32. Forum Kommunikation und Netze Rotenburg a.d.Fulda, 25./26. März 2015 „ IT-relevante Themen “ Peter te Reh Hauptreferent “Informationstechnologie” Deutscher Städtetag Köln/ Städtetag Nordrhein-Westfalen 27.03.2015 PtR, DST Seite 1 Überblick • • • • • • Basisdaten Digitale Agenda 2014-2017 und EGovernment-Gesetze Telemediengesetz IT-Sicherheitsgesetz Telkommunikationsgesetz 26. Bundesimmissionschutz VO Überblick • • Frequenznutzungsverordnung Diverse andere, z.B. - TelekommunikationsendgeräteG - EGVP - e-RV Basisdaten • • • • Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung entwickelt sich rasant Unternehmen: 64% Befragte einer inter nationalen Studie IT entscheidende Rolle bei Entwicklung neuer Geschäfts-Modelle für Produkte und Dienstleistungen 83,6% strategische Relevanz von IT wird in den nächsten 5 Jahren zunehmen Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit digitaler Infrastrukturen in D. im internationalen Vergleich nur unterdurchschnittlich Basisdaten Sofern nicht in digitale Infrastrukturen in Deutschland investiert wird wächst die Gefahr, im Vergleich zu Wettbewerbern in eine „digitale Lücke“ zu geraten. Basisdaten • • Massiver Anstieg des globalen Datenverkehrs : - Anfang 2005 2.962 Petabyte p/M - bereits 2013 51.168 PB p/M - bis 2018 131.553 PB p/M In Deutschland : - bis 2015 Anstieg von bisher 1300 auf 3100 PB p/M Basisdaten • • Internetbasierte Multimediaanwendungen und intelligente Vernetzung von Maschinen (M2M) als zentrale Wachstumstreiber Derzeit: 2,3 Mrd. Maschinen verantworten 200 PB p/M = 0,4 % des globalen Datenverkehrs Basisdaten Schätzung nächste 5 Jahre: - 7,3 Mrd. Geräte verantworten 3700 PB p/M = 3% des globalen Aufkommens • In Deutschland: - Anstieg M2M Kommunikation von 79 236 Mio. Geräte ByteKilobyteMegabyteGigabyte TerabytePETABYTE (=10 Byte = 1000 GB) ExabyteZettabyteYottabyte 15 27.03.2015 PtR, DST Seite 9 Digitale Agenda und eGovG • • • • Digitale Agenda 2014 - 2017 am 20.August 2014 verabschiedet Ziel/Zweck : Förderung und Gestaltung des digitalen Wandels Formuliert Leitlinien der Digitalpolitik des Bundes Umsetzung gemeinsam mit Wirtschaft,Tarifpartnern,Zivilgesellschaft, Wissenschaft Digitale Agenda und eGovG • • Maßnahmenbündelung in 7 zentralen Handlungsfeldern Digitale Agenda ist n i c h t ein weiteres Technologieprogramm der Bundesregierung Digitale Agenda und eGovG • • • Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovernmentgesetz [e-GovG]) In Kraft getreten am 25.07.2013 adressiert vornehmlich Behörden des Bundes und der Länder, aber....!! Digitale Agenda und eGovG ....§ 1 Geltungsbereich Abs. 2 Dieses Gesetz gilt auch für die öffentlichrechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wenn sie Bundesrecht ausführen. Digitale Agenda und eGovG § 3 Information zu Behörden und über ihre Verfahren in öffentlich zugänglichen Netzen (1) Jede Behörde stellt über öffentlich zugängliche Netze in allgemein verständlicher Sprache Informationen über ihre Aufgaben, ihre Anschrift, ihre Geschäftszeiten sowie postalische, telefonische und elektronische Erreichbarkeiten zur Verfügung. (2) Jede Behörde soll über öffentlich zugängliche Netze in allgemein verständlicher Sprache über ihre nach außen wirkende öffentlich-rechtliche Tätigkeit, damit verbundene Gebühren, beizubringende Unterlagen und die zuständige Ansprechstelle und ihre Erreichbarkeit informieren sowie erforderliche Formulare bereitstellen. (3) Für Gemeinden und Gemeindeverbände gelten die Absätze 1 und 2 nur dann, wenn dies nach Landesrecht angeordnet ist. Digitale Agenda und eGovG • • • • • E-Governmentgesetze der Länder Uneinheitliches Vorgehen in den 16 Dort, wo es E-GovG gibt überwiegend Orientierung an E-GovG des Bundes Zusätzlich landesspezifische Regelungen Übersicht s. Dokumentation Telemediengesetz Zweites Telemedienänderungsgesetz (2. TMGÄndG) Entwurf vom Kabinett vorgelegt am 11.03. 