Ausschreibung und Allgemeine Segelanweisungen Hamburger Betriebssport Meisterschaft bestehend aus folgenden Regatten: Frühjahrsregatta 2015 am Samstag, 25. April 2015 Sommerregatta 2015 am Samstag 20. Juni 2015 Hochsommerregatta 2015 am Samstag, 22. August 2015 Herbstregatta 2015 am Samstag, 19. September 2015 Veranstalter : Betriebssportverband Hamburg Veranstaltungsort : Hamburg, Außenalster Regattabüro auf der Terrasse der Restauration „Segelschule Käpt’n Prüsse“, Alster 47a, 20099 Hamburg 1. Regeln 1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln der „Wettfahrtregeln Segeln“ der ISAF. 1.2. Die Betriebssportverbandsregatten sind für reviergeeignete Einrumpfboote nach Yardstick ausgeschrieben. Die Werte der Yardstickliste können jederzeit vom Veranstalter geändert werden. 1.3. Gesegelt werden zwei Wettfahrten mit Yardstick-Wertung nach der Segelanweisung des BSV und den WR (Wettfahrtregeln) der ISAF. 2. Meldestelle 2.1. per email vor ab : [email protected] 2.2. Der Meldezettel steht als Online Formular auf unserer Homepage zur Verfügung. 2.3. Meldungen können am Einfachsten (mit Angabe der Segelpassnummer der jeweiligen Teilnehmer) für alle Regatten der Saison durch die jeweilige BSG abgegeben werden. Am Ende der Saison erhalten die BSG’n dann eine Sammel-Rechnung durch den BSV nur für die Teilnehmer, die an den Regatten teilgenommen haben. 2.4. In Ausnahmefällen kann auch eine Meldung am Wettfahrttag direkt vor Ort bei der Wettfahrtleitung (auf der Tante Ju) entgegengenommen werden. Bitte dringend beachten: WIR SIND GÄSTE IN DER SEGELSCHULE KÄPT’N PRÜSSE UND MÜSSEN DRINGEND DARAUF ACHTEN DEN SCHULBETRIEB NICHT ZU STÖREN. DAZU GEHÖRT JEDES UNNÖTIGE ANLEGEN ZU VERMEIDEN. DESWEGEN BITTEN WIR EUCH DIE MELDUNG VOR DER WETTFAHRT DIREKT AN DER AUF DER AUSSENALSTER LIEGENDEN „TANTE JU“ ABZUGEBEN. Danke für Eure Verständnis! Ausschreibung Alsterregatten 2015 v 1.0 Seite 1 3. Startgeld BSG Mitglieder mit gültigem Segelpass EUR 10,-- pro Person ACHTUNG : Sollte mal ein Segler kurzfristig einspringen, der noch keinen personifizierten Segelpass besitzt, gilt folgende Ausnahmeregelung : Der Segler bringt einen mit seinem Passbild versehenen und von ihm und dem Spartenleiter versehenen Segelpass mit, der vorgezeigt und dann an den BSV zur Unterzeichnung durch die Wettfahrtleitung weitergeleitet wird. 3.1. Die Teilnehmer werden gebeten den Meldezettel mit Haftungserklärung ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen und bei der Wettfahrtleitung direkt auf der „Tante Ju“ (die sich auf der Außenalster befindet) oder an Land abzugeben bzw. rechtzeitig an den BSV Hamburg (bis 10 Tage vor der Regatta) zu senden. Postanschrift: BSV Hamburg, Regattaleitung/Segeln, Wendenstr.120, 20537 Hamburg Email-Adresse: [email protected] 3.2. Boote, die starten, ohne Meldegeld zu zahlen oder sich anzumelden, können von der Wettfahrtleitung für die gesamte Serie ausgeschlossen werden. 3.3. Ein Boot ist erst dann startberechtigt, wenn verantwortlich durch den Steuermann die von jedem einzelnen Crewmitglied eigenhändig unterschriebene Regelung über Haftungsausschluss, -Begrenzung und Regelanerkennung auf dem Meldeformular oder einer separaten Erklärung für die jeweilige oder für alle Wettfahrten, an denen das Crewmitglied teilnimmt, dem Veranstalter vorliegt. 3.4. Steuermannsbesprechung und Startzeit 3.5. Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten findet KEINE Steuermannsbesprechung statt. Im Bedarfsfall kann mit der Wettfahrtleitung direkt auf der „Tante Ju“ Kontakt aufgenommen werden. 3.6. Gestartet wird die erste Wettfahrt um 11:00 Uhr bzw. gemäß Angabe der Startzeit auf einer weißen Tafel am Startschiff „Tante Ju“, die sich auf der Außenalster befindet. Nachdem der letzte Teilnehmer die Ziellinie überquert hat, werden drei Signaltöne gegeben. Es erfolgt eine den Wetterbedingungen angepasste Pause von ca 30 maximal 60 Minuten, bevor die zweite Wettfahrt des Tages gestartet wird. BITTE BEACHTET DAS die Startzeit für die zweite Wettfahrt auf einer weißen Tafel am Startschiff „Tante JU“ ausgehängt wird. Ausschreibung Alsterregatten 2015 v 1.0 Seite 2 4. Kurse Es wird grundsätzlich nach nachfolgend aufgeführten Kursen gesegelt. Der aktuell zu segelnde Kurs wird, wie in der Segelanweisung beschrieben, am Startboot durch den Aushang der Bahntafel angezeigt. 