PFA Fussballcamp Ostern 2015 Ich möchte meine Tochter/meinen Sohn für das Fussballcamp anmelden. Bitte den ausgewählten Zeitraum ankreuzen. 1 . Camp-Woche 139,– EUR Montag den 30.03. bis Donnerstag den 02.04.2015, Täglich von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr 2. Camp-Woche 139,– EUR Dienstag den 07.04. bis Freitag den 10.04.2015, Täglich von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr Erziehungsberechtigte(r) Teilnehmerin/Teilnehmer Name Vorname Straße PLZ / Ort Geburtsdatum Aktueller Verein Position Tel. / Notfall E-Mail Bitte in Druckbuchstaben schreiben Wenn Sie künftig von SC Borussia Lindenthal-Hohenlind e.V. & PFA Köln Fussballschule keine Informationen mehr erhalten möchten, teilen Sie uns dies bitte an die E-Mail-Adresse: [email protected] mit. Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen/Haftungsausschluss Diese Einverständniserklärung ist unbefristet und gilt für alle zukünftigen PFA Köln Fussballschule & Kooperationspartnern (z.B. SC Borussia Lindenthal-Hohenlind e.V.) Veranstaltungen. Durch die Unterschrift erklärt sich die/der Erziehungsberechtigter/Teilnehmer mit folgenden Punkten verbindlich einverstanden: •B ei groben Verstößen gegen Ordnung und Disziplin kann der Teilnehmer von dem Campleitern/Trainer von der weiteren Teilnahme ohne Entschädigung vom Camp/Fördertraining ausgeschlossen werden! •K ann trotz definitiver Anmeldung Ihr Kind nicht teilnehmen, erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Die Trainingstage können bei dem darauf folgenden Fussballcamp/Fördertraining nachgeholt werden. •N achdem der Betrag auf unserem Konto eingegangen ist und wir die Anmeldung per Post oder E-Mail erhalten haben, bekommt Ihr eine Anmeldungsbestätigung per E-Mail. •V eranstalter des Fußballcamps ist der offiziell genannte Verein z.b.: SC Borussia Lindenthal-Hohenlind e.V. in Kooperation mit der PFA Köln Fussballschule. Organisator der Fördertrainingseinheiten ist die PFA Köln Fussballschule. •H aftungsausschluss Wichtiger Hinweis (Freistellungserklärung gegenüber dem Organisator, Veranstalter und Kooperationspartner): Der Organisator haftet nicht für verursachte Sach-, Personen- und Vermögensschäden! Der Organisator, Veranstalter und Kooperationspartner übernimmt auch keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der „Fußball-Trainingseinheit“ (bzw. sonstige Trainingseinheiten). Die Haftung für körperliche „Schäden“ die durch die Teilnahme entstehen trägt der Teilnehmer, Sportler, die Erziehungsberechtigten Personen bzw. Eltern selber. Der Teilnehmer, Sportler, die Erziehungsberechtigten Personen bzw. Eltern bestätigen durch die Teilnahme die Freistellung (Freistellungserklärung) gegenüber dem Organisator, Veranstalter und Kooperationspartner. Es obliegt dem Teilnehmer, Sportler, den Erziehungsberechtigten Personen (bzw. Eltern) seinen Gesundheitszustand vorher zu prüfen. Der Organisator übernimmt auch keine Haftung für verwahrte Gegenstände die abhanden gekommen sind. Da es hier um eine private und freiwillige Veranstaltung handelt, ist jegliche Haftung gegenüber dem Organisator, Veranstalter und Kooperationspartner hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Teilnehmer, Sportler, die Erziehungsberechtigten Personen (bzw. Eltern) stimmen diesem Haftungsausschluss per Anmeldung zu. Der Teilnehmer, Sportler, die Erziehungsberechtigten Personen (bzw. Eltern) handeln auf eigene Gefahr und haften für sich selber (für Ihre Kinder) und Schäden die sie an dritte verursachen. Der Teilnehmer, Sportler, die Erziehungsberechtigten Personen (bzw. Eltern) erklären sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews des Teilnehmers