ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN und MITSEGLERVEREINBARUNG der PEGASUS BLUE, EXPLORE SEA & SAILING AG 1. Buchung und Vertragsabschluss Nach abgeschlossener Buchung (Internet, schriftlich, telefonisch oder persönlich) erhalten Sie als Mitsegler eine Buchungsbestätigung/Rechnung. Zwischen Ihnen und der Explore Sea & Sailing AG, Zollikon-Zürich, wird damit der Vertrag wirksam. Sie erhalten von uns das Formular „Datenblatt Mitsegler“, das Sie bitte ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurück senden (mailen). Die darin enthaltenen Daten werden für die Erstellung der Crew-/Passagierlisten benötigt. 2. Preise 2.1 Die Kojen- oder Charterpreise für den jeweiligen Segeltörn ersehen Sie auf unserer Webseite (www.pegasus-blue.ch) oder auf separaten Törnausschreibungen eines Reiseveranstalters. 2.2 Für die nicht im Leistungsumfang enthaltenen Kosten führen wir eine Bordkasse, die von allen Mitseglern zu gleichen Teilen getragen wird. Eine Bordkasse vereinfacht die Kostenabrechnungen für Verpflegung an Bord, Getränke oder zusätzliche, gemeinsame Ausflüge, etc. Unser Captain informiert Sie gerne darüber bei Törnbeginn. 2.3 Infolge allfälliger Preiserhöhungen durch Charter- und Transportunternehmen, neu eingeführten oder erhöhten Abgaben und Gebühren wie Flughafentaxen, Hafentaxen, etc., erhebliche Wechselkursänderungen, Mehrwertsteuern und dergleichen, können wir unsere Preise jederzeit anpassen. Solche Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. 2.4 Beträgt die Preiserhöhung mehr als 20%, können Sie innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Erhalten wir innert dieser Frist keine entsprechende Mitteilung von Ihnen, so stimmen Sie der Preiserhöhung vorbehaltlos zu. 3. Zahlungsbedingungen 3.1 Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist der Betrag fällig. 3.2 Für Ihre zusätzlichen Buchungen wie Anschlussferien, Hin-und Rückreisen, Mietauto, Hotelreservationen, oder andere Arrangements, tritt Explore Sea & Sailing AG lediglich als Vermittler auf und es gelten ausnahmslos die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers. 4. Rücktritt und Umbuchungen durch Mitsegler vor oder während des Törns 4.1 Der Mitsegler kann jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten (Rücktrittsbedingungen unter 4.4). 4.2 Bei Annullation oder Umbuchungen erheben wir jeweils eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.- pro Person, maximal 180.- pro Auftrag. 4.3 Für Annullationen/Umbuchungen anderer Leistungsträger gelten ausschliesslich deren Bedingungen. 4.4 Rücktrittsbedingungen: 89-60 Tage vor Abreise 50% des Törnbetrages 59-0 Tage vor Abreise 100% des Törnbetrages 4.5 Sie haben die Möglichkeit, eine oder mehrere Ersatzpersonen zu stellen, welche mit diesen Bedingungen und Vereinbarungen einverstanden sind. Wir verrechnen Ihnen die Bearbeitungsgebühr gemäss Pkt. 4.2 sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson den Törn nicht zum selben Preis antritt. Explore Sea & Sailing AG ist nicht verpflichtet, die Ersatzperson zu akzeptieren. 4.6 Brechen Sie den Törn vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden. 4.7 Wenn Sie zur Abreise (Abflug, Bahn, etc.) nicht oder zu spät erscheinen (NO-SHOW), kann keine Rückerstattung des Törnpreises erfolgen. 4.8 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Annullationsversicherung (z.B. bei Mobiliar, Elvia, TCS, etc) 5. Rücktritt/Änderungen durch Explore Sea & Sailing AG vor oder während des Törns 5.1 Explore Sea & Sailing AG behält sich das Recht vor, die Reiseroute aus Sicherheitsgründen abzuändern oder zu annullieren. Mögliche Gründe: örtliche Wetterbedingungen, höhere Gewalt wie Erdbeben, Tsunami, Streik, Krieg, Piraterie, etc. sowie unzureichende Sicherheit an Bord durch Schäden am Schiff oder ersatzloser Ausfall des Capitains und First Mate. 5.2 Der Mitsegler anerkennt die Möglichkeit einer Routenanpassung, wenn dies die Sicherheits und anderweitige Aspekte erfordern. Diese liegen allein im Ermessen des Captains. Sollte es zu einer Annullation kurz vor Törnbeginn kommen, wird der Törnpreis zinslos zurückerstattet. Bei Abbruch während des Törns vergüten wir Ihnen die nicht genutzten Tage. Weitergehende Ansprüche gegenüber Explore Sea & Sailing AG sind ausgeschlossen. 