das Krankenhaus Versorgungsforschung 4.2015 Prof. Dr. Wolfgang George/Dr. Gamal André Banat Sterbesituation in stationären Pflegeeinrichtungen Im nachfolgenden Artikel wird über eine Studie des TransMIT-Projektbereichs für Versorgungsforschung, Gießen, zu den Sterbebedingungen in stationären Pflegeeinrichtungen berichtet. Die Studie schließt an Untersuchungen zu den Sterbebedingungen in deutschen Krankenhäusern aus den Jahren 1988 und 2012/2013 an (vergleiche das Krankenhaus 11/2013, Seite 1177 ff.). Neben den Zielen und Methoden werden die wichtigsten Ergebnisse, Schlussfolgerungen und Empfehlungen dargestellt. Abschließend skizzieren die Autoren die Entwicklung des „Deutschen Palliativsiegels“ in Zusammenarbeit mit KTQ und beschreiben den Nutzen, den ihrer Überzeugung nach ein solches Siegel für die Sterbenden, ihre Angehörigen, die beruflichen Helfer, das Management der Einrichtungen, die Kostenträger sowie die komplementären Partner haben kann. 1. Ziele der Studie Z iel der im ersten Halbjahr 2014 durchgeführten Studie ist es, die pflegerische, medizinische und psychosoziale Situation Sterbender in bundesdeutschen stationären Pflegeeinrichtungen zu beschreiben. Bisher gibt es keine umfassende empirische Erhebung hierzu, obwohl die zunehmende Bedeutung der stationären Pflegeeinrichtungen als Sterbeort erkannt ist (siehe etwa Statistisches Bundesamt 2011 oder Gaber, E.; Wildner, M. 2011). Es kann davon ausgegangen werden, dass gegenwärtig zwischen 30 und 40 Prozent aller Sterbefälle in Deutschland in stationären Pflegeeinrichtungen stattfinden. Abbildung 1: Aufbau des Befragungsinstruments Ressource: Zeit, Personal, Raum Instrument 33 Items 330 8 Items Arbeitsklima 3 Items Kommunikation 3 Items Angehörige 6 Items Ausbildung 2 Items Schmerzen Lebenserhaltung Aufklärung 7 Items Würdevolles Sterben, Eigene Belastung 4 Items Angeschlossen wird in der vorgestellten Studie insbesondere an eine vor einem Jahr bundesweit durchgeführte Untersuchung, in welcher die Sterbebedingungen in den bundesdeutschen Krankenhäusern beschrieben wurden (George, W.; Dommer, E.; Szymczak, V. 2013). In der zurückliegenden Arbeit konnte aufgezeigt werden, dass – trotz Fortschritten gegenüber der Versorgungssituation vor 25 Jahren (George, W.; Beckmann, D.; Vaitl, D. 1990) – die Versorgungsqualität in den Krankenhäusern weiterhin durch verschiedene, zum Teil nicht unerhebliche Problemlagen gekennzeichnet ist (George, W. 2013). Becker et al., die dasselbe Untersuchungsinstrument zur Anwendung brachten, konnten zeigen, dass sich die Versorgungssituation auf Palliativstationen als signifikant besser im Vergleich mit anderen Versorgungsbereichen unterscheidet. 2. Methode, Vorgehen und Stichprobe Um die Betreuungssituation in den stationären Pflegeeinrichtungen zu beschreiben, wurde ein zu diesem Zweck nach den Regeln der klassischen Testtheorie konstruierter und in mehreren umfassenden Studien validierter Fragbogen verwendet (George, W.; Beckmann, D.; Vaitl, D. 1990). Ermittelt werden pflegerische, medizinische und sozialpsychologische Aspekte der Betreuungssituation. Das Messinstrument umfasst elf institutions- bzw. personenbezogene und 33 inhaltliche Variablen. Folgende Sachverhalte werden erfasst: zeitliche, personelle und institutionelle Ressourcen (Hilfsmittel, Räumlichkeit), Ausbildung, Arbeitsklima, Angehörigenintegration, Kommunikation, Schmerz- und Symptomkontrolle, Lebenserhaltung, Aufklärung, Belastung der Helfer und würdevolles Sterben. Ziel ist es, eine Art Screening der Gesamtsituation zu erstellen (siehe X Abbildung 1). Es beteiligten sich 2 613 Personen, von denen 2 080 in die Auswertung gelangten. Es wurden zum Beispiel Mitarbeiter aus beteiligten Krankenhäusern bzw. Hospizen ausgeschlos- 4.2015 das Krankenhaus sen. Ungefähr 14 Prozent der maßgeblich durch Mailkontakt angesprochenen 3 300 Organisationen konnten erreicht werden. Aus methodischen und inhaltlichen Gründen wurde in den Auswertungsprozeduren, wo es zweckmäßig erschien, eine Clusterung der Daten vorgenommen. Für jede der 467 teilnehmenden Einrichtungen wurde dann jeweils ein Mittelwert für die einzelnen abhängigen Variablen ermittelt, unabhängig von der Anzahl teilnehmender Mitarbeiter/-innen. Im Durchführungsdesign wurde darauf geachtet, möglichst alle Bundesländer zu erreichen und die unterschiedlichen Trägerschaften und Größen der Einrichtungen sowie deren Lage zu berücksichtigen. 