Wartburg-Erklärung - AfD-Fraktion im Thüringer Landtag

Wartburg-Erklärung
beschlossen auf der Oster-Klausur der AfD-Landtagsfraktion
am 9. April 2015
Im Herbst 2014 ist die AfD erstmals in den Thüringer Landtag eingezogen. 10,6 Prozent
der Wähler haben uns in Thüringen am 14. September 2014 ihr Vertrauen geschenkt.
Wir haben unsere Parlamentsarbeit in dem Willen aufgenommen, dem Souverän eine
authentische Stimme im Landtag zu geben. Wir wollen mit unserer Arbeit einer Politik
zum Durchbruch verhelfen, die die Zukunft unseres Volkes und Landes nicht verhindert,
sondern sie sichert. In der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtages werden wir uns
schwerpunktmäßig um die Themen Familie, Bildung, Demokratie und Migration
kümmern.
Familie
Die Familie steht im Mittelpunkt unserer Politik. Sie ist die naturliche Grundeinheit jeder
Gesellschaft, da Verbindlichkeit und Verantwortung in ihr am intensivsten gelebt
werden. Staatliche und gesellschaftliche Institutionen mussen die Familien und auch die
Elternverantwortung unterstutzen und nicht ersetzen.
Wir lehnen Ideologien wie „Gender-Mainstreaming“, die darauf abzielen, der Familie den
besonderen Schutz des Grundgesetzes zu entziehen, entschieden ab. Auf Landesebene
werden wir den Missbrauch und die Geldverschwendung, die unter dem Deckmantel der
„Gender“-Forschung und angeblicher „Gleichstellung“ betrieben wird, aufdecken.
Unser Leitbild ist die Familie aus Vater, Mutter und Kindern. Die Vorgabe des
Bundesverfassungsgerichts, Eltern die Betreuung ihrer Kinder in der von ihnen
gewahlten Form zu ermoglichen und zu fordern, wollen wir in Thuringen umsetzen.
Zurzeit setzen wir uns fur den Erhalt des Landeserziehungsgeldes ein. Perspektivisch
wollen wir es zu einem Familiengeld weiterentwickeln, um Wahlfreiheit in der
Kinderbetreuung zu ermoglichen. Wir fordern, dass der Freistaat Thuringen allen
Familien ein monatliches Familiengeld zur Verfugung stellt, das diese wahlweise fur
Krippen- oder Kindergartenbetreuung, eine Tagesmutter, alternative familiennahere
Betreuungsmoglichkeiten oder zur Honorierung ihrer eigenen Erziehungsleistung
einsetzen konnen.
Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass Familien mit
Kindern systematisch benachteiligt werden. Tatsachlich ist es in Deutschland so, dass
Familien riesige Lasten fur Kinderlose schultern mussen. Ausgangspunkt fur diese
Fehlentwicklung war die Rentenreform von 1957, die das Modell der familiaren
Solidargemeinschaft auf die Gesamtgesellschaft ubertrug. Seit dieser Zeit werden in
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Deutschland die Alterslasten sozialisiert und die Lasten der Kindererziehung
privatisiert. Die Belastungen, die Familien durch unsere Steuer- und Sozialsysteme
auferlegt sind, werden durch staatliche „Forder“-Leistungen nicht annahernd
ausgeglichen. Solange wir diesen Fehlsteuerungen, die schon heute zu einer Vergreisung
und langfristig zu einem Aussterben unseres Volkes fuhren, nicht auf Bundesebene
entgegentreten konnen, bleibt uns nur, diese auf Landesebene so gut es geht abzufangen.
Wir wollen auch moglichst vielen Thuringer Familien den Verbleib in ihrer Heimat
Thuringen erleichtern. Die Umsetzungen der folgenden Maßnahmen stehen fur uns im
Mittelpunkt:
Die Schulen sind wichtige Zentren des kommunalen Lebens. Gerade im landlichen Raum
ist es entscheidend, dass die Schulen – gegebenenfalls mit kleineren Klassen oder
jahrgangsubergreifendem Unterricht – als gemeinschaftlicher Lebensmittelpunkt
erhalten bleiben.
