Shootingvertrag & Modelrelease

Shootingvertrag & Modelrelease
§ 1 Vertragspartner
Fotograf
§ 7 Honorar / Reisekosten / sonstige Kosten/Vertragsbruch
BeckerPics® Fotografie, Dan Becker, Stuttgarter Straße 43, 70806 Kornwestheim
Tel.: 0160-96480005, [email protected], www.beckerpics.de
Pauschal vereinbart:
Honorar
Studio
Auftraggeber
Das Honorar/Kosten erhält:
 der Fotograf
0,00€
0,00€
Reisekosten
Makeup
0,00€
0,00€
 der Auftraggeber
Name:
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Vorname:
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Straße Nr:
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PLZ Ort:
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Sollte das Shooting durch verschulden des Auftraggeber nicht stattfinden (z.B. kurzfristige
Absage am Tag des Shootings ohne triftigen Grund, unentschuldigtes fern bleiben), wird
100% des vereinbarten Honorars für den Fotografen als Ausfallkosten fällig.
Geburtsdatum:
________________________________________________________
§ 8 Übergabe der Fotografien / des Aufnahmematerials
Telefon:
________________________________________________________
Email:
________________________________________________________
Der Fotograf verpflichtet sich die Aufnahmen innerhalb von max. 30 Tagen dem
Auftraggeber im JPG-Format in einer für das Web optimierten Qualität und Copyright
auszuhändigen, als:
§ 2 Art des Shootings
 No Pay-Shooting (Fotograf und Auftraggeber erhalten KEIN Honorar)
 Pay-Shooting (Fotograf oder Auftraggeber erhalten ein Honorar)
§ 3 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für eine Foto-Shooting. Durch diesen Vertrag kommt kein
Arbeitsverhältnis zustande. Fotograf und Auftraggeber vereinbaren die Anfertigung von
Fotos in folgender Form:
 Portrait
 Outdoor
 Studio
 Reportage
 Dessous
 Fashion
 Teilakt/Akt Shooting
 Sonstiges: _______________________________
Ort(e) des Shootings:
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Dauer des Shootings:
____ Stunden
Honorar und Reisekosten sind sofort bei Beginn des Shootings und vor Ort in Bar fällig.
Der Auftraggeber trägt die eigenen Reisekosten selbst und erhält keine Vergütung.
 DropBox
(Upload-Link wird per Email zugesandt und nach 2 Wochen gelöscht)
 CD
(hierbei entstehen gesondert Kosten von 20,- €)
 Print
(hierbei entstehen gesondert Kosten je nach Anzahl, Größe und Art)
Mit der Übergabe oder Bereitstellung der Bilder sind alle Ansprüche des Auftraggebers
abgegolten. Es werden keinerlei Rohdaten (RAWs) vom Fotograf an den Auftraggeber
ausgehändigt.
§ 10 Nachträgliche Löschung von Bilddaten
Sollte das Model wider Erwarten zu einem späteren Zeitpunkt einer Veröffentlichung
des angefertigten Bildmaterials widersprechen, ist es ihm möglich, die Bilder und Rechte
daran gegen Zahlung einer Entschädigung in Höhe 600,- € zu erwerben. Die durch den
Fotografen veröffentlichten Bilder auf Webseiten, Stockagenturen oder Sedcards
werden daraufhin entfernt. Bereits durch Dritte zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte oder
verwendete Bilder können jedoch nicht mehr rückwirkend gelöscht oder entfernt
werden.
§11 Sonstiges und schriftliche Zusatzvereinbarungen
Beide Parteien können Körperhaltungen und Aufnahmeorte vorschlagen bzw. ablehnen.
Wenn vom Fotografen für die Aufnahme von Kleidung, Unterwäsche und/oder
Aktaufnahmen spezielle Wünsche bestehen, so müssen diese Kleidungsstücke vom
Fotografen zur Verfügung gestellt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sich für die genannten Foto- Arten für die gesamte
Dauer des Foto-Shootings zur Verfügung zu stehen. Für Akt- bzw. Kleidungs- Aufnahmen,
werden die entsprechenden Kleidungsstücke vom Auftraggeber zum Shooting
mitgebracht sofern keine Sonderwünsche (s.o.) bestehen. Für die gepflegte Erscheinung
zum Shooting ist der Auftraggeber gegenüber dem Fotografen verpflichtet.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Shooting eine Person ihres Vertrauens
mitzubringen, diese muss vor ab angemeldet werden. Diese Person wird den Ablauf der
Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Sollte diese Person den Ablauf
beeinträchtigen kann der Fotograf die störende Person des Ortes verweisen oder das
Shooting abbrechen. In diesem Fall bleibt das festgelegte pauschale Honorar unbehelligt
und ist in vollem Umfang an den Fotografen zu bezahlen bzw. wird bei Honorarfreien
Shootings eine Aufwandsentschädigungspauschale in Höhe von 100,- Euro berechnet.