35 Prozent der Einrichtungen konnten mit einem Onlinefragebogen, 65 Prozent durch einen Papierfragebogen erreicht werden. Auf diese Weise sollte das Ausmaß sozialer Erwünschtheit kontrolliert werden. Es konnten Teilnehmer/-innen bzw. Einrichtungen aus allen Bundesländern erreicht werden. In drei Bundesländern ist es gelungen, über Forschungskooperationen interessierter Hochschulen sowohl die Datenerhebung und die bundeslandspezifische Kontextuierung zu präzisieren (zum Teil stehen diese Ergebnisse noch aus). Versorgungsforschung Tabelle 1: Träger der Einrichtung Träger Gültige Werte Fehlende Werte Anzahl Prozent 1 Freigemeinnütziger Träger 291 62,3% 2 Privater Träger 105 22,5% 3 Kommunaler Träger 46 9,9% 4 Anderer System Keine Angabe 4 0,9% 21 4,5% Anzahl Prozent Tabelle 2: Größe der Einrichtung Größe der Einrichtung Wert Gültige Werte Fehlende Werte 1 bis 20 Pflegeplätze 4 0,9% 2 21 bis 50 Pflegeplätze 55 11,8% 3 51 bis 100 Pflegeplätze 231 49,5% 4 über 100 Pflegeplätze 175 37,5% 2 0,4% Wert Anzahl Prozent System Tabelle 3: Lage der Einrichtungen Lage der Einrichtung Gültige Werte 1 Ländliche Region (Kleinstadt bzw. auf dem Land) 193 41,3% 2 Stadt 266 57,0% Fehlende Werte System 8 1,7% Tabelle 4: Beruflicher Status (Funktion) Funktion Gültig Verteilungen der Stichprobe Die X Tabellen 1 bis 4 zeigen Einzelheiten zur Verteilung der Stichprobe, wie sie bei der Studie zur Anwendung gekommen sind. Wert Fehlend Häufigkeit Mitarbeiter Prozent Gültige Prozente Kumulierte Prozente 1.500 72,1 74,3 74,3 Azubi 179 8,6 8,9 83,1 Leitung 341 16,4 16,9 100,0 Gesamt 2.020 97,1 100,0 System 60 2,9 2.080 100,0 Gesamt Ergebnisse In einem ersten Teil der Ergebnisdarstellung (siehe X Tabelle 5) werden die Mittelwerte der einzelnen Items berichtet. Der Begriff „Item“ ist in diesem Zusammenhang stets mit „Frage“ gleichzusetzen. Anschließend werden einige ausgewählte Items ausgeführt. Zuletzt werden die Ergebnisse der Gruppenvergleiche berichtet. 3.1 Deskriptive Ergebnisse (Mittelwerte) 3.2 Ergebnisse zu ausgewählten Fragen Die zeitlichen und personellen Ressourcen werden von einem Drittel der Befragten in starkem Ausmaß problemati- siert; ähnlich groß ist der Anteil der Befragten, die durchweg gute Bedingungen benennen. Nur 34 Prozent berichten, dass beruflich qualifizierte Pflegende die Sterbebetreuung erbringen. Ungefähr die Hälfte (53 Prozent) geben an, als Regelfall mit komplementären Versorgungspartnern zu kooperieren. 38 Prozent sehen sich gut bzw. sehr gut, 31 mangelhaft bzw. ausreichend durch die Ausbildung auf die Sterbebetreuung vorbereitet. Anzeige Wirtschaftsprüfung Steuer- und Rechtsberatung Unternehmensberatung www.bpg-muenster.de Münster – Berlin – Bremen – Köln – Stuttgart 331 das Krankenhaus Versorgungsforschung 44 Prozent attestieren sich gute Mög- Tabelle 5: Mittelwerte der Antworten auf gestellte Fragen Item MW Ausprägung Können Sie sich ausreichend Zeit für die Betreuung Sterbender nehmen? Sind die Ärzte zur Stelle, wenn die Sterbenden diese benötigen? Sind genügend qualifizierte Pflegepersonen verfügbar, um Sterbende zu betreuen? Sind genügend Seelsorger verfügbar, um Sterbende zu betreuen? Wie sind die räumlichen Voraussetzungen geeignet, um Sterbende zu betreuen? Haben Sie im Bedarfsfall in Ihrer Einrichtung in der ganzheitlichen Sterbebegleitung ausreichend Unterstützung durch andere Institutionen wie niedergelassene Ärzte, Sozialstationen, ambulante Hospizversorgung, Hospize? Werden sterbende Bewohner/-innen in Einzelzimmern betreut? Wie häufig kommt es vor, dass Sterbende allein versterben? Stehen den Pflegenden die benötigten Pflegehilfsmittel zur Betreuung Sterbender zur Verfügung? Wie würden Sie die Vorbereitung