E-Bilanz Bereich: FIBU - Info für Anwender Nr. 1204 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 3 2. Umfang der Datenübermittlung (Datensatz) 3 2.1. Mussfeld 3 2.2. Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 3 2.3. Auffangposten 4 2.4. Aufzulösender Auffangposten 5 2.4.1. Anwendungsgestützte Prüfung auf aufzulösende Auffangposten 6 2.4.2. Gezielt umbuchen 7 2.4.3. »Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen 9 2.4.4. Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter 10 2.5. Steuerrechtlich unzulässige Positionen 12 2.5.1. Anwendungsgestützte Prüfung 12 2.5.2. Gezielt umbuchen 13 2.6. E-Bilanz konformes Buchungsverhalten 13 3. Jahresabschluss-Schema zur E-Bilanz 14 3.1. Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften 15 3.2. Steuerliche Gewinnermittlung 17 4. Bereitstellungsassistent 19 4.1. Vorbereitende Prüfungen 20 4.1.1. Anlagenabgänge 20 4.1.2. Saldo Klasse 9 21 4.1.3. Sonstige Aktiva und sonstige Passiva 22 4.1.4. Nicht verteilter Jahreserfolg 24 Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG 4.2. Schritt 1 - Grundlage der E-Bilanz 24 4.3. Schritt 2 - Stammdaten des Unternehmens 25 4.4. Schritt 3 - Informationen zum Bericht 26 4.5. Schritt 4 - Stammdaten der Gesellschafter - Nur bei Personengesellschaften 27 4.6. Schritt 4/5 - Bearbeitungsmodus 28 4.6.1. Register: Bilanz/GuV usw. 29 4.6.2. Register: Anhang 32 4.6.3. Register: Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext 32 4.6.4. ELSTER-Plausibilitätsprüfung 33 4.7. Schritt 5/6 - Vorschau 33 5. Sonder- und Ergänzungsbilanzen 34 5.1. Sonderbilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung 36 5.2. Negative Ergänzungsbilanzen 37 6. Kontenmapping 38 6.1. Mit SKR 03 und 04 39 6.2. Mit SKR 45, 49, 70, 80 und 81 40 7. Übermittlung mit DELFIN 44 7.1. Sofortversand mit DELFIN über FIBU 44 7.2. Übermittlung in DELFIN 44 8. Technische Begriffe 45 9. Häufige Fragen 46 9.1. Wie und wann sind die Daten zur E-Bilanz zu übertragen? 46 9.2. Können individuelle Konten übertragen werden? 47 9.3. Kann mit individuellen Jahresabschluss-Schemas gearbeitet werden? 48 9.4. Werden einzelne Buchungssätze übertragen? 48 9.5. Was ist bei fünf- oder mehrstelligen Sachkonten zu beachten? 48 9.6. Wie können einzelne Positionen erläutert werden? 48 9.7. Bietet die Finanzverwaltung ein Portal zur manuellen Erfassung? 48 9.8. ELSTER-Fehlermeldungen 49 10. Wichtige Informationen 50 Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 3 Info für Anwender Nr. 1204 1. Ziel Neben den allgemeinen und rechtlichen Informationen beschreibt dieses Info, welche Schritte für die Bereitstellung einer Bilanz zur Übermittlung an die Finanzverwaltung notwendig sind. 2. Umfang der Datenübermittlung (Datensatz) Überblick 1. Mussfeld 3 2. Mussfeld, Kontennachweis erwünscht 3. Auffangposten 3 4 4. Aufzulösender Auffangposten 5 5. Steuerrechtlich unzulässige Positionen 6. E-Bilanz konformes Buchungsverhalten 12 13 Die Finanzverwaltung legt den Mindestumfang des zu übermittelnden Datensatzes fest. Dafür werden die Posten der einzelnen Bereiche mit Kennungen versehen. 2.1. Mussfeld Ein Mussfeld verlangt zwingend eine Wertzuweisung. Falls diese Position im Jahresabschluss nicht vorhanden ist, muss Agenda FIBU automatisch einen sogenannten NIL-Wert übermitteln. NIL steht für »Not In List« und bedeutet einfach ausgedrückt, dass der Wert 0 für diese Position übertragen wird. Das darf nicht so missverstanden werden, dass hier Sachverhalte mit 0 € Buchungen zu erfassen wären. Diese Ergänzung um NIL-Werte erfolgt vollkommen automatisch. 2.2. Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Bei diesen Positionen soll (auf freiwilliger Basis) ein Kontennachweis mit übertragen werden. Darüber hinaus ist ein freiwilliger Kontennachweis auch für jede andere Taxonomie-Position möglich. Letztlich ist dieser Bestandteil des Datensatzes vergleichbar mit den bisherigen Kontennachweisen im Papierformat. Beispielsweise untergliedert sich die HGB-Position »Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks« im E-Bilanz-Datensatz wie folgt: Die Unterposition »Kasse« ist mit der Kennung »Mussfeld, Kontennachweis erwünscht« versehen, das heißt, es ist nicht nur der Saldo zu übermitteln, sondern dem Wunsch der Finanzverwaltung entsprechend auch die Konten, die in diese Position einfließen. Auf gar keinen Fall werden einzelne Buchungen elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 4 Info für Anwender Nr. 1204 2.3. Auffangposten Auffangposten wurden als Erleichterung geschaffen, um in den Anfangsjahren der E-Bilanz das bestehende Buchungsverhalten beibehalten zu können. Sie erkennen die Auffangposten in der Bilanz und in der GuV an der Formulierung »ohne Zuordnung« bzw. »nicht zuordenbar«. Beispiele Übrige Grundstücke, nicht zuordenbar Anteile an verbundenen Unternehmen, nach Rechtsform nicht zuordenbar Sonstige Beteiligungen, nicht zuordenbar Übrige/nicht zuordenbare steuerfreie Rücklagen Umsatzerlöse ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Aufwendungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Wareneinkauf ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Übrige Leistungen ohne Zuordnung nach Umsatzsteuertatbeständen Übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter usw. Grundsätzlich besteht bei »gewöhnlichen« Auffangposten kein Handlungsbedarf, das Buchungsverhalten zu ändern. Diese können problemlos an die Finanzverwaltung übertragen werden. Letztlich erkennt die Finanzverwaltung jedoch, dass das differenzierte Buchungsverhalten mittels Standardkonten nur bedingt eingehalten wurde. Ob und inwieweit das Auswirkungen auf Rückfragen hat, bleibt abzuwarten. Folgende Unterteilung soll Ihnen bei der Beurteilung helfen. Es sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden: Erste Fallgruppe: Positionen, die vonseiten der Finanzverwaltung stark untergliedert wurden. Ein Beispiel hierfür wären die Umsatzerlöse. Für diesen Bereich hat die Finanzverwaltung zahlreiche Unterpositionen geschaffen. Anwender, die differenziert auf die vorhandenen Standardkonten buchen, kommen mit den Auffangposten nicht in Berührung. Werden aber beispielsweise alle Umsatzerlöse pauschal auf das Konto 8000 »Umsatzerlöse (SKR 03)« bzw. 4000 »Umsatzerlöse (SKR 04)« gebucht, kann keine automatische Zuordnung erfolgen. Damit der Datensatz in sich rechnerisch korrekt ist, werden die Umsatzerlöse als sogenannter Auffangposten übertragen. Das erfolgt automatisch durch die Fachanwendung. In 5 bis 6 Jahren will die Finanzverwaltung prüfen, ob Auffangposten noch weiterhin notwendig sind und dann entsprechend reagieren (BMFSchreiben vom 08.08.2011). Wie auch immer sich hier die weitere Entwicklung gestaltet, in den ersten Jahren der E-Bilanz wird es Auffangposten geben. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 5 Info für Anwender Nr. 1204 Zweite Fallgruppe: Positionen, die vonseiten der Finanzverwaltung kaum untergliedert wurden. Ein Beispiel hierfür stellt der Personalaufwand dar, der nur sehr moderat untergliedert wurde. Je nach Rechtsform werden die Positionen »Löhne für Minijobs«, »Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer« und »Vergütungen an angestellte Mitunternehmer § 15 EStG« übertragen. Die »normalen« Löhne und Gehälter fließen in den Auffangposten »übrige und nicht zuordenbare Löhne und Gehälter«. Auffangposten und Risikomanagementsystem In der Literatur findet man zahlreiche Artikel zur E-Bilanz, die auf das Risikomanagementsystem der Finanzverwaltung anspielen. Hier wird gewarnt, dass der intensive Gebrauch von Auffangposten zur Einstufung in eine höhere Risikoklasse und somit zu verstärkten Nachfragen führen wird. Wie die obigen Ausführungen zeigen, kann man das nicht generell sagen. Auf den Bereich der Umsatzerlöse trifft das definitiv zu. Im Bereich des Personalaufwands entstehen zwangsläufig Auffangposten, da hier die »normalen« Löhne und Gehälter ausgewiesen und übertragen werden. Hinweis Buchen Sie so differenziert wie möglich auf die vorhandenen Standardkonten. Wenn trotzdem Auffangposten entstehen, ist das die logische Konsequenz einer nicht weiter betriebenen Untergliederung einzelner Positionen. 