Wir mochten ein Familiendarlehen fur Thuringer Familien einfuhren, dessen
Ruckzahlung mit jedem Kind um ein Drittel erlassen wird. Junge Familien wollen wir
ermuntern, sich im landlichen Raum anzusiedeln. Dazu kann ein Netzwerk von
Landgemeinden aufgebaut werden, die bereit sind, leerstehende und erhaltungswurdige
Altbauten oder Baugrundstucke kostenlos oder zur Dauernutzung Familien mit Kindern
zur Verfugung zu stellen.
Mehrbelastungen von Familien mit vielen Kindern sind moglichst gering zu halten. So
setzen wir uns fur die kostenfreie Nutzung offentlicher Verkehrsmittel fur Schuler und
Auszubildende ein und wollen auch erwirken, dass Geschwisterkinder – unabhangig
davon, ob sie die gleiche Einrichtung besuchen – bei der Berechnung der
Kindertagesstatten- und Hortgebuhren zwingend ermaßigend zu berucksichtigen sind.
Wir setzen uns fur die freie Wahl des Geburtsortes, ganzheitliche Vor- und Nachsorge
und das Recht jeder Frau, bei der Entbindung durch eine Hebamme versorgt zu werden,
ein. Fur den drohenden Ausfall der Haftpflichtversicherung bei freiberuflichen
Hebammen muss daher eine langfristige Losung gefunden werden.
Bildung
Bildung ist der Schlüssel zur Erhaltung und Entwicklung eines kulturell selbstbestimmt
und politisch souverän lebenden Volkes. Staatliche Bildungsangebote sollen darauf
gerichtet sein, die Selbstentwicklung eines Menschen bestmöglich zu unterstützen, der
Staat darf dem Einzelnen weder die Bildungsverantwortung abnehmen, noch ihn durch
Ideologien beeinflussen.
Das von Rot-Rot-Grün geplante Vorhaben, den Thüringer Bildungsplan von 0 bis 18
Jahren in Bezug auf die Aspekte „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Identität“
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zu verändern, lehnen wir daher entschieden ab. Die Aufklärung über die biologischen
Gegebenheiten von Mann und Frau und über die Fortpflanzung hat ausreichend Platz im
Sexualkundeunterricht.
Jedem Schüler soll es möglich sein, während seiner Schullaufbahn nach seinen
Interessen, seiner Begabung und seiner Leistung differenziert gefördert zu werden.
Demgegenüber strebt die rot-rot-grüne Regierungskoalition an, die Unterschiede
zwischen den Schularten und den Qualifizierungen der Lehrer immer weiter zu
verwässern. Am Ende steht ein gleichmacherischer Einheitsbrei: Einheitsschulen und
Einheitslehrer produzieren auch den Einheitsschüler.
Die von Rot-Rot-Grün zusätzlich versprochenen Lehrerstellen reichen nicht aus. Der
tatsächliche Bedarf wurde auch nicht realistisch ermittelt. Wir fordern die
Landesregierung auf, Lehrer nach dem tatsächlichen Bedarf einzustellen, statistische
Tricksereien ersetzen keinen Lehrer im Klassenraum.
Wir setzen uns für die Weiterentwicklung eines differenzierten Schulsystems ein. Wir
wollen die Zusammenarbeit zwischen Thüringer Handwerk und Schülern verbessern.
Die Handwerksbetriebe brauchen Schulabgänger mit einem soliden Allgemeinwissen,
die Absolventen brauchen solide berufliche Perspektiven. Das krampfhafte Bestreben,
immer mehr Abiturienten und Hochschulabsolventen zu produzieren, führt weder zu
gebildeteren Menschen noch zu besseren beruflichen Perspektiven – im Gegenteil
entsteht langfristig ein akademisches Prekariat. Wir unterstützen Angebote, die die
Interessen beider Seiten zusammenführen.
Die pauschale Inklusion belastet Schüler, Eltern, Lehrer und Schulen. Obwohl viele
Eltern eine differenzierte Förderung ihres Kindes auf einer Förderschule anstreben, zielt
der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag einseitig auf ein Vorantreiben der Inklusion ab. Wir
werden uns für den Erhalt und Ausbau der Förderschulen einsetzen.
Jedes Kind soll am Ende der Grundschule richtig lesen, schreiben und rechnen können.
