FOTOSHOOTING - VERTRAG TFP - Björn Wunderlich Photographie

FOTOSHOOTING - VERTRAG TFP
§1 Vertragsparteien
Fotograf
Model
Name:
Wunderlich
Name:
………………………………………………
Vorname:
Björn
Vorname:
………………………………………………
Straße:
Goethestraße 46
Straße:
………………………………………………
PLZ, Ort:
69469 Weinheim
PLZ, Ort:
………………………………………………
Tel.:
0162 494 00 66
Tel.:
………………………………………………
E-Mail:
[email protected]
E-Mail:
………………………………………………
Geb.-Datum:
………………………………………………
Im nachfolgenden „Fotograf“ genannt
Im nachfolgenden „Model“ genannt
§2 Gegenstand des Vertrages
Dieser Vertrag gilt für ein Foto-Shooting für die Dauer von ca. …… Stunden.
Der Fotograf und das Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form:
[ ] Portrait
[ ] Bademode
[ ] Teilakt 1
[ ] Kleidung
[ ] Dessous 1
[ ] Voll Akt 1
1
nur bei Volljährigkeit!
(zutreffendes bitte ankreuzen)
Beide Parteien können Körperhaltung und Aufnahmeort vorschlagen bzw. ablehnen.
Die entsprechenden Kleidungsstücke werden von dem Model zu dem Shooting mitgebracht.
Wenn von Seiten des Fotografen für die Aufnahme von Kleidung besondere Wünsche bestehen, wird diese ggf. vom
Fotograf zur Verfügung gestellt.
BJÖRN WUNDERLICH PHOTOGRAPHIE
Goethestr. 46 - 69469 Weinheim
Tel.: 0162 494 00 66
www.bjoernwunderlich.de
[email protected]
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Als Termin und Ort des Fotoshootings wird festgelegt:
Termin:
……………………………………………
[ ] Fotostudio
[ ] Sonstiger Ort:
…………………………………………………………………………………………………
§3 Nutzung der Fotografien / Aufnahmematerials
Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der
angefertigten Fotoaufnahmen eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und
erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten
Veröffentlichung der angefertigten Aufnahmen auf der Internetseite des Fotografen
www.bjoernwunderlich.de einverstanden. Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen.
Ein Verkauf oder Verwendung der angefertigten Fotoaufnahmen durch Dritte bedarf der schriftlichen
Genehmigung des Fotografen. Nur durch schriftliche Zustimmung des Models dürfen die Aufnahmen an
Dritte weitergegeben werden. Ausgeschlossen hiervon sind Fotoportale im Internet, die vom Fotografen
und/oder Model zu dessen Eigenwerbung verwendet werden.
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche
Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium sowie als Print
aufzubewahren. (Artikel 24 §1 URG)
Das Model darf die Aufnahmen die ihm Missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies
bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen
Daten unwiderruflich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die
Gründe für die Ablehnung sind zu nennen. Bis dahin veröffentlichte Aufnahmen sind von dieser Regelung
ausgenommen.
Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der
Technik entsprechen.
§4 Namensnennung
Der Nachname des Models darf bei Veröffentlichung durch den Fotografen nicht genannt werden.
Der Fotograf darf ausschließlich den Künstlernamen …………………………………… verwenden.
BJÖRN WUNDERLICH PHOTOGRAPHIE
Goethestr. 46 - 69469 Weinheim
Tel.: 0162 494 00 66
www.bjoernwunderlich.de
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§5 Abzüge / Nutzungsrechte für das Model
Das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in
veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. (Artikel 19 URG)
Sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen
Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen, vertreiben oder auszustellen. Hierzu zählt auch
die eigene Erstellung einer Sedcard für eine Bewerbung bei einer Modelagentur.
§6 Aufnahmehonorar für das Model bzw. den Fotografen
Da es sich hier im ein sogenanntes TFP Shooting (Time For Prints) handelt, erhält das Model für die
Aufnahmen kein Honorar in Geld-Form. Die Bezahlung erfolgt in Bildern (JPG bzw. TIF). Das Gleiche gilt für
den Fotograf. Sollte das Model die gemachten Fotos für kommerzielle Zwecke nutzen wollen, so bedarf
dies der schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen und muss extra vergütet werden. Die Höhe des
Honorars wird in Absprache mit dem Fotografen festgelegt.
§6.1 Anzahl der bearbeitenden Bilder (Beauty-Retusche, Beschnitt usw.)
Der Fotograf zielt auf 1-2 (3 max.) bearbeitete Bilder pro Bildidee. Weitere bearbeitete Bilder sind vom
Model nicht einzufordern. Weitere bearbeitete Bilder nach Rücksprache möglich.
§7 Sonstige Abreden
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
§8 Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren liegt eine schriftliche Einverständniserklärung der/des
Erziehungsberechtigten als Anhang bei. Hierzu reicht ein Schriftstück mit der Einverständnis zur Teilnahme
an einem Fotoshooting.
Die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten muss sich ebenso auf dem Schriftstück befinden. Sollte
der/die Jugendliche die Unterschrift gefälscht haben, haften die Eltern für den entstandenen Schaden in
voller Höhe.
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§9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, verliert der Vertrag als Ganzes nicht
an Gültigkeit.
Ort
…………………………………………………………….
…………………………………………………………….
Unterschrift Fotograf
Datum
…………………………………………………………….
…………………………………………………………….
Unterschrift Model
…………………………………………………………….
Unterschrift Erziehungsberechtigter
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