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Heft 2/2015
www.schaumedia.at
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DAS MAGAZIN VON
HIGHLIGHTS
GOLF MIT
PEPI EBNER
SEITE 64
PANNONIAFORUM ZUR
LANDTAGSWAHL
SEITE 8
TOMAS JUN:
DER NEUE IN DER
HEISSESTEN LIGA
Olympia-Siegerin
Julia Dujmovits:
„Die Burgenland Card ist
mein Türöffner für den
Urlaub zwischendurch.“
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DAS MAGAZIN VON
HIGHLIGHTS
GOLF MIT
PEPI EBNER
SEITE 64
PANNONIAFORUM ZUR
LANDTAGSWAHL
SEITE 8
TOMAS JUN:
DER NEUE IN DER
HEISSESTEN LIGA
SEITE 98
Olympia-Siegerin
Julia Dujmovits:
„Die Burgenland Card ist
mein Türöffner für den
Urlaub zwischendurch.“
SEITE 98
DIE NEUE BURGENLAND CARD. WAS SIE KANN, WIE SIE IHRE BEKOMMEN.
001_schau_2_2015_Ruecken_3mm_IC2v3.indd 1
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P. b. b. Verlagsort 1110 Wien / 10Z038372M
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DIE NEUE BURGENLAND CARD. WAS SIE KANN, WIE SIE IHRE BEKOMMEN.
AB SEITE 16
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16.03.2015 14:48 Uhr
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Erreichen Sie mit schaumedia die Lebenswelten
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schau tv und schau Magazin vernetzen die Herzen der Ostregion rund um Sport, Gesundheit, Kultur und tagesaktuelle News.
schau tv und schaumedia entdecken für Ihr Publikum den Centrope-Raum rund um Brauchtum, Radfahren,
Wandern, Naturerlebnis sowie Wein und Kulinarik. schau tv und schaumedia wissen, wo man in der Ostregion
frische Energie und Lebenskraft tanken kann, und zeigen die schönsten Plätze für den kleinen Urlaub zwischendurch.
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Auf schau tv – dem ersten Regionalsender Österreichs – gibt es keine Primetime. schau tv kommuniziert Ihre
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Kreatives Engagement, Abenteuer zum Nacherleben, Einkaufen ab Hof und jede Menge Kultur sowie Ausflugstipps.
schau Magazin ist die Programmzeitschrift zu schau tv und Freizeitnavigator für die Ostregion. schau Magazin hat einen
Leserkreis von mehr als 10 Prozent.
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schaumedia weiß, wer seine Kunden sind. Das schaumedia-Publikum schätzt das Erlebnis vor der Haustür,
ist interessiert an regionalen News, Fußball, Brauchtum und liebt das proaktive Erleben von Natur, Luftsportarten,
Pferden, Golf und Wellness. Die Daten wurden von tri consult unter 1.500 Menschen in Wien, Niederösterreich
und dem Burgenland im September 2014 erhoben.
Nettoreichweiten schau tv
Wien
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Pro Tag
2 %
2 %
4 %
61.000 Zuschauer
Pro Woche
3 %
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131.000 Zuschauer
Pro Monat
5 %
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198.000 Zuschauer
Via ASTRA-Sat
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Österreich und Zentraleuropa rund um die
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Technische Reichweite schau tv
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Heft 11–12/2
014
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Heft 10/2014
www.schaumedia.at
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(österreichweit), lokale Kabelnetze, Mediathek (schaumedia.at), Teletext
DAS MAGAZIN VON
Heft 2/2015
www.schaumedia.at
schau – das Magazin für Genuss,
Kultur und Outdoor-Feeling –
auch als E-Paper
HIGHLIGHTS
GOLF MIT
PEPI EBNER
Jedes Heft vonPANNONIAFORUM ZUR
schau MagazinLANDTAGSWAHL
TOMAS JUN:
DER NEUE IN DER
erreicht mehr als
HEISSESTEN LIGA
309.000 Leser.
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Julia Dujmovits:
„Die Burgenland Card ist
mein Türöffner für den
Urlaub zwischendurch.“
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DER NEUE IN
HEISSESTEN DER
LIGA
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Julia Dujmovits:
„Die Burgenland
Card ist
mein Türöffner
für den
Urlaub zwischendurch
.“
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À LA CARD
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DIE NEUE BURGENLAND CARD. WAS SIE KANN, WIE SIE IHRE BEKOMMEN.
