1204

E-Bilanz
Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1204
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
3
2.
Umfang der Datenübermittlung (Datensatz)
3
2.1.
Mussfeld
3
2.2.
Mussfeld, Kontennachweis erwünscht
3
2.3.
Auffangposten
4
2.4.
Aufzulösender Auffangposten
5
2.4.1.
Anwendungsgestützte Prüfung auf aufzulösende Auffangposten
6
2.4.2.
Gezielt umbuchen
7
2.4.3.
»Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen
9
2.4.4.
Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter
10
2.5.
Steuerrechtlich unzulässige Positionen
12
2.5.1.
Anwendungsgestützte Prüfung
12
2.5.2.
Gezielt umbuchen
13
2.6.
E-Bilanz konformes Buchungsverhalten
13
3.
Jahresabschluss-Schema zur E-Bilanz
14
3.1.
Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
15
3.2.
Steuerliche Gewinnermittlung
17
4.
Bereitstellungsassistent
19
4.1.
Vorbereitende Prüfungen
20
4.1.1.
Anlagenabgänge
20
4.1.2.
Saldo Klasse 9
21
4.1.3.
Sonstige Aktiva und sonstige Passiva
22
4.1.4.
Nicht verteilter Jahreserfolg
24
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4.2.
Schritt 1 - Grundlage der E-Bilanz
24
4.3.
Schritt 2 - Stammdaten des Unternehmens
25
4.4.
Schritt 3 - Informationen zum Bericht
26
4.5.
Schritt 4 - Stammdaten der Gesellschafter - Nur bei Personengesellschaften
27
4.6.
Schritt 4/5 - Bearbeitungsmodus
28
4.6.1.
Register: Bilanz/GuV usw.
29
4.6.2.
Register: Anhang
32
4.6.3.
Register: Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext
32
4.6.4.
ELSTER-Plausibilitätsprüfung
33
4.7.
Schritt 5/6 - Vorschau
33
5.
Sonder- und Ergänzungsbilanzen
34
5.1.
Sonderbilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung
36
5.2.
Negative Ergänzungsbilanzen
37
6.
Kontenmapping
38
6.1.
Mit SKR 03 und 04
39
6.2.
Mit SKR 45, 49, 70, 80 und 81
40
7.
Übermittlung mit DELFIN
44
7.1.
Sofortversand mit DELFIN über FIBU
44
7.2.
Übermittlung in DELFIN
44
8.
Technische Begriffe
45
9.
Häufige Fragen
46
9.1.
Wie und wann sind die Daten zur E-Bilanz zu übertragen?
46
9.2.
Können individuelle Konten übertragen werden?
47
9.3.
Kann mit individuellen Jahresabschluss-Schemas gearbeitet werden?
48
9.4.
Werden einzelne Buchungssätze übertragen?
48
9.5.
Was ist bei fünf- oder mehrstelligen Sachkonten zu beachten?
48
9.6.
Wie können einzelne Positionen erläutert werden?
48
9.7.
Bietet die Finanzverwaltung ein Portal zur manuellen Erfassung?
48
9.8.
ELSTER-Fehlermeldungen
49
10.
Wichtige Informationen
50
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Info für Anwender Nr. 1204
1.
Ziel
Neben den allgemeinen und rechtlichen Informationen beschreibt dieses Info, welche Schritte für die Bereitstellung einer Bilanz zur Übermittlung an die Finanzverwaltung notwendig sind.
2.
Umfang der Datenübermittlung (Datensatz)
Überblick
1. Mussfeld
3
2. Mussfeld, Kontennachweis erwünscht
3. Auffangposten
3
4
4. Aufzulösender Auffangposten
5
5. Steuerrechtlich unzulässige Positionen
6. E-Bilanz konformes Buchungsverhalten
12
13
Die Finanzverwaltung legt den Mindestumfang des zu übermittelnden Datensatzes fest. Dafür werden
die Posten der einzelnen Bereiche mit Kennungen versehen.
2.1.
Mussfeld
Ein Mussfeld verlangt zwingend eine Wertzuweisung. Falls diese Position im Jahresabschluss nicht vorhanden ist, muss Agenda FIBU automatisch einen sogenannten NIL-Wert übermitteln. NIL steht für »Not
In List« und bedeutet einfach ausgedrückt, dass der Wert 0 für diese Position übertragen wird. Das darf
nicht so missverstanden werden, dass hier Sachverhalte mit 0 € Buchungen zu erfassen wären. Diese
Ergänzung um NIL-Werte erfolgt vollkommen automatisch.
2.2.
Mussfeld, Kontennachweis erwünscht
Bei diesen Positionen soll (auf freiwilliger Basis) ein Kontennachweis mit übertragen werden. Darüber
hinaus ist ein freiwilliger Kontennachweis auch für jede andere Taxonomie-Position möglich. Letztlich ist
dieser Bestandteil des Datensatzes vergleichbar mit den bisherigen Kontennachweisen im Papierformat.
Beispielsweise untergliedert sich die HGB-Position »Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben
bei Kreditinstituten und Schecks« im E-Bilanz-Datensatz wie folgt:
Die Unterposition »Kasse« ist mit der Kennung »Mussfeld, Kontennachweis erwünscht« versehen, das
heißt, es ist nicht nur der Saldo zu übermitteln, sondern dem Wunsch der Finanzverwaltung entsprechend auch die Konten, die in diese Position einfließen.
Auf gar keinen Fall werden einzelne Buchungen elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen.
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2.3.
Auffangposten
Auffangposten wurden als Erleichterung geschaffen, um in den Anfangsjahren der E-Bilanz das bestehende Buchungsverhalten beibehalten zu können. Sie erkennen die Auffangposten in der Bilanz und in
der GuV an der Formulierung »ohne Zuordnung« bzw. »nicht zuordenbar«.
Beispiele
Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar
Anteile an verbundenen Unternehmen, nach Rechtsform nicht zuordenbar
Sonstige Beteiligungen, nicht zuordenbar
Übrige/nicht zuordenbare steuerfreie Rücklagen
Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen
Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen
Wareneinkauf ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen
Übrige Leistungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen
Übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter
usw.
Grundsätzlich besteht bei »gewöhnlichen« Auffangposten kein Handlungsbedarf, das Buchungsverhalten zu ändern. Diese können problemlos an die Finanzverwaltung übertragen werden. Letztlich erkennt
die Finanzverwaltung jedoch, dass das differenzierte Buchungsverhalten mittels Standardkonten nur bedingt eingehalten wurde. Ob und inwieweit das Auswirkungen auf Rückfragen hat, bleibt abzuwarten.
Folgende Unterteilung soll Ihnen bei der Beurteilung helfen.
Es sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden:
Erste Fallgruppe:
Positionen, die vonseiten der Finanzverwaltung stark untergliedert wurden.
Ein Beispiel hierfür wären die Umsatzerlöse. Für diesen Bereich hat die Finanzverwaltung zahlreiche Unterpositionen geschaffen. Anwender, die differenziert auf die vorhandenen Standardkonten buchen,
kommen mit den Auffangposten nicht in Berührung.
Werden aber beispielsweise alle Umsatzerlöse pauschal auf das Konto 8000 »Umsatzerlöse (SKR 03)«
bzw. 4000 »Umsatzerlöse (SKR 04)« gebucht, kann keine automatische Zuordnung erfolgen. Damit der
Datensatz in sich rechnerisch korrekt ist, werden die Umsatzerlöse als sogenannter Auffangposten übertragen. Das erfolgt automatisch durch die Fachanwendung. In 5 bis 6 Jahren will die Finanzverwaltung
prüfen, ob Auffangposten noch weiterhin notwendig sind und dann entsprechend reagieren (BMFSchreiben vom 08.08.2011). Wie auch immer sich hier die weitere Entwicklung gestaltet, in den ersten
Jahren der E-Bilanz wird es Auffangposten geben.
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Zweite Fallgruppe:
Positionen, die vonseiten der Finanzverwaltung kaum untergliedert wurden.
Ein Beispiel hierfür stellt der Personalaufwand dar, der nur sehr moderat untergliedert wurde. Je nach
Rechtsform werden die Positionen »Löhne für Minijobs«, »Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer« und »Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15 EStG« übertragen. Die »normalen« Löhne und Gehälter fließen in den Auffangposten »übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter«.