Wie mit unserem parlamentarischen Antrag zur Rechtschreibung belegt, nehmen wir
Elternsorgen ernst und werden die Landesregierung weiterhin auf Missstände
hinweisen. Wir werden uns auch für den Erhalt der Schreibschrift einsetzen, weil sie
sprachliche Kreativität und Sorgfaltsliebe fördert.
Demokratie
Die AfD hält ein lebendiges demokratisches System für unverzichtbar und will den
Thüringer Bürgern zu mehr Einfluss und Mitwirkungsrechten verhelfen. Die sinkende
Wahlbeteiligung, fehlende Kandidaten für Gemeinde- und Stadtratswahlen und die
Geringschätzung der Parteien sind nicht mit einer Ablehnung der Demokratie
gleichzusetzen. Über 80 Prozent der Thüringer befürworten die Demokratie als beste
Herrschaftsform. Aber so, wie die Altparteien und ihre Politiker mit den Menschen
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umgehen, wie sie ihre Wertvorstellungen und Alltagsprobleme missachten, haben sie
eine Politikverdrossenheit provoziert, die der Demokratie zum Verhängnis werden
kann. Wenn Interesse und Begeisterung der Menschen an der politischen Mitwirkung
schwinden, verlieren die politischen Institutionen und Verfahren ihre Legitimität. Dieser
Gefahr müssen wir entgegentreten.
In der Krise der Parlamentsdemokratie setzt sich die AfD für eine gelebte Demokratie
ein. Die lebendige Demokratie beginnt mit der Reform des Parlaments. Wir brauchen
lebhafte und kürzere Debatten im Plenum – die ganze Welt kommuniziert kürzer und
schneller, aber im Parlament bestimmen langatmige Redebeiträge die politische
Auseinandersetzung. Hier müssen die Abgeordneten „dem Volk mehr aufs Maul
schauen“, wie es bereits Luther forderte. Auch hierfür setzen wir uns im Rahmen einer
Parlamentsreform ein. Wichtig ist für uns die Verkleinerung des Landtages: Ein
Abgeordneter je angefangene 35.000 Bürger. In einer lebendigen Demokratie dürfen
Abgeordnete
nur
angemessen
bezahlt
werden.
Deswegen
müssen
Zusatzentschädigungen und Übergangsgelder gekürzt, die Altersvorsorge reformiert
und die automatische Diätenerhöhung aus der Verfassung gestrichen werden. Die AfDFraktion hat hier bereits ein deutliches Zeichen gesetzt und auf den ihr zustehenden
Vizepräsidenten des Thüringer Landtages verzichtet.
Eine lebendige Demokratie braucht das Für und Wider in der politischen Debatte. Das
Widerspiel demokratischer Kräfte darf sich allerdings nicht nur in Reden der
Abgeordneten zeigen. Bei der Besetzung hoher politischer Ämter muss dem Volk mehr
Einfluss gewährt werden, das schließt Abwahlmöglichkeiten mit ein. Wir wollen auf die
Expertise renommierter Staatsrechtler zurückgreifen, um eine Debatte anzustoßen, die
den Blick der Bürger für demokratiebelebende Reformen schärfen soll.
Das Volk als Souverän ist im Verfassungsgefüge stark an den Rand gedrängt. Die
Parteien haben die politische Macht monopolisiert. Auch die politische Willensbildung
verläuft überwiegend von oben nach unten. Dabei spricht Artikel 21 des Grundgesetzes
lediglich von einer Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung. Wir
wünschen, dass die Bürger mit der direkten Demokratie stärker an den politischen
Entscheidungen teilhaben – ohne die Parteien von der Willensbildung auszuschließen.
Wir möchten für vorhandene direktdemokratische Instrumente die Quoren senken und
die Fristen verlängern – hierfür arbeiten wir an einem „Gesetz zur weiteren Stärkung
der direkten Demokratie in Thüringen“.
Die überkommenen Parteien versuchen, neuen Parteien den Einzug in den Landtag zu
erschweren. Um den politischen Wettbewerb zu stärken, müssen die Zugangsbarrieren
abgebaut werden. Die Sperrklausel ist von 5 Prozent auf 3 Prozent abzusenken. Zugleich
muss der Einfluss der Bürger auf die Kandidatenlisten der Parteien gestärkt werden.
