LANDESAMTSBLATT - E

Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015
LANDESAMTSBLATT
FÜR DAS BURGENLAND
85. Jahrgang
112.
113.
114.
115.
116.
117.
118.
119.
120.
Ausgegeben und versendet am 2. April 2015
14. Stück
Ausschreibung für die Stelle des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin für die kaufmännische &
künstlerische Leitung des Vereins Burgenländische Haydnfestspiele ............................................................... 128
Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bruckneudorf .............. 129
Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde
Litzelsdorf ........................................................................................................................................................... 130
Genehmigung der 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Markt
Allhau .................................................................................................................................................................. 130
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015, mit der
Weinbaufluren geändert werden. ...................................................................................................................... 130
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015, mit der
Weinbaufluren geändert werden ....................................................................................................................... 131
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015, mit der
Weinbaufluren geändert werden ....................................................................................................................... 132
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015, mit der
Weinbaufluren geändert werden ....................................................................................................................... 132
Öffentliche Ausschreibung über ein Darlehen für die Marktgemeinde Pöttsching ............................................ 133
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Zahl: LAD-GS-P343-10005-34-2015
112. Ausschreibung für die Stelle des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin
für die kaufmännische & künstlerische Leitung des
Vereins Burgenländische Haydnfestspiele
Wir suchen eine Persönlichkeit mit der Staatsbürgerschaft eines EWR Mitgliedstaates, voller Handlungsfähigkeit und dem abgeschlossenen Studium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften sowie eines abgeschlossenen Lehrganges zum/r Kulturmanager/in an einer Hochschule oder Universität.
Die Aufgabe des/der Geschäftsführers/in ist vor allem die in den Statuten des Vereins vorgesehene Aufrechterhaltung einer umfassenden Haydnpflege mit allen ihren Facetten: vom Konzertbetrieb, über musikwissenschaftliche Symposien bis hin zu Nachwuchsförderungen.
Darüber hinaus soll die Haydnpflege vom Burgenland aus beständige internationale Impulse geben.
Besondere Anforderungen an Bewerber :
Langjährige einschlägige Berufserfahrung in gleicher oder vergleichbarer Tätigkeit als kaufmännischer und
künstlerischer Leiter eines regelmäßigen Konzertbetriebes sowie eines vergleichbaren Musikfestivals, bei
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Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015
dem die Sparten von Kammermusik, Orchesterkonzerten bis hin zu eigenen szenischen Opernproduktionen
abgedeckt wurden.
Insbesondere bedeutet dies die eigenständige Programmgestaltung, sowie die vollständige organisatorische,
personelle und finanzielle Abwicklung.
Langjährige Erfahrung als Hauptverantwortliche/r in der Organisation inklusive inhaltliche Planung - und Abwicklung von internationalen musikwissenschaftlichen Symposien.
Langjährige Erfahrung in der Konzeption und Durchführung von bildungsfördernden Projekten für Kinder,
insbesondere auf dem Gebiet der Musik.
Langjährige Erfahrung in der Planung und Durchführung von künstlerischen Wettbewerben.
Weiters gefordert werden:
Besondere Kenntnisse über das Leben und das Werk von Joseph Haydn.
Kontakte zu Künstlern, Organisationen und Exponenten der Wissenschaft, die sich in besonderer Weise mit
dem Werk Joseph Haydns befassen.
Hohe Kompetenz im Bereich der Menschenführung betreffend die kaufmännische und künstlerische Leitung
eines Betriebes, ebenso wie im Umgang mit sensiblen Künstlerpersönlichkeiten, Medien und hochrangigen
Vertretern von Sponsoren.
Außerdem Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Bundes-, Landes- und Magistratsdienststellen, die für den
Verein der Burgenländischen Haydnfestspiele von Belang sind.
Arbeitsbeginn: 1. Juni 2015
Vertragsdauer: 5 Jahre
Dienstort: Eisenstadt
Ihre Bewerbung, in der Sie die Gründe für Ihre Eignung für diese Position ausführen, senden Sie bitte innerhalb von einem Monat ab dem Tag der Veröffentlichung, unter Beilage eines Lebenslaufes und allfälliger Dokumente (Kopien) an den Verein
Burgenländische Haydnfestspiele, Kennwort „Geschäftsführung“,
Schloss Esterházy, A 7000 Eisenstadt.
Verspätet einlangende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Für den Verein
Bieler
Zahl: LAD/RO.3307-10003-19-2015
113. Genehmigung der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Gemeinde Bruckneudorf
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.330710003-19-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Bruckneudorf vom
14. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (7. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4
in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen.