auf die Betreuung Sterbender während Ihrer Ausbildung beschreiben? Haben Sie seit Ihrer Ausbildungszeit Fortbildungen besucht, in denen Sie für die Arbeit mit Sterbenden qualifiziert wurden? Wie schätzen Sie Ihre Einflussmöglichkeiten ein, auf die Art der Betreuung Sterbender einzuwirken? Wie kollegial ist der Umgang zwischen den verschiedenen Berufsgruppen (zum Beispiel zwischen Pflegepersonal und Ärzten) an Ihrem Arbeitsplatz? Wie kollegial ist der Umgang der Berufskollegen untereinander? Wenn ein/e Bewohner/-in verstorben ist, wird dann im Team über diesen Tod und seine Umstände gesprochen? Wie oft wünschen Sie sich nach dem Tod eines/-r Bewohners/-in die Möglichkeit eines Gesprächs mit Kollegen? Wie oft wünschen Sie sich nach dem Tod eines/-r Bewohners/-in die Möglichkeit eines Gespräches mit den Angehörigen des Verstorbenen? Werden an Ihrem Arbeitsplatz die Angehörigen Sterbender dazu ermutigt, sich bei der Pflege zu beteiligen? Stört Sie die Anwesenheit von Angehörigen Sterbender bei der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeiten? Könnten Sie sich vorstellen, Laienhelfer (zum Beispiel Ehrenamtliche) in die Betreuung Sterbender mit einzubeziehen? Wie häufig besteht nach dem Tod eines/-r Bewohners/-in, sofern Sie dies wünschen, die Möglichkeit zu einem Gespräch mit den Angehörigen des Verstorbenen? Haben Sie für die Sterbebegleitung in Ihrer Einrichtung in ausreichender Zahl Unterstützung durch für diese Aufgabe qualifizierte ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen? Die Verwendung von Schmerzmitteln erfolgt an Ihrem Arbeitsplatz … Insgesamt gelingt die Symptomkontrolle (Atemnot, Depression, Schmerzen usw.) der sterbenden Pflegebedürftigen in meinem Arbeitsbereich … Sind Sie der Auffassung, dass bei sterbenskranken Bewohnern/-innen zu häufig lebensverlängernde Maßnahmen ergriffen werden? Werden Sterbenskranke an Ihrem Arbeitsplatz über ihre Prognose aufgeklärt? Werden die Bewohner/-innen über körperliche und seelische Belastungen bei invasiven Therapieformen informiert und aufgeklärt? Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein/e sterbenskranker Bewohner/-in über seine/ihre Krankheitsprognose informiert werden möchte, gehen Sie auf dieses Bedürfnis ein? Sind Sie der Meinung, dass die Aufklärung von sterbenskranken Bewohnern über deren schlechte Prognose den weiteren Lebensverlauf ungünstig beeinflusst? Denken Sie, dass Sie aufgrund Ihrer Erfahrungen mehr oder weniger Angst vor dem Sterben haben als andere Menschen? Ist die Art, wie mit verstorbenen Bewohnern/-innen an Ihrem Arbeitsplatz umgegangen wird, mit der Menschenwürde vereinbar? Glauben Sie, dass an Ihrem Arbeitsplatz ein würdevolles Sterben möglich ist? 3,3 3,3 3,0 immer (5)–(1) nie immer (5)–(1) nie immer (5)–(1) nie 3,2 3,2 immer (5)–(1) nie 3,6 immer (5)–(1) nie 4,0 2,9 4,3 immer (5)–(1) nie immer (5)–(1) nie immer (5)–(1) nie 2,8 mangelhaft (5)–(1) sehr gut 1,4 3,6 Ja=1 Nein=2 große(5)–(1) keine 3,8 sehr kollegial (5)–(1) unkollegial 4,0 4,0 sehr kollegial(5)–(1) unkollegial immer (5)–(1) nie 3,6 immer (5)–(1) nie 3,4 immer (5)–(1) nie 3,4 immer (5)–(1) nie 1,8 immer (5)–(1) nie 4,0 sehr gut (5)–(1) gar nicht 3,8 immer (5)–(1) nie 2,9 immer (5)–(1) nie 2,8 3,9 zu wenig (1)–(5) zu viel immer (5)–(1) nie 2,9 immer (5)–(1) nie 3,2 immer (5)–(1) nie 3,4 immer (5)–(1) nie 4,2 immer (5)–(1) nie 332 4.2015 2,6 immer (5)–(1) gar nicht 2,4 mehr (5)–(1) weniger 4,3 gar nicht (1)–(5)sehr 4,2 immer (5)–(1) nie lichkeiten, auf die Situation Einfluss zu nehmen. Drei Viertel der Befragten geben an, dass nach dem Tod eines Bewohners ein Austausch mit den Kollegen/-innen stattfindet. Insgesamt wird ein gutes Miteinander im Team angegeben. In sechs von zehn Einrichtungen besteht die Möglichkeit, dass Angehörige bei Bedarf übernachten können. Angehörige werden zu 33 Prozent verbindlich in die Pflege der Sterbenden einbezogen. 27 Prozent der Befragten geben an, dass ihre Einrichtung in der Regel durch ehrenamtliche Mitarbeiter der Sterbebegleitung unterstützt würde, in dem restlichen Teil der Fälle gelingt dies nicht bzw. sporadisch. Drei Viertel berichten eine angemessene Schmerztherapie und gelungene Symptomkontrolle. 