Auffangposten und Risikomanagementsystem
In der Literatur findet man zahlreiche Artikel zur E-Bilanz, die auf das Risikomanagementsystem der
Finanzverwaltung anspielen. Hier wird gewarnt, dass der intensive Gebrauch von Auffangposten zur Einstufung in eine höhere Risikoklasse und somit zu verstärkten Nachfragen führen wird. Wie die obigen
Ausführungen zeigen, kann man das nicht generell sagen. Auf den Bereich der Umsatzerlöse trifft das
definitiv zu. Im Bereich des Personalaufwands entstehen zwangsläufig Auffangposten, da hier die »normalen« Löhne und Gehälter ausgewiesen und übertragen werden.
Hinweis
Buchen Sie so differenziert wie möglich auf die vorhandenen Standardkonten. Wenn trotzdem Auffangposten entstehen, ist das die logische Konsequenz einer nicht weiter betriebenen Untergliederung einzelner Positionen.
2.4.
Aufzulösender Auffangposten
Aufzulösende Auffangposten dürfen nicht mit den »normalen« Auffangposten verwechselt werden.
Nicht E-Bilanz konforme Sachverhalte werden in aufzulösende Auffangposten ausgewiesen. Sind solche
Sachverhalte in der Buchhaltung vorhanden, ist eine Übermittlung nicht möglich. Beim Aufruf des Assistenten oder beim Druck der Auswertung werden Sie auf diese Sachverhalte automatisch hingewiesen.
Abschließende Aufzählung der aufzulösenden Auffangposten:
Ausleihungen an Gesellschafter
Forderungen gegen Gesellschafter
Vortrag auf neue Rechnung
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Verlust- bzw. Gewinnabführung (Tochter)/Erträge aus Verlustübernahme/Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne
Saldo innerbetriebliche Leistungsverrechnung
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2.4.1.
Anwendungsgestützte Prüfung auf aufzulösende Auffangposten
Um Sie bei der Überprüfung auf aufzulösende Auffangposten zu unterstützen, wurde eine Prüfung in die
Jahresabschlussberechnung integriert.
Beispiel
Die Buchhaltung 2013 unseres Mandanten L + L KG (SKR 04) soll auf aufzulösende Auffangposten geprüft werden.
Lösung
Die Berechnung des Jahresabschlusses wird mit dem für die Rechtsform passenden E-Bilanz-Schema
022 »E-Bilanz Personengesellschaft« durchgeführt.
Alternativ können Sie die Prüfung über den Menüpunkt
fangposten in E-Bilanz« anstoßen.
»Auskunft | Prüfung aufzulösender Auf-
Es ergibt sich der folgende aufzulösende Auffangposten:
Über das Symbol
kann die Meldung für die Nachbearbeitung ausgeben werden.
Solange ein aufzulösender Auffangposten besteht, kann der Datensatz nicht an die Finanzverwaltung
übertragen werden.
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2.4.2.
Gezielt umbuchen
Nachdem die obige Prüfung einen aufzulösenden Auffangposten ermittelt hat, ist im nächsten Schritt zu
klären, wie das Buchungsverhalten anzupassen ist. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei mögliche Vorgehensweisen.
1. Möglichkeit: Sie suchen im Kontenrahmen nach einem Sachkonto, das Ihren Sachverhalt zutreffend abdeckt.
2. Möglichkeit: Sie analysieren den relevanten Bereich im E-Bilanz-Schema und buchen gezielt in eine Position, d. h. Taxonomie um. Diese mögliche Vorgehensweise wird in den folgenden Ausführungen dargestellt.
Wählen Sie den Menüpunkt »Stammdaten | Jahresabschluss | Auswertungsschema Bilanz/EÜ« und
dort das gewünschte Bilanzschema (hier: 022 »E-Bilanz Personengesellschaft«).
Ausleihungen an Gesellschafter
Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfehlen wir, den Bereich (hier: »Aktiva«) einzugrenzen:
Markieren Sie die Schemazeilen, in denen die Ausleihungen abgebildet werden. Klicken Sie auf
:
In dem sich öffnenden Dialog muss die folgende Option gesetzt und die Seitenansicht aufgerufen werden:
Im Ergebnis erhalten Sie eine Darstellung der Positionen und Unterpositionen, die die Finanzverwaltung
für den Bereich der Ausleihungen bei Personengesellschaften vorsieht.
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Für Ihre Arbeit sind lediglich die Zeilen relevant, die bei Art folgende Einträge aufweisen:
Saldo
Saldo-Soll oder
Saldo-Haben
Alle anderen Zeilen (wie hier beispielsweise die Zeile 1288 mit der Art »Summe«) werden für interne Rechenschritte benötigt und sind für Ihre Analyse der Buchhaltung nicht relevant.
Eine Übersicht über sämtliche im Zuge der E-Bilanz integrierten neuen Konten finden Sie im Info Nr.
1198 E-Bilanz – Neue Konten/Kontenrahmenänderungen für 2011/2012.
Für unseren Sachverhalt stellt sich heraus, dass das Konto 0962 »Ausleihungen an persönlich haftende
Gesellschafter« zutreffend ist:
Nach erfolgter Umbuchung wird der Sachverhalt in der Bilanzposition »Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter« ausgewiesen. Der aufzulösende Auffangposten ist beseitigt.
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2.4.3.
»Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen
Das Auswertungsschema für den Jahresabschluss »020 E-Bilanz Kapitalgesellschaft« enthält den aufzulösenden Auffangposten »Vortrag auf neue Rechnung«:
In einer Handelsbilanz können Sie die Gewinnverwendung als »Vortrag auf neue Rechnung« ausweisen. Mit dem Bereitstellungsassistenten können Sie eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz)
oder eine Steuerbilanz übertragen. In beiden Fällen ist dieser Ausweis laut Taxonomie der Finanzverwaltung für die E-Bilanz nicht zulässig.
Hintergrund
Für Kapitalgesellschaften gibt es im Bereich des Eigenkapitals die Taxonomie »Gewinn-/Verlustvortrag
– bei Kapitalgesellschaften«:
In diese Taxonomie wird die Bilanzposition »Gewinnvortrag« bzw. »Verlustvortrag« eingesteuert.
Hinweis
Das Vorjahresergebnis ist bei Kapitalgesellschaften im aktuellen Wirtschaftsjahr auf die folgenden
Standardkonten vorzutragen:
SKR 03: 0860 »Gewinnvortrag vor Verwendung« bzw. 0868 »Verlustvortrag vor Verwendung«
SKR 04: 2970 »Gewinnvortrag vor Verwendung« bzw. 2978 »Verlustvortrag vor Verwendung«
Beachten Sie bitte Info für Anwender Nr. 1114 Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften.
Nicht zu verwenden sind folgende Konten:
SKR 03: 0869 »Vortrag auf neue Rechnung«
SKR 04: 2979 »Vortrag auf neue Rechnung«
Diese werden in den aufzulösenden Auffangposten »Vortrag auf neue Rechnung« eingesteuert.
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2.4.4.
Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter
Beispiel
Der Einzelunternehmer Ludwig benötigte für dringend anstehende Investitionen einen Geldgeber. Ein
finanzstarker stiller Gesellschafter war die beste Lösung. Dessen Gewinnanteile sollen als Aufwand
des laufenden Wirtschaftsjahres behandelt werden. Die Verbuchung erfolgt korrekt auf die Standardkonten:
SKR 03: 2493 »Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG«
SKR 04: 7399 »Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG«
Im Jahr 2013 beträgt der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters 7.500 Euro. Die Verbuchung im
SKR 04 erfolgt korrekt auf das Standardkonto 7399.
Beim Starten des Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz erscheint die Meldung, dass ein aufzulösender Auffangposten vorhanden ist:
Lösung
Trotz korrekter Verbuchung kann die E-Bilanz nicht übertragen werden. Das liegt an einem Fehler in
der Taxonomie der Finanzverwaltung. Diesen hat die Finanzverwaltung mit der Taxonomie-Version 5.3
behoben. Diese Version ist aber frühestens ab Mai 2015 von Seiten der Finanzverwaltung zur Übertragung der E-Bilanz freigegeben.
