und
Wellness, Stressabbau und Ernährung. Gezielt auf Krankheiten
weiter auf Seite 2
Health Business Services Network
Harmonie im „Haifischbecken“?
Wer wäre mit Blick auf die über 30 Gesundheitsreformen seit Bestehen der Bundesrepublik je auf die Idee gekommen, diese mit dem
Begriff Harmonie zu verbinden? Aber derzeit scheint alles „wie am
Schnürchen“ zu laufen. Dem stets gute Laune verströmenden Minister Gröhe werden weder aus den Ländern noch von sonst wem
unüberwindbare Steine in den Weg gelegt. Man hält den koalitionären Fahrplan bislang beeindruckend ein. Die Reformagenda-Liste ist
fleißkärtchenverdächtig: Neugestaltung der Krankenkassenfinanzierung, nach der Versorgungsstrukturgesetzgebung gleich die Versorgungsstärkung hinterher, Pflegereform in zwei Stufen, Präventionsgesetz und Innovationsfonds. Und das E-Health-Gesetz wird bei
dieser Schlagzahl sicher auch nicht lange auf sich warten lassen.
Auf einem ganz anderen Blatt stehen die Frage der inhaltlichen
Stringenz, die in den zum Teil regelungstiefen Rahmenbedingungen
verloren geht, und letztlich natürlich die Frage der Umsetzung. Da
werden die eher zähen Willensbildungsgremien zeigen müssen, ob
sie die Schlagzahl einhalten können und alles rechtzeitig beim
Endverbraucher ankommt. Siehe
eGK. Die Selbstverwaltung steht
mehr denn je unter Zugzwang.
Herzliche Grüße
ihr tobias niemann
Fortsetzung von Seite 1
und deren Management sind die
entsprechenden Applikationen
momentan noch stark unterrepräsentiert. Entsprechende Angebote für Chroniker z.B. sind in der
Bundesrepublik eher noch selten,
trotz der deutlichen Zunahme
auch der Krankenkassen-Apps,
die eigentlich ein Interesse an der
flankierenden Verbreitung der
digitalen Steuerungskomponenten haben müssten. Es ist aber
davon auszugehen, dass es hier
in den nächsten Jahren zu sog.
„qualitativen Sprüngen“ kommen wird. Das gilt auch für die
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen. Trotz der z. T. noch
unsicheren Annahmen insbesondere bezogen auf den deutschen
Markt nehmen die Investoren für
digitale Lösungen zunehmend
mehr Kapital in die Hand. Dabei
wird es darauf ankommen, in
wieweit Tools und Lösungen angeboten werden, bei denen der
Verbraucher- und Patientennutzen und möglichst einfache Nutzeranwendungen im Fokus stehen. Hier lassen sich inzwischen
verbreitete Möglichkeiten in den
USA nicht einfach auf den deutschen Markt übertragen. Wäh-
rend die US-Firma ZocDoc mit ihrem Online-Buchungsportal inzwischen für 40 % der US-Bürger in über 200 Städten über 6 Millionen
Terminbuchungen pro Monat abwickelt, diskutiert hierzulande
die Selbstverwaltung im Zuge der aktuellen Gesundheitsreformen
noch über Grundsätzliches. Die Frage der Zahlungsbereitschaft und
der Kostenerstattung, die Anforderungen des Datenschutzes, die
Widerstände und die aufwendige „Willensbildungskultur“ des traditionellen föderalen Systems bedürfen ganz andersartiger inhaltlicher und organisatorischer Anforderungen. Hier wird es aber Lösungen geben, wenn nicht durch das e-Health-Gesetz, dann doch im
Zuge weiterer Reformen. Denn eines ist klar: Der Zug der digitalen
Gesundheitslösungen insbesondere für flankierendes Versorgungsmanagement auf der individuellen Nutzerebene steht unumkehrbar auf den Schienen.
nach.richten.
Datenschutz und Krankenkassen: Bereitschaft zur Weitergabe von Gesundheitsdaten bei entsprechenden Anreizen
Apps für Smartphones, die zusammen mit anderen Messgeräten Gesundheitsdaten aufzeichnen haben hierzulande bereits
über 40 % der Bevölkerung installiert. Im Hinblick auf den Umgang mit den hier gesammelten
Daten gibt es allerdings höchst
unterschiedliche Einstellungen.