30 Prozent geben an, dass es grundsätzlich zu keinen unnötig lebensverlängernden Interventionen kommen würde, 26 Prozent berichten dies als Regelfall. Etwas größer (35 Prozent) ist der Anteil derer, die angeben, dass in ihrer Einrichtung die Bewohner grundsätzlich über ihre Prognose aufgeklärt würden. Dass die Kundgabe der Prognose den weiteren Verlauf ungünstig beeinflusst, geben über die Hälfte der Befragten an (59 Prozent). Obwohl ein Drittel der Befragten angeben, dass Patienten grundsätzlich alleine versterben (und nur ein Drittel, dass dies selten bzw. nie der Fall wäre), sind drei Viertel der Befragten davon überzeugt, dass an ihrem Arbeitsplatz ein würdevolles Sterben möglich sei. Zusammenfassend müssen die zeitlich-personelle Ressource und auch die notwendige Qualifikation der mit der Sterbebetreuung beauftragten Mitarbeiter problematisiert werden. Nur wenige Mitarbeiter sehen sich durch Angehörige in ihrer Arbeit gestört, indes ist deren Integration in die Versorgung die Ausnahme. Dass so viele Bewohner 4.2015 das Krankenhaus alleine versterben, muss als ausgesprochen problematischer Befund bewertet werden. 3.3 Gruppenvergleiche Versorgungsforschung Tabelle 6: Bedeutung der Gruppenvergleiche hinsichtlich der bedeutsamen, signifikant unterschiedlichen Items (Fragen) Unabhängige Variable Anzahl der signifikanten Items Anteil der signifikanten Items in Prozent Art der Trägerschaft 14 42% Größe der Einrichtung 11 33% 11 33% 17 51% 19 57% 29 87% Tabelle 6 zeigt übersichtsartig das Lage der Einrichtung Verhältnis der signifikanten Items (FraArt des Sterbeortes gen) in Abhängigkeit der Art der TräBerufserfahrung gerschaft, der Größe, Lage und Art des Berufsfunktion Sterbeortes (Pflegeeinrichtung bzw. Krankenhaus, Berufserfahrung und berufliche Position). Trägerschaft (mittlerer–geringer Einfluss): Zusammengefasst sind es die Pflegeeinrichtungen in kommunaler Trägerschaft, welche die besseren Voraussetzungen und Ergebnisse vorweisen. Größe der Einrichtung (mittlerer–geringer Einfluss): Es sind die kleineren Einrichtungen, die über bessere Bedingungen verfügen als Einrichtungen mit über 100 Plätzen. Lage der Einrichtung (mittlerer Einfluss): In den Einrichtungen des ländlichen Raums werden die besseren Bedingungen beschrieben. Vergleich Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen (mittlerer Einfluss): Im Vergleich des Sterbeortes Pflegeeinrichtung mit dem Krankenhaus korrespondieren die Befunde inkonsistent. Die besseren äußeren Rahmenbedingungen werden in den Pflegeeinrichtungen beschrieben. Das Ausmaß der Kooperation oder Zusammenarbeit mit Dritten bleibt in den Pflegeeinrichtungen zurück. Deutlich wird, dass die Schmerztherapie und Symptomkontrolle auch in Pflegeeinrichtungen gelingen kann und die strukturellen Voraussetzungen vielerorts besser geeignet sind als im Krankenhaus. Berufserfahrung (mittlerer–großer Einfluss): Gezeigt werden kann ferner, dass die Länge der Berufserfahrung einen erheblichen Einfluss derart besitzt, dass die Erfahrenen die bestehende Situation akzentuierter problematisieren, sich zugleich aber stärker auf ihre eigenen Kompetenzen und Fähigkeiten verlassen. X 3.3.1 Beruflicher Status Die Art der beruflichen Funktion – ob Auszubildender, Mitarbeiter oder Leitungsperson – besitzt einen starken Einfluss auf die Bewertung der Situation Sterbender in der jeweiligen Einrichtung. Dabei korrespondieren Ergebnisse mit den typischen Rollenerwartungen. Da sich dieser Gruppenunterschied als stärkster Effekt der Studie darstellt, sollen die Ergebnisse ausführlicher beschrieben werden: Gerechnet wurde ein lineares Varianzkomponentenmodell mit der Prozedur MIXED, um die Clustereffekte zu berücksichtigen. „Signifikante Items“ in X Tabelle 7 sind solche Fragen, die von den verschiedenen Berufsgruppen signifikant unterschiedlich beantwortet wurden. Insgesamt werden 29 von 33 Fragen unterschiedlich bewertet. Die genauen