IT-relevante_Themen

32. Forum
Kommunikation und Netze
Rotenburg a.d.Fulda, 25./26. März 2015
„ IT-relevante Themen “
Peter te Reh
Hauptreferent “Informationstechnologie”
Deutscher Städtetag Köln/ Städtetag Nordrhein-Westfalen
27.03.2015
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Überblick
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Basisdaten
Digitale Agenda 2014-2017 und EGovernment-Gesetze
Telemediengesetz
IT-Sicherheitsgesetz
Telkommunikationsgesetz
26. Bundesimmissionschutz VO
Überblick
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Frequenznutzungsverordnung
Diverse andere, z.B.
- TelekommunikationsendgeräteG
- EGVP
- e-RV
Basisdaten
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Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung
entwickelt sich rasant
Unternehmen: 64% Befragte einer inter nationalen Studie IT entscheidende Rolle
bei Entwicklung neuer Geschäfts-Modelle für
Produkte und Dienstleistungen
83,6%  strategische Relevanz von IT wird
in den nächsten 5 Jahren zunehmen
Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit digitaler
Infrastrukturen in D. im internationalen
Vergleich nur unterdurchschnittlich
Basisdaten
 Sofern
nicht in digitale Infrastrukturen in
Deutschland investiert wird wächst die
Gefahr, im Vergleich zu Wettbewerbern
in eine „digitale Lücke“ zu geraten.
Basisdaten
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Massiver Anstieg des globalen
Datenverkehrs :
- Anfang 2005 2.962 Petabyte p/M
- bereits 2013  51.168 PB p/M
- bis
2018 131.553 PB p/M
In Deutschland :
- bis
2015  Anstieg von bisher
1300 auf 3100 PB p/M
Basisdaten
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Internetbasierte
Multimediaanwendungen und
intelligente Vernetzung von Maschinen
(M2M) als zentrale Wachstumstreiber
Derzeit: 2,3 Mrd. Maschinen
verantworten 200 PB p/M = 0,4 % des
globalen Datenverkehrs
Basisdaten
Schätzung nächste 5 Jahre:
- 7,3 Mrd. Geräte verantworten 3700 PB p/M =
3% des globalen Aufkommens
• In Deutschland:
- Anstieg M2M Kommunikation von 79
236 Mio. Geräte
ByteKilobyteMegabyteGigabyte
TerabytePETABYTE (=10 Byte = 1000 GB)
ExabyteZettabyteYottabyte
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Digitale Agenda und eGovG
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Digitale Agenda 2014 - 2017 am 20.August
2014 verabschiedet
Ziel/Zweck : Förderung und Gestaltung des
digitalen Wandels
Formuliert Leitlinien der Digitalpolitik des
Bundes
Umsetzung gemeinsam mit
Wirtschaft,Tarifpartnern,Zivilgesellschaft,
Wissenschaft
Digitale Agenda und eGovG
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Maßnahmenbündelung in 7 zentralen
Handlungsfeldern
Digitale Agenda ist n i c h t ein weiteres
Technologieprogramm der
Bundesregierung
Digitale Agenda und eGovG
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Gesetz zur Förderung der
elektronischen Verwaltung (EGovernmentgesetz [e-GovG])
In Kraft getreten am 25.07.2013
adressiert vornehmlich Behörden des
Bundes und der Länder, aber....!!
Digitale Agenda und eGovG
....§ 1 Geltungsbereich Abs. 2 
Dieses Gesetz gilt auch für die öffentlichrechtliche Verwaltungstätigkeit der
Behörden der Länder, der Gemeinden und
Gemeindeverbände und der sonstigen der
Aufsicht des Landes unterstehenden
juristischen Personen des öffentlichen
Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen.
Digitale Agenda und eGovG
§ 3 Information zu Behörden und über ihre
Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen
(1) Jede Behörde stellt über öffentlich zugängliche Netze in allgemein
verständlicher Sprache Informationen über ihre Aufgaben, ihre Anschrift, ihre
Geschäftszeiten sowie postalische, telefonische und elektronische
Erreichbarkeiten zur Verfügung.
(2) Jede Behörde soll über öffentlich zugängliche Netze in allgemein
verständlicher Sprache über ihre nach außen wirkende öffentlich-rechtliche
Tätigkeit, damit verbundene Gebühren, beizubringende Unterlagen und die
zuständige Ansprechstelle und ihre Erreichbarkeit informieren sowie
erforderliche Formulare bereitstellen.
(3) Für
Gemeinden und Gemeindeverbände gelten die
Absätze 1 und 2 nur dann, wenn dies nach
Landesrecht angeordnet ist.
