Offenkundigkeiten GG

ein paar ganz einfache Offenkundigkeiten:
I) Genehmigungsschreiben der drei Mächte zum GG:
Genehmigungsschreiben vom 12. Mai 1949
Herrn Dr. Konrad Adenauer, Präsident des Parlamentarischen Rates, Bonn
Sehr geehrter Herr Dr. Adenauer !
1. Das am 8. Mai vom Parlamentarischen Rat angenommene Grundgesetz hat unsere sorgfältige
und interessierte Aufmerksamkeit gefunden. ...
2. Indem wir die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur
Ratifizierung unterbreitet werde, …
Wer hat also das Grundgesetz angenommen ?
- diejenigen, welche es verfaßt haben: der Parlamentarischen Rat
Wurden die Bedingungen der Alliierten Besatzer erfüllt: die Verfassung genehmigen, damit sie gemäß
Artikel 144 (1) dem deutschen Volke zur Ratifizierung unterbreitet werde ? - Nein !
Artikel 144.
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der
deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
(2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder
oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt …..
<<<< Volksvertretungen sind nicht das deutschen Volk ! ---- Täuschung ! >>>>>
http://lexetius.com/GG/-0,2
Präambel
[29. September 1990]
[29. September 1990]
Präambel
[1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und
den Menschen, von dem Willen beseelt, als
gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche
Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetz gegeben. [2] Die Deutschen in den
Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin,
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NordrheinWestfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und
Freiheit Deutschlands vollendet. [3] Damit gilt dieses
Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
[24. Mai 1949]
Präambel
[1] Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den
Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und
staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied
in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat
das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen,
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und
Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für
eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner
verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland beschlossen. [2] Es hat auch für
jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. [3]
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier
Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu
vollenden.
Nachdem also das Grundgesetz von denjenigen angenommene wurde, welche es verfaßt haben - dem Parlamentarischen Rat und das Deutsche Volk ein Eigenname ist (wie auch Deutsche Bank), muß das in der
Präambel und im GG Artikel 1 genannte Deutsche Volk die Mitglieder des Parlamentarischen Rates sein !
Betrachten muß man, ob evtl. die Mitglieder der Bundes- oder/und Länderparlamente sowie möglicherweise
die Besitzer der Staatsangehörigkeitsausweise auch zum Deutsche Volk gehör(t)en - welche exklusiv den
Schutz der Grundrechte - im Unterschied zum deutschen Volk - sich ausbedungen haben.
Deutsche gehören indigen dem deutschen Volk an - nicht dem Eigennamen Deutsches Volk.
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Präambel 1949
hat das Deutsche Volk in den Ländern .. um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung
zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
beschlossen. Es hat auch für jene Deutsche gehandelt, denen mitzuwirken versagt war.
Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit
Deutschlands zu vollenden.
Präambel 1990
hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die
Deutschen in den Ländern … haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands
vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Unterschied 1949 <> 1990:
< für eine Übergangszeit eine neue Ordnung
< Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit zu vollenden
< Die Deutschen in den Ländern … haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet.
Kernunterschied: Übergangszeit, Aufforderung in freier Selbstbestimmung zu bereits vollendet.
Wie kann eine Verwaltungsvorschrift für eine Übergangszeit mit einem Fingerschnipp zu einer
Verfassung werden - ohne daß es je eine verfassunggebende Versammlung gab ? - unmöglich !
Ohne Souveränität gibt es keine freie Selbstbestimmung - daher konnte auch nie etwas vollendet
werden - vor allem, da es sich sowieso nur um West + Mittel - Deutschland dreht.
Nicht zu vergessen, daß für den Staatsangehörigkeitsausweis das Ausländeramt des jeweiligen
Landratsamtes zuständig ist ! - Also sind Deutsche Ausländer in der BR in D !!! - oder ?
Wer ist dann „Inländer“ ? - Normunterworfene mit PerSo und Angehörige des Deutschen Volkes.
Da ja Unternehmen wie Siemens oder Deutsche Bank Eigennamen wie Deutsches Volk sind, sind dann
PerSo - Inhaber Mitarbeiter ? Es verweist zumindest darauf, daß es hier nicht um das indigene Volk geht,
welches zudem ohne Völkerrechtssubjekt STAAT unorganisiert besteht.
http://www.bpb.de/geschichte/deutschegeschichte/grundgesetz-und-parlamentarischerrat/39014/warum-keine-verfassung
Dem Grundgesetz fehlten entscheidende
Attribute: es war eben keine Verfassung.
Und es wurde auch nicht vom Volk in
einem Referendum ratifiziert. Zudem
sollte es nicht einen neuen deutschen
Nationalstaat begründen.
Der entscheidende Schritt schien dann am
1. Juli 1948 getan, als die elf Ministerpräsidenten der drei westdeutschen
Besatzungszonen in Frankfurt am Main
von den Militärgouverneuren die
deutschlandpolitischen Entscheidungen
der Londoner Sechsmächtekonferenz
entgegennahmen. Diese so genannten
Frankfurter Dokumente enthielten die
Aufforderung an die Ministerpräsidenten,
eine "Verfassunggebende Versammlung"
einzuberufen, um "eine demokratische
Verfassung" auszuarbeiten.
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Schließlich plädierten die Ministerpräsidenten in den Koblenzer Beschlüssen für ein "Provisorium"
und lehnten einen Volksentscheid entschieden ab. Die Ministerpräsidenten verständigten sich
darauf, den Landtagen zu empfehlen, "eine Vertretung" (Parlamentarischer Rat) zu wählen und
damit zu beauftragen, "ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der
Westmächte" auszuarbeiten. Somit waren die entscheidenden zwei Begriffe geprägt: anstelle einer
"Verfassunggebenden Versammlung" also ein "Parlamentarischer Rat", anstelle einer "Verfassung"
ein "Grundgesetz". http://www.n24.de/n24/Mediathek/Dokumentationen/d/2669434/verkuendung-des-grundgesetzes.html
Die Bundeszentrale für politische Bildung sagt es frei heraus:
das Grundgesetz ist nur eine Verwaltungsrichtlinie /-Gesetz für das westdeutsche Besatzungsgebiet
Der Schwerpunkt war eben nicht die (Ver)Bindung von Staat und Volk, sondern die Erfüllung der
Verwaltungsaufgaben, welche von den Alliierten den von Ihnen ausgewählten Ministerpräsidenten
übertragen worden waren ( wie in einem Kriegsgefangenenlager zuständige Häftlingen für ihre
jeweilige Baracke gab ). Deshalb ist es auch nachvollziehbar, daß die von den Alliierten abhängigen
Ministerpräsidenten aus ihren eigene Reihen - also dem jeweiligen Landesparlament - die treuesten
Vasallen aussuchten, welche als ihre Interessenvertretung den Parlamentarischen Rat bildeten.
Dem Verwaltungsgrundgesetz das Wort Verfassung zur Seite zu stellen, macht dieses ohne verfassunggebende Versammlung noch lange nicht zu einer Verfassung nach universellem Völkerrecht.