Werte sind in der Studie einsehbar. Befundbeispiele: Leitungspersonen geben an, es stünden mehr zeitliche Ressourcen und hinreichend qualifizierte Pflegende zur Verfügung. Auch die Eignung der Räumlichkeiten und die Verwendung von Einzelzimmern werden von den Befragten aus der Leitungsgruppe weniger problematisiert. Die Unterstützung durch komplementäre Versorgungspartner wird vom Leitungspersonal weit positiver beschrieben. Dies gilt auch in Bezug auf die Verfügbarkeit von Pflegehilfsmitteln. Die Auszubildenden problematisieren ihre Ausbildung (zur Betreuung Sterbender) am stärksten. Die eigene Einflussmöglichkeit bewerten das Leitungspersonal am weitreichendsten, das Klima zwischen den Berufsgruppen und innerhalb der Pflege bewerten sie besser. Dass nach dem Versterben eines Bewohners im Team darüber gesprochen wird, berichten die Leitungen am S TA D T. L A N D . K L I N I K . Regionale Gesundheitsversorgung im Wandel Haben Sie sich mit Ihrer Initiative schon beworben? Machen Sie mit! Weitere Informationen: www.kkvdsozialpreis.de 333 das Krankenhaus Versorgungsforschung Tabelle 7: Unterschiede in Abhängigkeit des beruflichen Status Zuordnung nach Skala Items (Fragen) Anzahl der Items (signifikante Items) Skala 1: Zeitliche, personelle und räumliche Situation Zeit für Sterbebetreuung Qualifizierte Pflegende Genügend Seelsorger Räumliche Voraussetzungen Einzelzimmerbetreuung Kooperation komplementäre Partner 8 (6) Skala 2: Ausbildung Qualität der beruflichen Ausbildung 2 (1) Skala 3: Arbeitsklima Eigener Einfluss Klima zwischen den Berufsgruppen Klima innerhalb der Pflege 3 (3) Skala 4: Kommunikation Teamgespräch Wunsch nach kollegialem Gespräch Wunsch nach Gespräch mit Angehörigen 3 (3) Skala 5: Angehörigenintegration Aktive Einbindung Störqualität Laienhelfer Angehörigengespräche Unterstützung durch Ehrenämtler Skala 6: Schmerztherapie, Lebenserhaltung und Aufklärung Symptomkontrolle Lebensverlängerung Prognosemitteilung Information invasive Verfahren Eingehen auf Informationsbedürfnis Skala 7: Würdevolles Sterben, eigene Belastung Umgang mit dem Verstorbenen Würdevolles Sterben häufigsten. Auch der kollegial-persönliche Austausch und der Wunsch, mit den Angehörigen zu sprechen, ist bei den Leitungskräften stärker ausgeprägt. Die aktive Einbindung der Angehörigen sehen Auszubildende und Mitarbeiter weit weniger als die Leitungen. Auszubildende sehen sich durch die Anwesenheit von Angehörigen am ehesten gestört. Sich vorzustellen, mehr Laienhelfer einzubeziehen, fällt ihnen am schwersten. Die bereits existierende Unterstützung durch Ehrenämtler sehen die Leitungskräfte stärker. Gelungene Symptomkontrolle beschreiben die Leitungen verstärkt. Das lebenserhaltende Maßnahmen zu häufig durchgeführt werden, wird seitens der Mitarbeiter stärker hervorgehoben. Es sind die Auszubildenden, welche die Prognosemitteilung am zurückhaltendsten durchgeführt sehen, Gleiches gilt bei invasiven Therapien. Leitungen sehen sich am ehesten dazu bereit, auf ein vorgetragenes Informationsbedürfnis direkt einzugehen. Eine ungünstige Beeinflussung bei Information des Bewohners sehen Mitarbeiter und Auszubildende stärker als Leitungen. Den Umgang mit den Verstorbenen problematisieren die Auszubildenden am stärksten, Gleiches gilt auch für das Ausmaß der erreichten Menschenwürde bei der Betreuung Sterbender. 4.2015 dass die bestehenden Grundgesamtheiten der über 13 000 Einrichtungen nach Art der Trägerschaft, Größe, Lage und weiteren gültigen Kriterien abgebildet werden. Ziel eines solchen Vorgehens ist die Etablierung eines bundesweit gültigen Monitorings als Teil des externen Qualitätsmanagements (c). Verbesserung der Versorgung: Aufgrund der ermittelten Ergebnisse lassen sich zahlreiche Interventionen bzw. Verbesserungspotenziale benennen: Verbesserung der Versorgung durch Kooperationen und Vernetzung (hier ist insbesondere auch an die regionale Hospizarbeit zu denken). Transparenz erhöhen (Berichtswesen, regionale Unterstützer, Hau7 (5) särzte, SAPV, MDK etc.). Berufliche Ausbildung in der Sterbebetreuung ausbauen und praxisnah vor Ort gestalten. Angehörigen-, Freundes-, nachbar4 (2) schaftliche und kommunale Integration forcieren. Qualifizierungsheterogenität der Helfer in den Einrichtungen gezielt nutzen. Hausärzte fördern und fordern. Einrichtungen mit guter Betreuung identifizieren und gezielt als Lernwerkstätten und Ausbildungsorte nutzen. 