Wartburg-Erklärung beschlossen auf der Oster-Klausur der AfD-Landtagsfraktion am 9. April 2015 Im Herbst 2014 ist die AfD erstmals in den Thüringer Landtag eingezogen. 10,6 Prozent der Wähler haben uns in Thüringen am 14. September 2014 ihr Vertrauen geschenkt. Wir haben unsere Parlamentsarbeit in dem Willen aufgenommen, dem Souverän eine authentische Stimme im Landtag zu geben. Wir wollen mit unserer Arbeit einer Politik zum Durchbruch verhelfen, die die Zukunft unseres Volkes und Landes nicht verhindert, sondern sie sichert. In der 6. Legislaturperiode des Thüringer Landtages werden wir uns schwerpunktmäßig um die Themen Familie, Bildung, Demokratie und Migration kümmern. Familie Die Familie steht im Mittelpunkt unserer Politik. Sie ist die naturliche Grundeinheit jeder Gesellschaft, da Verbindlichkeit und Verantwortung in ihr am intensivsten gelebt werden. Staatliche und gesellschaftliche Institutionen mussen die Familien und auch die Elternverantwortung unterstutzen und nicht ersetzen. Wir lehnen Ideologien wie „Gender-Mainstreaming“, die darauf abzielen, der Familie den besonderen Schutz des Grundgesetzes zu entziehen, entschieden ab. Auf Landesebene werden wir den Missbrauch und die Geldverschwendung, die unter dem Deckmantel der „Gender“-Forschung und angeblicher „Gleichstellung“ betrieben wird, aufdecken. Unser Leitbild ist die Familie aus Vater, Mutter und Kindern. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, Eltern die Betreuung ihrer Kinder in der von ihnen gewahlten Form zu ermoglichen und zu fordern, wollen wir in Thuringen umsetzen. Zurzeit setzen wir uns fur den Erhalt des Landeserziehungsgeldes ein. Perspektivisch wollen wir es zu einem Familiengeld weiterentwickeln, um Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung zu ermoglichen. Wir fordern, dass der Freistaat Thuringen allen Familien ein monatliches Familiengeld zur Verfugung stellt, das diese wahlweise fur Krippen- oder Kindergartenbetreuung, eine Tagesmutter, alternative familiennahere Betreuungsmoglichkeiten oder zur Honorierung ihrer eigenen Erziehungsleistung einsetzen konnen. Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass Familien mit Kindern systematisch benachteiligt werden. Tatsachlich ist es in Deutschland so, dass Familien riesige Lasten fur Kinderlose schultern mussen. Ausgangspunkt fur diese Fehlentwicklung war die Rentenreform von 1957, die das Modell der familiaren Solidargemeinschaft auf die Gesamtgesellschaft ubertrug. Seit dieser Zeit werden in 1 Deutschland die Alterslasten sozialisiert und die Lasten der Kindererziehung privatisiert. Die Belastungen, die Familien durch unsere Steuer- und Sozialsysteme auferlegt sind, werden durch staatliche „Forder“-Leistungen nicht annahernd ausgeglichen. Solange wir diesen Fehlsteuerungen, die schon heute zu einer Vergreisung und langfristig zu einem Aussterben unseres Volkes fuhren, nicht auf Bundesebene entgegentreten konnen, bleibt uns nur, diese auf Landesebene so gut es geht abzufangen. Wir wollen auch moglichst vielen Thuringer Familien den Verbleib in ihrer Heimat Thuringen erleichtern. Die Umsetzungen der folgenden Maßnahmen stehen fur uns im Mittelpunkt: Die Schulen sind wichtige Zentren des kommunalen Lebens. Gerade im landlichen Raum ist es entscheidend, dass die Schulen – gegebenenfalls mit kleineren Klassen oder jahrgangsubergreifendem Unterricht – als gemeinschaftlicher Lebensmittelpunkt erhalten bleiben. Wir mochten ein Familiendarlehen fur Thuringer Familien einfuhren, dessen Ruckzahlung mit jedem Kind um ein Drittel erlassen wird. Junge Familien wollen wir ermuntern, sich im landlichen Raum anzusiedeln. Dazu kann ein Netzwerk von Landgemeinden aufgebaut werden, die