Kein Wunder, daß im Grundgesetz keine vorherige Verfassung aufgehoben wird - ja im Art 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind
Bestandteil dieses Grundgesetzes. sowie im Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und
Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine
Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist . - denn es
kann als Verwaltungsvorschrift keine Verfassung ersetzen ( wie ja die Paulskirchenverfassung nie aufgehoben wurde ) und bestätigt mit dem Art. 146 bis zum heutigen Tage seinen vorläufigen Charakter.
https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_des_Staates_der_Vatikanstadt
Das Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt (ital.: Legge fondamentale dello Stato della Città
del Vaticano) wurde am 26. November 2000 von Papst Johannes Paul II. verkündet. Es trat am 22.
Februar 2001 in Kraft. Es ersetzt das Grundgesetz der Vatikanstadt von 1929, das von Papst Pius
XI. infolge der Lateranverträge erlassen worden war.
Neben dem Grundgesetz des Staates der Vatikanstadt gibt es noch weitere verfassungsrechtlich
normative Gesetze für den Vatikan: Es besteht aus 20 Artikeln, die folgende Aspekte regeln:
• Artikel 1 des Grundgesetzes vereint die Gewalten der Legislative, Exekutive und Judikative
in der Person des Papstes als Souverän des Vatikanstaates.
So definiert der Codex des kanonischen Rechts in seinem „Buch I Allgemeine Normen“ das Wesen
von Gesetzen, Dekreten, Statuten und Ordnungen und in seinem „Buch II Volk Gottes“ die hierarchische Verfassung der katholischen Kirche und somit auch die Rechtsstellung des Papstes.
Gerade im Parlamentarischer Rat war doch die CDU = christlich vorherrschend, ebenso der Nachfolger der Zentrumspartei der Weimarer Republik - alles direkt beim Vatikan angedockt .. ?
- wobei sowie alle Politiker einer ev. - / mehrheitlich kathol. - christlichen Konfession angehörten.
Frage: steht das Grundgesetz für die Bundesrepublik in direktem Zusammenhang mit dem Grundgesetz des Vatikanstaates ? ----- quasi die BR eine päpstliche Zweigstelle ?
Soll deshalb allen Glauben gemacht werden, die BRD ist eine Firma, eine NGO ( wobei der NGO
Quatsch von der UNO Seite auf einen Naturschutzbund an der angegebenen Adr. verweist !! ), eine
us Kolonie, nur damit die wahre Macht ( USA = Hegemon …. ) als Schattenmacht nicht erkannt
wird. Was gilt dann: das CiC ( codex iuris canonici ), die päpstlichen constitutio, etc. ?
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Was ist dann vollkommen nachrangig ? - vermutlich das Handelsrecht, BGB, etc.
----- alles dient der Aufrechterhaltung der Illusion.
Braucht die BR in D dann überhaupt eine staatsrechtliche Legitimation ?
Vermutlich nicht, wegen dem Status des Papstes als Vikar = Statthalter Christi ( wobei schon dies
falsch ist, da das griechische christos der Geweihte bedeutet; im lateinische wird daraus Christus also Jesus, der Geweihte - dasselbe wie Krishna, wie mir gesagt wurde ) - dies stellt ihn oberhalb
Staats- und Völkerrecht ( ansonsten hätte er niemanden zum Kaiser krönen können ).
Auch die Bundeszentrale für politische Bildung - Adenauerallee 86 - 53113 Bonn teilt mit, daß die
Militärgouverneure die Ministerpräsidenten aufforderte eine "Verfassunggebende Versammlung"
einzuberufen, was nicht erfolgte - vlt. weil höherrangige Vorgaben zu beachten waren ?
II) selbstkontrahierende Insichgeschäfte
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/eingangsformel.html
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das
Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
der Parlamentarische Rat sollte die verfassunggebende Versammlung ersetzen
wobei eine verfassunggebende Versammlung durch die vom Volk direkt gewählten Delegierten
gebildet wird ! - hier hat sich die autokratische Exekutive ihre Verfassung selbst gegeben !
- dadurch ist das Prinzip der verfassunggebende Versammlung vollkommen obsolet
und es kann nie eine Verfassung werden
=> die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wurden aus den Länderparlamenten rekrutiert
=> Länderparlamente - und nicht das deutsche Volk - haben das GG angenommen
=> der Parlamentarische Rat hat festgestellt, daß das am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen
Rat beschlossene Grundgesetz angenommen worden ist.
Wiederum autokratisch: der König (Papst) erkennt sich selbst und seine Machenschaften an.
=> Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz ausgefertigt und
verkündet ----- der Parlamentarische Rat als das Deutsche Volk schuf sich seine Spielwiese BR
III) ich wiederhole: Stillstand der Rechtspflege wegen Verstoß gegen die Ewigkeitsklausel
Grundgesetz Artikel 1(3) geändert von vollziehende Gewalt in Verwaltung !
http://lexetius.com/GG/1,2
I. Die Grundrechte Artikel 1
[20. März 1956/22. März 1956]
[20. März 1956/22. März 1956]
[24. Mai 1949]
Artikel 1
(1) [1] Die Würde des Menschen ist unantastbar.
[2] Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
Artikel 1
(1) [1] Die Würde des Menschen ist unantastbar.
[2] Sie zu achten und zu schützen ist
Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten
als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des
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Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden
Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung
als unmittelbar geltendes Recht.
Weder Legislative noch Exekutive und erst recht keine Judikative ist
wegen dem Stillstand der Rechtspflege erreichbar - kein Gesetz,
Verordnung etc. kann je Rechtskraft seit dem 22.3.56 erlangt haben !
IV) es gab nie eine Wiedervereinigung
http://www.handelsblatt.com/politik/international/skepsis-bei-manchen-ostdeutschen-muenteferingregt-gesamtdeutsche-verfassung-an/3154346.html
Müntefering regt gesamtdeutsche Verfassung an
Datum: 12.04.2009 13:57 Uhr
Franz Müntefering am 3. September 2008 bei einer Wahlkampfveranstaltung der SPD in München.
Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer regt SPD-Chef Franz Müntefering eine Debatte um eine
echte deutsche Verfassung an. Laut Wiedervereinigungsparagraph des Deutschen Grundgesetzes
hätte Deutschland über eine gemeinsame Verfassung abstimmen müssen.
Zwanzig Jahre nach dem Fall der Mauer hat der SPD - Vorsitzende Franz Müntefering eine
gesamtdeutsche Verfassung angeregt und sich für eine differenzierte Beurteilung der DDR
ausgesprochen. Es habe nie wirklich eine Wiedervereinigung gegeben, die DDR sei vielmehr der
Bundesrepublik "zugeschlagen worden", so Müntefering.
Zitat: https://antilobby.wordpress.com/ostdeutschland/letzte-gultige-verfassung-derddr/einigungsvertrag_ungueltig/
Der rechtsungültige Einigungsvertrag
Die Aufhebung des Artikel 23 GG wurde mit Gesetz/Verordnung vom 23.9.90 am 29.9.1990 im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht und am 30.9.1990, rechtswirksam. Der Artikel 23 in der Fassung
vom 23. Mai 1949 war ab dem 30.9.1990 rechtsunwirksam. Es ist daher unmöglich das die DDR
mit dem Einigungsvertrag dem Gebiet des Grundgesetzes am 3.10.1990 beitreten kann.
(“Einigungsvertrag” unter Verheimlichung der Vereinbarung mit den Drei Mächten vom 27./28.
09.1990, die erst am 09.11.1990 im BGBl veröffentlicht wurde und worin steht: “Die Regierung der
Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie sämtliche angemessene Maßnahmen ergreifen wird,
um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrages
(Besatzungsrecht) auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und in
Berlin nicht umgangen werden.”)
