Die Feuerwehrgewerkschaft - seit 1908

Die Feuerwehrgewerkschaft - seit 1908
Horst Tüttelmann
Fachgruppe Feuerwehr
Mitglied des
Bundesvorstandes der
Fachgruppe Feuerwehr
Vormals: VERBAND DEUTSCHER BERUFSFEUERWEHRMÄNNER
Heinrich-Zille-Str. 5
70794 Filderstadt
Fon: 0711 - 7776002
Mobil: 01522-9594018
[email protected]
ver.di Feuerwehr-Infobrief Nr. 119
11. Jahrgang
4. April 2015
An
1. Mitglieder Bundesfachgruppenvorstand Feuerwehr
2. Landesfachgruppenvorsitzende Feuerwehr
3. Vertrauensleute & Aktive
nachrichtlich
BuFG-Leiter Fw
LFG-LeiterInnen Fw
Bz-FG-SekretärInnen Fw
Liebe Kolleginnen und Kollegen !
ver.di-Tarif- und Besoldungsrunde 2015 für Tarifbeschäfigte und Beamtinnen und
Beamte der Länder und Kommunalbeamte : + Tarifeinigung + Mitgliederbefragung
Am 28. März 2015 konnte in der 4. Verhandlung zwischen ver.di und der TdL eine Tarifeinigung herbeigeführt werden. Die Bundestarifkommission hat den Mitgliedern, die jetzt
befragt werden, Annahme empfohlen. Die für die Tarifbeschäftigten der Länder ( ohne
Hessen ) ab dem 1. März 2015 vereinbarte Erhöung um 2,1 % und dann noch ab dem
1. März 2016 Erhöhung um 2,3 % (mindestens 75.- €) entspricht einer durchschnittlichen
Erhöhung um 4,83 %. Die Spanne beträgt zwischen den oberen und unteren Entgeltstufen 4,45 % bis 6,87 % !
1.
Über die Verhandlungen im Monat März und den Abschluss informieren im Detail die
Anlagen 1 a – l. In der Anlage 1 i wird die Situation hinsichtlich der Übernahme des
Tarifabschlusses auf die Landes- und Kommunalbeamten dargestellt. Das Info in der
Anlage 1 l befasst sich mit der Zusatzversorgung des Bundes und der Kommunen.
Rettungsgesetz & FSHG NRW – Ausbildung zu Notfallsanitätern in Schwerin
In NRW kam es auf Druck der CDU-/FDP-Landtagsfraktionen nun doch noch zu einer
Einigung zur Novellierung des Rettungsgesetzes ( Anlagen 2 a – d ).
Auch zur Novellierung des Feuerwehrgesetzes, dass in NRW etwas umständlich FSHG
heißt, gibt es einen Gesetzesentwurf ( Anlage 2 e ).
In Schwerin werden Notfallsanitäter ausgebildet und Rettungsassistenten nachqualifiziert ( Anlage 2 f ).
-2-
ver.di Feuerwehr-Infobrief Nr. 119 vom 24 April 2015
Arbeit & Soziales: + Berufsunfähigkeitsversicherungen + ver.di-Mitgliederservice
+ Gefährdungsbeurteilungen + Betriebliche Altersvorsorge + Armutsquote
Etliche Feuerwehrbeamte interessieren sich aus nachvollziehbaren Gründen für Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Auf was bei der Auswahl zu achten ist, wird in dem Artikel „Beamtenklauseln in der
privaten Berufsunfähigkeitsversicherung“ der Zeitschrift DER PERSONALRAT ausführlich behandelt ( Anlage 3 a ).
Der ver.di-Mitgliederservice bietet übrigens über die DBV eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu „geprüften“ und günstigen Konditionen an( Anlage 3 b ) Zu finden unter
ww.verdi-mitgliederservice.de ( Button „Vorsorgen“ anklicken ).
Die Infos der Anlagen 3 c – e befassen sich mit den Themen.
„Gefährdungsbeurteilungen im öD“,
der „Betrieblichen Altersvorsorge“ und
der „Armutsquote auf Rekordstand“.
„Alles was Recht ist“:
Urteile und Rechtsvorschriften
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Pressemitteilung zum Urteil „Urlaubsanspruch bei
Wechsel in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochenarbeitstagen“ herausgegeben
( Anlage 4 a ).
Die ver.di-Rechtsabteilung NRW informiert zum Thema „Altersdiskriminierende Besoldungsrergelungen“ unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober
2014. ( Anlagen 4 b u. c )
Verschiedenes:
Interessante Infos
Die Anlagen 5 a – f bieten wieder einige Infos rund um die Feuerwehren.
Der Bericht über die Situation der britischen Feuerwehren ( Anlagen 5 f u. g ) liegt derzeit leider nur in englischer Sprache vor. Eine zusammenfassende Übersetzung kann
hoffentlich bald nachgeliefert werden.
Mit kollegialen Grüßen
(gez.) Horst Tüttelmann
Aus der Gebrauchsinformation für Motilium-Topfen:
„.....unerwarteter Tod, hervorgerufen durch einen
plötzlichen Verlust der Herzfunktion bei einer Person
mit bekannter oder nicht bekannter Herzerkrankung.
Wenn eine der oben genannten Nebenwirkungen bei
Ihnen auftritt, nehmen Sie keine weiteren Tropfen ein
und informieren Sie sofort Ihren Arzt.“