Im Rahmen der 7. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bruckneudorf erfolgen
Umwidmungen in „Grünfläche - Windkraftanlage“, „Grünfläche - Tierhaltung“ und „Grünfläche - Technische
Infrastruktur“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
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Zahl: LAD/RO.3350-10001-24-2015
114. Genehmigung der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Marktgemeinde Litzelsdorf
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.335010001-24-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Litzelsdorf vom
17. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (10. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4
in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen.
Im Rahmen der 10. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Litzelsdorf werden Umwidmungen in „Bauland - Wohngebiet“, „Aufschließungsgebiet - Wohngebiet“, „Verkehrsfläche der
Gemeinde, Güterwege, Interessentenwege“, „Grünfläche - Nicht-landwirtschaftliche Bauten zur Grünlandnutzung“, „Bauland - Dorfgebiet“ und „Grünfläche - Tierhaltung“ durchgeführt. Ebenso erfolgen Rückwidmungen in „Landwirtschaftlich genutzte Grünfläche“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
Zahl: LAD/RO.3356-10002-22-2015
115. Genehmigung der 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes
der Marktgemeinde Markt Allhau
Die Burgenländische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 24. März 2015 unter Zahl: LAD/RO.335610002-22-2015 beschlossen, die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Markt Allhau vom
17. Januar 2015, mit der der Digitale Flächenwidmungsplan geändert wird (18. Änderung), gemäß § 19 Abs. 4
in Verbindung mit § 18 Abs. 9 des Bgld. Raumplanungsgesetzes zu genehmigen.
Im Rahmen der 18. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes erfolgen in der Marktgemeinde Markt
Allhau Umwidmungen in „Bauland - Dorfgebiet“, „Grünfläche - Tierhaltung“ und „Grünfläche - Anlagen zur
Erzeugung von Erneuerbarer Energie“.
Für die Landesregierung:
Nießl
__________________
Zahl: ND-19-01-308-2
116. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015,
mit der Weinbaufluren geändert werden.
Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z 1. des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet:
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Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015
I.
Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014 in
die bestehende Weinbauflur „Römerstein-Söldneräcker“ (55) einbezogen:
Gemeinde Illmitz:
Grst.Nr.
3565/1
Größe
3227 m²
Grst.Nr.
3565/2
Größe
3173 m²
Grst.Nr.
3566
Größe
6524 m²
Grst.Nr.
3569
Größe
6398 m²
Für den Bezirkshauptmann:
Mag.a Szinovatz
__________________
Zahl: ND-19-01-309-3
117. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 14. Januar 2015,
mit der Weinbaufluren geändert werden
Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet:
I.
Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetzes 2001, LGBl. Nr. 46/2014 in
die bestehende Weinbauflur „Söllneräcker“ (15) einbezogen:
Gemeinde Pamhagen:
Grst.Nr.
4813/21
Größe
5881 m²
Grst.Nr.
4813/22
Größe
5881 m²
Grst.Nr.
4813/23
Größe
5882 m²
Grst.Nr.
4813/24
Größe
5890 m²
Grst.Nr.
4813/25
Größe
5883 m²
Grst.Nr.
4813/26
Größe
6622 m²
Für den Bezirkshauptmann:
Mag.a Szinovatz
__________________
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Zahl: ND-19-01-312-2
118. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015,
mit der Weinbaufluren geändert werden
Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z 1 des Weinbaugesetzes 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet:
I.
Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetz 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014
in die Weinbauflur „Burg große Hutweide Fischwasser“ (19) einbezogen:
Gemeinde Pamhagen:
Grst.Nr.
2497/58
Größe
5688 m²
Für den Bezirkshauptmann:
Mag.a Szinovatz
__________________
Zahl: ND-19-01-310-2
119. Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 19. Januar 2015,
mit der Weinbaufluren geändert werden
Gemäß § 4 Abs. 1 und 3 Z 1 des Weinbaugesetzes 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014, wird verordnet:
I.
Folgende Weingärten werden gem. § 4 Abs. 1 und 3 Z. 1 des Weinbaugesetz 2001, idgF, LGBl. Nr. 46/2014
in die bestehende Weinbauflur „Schwarzlacke“ (8) einbezogen:
Gemeinde Tadten:
Grst.Nr.
2787/10
Größe
10.001 m²
Grst.Nr.