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Die Bundesrepublik kann die deutsche Staatsangehörigkeit nicht definieren
- Das Bundesverfassungsgericht verbietet die Verfügung über Deutschland als Ganzes Von Dr. Erich Röper, Bremen
S. 449: durch das Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag entschied das OVG Münster, als DDR- Deutscher habe die
gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit ..
S. 490: Der Parlamentarische Rat habe das Grundgesetz nicht als Akt der Neugründung eines Staates verstanden, so der
Beschluß vom 21. Oktober 1987. ….., daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt auf den räumlichen Anwendungsbereich
des Grundgesetzes beschränkt (C. II. l.b. - Subjektsidentität).
Das BVerfG hat mit der Entscheidung vom 21. Oktober 1987, die auf dem Urteil zum Grundlagenvertrag fußt, ausgehend
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vom rechtlichen Bezug der (gesamt-) deutschen Staatsangehörigkeit die Rechtsgrundlagen der Deutschlandpolitik
verdeutlicht. BVerfGE 36, 1 ff., 16, 20, NJW 1983, S. 2302 ff. Der deutsche Staat hat den Zusammenbruch 1945 überdauert und
ist weder mit der Kapitulation der Wehrmacht, noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt durch die alliierten
Okkupationsmächte, noch 1949 bei Bildung der Bundesrepublik Deutschland oder bei Erlaß der DDR-Verfassung oder noch
später untergegangen (C. II. l.b. ee.); er ist zwar nach wie vor desorganisiert und handlungsunfähig, aber rechtlich existent.
S. 492: Die Westmächte haben die Bundesregierung bei dieser Freistellung von besatzungsrechtlichen Befugnissen also nicht
als de-jure-Regierung ganz Deutschlands anerkannt; dies wäre ultra vires gewesen und gilt noch heute. Die Bundesrepublik
ist nicht Deutschland; sie ist wie die DDR nur ein Teil des fortbestehenden deutschen Staates. Der von ihnen abgeschlossene
Grundlagenvertrag, so das BVerfG in seinem Urteil, ist zwar nach seiner Art ein völkerrechtlicher Vertrag, nach seinem
spezifischen Inhalt aber eine Regelung von inter-se-Beziehungen auf dem Fundament des noch bestehenden Staates
„Deutschland als Ganzes“.
1. Anknüpfungspunkt für die deutsche Staatsangehörigkeit ist Deutschland als ganzes
.. als Gesamtstaat handlungsunfähigen deutschen Staates. Seine Staatsangehörigkeit ist, wie das BVerfG schon im Leitsatz 8
des Urteils zum Grundlagenvertrag normierte. Anknüpfungspunkt für die deutsche Staatsangehörigkeit ist daher Deutschland
als ganzes, nicht die Bundesrepublik. durch die fortbestehenden gesamtdeutschen Staatsangehörigkeit stellt sich die
Beantwortung der Frage nach der auf Deutschland als ganzes bezogenen (gesamt-)deutschen Staatsangehörigkeit: in der
Rechtsordnung festgelegten Verantwortung für alle Angehörigen des deutschen Volkes, besonders soweit sie in ihren
Hoheitsbereich eintreten, die einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit („nur“) fort.
S. 494: Das Grundgesetz beschränkt die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik auf den „Geltungsbereich des Grundgesetzes“.
Handlungsvollmacht und kompetenzgemäße Verantwortung ihrer Organe beschränken sich daher auf diesen Bereich.
S.496:
II Westintegration versus Wiedervereinigung
1. Kein Verfügungsrecht der Bundesrepublik über Deutschland und die (gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit
Die Bundesrepublik mag politisch für Deutschland sprechen. Sie ist aber nicht Deutschland und ihre Organe können mangels
Gebietshoheit über den rechtlich fortbestehenden deutschen Staat nicht verfügen, das nicht untergegangene, aber handlungsunfähige Deutschland also nicht durch eigenes Handeln berechtigen, verpflichten oder gestalten. Das betrifft ebenso die
(gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit als einem auf Deutschland als ganzes bezogenen wesentlichen Rechtsinstitut, wie auch
dieses selbst. „Das deutsche Volk“, nicht die Bevölkerung (in) Bundesrepublik oder DDR, ist „Träger des Selbstbestimmungsrechts im Sinne des allgemeinen universalen Völkerrechts. Es stellt keine nach Maßgabe des Völkerrechts sachwidrige
Anknüpfung dar, wenn durch staatsangehörigkeitsrechtliche Regelungen der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche
Form und Gestalt dieses Volkes als Träger des Selbstbestimmungsrechts bis zu dem Zeitpunkt gewahrt bleiben soll, in dem
ihm die freie Ausübung dieses Rechts ermöglicht wird“ (C. ü. l.d. cc.). Da „das deutsche Volk“ als zu Deutschland als
ganzem gehöriges Staatsvolk konstitutives Element dieses Staates und nicht letztes Überbleibsel einer rechtlich nicht mehr
existenten Größe ist, die Staatsangehörigkeit aber das Rechtsband zwischen Individuum und Staat bildet, wodurch es dessen
Personalhoheit unterliegt, gleich ob es sich im Staatsgebiet aufhält oder außerhalb, und ob sich daraus notwendig Rechte und
Pflichten ergeben, folgt daraus auch die Unaufgebbarkeit von Deutschland als ganzem als der Bezugsgröße (C. 1.3.b.; C.
1.3.e.; C. II. l.d. cc.).
Daraus folgt:
1. da es nie eine Wiedervereinigung von West- und Mitteldeutschland gab
ist die Zusammensetzung von Bundestag und Bundesrat unrechtmäßig durch Vertreter Mitteldeutschlands mit besetz; daher können weder seit 22.3.1956 noch seit September 1990 ( Aufhebung des
GG Artikel 23 ) sowie seit dem „erweiterten“ B.tag keinen rechtskräftigen Gesetze erlassen werden.
2. es gibt nur eine Staatsangehörigkeit: die gesamtdeutsche ( Abzuholen beim Ausländeramt )
- das ist weder exklusive eine DDR noch eine BRD Staatsangehörigkeit
3. da die Staatsangehörigkeit das einzig relevante Rechtsband ist ( Personalhoheit ), hätte allein
Deutschland als Ganzes eine mögliche (Personal-)Verfügungshoheit über Deutsche.
4. eventuelle (gebiets-)hoheitliche Befugnisse sind auf das Gebiet der BRD begrenzt, welches aber seit
1990 nicht mehr durch den Artikel 23 definiert ist und die Präambel als Vorwort eine Gebietshoheit
nicht definieren kann - dafür braucht es einen Verfassungsartikel (was das Verwaltungs-GG nie kann)
Wozu dies alles, wo wir doch wissen, daß alle vermeintlichen Rechte reine Fiktionen sind. Insbesondere
Alles durch „Personen gemachte“ ist reine Fiktion und dazu zählt das s.g. Staatswesen, Geld- und
Finanzwesen, Ländergrenzen, Religionen, Verwaltungen und vieles mehr.