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Bis dahin empfiehlt die Finanzverwaltung auf eine der folgenden Positionen auszuweichen:
GuV-Position
Andere ordentliche sonstige betriebliche Aufwendungen
Zinsen
Übrige/nicht zuordenbare sonstige Zinsen und
ähnliche Aufwendungen
Konten SKR 03
Konten SKR 04
2170-2199
2300-2306
2890-2899
4200-4209
4250-4259
4270-4287
4400-4499
4640-4649
4780-4799
4900-4909
4930-4939
4948-4949
4969-4975
4980-4983
4985-6999
6300-6309
6330-6334
6340-6347
6630-6639
6780-6799
6815-6819
6823-6824
6845-6853
6855-6856
6859
6970-6999
7800-7899
8000-8999
2100-2105
2107-2122
2125-2129
7300-7306
7308-7322
7325-7329
7350-7354
2140
2149
7330-7339
Tipp
Bezeichnen Sie das gewählte Konto aussagekräftig – beispielsweise mit »Abgeführte Gewinnanteile
an stille Gesellschafter § 8 GewStG«.
Bezogen auf das obige Beispiel wurde das Konto 7331 (SKR 04) auf Basis des Kontos 7330 angelegt:
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Im Bearbeitungsmodus empfehlen wir zumindest zu dieser Position das Konto zu übertragen:
2.5.
Steuerrechtlich unzulässige Positionen
Im Bereitstellungsassistenten legen Sie im Schritt »Grundlagen der E-Bilanz« 24 fest, ob Sie eine Steuerbilanz oder eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. In
beiden Fällen dürfen keine Posten enthalten sein, die ausschließlich in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss zulässig sind.
Abschließende Aufzählung der steuerrechtlich unzulässigen Positionen:
Bilanzierungshilfe (Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs)
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte
Aktive latente Steuern
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Kapitaländerung BilMoG
Passive latente Steuern
Abschreibungen auf Ingangsetzungsaufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge im Zusammenhang mit Vermögensverrechnung
2.5.1.
Anwendungsgestützte Prüfung
Um Sie bei der Überprüfung auf steuerrechtlich unzulässige Posten zu unterstützen, wurde eine Prüfung
in die Jahresabschlussberechnung integriert.
Beispiel
Der Jahresabschluss 2013 unseres Mandanten L + L KG (SKR 04) soll auf steuerrechtlich unzulässige
Posten geprüft werden.
Lösung
Die Berechnung des Jahresabschlusses wird mit dem für die Rechtsform zutreffenden E-Bilanz-Schema 022 »E-Bilanz Personengesellschaft« durchgeführt. Alternativ können Sie die Prüfung über den
Menüpunkt »Auskunft | Prüfung steuerrechtlich unzulässiger Positionen in E-Bilanz« anstoßen.
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Es stellt sich heraus, dass der Jahresabschluss den Posten »Aktive latente Steuern« enthält.
Über das Symbol
kann die Meldung für die Nachbearbeitung ausgeben werden.
Solange steuerrechtlich unzulässige Positionen bestehen, kann der Datensatz nicht an die Finanzverwaltung übertragen werden.
2.5.2.
Gezielt umbuchen
In obigem Beispielfall enthält der Jahresabschluss den Posten »Aktive latente Steuern«.
Es ist zu unterscheiden, ob Sie mit einem oder mit zwei Abschlusszwecken arbeiten (
Mandanten-Programmdaten | Register: Jahresabschluss«).
»Stammdaten |
Ein Abschlusszweck
Es wird unterstellt, dass Sie einen Jahresabschluss erstellen, der sowohl den handelsrechtlichen als
auch den steuerrechtlichen Grundsätzen entspricht (sogenannte Einheitsbilanz). Der Posten »Aktive latente Steuern« darf nicht enthalten sein, da dieser ausschließlich in einer reinen Handelsbilanz zulässig
ist. Die Buchung der latenten Steuern ist zu stornieren.
Zwei Abschlusszwecke
Hier wird unterstellt, dass Sie parallel einen handelsrechtlichen und einen steuerrechtlichen Jahresabschluss erstellen. In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss dürfen aktive latente Steuern ausgewiesen werden. In dem steuerrechtlichen Jahresabschluss dürfen keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen werden. Wechseln Sie in der Buchungserfassung in die Abrechnungsnummer 13 und Buchungskreis 110. Stornieren Sie die Bildung der latenten Steuern. Im Rahmen der E-Bilanz wird der steuerrechtliche Jahresabschluss übertragen.
2.6.
E-Bilanz konformes Buchungsverhalten
Im Online-Seminar »E-Bilanz« wird diese Thematik anhand einiger Praxisbeispiele vertieft. Sie gelangen
über den Menüpunkt »Hilfe | Online-Seminare« in die Übersicht mit allen Seminaren.
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3.
Jahresabschluss-Schema zur E-Bilanz
Überblick
1. Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
2. Steuerliche Gewinnermittlung
15
17
Für folgende Unternehmensformen gibt es Auswertungsschemas für die E-Bilanz:
Unternehmensform
Schema-Nummer
Schema-Bezeichnung
Kapitalgesellschaften
020
E-Bilanz Kapitalgesellschaft
Einzelunternehmen
021
E-Bilanz Einzelunternehmen
Personengesellschaft
022
E-Bilanz Personengesellschaft
Personengesellschaft
KapCoRiLiG
023
E-Bilanz Personengesellschaft
KapCoRiLiG
Diese neuen Schemas stehen Ihnen für den Druck der Auswertung im Jahresabschluss zur Verfügung.
Sie sind ebenfalls die Grundlage für die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung.
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3.1.
Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften
Die Finanzverwaltung fordert je Gesellschaftergruppe (Vollhafter/Teilhafter) eine Kapitalkontenentwicklung.
Es stehen Ihnen für die Auswertungen »Ergebnisverwendung« und »Kapitalkontenentwicklung« diese
Auswertungsschemas zur Verfügung:
022 »E-Bilanz Personengesellschaft«
023 »E-Bilanz Personengesellschaft KapCoRiLiG«
Beachten Sie, dass die Auswertung »Ergebnisverwendung« lediglich aus Gründen der Vollständigkeit
vorhanden ist. Die hier dargestellten Werte werden nicht im Rahmen der E-Bilanz übertragen.
Beispiel
An der L+L KG sind der Vollhafter Ludwig und der Teilhafter Lindner beteiligt.
Lösung
1. Auswertung »Kapitalkontenentwicklung«
Die Auswertung »Kapitalkontenentwicklung« liefert die folgenden Werte (SKR 04):
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2. Bearbeitungsmodus
Im »Bearbeitungsmodus« des Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz erfolgt die Einsteuerung in
die Unterpositionen des Eigenkapitals:
3. Ergebnisverwendung buchen
Beachten Sie, dass die Werte nur dann korrekt in den Bereitstellungsassistenten eingesteuert werden
können, wenn die Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung gemäß der Infos für Anwender
Nr. 1116 Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften (GbR, OHG
und KG) bzw. Nr. 1175 Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei Personenhandelsgesellschaften (KapCoRiLiG) gebucht wurde.
Bei Bedarf können Sie im »Bearbeitungsmodus« in der Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung
übermittelt wird« manuelle Einträge vornehmen.
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3.2.
Steuerliche Gewinnermittlung
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fordert die Finanzverwaltung die Übertragung von
ausgewählten steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen.
Es stehen Ihnen für die Auswertung »Steuerliche Gewinnermittlung« diese Auswertungsschemas zur
Verfügung:
021 »E-Bilanz Einzelunternehmen«
022 »E-Bilanz Personengesellschaft« und
023 »E-Bilanz Personengesellschaft KapCoRiLiG«
Beispiel
Bei der L+L KG wurde für künftige Investitionen ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 8.000 Euro
gebildet. Der Gewerbesteueraufwand beträgt 14.500 Euro.
Lösung
1. Auswertung »Steuerliche Gewinnermittlung«
Die Auswertung »Steuerliche Gewinnermittlung« liefert die folgenden Werte (SKR 04):
Der Hinweis soll Sie dafür sensibilisieren, dass manuell in den Steuerprogrammen ergänzte Sachverhalte nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise fließt die Bildung des Investitionsabzugsbetrages nur
dann in die Auswertung ein, wenn diese über die statistischen Konten (hier: 9970 an 9971) gebucht
wurde.
Falls Sie die Verwaltung der Investitionsabzugsbeträge in Agenda ANLAG benutzen, werden die statistischen Buchungssätze für Bildung und Auflösung automatisch generiert.
Detaillierte Informationen zu dieser Thematik finden Sie in dem Info für Anwender Nr. 2109 Investitionsabzugsbeträge verwalten.
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2. Bearbeitungsmodus
Im »Bearbeitungsmodus« des Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz erfolgt die Einsteuerung in
die Rubrik »Steuerlicher Gewinn/Verlust nach Bruttomethode«:
Hinweis
Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung entsteht ein Übergangsgewinn oder Übergangsverlust. Dieser wird nicht in FIBU gebucht,
sondern muss immer manuell ermittelt und im Bereich »Steuerlicher Gewinn/Verlust« eingetragen
werden.