5.3 Defekte an Gerätschaften und Systemen während eines Törns sind trotz grösstmöglicher Sorgfalt durch Crew und Mitsegler nicht immer vermeidbar und berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber Explore Sea & Sailing AG. Gewisse Wartezeiten oder Verspätungen wegen Reparaturarbeiten können auf jedem Törn auftreten. Wir sind jedoch stets bemüht, Ihnen in solchen Fällen ein Ersatzprogramm anzubieten. Solche Programmänderungen oder ein allfälliger Törnabbruch bei einem erheblichen Schaden, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber Explore Sea & Sailing AG. 5.4 Die Gründe in 5.2 und 5.3 können dazu führen, dass der Törnplan mit Hin- und/oder Rückreise der Mitsegler nicht eingehalten werden kann. Bitte berücksichtigen Sie diesen Aspekt bei Ihrer Reiseplanung zbsp. mit der Möglichkeit von umbuchbaren Flügen, etc. Forderungen wie Schadenersatz, Drittkosten oder weitergehende, etc. sind ausgeschlossen. 5.5 Bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl von 4 Mitseglern, kann ein Wochen-Törn je nach Segelrevier oder anderen Gegebenheiten unter Umständen nicht durchgeführt werden. In diesem Fall hat eine Annullation des Törns bis spätestens 21 Tage vor Törnbeginn zu erfolgen. Die bezahlten Törnkosten werden Ihnen umgehend (zinslos) zurückerstattet. Wir sind jedoch bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Weitergehende Ansprüche wie Schadenersatz, Drittkosten, etc. sind ausgeschlossen. 5.6 Verletzt oder gefährdet ein Mitsegler durch sein Verhalten seine eigene Sicherheit oder die der übrigen Mitsegler, oder wird den Anweisungen des Captains wiederholt nicht Folge geleistet, so kann der Captain diesen Mitsegler vom weiteren Verlauf des Törns ausschliessen und beim Erreichen des nächsten Hafens von Bord verweisen. In diesem Fall erlischt der Vertrag und es bestehen keine weiteren Rechtsansprüche. 6. Umfang der Leistungen 6.1 Den Leistungsumfang ersehen Sie aus unserem jeweiligen Törnbeschrieb oder aus den separaten Ausschreibungen anderer Leistungsträger und Reiseveranstalter. Diese können variieren je nach Anbieter, Saison und Segelrevier. 6.2 Die Klimaanlage an Bord kann grundsätzlich nur während den Betriebsstunden des Generators (ca. 4h/Tag) bei Bedarf genutzt werden. 6.2 Der erste und der letzte Tag eines Törns sind An- und Abreisetage, an welchen in der Regel keine Fahrt vorgesehen ist. An-und Abreise ist Sache des Mitseglers und liegt ausserhalb unserer Leistungen und unseres Verantwortungsbereichs. Wenn im Törnbeschrieb nichts anderes vermerkt ist, dann gilt, Check-Out bis spätestens 09:00 Uhr und Check-In ab 16:00 bis spätestens 18:00 Uhr (falls dies nicht möglich ist, bitten wir um frühzeitige Mitteilung). 7. Haftung 7.1 Explore Sea & Sailing AG haftet nur für Schäden, die dem Mitsegler durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch den Captains und First Mate entstehen. 7.2 Explore Sea & Sailing AG haftet nicht bei geänderten Reiserouten oder ungeplanten Liegezeiten. Speziell sind diesbezüglich Reparaturen, Witterungsbedingungen und höhere Gewalt erwähnt. 7.3 Schadenersatzansprüche gegenüber Explore Sea & Sailing AG bleiben ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis des Mitseglers, auf unvorhersehbare und unabwendbare Versäumnisse eines Dritten oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Ebenfalls zu keinerlei Ansprüchen (auch nicht zu Folgeschäden wie Lohnausfall, etc.) berechtigt ein entstandener Schaden, der trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar war. Weitere Haftungs-Begrenzungen sind unter Punkt 5 beschrieben. 7.4 Ist Explore Sea & Sailing AG lediglich Vermittler zwischen Mitseglern und den in der Bestätigung/Rechnung angegebenen Reiseveranstaltern oder Leistungsträgern, so gelten ausschliesslich deren Geschäftsbedingungen. 7.5 Explore Sea & Sailing AG haftet nicht für den Inhalt der Werbemittel wie Prospekte, Internet, usw. anderer Reiseveranstalter und Leistungsträger. Ebensowenig für deren sorgfältige Vorbereitung und Durchführung der Reise sowie die rechtzeitige Übergabe der Reisedokumente an den Mitsegler. 7.6 Wir übernehmen auch keinerlei Haftung für andere Reiseveranstalter und Leistungsträger bei Unfällen, Verletzungen, Verspätungen, anderen Unregelmässigkeiten oder Gepäckverlust. 