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15. Berliner Energietreff
Gebots- und Zuschlagsverfahren
Rechtsanwalt Toralf Baumann
Berlin, 19. März 2015
Folie 1
Überblick
Folie 2
Quelle: Begründung der FFAV
Gebotstermine und
Ausschreibungsvolumina
2015
2016
2017
1. April
-
125 MW
100 MW
15. April
150 MW
-
-
1. August
150 MW
125 MW
100 MW
1. Dezember
200 MW
150 MW
100 MW
Summe
500 MW
400 MW
300 MW
Folie 3
Verfahrensablauf
Bekanntmachung
Gebotserstellung
Gebotstermin
Zuschlagsverfahren
Internetseite BNetzA
Gebotsmenge und
Gebotswert
Gebotsöffnung
Zuschlag durch
BNetzA
8 bis 6 Wochen vor
Gebotstermin
Standort und
Flächenkategorie
Registrierung
Bekanntgabe der
Zuschläge und
Zuschlagswerte
Höchstwert
Aktuell: 11,29 Ct/kWh
Nachweise
Gebotsprüfung
Formatvorgaben
Erstsicherheit
Mitteilung an nicht
berücksichtigte
Bieter
Folie 4
Ausschluss
Zulassung
Inhalt der Bekanntmachung (§ 5 FFAV)
» Gebotstermin (§ 3 Abs. 1 FFAV)
» Ausschreibungsvolumen (§ 3 Abs. 1 FFAV)
» Höchstwert (§ 8 FFAV)
•
•
Darf vom Gebotswert nicht überschritten werden!
Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung maßgeblicher anzulegender Wert für Photovoltaik auf Gebäuden bis 1 MW nach
Degression (§§ 51 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. §§ 26 Abs. 3, 31 Abs. 1 bis 5
EEG 2014)
» Formatvorgaben der BNetzA (§ 34 Abs. 1 FFAV)
» Festlegungen der BNetzA für Gebotsabgabe und
Zuschlagsverfahren (§ 35 FFAV)
Folie 5
Bekanntmachung der ersten
Ausschreibung (1)
» Gebotstermin
•
15. April 2015
» Ausschreibungsvolumen
•
150 MW
» Höchstwert
•
Folie 6
11,29 Cent/kWh
Bekanntmachung der ersten
Ausschreibung (2)
» Formatvorgaben der BNetzA
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Formular für die Gebotsabgabe
Vollmachtsurkunde
Formular zu den Anteilseignern
Formblatt Standort
Bürgschaftsformular
Formular für die Gebotsrücknahme
Formular für die Rückgabe eines Zuschlags
Formular zum Tausch der Sicherheitsleistung
Antrag zur Ausstellung einer Förderberechtigung
» Keine Festlegungen der BNetzA
Folie 7
Voraussetzungen für Teilnahme
Bieterbezogen (§ 6 Abs. 1 FFAV)
» Natürliche Personen
» Rechtsfähige Personengesellschaften
» Juristische Personen
Folie 8
Gebotsbezogen (§ 6 Abs. 2 FFAV)
» Gebotsmenge
•
Jeweils mindestens 100 kW und
höchstens 10 MW
» Mehrere Gebote von einem Bieter
zulässig
•
Nummerierung der Gebote
•
Kennzeichnung der Nachweise zur
Zuordnung zum jeweiligen Gebot
Notwendige Gebotsangaben
(§ 6 Abs. 3 FFAV)
» Details zum Bieter und Bevollmächtigter
» Gebotstermin
» Gebotsmenge in kW ohne Nachkommastellen
» Gebotswert in Ct/kWh mit zwei Nachkommastellen
» Anlagenstandort und Freiflächenkategorie
•
•
•
•
•
Folie 9
Konversionsfläche
Versiegelte Fläche
Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen
Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ackerflächen in sog. benachteiligten Gebieten
Notwendige Nachweise
(§ 6 Abs. 4 FFAV)
» Kopien von Beschlüssen zum B-Planungsstand
•
Aufstellungs- oder Änderungsbeschluss nach § 2 BauGB
•
Offenlegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 BauGB
•
Bebauungsplan i. S. des § 30 BauGB
» Kopie eines Auszugs aus dem Liegenschaftskataster
» Vollmachtsurkunde
Folie 10
Erstsicherheit (§ 7 FFAV)
» Zweck: Absicherung der Strafzahlungen an ÜNB
» Höhe
•
4 €/kW der Gebotsmenge
•
Halbierung bei fortgeschrittenem Projektstand
› Offenlegungsbeschluss oder beschlossener B-Plan
» Zeitpunkt und Ort: Bis zum Gebotstermin bei BNetzA
» Form
Folie 11
•
Bankbürgschaft zugunsten des regelverantwortlichen ÜNB
und Übergabe Bürgschaftserklärung an BNetzA
•
Geldbetrag auf Verwahrkonto der BNetzA
Bedeutung des Gebotstermins
» Spätester Zeitpunkt für Zugang der Gebote bei BNetzA
» Gebotsrücknahme bis zum Gebotstermin zulässig
•
Eindeutige Rücknahmeerklärung
•
Schriftform
•
Formular der BNetzA
» Bindefrist für die Gebote
•
Folie 12
Zwei Kalendermonate nach Gebotstermin
Ausschluss von Geboten (§ 10 FFAV)
Ermessensausschluss
Zwingende Ausschlussgründe
» Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen nach § 6 FFAV
» Gebotstermine 2015: Andere Fläche als
•
•
•
Konversionsfläche
Versiegelte Fläche
Seitenrandstreifen
» Keine Erstsicherheit oder Gebührenzahlung
» Überschreitung des Höchstwertes
» Abweichungen von den Ausschreibungsbedingungen
Folie 13
» Bei begründetem Verdacht fehlender
Bieterplanung, wenn
•
•
Standortdaten mit anderen aktuellen
oder früheren bezuschlagten und nicht
entwerteten Gebotsmengen übereinstimmen;
am Standort bereits geförderte
Freiflächenanlage errichtet ist.