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4.
Bereitstellungsassistent
Überblick
1. Vorbereitende Prüfungen
20
24
2. Schritt 1 - Grundlage der E-Bilanz
3. Schritt 2 - Stammdaten des Unternehmens
4. Schritt 3 - Informationen zum Bericht
25
26
5. Schritt 4 - Stammdaten der Gesellschafter - Nur bei Personengesellschaften
6. Schritt 4/5 - Bearbeitungsmodus
7. Schritt 5/6 - Vorschau
27
28
33
Voraussetzung für den Aufruf des Assistenten und die Bereitstellung an DELFIN ist Folgendes:
Wirtschaftsjahr größer 2011
Zertifikat zum authentifizierten Übermitteln muss hinterlegt sein (siehe Nr. 0908 Authentifiziertes
Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung)
Zusätzliche Voraussetzungen, damit automatisch Werte eingesteuert werden:
o Mandant mit SKR 03 oder 04
o Auswertungsschema zur E-Bilanz muss gewählt sein (Nr. 20 – 23)
Der Aufruf erfolgt im Auswertungsfenster-Jahresabschluss über die Schaltfläche <Assistent E-Bilanz>
rechts unten:
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4.1.
Vorbereitende Prüfungen
Bevor der Assistent für die Erstellung der E-Bilanz gestartet wird, werden eine Reihe von automatischen
Prüfungen durchlaufen werden. Eine dieser Prüfungen wurde bereits im Punkt »Aufzulösender Auffangposten« 5 detailliert erläutert. Darüber hinaus werden vor dem Start des Assistenten noch die folgenden Prüfungen durchgeführt.
4.1.1.
Anlagenabgänge
Bei der Verbuchung von Anlagenabgängen ist ein korrektes Buchungsverhalten gefordert. Konkret besteht die Anforderung darin zu unterscheiden, ob bei dem Verkauf ein Buchgewinn oder ein Buchverlust
entstanden ist.
Über eine automatische Prüfung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Anforderung.
Beispiel
Die L + L GmbH hat in 2013 einen Pkw für netto 10.000 Euro verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs
hatte der Pkw einen Restbuchwert von 12.000 Euro. Der Vorgang wurde im SKR 04 über die folgenden
Konten abgewickelt:
4855 »Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)«
6885 »Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust)«
12.000 Euro
10.000 Euro
Lösung
Insgesamt ergibt sich ein Buchverlust in Höhe von 2.000 Euro. Es ist falsch, den Anlagenabgang auf
das Konto 4855 »Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)« zu buchen, weil kein
Buchgewinn, sondern ein Buchverlust von 2.000 Euro vorliegt.
Beim Versuch, den Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz aufzurufen erhalten Sie die folgende
Meldung:
Sobald Sie die Verbuchung des Sachverhalts korrigiert haben, können Sie den Assistenten starten.
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Zulässige Kombinationen
SKR 03
Verkauf mit Buchgewinn
Verkaufserlös
8820 »Erlöse aus Verkäufen
8801 »Erlöse aus Verkäufen
Sachanlagevermögen 19 % USt« Sachanlagevermögen 19 % USt«
(bei Buchgewinn)
Restbuchwert des Anlageguts
(bei Buchverlust)
2315 »Anlagenabgänge Sachan- 2310 »Anlagenabgänge Sachanlagen«
lagen«
(Restbuchwert bei Buchgewinn)
(Restbuchwert bei Buchverlust)
SKR 04
Verkauf mit Buchgewinn
Verkauf mit Buchverlust
Verkaufserlös
4845 »Erlöse aus Verkäufen
6885 »Erlöse aus Verkäufen
Sachanlagevermögen 19 % USt« Sachanlagevermögen 19 % US«t
(bei Buchgewinn)
Restbuchwert des Anlageguts
(bei Buchverlust)
4855 »Anlagenabgänge Sachan- 6895 »Anlagenabgänge Sachanlagen«
lagen«
(Restbuchwert bei Buchgewinn)
4.1.2.
Verkauf mit Buchverlust
(Restbuchwert bei Buchverlust)
Saldo Klasse 9
Sie erhalten folgende Meldung beim Versuch, den Assistenten zu starten:
Der Assistent kann erst gestartet werden, wenn die Eröffnungswerte abgestimmt sind.
Autor: MG / 01.04.2015
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Seite 22
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4.1.3.
Sonstige Aktiva und sonstige Passiva
Sie erhalten folgende Meldung beim Versuch, den Assistenten zu starten:
Das Gliederungsschema des § 266 HGB kennt weder sonstige Aktiva noch sonstige Passiva. In beiden
Fällen handelt es sich um fehlerhaft bebuchte Konten. Das bedeutet, dass diese Positionen definitiv
nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden können.
Mögliche Ursachen
Ein Kassenkonto weist einen Habensaldo auf
Sonstige Passiva.
Ein Rückstellungskonto weist einen Sollsaldo auf (siehe obiges Beispiel)
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Sonstige Aktiva.
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Beispiel
Für unseren Mandanten L + L GmbH soll der Jahresabschluss 2013 elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden.
Lösung
Die vorbereitenden Prüfungen ergeben, dass sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva vorhanden sind.
Versehentlich wurde der Erstattungsanspruch auf das Rückstellungskonto gebucht. Dies hat zur Folge,
dass ein Konto, für das nur ein Habensaldo sinnvoll ist, einen Sollsaldo aufweist. Das Jahresabschluss-Schema kann dieses Konto folglich keiner Position zuweisen. Damit die Bilanz in Summe aufgeht (Summe Aktiva = Summe Passiva) erfolgt der Ausweis unter der Position »Sonstige Aktiva«.
Es wird die folgende Umbuchung auf das Konto 1450 »Körperschaftsteuerrückforderung« durchgeführt.
Der Ausweis erfolgt jetzt korrekt unter den »sonstigen Vermögensgegenständen«:
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4.1.4.
Seite 24
Nicht verteilter Jahreserfolg
Diese Prüfung greift ausschließlich für das Schema 022 »E-Bilanz Personengesellschaft«. Sie erhalten
die folgenden Meldung beim Versuch, den Assistenten zu starten:
Unsere Erfahrung zeigt, dass Anwender keine Ergebnisverteilung über die statistischen Buchungen vornehmen. Vielmehr wird in einer individuellen Excel- oder Word-Anlage das Jahresergebnis auf die Kapitalkonten der Gesellschafter verteilt.
Die Verwaltung erzwingt hier eine Aufteilung auf die Gesellschafter. Für die Position »nicht verteilter Jahreserfolg« ist keine Taxonomie vorgesehen. Das bedeutet, dass diese Position nicht elektronisch an die
Finanzverwaltung übertragen werden kann.
4.2.
Schritt 1 - Grundlage der E-Bilanz
Legen Sie unter Bilanzierungsstandard fest, ob eine Einheitsbilanz oder eine Steuerbilanz übermittelt
werden soll. Eine »Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung« kann zum momentanen Programmstand
nicht übertragen werden.
Unter Branche legen Sie fest, welcher Branche der zu übermittelnde Mandant zugehörig ist. Eine automatische Einsteuerung der Daten aus dem berechneten Jahresabschluss ist derzeit nur bei der Auswahl
»Standard (keine Branche)« möglich. Bei allen anderen Branchen muss die Datenerfassung manuell
bzw. über das Kontenmapping 38 erfolgen.
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Am Beispiel des Felds »Branche« möchten wir Sie auf einen allgemeinen Punkt hinweisen.
Die Auswahlmöglichkeiten und die Begrifflichkeiten im Assistenten sind feste Vorgaben der Datensatzbeschreibung, welche die Finanzverwaltung für die E-Bilanz festgelegt hat.
4.3.
Schritt 2 - Stammdaten des Unternehmens
Bitte beachten Sie, dass die Pflichtfelder für die Bereitstellung gefüllt werden müssen. Die wesentlichen
Daten werden aus den Adressdaten des Mandanten bereits vorbelegt. Über die Schaltfläche <Adressdaten bearbeiten> können Ergänzungen bzw. Änderungen in den Adressdaten vorgenommen werden. Diese werden nach dem Erfassen und Speichern automatisch übernommen.
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4.4.
