Betriebssicherheit

Betriebssicherheit
Rechtssichere Umsetzung der
BetrSichV für Maschinen– und
Anlagensicherheit
SafeSquare ist der richtige Partner für Sie,
wenn Sie Maschinen und Anlagen für die
eigene Fertigung betreiben. Die Informationsflut zum Thema Betriebssicherheit für
Maschinen und Anlagen ist immens und
komplex. Wir unterstützen Sie und halten
Sie auf dem aktuellen Stand.
Die Betriebssicherheitsverordnung und je
nach Anwendungsfall weitere Verordnungen müssen eingehalten werden. Zudem
tritt zum 01. Juni 2015 die neu gefasste
BetrSichV in Kraft, welche erweiterte
und erhöhte Anforderungen enthält.
Durchsatz und Sicherheit
Unternehmen werden am Ertrag, geringen
Kosten und hohem Produktionsdurchsatz
gemessen. Gleichzeitig muss die Sicherheit
an den Maschinen und Anlagen gewährleistet werden - und die kostet zunächst
einmal Geld. Wenn die Maschinensicherheit schlecht geplant wurde, kostet diese
zusätzlich Effektivität und Zeit in der Produktion, was zu höheren Kosten und längeren Lieferzeiten führt. Ein Konflikt, der
nicht selten durch Manipulationen an den
Sicherheitstechnischen Einrichtungen zu
Lasten der Sicherheit der Beschäftigten
ausgetragen wird - bis der nächste Unfall
passiert.
Vorteile
Umsetzung aller erforderlichen Anforderungen der neuen Betriebssicherheitsverordnung
Erfüllung aller gesetzlicher Vorgaben und Normen
Gesicherter, systematischer Workflow führt zu Zeit- und Kosteneinsparungen und zu Betriebs– und Rechtssicherheit
wird für viele größer. Hier einige wesentliche Änderungen der neuen BetrSichV:
 Manipulationsvermeidung
 Berücksichtigung
der Instandhaltung
und besonderer Betriebszustände
 Verwendung der Maschinen muss sicher
sein, kein Bestandsschutz mehr!
 Regelmäßige
Gefährdungsbeurteilung
immer verpflichtend, auch für Maschinen mit CE-Kennzeichnung.
Wie können diese Anforderungen so umgesetzt werden, dass sie sich nicht so negativ
auf das Unternehmen insgesamt auswirken, dass dieses in seiner Existenz bedroht
wird?
Umbauten und Retrofit
Neben der BetrSichV gibt es weitere Verpflichtungen von Betreibern beim Umbau
oder der Durchführung eines Retrofits an
Gebrauchtmaschinen. Es muss zunächst
geklärt werden, ob es sich dabei um eine
„wesentliche Änderung“ handelt. Ist dies
der Fall, wird die Maschine im Sinne des
Gesetzes als neue Maschine betrachtet und
muss im Rahmen der Maschinenrichtlinie
behandelt werden. Für den Betreiber heißt
das: er wird zum Maschinenhersteller und
muss mit dem möglichen und geeigneten
Konformitätsbewertungsverfahren
die
Maschine nach dem aktuellen Stand der
Technik ausrüsten, detaillierte Risikobeurteilungen
erstellen
und
eine
EGKonformitätserklärung ausstellen.
Erhöhte Anforderungen
Richtige Vorgehensweise
Waren die Anforderungen an die betriebliche Sicherheit bislang schon hoch, werden
sie ab dem 01. Juni 2015 weiter erhöht. Die
Schere zwischen Kosten für Investitionen in
Maschinensicherheit und das Erreichen der
wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens
Mit der richtigen Vorgehensweise können
die alten und neuen Herausforderungen
bewältigt werden. Wie internationale Studien belegen1,2, lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch der unternehmerische Nutzen gewinnwirksam steigern. Bei
www.safesquare.eu
der Umsetzung der betrieblichen Sicherheit für Maschinen und Anlagen sind folgende Punkte entscheidend:
 frühzeitige Umsetzung, bereits bei der
Planung,
 Verzahnte Entwicklung der Produktions–
und Sicherheitsanforderungen,
 richtiger und sicherer Workflow, der
wirksam angewendet wird,
 vollständige und verständliche Doku-
mentationen erstellen und
 Gesetzeskonforme Umsetzung
SafeSquare unterstützt Sie bei Ihrer Umsetzung der Betriebssicherheit konzeptionell,
organisatorisch, technisch und dokumentarisch. Wir bieten Ihnen Workshops, Schulungen, Sicherheitskonzepte, Gefährdungsbeurteilungen,
Dokumentationsreviews,
Betriebsanweisungen, Maßnahmenvalidie-
rungen und Begehungen Ihrer Maschinen
und Anlagen.
Gesicherter Workflow
Den Weg zu sicheren Maschinen und Anlagen unterteilen wir in diese Schritte:
Am Anfang steht die Sicherheitsbewertung
des Bestandes. Aus ihr entsteht die Gefährdungsbeurteilung einzelner Maschinen und
ganzer Anlagen. Bei neuen Maschinen wird
diese bereits vor der Beschaffung erstellt
und mit dem Hersteller abgestimmt. Falls
erforderlich werden technische Schutzmaßnahmen zusätzlich umgesetzt. Betriebsanweisungen und weitere organisatorische Maßnahmen wie Schulungen werden implementiert. Die korrekte Umsetzung aller Maßnahmen wird im Rahmen
einer Begehung geprüft. Diese wird wie die
Gefährdungsbeurteilungen in regelmäßigen Abständen wiederholt, auch um Mani-
pulationen zur verhindern.
Falls ein wesentlicher Umbau einer Maschine bereits erfolgte oder ansteht, wird ein
gesonderter Workflow zur Umsetzung nach
Maschinenrichtlinie durchgeführt. Auch
hierfür steht Ihnen SafeSquare zur Seite.
Diese systematische Vorgehensweise spart
nicht nur Zeit, Geld und Ressourcen, sondern sorgt insbesondere für die betriebliche und rechtliche Sicherheit.
1
DGUV Report 1/2013, Berechnung des internationalen „Return on Prevention“ für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/dguv-rep1-2013.pdf
2
benOSH-Studie „Sozioökonomische Kosten von arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen“ von 2011,
http://www.kooperationsstelle-hh.de/wp-content/uploads/benosh_publication_111017_d.pdf
© SafeSquare GmbH 2015, Änderungen vorbehalten, Dokument-Nummer: 3-00-01-DE-B.
Die Informationen in dieser Broschüre enthalten lediglich allgemeine Beschreibungen bzw. Leistungsmerkmale,
welche im konkreten Anwendungsfall nicht immer in der beschriebenen Form zutreffen bzw. welche sich durch
Weiterentwicklung der Produkte ändern können. Die gewünschten Leistungsmerkmale sind nur dann verbindlich,
wenn sie bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart werden.
Alle Erzeugnisbezeichnungen können Marken oder Erzeugnisnamen der SafeSquare GmbH oder anderer, zuliefernder Unternehmen sein, deren Benutzung durch Dritte für deren Zwecke die Rechte der Inhaber verletzen kann.
SafeSquare GmbH
Am Graben 2-6
42477 Radevormwald
Deutschland
Tel.:
Fax:
+49 2191 568141-0
+49 2191 568141-99
E-Mail: [email protected]
www.safesquare.eu