Ganz einfach: weil ich denke, daß wir sie am ehesten mit ihrer eigenen Argumentation ruhig stellen
können - wobei wir nie vergessen dürfen, daß für den Menschen all dies völlig irrelevant ist - er ist im
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überpositiven Naturrecht eingebettet und als bewußtes, beseeltes lebendiges Wesen sowieso außerhalb
aller geschriebener Rechte und Gesetze.
Vielleicht haben die Alliierten am 8./9. Mai 1945 für sich einen eigenen rechtsfreien Raum durch die
bedingungslose Kapitulation ( unconditional surrender ) geschaffen ---- denn weder Genfer Konvention,
noch HLKO, Rot-Kreuz-Vereinbarung, etc. wurden je eingehalten.
Wir wissen, das geschriebene Naturrecht verweist mit ius cogens auf das Wiener Übereinkommen über
das Recht der Verträge: pacta sunt serata / servanta = Verträge sind einzuhalten. Was ist wenn der Vertragsstaat /-partner durch debellatio wegfällt ? - es gibt keine einzuhaltende Verträge mehr.
Laut BGBl. hat die BR in D nicht nur die UN Charta, sondern auch die internationalen Pakte gezeichnet.
Die Pflichten in beiden Pakten sind unvereinbar mit dem Zwang, einen PerSo zu beantragen - für einen
Asen. Zudem kann die BR in D schon allein mangels Hoheitlichkeit, fehlender Gewaltenteilung und
dem Stillstand der Rechtspflege keine Gesetze ( PerSo, OWiG sind von 1968 ) erlassen.
Betrachtet Ihr den PerSo oder EU Reisepaß, sind dies alles einseitige Willenserklärungen, denn darauf
befinden sich allein Eure Unterschriften als Paßinhaber ( Unterwerfungserklärung ! )
Nur die beidseitige Willenserklärung bindet auch beide Seiten; so befinden sich auf allen Dokumenten
Asgard´s Stempel mit Unterschrift - es ist ja souverän und hoheitlich.
Nicht - souveräne Menschen und „Staaten“ geben keine Unterschrift ab !
Das engl. innocence heißt Unschuld: wiki/Innozenz_III. Innozenz III. (geboren als Lotario dei Conti di
Segni, eingedeutscht Lothar aus dem Haus der Grafen von Segni; † 16. Juli 1216 in Perugia) war von 1198
bis 1216 Papst der römisch-katholischen Kirche. Er gilt als der bedeutendste Papst des Mittelalters.
Durch sein europaweites Engagement für die Stärkung der Kirche hatte es
Innozenz bis 1212 zum Oberlehnsherrn von Aragon, Portugal, Sizilien,
Bulgarien und England gebracht. Innozenz befürwortete die Kreuzzüge
Innozenz unterstützte die Staufer; auf seine Anregung trafen sich die
deutschen Fürsten 1211 in Nürnberg, wo sie Friedrich II. erneut zum König
wählten. Friedrich dankte dem Papst seine Initiative mit der Goldenen Bulle
von Eger, die den Kirchenstaat in seiner bestehenden Form anerkannte.
Er sorgte für die Verfolgung der Katharer (1233 eingerichtete Inquisition).
Das Wappen von Papst Innozenz III. zeigt die dreifache Tiara, das freimaurerische Schachbrettmuster und den typischen Adler.
Der Papst versteht sich seit Leo dem Großen als Vicarius Christi (Latein: Stellvertreter Christi).
wiki/Johann_Ohneland John Lackland, eigentlich franz. Jean Plantagenêt, war von 1199 bis 1216
König von England. Innozenz verhängte im März 1208 das Interdikt über England. John unterwarf sich
am 15. Mai dem päpstlichen Legaten und erkannte die Lehnshoheit des Papstes über England an. Im
Mai 1215 schloß sich die City of London den Rebellen an; so akzeptierte er am 15. Juni in der Magna
Carta die Forderungen der adligen Rebellen.
wiki/Lehnswesen Beziehungen zwischen Lehnsherren und belehnten Vasallen. Unter Lehen – lat.
feudum, feodum, beneficium – verstand man eine Sache (Grundstück, Gut), die dessen Eigentümer
(Lehnsherr) unter der Bedingung gegenseitiger Treue in den erblichen Besitz des Berechtigten unter
dem Vorbehalt des Anheimfalls an sich selbst übergeben hatte. Das Lehen beinhaltete ein ausgedehntes
erbliches Nutzungsrecht an der fremden Sache, die zugleich zwischen diesem und dem Berechtigten ein
Verhältnis wechselseitiger Treue begründen und erhalten sollte
Wurde die Lehnsherrschaft von Papst Unschuld als Lehnsherrn über das Lehen England je beendet ?
„.. ein Verhältnis wechselseitiger Treue ..“ - ist damit die Treuhand nicht die direkte Nachfolge ? !!
Rede des Abgeordneten Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat, 8. September 1948: „Die Gesamtstaatsgewalt wird zum mindesten auf bestimmten Sachgebieten durch die Besatzungsmächte, durch den
Kontrollrat im ganzen und durch die Militärbefehlshaber in den einzelnen Zonen ausgeübt. Durch diese
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Treuhänderschaft von oben wird der Zusammenhang aufrechterhalten. Die Hoheitsgewalt in Deutschland ist also nicht untergegangen; sie hat lediglich den Träger gewechselt, indem sie in Treuhänderschaft
übergegangen ist.“
Lehnsherrschaft von Papst Pius über Deutschland in Form einer Treuhänderschaft mittels UNO Charta
=> KAPITEL III Organe Artikel 7 (1) Als Hauptorgane der Vereinten Nationen werden eine Generalversammlung, ein Sicherheitsrat, ein Wirtschafts- und Sozialrat, ein Treuhandrat, ein Internationaler Gerichtshof und ein
Sekretariat eingesetzt.
Artikel 16
Die Generalversammlung nimmt die ihr bezüglich des internationalen Treuhandsystems in den
Kapiteln XII und XIII zugewiesenen Aufgaben wahr
KAPITEL XII Das internationale Treuhandsystem Artikel 75 Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandsystem für die Verwaltung und Beaufsichtigung der Hoheitsgebiete, die auf
Grund späterer Einzelabkommen in dieses System einbezogen werden. Diese Hoheitsgebiete werden im
folgenden als Treuhandgebiete bezeichnet
Artikel 76
Im Einklang mit den in Artikel 1 dieser Charta dargelegten Zielen der Vereinten Nationen dient das
Treuhandsystem hauptsächlich folgenden Zwecken:
a) den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu festigen;
Artikel 77
(1) Das Treuhandsystem findet auf die zu den folgenden Gruppen gehörenden Hoheitsgebiete
Anwendung, soweit sie auf Grund von Treuhandabkommen in dieses System einbezogen werden:
a) gegenwärtig bestehende Mandatsgebiete;
b) Hoheitsgebiete, die infolge des Zweiten Weltkriegs von Feindstaaten abgetrennt werden;
Vielleicht bilde ich es mir nur ein, aber ein wenig erinnert mich der Bundesadler an
den von Papst Unschuld ( auch wenn dieser 7 Schwingen hat ): 3 Fänge, Zunge, ..
Artikel 77 1.b: paßt genau, denn DDR und BRD wurden vom Feindstaat Deutsches
Reich abgetrennt - dies nennt sich Dismembratio ( führt zur Debellatio ).