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Schritt 3 - Informationen zum Bericht
In diesem Schritt können Sie die Details zum Bericht festlegen bzw. auswählen. Je nachdem, welche
Bilanzart gewählt wurde, erscheinen weitere Erfassungsfelder.
Beginn/Ende der Vorperiode
Hier soll der Zeitraum des Vorjahres erfasst werden. Sofern es für den Mandanten in der FIBU ein Vorjahr gibt, werden die beiden Datumsangaben automatisch eingesteuert. Sie können diese jederzeit manuell bearbeiten.
Die Vorjahreszahlen des Jahresabschlusses sind nicht zu übertragen. Gemäß den Anforderungen der
Finanzverwaltung umfasst der Datensatz nur die Werte des aktuellen Wirtschaftsjahres.
Fertigstellungsstatus des Berichts
Beachten Sie, dass der Datensatz bei der Finanzverwaltung nur dann für die Veranlagung herangezogen werden darf, wenn die Kennung »endgültig« gesetzt ist.
Status des Berichts
Über diese Kennung haben Sie die Möglichkeit, ggf. einen berichtigten und/oder geänderten Datensatz
zu übertragen, vgl. hierzu R 4.4 EStR und H 4.4 EStH unter dem Stichwort »Bilanzberichtigung« bzw.
»Bilanzänderung«.
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Bilanzart steuerlich bei Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
Dieses Feld erscheint nur bei Personengesellschaften und enthält den Eintrag »Gesamthandsbilanz«:
Es handelt sich um ein reines Informationsfeld das nicht verändert werden kann. Die Übertragung einer
Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz ist auf Seite 34 beschrieben.
4.5.
Schritt 4 - Stammdaten der Gesellschafter - Nur bei
Personengesellschaften
Dieser Bearbeitungsschritt erscheint nur bei Personengesellschaften. Erfassen und speichern Sie die
Stammdaten zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 akzeptiert die Finanzverwaltung die Übertragung von Gesellschaftern ohne
steuerliche Angaben. Zu diesem Zweck wurde die Erfassung der Gesellschafter wie folgt unterteilt:
Bei den »steuerlichen Angaben« besteht die Möglichkeit, über das Setzen der entsprechenden Haken
anzugeben, dass diese teilweise nicht vorliegen. Damit trägt die Finanzverwaltung der Tatsache Rechnung, dass diese Angaben beispielsweise bei ausländischen Gesellschaftern gar nicht vorhanden sein
können.
Setzen Sie den Haken aber bitte nicht, um sich Nachfragen beim Mandanten zu ersparen. Aus technischer Sicht müssen wir (Agenda) als Softwarehersteller für jedes von Ihnen leer gelassene Feld einen
NIL-Wert übermitteln. NIL steht für »Not In List«. Umgangssprachlich gesehen, treffen Sie damit die
Aussage: »Diese Angabe ist nicht vorhanden.« Diese Aussage wiederum könnte zu Nachfragen von
Seiten der Finanzverwaltung führen.
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In Summe müssen die Anteile der Gesellschafter 100 % ergeben. Ansonsten erhalten Sie folgenden
Hinweis beim Versuch, in den nächsten Bearbeitungsschritt zu gelangen:
Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Finanzverwaltung. Der Datensatz kann erst übertragen
werden, wenn die Summe der erfassten Gesellschafter 100 % beträgt.
Hinweis: Wie Gesellschafter erfassen, die keinen Anteil an der Personengesellschaft halten?
Ein typisches Beispiel ist die Verwaltungs-GmbH. Sofern diese keine Anteile an der Personengesellschaft hält, ist der Beteiligungsschlüssel mit 0/1 zu erfassen.
Sonderbilanzen benötigt? Ergänzungsbilanzen benötigt?
Diese Angaben sind je Gesellschafter zu treffen. Standardmäßig belegen wir <Nein> vor. Falls Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen benötigt werden, setzen Sie an dieser Stelle die Option <Ja>. Weitere Angaben sind in diesem Schritt nicht erforderlich.
4.6.
Schritt 4/5 - Bearbeitungsmodus
Tipp
Um die vielen Informationen besser lesen zu können, öffnet sich der Bereitstellungsassistent standardmäßig im Vollbildmodus. Um zusätzlichen Platz am Bildschirm zu gewinnen, kann die Übersicht
der »Schritte im Assistenten« ausgeblendet werden:
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4.6.1.
Register: Bilanz/GuV usw.
Filter
Über die Listenauswahl im oberen Bereich können Sie unterschiedliche Filter definieren.
Alle Positionen anzeigen
Es werden alle Positionen des amtlichen Datensatzes angezeigt.
In der Spalte »Kennung« sind zahlreiche Positionen ohne Eintrag:
Bei diesen Positionen handelt es sich um freiwillige Angaben zur genaueren Untergliederung. Sie können manuell in der Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird« Werte ergänzen. Eine automatische Einsteuerung findet nicht statt.
Alle Pflichtpositionen anzeigen
Es werden nur die folgenden Felder angezeigt:
Mussfeld
Mussfeld, Kontennachweis erwünscht
Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden
Hinweis
Ein werthaltiger »Auffangposten« wird gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung mit der Kennung
»Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden« übertragen. Auffangposten sind ausschließlich über deren Bezeichnung zu erkennen. Vergleichen Sie hierzu bitte Punkt »Auffangposten« 4 .
Nur werthaltige Positionen anzeigen
Es werden nur die Positionen angezeigt, die lt. Berechnung des Jahresabschlusses einen Wert beinhalten bzw. für die manuell ein Wert erfasst wurden.
Ausgangswert aus der FIBU bzw. Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird
Im Bearbeitungsmodus werden die Zahlen aus der Berechnung des Jahresabschlusses dargestellt (falls
Sie mit SKR 03 oder 04 arbeiten und die Branche »Standard (keine Branche)« gewählt haben).
Diese Zahlen finden Sie in der Spalte »Ausgangswert aus der FIBU«. Soll eine manuelle Anpassung erfolgen, ändern Sie den Wert über die Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird«.
Diese Werte werden an die Finanzverwaltung übertragen.
Autor: MG / 01.04.2015
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Seite 30
Manuell angepasster Wert
Im Bearbeitungsmodus haben Sie die Möglichkeit, manuelle Anpassungen an den Ausgangswerten aus
der FIBU vorzunehmen. Lediglich die Endwerte werden im Rahmen der E-Bilanz an die Finanzverwaltung übertragen. Sobald Sie einen manuellen Eingriff vorgenommen haben, wird das durch den Eintrag
»Ja« gekennzeichnet:
In obigem Beispiel wurden 1.000 Euro fehlerhaft gebucht. Die Werte für die Positionen »Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe« und »unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen« wurden manuell angepasst. Generell
empfehlen wir in solchen Fällen die Buchhaltung zu korrigieren und die Werte erneut in den Bereitstellungsassistenten einzusteuern.
Beachten Sie, dass Sie für manuell angepasste Positionen keinen Kontennachweis übertragen können.
Das liegt daran, dass die Summe der Kontensalden nicht mehr der Summe der Position entspricht. Sie
erhalten einen entsprechenden Hinweis:
Über die Schaltfläche <Alle manuell veränderten Werte löschen> können Sie per Knopfdruck sämtliche
manuellen Werte zu löschen:
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Seite 31
Kontennachweis übertragen
Grundsätzlich können Sie zu jeder Position den Kontennachweis übertragen. Es gibt nur eine Einschränkung. Sobald Sie in der Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird« eine manuelle
Anpassung vorgenommen haben, kann für diese Position kein Kontennachweis mehr übertragen werden.
Im oberen Bereich befindet sich eine Auswahl. Über diese können Sie festlegen, zu welchen Positionen
ein Kontennachweis übertragen werden soll:
Tipp
Über die Auswahl »nur Mussfeld, Kontennachweis erwünscht übertragen« werden automatisch die
Haken bei allen Positionen gesetzt, welche die Finanzverwaltung wunschgemäß übertragen haben
möchte.
Kennung
In dieser Spalte ist zu sehen, um was für einen Datentyp es sich bei der einzelnen Position handelt. Bei
den Positionen ohne einen Eintrag handelt es sich um »freiwillige Angaben«.
Beispiel
Bei der Position »technische Anlagen und Maschinen« handelt es sich um ein Mussfeld. In dieses wird
der Wert aus dem Konto 400 (SKR 04) eingesteuert. Die darunter verzweigten Positionen sind freiwillige
Angaben. Hier können Sie manuelle Einträge vornehmen, um die Position noch differenzierter an die
Verwaltung zu übertragen.