6 (5) 4.1 Entwicklung bzw. Einführung „Deutsches Palliativsiegel“ Empfehlungen Durch das gewählte Studiendesign konnte gezeigt werden, dass verschiedene Pflegeeinrichtungen bereits über eine gute bzw. sehr gute Versorgungsqualität verfügen bzw. dass eine weitere, noch größere Gruppe die Verbesserung der Sterbeversorgung als Gegenstand der Einrichtungsentwicklung erkannt hat. Diese Beobachtung führte unter anderem dazu, dass die im Rahmen der Studiendurchführung gesammelten Erfahrungen zugunsten eines neuen Verfahrens in der Zusammenarbeit mit der KTQ GmbH (Kooperation Transparenz und Qualität) zusammengeführt wurden. Dieses berührt folgende sechs Prozess- bzw. Strukturebenen (in Bezug auf die Qualität der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender): So hat man auch in Irland mit der Einführung eines Qualitätssiegels gute Erfahrungen sammeln können (Haase, T., McKeown, K. et al. 2014) Wissenschaftliche Anschlussarbeiten: Die Autoren empfehlen, durch weitere Forschungsarbeiten die Anzahl der partizipierenden Einrichtungen zu erhöhen, um die Ergebnisse zu ergänzen (a). Die Einschätzung der Angehörigen sollte erfasst werden (b). Die Bundesländer sollten so eingebunden werden, 1. Einrichtungs- bzw. normatives Management 2. Personal(entwicklung) 3. Prozess(entwicklung), zum Beispiel PDCA-Zyklus, CIRS, kontinuierliche Verbesserung 4. Kooperation 334 4.2015 das Krankenhaus Versorgungsforschung 5. Strukturelle Rahmenbedingungen 6. Betreuung und Behandlungsprozesse Ziel der eingegangenen Kooperation und des Siegels ist es, möglichst viele Pflegeeinrichtungen und auch Krankenhäuser im Rahmen des systematischen, im Sinne des an der Patientenorientierung geübten Qualitätsmanagements dezidiert für eine gelungene palliative Versorgung auszuzeichnen. Diese Einrichtungen zeigen mit ihrer Zertifizierung transparent das Interesse am Wohl des Patienten und seiner Angehörigen – auch wenn sich diese in einer sehr schwierigen Gesamtsituation befinden: eine Lebensphase, die mitunter einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt und das soziale Umfeld des Erkrankten betrifft. Aktuell werden erste Praxisimplementierungen bzw. Verfahrensprüfungen in unterschiedlichen Settings vollzogen. Hierbei ist es das Ziel, einen gültigen und zugleich effizienten Vorgehensprozess zu etablieren. Bereits gesammelte QM-Erfahrungen der Einrichtungen bzw. der Mitarbeiter werden bestmöglich berücksichtigt. 3. 4. Siegelerwerb im Rahmen des KTQ-Verfahrens Der Ablauf zur Ermittlung der Voraussetzungen zur Auszeichnung mit dem Prüfsiegel orientiert sich an der von KTQ geübten Vorgehensweise. Dieses Vorgehen erfasst den Versorgungsprozess des Schwerstkranken und Sterbenden von dessen Aufnahme bis hin zur Abschiednahme. Im Rahmen der KTQ-Selbstbewertung werden zusätzlich insgesamt 20 Versorgungsaspekte zur Beantwortung gebracht. Da diese Fragen überwiegend in einer Interaktion zu den sechs benannten Kategorien stehen, bietet es sich an, diese parallel zum KTQ-Fragenkatalog zu bearbeiten. So entsteht für die Mitarbeiter ein effizientes Bearbeiten der Selbstbewertung mit dem vertiefenden Schwerpunkt palliative Versorgung des Patienten Nutzen des Prüfsiegels Der Erfolg des neuen Prüfsiegels wird maßgeblich davon abhängen, wie groß dessen Nutzen von den Betroffenen bewertet wird. Die Autoren sind sich sicher, dass das Prüfsiegel substanziellen Nutzen bietet: 5. 