Behandlung der Grundsteuer in einem IFRS-Abschluss

Abstract und Autoreninfo
IRZ, Heft 04, April 2015
Anne Schurbohm-Ebneth und Philipp Ohmen
Abstract
Die Grundsteuer (GrSt) ist eine Abgabe im Anwendungsbereich von IFRIC 21. Da die
GrSt zu Beginn des Kalenderjahres unbedingt entsteht, ist sie zu diesem Zeitpunkt in
voller Höhe zu passivieren. Dies gilt auch in der Periode eines etwaigen Zwischenabschlusses. Nicht geregelt wird in IFRIC 21 die korrespondierende Gegenbuchung. In
Ermangelung eines Vermögenswertes kommt nur eine vollständig aufwandswirksame
Passivierung der Verbindlichkeit in Betracht. Eine Abgrenzung ist dagegen nicht
möglich. Der Aufsatz klärt darüber hinaus Fragen der Erstanwendung von IFRIC 21.
Autoreninfo
Dr. Anne Schurbohm-Ebneth, WP/StB, Partnerin, Department of Professional Practice
der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, www.kpmg.de. Email:
[email protected]
Dr. Philipp Ohmen, WP, Prokurist, Department of Professional Practice der KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, www.kpmg.de. Email: [email protected]
Keywords
■ IFRIC 21 ■ Grundsteuer ■ Definition Vermögenswert ■ Änderung einer Rechnungslegungsmethode ■ Zwischenabschluss ■ abweichender Stichtag (vom Kalenderjahr
abweichendes Geschäftsjahr)
IRZ – Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung
www.irz-online.de
Herausgegeben von: Prof. Dr. Dirk Hachmeister, Stuttgart-Hohenheim, Prof. Dr. Roman Rohatschek, Linz,
WP/StB Dr. Gernot Hebestreit, Köln, WP/StB Dr. Thomas Senger, Düsseldorf, Dr. Evelyn Teitler-Feinberg,
Zürich
Verlage: C.H. Beck oHG und Franz Vahlen GmbH, Wilhelmstr. 9, D-80801 München, www.beck.de
E-Mail: [email protected] in Kooperation mit Linde-Verlag, Wien, und Stämpfli-Verlag, Bern
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