Suche nach Bezeichnung
Über das Feld
haben Sie die Möglichkeit gezielt nach einzelnen Positionen zu
suchen. Erfassen Sie den Begriff und starten die Suche mit Eingabetaste
. Der erste Treffer wird
farblich markiert. Über die Funktionstaste
gelangen Sie zum nächsten Treffer.
Autor: MG / 01.04.2015
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Seite 32
Info für Anwender Nr. 1204
4.6.2.
Register: Anhang
Es handelt sich um ein reines Textfeld. Eine Formatierung ist hier nicht möglich.
Sie können die Angaben entweder manuell erfassen oder aus der »Freien Seite« des Jahresabschlusses hineinkopieren. Für den Kopiervorgang gehen Sie wie folgt vor:
Schließen Sie den Assistenten zur E-Bilanz.
Öffnen Sie die »Freie Seite«, in der sich der Anhang befindet über
.
Markieren Sie den gesamten Inhalt über
+
.
Kopieren Sie den markierten Inhalt über
+
.
Starten Sie den Assistenten zur E-Bilanz. Rufen Sie das Register »Anhang« auf.
Kopieren Sie den Anhang aus dem Zwischenspeicher über
+
.
4.6.3.
Register: Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext
Dieses Register ist nur bei Personengesellschaften vorhanden. Aus technischer Sicht gelten die Ausführungen zum Register »Anhang«. Beachten Sie den Punkt Sonder- und Ergänzungsbilanz 34 .
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Seite 33
Info für Anwender Nr. 1204
4.6.4.
ELSTER-Plausibilitätsprüfung
Wenn Sie an dieser Stelle auf die Schaltfläche »Weiter« klicken, wird die Plausibilitätsprüfung von
ELSTER durchgeführt. Falls Plausibilitätsfehler festgestellt werden, erhalten Sie den folgenden Hinweis:
Im unteren Teil des Bildschirms werden alle zu klärenden Posten aufgelistet. Durch einen Doppelklick
auf die gewünschte Meldung öffnet sich die passende Position zur Überprüfung.
4.7.
Schritt 5/6 - Vorschau
In diesem Schritt erhalten Sie die Vorschau aller erfassten und berechneten Informationen.
Die Bereitstellung bzw. der Versand mit DELFIN sind erst möglich, wenn Sie die Option <Der Inhalt der
Vorschau wurde geprüft> aktivieren.
Beachten Sie, dass das Protokoll bei der Übertragung mit DELFIN automatisch ausgedruckt wird.
Hinweis
Laut GoBD darf die E-Bilanz nur versendet werden, wenn alle Abrechnungsnummern im Wirtschaftsjahr abgeschlossen sind. Siehe Info Nr. 1251 Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern.
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5.
Seite 34
Sonder- und Ergänzungsbilanzen
Bezüglich der Übertragung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz sind zwei Varianten zu unterscheiden:
1. Variante: Es gibt keine gesonderte Buchführung für die Sonder- oder Ergänzungsbilanz
Bei der Übertragung des Gesamthandvermögens können Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2014 als sogenanntes Freitextfeld übertragen werden. Das
bedeutet, Sie müssen keine separate Buchhaltung für eventuell vorhandene Sonder- und Ergänzungsbilanzen einrichten.
Beispiel
An der L + L KG ist der Gesellschafter Ludwig beteiligt. Dieser stellt der Gesellschaft ein zivilrechtlich
zu seinem Privatvermögen gehörendes Grundstück zur Verfügung. Die Gesellschaft nutzt dieses
Grundstück für betriebliche Zwecke.
Lösung
Bei der Übermittlung der L + L KG erfassen Sie im Register »Sonder- und Ergänzungsbilanzen als
Freitext« die Sonderbilanz des Gesellschafters Ludwig. Dies könnte wie folgt aussehen:
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2. Variante: Es gibt eine gesonderte Buchführung für die Sonder- oder Ergänzungsbilanz
Wechseln Sie in den Mandanten in dem die Sonder- oder Ergänzungsbilanz gebucht wurde. Starten Sie
den Assistent zur E-Bilanz mit dem Schema »021 E-Bilanz Einzelunternehmen«.
Hintergrund:
Die Finanzverwaltung fordert bei der Übermittlung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz, dass das Eigenkapital wie bei einem Einzelunternehmen gegliedert ist. Diese Anforderung wird durch die Auswahl des Schemas 021 »E-Bilanz Einzelunternehmen« erfüllt.
Im Schritt »Grundlagen der E-Bilanz« legen Sie fest, dass es sich um eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz handelt:
Bei den Rechtsformen sind die folgenden drei Auswahlmöglichkeiten zulässig:
Es handelt sich dabei um eine Vorgabe von Seiten der Finanzverwaltung an die Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
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Im Schritt »Informationen zum Bericht« legen Sie fest, dass es sich um eine Sonderbilanz handelt und
zu welcher Gesamthand diese gehört. Diese Angaben benötigt die Finanzverwaltung, um die Sonder(e)
bilanz der korrekten Gesamthands(e)bilanz zuordnen zu können:
Die restlichen Schritte sind identisch zum Standardfall.
5.1.
Sonderbilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung
Standardmäßig erwartet die ELSTER-Plausibilitätsprüfung bei der Übertragung einer Sonder- oder
Ergänzungsbilanz das Vorhandensein einer Gewinn- und Verlustrechnung.
Falls in Ihrem Fall lediglich eine Bilanz ohne GuV vorliegt, dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
Stellen Sie im Schritt »Bearbeitungsmodus« den Filter von <nur werthaltige Positionen anzeigen> auf
<alle Pflichtpositionen anzeigen>. Damit erreichen Sie, dass die Positionen »Steuerlicher Gewinn/Verlust« und »Gewinn- und Verlustrechnung« angezeigt werden.
Klicken Sie mit der linken Maustaste auf die Zeile »Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
Erfassen Sie eine 0:
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5.2.
Negative Ergänzungsbilanzen
Beispiel
Bei der ABC OHG gab es einen Gesellschafterwechsel.
Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der OHG hat der neue Gesellschafter weniger für
die Anteile bezahlt als den Nominalwert des Kapitalanteils.
Der Betrag aus der Abstockung wird wie folgt in der negativen Ergänzungsbilanz des neuen Gesellschafters dargestellt:
Aktiva
Passiva
Minderkapital 100.000 Euro
Mindervermögen Grund und Boden
Mindervermögen Gebäude
80.000 Euro
20.000 Euro
Diese negative Ergänzungsbilanz soll jetzt per E-Bilanz übertragen werden.
Lösung
Buchungstechnisch lassen sich negative Ergänzungsbilanzen nicht vernünftig abbilden. Wir arbeiten
hier an einer Lösung. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen die negative Ergänzungsbilanz bei der
Übermittlung der Gesamthandsbilanz im Freitextfeld zu erfassen.
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6.
Kontenmapping
Überblick
1. Mit SKR 03 und 04
39
2. Mit SKR 45, 49, 70, 80 und 81
40
Für die SKR 03 und 04 stellen wir Ihnen Jahresabschluss-Schemas zur Verfügung, die exakt auf die Anforderungen der Finanzverwaltung bezüglich der Kerntaxonomie zugeschnitten sind.
Bei der Zugehörigkeit zu einer Branchentaxonomie (Land- und Forstwirtschaft, Pflegedienstleister usw.)
oder einer Spezialtaxonomie (Banken und Versicherungen) oder bei Verwendung der SKR 45, 49, 70,
80 und 81 steht Ihnen das Kontenmapping zur Verfügung.
Insgesamt gibt es die folgenden Konstellationen:
Taxonomie
SKR 03
SKR 04
SKR 45, 49, 70, 80
und 81
Kerntaxonomie
Automatische
Werteinsteuerung
Automatische
Werteinsteuerung
Kontenmapping
Branchentaxonomie
Kontenmapping
Kontenmapping
Kontenmapping
Spezialtaxonomie
Kontenmapping
Kontenmapping
Kontenmapping
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6.1.
Seite 39
Mit SKR 03 und 04
Beispiel
Die L + L GmbH gehört zur Branche der Pflegedienstleister. Die Buchhaltung wird mit dem SKR 04 abgewickelt.
Lösung
Für Pflegedienstleister fordert die Finanzverwaltung die Übermittlung der E-Bilanz gemäß der Branchentaxonomie für »Pflegedienstleister«. Im Bereitstellungsassistenten treffen Sie diese Entscheidung
im Schritt »Grundlage der E-Bilanz«:
Durch die Wahl einer Branchentaxonomie wird im Assistenten der Schritt »Kontenmapping« aktiv.
