Unser Beratungs- / Leistungsspektrum im Bereich Datenschutz Umsetzung • • • • • • Aufbau einer Datenschutzorganisation Aufbau und Betrieb eines Datenschutzmanagements Datenverarbeitung im Auftrag (§ 11 BDSG) Informationspflicht (§ 42a BDSG) Rechte der Betroffenen (wie §§ 7, 33, 34, 35 BDSG) Datengeheimnis und Geheimhaltungspflicht (§ 5 BDSG) Unsere Leistungsübersicht finden Sie unter www.DGI-AG.de Externer Datenschutzbeauftragter Gerne senden wir Ihnen ein kostenloses Angebot und weiteres Informationsmaterial zu. Eruierung, Bewertung und Steuerung • • • • • • • Technische und organisatorische Maßnahmen (§ 9 BDSG sowie Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG) Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG) Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (§ 4 BDSG) Sicherstellung von Datenübermittlung (§ 4b BDSG) Vorabkontrolle zu Videoüberwachung (§ 6b BDSG) E-Mail- und Internetnutzung Nutzung mobiler Endgeräte (Laptop, Smartphone, Tablet) Durchführung • • • • Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Kenntnisnahme der Beschäftigten (§ 4g Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BDSG) Vorabkontrolle (§ 4d Abs. 5, 6 BDSG) Datenschutzaudits (§ 9a DSG) Erst- und Folgeprüfungen von Auftragnehmern (§ 11 BDSG) BESTELLUNG LEISTUNGEN MASSNAHMEN Kurfürstendamm 57 D – 10707 Berlin Telefon Telefax +49 (0)30 31 51 73 89 - 10 +49 (0)30 31 51 73 89 - 20 E-Mail Web [email protected] www.DGI-AG.de Das Unternehmen Die DGI Deutsche Gesellschaft für Informationssicherheit AG (DGI AG) bietet Ihnen umfassende Lösungen im Bereich des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Die DGI AG berät, schult und unterstützt Sie insbesondere bei der Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des für Ihre Organisation angemessenen Schutzbedarfs im Bereich der Informationssicherheit. Des Weiteren führen wir für Sie Auditierungen zur Aufnahme Ihres Ist-Zustandes durch, um eine Kontrolle, Bewertung und Steuerung Ihres avisierten Datenschutz- und / oder Informationssicherheitsniveaus zu ermöglichen, sowie Ihnen weiterführend Maßnahmen zur Optimierung aufzuzeigen. Unser Beratungsansatz zielt darauf ab, jegliche Organisationsstruktur und Organisationsform einer ganzheitlichen Betrachtungsweise bei der Umsetzung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) zu unterziehen. Bei der Initiierung, Umsetzung sowie dem Betrieb und der Aufrechterhaltung Ihres ISMS betrachten wir neben den technischen und organisatorischen Bereichen ergänzend rechtliche, infrastrukturelle und personelle Einflussfaktoren in Ihrer Organisation. Unser Beratungs- / Leistungsspektrum im Bereich Externer Datenschutzbeauftragter Wir bieten wir Ihnen eine praxisnahe und ganzheitliche Betreuung und Beratung, so dass die gesetzlichen Anforderungen für verantwortliche Stellen im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) oder der Landesdatenschutzgesetze (LDSG) sichergestellt werden. Mit der Bestellung der DGI AG als externer Datenschutzbeauftragter stellt Ihre Organisation die Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Einhaltung Ihrer gesetzlichen Verpflichtung sicher. Hierzu binden wir aktuelles branchenübergreifendes Know-how und unsere jahrelange Erfahrung in Ihre Organisation ein. Als Ihr externer Datenschutzbeauftragter überwachen wir die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ein weiterer Vorteil der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten ist die Kostentransparenz zur Kalkulation der Aufwände für den Bereich des Datenschutzes in Ihrer Organisation. Unser vorrangiges Ziel ist eine effektive und effiziente Implementierung datenschutzkonformer Prozesse, sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenschutzkonformität für Ihre Organisation. • Umsetzung der Meldepflicht / Stellung von betrieblichen / behördlichen Datenschutzbeauftragten (§ 4f Abs. 2 Satz 3 BDSG) • Ansprechpartner für die Mitarbeiter sowie die Geschäftsleitung zu Fragen des Datenschutzes (§ 4f Abs. 4, 4g Abs. 1 Satz 1 BDSG) • Erstellung des Verfahrensverzeichnisses (§ 4e Satz 1 Nrn. 1 bis 8 BDSG) • Erstellung der Verarbeitungsübersicht (§ 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG) • Durchführung eines Datenschutzaudits (§ 9a BDSG) • Unterstützung bei der Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (§ 9 BDSG sowie Anlage zu § 9 Satz 1 BDSG) • Durchführung von Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information, Kenntnisnahme der Beschäftigten (§ 4g Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BDSG) • Erarbeitung des Passwortkonzeptes / des Berechtigungskonzeptes • Sicherstellung der Einhaltung der Anforderungen der Compliance • Sicherstellung der Durchführung von Vorabkontrollen (§ 4d Abs. 5 BDSG) • Sicherstellung der Rechte der Betroffenen, insbesondere der Rechte gemäß §§ 34, 35 BDSG • Verpflichtung aller (relevanten) Beschäftigten auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) • Sicherstellung der rechtskonformen Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten (Zweckbindung, Erforderlichkeitsgrundsatz) • Verpflichtung der Auftragsdatenverarbeiter (ADV) (§ 11 BDSG)
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