- BSV Hamburg Segeln

Ausschreibung und Allgemeine Segelanweisungen
Hamburger Betriebssport Meisterschaft
bestehend aus folgenden Regatten:
Frühjahrsregatta 2015 am Samstag, 25. April 2015
Sommerregatta 2015 am Samstag 20. Juni 2015
Hochsommerregatta 2015 am Samstag, 22. August 2015
Herbstregatta 2015 am Samstag, 19. September 2015
Veranstalter : Betriebssportverband Hamburg
Veranstaltungsort : Hamburg, Außenalster
Regattabüro auf der Terrasse der Restauration „Segelschule Käpt’n Prüsse“,
Alster 47a, 20099 Hamburg
1. Regeln
1.1. Die Regatta unterliegt den Regeln der „Wettfahrtregeln Segeln“ der ISAF.
1.2. Die Betriebssportverbandsregatten sind für reviergeeignete Einrumpfboote
nach Yardstick ausgeschrieben. Die Werte der Yardstickliste können jederzeit
vom Veranstalter geändert werden.
1.3. Gesegelt werden zwei Wettfahrten mit Yardstick-Wertung nach der
Segelanweisung des BSV und den WR (Wettfahrtregeln) der ISAF.
2. Meldestelle
2.1. per email vor ab : [email protected]
2.2. Der Meldezettel steht als Online Formular auf unserer Homepage zur
Verfügung.
2.3. Meldungen können am Einfachsten (mit Angabe der Segelpassnummer der
jeweiligen Teilnehmer) für alle Regatten der Saison durch die jeweilige BSG
abgegeben werden. Am Ende der Saison erhalten die BSG’n dann eine
Sammel-Rechnung durch den BSV nur für die Teilnehmer, die an den
Regatten teilgenommen haben.
2.4. In Ausnahmefällen kann auch eine Meldung am Wettfahrttag direkt vor Ort
bei der Wettfahrtleitung (auf der Tante Ju) entgegengenommen werden.
Bitte dringend beachten: WIR SIND GÄSTE IN DER SEGELSCHULE KÄPT’N
PRÜSSE UND MÜSSEN DRINGEND DARAUF ACHTEN DEN SCHULBETRIEB
NICHT ZU STÖREN.
DAZU GEHÖRT JEDES UNNÖTIGE ANLEGEN ZU VERMEIDEN.
DESWEGEN BITTEN WIR EUCH DIE MELDUNG VOR DER WETTFAHRT
DIREKT AN DER AUF DER AUSSENALSTER LIEGENDEN „TANTE JU“
ABZUGEBEN.
Danke für Eure Verständnis!
Ausschreibung Alsterregatten 2015 v 1.0
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3. Startgeld
BSG Mitglieder mit gültigem Segelpass EUR 10,-- pro Person
ACHTUNG : Sollte mal ein Segler kurzfristig einspringen, der noch keinen
personifizierten Segelpass besitzt, gilt folgende Ausnahmeregelung :
Der Segler bringt einen mit seinem Passbild versehenen und von ihm und dem
Spartenleiter versehenen Segelpass mit, der vorgezeigt und dann an den BSV zur
Unterzeichnung durch die Wettfahrtleitung weitergeleitet wird.
3.1. Die Teilnehmer werden gebeten den Meldezettel mit Haftungserklärung
ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen und bei der Wettfahrtleitung
direkt auf der „Tante Ju“ (die sich auf der Außenalster befindet) oder an Land
abzugeben bzw. rechtzeitig an den BSV Hamburg (bis 10 Tage vor der
Regatta) zu senden.
Postanschrift: BSV Hamburg, Regattaleitung/Segeln, Wendenstr.120,
20537 Hamburg
Email-Adresse: [email protected]
3.2. Boote, die starten, ohne Meldegeld zu zahlen oder sich anzumelden, können
von der Wettfahrtleitung für die gesamte Serie ausgeschlossen werden.
3.3. Ein Boot ist erst dann startberechtigt, wenn verantwortlich durch den
Steuermann die von jedem einzelnen Crewmitglied eigenhändig
unterschriebene Regelung über Haftungsausschluss, -Begrenzung und
Regelanerkennung auf dem Meldeformular oder einer separaten Erklärung für
die jeweilige oder für alle Wettfahrten, an denen das Crewmitglied teilnimmt,
dem Veranstalter vorliegt.
3.4. Steuermannsbesprechung und Startzeit
3.5. Aufgrund der aktuellen Gegebenheiten findet KEINE
Steuermannsbesprechung statt. Im Bedarfsfall kann mit der Wettfahrtleitung
direkt auf der „Tante Ju“ Kontakt aufgenommen werden.