bereit sind, leerstehende und erhaltungswurdige Altbauten oder Baugrundstucke kostenlos oder zur Dauernutzung Familien mit Kindern zur Verfugung zu stellen. Mehrbelastungen von Familien mit vielen Kindern sind moglichst gering zu halten. So setzen wir uns fur die kostenfreie Nutzung offentlicher Verkehrsmittel fur Schuler und Auszubildende ein und wollen auch erwirken, dass Geschwisterkinder – unabhangig davon, ob sie die gleiche Einrichtung besuchen – bei der Berechnung der Kindertagesstatten- und Hortgebuhren zwingend ermaßigend zu berucksichtigen sind. Wir setzen uns fur die freie Wahl des Geburtsortes, ganzheitliche Vor- und Nachsorge und das Recht jeder Frau, bei der Entbindung durch eine Hebamme versorgt zu werden, ein. Fur den drohenden Ausfall der Haftpflichtversicherung bei freiberuflichen Hebammen muss daher eine langfristige Losung gefunden werden. Bildung Bildung ist der Schlüssel zur Erhaltung und Entwicklung eines kulturell selbstbestimmt und politisch souverän lebenden Volkes. Staatliche Bildungsangebote sollen darauf gerichtet sein, die Selbstentwicklung eines Menschen bestmöglich zu unterstützen, der Staat darf dem Einzelnen weder die Bildungsverantwortung abnehmen, noch ihn durch Ideologien beeinflussen. Das von Rot-Rot-Grün geplante Vorhaben, den Thüringer Bildungsplan von 0 bis 18 Jahren in Bezug auf die Aspekte „sexuelle Orientierung“ und „geschlechtliche Identität“ 2 zu verändern, lehnen wir daher entschieden ab. Die Aufklärung über die biologischen Gegebenheiten von Mann und Frau und über die Fortpflanzung hat ausreichend Platz im Sexualkundeunterricht. Jedem Schüler soll es möglich sein, während seiner Schullaufbahn nach seinen Interessen, seiner Begabung und seiner Leistung differenziert gefördert zu werden. Demgegenüber strebt die rot-rot-grüne Regierungskoalition an, die Unterschiede zwischen den Schularten und den Qualifizierungen der Lehrer immer weiter zu verwässern. Am Ende steht ein gleichmacherischer Einheitsbrei: Einheitsschulen und Einheitslehrer produzieren auch den Einheitsschüler. Die von Rot-Rot-Grün zusätzlich versprochenen Lehrerstellen reichen nicht aus. Der tatsächliche Bedarf wurde auch nicht realistisch ermittelt. Wir fordern die Landesregierung auf, Lehrer nach dem tatsächlichen Bedarf einzustellen, statistische Tricksereien ersetzen keinen Lehrer im Klassenraum. Wir setzen uns für die Weiterentwicklung eines differenzierten Schulsystems ein. Wir wollen die Zusammenarbeit zwischen Thüringer Handwerk und Schülern verbessern. Die Handwerksbetriebe brauchen Schulabgänger mit einem soliden Allgemeinwissen, die Absolventen brauchen solide berufliche Perspektiven. Das krampfhafte Bestreben, immer mehr Abiturienten und Hochschulabsolventen zu produzieren, führt weder zu gebildeteren Menschen noch zu besseren beruflichen Perspektiven – im Gegenteil entsteht langfristig ein akademisches Prekariat. Wir unterstützen Angebote, die die Interessen beider Seiten zusammenführen. Die pauschale Inklusion belastet Schüler, Eltern, Lehrer und Schulen. Obwohl viele Eltern eine differenzierte Förderung ihres Kindes auf einer Förderschule anstreben, zielt der rot-rot-grüne Koalitionsvertrag einseitig auf ein Vorantreiben der Inklusion ab. Wir werden uns für den Erhalt und Ausbau der Förderschulen einsetzen. Jedes Kind soll am Ende der Grundschule richtig lesen, schreiben und rechnen können. Wie mit unserem parlamentarischen Antrag zur Rechtschreibung belegt, nehmen wir Elternsorgen ernst und werden die Landesregierung weiterhin auf Missstände hinweisen. Wir werden uns auch für den Erhalt der Schreibschrift einsetzen, weil sie sprachliche Kreativität und Sorgfaltsliebe fördert. Demokratie Die AfD hält