6. von Verstorbenen wird ebenso sichergestellt wie die damit einhergehende administrative Regulation. Über den Tod hinaus werden den Angehörigen organisatorische sowie psychologische Unterstützungen aktiv angeboten. Für die beruflichen Helfer (insbesondere Pflegende und Ärzte): Die Verbindlichkeit des Vorgehens wird erhöht. Informations- und Kommunikationssituationen werden etabliert bzw. verbindlicher eingeführt. Dies führt nicht nur zu Entlastungen, sondern auch zu verbesserter Einsatzplanung, koordinierter Fortbildung etc. Ärzte und Pflegende, die sich für Sterbende engagieren, werden fachlich bestärkt und erhalten Anerkennung. Für das Management/den Einrichtungsträger: Die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel ist dem externen und internen Image der Einrichtung zuträglich. Interne Zuständigkeiten und Abläufe werden verbindlich reguliert und sollten sich auch auf das Arbeitsklima positiv auswirken. Es ergeben sich wünschenswerte Konsolidierungen mit den komplementären Versorgungspartnern, zum Beispiel dem ambulanten Sektor. Die Hospizbewegung hat gezeigt, dass sich eine breite gesellschaftliche Verantwortlichkeit zugunsten einer bestmöglichen Betreuung Sterbender und Schwerkranker herstellen lässt. Hiervon können die stationären Einrichtungen profitieren: Die Bürger sowie der einzelne Patient und dessen Familie verstehen, dass in zahlreichen Situationen das Krankenhaus/die stationäre Pflegeeinrichtung der bestmögliche Ort zum Sterben ist. Dies verantwortungsbewusst zu ermöglichen, wird als Zeichen von Kompetenz der Einrichtungsträger eingeschätzt. Für den Kosten- bzw. Versicherungsträger: Die Mitglieder (und auch deren Familienangehörige, die häufig Mitglied in derselben Krankenkasse sind) bestmöglich versorgt zu wissen, ist zentrales Anliegen aller Krankenkassen. Für die komplementären Partner: Für die ambulanten bzw. sektoriellen Partner ist es nützlich zu wissen, wie die Betreuung Sterbender in der stationären Einrichtung organisiert ist: sowohl für eine begründete Einweisung als auch für die Entwicklung und Etablierung integrierter Versorgungsangebote oder einer spezialisierten ambulanten palliX ativen Versorgung (SAPV). Anzeige 1. Für den Sterbenden: Die Ziele zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender, wie sie etwa in der Charta zur Betreuung Schwerstkranker und Sterbender (www.charta-zur-betreuung-sterbender.de) oder den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebetreuung (www. bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.5048) formuliert sind, werden durch den Erwerb des Siegels in hohem Maß umgesetzt und sichern damit die verbleibende Lebensqualität des Sterbenden bestmöglich. 2. Für die Angehörigen und Familie: Die Orientierung an der Situation, den Bedürfnissen und Möglichkeiten des familiären Systems ermöglicht es, dass die Angehörigen nach ihren Möglichkeiten in den Versorgungsprozess einbezogen und damit auch entlastet werden. Die Abschiednahme Krankenhausplanungs- und -finanzierungsrecht Sektorenübergreifende Kooperationen Arbeits- und Personalrecht Beratungskompetenz für Krankenhäuser www.ra-wigge.de münster hamburg Scharnhorststraße 40 48151 Münster tel (0251) 53 59 5 - 0 Neuer Wall 44 20354 Hamburg tel (040) 339 87 05 - 90 335 das Krankenhaus Versorgungsforschung Interessenten an den genaueren Ergebnissen der Studie und dem Handlungsumfeld „Sterben in stationären Pflegeeinrichtungen“ sind auf das im Literaturverzeichnis aufgeführte, gleichnamige Buch verwiesen. 4.2015 Statistisches Bundesamt (2011). Gesundheit. Diagnosedaten der Patienten und Patientinnen in Krankenhäusern. Fachserie 12, Reihe 6.2.1, Wiesbaden Anschriften der Verfasser 3. Kongress „Sterben im Krankenhaus und stationären Pflegeeinrichtungen“: Gießen, 6. November 2015. Literatur Gaber, E; Wildner, M. (2011): Sterblichkeit, Todesursachen und regionale Unterschiede. Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Heft 52. Hrsg. v. Robert-KochInstitut. Berlin Prof. Dr. Wolfgang George , Medizinischer Psychologe, Leiter TransMIT-Projektbereich für Versorgungsforschung, Kerkrader Straße 3, 35394 Gießen/PD Dr. Gamal André Banat, Hochwaldkrankenhaus, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Chaumontplatz 1, 61231 Bad Nauheim George, W.; Beckmann, D.; Vaitl, D. (1990): Aktuelle empirische Daten zur Sterbesituation im Krankenhaus. Medizinische Welt (41), 375–378 George, W.; Dommer, E.; Szymczak, V. (Hrsg.) (2013): Sterben im Krankenhaus. Situationsbeschreibung, Zusammenhänge, Empfehlungen. Gießen: Psychosozialverlag. George, W.; Banat, A. (2013): Ärzte über Kritik an der Ausbildung, Deutsches Ärzteblatt Jg. 111 Heft 9 George, W. (Hrsg.) (2014): Sterben in stationären Pflegeeinrichtungen, Psychosozialverlag Haase, T.; McKeown, K. et al. (2014): Sterben in Krankenhäusern und hospizfreundlichen Krankenhäusern. In: George (Hg.) Sterben in stationären Pflegeeinrichtungen, Psychosozialverlag Jors, K.; Adami, S.; Xander, C.; Meffert, C.; Gärtner, J.; Bardenheuer, H.; Buchheidt, D.; Mayer-Steinacker, R.; Viehrig, M.; George, W.; Becker, G.: Dying in Cancer Centers: Do the circumstances allow for a dignified death? Cancer J, 2014 Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, haben Ende vergangenen Jahres ein Eckpunktepapier vorgelegt. Diese Eckpunkte bilden die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern soll. Dazu erläuterte Minister Gröhe: „Ich möchte, dass schwerstkranke Menschen in ihrer letzten Lebensphase wissen, dass sie nicht alleingelassen werden. Dazu gehört auch, dass wir die Hospizbetreuung und die Versorgung mit schmerzlindernder Palliativmedizin weiter ausbauen. Insbesondere im ländlichen Raum fehlt es noch an ausreichenden Angeboten. Deshalb werden wir mit einem Palliativgesetz die ambulante ärztliche Palliativversorgung weiterentwickeln und die Hospizarbeit finanziell besser fördern. Ziel ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in ganz Deutschland. Ganz wichtig ist zudem, die Sterbebegleitung in Pflegeeinrichtungen zu stärken. Viele Menschen verbringen ihre letzten Lebensmonate dort. Deshalb sollen Pflegeeinrichtungen sicherstellen, dass Bewohner stationärer Einrichtungen ein ihren Wünschen entsprechendes Angebot an Palliativversorgung und Hospizbetreuung in ihrer letzten Lebensphase erhalten. Dazu sollen Pflegeeinrichtungen stärker mit Hospizdiensten und Ärzten kooperieren. Zudem sollen Versicherte künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse bei der Aus336 Deutsches Palliativsiegel in Verbindung mit KTQ-Zertifizierung im Bereich Krankenhaus/Pflege möglich: „Im Zusammenhang mit den KTQ-Zertifizierungsverfahren möchten wir Sie auf die Kooperation mit dem Medizinischen Seminar George (MeSeGe) als Träger des Siegels „Deutsches Palliativsiegel“ hinweisen. Die KTQ-GmbH ist der einzige und exklusive Kooperationspartner für das Deutsche Palliativsiegel. Interessierte Einrichtungen können das Siegel beim MeSeGe beantragen ([email protected]).“ Aus: KTQ-Newsletter, 20. März 2015 wahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung erhalten.“ Das Eckpunktepapier wurde in enger Abstimmung mit den Abgeordneten Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Emmi Zeulner, Mitglied der AG Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion der SPD, und Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, erarbeitet und ist auf der Webseite des BMG, www.bmg.bund. de, verfügbar. Der Gesetzentwurf sieht laut Spiegel unter anderem folgende Schritte vor. Hospize: Die Kassen sollen künftig für Erwachsene 95 Prozent statt der bisherigen 90 Prozent der Kosten zahlen. Es gibt zudem einen Mindestzuschuss, der von 198,45 € auf 255,15 € pro Tag und Patient steigen soll. Krankenhäuser: Bisher haben rund 15 Prozent der Krankenhäuser, die eine Palliativstation haben, mit den Kassen vereinbart, dass diese die Kosten umfangreicher tragen. Die anderen Häuser müssen das in dem auch sonst gültigen PauschalBezahlsystem abrechnen, was nach Regierungsangaben nicht reicht. Deshalb sollen die Kliniken künftig einseitig erklären können, dass sie eine solche Station aufbauen wollen. Die Kassen müssen die Behandlungen dann außerhalb des Pauschalsystems bezahlen. Vernetzung: Medizinische und pflegerische Versorgung sollen besser vernetzt werden. Gerade in strukturschwachen Gebieten sollen die Angebote erweitert werden.
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