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SIE IHRE BEKOMMEN.
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Auflage (Exemplare)
200.000
Erscheinungsweise
7 x pro Jahr
Vertrieb via Der Standard (W, NÖ, Bgld.), Beilage in der BVZ
Kurier (Wien, NÖ, Bgld.), Kiosk (Morawa), Direktabos,
POI-Vertrieb (Kultur-Hotspots, Hotels, Cafés, Restaurants,
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schau tv sind geordnet abrufbar auf der schau tv-Homepage
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FEC 5/6
Senderliste als neuer Sender
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gewünschtem Programmplatz zuteilen
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Kompetenz rund um Heimat, Region und Lebensstil. Die schau Medien verfügen
mit dem Format Event-Navigator im Verbund von Print, TV, Online sowie E-Paper
über den ­umfassendsten Veranstaltungskalender der Ostregion.
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Produktfotos etc.), K
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Das Magazin für Genuss,
Kultur & Outdoor-Feeling
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mein Türöffner für den
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Mit schau Navigator ist schaumedia.at die umfassendste ­Programmplattform
für Wien, NÖ und das Burgenland und ­bietet als Brückenkopf zwischen
schau tv und schau Magazin wertvolle Zusatzinformationen. schaumedia.at
verfügt über eine Mediathek mit Programmarchiv und sämtlichen
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Bei der Buchung eines schau-Verbundpaketes gewähren wir einen Preisnachlass von 25 %.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Allgemeines
1.1
Die Werbung im TV steht für wahrheitsgemäße Ankündigungen
wirtschaftlicher Art zur Verfügung. In den Werbesendungen
müssen der gute Geschmack und die auf die Ausstrahlung Bezug
nehmenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des
Regionalfernsehgesetzes, des Privatfernsehgesetzes, des Lebensmittelgesetzes, des Arzneimittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes, des Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrechtes, des
Urheberrechtes, des Medien-(Straf-)rechtes usw. beachtet werden.
Fernsehwerbung und Teleshopping dürfen nicht die Menschenwürde verletzen, Diskriminierungen nach Rasse, Geschlecht oder
Nationalität enthalten, religiöse oder politische Überzeugungen verletzen, Verhaltensweisen fördern, die Gesundheit oder
Sicherheit gefährden, Verhaltensweisen fördern, die den Schutz der 2.8
Umwelt gefährden. Fernsehwerbung und Teleshopping dürfen Minderjährigen weder körperlichen noch seelischen Schaden zufügen
und unterliegen daher den Kriterien zum Schutz Minderjähriger. Es
gelten die gesetzlichen Werbeverbote und Werbebeschränkungen.
1.2
Nach Privatfernsehgesetz liegt eine Patronanzsendung vor,
wenn ein nicht im Bereich der Produktion von audiovisuellen
Werken oder Hörfunkprogrammen tätiges öffentliches oder
privates Unternehmen einen Beitrag zur Finanzierung solcher
Werke oder Programme mit dem Ziel leistet, den Namen, die
Marke, das Erscheinungsbild, die Tätigkeit oder die Leistungen
des Unternehmens zu fördern. Inhalt und Programmplatz einer
Patronanzsendung dürfen vom Auftraggeber auf keinen Fall in
der Weise beeinflusst werden, dass die Verantwortung und die
redaktionelle Unabhängigkeit der Rundfunkveranstalter in Bezug
auf die Sendungen angetastet werden. Patronanzsendungen sind
durch den Namen, das Firmenemblem oder ein anderes Symbol
des Auftraggebers, etwa einen Hinweis auf seine Produkte oder
Dienstleistungen oder ein entsprechendes unterscheidungskräftiges Zeichen, am Programmanfang oder am Programmende
eindeutig zu kennzeichnen (An- oder Absage). Sie dürfen nicht zu
Kauf, Miete oder Pacht von Erzeugnissen oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Auftraggebers oder eines Dritten,
insbesondere durch spezifische verkaufsfördernde Hinweise auf
diese Erzeugnisse oder Dienstleistungen, anregen.