ein lebendiges demokratisches System für unverzichtbar und will den Thüringer Bürgern zu mehr Einfluss und Mitwirkungsrechten verhelfen. Die sinkende Wahlbeteiligung, fehlende Kandidaten für Gemeinde- und Stadtratswahlen und die Geringschätzung der Parteien sind nicht mit einer Ablehnung der Demokratie gleichzusetzen. Über 80 Prozent der Thüringer befürworten die Demokratie als beste Herrschaftsform. Aber so, wie die Altparteien und ihre Politiker mit den Menschen 3 umgehen, wie sie ihre Wertvorstellungen und Alltagsprobleme missachten, haben sie eine Politikverdrossenheit provoziert, die der Demokratie zum Verhängnis werden kann. Wenn Interesse und Begeisterung der Menschen an der politischen Mitwirkung schwinden, verlieren die politischen Institutionen und Verfahren ihre Legitimität. Dieser Gefahr müssen wir entgegentreten. In der Krise der Parlamentsdemokratie setzt sich die AfD für eine gelebte Demokratie ein. Die lebendige Demokratie beginnt mit der Reform des Parlaments. Wir brauchen lebhafte und kürzere Debatten im Plenum – die ganze Welt kommuniziert kürzer und schneller, aber im Parlament bestimmen langatmige Redebeiträge die politische Auseinandersetzung. Hier müssen die Abgeordneten „dem Volk mehr aufs Maul schauen“, wie es bereits Luther forderte. Auch hierfür setzen wir uns im Rahmen einer Parlamentsreform ein. Wichtig ist für uns die Verkleinerung des Landtages: Ein Abgeordneter je angefangene 35.000 Bürger. In einer lebendigen Demokratie dürfen Abgeordnete nur angemessen bezahlt werden. Deswegen müssen Zusatzentschädigungen und Übergangsgelder gekürzt, die Altersvorsorge reformiert und die automatische Diätenerhöhung aus der Verfassung gestrichen werden. Die AfDFraktion hat hier bereits ein deutliches Zeichen gesetzt und auf den ihr zustehenden Vizepräsidenten des Thüringer Landtages verzichtet. Eine lebendige Demokratie braucht das Für und Wider in der politischen Debatte. Das Widerspiel demokratischer Kräfte darf sich allerdings nicht nur in Reden der Abgeordneten zeigen. Bei der Besetzung hoher politischer Ämter muss dem Volk mehr Einfluss gewährt werden, das schließt Abwahlmöglichkeiten mit ein. Wir wollen auf die Expertise renommierter Staatsrechtler zurückgreifen, um eine Debatte anzustoßen, die den Blick der Bürger für demokratiebelebende Reformen schärfen soll. Das Volk als Souverän ist im Verfassungsgefüge stark an den Rand gedrängt. Die Parteien haben die politische Macht monopolisiert. Auch die politische Willensbildung verläuft überwiegend von oben nach unten. Dabei spricht Artikel 21 des Grundgesetzes lediglich von einer Mitwirkung der Parteien bei der politischen Willensbildung. Wir wünschen, dass die Bürger mit der direkten Demokratie stärker an den politischen Entscheidungen teilhaben – ohne die Parteien von der Willensbildung auszuschließen. Wir möchten für vorhandene direktdemokratische Instrumente die Quoren senken und die Fristen verlängern – hierfür arbeiten wir an einem „Gesetz zur weiteren Stärkung der direkten Demokratie in Thüringen“. Die überkommenen Parteien versuchen, neuen Parteien den Einzug in den Landtag zu erschweren. Um den politischen Wettbewerb zu stärken, müssen die Zugangsbarrieren abgebaut werden. Die Sperrklausel ist von 5 Prozent auf 3 Prozent abzusenken. Zugleich muss der Einfluss der Bürger auf die Kandidatenlisten der Parteien gestärkt werden. Wir schlagen darüber hinaus ein „Alternativstimmenmodell“ vor. Es soll verhindern, dass Wählerstimmen wertlos werden, wenn einer Partei der Einzug in das Parlament wegen des Scheiterns an der Sperrklausel misslingt. Wir wollen dafür bei allen 4 Fraktionen und Parteien werben, indem wir hierzu eine Enquete-Kommission zur Reform des