2.4. Aufzulösender Auffangposten Aufzulösende Auffangposten dürfen nicht mit den »normalen« Auffangposten verwechselt werden. Nicht E-Bilanz konforme Sachverhalte werden in aufzulösende Auffangposten ausgewiesen. Sind solche Sachverhalte in der Buchhaltung vorhanden, ist eine Übermittlung nicht möglich. Beim Aufruf des Assistenten oder beim Druck der Auswertung werden Sie auf diese Sachverhalte automatisch hingewiesen. Abschließende Aufzählung der aufzulösenden Auffangposten: Ausleihungen an Gesellschafter Forderungen gegen Gesellschafter Vortrag auf neue Rechnung Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Verlust- bzw. Gewinnabführung (Tochter)/Erträge aus Verlustübernahme/Aufgrund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne Saldo innerbetriebliche Leistungsverrechnung Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 6 Info für Anwender Nr. 1204 2.4.1. Anwendungsgestützte Prüfung auf aufzulösende Auffangposten Um Sie bei der Überprüfung auf aufzulösende Auffangposten zu unterstützen, wurde eine Prüfung in die Jahresabschlussberechnung integriert. Beispiel Die Buchhaltung 2013 unseres Mandanten L + L KG (SKR 04) soll auf aufzulösende Auffangposten geprüft werden. Lösung Die Berechnung des Jahresabschlusses wird mit dem für die Rechtsform passenden E-Bilanz-Schema 022 »E-Bilanz Personengesellschaft« durchgeführt. Alternativ können Sie die Prüfung über den Menüpunkt fangposten in E-Bilanz« anstoßen. »Auskunft | Prüfung aufzulösender Auf- Es ergibt sich der folgende aufzulösende Auffangposten: Über das Symbol kann die Meldung für die Nachbearbeitung ausgeben werden. Solange ein aufzulösender Auffangposten besteht, kann der Datensatz nicht an die Finanzverwaltung übertragen werden. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 7 Info für Anwender Nr. 1204 2.4.2. Gezielt umbuchen Nachdem die obige Prüfung einen aufzulösenden Auffangposten ermittelt hat, ist im nächsten Schritt zu klären, wie das Buchungsverhalten anzupassen ist. Hierbei gibt es grundsätzlich zwei mögliche Vorgehensweisen. 1. Möglichkeit: Sie suchen im Kontenrahmen nach einem Sachkonto, das Ihren Sachverhalt zutreffend abdeckt. 2. Möglichkeit: Sie analysieren den relevanten Bereich im E-Bilanz-Schema und buchen gezielt in eine Position, d. h. Taxonomie um. Diese mögliche Vorgehensweise wird in den folgenden Ausführungen dargestellt. Wählen Sie den Menüpunkt »Stammdaten | Jahresabschluss | Auswertungsschema Bilanz/EÜ« und dort das gewünschte Bilanzschema (hier: 022 »E-Bilanz Personengesellschaft«). Ausleihungen an Gesellschafter Aus Gründen der Übersichtlichkeit empfehlen wir, den Bereich (hier: »Aktiva«) einzugrenzen: Markieren Sie die Schemazeilen, in denen die Ausleihungen abgebildet werden. Klicken Sie auf : In dem sich öffnenden Dialog muss die folgende Option gesetzt und die Seitenansicht aufgerufen werden: Im Ergebnis erhalten Sie eine Darstellung der Positionen und Unterpositionen, die die Finanzverwaltung für den Bereich der Ausleihungen bei Personengesellschaften vorsieht. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 8 Info für Anwender Nr. 1204 Für Ihre Arbeit sind lediglich die Zeilen relevant, die bei Art folgende Einträge aufweisen: Saldo Saldo-Soll oder Saldo-Haben Alle anderen Zeilen (wie hier beispielsweise die Zeile 1288 mit der Art »Summe«) werden für interne Rechenschritte benötigt und sind für Ihre Analyse der Buchhaltung nicht relevant. Eine Übersicht über sämtliche im Zuge der E-Bilanz integrierten neuen Konten finden Sie im Info Nr. 1198 E-Bilanz – Neue Konten/Kontenrahmenänderungen für 2011/2012. Für unseren Sachverhalt stellt sich heraus, dass das Konto 0962 »Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter« zutreffend ist: Nach erfolgter Umbuchung wird der Sachverhalt in der Bilanzposition »Ausleihungen an persönlich haftende Gesellschafter« ausgewiesen. Der aufzulösende Auffangposten ist beseitigt. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 9 Info für Anwender Nr. 1204 2.4.3. »Vortrag auf neue Rechnung« gezielt umbuchen Das Auswertungsschema für den Jahresabschluss »020 E-Bilanz Kapitalgesellschaft« enthält den aufzulösenden Auffangposten »Vortrag auf neue Rechnung«: In einer Handelsbilanz können Sie die Gewinnverwendung als »Vortrag auf neue Rechnung« ausweisen. Mit dem Bereitstellungsassistenten können Sie eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) oder eine Steuerbilanz übertragen. In beiden Fällen ist dieser Ausweis laut Taxonomie der Finanzverwaltung für die E-Bilanz nicht zulässig. Hintergrund Für Kapitalgesellschaften gibt es im Bereich des Eigenkapitals die Taxonomie »Gewinn-/Verlustvortrag – bei Kapitalgesellschaften«: In diese Taxonomie wird die Bilanzposition »Gewinnvortrag« bzw. »Verlustvortrag« eingesteuert. Hinweis Das Vorjahresergebnis ist bei Kapitalgesellschaften im aktuellen Wirtschaftsjahr auf die folgenden Standardkonten vorzutragen: SKR 03: 0860 »Gewinnvortrag vor Verwendung« bzw. 0868 »Verlustvortrag vor Verwendung« SKR 04: 2970 »Gewinnvortrag vor Verwendung« bzw. 2978 »Verlustvortrag vor Verwendung« Beachten Sie bitte Info für Anwender Nr. 1114 Ergebnisverwendung bei Kapitalgesellschaften. Nicht zu verwenden sind folgende Konten: SKR 03: 0869 »Vortrag auf neue Rechnung« SKR 04: 2979 »Vortrag auf neue Rechnung« Diese werden in den aufzulösenden Auffangposten »Vortrag auf neue Rechnung« eingesteuert. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 10 Info für Anwender Nr. 1204 2.4.4. Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter Beispiel Der Einzelunternehmer Ludwig benötigte für dringend anstehende Investitionen einen Geldgeber. Ein finanzstarker stiller Gesellschafter war die beste Lösung. Dessen Gewinnanteile sollen als Aufwand des laufenden Wirtschaftsjahres behandelt werden. Die Verbuchung erfolgt korrekt auf die Standardkonten: SKR 03: 2493 »Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG« SKR 04: 7399 »Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG« Im Jahr 2013 beträgt der Gewinnanteil des stillen Gesellschafters 7.500 Euro. Die Verbuchung im SKR 04 erfolgt korrekt auf das Standardkonto 7399. Beim Starten des Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz erscheint die Meldung, dass ein aufzulösender Auffangposten vorhanden ist: Lösung Trotz korrekter Verbuchung kann die E-Bilanz nicht übertragen werden. Das liegt an einem Fehler in der Taxonomie der Finanzverwaltung. Diesen hat die Finanzverwaltung mit der Taxonomie-Version 5.3 behoben. Diese Version ist aber frühestens ab Mai 2015 von Seiten der Finanzverwaltung zur Übertragung der E-Bilanz freigegeben. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 11 Info für Anwender Nr. 1204 Bis dahin empfiehlt die Finanzverwaltung auf eine der folgenden Positionen auszuweichen: GuV-Position Andere ordentliche sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen Übrige/nicht zuordenbare sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen Konten SKR 03 Konten SKR 04 2170-2199 2300-2306 2890-2899 4200-4209 4250-4259 4270-4287 4400-4499 4640-4649 4780-4799 4900-4909 4930-4939 4948-4949 4969-4975 4980-4983 4985-6999 6300-6309 6330-6334 6340-6347 6630-6639 6780-6799 6815-6819 6823-6824 6845-6853 6855-6856 6859 6970-6999 7800-7899 8000-8999 2100-2105 2107-2122 2125-2129 7300-7306 7308-7322 7325-7329 7350-7354 2140 2149 7330-7339 Tipp Bezeichnen Sie das gewählte Konto aussagekräftig – beispielsweise mit »Abgeführte Gewinnanteile an stille Gesellschafter § 8 GewStG«. Bezogen auf das obige Beispiel wurde das Konto 7331 (SKR 04) auf Basis des Kontos 7330 angelegt: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 12 Info für Anwender Nr. 1204 Im Bearbeitungsmodus empfehlen wir zumindest zu dieser Position das Konto zu übertragen: 2.5. Steuerrechtlich unzulässige Positionen Im Bereitstellungsassistenten legen Sie im Schritt »Grundlagen der E-Bilanz« 24 fest, ob Sie eine Steuerbilanz oder eine Einheitsbilanz (Handelsbilanz = Steuerbilanz) an die Finanzverwaltung übermitteln. In beiden Fällen dürfen keine Posten enthalten sein, die ausschließlich in einem handelsrechtlichen Jahresabschluss zulässig sind. Abschließende Aufzählung der steuerrechtlich unzulässigen Positionen: Bilanzierungshilfe (Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Aktive latente Steuern Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Kapitaländerung BilMoG Passive latente Steuern Abschreibungen auf Ingangsetzungsaufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge im Zusammenhang mit Vermögensverrechnung 2.5.1. Anwendungsgestützte Prüfung Um Sie bei der Überprüfung auf steuerrechtlich unzulässige Posten zu unterstützen, wurde eine Prüfung in die Jahresabschlussberechnung integriert. Beispiel Der Jahresabschluss 2013 unseres Mandanten L + L KG (SKR 04) soll auf steuerrechtlich unzulässige Posten geprüft werden. Lösung Die Berechnung des Jahresabschlusses wird mit dem für die Rechtsform zutreffenden E-Bilanz-Schema 022 »E-Bilanz Personengesellschaft« durchgeführt. Alternativ können Sie die Prüfung über den Menüpunkt »Auskunft | Prüfung steuerrechtlich unzulässiger Positionen in E-Bilanz« anstoßen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 13 Info für Anwender Nr. 1204 Es stellt sich heraus, dass der Jahresabschluss den Posten »Aktive latente Steuern« enthält. Über das Symbol kann die Meldung für die Nachbearbeitung ausgeben werden. Solange steuerrechtlich unzulässige Positionen bestehen, kann der Datensatz nicht an die Finanzverwaltung übertragen werden. 2.5.2. Gezielt umbuchen In obigem Beispielfall enthält der Jahresabschluss den Posten »Aktive latente Steuern«. Es ist zu unterscheiden, ob Sie mit einem oder mit zwei Abschlusszwecken arbeiten ( Mandanten-Programmdaten | Register: Jahresabschluss«). »Stammdaten | Ein Abschlusszweck Es wird unterstellt, dass Sie einen Jahresabschluss erstellen, der sowohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen Grundsätzen entspricht (sogenannte Einheitsbilanz). Der Posten »Aktive latente Steuern« darf nicht enthalten sein, da dieser ausschließlich in einer reinen Handelsbilanz zulässig ist. Die Buchung der latenten Steuern ist zu stornieren. Zwei Abschlusszwecke Hier wird unterstellt, dass Sie parallel einen handelsrechtlichen und einen steuerrechtlichen Jahresabschluss erstellen. In dem handelsrechtlichen Jahresabschluss dürfen aktive latente Steuern ausgewiesen werden. In dem steuerrechtlichen Jahresabschluss dürfen keine aktiven latenten Steuern ausgewiesen werden. Wechseln Sie in der Buchungserfassung in die Abrechnungsnummer 13 und Buchungskreis 110. Stornieren Sie die Bildung der latenten Steuern. Im Rahmen der E-Bilanz wird der steuerrechtliche Jahresabschluss übertragen. 2.6. E-Bilanz konformes Buchungsverhalten Im Online-Seminar »E-Bilanz« wird diese Thematik anhand einiger Praxisbeispiele vertieft. Sie gelangen über den Menüpunkt »Hilfe | Online-Seminare« in die Übersicht mit allen Seminaren. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 14 Info für Anwender Nr. 1204 3. Jahresabschluss-Schema zur E-Bilanz Überblick 1. Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften 2. Steuerliche Gewinnermittlung 15 17 Für folgende Unternehmensformen gibt es Auswertungsschemas für die E-Bilanz: Unternehmensform Schema-Nummer Schema-Bezeichnung Kapitalgesellschaften 020 E-Bilanz Kapitalgesellschaft Einzelunternehmen 021 E-Bilanz Einzelunternehmen Personengesellschaft 022 E-Bilanz Personengesellschaft Personengesellschaft KapCoRiLiG 023 E-Bilanz Personengesellschaft KapCoRiLiG Diese neuen Schemas stehen Ihnen für den Druck der Auswertung im Jahresabschluss zur Verfügung. Sie sind ebenfalls die Grundlage für die Datenübermittlung an die Finanzverwaltung. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 15 Info für Anwender Nr. 1204 3.1. Kapitalkontenentwicklung bei Personengesellschaften Die Finanzverwaltung fordert je Gesellschaftergruppe (Vollhafter/Teilhafter) eine Kapitalkontenentwicklung. Es stehen Ihnen für die Auswertungen »Ergebnisverwendung« und »Kapitalkontenentwicklung« diese Auswertungsschemas zur Verfügung: 022 »E-Bilanz Personengesellschaft« 023 »E-Bilanz Personengesellschaft KapCoRiLiG« Beachten Sie, dass die Auswertung »Ergebnisverwendung« lediglich aus Gründen der Vollständigkeit vorhanden ist. Die hier dargestellten Werte werden nicht im Rahmen der E-Bilanz übertragen. Beispiel An der L+L KG sind der Vollhafter Ludwig und der Teilhafter Lindner beteiligt. Lösung 1. Auswertung »Kapitalkontenentwicklung« Die Auswertung »Kapitalkontenentwicklung« liefert die folgenden Werte (SKR 04): Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 Seite 16 2. Bearbeitungsmodus Im »Bearbeitungsmodus« des Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz erfolgt die Einsteuerung in die Unterpositionen des Eigenkapitals: 3. Ergebnisverwendung buchen Beachten Sie, dass die Werte nur dann korrekt in den Bereitstellungsassistenten eingesteuert werden können, wenn die Ergebnisverwendung und Kapitalkontenentwicklung gemäß der Infos für Anwender Nr. 1116 Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) bzw. Nr. 1175 Kapitalkontenentwicklung und Ergebnisverwendung bei Personenhandelsgesellschaften (KapCoRiLiG) gebucht wurde. Bei Bedarf können Sie im »Bearbeitungsmodus« in der Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird« manuelle Einträge vornehmen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 17 Info für Anwender Nr. 1204 3.2. Steuerliche Gewinnermittlung Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften fordert die Finanzverwaltung die Übertragung von ausgewählten steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen. Es stehen Ihnen für die Auswertung »Steuerliche Gewinnermittlung« diese Auswertungsschemas zur Verfügung: 021 »E-Bilanz Einzelunternehmen« 022 »E-Bilanz Personengesellschaft« und 023 »E-Bilanz Personengesellschaft KapCoRiLiG« Beispiel Bei der L+L KG wurde für künftige Investitionen ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 8.000 Euro gebildet. Der Gewerbesteueraufwand beträgt 14.500 Euro. Lösung 1. Auswertung »Steuerliche Gewinnermittlung« Die Auswertung »Steuerliche Gewinnermittlung« liefert die folgenden Werte (SKR 04): Der Hinweis soll Sie dafür sensibilisieren, dass manuell in den Steuerprogrammen ergänzte Sachverhalte nicht berücksichtigt werden. Beispielsweise fließt die Bildung des Investitionsabzugsbetrages nur dann in die Auswertung ein, wenn diese über die statistischen Konten (hier: 9970 an 9971) gebucht wurde. Falls Sie die Verwaltung der Investitionsabzugsbeträge in Agenda ANLAG benutzen, werden die statistischen Buchungssätze für Bildung und Auflösung automatisch generiert. Detaillierte Informationen zu dieser Thematik finden Sie in dem Info für Anwender Nr. 2109 Investitionsabzugsbeträge verwalten. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 Seite 18 2. Bearbeitungsmodus Im »Bearbeitungsmodus« des Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz erfolgt die Einsteuerung in die Rubrik »Steuerlicher Gewinn/Verlust nach Bruttomethode«: Hinweis Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Bilanzierung entsteht ein Übergangsgewinn oder Übergangsverlust. Dieser wird nicht in FIBU gebucht, sondern muss immer manuell ermittelt und im Bereich »Steuerlicher Gewinn/Verlust« eingetragen werden. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 19 Info für Anwender Nr. 1204 4. Bereitstellungsassistent Überblick 1. Vorbereitende Prüfungen 20 24 2. Schritt 1 - Grundlage der E-Bilanz 3. Schritt 2 - Stammdaten des Unternehmens 4. Schritt 3 - Informationen zum Bericht 25 26 5. Schritt 4 - Stammdaten der Gesellschafter - Nur bei Personengesellschaften 6. Schritt 4/5 - Bearbeitungsmodus 7. Schritt 5/6 - Vorschau 27 28 33 Voraussetzung für den Aufruf des Assistenten und die Bereitstellung an DELFIN ist Folgendes: Wirtschaftsjahr größer 2011 Zertifikat zum authentifizierten Übermitteln muss hinterlegt sein (siehe Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung) Zusätzliche Voraussetzungen, damit automatisch Werte eingesteuert werden: o Mandant mit SKR 03 oder 04 o Auswertungsschema zur E-Bilanz muss gewählt sein (Nr. 20 – 23) Der Aufruf erfolgt im Auswertungsfenster-Jahresabschluss über die Schaltfläche <Assistent E-Bilanz> rechts unten: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 20 Info für Anwender Nr. 1204 4.1. Vorbereitende Prüfungen Bevor der Assistent für die Erstellung der E-Bilanz gestartet wird, werden eine Reihe von automatischen Prüfungen durchlaufen werden. Eine dieser Prüfungen wurde bereits im Punkt »Aufzulösender Auffangposten« 5 detailliert erläutert. Darüber hinaus werden vor dem Start des Assistenten noch die folgenden Prüfungen durchgeführt. 4.1.1. Anlagenabgänge Bei der Verbuchung von Anlagenabgängen ist ein korrektes Buchungsverhalten gefordert. Konkret besteht die Anforderung darin zu unterscheiden, ob bei dem Verkauf ein Buchgewinn oder ein Buchverlust entstanden ist. Über eine automatische Prüfung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Anforderung. Beispiel Die L + L GmbH hat in 2013 einen Pkw für netto 10.000 Euro verkauft. Zum Zeitpunkt des Verkaufs hatte der Pkw einen Restbuchwert von 12.000 Euro. Der Vorgang wurde im SKR 04 über die folgenden Konten abgewickelt: 4855 »Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)« 6885 »Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchverlust)« 12.000 Euro 10.000 Euro Lösung Insgesamt ergibt sich ein Buchverlust in Höhe von 2.000 Euro. Es ist falsch, den Anlagenabgang auf das Konto 4855 »Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)« zu buchen, weil kein Buchgewinn, sondern ein Buchverlust von 2.000 Euro vorliegt. Beim Versuch, den Bereitstellungsassistenten für die E-Bilanz aufzurufen erhalten Sie die folgende Meldung: Sobald Sie die Verbuchung des Sachverhalts korrigiert haben, können Sie den Assistenten starten. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 21 Info für Anwender Nr. 1204 Zulässige Kombinationen SKR 03 Verkauf mit Buchgewinn Verkaufserlös 8820 »Erlöse aus Verkäufen 8801 »Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt« Sachanlagevermögen 19 % USt« (bei Buchgewinn) Restbuchwert des Anlageguts (bei Buchverlust) 2315 »Anlagenabgänge Sachan- 2310 »Anlagenabgänge Sachanlagen« lagen« (Restbuchwert bei Buchgewinn) (Restbuchwert bei Buchverlust) SKR 04 Verkauf mit Buchgewinn Verkauf mit Buchverlust Verkaufserlös 4845 »Erlöse aus Verkäufen 6885 »Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt« Sachanlagevermögen 19 % US«t (bei Buchgewinn) Restbuchwert des Anlageguts (bei Buchverlust) 4855 »Anlagenabgänge Sachan- 6895 »Anlagenabgänge Sachanlagen« lagen« (Restbuchwert bei Buchgewinn) 4.1.2. Verkauf mit Buchverlust (Restbuchwert bei Buchverlust) Saldo Klasse 9 Sie erhalten folgende Meldung beim Versuch, den Assistenten zu starten: Der Assistent kann erst gestartet werden, wenn die Eröffnungswerte abgestimmt sind. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 22 Info für Anwender Nr. 1204 4.1.3. Sonstige Aktiva und sonstige Passiva Sie erhalten folgende Meldung beim Versuch, den Assistenten zu starten: Das Gliederungsschema des § 266 HGB kennt weder sonstige Aktiva noch sonstige Passiva. In beiden Fällen handelt es sich um fehlerhaft bebuchte Konten. Das bedeutet, dass diese Positionen definitiv nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden können. Mögliche Ursachen Ein Kassenkonto weist einen Habensaldo auf Sonstige Passiva. Ein Rückstellungskonto weist einen Sollsaldo auf (siehe obiges Beispiel) Autor: MG / 01.04.2015 Sonstige Aktiva. © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 23 Info für Anwender Nr. 1204 Beispiel Für unseren Mandanten L + L GmbH soll der Jahresabschluss 2013 elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden. Lösung Die vorbereitenden Prüfungen ergeben, dass sonstige Aktiva bzw. sonstige Passiva vorhanden sind. Versehentlich wurde der Erstattungsanspruch auf das Rückstellungskonto gebucht. Dies hat zur Folge, dass ein Konto, für das nur ein Habensaldo sinnvoll ist, einen Sollsaldo aufweist. Das Jahresabschluss-Schema kann dieses Konto folglich keiner Position zuweisen. Damit die Bilanz in Summe aufgeht (Summe Aktiva = Summe Passiva) erfolgt der Ausweis unter der Position »Sonstige Aktiva«. Es wird die folgende Umbuchung auf das Konto 1450 »Körperschaftsteuerrückforderung« durchgeführt. Der Ausweis erfolgt jetzt korrekt unter den »sonstigen Vermögensgegenständen«: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 4.1.4. Seite 24 Nicht verteilter Jahreserfolg Diese Prüfung greift ausschließlich für das Schema 022 »E-Bilanz Personengesellschaft«. Sie erhalten die folgenden Meldung beim Versuch, den Assistenten zu starten: Unsere Erfahrung zeigt, dass Anwender keine Ergebnisverteilung über die statistischen Buchungen vornehmen. Vielmehr wird in einer individuellen Excel- oder Word-Anlage das Jahresergebnis auf die Kapitalkonten der Gesellschafter verteilt. Die Verwaltung erzwingt hier eine Aufteilung auf die Gesellschafter. Für die Position »nicht verteilter Jahreserfolg« ist keine Taxonomie vorgesehen. Das bedeutet, dass diese Position nicht elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen werden kann. 4.2. Schritt 1 - Grundlage der E-Bilanz Legen Sie unter Bilanzierungsstandard fest, ob eine Einheitsbilanz oder eine Steuerbilanz übermittelt werden soll. Eine »Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung« kann zum momentanen Programmstand nicht übertragen werden. Unter Branche legen Sie fest, welcher Branche der zu übermittelnde Mandant zugehörig ist. Eine automatische Einsteuerung der Daten aus dem berechneten Jahresabschluss ist derzeit nur bei der Auswahl »Standard (keine Branche)« möglich. Bei allen anderen Branchen muss die Datenerfassung manuell bzw. über das Kontenmapping 38 erfolgen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 25 Info für Anwender Nr. 1204 Am Beispiel des Felds »Branche« möchten wir Sie auf einen allgemeinen Punkt hinweisen. Die Auswahlmöglichkeiten und die Begrifflichkeiten im Assistenten sind feste Vorgaben der Datensatzbeschreibung, welche die Finanzverwaltung für die E-Bilanz festgelegt hat. 4.3. Schritt 2 - Stammdaten des Unternehmens Bitte beachten Sie, dass die Pflichtfelder für die Bereitstellung gefüllt werden müssen. Die wesentlichen Daten werden aus den Adressdaten des Mandanten bereits vorbelegt. Über die Schaltfläche <Adressdaten bearbeiten> können Ergänzungen bzw. Änderungen in den Adressdaten vorgenommen werden. Diese werden nach dem Erfassen und Speichern automatisch übernommen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 4.4. Seite 26 Schritt 3 - Informationen zum Bericht In diesem Schritt können Sie die Details zum Bericht festlegen bzw. auswählen. Je nachdem, welche Bilanzart gewählt wurde, erscheinen weitere Erfassungsfelder. Beginn/Ende der Vorperiode Hier soll der Zeitraum des Vorjahres erfasst werden. Sofern es für den Mandanten in der FIBU ein Vorjahr gibt, werden die beiden Datumsangaben automatisch eingesteuert. Sie können diese jederzeit manuell bearbeiten. Die Vorjahreszahlen des Jahresabschlusses sind nicht zu übertragen. Gemäß den Anforderungen der Finanzverwaltung umfasst der Datensatz nur die Werte des aktuellen Wirtschaftsjahres. Fertigstellungsstatus des Berichts Beachten Sie, dass der Datensatz bei der Finanzverwaltung nur dann für die Veranlagung herangezogen werden darf, wenn die Kennung »endgültig« gesetzt ist. Status des Berichts Über diese Kennung haben Sie die Möglichkeit, ggf. einen berichtigten und/oder geänderten Datensatz zu übertragen, vgl. hierzu R 4.4 EStR und H 4.4 EStH unter dem Stichwort »Bilanzberichtigung« bzw. »Bilanzänderung«. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 27 Info für Anwender Nr. 1204 Bilanzart steuerlich bei Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Dieses Feld erscheint nur bei Personengesellschaften und enthält den Eintrag »Gesamthandsbilanz«: Es handelt sich um ein reines Informationsfeld das nicht verändert werden kann. Die Übertragung einer Sonder- bzw. Ergänzungsbilanz ist auf Seite 34 beschrieben. 4.5. Schritt 4 - Stammdaten der Gesellschafter - Nur bei Personengesellschaften Dieser Bearbeitungsschritt erscheint nur bei Personengesellschaften. Erfassen und speichern Sie die Stammdaten zu den Gesellschaftern der Personengesellschaft. Ab dem Wirtschaftsjahr 2013 akzeptiert die Finanzverwaltung die Übertragung von Gesellschaftern ohne steuerliche Angaben. Zu diesem Zweck wurde die Erfassung der Gesellschafter wie folgt unterteilt: Bei den »steuerlichen Angaben« besteht die Möglichkeit, über das Setzen der entsprechenden Haken anzugeben, dass diese teilweise nicht vorliegen. Damit trägt die Finanzverwaltung der Tatsache Rechnung, dass diese Angaben beispielsweise bei ausländischen Gesellschaftern gar nicht vorhanden sein können. Setzen Sie den Haken aber bitte nicht, um sich Nachfragen beim Mandanten zu ersparen. Aus technischer Sicht müssen wir (Agenda) als Softwarehersteller für jedes von Ihnen leer gelassene Feld einen NIL-Wert übermitteln. NIL steht für »Not In List«. Umgangssprachlich gesehen, treffen Sie damit die Aussage: »Diese Angabe ist nicht vorhanden.« Diese Aussage wiederum könnte zu Nachfragen von Seiten der Finanzverwaltung führen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 28 Info für Anwender Nr. 1204 In Summe müssen die Anteile der Gesellschafter 100 % ergeben. Ansonsten erhalten Sie folgenden Hinweis beim Versuch, in den nächsten Bearbeitungsschritt zu gelangen: Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Finanzverwaltung. Der Datensatz kann erst übertragen werden, wenn die Summe der erfassten Gesellschafter 100 % beträgt. Hinweis: Wie Gesellschafter erfassen, die keinen Anteil an der Personengesellschaft halten? Ein typisches Beispiel ist die Verwaltungs-GmbH. Sofern diese keine Anteile an der Personengesellschaft hält, ist der Beteiligungsschlüssel mit 0/1 zu erfassen. Sonderbilanzen benötigt? Ergänzungsbilanzen benötigt? Diese Angaben sind je Gesellschafter zu treffen. Standardmäßig belegen wir <Nein> vor. Falls Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen benötigt werden, setzen Sie an dieser Stelle die Option <Ja>. Weitere Angaben sind in diesem Schritt nicht erforderlich. 4.6. Schritt 4/5 - Bearbeitungsmodus Tipp Um die vielen Informationen besser lesen zu können, öffnet sich der Bereitstellungsassistent standardmäßig im Vollbildmodus. Um zusätzlichen Platz am Bildschirm zu gewinnen, kann die Übersicht der »Schritte im Assistenten« ausgeblendet werden: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 29 Info für Anwender Nr. 1204 4.6.1. Register: Bilanz/GuV usw. Filter Über die Listenauswahl im oberen Bereich können Sie unterschiedliche Filter definieren. Alle Positionen anzeigen Es werden alle Positionen des amtlichen Datensatzes angezeigt. In der Spalte »Kennung« sind zahlreiche Positionen ohne Eintrag: Bei diesen Positionen handelt es sich um freiwillige Angaben zur genaueren Untergliederung. Sie können manuell in der Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird« Werte ergänzen. Eine automatische Einsteuerung findet nicht statt. Alle Pflichtpositionen anzeigen Es werden nur die folgenden Felder angezeigt: Mussfeld Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden Hinweis Ein werthaltiger »Auffangposten« wird gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung mit der Kennung »Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden« übertragen. Auffangposten sind ausschließlich über deren Bezeichnung zu erkennen. Vergleichen Sie hierzu bitte Punkt »Auffangposten« 4 . Nur werthaltige Positionen anzeigen Es werden nur die Positionen angezeigt, die lt. Berechnung des Jahresabschlusses einen Wert beinhalten bzw. für die manuell ein Wert erfasst wurden. Ausgangswert aus der FIBU bzw. Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird Im Bearbeitungsmodus werden die Zahlen aus der Berechnung des Jahresabschlusses dargestellt (falls Sie mit SKR 03 oder 04 arbeiten und die Branche »Standard (keine Branche)« gewählt haben). Diese Zahlen finden Sie in der Spalte »Ausgangswert aus der FIBU«. Soll eine manuelle Anpassung erfolgen, ändern Sie den Wert über die Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird«. Diese Werte werden an die Finanzverwaltung übertragen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 Seite 30 Manuell angepasster Wert Im Bearbeitungsmodus haben Sie die Möglichkeit, manuelle Anpassungen an den Ausgangswerten aus der FIBU vorzunehmen. Lediglich die Endwerte werden im Rahmen der E-Bilanz an die Finanzverwaltung übertragen. Sobald Sie einen manuellen Eingriff vorgenommen haben, wird das durch den Eintrag »Ja« gekennzeichnet: In obigem Beispiel wurden 1.000 Euro fehlerhaft gebucht. Die Werte für die Positionen »Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe« und »unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen« wurden manuell angepasst. Generell empfehlen wir in solchen Fällen die Buchhaltung zu korrigieren und die Werte erneut in den Bereitstellungsassistenten einzusteuern. Beachten Sie, dass Sie für manuell angepasste Positionen keinen Kontennachweis übertragen können. Das liegt daran, dass die Summe der Kontensalden nicht mehr der Summe der Position entspricht. Sie erhalten einen entsprechenden Hinweis: Über die Schaltfläche <Alle manuell veränderten Werte löschen> können Sie per Knopfdruck sämtliche manuellen Werte zu löschen: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 Seite 31 Kontennachweis übertragen Grundsätzlich können Sie zu jeder Position den Kontennachweis übertragen. Es gibt nur eine Einschränkung. Sobald Sie in der Spalte »Endwert, der an die Finanzverwaltung übermittelt wird« eine manuelle Anpassung vorgenommen haben, kann für diese Position kein Kontennachweis mehr übertragen werden. Im oberen Bereich befindet sich eine Auswahl. Über diese können Sie festlegen, zu welchen Positionen ein Kontennachweis übertragen werden soll: Tipp Über die Auswahl »nur Mussfeld, Kontennachweis erwünscht übertragen« werden automatisch die Haken bei allen Positionen gesetzt, welche die Finanzverwaltung wunschgemäß übertragen haben möchte. Kennung In dieser Spalte ist zu sehen, um was für einen Datentyp es sich bei der einzelnen Position handelt. Bei den Positionen ohne einen Eintrag handelt es sich um »freiwillige Angaben«. Beispiel Bei der Position »technische Anlagen und Maschinen« handelt es sich um ein Mussfeld. In dieses wird der Wert aus dem Konto 400 (SKR 04) eingesteuert. Die darunter verzweigten Positionen sind freiwillige Angaben. Hier können Sie manuelle Einträge vornehmen, um die Position noch differenzierter an die Verwaltung zu übertragen. Suche nach Bezeichnung Über das Feld haben Sie die Möglichkeit gezielt nach einzelnen Positionen zu suchen. Erfassen Sie den Begriff und starten die Suche mit Eingabetaste . Der erste Treffer wird farblich markiert. Über die Funktionstaste gelangen Sie zum nächsten Treffer. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 32 Info für Anwender Nr. 1204 4.6.2. Register: Anhang Es handelt sich um ein reines Textfeld. Eine Formatierung ist hier nicht möglich. Sie können die Angaben entweder manuell erfassen oder aus der »Freien Seite« des Jahresabschlusses hineinkopieren. Für den Kopiervorgang gehen Sie wie folgt vor: Schließen Sie den Assistenten zur E-Bilanz. Öffnen Sie die »Freie Seite«, in der sich der Anhang befindet über . Markieren Sie den gesamten Inhalt über + . Kopieren Sie den markierten Inhalt über + . Starten Sie den Assistenten zur E-Bilanz. Rufen Sie das Register »Anhang« auf. Kopieren Sie den Anhang aus dem Zwischenspeicher über + . 4.6.3. Register: Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext Dieses Register ist nur bei Personengesellschaften vorhanden. Aus technischer Sicht gelten die Ausführungen zum Register »Anhang«. Beachten Sie den Punkt Sonder- und Ergänzungsbilanz 34 . Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 33 Info für Anwender Nr. 1204 4.6.4. ELSTER-Plausibilitätsprüfung Wenn Sie an dieser Stelle auf die Schaltfläche »Weiter« klicken, wird die Plausibilitätsprüfung von ELSTER durchgeführt. Falls Plausibilitätsfehler festgestellt werden, erhalten Sie den folgenden Hinweis: Im unteren Teil des Bildschirms werden alle zu klärenden Posten aufgelistet. Durch einen Doppelklick auf die gewünschte Meldung öffnet sich die passende Position zur Überprüfung. 4.7. Schritt 5/6 - Vorschau In diesem Schritt erhalten Sie die Vorschau aller erfassten und berechneten Informationen. Die Bereitstellung bzw. der Versand mit DELFIN sind erst möglich, wenn Sie die Option <Der Inhalt der Vorschau wurde geprüft> aktivieren. Beachten Sie, dass das Protokoll bei der Übertragung mit DELFIN automatisch ausgedruckt wird. Hinweis Laut GoBD darf die E-Bilanz nur versendet werden, wenn alle Abrechnungsnummern im Wirtschaftsjahr abgeschlossen sind. Siehe Info Nr. 1251 Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 5. Seite 34 Sonder- und Ergänzungsbilanzen Bezüglich der Übertragung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz sind zwei Varianten zu unterscheiden: 1. Variante: Es gibt keine gesonderte Buchführung für die Sonder- oder Ergänzungsbilanz Bei der Übertragung des Gesamthandvermögens können Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2014 als sogenanntes Freitextfeld übertragen werden. Das bedeutet, Sie müssen keine separate Buchhaltung für eventuell vorhandene Sonder- und Ergänzungsbilanzen einrichten. Beispiel An der L + L KG ist der Gesellschafter Ludwig beteiligt. Dieser stellt der Gesellschaft ein zivilrechtlich zu seinem Privatvermögen gehörendes Grundstück zur Verfügung. Die Gesellschaft nutzt dieses Grundstück für betriebliche Zwecke. Lösung Bei der Übermittlung der L + L KG erfassen Sie im Register »Sonder- und Ergänzungsbilanzen als Freitext« die Sonderbilanz des Gesellschafters Ludwig. Dies könnte wie folgt aussehen: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 35 Info für Anwender Nr. 1204 2. Variante: Es gibt eine gesonderte Buchführung für die Sonder- oder Ergänzungsbilanz Wechseln Sie in den Mandanten in dem die Sonder- oder Ergänzungsbilanz gebucht wurde. Starten Sie den Assistent zur E-Bilanz mit dem Schema »021 E-Bilanz Einzelunternehmen«. Hintergrund: Die Finanzverwaltung fordert bei der Übermittlung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz, dass das Eigenkapital wie bei einem Einzelunternehmen gegliedert ist. Diese Anforderung wird durch die Auswahl des Schemas 021 »E-Bilanz Einzelunternehmen« erfüllt. Im Schritt »Grundlagen der E-Bilanz« legen Sie fest, dass es sich um eine Sonder- oder Ergänzungsbilanz handelt: Bei den Rechtsformen sind die folgenden drei Auswahlmöglichkeiten zulässig: Es handelt sich dabei um eine Vorgabe von Seiten der Finanzverwaltung an die Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 36 Info für Anwender Nr. 1204 Im Schritt »Informationen zum Bericht« legen Sie fest, dass es sich um eine Sonderbilanz handelt und zu welcher Gesamthand diese gehört. Diese Angaben benötigt die Finanzverwaltung, um die Sonder(e) bilanz der korrekten Gesamthands(e)bilanz zuordnen zu können: Die restlichen Schritte sind identisch zum Standardfall. 5.1. Sonderbilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung Standardmäßig erwartet die ELSTER-Plausibilitätsprüfung bei der Übertragung einer Sonder- oder Ergänzungsbilanz das Vorhandensein einer Gewinn- und Verlustrechnung. Falls in Ihrem Fall lediglich eine Bilanz ohne GuV vorliegt, dann gehen Sie bitte wie folgt vor: Stellen Sie im Schritt »Bearbeitungsmodus« den Filter von <nur werthaltige Positionen anzeigen> auf <alle Pflichtpositionen anzeigen>. Damit erreichen Sie, dass die Positionen »Steuerlicher Gewinn/Verlust« und »Gewinn- und Verlustrechnung« angezeigt werden. Klicken Sie mit der linken Maustaste auf die Zeile »Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Erfassen Sie eine 0: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 37 Info für Anwender Nr. 1204 5.2. Negative Ergänzungsbilanzen Beispiel Bei der ABC OHG gab es einen Gesellschafterwechsel. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der OHG hat der neue Gesellschafter weniger für die Anteile bezahlt als den Nominalwert des Kapitalanteils. Der Betrag aus der Abstockung wird wie folgt in der negativen Ergänzungsbilanz des neuen Gesellschafters dargestellt: Aktiva Passiva Minderkapital 100.000 Euro Mindervermögen Grund und Boden Mindervermögen Gebäude 80.000 Euro 20.000 Euro Diese negative Ergänzungsbilanz soll jetzt per E-Bilanz übertragen werden. Lösung Buchungstechnisch lassen sich negative Ergänzungsbilanzen nicht vernünftig abbilden. Wir arbeiten hier an einer Lösung. Wir empfehlen Ihnen in diesen Fällen die negative Ergänzungsbilanz bei der Übermittlung der Gesamthandsbilanz im Freitextfeld zu erfassen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 38 Info für Anwender Nr. 1204 6. Kontenmapping Überblick 1. Mit SKR 03 und 04 39 2. Mit SKR 45, 49, 70, 80 und 81 40 Für die SKR 03 und 04 stellen wir Ihnen Jahresabschluss-Schemas zur Verfügung, die exakt auf die Anforderungen der Finanzverwaltung bezüglich der Kerntaxonomie zugeschnitten sind. Bei der Zugehörigkeit zu einer Branchentaxonomie (Land- und Forstwirtschaft, Pflegedienstleister usw.) oder einer Spezialtaxonomie (Banken und Versicherungen) oder bei Verwendung der SKR 45, 49, 70, 80 und 81 steht Ihnen das Kontenmapping zur Verfügung. Insgesamt gibt es die folgenden Konstellationen: Taxonomie SKR 03 SKR 04 SKR 45, 49, 70, 80 und 81 Kerntaxonomie Automatische Werteinsteuerung Automatische Werteinsteuerung Kontenmapping Branchentaxonomie Kontenmapping Kontenmapping Kontenmapping Spezialtaxonomie Kontenmapping Kontenmapping Kontenmapping Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 6.1. Seite 39 Mit SKR 03 und 04 Beispiel Die L + L GmbH gehört zur Branche der Pflegedienstleister. Die Buchhaltung wird mit dem SKR 04 abgewickelt. Lösung Für Pflegedienstleister fordert die Finanzverwaltung die Übermittlung der E-Bilanz gemäß der Branchentaxonomie für »Pflegedienstleister«. Im Bereitstellungsassistenten treffen Sie diese Entscheidung im Schritt »Grundlage der E-Bilanz«: Durch die Wahl einer Branchentaxonomie wird im Assistenten der Schritt »Kontenmapping« aktiv. In diesem haben Sie die Möglichkeit, die Konten aus dem linken Bereich (Kerntaxonomie) auf den rechten Bereich (hier: Branchentaxonomie für Pflegedienstleister) überzuleiten. Die obige Abbildung zeigt, wie das Konto 4400 »Erlöse 19 % USt« einer Unterposition von »Erträge aus allgemeinen Pflegeleistungen gem. PflegeVG« zugeordnet wurde. Hinweis Sie können die Konten aus dem linken Bereich über Drag & Drop im rechten Bereich zuordnen. Im linken Bereich werden die bebuchten Konten in die Kerntaxonomie eingesteuert. Das soll Ihnen bei der Orientierung und Zuordnung in die gewünschte Branchen- oder Spezialtaxonomie helfen. Alternativ können Sie das Kontenmapping überspringen und wie bisher die Werte manuell erfassen. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 40 Info für Anwender Nr. 1204 Hinweis Über das Dreiecksybmol können Sie die »Schritte im Assistenten« ausblenden und mehr Platz gewinnen: 6.2. Mit SKR 45, 49, 70, 80 und 81 Beispiel Dr. Ludwig ist Allgemeinarzt. Er bilanziert freiwillig. Die Buchhaltung wird mit dem SKR 81 abgewickelt. Lösung Starten Sie den Bereitstellungsassistenten. Hinweis Für den SKR 81 gibt es kein spezielles Jahresabschluss-Schema für die E-Bilanz. Es spielt somit keine Rolle, mit welchem Schema Sie den Assistenten starten. Wählen Sie bei der Branche »Standard (keine Branche)« aus. Im Schritt »Kontenmapping« erhalten Sie die folgende Darstellung: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 Seite 41 Im Gegensatz zum SKR 03 oder 04 werden im linken Bereich lediglich die einzelnen Konten dargestellt. Damit die Zuordnung der Konten einfacher fällt, empfehlen wir Ihnen, den Jahresabschluss samt Kontennachweis auszudrucken und zur Orientierung heranzuziehen: Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Info für Anwender Nr. 1204 Seite 42 Setzen Sie den Filter nach erfolgter Zuordnung aller Konten auf »nur werthaltige Positionen anzeigen«. Damit ist es leichter das Ergebnis Ihrer getroffenen Zuordnungen zu kontrollieren: Beachten Sie, dass sich die Summe Aktiva und die Summe Passiva im Kontenmapping noch unterscheiden: Das liegt daran, dass der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag noch nicht berücksichtigt wurde. Im Unterschied zum Kontenmapping mit dem SKR 03 oder 04 fehlt im linken Bereich das Jahresergebnis. Wechseln Sie mit in den »Bearbeitungsmodus« und ergänzen Sie den Jahresüberschuss. In diesem Beispiel 380.000 Euro: Nachdem der Jahresüberschuss in Höhe von 380.000 Euro manuell ergänzt wurde, ist die Summe Aktiva gleich der Summe Passiva. Die Übermittlung der E-Bilanz kann abgeschlossen werden. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 43 Info für Anwender Nr. 1204 Hinweis: Positionen aus dem Jahresabschluss mit unterschiedlichen Salden Beispiel Dr. Ludwig erzielt auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Im Jahresabschluss 2013 ergibt sich eine Umsatzsteuerverbindlichkeit in Höhe von 6.200 Euro: Lösung Im linken Bereich werden immer die Salden der Sachkonten ohne Vorzeichen eingesteuert. Durch Setzen des Hakens hinter dem Konto 1570 »Abziehbare Vorsteuer« wird der Saldo mit Minus dargestellt. In Summe ergibt sich jetzt der korrekte Wert in Höhe von 6.200 Euro. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 44 Info für Anwender Nr. 1204 7. Übermittlung mit DELFIN Überblick 1. Sofortversand mit DELFIN über FIBU 2. Übermittlung in DELFIN 44 44 Die Datenübermittlung ist nur im authentifizierten Verfahren möglich. Ist kein Zertifikat hinterlegt, ist die Übermittlung nicht möglich. Eine detaillierte Beschreibung zu diesem Verfahren finden Sie im Info Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung. Beachten Sie, dass das Übertragungsprotokoll der Finanzverwaltung nur folgende Angaben beinhaltet: Zeitraum der E-Bilanz Sendedatum Übermittler Hashcode (zum Nachweis der Übermittlung) Die Finanzverwaltung plant nach unserem Kenntnisstand nicht, weitere Angaben auf dem Protokoll darzustellen. Deshalb wird beim Versand mit DELFIN die Vorschauseite aus Agenda FIBU automatisch mit ausgegeben. Die E-Bilanz wird von der Finanzverwaltung als eigener Datensatz behandelt, d. h. nicht als Bestandteil z. B. der Einkommensteuer, wie dies z. B. bei der Anlage EÜR der Fall ist. Sie sollten darauf achten, die entsprechende Steuererklärung zeitnah mit der E-Bilanz zu übermitteln. 7.1. Sofortversand mit DELFIN über FIBU Wird diese Funktion verwendet, wird die E-Bilanz sofort versendet. Beim Versand erfolgen der Ausdruck des Übertragungsprotokolls und der Ausdruck des Datenprotokolls aus FIBU. In DELFIN finden Sie die versendete E-Bilanz unter »Gesendete Daten – ESt/GewSt/GuE/KSt/EBilanz«. 7.2. Übermittlung in DELFIN Nach der Bereitstellung der E-Bilanz an AGENDA DELFIN, finden Sie diese unter »Bereitgestellte Daten – ESt/GewSt/GuE/KSt/E-Bilanz«. Über diese Funktion erfolgt auch die Übermittlung an die Finanzverwaltung. Beim Versand werden das Übertragungsprotokoll und das Datenprotokoll ausgegeben. Nach der Übertragung finden Sie die E-Bilanz unter »Gesendete Daten – ESt/GewSt/GuE/KSt/E-Bilanz«. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 45 Info für Anwender Nr. 1204 8. Technische Begriffe Nachfolgend werden einige häufig verwendete Begriffe erläutert: Begriff Beschreibung GCD-Modul Das GCD-Modul (Global Common Data) enthält allgemeine Informationen zum Bericht und über das berichtende Unternehmen. In diesem Bestandteil des Datensatzes werden beispielsweise die Adressdaten des Steuerpflichtigen, dessen Steuernummer usw. übermittelt. Es enthält aber auch jahresabschlussbezogene Informationen – beispielsweise, ob es sich um einen handelsrechtlichen oder einen steuerrechtlichen Jahresabschluss handelt. Eine Information, die für die weitere Verarbeitung wichtig ist. Ein steuerrechtlicher Jahresabschluss darf beispielsweise keine Drohverlustrückstellung enthalten. GAAP-Modul Das GAAP-Modul (General Accepted Accounting Principles) enthält die üblichen Bestandteile im Rahmen der Rechnungslegung. Hierunter fallen Bilanz, GuV, Anhang usw. GCD-Modul und GAAP-Modul bilden zusammen den im Rahmen von E-Bilanz zu übermittelnden Datensatz. XBRL-Format XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language. XBRL definiert einen Standard für die Übermittlung von Finanzinformationen. Das bedeutet, es werden die Spielregeln definiert, wie ein Datensatz auszusehen hat. XBRL wird bereits seit Jahren für die Offenlegung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger verwendet. Das XBRL Format ist erprobt, und bei zahlreichen Softwareanbietern im Einsatz. Taxonomie Das XBRL-Format legt fest, wie der Datensatz insgesamt aufgebaut sein muss. Die Taxonomie ist ein einzelner Baustein der eine Position aus der Bilanz oder GuV eindeutig definiert. Dadurch soll ein eindeutiges Bindeglied zwischen der Software des Bilanzierenden (Agenda FIBU) und der Software der Finanzverwaltung geschaffen werden. Beispiel Die Bilanzposition hat im Papierausdruck die folgende Bezeichnung: »Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken« Bei dieser Position hinterlegen wir die von der Finanzverwaltung vorgegebene Taxonomie: »bs.ass.fixAss.tan.landBuildings« In dem Datensatz an die Finanzverwaltung findet man nur diese Taxonomie. Es spielt folglich keine Rolle, ob an der Bezeichnung der Position eine Veränderung vorgenommen wurde. Die Taxonomie bleibt davon unberührt. Es spielt auch keine Rolle, ob man die Bezeichnung der Sachkonten verändert hat. Entscheidend ist lediglich die im Jahresabschluss-Schema hinterlegte Taxonomie. In der Literatur liest man immer wieder die Begriffe »Kerntaxonomie« und »Branchen- bzw. Spezialtaxonomien«. Diese sind nur für die Softwarehersteller von Interesse. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 46 Info für Anwender Nr. 1204 Kerntaxonomie: Diese beinhaltet alle Begriffe, die in einem Jahresabschluss vorkommen können. Branchentaxonomie: Für die Wohnungswirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Verkehrsunternehmen und kommunale Eigenbetriebe gibt es spezielle Begriffe. Für diese speziellen Begriffe gibt es spezielle Taxonomien. Um eine bessere Unterscheidung zu erreichen, hat man für diese Bereiche begriffliche Insellösungen geschaffen. Diese ergänzen die Standardbegriffe der Kerntaxonomie. Spezialtaxonomien: Bei Banken und Versicherungen unterscheidet sich der Aufbau von Bilanz und GuV derart vom Standard, dass jeweils eine spezielle Taxonomie geschaffen wurde. In Agenda FIBU legen Sie beispielsweise durch die Wahl des SKR 03 oder 04 fest, dass es sich um einen Mandanten handelt, für den keine speziellen Regelungen gelten. Wir hinterlegen automatisch die Kerntaxonomie. Sie müssen sich in diesem Punkt um nichts kümmern. 9. Häufige Fragen Überblick 1. Wie und wann sind die Daten zur E-Bilanz zu übertragen? 2. Können individuelle Konten übertragen werden? 46 47 3. Kann mit individuellen Jahresabschluss-Schemas gearbeitet werden? 4. Werden einzelne Buchungssätze übertragen? 48 5. Was ist bei fünf- oder mehrstelligen Sachkonten zu beachten? 6. Wie können einzelne Positionen erläutert werden? 48 48 7. Bietet die Finanzverwaltung ein Portal zur manuellen Erfassung? 8. ELSTER-Fehlermeldungen 9.1. 48 48 49 Wie und wann sind die Daten zur E-Bilanz zu übertragen? Beachten Sie, dass die Daten ausschließlich authentifiziert übertragen werden können. Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie im Info Nr. 0908 Authentifiziertes Versenden von Steuerdaten an die Finanzverwaltung. Die Übermittlung der E-Bilanz und der zugehörigen Steuererklärungen erfolgt technisch unabhängig voneinander. Auch hinsichtlich der Abgabefristen haben sich durch die E-Bilanz keine Änderungen ergeben. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 47 Info für Anwender Nr. 1204 9.2. Können individuelle Konten übertragen werden? Um diese Fragen zu beantworten, ist es wichtig die grundlegende Funktionsweise zu verstehen. Diese soll exemplarisch an der Aktiva des E-Bilanz-Schemas 022 »E-Bilanz Personengesellschaft« erklärt werden: Jede Schemazeile ist so aufgebaut, dass der von der Finanzverwaltung vorgegebene Taxonomiebegriff hinterlegt ist. Beispielsweise fließen in die Position »andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung« die Sachkonten 500-699 ein, vorausgesetzt, sie weisen einen Sollsaldo auf. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 48 Info für Anwender Nr. 1204 Ob Sie diese Konten beispielsweise individuell umbenannt oder in diesem Bereich neue Sachkonten angelegt haben, spielt absolut keine Rolle. Der Saldo der Konten wird ermittelt und in Summe im Datensatz mit der Taxonomie »fixAss.tan.otherEquipm« übertragen. In einem eventuell mit übertragenen Kontennachweis sieht die Finanzverwaltung, so wie bisher auch, die Kontonummer und die Kontenbezeichnung. 9.3. Kann mit individuellen Jahresabschluss-Schemas gearbeitet werden? Nur sofern diese auf den neuen E-Bilanz-Schemas 020 bis 023 basieren. 9.4. Werden einzelne Buchungssätze übertragen? Definitiv nicht. Streng genommen muss nur der Saldo der einzelnen Positionen von Bilanz und GuV übertragen werden. Bereits der Kontennachweis ist nur wahlweise zu übertragen. Der E-Bilanz-Datensatz kann in keiner Weise mit den Daten verglichen werden, die ein Betriebsprüfer im Rahmen der GDPdU-Daten erhält. 9.5. Was ist bei fünf- oder mehrstelligen Sachkonten zu beachten? Sie sind so wie bisher frei in Ihrer Entscheidung diese zu verwenden. Mehrstellige Sachkonten sind weder eine Erleichterung noch ein Hindernis für die E-Bilanz. 9.6. Wie können einzelne Positionen erläutert werden? Aktuell ist es nicht möglich, schriftliche Erläuterungen zu einzelnen Positionen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übertragen. 9.7. Bietet die Finanzverwaltung ein Portal zur manuellen Erfassung? Nein, ein Portal zur manuellen Erfassung der Werte ist weder vorhanden noch geplant. In anderen Ländern bietet die dortige Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, über ein Portal Werte zu erfassen. In Deutschland kennen wir dieses System von ElsterOnline oder der Veröffentlichung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 49 Info für Anwender Nr. 1204 9.8. ELSTER-Fehlermeldungen Im Rahmen der ELSTER-Plausibilitätsprüfung kann es zu teilweise schwer verständlichen Fehlermeldungen kommen. Folgende Übersicht bietet Ihnen eine Hilfestellung: Original ELSTER-Plausibilitätsfehler Erläuterung der Meldung Es wird kein ELSTER-Plausibilitätsfehler angezeigt. Das Feld ist komplett leer (ohne Inhalt). Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« oder »Stammdaten der Gesellschafter« ist ein fehlerhaftes Finanzamt hinterlegt. Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt. value "3422" does not match any member Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« übernehmen types of the union wir das Finanzamt aus den Mandanten-Adressdaten. Dort befindet sich ein selbst (und vor allem fehlerhaft) angelegtes Finanzamt mit der Finanzamtsnummer 3422. 3422 ist nur beispielhaft zu sehen. Hier wird immer die Finanzamtsnummer des jeweils fehlerhaften Eintrags angezeigt. Hinterlegen Sie das korrekte Finanzamt. Das Fakt 'genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuV' zur Ankündigung eines erwarteten Berichtbestandteils wurde entweder nicht oder nicht korrekt (z.B. mit der Attributbelegung nil='true' im Tupel 'genInfo.report.id.reportElement' berichtet. Bei der Übertragung eines Jahresabschlusses muss eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten sein. Falls Ihre GuV beispielsweise im Fall einer ruhenden Gesellschaft keinen einzigen Wert enthält, erfassen Sie bei der Position »Jahresüberschuss/-fehlbetrag« in der Spalte »Endwert« manuell die Zahl 0. Unter Angabe einer Rechtsform der Kategorie(n) 'PG' ist die Position 'Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile' rechtsformfremd und darf daher nicht werthaltig berichtet werden. Es handelt sich um einen Fehler in der ELSTER-Plausibilitätsprüfung der Finanzverwaltung. Bis dieser behoben ist, muss der Jahresabschluss auf Papier eingereicht werden. Es empfiehlt sich, in einem Begleitschreiben an das Finanzamt auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Der Wert des Feldes '$gcd:genInfo.company.id.location.street/1.1$' darf nicht mit einem Leerzeichen beginnen. Im Schritt »Stammdaten des Unternehmens« beginnt die Straße mit einem Leerzeichen. Dies ist nicht zulässig. value 'Hans' does not match regular expression facet '[+\-]?[0-9]+' Bei Personengesellschaften: Im Schritt »Stammdaten der Gesellschafter« wurde bei "Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB)" keine Zahl sondern "Hans" eingetragen. Bei Einzelunternehmen (Sonder- oder Ergänzungsbilanz): Im Schritt »Informationen zum Bericht« wurde bei "Nummer des Beteiligten aus Feststellungserklärung (Vordruck FB)" keine Zahl sondern "Hans" eingetragen. "Hans" ist nur beispielhaft zu sehen. Hier wird immer der jeweils fehlerhafte Eintrag angezeigt. Hinterlegen Sie die korrekte Nummer. Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG Seite 50 Info für Anwender Nr. 1204 10. Wichtige Informationen Nr. 1251 Automatischer Abschluss von Abrechnungsnummern Autor: MG / 01.04.2015 © 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
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