Nach einer aktuellen Studie des
Marktforschungsunternehmens
YouGov ist rund jeder Dritte (32 %)
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bereit, die hierbei gesammelten Daten an seine Krankenkasse weiterzugeben, wenn diese ihn dafür mit Vorteilen wie günstigeren Tarifen oder Gutscheinen für privatärztliche Leistungen belohnt. Auch
Gutscheine für Fitness- oder Wellness-Angebote oder sogar Punktegutschriften auf Kundenkarten (Payback, Miles& More) würden von
vielen Versicherten akzeptiert.
Die Skepsis ist jedoch größer: Für 39 % kommt eine Weitergabe auf
keinen Fall in Frage. Noch etwas skeptischer ist man im Hinblick auf
den Datenschutz. So gehen rund 80 % davon aus, dass die einmal
erfassten und übermittelten Gesundheitsdaten auch für andere
Zwecke verwendet werden.
1/2015 / gut.vernetzt.
an.Sicht.
TK-Depressionsatlas: Fehlzeiten wegen Depression; DAK
meldet Rekordkrankenstand wegen psychischer Erkrankungen
Vom Jahr 2000 bis 2013 sind Fehlzeiten aufgrund von Depressionen
um fast 70 % gestiegen. Dieser Trend setzt sich mit einem Anstieg
von 7,7 % im letzten Jahr ungebrochen fort. Der Anteil der Erwerbspersonen, die Antidepressiva verschrieben bekamen, hat im gleichen Zeitraum um mehr als ein Drittel zugenommen. Betroffen
sind laut TK vor allem Berufe mit einem hohen Stresslevel und einer großen psychischen Belastung wie im Callcenter (2,8 Tage), in
der Altenpflege (2,5), in Erziehungs-(1,6) sowie Sicherheitsberufen
(1,4). Auch die DAK meldete, dass die Zahl der Fehltage aufgrund
psychischer Erkrankungen 2014
einen Höchststand erreicht hat.
Die Ausfalltage aufgrund von Depressionen, Angststörungen und
anderen psychischen Leiden stieg
gegenüber dem Vorjahr um 12 % an.
Silver Surfer im Netz: Das Internet wird für viele Senioren
unverzichtbar
Viele ältere Menschen können sich ein Leben ohne Internet nicht
mehr vorstellen. Jeder zweite Internetnutzer ab 65 Jahren (46 %) erklärt das Internet für sich persönlich als unverzichtbar. Das ist das
Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands BITKOM im Rahmen des Wissenschaftsjahres „Die digitale
Gesellschaft“. Danach sind fast 38
% der Senioren online. Im Vorjahr
war es erst knapp jeder Dritte.
Quelle: digital-ist.de/aktuelles/zahlen-des-monats.html
wir.HBSN.
Datenlöschung – Selbstverständlichkeit und doch eine
Herausforderung
Das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung gilt – als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts – seit dem Volkszählungsurteil des Bundesgerichtshofs von 1983 als ein Grundrecht.
Auf diesem Grundrecht basieren
die bundesdeutschen Datenschutzgesetze. Bereits seit Ende 1980 ist
die Verpflichtung zur Löschung
von Sozialdaten in § 84 SGB X vergut.vernetzt. / 1/2015
ankert. Gemäß der aktuellen Fassung von § 84 Abs. 2 SGB X gilt: „Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie
sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche
Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen
des Betroffenen beeinträchtigt werden.“
Die Verpflichtung zur Löschung von Sozialdaten ist also nichts Neues und sollte eigentlich für alle gesetzlichen Krankenversicherungen eine Selbstverständlichkeit sein.
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wir.HBSN.
Dass das offenbar doch nicht
ganz so selbstverständlich ist,
bewegte die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit (BfDI), Frau
Voßhoff dazu, den GKV-Spitzenverband aufzufordern, seine
Mitgliedskassen „nachdrücklich
auf das Erfordernis eines hinreichenden Löschkonzeptes sowie
der tatsächlichen Löschung nicht
mehr erforderlicher Daten hinzuweisen“. Im Rundschreiben RS
2014/525 vom 03.12.2014 des GKVSpitzenverbands heißt es: „Fehlende Löschmöglichkeiten bzw.
das Fehlen von Löschkonzepten
wird zukünftig von der BfDI nicht
mehr akzeptiert werden. Sollte
ab dem 1. Juli 2015 festgestellt
werden, dass eine erforderliche
Löschung der Daten tatsächlich
nicht stattfindet, wird dies als
Verstoß gegen § 84 Absatz 2 Satz
2 SGB X in Verbindung mit § 304
SGB V und das Fehlen von Löschkonzepten als Verstoß gegen §
78a SGB X nach § 81 Absatz 2 Satz
1 SGB X in Verbindung mit § 25 Absatz 1 BDSG beanstandet.“
Es sei an dieser Stelle angemerkt,
dass ein Verstoß gegen das Gebot zur Löschung von Sozialdaten
durchaus als unbefugte Verarbeitung von Sozialdaten angesehen werden könnte, da auch das
bloße Speichern von Sozialdaten
eine Form der Verarbeitung darstellt. In der Konsequenz könnten
Bußgelder in Höhe von 300.000
EUR in Frage kommen.