2.9 1.3
Aufträge und Verträge mit schau tv werden erst nach schriftlicher
Bestätigung durch schau tv verbindlich. Nebenabreden und
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
1.4
Alle Preisangaben und Preisabsprachen in Bezug auf schau tv
verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Ankündigungsabgabe und
Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
2. Auftragsdurchführung
2.1
schau tv verpflichtet sich, die Werbesendungen unter den gleichen
technischen Bedingungen auszustrahlen wie ihr jeweiliges Programm.
2.2
schau tv behält sich vor, auch rechtsverbindlich angenommene
2.10 Aufträge wegen ihrer Herkunft, ihres Inhaltes, der Form, häufiger
Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität abzulehnen. Die
Gründe werden dem Auftraggeber auf schriftliche Anfrage mitgeteilt. Hieraus können gegenüber schau tv keine Ansprüche geltend
gemacht werden.
2.3
Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für eine Sendung in bestimmten Werbeblöcken
innerhalb einer Zeitzone oder in bestimmter Reihenfolge kann jedoch nicht gegeben werden. Darüber hinausgehende Änderungen
bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Wünsche nach Konkurrenzausschluss werden nach Möglichkeit ohne Anerkennung
eines rechtsverbindlichen Anspruchs berücksichtigt.
2.11
2.4
Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen,
wegen technischer Störungen oder wegen höherer Gewalt aus,
so wird sie nach Möglichkeit entweder verlegt oder nachgeholt.
Bei e
­ inem teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Sender wird das
Entgelt anteilig berechnet bzw. gutgeschrieben. Weitergehende
Ansprüche gegen schau tv sind ausgeschlossen.
2.5
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Sendeunterlagen, Sendematerial und die für die Abrechnung mit den Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben bis spätestens fünf Werktage oder
einem gesondert vereinbarten Termin vor Erstausstrahlung zu
liefern. Zur Ausstrahlung werden nur die Formate Quicktime, MPEG
2 und MP4 HD sowie Beta SP, Mini DV, DV und DVD angenommen.
2.6
Wenn Werbesendungen nicht oder verspätet zur Ausstrahlung
kommen, weil Sendeunterlagen, Texte, Sendeblöcke oder
Sendematerial verspätet oder qualitativ mangelhaft bzw. falsch
gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit
in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich, schriftlich, per Fax
oder über ISDN durchgegebenen Texten oder Unterlagen liegt das
Risiko für etwaige Fehler bei der Übermittlung beim Auftraggeber.
2.7. 2.12 2.13 Mit Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er über sämtliche zur Ausstrahlung im Fernsehen oder Verwertung in sonstigen
Medien erforderlichen Nutzungsrechte, Urheber-, Leistungsschutz3. rechte oder sonstige Rechte an den von ihm gestellten Tonträgern,
Filmen, Lichtbildern, Texten, Grafiken und sonstigen Sendeunterlagen verfügt. Der Auftraggeber bestätigt, dass ihm abgebildete
Personen oder ihre Rechtsnachfolger die zur Sendung notwendige
Zustimmung erteilt haben. Der Auftraggeber trägt alleine die
Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von
ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen; verstößt der Inhalt einer
Werbesendung gegen urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche,
rundfunkrechtliche oder sonstige rechtliche Bestimmungen, hält
der Auftraggeber schau tv von allen Ansprüchen Dritter schad- und
klaglos. Für den Schaden, der schau tv aus Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder verzögerter Erfüllung entsteht, hat der Auftraggeber
einzustehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Abrechnung mit Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben – für
Tonträger insbesondere Produzent, Komponist, Interpreten, Titel
und Länge des verwendeten Musikstückes – mitzuteilen; fehlen die
für die Abrechnung mit den Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben, wird von schau tv davon ausgegangen, dass der Spot
keine verwertungsgesellschaftenpflichtigen Leistungen und Werke
enthält. Der Auftraggeber hält schau tv diesbezüglich von allen
Ansprüchen seitens in- und ausländischer Verwertungsgesellschaften und/oder Rechteinhaber schad- und klaglos.
Aufträge werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste
innerhalb eines Kalenderjahres abgerechnet, auch dann, wenn
der Auftraggeber das vereinbarte Auftragsvolumen bis zu diesem
Zeitpunkt noch nicht eingebucht hat. Der Einschaltzeitpunkt
muss vom Auftraggeber so rechtzeitig mitgeteilt werden, dass
ein Ausstrahlen bis zum Ende des Kalenderjahres möglich ist.
