75 Leitartikel Umleitung Gymnasium Integration Konfusion Inklusion 76 77 I Integration Inklusion Konfusion ntegration. Ein großes Thema in den vergangenen Jahren, und 2010 hat es der „Integrationsverweigerer“ sogar zum Unwort des Jahres geschafft. Immer wieder bietet „Integration“ Anlass zu Diskussionen, die hitziger und hitziger ablaufen. Immigranten sollen sich möglichst schnell und unauffällig in unsere Gesellschaft integrieren. Auch Inklusion wird zu einem immer gewichtigeren Thema in den Medien und vor allem in den Schulen. Behinderte Schüler sollen in das Alltagsschulleben integriert werden. Ein aktuelles Beispiel der Inklusionsdebatte ist der elfjährige Henri. Er hat das Down-Syndrom und war auf einer allgemeinen Grundschule, jetzt wollte seine Mutter, dass er auch ein allgemeines Gymnasium besuchen kann. Doch dieses Anliegen schied die Geister. Die einen sprachen Henris Mutter die Idee aufgrund der anderen Zielsetzung ihres Sohnes ab, die anderen sahen es als Schritt in die richtige Richtung, auch wenn Henri die geforderte Schulleistung nicht erbringen kann, und befürworteten den Einsatz seiner Mutter. Henri wird sein Abitur nicht absolvieren, das ist auch seiner Mutter bewusst. Dennoch kämpfte sie für seine Aufnahme am staatlichen Gymnasium. Das Abitur sei gar nicht das Ziel, Ziel sei vielmehr, dass Henri glücklich wird und bei seinen Freunden bleiben kann, die mehrheitlich auf das Gymnasium gehen werden. D eswegen möchte sie ihren Sohn auch nicht an irgendeinem beliebigen Gymnasium unterbringen, sondern eben am Örtlichen. In Nordrhein-Westfalen haben Eltern behinderter Kinder ab dem Schuljahr 2014/2015 ein grundsätzliches Recht, ihre Kinder an einer allgemeinen weiterführenden Schule unterzubringen. Dieses Recht können die Eltern geltend machen, sofern ihr Kind im Schuljahr 2014/2015 von der Grundschule auf eine weiterführende Schule wechselt. Baden-Württembergs Kultusminister Stoch erwartet, dass sich die Lehrer auf diese kommende Aufgabe vorbereiten und sich intensiv mit dem Thema beschäftigen. Gleichzeitig entschied er allerdings, den Beschluss des Walldorfer Gymnasiums, Henri nicht aufzunehmen, in keiner Weise anzugehen und erklärte die Absage zu Henris Aufnahme damit für legitim. Als Reaktion darauf versuchten Henris Eltern, ihn an der örtlichen Realschule unterzubringen, da er auch dort Freunde hat. Doch auch diese lehnte ab. Der Behindertenbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Gerd Weimar, äußerte sich folgender Maßen: „Wenn das Kind an der Schule nicht erwünscht wird, tut man ihm keinen Gefallen, wenn man die Beschulung von oben verordnet.“ 78 Aber wann ist ein in welcher Weise auch immer behindertes Kind an einer Schule erwünscht und wann nicht? E s gibt immer Befürworter und Gegner der Inklusion behinderter Kinder in der Schule. Das heißt betreffende Kinder werden stets von einer Seite nicht erwünscht sein, sei es von Lehrern, von Schülern, oder von irgendjemand anderem. Sollte man nicht eher an dieser Stelle ansetzen und eine tolerantere Gesellschaft bilden, in der Inklusion nicht zum Problemthema wird? Dies setzt allerdings voraus, dass man sich mit dem Thema auseinandersetzt, sowohl als Schüler, als auch als Lehrer. Wie bereits erwähnt, erwartet Kultusminister Stoch, dass die Lehrer Baden-Württembergs genau dies tun. Eine Ausbildung dafür erhalten sie jedoch nicht. Der Schritt scheint nicht konsequent zu Ende gedacht. Sicherlich kann man von der Miteinbeziehung geistig Behinderter in den Unterricht an Regelschulen profitieren, es gilt jedoch zu überlegen, wie man diesen Wandel angeht. Aktuell sind die meisten Lehrer wohl mit dieser Aufgabe überfordert. Sie wurden nicht darauf vorbereitet und die Wenigsten werden damit umzugehen wissen, auch Schüler zu unterrichten, deren vorrangiges Ziel eben nicht der Schulabschluss ist. Denn auf diesen hatten sie ihre Schüler doch bisher immer vorzubereiten. A uf die beiden starken Worte Integration und Inklusion folgt nun also ein drittes starkes Wort: Konfusion. Wie soll man den Wandel angehen und den Unterricht gestalten? Wie geht man mit Pubertierenden um, die einen Mitschüler aufgrund seiner Behinderung mobben und ihm eventuell notwendige Hilfsmittel wie zum Beispiel Hörgeräte wegnehmen? Die Schule kann ein grausamer Ort sein, das ist bekannt. Geht man den Inklusionsprozess zu schnell und undurchdacht an, wird die Schule vermutlich besonders für gehandicapte Kinder zum grausamen Ort, vor allem wenn Lehrer sich nicht mehr zu helfen wissen in Situationen, auf