Ausschreibung GLP 48. Int. AvD / GAMSC Bergrennen Unterfranken 12. / 13. Sept. 2015 Grundlage dieser Ausschreibung sind die Bestimmungen der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe die DMSB-Basisausschreibung für Club-Sportwettbewerbe, die Bestimmungen der Serienausschreibung GLPberg, Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o. a. Reglements. Die Ausschreibung befindet sich bei der Veranstaltung am offiziellen Aushang. Art. 1 – Veranstaltung : Titel der Veranstaltung : Veranstaltungszeitraum : Strecke : 48. Int. AvD/GAMSC Bergrennen 12. / 13. Sept. 2015 Staatsstr. 507 Art. 2 – Status der Veranstaltung : Art. 3 – Veranstalter : Clubsport – Gleichmäßigkeitsprüfung Berg, Modus 2 GAMSC Würzburg e.V. im AvD Peter Thumbeck Kleinreuther Weg 47a 90408 Nürnberg Rennleitungsbüro : 90408 Nürnberg bis 9.09.2014 Tel. 0911-344501 Fax. 0911-344509 Art. 4 – Vorläufiger Zeitplan : Abnahme : Training : Rennen : xxxxxxxxxxxx 3 Wertungsläufe am Freitag, 11.09.2015 Samstag, 12.09.2015 Samstag, 12.09.2015 von von von am am xxxxxxxx xxxxxxxxx Sonntag, 13.09.2015 ab ab 15.00 bis 20.00 Uhr 8.30 bis 9.30 Uhr 9.00 bis ca. 17.00 Uhr xxx 8.30 bis 17.00 Uhr Aushang Trainings – und offizielle Ergebnisse : 10 Minuten nach Beendigung des Trainings / Rennens am Rennbüro. Siegerehrung / Preisverteilung : am Art. 5 – Nennungsschluss: Art. 6 – Nenngeld: Überweisung : IBAN : SWIFT – BIC : Sonntag, 13.09.2015 bei Rückführung oder Festzelt. 30.08.2015 – 24.00 Uhr beim Veranstalter vorliegend. 130.00 Euro Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck oder in Bar an Veranstalteranschrift beizufügen. Überweisungen sind bis 31.08.2015 mit Beleg nachzuweisen. Peter Thumbeck, „ Berg – 2015 „ + Name, ev. Startnummer. DE06 7905 0000 0002 2142 52 BYLADEMISWU Art. 7 – Wettbewerbe, die bei der Veranstaltung zur Durchführung kommen: Meisterschaft „ GLPberg „ 2015 Art. 8 – Fahrerlizenzen und Sicherheit: Die Teilnehmer benötigen mindestens eine gültige Fahrerlizenz des DMSB oder Stufe C , die auch im Rahmen der Veranstaltung ausgestellt werden kann. Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 60 Fahrzeuge begrenzt. !!! Entscheidend ist der Nennungseingang. !!! DMSB – Basisausschreibung : 5.1 Es sind Schutzhelme gemäß Artikel 10 vorgeschrieben. Bei Berg – GLP im Modus 2 sind für Fahrer Overalls gemäß FIA – Norm 8856-2000 vorgeschrieben, feuerfeste Unterwäsche der gleichen FIA – Norm. 5.2 mindestens eine Überrollvorrichtung gemäß Art. 11 , sowie 3-Punkt-Gurte und ein 2 kg Handfeuerlöscher. 7.4 Es gelten die Sicherheitsbestimmungen gemäß Art. 5, 10, und 11 dieser Bestimmungen. Art. 9 – Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung: Zugelassen sind alle Fahrzeuge, welche den Vorschriften der DMSB – Basisausschreibung für ClubsportGleichmäßigkeitsprüfungen in der z. Zt. gültigen Fassung bzw. der ausgeschriebenen Serie entsprechen. Klasse 34 unterteilt in: GLP / GLP / GLP / GLP / GLP / Nenngruppe: Nenngruppe: Nenngruppe: Nenngruppe: Nenngruppe: T.W. FO + SPW. GLPberg IG - HISTO CST Art. 10 – Beschreibung der Veranstaltung: Die Gleichmäßigkeitsprüfung dient nicht zur Erreichung der Höchstgeschwindigkeit und wird gemäß Modus 2 der DMSB- Basisausschreibung Clubsport – Gleichmäßigkeitsprüfung durchgeführt. Die Platzierungen ergeben sich anhand der steigenden Zeitdifferenz, wobei als Grundlage die im 1.Wertungslauf erzielte Zeit dient. Von dieser Zeit ausgehend werden die Zeitdifferenzen eines jeden weiteren Wertungslaufes addiert. Jegliche technischen Mittel zu einer Zeiterfassung sind verboten. !!! Verstöße werden mit Sportstrafen belegt. !!! Beifahrer sind nicht zugelassen. Die Wertung erfolgt getrennt nach Nenngruppe. !!! Art. 11 – Angaben zur Strecke: Alle Wettbewerbe werden auf der Staatsstraße 507 ausgetragen. Die Streckenlänge beträgt 3.05 km. Art. 12 – Fahrerbesprechung: Jedem Teilnehmer wird eine schriftliche Fahrerinformation gegen Unterschrift ausgehändigt. Art. 13 – Start Die Fahrzeuge werden in Abständen von 30sec. klassenweise nach Startnummern abnehmend gestartet. !! Art. 14 – Parc fermé: Das “Parc fermé“ ist im Vorstart und Zielauslauf nach jedem Wertungslauf. Art. 15 – Preise: Platz 1 – 3 der Nenngruppen erhalten Siegerkränze Art. 16 – Sportwarte : Rennleiter: Leiter Streckensicherung: Rennsekretärin: Zeitnahme: Technischer Kommissar: Sportkommissar: Leitender Rennarzt: Peter Thumbeck Karl Heinz Bayer Kirsten Denner Georges Biehal Harald Mesarosch Rolf Dörr Karl-Heinz Stümpert Dr. Thomas Vogl Liz. Nr. Liz. Nr. Liz. Nr. Liz. Nr. Liz. Nr. Liz. Nr. Liz. Nr. d 1058566 1076458 1100827 337CH Liz. Nr. Liz. Nr. Liz. Nr. Liz. Nr. 1060230 1015695 1059569 1100827 1059569 1060230 Art. 17 – Sachrichter / Schiedsgericht / Strafen 17.2 17.2 17.2 17.2 17.3 Karl-Heinz Stümpert Franz-Josef Serr Rolf Dörr Kirsten Denner Gegen die Teilnehmer können folgende Strafen festgesetzt werden: Verwarnung Geldstrafe ( bis zu 125.