Wir schlagen darüber hinaus ein „Alternativstimmenmodell“ vor. Es soll verhindern,
dass Wählerstimmen wertlos werden, wenn einer Partei der Einzug in das Parlament
wegen des Scheiterns an der Sperrklausel misslingt. Wir wollen dafür bei allen
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Fraktionen und Parteien werben, indem wir hierzu eine Enquete-Kommission zur
Reform des Wahlsystems im Landtag einsetzen.
Die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft schreitet voran. In Thüringens Politik
und Verwaltung ist davon aber nichts zu spüren. Althergebracht und obrigkeitsstaatlich
weigert sich der Freistaat, seine Verwaltungsstrukturen für die Mitwirkung durch die
Bürger zu öffnen. Die AfD-Fraktion wird mit einem Transparenzgesetz auf den freien
Zugang aller Behördendaten hinwirken, sofern dem nicht der Daten- oder
Geheimnisschutz entgegensteht. Mit einem Gesetz zur Einführung der elektronischen
Verwaltung (E-Government) sollen Behördengänge überflüssig gemacht und durch eine
rechtssichere elektronische Kommunikation mit der Verwaltung ersetzt werden. Der
Einsatz neuer Medien ermöglicht neben der Verwaltungsmodernisierung mehr
demokratische Mitwirkung – zum Beispiel in Form von Bürgerhaushalten, mit denen die
Menschen bestimmen, wofür ihre Steuern verwendet werden.
Einwanderungspolitik und Asyl
Infolge der deutlichen Zunahme von Asylbewerbern in den letzten Jahren – 2014 kamen
rund 6.000 Flüchtlinge nach Thüringen, für 2015 wird mit mindestens 9.000 gerechnet –
sind die Probleme drängender geworden: Für Unterkunft und Versorgung der Menschen
sind die Kreise und Kommunen verantwortlich, die bei der Bewältigung dieser Aufgaben
längst an ihre Grenzen stoßen und beklagen, von der rot-rot-grünen Landesregierung
nicht ausreichend unterstützt zu werden. Die Landesregierung ihrerseits verfolgt eine
Politik, die – wie im Falle des „Winterabschiebestopps“ − weder das Recht achtet, noch
auf die Interessen der Kommunen oder auf die Sorgen der Bürger angemessen eingeht.
Die Entscheidung für die Einrichtung einer neuen Erstaufnahmeunterkunft in GeraLieschwitz etwa, erfolgte über die Köpfe der Bürger hinweg.
Diese Lage ist für die AfD-Fraktion Anlass, grundsätzlich über Flüchtlings-, Asyl- und
Zuwanderungspolitik zu diskutieren, die Situation zu diagnostizieren und konstruktive
Lösungsansätze für die vielfältigen Probleme vorzuschlagen. Dabei ist uns bewusst, dass
eine dauerhafte Lösung der flüchtlings- und asylpolitischen Probleme Thüringen nur
möglich ist, wenn sich die Diskussion nicht allein auf die für uns als Landtagsfraktion im
Vordergrund stehenden landespolitischen Fragen beschränkt, sondern bundes- und
europapolitische Aspekte berücksichtigt. Die Herausforderungen vor Ort sind nämlich
vielfach das Resultat einer fehlgeleiteten Politik nicht nur auf Landes-, sondern auch auf
Bundes- sowie auf EU-Ebene. Dementsprechend entwickelt die AfD-Fraktion einen
umfassenden Ansatz, in dem sich eine konsistente und konsequente Politik
widerspiegelt.
Zwei Aspekte stehen dabei im Zentrum unserer Überlegungen: Erstens geht es darum,
das geltende Recht auf allen Ebenen tatsächlich umzusetzen. Zweitens darum, die
ungesteuerte Einwanderungspolitik, die heute de facto über nicht gerechtfertigte
Inanspruchnahme des Asylverfahrens und eine Politik der Fehlanreize erfolgt, durch
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eine stringente Einwanderungspolitik zu ersetzen, die sich an den wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Bedarfen Deutschlands orientiert.
Einwanderungs- und Asylpolitik sind grundsätzlich zu unterscheidende Politikfelder.