5. Gemäß der WR 27 Punkt 2 können die Startbahnmarken bis spätestens vier Minuten vor dem jeweiligen Startsignal verlegt werden. 6. Teilnehmerkennung am Boot Die Flagge „U“ ist an der Baumnock oder an Want oder Achterstag zu fahren, um die Erkennung der teilnehmenden Boote zu vereinfachen. 7. Start Die Startlinie wird aus dem Startboot „Tante Ju“ und einer Boje mit gelber Flagge gebildet. Die Startsignale sind nachfolgend aufgeführt. Ausschreibung Alsterregatten 2015 v 1.0 Seite 3 ACHTUNG NEU : Anstelle der BSV Flagge, kann auch der aktuelle BSV Wimpel als Klassenflagge gezeigt werden. 8. Proteste: Protestverhandlungen sind nicht vorgesehen. In Abänderung RRS 63.1 können Boote, die eine Ersatzstrafe nach RRS 44.1 oder eine Strafe von einem Bahnschiedsrichter nicht annehmen oder nicht aufgeben wie in RRS 44.1 vorgesehen, ohne Protestverhandlung disqualifiziert werden. 9. Wertung Die Punktwertung erfolgt nach dem Low-Point-System (WR) und der gültigen Yardsticktabelle des DSV sowie den vom Segelausschuss vergebenen Yardstickzahlen. 10. WERBUNG: Ist auf der Alster durch die Behörden verboten, Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Ausschreibung Alsterregatten 2015 v 1.0 Seite 4 11. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, bei schuldhaft verursachten Personen- oder Sachschäden den Verursacher für weitere Wettfahrten und bei Wiederholungen für die gesamte Serie zu sperren. 12. Für Boote ohne gültige Haftpflichtversicherung besteht ein absolutes Startverbot. 13. Siegerehrung: Nach Beendung der zweiten Wettfahrt wird empfohlen, die Boote in ihre Heimathäfen zu verbringen. Da sich ca. 1 Stunde nachdem der letzte Teilnehmer durch’s Ziel gegangen ist, alle Teilnehmer zur Siegerehrung auf der Terrasse der Segelschule Käpt’n Prüsse treffen. Bitte nicht vergessen, die Wanderpreise mitzubringen. 14.Haftung 14.1. Durch die Meldung und Teilnahme an der Regatta verzichtet jeder Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen aller Art gegenüber dem Veranstalter und den für die Durchführung der Regatta verantwortlichen Personen. Dies gilt jedoch nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 14.2. Alle Steuerleute der gemeldeten Boote sowie deren sämtliche Crewmitglieder sind persönlich verpflichtet in der Anmeldung eine „Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzungs- und Unterwerfungsklausel“ zu unterzeichnen. 14.3. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Zustimmung des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Ein fehlender Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzung und Unterwerfungsklausel führt zur Zurückweisung der Meldung und zum Startverbot. 14.4. Für jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der entsprechende Nachweis ist dem jeweiligen Veranstalter auf Verlangen zu erbringen. 14.5. Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines Segelbootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. 14.6. Der Veranstalter / die Regattaleitung ist nicht verantwortlich für die Eignung des gemeldeten Bootes und der Mannschaft, und übernimmt keinerlei Haftung gegenüber den Regattateilnehmern für Unfälle oder Schäden aller Art und deren Folgen, auch nicht für solche durch Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge. Ebenso sind Ansprüche gegen denjenigen ausgeschlossen, der Schlepp-, Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge bestellt, bereitstellt oder führt. 14.7. Der Veranstalter / die Regattaleitung ist ferner nicht verantwortlich für Vorkommnisse, die nicht vom Veranstalter / von der Regattaleitung verursacht oder beeinflusst wurden, oder über die der Veranstalter / die Regattaleitung nicht rechtzeitig informiert wurde. Ausschreibung Alsterregatten 2015 v 1.0 Seite 5
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