Ausschluss von Bietern (§ 11 FFAV)
Ermessensausschluss
Falsche Angaben oder
Nachweise (Vorsatz/grobe
Fahrlässigkeit)
Keine fristgemäße
Hinterlegung der
Zweitsicherheit
Keine fristgemäße
Beantragung oder Ablehnung
der Förderberechtigung für
mehrere Zuschläge
Absprachen über
Gebotswerte
Zu aktueller oder einer
vorangegangen
Ausschreibung
Folie 14
Bei mindestens zwei
vorangegangenen Ausschreibungen
Zuschlagsverfahren (§ 12 FFAV)
Angebot übersteigt Nachfrage
» Zuschlag auf alle Gebote in vollem
Umfang
Nachrückverfahren
Nachfrage übersteigt Angebot
» Zuschlag in der Reihenfolge der
Gebotswerte
•
Niedrigsten Gebotswerte zuerst
•
Bis zur Zuschlagsgrenze
› Ausschreibungsvolumen erreicht
oder erstmals überschritten
» Voraussetzung
• Mehr als 30 MW erloschene Zuschlagsmenge
mangels fristgerechter Zweitsicherheit
» Teilnehmer
• Alle zugelassenen Gebote ohne Zuschlag
» Ausschreibungsvolumen
• Erloschene Zuschlagsmenge
Folie 15
•
Gebote mit demselben Gebotswert
› Vorrang des Gebots mit der
geringeren Gebotsmenge
› Bei derselben Gebotsmenge:
Losentscheid
Zuschlagswert (§ 13 FFAV)
Einheitspreisverfahren
Gebotspreisverfahren
•
„Jeder bekommt, was er geboten hat“
» Test in den Ausschreibungsrunden
August und Dezember 2015
•
Zuschlagswert = Gebotswert
» Einheitlicher Zuschlagswert
» Derzeit: Grundsatz
» Vor- und Nachteile
•
Kalkulatorische Sicherheit und einfach
•
Strategisches Bieterverhalten
» Festlegungskompetenz der BNetzA
•
Folie 16
Einheitspreisverfahren für 2016 und 2017
•
Zugelassene Gebotsmenge überschreitet Ausschreibungsvolumen nicht:
› Zuschlagswert = Höchstwert
•
Zugelassene Gebotsmenge überschreitet Ausschreibungsvolumen:
› Zuschlagswert = höchster
zugeschlagener Gebotswert
Registrierung, Mitteilung und Bekanntgabe
» Registrierung der Zuschläge und Zuschlagswerte
•
Durch BNetzA
» Bekanntgabe der Zuschläge und Zuschlagswerte
•
•
Bekanntmachung auf der Internetseite der BNetzA
Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntgabe
› Eine Woche nach Bekanntmachung
» Mitteilung an nichtberücksichtigte Bieter durch BNetzA
•
•
•
•
Folie 17
Ausschluss von Geboten
Ausschluss von Bietern
Keinen Zuschlag
Unverzüglich mit Gründen
Rechtsschutz (1)
» Ausschluss der negativen Konkurrentenbeschwerde
•
Kein Rechtsbehelf auf Unterlassen der Begünstigung des
Mitbewerbers oder auf eigene Begünstigung unter
Aufhebung der Begünstigung des Mitbewerbers
•
Zuschläge und Förderberechtigungen haben Bestand
» Zulassung der positiven Konkurrentenbeschwerde
Folie 18
•
Verpflichtungsbeschwerde auf Erteilung eines zusätzlichen
Zuschlags
•
Bei Erfolg Verringerung des nächsten Ausschreibungsvolumens
Rechtsschutz (2)
» Rechtsweg
Folie 19
•
Sonderzuweisung über § 85 Abs. 4 EEG 2014
› Verweis auf die regulierungsrechtlichen Vorschriften
des EnWG
› Zuständiges Gericht: § 75 Abs. 4 EnWG – OLG Düsseldorf
•
Beschwerdefrist: einen Monat – ab wann?
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Folie 20