Das Deutsches Reich wurde 1871 ( dasselbe Jahr der Lateranverträge und des us Acts
of 1871 ) zum ewigen Bund ( siehe JHWH ) in der „Nachfolge“ des heiligen römischen Reichs (der)
deutsche Nation (Nation = Volk).
Moses ist laut Brockhaus 1902 der Begründer = Schaffer der
Jahwereligion ( von der der jüdische, christliche und mohamedanische (Wortverwandtschaft zu Moses) entstammt) - es
gibt daher nur ein Gesetz: das mosaische.
heilige Bund => ungleiche Bündnispartner < JHWH > Volk.
Bundstifter - entspricht Lehnsherr / Treugeber !?
Der ewige Bund JHWHs ist der mosaische Bund mit Moses
als Lehnsherr, der die Gesetztafeln schrieb ( AT der Bibel ).
Durch Paulus wurde der mosaische Glaube und dieser Bund
der Unterwerfung den Nichtjuden gebracht - mittels aller
kirchlichen Konfessionen inkl. den orthodoxen !
Der Treugeber in der Treuhand WELT / ERDE ist Moses,
der für die Nichtjuden durch seinen Vikar ( Statthalter /
Stellvertreter ) im Amt des PAPSTES im Namen des
Geweihten ( christos ) vertreten wird.
Die Befugnisse und die Abhängigkeit wurden also mittels
dem Alten Testament von Paulus dem Papst übergeben;
über Unam Sanctam und CiC wurden alle Menschen
unterworfen und zu Personen nach den Regeln des CiC
gemacht.
Alle Personen sind Treunehmer; in der Anwendung des
weltlichen Schwertes werden sie auch Bürger < sog.
Unterworfene ( gemäß GG: Normunterworfene ).
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Um die Menschen mittels Unam Sanctam zu unterwerfen, hat die Kirche das ungeschriebene Naturrecht
zum kirchlich, geschriebenen gemacht: Rechts-/ Mißbrauch.
Betrachtet die Bilder Moses - häufig mit 2 Hörnern ( Teufel = Luzifer =
Lichtbringer ?) idR mit dem Hirtenstab = Bischofsstab für seine Schäfchen =
Gemeinde, mit demselben weißen Bart, mit dem in Kirchen etc. Gott dargestellt wird ( trotz Jesus Verbot Bildnisse und Ikonen zur Anbetung herzustellen ) und den 10 Geboten auf 2 Tafeln.
Die Tafel der Menschenrechte ist als „Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte“ der französischen Verfassung vom 24. Juni 1793 vorangestellt.
Als ihr Autor gilt Louis Antoine de Saint-Just. ( ? Just = Justice ? )
Was finden wir auch hier ?
1789:
2 Tafeln mit dem allsehenden Auge in
der Pyramide, (gesprengte) Ketten, die
Faszie um den Kriegsspeer sowie den Ouroboros / Oroborus ...
Seit Jahrtausenden ist alles Moses = JHWH unterworfen:
wiki/Auge_der_Vorsehung Das Auge der Vorsehung (Auge Gottes) ist
ein Symbol, des alle Geheimnisse durchdringende Allsehende Auge Gottes
und den Menschen an die ewige Wachsamkeit Gottes erinnern soll, so nur
das geschieht was vorgesehen ist. Dargestellt wird es als ein von einem
Strahlenkranz umgebenes Auge und ist meist von einem Dreieck umschlossen, das auf die Trinität verweist. Dieses Dreieck schließt auch die
Zahl Drei ein, die als heilige, göttliche Zahl galt.
Vollkommen gleichgültig ob man dem indigenen Volk der
Hebräer, dem Islam oder dem Christentum angehört.
Warum Asgard ? Brauchen wir überhaupt so etwas, wie eine Nation ? - oder etwas, das im Völkerrecht etabliert wurde ? - genügt es nicht, Mensch zu sein ? ------ die Erde bevölkert von vielen Menschen … unterschiedlichen Glaubens ( was für eine Illusion - es gibt neben Buddha nur Moses ) ..
Wie man so schön sagt: der Sack ist zu ! - es gibt nur Unterworfene. Ob der Esau-Segen zur
Befreiung reicht? Unam Sanctam erfäßt den Menschen wie auch das BGB mit dem Augenblick der
Lebendgeburt. Mein Bestreben, Asgard = der geschützte ( guard ) Asen Garten Eden, in einem
erfüllten eigenverantwortlichen Leben zu realisieren. Alle Befreiungsbestrebungen führen die freien
menschlichen Individuen nicht in eine Gemeinschaft, welche bestrebt ist, das Miteinander in einer
Welt der Personen zu gestalten - hier ist Asgard mit Bifröst die Handreichung für ein harmonisches
Miteinander
-----------Euer Peter
der irdische Paradies Garten Eden Asgard
Asgard überwindet jede Trennung, denn im Zentrum Asgards
steht Yggdrasil, das Leben und die Erkenntnis vereinend.
Kein Tag vergeht für einen bewußten Menschen, ohne das Geschenk neuer Erkenntnisse - so ist das bewußte
Leben ein Leben des Erkennens von der Vielfalt des Lebens an sich.
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Zitate: http://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_document.cfm?document_id=2851&language=german
Beschlüsse der Koblenzer Ministerpräsidentenkonferenz (10. Juli 1948)
Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder stimmen den alliierten Vorschlägen der Londoner
Dokumente [auch: Frankfurter Dokumente] auf ihrer Konferenz in Koblenz vom 8.-10. Juli 1948
grundsätzlich zu. Um den provisorischen Charakter des westdeutschen Teilstaates und die
fortbestehende Beschränkung der deutschen Souveränität deutlich zu machen, soll allerdings statt einer
Verfassungsgebenden Versammlung ein Parlamentarischer Rat gewählt und statt einer Verfassung nur
ein vorläufiges Grundgesetz ausgearbeitet werden. Außerdem wünschen die Ministerpräsidenten eine
Präzisierung der alliierten Rechte in einem ausformulierten Besatzungsstatut. Die deutschen
Änderungswünsche stoßen bei Amerikanern und Briten auf Widerstand.
Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu dem Dokument Nr. 1
1. Die Ministerpräsidenten werden die ihnen am 1. Juli 1948 durch die Militärgouverneure der
amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone übertragenen Vollmachten wahrnehmen.
2. Die Einberufung einer deutschen Nationalversammlung und die Ausarbeitung einer deutschen
Verfassung sollen zurückgestellt werden, bis die Voraussetzungen für eine gesamtdeutsche Regelung
gegeben sind und die deutsche Souveränität in ausreichendem Maße wieder hergestellt ist.
3. Die Ministerpräsidenten werden den Landtagen der drei Zonen empfehlen, eine Vertretung
(Parlamentarischer Rat) zu wählen, die die Aufgabe hat,
a) ein Grundgesetz für die einheitliche Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte
auszuarbeiten,
b) ein Wahlgesetz für eine auf allgemeinen und direkten Wahlen beruhende Volksvertretung zu erlassen.
Die Beteiligung der Länderregierungen an den Beratungen des Parlamentarischen Rates ist
sicherzustellen.
Die Vertretung soll nach den ziffernmäßigen Vorschlägen des Dokumentes Nr. I gebildet werden und
spätestens bis zum 1. September 1948 zusammentreten. Jedes Land stellt mindestens einen Vertreter; für
mindestens 200 000 überschießende Stimmen wird ein weiterer Vertreter bestellt.