7.7 Programmänderungen der Unterkünfte, Transportmittel, Dienstleistungsträger, Zeiten, etc. aus unvorhersehbaren Gründen können vorkommen und berechtigen zu keinerlei Schadenersatzforderungen. 7.8 Der Mitsegler ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und haftbar. Ebenso für die Einhaltung der Gesetze sowie die Ein-und Ausfuhr-Vorschriften der bereisten Länder. Detaillierte Auskünfte zum jeweiligen Land erhalten Sie beim EDA (www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-und-reiseinformationen.html) 8. Beanstandungen 8.1 Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen bis spätestens eine Woche nach Rückreise schriftlich geltend gemacht werden. Sie sind verpflichtet, bereits während der Reise vor Ort vom Captain oder von der Reiseleitung oder anderen betroffenen Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Kenntnisnahme zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ohne diese schriftliche Kenntnisnahme kann auf Ihre Beanstandung nicht eingetreten werden. 9. Reisedokumente und Versicherung 9.1 Der Mitsegler ist für die Besorgung der nötigen Reisedokumente wie Pass, Visa, Impfungen, etc. selbst verantwortlich. Bitte kontrollieren Sie diese auf Gültigkeit und Vollständigkeit. 9.2 Wir empfehlen grundsätzlich eine Tetanus- (Starrkrampf)- und eventuell Hepatitis- Impfung für alle Auslandreisen. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite des EDA (www.eda.admin.ch/eda/de/home/laender-und-reiseinformationen.html) oder bei Ihrem Hausarzt. 9.3 Private Reise-Versicherungen gegen Krankheit und Unfall sind Sache des Mitseglers und Voraussetzung für eine Törnteilnahme. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts-, und Gepäck-Versicherung. 10. Schiffsordnung 10.1 Eine gute Gesundheit ist für das Gelingen eines jeden Segeltörns Voraussetzung. Sie sind verpflichtet, uns über bekannte gesundheitliche Probleme vor Törnbeginn in Kenntnis zu setzen. Insbesondere der Captain muss von Ihnen entsprechende Informationen vor Törnbeginn erhalten. Das Mitführen persönlicher Medikamente (z.B. Insulin, Blutverdünner, Kardiovaskuläre Medikamente, etc.) liegt in Ihrer Verantwortung. Die Reiseteilnahme unter Drogen- und Alkoholeinfluss sowie unter Medikamenten, die Ihr Bewusstsein oder Ihre Reaktionszeit stark beeinträchtigen ist nicht erlaubt. 10.2 Die Sicherheit an Bord ist oberstes Gebot. Die Regeln dazu werden Ihnen bei Törnbeginn vom Captain bei Törnbeginn erläutert. 10.3 Den Anweisungen des Capitains ist unbedingt Folge zu leisten. Er hat einzig Befehlsgewalt an Bord und trägt die Verantwortung für Schiff und Passagiere. Er ist bemüht, jedem Mitsegler eine erlebnisreiche, angenehme und erholsame Zeit zu vermitteln. 10.4 Der Captain entscheidet über die Reiseroute unter Berücksichtigung der örtlichen Sicherheitsaspekte sowie den Leistungsangeboten. 11. Meilenbestätigung und Praxisnachweis für Hochseeschein Auf den Segeltörns können Sie bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern den Praxisnachweis und die Meilenbestätigung für das Erlangen des schweizerischen Hochsee-Ausweises erhalten. Dies muss jedoch frühzeitig, vor Törnbeginn beantragt werden. Die nötigen Informationen und Formulare dazu erhalten Sie von Ihrer Prüfkommission. Für Ausweise anderer Nationen als der Schweiz, bitten wir Sie um frühzeitige Kontaktaufnahme. 12. Datenverwaltung und Urheberrechte Mit der Buchung erklärt sich der Mitsegler damit einverstanden, dass seine Daten unter Beachtung des Datenschutzgesetzes bei der Explore Sea & Sailing AG gespeichert werden. Des Weiteren erklären Sie sich einverstanden, dass Bild-, Film- und Tonmaterial vom Törn, welches Sie uns zu Verfügung stellen, von uns für Werbezwecke verwendet werden darf. 13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 13.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Explore Sea & Sailing AG ist das schweizerische Recht anwendbar. 13.2 Für rechtliche Ansprüche ist ausschliesslich der Gerichtsstand Meilen (ZH) zuständig. 13.3 Änderungen dieser Bestimmungen bleiben Explore Sea & Sailing AG vorbehalten und können ohne Voranzeige vorgenommen werden. 13.4 Bei allfälligen Unstimmigkeiten sind wir bemüht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. 8125 Zollikerberg, April 2015 /ESAS
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