Ausschreibung GLP - Bergrennen Unterfranken Webseite

Ausschreibung GLP
48. Int. AvD / GAMSC Bergrennen Unterfranken 12. / 13. Sept. 2015
Grundlage dieser Ausschreibung sind die Bestimmungen der DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe
die DMSB-Basisausschreibung für Club-Sportwettbewerbe, die Bestimmungen der Serienausschreibung GLPberg,
Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o. a.
Reglements. Die Ausschreibung befindet sich bei der Veranstaltung am offiziellen Aushang.
Art. 1 – Veranstaltung :
Titel der Veranstaltung :
Veranstaltungszeitraum :
Strecke :
48. Int. AvD/GAMSC Bergrennen
12. / 13. Sept. 2015
Staatsstr. 507
Art. 2 – Status der Veranstaltung :
Art. 3 – Veranstalter :
Clubsport – Gleichmäßigkeitsprüfung Berg, Modus 2
GAMSC Würzburg e.V. im AvD
Peter Thumbeck
Kleinreuther Weg 47a
90408 Nürnberg
Rennleitungsbüro : 90408 Nürnberg bis 9.09.2014 Tel. 0911-344501
Fax. 0911-344509
Art. 4 – Vorläufiger Zeitplan :
Abnahme :
Training :
Rennen :
xxxxxxxxxxxx
3 Wertungsläufe
am
Freitag, 11.09.2015
Samstag, 12.09.2015
Samstag, 12.09.2015
von
von
von
am
am
xxxxxxxx xxxxxxxxx
Sonntag, 13.09.2015
ab
ab
15.00 bis
20.00 Uhr
8.30 bis
9.30 Uhr
9.00 bis ca. 17.00 Uhr
xxx
8.30 bis
17.00 Uhr
Aushang Trainings – und offizielle Ergebnisse : 10 Minuten nach Beendigung des Trainings / Rennens
am Rennbüro.
Siegerehrung / Preisverteilung :
am
Art. 5 – Nennungsschluss:
Art. 6 – Nenngeld:
Überweisung :
IBAN :
SWIFT – BIC :
Sonntag, 13.09.2015
bei Rückführung oder Festzelt.
30.08.2015 – 24.00 Uhr beim Veranstalter vorliegend.
130.00 Euro
Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck oder in Bar an Veranstalteranschrift beizufügen. Überweisungen sind bis 31.08.2015 mit Beleg nachzuweisen.
Peter Thumbeck, „ Berg – 2015 „ + Name, ev. Startnummer.
DE06 7905 0000 0002 2142 52
BYLADEMISWU
Art. 7 – Wettbewerbe, die bei der Veranstaltung zur Durchführung kommen:
Meisterschaft „ GLPberg „ 2015
Art. 8 – Fahrerlizenzen und Sicherheit:
Die Teilnehmer benötigen mindestens eine gültige Fahrerlizenz des DMSB oder Stufe C , die auch im Rahmen
der Veranstaltung ausgestellt werden kann.
Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 60 Fahrzeuge begrenzt. !!! Entscheidend ist der Nennungseingang. !!!
DMSB – Basisausschreibung :
5.1 Es sind Schutzhelme gemäß Artikel 10 vorgeschrieben.
Bei Berg – GLP im Modus 2 sind für Fahrer Overalls gemäß FIA – Norm 8856-2000 vorgeschrieben,
feuerfeste Unterwäsche der gleichen FIA – Norm.
5.2 mindestens eine Überrollvorrichtung gemäß Art. 11 , sowie 3-Punkt-Gurte und ein 2 kg Handfeuerlöscher.
7.4 Es gelten die Sicherheitsbestimmungen gemäß Art. 5, 10, und 11 dieser Bestimmungen.
Art. 9 – Zugelassene Fahrzeuge und Klasseneinteilung:
Zugelassen sind alle Fahrzeuge, welche den Vorschriften der DMSB – Basisausschreibung für ClubsportGleichmäßigkeitsprüfungen in der z. Zt. gültigen Fassung bzw. der ausgeschriebenen Serie entsprechen.