4. Die Wahlen zur Volksvertretung sollen noch im Laufe des Jahres 1948 durchgeführt werden.
5. Das Grundgesetz muß außer der aus allgemeinen Wahlen hervorgehenden Volksvertretung eine bei
der Gesetzgebung mitwirkende Vertretung der Länder vorsehen.
6. Hat die aus den Landtagen gewählte Vertretung (Ziffer 2) ihre Aufgabe erfüllt, so werden die
Ministerpräsidenten nach Anhörung der Landtage das Grundgesetz mit ihrer Stellungnahme den
Militärgouverneuren zuleiten, die gebeten werden, die Ministerpräsidenten zur Verkündung dieses
Gesetzes zu ermächtigen.
7. Die Volksvertretung soll alle Funktionen erfüllen, die einem demokratisch gewählten Parlament
zukommen.
8. Das für das Besatzungsgebiet der Westmächte vorgesehene gemeinsame Exekutivorgan wird nach
Maßgabe des Grundgesetzes bestellt.
Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu dem Dokument Nr. II
Die Ministerpräsidenten stimmen mit den Militärgouverneuren überein, daß eine Überprüfung der
Grenzen der deutschen Länder zweckmäßig ist.
Sie sind jedoch der Ansicht, daß diese Frage einer sorgfältigen Untersuchung bedarf, die innerhalb
kurzer Frist nicht durchzuführen ist.
Unter diesen Umständen können die Ministerpräsidenten von sich aus im Augenblick keine
Gesamtlösung unterbreiten. Sie sind aber der Ansicht, daß die Grenzen der Länder im Südwesten
dringend einer Änderung bedürfen. Über diese Änderung soll der Parlamentarische Rat beraten und den
Ministerpräsidenten Vorschläge unterbreiten.
Das Recht der beteiligten Länder, selbständig eine Regelung zu treffen, bleibt unberührt.
Stellungnahme der Ministerpräsidenten zu dem Dokument Nr. III: Leitsätze für ein
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Besatzungsstatut
I
1. Zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und administrativen Einheit aller der Besatzungshoheit
Großbritanniens, Frankreichs und der USA unterstehenden deutschen Gebietsteile werden diese zu
einem einheitlichen Gebiet zusammengeschlossen, mit dessen Organisation die Besatzungsmächte
dessen Bevölkerung beauftragen.
2. Die deutschen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungsbefugnisse sind nur durch die sich
aus dem Text des Besatzungsstatutes selbst ergebenden Befugnisse der Besatzungsmächte beschränkt.
Die Vermutung spricht für die Zuständigkeit der deutschen Organe.
3. Die Besatzungsmächte behalten sich Maßnahmen nur insoweit vor, als diese zur Sicherheit der
Verwirklichung der Besatzungszwecke notwendig sind.
4. Diese Maßnahme können bestehen in:
a) eigener unmittelbarer Verwaltung durch Besatzungsorgane,
b) Kontrolle,
c) Überwachung,
d) Beobachtung, Beratung und Unterstützung.
5. Die Besatzungszwecke sind:
a) Gewährleistung der Sicherheit der Besatzungstruppen,
b) Gewährleistung des Bestandes einer demokratischen Ordnung in Deutschland,
c) Entmilitarisierung Deutschlands,
d) Gewährleistung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Deutschlands.
6. Unmittelbare Verwaltung wird durch die Besatzungsmächte ausgeübt zur vorläufigen Wahrnehmung
der auswärtigen Angelegenheiten; jedoch sind deutsche Vertretungen zur Wahrung der wirtschaftlichen
und Handelsinteressen im Ausland zuzulassen, deren Leiter die einem Konsul entsprechende
Rechtsstellung haben soll.
7. Die Maßnahmen der Besatzungsmächte beschränken sich grundsätzlich auf allgemeine Überwachung
der Tätigkeit der deutschen Organe. Dem deutschen Außenhandel gegenüber kann das Recht der
Kontrolle ausgeübt werden, jedoch nur insoweit, als zu befürchten ist, daß die Verpflichtungen, welche
die Besatzungsmächte in bezug auf Deutschland eingegangen sind, nicht beachtet oder die für
Deutschland verfügbar gemachten Mittel nicht zweckmäßig verwendet werden. Die Kontrolle soll sich
nicht darauf erstrecken, ob die deutschen Maßnahmen technisch richtig und zweckmäßig sind.
Die Kontrolle wird sich weiterhin beziehen können auf die Sicherstellung der noch fälligen deutschen
Reparationsverpflichtungen, die Einhaltung der den Stand der deutschen Industrie festlegenden Bestimmungen, die Durchführung der Dekartellisierung, der Abrüstung und Entmilitarisierung, sowie auf
solche wissenschaftlichen Forschungsunternehmen, die der deutschen Kriegswirtschaft gedient haben.
Die Befugnisse einer Internationalen Ruhrbehörde sind nicht Gegenstand dieses Statutes.
8. Anweisungen im Rahmen obiger Bestimmungen werden nur durch die obersten Organe der
Besatzungsmächte an die oberste deutsche Gebietsbehörde erteilt.
9. Einem ordnungsgemäß erlassenen deutschen Gesetz gegenüber soll von dem Rechte des Einspruchs
nur Gebrauch gemacht werden, wenn es geeignet ist, die Verwirklichung der Besatzungszwecke zu
gefährden. Wenn nicht binnen 21 Tagen nach Erlaß dieses Gesetzes von den Militärgouverneuren
gemeinsam Einspruch eingelegt wird, tritt das Gesetz in Kraft.
10. Auf dem Gebiete der Demokratisierung des politischen und sozialen Lebens sowie der Erziehung
werden sich die Besatzungsmächte auf Beobachtung, Beratung und Unterstützung beschränken.
11. Die Unabhängigkeit und territoriale und sachliche Universalität der deutschen Rechtspflege wird
anerkannt.
12. Die Gerichtsbarkeit der Besatzungsgerichte wird beschränkt auf:
a) die nichtdeutschen Mitglieder der Besatzungstruppen und der Besatzungsverwaltung sowie deren
Familienangehörige
b) Verbrechen und Vergehen gegen die Sicherheit oder Eigentum der Besatzungsmächte oder die Person
ihrer Angehörigen.
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13. Für Rechtsstreitigkeiten zwischen Deutschen und Angehörigen der Besatzungsmächte werden
gemischte Gerichte gebildet.
II
Der deutschen Bevölkerung werden die allgemeinen Menschenrechte sowie die bürgerlichen Rechte und
Freiheiten auch den Organen der Besatzungsmächte gegenüber gewährleistet.
III
1. Natural- und Dienstleistungen können nur in dem Umfange gefordert werden, der notwendig ist, um
die Bedürfnisse der Besatzungstruppen und der Besatzungsverwaltung zu befriedigen. Sie müssen im
Verhältnis zu den Hilfsquellen des Landes stehen.
2. Art und Umfang der aufzubringenden Natural- und Dienstleistungen sowie die Form ihrer Vergütung
werden durch die Militärgouverneure gemeinsam bestimmt. Es ist für Anforderung und Aufbringung ein
besonderes Verfahren zu schaffen, bei dem deutsche Stellen zu beteiligen sind.