Größe
13.279 m²
2787/11
jedoch nur eine Teilfläche von 9.279 m²
(4.000 m² wurden bereits mit der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom
15. März 1999, verlautbart im LABl. Nr. 271/1999 in die Weinbauflur Schwarzlacke (8) einbezogen. Somit ist
nunmehr das Grundstück mit dem Gesamtausmaß von 13.279 m² in der Weinbauflur „Schwarzlacke“)
Für den Bezirkshauptmann:
Mag.a Szinovatz
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Landesamtsblatt für das Burgenland 14. Stück - ausgegeben am 2. April 2015
120. Öffentliche Ausschreibung über ein Darlehen für die Marktgemeinde Pöttsching
Auftraggeber:
Marktgemeinde Pöttsching
Amtsgebäude 1
7033 Pöttsching
Kategorie der Dienstleistung und Leistungsbeschreibung:
- Finanzielle Dienstleistung
-
Das Darlehen für die Errichtung des Bauabschnittes 06 der Abwasserbeseitigungsanlage Pöttsching
mit einem Höchstbetrag in Höhe von € 1.000.000,-- soll mit einer Laufzeit von 20/25 Jahren aufgenommen werden.
Verzinsung:
Variabler Zinssatz, Bindung an den 1-, 3- oder 6-Monats-Euribor
Stichtag 8. April 2015
Alternativanbote bez. Verzinsung (Zinssatzabfrage):
a) Fixzinssatz für die ersten 5 Jahre, danach variabel, gebunden an 6-Monats-Euribor
b) Fixzinssatz für die ersten 10 Jahre, danach variabel, gebunden an den 6-Monats-Euribor
Darlehenszuzählung:
bei Bedarf; die letzte Zuzählung erfolgt bis spätestens 30. Juni 2016
Rückzahlung:
Die Rückzahlung des Darlehens soll mit 1. September 2016 beginnen.
Zinsverrechnung:
halbjährlich dekursiv, klm/360, Anpassungstermine zu Rückzahlungsterminen
Sicherheiten:
blanko
Sonstige Angaben:
- Angabe der Nebenkosten der Kreditaufnahme
- Spesen und Gebühren während der Laufzeit
- Beilage von Tilgungsplänen
- eine vorzeitige Verminderung bzw. Rückführung von Teilbeträgen hat jederzeit spesenfrei und ohne
Anlastung von Abschlägen möglich zu sein
- ein Wechsel zwischen den Euribor soll möglich sein
- Bearbeitungsentgelt (pro Umstieg) für einen Zinsperiodenwechsel
Zuschlagskriterien:
Wirtschaftlich günstigstes Angebot
Die Angebote müssen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Anbot Darlehen ABA BA 06“
bis spätestens 5. Mai 2015, 12 Uhr, bei der Marktgemeinde Pöttsching, Amtsgebäude 1, 7033 Pöttsching,
eingelangt sein.
Datum der Bekanntmachung:
2. April 2015
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Später eingelangte Angebote werden nicht berücksichtigt.
Die Angebotseröffnung findet in den Räumlichkeiten der Marktgemeinde Pöttsching im Rahmen einer Gemeindevorstandssitzung statt. Die Eröffnung ist nicht öffentlich.
Der Bürgermeister:
Gelbmann
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Landesamtsblatt für das Burgenland
Herausgeber: Amt der Bgld. Landesregierung - Erscheinungsort: 7000 Eisenstadt
Einschalttexte sind an das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Landesamtsdirektion in 7000 Eisenstadt, Europaplatz 1, Tel. 02682/600, E-Mail: [email protected]; Hr. Harald Zinkl, Durchwahl 2898, Fax: 02682/600-2700, einzusenden. Einschaltungen erfolgen entsprechend dem Burgenländischen Verlautbarungsgesetz, LGBl. Nr. 65/2014 und kosten
€ 0,43 per Millimeterzeile der Einschaltungsfläche. Annahmeschluss für Einschaltungen: jeweils Montag, 14 Uhr; fällt der
Montag auf einen Feiertag: Dienstag, 10 Uhr; spätere Einsendungen werden in der nächsten Ausgabe verlautbart. Inserate:
ganzseitig € 379,–, halbseitig € 188,–, viertelseitig € 94,– und eine Achtelseite € 47,–. Hersteller: Amt der Burgenländischen
Landesregierung, A-7000 Eisenstadt, Europaplatz 1. Das Amt der Burgenländischen Landesregierung übernimmt keinerlei
Haftung für die Identität von Inserenten, die Richtigkeit, und den Inhalt von Inseraten sowie für Satz- und Druckfehler.
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