Die Annahme, dass die Löschung
der Sozialdaten primär die Aufgabe der Dienstleister der Krankenkassen sei, trifft nicht zu, da
gemäß § 80 Abs. 1 Satz 1 SGB X
die beauftragenden Krankenkassen die verantwortlichen Stellen
sind. Den Blick nur auf einen oder
wenige Dienstleister zu richten,
sollte unter den gegebenen Umständen ebenfalls als nicht zielführend bewertet werden. Das
von der BfDI geforderte Löschkonzept bezieht sich vielmehr auf
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alle Sozialdaten der Krankenkassen. Dazu können auch Sozialdaten
in Form von Dokumenten gezählt werden, die ggf. noch in Archiven
gelagert werden und deren Vernichtung noch aussteht.
Der Umstand, dass Softwaresysteme, die bei ihrer technischen Konzeption nicht von Anfang an auf die Löschung von gespeicherten
Daten ausgelegt worden sind, im Nachgang nur mit sehr hohem
Ressourcenaufwand umprogrammiert werden können, erhält
durch die von Frau Voßhoff geforderten Fristen weitere Brisanz.
Auch hier stehen die Krankenkassen als verantwortliche Stellen und
insbesondere auch ihre Datenschutzbeauftragten in der Pflicht.
Die AuraSec GmbH wurde von den Krankenkassen der ADV-Prüfgemeinschaft gebeten, die Erstellung eines Löschkonzepts und ggf.
weitere Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Thema
Löschung im Rahmen einer Projektgruppe anzubieten. Alle Beratungsaufwände werden auf die an der Projektgruppe teilnehmenden Krankenkassen zu gleichen Teilen umgelegt. Auf diese Weise
reduziert sich der Aufwand für eine einzelne Krankenkasse für das
komplexe Thema „Löschkonzept“ auf ein Minimum. Bereits 25 Krankenversicherungen der ADV-Prüfgemeinschaft haben ihr Interesse
an der Teilnahme an der Projektgruppe signalisiert. Sollte Ihre Kasse
noch nicht dazugehören, sprechen Sie uns gerne an!
Das Prinzip einer gemeinschaftlichen Beratung bietet die AuraSec
GmbH darüber hinaus auch im Rahmen von Themengruppen zu
den folgenden Themen an:
•E-Government-Gesetz und Online-Portale,
•Schulung und Sensibilisierung,
•Erstellung und Pflege eines Verfahrensverzeichnisses und
• Informationssicherheits- und Datenschutzmanagement.
Im Rahmen der Themengruppe „Schulung und Sensibilisierung“
wird im Auftrag der teilnehmenden Krankenkassen eine e-Learning-Plattform aufgebaut und den Krankenkassen zur Verfügung
gestellt.
Gerne informieren wir Sie über weitere Einzelheiten zu den Themengruppen der AuraSec GmbH.
Ansprechpartner: Dr. Thomas Leonard, [email protected]
1/2015 / gut.vernetzt.
HBSN AG erweitert ihre Aktivitäten und gründet eine
neue Firma
Die HBSN AG entwickelt sich in Ihrer Holdingstruktur weiter. Zu dieser gehören seit 2006 der Geschäftsbereich Beratung, seit 2009 die
auf den zweiten Gesundheitsmarkt spezialisierte for me do GmbH,
seit 2013, die auf die Themen Datenschutz und Informationssicherheit spezialisierte AuraSec GmbH, und seit 2014 das Thema
v.l.n.r.: Marc T. Willems, HBSN AG, Rainer Mackamul, MediaKom, Tobias Niemann,
HBSN AG, Dr. Rainer Hess, Gudrun Schaich-Walch, Dr. Arnd May, Bernd Wohlfahrt
MediaKOM, Arne Pichiri, HBSN AG
Softwareentwicklung über unser
JointVenture mit der xITee S.A. in
Prag.