In diesem haben Sie die Möglichkeit, die Konten aus dem linken Bereich (Kerntaxonomie) auf den
rechten Bereich (hier: Branchentaxonomie für Pflegedienstleister) überzuleiten.
Die obige Abbildung zeigt, wie das Konto 4400 »Erlöse 19 % USt« einer Unterposition von »Erträge
aus allgemeinen Pflegeleistungen gem. PflegeVG« zugeordnet wurde.
Hinweis
Sie können die Konten aus dem linken Bereich über Drag & Drop im rechten Bereich zuordnen.
Im linken Bereich werden die bebuchten Konten in die Kerntaxonomie eingesteuert. Das soll Ihnen bei
der Orientierung und Zuordnung in die gewünschte Branchen- oder Spezialtaxonomie helfen.
Alternativ können Sie das Kontenmapping überspringen und wie bisher die Werte manuell erfassen.
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Hinweis
Über das Dreiecksybmol können Sie die »Schritte im Assistenten« ausblenden und mehr Platz gewinnen:
6.2.
Mit SKR 45, 49, 70, 80 und 81
Beispiel
Dr. Ludwig ist Allgemeinarzt. Er bilanziert freiwillig. Die Buchhaltung wird mit dem SKR 81 abgewickelt.
Lösung
Starten Sie den Bereitstellungsassistenten.
Hinweis
Für den SKR 81 gibt es kein spezielles Jahresabschluss-Schema für die E-Bilanz. Es spielt somit
keine Rolle, mit welchem Schema Sie den Assistenten starten.
Wählen Sie bei der Branche »Standard (keine Branche)« aus.
Im Schritt »Kontenmapping« erhalten Sie die folgende Darstellung:
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Seite 41
Im Gegensatz zum SKR 03 oder 04 werden im linken Bereich lediglich die einzelnen Konten dargestellt.
Damit die Zuordnung der Konten einfacher fällt, empfehlen wir Ihnen, den Jahresabschluss samt Kontennachweis auszudrucken und zur Orientierung heranzuziehen:
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Seite 42
Setzen Sie den Filter nach erfolgter Zuordnung aller Konten auf »nur werthaltige Positionen anzeigen«.
Damit ist es leichter das Ergebnis Ihrer getroffenen Zuordnungen zu kontrollieren:
Beachten Sie, dass sich die Summe Aktiva und die Summe Passiva im Kontenmapping noch unterscheiden:
Das liegt daran, dass der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag noch nicht berücksichtigt wurde. Im
Unterschied zum Kontenmapping mit dem SKR 03 oder 04 fehlt im linken Bereich das Jahresergebnis.
Wechseln Sie mit
in den »Bearbeitungsmodus« und ergänzen Sie den Jahresüberschuss. In
diesem Beispiel 380.000 Euro:
Nachdem der Jahresüberschuss in Höhe von 380.000 Euro manuell ergänzt wurde, ist die Summe
Aktiva gleich der Summe Passiva. Die Übermittlung der E-Bilanz kann abgeschlossen werden.
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Hinweis: Positionen aus dem Jahresabschluss mit unterschiedlichen Salden
Beispiel
Dr. Ludwig erzielt auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Im Jahresabschluss 2013 ergibt sich eine
Umsatzsteuerverbindlichkeit in Höhe von 6.200 Euro:
Lösung
Im linken Bereich werden immer die Salden der Sachkonten ohne Vorzeichen eingesteuert.
Durch Setzen des Hakens hinter dem Konto 1570 »Abziehbare Vorsteuer« wird der Saldo mit Minus
dargestellt. In Summe ergibt sich jetzt der korrekte Wert in Höhe von 6.200 Euro.
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Info für Anwender Nr. 1204
7.
Übermittlung mit DELFIN
Überblick
1. Sofortversand mit DELFIN über FIBU
2. Übermittlung in DELFIN
44
44
Die Datenübermittlung ist nur im authentifizierten Verfahren möglich. Ist kein Zertifikat hinterlegt, ist die
Übermittlung nicht möglich. Eine detaillierte Beschreibung zu diesem Verfahren finden Sie im Info Nr.
0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung.
Beachten Sie, dass das Übertragungsprotokoll der Finanzverwaltung nur folgende Angaben beinhaltet:
Zeitraum der E-Bilanz
Sendedatum
Übermittler
Hashcode (zum Nachweis der Übermittlung)
Die Finanzverwaltung plant nach unserem Kenntnisstand nicht, weitere Angaben auf dem Protokoll darzustellen. Deshalb wird beim Versand mit DELFIN die Vorschauseite aus Agenda FIBU automatisch mit
ausgegeben.
Die E-Bilanz wird von der Finanzverwaltung als eigener Datensatz behandelt, d. h. nicht als Bestandteil
z. B. der Einkommensteuer, wie dies z. B. bei der Anlage EÜR der Fall ist. Sie sollten darauf achten, die
entsprechende Steuererklärung zeitnah mit der E-Bilanz zu übermitteln.
7.1.
Sofortversand mit DELFIN über FIBU
Wird diese Funktion verwendet, wird die E-Bilanz sofort versendet. Beim Versand erfolgen der Ausdruck
des Übertragungsprotokolls und der Ausdruck des Datenprotokolls aus FIBU.
In DELFIN finden Sie die versendete E-Bilanz unter »Gesendete Daten – ESt/GewSt/GuE/KSt/EBilanz«.
7.2.
Übermittlung in DELFIN
Nach der Bereitstellung der E-Bilanz an AGENDA DELFIN, finden Sie diese unter »Bereitgestellte Daten
– ESt/GewSt/GuE/KSt/E-Bilanz«. Über diese Funktion erfolgt auch die Übermittlung an die Finanzverwaltung. Beim Versand werden das Übertragungsprotokoll und das Datenprotokoll ausgegeben. Nach
der Übertragung finden Sie die E-Bilanz unter »Gesendete Daten – ESt/GewSt/GuE/KSt/E-Bilanz«.
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8.
Technische Begriffe
Nachfolgend werden einige häufig verwendete Begriffe erläutert:
Begriff
Beschreibung
GCD-Modul
Das GCD-Modul (Global Common Data) enthält allgemeine Informationen zum Bericht und über das berichtende Unternehmen. In
diesem Bestandteil des Datensatzes werden beispielsweise die
Adressdaten des Steuerpflichtigen, dessen Steuernummer usw.
übermittelt. Es enthält aber auch jahresabschlussbezogene Informationen – beispielsweise, ob es sich um einen handelsrechtlichen
oder einen steuerrechtlichen Jahresabschluss handelt. Eine Information, die für die weitere Verarbeitung wichtig ist. Ein steuerrechtlicher Jahresabschluss darf beispielsweise keine Drohverlustrückstellung enthalten.
GAAP-Modul
Das GAAP-Modul (General Accepted Accounting Principles) enthält
die üblichen Bestandteile im Rahmen der Rechnungslegung. Hierunter fallen Bilanz, GuV, Anhang usw.
GCD-Modul und GAAP-Modul bilden zusammen den im Rahmen
von E-Bilanz zu übermittelnden Datensatz.
XBRL-Format
XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language.
XBRL definiert einen Standard für die Übermittlung von Finanzinformationen. Das bedeutet, es werden die Spielregeln definiert, wie
ein Datensatz auszusehen hat. XBRL wird bereits seit Jahren für
die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger verwendet. Das XBRL Format ist erprobt, und bei zahlreichen Softwareanbietern im Einsatz.
Taxonomie
Das XBRL-Format legt fest, wie der Datensatz insgesamt aufgebaut sein muss. Die Taxonomie ist ein einzelner Baustein der eine
Position aus der Bilanz oder GuV eindeutig definiert. Dadurch soll
ein eindeutiges Bindeglied zwischen der Software des Bilanzierenden (Agenda FIBU) und der Software der Finanzverwaltung geschaffen werden.
Beispiel
Die Bilanzposition hat im Papierausdruck die folgende Bezeichnung:
»Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken«
Bei dieser Position hinterlegen wir die von der Finanzverwaltung
vorgegebene Taxonomie:
»bs.ass.fixAss.tan.landBuildings«
In dem Datensatz an die Finanzverwaltung findet man nur diese Taxonomie. Es spielt folglich keine Rolle, ob an der Bezeichnung der
Position eine Veränderung vorgenommen wurde. Die Taxonomie
bleibt davon unberührt. Es spielt auch keine Rolle, ob man die Bezeichnung der Sachkonten verändert hat. Entscheidend ist lediglich
die im Jahresabschluss-Schema hinterlegte Taxonomie.