in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, Fotomechanischen Vervielfältigungen (Film, Video Kassetten, etc …) ohne Anspruch auf Vergütung, verbreitet und veröffentlich werden dürfen. Die vom Teilnehmer, Sportler, Erziehungsberechtigten Person (bzw. Eltern) gezahlte Aufwandsentschädigung bzw. Gebühr an Organisator, Ver- anstalter und Kooperationspartner beinhaltet keine Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung für den Teilnehmer! Wir empfehlen daher allen Teilnehmern, Sportlern bzw. Erziehungsberechtigten Personen (Eltern) für sich bzw. für das Kind(er) eine Haftpflichtversicherung sowie Unfallversicherung „grundsätzlich“ sicherheitshalber abzuschließen! • Das teilnehmende Kind ist kranken-, unfall-, und haftpflichtversichert. • Das teilnehmende Kind ist gesund und voll belastbar. • Nach der Zahlung wird eine Anmeldebestätigung verschickt. •D er Organisator, Veranstalter und Kooperationspartner ist von jeglicher Haftung ausgeschlossen! •W ährend der gesamten Veranstaltung und der Wege zur und von der Veranstaltung besteht kein Versicherungsschutz über den Veranstalter oder Kooperationspartner. •B ei unentschuldigtes fehlen wird die Aufwandspauschale bzw. die Teilnahmegebühr in voller Höhe erhoben. Bei nicht Teilnahme an der Veranstaltung, wird die Aufwandspauschale bzw. die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Aus Kulanz kann im Einzelfall nach Absprache die Einheit an einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wenn die Absage mind. 48 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit bzw. Veranstaltung erfolgt ist. • Mindesteilnehmeranzahl: 8–12 Personen •W ird die vom Veranstalter festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht kann das Fussballcamp/Fördertraining mangels Teilnehmer vom Veranstalter abgesagt werden. In diesem Fall wird das bereits bezahlte Teilnehmerentgelt in vollem Umfang zurückgezahlt. • Ausfall von Veranstaltungen und höhere Gewalt Der Organisator ist berechtigt, einzelne oder mehrere Veranstaltungen des jeweiligen Lehrgangsprogramms des Fussballcamps/Fördertraining oder Teile davon bei Vorliegen objektiver Notwendigkeit, z.B. bei anhaltenden Regenfällen, Unwettern, ansteckenden Krankheiten mehrerer Teilnehmer und/oder Unbespielbarkeit des Trainingsgeländes, abzusagen und/ oder abzubrechen. Ein Anspruch auf Minderung und/oder Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass der Organisator die geschuldete Leistung aufgrund von höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist der Organisator für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht indes gänzlich befreit. Ist dem Organisator die Erbringung seiner Leistungen länger als ein Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, ist der Teilnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. •H iermit erteilen wir unsere Einverständniserklärung, dass unser Kind auf dem Sportgelände ohne Aufsichtsperson alleine oder mit anderen Teilnehmern alleine rumlaufen darf. • J edes PFA Köln Fussballschule Fördertrainings-Mitglied zahlt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 69,00 EUR und erhält dafür einen PFA Köln Nike Trikotsatz und 3 kostenlose Fördertrainingstermine. Sie erklären sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Köln, Datum/Unterschrift Erziehungsberechtigte/Teilnehmer Anmeldung unter PFA Köln Fussballschule Giuseppe Avellino Kamillenweg 28, 50858 Köln Mobil 0172 2442491 [email protected] www.pfa-fussballschule.com Bankverbindung Giuseppe Avellino norisbank IBAN: DE28 1007 7777 0066 2338 00 BIC: NORSDE51XXX „Bitte unter dem Verwendungszeck den Vor und Nachname des Teilnehmers angeben“!
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