Disponiert ein Auftraggeber das auf ein Kalenderjahr vereinbarte
Auftragsvolumen nicht rechtzeitig, hat er schau tv den daraus
resultierenden Schaden pauschal mit 50 % des auf das Kalenderjahr
vereinbarten Auftragsvolumens zu ersetzen. Die Geltendmachung
eines gegebenenfalls höheren Schadens bleibt vorbehalten. Das
Auftragsvolumen reduziert sich hierdurch nicht. Es gilt darüber
hinaus als vereinbart, dass von schau tv auf das gesamte Auftragsvolumen gewährte Rabatte und Staffelungen rückwirkend ihre
Gültigkeit verlieren und auf das konsumierte Auftragsvolumen im
Nachhinein verrechnet werden. Ist schau tv eine Stornierung oder
Verschiebung des Ausstrahlungstermins technisch nicht möglich,
können daraus gegen schau tv keine Ansprüche geltend gemacht
werden. Der Auftraggeber bleibt zur Gegenleistung verpflichtet.
Rechnungen für Werbesendungen werden als Sammelrechnung
pro Monat erstellt. Rechnungsdatum ist der Tag der ersten
Ausstrahlung innerhalb eines Monats. Das Zahlungsziel beträgt
generell 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne weitere Abzüge. Bei
Zahlungsverzug behält sich schau tv vor, die weitere Durchführung
der Aufträge zurückzustellen, ohne dass dies einen Ersatzanspruch
des Auftraggebers begründet. Für den daraus entstehenden Schaden bei schau tv kann der Auftraggeber haftbar gemacht werden.
Bei Zahlungsverzug wird das vereinbarte Gesamtauftragsvolumen
sofort fällig, gleichgültig in welchem Umfang dieses gesendet
wurde. Nach Zahlungseingang kann das noch nicht ausgestrahlte
Volumen bis zum Ende des Kalenderjahres des Auftragsschlusses
wahrgenommen werden. Eventuelle Schadenersatzansprüche von
schau tv gegenüber dem Auftraggeber richten sich nach dem vereinbarten Auftragsvolumen zuzüglich anfallender Aufwendungen.
schau tv behält sich die Berechnung banküblicher Verzugszinsen
ab dem Zeitpunkt des Verzugs sowie Mahnspesen vor. Bankspesen
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Der Sendepreis ist die Vergütung für die Ausstrahlung der Werbesendung. Er enthält keine Produktionskosten oder sonstige Kosten.
Diese werden, sofern sie anfallen, gesondert berechnet und gehen
in jedem Fall zu Lasten des Auftraggebers. Mit Inkrafttreten einer
neuen Preisliste verliert die bisherige Preisliste ihre Gültigkeit.
Tarifänderungen werden mindestens acht Wochen vor Inkrafttreten
gegenüber jenen Auftraggebern, deren erteilte Aufträge nachteilig
berührt werden, bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in
diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung vom
Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch schau tv gegenüber unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen.
Agenturrabatte werden ausschließlich auf Sendezeitabgeltung
gewährt. Für Produktions- und Herstellungsleistungen oder
Patronanzsendungen werden Agenturrabatte generell nicht
gewährt. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten – sofern sie
einen Befähigungsnachweis erbringen und sie ihren Auftraggeber werblich beraten oder eine entsprechende Dienstleistung
nachweisen können – eine Agenturvergütung in Höhe von 15 %
auf die Nettoauftragssumme des Auftraggebers abzüglich aller Produktionskosten. Agenturvergütungen werden nur gewährt, wenn
die Agentur selbst Auftraggeber ist und wenn die Vergütung dieser
dazu dient, ihre Unkosten zu decken. Ist dies nicht der Fall (teilweise
oder ganze Weitergabe an den Werbetreibenden), behält sich schau
tv die entsprechende Kürzung der Mittlervergütung vor.
schau Magazin
1.Allgemeines
1.1 Geltungsbereich: Die „Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen
Zeitschriften- und Fachmedienverbandes“
gelten für alle entgeltlichen Aufträge zur
Einschaltung von Anzeigen oder Textveröffentlichungen sowie zur Durchführung von
Beilagenaufträgen in Zeitschriften.
1.2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt im
Zweifel der Ort, an dem der Verleger seinen
Sitz hat.