3. Die Besatzungskosten sind für ein Jahr im voraus festzusetzen. Hierauf sind sämtliche deutschen
Leistungen nach Ziffer III 1 bis 2 in Anrechnung zu bringen. Die Kosten müssen in einer festen Summe
festgesetzt werden und dürfen einen bestimmten Prozentsatz der fortdauernden Ausgaben des
ordentlichen Haushalts nicht überschreiten. Die Festsetzung wird im Benehmen mit den zuständigen
deutschen Stellen erfolgen.
IV
Für die Durchführung der Sicherstellung der Reparationsleistung und der Vorgriffe auf die noch
festzusetzenden deutschen Reparationsverpflichtungen sowie für die Durchführung der Restitutionen
wird ein besonderes Verfahren geschaffen werden, das eine gemeinsame Beteiligung deutscher Organe
vorsehen wird.
V
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Anwendung des
Besatzungstatutes werden Schieds- und Vergleichsstellen geschaffen werden.
VI
Falls die Militärgouverneure die Wiederaufnahme der Ausübung ihrer Machtbefugnisse für notwendig
erachten, werden sie dies nur als Notmaßnahme und in gemeinsamer Entschließung tun, sowie nur für
den Fall, daß ein Notstand die Sicherheit bedroht oder es erforderlich erscheint, um die Beachtung der
Verfassungen und des Besatzungsstatuts zu erzwingen.
Quelle: Beschlüsse der Koblenzer Ministerpräsidentenkonferenz (8.-10. Juli 1948), in E.R. Huber,
Quellen zum deutschen Staatsrecht. Tübingen, 1950. Bd. II, S. 200-05; abgedruckt in Theo Stammen,
Hg., Einigkeit und Recht und Freiheit: westdeutsche Innenpolitik 1945-1955. München: Deutscher
Taschenbuch Verlag, 1965, S. 184-88.
http://www.bpb.de/themen/AAWX7W,0,Warum_Deutschlands_Verfassung_Grundgesetz_hei%Dft.html
Warum Deutschlands Verfassung Grundgesetz heißt
Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind
Gründe, warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. Wie kam es, dass die
Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war?
Auch wenn das Grundgesetz nicht vom Volk beschlossen werden sollte, war das Interesse groß:
Zuschauer blicken durch ein geöffnetes Fenster in den Sitzungssaal des Parlamentarischen Rats. (©
Haus der Geschichte / Bestand Erna Wagner-Hehmke)
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Gesellschaftliche Umbrüche, Revolutionen, gewaltsame Auseinandersetzungen und Kriege sind Gründe,
warum sich ein politisches Gemeinwesen eine neue Verfassung gibt. In der Regel legen Verfassungen
die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem
eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in
einem Referendum beschlossen.
Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief anders – zwar nur in einigen, aber eben in
entscheidenden Punkten.
Das Grundgesetz war keine Verfassung
Zwar wurde das Grundgesetz nach dem Ende von Nationalsozialismus und Zweitem Weltkrieg gegeben.
Auch hatte es wie andere Verfassungen eine konstituierende Bedeutung für den neuen Staat, denn die
Verkündung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 ist zugleich die Geburtsstunde der Bundesrepublik
Deutschland. Dennoch fehlten ihm entscheidende Attribute: Das Grundgesetz war eben keine
Verfassung. Und es wurde auch nicht vom Volk in einem Referendum ratifiziert. Zudem sollte es nicht
einen neuen deutschen Nationalstaat begründen, sondern zunächst nur aus den drei westlichen
Besatzungszonen ein einheitliches Staatsgebiet machen, also nur einen westdeutschen Staat begründen.
Wie aber kam es, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland "nur" ein Grundgesetz war? Und
warum wurde es nicht vom deutschen Volk in einer Abstimmung verabschiedet? Aus heutiger Sicht, vor
allem nach der deutschen Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, scheint diese Frage anachronistisch
zu sein. Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass das Grundgesetz die Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland ist. Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen
nahezu in Vergessenheit geraten.
Ein Weststaat soll entstehen
Für die Situation im Jahre 1948 war all dies, die Art und Weise, wie der Weststaat verfasst werden sollte,
aber auch, wie lange ein solches Grundgesetz gelten sollte, vollkommen unklar. Erkennbar war indes,
dass sich Deutschland in zwei Teilen neu zu organisieren begann. Zum einen hatten die Westalliierten
im Jahr 1948 auf der Londoner Sechsmächtekonferenz die Entscheidung gefällt, dass aus den drei
westlichen Besatzungszonen ein neuer Weststaat erwachsen sollte. Der amerikanische Außenminister
James F. Byrnes hatte bereits im September 1946 angekündigt, "dem deutschen Volk die Regierung
Deutschlands zurückzugeben". Die amerikanische und die britische Besatzungszone hatten sich am 1.
Januar 1947 zur Bizone zusammengeschlossen, Institutionen wie der Wirtschaftsrat, der Ernährungsrat
oder der Verkehrsrat wurden als gemeinsame Organe der Länder gegründet. Auch hatten sich in den
wieder entstandenen Ländern bereits feste einzelstaatliche Strukturen mit Verfassungen und durch
Wahlen gebildete Repräsentativorgane ergeben.
Im Schlusskommuniqué der Londoner Außenministerkonferenz vom 17. Juni 1948 war zum ersten Mal
offiziell von einer Verfassung die Rede. Diese sollte zweierlei bewirken. Zum einen sollte "das deutsche
Volk jetzt in den verschiedenen Ländern die Freiheit erhalten..., für sich die die politischen
Organisationen und Institutionen zu errichten, die es ihm ermöglichen werden, eine regierungsmäßige
Verantwortung ... zu übernehmen". Zum anderen sollte diese Verfassung so in ihren Strukturen
beschaffen sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Teilung Deutschlands mittels einer föderativen
Regierungsform wieder aufgehoben werden könnte. Diese Verfassung war aber, so das
Schlusskommuniqué, so zu gestalten, dass sie mit den Erfordernissen der Besetzung und der Kontrolle
durch die (West-)Alliierten vereinbart werden konnte.
Frankfurter Dokumente geben den Weg vor
Der entscheidende Schritt schien dann am 1. Juli 1948 getan, als die elf Ministerpräsidenten der drei
westdeutschen Besatzungszonen in Frankfurt am Main von den Militärgouverneuren die
deutschlandpolitischen Entscheidungen der Londoner Sechsmächtekonferenz entgegennahmen. Diese so
genannten Frankfurter Dokumente enthielten die Aufforderung an die Ministerpräsidenten, eine "Verfas_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
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sunggebende Versammlung" einzuberufen, um "eine demokratische Verfassung" auszuarbeiten. Diese
Verfassung sollte eine Regierungsform des föderalistischen Typs schaffen, die Rechte der beteiligten
Länder schützen, die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthalten und eine angemessene
Zentralinstanz schaffen. Diese Verfassung war von den Militärgouverneuren zu genehmigen und "zur
Ratifizierung durch ein Referendum in den beteiligten Ländern" in Kraft zu setzen.