Wahlsystems im Landtag einsetzen. Die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft schreitet voran. In Thüringens Politik und Verwaltung ist davon aber nichts zu spüren. Althergebracht und obrigkeitsstaatlich weigert sich der Freistaat, seine Verwaltungsstrukturen für die Mitwirkung durch die Bürger zu öffnen. Die AfD-Fraktion wird mit einem Transparenzgesetz auf den freien Zugang aller Behördendaten hinwirken, sofern dem nicht der Daten- oder Geheimnisschutz entgegensteht. Mit einem Gesetz zur Einführung der elektronischen Verwaltung (E-Government) sollen Behördengänge überflüssig gemacht und durch eine rechtssichere elektronische Kommunikation mit der Verwaltung ersetzt werden. Der Einsatz neuer Medien ermöglicht neben der Verwaltungsmodernisierung mehr demokratische Mitwirkung – zum Beispiel in Form von Bürgerhaushalten, mit denen die Menschen bestimmen, wofür ihre Steuern verwendet werden. Einwanderungspolitik und Asyl Infolge der deutlichen Zunahme von Asylbewerbern in den letzten Jahren – 2014 kamen rund 6.000 Flüchtlinge nach Thüringen, für 2015 wird mit mindestens 9.000 gerechnet – sind die Probleme drängender geworden: Für Unterkunft und Versorgung der Menschen sind die Kreise und Kommunen verantwortlich, die bei der Bewältigung dieser Aufgaben längst an ihre Grenzen stoßen und beklagen, von der rot-rot-grünen Landesregierung nicht ausreichend unterstützt zu werden. Die Landesregierung ihrerseits verfolgt eine Politik, die – wie im Falle des „Winterabschiebestopps“ − weder das Recht achtet, noch auf die Interessen der Kommunen oder auf die Sorgen der Bürger angemessen eingeht. Die Entscheidung für die Einrichtung einer neuen Erstaufnahmeunterkunft in GeraLieschwitz etwa, erfolgte über die Köpfe der Bürger hinweg. Diese Lage ist für die AfD-Fraktion Anlass, grundsätzlich über Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungspolitik zu diskutieren, die Situation zu diagnostizieren und konstruktive Lösungsansätze für die vielfältigen Probleme vorzuschlagen. Dabei ist uns bewusst, dass eine dauerhafte Lösung der flüchtlings- und asylpolitischen Probleme Thüringen nur möglich ist, wenn sich die Diskussion nicht allein auf die für uns als Landtagsfraktion im Vordergrund stehenden landespolitischen Fragen beschränkt, sondern bundes- und europapolitische Aspekte berücksichtigt. Die Herausforderungen vor Ort sind nämlich vielfach das Resultat einer fehlgeleiteten Politik nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundes- sowie auf EU-Ebene. Dementsprechend entwickelt die AfD-Fraktion einen umfassenden Ansatz, in dem sich eine konsistente und konsequente Politik widerspiegelt. Zwei Aspekte stehen dabei im Zentrum unserer Überlegungen: Erstens geht es darum, das geltende Recht auf allen Ebenen tatsächlich umzusetzen. Zweitens darum, die ungesteuerte Einwanderungspolitik, die heute de facto über nicht gerechtfertigte Inanspruchnahme des Asylverfahrens und eine Politik der Fehlanreize erfolgt, durch 5 eine stringente Einwanderungspolitik zu ersetzen, die sich an den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedarfen Deutschlands orientiert. Einwanderungs- und Asylpolitik sind grundsätzlich zu unterscheidende Politikfelder. Daher folgen sie verschiedenen Kriterien, die nicht miteinander vermischt werden dürfen. Asylrecht genießen nach dem Grundgesetz (nur) politisch Verfolgte. Dieses Recht ist ein hohes Gut, das nicht für sich beanspruchen kann, wer aus anderen Gründen als dem der politischen Verfolgung nach Deutschland flüchtet. Tatsächlich werden gegenwärtig von allen Asylbewerbern lediglich etwa zwei Prozent als asylberechtigt anerkannt und dürfen dann dauerhaft in Deutschland bleiben. Rund 25 