§ 4 Nutzung der Fotografien / des Aufnahmematerials
Der Fotograf ist alleiniger Urheber. Der Auftraggeber ist darüber informiert worden, dass
für eine Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen eine sog. Übertragung der
Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer
uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung, im
Internetprofile, Sedcards für Modelkarteien, Fotomappen die Bilder werden nicht für
Pornografische Zecke verwendet.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt der Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, auch
nicht gegen Dritte (z.B. Agentur, Verlag, Provider, Webmaster). Bei Veröffentlichung in
Printmedien erhält der Auftraggeber ein Belegexemplar. Die Bilder können mit anderem
Bildmaterial, Grafiken oder Texten kombiniert, abgeändert, skaliert oder beschnitten
werden.
Der Auftraggeber versichert, zum Zeitpunkt der Aufnahmen und zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung dieser Vereinbarung volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und
körperlichen Kräfte zu sein, sowie nicht unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol oder
anderen bewusstseinsverändernden Rauschmitteln zu stehen und nicht unter Zwang –
gleich welcher Art – zu handeln.
Der Auftraggeber versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des
Fotoshooting mit dem Fotografen im Vorfeld abgestimmt zu haben und nicht durch ein
anderweitiges Vertragsverhältnis (insbesondere Exklusiv-Verträge, z.B. mit Werbe- oder
Model-Agenturen, Fotografen oder anderen Personen oder Parteien) gebunden zu sein
und dass somit Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass durch die vorliegende Vereinbarung kein
Arbeitsverhältnis begründet wird.
Sämtliche Fragen – auch zu dieser Vereinbarung – wurden im Vorfeld zur vollsten
Zufriedenheit des Auftraggebers beantwortet. Der Auftraggeber hatte vor Unterschrift
unter diese Vereinbarung ausreichend Zeit und Gelegenheit, Form und Inhalt der
Vereinbarung und des dieser Vereinbarung zugrunde liegenden Vertragszwecks zu
prüfen, auch mit sachkundigen Dritten. Der Auftraggeber hat ein beiderseits
unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten.
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§ 12 Salvatorische Klausel
Diese Vereinbarung unterliegt dem deutschen Recht. Mündliche Nebenabsprachen sind
nicht getroffen. Vertragsänderungen unterliegen der Schriftform. Sollten einzelne Punkte
dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, ist die Vereinbarung als Ganzes davon
nicht berührt. In einem solchen Fall gilt eine gültige Ersatzregelung als vereinbart, die
dem ursprünglichen Sinn am nächsten kommt.
§ 13 Unterschrift Fotograf und Auftraggeber
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche
und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von
Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG).
Ort:
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§ 5 Namensnennung
Datum:
____.____.20___
Bei Veröffentlichung des Bildmaterials gelten folgende Vereinbarungen:
Uhrzeit:
____:____ Uhr
 der Name des Auftraggebers darf durch den Fotografen nicht genannt werden,
stattdessen ist der Künstlername "_____________________________________"
zu verwenden oder kein Name zu nennen
Fotograf
 der Name des Auftraggebers darf durch den Fotografen genannt werden
DAN BECKER
Der Name des Fotografen darf durch den Auftraggeber genannt werden bzw. ist der
Künstlername "BeckerPics.de" zu verwenden, eine Namensnennung bei Veröffentlichung
der Bilder ist für den Auftraggeber Pflicht.
§ 6 Abzüge / Nutzungsrechte für den Auftraggeber
Der Auftraggeber darf die Fotos zur Eigenwerbung (Internetprofile, Sedcards für
Modelkarteien,
Fotomappen
und
Bücher
etc.)
verwenden.
Eine
Kommerzielle/Gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig.
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Unterschrift
Auftraggeber
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Name, Vorname (Druckbuchstaben)
Unterschrift
©BeckerPics® Fotografie - 2014