Am 16.12.2014 hat die HBSN AG,
nun zusammen mit der MediaKom GmbH & Co. KG, die Deutsche Gesellschaft für Vorsorge
mbH (DGV) gegründet. Die DGV
entwickelt und vermarktet ein
innovatives Dienstleistungsangebot, welches aufbauend auf
der vom Gesetzgeber vorgesehenen Patientenverfügung (PV) den
Anspruch einer aus Verbrauchersicht „Rundum-sorglos-Lösung“
mit einem sehr hohen Anspruch
an Individualität, Qualität und
Rechtssicherheit sowie einer damit verbundenen Alleinstellung
erhebt. Für den Fachbeirat der
DGV konnten mit Frau Gudrun
Schaich-Walch, Dr. Rainer Hess
und Dr. Arndt May namenhafte
Persönlichkeiten und Kenner des
Gesundheitswesens gewonnen
werden.
Rechtssichere Authentifizierung von potentiellen Kunden
und Versicherten immer wichtiger!
Ohne die rechtssichere Authentifizierung von Personen sind Themen wie Online Geschäftsstellen, Mobility und App Lösungen und
die damit zusammenhängende Automatisierung von Prozessen
nicht möglich. Erst die rechtssichere Authentifizierung von Personen
versetzt Sozialversicherer in die Lage, neue Kommunikationswege
und Mehrwerte zu generieren, die Automatisierung von Prozessen
gut.vernetzt. / 1/2015
voran zu treiben, die Datenqualität weiter zu verbessern, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen
und weiteres Kosteneinsparungspotential zu schöpfen.
Die Entwicklung von solchen unabdingbaren Authentifizierungstools ist ressourcenaufwendig
und langwierig. Die Entwicklung
eines solch wichtigen Tools gehört sicherlich auch nicht zu den
Kernkompetenzen von Krankenversicherern oder Entwicklern
von Online Geschäftsstellen.
Die Verwendung eines rechtssicheren und seit Jahren bewährten Authentifizierungstools, was
ohne großen Aufwand in alle Anwendungen und Prozesse integriert werden kann, beschleunigt
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wir.HBSN.
Ihre Projekte, spart Kosten und bringt Sie rechtlich auf die sichere
Seite.
Die HBSN AG bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner die Möglichkeit, ein modular aufgebautes, rechtssicheres und seit Jahren bewährtes Authentifizierungstool in Ihre
Anwendungen und Prozesse zu integrieren, welches von Haus aus
bereits eine große Anzahl von symmetrischen und asymmetrischen
Authentifizierungsdiensten unterstützt. Die Authentifizierungsmethode ist PKI basierend und verwendet neben der Vielzahl von bereits
integrierten Authentifizierungsdiensten sowie dem TAN Verfahren
auch den neuen Personalausweis (nPA/eID) sowie die elektronische
Gesundheitskarte (eGK) als Authentifizierungsmöglichkeit. Eine
Verschlüsselung der Daten ist hierbei selbstverständlich. Eine einzige Installation kann hierbei eine Vielzahl von Anwendungen unterstützen. Das Multi-Channel PKI Feature gewährleistet zudem eine
Trennungskontrolle und eine unbegrenzte Anzahl von Schlüsseln
pro KV mit vielen Optionen zur Schlüsselverwaltung. Zudem ist die
Lösung mandantenfähig, so dass
auch eine Vielzahl von KVn den
Service gemeinsam nutzen könnten, ohne dass die Gefahr besteht,
dass Informationen unterschiedlicher KVn von anderen KVn gesehen werden können. Eine starke
Zugangskontrolle wird über sogenanntes „White Listen“ oder über
IP Adressen gewährleistet.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt
haben oder sollten Sie Fragen
zum Thema haben dann wenden
Sie sich bitte direkt an uns.
Ansprechpartner: Marc T. Willems,
[email protected]
Wir bilden uns für SIE weiter
Wie in jedem Jahr, haben alle Mitarbeiter der HBSN AG und der AuraSec GmbH, den Jahresanfang dazu
genutzt, um sich für unsere Kunden weiterzubilden. In den Vorjahren wurden die Mitarbeiter in Themen
wie Projektmanagement, Informationssicherheit, Führungs- und Beratungsverständnis geschult. In diesem Jahr wurde ein einwöchiger Zertifikatslehrgang zum Thema ITIL - IT Infrastructure Library erfolgreich
absolviert.
Wir haben unsere Internetseite optimiert: www.hbsn-ag.de
Impressum
Newsletter von HBSN health business services network AG, Schloßbergstraße 28, 38315 Hornburg
Tel. 0 53 34-9 48 84 67 / [email protected]; www.hbsn-ag.de / Vorstand: Tobias Niemann
Konzept: StuppardtPartner, Berlin / Redaktion dieser Ausgabe: Edition Ursprung, Overath
Verantwortlich: Rolf Stuppardt