Fachberater/in für Internationales Steuerrecht 2015 Zertifizierungslehrgang gem. §§ 2 ff. FBO Auf der Grundlage der Beschlüsse der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer ist die Fachberaterordnung in Kraft getreten. Steuerberater können nun den Titel „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ erwerben. Der Titel wird von der Steuerberaterkammer amtlich verliehen und kann daher neben der Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ geführt werden (§ 43 Abs. 2 StBerG). Diese neugeschaffene Spezialisierungsmöglichkeit trägt der wachsenden Bedeutung des grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehrs und der zunehmenden Zahl von Mandanten mit Auslandsbezug Rechnung. Der neue Fachberatertitel stärkt den Berufsstand im Wettbewerb mit anderen Berufen. Er schafft eine neue Möglichkeit, sich am Markt zu profilieren, und berücksichtigt das wachsende Bedürfnis der Mandanten nach Orientierungshilfe bei der Suche nach Spezialisten im internationalen Steuerrecht. Inhalte des Lehrgangs: A - Außensteuerrecht (nationales) Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland Grundsätze internationaler Einkünftezuordnung G - Steuerplanungstechniken H - Ausländische Steuerrechtsordnungen B - Grundzüge des AStG I C - Recht der Doppelbesteuerung K - Internationales Erbschaftsteuerrecht und Vermögensteuer D - Internationale Einkünftezuordnung: Betriebsstättenbesteuerung und Personengesellschaften, Qualifikationskonflikte L - Internationale Bezüge des Umwandlungssteuerrechts und Fusionsrichtlinie M - Grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung F Steuerrechtliche Bezüge des Europarechts EU-Steuerrecht, EU-Richtlinien N - Verfahrensrechtliche Besonderheiten bei Grenzüberschreitenden Sachverhalten - Kurszeiten: - Grundzüge der systematischen Grundstrukturen - Verrechnungspreise u. Dokumentationspflichten 18. September 2015 bis 13. Februar 2016 Freitagnachmittag, von 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr und Samstagvormittag, von 09.30 Uhr bis 15.00 Uhr Kursort: München, St.-Wolfgangs-Platz 11, Salesianum Terminübersicht : Modul 1: 18.09.2015 / 19.09.2015 -A 25.09.2015 / 26.09.2015 -C 09.10.2015 / 10.10.2015 - D/A 16.10.2015 -D 17.10.2015 Praktische Fallstudien 24.10.2015 Leistungskontrolle 1 Modul 2 30.10.2015 / 31.10.2015 - B/N 13.11.2015 / 14.11.2015 - G/H 20.11.2015 / 21.11.2015 - M/I 27.11.2015 / 28.11.2015 - I/B 05.12.2015 Praktische Fallstudien 12.12.2015 Leistungskontrolle 2 Modul 3 08.01.2016 / 09.01.2016 - H/G 15.01.2016 / 16.01.2016 -L 22.01.2016 / 23.01.2016 -K 29.01.2016 -F 30.01.2016 Praktische Fallstudien 13.02.2016 Leistungskontrolle 3 (Änderungen vorbehalten) (Stand: 17.03.2015) Dozenten: Ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts mit hoher didaktischer Kompetenz (sh. Übersicht Seite 4) Umfang/Dauer: Der Kurs umfasst insgesamt 126 Zeitstunden. Diese sind auf 25 Unterrichtseinheiten in drei Modulen verteilt. Jedes Modul wird mit einer vierstündigen Leistungskontrolle gem. § 7 Abs. 2 FBO mit abgeschlossen. Kursgebühr: ( incl. Leistungskontrollen und umfangreichen Arbeitsunterlagen) € 3.500,-- für Mitglieder (der teilnehmende Berufsträger muss selbst Mitglied im LSWB sein) € 4.000,-- für Nichtmitglieder Auf Antrag und bei Erteilung eines Abbuchungsauftrages ist eine Zahlung in drei Raten möglich. Die Kursgebühr erhöht sich dann für Mitglieder auf insgesamt € 3.660,-- und für Nichtmitglieder auf € 4.170,-- Entfällt eine Unterrichtseinheit aus einem vom Veranstalter nicht zu vertretenden Grund, so wird diese Unterrichtseinheit nachgeholt; weitere Ansprüche bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Erstattungen für nicht besuchte Lehrgangseinheiten oder Leistungskontrollen sind ausgeschlossen. Es besteht Präsenzpflicht, die der Veranstalter kontrollieren und die Erfüllung nachweisen muss. Die Durchführung des Kurses ist abhängig von einer Mindestteilnehmerzahl. Zertifikat und Führung des Titels: Wir erteilen eine Urkunde über den Besuch des Lehrgangs mit Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an den Leistungskontrollen (§ 7 Abs. 2 FBO). Sie dienen dem Nachweis der Qualifikation gegenüber der Steuerberaterkammer. Der Titel kann im Briefkopf geführt werden, da er amtlich verliehen wird (§ 43 II StBG). Fachberaterordnung (Auszug) § 1 Zugelassene Fachberaterbezeichnungen Fachberaterbezeichnungen können als Bezeichnung zum Hinweis auf besondere Kenntnisse bestimmter Steuerrechtsgebiete im Sinne von § 86 Abs. 4 Nr. 11 StBerG verliehen werden. Die Bezeichnung ist wie folgt zu führen: „Fachberater/in für Internationales Steuerrecht“ Sie darf nur zusammen mit der Berufsbezeichnung „Steuerberater/in“ … (2) Wird der Antrag auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung nicht in demselben Jahr gestellt, in dem der Lehrgang endet, ist ab dem Kalenderjahr, das auf die Lehrgangsbeendigung folgt, Fortbildung in Art und Umfang von § 9 nachzuweisen. (3) … § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung hat der/die Antragsteller/in nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachzuweisen… § 5 Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Steuerberater persönlich und eigenverantwortlich bearbeitet hat: a) Internationales Steuerrecht: mindestens 30 Fälle* … § 3 Anforderungen an die beratende Tätigkeit Voraussetzung für die Verleihung einer Fachberaterbezeichnung ist, dass der Antragsteller seit mindestens drei Jahren als Steuerberater oder als Steuerbevollmächtigter bestellt ist. § 7 Nachweise durch Unterlagen (1) … (2) … (3) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 5 sind Falllisten der Steuerberaterkammer vorzulegen, die regelmäßig folgende Angaben enthalten müssen: Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand der Beratungsangelegenheit. Ferner sind auf Verlangen des Fachausschusses anonymisierte Arbeitsproben vorzulegen. § 4 Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse (1) Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die Fachberaterbezeichnung vorbereitenden beraterspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen. Der Lehrgangsveranstalter muss sich von der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk er seinen Sitz hat, vor Beginn des Lehrgangs bestätigen lassen, dass der Lehrgang zur Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse geeignet ist. (Ein Muster für Ihren Antrag und für den Aufbau Ihrer „Falllisten“ stellen wir Ihnen im Kurs zur Verfügung.) * Anmerkung: Beratungen (auch telefonisch), Steuererklärungen, Gutachten, gerichtliche, außergerichtliche Tätigkeit (BGH NJW 2004, 2748, 2749). Die Fälle können auch nach Abschluss des Lehrgangs noch gesammelt werden. Der zuständige Ausschuss der Steuerberaterkammer entscheidet, ob er den Bewerber zu einem Fachgespräch (45-60 Min.) lädt, er kann davon absehen, wenn er seine Stellungnahme gegenüber dem Vorstand nach den vorgelegten Unterlagen auch ohne Fachgespräch abgeben kann (§ 8 FBO). Anmeldung Ausschließlich schriftliche Anmeldung. Die Zahl der Teilnehmer ist auf je 30 Personen begrenzt. Wir bitten daher um Ihre zeitnahe Anmeldung. Ich melde mich verbindlich zum Lehrgang Fachberater/in für Internationales Steuerrecht in München an. Name/Vorname: O selbständig O angestellt Beruf: Straße: PLZ/Ort: Tel./Fax: E-Mail: Rechnungsanschrift (falls abweichend): Ich beantrage Ratenzahlung, (Abbuchungsauftrag) 3 Raten à € 1.220,-- , bzw. € 1.390,-- fällig jeweils eine Woche vor Beginn jeden Moduls oder Abbuchung von € 3.500,--/€ 4.000,-- in einer Summe eine Woche vor Beginn des Lehrgangs von folgendem Konto: IBAN: BIC: Bankinstitut: Abweichender Kontoinhaber: Bitte per Sepa-Basis-Lastschriftverfahren einziehen (Lastschriftmandat liegt vor). Bitte per Sepa-Lastschriftverfahren erstmalig einziehen. Lastschriftmandat liegt im Original bei. Zum Downloaden: www.lswb.de/Downloads/Mitgliedschaft oder per Mail anfordern: lehrgä[email protected] Datum Unterschrift LSWB Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. Abteilung Lehrgänge Postfach 81 02 68, 90247 Nürnberg Telefon: 0911/23 60 57-22 E-Mail: [email protected] Telefax: 0911/23 60 57-28 Internet: www.lswb.de Dozentenübersicht: Dozent Fachbereich des Lehrgangs Dipl.-Fw. (FH) Michael Bär BayLfSt, DSt Nbg. Leiter Referat St 44, Fachprüfung für Auslandsbeziehungen D, B Dipl.-Fw. (FH) Klaus Görtler BayLfSt, DSt Nbg. Fachprüfung für Auslandsbeziehungen A, I Dipl.-Fw. (FH) Susanne Hollmann BayLfSt, DSt Nbg. Fachprüfung für Auslandsbeziehungen C Dipl.-Fw. (FH) Irmtraud Krauss-Geppert FA Weiden i.d.Opf.; BP FH Herrsching K Assessor jur. Gerd Ludwig FA Nürnberg-Süd Leiter der Steuerfahndung N Dr. Eva Oertel Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat A, B Prof. Dr. Wolfram Scheffler Friedrich-Alexander-Universität ErlangenNürnberg Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre G, H Dipl.-Fw. (FH) Jörg Schels BayLfSt, DSt Nbg. KSt, UmwR, UmwStR L Dr. Christoph Schießl BayLfSt, DSt Nbg. Fachprüfung für Auslandsbeziehungen A, B Dipl.-Fw. (FH) Erich Spensberger BayLfSt, DSt München Fachprüfung für Auslandsbeziehungen A, D Dipl.-Fw. (FH) Konrad Wolf BayLfSt, DSt Nbg. Geschäftsprüfung, Innenrevision M
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