Petitionsausschuss am 23. März 2015: Ja zur Klarstellung im Artikel 26.2 Grundgesetz! Ihr Engagement ist gewünscht! Sehr geehrte __________________, der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages führt am 23. März 2015 eine öffentliche Anhörung zum Thema Waffenhandel durch. Er berät die Forderung der „Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel“, der größten zivilgesellschaftlichen Kampagne gegen Rüstungsexporte in der Geschichte der Bundesrepublik. Die von der Kampagne eingereichte Petition mit 95.227 Unterschriften – darunter mehr als 50.000 handschriftlich gesammelt – fordert eine Klarstellung in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes. Bislang heißt es dort: „Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“ Künftig soll es heißen: „Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert. Das Nähere regelt das Rüstungsexportgesetz.“ Ich unterstütze diese Forderung nach einem grundsätzlichen Rüstungsexportverbot und einem restriktiven Rüstungsexportgesetz, um der Friedenspflicht des Grundgesetzes Geltung zu verschaffen. Waffen sind keine Güter, die durch das Außenwirtschaftsgesetz gefördert werden dürfen. Waffenlieferungen wirken in Konflikten als „Brandbeschleuniger", wie Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen für den Fall der Ukraine in der SZ vom 5.2.2015 sagte. Dies gilt generell für bewaffnete Konflikte. Deutschland ist laut Zahlen des Friedensforschungsinstituts SIPRI weiter „Europameister“ bei Rüstungsexporten. Zu den Empfängern deutscher Waffen, Rüstungsgüter und Lizenzen zählen auch zahlreiche autoritäre Regime wie Saudi-Arabien, die Golfemirate, Algerien, Pakistan, Malaysia oder Indonesien, die die Menschenrechte häufig mit Füßen treten. Ich bin mit der Bevölkerungsmehrheit in Deutschland der Ansicht, dass diese Geschäfte mit dem Tod beendet werden müssen und fordere Sie auf, sich gemeinsam mit Ihrer Fraktion für ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten einzusetzen. Lebensrettende Zwischenschritte sind das sofortige Exportverbot für Kleinwaffen und Munition, ein Rüstungsexportverbot an menschenrechtsverletzende und kriegsführende Staaten und ein Ende von Hermesbürgschaften für Rüstungsexporte. Ich freue mich nun, wenn Sie mir Ihre Haltung zur Anhörung mitteilen. Mit freundlichen Grüßen
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