Alles schien damit auf eine Verfassung und ein Verfassungsreferendum zuzulaufen. Aber die
Außenminister und die Militärgouverneure der Westmächte hatten die Rechnung ohne die deutschen
Ministerpräsidenten und Teile der wiedererstandenen Parteien aufgemacht. So sehr sich die
Ministerpräsidenten durch die Frankfurter Vorgänge zu einer eigenen "Institution" aufgewertet sahen
und sich als "Sprachrohr für die Deutschen" verstehen konnten, so sehr zögerten sie doch, dem zu
bildenden Weststaat all die Attribute zu verleihen, die aus ihm einen vollwertigen Nationalstaat gemacht
hätten. Die Spaltung Deutschlands war in ihren Augen nur eine vorübergehende und durfte nicht durch
eine Verfassung verfestigt werden
Die CDU/CSU schlug vor, durch die Länderparlamente einen "Parlamentarischen Rat" zu wählen, der
die "vorläufigen organisatorischen Grundlagen" für den Zusammenschluss der drei Zonen schaffen und
die "Interessen der deutschen Bevölkerung gegenüber den Besatzungsmächten zur Geltung" bringen
sollte. Da, wie es schien, Verfassung und Besatzungsstatut eng miteinander verbunden waren, sollte auf
jeden Fall verhindert werden, dass Verfassung wie Besatzungsstatut durch Volksentscheid anzunehmen
waren. Auch die SPD wollte auf die Ausarbeitung einer Verfassung verzichten. An ihre Stelle sollte ein
"Verwaltungsstatut", ein "Organisationsstatut" oder ein "vorläufiges Grundgesetz" treten. Die SPD war
ebenfalls gegen einen Volksentscheid, dachte eher an einen Ausschuss der Länderparlamente, durch den
die Verfassung zu verabschieden gewesen wäre.
Provisorium statt Einheitsstaat
Als die Ministerpräsidenten der westdeutschen Besatzungszonen vom 8. bis 10. Juli 1948 in Koblenz
zusammentrafen – im Übrigen ohne die vier ostdeutschen Ministerpräsidenten, was die schon
bestehende faktische Spaltung symbolisch zum Ausdruck brachte – kamen sie sehr schnell überein, auf
die Schaffung eines westdeutschen Staates zu verzichten. Auch die Einberufung einer
verfassunggebenden Versammlung oder gar einer "Nationalversammlung" kam für sie in Anbetracht der
Teilung Deutschlands nicht in Frage. Die Ministerpräsidenten diskutierten lange über die Frage, in
welche Formen die politische Organisation der drei westlichen Besatzungszonen gegossen werden
sollten. Schließlich plädierten sie in den Koblenzer Beschlüssen für ein "Provisorium" und lehnten einen
Volksentscheid entschieden ab. Die Ministerpräsidenten machten klar, dass sie keine Verantwortung für
die Teilung Deutschlands übernehmen wollten. Daher äußerten sie sich auch sehr reserviert gegenüber
der Absicht, "dem zu schaffenden Gebilde den Charakter eines Staates" zu verleihen. Die
Ministerpräsidenten verständigten sich darauf, den Landtagen zu empfehlen, "eine Vertretung"
(Parlamentarischer Rat) zu wählen und damit zu beauftragen, "ein Grundgesetz für die einheitliche
Verwaltung des Besatzungsgebietes der Westmächte" auszuarbeiten. Somit waren die entscheidenden
zwei Begriffe geprägt: anstelle einer "Verfassunggebenden Versammlung" also ein "Parlamentarischer
Rat", anstelle einer "Verfassung" ein "Grundgesetz".
Doch zu jener Zeit war keineswegs sicher, ob sich die Ministerpräsidenten gegenüber den Westalliierten
würden durchsetzen können. Denn diese lehnten die Ausarbeitung eines Grundgesetzes statt einer
Verfassung ab und hielten zunächst auch am Verfassungsreferendum fest. Dennoch teilten die
Ministerpräsidenten nach ihrer Konferenz im Jagdschloss Niederwald am 21. Juli 1948 den
Militärgouverneuren mit, dass sie sich entschieden hätten, vom Grundgesetz zu sprechen und an ihrer
Ablehnung der Ratifizierung eines solchen Grundgesetzes durch Referendum festhielten. Die
Westallierten lenkten ein. Damit war der Weg vorgezeichnet. Auch der Parlamentarische Rat änderte an
der Bezeichnung "Grundgesetz" nichts mehr.
Vom Provisorium zum Definitivum
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C´est le provisoire qui dure – es ist das Provisorium, das Bestand hat. So paradox die französische
Redewendung sein mag, so zutreffend charakterisiert sie die Tatsache, dass aus dem Grundgesetz eine
Verfassung geworden ist. Das Grundgesetz, nur für eine Übergangszeit gedacht, nämlich bis zu dem
Zeitpunkt, wo, wie der ursprüngliche Artikel 146 vorschrieb, sich das deutsche Volk in freier
Selbstbestimmung eine neue Verfassung gibt, blieb bestehen. Es blieb auch dann noch bestehen, als
1989/90 der Weg zur Vereinigung von Bundesrepublik Deutschland und Deutscher Demokratischer
Republik gegangen wurde. Die Alternative bestand darin, den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich
des Grundgesetzes nach Artikel 23 (alt) zu beschreiten oder aber, dem Sinn des Artikels 146
entsprechend, eine neue Verfassung von einer Verfassunggebenden Versammlung ausarbeiten und dann
vom deutschen Volk in freier Entscheidung auf dem Wege eines Referendums ratifizieren zu lassen.
Aus verschiedenen Gründen, die nicht zuletzt in der Beschleunigung des Vereinigungsprozesses lagen,
wurde der erstgenannte Weg beschritten. Auf die Ausarbeitung einer neuen Verfassung wurde verzichtet,
die notwendigen Veränderungen wurden im Rahmen des alten Grundgesetzes vollzogen. Auch eine
Revision des Grundgesetzes, die für die Zeit nach der Vereinigung vorgesehen war, führte nicht zu einer
Totalrevision oder einer neu ausgearbeiteten Verfassung. Damit war dann letztlich aus dem Provisorium
ein Definitivum, aus dem Grundgesetz eine Verfassung geworden.
Von Inhalt und Struktur, von Geltung und Anerkennung war das Grundgesetz auch schon in der (alten)
Bundesrepublik Deutschland eine vollwertige Verfassung. Das Grundgesetz hatte keinen Mangel
aufgewiesen, im Gegenteil: Es war die Grundlage für die Ausbildung einer freiheitlichen und stabilen
Demokratie, der es gelang, die Fehler von Weimar zu vermeiden. Die Grund- und Menschenrechte
erhielten einen herausragenden Platz, das Bundesverfassungsgericht entwickelte sich zu einem Anwalt
der Bürger und seiner Rechte, die politischen Kräfte und Institutionen agierten zumeist im Rahmen der
vorgegebenen Verfassungsregeln. Und schließlich war es auch das Grundgesetz, das den Bürgern der
Bundesrepublik Deutschland ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelte, wie die Rede vom
"Verfassungspatriotismus" seit den 1980er Jahren belegt. Die Bürger hatten sich das Grundgesetz als
ihre Verfassung angeeignet, auch wenn es ihnen 1949 verwehrt geblieben war, es selbst zu ratifizieren.
Auch 1990 wurde das Grundgesetz als nunmehr gesamtdeutsche Verfassung keinem Referendum
unterzogen, was nicht nur von vielen Bürgern der DDR bedauert wurde. Sie waren nun ihrerseits darauf
angewiesen, sich das Grundgesetz selbst anzueignen, um es auch zu ihrer (gesamt)deutschen Verfassung
werden zu lassen.
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