Digitale Agenda und eGovG
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E-Governmentgesetze der Länder
Uneinheitliches Vorgehen in den 16
Dort, wo es E-GovG gibt 
überwiegend Orientierung an E-GovG
des Bundes
Zusätzlich landesspezifische
Regelungen
Übersicht  s. Dokumentation
Telemediengesetz
Zweites Telemedienänderungsgesetz
(2. TMGÄndG)
Entwurf vom Kabinett vorgelegt am
11.03. 2015
Ziel: Vereinfachung des Zugangs zum
Internet unter Nutzung lokaler
Netzwerke (WLAN)
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Telemediengesetz
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Problem bisher : sog. „Störerhaftung“
 Hinderungsgrund für Städte, WLAN –
Nutzung anzubieten
Gesetzesänderung zielt darauf ab,
Störerhaftung zu beseitigen, allerdings
 offene Fragen:
Telemediengesetz
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Bei rechtswidrigen Handlungen keine
Inanspruchnahme „..öffentlicher
Einrichtungen“ [die als Diensteanbieter
agieren] auf Unterlassung wenn diese
„...zumutbare Maßnahmen ergriffen haben
um Rechtsverletzung durch Nutzer zu
verhindern“ (§ 8 Abs. 4, neu)
Nutzer müssen Einwilligung erteilen, keine
rechtswidrigen Handlungen zu begehen“
Telemediengesetz
„zumutbare Maßnahmen“ können sein:
- angemessene Sicherungsmaßnahmen durch
anerkannte Verschlüsselungsverfahren
- Vermeidung unberechtigten Zugriffs durch
Dritte
- Erklärung des Nutzers keine
Rechtsverletzungen zu begehen
IT-Sicherheitsgesetz
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Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit
informationstechnischer Systeme
Entwurf am 17.12.2014 vom Bundeskabinett
verabschiedet, seither im gesetzgerberischen
Verfahren
(kritische) Stellungnahme des Bundesrats am
06.02.2015
Neuer Entwurf der Bundesregierung am
25.02.2015
IT-Sicherheitsgesetz
Zentrale Diskussionspunkte:
- Vorratsdatenspeicherung
- Kritische Infrastrukturen
- Kompetenzen des BSI als zentrale
Meldestelle für Störfälle
- Kompatibilität mit EU-Recht
IT-Sicherheitsgesetz
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Gilt IT-SichG auch für Kommunen?
 klares : Jein!
- formal juristisch eher nein
- faktisch eher ja
Klärung erst nach endgültiger Präzisierung
der „kritischen Infrastrukturen“ und
Erlass einer Durchführungsverordnung
Telekommunikationsgesetz TKG
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27.03.2015
Auslegung
§68 TKG Grundsatz Benutzung
öffentlicher Wege
§ 69 TKG Übertragung des Wegerechts
Arbeitsgruppe bei BNetzA eingerichtet
Ziel: Erarbeitung einer Handreichung
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Seite 23
Telekommunikationsgesetz TKG
Im Zusammenhang mit § 68 TKG :
* Definitionen „Telekommunikationslinie“
* Betreiber
* Vorleistungen
Und im besonderen
 Mini-/Microtrenching
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27.03.2015
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26.Bundesimmissionsschutz VO
Änderung der 26. BimSchV am 03.05.2014 (B‘rat)
• Neu : Aufnahme eines §7a
 § 7a Beteiligung der Kommunen
„Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage
errichtet werden soll, wird bei der Auswahl von Standorten
für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013
errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält
rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur
Erörterung der Baumaßnahme. Die Ergebnisse der
Beteiligung sind zu berücksichtigen“
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26.Bundesimmissionsschutz VO
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Bedeutet : Ablösung der bisher freiwilligen
Vorgehensweise bei der Errichtung von
Sendeanlagen für den Mobilfunk auf
Grundlage der Mobilfunkvereinbarung durch
normative Vorschrift
Einklagbares Recht auf der Basis
unbestimmter Rechtsbegriffe
„Konstruktionsfehler“: Kein Bezug zu
Mobilfunkvereinbarung
26.Bundesimmissionsschutz VO
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Abhilfe durch Durchführungshinweise, dort
Verweis auf Mobilfunkvereinbarung
Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis
zu erwarten
Änderung der Frequenzverordnung
„Richtlinie über die Gewährung von
Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser
Produktionsmittel („PMSE“) für aus der
Umwidmung der Frequenzen im
Frequenzbereich 694 – 790 MHz
resultierenden Umstellungskosten“
(RL-UmstKoPMSE700)
Änderung der Frequenzverordnung
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Richtlinienentwurf vom 06.03.2015
Nutzer von drahtlosen Mikroportanlagen sollen
infolge der Frequenzversteigerung im 694 – 790 MHz
für die dadurch erforderliche Verlagerung /
Umrüstung entschädigt werden
Orientierung an vorausgegangenem Verfahren,
jedoch in vereinfachter Weise.
Antragberechtigte: Eigentümer einer mindestens seit
XX.XX.20XX gültigen Frequenzzuteilung;
Anschaffung in definiertem Zeitraum
Diverse weitere IT- relevante Regelungen
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Telekommunikationsendgeräte Gesetz_Entw.
(25.02.2015) soll freie Routerwahl ermöglichen
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
(EGVP)
ab 01.01.2016 Verwendung eigener Sende- und
Empfangskomponente
Elektronischer Rechtsverkehr (eRV) im Justizbereich
- soll bis 2022 verpflichtend eingeführt werden
Vielen Dank
für
Ihre Aufmerksamkeit !
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