Klasse 34
unterteilt in:
GLP /
GLP /
GLP /
GLP /
GLP /
Nenngruppe:
Nenngruppe:
Nenngruppe:
Nenngruppe:
Nenngruppe:
T.W.
FO + SPW.
GLPberg
IG - HISTO
CST
Art. 10 – Beschreibung der Veranstaltung:
Die Gleichmäßigkeitsprüfung dient nicht zur Erreichung der Höchstgeschwindigkeit und wird gemäß Modus 2
der DMSB- Basisausschreibung Clubsport – Gleichmäßigkeitsprüfung durchgeführt.
Die Platzierungen ergeben sich anhand der steigenden Zeitdifferenz, wobei als Grundlage die im 1.Wertungslauf erzielte Zeit dient. Von dieser Zeit ausgehend werden die Zeitdifferenzen eines jeden weiteren
Wertungslaufes addiert.
Jegliche technischen Mittel zu einer Zeiterfassung sind verboten. !!! Verstöße werden mit Sportstrafen belegt. !!!
Beifahrer sind nicht zugelassen.
Die Wertung erfolgt getrennt nach Nenngruppe. !!!
Art. 11 – Angaben zur Strecke:
Alle Wettbewerbe werden auf der Staatsstraße 507 ausgetragen. Die Streckenlänge beträgt 3.05 km.
Art. 12 – Fahrerbesprechung:
Jedem Teilnehmer wird eine schriftliche Fahrerinformation gegen Unterschrift ausgehändigt.
Art. 13 – Start
Die Fahrzeuge werden in Abständen von 30sec. klassenweise nach Startnummern abnehmend gestartet. !!
Art. 14 – Parc fermé:
Das “Parc fermé“ ist im Vorstart und Zielauslauf nach jedem Wertungslauf.
Art. 15 – Preise:
Platz 1 – 3 der Nenngruppen erhalten Siegerkränze
Art. 16 – Sportwarte :
Rennleiter:
Leiter Streckensicherung:
Rennsekretärin:
Zeitnahme:
Technischer Kommissar:
Sportkommissar:
Leitender Rennarzt:
Peter Thumbeck
Karl Heinz Bayer
Kirsten Denner
Georges Biehal
Harald Mesarosch
Rolf Dörr
Karl-Heinz Stümpert
Dr. Thomas Vogl
Liz. Nr.
Liz. Nr.
Liz. Nr.
Liz. Nr.
Liz. Nr.
Liz. Nr.
Liz. Nr.
d
1058566
1076458
1100827
337CH
Liz. Nr.
Liz. Nr.
Liz. Nr.
Liz. Nr.
1060230
1015695
1059569
1100827
1059569
1060230
Art. 17 – Sachrichter / Schiedsgericht / Strafen
17.2
17.2
17.2
17.2
17.3
Karl-Heinz Stümpert
Franz-Josef Serr
Rolf Dörr
Kirsten Denner
Gegen die Teilnehmer können folgende Strafen festgesetzt werden:



Verwarnung
Geldstrafe ( bis zu 125.- Euro )
Ausschluss von der Teilnahme an der Veranstaltung
Geldstrafen sind ( als Spende ) an folgende gemeinnützige Institution zu entrichten: AvD
e.V.
Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur Nachwuchsförderung, eine Spendenquittung
kann hierfür nicht ausgestellt werden.
Art. 18 – Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Teilnehmer und Fahrzeugeigentümer geben mit der Nennung die Erklärungen zur Beschränkung der
Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit – siehe Punkt 11, 13, 14, der DMSB- Rahmenausschreibung für
Clubsport- Wettbewerbe 2015 – ab.