Daher folgen sie verschiedenen Kriterien, die nicht miteinander vermischt werden dürfen. Asylrecht genießen nach dem Grundgesetz (nur) politisch Verfolgte. Dieses Recht ist
ein hohes Gut, das nicht für sich beanspruchen kann, wer aus anderen Gründen als dem
der politischen Verfolgung nach Deutschland flüchtet. Tatsächlich werden gegenwärtig
von allen Asylbewerbern lediglich etwa zwei Prozent als asylberechtigt anerkannt und
dürfen dann dauerhaft in Deutschland bleiben. Rund 25 Prozent aller Bewerber werden
sodann als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt und erhalten auf dieser Grundlage ein Aufenthaltsrecht. Hinzu kommen schließlich ca. vier
Prozent, die einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten sowie knapp zwei Prozent,
bei denen ein Abschiebeverbot verfügt wurde. Damit fällt unter allen Asylbewerbern nur
etwa ein Drittel unter die sogenannte Gesamtschutzquote und erhält eine Aufenthaltsberechtigung. Alle anderen halten sich nicht rechtmäßig in Deutschland auf. Von etwa
130.000 Entscheidungen, die das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
im Jahr 2014 über Asylanträge fällte, endeten so lediglich 40.600 mit einer Aufenthaltsberechtigung. Von denjenigen Personen, die keine Berechtigung erhalten, verbleiben
viele de facto in Deutschland, oft von den Behörden geduldet und oft auch mit Transferleistungen versehen. So werden für die betreffenden Personen vom Staat Anreize
geschaffen, trotz fehlender Aufenthaltsberechtigung in Deutschland zu verbleiben. Nach
Auskunft des Bundesinnenministeriums sollen sich gegenwärtig 600.000 abgelehnte
Asylbewerber in Deutschland aufhalten. Einer solchen Politik, die die Rechtsstaatlichkeit
konterkariert, entspricht auf der anderen Seite, dass die Behörden bei nicht
Aufenthaltsberechtigten versäumen, effektiv auf eine Aufenthaltsbeendigung
hinzuwirken und die rechtlich geforderten Abschiebungen von sich illegal in
Deutschland aufhaltenden Personen nur in geringem Umfange (im Jahr 2013 insgesamt
etwa 25.000) vollziehen.
De facto erfolgt so unter dem Titel des Asylverfahrens eine ungesteuerte und nicht
legale Einwanderung. Gegen diese Praxis fordert die AfD-Fraktion die Einführung eines
neuen Zuwanderungsrechtes nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens. Die Steuerung
der Zuwanderung soll demnach durch ein Punktesystem erfolgen, das den
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedarf Deutschlands zugrunde legt und
ausländischen Interessenten signalisiert, ob ein Einwanderungsgesuch aussichtsreich
ist. Dazu erhalten Bewerber durch Erfüllung bestimmter Kriterien mit Blick
insbesondere auf Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse, Identifikation
mit unserer freiheitlichen Grundordnung, charakterliche Eignung, Qualifikation des
Partners und Vorliegen eines Stellenangebotes Punkte und durch Erreichen einer
entsprechenden Punktzahl die Chance zur Einwanderung, die letztlich auf Einbürgerung
zielt. Ein solches System dürfte nicht zuletzt geeignet sein, zur Bewältigung des
Fachkräftemangels auch in Thüringen beizutragen.
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Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird auf die Umsetzung einer entsprechenden
Bundesgesetzgebung hinwirken. Landespolitisch fordern wir im Bereich der Flüchtlingsund Asylpolitik:
 Die Mitwirkung des Thüringer Landtags an der verordnungsmäßigen Festlegung der
Kriterien für die Verteilung, Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der von
Thüringen aufzunehmenden Flüchtlinge.
 Die bessere Berücksichtigung der kommunalen Belange in der Thüringer Flüchtlingspolitik.
 Die bessere Verteilung der Flüchtlinge auf die Thüringer Kommunen nach einem
angemessenen Verteilungsschlüssel.
 Die Beseitigung von Fehlanreizen im Leistungsrecht für Ausländer.
 Die Ausreise nicht aufenthaltsberechtigter Personen bzw. deren Abschiebung muss
tatsächlich vollzogen werden.
 Die Stärkung der Verwaltungen zum rechtsstaatlichen Vollzug von Abschiebungen.
 Bundespolitische Initiativen zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren.
Diese Forderungen werden im Positionspapier der AfD-Fraktion zur Flüchtlings-, Asylund Zuwanderungspolitik konkretisiert.
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