2015 Ziel: Vereinfachung des Zugangs zum Internet unter Nutzung lokaler Netzwerke (WLAN) • • • Telemediengesetz • • • • Problem bisher : sog. „Störerhaftung“ Hinderungsgrund für Städte, WLAN – Nutzung anzubieten Gesetzesänderung zielt darauf ab, Störerhaftung zu beseitigen, allerdings offene Fragen: Telemediengesetz • • Bei rechtswidrigen Handlungen keine Inanspruchnahme „..öffentlicher Einrichtungen“ [die als Diensteanbieter agieren] auf Unterlassung wenn diese „...zumutbare Maßnahmen ergriffen haben um Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern“ (§ 8 Abs. 4, neu) Nutzer müssen Einwilligung erteilen, keine rechtswidrigen Handlungen zu begehen“ Telemediengesetz „zumutbare Maßnahmen“ können sein: - angemessene Sicherungsmaßnahmen durch anerkannte Verschlüsselungsverfahren - Vermeidung unberechtigten Zugriffs durch Dritte - Erklärung des Nutzers keine Rechtsverletzungen zu begehen IT-Sicherheitsgesetz • • • Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme Entwurf am 17.12.2014 vom Bundeskabinett verabschiedet, seither im gesetzgerberischen Verfahren (kritische) Stellungnahme des Bundesrats am 06.02.2015 Neuer Entwurf der Bundesregierung am 25.02.2015 IT-Sicherheitsgesetz Zentrale Diskussionspunkte: - Vorratsdatenspeicherung - Kritische Infrastrukturen - Kompetenzen des BSI als zentrale Meldestelle für Störfälle - Kompatibilität mit EU-Recht IT-Sicherheitsgesetz • • • • Gilt IT-SichG auch für Kommunen? klares : Jein! - formal juristisch eher nein - faktisch eher ja Klärung erst nach endgültiger Präzisierung der „kritischen Infrastrukturen“ und Erlass einer Durchführungsverordnung Telekommunikationsgesetz TKG • • • • • 27.03.2015 Auslegung §68 TKG Grundsatz Benutzung öffentlicher Wege § 69 TKG Übertragung des Wegerechts Arbeitsgruppe bei BNetzA eingerichtet Ziel: Erarbeitung einer Handreichung PtR, DST Seite 23 Telekommunikationsgesetz TKG Im Zusammenhang mit § 68 TKG : * Definitionen „Telekommunikationslinie“ * Betreiber * Vorleistungen Und im besonderen Mini-/Microtrenching • 27.03.2015 PtR, DST Seite 24 26.Bundesimmissionsschutz VO Änderung der 26. BimSchV am 03.05.2014 (B‘rat) • Neu : Aufnahme eines §7a § 7a Beteiligung der Kommunen „Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, wird bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen“ • 26.Bundesimmissionsschutz VO • • • Bedeutet : Ablösung der bisher freiwilligen Vorgehensweise bei der Errichtung von Sendeanlagen für den Mobilfunk auf Grundlage der Mobilfunkvereinbarung durch normative Vorschrift Einklagbares Recht auf der Basis unbestimmter Rechtsbegriffe „Konstruktionsfehler“: Kein Bezug zu Mobilfunkvereinbarung 26.Bundesimmissionsschutz VO • • Abhilfe durch Durchführungshinweise, dort Verweis auf Mobilfunkvereinbarung Keine wesentlichen Änderungen in der Praxis zu erwarten Änderung der Frequenzverordnung „Richtlinie über die Gewährung von Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel („PMSE“) für aus der Umwidmung der Frequenzen im Frequenzbereich 694 – 790 MHz resultierenden Umstellungskosten“ (RL-UmstKoPMSE700) Änderung der Frequenzverordnung • • • • Richtlinienentwurf vom 06.03.2015 Nutzer von drahtlosen Mikroportanlagen sollen infolge der Frequenzversteigerung im 694 – 790 MHz für die dadurch erforderliche Verlagerung / Umrüstung entschädigt werden Orientierung an vorausgegangenem Verfahren, jedoch in vereinfachter Weise. Antragberechtigte: Eigentümer einer mindestens seit XX.XX.20XX gültigen Frequenzzuteilung; Anschaffung in definiertem Zeitraum Diverse weitere IT- relevante Regelungen • • • Telekommunikationsendgeräte Gesetz_Entw. (25.02.2015) soll freie Routerwahl ermöglichen Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ab 01.01.2016 Verwendung eigener Sende- und Empfangskomponente Elektronischer Rechtsverkehr (eRV) im Justizbereich - soll bis 2022 verpflichtend eingeführt werden Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! 27.03.2015 PtR Seite 31
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