Art. 19 – Weitere Bestimmungen
Siehe Anlage - Teil II, Besondere Bestimmungen.
Der Rennleiter erklärt als Vertreter des Veranstalters, dass diese nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB
und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Alle an der Veranstaltung Beteiligten unterstehen der Sporthoheit
von FIA und DMSB und haben deren Entscheidungen und Maßnahmen anzuerkennen und
zu befolgen.
Peter Thumbeck
Unterschrift Rennleiter zugl. als Vertreter des Veranstalters
Stempel
Veranstalter / Unterschrift
Genehmigung der AvD Sportabteilung
Datum 10.04.2015
mit Gen.- Nr. B-003
AvD Sportabteilung
--------------------------------------------------Unterschrift
---------------------------------------------------Stempel
Teil II – Besondere Bestimmungen und ( DMSB – Basisausschreibung 2015 )
1) Nennungen:
Nennungen werden in Reihenfolge der bezahlten Nennungen angenommen.
2) Dokumenten – und Technische Abnahme:
Dokumentenabnahme erfolgt im Rennbüro. Es sind vorzulegen:
- Nennbestätigung,
- Lizenzen von Bewerber/Sponsor und Fahrer,
Die technische Abnahme wird vor Ort durchgeführt.
Ohne technische Abnahme erfolgt keine Zulassung zum Training und Rennen.
Fahrzeuge, die nach der technischen Abnahme beschädigt wurden, sind nach erfolgter
Instandsetzung grundsätzlich erneut vorzuführen und nur nach Begutachtung und
Freigabe durch die Technischen Kommissare einsetzbar.
3) Durchführung des Trainings:
Es sind 2 gezeitete Trainingsläufe vorgesehen. 1 gezeiteter Trainingslauf muss gefahren sein um
zum Rennen zugelassen zu werden.
4) Durchführung des Rennens:
Besonders die Teilnehmer, die sich nicht im offiziellen Fahrerlager befinden, sind selbst
verantwortlich für das rechtzeitige Aufstellen. Nicht rechtzeitig erscheinende Teilnehmer
können mit einer Sportstrafe belegt werden.
Der Rennleiter kann die Startreihenfolge ändern, diese wird rechtzeitig im Rennbüro
mit Aushang bekanntgegeben.
5) Besondere Fahrvorschriften:
Die Rückführung erfolgt hinter einem Führungsfahrzeug über die Rennstrecke.
Das Befahren der Rennstrecke ohne Führungsfahrzeug oder ausdrückliche Weisung der Rennleitung kann zum sofortigen Ausschluss
führen.
6) Fahrerlager:
Arbeiten am Fahrzeug dürfen nur mit Öl – und Benzin undurchlässigen
Unterlagen ausgeführt werden!! Für eine Entsorgung dieser Mittel
hat der Teilnehmer selbst Sorge zu tragen. !!
7) Motorfahrzeuge wie Roller / Mofas / Mini- Bikes u. ä.:
Im gesamten Veranstaltungsgelände dürfen keinerlei nicht zugelassene bzw. nicht ohne
Versicherungskennzeichen motorisierte Fahrzeuge gefahren werden. !!!
Verstöße hiergegen führen zum Startverbot und werden polizeilich geahndet.
8) Gebühren:
Einsprüche können gegen eine Gebühr von 100.- Euro eingereicht werden.
Diese werden dann nach Punkt 18 der DMSB – Rahmenausschreibung für ClubsportWettbewerbe 2015 behandelt.
Bei einem Ölverlust am Rennfahrzeug auf der Rennstrecke ist unmittelbar und sofort am
rechten Fahrbahnrand anzuhalten.
Bei Nichtbeachtung und Verursachung einer Ölspur wird die Reinigung der
Rennstrecke dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. !!!
Sie beträgt je nach Aufwand ab 300.- Euro aufwärts.
GAMSC im AvD, Rennleitung
09. Jan. 2015