3.6. Gestartet wird die erste Wettfahrt um 11:00 Uhr bzw. gemäß Angabe der
Startzeit auf einer weißen Tafel am Startschiff „Tante Ju“, die sich auf der
Außenalster befindet. Nachdem der letzte Teilnehmer die Ziellinie überquert
hat, werden drei Signaltöne gegeben. Es erfolgt eine den Wetterbedingungen
angepasste Pause von ca 30 maximal 60 Minuten, bevor die zweite Wettfahrt
des Tages gestartet wird. BITTE BEACHTET DAS die Startzeit für die zweite
Wettfahrt auf einer weißen Tafel am Startschiff „Tante JU“ ausgehängt wird.
Ausschreibung Alsterregatten 2015 v 1.0
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4. Kurse
Es wird grundsätzlich nach nachfolgend aufgeführten Kursen gesegelt. Der aktuell
zu segelnde Kurs wird, wie in der Segelanweisung beschrieben, am Startboot
durch den Aushang der Bahntafel angezeigt.
5. Gemäß der WR 27 Punkt 2 können die Startbahnmarken bis spätestens vier
Minuten vor dem jeweiligen Startsignal verlegt werden.
6. Teilnehmerkennung am Boot
Die Flagge „U“ ist an der Baumnock oder an Want oder Achterstag zu fahren, um
die Erkennung der teilnehmenden Boote zu vereinfachen.
7. Start
Die Startlinie wird aus dem Startboot „Tante Ju“ und einer Boje mit gelber Flagge
gebildet. Die Startsignale sind nachfolgend aufgeführt.
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ACHTUNG NEU :
Anstelle der BSV Flagge, kann
auch der aktuelle BSV Wimpel als
Klassenflagge gezeigt werden.
8. Proteste:
Protestverhandlungen sind nicht vorgesehen.
In Abänderung RRS 63.1 können Boote, die eine Ersatzstrafe nach RRS 44.1 oder
eine Strafe von einem Bahnschiedsrichter nicht annehmen oder nicht aufgeben
wie in RRS 44.1 vorgesehen, ohne Protestverhandlung disqualifiziert werden.
9. Wertung
Die Punktwertung erfolgt nach dem Low-Point-System (WR) und der gültigen
Yardsticktabelle des DSV sowie den vom Segelausschuss vergebenen
Yardstickzahlen.
10. WERBUNG: Ist auf der Alster durch die Behörden verboten, Verstöße
können mit Bußgeld geahndet werden.
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11. Die Wettfahrtleitung behält sich vor, bei schuldhaft verursachten Personen- oder
Sachschäden den Verursacher für weitere Wettfahrten und bei Wiederholungen
für die gesamte Serie zu sperren.
12. Für Boote ohne gültige Haftpflichtversicherung besteht ein absolutes Startverbot.
13. Siegerehrung:
Nach Beendung der zweiten Wettfahrt wird empfohlen, die Boote in ihre
Heimathäfen zu verbringen. Da sich ca. 1 Stunde nachdem der letzte Teilnehmer
durch’s Ziel gegangen ist, alle Teilnehmer zur Siegerehrung auf der Terrasse der
Segelschule Käpt’n Prüsse treffen.
Bitte nicht vergessen, die Wanderpreise mitzubringen.
14.Haftung
14.1.
Durch die Meldung und Teilnahme an der Regatta verzichtet jeder
Teilnehmer auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen aller Art
gegenüber dem Veranstalter und den für die Durchführung der Regatta
verantwortlichen Personen. Dies gilt jedoch nicht für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit.
14.2.
Alle Steuerleute der gemeldeten Boote sowie deren sämtliche
Crewmitglieder sind persönlich verpflichtet in der Anmeldung eine
„Haftungsausschluss, Haftungsbegrenzungs- und Unterwerfungsklausel“ zu
unterzeichnen.
14.3.
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren ist die Zustimmung des
Erziehungsberechtigten vorzulegen. Ein fehlender Haftungsausschluss,
Haftungsbegrenzung und Unterwerfungsklausel führt zur Zurückweisung der
Meldung und zum Startverbot.
14.4.
Für jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung
abgeschlossen sein. Der entsprechende Nachweis ist dem jeweiligen
Veranstalter auf Verlangen zu erbringen.
14.5.
Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines
Segelbootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich.
14.6.
Der Veranstalter / die Regattaleitung ist nicht verantwortlich für die
Eignung des gemeldeten Bootes und der Mannschaft, und übernimmt
keinerlei Haftung gegenüber den Regattateilnehmern für Unfälle oder
Schäden aller Art und deren Folgen, auch nicht für solche durch Schlepp-,
Sicherungs- oder Bergungsfahrzeuge. Ebenso sind Ansprüche gegen
denjenigen ausgeschlossen, der Schlepp-, Sicherungs- oder
Bergungsfahrzeuge bestellt, bereitstellt oder führt.
14.7.
Der Veranstalter / die Regattaleitung ist ferner nicht verantwortlich für
Vorkommnisse, die nicht vom Veranstalter / von der Regattaleitung
verursacht oder beeinflusst wurden, oder über die der Veranstalter / die
Regattaleitung nicht rechtzeitig informiert wurde.
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