Prozent aller Bewerber werden sodann als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt und erhalten auf dieser Grundlage ein Aufenthaltsrecht. Hinzu kommen schließlich ca. vier Prozent, die einen sogenannten subsidiären Schutz erhalten sowie knapp zwei Prozent, bei denen ein Abschiebeverbot verfügt wurde. Damit fällt unter allen Asylbewerbern nur etwa ein Drittel unter die sogenannte Gesamtschutzquote und erhält eine Aufenthaltsberechtigung. Alle anderen halten sich nicht rechtmäßig in Deutschland auf. Von etwa 130.000 Entscheidungen, die das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Jahr 2014 über Asylanträge fällte, endeten so lediglich 40.600 mit einer Aufenthaltsberechtigung. Von denjenigen Personen, die keine Berechtigung erhalten, verbleiben viele de facto in Deutschland, oft von den Behörden geduldet und oft auch mit Transferleistungen versehen. So werden für die betreffenden Personen vom Staat Anreize geschaffen, trotz fehlender Aufenthaltsberechtigung in Deutschland zu verbleiben. Nach Auskunft des Bundesinnenministeriums sollen sich gegenwärtig 600.000 abgelehnte Asylbewerber in Deutschland aufhalten. Einer solchen Politik, die die Rechtsstaatlichkeit konterkariert, entspricht auf der anderen Seite, dass die Behörden bei nicht Aufenthaltsberechtigten versäumen, effektiv auf eine Aufenthaltsbeendigung hinzuwirken und die rechtlich geforderten Abschiebungen von sich illegal in Deutschland aufhaltenden Personen nur in geringem Umfange (im Jahr 2013 insgesamt etwa 25.000) vollziehen. De facto erfolgt so unter dem Titel des Asylverfahrens eine ungesteuerte und nicht legale Einwanderung. Gegen diese Praxis fordert die AfD-Fraktion die Einführung eines neuen Zuwanderungsrechtes nach dem Vorbild Kanadas oder Australiens. Die Steuerung der Zuwanderung soll demnach durch ein Punktesystem erfolgen, das den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedarf Deutschlands zugrunde legt und ausländischen Interessenten signalisiert, ob ein Einwanderungsgesuch aussichtsreich ist. Dazu erhalten Bewerber durch Erfüllung bestimmter Kriterien mit Blick insbesondere auf Alter, Ausbildung, Berufserfahrung, Deutschkenntnisse, Identifikation mit unserer freiheitlichen Grundordnung, charakterliche Eignung, Qualifikation des Partners und Vorliegen eines Stellenangebotes Punkte und durch Erreichen einer entsprechenden Punktzahl die Chance zur Einwanderung, die letztlich auf Einbürgerung zielt. Ein solches System dürfte nicht zuletzt geeignet sein, zur Bewältigung des Fachkräftemangels auch in Thüringen beizutragen. 6 Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wird auf die Umsetzung einer entsprechenden Bundesgesetzgebung hinwirken. Landespolitisch fordern wir im Bereich der Flüchtlingsund Asylpolitik: Die Mitwirkung des Thüringer Landtags an der verordnungsmäßigen Festlegung der Kriterien für die Verteilung, Aufnahme, Unterbringung und Betreuung der von Thüringen aufzunehmenden Flüchtlinge. Die bessere Berücksichtigung der kommunalen Belange in der Thüringer Flüchtlingspolitik. Die bessere Verteilung der Flüchtlinge auf die Thüringer Kommunen nach einem angemessenen Verteilungsschlüssel. Die Beseitigung von Fehlanreizen im Leistungsrecht für Ausländer. Die Ausreise nicht aufenthaltsberechtigter Personen bzw. deren Abschiebung muss tatsächlich vollzogen werden. Die Stärkung der Verwaltungen zum rechtsstaatlichen Vollzug von Abschiebungen. Bundespolitische Initiativen zur Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit der Verfahren. Diese Forderungen werden im Positionspapier der AfD-Fraktion zur Flüchtlings-, Asylund Zuwanderungspolitik konkretisiert. 7
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