1.3 Haftung: Der Verlag ist nicht verpflichtet,
Einschaltungen auf ihren Inhalt hin zu
überprüfen, hierfür trägt der Auftraggeber
die volle Haftung. Ebenso trägt dieser jeden
wie immer gearteten Schaden, der dem
Verlag aus der Veröffentlichung entsteht.
Nach Ersatz aller Kosten tritt der Verlag seine
Ansprüche nach § 27 (7) Pressegesetz an
den Auftraggeber ab.
2.Auftragserteilung
2.1 Maßgeblich für den Auftrag sind in erster
Linie die in den jeweils gültigen Anzeigenpreislisten festgelegten Geschäftsbedingungen und die schriftliche Auftragsbestätigung des Verlages. Für nicht ausdrücklich
geregelte Fragen gelten die „Allgemeinen
Anzeigenbedingungen des Österreichischen
Zeitschriften- und Fachmedienverbandes“.
2.2 Ablehnung: Der Verlag behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber
mit­geteilt.
2.3 Überstellung der Druckdaten gilt als Auftragserteilung.
3.
Durchführung der Aufträge
3.1 Termin und Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen in bestimmten
Nummern oder Ausgaben oder an
bestimmten Plätzen wird keine Gewähr
geleistet. Ausgenommen sind Aufträge,
deren Gültigkeit ausdrücklich von der
Einhaltung bestimmter Termine oder – bei
Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages – von einer bestimmten
Platzierung abhängig gemacht wird.
3.2 Druckunterlagen: Dem Auftraggeber obliegt
die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag
als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber
beigestellten Druckunterlage erfolgt oder
auch nur Name und Adresse des Auftraggebers eingeschaltet werden. Die Pflicht zur
Aufbewahrung von Druckunterlagen endet
drei Monate nach Erscheinen der letzten
Einschaltung.
3.3 Bei Produktionen in allen Druckverfahren
können geringfügige ­Abweichungen vom
Original nicht beanstandet werden.
3.4 Storno: Stornierung von Anzeigen oder
laufenden Aufträgen ist zwei Wochen vor
dem jeweiligen Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. Bei Stornierung von
rabattierten Aufträgen wird die Differenz
zum Listenpreis nachberechnet.
3.5 Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch
höhere Gewalt hat der Verlag Anspruch auf
volle Bezahlung, wenn zumindest 75 Prozent der zugesicherten Auflage ausgeliefert
sind.
4.Verrechnung/Zahlungsbedingungen
Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge vergeben. Der
Auftraggeber kann in besonders begründeten Fällen vom erteilten
Auftrag zurücktreten. Der Rücktrittswunsch muss acht Wochen vor
der ersten vereinbarten Sendung schriftlich bei schau tv eingelangt
sein und bedarf der Zustimmung.
4.1 Kosten für die Herstellung der Druckunter­
lagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Die Aufbewahrungspflicht von angelieferten Sendeunterlagen und
Sendematerial endet für schau tv drei Monate nach Ausstrahlung.
Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Kunden, eine
Haftung für Beschädigung oder Verlust wird ausgeschlossen.
5.
Schlussbestimmungen
Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten
gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Eisenstadt. Sollte eine
der angeführten Bestimmungen unwirksam sein oder werden,
so gelten die anderen Bestimmungen dennoch. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen treten jene, die Parteien im Sinne
dieser Geschäftsbedingungen vereinbart hätten.
4.2 Rechnungsreklamationen werden nur
innerhalb von vier Wochen ab Erhalt der
Rechnung anerkannt.
Geltungsbeginn: Diese „Allgemeinen
Anzeigenbedingungen des Österreichischen
Zeitschriften- und Fachmedienverbandes“
treten anstelle der am 18. Mai 1952 in der
„Amtlichen Wiener Zeitung“ verlautbarten
Allgemeinen Bedingungen für das Anzeigengeschäft mit Wirkung vom 1. Februar
1980 in Kraft.
Kontakt
schau tv GmbH
Neusiedler Straße 86, 7000 Eisenstadt
T: +43/2682/629 87, F: +43/2682/629 87-19
[email protected], www.schaumedia.at
schau media Wien Ges.m.b.H
Leberstraße 122, 1110 Wien
T: +43/1/740 32-0, F: +43/1/740 32-740
[email protected], www.schaumedia.at