Anbringung der Tönungsfolie Die Folie gibt dem Wagen ein anderes

Anbringung der Tönungsfolie
Die Folie gibt dem Wagen ein anderes Aussehen und gewährt bei
entsprechender Undurchlässigkeit einen guten Sichtschutz. Zusätzlich reduziert
sie die Aufheizung des Innenraumes eines Fahrzeugs und wird auch als
Sonnenschutz verwendet. Fast alle Tönungsfolien absorbieren die aggressive UVA und UV-B Strahlung bei ca. 360 nm zu ca. 99 %. Diese Strahlen tragen im
Wesentlichen zum Ausbleichen von Materialien im Innenraum bei
undschädigen die Haut der Insassen. Je nach Art und Tönung der Folien weisen
diese die Wärmestrahlung der Sonne um bis zu 60 % zurück und verringern
das Aufheizen des Fahrzeuginnenraumes.
Durch ihre Splitterschutzwirkung stellen Tönungsfolien einen zusätzlichen
Schutz vor Glassplittern bei einem Unfall dar.
In Deutschland dürfen nur zugelassene Folien, die
eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) haben, in Fahrzeugen verlegt
werden. Die ABG-Nummer muss auf allen verlegten Folien sichtbar sein. Die
Bescheinigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Eine Eintragung
durch den TÜV ist nicht notwendig. Die Tönungsfolien dürfen nur an den für
die Sicht des Fahrers nicht relevanten Scheiben, also den hinteren
Seitenscheiben und der Heckscheibe verlegt werden. Ein zweiter Außenspiegel
ist dann zwingend notwendig.
Außerdem darf das Sichtfeld des Fahrers dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Auch das Verlegen von klaren Sicherheitsfolien ist an den vorderen
Seitenscheiben oder der Windschutzscheibe verboten.