- Euro ) Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung Geldstrafen sind ( als Spende ) an folgende gemeinnützige Institution zu entrichten: AvD e.V. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur Nachwuchsförderung, eine Spendenquittung kann hierfür nicht ausgestellt werden. Art. 18 – Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung Teilnehmer und Fahrzeugeigentümer geben mit der Nennung die Erklärungen zur Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – siehe Punkt 11, 13, 14, der DMSB- Rahmenausschreibung für Clubsport- Wettbewerbe 2015 – ab. Art. 19 – Weitere Bestimmungen Siehe Anlage - Teil II, Besondere Bestimmungen. Der Rennleiter erklärt als Vertreter des Veranstalters, dass diese nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Alle an der Veranstaltung Beteiligten unterstehen der Sporthoheit von FIA und DMSB und haben deren Entscheidungen und Maßnahmen anzuerkennen und zu befolgen. Peter Thumbeck Unterschrift Rennleiter zugl. als Vertreter des Veranstalters Stempel Veranstalter / Unterschrift Genehmigung der AvD Sportabteilung Datum 10.04.2015 mit Gen.- Nr. B-003 AvD Sportabteilung --------------------------------------------------Unterschrift ---------------------------------------------------Stempel Teil II – Besondere Bestimmungen und ( DMSB – Basisausschreibung 2015 ) 1) Nennungen: Nennungen werden in Reihenfolge der bezahlten Nennungen angenommen. 2) Dokumenten – und Technische Abnahme: Dokumentenabnahme erfolgt im Rennbüro. Es sind vorzulegen: - Nennbestätigung, - Lizenzen von Bewerber/Sponsor und Fahrer, Die technische Abnahme wird vor Ort durchgeführt. Ohne technische Abnahme erfolgt keine Zulassung zum Training und Rennen. Fahrzeuge, die nach der technischen Abnahme beschädigt wurden, sind nach erfolgter Instandsetzung grundsätzlich erneut vorzuführen und nur nach Begutachtung und Freigabe durch die Technischen Kommissare einsetzbar. 3) Durchführung des Trainings: Es sind 2 gezeitete Trainingsläufe vorgesehen. 1 gezeiteter Trainingslauf muss gefahren sein um zum Rennen zugelassen zu werden. 4) Durchführung des Rennens: Besonders die Teilnehmer, die sich nicht im offiziellen Fahrerlager befinden, sind selbst verantwortlich für das rechtzeitige Aufstellen. Nicht rechtzeitig erscheinende Teilnehmer können mit einer Sportstrafe belegt werden. Der Rennleiter kann die Startreihenfolge ändern, diese wird rechtzeitig im Rennbüro mit Aushang bekanntgegeben. 5) Besondere Fahrvorschriften: Die Rückführung erfolgt hinter einem Führungsfahrzeug über die Rennstrecke. Das Befahren der Rennstrecke ohne Führungsfahrzeug oder ausdrückliche Weisung der Rennleitung kann zum sofortigen Ausschluss führen. 6) Fahrerlager: Arbeiten am Fahrzeug dürfen nur mit Öl – und Benzin undurchlässigen Unterlagen ausgeführt werden!! Für eine Entsorgung dieser Mittel hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. !! 7) Motorfahrzeuge wie Roller / Mofas / Mini- Bikes u. ä.: Im gesamten Veranstaltungsgelände dürfen keinerlei nicht zugelassene bzw. nicht ohne Versicherungskennzeichen motorisierte Fahrzeuge gefahren werden. !!! Verstöße hiergegen führen zum Startverbot und werden polizeilich geahndet. 8) Gebühren: Einsprüche können gegen eine Gebühr von 100.- Euro eingereicht werden. Diese werden dann nach Punkt 18 der DMSB – Rahmenausschreibung für ClubsportWettbewerbe 2015 behandelt. Bei einem Ölverlust am Rennfahrzeug auf der Rennstrecke ist unmittelbar und sofort am rechten Fahrbahnrand anzuhalten. Bei Nichtbeachtung und Verursachung einer Ölspur wird die Reinigung der Rennstrecke dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. !!! Sie beträgt je nach Aufwand ab 300.- Euro aufwärts. GAMSC im AvD, Rennleitung 09. Jan. 2015
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