In der Literatur liest man immer wieder die Begriffe »Kerntaxonomie« und »Branchen- bzw. Spezialtaxonomien«. Diese sind nur für
die Softwarehersteller von Interesse.
Autor: MG / 01.04.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 46
Info für Anwender Nr. 1204
Kerntaxonomie:
Diese beinhaltet alle Begriffe, die in einem Jahresabschluss vorkommen können.
Branchentaxonomie:
Für die Wohnungswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsunternehmen und kommunale Eigenbetriebe gibt es spezielle Begriffe. Für diese speziellen Begriffe gibt es spezielle Taxonomien. Um eine bessere Unterscheidung zu erreichen, hat man für diese Bereiche begriffliche Insellösungen geschaffen. Diese ergänzen die Standardbegriffe der Kerntaxonomie.
Spezialtaxonomien:
Bei Banken und Versicherungen unterscheidet sich der Aufbau von
Bilanz und GuV derart vom Standard, dass jeweils eine spezielle
Taxonomie geschaffen wurde.
In Agenda FIBU legen Sie beispielsweise durch die Wahl des SKR
03 oder 04 fest, dass es sich um einen Mandanten handelt, für den
keine speziellen Regelungen gelten. Wir hinterlegen automatisch
die Kerntaxonomie. Sie müssen sich in diesem Punkt um nichts
kümmern.
9.
Häufige Fragen
Überblick
1. Wie und wann sind die Daten zur E-Bilanz zu übertragen?
2. Können individuelle Konten übertragen werden?
46
47
3. Kann mit individuellen Jahresabschluss-Schemas gearbeitet werden?
4. Werden einzelne Buchungssätze übertragen?
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5. Was ist bei fünf- oder mehrstelligen Sachkonten zu beachten?
6. Wie können einzelne Positionen erläutert werden?
48
48
7. Bietet die Finanzverwaltung ein Portal zur manuellen Erfassung?
8. ELSTER-Fehlermeldungen
9.1.
48
48
49
Wie und wann sind die Daten zur E-Bilanz zu übertragen?
Beachten Sie, dass die Daten ausschließlich authentifiziert übertragen werden können. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Info Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an
die Finanzverwaltung.
Die Übermittlung der E-Bilanz und der zugehörigen Steuererklärungen erfolgt technisch unabhängig
voneinander. Auch hinsichtlich der Abgabefristen haben sich durch die E-Bilanz keine Änderungen ergeben.
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Seite 47
Info für Anwender Nr. 1204
9.2.
Können individuelle Konten übertragen werden?
Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig die grundlegende Funktionsweise zu verstehen. Diese
soll exemplarisch an der Aktiva des E-Bilanz-Schemas 022 »E-Bilanz Personengesellschaft« erklärt
werden:
Jede Schemazeile ist so aufgebaut, dass der von der Finanzverwaltung vorgegebene Taxonomiebegriff
hinterlegt ist. Beispielsweise fließen in die Position »andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung« die Sachkonten 500-699 ein, vorausgesetzt, sie weisen einen Sollsaldo auf.
Autor: MG / 01.04.2015
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Info für Anwender Nr. 1204
Ob Sie diese Konten beispielsweise individuell umbenannt oder in diesem Bereich neue Sachkonten angelegt haben, spielt absolut keine Rolle. Der Saldo der Konten wird ermittelt und in Summe im Datensatz mit der Taxonomie »fixAss.tan.otherEquipm« übertragen. In einem eventuell mit übertragenen Kontennachweis sieht die Finanzverwaltung, so wie bisher auch, die Kontonummer und die Kontenbezeichnung.
9.3.
Kann mit individuellen Jahresabschluss-Schemas gearbeitet werden?
Nur sofern diese auf den neuen E-Bilanz-Schemas 020 bis 023 basieren.
9.4.
Werden einzelne Buchungssätze übertragen?
Definitiv nicht. Streng genommen muss nur der Saldo der einzelnen Positionen von Bilanz und GuV
übertragen werden. Bereits der Kontennachweis ist nur wahlweise zu übertragen. Der E-Bilanz-Datensatz kann in keiner Weise mit den Daten verglichen werden, die ein Betriebsprüfer im Rahmen der
GDPdU-Daten erhält.
9.5.
Was ist bei fünf- oder mehrstelligen Sachkonten zu beachten?
Sie sind so wie bisher frei in Ihrer Entscheidung diese zu verwenden. Mehrstellige Sachkonten sind weder eine Erleichterung noch ein Hindernis für die E-Bilanz.
9.6.
Wie können einzelne Positionen erläutert werden?
Aktuell ist es nicht möglich, schriftliche Erläuterungen zu einzelnen Positionen elektronisch an die
Finanzverwaltung zu übertragen.
9.7.
Bietet die Finanzverwaltung ein Portal zur manuellen Erfassung?
Nein, ein Portal zur manuellen Erfassung der Werte ist weder vorhanden noch geplant. In anderen Ländern bietet die dortige Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, über ein Portal Werte zu
erfassen. In Deutschland kennen wir dieses System von ElsterOnline oder der Veröffentlichung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger.
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Info für Anwender Nr. 1204
9.8.
ELSTER-Fehlermeldungen
Im Rahmen der ELSTER-Plausibilitätsprüfung kann es zu teilweise schwer verständlichen Fehlermeldungen kommen. Folgende Übersicht bietet Ihnen eine Hilfestellung:
Original ELSTER-Plausibilitätsfehler
Erläuterung der Meldung
Es wird kein ELSTER-Plausibilitätsfehler
angezeigt. Das Feld ist komplett leer (ohne Inhalt).
Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« oder
»Stammdaten der Gesellschafter« ist ein fehlerhaftes
Finanzamt hinterlegt.
Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt.
value "3422" does not match any member Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« übernehmen
types of the union
wir das Finanzamt aus den Mandanten-Adressdaten. Dort
befindet sich ein selbst (und vor allem fehlerhaft) angelegtes Finanzamt mit der Finanzamtsnummer 3422.
3422 ist nur beispielhaft zu sehen. Hier wird immer die
Finanzamtsnummer des jeweils fehlerhaften Eintrags angezeigt.
Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt.
Das Fakt 'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuV' zur Ankündigung eines erwarteten Berichtbestandteils
wurde entweder nicht oder nicht korrekt
(z.B. mit der Attributbelegung nil='true' im
Tupel 'genInfo.report.id.reportElement' berichtet.
Bei der Übertragung eines Jahresabschlusses muss eine
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten sein. Falls
Ihre GuV beispielsweise im Fall einer ruhenden Gesellschaft keinen einzigen Wert enthält, erfassen Sie bei der
Position »Jahresüberschuss/-fehlbetrag« in der Spalte
»Endwert« manuell die Zahl 0.
Unter Angabe einer Rechtsform der Kategorie(n) 'PG' ist die Position 'Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile'
rechtsformfremd und darf daher nicht
werthaltig berichtet werden.
Es handelt sich um einen Fehler in der ELSTER-Plausibilitätsprüfung der Finanzverwaltung.
Bis dieser behoben ist, muss der Jahresabschluss auf Papier eingereicht werden. Es empfiehlt sich, in einem
Begleitschreiben an das Finanzamt auf diesen Sachverhalt
hinzuweisen.
Der Wert des Feldes '$gcd:genInfo.company.id.location.street/1.1$' darf nicht mit
einem Leerzeichen beginnen.
Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« beginnt die
Straße mit einem Leerzeichen. Dies ist nicht zulässig.
value 'Hans' does not match regular expression facet '[+\-]?[0-9]+'
Bei Personengesellschaften:
Im Schritt »Stammdaten der Gesellschafter« wurde bei
"Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB)" keine Zahl sondern "Hans" eingetragen.
Bei Einzelunternehmen (Sonder- oder Ergänzungsbilanz):
Im Schritt »Informationen zum Bericht« wurde bei "Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck
FB)" keine Zahl sondern "Hans" eingetragen.
"Hans" ist nur beispielhaft zu sehen. Hier wird immer der
jeweils fehlerhafte Eintrag angezeigt. Hinterlegen Sie die
korrekte Nummer.
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10.
Wichtige Informationen
Nr. 1251 Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern
Autor: MG / 01.04.2015
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