die sie niemals vorbereitet wurden. Die Opposition in Nordrhein-Westfalen warf der Regierung vor, das Inklusionsgesetz werde einfach durchgepeitscht. Fraglich ist, ob sich dieser Vorwurf so einfach wegwischen lässt. Denn schon jetzt klagen Schulen deutschlandweit über einen Mangel an Lehrkräften und zu große Klassen. Wie soll das aussehen, wenn die Inklusion weiterhin von oben beschlossen wird? Der Mangel an Sonderpädagogen und Lernmaterial ist vorprogrammiert und auch, dass die Klassen plötzlich kleiner werden, erscheint eher unwahrscheinlich. Alle schreien nach Inklusion, aber bei allem was bisher passierte, handelt es sich um eine „Inklusion von oben“, die niemand so recht anzugehen weiß. 79 E s bleibt fraglich und abzuwarten, ob auf den Mangel an Vorbereitungen eine funktionierende Lösung folgt, bei der am Ende nicht erneut das Schulwesen leidet. Erschwert wird die Situation natürlich zusätzlich dadurch, dass Bildung Ländersache ist. Das allgemeine Schulchaos wird also noch unübersichtlicher und komplizierter. Vielleicht wäre es eine Option, den Wandel hin zur Inklusion nicht ganz so schnell anzugehen, sondern langsam Regelschulen mit Förderschulen zu verbinden. D as kann man beispielsweise über eine Verbindung der Arbeitsgemeinschaften versuchen. Wenn behinderte und nicht behinderte Kinder von Anfang an gemeinsam in der Schülerband, der Sportgruppe, der Schülerzeitung oder anderen AGs tätig sind, wird die Berührungsangst untereinander sicher schneller schwinden, als durch erzwungenen und noch nicht hinreichend strukturierten Unterricht, auf den letztendlich niemand vorbereitet ist. Bevor man also Inklusion in die Praxis wandelt, sollte man zunächst die allgemeine Konfusion abbauen. Katharina Schröder Inklusion § Gesetzeslage § I n Baden-Württemberg sollen die Eltern von behinderten Kindern künftig selbst entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine Regelschule besuchen soll. Das sehen die vom Stuttgarter Kabinett beschlossenen Eckpunkte zur Inklusion vor, die Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Kultusminister Andreas Stoch (SPD) vorgestellt haben. So soll die bisherige Sonderschulpflicht für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf fallen. Zum Schuljahr 2015/2016 soll das Schulgesetz entsprechend geändert werden. K retschmann sprach von einem "Meilenstein auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungswesen in Baden-Württemberg". Stoch sagte: "Wir wollen an unseren Schulen eine Kultur des Miteinanders, nicht der Ausgrenzung." Es müsse "selbstverständlich werden, dass ein Kind mit Behinderung an einer allgemeinen Schule unterrichtet wird". Ein absolutes Elternwahlrecht für eine bestimmte Schule soll es nach Angaben der Landesregierung aber auch nach der Änderung des Schulgesetzes nicht geben. Ausschlaggebend müsse sein, ob ein inklusives Bildungsangebot zu verwirklichen sei. ,, 80 Was bedeutet eigentlich ,, INKLUSION INFOPOINT D ie UN-Behindertenrechtskonvention hat 2008 „Inklusion“ als Menschenrecht für Menschen mit Behinderungen erklärt. Inklusion (lateinisch: includere=einschließen, enthalten) bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Das heißt: Menschen mit Behinderungen müssen sich nicht mehr integrieren und an die Umwelt anpassen, sondern diese ist von vornherein so ausgestattet, dass alle Menschen gleichberechtigt leben können – egal wie unterschiedlich sie sind. Das Ideal der Inklusion ist, dass die Unterscheidung „behindert/nichtbehindert“ keine Relevanz mehr hat.Inklusion ist in Deutschland bislang hauptsächlich im Bereich Schulbildung ein Thema. Mancherorts konnte das Modell der „integrativen Schule“ schon eingeführt werden – eine Schule, die sowohl behinderten als auch nicht behinderten Schülerinnen und Schülern einen gemeinsamen Unterricht ermöglicht („Montessori-Modell“). Bisher nimmt Deutschland in Europa jedoch einen hinteren Rang ein, was die Umsetzung dieses inklusiven Schulmodells betrifft. In der Praxis scheitert Inklusion bei uns vor allem noch an den mangelnden technischen/baulichen Voraussetzungen (behindertengerechte Fahrstühle, Toiletten, Türbreite, schwellenfreie Zugänge usw) und der mangelnden/fehlenden Ausbildung von Lehrern, was wiederum sehr stark mit finanziellen Aspekten verknüpft ist. Ein weiterer strittiger Punkt ist die oft fehlende gesellschaftliche Akzeptanz in unserer Leistungsgesellschaft getreu dem Darwinschen Motto: „Nur der Fitteste überlebt“. 81 INKLUSIONSGEBIET
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