FAHRRAD-KAUFVERTRAG für den Radlfurt Gebraucht-Fahrradmarkt VERKÄUFER Herr/Frau _____________________________________________________ Anschrift _____________________________________________________ _____________________________________________________ KÄUFER Herr/Frau _____________________________________________________ Anschrift _____________________________________________________ _____________________________________________________ DAS FAHRRAD Fahrradtyp _____________________________________________________ Hersteller _____________________________________________________ Bezeichnung _____________________________________________________ Rahmenfarbe _____________________________________________________ Registriernummer / Rahmennummer ______________________________________ ZUM PREIS von Euro ______________________________________ Die GEWÄHRLEISTUNG, also die Haftung für Mängel, ist __________________ ausgeschlossen. ANMERKUNGEN / MÄNGEL UNTERSCHRIFTEN Verkäufer Klagenfurt, 17.5.2015 __________________ Radlfurt Fahrrad-Kaufvertrag Käufer ___________________________ 17.5.2015 Seite 1 von 2 Marktordnung für die Teilnahme am Klagenfurter Radl-Gebrauchtmarkt. Mit der Unterzeichnung des vorliegenden Kaufvertrags akzeptiert der Verkäufer/Käufer die nachfolgenden Bedingungen des Klagenfurter GebrauchtRadlmarkt vom Radlfurt-Team (nachfolgend Veranstalter genannt). Zuwiderhandlungen können Platzverweise nach sich ziehen. 1. Fahrräder, die im Zuge des Klagenfurter Gebraucht-Radlmarkt verkauft werden sollen, werden ausschließlich innerhalb der gekennzeichneten Fläche angeboten. 2. Von den Verkäufern dürfen nur Kompletträder angeboten werden. Einzelteile und Komponenten sind für die Marktteilnehmer nicht zum Verkauf zugelassen. 3. Fahrradstellplatzzuweisungen und/oder weitere Anweisung des Team Radlfurt sind zu befolgen. 4. Mängel, die die Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit des zu verkaufenden Fahrrades einschränken, sind in schriftlicher und lesbarer Form auf dem Kaufvertrag zu vermerken. 5. Bei Fragen oder Unklarheiten steht das Radlfurt-Team gerne zur Verfügung. 6. Der Veranstalter garantiert nicht, dass der Verkäufer Eigentümer ist. 7. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Schäden oder sonstige Mängel am zu verkaufenden Fahrrad, die während des Klagenfurter Gebraucht-Radlmarktes entstehen. 8. Der Veranstalter sorgt für einen hohen Bekanntheitsgrad durch intensive Bewerbung des Radlmarktes. Dennoch kann für ihr Gebrauchtfahrrad kein Verkaufserfolg garantiert werden! 9. Auf dem Platz dürfen weder Müll, noch sonstige Fahrradteile zurückgelassen werden. 10. Der Check-in der zu verkaufenden Fahrräder, beginnt um 8.00 Uhr und ist bis 9.30 Uhr möglich. In Ausnahmefällen kann der Check-In auch später erfolgen. 11. Der Fahrradverkauf findet zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr statt. 12. Ist ein erfolgreicher Verkauf zustande gekommen, kann der Verkaufserlös abzüglich der Provision im Zeitraum von 16:00 Uhr bis 17:30 beim Veranstalter abgeholt werden. Kam kein Verkauf zustande, muss das Fahrrad ebenfalls innerhalb des obig genannten Zeitraums beim Veranstalter abgeholt werden. 13. Ab 17.30 Uhr kann auf nicht abgeholte Fahrräder keine Rücksicht mehr genommen werden. Diese werden im nicht abgesperrten Zustand beim überdachten Fahrradständer neben dem Haupteingang der Universität abgestellt. Viel Spaß und allseitige Zufriedenheit wünscht das Radlfurt-Team! Radlfurt Fahrrad-Kaufvertrag 17.5.2015 Seite 2 von 2
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